tourismus in belgien - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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tourismus in belgien - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren TOURISMUS IN BELGIEN Diese Broschüre bietet Ihnen Informationen über den Tourismus in Belgien. Sie beinhaltet praktische Tipps und Informationen über rechtliche Hintergründe. Wir haben und bemüht, alle relevanten Informationen über Reisen nach und den Aufenthalt in Belgien hinzuzufügen. Bitte beachten Sie dass dies keine wortwörtliche Darlegung der Gesetze ist, sondern eher als Ratgeber dienen soll. Die Bedingungen und die Gültigkeitsdauer sowie das Reiseziel und die Reiseklasse (erste oder zweite) stehen auf dem Ticket. Nicht genutzte Fahrkarten können Sie unter gewissen Umständen vollständig oder zu einem bestimmten Teil zurückerstattet bekommen. Das hängt von der Art der Fahrkarten ab. Fragen Sie die Mitarbeiter am Fahrkartenschalter nach den Bedingungen für eine Rückerstattung. Generell werden nicht genutzte Fahrkarten bis zum Vortag der Reise zurückerstattet. Fahrkarten, die am Tag der Reise gekauft wurden, werden bis zu einer Stunde nach ihrer Ausstellung zurückerstattet. Gepäck Reisende sind für das mitgenommene Gepäck im Zug selbst verantwortlich. Jeder Reisende darf maximal drei Gepäckstücke mit einem Gesamtgewicht von 30kg mitnehmen. Zudem sind Kinderwagen (Buggys) erlaubt. Fahrräder kann man gegen einen Zuschlag ebenfalls im Zug mitnehmen. Tiere Reisen mit dem Zug In Belgien gibt es eine einzige nationale Bahngesellschaft, die sich aus der flämischen NMBS und der französischen SNCB zusammensetzt. Die meisten Tierarten dürfen nicht im Zug mitgenommen werden. In einem Käfig, einer Box oder einem Korb können Hunde, Katzen und kleine Haustiere dagegen ohne zusätzliche Kosten mitgeführt werden. Hunde an der Leine darf man gegen eine Zuzahlung ebenfalls mitnehmen. Fahrkarten Verlorenes Gepäck Wenn Sie mit dem Zug reisen, müssen Sie eine gültige Fahrkarte kaufen. Tickets kann man an den Ticketschaltern und -automaten in Bahnhöfen, per Telefon oder über das Internet kaufen (www.brail.be/main/index.html). Reisende, die keine Zeit haben, im Voraus ein Ticket zu kaufen, können dies im Zug tun. Wenn Sie den Schaffner gleich nach dem Einstieg um eine Fahrkarte bitten, wird er Ihnen nur einen kleinen Zuschlag berechnen. Falls Sie dies nicht tun, müssen Sie sofort im Zug eine Geldstrafe von 12,50 Euro oder innerhalb von 14 Tagen eine Strafe von 60 Euro (bzw. 30 Euro für Minderjährige) zahlen. Der Schaffner wird Ihre Fahrkarte im Zug entwerten. Wenn sie etwas im Zug liegenlassen, sollten Sie dies so bald als möglich der NMBS melden. Sie müssen dann ein Formular ausfüllen, welches Sie im Internet oder an einem Bahnhofsschalter bekommen. Sobald der Gegenstand gefunden wurde, informiert die NMBS den Reisenden, der ihn daraufhin gegen eine Gebühr von rund vier Euro abholen kann. Verlorengegangene Gegenstände, die nicht innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden, werden zum zentralen Fundbüro in Brüssel-Süd (frz. Bruxelles-Midi) geschickt. Sie lagern dort für sechs Monate, bevor sie dem Staatlichen Domänenamt (fläm. Dienst Domeinen) übergegeben werden, die sie öffentlich versteigert. Entschädigung bei Verspätungen oder Stornierungen Wenn ein Zug sich um 60 Minuten oder mehr verspätet, zahlt die NMBS dem betroffenen Fahrgast eine festgesetzte Entschädigung von 100 %. Reisende, die aufgrund einer Verspätung ihren Anschlusszug verpassen, haben ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Reisen mit Straßenbahn, Bus und U-Bahn In Belgien gibt es drei öffentliche Verkehrsbetriebe: De Lijn in Flandern, die MIVB (STIB) in der Stadtregion Brüssel und die TEC in Wallonien. Diese Unternehmen betreiben die Bus-, Straßenbahn- und U- BahnNetzwerke in den drei Regionen. Die Tarife variieren je nach Unternehmen und Fahrkartenart (Einzelticket, 3oder 10-Tage-Ticket). Das Einzelticket kostet mindestens 1,60 Euro mit der MIVB, 1,20 Euro mit der De Lijn und 1,30 Euro mit TEC (Stand: Dezember 2008). Die Fahrkarten müssen immer entwertet werden, ansonsten sind sie ungültig. Reisende ohne entwertete Fahrkarte riskieren eine Geldstrafe von 75 Euro bei De Lijn und der TEC sowie 84 Euro bei der MIVB. Die Fahrkarten können am Fahrkartenschalter, an Fahrkartenautomaten oder direkt bei den Bus- und Straßenbahnfahrern erworben werden. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren Sollten Sie als Ausländer mit einem belgischen Unternehmer Schwierigkeiten haben, können Sie sich immer an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Ihres Heimatlandes wenden, welches sich daraufhin mit dem EVZ Belgien in Verbindung setzt. Zusammen werden sie versuchen, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und dem Händler zu finden. Weitere Informationen sowie eine vollständige Liste aller Zentren finden Sie auf der Webseite http://ec.europa.eu/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm Kontakt Europäisches Verbraucherzentrum Belgien European Consumer Centre Belgium Hollandstraat 13 B - 1060 Brüssel Tel: +32 2 542 33 46, Fax: +32 2 542 32 43 E-mail: [email protected] Website: www.eccbelgie.be