Agenda Einführung

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• Über Smart Skript
Fachkommunikation
• Einführung ins Thema
Überblick zu Grundlagen
• Moderation
des öffentlichen Seminars
Fachkommunikation für
Architektur und Energie
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Smart Skript
• Fachkommunikation für
Architektur und Energie
• Im Januar 2006 von Bettina
Gehbauer-Schumacher gegründet,
Dipl.-Ing. Architektur (TU),
PR-Beraterin (DPRG)
• Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
für Kunden aus dem öffentlichen
und gewerblichen Bereich,
Schwerpunkt:
Energieeffizientes Bauen
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Klimaschutz in Deutschland
Energiekonzept des Bundes mit u.a. folgenden Klimaschutzzielen
• Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40%, bis 2030 um
•
•
55%, bis 2040 um 70% und bis 2050 um 80% bis 95% – jeweils
gegenüber dem Bezugsjahr 1990
Hauptanteil der deutschen Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen
So soll z.B. die Stromerzeugung hieraus kontinuierlich erhöht werden: Bis
2020 auf mindestens 35%, bis 2030 auf mindestens 50%, bis 2040 auf
mindestens 65% und bis 2050 auf mindestens 80%.
Senkung Energieverbrauch und Erhöhung Energieeffizienz, z.B.
Gebäudewärme:
Stromverbrauch:
Verkehr:
Minderung des Primärenergiebedarfs für die Beheizung bis
zum Jahr 2020 um 20% und bis zum Jahr 2050 um 50%.
Minderung der Endenergie bis zum Jahr 2020 um 10% und
bis zum Jahr 2050 um 25%.
Minderung der Endenergie bis zum Jahr 2020 um 10% und
bis zum Jahr 2050 um 40%.
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Ressourcenverbrauch
• Industrie und Gewerbe tragen
44% zum Energieverbrauch bei.
• Verhaltensänderungen und die
Nutzung von energieeffizienten
Technologien können dazu führen,
den Stromverbrauch bei den Querschnittstechnologien Druckluft und
Pumpen in der Industrie um bis zu
30% zu senken - in der Informations- und Kommunikationstechnik
sogar um bis zu 75%.
• Zuletzt: Ausgaben für den gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland bei 356 Milliarden €/Jahr.
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Ressourcenverbrauch
Herausforderungen und Betrachtung des Bauwesens
• 21. Jahrhundert
Steigender Ressourcenverbrauch und daraus resultierende Knappheit
wesentlicher Stoffe und Energieträger + Klimawandel
• Das Bauwesen hat an beiden Bereichen einen erheblichen Anteil
- Gebäude verbrauchen in Deutschland 50% aller der Erde entnommenen
Stoffe, verursachen 60% der Abfälle und verbrauchen die Hälfte der
produzierten Endenergie.
- Weltweit resultieren ein Drittel der Treibhausgasemissionen aus dem Bau
und Betrieb von Gebäuden.
(Quelle: TU Darmstadt, Fachbereich Architektur, FG „Entwerfen und Energieeffizientes Bauen“)
• Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert eine
ganzheitliche Strategie in unterschiedlichen Handlungsfeldern.
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Handlungsfelder
Einflussbereiche für Energie- und Ressourcenwende
• Effizienz und Energiestandards - Mit möglichst geringem Ressourceneinsatz
soll möglichst viel erreicht werden. Dieser Ansatz reagiert direkt auf die
Erkenntnis, dass unsere globalen Ressourcen endlich sind.
• Suffizienz - Den Überverbrauch von Ressourcen und Energie begrenzen
sowie Genügsamkeit und Verhältnismäßigkeit im gesellschaftlichen Umfeld
erzielen. Hierfür zentraler Beitrag von Architekten und Planern: Die Planung
intelligenter, multifunktionaler Räume mit niedrigem Flächenbedarf.
• Konsistenz - Die Konsistenz beschreibt den Übergang hin zu
naturverträglichen Technologien. Dies gilt zum Beispiel für die Nutzung
erneuerbarer Ressourcen beim Bauen sowie den erneuerbaren
Energieeinsatz im Gebäudebetrieb. Auch das Denken und Handeln in
geschlossenen Stoffkreisläufen ist Teil einer Konsistenzstrategie.
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Gebäudeenergieeffizienz
•
EU-Gebäuderichtlinie
„Niedrigstenergiegebäude“ sollen zum
Standard werden: 2019 neue Behördenbauten, ab 2021 alle Neubauten
Der Energiebedarf soll zu einem ganz
wesentlichen Teil durch Energie aus
erneuerbaren Quellen erzeugt werden,
am Standort oder in der Nähe davon.
•
Energieeinsparverordnung (EnEV)
2014
Um den ab 2016 vorgeschriebenen,
um 25% reduzierten Energiebedarf zu
erzielen, muss eine Immobilie automatische Regelungs- oder Abschaltfunktionen haben oder deren Effekte über
weitere Optimierung von Gebäudehülle
oder Anlagentechnik kompensieren.
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Energieeffizienz
•
EU-Energieeffizienzrichtlinie
Ziel: Energieeffizienz innerhalb der EU
bis 2020 um 20% steigern.
•
Energiedienstleistungsgesetz
(EDL-G) 2015
Alle Unternehmen, die nach EU-Definition keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind, müssen zumindest ein Energie-Audit nach DIN EN
16247-1 durchführen - und zwar bis
zum 5.12.15. Bei Zuwiderhandlung:
Bis zu 50.000 € Strafe.
Die DIN regelt Qualität der Auditoren
und den Auditprozess. Er ist alle vier
Jahre zu wiederholen.
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Energieeffizienz
•
Energiedienstleistungsgesetz
(EDL-G) 2015
Alternativ können Unternehmen ein
zertifiziertes Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001
implementieren.
Dessen systematischer Ansatz zur
Einführung, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und Verbesserung hilft einer
Organisation, kontinuierliche Verbesserung der Leistung, Energieeffizienz
und Energieeinsparungen zu erzielen.
Die ISO 50001 ist mit den
Managementnormen ISO 9001
(Qualität) sowie ISO 14001 und EMAS
(Umwelt) kompatibel.
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Energieeffizienz
•
Energiedienstleistungsgesetz
(EDL-G) 2015
Dritte Möglichkeit bildet das "EcoManagement and Audit Scheme"
(EMAS), EG-Verordnung Nummer
1221/2009.
Das EU-Label ist das weltweit anspruchsvollste System für nachhaltiges
Umweltmanagement in einem Unternehmen:
Standardisiertes Managementsystem,
kontinuierliche Realisierung von selbst
gesteckten Umweltzielen, jährliche
Umwelterklärung und Überprüfung
durch unabhängigen Gutachter.
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Energieeffizienz
•
Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) 2014
Für die "Besondere Ausgleichsregelung" bei der EEG-Umlage ist – abhängig vom Stromverbrauch der KMU
und Nicht-KMU des produzierenden
Gewerbes – ebenfalls entweder die
DIN EN 16247-1, ISO 50001 oder
EMAS anzuwenden.
•
Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) 2014
Für KMU des produzierenden Gewerbes gibt es auch die drei Möglichkeiten.
Entsprechende Nicht-KMU müssen hingegen ein Energiemanagementsystem
(EMS) einführen, um Steuerrückerstattungen zu erhalten.
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Übersicht Regelungen
Gesetzliche Regelungen zu Energieaudits ab 2015
in Deutschland
EDL-G
EMS erforderlich zur
Durchführung Energieaudit
(erstmalig bis 5.12.2015, dann
mindestens alle 4 Jahre)
KMU
Produzierendes
Gewerbe
Nicht-KMU
Produzierendes
Gewerbe
NEU
• Audit EN 16247-1
• ISO 50001 / EMAS
Nicht-KMU
Sonstige
NEU
• Audit EN 16247-1
• ISO 50001 / EMAS
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EEG 2014
SpaEfV
• 1-5 GWh Stromverbrauch
mind. SpaEfV-Audit (Anl. 2)
oder Audit EN 16247-1
• >5 GWh mindestens
ISO 50001 / EMAS
• Mindestens Audit nach
• 1-5 GWh Stromverbrauch
mind. SpaEfV-Audit (Anl. 2)
oder Audit EN 16247-1
• >5 GWh mindestens
ISO 50001 / EMAS
• ISO 50001 / EMAS
EMS erforderlich für Besondere
Ausgleichsregelung (jährlich
nachzuweisen bis 30.06.)
EMS erforderlich für
Steuerrückerstattung –
Spitzenausgleich (jährlich Audit
im Antragsjahr 31.12.)
SpaEfV (Anlage 2) oder
Audit nach EN 16247-1
• Alternativ
ISO 50001 / EMAS
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Energiemanagement
Definition nach VDI 4602
• Energiemanagement ist die vorausschauende, organisierte und
systematische Koordinierung von Beschaffung, Wandlung, Verteilung und
Nutzung von Energie zur Deckung der Anforderungen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Zielsetzungen. Integriert man das
Energiemanagement dauerhaft als kontinuierlichen Verbesserungsprozess in
einem Unternehmen, so spricht man von Energiemanagementsystemen.
Energiecontrolling – Bestandteil des Energiemanagements
• Prozesses der Energiebereitstellung, -verteilung und -anwendung im
Gebäudebetrieb überwachen: Permanenter Soll-/Ist-Abgleich
Energiemonitoring - Bestandteil des Energiecontrollings
• Erfassung von Verbrauchswerten, Kennzahlen und Kosten
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„Smart Homes“ und „Smart Offices“
Wirtschaftliche, flexible und attraktive Gebäude, die dem Wunsch der
Nutzer nach mehr Komfort und Sicherheit genügen.
• Nachhaltiger Bau und Betrieb von Immobilien = adäquater Umgang mit den
verfügbaren Ressourcen. Ein modernes Haus verlangt deshalb ein optimales
Zusammenspiel von Gebäudekonstruktion, Anlagentechnik und Ausstattung.
• Die Gebäudeautomation, also der bedarfsgeführte Betrieb der technischen
Ausrüstung, ist der Schlüssel, um alle gesetzlich geforderten und von den
Nutzern gewünschten Ansprüche zu erfüllen.
• In Kombination mit einem modernen Energiemanagement kann sie die
Erfassung, Auswertung und Optimierung von Energiebedarfen von Anlagen
und Einrichtungen übernehmen.
• Dies ist mit speziellem Service verbunden, wenn die Gebäude- und
Geräteautomation integriert sind. So können einzelne Gebäudeteile,
Regelungsgruppen oder Geräte durch Bussysteme per Kabel, Powerline
oder Funk angesteuert werden, teilweise auch über direkte Funkanbindung.
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Informationen zu Fördermitteln
Kostenfreier Onlineservice für Bauherren und Modernisierer
•
www.foerderdata.de
Auskunft für alle Vorhaben im Bereich Bauen, Sanieren und Energiesparen. In
Deutschland gibt es über 6.000 Förderangebote (Zuschüsse, Darlehen).
Fördermittel des Bundes
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die KfW
unterstützen energetische Maßnahmen und Fachberatungen:
•
•
www.bafa.de
www.kfw.de
Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz
Die Initiative unterstützt den deutschen Mittelstand aus Handel, Handwerk und Gewerbe
bei der Umsetzung der Energiewende in der betrieblichen Praxis:
•
www.mittelstand-energiewende.de
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Auswahl Fördermittel
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
• Energiemanagementsysteme
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der
Bundesrepublik Deutschland. Ausgenommen sind Unternehmen, die die
Besondere Ausgleichsregelung des EEG in Anspruch nehmen und zum
Nachweis einer Zertifizierung nach § 64 EEG verpflichtet sind.
• Energieberatung im Mittelstand
Für KMU der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in
Deutschland - unabhängig von ihrem Energieverbrauch. Höherer Beratungsstandard: Nur noch Energieberatungen werden gefördert, die den Anforderungen an "Audits" in der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen.
• Querschnittstechnologien im Mittelstand
Für KMU, die in hocheffiziente Technologien investieren und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung im Betrieb sorgen.
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Tipp: Netzwerke
Unternehmen, die wegen gesetzlicher Verpflichtungen ein Energieaudit
erstellen müssen, können dies auch innerhalb eines Netzwerkprozesses
erarbeiten.
LEEN-Netzwerke
•
LEEN sind Lernende Energieeffizienz-Netzwerke, bestehend aus 10 bis 15 Unternehmen, die zusammenarbeiten, um kosteneffektiv Energie zu sparen.
•
Wesentliche Ansatzpunkte der gemeinsamen Arbeit sind Effizienzverbesserungen in
den Querschnittstechnologien (z.B. Wärme- und Kälteerzeugung und –verteilung).
•
Die Berichte sind konform nach DIN ISO EN 50001 und 50002 sowie DIN EN 16247
und für Anträge zum Beispiel zum Spitzenausgleich nutzbar.
•
Fördernde Stelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB)
•
Nähere Infos: Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI,
Informationen Projekt „LEEN 100“, Prof. Dr. Harald Bradke,
E-Mail: [email protected]
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Tipp: Netzwerke
Energieeffizienz-Netzwerke
•
Die Bundesregierung möchte Unternehmen dabei unterstützen, sich selbst
eigenverantwortlich Ziele zu setzen, um Energie effizienter zu nutzen. Zusammen mit
den Spitzenverbänden BDI, DIHK und ZDH sowie einer großen Zahl an
Fachverbänden hat sie deshalb im Dezember 2014 eine Initiative gestartet.
•
Ziel des Vorhabens ist, dass sich Unternehmen (je 5-15) in ganz Deutschland zu
freiwilligen Energieeffizienz-Netzwerken zusammenschließen. In diesen tauschen sie
sich - unterstützt durch einen Energieberater - zum Thema aus und legen für sich
selbst konkrete Einsparziele fest. Bis 2020 sollen bis zu 500 Netzwerke entstehen.
•
Alle Netzwerke sollen einheitliche Mindestanforderungen erfüllen. So soll zum Beispiel
in allen Unternehmen zu Beginn der Netzwerkarbeit ein Energieaudit durchgeführt
werden. Ein jährliches Monitoring dokumentiert die Netzwerkarbeit bzw. die durch sie
erzielten Effizienzsteigerungen. Das erste Monitoring soll im Frühjahr 2016 erfolgen.
•
Netzwerke im Sinne dieser Vereinbarung sind solche, die nach dem 3.12.2014
starten. Bereits zuvor bestehende Initiativen werden anerkannt, wenn sie erstmals
nach diesem Datum sämtliche Netzwerk-Kriterien dieser Vereinbarung erfüllen.
•
http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=672894.html
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Energiedienstleistung
Definition EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und
Energiedienstleistungen
• Der physikalische Nutzeffekt, der Nutzwert oder die Vorteile als Ergebnis
der Kombination von Energie mit energieeffizienter Technologie und/oder
mit Maßnahmen, die die erforderlichen Betriebs-, Instandhaltungs- und
Kontrollaktivitäten zur Erbringung der Dienstleistung beinhalten können;
• sie wird auf der Grundlage eines Vertrags erbracht und führt unter
normalen Umständen erwiesenermaßen zu überprüfbaren und mess- oder
schätzbaren Energieeffizienzverbesserungen und/oder Primärenergieeinsparungen.
Lieferung einer Dienstleistung zum effizienten Energieeinsatz
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Vorteile unter Nachhaltigkeitsaspekten
Umwelt
• Schonung der Ressourcen
• Geringerer Energieverbrauch
• Reduzierter CO2-Ausstoß
Soziales
• Geringere Umweltbelastungen für künftige Generationen
• Mitarbeiter: Komfort
• Kunden und Stakeholder: Umwelt- und klimafreundliche Zusammenarbeit
Wirtschaft
• Wettbewerbsvorteile
• Kostensenkung
• Effizienter Betrieb
Dabei bitte stets beachten
• Wie viele Daten brauchen Sie wirklich, um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten?
• Der Weg ist das Ziel: Besser wenige Projekte nach einander erfolgreich bearbeiten,
statt alles auf ein Mal erledigen zu wollen!
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Fazit
• Ganzheitliche Betrachtungen
sowie langfristige, individuelle
Strategien sind nötig.
• Darüber hinaus Glaubwürdigkeit:
Ein klares Profil und ein integer
gelebtes Programm nach innen
und außen.
• Vertrauen in der Öffentlichkeit ist
heute mehr denn je ein wichtiger
Wettbewerbsfaktor.
• Chance: Positiv auffallen und
wirtschaftlich erfolgreich
handeln!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Bettina Gehbauer-Schumacher
Donaustraße 7
64347 Griesheim
Telefon: 06155 / 667708
Telefax: 06155 / 667978
E-Mail: [email protected]
Web: www.smartskript.de
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Ergänzung KMU
Schwellenwerte nach EU-Definition für KMU
Unternehmenskategorie
Anzahl
Mitarbeiter
(Vollzeit)
Jahresumsatz
oder
Jahresbilanzsumme
Mittleres
Unternehmen
< 250
≤ 50
Mio. EUR
≤ 43
Mio. EUR
Kleinunternehmen
< 50
≤ 10
Mio. EUR
≤ 10
Mio. EUR
Kleinstunternehmen
< 10
≤2
Mio. EUR
≤2
Mio. EUR
Diese gelten für eigenständige Unternehmen oder für Unternehmen, die zu 25% oder mehr in
Hand einer Gesellschaft sind, die im Zusammenschluss aller Anteile kein KMU ist. Unter die NichtKMU fällt auch, wer nach dem jährlichen Rechnungsabschluss weniger als 250 Personen
beschäftigt, aber die genannten Grenzwerte beim Umsatz und der Bilanzsumme überschreitet.
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„Smart Homes“ und „Smart Offices“
Welche Gebäudeautomation passt zu mir?
•
Die Planung und Installation von Hardware, Software und
Datenübertragungstechnologien ist für das Funktionieren eines Systems
entscheidend.
•
Welche Features einen Mehrwert bringen, lässt sich nur individuell beantworten. Für
das nachhaltige Facility Management eines großen Bürogebäudes sollten aber
Heizung, Lüftung, Klima, Licht- und Jalousiesteuerung miteinander verbunden sein.
•
Die IT-basierte Technik wird günstiger, wohingegen die Preise für Energie steigen.
Eine höhere Investition in die Gebäudeautomation kann sich für Industrie und
Gewerbe dadurch teilweise sehr schnell amortisieren.
•
Für eine erste Präzisierung hilft z. B. die kostenlose Software Gebäude-IQ
(http://www.gebäude-iq.de/tool/index.html).
•
Da es am Markt zahlreiche Akteure gibt, sollte ein Fachplaner von Anfang an ein
integratives Gesamtsystem aus jeweils hochentwickelten Elementen angehen.
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Aktuelle Förderung in BW
Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus für 2015 neu gestartet
9 Mio. Euro für Sanierung von Nichtwohngebäuden
• Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-
Württemberg hat am 8. Mai das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für das
Jahr 2015 neu gestartet.
• Das Programm fördert: Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle und der technischen Gebäudeausrüstung, in Wärmeerzeugung
aus erneuerbaren Energien und zur Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung.
• Auch für Energieberatungen gibt es Zuschüsse vom Land.
• Kommunen, Vereine, kirchliche Einrichtungen sowie kleine und mittlere
Unternehmen können Gelder aus dem Programm erhalten. Pro Antragsteller
sind bis zu 200.000 Euro Unterstützung möglich, bei Vereinen ist sie auf
50.000 Euro begrenzt.
• https://um.baden-wuerttemberg.de/index.php?id=5836
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