saatenkatalog - L. Stroetmann
Transcrição
saatenkatalog - L. Stroetmann
SAATENKATALOG Hauptthema „IM FOKUS DER ZEIT“ GREENING L. STROETMANN SAAT SAATEN 2015 – DAS EXTRA AUF 36 SEITEN – Standorte Unsere Niederlassungen Wir bieten Ihnen Kundennähe an unseren Standorten und darüber hinaus verfügen wir über ein Netz von Vertriebspartnern im gesamten Bundesgebiet. Produktion/Vertrieb Hagenow Zentrale Münster Produktion/Vertrieb Altenweddingen Produktion, Lager, Vertrieb Münster-Amelsbüren MS-Hiltrup MS-Amelsbüren Hamburg Hansa-Business-Park in Münster-Amelsbüren: Produktion und Großlager Neu: Anschluss BAB-A1+ A43 Berlin Produktion/Vertrieb Querfurt Köln Produktion Oer-Erkenschwick Vertrieb Paderborn Produktion/Vertrieb Schwarzadler München Vertrieb Regensburg Standorte L. Stroetmann Saat Sieben Niederlassungen mit Vertriebsabteilung bieten zum Thema Saatgut beste Beratung. Sprechen Sie uns an. Inhaltsverzeichnis L. S L. Stroetmann Saat – Niederlassungen............ 2 L. Stroetmann Saat – Ansprechpartner........ 4 –5 Unternehmen L. Stroetmann....................... 6 –8 Thema „Greening“ Diese Saison steht voll unter dem Thema: „Greening“ Artenbeschreibungen..................................... 11 Weidemischungen Landwirtschaftliche Mischungen Die Frage nach konkreten Vorgaben, Terminen und möglichen Ausfällen von Subventionen beschäftigen die Branche seit Monaten ohne Unterlass. Sie auch in dieser Phase bestmöglich zu informieren und zu beraten ist unser höchstes Ziel. Die wichtigsten Informationen haben wir in dieser Ausgabe für Sie zusammengestellt. Für weiterführende Fragen steht selbstverständlich Ihr Verkaufsberater für Sie bereit. Unsere hochmoderne Anlage in Münster-Amelsbüren ist für die Produktion der von Ihnen benötigten Mischungen bestens ausgestattet. Greening für Anfänger.................................... 9 Zwischenfruchtmischungen..............................10 Rasetta Weidemischungen................................12 Superweide Futura.........................................14 Weidemax...................................................15 Pferdeweide.................................................18 Ackergrasmischungen Fix-Futter......................................................13 Futtermax.....................................................13 Landwirtschaftliche Mischungen Süddeutschland.......................................15–16 Weiterhin bauen wir unsere Unterstützung bei der Gestaltung von Verpackungen und spezieller Mischungsanalysen für Sie weiter aus. Wildacker-HEGERING ..................................17 Auch im Bereich unserer Exklusivmaissorten entwickeln wir uns stetig weiter. Als neues Hilfsmittel möchten wir Ihnen in dieser Ausgabe den „MaisScout“ vorstellen. Mit nur wenigen Klicks finden Sie aktuelle Versuchsergebnisse und können die von Ihnen gewünschten Sorten miteinander vergleichen. Einzelgräser................................................. 20 Fachinfos Zwischenfrüchte Anbau, Ertrag, Verwendung........................... 23 Botanische Bezeichnungen............................. 30 Aussaattabelle.............................................. 35 MaisScout Mit freundlichen Grüßen L. Stroetmann Saat GmbH & Co. KG Zwischenfruchtsaaten.....................................19 Neu! MAISSCOUT Der Sortenfinder im Internet..................... 24– 26 Exklusive Maissorten............................... 27–29 Geschäftsbedingungen.............................31–33 ppa. Georg Kloppenburg – Spartenleiter Saatgut – 3 Ihre Ansprechpartner Produktion · Münster-Amelsbüren ZENTRALE MÜNSTER Zentralverwaltung Harkortstraße 30 · 48163 Münster Geschäftsführung: Lutz Stroetmann Zentrale · 48163 Münster Harkortstraße 30 Telefon 02 51 ∙ 71 82 - 0 Fax 02 51 ∙ 71 82 - 285 [email protected] Spartenleitung Georg Kloppenburg 0251 · 7182 - 2480251 · 7182 - 285 0163 · 7182 - 248 [email protected] Produktmanager Wilhelm Wilmsmann Abwicklung 0251 · 7182 - 266 0163 · 7182 - 171 [email protected] Produktmanager Roland Schöne Saatmais 0251 · 7182 - 418 0163 · 7182 - 027 [email protected] Koordinator Wilfried Bender 0251 · 7182 - 206 [email protected] Disposition Cornelia Hülsmann 0251 · 7182 - 178 [email protected] Vertrieb · 48163 Münster-AmelsbürenTelefon Fax Lübecker Straße 33 0 25 01 ∙ 92 20 89 - 0 0 2501 ∙ 92 2089 - 99 [email protected] NL-Leitung / Verkauf Ingo Rehbaum 025 01 ∙ 92 20 89 - 60 0163 ∙ 71 82 - 199 0251 ∙ 71 82 - 51 [email protected] Verkauf Horst Wieligmann 025 01 ∙ 92 20 89 - 62 01 63 ∙ 71 82 - 209 0251 ∙ 71 82 - 54 [email protected] Verkauf Sebastian Jeiler 0 2501 ∙ 92 20 89 - 63 0251 ∙ 71 82 - 52 84 0163 ∙ 71 21 - 818 [email protected] Verkauf David Schnieders 025 01 ∙ 92 20 89 - 69 0251 ∙ 71 82 - 59 39 01 63 ∙ 71 82 - 132 [email protected] Verkauf Nikolai Schlichtmann 0 2501 ∙ 92 20 89 - 64 01 63 ∙ 71 82 - 279 0251 ∙ 71 82 - 56 30 [email protected] Disposition - Verkauf Matthias Künzel 0 2501 ∙ 92 20 89 - 65 0251 ∙ 71 82 - 56 77 [email protected] Disposition - Verkauf Tobias Heinrich 0 2501 ∙ 92 20 89 - 67 0251 ∙ 71 82 - 59 37 [email protected] Produktion · 48163 Münster-AmelsbürenTelefon Hansa-BusinessPark, Lübecker Straße 33 0 25 01 ∙ 92 20 89 - 0 Fax 0 25 01 ∙ 92 20 89 - 20 ProduktionsleitungChristel Micke02501 ∙ 922089 - 50 [email protected] Produktionstechnik Klaus Lütke-Harmann 02501 ∙ 922089 - 10 [email protected] Disposition Christian Westhues 02501 ∙ 922089 - 12 [email protected] Disposition Michael Rahn 02501 ∙ 922089 - 11 [email protected] Telefon 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 0 Fax 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 49 [email protected] Vertrieb · 33106 Paderborn Halberstädter Straße 38 [email protected] NL-Leitung / Verkauf Tim Dahms 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 19 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] 01 63 ∙ 71 82 - 822 Verkauf Rüdiger Ortmann 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 13 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] 01 63 ∙ 71 82 - 223 Verkauf Matthias Buchholz 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 25 01 63 ∙ 71 82 - 151 4 Disposition Manfred Olschewski 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 10 Disposition Michael Spier 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 11 Disposition Simon Lütkemeyer 0 52 51 ∙ 77 91 82 - 23 [email protected] [email protected] 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] [email protected] Vertrieb · 19230 Hagenow Robert-Bosch-Straße 3 Telefon 038 83 ∙ 64 13 - 0 Fax 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 + [email protected] NL‑Leitung / Verkauf Oliver Wauer 0 38 83 ∙ 64 13 - 14 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 VertriebsgebietSchleswig-Holstein01 63 ∙ 71 82 - 241 [email protected] Verkauf Joachim Haß 0 38 83 ∙ 64 13 - 13 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 VertriebsgebietMecklenbg.-Vorpom.01 63 ∙ 71 82 - 239 [email protected] Verkauf Wolfgang Remmert 01 63 ∙ 71 80 - 812 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 VertriebsgebietMecklenbg.-Vorpom. [email protected] Verkauf Anja Köpnick VertriebsgebietBrandenburg 0 38 83 ∙ 64 13 - 13 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 01 63 ∙ 71 82 - 246 [email protected] Verkauf Dr. Achim Schmitt 0 38 83 ∙ 64 13 - 13 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 VertriebsgebietNiedersachsen01 63 ∙ 71 21 - 836 [email protected] Disposition - Saat Frank Lückener 0 38 83 ∙ 64 13 - 18 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 [email protected] Disposition Kai Jansen 0 38 83 ∙ 64 13 - 15 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 [email protected] Disposition Lisa Palm 0 38 83 ∙ 64 13 - 12 0 38 83 ∙ 64 13 - 20 [email protected] Vertrieb · 06268 Querfurt Telefon Obhäuser Weg 11034771 ∙ 6 06 - 0 Fax 03 47 71 ∙ 60 6 - 34 [email protected] Verkauf / Vermehrung Günter Kose 03 47 71 ∙ 6 06 - 32 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] 0163 ∙ 71 82 - 257 Verkauf Oliver Wauer 01 63 ∙ 71 82 - 241 [email protected] Disposition - Verkauf Silvia Rühlmann 03 47 71 ∙ 6 06 - 12 Disposition - Verkauf Elke Ziegler 03 47 71 ∙ 606 - 13 [email protected] Disposition - Verkauf Petra Kretschmar 03 47 71 ∙ 6 06 - 28 [email protected] [email protected] Vertrieb · 93055 Regensburg Äußere Wiener Straße 11 Telefon 0941 ∙ 6409 26 - 0 Fax 09 41 ∙ 64 09 26 - 15 NL-Leitung / Verkauf Ivar Westerman 09 41 ∙ 64 09 26 - 16 01 63 ∙ 7182 - 232 [email protected] [email protected] Verkauf Ute Brey 09 41 ∙ 64 09 26 - 13 01 63 ∙ 71 82 - 489 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] Verkauf Ulrich Kautzmann 0 76 44 ∙ 92 38 10 01 63 ∙ 7121 - 820 0251 ∙ 71 82 - 59 [email protected] Disposition Gerhard Winkler 09 41 ∙ 64 09 26 - 12 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] Vertrieb - Innendienst Thomas Huber 09 41 ∙ 64 09 26 - 11 02 51 ∙ 71 82 - 59 [email protected] Vertrieb · 02627 Radibor-Schwarzadler Telefon Alois-Andritzki-Str. 160359 35 ∙ 2 13 - 31 Fax 03 59 35 ∙ 2 13 - 35 [email protected] NL-Leitung / Verkauf Frank-Rainer Stier 03 73 25 ∙ 2 99 2503 7325 ∙ 2 99 [email protected] 0173 ∙ 3 80 35 14 Disposition Claudia Berndt 03 59 35 ∙ 2 13 - 31 Produktion · 39171 Sülzetal, Telefon Altenweddingen, Am Silo 103 9205 ∙ 64 44 - 0 [email protected] Fax 03 92 05 ∙ 64 44 - 20 [email protected] NL-Leitung / Produktion Roland Lehmann 01 63 ∙ 71 82 - 255 [email protected] Disposition Sabrina Wartenberg 03 92 05 ∙ 64 44 - 11 [email protected] Disposition Jens Gloße 03 92 05 ∙ 64 44 - 14 [email protected] 5 Unternehmen Stroetmann Historie L. Stroetmann wurde am 20. Februar 1791 als Handel für Bedarfsgüter landwirtschaftlicher Kunden in Münster gegründet und befindet sich heute in sechster Generation noch immer in Besitz und Führung der Gründerfamilie Stroetmann. Damit ist L. Stroetmann eine der ältesten Saatgutfirmen weltweit. Über die vielen Jahre unserer Existenz waren Verlässlichkeit, Solidität, Seriosität und Kompetenz die besonderen Werte, die auch unser heutiges Handeln bestimmen. Die Gruppe ist heute in den zwei großen Geschäftsfeldern Saatgut und Lebensmittel tätig. L.Stroetmann Saat ist einer der großen Spieler im bundesdeutschen und internationalen Saatguthandel mit bedeutenden Marktanteilen in wichtigen Bereichen wie z.B. dem Bereich Rasenmischungen. In unserer Geschichte haben wir uns besondere Marktbedeutung in der Produktion von Gräsermischungen und Saatgetreide erarbeitet. Diese überzeugende Leistung wird durch eine herausragende Logistik untermauert. Aufgrund unserer langjährigen Expertise und unserer heutigen Marktbedeutung empfehlen wir uns Ihnen stolz als — der Saatgutprofi —. G. Kloppenburg - Spartenleiter Saatgut - Unser Team stellt sich vor Das Team (v.l.n.r.) Sparte Saatgut Das Gräsergeschäft im landwirtschaftlichen und Rasenbereich ist geprägt durch mehrjährig vorlaufende Kontrakte, Vermehrungsplanung sowie weltweite Beschaffungsstrukturen. Unsere landwirtschaftlichen Mischungen entwickeln wir kontinuierlich weiter und passen Sie an äußere Rahmenbedingungen wie rechtliche Vorgaben oder Ernteergebnisse an. 6 Wilfried Bender Ines Weiland Roland Schöne Cornelia Hülsmann Katja Meyer-Zurwelle Wilhelm Wilmsmann Georg Kloppenburg (n.a.) Saat Saatgut Saatgetreide Tiernahrung Unternehmen Produktion von Saatgut Aufgrund der umfänglich eigenen weltweiten Vermehrungsanlage von Saatgut liefert L. Stroetmann Saat seinen Kunden langjährig Sicherheit. Hierbei sind ein breites Sortenportfolio über viele relevante Arten und Sorten besondere Leistungsmerkmale. Zudem garantieren wir eine umfassende Lieferfähigkeit für alle Mengen und Produkte. Diese Lieferfähigkeit stellen wir z. B. im Bereich der Einzelgräser und landwirtschaftlichen Dauergrünlandmischungen sicher, indem bereits zwei Jahre vor Auftragserteilung/Auslieferung eine Vermehrungsanlage von Einzelgräsern beauftragt wird. Dies betrifft große Pflanzenarten einer guten und empfohlenen Dauergrünlandmischung wie Lolium perenne, Festuca rubra rubra, Poa pratensis, Phleum pratensis und viele andere. Diese einzelnen Arten werden vorrangig in Europa, bei Bedarf auch auf der südlichen Erdhalbkugel (Neuseeland, Australien, Südamerika usw.) im Auftrag von L. Stroetmann Saat vermehrt, aufbereitet und zertifiziert. Zeitgerecht werden die Einzelsorten als Rohkomponenten in unserer Produktion in Münster-Amelsbüren angeliefert und aufbereitet bzw. je nach Kundenwunsch verpackt. Mit diesem Engagement – bei hohem eigenen Risiko – sichert L. Stroetmann Saat somit bewusst die zukünftige Umsatzentwicklung seiner Kunden ab. Tatsächlich werden so immer wiederkehrende Versorgungsengpässe von Einzelsorten und -arten zum Bedarfszeitpunkt abgepuffert und praktisch ausgeschlossen. In der Folge generieren unsere Kunden sichere eigene Umsätze und Wachstum im Saatgutbereich. Dieses besondere Leistungspaket wird abgerundet durch ständige Innovationen aufgrund modernster Produktionstechnik – direkt an der A 1 in MünsterAmelsbüren. Münster im Februar 2015 G. Kloppenburg - Spartenleiter Saatgut - Produktion Münster-Amelsbüren: Förder-/Mischsystem 7 Unternehmen Mein Weg zu L.Stroetmann Saat Dr. agr. Achim Schmitt; Verkaufsberater Niedersachsen in der Niederlassung Hagenow Meine Vita: • geboren 1979 in Sinsheim, Baden-Württemberg aufgewachsen in Würzburg, Weinland Franken in Bayern • Studium Agrarwissenschaften an der Justus Liebig-Universität in Gießen • 6-monatiges Praktikum auf landwirtschaftlichem Betrieb in der Heimat • Bachelorarbeit zum Thema: „Güte- und Wertzahl im Grünland“ • Im Anschluss Master Pflanzenproduktion, Schwerpunkte Pflanzenzüchtung und Pflanzenbau • Masterarbeit zum Thema: „Phoma Lingam“ (Raps) • Promotion am Julius-Kühn-Institut für Rebenzüchtung in Siebeldingen, Rheinland-Pfalz • Titel der Doktorarbeit: „Genexpressionsanalyse zur Ausprägung der Lockerbeerigkeit der Weinrebe (Vitis vinifera L.) cv. Spätburgunder“ • Nach Abschluss der Doktorarbeit noch ein Jahr als wiss. Mitarbeiter in einem zeitlich befristeten Projekt am JKI für Rebenzüchtung im Bereich der Resistenz forschung tätig. • Danach Wechsel von der Theorie in die Praxis. • Start im April 2011 bei der BSV Saaten. Die BSV Saaten ist ein mittelständiges Unternehmen, das als Vollsortimenter im Saatenbereich als Direktvermarkter in Süddeutschland tätig ist. Mein Aufgabenbereich umfasste die Etablierung des Unternehmens in Hessen als Verkaufsberater vor Ort. Während meiner Tätigkeit bei der BSV Saaten konnte ich mein Wissen durch viele praktische Erfahrungen in den Bereichen Grünlandverbesserung, Ackerfeldfutterbau, Zwischenfruchtanbau, 8 Maisanbau und der Zusammenstellung landwirtschaftlicher Mischungen für diverse Fragestellungen ausbauen. Zu dieser Zeit hatte ich das erste Mal Kontakt mit L. Stroetmann Saat als direktem Wettbewerber vor Ort, vor allem in den Bereichen Grünlandnachsaaten, Ackerfutter- und Zwischenfruchtmischungen. Während meiner Zeit in Hessen lernte ich meine zukünftige Frau kennen, die gebürtig aus Norderstedt stammt, und im Norden lebt und arbeitet. Aus diesem Grund wechselte ich im April 2014 als Gebietsleiter für Schleswig-Holstein und das nördliche Niedersachsen zur IG Pflanzenzucht. Hier konnte ich Einblick in die Bereiche der Vermarktung neuer Getreidesorten und in das Versuchswesen gewinnen. Selbstverständlich sammelte ich weiterhin fleißig praktische Erfahrungen – man lernt ja nie aus. Der Kontakt zu L. Stroetmann Saat bestand weiterhin, diesmal jedoch nicht in der Wettbewerbssituation, sondern als einer der wichtigsten Kunden der IG Pflanzenzucht für Getreide. Die Tätigkeit als Gebietsleiter bei der IG Pflanzenzucht entsprach leider nicht meinen persönlichen Erwartungen und Vorstellungen. Deshalb war es eine glückliche Fügung, dass L. Stroetmann Saat zeitgleich einen Verkaufsberater für Niedersachen und Teile Schleswig-Holsteins suchte. Um mich weiterzuentwickeln und einen größeren Handlungsspielraum zu erlangen, entschloss ich mich zu einem erneuten Wechsel. Für beide Seiten gab es keinen Grund zu zögern und so trat ich im Oktober 2014 meine Stelle bei L. Stroetmann Saat an. Meine Tätigkeiten im Unternehmen sind sehr vielfältig: Neben der Betreuung des Kundenstammes im Verkaufsgebiet Niedersachsen zählt die Mitsprache bei der Vermehrungsplanung und Sortenbeurteilung bei Getreide, der Aufbau eines Versuchsnetzes für unsere eigenen Maissorten und die Umsetzung der Greening Vorgaben runter gebrochen auf mein Verkaufsgebiet zu meinen Aufgaben. Ich freue mich darauf, mein gesammeltes Wissen, meine Erfahrung und meine Ideen einzubringen und gemeinsam mit Ihnen, unseren Kunden, eine erfolgreiche Zukunft zu gestalten. Wir sehen uns. Garantiert! Bis dahin Ihr Franke im Norden Achim Schmitt Thema „Greening“ „Greening“ für Anfänger Seit Jahresbeginn 2015 besteht für alle Empfänger von Direktzahlungen zusätzlich Verpflichtung, die Bestimmungen des „Greenings“ einzuhalten. Hierbei werden 30 % (obligatorisch: ca. 87.– €/ha) des Finanzrahmens der Direktzahlungen an den Landwirt von konkreten Umweltleistungen abhängig. Greening-Vorgaben für ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke: • Untersaat von Gras in eine Hauptkultur oder E ins a a t einer Kulturpflanzenmischung • Anrechnung als ÖVF im Antragjahr; mögliche Nutzung im Folgejahr als Hauptkultur, dann aber Hauptkultur und nicht mehr als ÖVF anrechenbar Das Greening selbst besteht aus 3 Maßnahmen (Greening-Grundzüge): • Anbaudiversifizierung (bis zu 3 Hauptkulturen) • Dauergrünlanderhalt (nicht unter 5 % der Referenzfläche) • ökologische Vorrangflächen (ÖVF) auf 5 % der Ackerfläche Sonderregelungen gelten für: • Öko-Betriebe (Ökolandbau ist per Definition Greening) • Betriebe mit einem Grünlandanteil > 75 %, wobei die restlichen 25 % Ackerfläche nicht mehr als 30 ha betragen • spezialisierte Kartoffelbetriebe, die jährlich Flächen tauschen • Kulturpflanzenmischung aus mindestens 2 Arten aus einer Liste zulässiger Arten. Keine Art in dieser Mischung darf einen höheren Samenanteil als 60 % haben, der Gräseranteil darf nicht über 60 % liegen (VO) • Im Antragsjahr nach der Ernte der Vorkultur Verbot von mineralischem Dünger; Klärschlamm und c hemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln Bei der Berechnung der 5 % ÖVF gelten folgende Umrechnungs- und Gewichtungsfaktoren: • Umrechnungsfaktoren für die Flächenerfassung: Flächengenaue Erfassung , zusätzlich Flächen für Terrassen und Einzelbäume • Gewichtungsfaktoren für die ökologische Wertigkeit: bestimmte Landschaftselemente (z.B. Hecken) 2,0 Pufferstreifen, Feldränder, Blühstreifen 1,5 Brache, Agroforstflächen 1,0 N-bindende Pflanzen (obligatorisch) 0,7 Zwischenfrüchte obligatorisch 0,3 Beispiel: • Aussaat der Kulturpflanzenmischung nach Ernte der Vorkultur im selben Kalenderjahr frühestens zum 16. Juli und spätestens zum 1. Oktober • Nutzung im Jahr der Antragstellung nur durch Bewei dung mit Schafen und Ziegen – Verbleib des Aufwuchses auf der Fläche bis zum 15. Februar des Folgejahres. 3,33 ha Zwischenfrüchte =1 ha ÖVF Greening-Betriebsformen werden zukünftig staatlich kontrolliert: Betriebstyp Umbruchverbot Fruchtfolge Öko-Vorrang 100 % Grünland (Dauergrünland) Ja Nein Nein > 75 % Dauergrünland + < 30 ha Ackerfläche Ja Nein Nein > 30 ha Ackerbau + ggf. Grünland bis 75 % Ja Ja Ja Nein Nein Reiner Ackerbau (> 30 ha) Ja Ja Reiner Ackerbau (< 15 ha) Ja Nein Reiner Ackerbau (< 10 ha) Nein Nein > 75 % Ackergras + < 30 ha andere Ackerfrüchte 9 Zwischenfruchtmischungen — Humusaktiv-fit Sorte Humusaktiv Boden-fit Greening Humusaktiv Stickstoff-fit Greening Humusaktiv Easy-fit Nematode Greening Analyse Wirkung • • • • • • • • Erbsen Alexandrinerklee Esparsette Serradella Phacelia Buchweizen Leinsamen Sommerwicken •Gut durchwurzelnde Arten lockern den Boden auf • • • • • • • Buchweizen Sonnenblumen Rauhafer Leinsamen Senf Phacelia Ramtillkraut •Leguminosenfreie Mischung • Ölrettich nem.res. • Senf nem.res. • Ramtillkraut •Stickstoffanreicherung im Boden durch Leguminosen •Unterstützt eine gesunde Bodenflora •Blühende Landschaften Aussaat Aussaattermin: Bis Ende August Aussaatstärke: 35–50 kg/ha •Sehr gutes Stickstoffbindungsvermögen •Gute Eignung für Landwirte mit hohem Viehbesatz •Verbesserung der Bodengare •Liefert positiven Beitrag zur Humusbilanz •Gute Eignung in Zuckerrübenfruchtfolgen •Einfaches Handling durch die Ausbringung über einen Dünger- bzw. Schneckenkornstreuer. •Starke Unkrautunterdrückung Aussaattermin: Bis Ende August Aussaatstärke: 25 –30 kg/ha Aussaattermin: Bis Mitte September Aussaatstärke: 15 kg/ha •Blühende Landschaften Humusaktiv Raps-fit ohne Buchweizen Greening • • • • • • Lupine Serradella Rauhafer Alexandrinerklee Perserklee Ramtillkraut Humusaktiv Raps-fit Greening • • • • • Lupine Serradella Rauhafer Buchweizen Ramtillkraut Humusaktiv Mais-fit ohne Buchweizen Greening • • • • • Ölrettich Senf Alexandrinerklee Ramtillkraut Kresse Humusaktiv Mais-fit Greening • • • • • Ölrettich Senf Alexandrinerklee Ramtillkraut Buchweizen Humusaktiv Easy-fit • Ölrettich • Senf • Winterfutterraps Greening •Mischung kann auch in Kartoffel fruchtfolgen eingesetzt werden •Die Mischung ohne Buchweizen ist auch für Rübenfruchtfolgen geeignet Humusaktiv Winter-fit Greening Winterharte Mischung Humusaktiv Silo-fit Winterharte Mischung Aussaattermin: Bis Ende August Aussaatstärke: 35 – 50 kg/ha •Sehr gute Stickstoffversorgung des Bodens durch hohen Leguminosenanteil •Unkrautunterdrückung durch schnellwachsende Komponenten •Kreuzblütlerfrei •Sehr gute Eignung in Maisfruchtfolgen •Verbesserung der Tragfähigkeit des Bodens •Unkrautunterdrückung durch einen dichten Aufwuchs der Mischung •Einfaches Handling durch die Ausbringung über einen Dünger- bzw. Schneckenkornstreuer. •Starke Unkrautunterdrückung Aussaattermin: Bis Mitte September Aussaatstärke: 20 –25 kg/ha Aussaattermin: Bis Mitte September Aussaatstärke: 15 kg/ha •Blühende Landschaften Winterharte Mischung 10 •Sehr gute Eignung für Rapsfruchtfolgen •Anteilig winterhart • • • • • • • Welsches Weidelgras Inkarnatklee Phacelia Winterwicken Winterfutterraps Buchweizen Deutsches Weidelgras • Grünroggen • Welsches Weidelgras • Winterwicken •Eignung bei engen Maisfruchtfolgen •Bei einer frühen Saat schließt der Buchweizen den Phosphor im Boden auf •Humusbildung über den Winter Aussaattermin: Bis Mitte September Aussaatstärke: 30 –35 kg/ha •Fördert einen dichten Bestand •Verbesserung der Tragfähigkeit des Bodens •Winterfest •Nutzung als GPS möglich •Verbesserung der Tragfähigkeit des Bodens •Spätsaatgeeignet •Winterfest •Kreuzblütlerfrei Aussaattermin: Bis Ende September Aussaatstärke: 55 kg/ha Artenbeschreibungen Alexandrinerklee Buchweizen Kresse • Verwendung: Gründüngung • Pflanzenlänge: bis zu 40–70 cm • Wurzeltiefe: 40–60 cm • Schnellwüchsiger Sommerklee • Hohe Trockenmasseerträge • Eiweißreiches Grünfutter • Nematoden und Fruchtfolgenneutral • Friert sicher ab – anschließende Mulchsaat möglich • Schnelle Wurzelwachstum führt zu einer gleichmäßigen Seiten- und Feinwurzelbildung (tiefreichende Wurzeln für einen guten Bodenaufschluss) • Verwendung: Gründüngung • Pflanzenlänge: bis zu 20–80 cm • Wurzeltiefe: 80–150 cm • Flachwurzelnde und frostempfindliche Art • Anspruchslos passt in alle Fruchtfolgen • Nematodenfeindpflanze • Schnelle Bodenbedeckung unterdrückt Unkräuter • Eignet sich aufgrund seiner hohen Biomasseerträge als Zwischenfrucht für Biogasbetriebe (Ø 1.200 Nm3/ha) • Lässt sich bei Durchwuchs gut bekämpfen • Knöterichgewächs • Kann Bodenphosphat in pflanzenverfügbare Formen überführen • Verwendung: Gründüngung • Pflanzenlänge: bis zu 20–40 cm • Wurzeltiefe: 40–60 cm • Einjährige Pflanze • Keimt und wächst sehr schnell • Spätsaatverträglich • Kreuzblütler • Kein Durchwuchs • Sehr herbizidempfindlich • Schnelle Bodenbedeckung unterdrückt Unkräuter • Pflanzenrückstände lassen sich sehr leicht einarbeiten Lupine Ölrettich Ramtillkraut • Verwendung: Gründüngung • Pflanzenlänge: 30–120 cm • Wurzeltiefe: 150–200 cm • Tiefwurzelnde Leguminose • Bildet hohe Mengen an Wurzeltrockenmasse • Schließt auch den Unterboden stark auf • Guter Bodenaufschluss durch eine starke Pfahlwurzel • Humusanreicherung • Friert über Winter ab und hinterlässt einen lockeren Boden. • Besonders erfolgreich auf leicht sauren Böden • Kann Luftstickstoff in pflanzenverfügbare Formen überführen (Folgefrucht wird zusätzlich mit Stickstoff versorgt) • Gut auf trockenen Standorten mit niedrigem pH • Verwendung: Gründüngung • Pflanzenlänge: 50–100 cm • Wurzeltiefe: 150–200 cm • Sehr starker Stickstoffzehrer • Kreuzblütler • Anspruchslos • Rasche Jugendentwicklung • Unterdrückung der Beikräuter • Einfache Ausbringung der Mischung über Dünger- oder Schneckenkornstreuer • Tiefwurzler- kann Verdichtungen im Boden biologisch aufbrechen • Nematodenresistente Sorten werden in Rübenfruchtfolgen verwendet und in Kartoffelfruchtfolgen können freilebende Nematoden als Überträger der Eisenfleckigkeit reduziert werden • Verwendung: Gründüngung • Pflanzenlänge: 100–180 cm • Wurzeltiefe: 15–20 cm • Frostempfindlich – friert sicher ab • Mit keiner Hauptkulturart verwandt • Trockenheit und Hitze verträglich • Geringe Verholzung- sauberer Acker im Frühjahr • Schnelle Keimung, langsame Entwicklung in den ersten 2 Wochen, dann massiges Wachstum • Massive Wurzelbildung im oberen Wurzelbereich Rauhafer Senf Serradella • Verwendung: Gründüngung • Pflanzenlänge: bis zu 120–160 cm • Wurzeltiefe: 80–150 cm • Bekämpfung von freilebenden Nematoden • Für alle Bodenarten geeignet • Auch für sandige und saure Böden • Hohe Produktion an organischer Masse • Nicht winterhart, friert sicher ab • Sehr schnelle Anfangsentwicklung, schneller als einjähriges Weidelgras • Zahlreiche Blätter mit guter Unkrautunterdrückung • Verwendung: Gründüngung • Pflanzenlänge: 60–120 cm • Wurzeltiefe: 80–150 cm • Starker Stickstoffzehrer • Kreuzblütler • Anspruchslos • Dient in Verbindung mit der Mulchsaat der Folgekultur als Boden- und Gewässerschutz: durch Verringerung der Bodenerosion und der Phosphorverluste • Stickstofffixierung in pflanzenliche Trockenmasse • Einfache Ausbringung der Mischung über Dünger- oder Schneckenkornstreuer • In Rüben – und Kartoffelfruchtfolgen sollten nur nematodenresistente Sorten eingesetzt werden • Verwendung: Gründüngung • Pflanzenlänge: 30–40 cm • Wurzeltiefe: 80–150 cm • Robuste Leguminose • Stickstoffsammler • Für leichte Böden geeignet • Bevorzugt niedrigen pH • Starkes Wurzelwerk • Wächst auch bei niedrigen Temperaturen bis in den Spätherbst hinein • Langsame Jugendentwicklung, kann daher auch als Untersaat verwendet werden • Hat die gleichen Knöllchenbakterien wie die Lupine • Nicht winterhart, friert sicher ab 11 Rasetta — Weidemischungen Sorte Analyse Rasetta Mähweide Intensiv mit Klee Deutsches Weidelgras früh, diploid früh, tetraploid mittel, diploid mittel, tetraploid spät, diploid spät, tetraploid Wiesenschwingel Wiesenlieschgras Wiesenrispe Wiesenschweidel Weißklee Rasetta Mähweide Intensiv ohne Klee Deutsches Weidelgras früh, diploid früh, tetraploid mittel, diploid mittel, tetraploid spät, diploid spät, tetraploid Wiesenschwingel Wiesenlieschgras Wiesenrispe Wiesenschweidel Rasetta Regeneration Deutsches Weidelgras früh, diploid früh, tetraploid mittel, diploid mittel, tetraploid spät, diploid spät, tetraploid Wiesenschweidel Rasetta Tetrafix Intensiv mit Klee Rasetta Tetrafix Intensiv mit Klee und Luzerne Rasetta Tetrafix Intensiv Deutsches Weidelgras mittel, tetraploid spät, tetraploid Wiesenschweidel Weißklee Rotklee, tetraploid Deutsches Weidelgras mittel, tetraploid spät, tetraploid Wiesenschweidel Weißklee Rotklee, tetraploid Luzerne Deutsches Weidelgras mittel, tetraploid spät, tetraploid Wiesenschweidel Beschreibung, Besonderheiten 10 % 5% 10 % 7% 10 % 7% 15 % 10 % 10 % 10 % 6% Gewährleistet Spitzenerträge auf intensiv genutztem Grünland (Mähweide). Trockenheitsverträglich. 10 % 5% 12 % 8% 12 % 8% 15 % 10 % 10 % 10 % Gewährleistet Spitzenerträge auf intensiver als mit 250 kg N/ha gedüngten Flächen. Trockenheitsverträglich. 15 % 10 % 15 % 10 % 20 % 15 % 15 % Besonders geeignet für die rasche Reparatur lückiger und verbesserungswürdiger Grasnarben. 35 % 25 % 30 % 5% 5% Für die 3–4 jährige Mähweidenutzung geeignet. Zur Neuansaat und Nachsaat. Diese Mischung besteht ausschließlich aus tetraploiden Gräsern und ist sehr schnellwüchsig. Unkräuter haben keine Chance. Trockenheitsverträglich. 27 % 18 % 30 % 5% 5% 15 % Mehrjähriges, hoch ertragreiches Luzerne-Kleegras für niederschlagsärmere Standorte. Diese Mischung besteht ausschließlich aus tetraploiden Gräsern und ist schnellwüchsig. Die Gräser zeichnen sich durch eine sehr gute Winterhärte aus und sind hochverdaulich. 35 % 25 % 40 % Für die 3–4 jährige Mähweidenutzung geeignet. Zur Anwendung auf Standorten, die mit mehr als 250 kg N/ha im Jahr gedüngt werden. Diese Mischung besteht ausschließlich aus tetraploiden Gräsern und ist sehr schnellwüchsig. Unkräuter haben keine Chance Trockenheitsverträglich. Rasetta Tetrafix Intensiv mit Luzerne 12 Deutsches Weidelgras mittel, diploid mittel, tetraploid spät, tetraploid Wiesenschweidel Luzerne 13 % 14 % 18 % 40 % 15 % Für alle Profis, die die Vorteile des Wiesenschweidels mit den Vorteilen der Luzerne als „Königin der Futterpflanzen“ kombinieren wollen. Fix-Futter & Futtermax— Mischungen Sorte Analyse Beschreibung, Besonderheiten Fix-Futter Mischung A–1 Welsches Weidelgras Fix-Futter -Mischung A–1 Fix-Futter Mischung A–2 Fix-Futter Mischung A–3 ® diploide Sorten 67 % tetraploide Sorten 33 % Welsches Weidelgras Welsches Weidelgras sollte nach der Getreideernte von August bis Mitte September ausgesät werden. Die Nutzung kann dann im Frühjahr des nächsten Jahres vorgenommen werden. Eine frühere Aussaat mit der ersten Nutzung im Aussaatjahr ist natürlich ebenfalls möglich. 67 % Fix-Futter -Mischung A–2 diploide und tetraploide Sorten 33 % Deutsches Weidelgras 42 % Bastard-Weidelgras 29 % Welsches Weidelgras 29 % sollte ab Ende März bis Mitte April ausgesät werden. Der erste Aufwuchs kann dann bereits ab Mitte Juni genutzt werden. Futtermax Nr. 1 Futtermax Nr. 2 enthält verschiedene, aufeinander abgestimmte Sorten des Einj. Weidelgrases, mit einem Schwerpunkt auf der sehr ertragreichen Sorte „Wesley“. Wiesenschwingel Deutsches Weidelgras früh Wiesenlieschgras Bastard-Weidelgras Deutsches Weidelgras früh Bastard-Weidelgras Wiesenschwingel Rotklee Weißklee 30 % 25 % 20 % 25 % 50 % 10 % 20 % 15 % 5% 45–55 kg/ha Fix-Futter -Mischung A–3 ® ist zur 2- bis 3-jährigen Nutzung bestimmt und sollte ab August bis Mitte September ausgesät werden. Fix-Futter Mischung A–4 40–50 kg/ha ® diploide Sorten Einjähriges Weidelgras Aussaatmenge 40–50 kg/ha Fix-Futter -Mischung A–4 ® kann vom Frühjahr bis Mitte August ausgesät werden. Auch hier bringt der Konkurrenzdruck der verschiedenen Sorten einen gesicherten Mehrertrag gegenüber der Nutzung der Einzelsorten. 45–55 kg/ha Futtermax ® ist für die Betriebe geeignet, die nicht jährlich Neuansaaten durchführen wollen bzw. können. Diese Mischung eignet sich hervorragend zur 3-5jährigen Mähnutzung. 40 kg/ha 40 kg/ha 13 Superweide Futura Analyse Sorte ® FUTURA Superweide Nr. 2 Deutsches Weidelgras früh mittel spät Wiesenschwingel Wiesenlieschgras Wiesenrispe Weißklee ® FUTURA Superweide Nr. 2.0 Deutsches Weidelgras früh mittel spät Wiesenschwingel Wiesenlieschgras Wiesenrispe ® FUTURA Superweide Nr. 3 Deutsches Weidelgras früh mittel spät Wiesenlieschgras Wiesenrispe Weißklee ® FUTURA Superweide Nr. 3.0 Deutsches Weidelgras früh mittel spät Wiesenlieschgras Wiesenrispe ® FUTURA Superweide Nr. 4 Deutsches Weidelgras früh mittel spät Knaulgras Wiesenlieschgras Wiesenrispe ® FUTURA Superweide Nr. 5 Deutsches Weidelgras früh mittel spät Beschreibung, Besonderheiten 19 % 18 % 22 % 10 % 22 % 5% 4% 21 % 22 % 25 % 10 % 17 % 5% 20 % 24 % 27 % 17 % 10 % 2% 20 % 26 % 27 % 17 % 10 % 11 % 11 % 11 % 40 % 17 % 10 % 25 % 25 % 50 % Geeignet für intensiv bewirtschaftetes Grünland ( Mähweide ) und für alle Bodenarten. 30–40 kg/ha Für Standorte, die intensiver als mit 250 kg Stickstoff je ha/Jahr bewirtschaftet werden. 30–40 kg/ha Kleehaltige Mischung für weidelgrassichere Standorte mit hoher Nutzungsfrequenz bei überwiegender Beweidung. Auch für Wechselgrünland geeignet. Variante von Futura Superweide Nr. 3 ohne Weißklee. Der entfallende Weißkleeanteil wird durch 2 % Deutsches Weidelgras der mittleren Reifegruppe ersetzt. 30–40 kg/ha 30–40 kg/ha Knaulgrasbetonte Ansaatmischung für leichte, zur Sommertrockenheit neigende Standorte. 30–40 kg/ha Besonders geeignet für die Reparatur lückiger und verbesserungswürdiger Narben. ® Superweide FUTURA Top-Qualität mit ausdauernden Arten und Sorten. Die für den jeweiligen Nutzungszweck und unter fachlichen Gesichtspunkten zusammengestellten Mischungen sind sowohl zur Mähnutzung als auch zur Weidenutzung optimal geeignet. 14 Aussaatmenge 30–40 kg/ha Weidemax – Standardmischungen Sorte Analyse Deutsches Weidelgras Standard G I früh mittel spät Wiesenschwingel Wiesenlieschgras Wiesenrispe Rotschwingel Weißklee Deutsches Weidelgras Standard G II früh mittel spät Wiesenschwingel Wiesenlieschgras Wiesenrispe Weißklee Deutsches Weidelgras Standard G II.0 früh mittel spät Wiesenschwingel Wiesenlieschgras Wiesenrispe Deutsches Weidelgras Standard G III früh mittel spät Wiesenlieschgras Wiesenrispe Weißklee Deutsches Weidelgras Standard G III.0 früh mittel spät Wiesenlieschgras Wiesenrispe Deutsches Weidelgras Standard G IV spät Wiesenlieschgras Wiesenrispe Knaulgras Weißklee Deutsches Weidelgras Standard G V früh mittel spät Beschreibung, Besonderheiten 3% 3% 4% 47 % 17 % 10 % 10 % 6% 13 % 17 % 17 % 20 % 17 % 10 % 6% 13 % 20 % 20 % 20 % 17 % 10 % 20 % 20 % 27 % 17 % 10 % 6% 20 % 26 % 27 % 17 % 10 % 27 % 17 % 10 % 40 % 6% 25 % 25 % 50 % Aussaatmenge Für Standorte, die eine hohe Bewirtschaftungsintensität nicht zulassen. 30 kg/ha Geeignet für intensiv bewirtschaftetes Grünland (Mähweiden). Als Variante von Standard II ohne Weißklee für Flächen, die intensiver als mit 250 kg Stickstoff je ha und Jahr bewirtschaftet werden. Für Flächen mit einem Viehbesatz von mehr als 2,5 GV/ha und für Wechselgrünland geeignet. Variante von Standard III ohne Weißklee. Der entfallene Weißkleeanteil wird durch 6 % Deutsches Weidelgras der mittleren Reifegruppe ersetzt. Ansaatwürdig auf leicht zur Austrocknung neigenden Geeststandorten bei überwiegender Mähnutzung. Geeignet für die Reparatur lückiger und verbesserungswürdiger Narben. 30 kg/ha 30 kg/ha 30 kg/ha 30 kg/ha 30 kg/ha 20 kg/ha Hergestellt nach den Empfehlungen der Landwirtschaftskammern. Wir fertigen die Qualitäts– –Mischungen mit den für die jeweilige Gegend geprüften, gut geeigneten und empfohlenen Sorten an! Für Moorstandorte verlangen Sie ausdrücklich die Variante zu den o.a. Mischungen mit den empfohlenen Sorten für die Mooreignung. 15 Landwirtschaftliche Mischungen/Süddeutschland Sorte Analyse Dauerwiese trocken Wiesenschwingel Wiesenlieschgras Wiesenrispe Rotschwingel Aussaatmenge pro ha 30,5 % 16,4 % 11,1 % 8,3 % Weißklee2,8 % ausltr. 8,3 % 1,4 % 16,7 % 1,7 % 2,8 % 40 kg Rotschwingel 8,3 % Weißklee5,55 % Knaulgras 5,55 % Rotklee 1,4 % 40 kg Dauerwiese feucht Deutsches Weidelgras früh mittel Wiesenschwingel Wiesenrispe Wiesenlieschgras 7,4 % 3,7 % 40,3 % 11,1 % 16,7 % Futtermax ® Wiesenschwingel Wiesenlieschgras Weißklee 33,3 % 14,8 % 7,4 % Rotklee Glatthafer Luzerne 14,8 % 7,5 % 22,2 % Futtermax ® 18,6 % 33,3 % Wiesenlieschgras Weißklee Rotklee 14,8 % 11,1 % 22,2 % Kleegras trocken Kleegras feucht Dauerwiese Universal 16 Knaulgras Rotklee Glatthafer Goldhafer Hornschotenklee Deutsches Weidelgras früh Wiesenschwingel Wiesenschwingel 44 % Wiesenlieschgras 12 % Wiesenrispe 9% Rotschwingel 12 % Weißklee6 % Knaulgras Rotklee Schwedenklee Glatthafer 6% 3% 2% 6% 40 kg 40 kg 40 kg Wildacker — HEGERING Analyse Sorte HEGERING Spezial HEGERING Universal HEGERING Rehwild HEGERING Niederwild Sortenbeschreibung 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 3 % 10 % 10 % 5 % 5 % 2 % 3 % 2 % 2,5 % 0,5 % 1 % 4 % 2 % Sonnenblumen Süßlupinen Futtererbsen Sommerwicken Futterraps Ölrettich Buchweizen Leinsamen Rotklee Weißklee Malve Phacelia Stoppelrüben Gelbsenf Furchenkohl Markstammkohl Serradella Sojabohnen Um einen weiteren Niedergang der Niederwildbestände zu verhindern sollten Sie jede Maßnahme unterstützen die den Lebensraum für das Niederwild weiter verbessern. 15 % 24 % 10 % 7 % 5 % 5 % 7 % 5 % 5 % 5 % 3 % 2,5 % 2 % 0,5 % 1 % 3 % Buchweizen Waldstaudenroggen Winterraps Süßlupinen Ölrettich Winterrübsen Leinsamen Rotklee Perserklee Serradella Inkarnatklee Bokharaklee Schwedenklee Furchenkohl Stoppelrüben Markstammkohl Die Wildackermischung HEGERING Universal bietet allen Wildarten vom Herbst bis in das Frühjahr ein abwechslungsreiches und ausgewogenes Nahrungsangebot. HEGERING Universal zeichnet sich inbesondere durch einen hohen Anteil winterharter Pflanzen aus, so dass Ihrem Wild auch unter Schneelagen eine hervorragende Winteräsung zur Verfügung steht. Bei diesen Witterungsbedingungen ist eine solide Nahrungsgrundlage ein entscheidender Faktor um die Vitalität und Gesundheit der heimischen Wildbestände zu erhalten. 10 % 6 % 9 % 10 % 5 % 10 % 3 % 10 % 5 % 5 % 5 % 2 % 3 % 1 % 2 % 1 % 1 % 5 % 2 % 5 % Hafer Sojabohnen Futtererbsen Buchweizen Rotklee Sommerwicken Mais Leinsamen Winterraps Winterrübsen Sonnenblumen Perserklee Phacelia Esparsette Ölrettich Furchenkohl Markstammkohl Senf Stoppelrüben Süßlupinen Rehwild, Hase & Co sind Feinschmecker. Mit der Wildackermischung HEGERING Rehwild erweitern Sie den Speiseplan für unsere heimischen Pflanzenfresser um wertvolle und wohlschmeckende Futterpflanzen, die u.a. ein Optimum an verdaulichem Eiweiß, Stärke und Vitaminen bieten. 20 5 5 7 15 4 7 15 15 7 % Hafer % Buchweizen % Erbsen % Winterraps % Senf % Phacelia % Ölrettich % Winterrübsen % Sonnnblume % Lein Nutzen Sie deshalb die WILDACKERMISCHUNG HEGERING Spezial: Aussaatmenge: 20 kg/ha Aussaattermin: April–Mai • optimale Deckung für Fasan und Rebhuhn • optimales Nahrungsangebot Unzählige Insekten, die durch den hohen Blühpflanzenanteil angelockt werden. Insektennahrung bildet die entscheidende Grundlage zur Aufzucht der Gelege! Hohe Pflanzenvielfalt mit zahlreichen Körnern und Samen. Aussaatmenge: 20 kg/ha Aussaattermin: Mai–September HEGERING Universal eignet sich zur mehrjährigen Aussaat. Aussaatmenge: 20 kg/ha Aussaattermin: April–Juni Wenn im Spätsommer die umliegenden Felder abgeerntet sind („Ernteschock“), entwickelt HEGERING Rehwild ein sattes, saftiges Grün. Diese Oase wirkt wie ein Magnet, – selbst der heimliche Feisthirsch kann dieser Wildackermischung nicht widerstehen. Eine verlockende Wildackermischung für die speziellen Ansprüche des Niederwilds. Die ausgewogene Kombination aus hochwertiger Äsung und Deckung bietenden Pflanzen führt zu einer deutlichen Verbesserung des Niederwildbestandes. Aussaatmenge: 20 kg/ha Aussaattermin: April–August HEGERING Niederwild: • schnellwachsende, anspruchslose Mischung • Kombination aus begehrten Futterpflanzen wie Erbsen mit Stützpflanzen (Hafer) • Lockäsung durch hochwertige Körner- und Blattäsung der Winterrübsen • attraktives Samenangebot durch hohen Sonnenblumen- und Leinanteil HEGERING Niederwild eignet sich besonders zur großflächigen Aussaat auf Stilllegungsflächen. 17 Pferdeweide — Meteor Pferdeweide Meteor Pferdeweide Meteor • hochwertige Futtermischung • Ausgewogenheit von Fruktangehalt und Nährstoffgehalt • der vitaminreiche Leckerbissen für Ihren Liebling mit heimischen Wildkräutern • widerstandsfähig gegen kurzes Abweiden • unterstützt die Gesundheit (Luftwege, Verdauung, Vitalität) & Meteor Kräuterzusatz - für ein gesundes Pferd (ohne Darmkrankheiten und Hufrehe) • trittfest • gesündere Verdauung durch extra Struktur • fördert das Wohlbefinden Ihres Pferdes • hohe Resistenz gegen Kronrost (Schimmel) • extra schmackhaft • besonders für Weiden, die mit weniger Stickstoff versorgt werden Sorte Pferdeweide Meteor Meteor Kräuterzusatz 18 Analyse Aussaatmenge Wiesenrispe 20 % Deutsches Weidelgras tetraploid 15 % Deutsches Weidelgras diploid mittel/spät 15 % Deutsches Weidelgras diploid spät 15 % Wiesenlieschgras 20 % Gemeines Labkraut Wilde Möhre Gemeine Pastinake Petersilie Spitzwegerich Kümmel Gemeiner Fenchel Kleine Bibernelle Wiesenkerbel Schafgarbe 25 20 2 3 7 1 2 10 20 10 % % % % % Rotschwingel ausläufertreibend 40 kg/ ha 15 % % % % % % zur Aussaatmischung 1 kg/ ha Zwischenfrucht Saaten — Leguminosen Sorte Aussaatmenge Ölfrüchte ·Raps·Rüben· Kohl Gelbsenf Emergo, nematodenresistent 15–20 kg/ha Gelbsenf Iris, nematodenresistent 15–20 kg/ha Gelbsenf Aba erucasäurefrei 15–20 kg/ha Gelbsenf Aba 1 kg-Packung 3–5 g/m² Gelbsenf Chacha 15–20 kg/ha Sommerraps 8–10 kg/ha Ölrettich Slobolt 20 kg/ha Ölrettich Octopus 20–25 kg/ha Ölrettich Image nematodenresistent 20–25 kg/ha Winterraps Akela 15–20 kg/ha Winterfutterraps 00–Campari Winterfutterraps Axel 8–12 kg/ha 10–15 kg/ha Winterrübsen Perko 8–12 kg/ha Markstammkohl 4–6 kg/ha Furchenkohl, westf. 8 kg/ha Leguminosen Bitterlupinen, blaue ZS 160–180 kg/ha Süßlupinen, weiße, gelbe und blaue Perenn. Lupinen, poln. 150 kg/ha 40–60 kg/ha Sommerwicken ZS 120–160 kg/ha Winterwicken 180 kg/ha Wiesenplatterbsen 150 kg/ha Ackerbohnen ca. 40 Kö/m² Körnererbsen ca. 60-80 Kö/m² Herbstrüben Aarselia (dipl., kohlhernieresistent) 1–2 kg/ha Sorte Aussaatmenge Kleesaaten + andere Saaten Sorte Züchter Körner pro Einheit Sonnenblumenhybriden Rotklee, diploid 14–18 kg/ha Rotklee, tetraploid 14–18 kg/ha Perserklee 18–22 kg/ha 25–30 kg/ha Coralia CS Caussade 150.000 Luzerne Durban CS Caussade 150.000 Schwedenklee10–15 kg/ha Bavaria CS Caussade 150.000 Weißklee 8–10 kg/ha Belinda CS Caussade 150.000 Gelbklee 18–22 kg/ha Estrella CS Caussade 150.000 Mas 83.R Maisadur 150.000 Mas 97.A Maisadur 150.000 VelloxRAGT 150.000 NK Delfi 150.000 Syngenta Erdklee 25 kg/ha Alexandrinerklee ZS, einschnittig 30–35 kg/ha Inkarnatklee 26–32 kg/ha Hornschotenklee 12–15 kg/ha Bokharaklee, gelbblühend, USA/Kanada 28–30 kg/ha Esparsette, osteurop. 140–160 kg/ha Serradella 35–50 kg/ha Phacelia 10–15 kg/ha 19 Einzelgräser Sorte Deutsches Weidelgras diploid, früh, z.B. Belida tetraploid, früh, z.B. Mathilde 40 kg/ha 40–50 kg/ha diploid, mittel, z.B. Rodrigo 40 kg/ha tetraploid, mittel, z.B. Trivos 40–50 kg/ha diploid, spät, z.B. Honroso tetraploid, spät, z.B. Turandot Rasen, empfohlen RSM, z.B. Esquire 20 Aussaatmenge 40 kg/ha 40–50 kg/ha 40 kg/ha Welsches Weidelgras diploid, z.B. Paloma 40–50 kg/ha tetraploid, Frederik 50–60 kg/ha Sorte Aussaatmenge Wiesenrispe z.B. Balin / Evora 15 kg/ha Wiesenrispe Poa pratensis z.B. Panduro (RSM) 15 kg/ha Knaulgras 25 kg/ha Rotschwingel auslftr., z.B. Gondolin 20 kg/ha Rotschwingel kurzauslftr., für Rasen 20 kg/ha Rotschwingel horstbildend 20 kg/ha Gemeine Rispe Dasas 15 kg/ha Glatthafer 30 kg/ha Einjähriges Weidelgras diploid, Ducado 40–50 kg/ha Goldhafer 50 kg/ha tetraploid, Wesley 50–60 kg/ha Kammgras, Neuseeland 24 kg/ha Bastardweidelgras 40–50 kg/ha Härtl.Schwingel (Schafschwingel) 20 kg/ha Wiesenlieschgras 17 kg/ha Feinschwingel 24 kg/ha Wiesenschwingel 35 kg/ha Rotes Straußgras Highland Bent 10 kg/ha Wiesenschweidel Paulita 40 kg/ha Jährige Rispe 30 kg/ha Hainrispe 20 kg/ha 21 Eigensorten aus dem Hause Ölrettich RESET ... der multi-resistente Ölrettich (Nematodenresistenzstufe 1) • sehr gute Resistenz gegen M. chitwoodi • gute Resistenz gegen Alternaria • zügige Bodenbedeckung • geringe Blühneigung bzw. sehr späte Blüte • sehr geringe Neigung zu Lager Ölrettich IMAGE ... für höchste Nematodenresistenz (Nematodenresistenzstufe 1) • Resistenz gegen Rübennematoden BSA Note 1 • sehr geringe bis geringe Lagerneigung • geringe Blühneigung Ölrettich SLOBOLT ... der Spätblühende •nematodenneutral • entwickelt viel Blatt und wenig Stengel • gut zur Frischverfütterung und Silage • ist energiereich • hat tiefreichende Faserwurzeln Ölrettich OCTOPUS ... der Vielseitige (Nematodenresistenzstufe 2) • sehr starke Massebildung • robuste Sorte mit überdurchschnittlicher Resistenz gegen Echten Mehltau, Alternaria und Phoma • schnelle Bodenbedeckung im Jugendstadium • sehr gute Standfestigkeit Senf ABA ... geringe Lagerneigung • schnellwüchsig für guten Erosionsschutz und Unkrautverdrängung • gute Standfestigkeit • Förderung der Bodenfruchtbarkeit durch tiefe Durchwurzelung Senf EMERGO Zur Erosionbekämpfung (Nematodenresistenzstufe 2) • gute Nematodenreduzierung • guter Bodenbedeckungsgrad •standfest • fördert die Bodenfruchtbarkeit Senf IRIS Zur Erosionbekämpfung (Nematodenresistenzstufe 2) • gute Nematodenreduzierung • geringe Lagerneigung • sehr guter Bodenbedeckungsgrad Senf CHACHA ... geringe Lagerneigung (Nematodenresistenzstufe 2) • Resistenz gegen Rübennematoden BSA Note 2 • geringe Lagerneigung • hoher Bodenbedeckungsgrad • geringe Anfälligkeit gegen Vergilben • geringe Anfälligkeit gegen Alternaria Winterfutterraps Campari Masse mit Klasse • die moderne Zwischenfrucht • schmackhaft und bekömmlich • höchste Trockenmasseerträge • BSA Note 7 Winterfutterraps Axel ... der extra Winterharte • die moderne Zwischenfrucht • schmackhaft und bekömmlich • gute Schnittnutzung • frühsaatverträglich und sehr winterhart 22 Zwischenfrüchte Anbau, Ertrag und Verwendungszweck Art Saatstärke Saatzeit N-Düngung Ertrag MJ NEL/kg Gegen Verwendungseignung kg/ha moglich bis: kg/ha TM dt/ha TM Nematoden- (Herbstnutzung) stämme in: organische WurzelWurzeltrocken- tiefe (cm) masse dt/ha max. bis FixFutter A-4 45–55 Mitte August 40–100 30–40 6,1 Grünfutter, Weide, Silage, 15–25 60 Gründüngung Einjährige Weidelgräser Mitte August 40–100 30–40 6,1 Ducado 40–50 Wesley 50–60 Grünfutter, Weide, Silage, Gründüngung 15–25 60 FixFutter A-1 40–50 Mitte August 80–100 30–40 6,5 Grünfutter, Weide, Silage, 15–25 Gründüngung 60 Welsches Weidelgras Mitte August 80–100 30–40 6,5 Grünfutter, Weide, Silage Paloma 40–50 Gründüngung Frederik 50–60 15–25 60 Persischer Klee 18–22 Ende August – 20–30 6,3 Gründüngung, Grünfutter, Weide 5–12 80 Inkarnatklee 26–32 Ende August – 20–30 6,1 Gründüngung, Grünfutter, Weide 5–12 90 Alexandrinerklee 30–35 Ende August – 20–30 5,9 Gründüngung, Grünfutter, Weide 5–12 80 Senf Aba, Chacha 15–20 Mitte 30–50 30–45 – Zuckerrüben Gründüngung 10–15 120 nematodenresistent September Emergo15–20 – Iris nematodenresistent 15–20 – Ölrettich Slobolt 18–25 nematodenresistent Image 20–25 Mitte 30–50 September 30–40 – Zuckerrüben Gründüngung 15–25 150 - Sommerfutterraps für Gründüngung 8–10 Ende August 50–100 35–45 6 15–20 Grünfutter, Weide, Silage, Gründüngung 15–22 100 Winterraps Axel für Gründüngung 8–12 Ende August 50–100 30–45 6,6 15–20 Grünfutter, Weide, Silage, Gründüngung 15–20 120 15–20 120 Winterrübsen 8–12 Anfang 50–100 30–40 6,9 Grünfutter, Weide, Silage, September Gründüngung Herbstrüben, Aarselia kohlhernieresistent 1–2 Mitte August 100 50–65 6,9 Grünfutter, Weide, Silage 8–10 120 Markstammkohl 4–6 Ende Juli 100 35–60 6,2 Grünfutter, Silage 8–10 130 Phacelia 10–15 Ende August 40–60 25–35 – Gründüngung 10–20 150 Sudangras 30–35 Ende Juli 100–130 bis zu 100 – Gründüngung bis 15 60 Sonderkulturen Ölrettich IMAGE Zulassung 2007 Resistenz gegen Rübennematoden BSA Note 1 Sortenbeschreibung laut BSA: Anfälligkeit für Rübennematoden: Massenbildung in der Anfangsentwicklung: Neigung zum Blühen: Neigung zu Lager: 1 4 3 2 Anbauempfehlung: Aussaatmenge: 20–25 kg Aussaattiefe: 1–2 cm Reihenabstand: wie bei Getreide Düngung: ca. 50 kg N/ha für rasche Jugendentwicklung Bodenansprüche: ist für alle Bodenarten geeignet Information unter: www.vandintersemo.nl 23 MAISSCOUT Seit Oktober 2014 ist der MAISSCOUT online: www.maisscout.de STARTSEITE | VERSUCHSWESEN | SERVICE | KONTAKT SORTENFINDER EXAKTVERSUCHE LSV-ERGEBNISSE Sorten im Überblick und Vergleich Sorten im Überblick und Vergleich Sorten im Überblick und Vergleich Starten Starten Starten Wer ist der MAISSCOUT? Der MAISSCOUT ist der neue Internetauftritt für das Sortiment unserer Stroetmann-Maissorten, mit dem wir uns seit Jahren erfolgreich am Markt bewegen. Sie erhalten beim MAISSCOUT erstklassige Sorten aus unterschiedlichen züchterischen Herkünften. Wir nennen es MAISSCOUTing, wenn wir für Sie aus dem genetischen Potenzial verschiedener Züchter die besten Sorten zu einem leistungsfähigen Sortiment zusammenstellen. Wir beobachten und beurteilen unsere Sorten bundesweit. Sämtliche Informationen werden im Produktmanagement zusammengetragen und sind Grundlage für die Sortimentsentscheidungen. Unterstützt wird unser MAISSCOUTing von erfolgreichen Züchtern, die sehr viele Sortenzulassungen erhalten und gerne den effektiven Vermarktungsweg über uns nutzen. Ergebnis ist eine hohe Leistungsfähigkeit! Ihr Maissaatgut ist bei uns in besten Händen. Als Teil der Firma Stroetmann, die als Vollsortimenter für Saatgut und besonders im Bereich Saatgetreidelogistik für eine hohe Effektivität in der Abwicklung steht, garantiert Ihnen der MAISSCOUT einen sehr kostengünstigen und effektiven Transport. Unterstützt wird diese Stärke durch die enge Verzahnung mit unseren Handelspartnern in den Regionen. Wir bewegen gemeinsam große Mengen. Für Sie bedeutet dies faire Preise bei unseren Maissorten. Saatguthandel mit höchster Effektivität! Partnerschaft ist uns sehr wichtig. Wenn Sie sich auf den MAISSCOUT Seiten bewegen, werden Sie feststellen, dass wir Sie mit hoher Transparenz über unsere Arbeitsweise informieren und beraten. Wir verstehen Saatguthandel als gelebte Partnerschaft! Die Kernfunktionen der Seite drehen sich um Ihren Mehrwert. Schnelle und leistungsorientierte Sortenauswahl im Sortenfinder. 24 Ergebnisse aus unserem aufwendigen Versuchswesen unter Exaktversuche. Service und Transparenz für Sie durch Zusammentragen aller LSV-Ergebnisse. MAISSCOUT Mit Hilfe des „Sortenfinders“ gelangen Sie mit wenigen Mausklicks zu den Sorten, die Ihren Anforderungen entsprechen: Transparenz ist uns bei der Darstellung der Ergebnisse unserer „Exaktversuche“ sehr wichtig! Wir arbeiten nicht mit fixierten Übersichten, sondern laden den Anwender ein, Sorten gezielt miteinander zu vergleichen. Mit wenigen Mausklicks gelangen Sie auch hier sehr anwenderfreundlich und nahezu spielerisch zum gewünschten Ergebnis. ENERGIEERTRAG VS STÄRKEERTRAG IN STEINFURT 2014 25 MAISSCOUT Im Bereich „LSV-Ergebnisse“ tragen wir für Sie sämtliche in Deutschland veröffentlichten Ergebnisse der Landessortenversuche Mais zusammen. Wir bieten Ihnen hiermit eine Plattform, auf der Sie sich sehr einfach einen Überblick über die bundesweiten Ergebnisse verschaffen können. 26 HIER TRAGEN WIR FÜR SIE DIE REGIONALEN ERGEBNISSE ZUSAMMEN MAISSCOUT Sortimentsüberblick: Sorte Reifezahl Aristo ca. 210 S ca. 210 K Briliantus ca. 230 S ca. 220 K ca. 240 S ca. 240 K ca. 250 S ca. 250 K ca. 230 S ca. 220 K Ausverkauft ca. 240 S ca. 240 K Ausverkauft ca. 250 S ca. 240 K ca. 220 S ca. 200 K ca. 210 S ca. 210 K ca. 240 S ca. 240 K ca. 210 S ca. 220 K ca. 240 S ca. 240 K ca. 250 S ca. 230 K ca. 240 S ca. 240 K ca. 230 S ca. 210 K Ceratus DKC 4315 Fabrikant Fadonna Febenico NK Gitago Gonzales Horatio LG 30.221 ca. 210 S LG 30.238 LG 30.217 Ausverkauft ca. 220 S ca. 230 K ca. 260 S LG 30.275 LG 32.52 Mokka Monarmore Monasterium Nutzungsrichtung Ausverkauft 27 28 MAISSCOUT Sortimentsüberblick: Sorte Reifezahl ca. 260 S Mondiego Monsignore Morasso Numero Santimo Ausverkauft Silien Wikana Nutzungsrichtung Ausverkauft ca. 260 K ca. 240 S ca. 230 K ca. 240 S ca. 230 K ca. 240 S ca. 250 K ca. 240 S ca. 220 K ca. 190 S ca. 190 K ca. 250 S ca. 240 K 29 Botanische Bezeichnung Achillea millefolium Schafgarbe AdonisAdonis Fioringras, ausläufertreibend Agrostis alba stolonifera Agrostis canina Hundsstraußgras Agrostis gigantea Straußgras, weißes Agrostis capillaris Highland Bentgras, Rotes Straußgras Agrostis vulgaris Fioringras, südd. Aira caespitosa Waldschmiele Aira flexuosa Gebogene Schmiele Alopecurus pratensis Wiesenfuchsschwanz Alopecurus myosuroides Ackerfuchsschwanz Anthoxanthum odoratum Gewöhnliches Ruchgras Anthyllis vulneraria Wundklee Agropyron repens Gemeine Quecke Arrhenatherum elatius Glatthafer Bellis perennis Gänseblümchen Beta vulgaris Rüben Brachypodium pinnatum Fiederzwenke Brassica napus Raps Brassica rapa Herbstrübe Bromus arvensis Ackertrespe Bromus erectus Aufrechte Trespe Bromus inermis Wehrlose Trespe Bromus mollis Weiche Trespe Bromus secalinus Roggentrespe Calendula officinalis Ringelblume Calluna vulgaris Heidekraut Carum carvi Kümmel Centaurea cyanus Kornblume Cheiranthus allionii Lack Chrysanthemum Bunte Wucherblume carinatum Chrysanthemum coronarium Goldblume Chrysanthemum leucanthemum Wiesen-Wucherblume Cichorium intybus Wegwarte Corynephorus canescens Silbergras Cynodon dactylon Hundzahngras Cynosurus cristatus Kammgras Dactylis glomerata Knaulgras Deschampsia cespitosa Rasenschmiele Deschampsia flexuosa Drahtschmiele Digitalis purpurea Fingerhutsamen Festuca arundinacea Rohrschwingel Festuca heterophylla Verschiedenblättriger Schwingel Festuca ovina Schafschwingel Festuca ovina duriuscala Hartschwingel Festuca pratensis Wiesenschwingel Festuca rubra commutata Rotschwingel, horstbildend Festuca rubra rubra Rotschwingel, ausläufertreibend Festuca rubra trichophylla Rotschwingel mit kurzen Ausläufern Festuca ovina tenuifolia Feinschwingel Helianthus annuus Sonnenblume HelichrysumStrohblume Holcus lanatus Wolliges Honiggras Holcus mollis Weiches Honiggras Hypericum perforatum Johanniskraut 30 Lathyrus pratensis Linum flavum Linum perenne Linum rubrum Lolium hybridum Lolium multiflorum Lolium perenne Lolium westerwoldicum Lotus corniculatus Lotus uliginosus Lupinus albus Lupinus angustifolius Lupinus luteus Lupinus perennis Luzula campestris Matricaria chamomilla Medicago lupulina Medicago sativa Melilotus albus Melilotus officinalis Myosotis alpestris Nigella sativa Oenothera biennis Onobrychis viciifolia Ornithopus sativus Papaver glaucum Phacelia tanacetifolia Phalaris arundinacea Phleum pratense Phleum nodosum Pisum sativum Pimpinelle saxifraga Plantago lanceolata Poa annua Poa compressa Poa fertilis Poa nemoralis Poa pratensis Poa trivialis Polygonum fagopyrum Salvia officinalis Salvia pratensis Sanguisorba minor Sarothamnus scoparius Secale multicaule Silene armeria Sinapis alba Taraxatum officinale Trifolium alexandrinum Trifolium hybridum Trifolium incarnatum Trifolium dubium Trifolium pratense Trifolium repens Trifolium resupinatum Trigonella foenum Trisetum flavescens Vicia faba Vicia sativa Vicia villosa Zea mays Wiesenplatterbse Lein Staudenlein Roter Lein Hybrid-Weidelgras Welsches Weidelgras Deutsches Weidelgras Einj. Weidelgras Hornschotenklee Sumpfschotenklee Bitterlupinen, weiß Bitterlupinen, blau Bitterlupinen, gelb Dauerlupinen Waldsimse Kamille Gelbklee Luzerne Bokharaklee, weißblühend Bokharaklee, gelbblühend Vergißmeinnicht Schwarzkümmel Gemeine Nachtkerze Esparsette Serradella Tulpenmohn Büschelschön Rohrglanzgras Lieschgras Knolliges Lieschgras Erbse Bibernelle Wegebreite Einjähriges Rispengras Platthalmrispengras Fruchtbare Rispe Hainrispe Wiesenrispe Gemeines Rispengras Buchweizen Salbei Wiesensalbei Pimpinelle Ginstersamen Waldstaudenroggen Leimkraut Senf Löwenzahn Alexandrinerklee Schwedenklee Inkarnatklee Kleinklee Rotklee Weißklee Perserklee Bockshornklee Goldhafer Ackerbohnen Sommerwicken Winterwicken Mais L. Stroetmann Saat – Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der L. Stroetmann Saat GmbH & Co. KG Münster Stand 01.01.2013 1.Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte, die Saatgut oder sonstige Produkte der Firma L. Stroetmann Saat (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) zum Gegenstand haben. 1.2 Die Bedingungen werden vom Käufer spätestens mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Dies gilt nicht, wenn der Käufer bis zum ersten Vertragsabschluss keine Gelegenheit hatte, vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen. 1.3 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Vertragspartner bei Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. 1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers sowie sonstige Vereinbarungen wie Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn der Verkäufer den betreffenden Bedingungen oder Vereinbarungen ausdrücklich zustimmt. 1.5 Soweit mündlich oder fernmündlich Rechtsgeschäfte vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, gilt der Inhalt des Bestätigungsschreibens als vereinbart, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird im Bestätigungsschreiben hingewiesen. 2. Lieferung und Liefertermine 2.11Bei Verkäufen unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit übernimmt der Verkäufer nicht das Beschaffungsrisiko und es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung, wenn es dem Verkäufer aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, die Ware zu liefern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Vorlieferant, mit dem der Verkäufer ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, um seine Lieferpflicht gegenüber dem Käufer zu erfüllen, seiner Pflicht zur richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Verkäufers nicht nachkommt: die zuständige Anerkennungsbehörde der Lieferung die Anerkennung versagt; die Lieferung aus eigener Vermehrung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist, und die Ware aus eigener Vermehrung aufgebraucht ist. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz wegen Nichtlieferung bestimmt sich in diesen Fällen nach Ziffer 9. 3.Versand 3.1 Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, bestimmt der Verkäufer die Art und Weise des Warenversandes sowie die Verladestelle für die Ware. 3.2 Der Versand erfolgt ab Verladestelle auf Kosten und Gefahr des Käufers. 2.1 Als der Tag der Lieferung gilt der Tag der Absendung. 2.2 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart, so hat der Käufer unaufgefordert dem Verkäufer spätestens fünf Werktage vor dem Termin oder dem Fristbeginn mitzuteilen, an welchem Ort die Lieferung zu erfolgen hat („Versandverfügung“), soweit nicht bereits eine Vereinbarung über den Ort der Lieferungen getroffen worden ist. Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen gesetzt und auch innerhalb dieser Nachfrist keine Versandverfügung erhalten hat. Liefertermin und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfrist verlängert. Entsprechendes gilt, wenn die Versandverfügung entgegen der Vereinbarung nur einen Teil der Lieferung betrifft, hinsichtlich des nicht verfügten Teiles. 2.3 Bestimmt sich die Lieferfrist nur nach dem Zeitpunkt, zu dem die Versandverfügung dem Verkäufer zugeht, so gilt im Zweifel prompte Lieferung gemäß Ziffer 2.5 als vereinbart. 2.4 Ist vereinbart, dass der Käufer die Versandverfügung an einem bestimmten Termin oder innerhalb einer Frist zu erteilen hat, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.2 mit Ausnahme des ersten Satzes. Mangels einer solchen Vereinbarung hat der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist für die Erteilung der Versandverfügung zu setzen; als dann gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.2 mit Ausnahme des ersten Satzes. 2.5 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist zu liefern bei der Klausel: - „Sofort“, binnen 5 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung; - „Prompt“, binnen 10 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung; - „Anfang eines Monats“, in der Zeit vom 1. bis zum 10. einschließlich; - „Mitte eines Monats“, in der Zeit vom 11. bis zum 20. einschließlich; - „Ende eines Monats“, in der Zeit vom 21. bis zum Schluss des Monats; - „Rechtzeitig zur Aussaat“, frühestens binnen 5 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung 2.6 Bei Vereinbarung einer Zirka-Lieferung ist eine Abweichung der Liefermenge von bis zu 5 von hundert der im Vertrag benannten Menge vertragsgemäß. 2.7 Der Käufer ist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen, es sei denn, dies ist für ihn im Einzelfall unzumutbar. Eine Teilzahlungspflicht wird dadurch nicht begründet. 2.8 Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Käufer ihm eine Nachfrist zur Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt: bei vereinbarter Lieferung „sofort“ 3 Tage bei vereinbarter Lieferung „prompt“ 5 Tage bei vereinbarter späterer Lieferung 7 Tage 2.10Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Verkäufer bis zu 5 von hundert der im Vertrag genannten Menge zuwenig geliefert hat; insoweit ist eine etwaige Pflichtverletzung des Verkäufers unerheblich. Bei einer Zirka-Lieferung gemäß Ziffer 2.6 gilt Satz 1, wenn der Verkäufer bis zu 10 von hundert der im Vertrag genannten Zirka-Menge zuwenig geliefert hat. Etwaige Nacherfüllungsansprüche bleiben dem Käufer vorbehalten. Für Lieferungen innerhalb der Nachfrist gilt Ziffer 2.7 entsprechend. Liefert der Verkäufer innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vertragsmäßig, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat Schadensersatz statt der Leistung verlangen. 2.9 Hat der Verkäufer trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung nur eine Teilleistung bewirkt, gilt hinsichtlich der nichtbewirkten Teilleistung Ziffer 2.8 Satz 4 entsprechend. Vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann der Käufer jedoch nur dann, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. 4. Behandlung des Saatgutes 4.1 Saatgut, das üblicherweise gebeizt oder in sonstiger Weise behandelt zur Anwendung kommt, ist gebeizt oder in sonstigen Weisen behandelt zu liefern, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. 4.2 Will der Käufer sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten erstmaligen oder zusätzlichen Beizung oder sonstigen Behandlungen auf einen Mangel der gelieferten Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der durch ihn oder einen Dritten durchgeführten - erstmaligen oder zusätzlichen - Beizung oder sonstigen Behandlung bestanden hat. Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes Sicherungsmuster gemäß Ziffer 8.2 in Betracht. 4.3 Wird behandeltes Saatgut transportiert oder gelagert, sind mechanische Belastungen zu vermeiden. Insbesondere dürfen Verpackungen mit behandeltem Saatgut nicht geworfen oder gestürzt werden. Das behandelte Saatgut ist trocken, kühl, gut belüftet und erschütterungsfrei zu verladen und zu lagern. 5.Zahlung 5.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers. 5.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Verkäufers binnen 14 Werktagen nach Lieferung ohne Abzug zu begleichen; anderenfalls gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Wird eine Rechnung erst nach Lieferung ausgestellt, so ist sie binnen 14 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen; anderenfalls gerät der Käufer in Verzug. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Käufer die Rechnung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsdatum zugegangen ist; in diesem Fall tritt Verzug erst nach Ablauf von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung ein. 5.3 Zur Annahme von Wechseln ist der Verkäufer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit Leistung des im Wechsel oder Scheck angegebenen Betrages und nur in dieser Höhe erlischt. 5.4 Wird dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt, so ist der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Wechseln, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Leistet der Käufer trotz Mitteilung einer angemessenen Frist die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung nicht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte des Verkäufers bleiben unberührt. 5.5 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf dem selbem Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. 31 L. Stroetmann Saat – Geschäftsbedingungen 6. Beschaffenheitsvereinbarung (gentechnische Einträge) 6.1 Als vereinbarte Beschaffenheit des Saatgutes gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt ausschließlich folgendes: 1. Das Saatgut ist art- und sortenecht; 2. in Deutschland erzeugtes Saatgut erfüllt die Anforderungen gemäß der Anlage 3. zur Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsesaatgut vom 21. Januar 1986 in der jeweils gültigen Fassung; in anderen Ländern erzeugtes Saatgut entspricht den Anforderungen der jeweiligen europäischen Saatgutrichtlinie. 6.2 Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind – soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist – klassisch gezüchtete Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne Einsatz von gentechnischen Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet wurden. Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, die die Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf offenem Feld unter natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenflug. Es ist deshalb nicht möglich, das zufällige Vorhandensein von GVOs völlig auszuschließen und zu garantieren, dass das gelieferte Saatgut frei ist von jeglichen Spuren von GVO. 6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Der Verkäufer liefert Saatgut zur Erzeugung von Pflanzen. Das gelieferte Saatgut ist weder im verarbeiteten noch im unverarbeiteten Zustand zum menschlichen oder tierischen Verzehr bestimmt. Aus dem gelieferten Saatgut erwachsende Pflanzen dürfen nur nach vollständiger Trennung vom als Saatgut gelieferten Samenkörper als Lebens- und/oder Futtermittel verwendet werden. Insbesondere darf das gelieferte Saatgut nicht zur Erzeugung von Keimsprossen verwendet werden, bei denen Spross und Samen als Einheit verzehrt werden. Der Verkäufer haftet nicht für saatgutrechtlich nicht relevante Stoffe und/oder Mikroorganismen, die sich auf oder in den gelieferten Saatgutkörnern befinden. 7.Mängelrüge 7.1 Ist der Käufer Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird die Ware in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten. 7.2 Ist der Käufer Kaufmann, hat er offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer, der Kaufmann ist, ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach bekannt werden, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mängelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf 5 Werktage, wobei der Zugang der Rüge beim Verkäufer maßgeblich ist. 7.3 Sofern der Käufer zwar Unternehmer, aber kein Kaufmann ist, gelten 7.1 und 7.2 entsprechend. 8. Musterziehung, Einholung eines Sachverständigengutachtens 8.1 Entdeckt der Käufer nach der Lieferung einen Mangel, auf den er sich berufen will, so hat er unverzüglich ein Durchschnittsmuster gemäß 8.2 aus der Lieferung ziehen zu lassen, soweit noch Saatgut vorhanden ist. Die Ziehung eines Durchschnittsmusters bedarf es nicht, wenn der Verkäufer den Mangel anerkannt hat. 8.2 Das Durchschnittsmuster muss gemäß den Probeentnahmevorschriften des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten von einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer, eine Industrie- und Handelskammer oder eine zuständige Behörde bestellten oder verpflichteten Person gezogen und gebildet werden. Aus dem Durchschnittsmuster sind drei gleich Teilmuster zu bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an eine amtliche Saatgutprüfstelle zwecks Untersuchung einzusenden, das zweite Teilmuster ist an den Verkäufer zu senden und das dritte Teilmuster verbleibt beim Käufer. Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der angerufenen Saatgutsprüfstelle an, so ist das bei dieser Partei verbliebene Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutsprüfstelle, die von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der zweiten Saatgutsprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit den Feststellungen der ersten Saatgutprüfstelle übereinstimmen. Stimmen die Feststellungen nicht überein, ist das noch verbleibende Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Saatgutsprüfstelle, die wiederum von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen SaatgutAnerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. 32 Die Feststellungen dritter Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit einer der Feststellungen der zuvor befassten Saatgutprüfstellen übereinstimmen. Liegt keine solche Übereinstimmung vor, gilt der Mittelwert aus den drei Untersuchungen als festgestelltes Ergebnis. 8.3 Ist kein Saatgut mehr vorhanden und erkennt der Verkäufer des Saatguts eine Mängelrüge des Käufers nicht unverzüglich an, so ist unverzüglich eine Besichtigung des Aufwuchses durch einen geeigneten Sachverständigen durchzuführen, zu der Verkäufer und Käufer hinzuzuziehen sind. Der Sachverständige soll von der nach Landesrecht zuständigen Saatgut- Anerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung stattfinden soll. Ziel der Besichtigung durch den Sachverständigen ist die Feststellung der Tatsachen und die Ermittlung möglicher Ursachen für den Sachmangel. Die vom Sachverständigen festgestellten Tatsachen sind für beide Parteien verbindlich. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn das Saatgut zum Zweck des Wiederverkaufs erworben worden ist. 8.4 Eine Bindung des Verkäufers an die Feststellungen des Sachverständigen im Sinne der vorstehenden Regelungen tritt dann nicht ein, wenn zwischen den Parteien bereits streitig ist, ob die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft war und das Durchschnittsmuster mit einem auf Grundlage amtlicher Bestimmungen gezogenen Rückstellmuster oder Ergebnissen des Nachkontrollanbaus nicht übereinstimmt. 9. Gewährleistung und Haftung des Verkäufers 9.1 Der Verkäufer ist zum Schadenersatz wegen Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Das gilt nicht bei Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar ist. 9.2 Der Verkäufer haftet nicht für öffentliche Äußerungen Dritter über Eigenschaften des Saatguts, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung. 9.3 Bei Sachmängeln, für die der Verkäufer haftet, leistet er nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz kann der Käufer nur dann verlangen, wenn der Verkäufer eine bestimmte Beschaffenheit der Sache garantiert hat oder die Voraussetzungen von Nr. 9.1 vorliegen. 9.4 Mängelansprüche und Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, die keine Sach- oder Rechtsmängel betreffen, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Saatguts. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen der Käufer nach Ziffer 9.1 haftet. § 438 Abs. 3 BGB bleibt unberührt. 9.5 Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. 10.Schadensminderungspflicht Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen. 11. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung 11.1 Sämtliche vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Dies gilt außerdem für Forderungen aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind. 11.2Durch eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer kein Eigentum, da er diese für den Verkäufer vornimmt, ohne dass für den Verkäufer daraus Verpflichtungen entste hen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. L. Stroetmann Saat – Geschäftsbedingungen 11.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware und des getrennten Aufwuchses nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern oder zur Aussaat verwenden. 13.Sonstiges 11.4 Der Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saatgut ist mit dessen Trennung von Grund und Boden dem Verkäufer bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur Sicherheit übereignet und wird vom Käufer für den Verkäufer verwahrt. 11.5 Sämtliche Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und des getrennten Aufwuchses sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf durch den Verkäufer für dessen Rechnung einzuziehen. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 11.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten angemessen zu versichern, sofern dies üblich ist, und einen Schadensfall unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Insofern sind Forderungen aus dem Versicherungsvertrag im Voraus an den Verkäufer abgetreten, und zwar bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. 11.7Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen insgesamt mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet. 11.8Die Regelungen der Ziffern 11.2 bis 11.7 gelten nur im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern. 12.Streitigkeiten 12.1 Sofern die Parteien des Kaufvertrages Kaufleute sind, werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag nach Wahl des Anspruchstellers durch ein Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder ein ordentliches Gericht entschieden. Die Schiedsgerichte für Saatgutstreitigkeiten werden auf der jeweiligen Homepage von BDP, DRV und BVO bekannt gemacht. 12.2 Sind beide Parteien Kaufleute, ist das für den Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers zuständige Schiedsgericht, bei Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichtsbarkeit das sachlich zuständige ordentliche Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig. 12.3Das Schiedsverfahren regelt sich nach der Verfahrensordnung des zuständigen Schiedsgerichts. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Bedingungen eine unbeabsichtigte Lücke aufweisen. 14.Datenschutz Nach § 26 und § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf hin, dass wir Daten des Käufers, die ausschließlich nur unsere Geschäftsbeziehungen widerspiegeln und soweit sie im Rahmen des BDSG zulässig sind, gespeichert haben und sie über EDV weiterverarbeiten. 15.Vertriebsbeschränkung 15.1Den Abnehmern von Vertrags- und Fremdsaatgut werden die unter § 1.5 VOVertrag Saatgetreide aufgeführten Vertriebsbeschränkungen im Hinblick auf das betreffende Saatgut auferlegt: 15.2 Für die Ausfuhr von Z-Saatgut und feldanerkannter Rohware der Vertragssorten aus dem Vertragsgebiet, welche von einer anderen VO-Firma erzeugt und von der in diesem Vertrag bezeichneten VO-Firma mittelbar oder unmittelbar erworben wurde (nachfolgend insgesamt „Fremdsaatgut“) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 15.3 Die VO-Firma darf Fremdsaatgut von Vertragssorten, die weniger als vier Jahre im gemeinschaftlichen Sortenkatalog aufgenommen sind, aus dem Vertragsgebiet aktiv nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Züchters ausführen, die in angemessener Zeit nach einer entsprechenden Mitteilung der VO-Firma erfolgen muss und nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. 15.4 Die VO-Firma darf Fremdsaatgut der ersten Vermehrung (Z1-Saatgut) aus dem Vertragsgebiet in Mitgliedsstaaten, in denen zwei oder mehr Vermehrungsstufen zulässig sind, und Fremdsaatgut der zweiten Vermehrung (Z2Saatgut) aus dem Vertragsgebiet in Mitgliedsstaaten, in denen drei oder mehr Vermehrungsstufen zulässig sind, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Züchters, die in angemessener Zeit nach einer entsprechenden Mitteilung der VO-Firma erfolgen muss und nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf, ausführen. 15.5Die VO-Firma darf Fremdsaatgut aus dem Vertragsgebiet nicht in Staaten ausführen, in denen kein Sortenschutzrecht für die betreffende Sorte besteht. 15.6Die VO-Firma darf Fremdsaatgut aus dem Vertragsgebiet nicht in Staaten ausführen, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Union Internationale pour la Protection des Obtentions Végétales („UPOV“) sind. 33 Öko-Zertifikat 2015 Aktuelle Sorteninformationen 34 Aussaat-Tabelle 1. Grassaaten Saatmenge in kg/ha Bastard Weidelgras 40–50 Deutsches Weidelgras - diploid 40 - tetraploid 40–50 Einjährige Rispe Rotklee 15–20 Sonnenblumen Schwedenklee 10–15 Sudangras 25-35 Korn/m² Sumpfschotenklee 8–10 Weißklee 8–12 3. Hülsenfrüchte 30 Saatmenge in kg/ha Einjähriges Weidelgras 40–50 - diploid (Ducado) 40–50 - tetraploid (Wesley) 50 Ackerbohnen 30-40 Korn/m² –grobkörnig 200–240 –kleinkörnig 160–200 Feinschwingel 24 Gebogene Schmiele 32 Bitterlupinen –gelbe –blaue 120–160 120–160 Gemeine Rispe 15 Dauerlupinen 40–60 Glatthafer 30 Goldhafer 6–8 Hainrispe 20 Kammgras 24 Knaulgras 25 Quecke 15–25 Rasenschmiele 32 Rohrglanzgras 30–35 Rohrschwingel 30–35 Rotschwingel Sandhafer 20 25–40 Schafgarbe Schafschwingel Straußgras, rotes 2 30 30–35 Straußgras, weißes 10 Wehrlose Trespe 40 Faserlein 120–150 Futtererbsen/ Körnererbsen 50-70 Korn/m² Körnernutzung 200–240 Grünnutzung 150–200 Öllein 30–40 Peluschken/ Felderbsen 150–200 Sojabohnen 50–75 Korn/m² 80–100 Sommerwicken 120–160 Süßlupinen 150 Winterwicken 100–120 4. Zwischenfrüchte + sonstige Saaten Saatmenge in kg/ha Buchweizen 50–80 Furchenkohl 8 Welsches Weidelgras - diploid (Paloma) - tetraploid (Fredrik) 50 Wiesenfuchsschwanz 20 Gartenkresse Wiesenlieschgras 17 Herbstrüben (Aarselia) 1–2 15 Markstammkohl 4–6 Wiesenschweidel 40 Malve 9–15 Wiesenschwingel 35 Meliorationsrettich/ Tillage Radish 6–8 Wiesenrispe 2. Kleesaaten Saatmenge in kg/ha Alexandrinerklee Bockshornklee 25–30 30 Futterhirse 15-25 Korn/m² 5–10 20 9. Landwirtschaftliche Mischungen 15–25 Saatmenge in kg/ha Brachemix 25 Winterfutterraps (Axel) 10–15 Dauerwiesenmischungen 40 Winterrübsen Fix Futter A1 40 Fix Futter A2 45 Fix Futter A3 35 Fix Futter A4 40–50 Futtermax Nr. 1 40–50 Futtermax Nr. 2 40–50 Waldstaudenroggen 90–100 8–12 5. Futterrüben Saatmenge in kg/ha Normalsaat (multigerm–Oscar) 14–18 Präzisionssaat (multigerm) 6–10 Pillensaat (multigerm) Pillensaat 4–5 EH 2–3 EH (monogerm–Monriac) 20 20–25 Phacelia 10–15 8–10 Körnermais 7–10 Rasetta Tetrafix Silomais 8–10 Zuckermais abhängig von Sorte und TKG Saatmenge in kg/ha (zur reinen Getreideaussaat) 40 Intensiv ohne Klee Rasetta Tetrafix 40 Superweide Futura Nr.1 30–40 Superweide Futura Nr.2 30–40 Superweide Futura Nr.2 o 30–40 Superweide Futura Nr.3 30–40 Futterroggen 140–150 Superweide Futura Nr.3 o 30–40 Hybridroggen 80–110 Superweide Futura Nr.4 30–40 Sommerroggen 120–140 Superweide Futura Nr.5 10–30 Winterroggen 100–140 Weidemax Standard G I 30–40 Sommerweizen 150–180 Weidemax Standard G II 30–40 Winterweizen 160–200 Weidemax Standard G IIo 30–40 Sommergerste 130–160 Wintergerste 140–160 Triticale 130–150 8. Zwischenfrucht-Mischungen Humusaktiv Easy-fit 15 Humusaktiv Stickstoff-fit 25 Humusaktiv Mais-fit 60 Humusaktiv Silo-fit 60 35 Erdklee 25–30 Humusaktiv Raps-fit 35 Esparsette 70–90 Humusaktiv Beta-fit 35 Gelbklee 20–25 Senf (Aba) 15–20 –nematodenresistent 15–20 (Chacha), (Emergo), (Iris) Hornschotenklee 12–15 Inkarnatklee 25–30 Luzerne 20–30 Perserklee 18–22 8–10 40 Intensiv mit Klee + Luzerne Rasetta Tetrafix 140–160 Humusaktiv Boden-fit Sommerrübsen 40 Intensiv mit Klee Hafer 5 8–10 15–20 40 Intensiv ohne Klee mit Luzerne 7. Saatgetreide Sarepta Senf Sommerraps –für Gründüngung 40 Intensiv ohne Klee Korn/m² 25–30 40–50 40 Intensiv mit Klee Rasetta Mähweide Rasetta Tetrafix Bokharaklee Serradella Rasetta Mähweide Rasetta Regeneration 6. Saatmais Saatmenge in kg/ha Ölrettich (Slobolt) –nematodenresistent (Octopus) Ramtillkraut 20–30 weitere Zwischenfrucht-Mischungen Hülsenfruchtgemenge 150–180 Landsberger Gemenge 50–70 Weidemax Standard G III 30–40 Weidemax Standard G IIIo 30–40 Weidemax Standard G IV 30–40 Weidemax Standard G V 10–30 Wildacker Hegering Universal 40 Wildacker Hegering Rehwild 40–50 Wildacker Hegering Spezial 20 Wildacker Hegering Niederwild 20 10. Rasensamen Saatmenge je nach Aussaattechnik 25–50 g/m² RASETTA Rasetta Strapazierrasen Premium Rasetta Zierrasen Premium Rasetta Schattenrasen Premium Rasetta Reparaturraen Premium Rasetta Sport- und Spielrasen Rasetta Berliner Tiergarten Rasetta Schattenrasen Rasetta Reparaturrasen Rasetta Universalrasen Rasetta Zierrasen Rasetta Zierrasen für Sandböden + Trockenflächen