Ausbildungsvertrag Stm2016
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Ausbildungsvertrag Stm2016
Stadtmusik Schopfheim e.V. 1814 – Ausbildungsvertrag, Stand: Juni 2016 1/2 AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen der Stadtmusik Schopfheim e.V. 1814 und Zögling: Name: .................................................... Vorname: .................................................... Straße: .................................................... PLZ Ort: ...................................................... Geburtsdatum: ....................................... Telefon: ...................................................... 1. Die Ausbildung erfolgt durch unsere Jugendausbilder und ggf. geeignete Aktive des Vereins. Der/die Auszubildende ist zunächst „Zögling“, nach dem Eintritt in die Jugendkapelle „Jungmusiker/in“. 2. Falls kein eigenes, privates Musikinstrument vorhanden ist, stellt die Stadtmusik ein Instrument zur Verfügung. Für mutwillig oder grob fahrlässig verursachte Schäden am vereinseigenen Instrument haftet der gesetzliche Vertreter. Die Behebung von Abnutzungsschäden trägt der Verein; dies gilt auch für Privatinstrumente. Das Lehrmaterial für die Instrumentalausbildung ist vom/von der Auszubildenden zu beschaffen bzw. zu bezahlen. 3. Ein gesetzliche Vertreter des Zöglings wird Passivmitglied des Vereins. Der Mindestjahresbeitrag beträgt 18,- €. Der Zögling verpflichtet sich, nach angemessener Ausbildungszeit als Jungmusiker/in in die Jugendkapelle einzutreten. Der Eintritt in die Stadtmusik erfolgt nach ca. 4-jähriger Gesamtausbildungszeit. 4. Die Zöglingsausbildung erfolgt in einer wöchentlichen Musikstunde, ca. 25 Minuten. Nach ca. 2 bis 2,5 Jahren soll das Jungmusikerleistungsabzeichen (JMLA) in Bronze beim Alemannischen Musikverband abgelegt werden. Als Unterrichtsmaterial hierfür benötigt der Zögling ein Lehrbuch. Die Kosten betragen ca. 20 € und sind zu Beginn der JMLA Vorbereitung zu entrichten. Nach bestandener Prüfung des JMLA in Bronze wird dieser Betrag von der Stadtmusik zurückerstattet. 5. Die Ausbildung als Jungmusiker/in erfolgt wöchentlich in der 2-stündigen Probe der Jugendkapelle. Der/die Auszubildende verpflichtet sich, Proben, Ausbildungsstunden und Anlässe der Jugendkapelle pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen obliegt es dem Ausbilder bzw. dem Verein, den Ausbildungsvertrag zu kündigen. 6. Der Beitrag für die Gesamtausbildung (Zögling und Jungmusiker/in) an einem Blasinstrument beträgt pro Monat 30,- €. Für Auszubildende am Schlagzeug beträgt der Monatsbeitrag 32,- €. 7. Während der Vereinsferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Gebührenfreiheit wird für diese Zeit nicht gewährt. Die Gebühr muß auch für Zeiten bezahlt werden, in denen der Schüler den Unterricht aus anderen Gründen versäumt. Auf Antrag sind Ausnahmen möglich. 8. Der Ausbildungsvertrag erlischt mit Eintritt in das Aktivorchester der Stadtmusik Schopfheim. Stadtmusik Schopfheim e.V. 1814, Mattenleestr. 34, 79650 Schopfheim Bankverbindung: Sparkasse Schopfheim-Zell: DE20 6835 1557 0003 0045 61, VR-Bank Schopfheim: DE96 6839 1500 0006 0601 10 2/2 Stadtmusik Schopfheim e.V. 1814 – Ausbildungsvertrag, Stand: Juni 2016 Meine Unterstützung als Passivmitglied für die Stadtmusik Schopfheim beträgt pro Jahr (Mindestbeitrag 18,- €; bitte ankreuzen bzw. eintragen): 18,- € 20,- € 25,- € ........ € Name: .................................................... Vorname: .................................................... Straße: .................................................... PLZ Ort: ...................................................... Geburtsdatum: ....................................... Eintrittsdatum: ........................................... Datum/Unterschrift Passivmitglied: ............................................................................ Ich bin damit einverstanden, daß die Stadtmusik Schopfheim e.V. den Ausbildungsbeitrag monatlich sowie den Mitgliedsbeitrag jährlich bis auf Widerruf von u.g. Konto abbuchen läßt. IBAN: ...................................................... Inhaber/in: ................................................. Geldinstitut: ....................................................... BLZ: ................................................. Ich ermächtige die Stadtmusik Schopfheim e.V. (Gläubiger-ID: DE33STM00001089461) Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA Lastschriften einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadtmusik Schopfheim e.V. auf mein Konto gezogenen SEPA Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. In beiderseitigem Einvernehmen wird auf eine Vorabankündigung (Pre-Notification) verzichtet. Datum/Unterschrift Kontoinhaber/in: ......................................................................... Ich/wir erklären uns mit den Ausbildungsbedingungen einverstanden. ......................................................................................................................................... Ort/Datum/Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des/der Auszubildenden Stadtmusik Schopfheim e.V. 1814, Mattenleestr. 34, 79650 Schopfheim Bankverbindung: Sparkasse Schopfheim-Zell: DE20 6835 1557 0003 0045 61, VR-Bank Schopfheim: DE96 6839 1500 0006 0601 10