Exportbericht Marokko - Außenwirtschaftsportal Bayern
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Exportbericht Marokko - Außenwirtschaftsportal Bayern
EXPORTBERICHT MAROKKO Wirtschaft / Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zollregime / Recht Geschäftsreisen Stand: September 2015 Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport Marokko, der freundlicherweise von AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verfügung gestellt wurde. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ). Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. 2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Publikationen, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail:: [email protected], http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. 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Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ....................................................................................................... 4 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ..................................................................................................... 7 AUSSENHANDEL.............................................................................................................................. 12 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND ........................................................................................... 13 AUSSENHANDEL MIT BAYERN ....................................................................................................... 13 INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTERARBEITUNG ....................... 14 Normen .............................................................................................................................................. 15 Währung, Kurs............................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................... 16 Zahlungskonditionen .......................................................................................................................... 16 Bank- und Finanzwesen .................................................................................................................... 17 Verkehr, Transport, Logistik ............................................................................................................... 18 KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................................. 19 INFORMATION ZU STEUERN UND ZOLL........................................................................................ 20 Steuern und Abgaben ........................................................................................................................ 20 Zoll und Außenhandelsregime ........................................................................................................... 21 „Made in Germany“ – Warenmarkierung ............................................................................................ 24 RECHTSINFORMATIONEN .............................................................................................................. 25 Firmengründung ................................................................................................................................ 26 Patent-, Marken- & Musterrecht ......................................................................................................... 27 Lizenzvergabe ................................................................................................................................... 28 Eigentum und Forderungen ............................................................................................................... 29 Vertretungsvergabe ........................................................................................................................... 30 Arbeits- & Sozialrecht ........................................................................................................................ 30 Schiedsgerichtsbarkeit ....................................................................................................................... 32 INFORMATIONEN ÜBER GESCHÄFTSREISEN .............................................................................. 34 Einreisebestimmungen ...................................................................................................................... 35 WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................... 40 LINKS ................................................................................................................................................ 43 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Staatsform Konstitutionelle Monarchie Staatsoberhaupt (König): Amir Al Mouminine „Mohammed V“ Fläche 446.550 km² + Westsahara 250.000 km² Bevölkerung 33 Mio. Einwohner (2014 – Schätzung CIA World Factbook) 73,9 Einwohner/km² Städte Hauptstadt Rabat Wirtschaftszentrum Casablanca Fés Tanger Marrakech Meknès 1 427 403 Einwohner)* 3 359 000 Einwohner)* 1 112 000 Einwohner)* 974 000 Einwohner)* 928 540 Einwohner)* 632 000 Einwohner)* )* Volkszählung 2014 Klima: Winter : 7° - 18°, Sommer 19° - 30° hohe Luftfeuchtigkeit in den Küstenzonen heiß und trocken im Landesinneren Währung: Marokkanische Dirham (MAD) 1 Euro (EUR) = 10,9460 Marokkanischer Dirham (MAD) (Stand: 02.09.2015) Tipp: Einen tagesaktuellen Währungsrechner finden Sie im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de Arbeitshilfen. Historischer Überblick In der Antike zuerst von den Phöniziern beherrscht, wurde Marokko nach der Zerstörung Karthagos (146 v.Chr.) römische Provinz. Nach einer kurzen Herrschaft der Westgoten im 5. Jahrhundert n.Chr. erfolgte im 7./8. Jahrhundert die Arabisierung und Islamisierung. Die Blütezeit und größte Ausdehnung der marokkanischen Herrscher (große Teile Spaniens) war im 12. und 13. Jahrhundert erreicht. Im 19. Jahrhundert nahm der Einfluss der europäischen Staaten, insbesondere Frankreichs, Spaniens und Großbritanniens, stetig zu. 1913 wurde Marokko französisches Protektorat. Unter Mohammed V., dem Großvater des jetzigen Königs, erlangte Marokko 1956 wieder die Unabhängigkeit. Die Jahrhunderte alte Feudalherrschaft und zum Teil mittelalterliche Sozialstrukturen erschweren noch heute den Übergang Marokkos zu einem modernen Staat, und Veränderungen in diese Richtung gehen nur relativ langsam vor sich. Der Einfluss der marokkanischen Herrscher reichte früher oft weit in den Süden (WestsaharaProblem). Bevölkerung Rund 32,3 Mio. Einwohner, davon knapp 42 % Landbevölkerung. Über 60 % der Bevölkerung sind unter 25 Jahre alt, während der Anteil der über 65-Jährigen nur etwas über 4 % beträgt. Ungefähr 3 Mio. Marokkaner leben im Ausland, der Großteil in Frankreich, Holland, Belgien, Italien und Deutschland. Die Überweisungen dieser Bevölkerungsgruppe (so genannte M.R.E.) stellen eine der wichtigsten Devisenquellen des Landes dar. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 5 Die größten Städte sind die Wirtschaftsmetropole Casablanca, mit geschätzten 4 Millionen Einwohnern, die Hauptstadt Rabat 1,5 Mio. EW, Marrakesch und Fes. Die Staatssprache ist Arabisch, daneben ist Französisch, als Sprache der Gebildeten und zweite Amtssprache bzw. Geschäftssprache, weit verbreitet. Im Norden wird auch Spanisch gesprochen. In den Berbergebieten Rif, Atlas und Souss wird fast ausschließlich Berberisch gesprochen. Landes- und Geschäftssprachen Französisch, im Norden Spanisch. Englisch wird im Geschäftsleben wenig und wenn überhaupt, dann nur von jüngeren Geschäftsleuten gesprochen. Es wird allgemein erwartet, dass die Korrespondenz sowie Verhandlungen in Französisch geführt werden. Politisches System Gemäß der Verfassung von 1992 ist Marokko eine konstitutionelle Monarchie, und der Islam ist Staatsreligion. In der Verfassung werden Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit, Gleichheit der Geschlechter, Streikrecht, Recht auf Eigentum und Bildung garantiert. Der Einfluss des Königs ist auf Grund seiner Stellung als Führer der Gläubigen, Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Vorsitzender des Ministerrates, nach wie vor beherrschend. Die Verfassungsreform von 2011 bestimmt aber, dass der Premierminister, vom König bestimmt, aus der stimmenstärksten Partei kommen muss. Im November 2011 gewann erstmals eine islamistische Partei die Parlamentswahlen. Die moderat islamistische Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (PJD) unter Premierminister Benkirane bemüht sich vor allem in den Bereichen sozialer Wohnbau, Infrastruktur, Bewältigung der Arbeitslosigkeit und Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns den Hebel anzusetzen. In Summe ist das System stabil und wird nicht in Frage gestellt. Mitgliedschaften in internationalen Organisationen UNO und ihre Sonderorganisationen, EU-assoziiert, IMF (Internationaler Währungsfonds), Weltbank-Gruppe (IBRD, IFC, IDA), GATT/WTO (Welthandelsabkommen), AfEB (Afrikanische Entwicklungsbank), UMA (Union der Maghrebstaaten), UNCTAD (Welthandelskonferenz der Vereinten Nationen) Abkommen mit Deutschland Investitionsschutzvertrag vom 31. August 1961 Unterzeichnung des neuen Investitionsförderungs- und Schutzvertrags erfolgte am 06. August 2001 Doppelbesteuerungsabkommen vom 07. Juni 1972, in Kraft getreten am 08. Oktober 1974 Luftverkehrsabkommen vom 12.Oktober 1961, in Kraft getreten am 23. August 1963 Abkommen über Seeschifffahrtsbeziehungen vom 24. November 1966, in Kraft getreten am 24. November 1966, neuer Vertragsentwurf wird verhandelt Abkommen über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße vom 23. Juni 1985, in Kraft getreten am 26. September 1993 Vertrag über die Rechtshilfe und Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen vom 29. Oktober 1985. in Kraft getreten am 23.06.1994 Abkommen über die Soziale Sicherheit vom 24. März 1981, in Kraft getreten am 01. August 1986 Regierungsvereinbarung über die ggs. Rechtshilfe in Strafsachen vom 17. Juli 1958 (gleichzeitig Datum des Inkrafttretens) Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Veterinärwesen vom 21. Mai 2002 Mitgliedschaft in internationalen Organisationen ABEDA, AfDB, AFESD, AMF, AMU, CD, EBRD, FAO, G-11, G-77, IAEA, IBRD, ICAO, ICC, ICRM, IDA, IDB, IFAD, IFC, IFRCS, IHO, ILO, IMF, IMO, IMSO, Interpol, IOC, IOM, IPU, ISO, ITSO, ITU, ITUC, LAS, MIGA, MONUSCO, NAM, OAS (observer), OIC, OIF, OPCW, OSCE (partner), Paris Club (associate), PCA, UN, UNCTAD, UNESCO, UNHCR, UNIDO, UNOCI, UNSC (temporary), UNWTO, UPU, WCO, WHO, WIPO, WMO, WTO Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 6 Abkommen mit EU und Förderungen Industriell-gewerbliche Erzeugnisse mit Ursprung in Marokko können zollfrei und ohne mengenmäßige Beschränkungen in die EU eingeführt werden. Für bestimmte Agrarprodukte gibt es zollfreie Importquoten in die EU. Wesentliche Inhalte: Einrichtung einer Freihandelszone (Abbau der marokkanischen Zölle) Niederlassungsrecht und Dienstleistungsverkehr Zahlungs- und Kapitalverkehr, Wettbewerb Wirtschaftliche Zusammenarbeit Soziale und kulturelle Zusammenarbeit Finanzielle Zusammenarbeit Einrichtung eines politischen Dialoges (Grundsätze der Demokratie und Menschenrechte) Der 1. März 2012 markiert einen weiteren Meilenstein in der Öffnung der marokkanischen Wirtschaft: Im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der EU wurden mit Anfang März die Einfuhrzölle für Industrieprodukte aus der EU abgebaut. Gewerbliche Waren aus der EU sind nun in vollem Umfang von den Einfuhrzöllen befreit. Bestehen bleiben bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer, die Verbrauchssteuer auf Produkte wie Tabak und Alkohol, die taxe parafiscale in Höhe von 0,25 % sowie unterschiedliche nicht-tarifäre Auflagen. Wenn auch in einigen Punkten noch Übergangsbestimmungen greifen, so ist die marokkanische Industrie am Heimmarkt dadurch einem gesteigerten Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Nach dem Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen EU und Marokko im Jahr 2000 trat am 1. Oktober 2012 das EU-Marokko Abkommen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen in Kraft. Als nächster Schritt wurden am 01. März 2013 Verhandlungen über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone (Deep and Comprehensive Free Trade Area, DCFTA) aufgenommen. Die DCFTA soll das bestehende Assoziierungsabkommen aufwerten und zahlreiche bisher nicht abgedeckte Bereiche, wie z.B. Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen vertiefen, sowie Investitionsschutz, Wettbewerbsrecht und geistiges Eigentumsrecht verbessern. Die Europäische Union hat zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der südlichen Mittelmeerstaaten und Marokkos ein Programm namens „MEDA“ erarbeitet – aus diesen und anderen bilateralen Förderprojekten fließen alljährlich beträchtliche Summen zur Entwicklung des Landes nach Marokko. Zusätzlich finanziert die europäische Investitionsbank mit Krediten vor allem große Infrastrukturprojekte. Außerdem hat das Europäische Parlament im Februar 2013 ein Agrarabkommen mit Marokko verabschiedet. Über einen Zeitraum von 10 Jahren werden die Einfuhrzölle von Agrarprodukten aus der EU von 55 % auf 33 % gesenkt. Freihandelsabkommen mit den USA Im Frühjahr 2006 ist das Freihandelsabkommen mit den USA in Kraft getreten. Freihandelsabkommen mit der Arabischen Liga Am 01. Januar 2005 ist das Freihandelsabkommen in Kraft getreten, laut welchem alle Waren, bis auf wenige Ausnahmen, deren Ursprung einer der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga ist, zollfrei importiert werden können (Bahrain, Ägypten, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Oman, Palästina, Saudi Arabien, Sudan, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate, Jemen). Agadirabkommen Dieses Freihandelsabkommen zwischen Marokko, Tunesien, Ägypten und Jordanien ist seit März 2007 in Kraft und wurde von der EU massiv gepuscht. Teilfinanziert aus MEDA-Mitteln soll es ein wesentlicher Schritt in Richtung einer Euro-mediterranen Freihandelszone sein. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 7 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Marokko war über Jahre hinweg ein mit Schutzzöllen weitestgehend abgeschotteter Wirtschaftsraum, mit starker Agrarausrichtung. Bereits in den 90iger Jahren wurde aber die Öffnung der Wirtschaft vorangetrieben. Die makroökonomischen Parameter haben sich seit der Regentschaft von König Mohamed VI positiv entwickelt. So wuchs die Wirtschaft seit der Jahrtausendwende durchschnittlich um die 5 %, die Staatsfinanzen wurden stabilisiert und eine starke Liberalisierung des Außenhandels vorangetrieben. Mit einem ambitionierten Infrastrukturprogramm wurde auch die Voraussetzung für ein gesundes Wirtschaftswachstum gelegt. Auch bei ausländischen Direktinvestoren gewinnt das Land an Attraktivität. Marokko ist mit einem massiven Handelsbilanzdefizit konfrontiert. Man importiert ca. doppelt so viel wie man exportseitig vereinnahmt. Die Regierung ist sichtlich bemüht, dieses Defizit durch aktiv betriebene industrielle Betriebsansiedelung zu beheben. Exportseitig ist man vor allem im Bereich Phosphate, Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse erfolgreich. Die Leistungsbilanz war hingegen in den vergangen Jahren durch die Devisentransfers der ca. 3 Millionen Auslandsmarokkaner sowie durch Einnahmen aus dem Tourismus weitestgehend ausgeglichen. Demographisch steht der Arbeitsmarkt vor der Herausforderung eine Vielzahl junger Arbeitsuchender aufzunehmen. Das Lohnniveau für ungelernte Mitarbeiter wird weiterhin nieder bleiben. Die rechtlichen Fundamente im Bereich Arbeits-, Eigentumsrecht oder Investitionsrecht sind gelegt – bei der Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsbasis steht allerdings die Administration noch vor einer großen Herausforderung. Die Währung ist stabil und orientiert sich an einen Währungskorb mit der Leitwährung EURO. Wirtschaftslage und Perspektiven Die Konjunktur in Marokko hat sich aufgrund der Wachstumskrise in Europa und einer schlechten landwirtschaftlichen Ernte im vergangenen Jahr merklich abgekühlt: Mit 3,5 Prozent lag das Wirtschaftswachstum im Jahr 2014 deutlich hinter den Erwartungen. Im Jahr 2015 scheint die marokkanische Wirtschaft jedoch wieder in Fahrt zu kommen: die leichte Erholung der Konjunktur in Europa und ausreichend Niederschläge im Winter 2014/2015 werden sich positiv auf das Wachstum auswirken. Dennoch ist und bleibt das Wachstum stark vom wetterabhängigen Agrarsektor bestimmt. Positiv wirken sich der nach wie vor hohe Weltmarktpreis von Phosphaten sowie der derzeit niedrige Rohölpreis aus. Im industriellen Bereich kommt es zu Investitionen in die Modernisierung des Maschinenparks. Großinvestitionen wie etwa im Rahmen der 2010 aufgestellten Nationalen Strategie zur Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Logistik („Stratégie Nationale de Développement de la Compétitivité Logistique“) ziehen eine Reihe weiterer internationaler Investitionen mit sich, wobei zur Verfolgung dieser Strategie bis 2030 voraussichtlich rund 10,4 Mrd. EUR investiert werden. Im Mai 2014 stellte Industrieminister Elalamy zudem die neue „Stratégie d’Accélération Industrielle 2020“ vor, die auf den bisherigen „Plan Émergence“ aufbaut: ein umfangreiches Maßnahmenprogramm soll die lokale Industrie wettbewerbsfähiger und 500.000 Arbeitsplätze schaffen. Die gesetzten Infrastrukturmaßnahmen zeigen insgesamt erste Früchte und die Wirtschaftsöffnung schreitet voran. Mittel- bis langfristig können die Wachstumsperspektiven auch auf Grund der politischen Stabilität als sehr gut eingestuft werden. Es herrscht eine relativ gute Grundstimmung und die Transformation des Landes hin zu einem höheren Entwicklungsstand ist im Land auch visuell wahrnehmbar. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 8 Makroökonomische Daten BIP pro Kopf Bruttoinlandsprodukt Wachstumsrate BIP, real Inflationsrate Arbeitslosenquote USD Mrd. USD % % % 2014* 109,2 917,3 2,9 0,4 9,1 2015* 102,0 974,7 4,4 1,5 9,0 2016* 109,2 1.041,7 2,0 8,9 Quelle: gtai, *) Schätzung bzw. Prognose Bedeutende Wirtschaftssektoren Die Wirtschaft ist durch die Landwirtschaft und Bergbauindustrie in den letzten Jahrzehnten vielfältiger geworden, Phosphat ist weiterhin das wichtigste Exportprodukt, der Gewerbe- und Dienstleistungssektor gewinnen immer mehr an Bedeutung. Landwirtschaft Die Landwirtschaft bleibt trotz der fortschreitenden Industrialisierung ein wichtiger Bereich und obwohl ihr Beitrag zum BIP aufgrund der Niederschläge schwankt (ca. 20 %), beschäftigt die Landwirtschaft rund 40 % der Arbeitskräfte und hat so einen wichtigen Einfluss auf die Binnennachfrage. Von den 8,7 Mio. ha bewirtschafteter Fläche werden nur ca. 1,2 Mio. ha bewässert. Die Landwirtschaft ist geprägt durch eine Vielzahl kleinstrukturierter Betriebe, die mit geringer Mechanisierung und zumeist ohne effiziente Düngung arbeiten. Die modernen Landwirtschaftsbetriebe decken 1/8 der kultivierbaren Gesamtfläche ab. Auf Grund staatlicher Preisstützung wird immer noch auf 60 % der landwirtschaftlichen Fläche Getreide angebaut, obgleich die Produktionskosten weit über dem Weltmarktpreis liegen. Der wettbewerbsfähige Bereich des Anbaus von Gemüse und Zitrusfrüchten deckt hingegen nur eine Fläche von ca. 381.000 ha ab. Exportiert werden vor allem aus den bewässerten Regionen Zitrusfrüchte, anderes Obst und Gemüse. Diskussionspunkt zwischen der EU und Marokko sind weiterhin die Kontingente der EU für marokkanische Obst- und Gemüseimporte. Im Jahr 2008 wurde der staatliche „Plan Maroc Vert“ vorgestellt. Ziel ist es, die Effizienz in der Landwirtschaft zu steigern. Mittels Krediten, Schulungsprogrammen und einer verbesserten Bewässerung soll die Wertschöpfung im ländlichen Raum erhöht werden. Fischerei Der Fischfang nimmt in der Wirtschaft Marokkos eine bedeutende Stellung ein. Die Fischgründe der Atlantikküste Marokkos gelten als sehr fischreich, wurden aber teilweise überfischt. Der Sektor beschäftigt rund 400.000 Personen. 70 % der Fischproduktion werden exportiert. Die Erneuerung des 2011 ausgelaufenen Fischereiabkommens konnte im Dezember 2013 erfolgen, womit Schiffen der europäischen Fischereiflotte seit Anfang des Jahres die Rückkehr in die Hoheitsgewässer vor Westafrika entlang der marokkanischen Küste wieder möglich ist. Hier ist die politische Brisanz der Westsahara-Frage nicht zu unterschätzen, da die fischreichsten Gewässer der Küste der Westsahara vorgelagert sind. Viehzucht Die Viehzucht gehört zu einem wichtigen Zweig der Landwirtschaft, und die Fleischproduktion sowie in deren Folge die Fleischverarbeitung, insbesondere die Geflügelzucht, gewinnen jährlich an Bedeutung. Bergbau Der Phosphatabbau untersteht dem größten Industriekonglomerat Marokkos, der staatlichen OCP (Office Chérifien des Phosphates). Über die letzten Jahre hinweg wurden durchschnittlich etwa 28 Mio. Tonnen Phosphat abgebaut, bis 2015 will die OCP ihre Kapazitäten auf 55 Mio. Tonnen pro Jahr aufstocken. Von der OCP wird dieser Rohstoff aber auch verstärkt im Land zu Düngemitteln, Phosphatsäure und dgl. weiterverarbeitet. Obgleich noch andere Rohstoffe – vor allem Silber, Zink, Kupfer oder Kobalt - vorhanden sind, nimmt die Phosphatindustrie fast 95 % des Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 9 Produktionsvolumens ein. Es existieren aber bereits konkrete Pläne, die restlichen Rohstoffvorkommen verstärkt auszuschöpfen. Erste Erdölfunde im Jahr 2000 führten zu verstärkten Explorationsaktivitäten ausländischer Unternehmen. Überwiegend wird im Off-Shore Bereich nach Erdöl bzw. Erdgas gesucht. Bisher konnten jedoch noch keine nennenswerten Lagerstätten gefunden werden, sodass Marokko weiterhin den überwiegenden Teil fossiler Brennstoffe importieren muss. Industrie Die verarbeitende Industrie ist vor allem von klein- und mittelstrukturierten Betrieben geprägt (93 % KMU). Der Anteil der verarbeitenden Industrie am BIP beträgt 18 %. Der Sektor wird von den Branchen Lebensmittelverarbeitung (35 %), Chemie (33 %) und Textil dominiert. Der industrielle/gewerbliche Sektor beschäftigt rund 500.000 Personen, davon 42 % in der Textil- und 24 % in der chemischen Industrie. Marokkos Industrie ist weitestgehend in privater Hand. Die 52 staatlichen Unternehmen tragen allerdings mit einigen wenigen Großbetrieben wie etwa der Phosphatgruppe OCP mit 19 % zur Gesamtproduktion bei. Insgesamt spricht man von über tausend Firmen mit ausländischer Beteiligung, welche 34 % der Industrieproduktion erwirtschaften. Fast jede zweite dieser ausländischen Beteiligungen steht unter französischem Einfluss. Durch vergleichsweise hohe Mindestlöhne im Vergleich zu den Hauptkonkurrenten aus Asien ist man gefordert, über die bloße Lohnfertigung hinaus zu gehen. Wachstum wiesen Metall-, Agrarund Lebensmittelindustrie auf. Auch der Elektroniksektor entwickelte sich beständig. Angetrieben von einer robusten privaten Nachfrage und großen Infrastrukturprojekten (sozialer Wohnbau, Mittelmeerhafen Tanger-Med, Autobahnen, Eisenbahnausbau) entwickelt sich der Bausektor dynamisch. Traditionelle Industriezweige unterliegen jedenfalls auf Grund der Marktöffnung einem Investitionszwang, um sich die Wettbewerbsfähigkeit am Heimmarkt zu sichern. Dabei müsste vor allem in die Erweiterung der Produktionskapazitäten und in die Modernisierung der Anlagen und Maschinen investiert werden. Seit kurzem werden in Marokko auch KFZ gebaut. Die Eröffnung des Renault-Dacia Werkes vor drei Jahren führte zu einem wirtschaftlichen Schub, der sich positiv auf Beschäftigung, Exporte und die Zulieferindustrie auswirkt. Das Werk hat bis heute mehr als 200.000 Stück exportiert (98 Prozent Exportquote), vor allem nach Frankreich, Spanien und Deutschland.Branchenexperten zufolge wird derzeit an der Ansiedlung von Tata aus Indien und Toyota aus Japan gearbeitet. Marokko über-holt bei der KFZ-Produktion mittlerweile Tunesien und Ägypten. Infrastruktur Der Bausektor in Marokko ist ein wichtiger Träger des wirtschaftlichen Wachstums und stellt einen relativ großen Teil der nationalen Arbeitsplätze bereit. Mit mehr als 1 Mio. an angestellten Personen beschäftigt der Bausektor rund 10 % der aktiven Bevölkerung. Der marokkanischen Regierung ist es gelungen, zahlreiche ausländische Fondsgesellschaften, private Unternehmen und internationale Entwicklungsbanken als Partner für Ihre zukunftsweisende Investitionspolitik zu gewinnen. Die drei Motoren der Branche sind auch in Zukunft der soziale Wohnbau, Infrastruktur- und Tourismusprojekte. Insbesondere profitieren von den Investitionen vor allem folgende Bereiche: Eisenbahn, Häfen, Flughäfen, Straßen, Autobahnen, Wasser- und Elektrizitätswirtschaft (Erneuerbare Energien), Städtebau, Tourismus, Gesundheitswesen, Einkaufszentren, Sportinfrastruktur. Die Regierung Marokkos verfolgt auch im Straßenbau eine Politik der „großen Baustellen“. Von 2009 bis 2015 sollen insgesamt 2,5 Mrd. Euro investiert werden. Dabei erhält die Konsolidierung des Autobahnnetzes nationale Priorität. Marokko besitzt bereits eines der dichtesten Autobahnnetze in Afrika mit über 1.500 km. Für 2015 ist der Ausbau auf 1.800 km vorgesehen. Im September 2011 begannen die Bauarbeiten für die marokkanische Version des französischen Hochgeschwindigkeitszugs TGV, der von Tanger nach Casablanca fahren soll. Für die Realisierung des Projekts sind Gesamtinvestitionen in Höhe von 1,8 Mrd. Euro eingeplant. Ende 2012 ist plangemäß die neue Straßenbahn „Casatramway“ in Casablanca in Betrieb gegangen. In Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 10 der Hauptstadt Rabat ist die Straßenbahn seit 2011 in Betrieb. Für den Bau von Sozialwohnungen wurden 2012 drei Mrd. MAD budgetiert. Der Immobiliensektor wird zu 60 % von der Nachfrage nach Sozialwohnungen getragen. Energie Wachstum steigen der Strom- und Energieverbrauch stetig. So hat sich während der letzten Jahre der Energieverbrauch um durchschnittlich 5 % und der Stromverbrauch um durchschnittlich 8 % erhöht. Den steigenden Energieverbrauch deckt Marokko zu 93 % durch Stromimporte und Importe von fossilen Energieträgern. Der marokkanische Staat muss Erdölprodukte subventionieren, um die Kaufkraft der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie aufrechtzuerhalten. Diese Subventionen stellen eine starke Belastung für den Staatshaushalt dar. Die marokkanische Regierung hat ehrgeizige Ziele für die Verwertung von erneuerbaren Energiequellen gesetzt. So sollen bis 2020 bereits 42 % des Gesamtenergieverbrauchs durch erneuerbare Energiequellen gewonnen werden. Zu diesem Anteil sollen Solar-, Wind-, und Wasserkraft jeweils 14 % beitragen. Der Marokkanische Solarplan, der im Rahmen des Mittelmeersolarplans erstellt wurde, sieht vor, bis zum Jahr 2020 insgesamt an die 2000 MW an thermischen Solarkraftwerken ans Netz zu bringen. International macht das Land mit dem Bau des größten Solarthermie-Kraftwerks in Ouarzazate Schlagzeilen – ein erster Schritt um seine Energieabhängigkeit etwas zu reduzieren. Mit dem Bau der Phase I (150 MW) des ersten 450 MW Solarkraftwerkes in Ouarzazate wurde im Herbst 2012 begonnen; die saudische ACWA Power International hat den Zuschlag erhalten. Derzeit bereitet derzeit man die Ausschreibung der Phase II vor (300 MW). Bereits in 2008 hat die marokkanische Regierung das Windprogramm 2020 gestartet. Bis 2020 sollen 2.000 MW Windkraftkapazitäten installiert sein. Es werden aber auch weitere Kohlekraftwerke geplant und gebaut. Dennoch liegt mit 3.000 Sonnenstunden im Jahr im Süden und 2.700 Sonnenstunden im Norden Marokkos ein schier unbegrenztes Potential zur Nutzung der Sonnenenergie vor. Dienstleistungen Der Dienstleistungssektor stellt mit ca. 45 % den größten Anteil am BIP dar. Besonders dynamisch sollen sich in den kommenden Jahren vor allem die Sektoren Tourismus und Telekommunikation entwickeln. Das Bankwesen ist sehr solide aufgestellt. An einigen namhaften Instituten halten französische Großbanken Beteiligungen. Marokkanische Banken haben in den letzten Jahren einige Niederlassungen im frankophonen Westafrika gegründet und genießen dort eine gute Reputation. Das Telekommunikationswesen ist mit insgesamt drei Anbietern - Maroc Telekom, WANA (Inwi) und Meditel - gut ausgebaut. In den vergangenen Jahren konnte auch der Versicherungssektor dynamisch wachsen. Als erfolgreiches Beispiel einer gelungenen „OffShoring-Politik“ können die vielen Call-Center erwähnt werden, die aus Kostengründen von Frankreich, Belgien oder der französischen Schweiz nach Marokko verlegt wurden. Der Transportund Telekommunikationsbereich macht ca. 6 % des BIPs und 9 % des Dienstleitungssektors aus. Transport Im Bereich Containertransporte wird der Großteil über die Häfen Casablanca und Tanger Med abgewickelt. Das gesamte Frachtaufkommen der Häfen beläuft sich auf 69 Mrd. Tonnen. Neben Casablanca zählen auch die Häfen in Jorf Lasfar (Phosphate, Kohle) und Mohammedia (Öl) zu wichtigen Umschlagplätzen. Im Norden Marokkos wurde ein großer Containerhafen (Tanger Med), mit zwei großen Terminals in Betrieb genommen. Dieser Hafen will sich als „Hub“ für den gesamten Mittelmeerraum positionieren. Der Hafen wird von namhaften internationalen Transportunternehmen (etwa MAERSK im Hafenteil Tanger Med I) betrieben und wird durch eine Freihandels- und Industriezone ergänzt. Drehscheibe des internationalen Flugverkehrs von Marokko ist Casablanca (Flughafen Mohamed V), weitere internationale Flughäfen sind Marrakesch, Agadir, Fes und Tanger. Insgesamt werden 15,8 Mio. Fluggäste auf den marokkanischen Flughäfen abgefertigt. Durch die Liberalisierung des Luftraums Anfang 2005 bedienen jetzt auch Low–Cost-Carrier die Destination Marokko. Das Eisenbahnnetz umfasst eine Strecke von 2110 km, der Eisenbahntransport umfasst 40% Personenbeförderung, 13% Güterund 47% Phosphattransporte. Im Investitionsplan 2010-2015 der marokkanischen Eisenbahnen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 11 ONCF sind EUR 3 Mrd. vorgesehen für die Erweiterung des Netzes (Streckenbau, Gleisverdoppelung/-verdreifachung), Hochgeschwindigkeitsstrecke (LGV zwischen Tanger und Casablanca), Erneuerung von rollendem Materials und Modernisierung der gesamten Infrastruktur. Telekommunikation Allgemein gilt, dass im städtischen Bereich das Telekommunikationsnetz gut ausgebaut ist. Der Beitrag des Telekommunikationssektors am BIP beträgt 4,7 %. Neben dem halbstaatlichen Betreiber Maroc Telecom treten seit Anfang 2006 auch das lokale Tochterunternehmen der spanischen Telefonica, die Firma Meditel, und der Anbieter WANA (Inwi) auf. An Maroc Telecom ist der Vivendi-Konzern mit 53 % beteiligt. Im Bereich Mobiltelefon gibt es drei GSM Betreiber: Maroc Telecom, Meditel und WANA (Inwi). Insgesamt gibt es ca. 36 Mio. Abonnenten. Die Anzahl der Internetnutzer liegt bei geschätzten 14 Mio., davon sind 3,4 Mio. Internetabonnenten. Die Marktdurchdringung sowohl im Mobilfunkbereich als auch beim Internet weist eine rasch steigende Tendenz auf. Insgesamt gibt es ca. 3,5 Mio. Festnetzanschlüsse, Tendenz zurückgehend. Tourismus Mit 200.000 Betten, davon 60.000 in Marrakesch, und 600.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastronomiebereich trägt der Tourismus mit ca. 8 % zum BIP bei. Insgesamt sind über 600 Hotels klassifiziert, wobei vor allem Marrakesch und Agadir bedeutende touristische Zentren sind. Besonders in Marrakesch engagieren sich auch ausländische Investoren im Hotelbau. Wenngleich laut ausländischer Experten die Gefahr einer Überhitzung der Tourismusentwicklung besteht, so wird jedenfalls weiterhin an einem massiven Ausbau der touristischen Infrastruktur gearbeitet. Der aktuelle Tourismusplan Vision 2020 sieht bis zum Jahr 2020 eine Verdoppelung der Touristenzahl vor, 200.000 neue Hotelbetten sowie den Aufstieg Marokkos zu den weltweit 20 wichtigsten Tourismusdestinationen. Der umstrittene Plan wurde insofern korrigiert, als dass in Zukunft mehr auf qualitative anstatt quantitative Aspekte geachtet werden soll. Positive Impulse gehen jedenfalls von einer verstärkten Liberalisierung des Flugverkehrs (open sky) und der Expansion der marokkanischen Fluglinie RAM aus. Hauptmärkte für die lokale Tourismusindustrie sind weiterhin Frankreich, Spanien, Deutschland und Großbritannien. Der Tourismus ist zwischenzeitlich - nach den Exporten - der zweitwichtigste Devisenbringer und ist somit essentiell für den Ausgleich der negativen Handelsbilanz und demzufolge für die Stabilität des Dirhams. Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Nach einem Rückgang der Investitionen seit 2008 und einem sprunghaften Anstieg 2011 wird für die nächsten Jahre ein kontinuierliches Wachstum erwartet. In Ballungszentren hat die Privatisierung der Wasserversorgung und -entsorgung zu einem verbesserten Dienstleistungsniveau und zu verstärkten Investitionen geführt. Im ländlichen Bereich schreitet die Elektrifizierung voran. Im Jahr 2014 haben die staatlichen Investitionen einen neuen Höchstwert von 188 Mrd. MAD erreicht. Somit haben sich die Investitionen in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Marokko rangiert bei der Konkurrenzfähigkeit bereits unter den Top 3 Ländern Afrikas und zieht zwei Drittel aller ausländischen Direktinvestitionen (ADI) nach Nordafrika an. Der Zufluss an ADIs hat sich zwar in den vergangen Jahren etwas verringert, aber Marokko gehört mit einem kumulierten ADI-Bestand von rund 45 Mrd. EUR (davon drei Viertel aus Europa) nach wie vor zu den bedeutendsten ADI-Destinationen in Afrika. Steigende Investitionen sind vor allem im Bereich erneuerbare Energien, Textilien, Automotive, Offshore Services und Tourismus zu erwarten. Außerdem sollte der Finanzsektor wachsen, nicht zuletzt wegen der Entwicklung des Islamischen Banksystems. Die derzeit in Bau befindliche Casa Finance City, ein eigener Finanz-distrikt in Hafennähe, zieht zahlreiche ausländischen Investitionen mit sich. Mit diesem Projekt bekräftigt Marokko sein Bestreben, sich als (Finanz-)Hub zwischen Europa und Afrika zu positionieren. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 12 Zwischen dem 4. Quartal 2013 und dem gleichen Zeitraum 2014 wurden 42.000 Arbeitsplätze von der marokkanischen Wirtschaft geschaffen, davon 20.000 Arbeitsstellen in Stadtregionen und 22.000 in ländlichen Gebieten: 35.000 in Landwirtschaft und Fischerei, 11.000 auf dem Dienstleistungssektor, 4.000 in der Industrie. Die Baubranche verlor 8.000 Arbeitsplätze. 1,149 Mio. Menschen sind arbeitslos: 9,7% in der Stadt, 14,8% auf dem Lande, 19,6% sind zwischen 1524 Jahre alt, 17% sind diplomiert. Die aktive Bevölkerung (+15 Jahre) hat sich im letzten Quartal 2014 gegenüber der Vorjahrsperiode um 0,6% auf 11.816.000 Personen erhöht (+0,8% in der Stadt, +0,4% auf dem Land), d.s. 48,2%. Arbeitskosten, Lohnniveau Für Arbeitskräfte in Industrie und Handel beträgt der Mindestlohn SMIG (Salaire Minimum Interprofessionnel Garanti) seit 15.07.2014 MAD 12,85 (EUR 1,22) pro Stunde und ab 15.07.2015 MAD 13,46 (EUR 1,28). Für Arbeitskräfte in der Landwirtschaft gilt der Mindestlohn SMAG (Salaire Minimum Agricol Garanti) mit MAD 66,56 (EUR 6,33) pro Tag und ab 15.07.2015 MAD 69,73 (EUR 6,63) pro Tag. Der SMIG wird in unregelmäßigen Zeitabständen auf Vorschlag des Arbeitsministeriums von der „Commission Centrale des Prix et des Salaires“ durch Dekret verbindlich festgelegt, meist dann, wenn die Teuerung der Lebenshaltungskosten 5 % erreicht hat. In der Regel wird ungelernten und angelernten Arbeitskräften nur wenig über dem SMIG gezahlt. Üblich ist jedoch die Zahlung von Leistungsprämien, wenn auch ohne vertraglichen Anspruch, bis zur Höhe von ca. 20 % des vereinbarten Bruttolohns Zu diesen, je nach Industriebranche unterschiedlichen Lohnkosten, kommen die Sozialbeiträge hinzu, und zwar in der Größenordnung von ca. 20 % des monatlichen Bruttogehalts. Das Arbeitsrecht legt die tatsächliche Arbeitszeit für Arbeiter und Angestellte auf acht Stunden am Tag bzw. 44 Stunden in der Woche fest. Der Dienstnehmer hat Anspruch auf eine wöchentliche Ruhepause von mindestens 24 Stunden als ununterbrochenen Zeitraum Über acht Arbeitsstunden pro Tag hinaus kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer mit Überstunden beschäftigen; in diesem Fall ist zwischen 5 und 22 Uhr eine Gehaltszulage von 25 % zu zahlen und 50 % zwischen 22 und 05 Uhr. Am Wochenruhetag und an Feiertagen verdoppeln sich die Zuschlagssätze. Die normale Arbeitswoche geht von Montag bis Samstag, die meisten Büros sind jedoch Samstag und Sonntag geschlossen. AUSSENHANDEL Marokko (in Mrd. USD) Export Import Saldo 2010 2011 2012 2013 14,5 34,0 -19,5 21,6 44,3 -22,6 21,4 44,8 -23,4 22,0 45,2 -23,2 Quelle: gtai Wichtigste Handelspartner Import Spanien Frankreich VR China USA Saudi-Arabien 2012 (in Mrd. USD) 5.824 5.376 3.136 2.688 2.688 Anteil (in %) 13 12 7 6 6 Export Frankreich Spanien USA Italien Deutschland 2012 Anteil (in Mrd. USD) (in %) 4.708 22 3.638 17 0.856 4 0.856 4 0.642 3 Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2015 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 13 Wichtigste Im- und Exportprodukte 2012 Import (in Mrd. USD) Energie 12.544 Halbfabrikate 8.96 Ausrüstungsgüter 8.512 Konsumgüter 7.616 Nahrungsmittel 4.928 Anteil (in %) 28 20 19 17 11 2012 Anteil (in Mrd. USD) (in %) 5.992 28 5.136 24 3.638 17 3.21 15 2.568 12 Export Halbfabrikate Konsumgüter Nahrungsmittel Ausrüstungsgüter Rohprodukte Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2015 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND In der marokkanischen Handelsbilanz 2013 belegt Deutschland den 7. Platz. Die ersten Ränge gehen an Frankreich, Spanien, USA und China. Aus deutscher Sicht stand Marokko in der Rangfolge der Außenhandelspartner 2013 auf Rang 65 bei den Einfuhren (855 Millionen Euro) und Platz 58 bei den Ausfuhren (1.630 Millionen Euro). Der deutsche Überschuss betrug 775 Millionen Euro. Die Daten spiegeln den bilateralen Austausch nicht vollständig wieder, da mehrere Unternehmen über ihre französischen Niederlassungen tätig sind. Mit Schwerpunkt in Casablanca sind über 120 Firmen mit deutscher Kapitalbeteiligung in Marokko vertreten. Es handelt sich in der Mehrzahl um Vertriebsbüros, von denen einige von Marokko aus auch das Geschäft im französischsprachigen Schwarzafrika steuern. Wichtigste deutsche Exportgüter kommen aus den Branchen Automobil, Maschinenbau, Elektrotechnik und Chemie. Neue Geschäftsfelder bieten die Kfz-Zulieferindustrie, Infrastruktur/Bau, Erneuerbare Energien, Umwelt (Wasser, Abfall, Recycling) und Landwirtschaft (Marokko zählt zu den wichtigsten Importeuren deutscher Zuchtrinder). Die 2012 eingerichtete Gemischte Wirtschaftskommission (GWK), die 2014 in Casablanca getagt hat, will dem Wirtschaftsaustausch weitere Impulse verleihen und auf eine breitere Grundlage stellen. Das bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen Investitionsschutzabkommen seit 2008. ist seit 1974 in Kraft, das Quelle: Auswärtiges Amt Die 5 wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Marokko 2014 Anteil Importprodukte Exportprodukte (in Tsd. Euro) (in %) Textilien Kraftwagen und 261.447 34,6 Kraftwagenteile Bekleidung 137.202 18,2 Maschinen Steine und Erden, Elektrische sonstige 78.835 10,4 Ausrüstungen Bergbauerzeugnisse Kokereierzeugnisse Erzeugnisse der und 76.497 10,1 Landwirtschaft, Mineralölerzeugnisse gewerbliche Jagd Maschinen Nahrungsmittel und 75.479 10,0 Futtermittel 2014 (in Tsd. Euro) Anteil (in %) 380.842 22,3 207.765 12,1 192.845 11,3 150.107 8,8 123.689 7,2 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 14 AUSSENHANDEL MIT BAYERN Bayern – Marokko (in Mio. Euro) Export Import Saldo 2011 2012 2013 2014 235 64 171 205 68 137 202 80 122 214 90 124 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Die 5 wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Marokko 2014 Anteil Importprodukte Exportprodukte (in Tsd. Euro) (in %) Kraftwagen und Bekleidung 28.911 31,9 Kraftwagenteile Elektrische Elektrische 19.897 21,9 Ausrüstungen Ausrüstungen Nahrungsmittel und 7.643 8,4 Maschinen Futtermittel Glas und –waren, Textilien 5.150 5,7 Keramik, Steine und Erden Chemische Maschinen 2.399 2,6 Erzeugnisse 2014 (in Tsd. Euro) Anteil (in %) 75.411 35,2 31.556 14,7 27.622 12,9 20.054 9,4 14.200 6,6 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTERARBEITUNG Wirtschaftspolitik Marokko versucht sich durch Investitionen im Infrastrukturbereich gegen die Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise zu schützen. Wirtschaftspolitische Priorität ist der Energiesektor mit dem Bau von Kraftwerken für die alternative Stromversorgung. Auch der Ausbau des Straßen- und Bahnnetzes und die Erweiterung der Häfen werden fortgesetzt. Die industriellen Investitionen betreffen hauptsächlich die Textil- und Elektronikindustrie, Dienstleistungen im offshore-Bereich, die Kfz-Industrie und den Tourismussektor. Zur Stärkung der Wirtschaft wird die Verbesserung der sozialen Struktur (Bildung und Gesundheit), die Schaffung von Arbeitsplätzen, das Anheben der Kaufkraft, aber auch die Diversifizierung der Exportprodukte fortgeführt. Empfohlene Vertriebswege Abgesehen von direkten Geschäften mit Großkunden und staatlichen Abnehmern ist in der Regel die Bestellung eines Vertreters unumgänglich. Meist wird dieser im Wirtschaftszentrum Casablanca, über welches der Großteil der Importe abgewickelt wird, ansässig sein. Die AHK Marokko (http://marokko.ahk.de/) ist bei der Vertretungssuche behilflich und kann auch Auskünfte einholen. Werbung Die Werbewirtschaft ist in Marokko bereits relativ weit entwickelt und spielt insbesondere bei Konsumwaren eine immer größere Rolle. Die üblichen Werbeträger wie Fernsehen, Zeitschriften, Plakate und dergleichen werden genutzt. Für Investitionsgüter kann vornehmlich in den Wirtschaftszeitungen „L’Economiste“ (Tageszeitung), „La vie éco“ (Wochenzeitung) und „Economie & Entreprises“ (Monatszeitschrift) geworben werden, die Streuverluste sind jedoch groß. Zu empfehlen sind eher Inserate in die immer größere werdende Anzahl der Fachmedien oder aber eine gezielte Werbeaktion durch die Auslandshandelskammer Marokko – etwa durch Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 15 Direkt-Mailing. Fachpublikationen bzw. Fachzeitschriften werden zumeist von Fachverbänden herausgegeben. E-Business 2008 wurden Online-Zahlungen in Marokko durch eine gemeinsame Initiative zwischen dem Centre Monétique Interbancaire und Maroc Telecommerce möglich gemacht. Zielgruppe sind die 16 Mio. Internet-Nutzer. Der marokkanische E-Commerce Markt wächst rasant, mit den Entwicklungen der Informations-und Kommunikationsbrache, sowie der Verbreitung des 3G in Marokko ist die Zahl der Benutzer in den letzten 2 Jahren stark angestiegen, nicht zuletzt wegen der steigenden Anzahl an Handynutzern, die mittlerweile auf 36,5 Mio. angewachsen ist. Neben Flug- und Urlaubsbuchungen werden vermehrt auch Rechnungen (z.B. Strom und Wasser) online bezahlt. Ende 2013 haben die Online-Kreditkartenzahlungen die magische Milliardenschwelle mit MAD 1,4 Mrd. (EUR 133 Mio.) übertroffen. Dies stellt eine Zunahme von 50% dar. Um die Zurückhaltung der Internetnutzer vis-à-vis der Gefahr von Betrügereien zu lösen, hat die Regierung das Gesetz 09-08 zum Schutz von privaten Daten verkündet. Dieser Text schützt Internetnutzer gegen den Missbrauch von Daten. Wichtigste Zeitungen Die wichtigsten Wirtschaftszeitungen (frz.): La Vie Economique www.lavieeco.com L’Economiste www.leconomiste.com La Nouvelle Tribune www.lanouvelletribune.com Die wichtigsten Tageszeitungen (frz.): Le Matin du Sahara www.lematin.ma L’Opinion www.lopinion.ma Wichtigste Messen In Casablanca werden mit unterschiedlichem Erfolg Fachmessen von der staatlichen Messeorganisation OFEC bzw. dem Privatsektor organisiert. Der marokkanische Kunde bzw. Importeur informiert sich jedoch hauptsächlich auf den einschlägigen Messen in Europa, vorwiegend Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien. Wichtigste Messen Landwirtschaft SIAM MEKNES, AGRIMAROC, SIFEL Lebensmittelverarbeitung, Lebensmittel ALITEC, MAFEX Bau BTP EXPO, SIPEC,SIB, BATIMAT Umwelt ENVIROTEC, PROTEC, POLLUTEC Gesundheit MEDICAL EXPO Kunststoff, Gummi, Verpackung PLASTEXPO Elektrik u. Elektronik SIELEC Lohnveredelung SISTEP IT, Telekom SITEB + TELECOMP Transport & Logistik SITMAP Bekleidung VETMA Energie ENER ELEC EXPO Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de. Normen Europäische und internationale Normen erweitern Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Absatzmärkte. Normen senken Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 16 Marokko ist Mitglied der International Standards Organisation (ISO) und die Qualitätsnorm ISO 9000 ist bekannt und wird von einer steigenden Zahl von Firmen angewendet. Die industrielle Normierung verzeichnet derzeit einen markanten Anstieg, insbesondere in den Sektoren der Metallurgie und auf dem Bau- und Verpackungssektor. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)3026010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen Sie als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Laut „circulaire 04/2014“ des marokkanischen Office des Changes gelten seit 5. Februar 2014 in Marokko neue Regelungen für Vorauskasse und Anzahlung. Für Vorauszahlung gelten folgende neue Höchstwerte: MAD). n Produkten die der Warenveredelung zugeführt und reexportiert werden (AT = admission temporaire). Auf der Handelsrechnung muss dezidiert die Zahlungsform Vorauskassa („réglement par anticipation“) angeführt werden. Anzahlungen sind bis zu 30% des Warenwertes möglich, unabhängig von der Höhe des Warenwertes (bisher 40%). Voraussetzung ist der Vermerk der Zahlungsform Anzahlung auf der Handelsrechnung („Acompte de 30 %“) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 17 In beiden Fällen muss die Handelsrechnung im Original vor Versand der Ware vom Importeur bei seiner Hausbank deponiert werden. Diese stellt ein „Engagement d’Importation“ aus und leitet alle weiteren Schritte bei der Devisenkontrollbehörde, dem Office des Changes, in die Wege, um dann die Auslandsüberweisung durchzuführen und den lokalen Zoll zu informieren. Ortsüblich sind nach wie vor Zahlungsvereinbarungen auf Akkreditivbasis. Bei längeren Geschäftsbeziehungen bzw. bei eindeutig positiven Handelsauskünften sind auch andere Zahlungsformen wie cash against documents (CAD) etc. vertretbar. Prinzipiell ist aber von Lieferungen auf offene Rechnung abzuraten. Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte über marokkanische Firmen können rasch und unkompliziert gegen Kostenersatz durch die AHK Marokko (http://www.marokko.ahk.de/) eingeholt werden (Kostenlose Bankauskünfte können ebenfalls eingeholt werden, sind jedoch nur bei wenigen Banken möglich und zumeist in deren Aussagekraft dürftig). Forderungseintreibung Da das marokkanische Gerichtssystem nicht nach europäischen Gesichtspunkten arbeitet, ist vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes die Ausschöpfung anderer Möglichkeiten unter Berücksichtigung der einzutreibenden Summe zu versuchen. Wir empfehlen in einem ersten Schritt die AHK Marokko (http://www.marokko.ahk.de/) über den Außenstand zu informieren. Dieses kann mündlich bzw. schriftlich beim Schuldner als offizielle Stelle intervenieren. Als nächster Schritt kann ein lokales Inkassobüro eingeschaltet werden. Bei dieser Art der Forderungseintreibung ist mit Kosten in der Höhe von 10 % des einzuholenden Betrages zu rechnen. Der Rechtsweg in Marokko ist langwierig, relativ teuer und der Ausgang häufig ungewiss. Es empfiehlt sich daher, auf jeden Fall eine außergerichtliche Lösung zu suchen, da marokkanische Geschäftsleute – im Gegensatz zur deutschen Firma – meist über das bessere “Beziehungsgeflecht“ verfügen. Auf Wunsch kann die AHK Marokko (http://www.marokko.ahk.de/) jedoch einen erfahrenen Rechtsanwalt empfehlen. Preiserstellung Vorzugsweise in EUR oder anderen konvertiblen Währungen. FOB Europäischer Hafen oder CFR Marokkanischer Hafen (Casablanca, Agadir, etc.). Bank- und Finanzwesen Die marokkanischen Banken genießen einen recht guten Ruf und sind organisatorisch teilweise auf europäischem Niveau. Die Banque Al-Maghrib, Zentralbank mit Staatskapital, kontrolliert das Banksystem und steuert weitestgehend die Währungspolitik. Mit dem neuen Bankengesetz wurde die Rolle der Zentralbank gestärkt. Die Zentralbank hat nunmehr weit größere Autonomie als bisher und übernimmt die Banken- und Finanzmarktaufsicht. Es gibt 15 Geschäftsbanken, bei den meisten sind europäische Banken maßgeblich beteiligt. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 18 Geschäftsbanken ATTIJARIWAFA http://www.attijariwafabank.com/ BCP - Banque Centrale Populaire http://www.gbp.ma BMCE BANK – Banque Marocaine du Commerce Extérieur http://www.bmcebank.ma/ BMCI – Banque Marocaine pour le Commerce et l’Industrie (Gruppe BNP Parisbas) http://www.bmci.ma/ SGMB – Société Générale Marocaine des Banques http://www.sgmaroc.com/ Verkehr, Transport, Logistik Schienentransport Das marokkanische Schienennetz umfasst 2110 km. Mit 40 Millionen Reisenden und 34,6 Millionen Tonnen Gütern (Fracht und Phosphate) erreichte der Sektor Ende 2014 ein Umsatzvolumen von umgerechnet EUR 361,5 Mio. Im Rahmen des Investitionsplans 2010-2015 (EUR 3 Mrd.) soll bis Ende 2015 mittels Streckenausbau und Gleisverdopplung sowie Erneuerung des Fuhrparks der Güterverkehr auf 50 Millionen Jahrestonnen gesteigert werden. Straßentransport Das Straßennetz Marokkos umfasst 57.334 km, davon sind 72 % asphaltiert. Jährlich kommen 1.500 km hinzu. Die Mittelmeerstraße von Tanger nach Saidia über 500 km wurde im August 2012 fertiggestellt und verkürzt die durchschnittliche Fahrtzeit von elf auf knapp sechs Stunden. Das Autobahnnetz zieht sich von Tanger bis Agadir und von Rabat nach Oujda mit insgesamt 1.600 km. Eine neue Straßenverordnung ist am 1. Oktober 2010 in Kraft getreten, mit dieser wurde auch der Punkteführerschein in Marokko eingeführt. Der Straßentransport spielt im Inlandsverkehr eine führende Rolle: 75 % des Warenverkehrs (außer Phosphate) werden über die Straße abgewickelt. Der Fuhrpark wird auf 84.000 Lkw geschätzt, davon 70.000 Leichttransporter, 6.000 Fremdtransporter (die bis zur Liberalisierung des Sektors von der damaligen Monopolstelle ONT eine Frachtgenehmigung brauchten) und 8.000 Eigentransporteure (vor allem in Landwirtschaft, Industrie und Handel). Nur 3 % des marokkanischen internationalen Warenverkehrs erfolgt über die Straße, der Rest wird fast ausschließlich per Schiff verfrachtet. Doch ist die Tendenz insbesondere für Transporte nach Europe steigend, aufgrund der Vorteile für marokkanische Exporteure und auch im TransitVeredelungsverkehr: Schnelligkeit, Flexibilität, Tür-zu-Tür-Transport ohne Zwischenverladung. In dieser Branche dominieren die europäischen Speditionen, allen voraus spanische und französische (60 %). Marokkos TIR-Fuhrpark untersteht dem Dachverband der Spediteure AMTRI mit 200 Fahrzeugen. Exportiert werden hauptsächlich Obst und Gemüse (36 %), Stoffe und Konfektionswaren (27 %), sowie Fisch (13 %). Importiert werden überwiegend Industriezulieferungen und Waren im Lohnveredelungsverkehr. Schifftransport Marokko verfügt über 1800 km Küste, zwei Meeresfronten und elf Warenumschlagshäfen, wobei der wichtigste Hafen in Casablanca liegt. Der rechtliche Rahmen des marokkanischen Seetransports beruht neben einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen auf dem Königlichen Dekret vom 31. März 1919, dem Handelsgesetz der Marine (DCCM = Décret du Code Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 19 de Commerce Maritime). Im Jahr 2013 belief sich der Warenumschlag in den marokkanischen Häfen auf 100,6 Mio. Tonnen, die Tendenz der letzten Jahre ist steigend. Bis 2030 sollen insgesamt rund 15 Häfen modernisiert und erweitert werden. Marokko ist Mitglied folgender internationaler Konventionen: COLREG 1972, CSC 1972, CLC 1992. Ratifiziert, aber noch veröffentlicht, d.h. in Marokko noch nicht in Kraft: BUNKERS 2001, AFS 2001.. Luftfracht und Personentransport Marokko verfügt über 16 internationale Flughäfen. 16,5 Mio. Passagiere nutzten 2013 dieses Transportmittel und 52.722,67 Tonnen Ware wurden per Luft transportiert. 50 % des Personentransportes und 91 % des Warenversands erfolgte über den internationalen Flughafen Mohammed V in Casablanca. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern unter Exportgeschäfte. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 20 INFORMATION ZU STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben In Marokko angesiedelte Unternehmen unterliegen den allgemeinen steuerlichen Vorschriften und haben Ertrags- bzw. Verkehrssteuern zu entrichten, soweit nicht nach der Investitionscharta Befreiung oder Ermäßigung von gewissen Steuerarten gewährt wird. Das Finanzjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Eine Verpflichtung der Unternehmen, ihre Geschäftsjahre diesem anzugleichen, besteht nicht. Die Budgets (Loi de finances) und die dazu ergangenen „Circulaires des impôts“ enthalten weitere Regelungen. An dieser Stelle sei festgehalten, dass weder die Rechtssicherheit (Finanz- und Gerichtsverfahren), noch die Abgabenpraxis derjenigen von Mitteleuropa entsprechen. Auch wenn versucht wird, hier eine bessere Kontrolle und damit Gleichbehandlung der Firmen zu erreichen, führt die weiterhin vorhandene ungleiche Behandlung (fehlende Steuergerechtigkeit) zu Problemen, insbesondere im Wettbewerb mit lokalen Firmen. Unternehmensbesteuerung Der zu besteuernde Gewinn ist die Differenz zwischen dem Bestand des Betriebsvermögens zum Ende des Geschäftsjahres und seinem Anfangsstand unter Einschluss neutraler und außerordentlicher Erträge. Der marokkanische Kontenplan ist zwingend vorgeschrieben. Ein bei dem Vermögensvergleich sich ergebender Verlust kann über einen Zeitraum von längstens vier Jahren vorgetragen werden. Das Steuergesetz unterscheidet, ähnlich wie in Deutschland, zwischen der Einkommensteuer (Impôt Général sur le revenu = IGR), die im Wesentlichen natürliche Personen und Personengesellschaften betrifft, und der Körperschaftssteuer (Impôt sur les Sociétés = IS) für juristische Personen. Nach der neuen Investitionscharta beträgt die Körperschaftssteuer für juristische Personen 30 % des steuerlichen Gewinns, für Versicherungsund Kreditfirmen 35 % und 10 % für Firmen deren Umsatz unter 3 Mio. MAD liegt. Umsatzsteuer / UID-Nummer In Marokko gibt es keine Umsatzsteuer, sondern die Mehrwertsteuer (TVA=Taxe sur Valeur Ajoutée). Sie gilt für in Marokko durchgeführte Gewerbe-, Handwerks- und freiberufliche Geschäfte, sowie für Importvorgänge. 20 % ist der normale MwSt.-Satz, 14 % gelten für Leistungen von Immobilienunternehmen, Banken-, Freiberufliche, Personenund Warentransportgeschäfte usw. und 7 % werden für bestimmte Dienstleistungen bzw. Produkte, z.B.: Wasser, Strom, Ölprodukte, Pharmaprodukte, Speiseöle, Konserven, Futtermittel usw., angewendet. Es gibt nur ganz wenige Waren, die von der Mehrwertsteuer befreit sind (Art. 60 Loi sur la TVA und spätere Ergänzung). Reverse Charge System RCS = Quellensteuer = in Marokko die sogenannte Retenue à la source. Bei einer gesondert in Rechnung gestellten Leistungserbringung durch ein deutsches Unternehmen in Marokko, im Besonderen sind davon erfasst Dienstleistungen, hat der Leistungsempfänger als Steueragent des Leistungserbringers 10 % des Rechnungsbetrages einzubehalten und an die lokale Steuerbehörde abzuführen. Verbrauchssteuer Bei bestimmten Waren (Getränken, Zucker und Zuckerwaren, Gummi- bzw. Autoreifen, Waren aus Platin-Gold-Silber, Holz) wird zusätzlich nach der Verzollung eine Verbrauchssteuer (TIC = Taxe intérieures de consommation) verrechnet. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 21 Doppelbesteuerungsabkommen Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Marokko vom 1972 werden Gewinne deutscher Unternehmen, die aus einer Tätigkeit in Marokko erwachsen weiterhin in Deutschland versteuert, es sei denn, das Unternehmen unterhält in Marokko eine Betriebsstätte. Sofern der Tatbestand einer Betriebsstätte in Marokko gegeben ist, so unterliegen die Einkünfte aus dieser Betriebsstätte der marokkanischen Steuerhoheit. Bei der Ermittlung des Gewinnes einer Betriebsstätte in Marokko können für diese Betriebsstätte entstandene Aufwendungen, einschließlich der Geschäftsführungs- und allgemeinen Verwaltungskosten zum Abzug gebracht werden, selbst wenn diese Kosten nicht in Marokko entstanden sind. Vorsteuerabzug, Vergütungsverfahren, Vorsteuererstattung / Rechnungslegung Nur in Marokko ansässige Firmen mit einer eigenen Steuernummer, die so genannte Numéro d’Identification Fiscale, können eine Mehrwertsteuerrückvergütung beantragen. Einkommensteuer Die an der bezugsauszahlenden Stelle, einzubehaltende Lohnsteuer IR (Impôt sur le Revenu) wir auf Basis des jährlichen Einkommen berechnet: 0 % bis 28.000 MAD, 12 % bis 40.000 MAD, 24 % bis 50.000 MAD, 34 % bis 60.000 MAD, 38 % bis 150.000 MAD, 38 % über 150.001 MAD. Zoll und Außenhandelsregime Außer dem Zoll (DI = Droit d’Importation) werden die Mehrwertsteuer (20 % Normalsatz, 14 % bzw. 7 % Sondersätze) sowie eine Parafiskale Steuer von 0,25 % erhoben. Importbestimmungen Die Wareneinfuhr nach Marokko ist liberalisiert. Für bestimmte landwirtschaftliche Produkte, sowie Waffen und Sprengstoff wird jedoch eine Einfuhrgenehmigung (autorisation d'importation) verlangt. Bei Investitionen können Zoll- und Abgabenfreiheit für die importierten Anlagegüter beantragt werden. Zollbestimmungen Marokko verwendet das Harmonisierte System, somit stimmen die ersten 6 Stellen der Zolltarifposition zwingend überein. Das System der Referenzpreise, mit dem Unterfakturierungen verhindert werden sollten, ist im Einklang mit den GATT/WTO-Regeln seit dem 01. August 2002 beendet. Nichts desto trotz kommt es mitunter vor, dass bei Niedrigpreisen der lokale Zoll den deklarierten Warenwert bezweifelt und interne Referenzpreise zur Abgabenberechnung ansetzt. Das Assoziierungsabkommen zwischen Marokko und der EU ist am 1. März 2000 in Kraft getreten. Der 1. März 2012 markierte einen weiteren Meilenstein in der Öffnung der marokkanischen Wirtschaft: im Rahmen des Assoziierungsabkommens wurden mit Anfang März die Einfuhrzölle für Industrieprodukte aus der EU abgebaut. Gewerbliche Waren aus der EU sind nun in vollem Umfang von den Einfuhrzöllen befreit. Bestehen bleiben bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer, die Verbrauchssteuer auf Produkte wie Tabak und Alkohol, die taxe parafiscale in Höhe von 0,25 % sowie unterschiedliche nicht-tarifäre Auflagen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 22 Muster Als Muster und Warenproben ohne Handelswert gelten nur solche, welche im Hinblick auf ihren geringen Wert und ihre geringe Menge effektiven Musterwert haben. Muster ohne Wert werden zollfrei abgefertigt, jedoch nur, wenn in der Zollfaktura kein Wert angegeben ist (Vermerk: „échantillon sans valeur commerciale“). Dasselbe gilt für Kataloge, Prospekte etc. Muster und Prospekte sollten – sofern möglich - als Brief und nicht als Luftpostpaket oder Luftfracht (Auslösen langwierig) versandt werden. Musterkollektionen von Vertretern können im Zollvormerkverkehr eingeführt werden. Muster und Warenproben mit Handelswert: auch Musterkollektionen mit einem Handelswert unterliegen dem „Régime d’Importation Temporaire“ (Vormerk), wenn sie wieder ausgeführt werden sollen. Sollen Muster, die nach dem „Régime d’Importation Temporaire“ importiert worden sind, in Marokko bleiben, so gelten für diese die normalen Einfuhr- und Zollbestimmungen. Seit 21.01.1999 wurde eine vereinfachte Ein-/Ausfuhrdeklaration für Muster unter einem Warenwert von 5.000 MAD (ca. 450 EUR) eingeführt - genannt „Déclaration simplifiée d’importation et d’exportation des échantillons, modèles, spécimen et coupes-types“. Geschenke Geschenksendungen werden wie normale Warensendungen behandelt. Vorschriften für Versand per Post Für Sendungen nach Marokko gelten die in Deutschland gültigen Maße. Sämtliche Sendungen werden vom marokkanischen Zoll kontrolliert. Pakete werden in Anwesenheit eines Zollbeamten geöffnet. Zollpflichtige Waren müssen verzollt werden. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Verpackungen von Lebensmitteln, Wein, Textilien und Chemikalien, aber auch von andern Produkten, müssen Markierungs- und Verpackungsvorschriften erfüllen. Das CE-Zeichen Das CE-Zeichen bestätigt die Übereinstimmung mit grundlegenden, von der EU festgelegten Sicherheitsnormen für folgende Güter: Maschinen Baumaterialien Telekommunikationseinrichtungen medizinische Geräte Sportartikel Spielzeuge Explosivstoffe Die CE-Markierung kann vom Produzenten oder seinem EU-Importeur erworben werden. CEgekennzeichnete Produkte können in allen EWR-Staaten frei gehandelt und verkauft werden, ohne dass es im Bestimmungsland einer weiteren Prüfung des Produktes bedarf. Begleitpapiere Französischsprachige Handelsfakturen in 3-facher Ausfertigung (5 Kopien) unter Angabe des Warenbetrages ohne MwSt., der Mehrwertsteuer (Satz + Betrag) sowie Kundenangaben, Transportdokumente, Packliste, Ursprungszeugnis EUR1 (seit dem Inkrafttreten des EUMarokko-Vertrages muss ein EU-Ursprung mit einem EUR1 belegt werden! Ursprungszeugnis EUR1 oder EUR2 im Falle einer temporären Einfuhr für die Rückausfuhr in die EU). Zur bevorzugten Behandlung von Warensendungen mit Ursprung innerhalb der Europäischen Union entsprechend des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Marokko ist ein Präferenznachweis gemäß den Ursprungsregeln notwendig. Dies kann sein: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 23 EUR.1 oder EUR-MED (eine von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED eine konkrete Sendung betreffend). Rechnungserklärung. Dies ist eine Erklärung auf der Rechnung, die unabhängig vom Wert der Sendung von einem „ermächtigten Ausführer“ unter Angabe der Bewilligungsnummer ausgestellt wird oder die innerhalb der Wertgrenze von bis zu EUR 6.000 von jedem Ausführer - unabhängig davon, ob dieser „ermächtigt“ ist oder nicht - abgegeben werden kann. Die Erklärung auf der Rechnung ist vom Ausführer oder von seinem bevollmächtigten Vertreter aufzusetzen und zu unterzeichnen. Der Wortlaut der „Ursprungserklärung auf der Rechnung“ für den Warenwert mit Marokko lautet: Der Unterzeichner, Ausführer/Exporteur der in diesem Papier beschriebenen Waren, erklärt, dass diese Waren, falls nichts anderes angegeben ist, die Voraussetzungen erfüllen, um die Ursprungseigenschaft im Präferenzverkehr mit Marokko zu erlangen, und dass diese Waren Ursprungswaren der Europäischen Gemeinschaft sind. Je soussigné, exportateur des marchandises couvertes par le présent document, déclare que, sauf indication contraire, ces marchandises répondent aux conditions fixées pour obtenir le caractère originaire dans les échanges préférentiels avec le Maroc et sont originaires de la Communauté européenne. ................................................................ (Ort und Datum) ................................................................ (Unterschrift) (Nach der Unterschrift Unterzeichners in Druckschrift anzugeben) ist der Name des Sind in einer Rechnung auch Waren aufgeführt, die keine Ursprungswaren der Gemeinschaft sind, so hat der Ausführer/Exporteur diese Waren deutlich anzugeben. Versicherungsbestätigungen für Ware und Transport im marokkanischen Hoheitsgebiet einer marokkanischen Versicherungsgesellschaft. Beglaubigung nicht erforderlich. Die Rechnung sollte den Wert FOB Europäischer Hafen enthalten und die sonst üblichen Angaben, wie Marke, Nummern und Anzahl der Packstücke, bzw. Packliste, Brutto- und Nettogewicht, Lieferbedingungen und Warenbeschreibung aufweisen. Für Luftfrachtsendungen gelten analoge Bestimmungen wie bei Seefracht. Konsulatsfakturen sind nicht vorgeschrieben. Restriktionen Die Importbestimmungen der EU sind prinzipiell liberal. Es bestehen allerdings einige Ausnahmen und Restriktionen: Importquoten Antidumping-Zölle UN-Embargos Sonderregelungen gibt es bei gewissen Produkten wie z.B. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 24 Textilien Eisen und Stahl (Osteuropa) landwirtschaftliche Produkte Kriegsmaterial so genannte dual-use-Güter sowie im Handel mit China. Artenschutz Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc. Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen. Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen. „Made in Germany“ – Warenmarkierung Waren mit irreführender Bezeichnung: Alle Waren, die selbst bzw. auf ihren Verpackungen, Etiketten, Streifbändern usw. eine Fabrik- oder Handelsmarke, einen Namen, ein Zeichen, ein Bild oder sonst irgendeine Angabe tragen, aus der hinsichtlich des Ursprungs ein irrendführender Eindruck entstehen könnte, sind von der Einfuhr ausgeschlossen, wenn sie nicht gleichzeitig den Zusatz z.B. „Importé d'Allemagne“ bzw. „Made in Germany“ deutlich sichtbar tragen. Marokko ist außerdem Mitglied des Madrider Abkommens, das grundsätzlich alle Angaben und Zeichen auf Waren untersagt, die hinsichtlich des Ursprungs bei den beteiligten Verkehrskreisen einen irreführenden Eindruck erwecken können. Lebensmittel und Wein: Bei den folgenden Waren wird unabhängig von irgendwelchen Voraussetzungen in allen Fällen eine Kennzeichnung mit dem Ursprungsland verlangt: Wein, Gemüsekonserven, Fischkonserven, getrocknete Pflaumen, Nüsse und Walnüsse, Honig, Margarine, Milchprodukte. Hinsichtlich der Etikettierung bestehen für die einzelnen Produkte Sondervorschriften. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 25 RECHTSINFORMATIONEN Kurze Charakteristik Marokko ist für deutsche Exporteure ein kleiner, aber durchaus interessanter Markt. Die kulturellen Unterschiede manifestieren sich auch im Bereich Zahlungswesen und rechtliche Handhabe von Forderungen. Insofern können nicht die vertrauten deutschen Standards eins zu eins umgesetzt werden. Immer wieder werden von europäischen Exporteuren aber auch von Investoren die mitunter langwierigen und komplexen rechtlichen und administrativen Hürden kritisiert. Auch wenn es in den vergangenen Jahren doch zu einer spürbaren Verbesserung gekommen ist, so gelten die öffentliche Verwaltung und das Gerichtswesen immer noch als schwerfällig. Einige Teile des Handelsrechtes sind veraltet und entsprechen nicht mehr den Anforderungen der modernen Marktwirtschaft. Viele Bereiche weisen nach wie vor große Gesetzeslücken auf, weshalb sich marokkanische Rechtssprecher bei fehlendem Regelwerk sich in ihrer Spruchpraxis zu Auslegungen und Interpretationen oft an die französische Rechtsprechung anlehnen. Marokko ist Mitglied der WTO (1995), der Maghreb Union (1989) und der Arabischen Liga (1958). Devisenrecht Für Export- und Importgeschäfte ist der marokkanische Dirham seit 1993 konvertibel. Es ist keine Genehmigung der Devisenbehörde (Office des Changes) notwendig. Sämtliche Zahlungen von Importgeschäften müssen über eine Geschäftsbank abgewickelt werden. Vorauszahlungen sind seit 2007 für den Import von Waren bis zu umgerechnet EUR 17.000 möglich. Über diesen Betrag hinaus sind Anzahlungen bis zu 40 % des Fob-Warenwertes möglich bzw. 50 % bei Reparaturund Umbaukosten und 20 % bei Dienstleistungen. Auf der Handelsfaktura muss die Vorauszahlung ("réglement par anticipation“) bzw. Anzahlung („acompte de …%“) unbedingt angeführt werden. Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen Das Handelsrecht ist seit dem Jahr 1996 durch das Handelsgesetzbuch „Code de Commerce“ Artikel 15 bis 95 geregelt und trat mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt („Bulletin Officiel“) Nr. 4418 vom 03.10. 1996 in Kraft. Die Handelsvertretung wird unter Absatz II, Artikel 393 bis 404 genau definiert. Handelsvertreterrecht Das marokkanische Handelsvertreterrecht lehnt sich stark an die die EU-Richtlinie über selbständige Handelsvertreter an und zieht dieses Rechtswerk – mit einigen wenigen Abänderungen - als Grundlage heran. Hervorzuheben ist dabei, dass bei einer Handelsvertretung in Marokko zwingend marokkanisches Recht zur Anwendung kommt. Ebenso sieht das Vertreterrecht vor, dass Vertretungsverträge sowie Nebenabreden schriftlich abgefasst sein müssen. Gesellschaftsrecht Die in den 90er Jahren erfolgten großen strukturellen Reformen haben eine Homogenisierung der Gesetzgebung mit sich gebracht. Drei Texte regeln im Großen und Ganzen die Firmenwelt Marokkos: der Handelscode, das Gesetz N°15-95 der AG und das Gesetz N°5-96 der anderen Gesellschaftsformen. Gewerblicher Rechtsschutz Marokko ist bemüht, sich was das rechtliche Regelwerk betrifft so weit als möglich an die europäischen Gesetze anzulehnen. Bedingt durch die lange französische Präsenz im Land sind aber vor allem weitgehende Parallelen zur französischen Rechtsgebung erkennbar. Der gewerbliche Rechtsschutz gewinnt im Zeitalter der Produktpiraterie an Bedeutung. So wie in vielen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 26 anderen Schwellenländern gibt es auch in Marokko einen blühenden Markt an „kopierter“ Markenware. Vor allem Ton- und Filmträger, Bekleidung aber auch allgemeine Artikel des täglichen Bedarfs werden im nicht strukturierten Einzelhandel unter Verwendung geschützter Marken vertrieben. Mit Ausnahme der Textilindustrie kommt eine lokale industrielle Fertigung dieser Konsumgüter in Marokko unter falschem Label eher selten vor. Viele „Raubkopien“ werden aus dem südostasiatischen Raum auf illegalem Wege ins Land gebracht und veräußert. Die marokkanischen Behörden sind sich der Problematik bewusst. Gerichtsverfahren gegen Produktpiraterie werden gelegentlich von internationalen Konzernen angestrengt und zumeist auch gewonnen. Gelegentlich kommt es in Folge dessen zu „deklaratorischen“ Beschlagnahmungen von gefälschter Ware. Auch kommt es vor, dass Marken, die einen gewissen Bekanntheitsgrad etwa in Europa haben, von Marokkanern bereits „präventiv“ registriert werden. Dies wird durch eine rechtzeitige Markenregistrierung verhindert. In Anbetracht der überschaubaren Kosten empfiehlt es sich jedenfalls seine Marken möglichst rechtzeitig registrieren zu lassen. Gewerberecht Generell ist der Zugang zur Ausübung eines Gewerbes viel offener und freier als in Europa. Nur bei einer geringen Anzahl von Gewerben (z.B. Elektriker, Transporteure) gibt es Regelungen bzw. Zugangsbeschränkungen. Die Registrierung erfolgt beim „Gewerbeamt“ (Registre des Patentes). Je nach Gewerbe gelten verschiedene Regelungen. Mangelnde Regelungen, fehlende Kontrollen bzw. überholte Gesetze bewirken mitunter, dass die Leistungserbringung, vor allem im handwerklichen Bereich, nicht den europäischen Qualitäts- und Hygienevorstellungen entspricht. Selbst bei Zuwiderhandeln lokaler Bestimmungen wird gelegentlich seitens der lokalen Geschäftsleute bei Kontrollen das Problem auf eine „andere Weise geregelt“. Der Gesetzgeber ist sichtlich bemüht überalterte Normen und Sicherheitsvorschriften zeitgemäßer zu erstellen. Rechtsschutz und Rechtsmittel Mangels Rechtshilfeabkommen mit Deutschland ist die Durchsetzung eines deutschen Rechtstitels in Marokko praktisch nicht möglich. Der Weg über eine Exequatur beim marokkanischen Gericht ist extrem zeitaufwendig und der Ausgang zumeist ungewiss. Rechtsurteile können bis zu dreißig Jahre nach Verkündung vollstreckt werden und müssen von Amts wegen durch die „Greffe“ (Gerichtskanzlei) jenes Gerichts, das das Urteil erlassen hat, zugestellt werden. In Anbetracht der Erfahrungen mit dem marokkanischen öffentlichen Rechtssystem ist die Festlegung eines internationalen Schiedsgerichts als Schlichtungsstelle zu empfehlen. Marokko anerkennt die Urteile eines internationalen Schiedsgerichts. Die Rechtsdurchsetzung mittels lokalen Exekutionstitels ist zwar weiterhin langwierig aber zumeist rascher, kostengünstiger und effizienter als das Beschreiten des öffentlichen Gerichtsweges. Firmengründung Investitionen jeder Art (Grundstückskauf, Firmengründung, Kapitalbeteiligungen, Bautätigkeit, Immobilienkauf, etc.) von in Marokko ansässigen wie auch nicht ansässigen Ausländern bedürfen keiner Genehmigung durch das Office des Changes. Auf administrativer Ebene (lokale Behörden) kommt es öfter noch zu Problemen. Firmen können auch zu 100 % von Ausländern erworben werden. Der Kauf reiner Landwirtschaften durch Ausländer ist hingegen nicht möglich. Ein Rücktransfer des investierten Kapitals, sowie des daraus resultierenden Einkommens (nach Abzug der Steuern) wird garantiert. Bei Verkauf oder Liquidation der Investitionen in Marokko ist ein formeller Transferantrag über eine lokale Bank an das Office des Changes zu richten. Anlagegüter im Rahmen von Investitionsprojekten von über MAD 500 Mio. können von Zoll und Mehrwertsteuer befreit werden (gilt auch für Unterlieferanten – Circulaire 4545/400 v. 10/1998 und Circulaire 4636/200 v. 06/2000). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 27 Investitionen und Joint Ventures Marokko hat mit zahlreichen Ländern Abkommen zum Schutz ausländischer Investitionen (vor allem Verstaatlichungs- und Enteignungsrisiken) abgeschlossen. Das lokale Investitionsrecht wurde 1995 vollständig umgestaltet und weitgehend liberalisiert, um sowohl in- als auch ausländische Investitionen zu ermutigen. Statt der früheren Zulassung und Zuerkennung von Vergünstigungen wurde damit ein für den Zeitraum von zehn Jahren geltendes Rahmengesetz erlassen. Steuerbestimmungen In Marokko angesiedelte Unternehmen unterliegen den allgemeinen steuerlichen Vorschriften und haben nachstehend genannte Ertrags- bzw. Verkehrssteuern zu entrichten, soweit nicht nach der Investitionscharta Befreiung oder Ermäßigung von gewissen Steuerarten gewährt wird. Das Finanzjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Eine Verpflichtung der Unternehmen, ihre Geschäftsjahre diesem anzugleichen, besteht nicht. Die Budgets (Loi de finances) und die dazu ergangenen „Circulaires des impôts“ enthalten weitere Regelungen. An dieser Stelle sei festgehalten, dass weder die Rechtssicherheit (Finanz- und Gerichtsverfahren), noch die Abgabenpraxis derjenigen von Mitteleuropa entsprechen. Auch wenn versucht wird, hier eine bessere Kontrolle und damit Gleichbehandlung der Unternehmen zu erreichen, führt die weiterhin vorhandene ungleiche Behandlung (fehlende Steuergerechtigkeit) zu Problemen, insbesondere im Wettbewerb mit lokalen Unternehmen. Rechtsanwälte, Steuerberater Die AHK Marokko Steuerberater. (http:/www.marokko.ahk.de/) nennt Ihnen gerne Rechtsanwälte & Patent-, Marken- & Musterrecht Das marokkanische Patenrecht wird durch das Gesetz Nr. 17/97 geregelt, das lokale Markenrecht durch die Gesetze Nr. 17/97 und Nr. 31/2005. Alle Einsprüche gegen missbräuchliche Verwendung von patentrechtlich geschützten Erfindungen sind beim zuständigen Handelsgericht einzubringen. Marokko ist am 8. Oktober 1999 dem Patent Cooperation Treaty beigetreten. Dieses Abkommens sieht vor, dass der Patentantrag in einem der Mitgliedsstaaten (an die 180 Staaten) eingereicht werden kann und ein „internationaler“ Patentantrag gestellt wird. Zum Erhalt eines in Marokko anerkannten Patents empfiehlt es sich daher für deutsche Firmen als Schritt den Weg über das Deutsche Patentamt zu gehen und dann in Folge die nationale Registrierung in Marokko zu beantragen. Unter folgender Web-Seite kann relativ rasch abgeklärt werden ob unter einer bestimmten Bezeichnung bereits eine nationale marokkanische Marke registriert wurde und wer Markenrechte besitzt: http://www.ompic.ma/ompic_fr_23.shtm Internationale Marken können unter folgender Web-Seite eingesehen werden: http://www.ompic.ma/ompic_fr_24.shtm http://goo.gl/rHrnw Patent- und Markenrecht Patentrechte: werden nach einer einfachen Formprüfung innerhalb von sechs bis neun Monaten ausgehändigt und gewähren dem Patentinhaber einen Schutz von 20 Jahren. Markenschutz: Marken werden ohne Prüfung registriert und können bei Nichtgebrauch auf einfache Gerichtsentscheidung gelöscht werden. Derzeitige Markeninhaber sind für zehn Jahre, unbegrenzt verlängerbar, geschützt. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 28 Zeichen-, Industriemodelle: Schutz von 15 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit von zwei Mal fünf Jahren. Europäisches Patent Marokko ist noch nicht Partnerstaat der European Patent Convention (EPC). Europäische Patentanmeldungen haben daher noch keine Gültigkeit in Marokko. Ein Abkommen zwischen dem Europäischen Patentamt und dem marokkanischen Pendant (Office Marocaine de la Propriété Industrielle et Commercielle – OMPIC) soll es Unternehmen in Zukunft ermöglichen das europäische Patente auch in Marokko anerkannt werden. Noch muss dieses Abkommen in nationales Recht umgewandelt werden. Urheberrecht Das Urheberrecht wird in Marokko durch das Gesetz 1.69.135 vom 29.07.1970 geregelt. Lizenzvergabe Die marokkanische Industrie war über Jahrzehnte hinweg durch hohe Zölle und Importabgaben vor übermäßiger ausländischer Konkurrenz geschützt. Dies führte allerdings dazu, dass sich die Industrie kaum modernisierte und noch ein großes Rationalisierungspotenzial besteht. Mit dem Abschluss von Zollfreihandelsabkommen mit der EU, dem völligen Zollabbau im März 2012, mit den USA und arabischen Ländern kommt es zu einem massiven Konkurrenzdruck für die heimische Industrie. Damit wird die Notwendigkeit, moderne westliche Technologie einzusetzen, unumgänglich. Marokko ist daher bestrebt in Form von Lizenzverträgen und ähnlichen Formen des Technologietransfers der lokalen Industrie einen Modernisierungsschub zu geben. Marokko tritt in erster Linie als Technologieimporteur auf. Rechtliche Aspekte Prinzipiell lassen sich folgende Formen des Technologietransfers bzw. der technischen Zusammenarbeit unterscheiden: Lizenzvertrag mit der Vereinbarung hinsichtlich der Entrichtung einer Lizenzgebühr Lizenzvertrag mit einer zu leistenden Abschlagszahlung Laufende Zulieferung von Schlüsselkomponenten für den Fertigungsvorgang Unternehmensbeteiligung Die wohl intensivste Form des Technologietransfers ist die Beteiligung am Unternehmen des Technologienehmers. Diese Form wird von den marokkanischen Partnern immer wieder gewünscht, wobei zumeist nur eine Minderheitsbeteiligung angeboten wird. Hier gilt es möglichst umsichtig vorzugehen und zu vermeiden, dass man zwar den Technologietransfer finanziert, in Folge aber vom Mehrheitseigentümer nicht am Unternehmenserfolg beteiligt wird. Grundsätzlich gilt, dass Lizenz- und Know-how-Verträge zwischen einem marokkanischen Unternehmen und einem ausländischen Lizenzgeber dem Office des Changes anzuzeigen sind. Gestaltung von Lizenzverträgen Der Vertrag soll die gegenseitigen Verpflichtungen möglichst detailliert darstellen und marken- und patentrechtliche Belange festhalten. Nachdem in Marokko französisch die gängige Geschäftssprache ist, wird die Ausfertigung des Vertrags in dieser Sprache verlangt. Bei bedeutenden Lizenzverträgen empfiehlt sich aber auch eine deutschsprachige Vertragsversion erstellen zu lassen und im Vertrag festzuhalten, dass im Falle von inhaltlichen Divergenzen im Inhalt der Verträge auf Grund der Übersetzung die deutsche Version das rechtsverbindliche Regelwerk darstellt. Anlässlich eines Vertragsabschlusses ist jedenfalls die Frage des Patent- und Markenschutzes zu klären. Für Lizenzverträge gibt es keine allgemeingültigen Muster. Die AHK Marokko (http:/www.marokko.ahk.de/) kann Ihnen die genauen Punkte bekanntgeben, auf die geachtet werden muss. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 29 Eigentum und Forderungen Da das marokkanische Gerichtssystem nicht nach europäischen Gesichtspunkten arbeitet, ist vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes die Ausschöpfung anderer Möglichkeiten unter Berücksichtigung der einzutreibenden Summe zu versuchen. Wir empfehlen in einem ersten Schritt die AHK Marokko (http:/www.marokko.ahk.de/) über den Außenstand zu informieren. Diese kann mündlich bzw. schriftlich beim Schuldner als offizielle Stelle intervenieren. Als nächster Schritt kann ein lokales Inkassobüro eingeschaltet werden. Bei dieser Art der Forderungseintreibung ist mit Kosten in der Höhe von 10 % des einzuholenden Betrages zu rechnen. Der Rechtsweg in Marokko ist langwierig, relativ teuer und der Ausgang häufig ungewiss. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall eine außergerichtliche Lösung zu suchen, da marokkanische Geschäftsleute – im Gegensatz zur deutschen Firma – meist über das bessere “Beziehungsgeflecht“ verfügen. Geschäfts- und Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte über marokkanische Firmen können rasch und unkompliziert durch die AHK Marokko (http:/www.marokko.ahk.de/) eingeholt werden. Bankauskünfte können ebenfalls eingeholt werden, sind jedoch nur bei wenigen Banken möglich und zumeist in deren Aussagekraft dürftig. Eigentumssicherung, Eigentumsvorbehalt Obgleich das marokkanische Rechtswesen den Begriff des Eigentumsvorbehalts (réserve de propriété) kennt, stellt dieses aus praktischer Sicht des deutschen Exporteurs nur ein sehr schwaches Besicherungsinstrument dar. Im Streitfall hat nämlich der Exporteur beim lokalen Handelsgericht einen Exekutionstitel auf Herausgabe der Ware einzuholen. Durch Gegeneinreden und dgl. kann der Schuldner die Ausstellung eines solchen Exekutionstitels verzögern und zwischenzeitlich die Ware längst anderweitig verwenden oder dem Zugriff des Gerichtes entziehen. Nichts desto trotz soll auch in einem Kaufvertrag mit offener Rechnung die Bestimmung des Eigentumsvorbehalts aufgenommen werden. Im Falle eines Konkursverfahrens hängt es von der Nachweiserbringung des Lieferanten ab, inwieweit die Ware von der Konkursmasse getrennt werden kann und die unbezahlte Ware unter dem Titel „Eigentumsvorbehalt“ an den unbefriedigten Lieferanten ausgehändigt wird. Forderungseintreibung Da das marokkanische Gerichtssystem nicht nach europäischen Gesichtspunkten arbeitet, ist vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes die Ausschöpfung anderer Möglichkeiten unter Berücksichtigung der einzutreibenden Summe zu versuchen. Wir empfehlen in einem ersten Schritt die AHK Marokko (http:/www.marokko.ahk.de/) über den Außenstand zu informieren. Diese kann mündlich bzw. schriftlich beim Schuldner als offizielle Stelle intervenieren. Als nächster Schritt kann ein lokales Inkassobüro eingeschaltet werden. Bei dieser Art der Forderungseintreibung ist mit Kosten in der Höhe von 10% des einzuholenden Betrages zu rechnen. Der Rechtsweg in Marokko ist langwierig, relativ teuer und der Ausgang häufig ungewiss. Es empfiehlt sich daher, auf jeden Fall eine außergerichtliche Lösung zu suchen, da marokkanische Geschäftsleute – im Gegensatz zur deutschen Firma – meist über das bessere “Beziehungsgeflecht“ verfügen. Wechsel- und Scheckrecht Marokko hat das Genfer „Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz“ vom 7. Juni 1930 nicht unterzeichnet. Aufgrund der häufig auftretenden Probleme von nicht gedeckten Wechseln und Schecks sollte, soweit möglich, von dieser Zahlungsart abgesehen werden. Insolvenzrecht Trotz einer Gesetzesreform – laut welcher verstärkt versucht werden soll, Vorbeugungsmaßnahmen und außergerichtliche Lösungen zur Sanierung von Firmen zu finden – ist weiterhin der Konkurs in den meisten Fällen die Endstation eines Insolvenzverfahrens. Das neue Insolvenzgesetz vom 1. August 1996 (Teil des Handelsgesetzbuches) ist - gegenüber dem französischen Insolvenzrecht - lückenhaft und hat bis dato keine Durchführungsverordnung Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 30 erhalten. Die marokkanischen Handelsgerichte können sich hinsichtlich Präzision und Spruchpraxis an die französische Verordnung halten. Laut marokkanischem Recht ist es bei fehlenden Regeln oder Spruchpraxis möglich, Interpretationen der französischen Gerichte als Basis für Entscheidungen heranzuziehen. Vertretungsvergabe Bei der Suche nach Handelsvertretern steht die AHK Marokko (http:/www.marokko.ahk.de/) unterstützend zur Verfügung. Nach einer ersten Selektion potentieller Handelspartner über lokale Firmendatenbanken, Interessensvereinigungen und Verbände, wird das allgemeine Interesse der marokkanischen Firma an den zu vertretenden Produkten abgeklärt. In weiterer Folge kann in persönlichen Gesprächen vor Ort der geeignete Vertreter gewählt werden. Arten von Vertretern Prinzipiell kann zwischen Importeur, Konzessionär und Repräsentant unterschieden werden. Oftmals kommen Mischformen zur Anwendung, wenn etwa ein marokkanischer Unternehmer als offizieller Repräsentant eingesetzt wird, dieser aber in fremdem Namen importiert und selbst als Großhändler mit einem Verteilungsnetz auftritt. Gerne wird vom marokkanischen Partner die Forderung nach einer Exklusivvertretung gestellt. Wenn diese Forderung auch verständlich ist, so soll ist bei der Vergabe von exklusiven Vertriebsrechten Vorsicht geboten. Vertretungsvertrag Das Handelsvertreterrecht ist seit dem Jahr 1996 durch das Handelsgesetzbuch („Code de Commerce“), Artikel 15 bis 95 geregelt, und trat mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt („Bulletin Officiel“) Nr. 4418 vom 3.10. 1996 in Kraft. Die Handelsvertretung wird unter Absatz II, Artikel 393 bis 404 genau definiert. Das marokkanische Handelsvertreterrecht lehnt sich stark an die die EU-Richtlinie über selbständige Handelsvertreter an und zieht dieses Rechtswerk – mit einigen wenigen Abänderungen - als Grundlage heran. Hervorzuheben ist dabei, dass bei einer Handelsvertretung in Marokko zwingend marokkanisches Recht zur Anwendung kommt. Bei Beendigung des Vertretungsvertrages hat der Vertreter das Recht auf eine Entschädigungszahlung, unabhängig von etwaigen abweichenden Klauseln im Vertrag und unabhängig davon, welche Partei den Vertrag beendet. Ebenso sieht das Vertreterrecht vor, dass Vertretungsverträge sowie Nebenabreden schriftlich abgefasst sein müssen. Eine Registrierung des Handelsvertretervertrags ist nicht zwingend vorgesehen, ist jedoch zu empfehlen, da im Streitfalle bessere Durchgriffsmöglichkeiten bestehen. Als Alternative zum Vertretungsvertrag kann ein Vertriebsvertrag abgeschlossen werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass eine Vertragsbeendigung ohne Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist eine Geldstrafe bzw. sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen kann. Die „Angemessenheit“ der Kündigungsfrist wird von marokkanischen Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt. Arbeits- & Sozialrecht Jedes Industrie- bzw. Gewerbeunternehmen muss die Aufnahme seiner Tätigkeit der „Inspection de Travail“ (Arbeitsinspektion) melden. Diese kann die Betriebsstätte besichtigen und die Arbeitnehmer beraten bzw. zwischen diesem und dem Arbeitgeber vermitteln. Gewerkschaften spielen bei kleineren Firmen keine Rolle, sind aber bei Großfirmen schon manchmal auf den Plan getreten. Änderungen bzw. Neuregelungen des Arbeitsrechtes wurden im Januar 2005 verabschiedet. Aufenthaltserlaubnis Die Aufenthaltsgenehmigung muss bei der Direction Générale de la Sûreté Nationale beantragt werden. Folgende Schriftstücke sind einzureichen: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 31 Registrierformular «Formulaire de demande d’immatriculation» in 2-facher Ausführung erhältlich bei der Direction Génénérale de la Sûreté Nationale Kopie des Reisepasses Wohnungsnachweis, beglaubigte Kopie Gelbes Registrierformular «Formulaire jaune de demande d’immatriculation» erhältlich bei der Direction Générale de la Sûreté Nationale 8 Passfotos (Achtung : marokkanisches Personalausweisformat – beim Fotografen angeben «photo pour carte d’identité nationale») 1 Stempelmarke Arbeitsbestätigung oder Statuten der Firma Registrierantrag «Déclaration aux fins d’immatriculation» und Steuernachweis «Déclaration aux impôts» Arbeitserlaubnis Die Arbeitsgenehmigung für Ausländer in Marokko wird durch das Gesetz vom 15. November 1934 geregelt, wonach - laut Artikel 2 - ausländische Personen die in Marokko einen Beruf ausüben möchten oder einen Arbeitsplatz antreten, über eine vom Arbeitsministerium ausgestellte Arbeitsgenehmigung verfügen müssen. Firmen, die ausländisches Personal anstellen möchten, müssen pro Person einen offiziellen Arbeitsvertrag unterzeichnen, der zusammen mit den beruflichen Zeugnissen des Kandidaten dem Arbeitsministerium (Ministère de l’Emploi, Direction de l’Emploi) zur Genehmigung vorgelegt werden muss: gelber Arbeitsvertrag in 5-facher Ausführung (contrat de travail de couleur jaune) weißer Visumsantrag in 2-facher Ausführung (demande de visas de couleur blanche) beglaubigte Kopie der Berufsreferenzen/Zeugnisse (copie légalisée des références professionnelles) Handelt es sich um einen Investor, der als Geschäftsführer einer Firma fungiert, so muss eine Kopie der Firmenstatuten bei derselben Stelle eingereicht werden. Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen Das Arbeitsrecht verlangt vom Arbeitgeber den Beitritt zur Nationalen Sozialversicherungskasse und die dortige Anmeldung seiner Arbeitnehmer und Auszubildenden. Die Beitrittsunterlagen von neuen Unternehmen sind innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme einzureichen. Bestimmungen für Montagearbeiten Für Dienstleistungen im Rahmen der Technischen Assistenz, vor allem bei Consulting-, Bau- und Montageaufträgen, wird eine Quellsteuer von 10 % eingehoben. Diese 10%-ige Quellsteuer befreit von allen anderen Steuern. Prozessrecht Marokko ist Mitgliedstaat des UN-Übereinkommens von 1958 (BGBl. 1962 II, 102). Die Wirkungserstreckung ausländischer Schiedssprüche erfolgt in einem gerichtlichen Exequaturverfahren. Hier ist das Tribunal de 1ère Instance zuständig, ebenso wie für die Exequierung ausländischer Zivilurteile. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 32 Schiedsgerichtsbarkeit Marokko hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris. Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...................................... Detaillierte Auskünfte: ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Wilchelmstr. 43G 10117 Berlin Tel.: 030 200 73 63-00 Fax : 030 200 73 63-69 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.icc-deutschland.de Deutsche Industrie und Handelskammer 140, Bd. Zerktouni, 6. Etage 20000 Casablanca, MAROKKO, Tel.: +212 2 242 94 00 / 01, Fax: +212 2 247 53 99 E-Mail: [email protected], Internet: http://marokko.ahk.de/ Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 33 Bayerisches Außenwirtschaftsangebot Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln: Messebeteiligungen Delegationsreisen Unternehmerreisen Auslandsrepräsentanzen Kooperationsprojekte Einstieg in den Export Go international Fit for Partnership Key Technologies Tipp! Das Förderprojekt „Fit für Auslandsmärkte – Go International“ unterstützt mittelständische bayerische Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem Drei-Stufen-Konzept: 1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens 2. Erstellung eine individuellen Internationalisierungsplans 3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Plans. Weitere Infos unter www.go-international.de Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 34 INFORMATIONEN ÜBER GESCHÄFTSREISEN Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland steht Ihnen die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Marokko mit ihrem Service zur Verfügung. Deutsche Industrie- und Handelskammer in Deutsche Industrie und Handelskammer Lot. El Manar, Villa 18 Marokko Rue Ahmed Ben Taher El Menjra Quartier El Hank 20160 Casablanca, MAROKKO +212 522 42 94 00 / 01, Telefon: +212 522 94 81 72 Telefax: E-Mail: [email protected] Internet: http://marokko.ahk.de Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Telefon: Telefax: Ambassade d’Allemagne 7, rue Madnine, MA-10000 Rabat, Marokko +212 (537) 21 86 00 +212 (537) 70 68 51 [email protected] http://www.rabat.diplo.de/ Lageplan: Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 35 Angenehmste Reisezeit, Kleidung Ganzjährig, Anfang Oktober bis Ende Mai nicht all zu heiß, in den Monaten Dezember, Januar und Februar muss mit Regenfällen gerechnet werden. Im Fastenmonat Ramadan ist von Geschäftsreisen eher abzuraten. Kleidung : im Winter wärmere Kleidung und Regenschutz. Im Sommer leichte, lockere Kleidung (vor allem in Küstenregionen Pullover, Windjacke für den Abend). Einreisebestimmungen Visum Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet. Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Hinweis für Doppelstaater Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (Carte d´Identité Nationale) vorlegen. (Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit so dass es sich bei diesem Personenkreis für die marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsbürger handelt). Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. (Quelle: Auswärtiges Amt) Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie unter: http://www.auswaertigesamt.de Dos & Don’ts Vermeiden Sie unbedingt Diskussionen über Religion, Königshaus und die Westsahara-Frage. Marokkaner sind generell an allgemeiner Weltpolitik sehr interessiert und gut darüber informiert. Marokkaner sehen sich nicht als Afrikaner. Marokko sollte daher prinzipiell nicht mit Afrika verglichen werden. Der Marokkaner fühlt sich dem Europäer zwar nicht überlegen, ist aber gegenüber Kritik ungemein empfindlich und für Lob sehr empfänglich. Saloppe Kleidung wird als Missachtung ausgelegt. Obwohl Freitag als normaler Wochentag gilt, ist er aufgrund des Freitaggebets (mittags) ungünstig für geschäftliche Termine. Wochenende ist Samstag und Sonntag. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 36 Französischkenntnisse sind ein Muss im Geschäftsleben, ein paar Wörter Arabisch wie: Shoukran (Danke), Salam Aleykoum (Grüß Gott), Al Hamdoullilah (Dank sei Gott) öffnen jedoch Türen. Ihre Firmenpräsentation muss unbedingt auf Französisch und entsprechend gut vorbereitet sein. Nehmen Sie unbedingt genügend Visitenkarten mit, da während B2B-Gesprächen weitere Personen von Ihrem marokkanischen Geschäftspartner hinzugezogen werden können. Dass Meetings alle paar Minuten von Klingeltönen gestört werden, ist normal. Das Gespräch anzunehmen gilt nicht als unhöflich, solange die Antwort kurz bleibt. Marokkaner kaufen zwar sehr preisbewusst, manchmal aber emotionell, daher sind persönliche Beziehungen sehr wichtig. Bei Hauseinladungen sollte man es unterlassen, mit einer der anwesenden marokkanischen Damen einen Flirt zu beginnen. Unter Männern sind jedoch Näherrücken und Körperkontakt weitaus häufiger als bei uns und ein Zeichen des gegenseitigen Vertrauens. Taxis in Marokko sind generell Sammeltaxis – mit bis zu drei Passagieren im Stadtbereich und bis zu sechs für längere Strecken. Wundern Sie sich nicht, wenn während der Taxifahrt noch weitere Fahrgäste einsteigen! Für Strecken zwischen Städten mietet man Mercedes-Taxis, „taxi blanc“, die, wenn exklusiv gemietet, relativ teuer sind. Die auf die Stadt beschränkten "petits taxis" dagegen sind in der Regel sehr preiswert. Im Falle dass der Zähler nicht funktioniert und bei Taxis die von Hotels, Flughäfen und Bahnhöfen wegfahren, sollte auf jeden Fall der Fahrpreis vorab festgelegt werden. Die Bahn ist pünktlich und sauber und empfiehlt sich für Fahrten zwischen Casablanca und Rabat bzw. Marrakesch. Für längere Strecken wählen Sie Erste-Klasse Tickets, da somit auch der Sitzplatz garantiert ist. Fotografieren Sie Personen nicht ohne vorher um Erlaubnis zu fragen und erwarten Sie für ein Foto zur Kasse gebeten zu werden. Öffentliche Einrichtungen zu fotografieren sollte unterlassen werden. Anreise Casablanca, als größter Flughafen, wird von allen größeren europäischen Fluglinien angeflogen. Weiter wichtige Flughäfen sind Marrakesch und Rabat. Auto/Fährverkehr: mehrmals täglich Algeciras-Ceuta und Algeciras-Tanger, einmal wöchentlich Sête-Tanger und Sête-Nador sowie Genua-Tanger. Hotels Die AHK Marokko (http:/www.marokko.ank.de) nennt Ihnen gerne Adressen von Hotels. Geschäftszeiten Mo-Fr: 08.30 –12.30 Uhr; 14.30–18.30 Uhr Banken: 09.00-15.00 Uhr durchgehend Behörden: 09.00-15.00 Uhr durchgehend Der Detailhandel hält auch Samstag und Sonntag vormittags offen. Supermärkte und Kaufhäuser sowie viele andere Geschäfte sind auch am Wochenende ganztags geöffnet. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 37 Feiertage (einschließlich regionale Feiertage) Gesetzliche Feiertage Neujahr Manifeste de l’Indépendance Geburt des Propheten (Mouloud) 2015 01. Januar 11. Januar 03. Januar 2016 01. Januar 11. Januar 12. Dezember Fête du Travail 01. Mai 01. Mai Fastenmonat Ramadan)* 17.Juni – 16. Juli 07.Juni – 06.Juli Fest Ende Ramadan)* 17.Juli 07.Juli Fête du Trône 30. Juli 30. Juli Fête National (Eddahab) 14. August 14. August Fête de Révolution / Jeunesse 20. August 20. August Hammelfest (Aid El Kebir))* 24. September 12. September Islam Neujahr (Moharrem) 14. Oktober 03. Oktober Marche Verte 06. November 06. November Unabhängigkeitstag 18. November 18. November )* bewegliche islamische Feiertage können mitunter um einen Tag nach vorne oder hinten variieren. Wann der Feiertag tatsächlich ausgerufen wird, hängt von der Sichtbarkeit des Monds ab. Insofern ist die genaue Planbarkeit um religiöse Feiertage schwierig. Allenfalls empfehlen wir, kurz vorher nochmals mit der AHK Marokko (http:/www.marokko.ank.de) Kontakt aufzunehmen. Aktuelle Feiertage und Ortszeiten können Sie unter www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen → Feiertage und → Weltuhr abrufen! Ärzte Die AHK Marokko nennt Ihnen gerne Adressen von Ärzten. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 38 Notrufe Polizei 0522 99 21 66; Rettung 0522 25 252 5; SOS Medecin 0522 44 44 44 Maße und Gewichte metrisch Strom 220 V – 50 Hz Trinkgeld Wie international üblich: in Restaurants ca. 10 % ; Parkwächter zwischen 3 und 5 MAD. Post- und Telefongebühren Post : Luftpostbriefe nach Deutschland (bis 20 g) 7,80 MAD Telefon: Es gibt öffentliche Telefonzellen, auch sogenannte „Téléboutiques“ mit Telefon und Faxservice, die Gebühren entsprechen den öffentlichen Sprechgebühren + 50 %. Mobiltelefon: alle deutschen Betreiber verfügen über Roaming-Abkommen mit Marokko. Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag durchschnittlich ca. 220 EUR - inklusive Hotel Zeitverschiebung Ganzjährig GMT (MEZ -1 h, Sommerzeit -2 h) im Winter : Berlin 12.00 Uhr = Casablanca 11.00 Uhr im Sommer : Berlin 12.00 Uhr = Casablanca 10.00 Uhr Lokales Reisebüro Tiptours, 45 Bd Ghandi - Rés. Yasmine, 20100 Casablanca’ T +212 (522) 941167, F +212 (522) 941169, E: [email protected] Dolmetschdienst Die Deutsche Industrie- und Handelskammer in deutschsprachiger Dolmetscher: http://marokko.ahk.de Marokko verfügt über eine Liste Lokale Verkehrsmittel Petit taxi (innerstädtisch): Preise laut Taxameter) bzw. vorherige Vereinbarung, ab 20.00 Uhr Zuschlag von 50 %, Mindestpreis MAD 7 Grand taxi (außerhalb der Stadt): als Halbtags -oder Tagestaxi, mit Vereinbarung zw.1.000 und 1.500 MAD/Tag. Tram: Straßenbahn in Rabat und Casablanca, eine Fahrt 7 MAD. Kfz-Bestimmungen Ausländische Fahrzeuge dürfen in Marokko betrieben werden, Lkw nur mit bestimmten Höchstmaßen. Deutscher Führerschein und Zulassungsschein werden anerkannt. Autoversicherung: Es ist darauf zu achten, dass auf der „Grünen Karte“ Marokko nicht Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 39 ausgestrichen ist. Bei Nichtvorliegen der „Grünen Karte“ muss für die Dauer des Aufenthalts (max. 90 Tage) eine marokkanische Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, welche je nach Fahrzeugtyp ca. 100 EUR im Monat kostet. Bleifreies Benzin verfügbar. Devisenvorschriften Die Ein- und Ausfuhr von marokkanischen Dirhams ist verboten. Vorsicht: Bei der Ausreise wird am Flughafen gelegentlich überprüft, ob Dirham - Banknoten mitgeführt werden. Fremdwährungen können bei der Einreise unbeschränkt mitgeführt werden, sollten aber bei einem Gegenwert von über 20.000 MAD bei der Einreise deklariert werden bzw. ist beim Rückwechseln die Wechselbestätigung der Bank vorzuweisen. Die gängigen Kreditkarten sind Visa, Eurocard. Bei Visa, Master und Eurocard sind in den größeren Städten auch Automatenabhebungen möglich, ebenso mit folgenden Bankomatkarten: Maestro und Cirrus von Master Card International, sowie Carte Plus und Electron von Visa International. Der Wechsel erfolgt in größeren Hotels wesentlich schneller, es besteht nur ein kleiner Unterschied zu den Banken – bei Banken und Hotels ist Vorlage des Reisepasses notwendig. Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion) Gegenstände des persönlichen Gebrauchs frei. Einfuhr von einer Flasche Spirituosen und 200 Zigaretten pro Person sind gestattet. Musterkollektionen können im Vormerkverkehr eingeführt werden (s.o.). Impfungen Gelbfieberschutzimpfung bei Anreise aus Infektionsgebieten, sonst keine Impfungen obligat. Zu empfehlen sind Impfungen gegen Hepatitis A. Die in solchen Gebieten geltenden Vorsichtsregeln (Salat, Obst, Wasser etc.) sollten beachtet werden. Die Notwendigkeit von Impfungen können Sie bei Ihrem Reisebüro verifizieren. Sonstiges Wissenswertes Marokko heißt auf Arabisch المغرب und wird „Al-Maghrib“ ausgesprochen, Königreich Marokko المملكة المغربية, wird „al-Mamlaka al-Maghribīya“ ausgesprochen und bedeutet „Königreich des Westens“. Der internationale Ländername Marokko, Morocco, Maroc, Marruecos…. kommt von der europäischen Ableitung des Namens der ehemaligen Hauptstadt Marrakech مراكش, auf Hocharabisch „Murrākusch“ und im Marokkanischen „Mo’ro‘ksch“ ausgesprochen. ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE zu Marokko sind im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 40 WICHTIGE ADRESSEN Deutsche Industrie- und Handelskammer in Lot. El Manar, Villa 18 Rue Ahmed Ben Taher Menjra Marokko Quartier El Hank 20160 Casablanca Telefon: +212 (522) 42 94 00/01 Telefax: +212 (522) 94 81 72 E-Mail: Internet: Geschäftszeiten: relations.publiques(at)dihkcasa.org http://marokko.ahk.de/ Mo-Fr: 8.30 -12 Uhr und 13-17 Uhr Botschaft der Bundesrepublik Deutschland 7, Zankat Madnine MA – 10000 Rabat T +212 (537) 218600 F +212 (537) 706851 E [email protected] Österreichische Botschaft Österreichische Botschaft Rabat – Ambassade d’Autriche 2, rue de Tiddas MA - 10000 Rabat T +212 (537) 761698, 660654 F +212 (537) 765425, 661614 E [email protected] W http://www.bmeia.gv.at/rabat Schweizerische Botschaft Square Berkane MA - 10000 Rabat T +212 (537) 268030 F +212 (537) 268031/32 E [email protected], [email protected] Lokales Reisebüro Tiptours 45 Bd Ghandi - Rés. Yasmine MA - 20100 Casablanca T +212 (522) 94 11 67 F +212 (522) 94 11 69 E [email protected] Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 41 Fluglinien Royal Air Maroc - Agence+Auskunft Aéroport Mohammed V MA - 20240 Casablanca T +212 (522) 48 97 31/ 49 95 76 F +212 (522) 49 96 80 W http://www.royalairmaroc.com/ Airarabia Ain Chock Hasani MA – 20153 Casablanca T +212 (522) 53 64 01 F +212 (522) 53 98 71 W http://www.airarabia.com Lufthansa 50, Avenue de l'Armée Royale Tour Habous, 9e étage MA – 20000 Casablanca T +212 (520) 42 12 00/ 42 12 10 /60 F +212 (520) 42 12 20 E [email protected] W http://www.lufthansa.com Hotels NOVOTEL CASABLANCA 4* Ang. Zaid Ouhmad/Sidi Belyout T +212 (0)522 46 65 00 F +212 (0)522 46 65 01 E [email protected] W http://www.novotel.com HOTEL CLUB VAL D’ANFA 4* Angle Bd de la Corniche et Bd de l'Océan Atlantique T +212 (0)522.79 70 70 F +212 (0)522.79.72 72 E [email protected] W http://www.anfahotel.ma IBIS MOUSSAFIR CASABLANCA CITY CENTER 3* Angle Zaid Ou Hmad -, Rue Sidi Belyout T +212 (0)520.48 49 70 F +212 (0)522.46 65 61 E [email protected] W http://www.ibis.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 42 PESTANA GROUP – HOTELS & RESORTS CASABLANCA 4* Anfaplace Living Resort Bd de la Corniche T +212 (0)520.79 57 00 F +212 (0)522.79 63 79 E [email protected] W http://www.pestana.com Ärzte Hausarzt - Dr. Ibrahim El Hentati 33, Boulevard Yacoub El Mansour - Maarif Ext. - Casablanca (Ausbildung + Praxis in Deutschland, spricht sehr gut Deutsch) T +212 (0)522 23 57 09 (Praxis), T +212 (0)522 23 26 51 (privat) H.N.O. - Clinique ORL Beauséjour 198 Bd Ghandi, Casablanca T +212 (0)522 99 42 41 (Notdienst 24h) Notdienste S.O.S. Médecin Casablanca S.O.S. Dentaire Casablanca (Zahnklinik) S.O.S. Médecin Rabat S.A.M.U (Sanka) +212 (0)522 20 20 20 +212 (0)661 41 95 95 +212 (0)537 20 20 20 +212 (0)522 25 25 25 Notambulanz Clinique Val d’Anfa Clinique Ghandi +212 (0)522 36 87 87 +212 (0)522 36 74 02/05 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 43 LINKS Thema Ministerium f. Industrie und Handel Link http://www.mcinet.gov.ma (frz.) Arbeitsministerium http://www.emploi.gov.ma (frz.) Finanzministerium http://www.finances.gov.ma (eng. /frz.) Justizministerium http://www.justice.gov.ma (eng. /frz.) Devisenkontrollamt http://www.oc.gov.ma (eng. /frz.) Ministerium f. Auslandsinvestitionen http://www.invest.gov.ma (frz.) Investitionsbüro Casablanca (CRI) http://www.casainvest.ma (eng./frz./span.) Büro zur Förderung von KMU http://www.anpme.ma (frz.) Marken- und Patentamt http://www.ompic.org.ma (eng./frz./span.) Sozialversicherung http://www.cnss.ma (frz.) Arbeitsmarktservice http://www.anapec.org (frz.) Berufsausbildungszentrum http://www.ofppt.ma (frz.) Maghreb Presse Agentur http://www.map.ma (eng./frz./span.) Wirtschaftstageszeitung http://www.leconomiste.com (frz.) Wirtschaftswochenzeitung http://www.lavieeco.com (frz.) Tageszeitung http://www.lematin.ma (frz.) Marokko Nachrichten online http://www.moroccotimes.cn.ma (eng.) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA