Exportbericht Marokko - Außenwirtschaftsportal Bayern

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Exportbericht Marokko - Außenwirtschaftsportal Bayern
EXPORTBERICHT
MAROKKO
Wirtschaft / Außenhandel
Geschäftsabwicklung
Markterschließung
Zollregime / Recht
Geschäftsreisen
Stand: September 2015
Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport Marokko, der freundlicherweise von
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Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter
www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ....................................................................................................... 4
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ..................................................................................................... 7
AUSSENHANDEL.............................................................................................................................. 12
AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND ........................................................................................... 13
AUSSENHANDEL MIT BAYERN ....................................................................................................... 13
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTERARBEITUNG ....................... 14
Normen .............................................................................................................................................. 15
Währung, Kurs............................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................... 16
Zahlungskonditionen .......................................................................................................................... 16
Bank- und Finanzwesen .................................................................................................................... 17
Verkehr, Transport, Logistik ............................................................................................................... 18
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................................. 19
INFORMATION ZU STEUERN UND ZOLL........................................................................................ 20
Steuern und Abgaben ........................................................................................................................ 20
Zoll und Außenhandelsregime ........................................................................................................... 21
„Made in Germany“ – Warenmarkierung ............................................................................................ 24
RECHTSINFORMATIONEN .............................................................................................................. 25
Firmengründung ................................................................................................................................ 26
Patent-, Marken- & Musterrecht ......................................................................................................... 27
Lizenzvergabe ................................................................................................................................... 28
Eigentum und Forderungen ............................................................................................................... 29
Vertretungsvergabe ........................................................................................................................... 30
Arbeits- & Sozialrecht ........................................................................................................................ 30
Schiedsgerichtsbarkeit ....................................................................................................................... 32
INFORMATIONEN ÜBER GESCHÄFTSREISEN .............................................................................. 34
Einreisebestimmungen ...................................................................................................................... 35
WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................... 40
LINKS ................................................................................................................................................ 43
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Key facts
Staatsform
Konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt (König):
Amir Al Mouminine „Mohammed V“
Fläche
446.550 km² + Westsahara 250.000 km²
Bevölkerung
33 Mio. Einwohner
(2014 – Schätzung CIA World Factbook)
73,9 Einwohner/km²
Städte
Hauptstadt Rabat
Wirtschaftszentrum Casablanca
Fés
Tanger
Marrakech
Meknès
1 427 403 Einwohner)*
3 359 000 Einwohner)*
1 112 000 Einwohner)*
974 000 Einwohner)*
928 540 Einwohner)*
632 000 Einwohner)*
)* Volkszählung 2014
Klima:
Winter : 7° - 18°, Sommer 19° - 30°
hohe Luftfeuchtigkeit in den Küstenzonen
heiß und trocken im Landesinneren
Währung:
Marokkanische Dirham (MAD)
1 Euro (EUR) = 10,9460 Marokkanischer Dirham (MAD)
(Stand: 02.09.2015)
Tipp: Einen tagesaktuellen Währungsrechner finden Sie im Außenwirtschaftsportal Bayern
www.auwi-bayern.de  Arbeitshilfen.
Historischer Überblick
In der Antike zuerst von den Phöniziern beherrscht, wurde Marokko nach der Zerstörung
Karthagos (146 v.Chr.) römische Provinz. Nach einer kurzen Herrschaft der Westgoten im 5.
Jahrhundert n.Chr. erfolgte im 7./8. Jahrhundert die Arabisierung und Islamisierung. Die Blütezeit
und größte Ausdehnung der marokkanischen Herrscher (große Teile Spaniens) war im 12. und
13. Jahrhundert erreicht. Im 19. Jahrhundert nahm der Einfluss der europäischen Staaten,
insbesondere Frankreichs, Spaniens und Großbritanniens, stetig zu. 1913 wurde Marokko
französisches Protektorat. Unter Mohammed V., dem Großvater des jetzigen Königs, erlangte
Marokko 1956 wieder die Unabhängigkeit. Die Jahrhunderte alte Feudalherrschaft und zum Teil
mittelalterliche Sozialstrukturen erschweren noch heute den Übergang Marokkos zu einem
modernen Staat, und Veränderungen in diese Richtung gehen nur relativ langsam vor sich. Der
Einfluss der marokkanischen Herrscher reichte früher oft weit in den Süden (WestsaharaProblem).
Bevölkerung
Rund 32,3 Mio. Einwohner, davon knapp 42 % Landbevölkerung. Über 60 % der Bevölkerung sind
unter 25 Jahre alt, während der Anteil der über 65-Jährigen nur etwas über 4 % beträgt. Ungefähr
3 Mio. Marokkaner leben im Ausland, der Großteil in Frankreich, Holland, Belgien, Italien und
Deutschland. Die Überweisungen dieser Bevölkerungsgruppe (so genannte M.R.E.) stellen eine
der wichtigsten Devisenquellen des Landes dar.
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Die größten Städte sind die Wirtschaftsmetropole Casablanca, mit geschätzten 4 Millionen
Einwohnern, die Hauptstadt Rabat 1,5 Mio. EW, Marrakesch und Fes. Die Staatssprache ist
Arabisch, daneben ist Französisch, als Sprache der Gebildeten und zweite Amtssprache bzw.
Geschäftssprache, weit verbreitet. Im Norden wird auch Spanisch gesprochen. In den
Berbergebieten Rif, Atlas und Souss wird fast ausschließlich Berberisch gesprochen.
Landes- und Geschäftssprachen
Französisch, im Norden Spanisch. Englisch wird im Geschäftsleben wenig und wenn überhaupt,
dann nur von jüngeren Geschäftsleuten gesprochen. Es wird allgemein erwartet, dass die
Korrespondenz sowie Verhandlungen in Französisch geführt werden.
Politisches System
Gemäß der Verfassung von 1992 ist Marokko eine konstitutionelle Monarchie, und der Islam ist
Staatsreligion. In der Verfassung werden Gewaltenteilung, Meinungsfreiheit, Gleichheit der
Geschlechter, Streikrecht, Recht auf Eigentum und Bildung garantiert. Der Einfluss des Königs ist
auf Grund seiner Stellung als Führer der Gläubigen, Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der
Streitkräfte und Vorsitzender des Ministerrates, nach wie vor beherrschend. Die
Verfassungsreform von 2011 bestimmt aber, dass der Premierminister, vom König bestimmt, aus
der stimmenstärksten Partei kommen muss. Im November 2011 gewann erstmals eine
islamistische Partei die Parlamentswahlen. Die moderat islamistische Partei für Gerechtigkeit und
Entwicklung (PJD) unter Premierminister Benkirane bemüht sich vor allem in den Bereichen
sozialer Wohnbau, Infrastruktur, Bewältigung der Arbeitslosigkeit und Anhebung des gesetzlichen
Mindestlohns den Hebel anzusetzen. In Summe ist das System stabil und wird nicht in Frage
gestellt.
Mitgliedschaften in internationalen Organisationen
UNO und ihre Sonderorganisationen, EU-assoziiert, IMF (Internationaler Währungsfonds),
Weltbank-Gruppe (IBRD, IFC, IDA), GATT/WTO (Welthandelsabkommen), AfEB (Afrikanische
Entwicklungsbank), UMA (Union der Maghrebstaaten), UNCTAD (Welthandelskonferenz der
Vereinten Nationen)
Abkommen mit Deutschland

Investitionsschutzvertrag vom 31. August 1961

Unterzeichnung des neuen Investitionsförderungs- und Schutzvertrags erfolgte am 06.
August 2001

Doppelbesteuerungsabkommen vom 07. Juni 1972, in Kraft getreten am 08. Oktober
1974

Luftverkehrsabkommen vom 12.Oktober 1961, in Kraft getreten am 23. August 1963

Abkommen über Seeschifffahrtsbeziehungen vom 24. November 1966, in Kraft getreten
am 24. November 1966, neuer Vertragsentwurf wird verhandelt

Abkommen über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der
Straße vom 23. Juni 1985, in Kraft getreten am 26. September 1993

Vertrag über die Rechtshilfe und Rechtsauskunft in Zivil- und Handelssachen vom 29.
Oktober 1985. in Kraft getreten am 23.06.1994

Abkommen über die Soziale Sicherheit vom 24. März 1981, in Kraft getreten am 01.
August 1986

Regierungsvereinbarung über die ggs. Rechtshilfe in Strafsachen vom 17. Juli 1958
(gleichzeitig Datum des Inkrafttretens)

Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Veterinärwesen vom 21. Mai 2002
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
ABEDA, AfDB, AFESD, AMF, AMU, CD, EBRD, FAO, G-11, G-77, IAEA, IBRD, ICAO, ICC, ICRM,
IDA, IDB, IFAD, IFC, IFRCS, IHO, ILO, IMF, IMO, IMSO, Interpol, IOC, IOM, IPU, ISO, ITSO, ITU,
ITUC, LAS, MIGA, MONUSCO, NAM, OAS (observer), OIC, OIF, OPCW, OSCE (partner), Paris
Club (associate), PCA, UN, UNCTAD, UNESCO, UNHCR, UNIDO, UNOCI, UNSC (temporary),
UNWTO, UPU, WCO, WHO, WIPO, WMO, WTO
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Abkommen mit EU und Förderungen
Industriell-gewerbliche Erzeugnisse mit Ursprung in Marokko können zollfrei und ohne
mengenmäßige Beschränkungen in die EU eingeführt werden. Für bestimmte Agrarprodukte gibt
es zollfreie Importquoten in die EU. Wesentliche Inhalte:
Einrichtung einer Freihandelszone (Abbau der marokkanischen Zölle)
Niederlassungsrecht und Dienstleistungsverkehr
Zahlungs- und Kapitalverkehr, Wettbewerb
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Soziale und kulturelle Zusammenarbeit
Finanzielle Zusammenarbeit
Einrichtung eines politischen Dialoges (Grundsätze der Demokratie und Menschenrechte)
Der 1. März 2012 markiert einen weiteren Meilenstein in der Öffnung der marokkanischen
Wirtschaft: Im Rahmen des Assoziierungsabkommens mit der EU wurden mit Anfang März die
Einfuhrzölle für Industrieprodukte aus der EU abgebaut. Gewerbliche Waren aus der EU sind nun
in vollem Umfang von den Einfuhrzöllen befreit. Bestehen bleiben bei der Einfuhr die
Einfuhrumsatzsteuer, die Verbrauchssteuer auf Produkte wie Tabak und Alkohol, die taxe
parafiscale in Höhe von 0,25 % sowie unterschiedliche nicht-tarifäre Auflagen. Wenn auch in
einigen Punkten noch Übergangsbestimmungen greifen, so ist die marokkanische Industrie am
Heimmarkt dadurch einem gesteigerten Wettbewerbsdruck ausgesetzt.
Nach dem Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen EU und Marokko im Jahr 2000 trat
am 1. Oktober 2012 das EU-Marokko Abkommen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels
mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen in Kraft. Als nächster Schritt
wurden am 01. März 2013 Verhandlungen über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone
(Deep and Comprehensive Free Trade Area, DCFTA) aufgenommen. Die DCFTA soll das
bestehende Assoziierungsabkommen aufwerten und zahlreiche bisher nicht abgedeckte Bereiche,
wie z.B. Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen vertiefen, sowie Investitionsschutz,
Wettbewerbsrecht und geistiges Eigentumsrecht verbessern.
Die Europäische Union hat zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der südlichen
Mittelmeerstaaten und Marokkos ein Programm namens „MEDA“ erarbeitet – aus diesen und
anderen bilateralen Förderprojekten fließen alljährlich beträchtliche Summen zur Entwicklung des
Landes nach Marokko. Zusätzlich finanziert die europäische Investitionsbank mit Krediten vor
allem große Infrastrukturprojekte.
Außerdem hat das Europäische Parlament im Februar 2013 ein Agrarabkommen mit Marokko
verabschiedet. Über einen Zeitraum von 10 Jahren werden die Einfuhrzölle von Agrarprodukten
aus der EU von 55 % auf 33 % gesenkt.
Freihandelsabkommen mit den USA
Im Frühjahr 2006 ist das Freihandelsabkommen mit den USA in Kraft getreten.
Freihandelsabkommen mit der Arabischen Liga
Am 01. Januar 2005 ist das Freihandelsabkommen in Kraft getreten, laut welchem alle Waren, bis
auf wenige Ausnahmen, deren Ursprung einer der Mitgliedstaaten der Arabischen Liga ist, zollfrei
importiert werden können (Bahrain, Ägypten, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen,
Marokko, Oman, Palästina, Saudi Arabien, Sudan, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische
Emirate, Jemen).
Agadirabkommen
Dieses Freihandelsabkommen zwischen Marokko, Tunesien, Ägypten und Jordanien ist seit März
2007 in Kraft und wurde von der EU massiv gepuscht. Teilfinanziert aus MEDA-Mitteln soll es ein
wesentlicher Schritt in Richtung einer Euro-mediterranen Freihandelszone sein.
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WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
Kurze Charakteristik
Marokko war über Jahre hinweg ein mit Schutzzöllen weitestgehend abgeschotteter
Wirtschaftsraum, mit starker Agrarausrichtung. Bereits in den 90iger Jahren wurde aber die
Öffnung der Wirtschaft vorangetrieben. Die makroökonomischen Parameter haben sich seit der
Regentschaft von König Mohamed VI positiv entwickelt. So wuchs die Wirtschaft seit der
Jahrtausendwende durchschnittlich um die 5 %, die Staatsfinanzen wurden stabilisiert und eine
starke Liberalisierung des Außenhandels vorangetrieben. Mit einem ambitionierten
Infrastrukturprogramm wurde auch die Voraussetzung für ein gesundes Wirtschaftswachstum
gelegt. Auch bei ausländischen Direktinvestoren gewinnt das Land an Attraktivität. Marokko ist mit
einem massiven Handelsbilanzdefizit konfrontiert. Man importiert ca. doppelt so viel wie man
exportseitig vereinnahmt. Die Regierung ist sichtlich bemüht, dieses Defizit durch aktiv betriebene
industrielle Betriebsansiedelung zu beheben. Exportseitig ist man vor allem im Bereich Phosphate,
Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse erfolgreich. Die Leistungsbilanz war hingegen in den
vergangen Jahren durch die Devisentransfers der ca. 3 Millionen Auslandsmarokkaner sowie
durch Einnahmen aus dem Tourismus weitestgehend ausgeglichen. Demographisch steht der
Arbeitsmarkt vor der Herausforderung eine Vielzahl junger Arbeitsuchender aufzunehmen. Das
Lohnniveau für ungelernte Mitarbeiter wird weiterhin nieder bleiben. Die rechtlichen Fundamente
im Bereich Arbeits-, Eigentumsrecht oder Investitionsrecht sind gelegt – bei der Umsetzung und
Durchsetzung der Rechtsbasis steht allerdings die Administration noch vor einer großen
Herausforderung. Die Währung ist stabil und orientiert sich an einen Währungskorb mit der
Leitwährung EURO.
Wirtschaftslage und Perspektiven
Die Konjunktur in Marokko hat sich aufgrund der Wachstumskrise in Europa und einer schlechten
landwirtschaftlichen Ernte im vergangenen Jahr merklich abgekühlt: Mit 3,5 Prozent lag das
Wirtschaftswachstum im Jahr 2014 deutlich hinter den Erwartungen. Im Jahr 2015 scheint die
marokkanische Wirtschaft jedoch wieder in Fahrt zu kommen: die leichte Erholung der Konjunktur
in Europa und ausreichend Niederschläge im Winter 2014/2015 werden sich positiv auf das
Wachstum auswirken. Dennoch ist und bleibt das Wachstum stark vom wetterabhängigen
Agrarsektor bestimmt.
Positiv wirken sich der nach wie vor hohe Weltmarktpreis von Phosphaten sowie der derzeit
niedrige Rohölpreis aus. Im industriellen Bereich kommt es zu Investitionen in die Modernisierung
des Maschinenparks. Großinvestitionen wie etwa im Rahmen der 2010 aufgestellten Nationalen
Strategie zur Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Logistik („Stratégie Nationale de
Développement de la Compétitivité Logistique“) ziehen eine Reihe weiterer internationaler
Investitionen mit sich, wobei zur Verfolgung dieser Strategie bis 2030 voraussichtlich rund 10,4
Mrd. EUR investiert werden. Im Mai 2014 stellte Industrieminister Elalamy zudem die neue
„Stratégie d’Accélération Industrielle 2020“ vor, die auf den bisherigen „Plan Émergence“ aufbaut:
ein umfangreiches Maßnahmenprogramm soll die lokale Industrie wettbewerbsfähiger und
500.000 Arbeitsplätze schaffen. Die gesetzten Infrastrukturmaßnahmen zeigen insgesamt erste
Früchte und die Wirtschaftsöffnung schreitet voran. Mittel- bis langfristig können die
Wachstumsperspektiven auch auf Grund der politischen Stabilität als sehr gut eingestuft werden.
Es herrscht eine relativ gute Grundstimmung und die Transformation des Landes hin zu einem
höheren Entwicklungsstand ist im Land auch visuell wahrnehmbar.
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Makroökonomische Daten
BIP pro Kopf
Bruttoinlandsprodukt
Wachstumsrate BIP, real
Inflationsrate
Arbeitslosenquote
USD
Mrd. USD
%
%
%
2014*
109,2
917,3
2,9
0,4
9,1
2015*
102,0
974,7
4,4
1,5
9,0
2016*
109,2
1.041,7
2,0
8,9
Quelle: gtai, *) Schätzung bzw. Prognose
Bedeutende Wirtschaftssektoren
Die Wirtschaft ist durch die Landwirtschaft und Bergbauindustrie in den letzten Jahrzehnten
vielfältiger geworden, Phosphat ist weiterhin das wichtigste Exportprodukt, der Gewerbe- und
Dienstleistungssektor gewinnen immer mehr an Bedeutung.
Landwirtschaft
Die Landwirtschaft bleibt trotz der fortschreitenden Industrialisierung ein wichtiger Bereich und
obwohl ihr Beitrag zum BIP aufgrund der Niederschläge schwankt (ca. 20 %), beschäftigt die
Landwirtschaft rund 40 % der Arbeitskräfte und hat so einen wichtigen Einfluss auf die
Binnennachfrage. Von den 8,7 Mio. ha bewirtschafteter Fläche werden nur ca. 1,2 Mio. ha
bewässert. Die Landwirtschaft ist geprägt durch eine Vielzahl kleinstrukturierter Betriebe, die mit
geringer Mechanisierung und zumeist ohne effiziente Düngung arbeiten. Die modernen
Landwirtschaftsbetriebe decken 1/8 der kultivierbaren Gesamtfläche ab. Auf Grund staatlicher
Preisstützung wird immer noch auf 60 % der landwirtschaftlichen Fläche Getreide angebaut,
obgleich die Produktionskosten weit über dem Weltmarktpreis liegen.
Der wettbewerbsfähige Bereich des Anbaus von Gemüse und Zitrusfrüchten deckt hingegen nur
eine Fläche von ca. 381.000 ha ab. Exportiert werden vor allem aus den bewässerten Regionen
Zitrusfrüchte, anderes Obst und Gemüse. Diskussionspunkt zwischen der EU und Marokko sind
weiterhin die Kontingente der EU für marokkanische Obst- und Gemüseimporte. Im Jahr 2008
wurde der staatliche „Plan Maroc Vert“ vorgestellt. Ziel ist es, die Effizienz in der Landwirtschaft zu
steigern. Mittels Krediten, Schulungsprogrammen und einer verbesserten Bewässerung soll die
Wertschöpfung im ländlichen Raum erhöht werden.
Fischerei
Der Fischfang nimmt in der Wirtschaft Marokkos eine bedeutende Stellung ein. Die Fischgründe
der Atlantikküste Marokkos gelten als sehr fischreich, wurden aber teilweise überfischt. Der Sektor
beschäftigt rund 400.000 Personen. 70 % der Fischproduktion werden exportiert. Die Erneuerung
des 2011 ausgelaufenen Fischereiabkommens konnte im Dezember 2013 erfolgen, womit
Schiffen der europäischen Fischereiflotte seit Anfang des Jahres die Rückkehr in die
Hoheitsgewässer vor Westafrika entlang der marokkanischen Küste wieder möglich ist. Hier ist die
politische Brisanz der Westsahara-Frage nicht zu unterschätzen, da die fischreichsten Gewässer
der Küste der Westsahara vorgelagert sind.
Viehzucht
Die Viehzucht gehört zu einem wichtigen Zweig der Landwirtschaft, und die Fleischproduktion
sowie in deren Folge die Fleischverarbeitung, insbesondere die Geflügelzucht, gewinnen jährlich
an Bedeutung.
Bergbau
Der Phosphatabbau untersteht dem größten Industriekonglomerat Marokkos, der staatlichen OCP
(Office Chérifien des Phosphates). Über die letzten Jahre hinweg wurden durchschnittlich etwa 28
Mio. Tonnen Phosphat abgebaut, bis 2015 will die OCP ihre Kapazitäten auf 55 Mio. Tonnen pro
Jahr aufstocken. Von der OCP wird dieser Rohstoff aber auch verstärkt im Land zu Düngemitteln,
Phosphatsäure und dgl. weiterverarbeitet. Obgleich noch andere Rohstoffe – vor allem Silber,
Zink, Kupfer oder Kobalt - vorhanden sind, nimmt die Phosphatindustrie fast 95 % des
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Produktionsvolumens ein. Es existieren aber bereits konkrete Pläne, die restlichen
Rohstoffvorkommen verstärkt auszuschöpfen. Erste Erdölfunde im Jahr 2000 führten zu
verstärkten Explorationsaktivitäten ausländischer Unternehmen. Überwiegend wird im Off-Shore
Bereich nach Erdöl bzw. Erdgas gesucht. Bisher konnten jedoch noch keine nennenswerten
Lagerstätten gefunden werden, sodass Marokko weiterhin den überwiegenden Teil fossiler
Brennstoffe importieren muss.
Industrie
Die verarbeitende Industrie ist vor allem von klein- und mittelstrukturierten Betrieben geprägt (93
% KMU). Der Anteil der verarbeitenden Industrie am BIP beträgt 18 %. Der Sektor wird von den
Branchen Lebensmittelverarbeitung (35 %), Chemie (33 %) und Textil dominiert. Der
industrielle/gewerbliche Sektor beschäftigt rund 500.000 Personen, davon 42 % in der Textil- und
24 % in der chemischen Industrie. Marokkos Industrie ist weitestgehend in privater Hand. Die 52
staatlichen Unternehmen tragen allerdings mit einigen wenigen Großbetrieben wie etwa der
Phosphatgruppe OCP mit 19 % zur Gesamtproduktion bei. Insgesamt spricht man von über
tausend Firmen mit ausländischer Beteiligung, welche 34 % der Industrieproduktion
erwirtschaften. Fast jede zweite dieser ausländischen Beteiligungen steht unter französischem
Einfluss.
Durch vergleichsweise hohe Mindestlöhne im Vergleich zu den Hauptkonkurrenten aus Asien ist
man gefordert, über die bloße Lohnfertigung hinaus zu gehen. Wachstum wiesen Metall-, Agrarund Lebensmittelindustrie auf. Auch der Elektroniksektor entwickelte sich beständig. Angetrieben
von einer robusten privaten Nachfrage und großen Infrastrukturprojekten (sozialer Wohnbau,
Mittelmeerhafen Tanger-Med, Autobahnen, Eisenbahnausbau) entwickelt sich der Bausektor
dynamisch. Traditionelle Industriezweige unterliegen jedenfalls auf Grund der Marktöffnung einem
Investitionszwang, um sich die Wettbewerbsfähigkeit am Heimmarkt zu sichern. Dabei müsste vor
allem in die Erweiterung der Produktionskapazitäten und in die Modernisierung der Anlagen und
Maschinen investiert werden.
Seit kurzem werden in Marokko auch KFZ gebaut. Die Eröffnung des Renault-Dacia Werkes vor
drei Jahren führte zu einem wirtschaftlichen Schub, der sich positiv auf Beschäftigung, Exporte
und die Zulieferindustrie auswirkt. Das Werk hat bis heute mehr als 200.000 Stück exportiert (98
Prozent Exportquote), vor allem nach Frankreich, Spanien und Deutschland.Branchenexperten
zufolge wird derzeit an der Ansiedlung von Tata aus Indien und Toyota aus Japan gearbeitet.
Marokko über-holt bei der KFZ-Produktion mittlerweile Tunesien und Ägypten.
Infrastruktur
Der Bausektor in Marokko ist ein wichtiger Träger des wirtschaftlichen Wachstums und stellt einen
relativ großen Teil der nationalen Arbeitsplätze bereit. Mit mehr als 1 Mio. an angestellten
Personen beschäftigt der Bausektor rund 10 % der aktiven Bevölkerung.
Der marokkanischen Regierung ist es gelungen, zahlreiche ausländische Fondsgesellschaften,
private Unternehmen und internationale Entwicklungsbanken als Partner für Ihre
zukunftsweisende Investitionspolitik zu gewinnen.
Die drei Motoren der Branche sind auch in Zukunft der soziale Wohnbau, Infrastruktur- und
Tourismusprojekte. Insbesondere profitieren von den Investitionen vor allem folgende Bereiche:
Eisenbahn, Häfen, Flughäfen, Straßen, Autobahnen, Wasser- und Elektrizitätswirtschaft (Erneuerbare Energien), Städtebau, Tourismus, Gesundheitswesen, Einkaufszentren, Sportinfrastruktur.
Die Regierung Marokkos verfolgt auch im Straßenbau eine Politik der „großen Baustellen“. Von
2009 bis 2015 sollen insgesamt 2,5 Mrd. Euro investiert werden. Dabei erhält die Konsolidierung
des Autobahnnetzes nationale Priorität. Marokko besitzt bereits eines der dichtesten
Autobahnnetze in Afrika mit über 1.500 km. Für 2015 ist der Ausbau auf 1.800 km vorgesehen. Im
September 2011 begannen die Bauarbeiten für die marokkanische Version des französischen
Hochgeschwindigkeitszugs TGV, der von Tanger nach Casablanca fahren soll. Für die
Realisierung des Projekts sind Gesamtinvestitionen in Höhe von 1,8 Mrd. Euro eingeplant. Ende
2012 ist plangemäß die neue Straßenbahn „Casatramway“ in Casablanca in Betrieb gegangen. In
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der Hauptstadt Rabat ist die Straßenbahn seit 2011 in Betrieb. Für den Bau von Sozialwohnungen
wurden 2012 drei Mrd. MAD budgetiert. Der Immobiliensektor wird zu 60 % von der Nachfrage
nach Sozialwohnungen getragen.
Energie
Wachstum steigen der Strom- und Energieverbrauch stetig. So hat sich während der letzten Jahre
der Energieverbrauch um durchschnittlich 5 % und der Stromverbrauch um durchschnittlich 8 %
erhöht. Den steigenden Energieverbrauch deckt Marokko zu 93 % durch Stromimporte und
Importe von fossilen Energieträgern. Der marokkanische Staat muss Erdölprodukte
subventionieren, um die Kaufkraft der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
aufrechtzuerhalten. Diese Subventionen stellen eine starke Belastung für den Staatshaushalt dar.
Die marokkanische Regierung hat ehrgeizige Ziele für die Verwertung von erneuerbaren
Energiequellen gesetzt. So sollen bis 2020 bereits 42 % des Gesamtenergieverbrauchs durch
erneuerbare Energiequellen gewonnen werden. Zu diesem Anteil sollen Solar-, Wind-, und
Wasserkraft jeweils 14 % beitragen. Der Marokkanische Solarplan, der im Rahmen des
Mittelmeersolarplans erstellt wurde, sieht vor, bis zum Jahr 2020 insgesamt an die 2000 MW an
thermischen Solarkraftwerken ans Netz zu bringen. International macht das Land mit dem Bau
des größten Solarthermie-Kraftwerks in Ouarzazate Schlagzeilen – ein erster Schritt um seine
Energieabhängigkeit etwas zu reduzieren.
Mit dem Bau der Phase I (150 MW) des ersten 450 MW Solarkraftwerkes in Ouarzazate wurde im
Herbst 2012 begonnen; die saudische ACWA Power International hat den Zuschlag erhalten.
Derzeit bereitet derzeit man die Ausschreibung der Phase II vor (300 MW). Bereits in 2008 hat die
marokkanische Regierung das Windprogramm 2020 gestartet. Bis 2020 sollen 2.000 MW
Windkraftkapazitäten installiert sein. Es werden aber auch weitere Kohlekraftwerke geplant und
gebaut. Dennoch liegt mit 3.000 Sonnenstunden im Jahr im Süden und 2.700 Sonnenstunden im
Norden Marokkos ein schier unbegrenztes Potential zur Nutzung der Sonnenenergie vor.
Dienstleistungen
Der Dienstleistungssektor stellt mit ca. 45 % den größten Anteil am BIP dar. Besonders
dynamisch sollen sich in den kommenden Jahren vor allem die Sektoren Tourismus und
Telekommunikation entwickeln. Das Bankwesen ist sehr solide aufgestellt. An einigen namhaften
Instituten halten französische Großbanken Beteiligungen. Marokkanische Banken haben in den
letzten Jahren einige Niederlassungen im frankophonen Westafrika gegründet und genießen dort
eine gute Reputation. Das Telekommunikationswesen ist mit insgesamt drei Anbietern - Maroc
Telekom, WANA (Inwi) und Meditel - gut ausgebaut. In den vergangenen Jahren konnte auch der
Versicherungssektor dynamisch wachsen. Als erfolgreiches Beispiel einer gelungenen „OffShoring-Politik“ können die vielen Call-Center erwähnt werden, die aus Kostengründen von
Frankreich, Belgien oder der französischen Schweiz nach Marokko verlegt wurden. Der Transportund Telekommunikationsbereich macht ca. 6 % des BIPs und 9 % des Dienstleitungssektors aus.
Transport
Im Bereich Containertransporte wird der Großteil über die Häfen Casablanca und Tanger Med
abgewickelt. Das gesamte Frachtaufkommen der Häfen beläuft sich auf 69 Mrd. Tonnen. Neben
Casablanca zählen auch die Häfen in Jorf Lasfar (Phosphate, Kohle) und Mohammedia (Öl) zu
wichtigen Umschlagplätzen. Im Norden Marokkos wurde ein großer Containerhafen (Tanger Med),
mit zwei großen Terminals in Betrieb genommen. Dieser Hafen will sich als „Hub“ für den
gesamten Mittelmeerraum positionieren. Der Hafen wird von namhaften internationalen
Transportunternehmen (etwa MAERSK im Hafenteil Tanger Med I) betrieben und wird durch eine
Freihandels- und Industriezone ergänzt. Drehscheibe des internationalen Flugverkehrs von
Marokko ist Casablanca (Flughafen Mohamed V), weitere internationale Flughäfen sind
Marrakesch, Agadir, Fes und Tanger. Insgesamt werden 15,8 Mio. Fluggäste auf den
marokkanischen Flughäfen abgefertigt. Durch die Liberalisierung des Luftraums Anfang 2005
bedienen jetzt auch Low–Cost-Carrier die Destination Marokko. Das Eisenbahnnetz umfasst eine
Strecke von 2110 km, der Eisenbahntransport umfasst 40% Personenbeförderung, 13% Güterund 47% Phosphattransporte. Im Investitionsplan 2010-2015 der marokkanischen Eisenbahnen
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ONCF sind EUR 3 Mrd. vorgesehen für die Erweiterung des Netzes (Streckenbau,
Gleisverdoppelung/-verdreifachung), Hochgeschwindigkeitsstrecke (LGV zwischen Tanger und
Casablanca), Erneuerung von rollendem Materials und Modernisierung der gesamten
Infrastruktur.
Telekommunikation
Allgemein gilt, dass im städtischen Bereich das Telekommunikationsnetz gut ausgebaut ist. Der
Beitrag des Telekommunikationssektors am BIP beträgt 4,7 %. Neben dem halbstaatlichen
Betreiber Maroc Telecom treten seit Anfang 2006 auch das lokale Tochterunternehmen der
spanischen Telefonica, die Firma Meditel, und der Anbieter WANA (Inwi) auf. An Maroc Telecom
ist der Vivendi-Konzern mit 53 % beteiligt. Im Bereich Mobiltelefon gibt es drei GSM Betreiber:
Maroc Telecom, Meditel und WANA (Inwi). Insgesamt gibt es ca. 36 Mio. Abonnenten. Die Anzahl
der Internetnutzer liegt bei geschätzten 14 Mio., davon sind 3,4 Mio. Internetabonnenten. Die
Marktdurchdringung sowohl im Mobilfunkbereich als auch beim Internet weist eine rasch steigende
Tendenz auf. Insgesamt gibt es ca. 3,5 Mio. Festnetzanschlüsse, Tendenz zurückgehend.
Tourismus
Mit 200.000 Betten, davon 60.000 in Marrakesch, und 600.000 Beschäftigten im Hotel- und
Gastronomiebereich trägt der Tourismus mit ca. 8 % zum BIP bei. Insgesamt sind über 600 Hotels
klassifiziert, wobei vor allem Marrakesch und Agadir bedeutende touristische Zentren sind.
Besonders in Marrakesch engagieren sich auch ausländische Investoren im Hotelbau. Wenngleich
laut ausländischer Experten die Gefahr einer Überhitzung der Tourismusentwicklung besteht, so
wird jedenfalls weiterhin an einem massiven Ausbau der touristischen Infrastruktur gearbeitet. Der
aktuelle Tourismusplan Vision 2020 sieht bis zum Jahr 2020 eine Verdoppelung der Touristenzahl
vor, 200.000 neue Hotelbetten sowie den Aufstieg Marokkos zu den weltweit 20 wichtigsten
Tourismusdestinationen. Der umstrittene Plan wurde insofern korrigiert, als dass in Zukunft mehr
auf qualitative anstatt quantitative Aspekte geachtet werden soll. Positive Impulse gehen jedenfalls
von einer verstärkten Liberalisierung des Flugverkehrs (open sky) und der Expansion der
marokkanischen Fluglinie RAM aus. Hauptmärkte für die lokale Tourismusindustrie sind weiterhin
Frankreich, Spanien, Deutschland und Großbritannien. Der Tourismus ist zwischenzeitlich - nach
den Exporten - der zweitwichtigste Devisenbringer und ist somit essentiell für den Ausgleich der
negativen Handelsbilanz und demzufolge für die Stabilität des Dirhams.
Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)
Nach einem Rückgang der Investitionen seit 2008 und einem sprunghaften Anstieg 2011 wird für
die nächsten Jahre ein kontinuierliches Wachstum erwartet. In Ballungszentren hat die
Privatisierung
der
Wasserversorgung
und
-entsorgung
zu
einem
verbesserten
Dienstleistungsniveau und zu verstärkten Investitionen geführt. Im ländlichen Bereich schreitet die
Elektrifizierung voran. Im Jahr 2014 haben die staatlichen Investitionen einen neuen Höchstwert
von 188 Mrd. MAD erreicht. Somit haben sich die Investitionen in den letzten zehn Jahren mehr
als verdoppelt.
Marokko rangiert bei der Konkurrenzfähigkeit bereits unter den Top 3 Ländern Afrikas und zieht
zwei Drittel aller ausländischen Direktinvestitionen (ADI) nach Nordafrika an. Der Zufluss an ADIs
hat sich zwar in den vergangen Jahren etwas verringert, aber Marokko gehört mit einem
kumulierten ADI-Bestand von rund 45 Mrd. EUR (davon drei Viertel aus Europa) nach wie vor zu
den bedeutendsten ADI-Destinationen in Afrika. Steigende Investitionen sind vor allem im Bereich
erneuerbare Energien, Textilien, Automotive, Offshore Services und Tourismus zu erwarten.
Außerdem sollte der Finanzsektor wachsen, nicht zuletzt wegen der Entwicklung des Islamischen
Banksystems. Die derzeit in Bau befindliche Casa Finance City, ein eigener Finanz-distrikt in
Hafennähe, zieht zahlreiche ausländischen Investitionen mit sich. Mit diesem Projekt bekräftigt
Marokko sein Bestreben, sich als (Finanz-)Hub zwischen Europa und Afrika zu positionieren.
Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)
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Zwischen dem 4. Quartal 2013 und dem gleichen Zeitraum 2014 wurden 42.000 Arbeitsplätze von
der marokkanischen Wirtschaft geschaffen, davon 20.000 Arbeitsstellen in Stadtregionen und
22.000 in ländlichen Gebieten: 35.000 in Landwirtschaft und Fischerei, 11.000 auf dem
Dienstleistungssektor, 4.000 in der Industrie. Die Baubranche verlor 8.000 Arbeitsplätze. 1,149
Mio. Menschen sind arbeitslos: 9,7% in der Stadt, 14,8% auf dem Lande, 19,6% sind zwischen 1524 Jahre alt, 17% sind diplomiert. Die aktive Bevölkerung (+15 Jahre) hat sich im letzten Quartal
2014 gegenüber der Vorjahrsperiode um 0,6% auf 11.816.000 Personen erhöht (+0,8% in der
Stadt, +0,4% auf dem Land), d.s. 48,2%.
Arbeitskosten, Lohnniveau
Für Arbeitskräfte in Industrie und Handel beträgt der Mindestlohn SMIG (Salaire Minimum
Interprofessionnel Garanti) seit 15.07.2014 MAD 12,85 (EUR 1,22) pro Stunde und ab 15.07.2015
MAD 13,46 (EUR 1,28). Für Arbeitskräfte in der Landwirtschaft gilt der Mindestlohn SMAG (Salaire
Minimum Agricol Garanti) mit MAD 66,56 (EUR 6,33) pro Tag und ab 15.07.2015 MAD 69,73
(EUR 6,63) pro Tag. Der SMIG wird in unregelmäßigen Zeitabständen auf Vorschlag des
Arbeitsministeriums von der „Commission Centrale des Prix et des Salaires“ durch Dekret
verbindlich festgelegt, meist dann, wenn die Teuerung der Lebenshaltungskosten 5 % erreicht hat.
In der Regel wird ungelernten und angelernten Arbeitskräften nur wenig über dem SMIG gezahlt.
Üblich ist jedoch die Zahlung von Leistungsprämien, wenn auch ohne vertraglichen Anspruch, bis
zur Höhe von ca. 20 % des vereinbarten Bruttolohns Zu diesen, je nach Industriebranche
unterschiedlichen Lohnkosten, kommen die Sozialbeiträge hinzu, und zwar in der Größenordnung
von ca. 20 % des monatlichen Bruttogehalts.
Das Arbeitsrecht legt die tatsächliche Arbeitszeit für Arbeiter und Angestellte auf acht Stunden am
Tag bzw. 44 Stunden in der Woche fest. Der Dienstnehmer hat Anspruch auf eine wöchentliche
Ruhepause von mindestens 24 Stunden als ununterbrochenen Zeitraum
Über acht Arbeitsstunden pro Tag hinaus kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer mit
Überstunden beschäftigen; in diesem Fall ist zwischen 5 und 22 Uhr eine Gehaltszulage von 25 %
zu zahlen und 50 % zwischen 22 und 05 Uhr. Am Wochenruhetag und an Feiertagen verdoppeln
sich die Zuschlagssätze. Die normale Arbeitswoche geht von Montag bis Samstag, die meisten
Büros sind jedoch Samstag und Sonntag geschlossen.
AUSSENHANDEL
Marokko
(in Mrd. USD)
Export
Import
Saldo
2010
2011
2012
2013
14,5
34,0
-19,5
21,6
44,3
-22,6
21,4
44,8
-23,4
22,0
45,2
-23,2
Quelle: gtai
Wichtigste Handelspartner
Import
Spanien
Frankreich
VR China
USA
Saudi-Arabien
2012
(in Mrd. USD)
5.824
5.376
3.136
2.688
2.688
Anteil
(in %)
13
12
7
6
6
Export
Frankreich
Spanien
USA
Italien
Deutschland
2012
Anteil
(in Mrd. USD) (in %)
4.708
22
3.638
17
0.856
4
0.856
4
0.642
3
Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2015
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13
Wichtigste Im- und Exportprodukte
2012
Import
(in Mrd. USD)
Energie
12.544
Halbfabrikate
8.96
Ausrüstungsgüter
8.512
Konsumgüter
7.616
Nahrungsmittel
4.928
Anteil
(in %)
28
20
19
17
11
2012
Anteil
(in Mrd. USD) (in %)
5.992
28
5.136
24
3.638
17
3.21
15
2.568
12
Export
Halbfabrikate
Konsumgüter
Nahrungsmittel
Ausrüstungsgüter
Rohprodukte
Quelle: Der Fischer Weltalmanach 2015
AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND
In der marokkanischen Handelsbilanz 2013 belegt Deutschland den 7. Platz. Die ersten Ränge
gehen an Frankreich, Spanien, USA und China. Aus deutscher Sicht stand Marokko in der
Rangfolge der Außenhandelspartner 2013 auf Rang 65 bei den Einfuhren (855 Millionen Euro)
und Platz 58 bei den Ausfuhren (1.630 Millionen Euro). Der deutsche Überschuss betrug 775
Millionen Euro. Die Daten spiegeln den bilateralen Austausch nicht vollständig wieder, da mehrere
Unternehmen über ihre französischen Niederlassungen tätig sind. Mit Schwerpunkt in Casablanca
sind über 120 Firmen mit deutscher Kapitalbeteiligung in Marokko vertreten. Es handelt sich in der
Mehrzahl um Vertriebsbüros, von denen einige von Marokko aus auch das Geschäft im
französischsprachigen Schwarzafrika steuern. Wichtigste deutsche Exportgüter kommen aus den
Branchen Automobil, Maschinenbau, Elektrotechnik und Chemie. Neue Geschäftsfelder bieten die
Kfz-Zulieferindustrie, Infrastruktur/Bau, Erneuerbare Energien, Umwelt (Wasser, Abfall, Recycling)
und Landwirtschaft (Marokko zählt zu den wichtigsten Importeuren deutscher Zuchtrinder). Die
2012 eingerichtete Gemischte Wirtschaftskommission (GWK), die 2014 in Casablanca getagt hat,
will dem Wirtschaftsaustausch weitere Impulse verleihen und auf eine breitere Grundlage stellen.
Das
bilaterale
Doppelbesteuerungsabkommen
Investitionsschutzabkommen seit 2008.
ist
seit
1974
in
Kraft,
das
Quelle: Auswärtiges Amt
Die 5 wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Marokko
2014
Anteil
Importprodukte
Exportprodukte
(in Tsd. Euro) (in %)
Textilien
Kraftwagen und
261.447
34,6
Kraftwagenteile
Bekleidung
137.202
18,2 Maschinen
Steine und Erden,
Elektrische
sonstige
78.835
10,4 Ausrüstungen
Bergbauerzeugnisse
Kokereierzeugnisse
Erzeugnisse der
und
76.497
10,1 Landwirtschaft,
Mineralölerzeugnisse
gewerbliche Jagd
Maschinen
Nahrungsmittel und
75.479
10,0
Futtermittel
2014
(in Tsd. Euro)
Anteil
(in %)
380.842
22,3
207.765
12,1
192.845
11,3
150.107
8,8
123.689
7,2
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
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AUSSENHANDEL MIT BAYERN
Bayern –
Marokko
(in Mio. Euro)
Export
Import
Saldo
2011
2012
2013
2014
235
64
171
205
68
137
202
80
122
214
90
124
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
Die 5 wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Marokko
2014
Anteil
Importprodukte
Exportprodukte
(in Tsd. Euro) (in %)
Kraftwagen und
Bekleidung
28.911
31,9
Kraftwagenteile
Elektrische
Elektrische
19.897
21,9
Ausrüstungen
Ausrüstungen
Nahrungsmittel und
7.643
8,4
Maschinen
Futtermittel
Glas und –waren,
Textilien
5.150
5,7
Keramik, Steine und
Erden
Chemische
Maschinen
2.399
2,6
Erzeugnisse
2014
(in Tsd. Euro)
Anteil
(in %)
75.411
35,2
31.556
14,7
27.622
12,9
20.054
9,4
14.200
6,6
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTERARBEITUNG
Wirtschaftspolitik
Marokko versucht sich durch Investitionen im Infrastrukturbereich gegen die Auswirkungen der
globalen Wirtschaftskrise zu schützen. Wirtschaftspolitische Priorität ist der Energiesektor mit dem
Bau von Kraftwerken für die alternative Stromversorgung. Auch der Ausbau des Straßen- und
Bahnnetzes und die Erweiterung der Häfen werden fortgesetzt. Die industriellen Investitionen
betreffen hauptsächlich die Textil- und Elektronikindustrie, Dienstleistungen im offshore-Bereich,
die Kfz-Industrie und den Tourismussektor. Zur Stärkung der Wirtschaft wird die Verbesserung der
sozialen Struktur (Bildung und Gesundheit), die Schaffung von Arbeitsplätzen, das Anheben der
Kaufkraft, aber auch die Diversifizierung der Exportprodukte fortgeführt.
Empfohlene Vertriebswege
Abgesehen von direkten Geschäften mit Großkunden und staatlichen Abnehmern ist in der Regel
die Bestellung eines Vertreters unumgänglich. Meist wird dieser im Wirtschaftszentrum
Casablanca, über welches der Großteil der Importe abgewickelt wird, ansässig sein. Die AHK
Marokko (http://marokko.ahk.de/) ist bei der Vertretungssuche behilflich und kann auch Auskünfte
einholen.
Werbung
Die Werbewirtschaft ist in Marokko bereits relativ weit entwickelt und spielt insbesondere bei
Konsumwaren eine immer größere Rolle. Die üblichen Werbeträger wie Fernsehen, Zeitschriften,
Plakate und dergleichen werden genutzt. Für Investitionsgüter kann vornehmlich in den
Wirtschaftszeitungen „L’Economiste“ (Tageszeitung), „La vie éco“ (Wochenzeitung) und
„Economie & Entreprises“ (Monatszeitschrift) geworben werden, die Streuverluste sind jedoch
groß. Zu empfehlen sind eher Inserate in die immer größere werdende Anzahl der Fachmedien
oder aber eine gezielte Werbeaktion durch die Auslandshandelskammer Marokko – etwa durch
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Direkt-Mailing. Fachpublikationen bzw. Fachzeitschriften werden zumeist von Fachverbänden
herausgegeben.
E-Business
2008 wurden Online-Zahlungen in Marokko durch eine gemeinsame Initiative zwischen dem
Centre Monétique Interbancaire und Maroc Telecommerce möglich gemacht. Zielgruppe sind die
16 Mio. Internet-Nutzer. Der marokkanische E-Commerce Markt wächst rasant, mit den
Entwicklungen der Informations-und Kommunikationsbrache, sowie der Verbreitung des 3G in
Marokko ist die Zahl der Benutzer in den letzten 2 Jahren stark angestiegen, nicht zuletzt wegen
der steigenden Anzahl an Handynutzern, die mittlerweile auf 36,5 Mio. angewachsen ist.
Neben Flug- und Urlaubsbuchungen werden vermehrt auch Rechnungen (z.B. Strom und Wasser)
online bezahlt. Ende 2013 haben die Online-Kreditkartenzahlungen die magische
Milliardenschwelle mit MAD 1,4 Mrd. (EUR 133 Mio.) übertroffen. Dies stellt eine Zunahme von
50% dar. Um die Zurückhaltung der Internetnutzer vis-à-vis der Gefahr von Betrügereien zu lösen,
hat die Regierung das Gesetz 09-08 zum Schutz von privaten Daten verkündet. Dieser Text
schützt Internetnutzer gegen den Missbrauch von Daten.
Wichtigste Zeitungen
Die wichtigsten Wirtschaftszeitungen (frz.):
La Vie Economique www.lavieeco.com
L’Economiste www.leconomiste.com
La Nouvelle Tribune www.lanouvelletribune.com
Die wichtigsten Tageszeitungen (frz.):
Le Matin du Sahara www.lematin.ma
L’Opinion
www.lopinion.ma
Wichtigste Messen
In Casablanca werden mit unterschiedlichem Erfolg Fachmessen von der staatlichen
Messeorganisation OFEC bzw. dem Privatsektor organisiert. Der marokkanische Kunde bzw.
Importeur informiert sich jedoch hauptsächlich auf den einschlägigen Messen in Europa,
vorwiegend Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien.
Wichtigste Messen
Landwirtschaft
SIAM MEKNES, AGRIMAROC, SIFEL
Lebensmittelverarbeitung, Lebensmittel
ALITEC, MAFEX
Bau BTP EXPO, SIPEC,SIB, BATIMAT
Umwelt
ENVIROTEC, PROTEC, POLLUTEC
Gesundheit MEDICAL EXPO
Kunststoff, Gummi, Verpackung
PLASTEXPO
Elektrik u. Elektronik SIELEC
Lohnveredelung
SISTEP
IT, Telekom SITEB + TELECOMP
Transport & Logistik SITMAP
Bekleidung VETMA
Energie
ENER ELEC EXPO
Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.
Normen
Europäische und internationale Normen erweitern
Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.
Absatzmärkte.
Normen
senken
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Marokko ist Mitglied der International Standards Organisation (ISO) und die Qualitätsnorm ISO
9000 ist bekannt und wird von einer steigenden Zahl von Firmen angewendet. Die industrielle
Normierung verzeichnet derzeit einen markanten Anstieg, insbesondere in den Sektoren der
Metallurgie und auf dem Bau- und Verpackungssektor.
Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.
Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die
deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die
zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine
Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den
Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung
und Auskunft.
Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)3026010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Internet: www.din.de
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben
abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender
die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und
Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und
Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des
Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen
Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen
hat.
Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der
Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines
Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen
oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen Sie als Verkäufer von FOB ab,
wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich.
CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch
hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen
abgefangen werden kann.
Zahlungskonditionen
Laut „circulaire 04/2014“ des marokkanischen Office des Changes gelten seit 5. Februar 2014 in
Marokko neue Regelungen für Vorauskasse und Anzahlung.
Für Vorauszahlung gelten folgende neue Höchstwerte:
MAD).
n Produkten die der
Warenveredelung zugeführt und reexportiert werden (AT = admission temporaire).
Auf der Handelsrechnung muss dezidiert die Zahlungsform Vorauskassa („réglement par
anticipation“) angeführt werden.
Anzahlungen sind bis zu 30% des Warenwertes möglich, unabhängig von der Höhe des Warenwertes (bisher 40%). Voraussetzung ist der Vermerk der Zahlungsform Anzahlung auf der
Handelsrechnung („Acompte de 30 %“)
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In beiden Fällen muss die Handelsrechnung im Original vor Versand der Ware vom Importeur bei
seiner Hausbank deponiert werden. Diese stellt ein „Engagement d’Importation“ aus und leitet alle
weiteren Schritte bei der Devisenkontrollbehörde, dem Office des Changes, in die Wege, um dann
die Auslandsüberweisung durchzuführen und den lokalen Zoll zu informieren.
Ortsüblich sind nach wie vor Zahlungsvereinbarungen auf Akkreditivbasis. Bei längeren
Geschäftsbeziehungen bzw. bei eindeutig positiven Handelsauskünften sind auch andere
Zahlungsformen wie cash against documents (CAD) etc. vertretbar. Prinzipiell ist aber von
Lieferungen auf offene Rechnung abzuraten.
Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern
der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und
das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private
Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist,
können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.
Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea,
Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei
Jahre beträgt.
Bonitätsauskünfte
Bonitätsauskünfte über marokkanische Firmen können rasch und unkompliziert gegen
Kostenersatz durch die AHK Marokko (http://www.marokko.ahk.de/)
eingeholt werden
(Kostenlose Bankauskünfte können ebenfalls eingeholt werden, sind jedoch nur bei wenigen
Banken möglich und zumeist in deren Aussagekraft dürftig).
Forderungseintreibung
Da das marokkanische Gerichtssystem nicht nach europäischen Gesichtspunkten arbeitet, ist vor
Einschaltung eines Rechtsanwaltes die Ausschöpfung anderer Möglichkeiten unter
Berücksichtigung der einzutreibenden Summe zu versuchen.
Wir empfehlen in einem ersten Schritt die AHK Marokko (http://www.marokko.ahk.de/) über den
Außenstand zu informieren. Dieses kann mündlich bzw. schriftlich beim Schuldner als offizielle
Stelle intervenieren. Als nächster Schritt kann ein lokales Inkassobüro eingeschaltet werden. Bei
dieser Art der Forderungseintreibung ist mit Kosten in der Höhe von 10 % des einzuholenden
Betrages zu rechnen. Der Rechtsweg in Marokko ist langwierig, relativ teuer und der Ausgang
häufig ungewiss. Es empfiehlt sich daher, auf jeden Fall eine außergerichtliche Lösung zu suchen,
da marokkanische Geschäftsleute – im Gegensatz zur deutschen Firma – meist über das bessere
“Beziehungsgeflecht“ verfügen. Auf Wunsch kann die AHK Marokko (http://www.marokko.ahk.de/)
jedoch einen erfahrenen Rechtsanwalt empfehlen.
Preiserstellung
Vorzugsweise in EUR oder anderen konvertiblen Währungen. FOB Europäischer Hafen oder CFR
Marokkanischer Hafen (Casablanca, Agadir, etc.).
Bank- und Finanzwesen
Die marokkanischen Banken genießen einen recht guten Ruf und sind organisatorisch teilweise
auf europäischem Niveau. Die Banque Al-Maghrib, Zentralbank mit Staatskapital, kontrolliert das
Banksystem und steuert weitestgehend die Währungspolitik. Mit dem neuen Bankengesetz wurde
die Rolle der Zentralbank gestärkt. Die Zentralbank hat nunmehr weit größere Autonomie als
bisher und übernimmt die Banken- und Finanzmarktaufsicht. Es gibt 15 Geschäftsbanken, bei den
meisten sind europäische Banken maßgeblich beteiligt.
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Geschäftsbanken
ATTIJARIWAFA
http://www.attijariwafabank.com/
BCP - Banque Centrale Populaire
http://www.gbp.ma
BMCE BANK – Banque Marocaine du Commerce Extérieur
http://www.bmcebank.ma/
BMCI – Banque Marocaine pour le Commerce et l’Industrie
(Gruppe BNP Parisbas)
http://www.bmci.ma/
SGMB – Société Générale Marocaine des Banques
http://www.sgmaroc.com/
Verkehr, Transport, Logistik
Schienentransport
Das marokkanische Schienennetz umfasst 2110 km. Mit 40 Millionen Reisenden und 34,6
Millionen Tonnen Gütern (Fracht und Phosphate) erreichte der Sektor Ende 2014 ein
Umsatzvolumen von umgerechnet EUR 361,5 Mio. Im Rahmen des Investitionsplans 2010-2015
(EUR 3 Mrd.) soll bis Ende 2015 mittels Streckenausbau und Gleisverdopplung sowie Erneuerung
des Fuhrparks der Güterverkehr auf 50 Millionen Jahrestonnen gesteigert werden.
Straßentransport
Das Straßennetz Marokkos umfasst 57.334 km, davon sind 72 % asphaltiert. Jährlich kommen
1.500 km hinzu. Die Mittelmeerstraße von Tanger nach Saidia über 500 km wurde im August 2012
fertiggestellt und verkürzt die durchschnittliche Fahrtzeit von elf auf knapp sechs Stunden. Das
Autobahnnetz zieht sich von Tanger bis Agadir und von Rabat nach Oujda mit insgesamt 1.600
km. Eine neue Straßenverordnung ist am 1. Oktober 2010 in Kraft getreten, mit dieser wurde auch
der Punkteführerschein in Marokko eingeführt.
Der Straßentransport spielt im Inlandsverkehr eine führende Rolle: 75 % des Warenverkehrs
(außer Phosphate) werden über die Straße abgewickelt. Der Fuhrpark wird auf 84.000 Lkw
geschätzt, davon 70.000 Leichttransporter, 6.000 Fremdtransporter (die bis zur Liberalisierung des
Sektors von der damaligen Monopolstelle ONT eine Frachtgenehmigung brauchten) und 8.000
Eigentransporteure (vor allem in Landwirtschaft, Industrie und Handel).
Nur 3 % des marokkanischen internationalen Warenverkehrs erfolgt über die Straße, der Rest
wird fast ausschließlich per Schiff verfrachtet. Doch ist die Tendenz insbesondere für Transporte
nach Europe steigend, aufgrund der Vorteile für marokkanische Exporteure und auch im TransitVeredelungsverkehr: Schnelligkeit, Flexibilität, Tür-zu-Tür-Transport ohne Zwischenverladung.
In dieser Branche dominieren die europäischen Speditionen, allen voraus spanische und
französische (60 %). Marokkos TIR-Fuhrpark untersteht dem Dachverband der Spediteure AMTRI
mit 200 Fahrzeugen. Exportiert werden hauptsächlich Obst und Gemüse (36 %), Stoffe und
Konfektionswaren (27 %), sowie Fisch (13 %). Importiert werden überwiegend
Industriezulieferungen und Waren im Lohnveredelungsverkehr.
Schifftransport
Marokko verfügt über 1800 km Küste, zwei Meeresfronten und elf Warenumschlagshäfen, wobei
der wichtigste Hafen in Casablanca liegt. Der rechtliche Rahmen des marokkanischen
Seetransports beruht neben einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen auf dem
Königlichen Dekret vom 31. März 1919, dem Handelsgesetz der Marine (DCCM = Décret du Code
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19
de Commerce Maritime). Im Jahr 2013 belief sich der Warenumschlag in den marokkanischen
Häfen auf 100,6 Mio. Tonnen, die Tendenz der letzten Jahre ist steigend. Bis 2030 sollen
insgesamt rund 15 Häfen modernisiert und erweitert werden.
Marokko ist Mitglied folgender internationaler Konventionen: COLREG 1972, CSC 1972, CLC
1992. Ratifiziert, aber noch veröffentlicht, d.h. in Marokko noch nicht in Kraft:
BUNKERS 2001, AFS 2001..
Luftfracht und Personentransport
Marokko verfügt über 16 internationale Flughäfen. 16,5 Mio. Passagiere nutzten 2013 dieses
Transportmittel und 52.722,67 Tonnen Ware wurden per Luft transportiert. 50 % des
Personentransportes und 91 % des Warenversands erfolgte über den internationalen Flughafen
Mohammed V in Casablanca.
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL
Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit
deutlich verschärft.
 Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn
sie im Ausland begangen wurde.
 Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine
Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
 Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
 Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.
Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
 Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
 Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
 Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet
werden.
 Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im
Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern unter Exportgeschäfte.
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INFORMATION ZU STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
In Marokko angesiedelte Unternehmen unterliegen den allgemeinen steuerlichen Vorschriften und
haben Ertrags- bzw. Verkehrssteuern zu entrichten, soweit nicht nach der Investitionscharta
Befreiung oder Ermäßigung von gewissen Steuerarten gewährt wird. Das Finanzjahr läuft vom 1.
Januar bis 31. Dezember. Eine Verpflichtung der Unternehmen, ihre Geschäftsjahre diesem
anzugleichen, besteht nicht. Die Budgets (Loi de finances) und die dazu ergangenen „Circulaires
des impôts“ enthalten weitere Regelungen. An dieser Stelle sei festgehalten, dass weder die
Rechtssicherheit (Finanz- und Gerichtsverfahren), noch die Abgabenpraxis derjenigen von
Mitteleuropa entsprechen. Auch wenn versucht wird, hier eine bessere Kontrolle und damit
Gleichbehandlung der Firmen zu erreichen, führt die weiterhin vorhandene ungleiche Behandlung
(fehlende Steuergerechtigkeit) zu Problemen, insbesondere im Wettbewerb mit lokalen Firmen.
Unternehmensbesteuerung
Der zu besteuernde Gewinn ist die Differenz zwischen dem Bestand des Betriebsvermögens zum
Ende des Geschäftsjahres und seinem Anfangsstand unter Einschluss neutraler und
außerordentlicher Erträge. Der marokkanische Kontenplan ist zwingend vorgeschrieben. Ein bei
dem Vermögensvergleich sich ergebender Verlust kann über einen Zeitraum von längstens vier
Jahren vorgetragen werden. Das Steuergesetz unterscheidet, ähnlich wie in Deutschland,
zwischen der Einkommensteuer (Impôt Général sur le revenu = IGR), die im Wesentlichen
natürliche Personen und Personengesellschaften betrifft, und der Körperschaftssteuer (Impôt sur
les Sociétés = IS) für juristische Personen. Nach der neuen Investitionscharta beträgt die
Körperschaftssteuer für juristische Personen 30 % des steuerlichen Gewinns, für Versicherungsund
Kreditfirmen
35
%
und
10
%
für
Firmen
deren
Umsatz
unter
3 Mio. MAD liegt.
Umsatzsteuer / UID-Nummer
In Marokko gibt es keine Umsatzsteuer, sondern die Mehrwertsteuer (TVA=Taxe sur Valeur
Ajoutée). Sie gilt für in Marokko durchgeführte Gewerbe-, Handwerks- und freiberufliche
Geschäfte, sowie für Importvorgänge. 20 % ist der normale MwSt.-Satz, 14 % gelten für
Leistungen
von
Immobilienunternehmen,
Banken-,
Freiberufliche,
Personenund
Warentransportgeschäfte usw. und 7 % werden für bestimmte Dienstleistungen bzw. Produkte,
z.B.: Wasser, Strom, Ölprodukte, Pharmaprodukte, Speiseöle, Konserven, Futtermittel usw.,
angewendet. Es gibt nur ganz wenige Waren, die von der Mehrwertsteuer befreit sind (Art. 60 Loi
sur la TVA und spätere Ergänzung).
Reverse Charge System
RCS = Quellensteuer = in Marokko die sogenannte Retenue à la source.
Bei einer gesondert in Rechnung gestellten Leistungserbringung durch ein deutsches
Unternehmen in Marokko, im Besonderen sind davon erfasst Dienstleistungen, hat der
Leistungsempfänger als Steueragent des Leistungserbringers 10 % des Rechnungsbetrages
einzubehalten und an die lokale Steuerbehörde abzuführen.
Verbrauchssteuer
Bei bestimmten Waren (Getränken, Zucker und Zuckerwaren, Gummi- bzw. Autoreifen, Waren
aus Platin-Gold-Silber, Holz) wird zusätzlich nach der Verzollung eine Verbrauchssteuer (TIC =
Taxe intérieures de consommation) verrechnet.
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Doppelbesteuerungsabkommen
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Marokko vom 1972
werden Gewinne deutscher Unternehmen, die aus einer Tätigkeit in Marokko erwachsen weiterhin
in Deutschland versteuert, es sei denn, das Unternehmen unterhält in Marokko eine
Betriebsstätte. Sofern der Tatbestand einer Betriebsstätte in Marokko gegeben ist, so unterliegen
die Einkünfte aus dieser Betriebsstätte der marokkanischen Steuerhoheit. Bei der Ermittlung des
Gewinnes einer Betriebsstätte in Marokko können für diese Betriebsstätte entstandene
Aufwendungen, einschließlich der Geschäftsführungs- und allgemeinen Verwaltungskosten zum
Abzug gebracht werden, selbst wenn diese Kosten nicht in Marokko entstanden sind.
Vorsteuerabzug, Vergütungsverfahren, Vorsteuererstattung / Rechnungslegung
Nur in Marokko ansässige Firmen mit einer eigenen Steuernummer, die so genannte Numéro
d’Identification Fiscale, können eine Mehrwertsteuerrückvergütung beantragen.
Einkommensteuer
Die an der bezugsauszahlenden Stelle, einzubehaltende Lohnsteuer IR (Impôt sur le Revenu) wir
auf Basis des jährlichen Einkommen berechnet:






0 % bis 28.000 MAD,
12 % bis 40.000 MAD,
24 % bis 50.000 MAD,
34 % bis 60.000 MAD,
38 % bis 150.000 MAD,
38 % über 150.001 MAD.
Zoll und Außenhandelsregime
Außer dem Zoll (DI = Droit d’Importation) werden die Mehrwertsteuer (20 % Normalsatz, 14 %
bzw. 7 % Sondersätze) sowie eine Parafiskale Steuer von 0,25 % erhoben.
Importbestimmungen
Die Wareneinfuhr nach Marokko ist liberalisiert. Für bestimmte landwirtschaftliche Produkte, sowie
Waffen und Sprengstoff wird jedoch eine Einfuhrgenehmigung (autorisation d'importation)
verlangt. Bei Investitionen können Zoll- und Abgabenfreiheit für die importierten Anlagegüter
beantragt werden.
Zollbestimmungen
Marokko verwendet das Harmonisierte System, somit stimmen die ersten 6 Stellen der
Zolltarifposition zwingend überein. Das System der Referenzpreise, mit dem Unterfakturierungen
verhindert werden sollten, ist im Einklang mit den GATT/WTO-Regeln seit dem 01. August 2002
beendet. Nichts desto trotz kommt es mitunter vor, dass bei Niedrigpreisen der lokale Zoll den
deklarierten Warenwert bezweifelt und interne Referenzpreise zur Abgabenberechnung ansetzt.
Das Assoziierungsabkommen zwischen Marokko und der EU ist am 1. März 2000 in Kraft
getreten. Der 1. März 2012 markierte einen weiteren Meilenstein in der Öffnung der
marokkanischen Wirtschaft: im Rahmen des Assoziierungsabkommens wurden mit Anfang März
die Einfuhrzölle für Industrieprodukte aus der EU abgebaut. Gewerbliche Waren aus der EU sind
nun in vollem Umfang von den Einfuhrzöllen befreit. Bestehen bleiben bei der Einfuhr die
Einfuhrumsatzsteuer, die Verbrauchssteuer auf Produkte wie Tabak und Alkohol, die taxe
parafiscale in Höhe von 0,25 % sowie unterschiedliche nicht-tarifäre Auflagen.
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Muster
Als Muster und Warenproben ohne Handelswert gelten nur solche, welche im Hinblick auf ihren
geringen Wert und ihre geringe Menge effektiven Musterwert haben. Muster ohne Wert werden
zollfrei abgefertigt, jedoch nur, wenn in der Zollfaktura kein Wert angegeben ist (Vermerk:
„échantillon sans valeur commerciale“). Dasselbe gilt für Kataloge, Prospekte etc. Muster und
Prospekte sollten – sofern möglich - als Brief und nicht als Luftpostpaket oder Luftfracht (Auslösen
langwierig) versandt werden. Musterkollektionen von Vertretern können im Zollvormerkverkehr
eingeführt werden.
Muster und Warenproben mit Handelswert: auch Musterkollektionen mit einem Handelswert
unterliegen dem „Régime d’Importation Temporaire“ (Vormerk), wenn sie wieder ausgeführt
werden sollen. Sollen Muster, die nach dem „Régime d’Importation Temporaire“ importiert worden
sind, in Marokko bleiben, so gelten für diese die normalen Einfuhr- und Zollbestimmungen. Seit
21.01.1999 wurde eine vereinfachte Ein-/Ausfuhrdeklaration für Muster unter einem Warenwert
von
5.000 MAD (ca. 450 EUR) eingeführt - genannt „Déclaration simplifiée d’importation et
d’exportation des échantillons, modèles, spécimen et coupes-types“.
Geschenke
Geschenksendungen werden wie normale Warensendungen behandelt.
Vorschriften für Versand per Post
Für Sendungen nach Marokko gelten die in Deutschland gültigen Maße. Sämtliche Sendungen
werden vom marokkanischen Zoll kontrolliert. Pakete werden in Anwesenheit eines Zollbeamten
geöffnet. Zollpflichtige Waren müssen verzollt werden.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Verpackungen von Lebensmitteln, Wein, Textilien und Chemikalien, aber auch von andern
Produkten, müssen Markierungs- und Verpackungsvorschriften erfüllen.







Das CE-Zeichen
Das CE-Zeichen bestätigt die Übereinstimmung mit grundlegenden, von der EU festgelegten
Sicherheitsnormen für folgende Güter:
Maschinen
Baumaterialien
Telekommunikationseinrichtungen
medizinische Geräte
Sportartikel
Spielzeuge
Explosivstoffe
Die CE-Markierung kann vom Produzenten oder seinem EU-Importeur erworben werden. CEgekennzeichnete Produkte können in allen EWR-Staaten frei gehandelt und verkauft werden,
ohne dass es im Bestimmungsland einer weiteren Prüfung des Produktes bedarf.
Begleitpapiere
Französischsprachige Handelsfakturen in 3-facher Ausfertigung (5 Kopien) unter Angabe des
Warenbetrages ohne MwSt., der Mehrwertsteuer (Satz + Betrag) sowie Kundenangaben,
Transportdokumente, Packliste, Ursprungszeugnis EUR1 (seit dem Inkrafttreten des EUMarokko-Vertrages muss ein EU-Ursprung mit einem EUR1 belegt werden! Ursprungszeugnis
EUR1 oder EUR2 im Falle einer temporären Einfuhr für die Rückausfuhr in die EU).
Zur bevorzugten Behandlung von Warensendungen mit Ursprung innerhalb der Europäischen
Union entsprechend des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Marokko ist ein
Präferenznachweis gemäß den Ursprungsregeln notwendig. Dies kann sein:
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23


EUR.1 oder EUR-MED (eine von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED eine konkrete Sendung betreffend).
Rechnungserklärung. Dies ist eine Erklärung auf der Rechnung, die unabhängig vom Wert der
Sendung von einem „ermächtigten Ausführer“ unter Angabe der Bewilligungsnummer ausgestellt
wird oder die innerhalb der Wertgrenze von bis zu EUR 6.000 von jedem Ausführer - unabhängig
davon, ob dieser „ermächtigt“ ist oder nicht - abgegeben werden kann.
Die Erklärung auf der Rechnung ist vom Ausführer oder von seinem bevollmächtigten Vertreter
aufzusetzen und zu unterzeichnen. Der Wortlaut der „Ursprungserklärung auf der Rechnung“ für
den Warenwert mit Marokko lautet:
Der Unterzeichner, Ausführer/Exporteur der in diesem Papier beschriebenen Waren, erklärt,
dass diese Waren, falls nichts anderes angegeben ist, die Voraussetzungen erfüllen, um die
Ursprungseigenschaft im Präferenzverkehr mit Marokko zu erlangen, und dass diese Waren
Ursprungswaren der Europäischen Gemeinschaft sind.
Je soussigné, exportateur des marchandises couvertes par le présent document, déclare que,
sauf indication contraire, ces marchandises répondent aux conditions fixées pour obtenir le
caractère originaire dans les échanges préférentiels avec le Maroc et sont originaires de la
Communauté européenne.
................................................................
(Ort
und
Datum)
................................................................
(Unterschrift)
(Nach
der
Unterschrift
Unterzeichners in Druckschrift anzugeben)
ist
der
Name
des
Sind in einer Rechnung auch Waren aufgeführt, die keine Ursprungswaren der Gemeinschaft
sind, so hat der Ausführer/Exporteur diese Waren deutlich anzugeben.


Versicherungsbestätigungen für Ware und Transport im marokkanischen Hoheitsgebiet einer
marokkanischen Versicherungsgesellschaft. Beglaubigung nicht erforderlich. Die Rechnung sollte
den Wert FOB Europäischer Hafen enthalten und die sonst üblichen Angaben, wie Marke,
Nummern und Anzahl der Packstücke, bzw. Packliste, Brutto- und Nettogewicht,
Lieferbedingungen und Warenbeschreibung aufweisen.
Für Luftfrachtsendungen gelten analoge Bestimmungen wie bei Seefracht. Konsulatsfakturen
sind nicht vorgeschrieben.

Restriktionen
Die Importbestimmungen der EU sind prinzipiell liberal. Es bestehen allerdings einige Ausnahmen
und Restriktionen:

Importquoten

Antidumping-Zölle

UN-Embargos
Sonderregelungen gibt es bei gewissen Produkten wie z.B.
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24

Textilien

Eisen und Stahl (Osteuropa)

landwirtschaftliche Produkte

Kriegsmaterial

so genannte dual-use-Güter sowie im Handel mit China.
Artenschutz
Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in
die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre
Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und
Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B.
Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle,
Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt
dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der
Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom
Kauf solcher Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen
Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler,
dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder
die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie
verlassen.
„Made in Germany“ – Warenmarkierung

Waren mit irreführender Bezeichnung:
Alle Waren, die selbst bzw. auf ihren Verpackungen, Etiketten, Streifbändern usw. eine
Fabrik- oder Handelsmarke, einen Namen, ein Zeichen, ein Bild oder sonst irgendeine
Angabe tragen, aus der hinsichtlich des Ursprungs ein irrendführender Eindruck
entstehen könnte, sind von der Einfuhr ausgeschlossen, wenn sie nicht gleichzeitig den
Zusatz z.B. „Importé d'Allemagne“ bzw. „Made in Germany“ deutlich sichtbar tragen.
Marokko ist außerdem Mitglied des Madrider Abkommens, das grundsätzlich alle
Angaben und Zeichen auf Waren untersagt, die hinsichtlich des Ursprungs bei den
beteiligten Verkehrskreisen einen irreführenden Eindruck erwecken können.

Lebensmittel und Wein:
Bei den folgenden Waren wird unabhängig von irgendwelchen Voraussetzungen in allen
Fällen eine Kennzeichnung mit dem Ursprungsland verlangt:
Wein, Gemüsekonserven, Fischkonserven, getrocknete Pflaumen, Nüsse und
Walnüsse, Honig, Margarine, Milchprodukte.
Hinsichtlich der Etikettierung bestehen für die einzelnen Produkte Sondervorschriften.
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RECHTSINFORMATIONEN
Kurze Charakteristik
Marokko ist für deutsche Exporteure ein kleiner, aber durchaus interessanter Markt. Die kulturellen
Unterschiede manifestieren sich auch im Bereich Zahlungswesen und rechtliche Handhabe von
Forderungen. Insofern können nicht die vertrauten deutschen Standards eins zu eins umgesetzt
werden. Immer wieder werden von europäischen Exporteuren aber auch von Investoren die
mitunter langwierigen und komplexen rechtlichen und administrativen Hürden kritisiert. Auch wenn
es in den vergangenen Jahren doch zu einer spürbaren Verbesserung gekommen ist, so gelten
die öffentliche Verwaltung und das Gerichtswesen immer noch als schwerfällig. Einige Teile des
Handelsrechtes sind veraltet und entsprechen nicht mehr den Anforderungen der modernen
Marktwirtschaft. Viele Bereiche weisen nach wie vor große Gesetzeslücken auf, weshalb sich
marokkanische Rechtssprecher bei fehlendem Regelwerk sich in ihrer Spruchpraxis zu
Auslegungen und Interpretationen oft an die französische Rechtsprechung anlehnen. Marokko ist
Mitglied der WTO (1995), der Maghreb Union (1989) und der Arabischen Liga (1958).
Devisenrecht
Für Export- und Importgeschäfte ist der marokkanische Dirham seit 1993 konvertibel. Es ist keine
Genehmigung der Devisenbehörde (Office des Changes) notwendig. Sämtliche Zahlungen von
Importgeschäften müssen über eine Geschäftsbank abgewickelt werden. Vorauszahlungen sind
seit 2007 für den Import von Waren bis zu umgerechnet EUR 17.000 möglich. Über diesen Betrag
hinaus sind Anzahlungen bis zu 40 % des Fob-Warenwertes möglich bzw. 50 % bei Reparaturund Umbaukosten und 20 % bei Dienstleistungen. Auf der Handelsfaktura muss die
Vorauszahlung ("réglement par anticipation“) bzw. Anzahlung („acompte de …%“) unbedingt
angeführt werden.
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Das Handelsrecht ist seit dem Jahr 1996 durch das Handelsgesetzbuch „Code de Commerce“
Artikel 15 bis 95 geregelt und trat mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt („Bulletin
Officiel“) Nr. 4418 vom 03.10. 1996 in Kraft. Die Handelsvertretung wird unter Absatz II, Artikel
393 bis 404 genau definiert.
Handelsvertreterrecht
Das marokkanische Handelsvertreterrecht lehnt sich stark an die die EU-Richtlinie über
selbständige Handelsvertreter an und zieht dieses Rechtswerk – mit einigen wenigen
Abänderungen - als Grundlage heran. Hervorzuheben ist dabei, dass bei einer Handelsvertretung
in Marokko zwingend marokkanisches Recht zur Anwendung kommt. Ebenso sieht das
Vertreterrecht vor, dass Vertretungsverträge sowie Nebenabreden schriftlich abgefasst sein
müssen.
Gesellschaftsrecht
Die in den 90er Jahren erfolgten großen strukturellen Reformen haben eine Homogenisierung der
Gesetzgebung mit sich gebracht. Drei Texte regeln im Großen und Ganzen die Firmenwelt
Marokkos: der Handelscode, das Gesetz N°15-95 der AG und das Gesetz N°5-96 der anderen
Gesellschaftsformen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Marokko ist bemüht, sich was das rechtliche Regelwerk betrifft so weit als möglich an die
europäischen Gesetze anzulehnen. Bedingt durch die lange französische Präsenz im Land sind
aber vor allem weitgehende Parallelen zur französischen Rechtsgebung erkennbar. Der
gewerbliche Rechtsschutz gewinnt im Zeitalter der Produktpiraterie an Bedeutung. So wie in vielen
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anderen Schwellenländern gibt es auch in Marokko einen blühenden Markt an „kopierter“
Markenware. Vor allem Ton- und Filmträger, Bekleidung aber auch allgemeine Artikel des
täglichen Bedarfs werden im nicht strukturierten Einzelhandel unter Verwendung geschützter
Marken vertrieben. Mit Ausnahme der Textilindustrie kommt eine lokale industrielle Fertigung
dieser Konsumgüter in Marokko unter falschem Label eher selten vor. Viele „Raubkopien“ werden
aus dem südostasiatischen Raum auf illegalem Wege ins Land gebracht und veräußert. Die
marokkanischen Behörden sind sich der Problematik bewusst. Gerichtsverfahren gegen
Produktpiraterie werden gelegentlich von internationalen Konzernen angestrengt und zumeist
auch gewonnen. Gelegentlich kommt es in Folge dessen zu „deklaratorischen“
Beschlagnahmungen von gefälschter Ware. Auch kommt es vor, dass Marken, die einen gewissen
Bekanntheitsgrad etwa in Europa haben, von Marokkanern bereits „präventiv“ registriert werden.
Dies wird durch eine rechtzeitige Markenregistrierung verhindert. In Anbetracht der
überschaubaren Kosten empfiehlt es sich jedenfalls seine Marken möglichst rechtzeitig
registrieren zu lassen.
Gewerberecht
Generell ist der Zugang zur Ausübung eines Gewerbes viel offener und freier als in Europa. Nur
bei einer geringen Anzahl von Gewerben (z.B. Elektriker, Transporteure) gibt es Regelungen bzw.
Zugangsbeschränkungen. Die Registrierung erfolgt beim „Gewerbeamt“ (Registre des Patentes).
Je nach Gewerbe gelten verschiedene Regelungen. Mangelnde Regelungen, fehlende Kontrollen
bzw. überholte Gesetze bewirken mitunter, dass die Leistungserbringung, vor allem im
handwerklichen Bereich, nicht den europäischen Qualitäts- und Hygienevorstellungen entspricht.
Selbst bei Zuwiderhandeln lokaler Bestimmungen wird gelegentlich seitens der lokalen
Geschäftsleute bei Kontrollen das Problem auf eine „andere Weise geregelt“. Der Gesetzgeber ist
sichtlich bemüht überalterte Normen und Sicherheitsvorschriften zeitgemäßer zu erstellen.
Rechtsschutz und Rechtsmittel
Mangels Rechtshilfeabkommen mit Deutschland ist die Durchsetzung eines deutschen
Rechtstitels in Marokko praktisch nicht möglich. Der Weg über eine Exequatur beim
marokkanischen Gericht ist extrem zeitaufwendig und der Ausgang zumeist ungewiss.
Rechtsurteile können bis zu dreißig Jahre nach Verkündung vollstreckt werden und müssen von
Amts wegen durch die „Greffe“ (Gerichtskanzlei) jenes Gerichts, das das Urteil erlassen hat,
zugestellt werden. In Anbetracht der Erfahrungen mit dem marokkanischen öffentlichen
Rechtssystem ist die Festlegung eines internationalen Schiedsgerichts als Schlichtungsstelle zu
empfehlen. Marokko anerkennt die Urteile eines internationalen Schiedsgerichts. Die
Rechtsdurchsetzung mittels lokalen Exekutionstitels ist zwar weiterhin langwierig aber zumeist
rascher, kostengünstiger und effizienter als das Beschreiten des öffentlichen Gerichtsweges.
Firmengründung
Investitionen jeder Art (Grundstückskauf, Firmengründung, Kapitalbeteiligungen, Bautätigkeit,
Immobilienkauf, etc.) von in Marokko ansässigen wie auch nicht ansässigen Ausländern bedürfen
keiner Genehmigung durch das Office des Changes. Auf administrativer Ebene (lokale Behörden)
kommt es öfter noch zu Problemen. Firmen können auch zu 100 % von Ausländern erworben
werden. Der Kauf reiner Landwirtschaften durch Ausländer ist hingegen nicht möglich. Ein
Rücktransfer des investierten Kapitals, sowie des daraus resultierenden Einkommens (nach
Abzug der Steuern) wird garantiert. Bei Verkauf oder Liquidation der Investitionen in Marokko ist
ein formeller Transferantrag über eine lokale Bank an das Office des Changes zu richten.
Anlagegüter im Rahmen von Investitionsprojekten von über MAD 500 Mio. können von Zoll und
Mehrwertsteuer befreit werden (gilt auch für Unterlieferanten – Circulaire 4545/400 v. 10/1998 und
Circulaire 4636/200 v. 06/2000).
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Investitionen und Joint Ventures
Marokko hat mit zahlreichen Ländern Abkommen zum Schutz ausländischer Investitionen (vor
allem Verstaatlichungs- und Enteignungsrisiken) abgeschlossen. Das lokale Investitionsrecht
wurde 1995 vollständig umgestaltet und weitgehend liberalisiert, um sowohl in- als auch
ausländische Investitionen zu ermutigen. Statt der früheren Zulassung und Zuerkennung von
Vergünstigungen wurde damit ein für den Zeitraum von zehn Jahren geltendes Rahmengesetz
erlassen.
Steuerbestimmungen
In Marokko angesiedelte Unternehmen unterliegen den allgemeinen steuerlichen Vorschriften und
haben nachstehend genannte Ertrags- bzw. Verkehrssteuern zu entrichten, soweit nicht nach der
Investitionscharta Befreiung oder Ermäßigung von gewissen Steuerarten gewährt wird. Das
Finanzjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Eine Verpflichtung der Unternehmen, ihre
Geschäftsjahre diesem anzugleichen, besteht nicht. Die Budgets (Loi de finances) und die dazu
ergangenen „Circulaires des impôts“ enthalten weitere Regelungen. An dieser Stelle sei
festgehalten, dass weder die Rechtssicherheit (Finanz- und Gerichtsverfahren), noch die
Abgabenpraxis derjenigen von Mitteleuropa entsprechen. Auch wenn versucht wird, hier eine
bessere Kontrolle und damit Gleichbehandlung der Unternehmen zu erreichen, führt die weiterhin
vorhandene ungleiche Behandlung (fehlende Steuergerechtigkeit) zu Problemen, insbesondere im
Wettbewerb mit lokalen Unternehmen.
Rechtsanwälte, Steuerberater
Die AHK Marokko
Steuerberater.
(http:/www.marokko.ahk.de/)
nennt
Ihnen
gerne
Rechtsanwälte
&
Patent-, Marken- & Musterrecht
Das marokkanische Patenrecht wird durch das Gesetz Nr. 17/97 geregelt, das lokale Markenrecht
durch die Gesetze Nr. 17/97 und Nr. 31/2005. Alle Einsprüche gegen missbräuchliche
Verwendung von patentrechtlich geschützten Erfindungen sind beim zuständigen Handelsgericht
einzubringen. Marokko ist am 8. Oktober 1999 dem Patent Cooperation Treaty beigetreten.
Dieses Abkommens sieht vor, dass der Patentantrag in einem der Mitgliedsstaaten (an die 180
Staaten) eingereicht werden kann und ein „internationaler“ Patentantrag gestellt wird. Zum Erhalt
eines in Marokko anerkannten Patents empfiehlt es sich daher für deutsche Firmen als Schritt den
Weg über das Deutsche Patentamt zu gehen und dann in Folge die nationale Registrierung in
Marokko zu beantragen.
Unter folgender Web-Seite kann relativ rasch abgeklärt werden ob unter einer bestimmten
Bezeichnung bereits eine nationale marokkanische Marke registriert wurde und wer Markenrechte
besitzt: http://www.ompic.ma/ompic_fr_23.shtm
Internationale Marken können unter folgender Web-Seite eingesehen werden:
http://www.ompic.ma/ompic_fr_24.shtm http://goo.gl/rHrnw
Patent- und Markenrecht
Patentrechte: werden nach einer einfachen Formprüfung innerhalb von sechs bis neun Monaten
ausgehändigt und gewähren dem Patentinhaber einen Schutz von 20 Jahren.
Markenschutz: Marken werden ohne Prüfung registriert und können bei Nichtgebrauch auf
einfache Gerichtsentscheidung gelöscht werden. Derzeitige Markeninhaber sind für zehn Jahre,
unbegrenzt verlängerbar, geschützt.
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Zeichen-, Industriemodelle: Schutz von 15 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit von zwei Mal
fünf Jahren.
Europäisches Patent
Marokko ist noch nicht Partnerstaat der European Patent Convention (EPC). Europäische
Patentanmeldungen haben daher noch keine Gültigkeit in Marokko. Ein Abkommen zwischen dem
Europäischen Patentamt und dem marokkanischen Pendant (Office Marocaine de la Propriété
Industrielle et Commercielle – OMPIC) soll es Unternehmen in Zukunft ermöglichen das
europäische Patente auch in Marokko anerkannt werden. Noch muss dieses Abkommen in
nationales Recht umgewandelt werden.
Urheberrecht
Das Urheberrecht wird in Marokko durch das Gesetz 1.69.135 vom 29.07.1970 geregelt.
Lizenzvergabe
Die marokkanische Industrie war über Jahrzehnte hinweg durch hohe Zölle und Importabgaben
vor übermäßiger ausländischer Konkurrenz geschützt. Dies führte allerdings dazu, dass sich die
Industrie kaum modernisierte und noch ein großes Rationalisierungspotenzial besteht. Mit dem
Abschluss von Zollfreihandelsabkommen mit der EU, dem völligen Zollabbau im März 2012, mit
den USA und arabischen Ländern kommt es zu einem massiven Konkurrenzdruck für die
heimische Industrie. Damit wird die Notwendigkeit, moderne westliche Technologie einzusetzen,
unumgänglich. Marokko ist daher bestrebt in Form von Lizenzverträgen und ähnlichen Formen
des Technologietransfers der lokalen Industrie einen Modernisierungsschub zu geben. Marokko
tritt in erster Linie als Technologieimporteur auf.
Rechtliche Aspekte
Prinzipiell lassen sich folgende Formen des Technologietransfers bzw. der technischen
Zusammenarbeit unterscheiden:




Lizenzvertrag mit der Vereinbarung hinsichtlich der Entrichtung einer Lizenzgebühr
Lizenzvertrag mit einer zu leistenden Abschlagszahlung
Laufende Zulieferung von Schlüsselkomponenten für den Fertigungsvorgang
Unternehmensbeteiligung
Die wohl intensivste Form des Technologietransfers ist die Beteiligung am Unternehmen des
Technologienehmers. Diese Form wird von den marokkanischen Partnern immer wieder
gewünscht, wobei zumeist nur eine Minderheitsbeteiligung angeboten wird. Hier gilt es möglichst
umsichtig vorzugehen und zu vermeiden, dass man zwar den Technologietransfer finanziert, in
Folge aber vom Mehrheitseigentümer nicht am Unternehmenserfolg beteiligt wird. Grundsätzlich
gilt, dass Lizenz- und Know-how-Verträge zwischen einem marokkanischen Unternehmen und
einem ausländischen Lizenzgeber dem Office des Changes anzuzeigen sind.
Gestaltung von Lizenzverträgen
Der Vertrag soll die gegenseitigen Verpflichtungen möglichst detailliert darstellen und marken- und
patentrechtliche Belange festhalten. Nachdem in Marokko französisch die gängige
Geschäftssprache ist, wird die Ausfertigung des Vertrags in dieser Sprache verlangt. Bei
bedeutenden Lizenzverträgen empfiehlt sich aber auch eine deutschsprachige Vertragsversion
erstellen zu lassen und im Vertrag festzuhalten, dass im Falle von inhaltlichen Divergenzen im
Inhalt der Verträge auf Grund der Übersetzung die deutsche Version das rechtsverbindliche
Regelwerk darstellt. Anlässlich eines Vertragsabschlusses ist jedenfalls die Frage des Patent- und
Markenschutzes zu klären. Für Lizenzverträge gibt es keine allgemeingültigen Muster. Die AHK
Marokko (http:/www.marokko.ahk.de/) kann Ihnen die genauen Punkte bekanntgeben, auf die
geachtet werden muss.
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Eigentum und Forderungen
Da das marokkanische Gerichtssystem nicht nach europäischen Gesichtspunkten arbeitet, ist vor
Einschaltung eines Rechtsanwaltes die Ausschöpfung anderer Möglichkeiten unter
Berücksichtigung der einzutreibenden Summe zu versuchen. Wir empfehlen in einem ersten
Schritt die AHK Marokko (http:/www.marokko.ahk.de/)
über den Außenstand zu informieren.
Diese kann mündlich bzw. schriftlich beim Schuldner als offizielle Stelle intervenieren. Als nächster
Schritt kann ein lokales Inkassobüro eingeschaltet werden. Bei dieser Art der
Forderungseintreibung ist mit Kosten in der Höhe von 10 % des einzuholenden Betrages zu
rechnen. Der Rechtsweg in Marokko ist langwierig, relativ teuer und der Ausgang häufig
ungewiss. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall eine außergerichtliche Lösung zu suchen, da
marokkanische Geschäftsleute – im Gegensatz zur deutschen Firma – meist über das bessere
“Beziehungsgeflecht“ verfügen.
Geschäfts- und Bonitätsauskünfte
Bonitätsauskünfte über marokkanische Firmen können rasch und unkompliziert durch die AHK
Marokko (http:/www.marokko.ahk.de/)
eingeholt werden. Bankauskünfte können ebenfalls
eingeholt werden, sind jedoch nur bei wenigen Banken möglich und zumeist in deren Aussagekraft
dürftig.
Eigentumssicherung, Eigentumsvorbehalt
Obgleich das marokkanische Rechtswesen den Begriff des Eigentumsvorbehalts (réserve de
propriété) kennt, stellt dieses aus praktischer Sicht des deutschen Exporteurs nur ein sehr
schwaches Besicherungsinstrument dar. Im Streitfall hat nämlich der Exporteur beim lokalen
Handelsgericht einen Exekutionstitel auf Herausgabe der Ware einzuholen. Durch Gegeneinreden
und dgl. kann der Schuldner die Ausstellung eines solchen Exekutionstitels verzögern und
zwischenzeitlich die Ware längst anderweitig verwenden oder dem Zugriff des Gerichtes
entziehen. Nichts desto trotz soll auch in einem Kaufvertrag mit offener Rechnung die
Bestimmung des Eigentumsvorbehalts aufgenommen werden. Im Falle eines Konkursverfahrens
hängt es von der Nachweiserbringung des Lieferanten ab, inwieweit die Ware von der
Konkursmasse getrennt werden kann und die unbezahlte Ware unter dem Titel
„Eigentumsvorbehalt“ an den unbefriedigten Lieferanten ausgehändigt wird.
Forderungseintreibung
Da das marokkanische Gerichtssystem nicht nach europäischen Gesichtspunkten arbeitet, ist vor
Einschaltung eines Rechtsanwaltes die Ausschöpfung anderer Möglichkeiten unter
Berücksichtigung der einzutreibenden Summe zu versuchen. Wir empfehlen in einem ersten
Schritt die AHK Marokko (http:/www.marokko.ahk.de/)
über den Außenstand zu informieren.
Diese kann mündlich bzw. schriftlich beim Schuldner als offizielle Stelle intervenieren. Als nächster
Schritt kann ein lokales Inkassobüro eingeschaltet werden. Bei dieser Art der
Forderungseintreibung ist mit Kosten in der Höhe von 10% des einzuholenden Betrages zu
rechnen. Der Rechtsweg in Marokko ist langwierig, relativ teuer und der Ausgang häufig
ungewiss. Es empfiehlt sich daher, auf jeden Fall eine außergerichtliche Lösung zu suchen, da
marokkanische Geschäftsleute – im Gegensatz zur deutschen Firma – meist über das bessere
“Beziehungsgeflecht“ verfügen.
Wechsel- und Scheckrecht
Marokko hat das Genfer „Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz“ vom
7. Juni 1930 nicht unterzeichnet. Aufgrund der häufig auftretenden Probleme von nicht gedeckten
Wechseln und Schecks sollte, soweit möglich, von dieser Zahlungsart abgesehen werden.
Insolvenzrecht
Trotz
einer
Gesetzesreform
–
laut
welcher
verstärkt
versucht
werden
soll,
Vorbeugungsmaßnahmen und außergerichtliche Lösungen zur Sanierung von Firmen zu finden –
ist weiterhin der Konkurs in den meisten Fällen die Endstation eines Insolvenzverfahrens. Das
neue Insolvenzgesetz vom 1. August 1996 (Teil des Handelsgesetzbuches) ist - gegenüber dem
französischen Insolvenzrecht - lückenhaft und hat bis dato keine Durchführungsverordnung
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erhalten. Die marokkanischen Handelsgerichte können sich hinsichtlich Präzision und
Spruchpraxis an die französische Verordnung halten. Laut marokkanischem Recht ist es bei
fehlenden Regeln oder Spruchpraxis möglich, Interpretationen der französischen Gerichte als
Basis für Entscheidungen heranzuziehen.
Vertretungsvergabe
Bei der Suche nach Handelsvertretern steht die AHK Marokko (http:/www.marokko.ahk.de/)
unterstützend zur Verfügung. Nach einer ersten Selektion potentieller Handelspartner über lokale
Firmendatenbanken, Interessensvereinigungen und Verbände, wird das allgemeine Interesse der
marokkanischen Firma an den zu vertretenden Produkten abgeklärt. In weiterer Folge kann in
persönlichen Gesprächen vor Ort der geeignete Vertreter gewählt werden.
Arten von Vertretern
Prinzipiell kann zwischen Importeur, Konzessionär und Repräsentant unterschieden werden.
Oftmals kommen Mischformen zur Anwendung, wenn etwa ein marokkanischer Unternehmer als
offizieller Repräsentant eingesetzt wird, dieser aber in fremdem Namen importiert und selbst als
Großhändler mit einem Verteilungsnetz auftritt. Gerne wird vom marokkanischen Partner die
Forderung nach einer Exklusivvertretung gestellt. Wenn diese Forderung auch verständlich ist, so
soll ist bei der Vergabe von exklusiven Vertriebsrechten Vorsicht geboten.
Vertretungsvertrag
Das Handelsvertreterrecht ist seit dem Jahr 1996 durch das Handelsgesetzbuch („Code de
Commerce“), Artikel 15 bis 95 geregelt, und trat mit der Veröffentlichung des Gesetzes im
Amtsblatt („Bulletin Officiel“) Nr. 4418 vom 3.10. 1996 in Kraft. Die Handelsvertretung wird unter
Absatz II, Artikel 393 bis 404 genau definiert. Das marokkanische Handelsvertreterrecht lehnt sich
stark an die die EU-Richtlinie über selbständige Handelsvertreter an und zieht dieses Rechtswerk
– mit einigen wenigen Abänderungen - als Grundlage heran. Hervorzuheben ist dabei, dass bei
einer Handelsvertretung in Marokko zwingend marokkanisches Recht zur Anwendung kommt. Bei
Beendigung des Vertretungsvertrages hat der Vertreter das Recht auf eine
Entschädigungszahlung, unabhängig von etwaigen abweichenden Klauseln im Vertrag und
unabhängig davon, welche Partei den Vertrag beendet.
Ebenso sieht das Vertreterrecht vor, dass Vertretungsverträge sowie Nebenabreden schriftlich
abgefasst sein müssen. Eine Registrierung des Handelsvertretervertrags ist nicht zwingend
vorgesehen, ist jedoch zu empfehlen, da im Streitfalle bessere Durchgriffsmöglichkeiten bestehen.
Als Alternative zum Vertretungsvertrag kann ein Vertriebsvertrag abgeschlossen werden. Hier ist
jedoch zu beachten, dass eine Vertragsbeendigung ohne Einhaltung einer angemessenen
Kündigungsfrist eine Geldstrafe bzw. sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen kann. Die
„Angemessenheit“ der Kündigungsfrist wird von marokkanischen Gerichten sehr unterschiedlich
beurteilt.
Arbeits- & Sozialrecht
Jedes Industrie- bzw. Gewerbeunternehmen muss die Aufnahme seiner Tätigkeit der „Inspection
de Travail“ (Arbeitsinspektion) melden. Diese kann die Betriebsstätte besichtigen und die
Arbeitnehmer beraten bzw. zwischen diesem und dem Arbeitgeber vermitteln. Gewerkschaften
spielen bei kleineren Firmen keine Rolle, sind aber bei Großfirmen schon manchmal auf den Plan
getreten. Änderungen bzw. Neuregelungen des Arbeitsrechtes wurden im Januar 2005
verabschiedet.
Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltsgenehmigung muss bei der Direction Générale de la Sûreté Nationale beantragt
werden. Folgende Schriftstücke sind einzureichen:
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31
 Registrierformular
«Formulaire
de
demande
d’immatriculation»
in 2-facher Ausführung erhältlich bei der Direction Génénérale de la Sûreté
Nationale
 Kopie des Reisepasses
 Wohnungsnachweis, beglaubigte Kopie
 Gelbes Registrierformular «Formulaire jaune de demande d’immatriculation»
erhältlich bei der Direction Générale de la Sûreté Nationale
 8 Passfotos (Achtung : marokkanisches Personalausweisformat – beim Fotografen
angeben «photo pour carte d’identité nationale»)
 1 Stempelmarke
 Arbeitsbestätigung oder Statuten der Firma
 Registrierantrag «Déclaration aux fins d’immatriculation» und Steuernachweis
«Déclaration aux impôts»
Arbeitserlaubnis
Die Arbeitsgenehmigung für Ausländer in Marokko wird durch das Gesetz vom
15. November 1934 geregelt, wonach - laut Artikel 2 - ausländische Personen die in Marokko
einen Beruf ausüben möchten oder einen Arbeitsplatz antreten, über eine vom Arbeitsministerium
ausgestellte Arbeitsgenehmigung verfügen müssen.
Firmen, die ausländisches Personal anstellen möchten, müssen pro Person einen offiziellen
Arbeitsvertrag unterzeichnen, der zusammen mit den beruflichen Zeugnissen des Kandidaten dem
Arbeitsministerium (Ministère de l’Emploi, Direction de l’Emploi) zur Genehmigung vorgelegt
werden muss:



gelber Arbeitsvertrag in 5-facher Ausführung (contrat de travail de couleur
jaune)
weißer Visumsantrag in 2-facher Ausführung (demande de visas de couleur
blanche)
beglaubigte Kopie der Berufsreferenzen/Zeugnisse (copie légalisée des
références professionnelles)
Handelt es sich um einen Investor, der als Geschäftsführer einer Firma fungiert, so muss eine
Kopie der Firmenstatuten bei derselben Stelle eingereicht werden.
Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen
Das Arbeitsrecht verlangt vom Arbeitgeber den Beitritt zur Nationalen Sozialversicherungskasse
und die dortige Anmeldung seiner Arbeitnehmer und Auszubildenden. Die Beitrittsunterlagen von
neuen Unternehmen sind innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme einzureichen.
Bestimmungen für Montagearbeiten
Für Dienstleistungen im Rahmen der Technischen Assistenz, vor allem bei Consulting-, Bau- und
Montageaufträgen, wird eine Quellsteuer von 10 % eingehoben. Diese 10%-ige Quellsteuer befreit
von allen anderen Steuern.
Prozessrecht
Marokko ist Mitgliedstaat des UN-Übereinkommens von 1958 (BGBl. 1962 II, 102). Die
Wirkungserstreckung
ausländischer
Schiedssprüche erfolgt
in einem
gerichtlichen
Exequaturverfahren. Hier ist das Tribunal de 1ère Instance zuständig, ebenso wie für die
Exequierung ausländischer Zivilurteile.
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Schiedsgerichtsbarkeit
Marokko hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die
Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene
Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.
Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus
historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled
under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more
arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.
Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:

die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);

es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)

die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:

ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
Wilchelmstr. 43G 10117 Berlin
Tel.: 030 200 73 63-00
Fax : 030 200 73 63-69
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.icc-deutschland.de

Deutsche Industrie und Handelskammer
140, Bd. Zerktouni, 6. Etage
20000 Casablanca,
MAROKKO,
Tel.: +212 2 242 94 00 / 01,
Fax: +212 2 247 53 99
E-Mail: [email protected],
Internet: http://marokko.ahk.de/
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Bayerisches Außenwirtschaftsangebot
Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der
Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern
ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem
Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine
Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu
erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:

Messebeteiligungen

Delegationsreisen

Unternehmerreisen

Auslandsrepräsentanzen

Kooperationsprojekte

Einstieg in den Export

Go international

Fit for Partnership

Key Technologies
Tipp!
Das Förderprojekt „Fit für
Auslandsmärkte – Go
International“ unterstützt
mittelständische bayerische
Unternehmen beim
Auslandsgeschäft mit seinem
Drei-Stufen-Konzept:
1. Untersuchung der
Internationalisierungsfähigkeit
des Unternehmens
2. Erstellung eine individuellen
Internationalisierungsplans
3. Finanzielle Unterstützung
bei der Umsetzung des Plans.
Weitere Infos unter
www.go-international.de
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INFORMATIONEN ÜBER GESCHÄFTSREISEN
Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im
Ausland steht Ihnen die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Marokko mit ihrem Service
zur Verfügung.
Deutsche Industrie- und Handelskammer in Deutsche Industrie und Handelskammer
Lot. El Manar, Villa 18
Marokko
Rue Ahmed Ben Taher El Menjra
Quartier El Hank
20160 Casablanca, MAROKKO
+212 522 42 94 00 / 01,
Telefon:
+212 522 94 81 72
Telefax:
E-Mail:
[email protected]
Internet:
http://marokko.ahk.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Telefon:
Telefax:
Ambassade d’Allemagne
7, rue Madnine,
MA-10000 Rabat,
Marokko
+212 (537) 21 86 00
+212 (537) 70 68 51
[email protected]
http://www.rabat.diplo.de/
Lageplan:
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Angenehmste Reisezeit, Kleidung
Ganzjährig, Anfang Oktober bis Ende Mai nicht all zu heiß, in den Monaten Dezember, Januar und
Februar muss mit Regenfällen gerechnet werden. Im Fastenmonat Ramadan ist von
Geschäftsreisen eher abzuraten. Kleidung : im Winter wärmere Kleidung und Regenschutz. Im
Sommer leichte, lockere Kleidung (vor allem in Küstenregionen Pullover, Windjacke für den
Abend).
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach
Marokko einreisen.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der
Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf.
Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt.
Ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird
strafrechtlich geahndet.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch bei der Ausreise wieder ausgeführt
werden. Andernfalls wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe Zollstrafen (auch bei
Unfallwagen).
Hinweis für Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen,
können in der Regel mit dem deutschen Reisepass ein- und ausreisen, müssen dann aber in den
meisten Fällen auch den marokkanischen Personalausweis (Carte d´Identité Nationale) vorlegen.
(Achtung: Die Rückgabe des marokkanischen Passes an eine marokkanische Auslandsvertretung
aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der
marokkanischen Staatsangehörigkeit so dass es sich bei diesem Personenkreis für die
marokkanischen Behörden weiterhin um marokkanische Staatsbürger handelt).
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den
Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der
Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten. (Quelle: Auswärtiges Amt)
Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie unter: http://www.auswaertigesamt.de
Dos & Don’ts

Vermeiden Sie unbedingt Diskussionen über Religion, Königshaus und die Westsahara-Frage.
Marokkaner sind generell an allgemeiner Weltpolitik sehr interessiert und gut darüber informiert.

Marokkaner sehen sich nicht als Afrikaner. Marokko sollte daher prinzipiell nicht mit Afrika
verglichen werden.

Der Marokkaner fühlt sich dem Europäer zwar nicht überlegen, ist aber gegenüber Kritik ungemein
empfindlich und für Lob sehr empfänglich. Saloppe Kleidung wird als Missachtung ausgelegt.

Obwohl Freitag als normaler Wochentag gilt, ist er aufgrund des Freitaggebets (mittags) ungünstig
für geschäftliche Termine. Wochenende ist Samstag und Sonntag.
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
Französischkenntnisse sind ein Muss im Geschäftsleben, ein paar Wörter Arabisch wie: Shoukran
(Danke), Salam Aleykoum (Grüß Gott), Al Hamdoullilah (Dank sei Gott) öffnen jedoch Türen.

Ihre Firmenpräsentation muss unbedingt auf Französisch und entsprechend gut vorbereitet sein.

Nehmen Sie unbedingt genügend Visitenkarten mit, da während B2B-Gesprächen weitere
Personen von Ihrem marokkanischen Geschäftspartner hinzugezogen werden können.

Dass Meetings alle paar Minuten von Klingeltönen gestört werden, ist normal. Das Gespräch
anzunehmen gilt nicht als unhöflich, solange die Antwort kurz bleibt.

Marokkaner kaufen zwar sehr preisbewusst, manchmal aber emotionell, daher sind persönliche
Beziehungen sehr wichtig.

Bei Hauseinladungen sollte man es unterlassen, mit einer der anwesenden marokkanischen
Damen einen Flirt zu beginnen. Unter Männern sind jedoch Näherrücken und Körperkontakt
weitaus häufiger als bei uns und ein Zeichen des gegenseitigen Vertrauens.

Taxis in Marokko sind generell Sammeltaxis – mit bis zu drei Passagieren im Stadtbereich und bis
zu sechs für längere Strecken. Wundern Sie sich nicht, wenn während der Taxifahrt noch weitere
Fahrgäste einsteigen! Für Strecken zwischen Städten mietet man Mercedes-Taxis, „taxi blanc“,
die, wenn exklusiv gemietet, relativ teuer sind. Die auf die Stadt beschränkten "petits taxis"
dagegen sind in der Regel sehr preiswert. Im Falle dass der Zähler nicht funktioniert und bei
Taxis die von Hotels, Flughäfen und Bahnhöfen wegfahren, sollte auf jeden Fall der Fahrpreis
vorab festgelegt werden.

Die Bahn ist pünktlich und sauber und empfiehlt sich für Fahrten zwischen Casablanca und Rabat
bzw. Marrakesch. Für längere Strecken wählen Sie Erste-Klasse Tickets, da somit auch der
Sitzplatz garantiert ist.

Fotografieren Sie Personen nicht ohne vorher um Erlaubnis zu fragen und erwarten Sie für ein
Foto zur Kasse gebeten zu werden. Öffentliche Einrichtungen zu fotografieren sollte unterlassen
werden.
Anreise
Casablanca, als größter Flughafen, wird von allen größeren europäischen Fluglinien angeflogen.
Weiter wichtige Flughäfen sind Marrakesch und Rabat. Auto/Fährverkehr: mehrmals täglich
Algeciras-Ceuta und Algeciras-Tanger, einmal wöchentlich Sête-Tanger und Sête-Nador sowie
Genua-Tanger.
Hotels
Die AHK Marokko (http:/www.marokko.ank.de) nennt Ihnen gerne Adressen von Hotels.
Geschäftszeiten
Mo-Fr: 08.30 –12.30 Uhr; 14.30–18.30 Uhr
Banken:
09.00-15.00 Uhr durchgehend
Behörden:
09.00-15.00 Uhr durchgehend
Der Detailhandel hält auch Samstag und Sonntag vormittags offen. Supermärkte und Kaufhäuser
sowie viele andere Geschäfte sind auch am Wochenende ganztags geöffnet.
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Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)
Gesetzliche Feiertage
Neujahr
Manifeste de l’Indépendance
Geburt des Propheten (Mouloud)
2015
01. Januar
11. Januar
03. Januar
2016
01. Januar
11. Januar
12. Dezember
Fête du Travail
01. Mai
01. Mai
Fastenmonat Ramadan)*
17.Juni – 16. Juli
07.Juni – 06.Juli
Fest Ende Ramadan)*
17.Juli
07.Juli
Fête du Trône
30. Juli
30. Juli
Fête National (Eddahab)
14. August
14. August
Fête de Révolution / Jeunesse
20. August
20. August
Hammelfest (Aid El Kebir))*
24. September
12. September
Islam Neujahr (Moharrem)
14. Oktober
03. Oktober
Marche Verte
06. November
06. November
Unabhängigkeitstag
18. November
18. November
)* bewegliche islamische Feiertage können mitunter um einen Tag nach vorne oder hinten
variieren.
Wann der Feiertag tatsächlich ausgerufen wird, hängt von der Sichtbarkeit des Monds ab.
Insofern ist die genaue Planbarkeit um religiöse Feiertage schwierig. Allenfalls empfehlen wir, kurz
vorher nochmals mit der AHK Marokko (http:/www.marokko.ank.de) Kontakt aufzunehmen.
Aktuelle Feiertage und Ortszeiten können Sie unter www.auwi-bayern.de → Arbeitshilfen →
Feiertage und → Weltuhr abrufen!
Ärzte
Die AHK Marokko nennt Ihnen gerne Adressen von Ärzten.
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Notrufe
Polizei 0522 99 21 66; Rettung 0522 25 252 5; SOS Medecin 0522 44 44 44
Maße und Gewichte
metrisch
Strom
220 V – 50 Hz
Trinkgeld
Wie international üblich: in Restaurants ca. 10 % ; Parkwächter zwischen 3 und 5 MAD.
Post- und Telefongebühren
Post : Luftpostbriefe nach Deutschland (bis 20 g) 7,80 MAD
Telefon: Es gibt öffentliche Telefonzellen, auch sogenannte „Téléboutiques“ mit Telefon und
Faxservice, die Gebühren entsprechen den öffentlichen Sprechgebühren + 50 %.
Mobiltelefon: alle deutschen Betreiber verfügen über Roaming-Abkommen mit Marokko.
Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag
durchschnittlich ca. 220 EUR - inklusive Hotel
Zeitverschiebung
Ganzjährig GMT (MEZ -1 h, Sommerzeit -2 h)
im Winter
: Berlin 12.00 Uhr = Casablanca 11.00 Uhr
im Sommer
: Berlin 12.00 Uhr = Casablanca 10.00 Uhr
Lokales Reisebüro
Tiptours, 45 Bd Ghandi - Rés. Yasmine, 20100 Casablanca’
T +212 (522) 941167, F +212 (522) 941169, E: [email protected]
Dolmetschdienst
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer in
deutschsprachiger Dolmetscher: http://marokko.ahk.de
Marokko
verfügt
über
eine
Liste
Lokale Verkehrsmittel
Petit taxi (innerstädtisch): Preise laut Taxameter) bzw. vorherige Vereinbarung, ab 20.00 Uhr
Zuschlag von 50 %, Mindestpreis MAD 7
Grand taxi (außerhalb der Stadt): als Halbtags -oder Tagestaxi, mit Vereinbarung zw.1.000 und
1.500 MAD/Tag.
Tram: Straßenbahn in Rabat und Casablanca, eine Fahrt 7 MAD.
Kfz-Bestimmungen
Ausländische Fahrzeuge dürfen in Marokko betrieben werden, Lkw nur mit bestimmten
Höchstmaßen.
Deutscher
Führerschein
und
Zulassungsschein
werden
anerkannt.
Autoversicherung: Es ist darauf zu achten, dass auf der „Grünen Karte“ Marokko nicht
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ausgestrichen ist. Bei Nichtvorliegen der „Grünen Karte“ muss für die Dauer des Aufenthalts
(max. 90 Tage) eine marokkanische Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, welche je
nach Fahrzeugtyp ca. 100 EUR im Monat kostet. Bleifreies Benzin verfügbar.
Devisenvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr von marokkanischen Dirhams ist verboten. Vorsicht: Bei der Ausreise wird
am Flughafen gelegentlich überprüft, ob Dirham - Banknoten mitgeführt werden. Fremdwährungen
können bei der Einreise unbeschränkt mitgeführt werden, sollten aber bei einem Gegenwert von
über 20.000 MAD bei der Einreise deklariert werden bzw. ist beim Rückwechseln die
Wechselbestätigung der Bank vorzuweisen. Die gängigen Kreditkarten sind Visa, Eurocard. Bei
Visa, Master und Eurocard sind in den größeren Städten auch Automatenabhebungen möglich,
ebenso mit folgenden Bankomatkarten: Maestro und Cirrus von Master Card International, sowie
Carte Plus und Electron von Visa International. Der Wechsel erfolgt in größeren Hotels wesentlich
schneller, es besteht nur ein kleiner Unterschied zu den Banken – bei Banken und Hotels ist
Vorlage des Reisepasses notwendig.
Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion)
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs frei. Einfuhr von einer Flasche Spirituosen und
200 Zigaretten pro Person sind gestattet. Musterkollektionen können im Vormerkverkehr
eingeführt werden (s.o.).
Impfungen
Gelbfieberschutzimpfung bei Anreise aus Infektionsgebieten, sonst keine Impfungen obligat. Zu
empfehlen sind Impfungen gegen Hepatitis A. Die in solchen Gebieten geltenden Vorsichtsregeln
(Salat, Obst, Wasser etc.) sollten beachtet werden. Die Notwendigkeit von Impfungen können Sie
bei Ihrem Reisebüro verifizieren.
Sonstiges Wissenswertes
Marokko heißt auf Arabisch ‫المغرب‬‎‫ ‏‬und wird „Al-Maghrib“ ausgesprochen, Königreich Marokko
‫المملكة ‏المغربية‬‎,‫ ‏‬wird „al-Mamlaka al-Maghribīya“ ausgesprochen und bedeutet „Königreich des
Westens“. Der internationale Ländername Marokko, Morocco, Maroc, Marruecos…. kommt von
der europäischen Ableitung des Namens der ehemaligen Hauptstadt Marrakech ‫مراكش‬‎,‫ ‏‬auf
Hocharabisch „Murrākusch“ und im Marokkanischen „Mo’ro‘ksch“ ausgesprochen.
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE
zu Marokko sind im Außenwirtschaftsportal Bayern unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“
abrufbar.
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WICHTIGE ADRESSEN
Deutsche Industrie- und Handelskammer in Lot. El Manar, Villa 18
Rue Ahmed Ben Taher Menjra
Marokko
Quartier El Hank
20160 Casablanca
Telefon:
+212 (522) 42 94 00/01
Telefax:
+212 (522) 94 81 72
E-Mail:
Internet:
Geschäftszeiten:
relations.publiques(at)dihkcasa.org
http://marokko.ahk.de/
Mo-Fr: 8.30 -12 Uhr und 13-17 Uhr
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
7, Zankat Madnine
MA – 10000 Rabat
T
+212 (537) 218600
F
+212 (537) 706851
E
[email protected]
Österreichische Botschaft
Österreichische Botschaft Rabat – Ambassade d’Autriche
2, rue de Tiddas
MA - 10000 Rabat
T
+212 (537) 761698, 660654
F
+212 (537) 765425, 661614
E
[email protected]
W
http://www.bmeia.gv.at/rabat
Schweizerische Botschaft
Square Berkane
MA - 10000 Rabat
T
+212 (537) 268030
F
+212 (537) 268031/32
E
[email protected], [email protected]
Lokales Reisebüro
Tiptours
45 Bd Ghandi - Rés. Yasmine
MA - 20100 Casablanca
T
+212 (522) 94 11 67
F
+212 (522) 94 11 69
E
[email protected]
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Fluglinien
Royal Air Maroc - Agence+Auskunft
Aéroport Mohammed V
MA - 20240 Casablanca
T
+212 (522) 48 97 31/ 49 95 76
F
+212 (522) 49 96 80
W
http://www.royalairmaroc.com/
Airarabia
Ain Chock Hasani
MA – 20153 Casablanca
T
+212 (522) 53 64 01
F
+212 (522) 53 98 71
W
http://www.airarabia.com
Lufthansa
50, Avenue de l'Armée Royale
Tour Habous, 9e étage
MA – 20000 Casablanca
T
+212 (520) 42 12 00/ 42 12 10 /60
F
+212 (520) 42 12 20
E
[email protected]
W
http://www.lufthansa.com
Hotels
NOVOTEL CASABLANCA 4*
Ang. Zaid Ouhmad/Sidi Belyout
T
+212 (0)522 46 65 00
F
+212 (0)522 46 65 01
E
[email protected]
W
http://www.novotel.com
HOTEL CLUB VAL D’ANFA 4*
Angle Bd de la Corniche et Bd de l'Océan Atlantique
T
+212 (0)522.79 70 70
F
+212 (0)522.79.72 72
E
[email protected]
W
http://www.anfahotel.ma
IBIS MOUSSAFIR CASABLANCA CITY CENTER 3*
Angle Zaid Ou Hmad -, Rue Sidi Belyout
T
+212 (0)520.48 49 70
F
+212 (0)522.46 65 61
E
[email protected]
W
http://www.ibis.com
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PESTANA GROUP – HOTELS & RESORTS CASABLANCA 4*
Anfaplace Living Resort
Bd de la Corniche
T
+212 (0)520.79 57 00
F
+212 (0)522.79 63 79
E
[email protected]
W
http://www.pestana.com
Ärzte
Hausarzt - Dr. Ibrahim El Hentati
33, Boulevard Yacoub El Mansour - Maarif Ext. - Casablanca
(Ausbildung + Praxis in Deutschland, spricht sehr gut Deutsch)
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+212 (0)522 23 57 09 (Praxis),
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+212 (0)522 23 26 51 (privat)
H.N.O. - Clinique ORL Beauséjour
198 Bd Ghandi, Casablanca
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+212 (0)522 99 42 41 (Notdienst 24h)
Notdienste
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