Stadt Oer Erkenschwick

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Stadt Oer Erkenschwick
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Jugendförderplan für Oer-Erkenschwick
1.
Vorbemerkung
2.
Der Auftrag
3.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit
3.1.
Die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
3.2.
Der Wirksamkeitsdialog
3.3.
Die inhaltliche Ausrichtung
3.4.
Partizipation
3.5.
Interkulturelle Bildung
3.6.
Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit
3.7.
Ferienspiele
3.8.
Stadtranderholung
3.9.
Fortbildung und Beratung der ehrenamtlichen Kräfte in der Kinder- und Jugendarbeit
4.
Förderung der Jugendverbandsarbeit
5.
Zusammenarbeit mit Schulen
6.
Jugendsozialarbeit
6.1.
Schulsozialarbeit
7.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
7.1.
Jugendschutzkontrollen
8.
Die jährliche finanzielle Ausgestaltung der Jugendförderung bis 2014
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Zu 1.
Vorbemerkung:
Bürgernähe und Partizipation durch konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips werden
in Oer-Erkenschwick groß geschrieben und finden ihren Niederschlag in einer unter diesen
Prämissen geschaffenen Infrastruktur in der Jugendhilfe.
Es werden vornehmlich Freie Träger verantwortlich in die Jugendhilfe eingebunden.
Z.B. wird im Bereich der Tagesstätten ganz auf Einrichtungen in städtischer Trägerschaft
verzichtet und ausschließlich auf die Freien Träger gesetzt. So gibt es 13 Tageseinrichtungen in
der Trägerschaft von 4 Trägern, die auch teilweise ihre eigene Fachberatung vorhalten.
Sehr ausgeprägt ist der Ansatz, Vielfalt durch Subsidiarität, auch im Bereich der offenen Kinderund Jugendarbeit.
In Oer-Erkenschwick sind es fünf Freie Träger, die mit ehrenamtlichen Kräften inhaltlich die
Offene Jugendarbeit gestalten. Ausgebildete pädagogische Fachkräfte mit festen
Anstellungsverträgen finden sich in diesen Enirichtungen nicht. Auf diese Weise wurde in
diesem Bereich darauf verzichtet eine eigene pädagogisch differenzierte Angebotsinfrastruktur
aufzubauen.
Im Vergleich dazu aus den Empfehlungen des LJA zur Umsetzung des 3. AG-KJHG NRW für
die Kommunen:
"Die ausreichende Ausstattung mit pädagogisch qualifiziertem hauptberuflichem Personal ist ein
grundlegendes Qualitätsmerkmal offener Jugendarbeit in NRW. Die Ausgestaltung eines
qualitativ hochwertigen und ausdifferenzierten Angebotes, aber auch die Wahrnehmung der
Aufsichtspflicht machen es erforderlich, dass Einrichtungen (oder Angebote) der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit ausreichend personell besetzt sind. Honorarkräfte und ehrenamtliche
Mitarbeiter/innen unterstützen die hauptberuflichen Fachkräfte, sie stellen jedoch keinen Ersatz
dar."
Als pädagogisch fachlicher Ansprechpartner und Koordinator in vielen organisatorischen
Angelegenheiten steht den Trägern eine sozialpädagogische Fachkraft zur Verfügung. Durch
diese so aufgestellte Infrastruktur ist eine an pädagogisch fachlichen Zielen ausgerichtete pädagogische Arbeit nur sehr begrenzt möglich.
Meist sind es die spezifischen Fähigkeiten von ehrenamtlichen Kräften in den Jugendtreffs, die
die Gelegenheit bieten, spezifische Schwerpunkte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu
setzen.
Eine Infrastruktur, die nach festgestellten Erfordernissen ihre Ziele ausrichten kann, existiert in
der Breite dieser Offenen Kinder- und Jugendarbeit nur sehr eingeschränkt. Vielmehr sind es
eben die Fähigkeiten Einzelner, die die Inhalte weitestgehend bestimmen. So sind die Angebote
in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aus der Sicht des Kinder- und Jugendschutzes meist
dem primärpräventiven Bereich zuzuordnen.
Die Professionalisierung, die die Kinder- und Jugendförderung im Allgemeinen erfahren hat,
stößt bei einer so angelegten Infrastruktur in ihrer Umsetzung deutlich an ihre Grenzen.
Arbeitsgremien und Tätigkeiten, die sich mit Overheadaufgaben beschäftigen, können nur sehr
geringen Raum einnehmen. Versammlungen und Arbeitskreise stehen immer unter dem
Erfordernis der Pragmatik und weniger dem Anliegen der Dokumentation, Analyse oder
Evaluation als Arbeitsprinzip.
Im Vergleich dazu aus den Empfehlungen des LJA zur Umsetzung des 3. AG-KJHG NRW für
die Kommunen:
"Die fachliche Basis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit besteht nicht in einem besonderen
methodischen Ansatz, sondern in der Analyse der Lebenssituation der jungen Menschen."
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Weiter werden u .a. Vereinbarungen zur laufenden Qualitätssicherung und Evaluation
empfohlen.
Zu 2. Der Auftrag
Am 06.10.2010 hat der Jugendhilfe- und Sozialausschuss auf der Grundlage des Kinder- und
Jugendfördergesetzes (3. AG KJHG) der Verwaltung den Auftrag erteilt den bisher gültigen
Kinder- und Jugendförderplan für Oer-Erkenschwick zu überarbeiten und zu aktualisieren.
Dieser Förderplan soll u. a. dazu dienen die Offene Kinder- und Jugendarbeit finanziell und
inhaltlich bis zum 31.12.2014 abzusichern.
Ein inhaltlicher Schwerpunkt sollte die Erfassung und Ausgestaltung der Schulsozialarbeit sein.
Bis zur Verabschiedung gilt der bisherige Kinder- und Jugendförderplan für Oer-Erkenschwick.
Zu 3. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Oer-Erkenschwick
Wie bereits in der Vorbemerkung angesprochen, wird die Offene Kinder- und Jugendarbeit in
Oer-Erkenschwick in erster Linie von ehrenamtlichen Kräften in Trägerschaft von Vereinen
umgesetzt, die als Träger der Freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG anerkannt sind.
Unter dem Konzept einer dezentralen Offenen Kinder- und Jugendarbeit entwickelten sich
kontinuierlich unterschiedliche Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an folgenden
Standorten.
Zu 3.1. Die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Jugendtreff des FC 26 Erkenschwick e.V. im Vereinsheim auf der Sportanlage am Steinrapener
Weg.
Der Jugendtreff des SV Neptun Erkenschwick e.V. im Vereinsheim Am Maritimo.
Der IGBCE-Jugendtreff am Ziegeleitor 5 in Trägerschaft der Fejo Bochum - Freizeitheim- und
Jugenderholungs GmbH.
Das Jugendcafe´ der Sportjugend des Stadtsportverbandes Oer-Erkenschwick e.V. in der
Stimberghalle, Stimbergstraße 198a.
Der Jugendtreff des Vereins JOE e.V. -Jugend in Oer-Erkenschwick zunächst in der
Marktstraße 32, der aktuell im ersten Halbjahr 2011 in neu hergerichtete Räume an der
Lindenstraße umziehen wird.
Zu 3.2. Der Wirksamkeitsdialog
Die in Oer-Erkenschwick geförderten Träger der Offenen Jugendarbeit sind zusammengeschlossen in einem Arbeitsgremium, das sich Wirksamkeitsdialog nennt und sich der
Reflexion und Weiterentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet sieht.
So werden u.a. Strategien erörtert, wie eine Vernetzung mit der offenen Ganztagsgrundschule
oder anderen Akteuren sinnvoll stattfinden kann, die die Lebenswirklichkeit von Kindern- und
Jugendlichen heute mit beeinflussen.
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Getagt wird mindestens ein- bis zweimal im Jahr, auch öfter je nach Erfordernis. Die Moderation
und Geschäftsführung liegt bei einer Fachkraft des Jugendamtes (Jugendpfleger).
Die Ergebnisse der Beratungen zum Wirksamkeitsdialog, verknüpft mit der Antragslage der
Träger der Offenen Jugendarbeit, werden dem Jugendhilfe- und Sozialausschuss jeweils am
Anfang des Haushaltsjahres zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vorgelegt.
Im Wirksamkeitsdialog wurden auch die Rahmenkonzeptionen entwickelt, die gleichzeitig als
Zielvereinbarung dienen. Ein entsprechender Abgleich zur Zielvereinbarung in der Art eines
Controllings kann mit einem Dokumentationsverfahren (Veranstaltungserfassungsbögen)
erfolgen, welches sich noch in der Erprobung befindet und den praktischen Anforderungen noch
weiter angepasst werden muss.
Mit Hilfe dieses Instrumentariums sollen erforderliche Veränderungen in den oben angesprochenen inhaltlichen Grenzen abgeleitet werden.
Zu 3.3. Die inhaltliche Ausrichtung
Die inhaltliche Ausrichtung entnehmen Sie bitte den Anlagen 1 - 5. (Rahmenkonzeptionen der
Träger der Offenen Jugendarbeit)
Zu 3.4. Partizipation:
Durch die schon beschriebene Ausrichtung der Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Oer-Erkenschwick, die sich vornehmlich auf Freie Träger und deren ehrenamtliche Kräfte stützt, ist Partizipation in diesem Bereich ein durchgängiges Prinzip der
Arbeit.
So wird die inhaltliche Arbeit meist durch Jugendliche selbst bestimmt und inhaltlich an den
Interessen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet, die meist auch organisatorisch selbst
eingebunden werden.
Der SV "Neptun" Erkenschwick e.V., der Stadtsportverband Oer-Erkenschwick e.V. und die
IGBCE haben gewählte Gremien, in denen Jugendliche selber die inhaltliche Ausgestaltung
festlegen und auch die Umsetzung des Angebotes meist selbst bewerkstelligen.
Der Träger JOE e.V. versteht sich als Vertretungsorganisation von Jugendlichen in OerErkenschwick. Der Vereinszweck ist der Partizipation von Jugendlichen in Oer-Erkenschwick
verpflichtet und realisiert von daher vornehmlich Angebote, die Jugendliche sich selbst
wünschen. Regelmäßige Versammlungen und ein sehr durchlässiges Vorschlagswesen für
eigene Angebote realisieren ein höchst mögliches Partizipationsniveau.
Der FC 26 plant und gestaltet seine Arbeit meist mit älteren ehrenamtlichen Kräften und einem
Team von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus den Vereinsstrukturen gewonnen
werden.
Aber auch hier ist ein durchlässiges Vorschlagswesen Garant für praktizierte Partizipation. So
ist die Angebotsstruktur in großen Teilen sehr offen und setzt auch auf die spontanen
Interessen der jungen Besucher.
Darüber hinaus unterhält Oer-Erkenschwick ein demokratisch gewähltes Kinder- und
Jugendparlament. Ihm gehören 21 Kinder und Jugendliche an, die auf drei Jahre gewählt sind
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und die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Oer-Erkenschwick vertreten. Das Kinderund Jugendparlament verfügt über einen eigenen Etat in Höhe von 3.000,- € und eine
beratende Stimme im Jugendhilfe- und Sozialausschuss.
Siehe Anlagen 6 und 7 Wahlordnung und Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes.
Zu 3.5. Interkulturelle Bildung
Aspekte und speziell ausgerichtete Veranstaltungen zur interkulturellen Bildung finden sich in
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in vielfältiger Ausprägung.
In der Besucherschaft des FC 26 findet sich ein großer Anteil an Kindern und Jugendlichen aus
Familien mit Migrationshintergrund. So wird jedes Angebot des Veranstalters immer auch ein
Angebot der Begegnung unterschiedlicher Kulturen.
Darüber hinaus initiiert der Verein auch immer wieder Gesprächsrunden, die sich mit den
Problemen beschäftigen, die sich aus der Vielfalt der unterschiedlichen kulturellen Prägungen
der Besucher ergeben.
Aber auch für die anderen Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist interkulturelle
Bildung immer wieder Inhalt der pädagogischen Arbeit. So greift eine Kindertheaterveranstaltungsreihe des SV “Neptun“, die in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der
Volksbank Oer-Erkenschwick durchgeführt wird, immer wieder auch inhaltliche Aspekte von
Toleranz und das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen auf.
Darüber hinaus initiiert JOE e.V. ganz unterschiedliche Veranstaltungen zu dieser Thematik.
Von Themenabenden bis speziellen Vortragsabenden, die auch teilweise in Zusammenarbeit
mit dem Jugendamt und der VHS in Kooperation durchgeführt werden.
Der IGBCE-Jugendtreff engagiert sich ebenfalls in der Thematik interkulturellen Zusammenlebens, in dem dort oft verbandseigene Kampagnen auch vor Ort im eigenen Jugendtreff
umgesetzt werden.
Darüber hinaus engagieren sich einige freie Träger und die Jugendförderung in einigen
Arbeitsgruppen der in 2010 gegründeten Oer-Erkenschwicker Integrationskonferenz, in der ein
Integrationskonzept für Oer-Erkenschwick erarbeitet wird.
Siehe Anlage Integrationskonzept Oer-Erkenschwick
Zu 3.6. Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit
Förderung der Mädchen durchgängiges Anliegen in der Offen Jugendarbeit der Freien Träger.
Der FC 26 betreibt eine eigene Mädchengruppe, die sich regelmäßig trifft und eigene
Räumlichkeit in Form eines dafür hergerichteten Bauwagens erhalten hat.
Thematisch richtet sich das Angebot an den Interessen der Mädchen aus. Eine spezielle
Honorarkraft begleitet die Gruppe.
Regelmäßig beteiligen sich ganz unterschiedliche Träger der Jugendarbeit, auch solche, die
sonst keinen eigenen offenen Jugendtreff unterhalten, an den vom Jugendamt initiierten
Mädchenaktionstagen. Hier werden unterschiedliche Angebote zusammengefasst, die
ausschließlich für Mädchen vorgehalten werden. Die Palette reicht von Aktionen im künstlerisch
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kreativen Bereich, über Ausflüge und sportliche Aktivitäten, bis hin zu Veranstaltungen, die auf
den Bereich Übergang von der Schule in den Beruf abzielen.
Allen Veranstaltungen ist gemein das Erfahrungsfeld der jungen Frauen zu erweitern, sie in
Ihrem Selbstwertempfinden zu unterstützen und Gesichtspunkte der individuellen
Weiterentwicklung aufzuzeigen.
Defizitär ist der Bereich Jungenarbeit in der Offenen Jugendarbeit. Eine analog ausgerichtete
Arbeit, die sich auf Jungen bezieht, gibt es in Oer-Erkenschwick zurzeit in der Offenen
Jugendarbeit nicht. Dies liegt weniger daran, dass diese Arbeit nicht als pädagogisch wichtig
angesehen wird.
Es ist unbestritten, dass gerade männliche Jugendliche oft eine Hilfestellung benötigen, ihre
Rolle als Mann in einer sich ständig verändernden Gesellschaft zu finden. Dies vor allem vor
dem Hintergrund, dass im Laufe ihrer bisherigen Erziehung vorwiegend Frauen die Rolle einer
Bezugs- und Vorbildfunktion bei ihnen inne hatten. Eine Identitätssuche erfolgt so oft in der
negativen Abgrenzung zum weiblichen Geschlecht und nicht positiv durch teilweise
Identifikation mit einer männlichen Bezugsperson.
Jungenarbeit benötigt in erster Linie das Engagement von Männern, die in dieser Richtung ein
Bewusstsein zur geschilderten Problematik aufgebaut haben und bereit sind sich in diesem Feld
zu betätigen. Wie in der Vorbemerkung eingangs angesprochen, kann dieser Bereich
momentan durch die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
nicht abgedeckt werden.
Im Bemühen auch diesen Bereich der Jugendarbeit in Oer-Erkenschwick zu entwickeln wird der
Versuch durch das Jugendamt unternommen werden, über den Ansatz Kampfesspiele® von
Josef Riederle des Bildungsinstitutes für Jungen und Männer Kraftprotz® Interesse unter den
Anbietern von Jugendarbeit zu wecken. So könnten ehrenamtliche Mitarbeiter an Schnupperund Kennenlerntagen teilnehmen und diesen Ansatz dort kennenlernen und sich ggf. über
einen entsprechenden Kurs ausbilden lassen.
Zu 3.7. Ferienspiele
Die Bereitstellung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche während der Schulferien
gehört seit langem zum festen Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit in Oer-Erkenschwick.
Realisiert werden diese Angebote meist durch Freie Träger der Jugendarbeit, andere Vereine
und gelegentlich auch Kirchengemeinden. Die Maßnahmen werden aus einer hierfür
vorgesehenen Position im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt gefördert.
Damit eine Vielfalt unterschiedlicher Angebote vorgehalten werden kann, lädt das Jugendamt in
jedem Jahr alle ihm bekannten, geeigneten Träger ein, sich an der Ausrichtung der Ferienspiele
zu beteiligen.
Auf diese Weise können meist vier bis sechs Träger gefunden werden, die sich mit ihren
ehrenamtlichen Kräften als Veranstalter der Ferienspiele engagieren.
Angestrebt wird, und in der Regel ist es auch so möglich, die gesamten Oster-, Sommer- und
Herbstferien mit entsprechenden vielfältigen Angeboten abzudecken.
Als Kommunikationsplattform zur Abstimmung des Programms und Absprache organisatorischer Belange dient ein Arbeitskreis, zu dem das Jugendamt alle Veranstalter der
Ferienspiele einlädt.
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Aus Gründen der Personalknappheit, Effizienz und Sparsamkeit wurde auf Drucklegung eines
eigenen Programmheftchens verzichtet. Das Programm wird seither auf einer speziellen
Webseite der Stadt zusammengefasst, die auch eine platzsparende Druckfunktion enthält.
Zusätzlich bewerben die Veranstalter in gesonderten Formen die Veranstaltungen.
In den letzten Jahren ist ein stetiger Zuwachs an teilnehmenden Kindern zu verzeichnen, bei
denen die Ferienspiele hier teilweise die Funktion einer Vollversorgung inklusive Mahlzeiten
übernehmen.
Das Jugendamt ist bemüht solcherlei Maßnahmen in angemessener Priorität gegenüber dem
Gesamtangebot zu fördern.
Insgesamt werden im Schnitt der letzten Jahre ca. 175 Ferienspielveranstaltungen pro Jahr
angeboten, die ca. 4850 Besuche verzeichnen.
Auch in Zukunft sollen während der Oster-, Sommer- und Herbstferien den daheimgebliebenen
Kindern in Oer-Erkenschwick Alternativen zur Freizeitgestaltung in Form von Ferienspielen
angeboten werden.
Zu 3.8. Stadtranderholung
Unter dem Motto „Ferien vor der Haustür“ bietet das Jugendamt während der Sommerferien
eine Stadtranderholung in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendcamp und dem SalvadorAllende-Haus am Haardgrenzweg an.
Das Angebot richtet sich an Kinder von Eltern, die während der großen Ferien ein verlässliches,
ganztägiges Betreuungsangebot mit Frühstück und Mittagessen für ihre Kinder suchen.
Dieses Angebot dient auch den Eltern, deren Kinder den Kindergarten wegen der anstehenden
Einschulung bereits Ende Juli verlassen müssen, aber durch einen späten Sommerferientermin
bis zur Einschulung eine unbetreute Wartezeit überbrücken wollen.
Jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr werden 30 Kindern im
Alter von 6 bis 12 Jahren naturnahe Erlebnis- und Abenteuerspiele am Rande der Haard geboten. In den letzten Jahren reichte das Platzangebot immer aus, so dass keine Kinder aus
Platzmangel abgewiesen werden mussten.
Das Programm besteht an 2 x 5 Tagen aus Ausflügen in die nähere Umgebung, Großgruppenspiele, Kreativ- und Bastelangebote.
Die Teilnehmergebühr für die zweiwöchige Aktion betrug in den letzten zwei Jahren jeweils
111,- Euro pro Kind. In Härtefällen wurde eine Ermäßigung gewährt.
Die Maßnahme soll generell in Art und Umfang in den nächsten Jahren beibehalten werden.
Ggf. muss diese Maßnahme aber unter dem Aspekt Inklusion noch modifiziert und an die
künftigen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien angepasst werden. Bisher war dies kein
virulentes Problem. Damit die Strukturen der Maßnahme rechtzeitig angemessen verändert
werden können, pflegt das Jugendamt u.a. zu diesem Thema einen intensiven Austausch mit
anderen Kommunen aus dem Kreis Recklinghausen und Umgebung.
Zu 3.9.Fortbildung und Beratung der ehrenamtlichen Kräfte in der Kinder- und Jugendarbeit
Das Jugendamt bietet jedes Jahr vor den Sommerferien eine Fortbildung für die ehrenamtlichen
Kräfte in der Jugendarbeit an. Diese Fortbildung wird meist vor die Sommerferien terminiert, um
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auch Anregungen für die ehrenamtlichen Kräfte zu bieten, die Freizeitfahrten während der
Sommerferien durchführen.
Inhaltlich geht es sowohl um konkrete Spielvorschläge als auch um praktische Tipps aus dem
pädagogischen Bereich, die die Durchführung solcher Freizeitveranstaltungen erleichtern
sollen. Außerdem ist die Aufsichtspflicht ein immer wieder behandeltes Thema.
Außerdem gibt es eine regelmäßige kleine Spielemesse mit Workshop, um ehrenamtliche
Helfer auf den neuesten Stand hinsichtlich aktueller Brett- und Gesellschaftsspiele zu bringen.
Diese beiden Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren inhaltlich weiter den Anforderungen
der Nutzer angepasst und weitergeführt werden.
In unregelmäßigen Abständen bietet das Jugendamt in Kooperation mit verschiedenen Partnern
Workshops und Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichen aktuellen oder allgemeinen
pädagogischen Themen an.
Daneben steht eine Fachkraft des Jugendamtes bei Beratungs- und Vermittlungsbedarf im
Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.
Ferner informiert das Jugendamt alle ihm bekannten Anbieter von Kinder- und Jugendarbeit
über besonders empfehlenswerte Fortbildungen, die von anderen Trägern überregional
angeboten werden.
Eine besondere Problematik besteht bei den Fortbildungsvoraussetzungen zur Erlangung einer
Jugendleitercard.
Für die bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für die Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA
sind folgende Prämissen leitend:
Die JULEICA dient der Legitimation und ist ein Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für
ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Um die Qualität dieses bundeseinheitlichen
Nachweises zu erhalten und zu steigern sowie um eine bundesweite
Vergleichbarkeit/Gleichwertigkeit zu erreichen, sind bundeseinheitlich gültige inhaltliche
Qualitätsstandards eingeführt und aktuell gesteigert worden.
Die Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA umfasst mindestens 30 Zeitstunden (entsprechend
40 Schulungseinheiten).
Zusätzlich ist der Nachweis ausreichender Kenntnis in Erster Hilfe im Umfang des „Erste-HilfeLehrgangs“ (12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten) zu erbringen. Diese
Schulung ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen.
Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der JULEICA ist die Teilnahme an einer oder mehreren
Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden
(entsprechend 10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.
Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA umfasst mindestens
die folgenden Inhalte:
1. Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur
Leitung von Gruppen,
2. Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
3. Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
4. psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen,
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5. Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und
Jugendschutzes.
6. Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der
Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming,
Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch
und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu
machen.
Da in Oer-Erkenschwick auch die offene Kinder- und Jugendarbeit komplett auf ehrenamtlichen
Schultern ruht, macht es Sinn, eine angemessene Infrastruktur für derartige Fortbildungen
vorzuhalten.
Bisher werden solche sehr umfangreichen und aufwendigen Fortbildungen durch
unterschiedliche überregionale Träger vorgehalten. Entsprechende Informationen dazu werden
vom Jugendamt an die freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit weitergegeben, wo
immer das Jugendamt Kenntnis davon erlagt.
In eigener Regie derartig umfangreiche Fortbildungen als Stadt allein vorzuhalten, ist vom
derzeitigen Personalstand her kaum realisierbar. Auch ist es fraglich, ob eine eigene
Fortbildung in einem angemessenen Intervall tatsächlich auch auf eine entsprechende
Nachfrage treffen würde, die den Aufwand rechtfertigt, weil der hohe Zeit- und Kostenaufwand
abschreckend auf die potentiellen Teilnehmer wirkt. Diese Erfahrung lässt sich aus anderen,
kleineren und weniger aufwendigen Maßnahmen ableiten.
Das Jugendamt ist daher bemüht, eine interkommunale Zusammenarbeit und Vernetzung, wie
sie in anderen Bereichen der Jugendpflege schon besteht (Drogenprävention, erzieherischer
Jugendschutz und Kinder- und Jugendparlament) zu initiieren. So wäre eine gemeinsam
angebotene Fortbildungsreihe mit anderen Städten und ggf. freien Trägern von den Ressourcen
eher realisierbar. Die Idee wurde bereits im Arbeitskreis der Jugendpfleger vorgetragen.
Genauere Beratungen zu Möglichkeiten der Realisierung müssen noch erfolgen.
Zu 4. Förderung der Jugendverbandsarbeit
9 Jugendverbände und Vereine mit eigener Jugendarbeit erhalten jährlich zusätzlich eine
Pauschalförderung für Jugendarbeit mit einer Gesamtsumme von 6.860,- €. Im Einzelnen sind
dies der BDKJ, die Evangelische Gemeindejugend, die Sportjugend im Stadtsportverband, die
FEJO für den IGBCE-Jugendtreff, der SV "Neptun" Erkenschwick e.V., der FC 26 Erkenschwick
e.V., die Jugendfeuerwehr Oer-Erkenschwick, JOE Jugend in Oer-Erkenschwick e.V. und der
Ortsverband Haard der SJD - Die Falken.
Außerdem erfolgt eine Förderung bestimmter Maßnahmen für alle Anbieter von Jugendarbeit
durch entsprechende Förderrichtlinien (siehe Anlage 8)
Zu 5. Zusammenarbeit mit Schulen
Die Zusammenarbeit von Jugendförderung und Schule vollzieht sich in unterschiedlichen
Zusammenhängen und Ausprägungen, die teils historisch gewachsen sind.
So bietet sich eine Zusammenarbeit im Bereich des erzieherischen Jugendschutzes an, wenn
es darum geht jugendschützerische Inhalte an Schüler, Eltern ggf. auch Lehrer zu vermitteln.
So wurden in der Vergangenheit Projekte, Workshops, Vorträge und Theaterstücke mit
entsprechenden Inhalten mit den Schulen vereinbart und sehr effizient umgesetzt.
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So wurde z.B. den weiterführenden Schulen in Oer-Erkenschwick in den letzten Jahren
durchgängig für die Klassen 7-8 unter dem Titel "Natürlich bin ich stark" ein primärpräventives
Projekt auf theaterpädagogischer Basis angeboten.
Von der Zielsetzung her geht es in diesem Projekt um die Stärkung des Selbstbewusstseins der
Schüler, damit u. a. Negativgefühle und Gruppendruck besser ausgehalten werden. Es geht um
einen kritischen Umgang mit sich selbst und ein selbst bestimmtes Leben, in dem
Unsicherheiten eingestanden werden können und Abhängigkeiten erkannt werden.
Diese Art der fördernden Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll auch in den nächsten
Jahren fortgeführt werden.
Für solcherlei Zwecke sieht der Kinder- und Jugendförderplan eine eigene Position
"Zusammenarbeit Jugendhilfe Schule" mit 6.000,- € im Haushaltsansatz 06.03.02.543100 vor.
Die Einrichtung dieser Position hat sich bewährt. Sie macht diese Zusammenarbeit planbarer
und transparenter.
Zur praktischen Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendförderung kommt es auch im
Zusammenhang mit der Wahl und der Arbeit des Kinder- und Jugendparlamentes. So
realisieren die weiterführenden Schulen die Kandidatenaufstellung, den Wahlkampf und den
Wahlgang zur Aufstellung des Kinder- und Jugendparlamentes in enger Zusammenarbeit mit
dem Jugendamt.
Aber auch in der praktischen Projektarbeit des Kinder- und Jugendparlamentes, die sich in
Arbeitsgruppen vollzieht, kommt es immer wieder zu einer Kooperation mit den Schulen.
Eine weitere Zusammenarbeit mit den Schulen vollzieht sich in der Co-Finanzierung des
Projektes der Paul-Gerhardt-Schule und der Stimbergschule zur Bekämpfung des
Schulfernbleibens HHst. 06.03.02.531400 (BUS-Projekt), (Anlage 9).
Das Projekt Betrieb und Schule "BUS" an der Paul-Gerhardt-Schule hat sich in den letzten
Jahren bewährt. Die Förderung des Projektes soll in gleicher Höhe weitergeführt werden.
Zu 6. Jugendsozialarbeit
Im Rahmen einer Umstrukturierung des Jugendamtes wurde der jugendamtseigene
Spezialdienst Sozialpädagogische Erziehungshilfe (SPEH) zu Gunsten einer
Personalaufstockung in der Kinder- Jugend- und Familienhilfe ( ehemals ASD), in der
Jugendgerichtshilfe, dem Pflegkinderdienst und der Tagespflege abgeschafft. Die originären
Aufgaben der SPEH werden seither zum Großteil fremd vergeben.
Angebote sozialer Gruppenarbeit, Mädchenarbeit und eine Jungengruppe existieren daher zur
Zeit in dieser Form nicht mehr.
Zu 6.1. Schulsozialarbeit
Fachkräfte für Schulsozialarbeit arbeiten in gemeinsamer Verantwortung mit den Lehrkräften
der Schule insbesondere an der sozialen und kulturellen Integration sowie an der individuellen
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Förderung der Schülerinnen und Schüler und tragen so zu einem umfassenden Bildungs- und
Erziehungsangebot bei, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Schule, der Kinder bzw.
Jugendlichen und der Eltern orientiert.
Schulsozialarbeit soll wie die Jugendsozialarbeit insbesondere dazu beitragen, individuelle und
gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen
auszugleichen.
Schulsozialarbeit in Oer-Erkenschwick basiert auf den positiven Erfahrungen, die im Jahre 2004
mit der Einrichtung der ersten Schulsozialarbeiterstelle an der Friedrich-Fröbel-Förderschule
gemacht wurden. Seit der Einrichtung dieser Stelle wurde der Bedarf an anderen
weiterführenden Schulen von Politik und Verwaltung gleichermaßen gesehen. In den Jahren
2008 und 2009 konnten die benötigten Mittel für weitere Stellen zur Versorgung der anderen
Schulen bereitgestellt werden. In Oer-Erkenschwick wird Schulsozialarbeit in folgendem
Umfang vorgehalten:
Paul-Gerhardt-Schule:
Willy-Brandt-Gymnasium:
Christoph-Stöver-Realschule:
Friedrich-Fröbel-Schule:
39,0 Std.
18,5 Std. (AWO Trägerschaft mit Kommunaler Finanzierung)
18,5 Std. (AWO Trägerschaft mit Kommunaler Finanzierung)
18,5 Std.
Ein entsprechendes Konzept zur Schulsozialarbeit befindet sich zur Zeit in Bearbeitung.
Zu 7. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz liegt im Aufgabenfeld des Jugendpflegers. In
Vernetzung mit verschiedenen Trägern, teilweise auch in Vernetzung mit anderen Städten,
werden ganz unterschiedliche Angebote für verschiedene Zielgruppen durchgeführt; im
Einzelnen für Jugendliche, für junge Erwachsene, für unterschiedliche Multiplikatoren und für
Eltern.
Wie eingangs in der Vorbemerkung schon angesprochen, sind Angebote der Kinder- und
Jugendarbeit oft auch verquickt mit Anliegen und Zielen des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes. Dies gilt im besonderen Maße für den primärpräventiven Bereich. So ist ein
Kindertheaterstück, das sich mit Vorurteilen und Toleranz beschäftigt, oder ein erlebnispädagogisches Angebot in einer Einrichtung oder das Selbstbehauptungstraining für
Mädchen während einer Mädchenaktionswoche immer auch Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz im primärpräventiven Bereich.
Darüber hinaus werden aber auch verschiedene Informationsveranstaltungen oder Workshops
angeboten. Die Themen sind sehr unterschiedlich und breit gefächert. Sie betreffen z.B. den
Bereich Fremdenangst, Intoleranz und Rechtsradikalismus, gewalttätiges Verhalten, sexueller
Missbrauch, Konsum legaler und illegaler Drogen bis hin zum zeitgemäßen Umgang mit ITMedien. Die angebotenen Themen ergeben sich meist aus einer aktuell zu erkennenden
Gefährdungslage oder nachgefragten Inhalten. Die Gestaltung des inhaltlichen Angebots ergibt
sich aus der Zielgruppe und ggf. auch durch die Möglichkeiten der eingebundenen
Kooperationspartner.
Für den Bereich illegaler Drogen im primären, sekundären und tertiären Präventionsbereich
besteht eine besondere Kooperation mit der Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest e.V., die
auch mit einer finanziellen Förderung, gekoppelt an die Einwohnerzahl, verbunden ist.
Zurzeit beträgt diese finanzielle Förderung nach Einwohnerwert 2.998,80 Euro pro Jahr.
Auf dieser Grundlage ist eine spezielle Prophylaxefachkraft der Drogenhilfe Recklinghausen
und Ostvest e.V. u.a. auch in Oer-Erkenschwick damit beauftragt Informationsveranstaltungen
und Workshops für Kinder- und Jugendliche, Eltern, Lehrer und andere Multiplikatoren zur
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Thematik "Gebrauch von legalen und illegalen Drogen" durchzuführen. Diese Veranstaltungen
sind meist mit Schule, dem Jugendamt oder Jugendarbeit leistenden Vereinen und Verbänden
vernetzt.
Sie begleitet auch einen regelmäßigen Lehrerarbeitskreis zu dieser Thematik, der auch den
Lehrkräften an Oer-Erkenschwicker Schulen offen steht.
Im sekundärpräventiven Bereich (für gefährdete Jugendliche) werden hier auch spezielle
Maßnahmen angeboten, die auch Oer-Erkenschwicker Jugendlichen offen stehen z.B.
Cannabiskonsumenten.
Darüber hinaus partizipiert Oer-Erkenschwick an der aufsuchenden tertiären Präventionsarbeit
der Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest e.V. für Konsumenten harter Drogen. Es handelt
sich hier um das DROB-Mobil, einen umgebauten Sprinterbus, der zweimal in der Woche die
Treffpunkte der entsprechenden Szene anfährt und Beratung und pragmatische Hilfe (z.B.
Spritzentausch und Hilfe bei Behördengängen) anbietet.
Am Standort Kaiserwall 34 in der Innenstadt von Recklinghausen steht den Drogenkonsumenten und Angehörigen das städteübergreifende Beratungsangebot mit der Perspektive
von Entgiftungs- und Therapieplatzvermittlung zur Verfügung.
Durch eine Vereinbarung des Jugendamtes mit der Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest
e.V. wird von dieser auch ein Spritzenautomat gestellt, bestückt und gewartet. Der Automat
dient der Gesundheitsvorsorge im tertiären Präventionsbereich. Hier können
Heroinkonsumenten anonym ihre gebrauchten Spritzen entsorgen und für 0,50 Euro gegen
zwei neue Spritzen tauschen.
Die Kosten hiefür belaufen sich für das Jugendamt auf 552,00 Euro pro Jahr.
Über einen Sitz im erweiterten Vorstand der Drogenhilfe Recklinghausen und Ostvest e.V., der
ca. viermal im Jahr zusammentritt, verfügt die Stadt Oer-Erkenschwick über Möglichkeiten der
inhaltlichen Einflussnahme auf die Angebote und Aufstellung der Drogenhilfe Recklinghausen
und Ostvest e.V. .
Zu 7.1. Jugendschutzkontrollen
Die Zuständigkeit für Jugendschutzkontrollen wurde mit der Verordnung über Zuständigkeiten
im Bereich der Jugendwohlfahrt nach dem Jugendschutzgesetz, dem Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe - und dem Jugendfreiwilligendienstegesetz
(Jugendwohlfahrtszuständigkeitsverordnung - ZuVO JuWo) vom 10. November 2009 neu
geregelt.
Darin heißt es:
Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz
§1 Zuständige Behörden im Sinne der §§ 7(Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe)
und 8 (Jugendgefährdende Orte) des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 23. Juli 2002
(BGB1.1 S. 2730) in der jeweils geltenden Fassung sind die örtlichen Ordnungsbehörden und
die Kreispolizeibehörden. Über Ausnahmen nach § 4 Absatz 4 und § 5 Absatz 3 JuSchG
entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde.
Jugendschutzkontrollen werden in der Regel in Zusammenarbeit von Ordnungsamt, Polizei und
Jugendamt durchgeführt. Jugendschutzkontrollen haben das ordnungsbehördliche Ziel, die
Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen und Kinder und Jugendliche von sie
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gefährdenden Orten und Veranstaltungen fern zu halten. Im Wesentlichen sind dies folgende
Bestimmungen:
JuSchG § 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet
werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet
oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk
einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5
Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten
Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in
vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
JuSchG § 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und
Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr
gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter
16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten
Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der
Brauchtumspflege dient.
JuSchG § 6 Spielhallen, Glücksspiele
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb
dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und
Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder
ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn
in Waren von geringem Wert besteht.
JuSchG § 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur
geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben
noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person
begleitet werden.
JuSchG § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder
oder Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet
werden.
Die Kontrollen werden in unregelmäßigen Abständen, je nach Erfordernis durchgeführt. Bei der
oben erwähnten gebündelten Zusammenarbeit erfolgt die Rollenaufeilung wie folgt:
Die Polizei gewährleistet die störungsfreie Durchführung der Kontrollen.
Das Ordnungsamt überprüft die ordnungsrechtlichen Bestimmungen auf Einhaltung.
Ein Mitarbeiter des Allgemeinen-Sozialen-Dienstes (ASD) begleitet ggf. Kinder- oder
Jugendliche nach Hause und kontaktiert die Eltern.
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Zu 8. Die jährliche finanzielle Ausgestaltung der Jugendförderung bis 2014
Die hier unter 3.1. genannten Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit erhalten eine
Grundförderung vom 3.067,- Euro pro Jahr. Der JHS hatte in den letzten Jahren diese jährliche
Zuwendung, die in früheren Jahren ausschließlich durch Landesmittel geleistet wurde, nach
Kürzung von Landeszuweisungen beibehalten, in dem er wegfallende Landesmittel durch
kommunale kompensierte. Dadurch wurden die Träger in die Lage versetzt, weiterhin
verlässlich planbar Offene Kinder- und Jugendarbeit anbieten zu können.
Darüber hinaus konnten die Träger Zuschüsse für weiterführende Projekte beantragen, die,
soweit Mittel vorhanden waren, auch mit weiteren Zuschüssen aus unterschiedlichen Positionen
erteilt wurden z.B. Ferienspiele, Mädchenarbeit, Konzertreihen etc.
Diese Praxis hat sich bewährt und sollte auch beibehalten werden.
Die Jugendtreffs des FC 26 Erkenschwick e.V., der IGBCE, des SV "Neptun" Erkenschwick
e.V., des Stadtsportverbandes Oer-Erkenschwick e.V. bekamen in früheren Zeiten noch einen
gesonderten Zuschuss für Energiekosten. Dieser wurde für die Jugendheime, die in städtischen
Häusern untergebracht sind (FC 26 Erkenschwick e.V., SV "Neptun" Erkenschwick e.V.,
Stadtsportverbandes Oer-Erkenschwick e.V.), eingespart und werden seither in der
Haushaltsposition 06.03.02.448100 in der Höhe von insgesamt 6.136,- € wieder vereinnahmt.
Folgende Haushaltspositionen mit ihren hier genannten jährlichen Ansätzen sollen die o.g.
Arbeit absichern. Außerdem sollte die vom Jugendhilfeausschuss geregelte gegenseitige
Deckungsfähigkeit der Ansätze erhalten bleiben, um ggf. flexibel auf sich wandelnde Bedarfe
reagieren zu können.
Maßnahmen des Jugendschutzes
3.678,00
Zuschüsse für Jugendfreizeiten und Erholung (Richtlinien)
12.750,00
Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen (Richtlinien)
300,00
Zuschüsse an Jugendorganisationen für Beschäftigungsmaterial (Richtlinien)
4.000,00
Förderung der Jugendvereine und Jugendverbände
6.860,00
jugendkulturelle Veranstaltungen
4.023,00
Ferienspiele
19.500,00
Zuschüsse für ToT-Heime
25.874,00
Zuschuss offene Jugendkulturarbeit
4.600,00
sonstige Leistungen der Jugendpflege
4.416,00
Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule
6.000,00
Stadtranderholung
7.250,00
Zuschuss zum Projekt zur Bekämpfung des Schulfernbleibens (BUS)
2.300,00
Ausgaben Kinder- und Jugendparlament
3.000,00
Zuschüsse für Fortbildungsmaßnahmen pädagogischer Kräfte
1.000,00
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Mieteinnahmen JOE e.V. -Jugend in Oer-Erkenschwick e.V.
4.800,00
Einnahme Zuschüsse aus Jugendförderplan des Landes Pos II 1
10.014,00
Einnahmen aus Teilnehmergebühren für Stadtranderholung
2.377,00
Die Mittel sind im derzeitigen Haushaltsplan der Stadt Oer-Erkenschwick unter folgenden
Positionen eingeplant:
HH-Position
06.03.02.535400
06.03.02.535300
06.03.02.543100
06.03.02.531400
06.03.02.541110
06.03.02.441100
06.03.02.448100
06.03.02.432600
Titel
Zuweisungen / Zuschüsse an soziale
Einrichtungen
Zuweisungen/Zuschüsse an Vereine und
Verbände
sonstige Leistungen der Jugendpflege
Zuwendungen/Zuschüsse für KiJUPA und
sonst. Projekte
Aufwendungen für Aus- und Fortbildung,
Umschulung
Mieteinnahmen Joe e.V.
Zuweisung vom Land für offene Kinderund Jugendarbeit
Teilnehmergebühren
Summe €
52.678,77.907,17.666,5.300,1.000,4.800,10.014,2.377,-