FAQ´s - HOFA

Transcrição

FAQ´s - HOFA
FAQ´s
zum digitalen Vertrieb bei HOFA-Media
• Mit welchen Musik-Stores arbeitet HOFA Digital zusammen?
Mit allen führenden Musik-Stores wie z.B. iTunes, musicload, amazon.com, napster etc. und zusätzlich mit Mobilfunkanbietern und anderen Stores wie z.B. fairplayshop.com.
•
Für
auf
Für
Welche Kosten fallen an?
ein Album berechnen wir eine einmalige Grundgebühr in Höhe von 83,30 € Digital und für i-Tunes 41,65 €
unbegrenzte Zeit. Aktuelle Sonderkonditionen entnehmen Sie bitte dem Produktkatalog.
die Beendigung des Vertrages fällt eine Stornogebühr von 53,55€ an.
• Wie hoch ist die Ausschüttung, wie wird abgerechnet?
75% der Verkaufserlöse werden ausgeschüttet. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Bei manchen Portalen kann der Abrechnungsmodus allerdings auch später erfolgen. Diese Erlöse werden dann im Folgemonat abgerechnet.
• Kann man den Verkaufspreis selbst bestimmen?
Ein Wunschverkaufspreis kann angegeben werden. Wenn es uns möglich ist, werden wir diesen auch in Ansatz bringen.
Viele Stores geben aber die Verkaufspreise vor, so dass wir den Wunschverkaufspreis nicht garantieren können.
• Welche Rechte müssen abgetreten werden?
Wir benötigen nur die digitalen Vertriebsrechte an den Titeln. Alle anderen Rechte bleiben davon unberührt wie z.B. Urheberrechte, Masterrechte, Verlagsrechte etc.. Eine exklusive Bindung gibt es nicht, so dass es Ihnen möglich ist, auch selbst
Ihre Musik auf weiteren Plattformen einzustellen. Portale die von uns bereits beliefert wurden, können von Ihnen
nicht mehr vertrieblich genutz werden.
• Wird ein EAN-Code oder ISRC-Codes benötigt?
Für eine digitale Einstellung benötigen wir sowohl einen EAN- als auch ISRC-Codes. Sollten keine vorhanden sein, können
wir die Codierungen zur Verfügung stellen. Den EAN Code stellen wir kostenfrei zur Verfügung. Die Preise des ISRC-Codes
hierfür entnehmen Sie bitte dem Produktkatalog.
• Urheberrechtsabgaben/GEMA?
Jeder, der als Urheber, also Texter oder Komponist, seine Songs verkauft, erhält Zahlungen aufgrund des Urheberrechtes.
Die jeweiligen Portale melden direkt Ihre Verkäufe an die Urheberrechtsgesellschaften wie z.B. GEMA, SUISA, AKM, SABAM,
SACEM, etc., welche wiederum die Zahlungen zu Ihnen weiterleitet. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie Mitglied in einer
dieser Verwertungsgesellschaften sind. Eine Mitgliedschaft ist aber nicht zwingend. Sie können Ihre Songs auch bei uns
verkaufen, wenn Sie kein GEMA-Mitglied sind. Sollten Sie lizenzpflichtige Songs zum Download einstellen, verringert sich
Ihre Ausschüttung um die Lizengebühren die von den einzelnen Portalen in Ansatz gebract werden. Die GEMA-Gebühren
werden direkt von den einzelnen Portalen abgezogen und können je nach Land auch variieren.
• Was ist ein VÖ-Datum?
Damit ist ein Veröffentlichungsdatum der CD oder des Produkts gemeint. Meistens gibt es ein VÖ-Datum einer CD, z.B.
10.05.201, wobei der digitale Release dann auch wahlweise 4 Wochen später sein kann. Bei der Festlegung des VÖ-Termins
sollte berücksichtigt werden, dass die Einstellung/das Erscheinen in den unterschiedlichen Stores bis zu vier Wochen dauern
kann.
• Muss eine CD hergestellt worden sein, um den digitalen Vertrieb bei HOFA zu nutzen?
Eine CD des Albums sollte hergestellt sein oder gerade hergestellt werden.
• Ist ein Label notwenig, um Musik digital vertreiben zu lassen?
Nein. Um Ihre Musik bei uns zu veröffentlichen, wird weder ein Label noch ein Verlag benötigt. Einzig die Rechte
müssen gesichert sein.
• Was ist, wenn ein Label meinen Song haben will?
Songs sind jederzeit für Lizenzierungen an Dritte frei. Wir haben lediglich die digitalen Vertriebsrechte. Selbstverständlich kann auch jederzeit gekündigt werden. Sollte also dieser Fall eintreten, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme.
• Muss man GEMA-Mitglied sein?
Nein. Sie können auch ohne bei der GEMA Mitglied zu sein bei uns Ihre Songs anbieten.
• Hat es Auswirkungen, wenn bereits die Titel auf CD im Handel zu erhalten sind?
Haben Sie Ihre Songs schon auf CD veröffentlicht, können Sie natürlich trotzdem noch Ihre Songs bei uns digital
anbieten, sofern alle digitalen Vertriebsrechte noch bei Ihnen liegen.
• Ist es garantiert, dass meine Musik bei z.B. Amazon MP3 veröffentlicht wird?
Nein, leider können wir keine Garantie abgeben. Es ist wie immer im Vertrieb: Der Kunde, also im Beispiel Amazon
MP3, kauft seine „Ware“ selbst ein und entscheidet selbst, was gelistet wird.
• Wie verhält es sich mit Hörproben?
Auch Hörproben können eingestellt werden. Diese sollten eine Länge von 30 Sekunden nicht überschreiten.
Wir benötigen zur Einstellung einer Hörprobe sowohl die Hörprobe als auch die zeitliche Angabe der Startzeit aus
der Gesamtspieldauer des Songs sowie die Angabe, wie lang die Hörprobe sein soll (max. 30 Sek.).
Bsp.: Hörprobe soll bei einer Minute starten: Startzeit ist dann mit 60 anzugeben.
Bsp.: Hörprobe soll bei 2 Minuten 36 Sekunden starten: Startzeit ist dann 156.
• Was benötigt HOFA Digital zum Einstellen der Files?
Sie können uns Ihre digitalisierten Songs zusammen mit einem Foto, einem Link auf CD zukommen lassen. Für
die Trackliste erhalten Sie von uns eine Excel-Vorlage. Bitte verwenden Sie nur diese Vorlage dafür. Das Format der Song-Dateien sollten WAV- oder AIF-Daten sein. Bitte beachten Sie bei Texten/Songtiteln, dass jedes
angefangene Wort in Großbuchstaben geschrieben werden muss. Für das Cover benötigen wir eine JPEG-Datei
(900x900 Pixel). Für Hörproben benötigen wir die Angabe, ab wann diese starten und wann sie enden soll (s.o.).
• Wo und wie kann ich die downloads einsehen?
Transparenz wird bei uns großgeschrieben. Daher haben Sie die Möglichkeit online jederzeit einzusehen, wie sich
Ihre Musik digital verkauft.
• Wie registriere ich mich?
Um zu jeder Uhrzeit Einsicht nehmen zu können sollten Sie sich für ein Benutzerkonto anmelden. Hierzu ist unter hofa-shop.de im Bereich Login die Eingabe Ihrer Daten möglich, sollten Sie sich neu anmelden, dann können
Sie dies einfach im Bereich Kundencenter Neuregistrierung vornehmen