16.12.15 Die Altlasten sind weitgehend abgebaut

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16.12.15 Die Altlasten sind weitgehend abgebaut
die bank
16.12.15
NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
NACHRICHTEN
top-thema
Interview mit David Moss
Die Altlasten sind weitgehend abgebaut
diebank: Herr Moss, welche Entwicklungen haben die europäische Bankenbranche in den vergangenen Jahren am stärksten geprägt?
David Moss, Fondsmanager
bei BMO Global Asset Management, über die Perspektiven
des europäischen Bankenmarktes.
David Moss: Getrieben von der Politik und den Regulatoren haben
Banken die vergangenen sechs Jahre im Wesentlichen damit verbracht, ihre Bilanzen zu stärken und ihre Abhängigkeit von kurzfristigen Refinanzierungsinstrumenten zu verringern. Damit wollten sie sicherstellen, dass sie nie wieder staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Im Ergebnis hat dies zu sinkenden Gewinnen bei europäischen Banken geführt, weil sie sich aus Geschäften zurückgezogen haben, die mit mehr Eigenkapital unterlegt werden müssen, weil sie die Kreditvergabe eingeschränkt haben, weil sie sich stärker auf längerfristige und damit teurere Refinanzierungsinstrumente stützen und weil sie die Risikovorsorge
für faule Kredite aus der Zeit vor der Finanzkrise erhöht haben.
2008. Wie eine Untersuchung der Europäischen Zentralbank gezeigt hat, verleihen die Banken in der Eurozone außerdem wieder
Geld. Und – das ist wichtig – die Kunden sind auch wieder bereit,
Kredite aufzunehmen. Zudem sinken die zusätzlichen Rückstellungen durch die Bank, weil die Wirtschaft in Europa allmählich
wieder wächst und die Austeritätsprogramme zurückgefahren werden. Dennoch weht der Branche weiterhin auch Gegenwind ins
Gesicht: Das Quantitative Easing der EZB und die niedrigen Zinsen
beeinträchtigen die Margen der Banken, während gleichzeitig die
Compliance-Kosten stetig steigen.
diebank: Zeichnen sich auch positive Tendenzen ab?
Moss: Durchaus. Die Eigenkapitalanforderungen steigen zwar im
Zuge der Einführung von Basel III weiter, aber die Eigenkapitalquoten sind schon jetzt um ein Vielfaches höher als in der Zeit vor
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NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
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diebank: Was überwiegt derzeit – Risiko oder Chance?
Moss: Natürlich ist die striktere Regulierung für manche Häuser
eine Herausforderung. Letztlich werden die Banken durch die Veränderungen, die ihnen auferlegt wurden, aber zu weniger riskanten Investments verleitet. Dies wurde von den Investoren positiv
aufgenommen. Der europäische Bankensektor ist groß und heterogen. Egal, ob global ausgerichtet oder regional orientiert – einige Banken waren erfolgreich in der Lage, sich als solide, gut kapitalisierte Institute neu zu erfinden und dadurch das Vertrauen der
Investoren zurückzugewinnen.
diebank: An welche Adressen denken Sie dabei?
Moss: Unter den regionalen Banken zum Beispiel an Intesa Sanpaolo. Das Institut ist die nach Marktkapitalisierung größte Bank
Italiens und verfügt über eine starke Eigenkapitalbasis. Das Institut profitiert von dem sich verbessernden makroökonomischen
Umfeld in dem Land und einer von der Regierung vorangetriebenen Reform des Bankensektors. Zudem besteht die Aussicht auf
eine weitere Konsolidierung im Finanzsektor. Unter den globalen
Banken sticht UBS hervor. Obwohl das Schweizer Institut in der
Finanzkrise ernsthafte Probleme hatte, ist es heute eine der eigenkapitalstärksten Banken in Europa. Die Bank hat auf die regulativen Anforderungen reagiert, die Risiken im Investmentbanking
radikal reduziert und sich stärker auf die Bedürfnisse ihrer Kunden und profitable Geschäftsbereiche konzentriert. Die PrivateBanking-Sparte profitiert dabei erheblich von der globalen Ausrichtung des Mutterhauses, wenn es darum geht, Vermögen für
die Kunden zu schaffen.
diebank: Wie sehen die Perspektiven für europäische Banken
aus?
Moss: Alles in allem fällt der Ausblick positiv aus. Sowohl Umsätze als auch Erträge steigen im laufenden Jahr, und im Schnitt können Anleger mit Banktiteln eine Dividendenrendite von 4,4 Prozent erzielen. Die Chancen stehen trotz der nach wie vor vorhandenen Herausforderungen gut, dass der Aufwärtstrend in den kommenden Jahren anhält, zumal die Altlasten der Finanzkrise weitgehend abgebaut sind.
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Vermögensaufbau der Asiatinnen beeindruckend
Frauen auf der Überholspur
Milliardäre haben es auch nicht immer leicht: Eine neue Analyse der UBS Group AG gemeinsam mit PwC zeigt auf, dass auch
riesiger Reichtum flüchtig sein kann. Nur 44 Prozent (oder 126
Personen) derjenigen, die im Jahr 1995 als Milliardär galten,
sind es auch heute noch. Die anderen sind infolge ihres Todes,
der Auflösung ihrer Familie oder des Untergangs ihrer Unternehmen von der Liste gestrichen worden. Seitdem sind jedoch
1.221 neue Vermögen im zehnstelligen Bereich entstanden, sodass die Welt im Jahr 2014 insgesamt 1.347 Milliardäre zählte.
Bis 2014 stieg das durchschnittliche Vermögen der Milliardäre,
die sich seit 1995 behaupten, von 2,9 auf 11 Mrd. US-$, also um
den Faktor 3,8. Zum Vergleich: Das globale BIP wuchs im gleichen Zeitraum nur um den Faktor 2,5.
Besonders erfolgreich beim Aufbau dauerhafter Vermögen zeigten sich zuletzt immer mehr Frauen, heißt es in dem Bericht
„The changing faces of billionaires“. Die Anzahl der Milliardärinnen wächst schneller als die Anzahl ihrer männlichen Pendants. Frauen verfügen über höhere durchschnittliche Vermögen als Männer und gewinnen an Einfluss auf Ebene der Familienunternehmen sowie in den Bereichen Philanthropie und
Governance. Innerhalb dieser Gruppe nehmen die Asiatinnen
noch einmal eine Sonderstellung ein. Knapp ein Fünftel der Milliardärinnen weltweit stammt aus Asien. Sie sind in der Regel
jünger als ihre Pendants in anderen Erdteilen. In Europa und in
den USA sind dagegen hauptsächlich Milliardärinnen anzutreffen, die ihr Vermögen geerbt haben (93 Prozent in Europa,
81Prozent in den USA); sie haben jedoch ebenfalls mehr Einfluss
innerhalb ihrer Familien als die vorhergehenden Generationen.
Die Analysen zeigen konsequent drei Persönlichkeitsmerkmale,
die für den Geschäftserfolg beider Geschlechter wesentlich sind.
Erfolgreiche Milliardäre gehen wohl überlegte Risiken ein, fokussieren sich „obsessiv“ auf das Geschäft und zeichnen sich
durch sehr grosse Beharrlichkeit aus. Die meisten Vermögen
konnten über mehrere Generationen übertragen werden, weil
die Erben die ursprünglichen Unternehmen ganz oder zumindest zum Teil fortführten. Oft hängt es von der Branche ab, in
welchem Maß die Nachkommen das ursprüngliche Unternehmen behalten. Milliardäre, die im Konsumgüter- und Einzelhandelsbereich reich wurden, fahren am besten, wenn sie die Kontrolle über das ursprüngliche Unternehmen behalten und so
dessen Wert steigern.
Milliardäre aus dem Finanzsektor erzielen den grössten Erfolg
mit einer Kombination aus dem Verbleib im ursprünglichen
Unternehmen und einer Hybridstrategie. Zwei Drittel der Milliardäre sind älter als 60 und stehen vor der wesentlichen Frage der Vermögensübertragung. Mehr als drei Viertel der aktuellen Milliardäre haben zwei oder mehr Kinder. Um das Vermögen in den kommenden Generationen nicht zu verwässern,
brauchen sie eine klare Strategie, die den Fortbestand des Erbes gewährleistet.
Das Vermächtnis der Milliardäre muss auch vor externen Kräften geschützt werden. Die negative Haltung von Politikern gegenüber vermögenden Menschen, steigende Steuern und immer
strengere globale Regulierungen sind nach Ansicht der Milliardäre eine grössere Gefahr für ihr Vermögen als eventuelle Wirtschaftskrisen. Dies unterstreicht die Bedeutung von kompetenter Steuer- und Rechtsberatung, um diese Herausforderungen
zu meistern.
In diesem Rahmen unterstreichen die Verfasser des Berichts,
wie wichtig klare Governance-Strukturen sind, um das Vermögen zu erhalten und in den künftigen Generationen zu mehren.
Für den langfristigen Erfolg sind Managementkompetenzen
wichtiger als Familienbande, obwohl auch Milliardärsdynastien
eine starke Identität brauchen, um langfristig zu bestehen. Zusammen mit einer guten Governance und einem gut ausgestatteten Family Office ist dies ein zentraler Faktor für den Fortbestand des Familienerbes. Den vollständigen Bericht können Sie
hier abrufen: www.ubs.com/billionaires
Schließung des Bankenrettungsfonds
SoFFin wird nicht mehr
gebraucht
Die Der Bankenrettungsfonds wird beendet, Institute, die künftig
in Schieflage geraten und Hilfe benötigen sollten, müssten sich im
Rahmen der Europäische Bankenunion um Unterstützung bemühen. Im Einzelnen: Der Finanzmarktstabilisierungsfonds „SoFFin“
wird zum Jahresende für neue Maßnahmen endgültig geschlossen.
Ab 2016 kümmert sich dann der neu geschaffene europäische Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board) unter
der Leitung der früheren BaFin-Präsidentin Elke König um allfällige Abwicklungen oder Restrukturierung notleidender Banken,
die als systemrelevant erachtet werden.
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Der Aufgabenbereich der Nationalen Abwicklungsbehörde
(NAB), der derzeit in der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) angesiedelt ist, soll bei der BaFin eingegliedert
werden, wie bereits im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz vorgesehen. Die NAB wird als operativ eigenständige Einheit am
BaFin-Standort Frankfurt agieren. Die Verwaltung des SoFFin
und das Management der verbleibenden Beteiligungen soll in
die Finanzagentur eingegliedert werden, die bislang schon die
Refinanzierung des Rettungsfonds für den Bund erledigt. Im Ministerium verspricht man sich von dieser Fortentwicklung langfristige Strukturen in größeren Einheiten. Das erforderliche Gesetzgebungsverfahren wird 2016 eingeleitet.
Die FMSA-Mitarbeiter hätten hervorragende Arbeit bei der Bewältigung der Finanzmarktkrise geleistet. Mit ihrem dabei erworbenen Know-how werden sie künftig die Allfinanzaufsicht
der BaFin bzw. die Finanzagentur weiter stärken, sagte Jens
Spahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Finanzminister.
Dem Leitungsausschuss der FMSA gehören Herbert Walter, Jutta Dönges und Günter Borgel an. Walter hatte die FMSA als nationale Abwicklungsbehörde aufgebaut, erstmalig die Bankenabgabe nach europäischen Vorgaben erhoben und intensiv den
Aufbau des Single Resolution Board unterstützt. Ende Januar
wird er auf eigenen Wunsch sein Amt im FMSA-Leitungsausschuss niederlegen.
gen. Ein Kunde, der bargeldlos mit seiner Alipay Wallet bezahlen
möchte, zeigt dem Händler lediglich sein Smartphone-Display
mit einem Barcode. Der Händler scannt diesen Code und der
Bezahlprozess startet automatisch – ohne den Austausch bestehender POS-Software oder -Terminal-Infrastruktur. Pünktlich
zum Höhepunkt des Weihnachtsgeschäfts profitieren europäische Händler somit verstärkt vom wachstumsträchtigen chinesischen Tourismus-Markt. Allein im letzten Jahr trugen chinesische Touristen laut World Tourism Organisation (UNWTO)
rund 165 Mrd. US-$ in die Welt.
FinTechs
Start-up-Romantik verfliegt
schnell
Chinesen in Europa aktiv
Alipay an deutschen Kassen
Alibaba streckt seine Fühler in Euopa weiter aus. Alipay, eine
Tochter des chinesischen IT-Riesen, hat nun eine Zusammenarbeit mit der Münchener Wirecard Gruppe vereinbart. Die Unternehmen kooperieren im Bereich einer Point-of-Sale-(POS-)Zahlungsakzeptanz für die Alipay Wallet. Stationäre Einzelhändler
in Europa können chinesischen Touristen damit ab sofort Alipay
anbieten, die in China führende mobile Bezahlmethode.
Alipay besitzt in China einen Marktanteil im Bereich Mobile
Payment von 80 Prozent und hat 400 Mio. aktive Nutzer. Chinesen sind es gewohnt, ihr Smartphone mit der Alipay Wallet zur
Bezahlung in Onlineshops und am Point-of-Sale einzusetzen.
Jetzt können sie das auch in Europa tun, vorausgesetzt, der
Händler hat einen Akzeptanzvertrag mit dem Aschheimer Unternehmen. Wirecard bietet Händlern die komplette POS-Infrastruktur inklusive Zahlungsabwicklung und Acquiring-Leistun-
FinTechs, die auf die Kundenschnittstelle zielen, erbringen im
Kern bekannte Finanzdienstleistungen, die bereits heute am
Markt bekannt und erhältlich sind. FinTechs, die auf die Kundenschnittstelle zielen, erbringen im Kern bekannte Finanzdienstleistungen, die bereits heute am Markt bekannt und erhältlich sind. Ihre wesentlichen Leistungen sind auf der einen
Seite die absolute Einfachheit der Produkte und Prozesse sowie
Kundenfreundlichkeit der Dienstleistungen. Auf der anderen
Seite nutzen FinTechs die mit dem Internet und mobilen Endgeräten verbundenen technischen Möglichkeiten, um zusätzliche
Services zu entwickeln. Die Start-ups verfügen in der Regel je-
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doch nicht über die notwendigen Lizenzen nach KWG oder ZAG
zur Erbringung von Bankdienstleistungen (Kredit, Einlagen,
Zahlungsverkehr) und streben diese auch meist nicht an. Die
Unterwerfung einer Vielzahl von Regularien und Normen bindet in erheblichem Maße Ressourcen und fachliches Know-how.
Regulierung ist deshalb für FinTechs die größte Hürde. Etliche
Geschäftsmodelle funktionieren deshalb nur mit Partnerbanken.
Dieser Erkenntnis geschuldet, beginnt sich der Wind langsam
zu drehen. Während sich viele FinTechs anfänglich äußerst angriffslustig gezeigt haben und angetreten sind, um die Kreditwirtschaft zu revolutionieren, sind mittlerweile viele junge Unternehmungen gegenüber den Banken sehr anschmiegsam geworden. Eine hippe Idee allein verspricht längst keinen bahnbrechenden Erfolg mehr.
„In den kommenden beiden Jahren werden wir viele Start-ups
im Finanzsektor scheitern sehen“, sagt Karl Matthäus Schmidt,
Vorstandsvorsitzender der quirin bank AG und erfolgreicher
Gründer im Finanzbereich. „Allzu viele verlassen sich allein auf
ihr Design, den Wohlfühlfaktor und die Attraktivität des Neuen.
Das reicht aber nicht, um im Finanzsektor dauerhaft erfolgreich
zu sein.“ Wer Banken und Versicherungen auf deren Feld angreifen wolle, müsse die vom Gesetzgeber vorgegebenen Spielregeln akzeptieren, sagt Schmidt. Dazu gehören auch die in den
vergangenen Jahren nochmals verschärften Regulierungsvorschriften. „Wenn wir als Gesellschaft bessere Banken haben wollen, sollten wir sie gründen. Das heißt aber, dass Neugründungen das Gleiche leisten müssen, was eine Bank heute auch schon
leistet – und dann eben noch ein bisschen mehr“, so Schmidt,
der auch den ersten deutschen Direktbroker Consors gründete.
Hierfür sei eine solide Finanzierung ebenso notwendig wie Prozesssicherheit in den Abläufen und strengste Anforderungen an
den Datenschutz. Der Kapitalbedarf einer Gründung im Finanzsektor ist immens – und er steigt mit der zunehmenden Regulierung.
Schmidt kritisiert auch, dass einzelne FinTechs so aufträten, als
erbrächten sie eine Bankdienstleistung, wobei sie in Wirklichkeit nur als Mittler agieren und die eigentliche Leistung woanders erbracht werde. „Hier wird versucht, Geld zu verdienen,
indem man dem Kunden ein hübsches Gesicht hinhält, ihn einwickelt und dann an einen klassischen Produktanbieter weiterleitet“, sagt Schmidt. „Damit sind sie nichts anderes als digitale
Drückerkolonnen ähnlich herkömmlichen Strukturvertrieben
– und die sind schon in der realen Welt zu Recht gescheitert.“
Ein weiteres Feld sind provisionsgetriebene Geschäftsmodelle.
Der Provisionsvertrieb werde nach Ansicht von Schmidt in den
kommenden Jahren ohnehin immer mehr zurückgedrängt. „Wer
jetzt neu auf Provisionen setzt, trägt das doppelte Risiko des
Scheiterns“, sagt Schmidt. Dies gelte umso mehr als derzeit viele FinTechs mit einer Start-up-Romantik auf Kundenfang gingen.
„Anders zu sein reicht nicht, sich an Zielgruppen anzubiedern
erst recht nicht“, so Schmidt. „Wer den Kicker im Büro wichtiger
nimmt als die Compliance hat schon verloren, denn das Vertrauen von Kunden wird er so nicht gewinnen.“ Im Vorteil sei daher,
wer seine Online-Leistungen mit einer Vollbanklizenz oder zumindest einer Lizenz als Vermögensverwalter aus einer Hand
anbieten kann.
Sichere Authentifizierung mit
nur einem Token
Ebenso wie für Privatkunden ist die persönliche Identifizierung
auch für Unternehmen, die Online Banking nutzen, unabdingbar. Bislang verwenden die Banken dazu verschiedene proprietäre Anwendungen für eine digitale Unterschrift. Dabei bestehen
hinsichtlich der Zugriffskontrolle große Unterschiede zwischen
verschiedenen Banken, die jeweils eigene Lösungen mit unterschiedlichen Authentifizierungsstandards und Arbeitsabläufen
einsetzen. Unternehmen arbeiten zumeist mit einer Vielzahl von
Banken zusammen, müssen sich also auch mit vielen verschiedenen Authentifizierungsverfahren auseinandersetzen. Sie
brauchen dabei zahlreiche Passwörter, um sich einzuloggen und
Aufträge für Online-Bankgeschäfte freizugeben.
Die Deutsche Bank möchten diesen Bereich nun anwendungsfreundlicher gestalten. Ihr Bereich Global Transaction Banking
erweitert den Einsatz der 3SKey-Lösung von SWIFT, um für ihren Autobahn App Market die sichere Authentifizierung von
Kunden mit nur einem Token anzubieten. Über den Autobahn
App Market erhalten Kunden über eine einzige Online-Schnittstelle direkten Zugang zu den bankübergreifenden Dienstleistungen der Deutschen Bank. 3SKey von SWIFT ist ein multibankfähiger individueller Token, der auf digitale Signaturen und
starke Authentifizierung setzt. Er kann mit allen zugelassenen
Bankkanälen international verwendet werden und hilft Unternehmen, sich mit nur einem Gerät sicher bei Online BankingAnwendungen einzuloggen und an die Banken gesendete Finanztransaktionen zu unterschreiben.
Die Bank will so ihren Wettbewerbsvorsprung behaupten, denn
der Kampf gegen FinTechs und Co. wird offenkundig schwerer:
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„Wir sehen zunehmend, wie neue Akteure, darunter auch NichtBanken, auf verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette im
Wholesale-Banking auftreten“, sagte Michael Spiegel (Global
Head of Trade Finance and Cash Management Corporates).. Mit
3SKey würden weiterhin die höchsten Sicherheitsstandards erfüllt. David Watson (Head of GTB Cross-Product Components)
fügt hinzu, mit dem 3SKey würde die Identität mithilfe eines
einzigen, bankunabhängigen Geräts mit hohem Sicherheitsstandard bestätigt. Er biete den Online-Kunden spürbare Vorteile.
Der nächste logische Schritt sei, die 3SKey-Lösung nach SWIFT
und EBICS France nun auch auf den internationalen Autobahn
App Market auszudehnen und Unternehmenskunden so Zugang
zu mehr als 180 Anwendungen aus dem elektronischen Produktund Leistungsangebot der Deutschen Bank zu eröffnen.
„Pay by the Wrist“
NFC-Zahlung mit der
Armbanduhr
Bezahlen mit dem guten Namen war gestern, heute zahlt man
mit seiner Armbanduhr: Swatch SA und Visa Inc. / Visa Europe
haben ein Abkommen unterzeichnet, wonach die Besitzer eines
aktuellen Swatch-Modells ab Anfang 2016 den Service „Pay by
the wrist“ nutzen können. Vorerst funktioniert das allerdings
nur in den USA, in der Schweiz und in Brasilien.
Die Uhrmodelle enthalten unter ihrem Zifferblatt dazu einen
NFC-Chip. Das NFC-basierte Bezahlsystem von Visa wird weltweit akzeptiert. Bei der Near Field Communication werden die
notwendigen Daten im Nahbereich auf der Basis von Hochfrequenz-Funkwellen kontaktlos übertragen. Ähnlich wie eine Prepaid-Bankkarte ermöglicht die Uhr so das bargeldlose Bezahlen
an einem kontaktlosen Verkaufs-Terminal. Die Pay-by the-WristTransaktionen verlangen der Uhr absolut keine Energie ab, die
Batterie behält ihre übliche Lebensdauer.
Die Uhren tragen den Namen Bellamy. Das erinnert nicht nur
an die französische Bezeichnung für einen „guten Freund“. Der
amerikanische Schriftsteller Edward Bellamy beschrieb schon
im Jahr 1888 in seiner Novelle „Ein Rückblick aus dem Jahre
2000 auf das Jahr 1887“ eine utopische Welt, in der Kredit- und
Debitkarten an die Stelle von Bargeld treten – damals eine revolutionäre Idee, die er 40 Jahre vor allen anderen hatte.
Regulierung
EU untersucht Privatkundenmarkt für Finanzprodukte
Viele Menschen haben Probleme, Finanzdienstleistungen wie
Bankkonten, Hypothekarkredite und Versicherungen in einem
anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch zu nehmen, und zahlreiche Unternehmen halten ihre grenzübergreifende Erbringung
für schwierig. In den kommenden drei Monaten will die Europäische Kommission im Rahmen einer Konsultation deshalb ermitteln, wie ein stärker europaweit ausgerichteter Finanzdienstleistungsmarkt für Verbraucher verwirklicht werden kann. Mit
Hilfe der Konsultation soll herausgefunden werden, wie die Verbraucher EU-weit Zugang zu den für sie optimalen Finanzdienstleistungsangeboten erhalten können, d. h. zu einer größeren
Auswahl besser geeigneter Produkte mit wettbewerbsorientierten Preisen.
Gegenstand der Konsultation ist der europaweite Privatkundenmarkt für Finanzprodukte wie Versicherungen, Hypothekar­
Kredite, Kredite, Zahlungen und Bankkonten. Die Kommission
will es für die Unternehmen einfacher machen, Privatkunden
in anderen EU-Mitgliedstaaten Finanzdienstleistungen anzubieten; so würden die Verbraucher Zugang zu einer wesentlichen
breiteren Produktpalette erhalten. Ferner sollten die Verbraucher diese Produkte weiterhin in Anspruch nehmen können,
wenn sie in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen, um dort zu
arbeiten, zu studieren oder ihren Ruhestand zu verleben.
Gegenstand der Konsultation sind darüber hinaus die Auswirkungen der digitalen Technologien auf den Markt. Digitale
Dienstleistungen wie Online Banking, Peer-to-Peer-Kredite oder
Preisvergleichswebsites bieten für Anbieter und Verbraucher
viele Chancen, können aber auch Risiken in Bezug auf Regulierung und Verbraucherschutz darstellen.
„Die privaten Banken unterstützen einen wettbewerblichen und
effizienten Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen. Hiervon
profitieren sowohl Verbraucher als auch Banken: Privatkunden
können neue Produkte nutzen, der Finanzbranche eröffnen sich
neue Märkte“, sagt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des
Bankenverbands. Doch müsse das Timing der Kommission hinterfragt werden. „Wir befinden uns derzeit in der nationalen
Umsetzung mehrerer umfänglicher EU-Richtlinien wie etwa MiFID II, Hypothekarkreditrichtlinie, Zahlungskontenrichtlinie sowie die Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie. Bevor über
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weitere neue europäische Vorgaben gesprochen wird, sollten
Ihr Jahresabo:
diese erst einmal abgeschlossen werden“, meint Kemmer. Zutran
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Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt neue üKSA-Konsultation
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat eine zweite Konsultation zu den Vorschlägen zur grundlegenden Überarbeitung des Standardansatzes zur Messung von Kreditrisiken gestartet. Die ursprünglichen Vorschläge von Ende Dezember
2014 waren von der Kreditwirtschaft deutlich kritisiert worden.
Die Banken begrüßen daher die Überarbeitung und erneute
Konsultation der Vorschläge. Insbesondere die Abkehr vom
vollständigen Verzicht auf externe Ratings greift die Bedenken
der Kreditwirtschaft auf. Nicht nachvollziehbar sind hingegen
die vorgeschlagenen Kapitalanforderungen für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Vorschläge bleiben
deutlich oberhalb der entsprechenden europäischen Regelungen. Hier sieht die Kreditwirtschaft dringenden Änderungsbedarf, da Risiken von KMU hierdurch ungerechtfertigt überzeichnet werden. Bei Immobilienkrediten bilden die Vorgaben
hingegen nicht die tatsächlichen Marktgegebenheiten in
Deutschland ab und überzeugen nach dem ersten Eindruck
nicht, hieß es seitens der Deutschen Kreditwirtschaft (DK).
Dies gelte unter anderem für das Risikogewicht von Gewerbeimmobilienfinanzierungen. Die parallel zur Konsultation
durchgeführte Auswirkungsstudie sollte insgesamt dazu genutzt werden, die geänderten Vorschläge einem Praxistest zu
unterziehen.
21.05.15
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16.12.15 diebank NEWSLETTER 7
die bank
16.12.15
A U S U N S E R E R M A R K E N W E LT
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NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
aus unserer markenwelt
Hohe Bankenrisiken in Italien
Der scheidende Chef des Münchener ifo Instituts, Hans-Werner
Sinn, hat vor einer Bankenkrise in Italien gewarnt. Den Anstieg
der Salden des Zahlungssystems Target2 interpretiert er als
Anzeichen einer Kapitalflucht nach Deutschland. „Die Kapitalflucht geht einfach weiter, wegen der Konkurse der Banken, die
dort stattfinden“, sagte Sinn bei der seiner Abschiedsvorlesung
in der Ludwigs-Maximilians-Universität (LMU) München.
Der Ökonom sprach von einer „angehenden Bankenkrise“. In
Italien sind vier Regionalbanken zusammengebrochen, weshalb
Aktionäre und Inhaber nachrangiger Bankanleihen ihr angelegtes Geld verlieren, knapp 1 Mrd. €. (...)
[Den vollständigen Text finden Sie hier.]
Zahlung trotz nicht autorisierten
Zahlungsauftrags
Kontoführung – Zahlung trotz nicht autorisierten Zahlungsauftrags – Ausgleichsanspruch.
1. Zahler und Zahlungsdienstleister können wirksam vereinbaren, einen in Auftrag gegebenen, aber noch nicht vollendeten Zahlungsvorgang nicht auszuführen.
2. Im Anwendungsbereich des § 675u BGB kann ein Zahlungsdienstleister im Fall eines vom Zahler nicht autorisierten
Zahlungsvorgangs den Zahlungsbetrag im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB) vom
Zahlungsempfänger herausverlangen, auch wenn diesem
das Fehlen der Autorisierung nicht bekannt ist.
(BGH, Urt. v. 16.6.2015, XI ZR 243/13, ZIP 2015, S. 1622 ff.)
Mehr unter: www.risiko-manager.com
Japanische Aufsicht untersucht
Datenmissbrauch
Der Deutschen Bank steht in Japan erneut Ärger ins Haus. Bei
Untersuchungen der japanischen Finanzaufsicht „Securities
and Exchange Surveillance Commission“ war ein Missbrauch
von Informationen bei Deutsche Securities Inc. ans Licht gekommen. Die Bank hatte für die Anwerbung von Kunden vertrauliche Informationen über ein japanisches Unternehmen
weitergegeben. Wie mögliche Sanktionen aussehen könnten,
ist bislang unklar. (…)
[Den vollständigen Text finden Sie hier.]
In dem von BGH entschiedenen Fall nahm die klagende Bank
den Beklagen auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer an ihn bewirkten Auszahlung in Anspruch. Aufgrund einer
zunächst erfolgten Fehlüberweisung auf ein falsches Empfängerkonto vereinbarte die Kontoinhaberin mit der Bank, dass
diese den Auftrag nicht mehr ausführen solle, sondern die Klägerin selbst die Zahlung per Online-Überweisung veranlasse.
Der Überweisungsbetrag wurde aufgrund dessen dem Konto
des Beklagten gutgeschrieben. Dieser erkundigte sich jedoch
taggleich bei der Bank nach der Zahlung, wodurch eine erneute Zahlung veranlasst wurde. Die Doppelüberweisung wurde
der Kontoinhaberin erstattet. In der Folge forderte die Bank
den erstatteten Betrag vom beklagten Zahlungsempfänger zurück. (...)
[Den vollständigen Text finden Sie hier.]
www.info-bub.de
Mehr unter: www.info-bank-compliance.de
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die bank
16.12.15
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NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
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27. Januar 2016
Köln
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28. Januar 2016
–
17. bis 18. Februar 2016
Frankfurt
18. Februar 2016
Köln
9. März 2016
Köln
16. bis 17. März 2016
Köln
17. März 2016
Köln
6. April 2016
Köln
Gesetzliche Grundlagen bankaufsichtsrechtlicher Meldungen
Fachkonferenz: Zahlungsverkehr der Zukunft
Fachkonferenz: Trends im Private Banking
Large Exposures und Millionenkreditmeldungen
CreditRisk-Forum
4. Bankenaufsichtskonferenz
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