Abfallwirtschaftskonzept
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Abfallwirtschaftskonzept
Geschäftsführender Gesellschafter: Dipl.-Volksw. Rainer Sabrowski 150428_Abfallwirtschaftskonzept_ZAW_SRL Telefon: (0 93 72) 943 111 u. 112 Telefax: (0 93 72) 943 113 e-Mail: [email protected] home: www.shc-gmbh.de SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Das Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 für den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen wurde im Auftrag des Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) Am Westufer 3 04463 Großpösna / OT Störmthal www.zawsachsen.de erarbeitet von SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Lichte Eiche 3 63906 Erlenbach am Main www.shc-gmbh.de Erlenbach am Main, 18. November 2014 RS/IS Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Verfasser: Dipl.-Volkswirt Rainer Sabrowski Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 2 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anlass und Aufgabenstellung ........................................... 17 2 Lage und Infrastrukturdaten.............................................. 19 2.1 Stadt Leipzig ....................................................................................... 19 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 Lage und räumliche Ausdehnung ....................................................................... 21 Verkehrsinfrastruktur........................................................................................... 22 Einwohnerzahlen und Bevölkerungsentwicklung.............................................. 25 Fläche und Flächennutzung ................................................................................ 29 Stadtbezirke und Ortsteile ................................................................................... 32 2.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ................................ 35 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 Lage und räumliche Ausdehnung ....................................................................... 35 Verkehrsinfrastruktur........................................................................................... 37 Einwohnerzahlen und Bevölkerungsentwicklung.............................................. 40 Räumliche Struktur .............................................................................................. 44 3 Rechtliche Rahmenbedingungen für das Abfallwirtschaftskonzept ................................................... 47 3.1 Bestehender rechtlicher Rahmen..................................................... 47 3.2 Rechtliche Regelungen auf kommunaler Ebene ............................ 49 3.2.1 3.2.2 3.2.3 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig........................................................ 49 Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig ....................................... 53 Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen ........................................................................................................ 56 Gebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen ......... 57 3.2.4 3.3 Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft............................................ 59 4 Aktuelle Organisation der Abfallwirtschaft ...................... 61 4.1 Abfallwirtschaftliche Aufgaben und Aufgabenverteilung .............. 61 4.2 Organisation und Aufgaben der Stadtreinigung Leipzig ............... 62 4.3 Organisation und Aufgaben des ZAW ............................................. 66 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 3 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 5 Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung ......................... 69 5.1 Stadt Leipzig ....................................................................................... 71 5.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ................................ 75 6 Abfallerfassung und -entsorgung ..................................... 79 6.1 Erfassungssysteme für Restabfall, Sperrmüll, Bio- und Grünabfälle, Wertstoffe sowie Schadstoffe in der Stadt Leipzig ............................................................................ 80 6.2 Abfallbehandlung und -ablagerung durch den ZAW ...................... 82 6.2.1 6.2.2 Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage Cröbern (MBA) ............... 83 Zentraldeponie Cröbern (ZDC) ............................................................................ 88 7 Entwicklung der Abfallmengen und -zusammensetzung ............................................................ 91 7.1 Stadt Leipzig ....................................................................................... 94 7.1.1 7.1.2 Abfallmengenentwicklung und -zusammensetzung 2008–2013 ....................... 94 Kernergebnisse der Restabfallanalyse 2013 .................................................... 106 7.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen .............................. 124 8 Bilanz zum Erfüllungsstand der gemäß der aktuellen Abfallwirtschaftskonzepte geplanten Maßnahmen ....... 142 8.1 Stadt Leipzig ..................................................................................... 142 8.1.1 8.1.2 8.1.3 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallvermeidung ............................................. 143 Maßnahmeempfehlungen zur Getrenntsammlung und Verwertung von Abfällen ................................................................................... 146 Maßnahmeempfehlungen betreffend Sonstige Bereiche ................................ 149 8.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen .............................. 151 8.2.1 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallreduzierung durch Abfallvermeidung und Abfallverwertung .......................................................... 152 Maßnahmeempfehlungen für die Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung........................................................................................ 155 8.2.2 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 4 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 9 Prognosen......................................................................... 156 9.1 Bevölkerungsprognose ................................................................... 156 9.2 Abfallmengenprognosen................................................................. 159 9.2.1 9.2.2 9.2.3 Prognoseannahmen ........................................................................................... 162 Prognoseergebnisse Stadt Leipzig ................................................................... 170 Prognoseergebnisse Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ............. 183 10 Maßnahmeempfehlungen zur Beschlussfassung ......... 196 10.1 Stadt Leipzig ..................................................................................... 197 10.1.1 10.1.2 10.1.3 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallvermeidung ............................................. 197 Maßnahmeempfehlungen zur Getrenntsammlung und Verwertung von Abfällen ................................................................................... 199 Maßnahmeempfehlungen betreffend Sonstige Bereiche ................................ 202 10.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen .............................. 204 10.2.1 10.2.2 10.2.3 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung ........ 204 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung ....... 206 Maßnahmeempfehlungen betreffend Sonstige Bereiche ................................ 207 11 Nachweis der Entsorgungssicherheit ............................ 208 11.1 Allgemeine Entsorgungssicherheit................................................ 208 11.2 Entsorgungssicherheit im Katastrophenfall ................................. 208 11.2.1 11.2.2 11.2.3 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ................................................. 209 Stadt Leipzig ....................................................................................................... 210 Landkreis Leipzig ............................................................................................... 211 12 Prüfung der Erforderlichkeit einer strategischen Umweltprüfung ................................................................. 213 Anhang 1 Positivkatalog lt. § 4 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung Stadt Leipzig Anhang 2 Ausschlusskatalog lt. § 7 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung des ZAW Anhang 3 Positivkatalog Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage Cröbern Anhang 4 Positivkatalog Zentraldeponie Cröbern Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 5 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1: Einwohnerbesatz Stadt Leipzig nach Siedlungsstrukturgebieten 2012 ...............27 Tabelle 2: Entwicklung der Bodenfläche und deren Nutzung 1998 bis 2012 in der Stadt Leipzig ............................................................................................30 Tabelle 3: Einwohnerverteilung Landkreis Leipzig nach Siedlungsstrukturtypen .................40 Tabelle 4: Einwohnerverteilung Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen nach Siedlungsstrukturtypen ..............................................................................41 Tabelle 5: Exemplarische Benennung von Maßnahmen der Stadtreinigung Leipzig im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung 2014.............................75 Tabelle 6: Planung der Öffentlichkeitsarbeit des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen 2014 .............................................................................................78 Tabelle 7: Besichtigungen der Zentraldeponie und der MBA Cröbern 2012 und 2013 ..........79 Tabelle 8: Restabfall-, Sperrmüll-, Bio- und Grünabfall-, Wertstoff- und Schadstofferfassungssysteme im Stadtgebiet Leipzig ........................................81 Tabelle 9: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Stadt Leipzig 2008–2013 (Absolutwerte) ............................................................95 Tabelle 10: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Stadt Leipzig 2008–2013 (Spezifische Werte) ....................................................96 Tabelle 11: Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Stadt Leipzig 2008–2013 ......102 Tabelle 12: Elektroaltgerätezusammensetzung Stadt Leipzig 2008 und 2013 im Vergleich 103 Tabelle 13: Untersuchungszeiträume der Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig ................107 Tabelle 14: Vergleich der Soll- und Ist-Stichprobenumfänge der drei Sortierkampagnen im Rahmen der Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig ......................................108 Tabelle 15: Restabfallaufkommen und -zusammensetzung nach Fraktionen und Stoffgruppen 2013 Stadt Leipzig ..............................................110 Tabelle 16: Restabfallzusammensetzung 2013 Stadt Leipzig nach homogenen Abfallgruppen .......................................................................116 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 6 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Tabelle 17: Getrennterfassung, Aufkommen im Restabfall und Abfallpotential in der Stadt Leipzig ..........................................................................................120 Tabelle 18: Maximal erschließbare Potentiale zur mittelfristigen Restabfallverringerung in der Stadt Leipzig ..........................................................................................122 Tabelle 19: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2008–2013 (Absolutwerte).................................126 Tabelle 20: Siedlungsabfallaufkommen und -zusammensetzung ZAW 2008 und 2013 im Vergleich .....................................................................................................127 Tabelle 21: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2008–2013 (Spezifische Werte) ........................129 Tabelle 22: Erfüllungsstand der im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung 2006–2010 Stadt Leipzig geplanten Maßnahmen (Vermeidung von Abfällen) ....................145 Tabelle 23: Erfüllungsstand der im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung 2006–2010 Stadt Leipzig geplanten Maßnahmen (Getrenntsammlung / Abfallverwertung).148 Tabelle 24: Erfüllungsstand der im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung 2006–2010 Stadt Leipzig geplanten Maßnahmen (Sonstige Bereiche) ...............................150 Tabelle 25: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen (Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit) .........................................................152 Tabelle 26: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen (Abfallberatung für Verbandsmitglieder / Bevölkerung).....................................153 Tabelle 27: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen (Vorbildwirkung der öffentlichen Hand) .............................................................154 Tabelle 28: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen (Information der Bevölkerung durch intensive Öffentlichkeitsarbeit) .................154 Tabelle 29: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen (Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bis 2020)......................................155 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 7 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Tabelle 30: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen (Gewährleistung der Entsorgungssicherheit nach 2020) ..................................155 Tabelle 31: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Stadt Leipzig bis 2025 (Niedrigszenario) ...............................................................................172 Tabelle 32: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Stadt Leipzig bis 2025 (Hochszenario) ..................................................................................173 Tabelle 33: Prognose Elektro- und Elektronikaltgeräteerfassung Stadt Leipzig bis 2025 ...........................................................................................................179 Tabelle 34: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Niedrigszenario) .................................184 Tabelle 35: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Hochszenario)....................................185 Tabelle 36: Maßnahmeempfehlungen – Abfallvermeidung – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Stadt Leipzig ..................................................................................198 Tabelle 37: Maßnahmeempfehlungen – Getrenntsammlung / Abfallverwertung – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Stadt Leipzig ...........................................201 Tabelle 38: Maßnahmeempfehlungen – Sonstige Bereiche – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Stadt Leipzig ..................................................................................203 Tabelle 39: Maßnahmeempfehlungen – Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ...................................................206 Tabelle 40: Maßnahmeempfehlungen – Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bis 2018 – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ...................................................206 Tabelle 41: Maßnahmeempfehlungen – Sonstige Bereiche – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ................................207 Tabelle 43: Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt (Katastrophenfälle/ Großschadensereignisse) anfallenden Abfällen im Landkreis Leipzig ..............211 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 8 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Geographische Lage der Kreisfreien Stadt Leipzig im Freistaat Sachsen ......19 Abbildung 2: Räumliche Ausdehnung und kleinräumige Gliederung der Stadt Leipzig nach Stadtbezirken und Ortsteilen .................................................................20 Abbildung 3: An die Stadt Leipzig angrenzende Gebiete ....................................................21 Abbildung 4: Verkehrsanbindung und -erschließung der Stadt Leipzig durch verschiedene Verkehrsträger ...............................................................24 Abbildung 5: Bevölkerungsdichte im Freistaat Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen ............................................................................................26 Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung Stadt Leipzig 2001 bis 2013 ..................................28 Abbildung 7: Größe und Nutzung der Fläche der Stadt Leipzig 2012 .................................32 Abbildung 8: Kleinräumige Gebietsgliederung Stadt Leipzig und Eckdaten zu den Stadtbezirken sowie Ortsteilen ...........................................................33 Abbildung 9: Graphische Lage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen im Freistaat Sachsen .....................................................................................36 Abbildung 10: Verkehrsanbindung und Erschließung des ZAW-Verbandgebietes durch verschiedene Verkehrsträger ...............................................................39 Abbildung 11: Bevölkerungsentwicklung Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2001 bis 2013 ................................................................................................43 Abbildung 12: Übersicht über die Raumstruktur im ZAW-Verbandsgebiet ............................46 Abbildung 13: Vereinfachtes Organigramm und Kernleistungen der Stadtreinigung Leipzig .............................................................................65 Abbildung 14: Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen ......................................69 Abbildung 15: Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage Cröbern ..........................84 Abbildung 16: Mengen- und Stoffstromdiagramm MBA Cröbern ..........................................86 Abbildung 17: Überblick über die Zentraldeponie und den Entsorgungsstandort Cröbern ....88 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 9 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abbildung 18: Prinzipskizze des Kontroll- und Servicetunnels ..............................................90 Abbildung 19: Systematische Gliederung des Abfallaufkommens im Abfallwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen Fortschreibung 2009 ............................................93 Abbildung 20: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt und differenziert nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 (2008 = 100/Basis: Spezifische Werte) ..........................................................97 Abbildung 21: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt und differenziert nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 (Spezifische Werte) ................99 Abbildung 22: Entwicklung des Abfallaufkommens und seiner Zusammensetzung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 (Absolutwerte) ......................100 Abbildung 23: Zusammensetzung des Abfallaufkommens, der Abfälle zur Verwertung und der Abfälle zur Behandlung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2013 .....101 Abbildung 24: Zusammensetzung des Abfallaufkommens, der Abfälle zur Verwertung und der Abfälle zur Behandlung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008 .....101 Abbildung 25: Getrennterfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten differenziert nach Produktgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 ..........................................105 Abbildung 26: Spezifische Restabfallmenge nach Fraktionen 2013 Stadt Leipzig ..............111 Abbildung 27: Spezifische Restabfallmenge nach Stoffgruppen 2013 Stadt Leipzig ...........112 Abbildung 28: Restabfallzusammensetzung nach Stoffgruppen 2013 Stadt Leipzig ...........113 Abbildung 29: Restabfallmengen der Strukturgebiete und der Stadt Leipzig nach Abfallgruppen ......................................................................................115 Abbildung 30: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt sowie aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (2008 = 100/Basis: Spezifische Werte) ........................................................131 Abbildung 31: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe sowie differenziert nach Abfallgruppen ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (Spezifische Werte) ................................133 Abbildung 32: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt aus anderen Herkunftsbereichen sowie differenziert nach Abfallgruppen ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (2008 = 100/Basis: Absolutwerte) ...........134 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 10 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abbildung 33: Entwicklung des Abfallaufkommens aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe sowie seiner Zusammensetzung nach Abfallgruppen ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (Absolutwerte) ........................................135 Abbildung 34: Entwicklung des Abfallaufkommens aus anderen Herkunftsbereichen sowie seiner Zusammensetzung nach Abfallgruppen ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (Absolutwerte) ........................................136 Abbildung 35: Abfallaufkommen und -entsorgung ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 .........137 Abbildung 36: Zusammensetzung des Abfallaufkommens ZAW-Verbandsgebiet 2013 ......138 Abbildung 37: Zusammensetzung des Abfallaufkommens ZAW-Verbandsgebiet 2008 ......138 Abbildung 38: Direkte Abfallverwertung ZAW-Verbandsgebiet 2013 ..................................139 Abbildung 39: Direkte Abfallverwertung ZAW-Verbandsgebiet 2008 ..................................139 Abbildung 40: Abfallbehandlung (MBA) ZAW-Verbandsgebiet 2013...................................140 Abbildung 41: Abfallbehandlung (MBA) ZAW-Verbandsgebiet 2008...................................140 Abbildung 42: Abfallablagerung (ZDC) ZAW-Verbandsgebiet 2013 ....................................141 Abbildung 43: Abfallablagerung (ZDC) ZAW-Verbandsgebiet 2008 ....................................141 Abbildung 44: Einwohnerentwicklung Stadt Leipzig und ZAW-Verbandsgebiet 2013 bis 2025 lt. Bevölkerungsvorausberechnung Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen ......................................158 Abbildung 45: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen Stadt Leipzig bis 2025 (Niedrigszenario) ......................172 Abbildung 46: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen Stadt Leipzig bis 2025 (Hochszenario) .........................173 Abbildung 47: Entwicklung und Prognose der Siedlungsabfallmengen und ihrer Zusammensetzung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008 bis 2025.........................................................................180 Abbildung 48: Absolute Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen (Ist-Stand / Niedrig-/Hochszenario) Stadt Leipzig 2013 und 2025 ................181 Abbildung 49: Siedlungsabfallzusammensetzung Stadt Leipzig 2013 (Ist-Stand) ...............182 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 11 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abbildung 50: Siedlungsabfallzusammensetzung Stadt Leipzig 2025 (Prognose Niedrigszenario) .........................................................................182 Abbildung 51: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Niedrigszenario) ....184 Abbildung 52: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Hochszenario) .......185 Abbildung 53: Entwicklung und Prognose der Siedlungsabfallmengen und ihrer Zusammensetzung nach Abfallgruppen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2008 bis 2025 .......................192 Abbildung 54: Absolute Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen (Ist-Stand / Niedrig-/Hochszenario) Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2013 und 2025 ......................193 Abbildung 55: Siedlungsabfallzusammensetzung ZAW-Verbandsgebiet 2013 (Ist-Stand)....................................................................................................194 Abbildung 56: Siedlungsabfallzusammensetzung ZAW-Verbandsgebiet 2025 (Prognose Niedrigszenario) .........................................................................194 Abbildung 57: Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt (Katastrophenfälle/ Großschadensereignisse) anfallenden Abfällen in der Stadt Leipzig ............210 Abbildung 58: Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt (Katastrophenfälle/ Großschadensereignisse) anfallenden Abfällen im Landkreis Leipzig ..........212 Fotoverzeichnis Seite Foto 1: Kontroll- und Servicetunnel im Erweiterungsbereich der ZDC ..................................90 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 12 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Verzeichnis der Abkürzungen a A a.a.O. AbfAblV AbfKlärV AbfVerbrG Abs. AfU AGM AJFB ALL AltfahrzeugV AltholzV AS ASA ASG AVN AVV AWGS AWK AWP AWS AWW AWVC = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = Jahr (annum) Autobahn am angegebenen Ort Abfallablagerungsverordnung Klärschlammverordnung Abfallverbringungsgesetz Absatz Amt für Umweltschutz Amt für Gebäudemanagement Amt für Jugend, Familie und Bildung ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH Altfahrzeug-Verordnung Altholzverordnung Abfallschlüssel Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. Amt für Stadtgrün und Gewässer Abfallverband Nordsachsen Abfallverzeichnis-Verordnung Abfallwirtschaftsgebührensatzung Abfallwirtschaftskonzept Abfallwirtschaftsplan Abfallwirtschaftssatzung Abfallwegweiser Abfallwirtschaftsverband Chemnitz B BAB BattG BImSchG BioAbfV = = = = = Bundesstraße Bundesautobahn Batteriegesetz Bundes-Immissionsschutzgesetz Bioabfallverordnung d DA DepV d.J. DK DSD DSH = = = = = = = Tag (day) Dienstanweisung Deponieverordnung des Jahres Deponieklasse Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH Deponie Seehausen E EAK ear EB = = = = Elektro Europäischer Abfallkatalog stiftung elektro-altgeräte register Eigenbetrieb Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 13 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH EBS EG EGAB ElektroG E-Schrott EU EUR bzw. € EW EWG EW/km² = Ersatzbrennstoff = Europäische Gemeinschaft = Erstes Gesetz zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen = Elektro- und Elektronikgerätegesetz = Elektro- und Elektronikaltgeräte = Europäische Union = EURO = Einwohner = Einwohnergleichwerte = Einwohner pro Quadratkilometer (=Einwohnerdichte) Fe = Eisen (ferrum) gem. GewAbfV GIZ GVZ GWA = = = = = gemäß Gewerbeabfallverordnung Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Güterverkehrszentrum Großwohnanlagen ha HA HTWK HWK = = = = Hektar Hauptamt Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Handwerkskammer i.G. IHK i.S. i.V.m. = = = = in Gründung Industrie- und Handelskammer Im Sinne in Verbindung mit JA = Jugendamt KFZ kg kg/(EW x a) km² KrWG = = = = = Kraftfahrzeug Kilogramm Kilogramm pro Einwohner und Jahr (= spezifische Abfallmasse) Quadratkilometer Kreislaufwirtschaftsgesetz Liter/(EW x Wo) LA LEP LfULG LK LVP = = = = = = Liter pro Einwohner und Woche (= spezifisches Abfallvolumen) Liegenschaftsamt Landesentwicklungsplan Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Landkreis Leichtverpackungen Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 14 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH max. m³ m³/a MBA MFH Mg MJ = = = = = = = NE N.N. = Nicht Eisen = nicht bekannt (nomen nescio) OA OBM o. g. örE OT OV = = = = = = PPK = Papier, Pappe, Kartonagen RA RAB rd. RL RV = = = = = Rechtsamt Restabfallbehälter rund Richtlinie Ratsversammlung SächsABG SächsKAG SächsKomZG SK SLFS SMUL SPA SPNV SRL SUP SVA = = = = = = = = = = = Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz Sächsisches Kommunalabgabengesetz Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit Sortierkampagne Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Stadtplanungsamt Schienenpersonennahverkehr Stadtreinigung Leipzig Statistische Umweltprüfung Schulverwaltungsamt t t/a TASi TOC = = = = Tonne Tonnen pro Jahr (= absolute Abfallmasse) Technische Anleitung Siedlungsabfall Total organic carbon (Gesamtgehalt an organischem Kohlenstoff) 1) maximal Kubikmeter Kubikmeter pro Jahr (= absolutes Abfallvolumen) Mechanisch-Biologische Behandlungsanlage Mehrfamilienhäuser Megagramm 1) Megajoule Ordnungsamt Oberbürgermeister oben genannt öffentlich-rechtliche(r) Entsorgungsträger Ortsteil Organisationsverfügung Gebräuchliche Bezeichnung für die Gewichtseinheit vorzugsweise im angelsächsischen Sprachraum zur Unterscheidung von der britischen (ca. 1.016 kg) und der amerikanischen (ca. 907 kg) Tonne. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 15 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH u. a. u. E. UiZ UVPG = = = = unter anderem unseres Erachtens Umweltinformationszentrum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung VerpackV v. g. VTA = Verpackungsverordnung = vorstehend genannt = Verkehrs- und Tiefbauamt WEV Wo = Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH = Woche ZAS ZAW ZDC = Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen = Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen = Zentraldeponie Cröbern 1-2 FH = 1-2 Familienhäuser Ø = Durchschnitt Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 16 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 1 Anlass und Aufgabenstellung Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz-KrWG) vom 24. Februar 2012, zuletzt geändert durch § 44 Absatz 4 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) in § 20 Abs. 1 die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgaben verschiedener Regelungen des Gesetzes (§§ 6 bis 11) zu verwerten oder (§ 15 und 16) zu beseitigen. Über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling sowie die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – soweit sie diese nicht durch Satzung von der Entsorgung ausgeschlossen haben1) – nach Maßgabe des § 21 KrWG Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) und Abfallbilanzen zu erstellen. Die konkreten Anforderungen an die Konzepte regeln dabei die Länder. Die Abfallwirtschaftskonzepte der sächsischen örE haben insofern den gesetzlichen Anforderungen des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG) vom 31. Mai 1999, rechtsbereinigt mit Stand vom 22. Juli 2013 zu entsprechen. Gemäß § 2 Abs. 1 SächsABG besteht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Verpflichtung, für ihren Bereich ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und dieses bei wesentlichen Änderungen oder spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. In den Konzepten sind dabei insbesondere die Ziele der Abfallvermeidung und Abfallverwertung, die Maßnahmen der Abfallvermeidung sowie die Methoden, Anlagen und Einrichtungen der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung darzustellen. In ihrem Maßnahmenteil sind die Abfallwirtschaftskonzepte schließlich durch Satzung für verbindlich zu erklären. § 4 Abs. 1 SächsABG gestattet es Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlichrechtliche Entsorgungsträger sich zur Erfüllung ihrer Aufgabe zu regionalen Zweckverbänden als Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzuschließen. Von dieser Möglichkeit, die bereits das Erste Gesetz zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen (EGAB) vom 12. August 1991 bot, machten bereits zu Jahresbeginn 1992 die Stadt Leipzig und die seinerzeitigen Landkreise Borna, Geithain, Grimma, Leipzig und Altenburg Gebrauch und gründeten den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW), der im Mai 1994 die Rechtsfähigkeit erlangte. Infolge des Kreisgebietsreformgesetzes im August 1994 und der Verwaltungs- und Funktional-reform vom August 2008 im Freistaat Sachsen hat der ZAW aktuell mit der Stadt und dem Landkreis Leipzig nur noch zwei Mitglieder. Satzungsseitig ist die Aufgabenstellung innerhalb des Zweckverbandes dergestalt geregelt, dass das Sammeln, Transportieren und 1) Zu Details s. § 20 Abs. 2 KrWG. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 17 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Verwerten überlassungspflichtiger Abfälle in die Aufgabenverantwortung der Verbandsmitglieder fällt, wobei die eingesammelten Abfälle (§ 4 Abs. 4 SächsABG) dem Abfallverband zu überlassen sind. Dem ZAW obliegt gem. § 4 Abs. 2 die Aufgabe, die Abfallentsorgungsanlagen einschließlich der Anlagen zum Umschlagen von Abfällen zu errichten und zu betreiben. Im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben – die Stadt Leipzig sowie der Landkreis Leipzig sind für Sammlung, Transport und Verwertung überlassungspflichtiger Abfälle verantwortlich und dem ZAW obliegt die Aufgabe der Abfallbeseitigung – sind sowohl der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen als auch seine beiden Verbandsmitglieder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und haben insofern (s. oben) jeweils Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen und (§ 2 Abs. 1 SächsABG) miteinander abzustimmen. Während der Landkreis Leipzig über ein aktuelles AWK (2012–2018) verfügt1), besteht sowohl für den ZAW als auch die Stadt Leipzig die Notwendigkeit ihre Abfallwirtschaftskonzepte fortzuschreiben. Vor diesem Hintergrund wurde in Regie des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen das Ingenieurbüro SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH am 11. März 2014 in enger Abstimmung mit der Stadtreinigung Leipzig (SRL) mit der Erarbeitung eines Abfallwirtschaftskonzeptes für den ZAW betreffend den Zeitraum 2014 bis 2018 beauftragt. Dieses umfasst aus v. g. Grund derzeit ausschließlich noch das Verbandsmitglied Stadt Leipzig. In das nächste Abfallwirtschaftskonzept (ab 2019) wird dann schließlich auch der Landkreis Leipzig einbezogen werden. Ziel dieses Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, die jeweiligen gesetzlich fixierten Pflichtaufgaben der beiden örE für den Zeitraum von fünf Jahren planerisch zu bewältigen. Gleichzeitig soll das hiermit vorgelegte Konzept als öffentliches Dokument Transparenz gegenüber den zuständigen Abfallbehörden und Abfallerzeugern schaffen und das Aufgabenspektrum des Zweckverbandes sowie der Stadt Leipzig, die sich zur Aufgabenerfüllung des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig (SRL) bedient, als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger aufzeigen. Nach Diskussion in den zuständigen politischen Gremien und Beschluss des AWK stellt es darüber hinaus die Leitlinie für die zukünftige Gestaltung der kommunalen Abfallwirtschaft dar. Das hiermit vorgelegte Abfallwirtschaftskonzept gliedert sich wie folgt: Kapitel 1 Anlass und Aufgabenstellung Kapitel 2 Lage und Infrastruktur Kapitel 3 Rechtliche Rahmenbedingungen für das Abfallwirtschaftskonzept Kapitel 4 Aktuelle Organisation der Abfallwirtschaft Kapitel 5 Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung Kapitel 6 Abfallerfassung und -entsorgung 1) Vorgelegt von SHC GmbH im Februar 2012. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 18 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Kapitel 7 Entwicklung der Abfallmengen und -zusammensetzung Kapitel 8 Bilanz zum Erfüllungsstand der gemäß der aktuellen Abfallwirtschaftskonzepte geplanten Maßnahmen Kapitel 9 Prognosen Kapitel 10 Maßnahmeempfehlungen zur Beschlussfassung Kapitel 11 Nachweis der Entsorgungssicherheit Kapitel 12 Prüfung der Erforderlichkeit einer strategischen Umweltprüfung 2 Lage und Infrastrukturdaten 2.1 Stadt Leipzig Die nachstehende Abbildung 1 zeigt die Lage der Kreisfreien Stadt Leipzig innerhalb des Freistaates Sachsen, die gemeinsam mit dem Landkreis Leipzig den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) bildet. Aus Abbildung 2 lassen sich die räumliche Ausdehnung und die kleinräumige Gliederung der Stadt Leipzig nach Stadtbezirken und Ortsteilen entnehmen. Abbildung 1: Geographische Lage der Kreisfreien Stadt Leipzig im Freistaat Sachsen Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 19 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abbildung 2: Räumliche Ausdehnung und kleinräumige Gliederung der Stadt Leipzig nach Stadtbezirken und Ortsteilen Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 20 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 2.1.1 Lage und räumliche Ausdehnung Die Stadt Leipzig liegt an der nordwestlichen Peripherie des Freistaates Sachsen und ist Teil der Metropolregion Leipzig/Halle-Dresden-Chemnitz. Die Stadtfläche erstreckt sich über insgesamt 297,4 km² und bleibt damit nur wenig (rd. 9 %) hinter der der Landeshauptstadt Dresden (328 km²) zurück. Knapp 36 % und damit die größte Teilfläche erfährt eine landwirtschaftliche Nutzung. Dahinter folgen mit 28,5 % Anteil Gebäude- und Freiflächen sowie mit 12,0 % Verkehrsflächen, die – soweit man eine Addition vornimmt – recht deutlich (4,9 %-Punkte) hinter den Erholungs- und Waldflächen, deren Bedeutung innerhalb des letzten Dezenniums (+48 %) erheblich gestiegen ist, zurückbleiben. Ihre räumliche Begrenzung durch die beiden Landkreise Leipzig und Nordsachsen sowie die diesen wiederum angehörigen Städte und Gemeinden erfährt die Stadt Leipzig, deren Länge der Stadtgrenze insgesamt 128,7 km beträgt, wie folgt: Landkreis Nordsachsen Landkreis Leipzig Abbildung 3: An die Stadt Leipzig angrenzende Gebiete Landkreis Leipzig Stadt Markkleeberg Stadt Markranstädt Gemeinde Großpösna Gemeinde Borsdorf Stadt Zwenkau Stadt Pegau1) Stadt Brandis 1) 77,3 km 26,1 km 19,0 km 10,1 km 8,1 km 7,3 km 3,9 km 2,8 km Hierbei handelt es sich um die Gemeinde Kitzen, die seit dem 01.01.2012 zur Stadt Pegau gehört. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 21 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Landkreis Nordsachsen Stadt Schkeuditz Stadt Taucha Gemeinde Krostitz Gemeinde Rackwitz Gemeinde Jesewitz 51,4 km 18,2 km 14,5 km 10,3 km 7,5 km 0,9 km 2.1.2 Verkehrsinfrastruktur Die Erschließung der Stadt Leipzig mit Verkehrsträgern unterschiedlicher Art war insbesondere in Anbetracht der bestehenden Bundesautobahnen (BAB) A9 und A14, die das Stadtgebiet in Nord-Süd-Richtung tangieren (A9) bzw. in ost-westlicher Richtung (A14) im Norden schneiden bereits im Zeitraum (2005/2006) der zweiten AWK-Fortschreibung für die Stadt Leipzig als sehr gut einzuordnen. Aktuell kommt vor allem die seit dem Jahr 2006 vom Autobahnkreuz Rippachtal bis zum Dreieck Parthenaue durchgängig befahrbare und die Autobahnen A9 sowie A14 verbindende A38 hinzu, die die Verkehrserschließung des südlichen Stadtgebietes durch die Anbindung an das Bundesfernstraßennetz entscheidend verbessert. Daneben durchqueren mehrere Bundesstraßen (B2 / B6 / B87 / B181 / B184 / B186) sowie Bahnlinien das Stadtgebiet in sämtliche Himmelsrichtungen. Schließlich ist der Flughafen Leipzig/Halle als zentraler Verkehrsknotenpunkt in Mitteldeutschland von wesentlicher und ganz erheblicher Bedeutung für die Erschließung der Stadt Leipzig als Wohn-, insbesondere aber auch Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsmetropole. Konkret lässt sich dies anhand nachstehender Vergleichsdaten1) erkennen: Kennziffer Flugzeugbewegungen Fluggäste Luftfracht 2) 2004 2013 31.207 57.888 2.026.550 2.129.711 10.147 t 878.023 t Extrem beeindruckend fällt der Anstieg im Bereich Luftfracht aus, der sich binnen der letzten zehn Jahre vollzogen hat. Hieran lässt sich eindeutig die enorm gestiegene Bedeutung des Flughafens als Luftfracht-Drehkreuz ablesen. Zur besseren Einschätzung dieser Entwicklung sind nachfolgend für vier weitere (größere) deutsche Flughäfen das Luftfrachtaufkommen in den Jahren 2004 sowie 2013 und die jeweilige Veränderungsrate im Vergleich zum Flughafen Leipzig/Halle dargestellt. Leipzig/Halle 2004: 10.147 t 2013: 878.023 t ≙ +8.553 % Frankfurt/Main 2004: 1.839.086 t 2013: 2.094.605 t ≙ +14 % 1) 2) Nur gewerblicher Verkehr und ohne Transit. einschließlich Luftpost. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 22 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Köln/Bonn 2004: 615.461 t 2013: 717.147 t ≙ +17 % Dresden 2004: 411 t 2013: 178 t ≙ -56 % München 2004: 192.167 t 2013: 287.809 t ≙ +50 % Anhand des vorstehenden Vergleiches ist das ungebremste und rasante Wachstum des Flughafens Leipzig/Halle in diesem Bereich sehr gut erkennbar. Abbildung 4 lässt sich die Verkehrsanbindung und -erschließung der Stadt Leipzig im Überblick nach den verschiedenen Verkehrsträgern entnehmen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 23 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abbildung 4: Verkehrsanbindung und -erschließung der Stadt Leipzig durch verschiedene Verkehrsträger Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 24 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 2.1.3 Einwohnerzahlen und Bevölkerungsentwicklung Zum 31.12.2013 lebten in der Stadt Leipzig insgesamt 531.562 Einwohner (EW) mit Hauptwohnsitz. Damit kommt der Stadt Leipzig der Status als größte Stadt im Freistaat Sachsen, den sie zwischenzeitlich (2009–2012) an die Landeshauptstadt Dresden verloren hatte, seit dem Jahr 2013 wenn auch ausgesprochen knapp (+0,2 %) – die Dresdener Einwohnerzahl lag per Jahressende 2013 bei 530.754 EW – wieder zu. Die Bevölkerungszahl der dritten Kreisfreien Stadt im Freistaat – Chemnitz mit 242.022 Einwohnern – wird dagegen nach wie vor um mehr als das Doppelte (+120 %) übertroffen. Zusätzlich hatten nach Recherchen der Stadtreinigung Leipzig und von SHC, die im Rahmen der Restabfallanalyse 2013 für die Stadt Leipzig durchgeführt wurden, per Ende 2012 rd. 11.000 Personen einen Nebenwohnsitz im Stadtgebiet. In Anbetracht einer Gesamtfläche der Stadt von 297,4 km² errechnet sich daraus eine durchschnittliche Einwohnerdichte von 1.787 EW/km² (nur EW mit Hauptwohnsitz). Die entsprechenden Daten für den Freistaat Sachsen (220 EW/km²) und die Bundesrepublik Deutschland (226 EW/km²) werden aufgrund der naturgemäß wesentlich höheren Verdichtung städtischer Siedlungsräume weit übertroffen. In – allerdings (sehr) deutlich – abgeschwächter Form gilt dies auch im Vergleich mit den anderen beiden Kreisfreien Städten (Dresden 1.617 EW/km² und Chemnitz 1.096 EW/km²) im Freistaat Sachsen sowie insbesondere auch den im Zuge der Kreisgebietsreform 2008 gebildeten zehn Landkreisen, deren Bevölkerungsdichte sich innerhalb eine Spannbreite von 98 EW/km² (Landkreis Nordsachsen) bis 345 EW/km² (Landkreis Zwickau) bewegen. Abbildung 5 lässt sich ein Vergleich der Bevölkerungsdichten im Freistaat Sachsen differenziert nach Größenklassen für die 13 Gebietskörperschaften entnehmen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 25 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abbildung 5: Bevölkerungsdichte im Freistaat Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Differenziert man die zum Zeitpunkt der Durchführung der Restabfallanalyse 2013 seinerzeit aktuellste offiziell vorliegende Einwohnerzahl Leipzigs umfassend die wohnberechtigte Bevölkerung1) (539.378 EW per 31.12.2012) und damit die Gesamteinwohnerzahl der Stadt Leipzig2) nach Siedlungsstrukturen, die für abfallwirtschaftliche Betrachtungen von Bedeutung sind, so zeigt sich folgendes Bild: Einwohnerspezifische Strukturkennzahlen Stadt Leipzig Siedlungsstrukturtyp Einwohnerzahl Einwohneranteil Großwohnanlagen, 1,1-m³-RAB 217.910 40,4 % Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB 252.428 46,8 % 69.040 12,8 % 539.3783) 100,0 % 1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB Stadt Leipzig 1) 2) 3) Darunter fallen sowohl Einwohner mit Haupt- als auch mit Nebenwohnsitz. Diese erfuhr im Hinblick auf die Zahl der Einwohner mit Hauptwohnsitz nach Veröffentlichung der Resultate der EU-weiten Volks- und Wohnungszählung (Mikrozensus 2011) eine Korrektur um über 21.000 Einwohner nach unten. Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 26 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Tabelle 1: Einwohnerbesatz Stadt Leipzig nach Siedlungsstrukturgebieten 2012 Tabelle 1 zeigt, dass das einwohnermäßig am stärksten besetzte Segment der Strukturtyp Mehrfamilienhäuser, 120-/240-l-RAB mit einem Bevölkerungsanteil von 46,8 % ist. In dieser Bebauungsstruktur lebten – nach der seinerzeit noch nicht um die Ergebnisse des Mikrozensus 2011 bereinigten offiziellen Einwohnerstatistik – ca. 252.428 Einwohner der Stadt Leipzig. Dahinter folgte das Siedlungsstrukturgebiet Großwohnanlagen, 1,1-m³-RAB mit 40,4 % Bevölkerungsanteil (= ca. 217.910 EW). Im Bereich der mit 60- bis 240-Liter-RAB ausgestatteten 1-2 Familienhäuser wohnten schließlich rd. 69.040 Einwohner der Stadt. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von 12,8 %. Nachstehend findet sich die Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Leipzig im Zeitraum 2001 bis 2013 graphisch dargestellt. Dabei sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den in Abbildung 6 ausgewiesenen Zahlen ausschließlich um die Einwohner mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet handelt, da allein diese von der offiziellen Statistik mit hinreichender Genauigkeit erfasst werden. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 27 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Jahr 1) 2001 Einwohner 493.052 2002 494.795 2003 497.531 2004 498.491 2005 2006 502.651 506.578 2007 510.512 2008 515.469 2009 518.862 2010 522.883 2011 2) 510.043 2012 2013 520.838 531.562 540.000 531.562 530.000 522.883 520.838 Einwohner 518.862 520.000 515.469 510.512 510.000 506.578 510.043 502.651 497.531 500.000 498.491 494.795 493.052 490.000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung Stadt Leipzig 2001 bis 2013 1) 2) Stand jeweils per 31.12. des Jahres. Korrektur der Einwohnerzahlen aufgrund der Resultate des Mikrozensus 2011. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 28 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Absolut betrachtet ist die Einwohnerzahl der Stadt Leipzig in den letzten 12 Jahren um rd. 38.500 Personen angestiegen. Dies entspricht einer relativen Veränderung um +7,8 %. Bei einer Interpretation dieser Entwicklung sind die im Zeitraum 1993 bis 2000 erfolgten Eingemeindungen ins Stadtgebiet ebenso zu berücksichtigen wie die mit dem Zensusstichtag 09.05.2011 korrigierte Fortschreibung der Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes, welche auf der Pseudo-Volkszählung vom 03.10.1990 basierte. 2.1.4 Fläche und Flächennutzung Per Jahresende 1998 betrug die Fläche der Stadt Leipzig noch 17.975 ha. Aufgrund der per 01.01.1999 erfolgten Eingemeindungen von insgesamt 11 Orten bzw. Gemeindeteilen aus dem Umfeld in das Stadtgebiet erhöhte sich dessen Fläche nachhaltig [61,6 % (!)] um 11.069 ha auf 29.044 ha. Mit den weiteren Eingemeindungen von Burghausen und Rückmarsdorf zum 01.01.2000 wuchs die Stadtfläche auf 29.754 ha. Aufgrund von Neuvermessungen in der Folgezeit betrug die amtlich festgestellte Fläche Leipzigs im Jahr 2004 schließlich 29.760 ha. Aktuell sind es 29.732 ha. Bedingt durch die deutlich geringere Bevölkerungsdichte der eingemeindeten Orte und Gemeindeteile verringerte sich diese Kennzahl für das Stadtgebiet Leipzig von 2.697 EW/km² (1998) sehr deutlich (-34,7 %) auf 1.761 EW/km² im Jahr 2004 und stieg bis 2013 wieder geringfügig auf 1.787 EW km² an. Differenziert man die Bodenfläche der Stadt Leipzig nach der tatsächlichen Nutzung und unterscheidet dabei nach den im Statistikwesen gebräuchlichen acht Hauptnutzungsarten, so zeigen sich im Jahresvergleich 1998 und 2004 sehr deutlich die Auswirkungen, die die Eingemeindungen in das Stadtgebiet nach sich gezogen haben. Anhand des Jahresvergleiches 2004/20121) lässt sich erkennen, dass sich die Flächennutzung innerhalb der Stadt nur im Hinblick auf wenige Nutzungsarten stärker verändert hat. 1) Für das Jahr 2013 liegen aktuell noch keine offiziellen Zahlen vor. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 29 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Bodenfläche nach tatsächlicher Nutzung Stadt Leipzig Bodenfläche Veränderung 1998 2004 1998/2004 2012 ∆x δx ha % ha % ha % ha % Nutzungsart Gebäude- und Freifläche Veränderung 2004/2012 ∆x δx ha % 5.640 31,4 8.244 27,7 +2.604 +46,2 8.470 28,5 +226 +2,7 384 2,1 518 1,7 +134 +34,9 385 1,3 -133 -25,7 Erholungsfläche 1.147 6,4 1.681 5,7 +534 +46,6 2.946 9,9 +1.265 +75,3 Verkehrsfläche 2.393 13,3 3.481 11,7 +1.088 +45,5 3.571 12,0 +90 +2,6 Landwirtschaftsfläche 6.132 34,1 12.183 40,9 +6.051 +98,7 10.612 35,7 -1.571 -12,9 Waldfläche 1.144 6,4 1.703 5,7 +559 +48,9 2.080 7,0 +377 +22,1 Wasserfläche 417 2,3 731 2,5 +314 +75,3 886 3,0 +155 +21,2 Sonstige Fläche 718 4,0 1.219 4,1 +501 +69,8 787 2,6 -432 -35,4 17.975 100,0 29.760 100,0 +11.785 +65,6 29.737 100,0 -23 -0,1 Betriebsfläche Gesamt Tabelle 2: Entwicklung der Bodenfläche und deren Nutzung 1998 bis 2012 in der Stadt Leipzig Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 30 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Im Zeitvergleich 1998 und 2004 verzeichnete – absolut betrachtet – lt. Tabelle 2 die landwirtschaftlich genutzte Fläche mit 6.051 ha durch die Gebietsreformen den mit Abstand größten Zuwachs, gefolgt von den Gebäude- und Freiflächen (+2.604 ha) sowie den Verkehrsflächen (+1.088 ha). Die relative Sichtweise führt ebenfalls die Landwirtschaftsfläche mit +98,7 % an der Spitze. Hier folgen die Wasserflächen (+75,3 %) und anderweitig genutzte Flächen (+69,8 %) auf den nächsten Rängen. Den weiteren fünf Nutzungsarten kommt mit Zuwächsen zwischen 34,9 % (Betriebsfläche) und 48,9 % (Waldfläche) eine nahezu gleiche Bedeutung zu. Betrachtet man den Flächenzuwachs im Zeitraum 1998 bis 2004 (+11.785 ha) per se, so entfällt gut die Hälfte (51,3 %) desselben auf landwirtschaftlich genutzte Flächen. Mit 22,1 % kommt daneben den Gebäude- und Freiflächen sowie – mit bereits deutlichen Abstrichen – den Verkehrsflächen mit 9,2 % noch eine größere Bedeutung zu. Die Anteile aller anderen Nutzungsarten liegen durchgängig und zum Teil deutlich unter 5 %. Im Zeitraum 2004 bis 2012 erfuhr die Bodenfläche der Stadt Leipzig praktisch keine Veränderung. Stellt man in dieser Hinsicht auf die verschiedenen Nutzungsarten ab, so fallen solche insbesondere bei den Landwirtschafts- und den Erholungsflächen ins Auge. Während erst-genannte sich um rd. 1.570 ha, entsprechend ca. 13 % verringerten, nahm der Anteil der Erholungsflächen um sehr hohe 75 % zu, was eine Erweiterung um 1.265 ha bedeutet. Aktuell stehen damit rd. 10 % der Fläche des Stadtgebietes für Erholungszwecke zur Verfügung, während es im Jahr 2004 nur 5,7 % waren. Geringere Zunahmen verzeichneten daneben die Wald- und Wasserflächen sowie die Gebäude- und Freiflächen. Demgegenüber war insbesondere die Bedeutung der Sonstigen Flächen und – mit schon deutlichen Abstrichen – der Betriebsflächen rückläufig. Nahezu unverändert blieben schließlich im Hinblick auf ihre Größe die Verkehrszwecken dienenden Flächen. Die nachstehende Abbildung verdeutlicht die aktuelle Flächennutzung in der Stadt Leipzig noch einmal graphisch. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 31 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 29.737 ha ≙ 100% Sonstige Fläche Gebäude- und Freifläche 2,6 Landwirtschaftsfläche 28,4 35,7 13,3 3,0 16,9 Betriebsund Verkehrsfläche Wasserfläche Erholungs- und Waldfläche Abbildung 7: Größe und Nutzung der Fläche der Stadt Leipzig 2012 2.1.5 Stadtbezirke und Ortsteile Insgesamt umfasst das Gebiet der Stadt Leipzig zehn Stadtbezirke (0 Mitte bis 9 Nord) mit insgesamt 63 Ortsteilen (00 Zentrum bis 95 Wiederitzsch). Einen Überblick über die kleinräumige Gliederung der Stadt sowie wesentliche Eckdaten der Stadtbezirke und Ortsteile gibt die nachstehende Abbildung. Bei den Angaben zu den Einwohnerzahlen gilt es zu beachten, dass als Quelle hierfür seitens des Amtes für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig das vom städtischen Ordnungsamt geführte Einwohnerregister genutzt wird. Dessen Zahlen werden ortsnah erhoben, überprüft sowie verwaltet und sind von daher deutlich belastbarer als die Gruppenfortschreibung (z.B. nach Alter, Geschlecht u. a.) des Statistischen Landesamtes, die – wie bereits erwähnt – bis zur EU-weiten Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2011 auf der PseudoVolkszählung vom 03.10.1990 beruhte und mit dem Zensustag 09.05.2011 eine erhebliche (Bereinigung um exakt 21.454 Einwohner ≙ 4,1 % der Stadtbevölkerung) Korrektur erfuhr. Die Abweichungen der Einwohnerzahlen in den Abbildungen 6 und 8 (fast 7.800 EW) sowie der in Teilkapitel 2.1.4 benannten Einwohnerdichte sind vor diesem Hintergrund zu sehen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 32 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Stadtbezirk Einwohner1) Ortsteile Einwohnerdichte2) Fläche EW % km² % EW/km² 0 – Mitte 7 57.383 10,6 13,9 4,7 4.133 1 – Nordost 6 43.316 8,0 26,8 9,0 1.618 10 73.172 13,6 40,7 13,7 1.796 3 – Südost 6 55.470 10,3 34,6 11,6 1.601 4 – Süd 5 63.269 11,7 16,9 5,7 3.738 5 – Südwest 6 51.213 9,5 46,7 15,7 1.097 6 – West 7 48.940 9,1 14,7 4,9 3.332 7 – Alt-West 6 51.993 9,6 26,1 8,8 1.993 8 – Nordwest 4 29.946 5,6 39,1 13,1 766 9 – Nord 6 64.643 12,0 38,0 12,8 1.701 63 539.3483) 100,0 297,44) 100,0 1.814 2 – Ost Stadt Leipzig Abbildung 8: Kleinräumige Gebietsgliederung Stadt Leipzig und Eckdaten zu den Stadtbezirken sowie Ortsteilen 1) 2) 3) 4) Stand: 31.12.2013. Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz. Geringfügige Differenzen zum Quotienten aus Einwohnerzahl und Fläche beruhen auf weiteren Nachkommastellen bei den Stadtbezirksflächen, die das Amt für Statistik und Wahlen bei der Berechnung berücksichtigt, aber nicht explizit ausweist. Differenz von 3 EW aufgrund nicht möglicher Zuordenbarkeit zu einzelnen Stadtbezirken wegen fehlender Adressen. Rundungsdifferenz von 0,1 km². Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 33 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Laut den Angaben im Statistischen Jahrbuch 2014 der Stadt Leipzig beläuft sich die Zahl der Einwohner mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet aktuell (31.12.2013) auf insgesamt 539.348 EW. Die meisten Bewohner (37.172 EW) leben mit einem Anteil von 13,6 % im Stadtbezirk 2–Ost, der durch die Gemeindegebietsreform 1999 eine erhebliche Erweiterung erfuhr. Mit Bevölkerungsanteilen von über 10 % liegen die vier Stadtbezirke 9 – Nord 12,0 % = 64.643 EW 4 – Süd 11,7 % = 63.269 EW 0 – Mitte 10,6 % = 57.383 EW 3 – Südost 10,3 % = 55.470 EW durchaus nicht weit – die maximale Spannbreite beträgt 16,5 % – auseinander. Den Schluss bildet in dieser Hinsicht der weit weniger städtisch geprägte Stadtbezirk 8–Nordost, in den zum 01.01.1999 die heutigen Ortsteile 82 Lützschena-Stahmeln sowie 83 Lindenthal eingemeindet wurden und in dem aktuell 5,6 % (= 28.944 EW) der Gesamtbevölkerung der Stadt leben. Flächenmäßig betrachtet stellen sich die Relationen – wie zu erwarten – deutlich anders dar. Mit 46,7 km² – entsprechend 15,7 % des gesamten Stadtgebietes – steht der Stadtbezirk 5–Südwest, zu dem insbesondere die großflächigen Ortsteile 55 Hartmannsdorf-Knautnaundorf (15,9 km²) und 53 Großzschocher (15,5 km²) – sowie mit Abstrichen 54 KnautkleebergKnauthain (8,4 km²) – zählen, an der Spitze der Skala. Mit Flächenanteilen von über 10 % folgen die Stadtbezirke 2 – Ost 13,7 % = 40,7 km² 8 – Nordwest 13,1 % = 39,1 km² 9 – Nord 12,8 % = 38,0 km² 3 – Südost 11,6 % = 34,6 km². Den geringsten Flächenanteil weist – wie in anderen Großstädten auch – der Stadtbezirk 0–Mitte mit 4,7 % (= 13,9 km²) auf. Knapp darüber rangieren die Stadtbezirke 6–West (4,9 %), der zwar aus sieben, jedoch weitgehend (sehr) kleinen Ortsteilen besteht und 4–Süd (5,7 %) mit fünf Ortsteilen, wobei nur Connewitz (7,2 km²) und bereits mit Abstrichen DölitzDösen (4,2 km²) flächenmäßig größer ausfallen. Die Bevölkerungsdichte ist erwartungsgemäß im Stadtbezirk 0–Mitte und damit im Zentrum Leipzigs mit 4.133 EW/km² extrem hoch. Am nähesten an diesem Wert liegt der für den Stadtbezirk 4–Süd, der primär aufgrund der sehr hohen Siedlungsdichte in den Ortsteilen Südvorstadt und Lößnig auf 3.738 EW/km² lautet. Bedingt durch die hochverdichtete Bebauung mit Großwohnanlagen in den Ortsteilen Grünau-Mitte, -Nord und -Ost bewegt sich auch Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 34 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH die Bevölkerungsdichte des Stadtbezirkes 6–West angesichts von 3.332 EW/km² weit über dem Durchschnittswert der gesamten Stadt (1.814 EW/km²). Relativ dünn besiedelt sind schließlich die flächenmäßig großen, in den Randbereichen deutlich weniger städtisch strukturierten Stadtbezirke 5–Südwest und 8–Nordwest, in denen statistisch gesehen im Durchschnitt „nur“ 1.097 EW bzw. 766 EW auf einem Quadratkilometer leben. 2.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Wie eingangs bereits erwähnt verfügte der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen, der im Mai 1994 seine Rechtsfähigkeit erlangte, infolge des Kreisgebietsreformgesetzes seit August 1994 über drei Verbandsmitglieder. Neben der Kreisfreien Stadt Leipzig waren dies die Landkreise Leipziger Land und der Muldentalkreis. Im Rahmen der Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen „verschmolzen“ die beiden Landkreise zum neuen Landkreis Leipzig, so dass der ZAW aktuell nur noch aus zwei Mitgliedern besteht. Deren Hoheitsflächen zählen – anders als im Falle des Abfallverbandes Nordsachsen (AVN), des Abfallwirtschaftsverbandes Chemnitz (AWVC) und des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) – vollständig zum Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen, so dass dessen Verbandsgebiet aus den Flächen der Stadt Leipzig und des Landkreises Leipzig besteht. Ebenso wie im Fall des ZAW haben sich auch andere Landkreise und die Kreisfreie Stadt Chemnitz zur Erfüllung ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben zu kommunalen Zweckverbänden zusammengeschlossen. Aktuell existieren im Freistaat Sachsen fünf Abfallzweckverbände, nachdem der Abfallverband Nordsachsen im Jahr 2013 aufgelöst wurde. Keinem Verband gehören derzeit die Landeshauptstadt Dresden sowie der Vogtlandkreis und der Landkreis Nordsachsen an. 2.2.1 Lage und räumliche Ausdehnung Die geographische Lage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen lässt sich neben weiteren Informationen der folgenden Abbildung entnehmen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 35 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Zweckverband Abfallwirtschaft Regionaler Abfallverband Westsachsen Oberlausitz Niederschlesien 1) 1) Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal Abfallwirtschaftsverband Chemnitz Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen Abbildung 9: Graphische Lage des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen im Freistaat Sachsen Das Verbandsgebiet des ZAW liegt im Nordwesten des Freistaates Sachsen und umfasst eine Fläche von 1.944 km², wovon fast 85 % (1.647 km²) auf den Landkreis Leipzig entfallen, der mit seiner Fläche gut die Hälfte des (südlichen) Gebietes der Stadt Leipzig umschließt. Die Nord-Süd-Ausdehnung des Verbandsgebietes beträgt ca. 50 km, die in ost-westlicher Richtung etwa 52 km. Flächenmäßig gesehen ist der ZAW damit nach der Auflösung des Abfallverbandes Nordsachsen in 2013 der kleinste Abfallzweckverband im Freistaat Sachsen. Zieht man die Bevölkerungszahl als Betrachtungskriterium heran, so ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen mit 789.158 Einwohnern (Stand 31.12.2013) der größte Abfallverband im Freistaat. Mit bereits deutlichem Abstand folgt ihm der Regionale Abfallverband Oberlausitz Niederschlesien, der aufgrund seiner stark ländlichen Struktur trotz einer 1) Der Abfallverband Nordsachsen (AVN) wurde im Jahr 2013 aufgelöst. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 36 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH weit größeren Fläche (4.497 km² ≙ +173 %) eine erheblich niedrigere Einwohnerzahl (570.518 EW ≙ -28 %) aufweist. Noch vor den anderen Abfallverbänden folgt nicht weit dahinter die Landeshauptstadt Dresden, in der 530.754 Personen wohnen. Seine räumliche Begrenzung durch andere Körperschaften erfährt das ZAW-Verbandsgebiet – wie sich Abbildung 9 partiell entnehmen lässt – im Norden durch den Landkreis Nordsachsen. Im Osten grenzen wiederum Nordsachsen und der Landkreis Mittelsachsen – letzterer bis hin zum Süden – an das Verbandsgebiet. In südlicher Richtung schließlich ist es der Freistaat Thüringen und im Westen das Land Sachsen-Anhalt, die die Grenzen des ZAW bilden. 2.2.2 Verkehrsinfrastruktur Das Verbandsgebiet des ZAW verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung an das überörtliche Straßen- und Schienennetz. Wie vorn (s. 2.1.2) beschrieben, stellt die Stadt Leipzig in jeder Hinsicht einen gut erreichbaren und in seiner Bedeutung stetig steigenden Verkehrsknotenpunkt dar. Auch im Hinblick auf das zweite Verbandsmitglied des ZAW, den Landkreis Leipzig kann dessen überregionale straßenverkehrliche Anbindung vor allem aufgrund der durch das Kreisgebiet verlaufenden Bundesautobahnen A38 und A14, der im Westen den Landkreis tangierenden A9 sowie nicht zuletzt der aktuell im Bau befindlichen A72, die die Oberzentren Leipzig und Chemnitz verbinden wird, als sehr gut gelten. Zusätzlich ist auch dieser Teil des Verbandsgebietes durch zahlreiche Bundesstraßen sowie ein dichtes Netz von Staats- und Kreisstraßen verkehrsinfrastrukturell gut erschlossen. Im Regionalplan Westsachsen 2008, der durch Satzung des Regionalen Planungsverbandes vom 23.05.2008 beschlossen wurde, wird zudem betreffend den Straßenverkehr folgender Grundsatz postuliert: „Das für die Entwicklung der Region bedeutsame Straßennetz soll so erhalten und ausgebaut werden, dass die Straßen ihre Verbindungs- und Versorgungsfunktion im System der zentralen Orte erfüllen können. Dabei sollen die Austausch- und Verflechtungsbeziehungen innerhalb der Region und mit den Nachbarräumen gestärkt und die Erreichbarkeit in der gesamten Region verbessert werden“. Auf Basis dieser Festlegung sollen u.a. ergänzend zu den Ausweisungen im Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr folgende Straßenneubauvorhaben vorrangig realisiert werden: B6 Ortsumgehung Kühren S24 Ortsumgehung Luppa Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 37 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH S43 Verlegung westlich Brandis1) S242 Ortsumgehung Störmthal Zudem sollen vom Braunkohlenbergbau vor 1990 unterbrochene und nicht oder funktional nach den heutigen Anforderungen nicht ausreichend ersetzte Straßen und Wegeverbindungen unter Beachtung von Raumstruktur, Verkehrsbedarf und Ökologie (wieder) hergestellt werden. Im Hinblick auf den Verkehrsträger „Schiene“ besteht insbesondere aufgrund des Leipziger Hauptbahnhofs eine außerordentlich gute Anbindung des Verbandsgebietes an den überregionalen Bahnverkehr. Zusätzlich verfügt das Leipziger Umland über ein überdurchschnittlich ausgebautes Schienennetz. Dieses ist primär historischen Ursprungs in Verbindung mit der umfangreichen bergbaulichen Erschließung des Südraumes Leipzig und der damit einhergehenden Schaffung von effektiven Transportkapazitäten zu den regionalen Industrie- und Kraftwerksbetrieben. Gemäß dem Regionalplan Westsachsen muss der Schienenverkehr einen wesentlichen Beitrag zur Lösung bestehender Verkehrsprobleme leisten. Daher ist der weitere Ausbau des Eisenbahnnetzes anzustreben, was sowohl für Eisenbahnstrecken des überregionalen Verkehrs, die große Bevölkerungspotentiale erschließen als auch des regionalen Verkehrs gilt, die im Wesentlichen Zubringerstrecken zu den Verdichtungsräumen darstellen und damit wiederum dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) dienen. Weiterhin sind die Trassen stillgelegter Bahnstrecken zu sichern, um Potentiale zur Wiederinbetriebnahme des SPNV infolge langfristiger strukturräumlicher Entwicklungen zu erhalten. Zudem ermöglicht dies eine touristische Nutzung dieser Strecken sowie u. a. eine Entwicklung der Industriestandorte Böhlen und Espenhain. Zwischenzeitliche anderweitige Nutzungen – z. B. als Radwege – stehen diesem Erfordernis nicht entgegen, sofern sie reversibel sind. Nicht zuletzt soll gem. Regionalplan auch der Schienengüterverkehr zur Verminderung von Umweltbelastungen weiterentwickelt werden, was den Erhalt und den Ausbau von Industriestammgleisen und Gleisanschlüssen erfordert. In Westsachsen wurde dieser Forderung durch den Bau des Güterverkehrszentrums (GVZ) Leipzig in östlicher Randlage zum Flughafen Leipzig/Halle Rechnung getragen, welches als Schnittstelle verschiedener Transportarten und -wege dient und damit zur Erhöhung der Effektivität und Umweltverträglichkeit des Güterverkehrs beiträgt. Mit über 100 mittlerweile angesiedelten Unternehmen hat sich das GVZ Leipzig zu einer überaus erfolgreichen Industrie- und Logistikdrehscheibe entwickelt. 1) Mittlerweile umgesetzt. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 38 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Der nachstehenden Abbildung 10 lässt sich die Verkehrsinfrastruktur des ZAW-Verbandsgebietes sowie dessen überregionale Anbindung entnehmen. Hinsichtlich der Stadt Leipzig sei zusätzlich auf Abbildung 4 verwiesen. Abbildung 10: Verkehrsanbindung und Erschließung des ZAW-Verbandgebietes durch verschiedene Verkehrsträger Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 39 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 2.2.3 Einwohnerzahlen und Bevölkerungsentwicklung Mit Stichtag 31.12.2013 lebten im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen insgesamt 789.158 Einwohner mit Hauptwohnsitz. Die Bevölkerungsdichte errechnet sich für diesen Zeitpunkt angesichts einer Gebietsfläche von 1.944 km² zu 406 EW/km². Sie resultiert aus der weitgehend stark verdichteten Bebauung in der Stadt Leipzig mit einer Einwohnerdichte von 1.787 EW/km² und der überwiegend aufgelockerten Siedlungsstruktur im Landkreis Leipzig, für den die entsprechende Kennzahl – bei 257.596 EW und einer Fläche von 1.647 km² – auf 156 EW/km² lautet. Damit liegt die Bevölkerungsdichte im Verbandsgebiet aufgrund der Mitgliedschaft der Stadt Leipzig im ZAW über den entsprechenden Werten für den Freistaat Sachsen (220 EW/km²) und die Bundes-republik Deutschland (226 EW/km²). Analog zur Stadt Leipzig (dort im Jahr 2013) wurde von SHC im Vorfeld der Erarbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2012–2018 für den Landkreis Leipzig auch in dessen Kreisgebiet im Jahr 2011 eine zwei Sortierkampagnen (Frühling/Sommer) umfassende Restabfallanalyse durchgeführt. In deren Rahmen war es wie im Fall der Stadt Leipzig ebenfalls erforderlich, die Gesamteinwohnerzahl des Landkreises auf die verschiedenen Siedlungsstrukturtypen aufzuteilen, um detaillierte und belastbare Daten sowohl für die einzelnen Strukturgebiete als auch – im Wege einer gewichteten Hochrechnung – den gesamten Landkreis zu erhalten. Kombiniert man die in dieser Hinsicht seinerzeit ermittelten Daten mit der aktuellen Einwohnerzahl des Landkreises – was in Anbetracht eines nur sehr geringen timelags von zwei Jahren mit hinreichender Genauigkeit zulässig ist – so ergibt sich (in Analogie zu Tabelle 1, die die EW-Struktur für die Stadt Leipzig enthält) folgendes Bild. Einwohnerspezifische Strukturkennzahlen Landkreis Leipzig Siedlungsstrukturtyp Einwohnerzahl Großwohnanlagen, 1,1-m³- und 80-/120-Liter-RAB 46.110 Innenstadt/Mehrfamilienhäuser, 80-/120-Liter-RAB 121.326 Einwohneranteil 17,9 % 47,1 % 1-2 Familienhäuser, 80-/120-Liter-RAB 90.160 35,0 % Landkreis Leipzig 257.5961) 100,0 % Tabelle 3: Einwohnerverteilung Landkreis Leipzig nach Siedlungsstrukturtypen 1) Einwohner ausschließlich mit Hauptwohnsitz. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 40 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Rund 47 % der Einwohner des Landkreises Leipzig leben im Bereich der innerstädtischen Mehrfamilienhausbebauung, womit sich in relativer Hinsicht ein deckungsgleiches Resultat zur Stadt Leipzig ergibt (s. Tabelle 1). Absolut betrachtet differieren die jeweiligen Einwohnerzahlen in Anbetracht von „nur“ rd. 121.300 EW im Landkreis und ca. 252.400 EW in der Stadt allerdings erheblich, auch wenn im Fall der Stadt Leipzig größenordnungsmäßig ca. 3.700 EW mit Nebenwohnsitz von der v. g. Zahl zu subtrahieren sind. Auf den ländlichen Siedlungsraum mit fast ausschließlich 1-2 Familienhäusern entfallen 35 % der Gesamteinwohnerzahl des Kreises. Hier lautet die Vergleichszahl für die Stadt Leipzig auf lediglich rd. 13 %, wobei es sich dabei um am Rand des Stadtgebietes gelegene 1-2 Familienhäuser handelt. Von deutlich nachgeordneter Bedeutung ist im Landkreis schließlich der Siedlungsstrukturtyp Großwohnanlagen, in dem ca. 18 % der Kreisbevölkerung (rd. 46.000 EW) leben. In der Stadt Leipzig fällt dieser Anteil in Anbetracht mehrerer Ortsteile (z.B. Grünau und Gohlis) mit umfangreicher Blockbebauung naturgemäß weit höher aus. Konkret sind es dort rd. 218.000 Menschen, die in Großwohnanlagen leben. Dies entspricht einem Anteil in Höhe von ca. 40 % an der gesamten Wohnbevölkerung der Stadt. Unter Vernachlässigung der rd. 11.000 Personen mit Nebenwohnsitz in der Stadt Leipzig sowie zusätzlich der aufgrund des Mikrozensus 2011 erfolgten Korrektur der Einwohnerzahl mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet lässt sich durch Zusammenführung der Daten aus den Tabellen 1 und 3 die Verteilung der Gesamteinwohnerzahl des ZAW-Verbandsgebietes auf die verschiedenen Siedlungsstrukturtypen, welche für abfallwirtschaftliche Betrachtungen und Analysen enorm wichtig ist, ermitteln. Einwohnerspezifische Strukturkennzahlen ZAW-Verbandsgebiet Siedlungsstrukturtyp Einwohnerzahl Einwohneranteil Großwohnanlagen 260.860 33,1 % Innenstadt/Mehrfamilienhäuser 370.098 46,9 % Stadtrand/1-2 Familienhäuser 68.040 8,6 % Land/1-2 Familienhäuser 90.160 11,4 % Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 789.158 100,0 % Tabelle 4: Einwohnerverteilung Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen nach Siedlungsstrukturtypen Der größte Teil der Einwohner im Verbandsgebiet des ZAW lebt mit rd. 47 % im Bereich der innerstädtischen Mehrfamilienhausbebauung. Absolut gesehen handelt es sich dabei um gut 370.000 EW, die sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Leipzig die Restabfallbehälter mehrheitlich gemeinschaftlich nutzen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 41 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Mit 261.000 Einwohnern, entsprechend nahezu einem Drittel der Gesamtbevölkerung des ZAW folgt der Siedlungsstrukturtyp Großwohnanlagen, dem gerade in der Stadt Leipzig eine ganz erhebliche Bedeutung zukommt. Zur Restabfallentsorgung stehen den Mietern in diesem Strukturgebiet überwiegend 1,1-m³-RAB zur Verfügung, die in der Stadt Leipzig bedarfsweise durch 240-Liter-RAB ergänzt werden. Im Landkreis Leipzig existieren daneben auch Großwohnanlagen mit mieterbezogenen Restabfallgefäßen der Größe 80- und 120Liter-RAB. Mit ca. 6.000 angeschlossenen Einwohnern hält sich dieses Entsorgungssystem jedoch in engen Grenzen. In den ländlich geprägten Regionen des Landkreises Leipzig mit ganz überwiegender 1-2 Familienhausbebauung wohnen mit ca. 90.000 Personen leicht über 11 % der Einwohner des Verbandsgebietes, die ihre Restabfälle fast ausschließlich über individuell genutzte Gefäße mit Füllräumen von 80- und 120-Liter entsorgen. 8,6 % der Bevölkerung des Verbandsgebietes sind schließlich dem Strukturtyp Stadtrand/ 1-2 Familienhäuser zuzuordnen. Anzahlmäßig handelt es sich dabei um rd. 68.000 Einwohner in der Stadt Leipzig. Auch hier werden die Restabfallbehälter praktisch ausnahmslos individuell genutzt, wobei seitens der Stadtreinigung Leipzig Gefäße mit Füllräumen von 60-, 80-, 120- und 240-Liter angeboten werden. Analog zu Kapitel 2.1.3, das das Stadtgebiet Leipzig näher beleuchtet, wird nachstehend die Bevölkerungsentwicklung im ZAW-Verbandsgebiet umfassend den Zeitraum 2001 bis 2013 im Hinblick auf die Einwohner mit Hauptwohnsitz graphisch dargestellt. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 42 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Einwohner Jahr1) 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20112) 2012 Stadt Leipzig 493.052 494.795 497.531 498.491 502.651 506.578 510.512 515.469 518.862 522.883 510.043 520.838 531.562 LK Leipzig 289.210 286.835 284.356 282.615 280.570 278.063 275.873 271.863 269.694 267.410 260.925 259.207 257.596 ZAW 782.262 781.630 781.887 781.106 783.221 784.641 786.385 787.332 788.556 790.293 770.968 780.045 789.159 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 782.262 781.630 781.887 781.106 783.221 784.641 786.385 787.332 788.556 790.293 770.968 780.045 789.159 506.578 510.512 520.838 531.562 502.651 522.883 497.531 498.491 518.862 494.795 515.469 493.052 289.210 286.835 284.356 282.615 280.570 278.063 275.873 271.863 269.694 267.410 259.207 257.596 2013 800.000 700.000 Einwohner 600.000 500.000 510.043 400.000 300.000 260.925 200.000 Stadt Leipzig Landkreis Leipzig ZAW-Verbandsgebiet Abbildung 11: Bevölkerungsentwicklung Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2001 bis 2013 1) 2) Stand jeweils per 31.12. des Jahres. Korrektur der Einwohnerzahlen aufgrund der Resultate des Mikrozensus 2011. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 43 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH In relativer Hinsicht ist die Einwohnerzahl des ZAW-Verbandsgebietes im Betrachtungszeitraum von 12 Jahren geringfügig um 0,9 % angestiegen, wobei es den Mikrozensus 2011 zu beachten gilt, aufgrund dessen die Zahl der Einwohner in der Addition von Landkreis und Stadt Leipzig um ca. 18.000 EW – im gesamten Freistaat Sachsen waren es rd. 82.400 EW – nach unten korrigiert wurde. Absolut betrachtet entspricht o. g. Prozentsatz einer Zunahme der Bevölkerung im Verbandsgebiet um 6.896 Personen. Diese Veränderung ergibt sich als Saldo aus einem Rückgang der Einwohnerzahl im Landkreis Leipzig um 31.614 EW (≙ ≙ -10,9 %) und einem gleichzeitigen Anstieg derselben in der Stadt Leipzig um 38.510 EW (≙ ≙ +7,8 %). In diesen Zahlen und insbesondere auch an deren Entwicklung in den letzten Jahren spiegelt sich die zunehmende Attraktivität der Stadt Leipzig als Wohnsitz aber auch als Wirtschaftsstandort wider, während der Einwohnerschwund im Landkreis Leipzig unter dem Stichwort „Landflucht“, von der nahezu alle Landkreise in den ostdeutschen Bundesländern betroffen sind, zu sehen ist. 2.2.4 Räumliche Struktur Bei der Erarbeitung und Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten ist es auch erforderlich, die räumliche Struktur sowie Grundsätze und Zielstellungen, die in Landesentwicklungsund Regionalplänen verankert sind, zu berücksichtigen. Die räumliche Struktur des ZAW-Verbandsgebietes ist – wie in den vorstehenden Kapiteln dargestellt – durch verschiedene Siedlungsstrukturgebiete und Siedlungsformen sowie eine überwiegend sehr (Stadt Leipzig) hohe Bevölkerungsdichte gekennzeichnet. Gemäß dem Zentrale-Orte-Konzept der Raumplanung wird in die nachfolgend genannten Gebietskategorien unterschieden: Oberzentren Mittelzentren Grundzentren. Ober- und Mittelzentren werden im Landesentwicklungsplan Sachsen 2003 und die Grundzentren – betreffend u. a. das ZAW-Verbandsgebiet – im Regionalplan Westsachsen 2008 ausgewiesen. Als Oberzentren fungieren Gemeinden, welche aufgrund ihrer Einwohnerzahl und der Größe ihres Verflechtungsbezirkes sowie ihrer räumlichen Lage und schließlich ihrer Funktion und der Komplexität ihrer Ausstattung Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens darstellen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 44 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Oberzentrum im Verbandsgebiet des ZAW ist die Stadt Leipzig, die sich durch partnerschaftliche Kooperation mit den Städten Halle (Saale), Dresden, Chemnitz sowie Zwickau und einer damit verbundenen Bündelung mehrerer höherwertiger Funktionen zu einer europäischen Metropolregion „Sachsendreieck“ entwickeln soll. Leipzig soll in dieser länderübergreifenden Zusammenarbeit als internationale Handels- und Dienstleistungsmetropole mit Messe- und Medienkompetenz sowie als Zentrum von Wissenschaft, Kultur und Sport als „Wachstumsmotor der Region“ fungieren und weiter gestärkt werden. Mit den großen Kreisstädten Borna (Kreis- und Verwaltungssitz des Landkreises Leipzig) und Markkleeberg – bis zur Kreisgebietsreform 2008 Teil des Landkreises Leipziger Land – sowie Grimma und Wurzen – bis 2008 Teil des Muldentalkreises – verfügt das Verbandsgebiet über insgesamt vier sog. Mittelzentren. Bei diesen handelt es sich um Orte mittlerer Zentralitätsstufe innerhalb eines räumlich bestimmten Mittelbereichs, in denen für die Bevölkerung Waren und Dienste des gehobenen, über die Grundversorgung hinausgehenden Bedarfs angeboten werden. Die Mittelzentren Borna und Markkleeberg zählen zur Randzone des Verdichtungsraumes Leipzig. Als prägende Merkmale dieses Teilraumes im Landkreis Leipzig sind insbesondere zu nennen: Vielzahl kleinerer dörflicher Siedlungen mit den zentralen städtischen Schwerpunkten Pegau und Groitzsch Größter Chemiestandort im Freistaat Sachsen Leipziger Neuseenland mit zahlreichen wassergebundenen Freizeitangeboten. Gemäß dem Regionalplan Westsachsen soll diese Region – erweitert um die Stadt Markranstädt – zu einem attraktiven und zukunftsweisenden Lebens-, Kultur- und Wirtschaftszentrum mit unverwechselbaren Kulturlandschaften umgestaltet und erschlossen werden. Daneben ist der Industriestandort Böhlen-Lippendorf als Kraftwerksstandort im Verbund mit dem Tagebau Vereinigtes Schleenhain und als Bestandteil des Chemiedreiecks Buna-Böhlen-Leuna länderübergreifend zu erhalten und auszubauen. Im historisch gewachsenen Raum zwischen den Mittelzentren Grimma und Wurzen befindet sich das Muldetal mit großen Potentialen für die Gesundheitswirtschaft sowie den Gesundheitstourismus. Die Siedlungsstruktur ist hier geprägt von Gebieten ohne Verdichtungsansätze mit dörflichem Charakter. Die Wirtschaftsstruktur dominiert die regionale Verarbeitung bzw. Veredelung landwirtschaftlicher Eigenprodukte und der Abbau mineralischer Rohstoffe. Grundzentren sind in raumplanerischer Hinsicht Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern im Verflechtungsbereich des Verdichtungsraumes und mit mehr als 7.000 Einwohnern Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 45 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH im Verflechtungsbereich des ländlichen Raumes. Diese sind gemäß dem Regionalplan Westsachsen als übergemeindliche oder lokale Versorgungs-, Wirtschafts- und Dienstleistungszentren zu sichern und zu stärken. Hierzu zählen u.a. die Sicherstellung der Grundversorgung für ihren Nahbereich sowie die Erreichbarkeit durch die Bevölkerung des Nahbereichs mittels des Öffentlichen Personennahverkehrs mit einem zumutbaren Zeitaufwand. Das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen verfügt über folgende Grundzentren: Städte Bad Lausick, Colditz, Frohburg, Geithain und Markranstädt Verbünde Brandis/Naunhof, Groitzsch/Pegau und Böhlen/Zwenkau. Der nachstehenden Abbildung lassen sich die zentralen Orte und die Raumkategorien im Verbandsgebiet und darüber hinaus in der gesamten Region Westsachsen entnehmen1). Abbildung 12: Übersicht über die Raumstruktur im ZAW-Verbandsgebiet 1) Eine nur das ZAW-Verbandsgebiet umfassende Karte existiert in dieser Form nicht. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 46 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 3 Rechtliche Rahmenbedingungen für das Abfallwirtschaftskonzept 3.1 Bestehender rechtlicher Rahmen Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Abfallwirtschaft konzentrieren sich auf vier Ebenen. Die oberste Ebene bilden die europäischen Regelungen zum Abfallrecht. Die Europäische Union wirkt in Form von Richtlinien auf die nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten ein. Werden europäische Richtlinien nicht fristgemäß in nationales Recht umgesetzt, so kommt es zu Sanktionen gegenüber dem Mitgliedsstaat. Parallel dazu bleibt Raum für einzelstaatliche Regelungen, die jedoch nicht wesentlich dem EU-Recht widersprechen dürfen. Auf der zweiten Ebene befindet sich die Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedsstaates, so z. B. die der Bundesrepublik Deutschland mit den einzelnen Gesetzen und Verordnungen. Auf der dritten Ebene sind die abfallwirtschaftlichen Vorschriften der jeweiligen Bundesländer wie z. B. die gesetzlichen Regelungen des Freistaates Sachsen angesiedelt. Die vierte Ebene stellt die kommunale Ebene für die Stadt Leipzig und den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dar. Die Stadt und der ZAW regeln die Art und Weise der Abfallentsorgung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich, stellen Abfallwirtschaftskonzepte auf und schreiben diese periodisch fort. Schließlich sind sie verantwortlich für den Erlass der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung. Im Folgenden sind die o. g. vier Ebenen mit den wichtigsten legislativen Grundlagen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft dargestellt. Europäische Ebene Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) Deponierichtlinie (RL 1999/31/EG) Verpackungsrichtlinie ( RL 94/62/EG) Elektro- und Elektronikaltgeräte-Richtlinie (RL 2002/96/EG) Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) Richtlinie Batterien und Akkumulatoren (RL 2006/66/EG) Altautorichtlinie (RL 2000/53/EG) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 47 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Bundesebene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Verpackungsverordnung (VerpackV) Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) Bioabfallverordnung (BioAbfV) Altholzverordnung (AltholzV) Batteriegesetz (BattG) Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Deponieverordnung (DepV) Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Landesebene Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Pflanzenabfallverordnung – PflanzAbfV) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten bei der Durchführung abfallrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften (ABoZuVO) Abfallwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen, Fortschreibung 2009 Kommunale Ebene Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 48 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nachfolgend werden die wesentlichen Bestimmungen der Abfall- und Gebührensatzungen beider Körperschaften dargestellt. 3.2 Rechtliche Regelungen auf kommunaler Ebene 3.2.1 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig Die aktuelle Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig wurde von der Ratsversammlung der Stadt am 21.11.2013 beschlossen und trat – nach Ausfertigung durch den Oberbürgermeister am 22.11.2013 – am 01.01.2014 in Kraft. Sie enthält die nachstehend aufgeführten Kernregelungen: Die Abfallentsorgung durch die Stadt umfasst das Einsammeln und Befördern aller angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle aus privaten Haushaltungen und das Einsammeln und Befördern aller Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen soweit diese nicht nach § 4 dieser Satzung von der Abfallentsorgung ausgeschlossen sind (§ 1 Abs. 2). In § 4 Abs. 1 wird auf Anlage 1 zur Satzung verwiesen. Danach sind alle Abfälle von der Sammlung und vom Transport ausgeschlossen, die nicht explizit in dieser Anlage aufgelistet sind.1) Jeder Eigentümer eines im Stadtgebiet liegenden Grundstücks, auf dem nach Maßgabe des § 17 KrWG überlassungspflichtige Abfälle anfallen können, ist verpflichtet, sein Grundstück an die städtische Abfallentsorgung anzuschließen und diese zu benutzen (Anschluss- und Benutzungszwang) [§ 6 Abs. 1]. Die Anschlusspflichtigen nach Abs. 1 und alle anderen Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, die auf dem Grundstück oder sonst bei ihnen anfallenden Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung der städtischen Abfallentsorgung zu überlassen, soweit sie nicht von dieser ausgeschlossen sind (§ 6 Abs. 2). Die Anschlusspflichtigen nach Abs. 1 und alle anderen Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Abfällen zur Beseitigung sind verpflichtet, diese der städtischen Abfallentsorgung zu überlassen, soweit sie nicht von dieser ausgeschlossen sind (§ 6 Abs. 3). Das vorzuhaltende Mindestbehältervolumen für die Sammlung von Abfall zur Beseitigung aus Haushaltungen beträgt 20 Liter pro Person. Der kleinste zum Einsatz kommende Restabfallbehälter hat ein Volumen von 60 Litern (§ 6 Abs. 4). Für Bioabfälle aus Haushaltungen, die über die Biotonne gesammelt werden, sind mindestens 10 Liter pro Person vorzuhalten. Die kleinste Biotonne hat ein Volumen von 120 Litern (§ 6 Abs. 5). 1) Der Positivkatalog ist diesem Abfallwirtschaftskonzept zur näheren Information als Anhang 1 beigefügt. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 49 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Der Behälterbedarf für die Sammlung von gewerblichen Abfällen zur Beseitigung wird nach Einwohnergleichwerten (EWG) (gem. Anlage 2 zur AWS) ermittelt. Unabhängig davon ist mindestens ein Restabfallbehälter vorzuhalten (§ 6 Abs. 6). Die Anschlusspflichtigen haben dafür Sorge zu tragen, dass unabhängig vom vorzuhaltenden Mindestbehältervolumen ein ausreichendes Behältervolumen auf den Grundstücken vorgehalten wird, um Überfüllungen von Abfallbehältern und Ablagerungen neben diesen zu vermeiden (§ 6 Abs. 9). Bei mehr als 3-maligem Auftreten von Nebenablagerungen von Abfällen und/oder Behälterüberfüllungen innerhalb von 3 Monaten ist die Stadtreinigung Leipzig berechtigt, das Behältervolumen ohne Antrag oder Einwilligung des Anschlusspflichtigen auf das erforderliche Maß zu erhöhen (§ 6 Abs. 10). Zur Sicherstellung einer geordneten Entsorgung ist je Quartal und Grundstück eine Behälterentleerung (Pflichtleerung) vorgeschrieben (§ 6 Abs. 11). Die Bereitstellung von Restabfällen und Bioabfällen zur Abholung darf nur in folgenden Behältern erfolgen (§ 9 Abs. 1 und 2): 60-Liter-Restabfallbehälter 80-Liter-Restabfallbehälter 120-Liter-Restabfallbehälter 240-Liter-Restabfallbehälter 1.100-Liter-Restabfallbehälter 120-Liter-Biotonne 240-Liter-Biotonne Abfallgroßcontainer Abfallpressen amtlich gekennzeichneter Restabfallsack (60-Liter) amtlich gekennzeichneter Gartenabfallsack (100-Liter). Die Gestellung und der Unterhalt der Abfallbehälter erfolgt durch die Stadtreinigung Leipzig (§ 9 Abs. 3). Verdichtungen der Behälterinhalte sind nur insoweit erlaubt, als keine Schäden an diesen auftreten. Darüber hinaus enthält Anlage 3 der AWS Festlegungen im Hinblick auf die maximalen Gesamtlasten der Abfallbehälter (§ 9 Abs. 4). Zur Entleerung vorgesehene Behälter sind am Leerungstag bis 06.00 Uhr unverschlossen bereitzustellen (§ 9 Abs. 5) und nach erfolgter Leerung unverzüglich wieder aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen (§ 10 Abs. 2). Alle einem Grundstück zugeordneten Restabfallbehälter erhalten zur elektronischen Identifikation einen Chip, der die eindeutige Zuordnung des jeweiligen Behälters zu einem bestimmten Grundstück erlaubt (§ 9 Abs. 10). Das Aufstellen der zur Abfallerfassung notwendigen Behälter ist von den Anschlusspflichtigen zu dulden. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, auf ihren Grundstücken Standplätze für diese Behälter vorzuhalten (§ 10 Abs. 1). Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 50 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Die Leerung der Abfallbehälter erfolgt grundsätzlich 14-täglich (§ 11 Abs. 1). Bei einmaligem oder vorübergehendem Mehranfall von Restabfall oder Bioabfällen nimmt die Stadtreinigung Leipzig auf schriftlichen Antrag hin Zusatzberäumungen (Sonderleerungen) vor (§ 11 Abs. 5). Bei kurzzeitigem Mehranfall besteht die Möglichkeit, einen amtlich gekennzeichneten Restabfallsack (Fassungsvolumen 60-Liter) käuflich zu erwerben (§ 11 Abs. 6). Im Fall von zur Leerung bereitgestellten überfüllten Abfallbehältern erhebt die Stadt gem. Abfallgebührensatzung (AWS) eine gesonderte Gebühr (§ 11 Abs. 8). Wird durch in Wertstoffbehälter eingegebene Abfälle eine ordnungsgemäße Verwertung verhindert, zählt der gesamte Behälterinhalt als Restabfall, worüber durch eine am Behälter angebrachte Banderole informiert wird. In diesem Fall hat der Anschlusspflichtige den nicht verwertbaren Inhalt zu entfernen. Soweit dies nicht zumutbar ist, wird das Gefäß als Restabfallbehälter gebührenpflichtig gesondert entleert (Sonderleerung) [§ 11 Abs. 9]. Die Standorte, Öffnungszeiten und die an den von der Stadtreinigung Leipzig betriebenen Wertstoffhöfen jeweils entgegengenommenen Abfälle werden durch die Stadtreinigung Leipzig über deren homepage und das Leipziger Amtsblatt bekannt gegeben (§ 13 Abs. 1). An die Abfallentsorgung angeschlossene Gewerbetreibende können an den Wertstoffhöfen Abfälle in haushaltsüblichen Mengen entsorgen. Ausgenommen davon sind verschiedene in der Satzung benannte Gewerbezweige im Hinblick auf die Abgabe von Abfällen, die im Rahmen ihres Gewerbezweckes anfallen (§ 13 Abs. 4). Soweit keine schriftliche Anzeige bei der Stadtreinigung Leipzig dergestalt erfolgt, dass auf Grundstücken anfallende Bioabfälle selbst ordnungsgemäß und schadlos vor Ort kompostiert werden (Eigenkompostierung), werden von der SRL zur Sammlung von Bioabfällen aus Haushaltungen auf den Grundstücken Biotonnen aufgestellt. Seitens der Anschlusspflichtigen ist dafür Sorge zu tragen, dass die auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle getrennt gehalten und in die Biotonne eingegeben werden (§ 14 Abs. 1). Mit Störstoffen befüllte und damit die ordnungsgemäße Kompostierung verhindernde Biotonnen werden nicht geleert. Sie sind durch den Anschlusspflichtigen entweder nachzusortieren oder werden – sofern dies nicht zumutbar ist – als Restabfallbehälter gegen Gebühr gesondert entleert (§14 Abs. 2). Gartenabfälle, die das Fassungsvolumen der Biotonnen übersteigen, können an den Wertstoffhöfen der Stadt gegen Wertmarken und beschränkt auf einen Kubikmeter pro Anlieferung abgegeben werden (kostenpflichtiges Bringsystem). Daneben ist eine direkte Abgabe an Kompostieranlagen gegen Entgelt ebenfalls möglich (§ 14 Abs. 3). Bei der Stadtreinigung oder in den Bürgerämtern erworbene Gartenabfallsäcke (100 Liter Fassungsvolumen) werden auf Abruf durch die Stadtreinigung Leipzig vom Grundstück abgeholt (kostenpflichtiges Holsystem) [§ 14 Abs. 4]. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 51 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Laub wird mit einer Mengenbeschränkung auf maximal 1 m³ pro Anlieferung in den Monaten Oktober und November kostenfrei entgegengenommen, wobei die Berechtigung zur Nutzung der Wertstoffhöfe nachzuweisen ist (§ 14 Abs. 5). Elektro- und Elektronikaltgeräte können von privaten Haushaltungen an den von der Stadt betriebenen Wertstoffhöfen abgegeben werden (kostenfreies Bringsystem). Für Großgeräte wird seitens der Stadtreinigung Leipzig daneben eine kostenpflichtige Abholung angeboten (kostenpflichtiges Holsystem). Kleinere Altgeräte können außerdem über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden. Für Altgeräte aus sonstigen Herkunftsbereichen bestehen diese Entsorgungsmöglichkeiten in gleicher Weise, soweit diese nach Beschaffenheit und Menge den in privaten Haushaltungen anfallenden Altgeräten vergleichbar sind (§ 15 Abs. 1). Altholz (AVV 20 01 38) wird mit Mengenbegrenzung auf max. 1 m³ je Anlieferung an den Wertstoffhöfen angenommen (§ 15 Abs. 2). Altmedikamente sind von privaten Haushaltungen am Schadstoffmobil der SRL bzw. an der stationären Schadstoffsammelstelle in der Lößniger Straße 7 abzugeben. Daneben werden diese auch in Leipziger Apotheken auf Basis einer Vereinbarung der Stadt mit dem Apothekerverband gebührenfrei angenommen (§ 15 Abs. 3). Kunststoffe in Form von ausgedienten, sperrigen Gegenständen werden an den Wertstoffhöfen mit Mengenbegrenzung auf max. 1 m³ je Anlieferung entgegengenommen. Bei Kantenlängen bis zu 30 cm können diese Abfälle auch in die im Stadtgebiet vorhandene Gelbe Tonne Plus eingegeben werden (§ 15 Abs. 4). Besitzer von Verkaufseinrichtungen und Händler auf Märkten, öffentlichen Straßen und Plätzen sowie öffentlichen Grünanlagen haben für die Entsorgung von Marktabfällen i.S. von auf Märkten anfallenden Abfällen zur Beseitigung Abfallbehälter durch die Stadtreinigung Leipzig aufstellen zu lassen (§ 15 Abs. 5). Metalle werden mit Mengenbegrenzung auf max. 1 m³ je Anlieferung auf den Wertstoffhöfen angenommen. Bei Kantenlänge bis zu 30 cm können diese auch über die Gelbe Tonne Plus entsorgt werden (§ 15 Abs. 6). Papier und Pappe im Sinne von Druckerzeugnissen, Administrationspapieren und anderen Nichtverpackungen werden im Stadtgebiet über die Blaue Tonne, Wertstoffhöfe und Sammelstellen an kommunalen Einrichtungen gesammelt (§ 15 Abs. 7). Schadstoffe sind der Stadtreinigung Leipzig gesondert an der stationären Sammelstelle (Lößniger Straße 7) oder am Schadstoffmobil zu übergeben, wobei haushaltstypische Mengen kostenfrei sind. Gleiches gilt für Schadstoffe, die bei an die Abfallentsorgung angeschlossenen Gewerbebetrieben und in medizinischen Einrichtungen anfallen (§ 15 Abs. 8). Sperrmüll wird bis zu einer Maximalmenge von 4 m³ pro Haushalt bzw. je angeschlossenen Gewerbebetrieb und Jahr abgeholt, wobei die Bezahlung über Sperrmüllwertmarken erfolgt (kostenpflichtiges Holsystem). Die Wertstoffhöfe der Stadt nehmen gegen Nachweis der Berechtigung zu deren Nutzung ebenfalls Sperrmüll entgegen (kos- Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 52 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH tenfreies Bringsystem), wobei auch in diesem Fall aus Kapazitätsgründen die Menge je Anlieferung auf maximal 1 m³ begrenzt ist (§ 15 Abs. 9). Autowracks werden von der Stadt gebührenpflichtig beseitigt (§ 17). Verstöße gegen die Abfallwirtschaftssatzung können als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 19). 3.2.2 Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig Die Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig wurde von der Ratsversammlung am 21.11.2013 beschlossen. Nach Ausfertigung durch den Oberbürgermeister am 22.11.2013 trat sie zum 01.01.2014 in Kraft. Sie enthält nachstehend angeführte Kernregelungen. Für die Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Abfallentsorgung werden folgende Gebühren erhoben: Verwertungsgebühr E Bei der Verwertungsgebühr E handelt es sich um die Gegenleistung für die Entsorgung von Abfallarten, die verwertet werden. Dazu zählen die Entsorgung von Sperrmüll, Elek-troaltgeräten, Gartenabfall, Schadstoffen, Druckerzeugnisabfällen, (≙ ≙ kommunaler Anteil an der Blauen Tonne), der kommunale Anteil an der Gelben Tonne Plus sowie die Vorhaltung der dazu nötigen Sammelsysteme. Die Verwertungsgebühr E gilt für Grundstücke, auf denen die Bioabfälle selbst kompostiert werden. Ihre Erhebung erfolgt behälterbezogen, und sie beträgt gem. § 5 Abs. 1 AWGS pro Monat bei einem 60-Liter-Restabfallbehälter 2,57 EUR 80-Liter-Restabfallbehälter 3,25 EUR 120-Liter-Restabfallbehälter 4,19 EUR 240-Liter-Restabfallbehälter 8,52 EUR 1.100-Liter-Restabfallbehälter 40,84 EUR. Verwertungsgebühr B Die Verwertungsgebühr B gilt für Grundstücke, die an die Bioabfallentsorgung über die Biotonne angeschlossen sind. Sie beinhaltet die Entsorgung der in § 5 Abs. 1 benannten Abfallarten, die Vorhaltung der Sammelsysteme für diese Abfälle sowie zusätzlich den Kostenanteil für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne, der nicht durch die Biotonnenfestgebühr ( § 5 Abs. 10) abgegolten ist. Die Verwertungsgebühr B wird ebenfalls behälterbezogen erhoben und beträgt gem. § 5 Abs. 2 AWGS pro Monat bei einem 60-Liter-Restabfallbehälter 3,22 EUR 80-Liter-Restabfallbehälter 4,06 EUR Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 53 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 120-Liter-Restabfallbehälter 5,25 EUR 240-Liter-Restabfallbehälter 10,67 EUR 1.100-Liter-Restabfallbehälter 51,15 EUR. Leerungsgebühr Restabfall Als Gegenleistung für die Sammlung, den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen wird die Leerungsgebühr Restabfall erhoben, wobei sich deren Höhe nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen bemisst (§ 5 Abs. 3). Die Gebühr für die Leerung eines im 14-täglichen Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-Liter-Restabfallbehälter 3,82 EUR 80-Liter-Restabfallbehälter 5,00 EUR 120-Liter-Restabfallbehälter 5,65 EUR 240-Liter-Restabfallbehälter 8,05 EUR 1.100-Liter-Restabfallbehälter 33,70 EUR. Mindestgebühr Gem. § 5 Abs. 4 wird pro Quartal mindestens die Gebühr in Höhe einer Behälterentleerung abgerechnet. Dies gilt auch für den Fall, wenn in diesem Zeitraum keine Pflichtleerung – wie sie in § 6 Abs. 11 der AWS festgelegt ist – eines Restabfallbehälters erfolgte. Sonderleerung Restabfall Die Gebühr für die gelegentlich zusätzliche Leerung eines Restabfallbehälters sowie für die Leerung eines Restabfallbehälters in einem kürzeren Turnus als 14 Tage beträgt gem. § 5 Abs. 5 pro Leerung für einen 60-Liter-Restabfallbehälter 10,91 EUR 80-Liter-Restabfallbehälter 12,09 EUR 120-Liter-Restabfallbehälter 12,74 EUR 240-Liter-Restabfallbehälter 15,14 EUR 1.100-Liter-Restabfallbehälter 49,76 EUR. Sofern Fehlwürfe in Wertstoffbehältern und Bioabfallbehältern die ordnungsgemäße Verwertung verhindern kommen diese Gebührensätze auch zur Anwendung. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 54 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Für einen amtlich gekennzeichneten Restabfallsack (Fassungsvolumen 60 Liter) beträgt die Gebühr 4,00 EUR (§ 5 Abs. 6). Für Abfälle, die neben den Abfallbehältern abgelagert werden, wird eine Gebühr von 7,50 EUR je begonnene 80-Liter-Einheit berechnet (§ 5 Abs. 7). Im Fall von Restabfallbehälterüberfüllungen wird eine Zusatzgebühr von 3,82 EUR je überfüllter Behälter berechnet. Sofern zum Zweck der Behälterleerung ein Abräumen der Überfüllungen erforderlich ist, wird eine Zusatzgebühr von 7,50 EUR je begonnene 80-Liter-Einheit berechnet (§ 5 Abs. 8). Biotonnenfestgebühr Die Gebühr für die Bioabfallentsorgung über die Biotonne im 14-täglichen Turnus beträgt pro Monat gem. § 5 Abs. 10 AWGS für eine 120-Liter-Biotonne 4,50 EUR 240-Liter-Biotonne 9,00 EUR. Die Gebühr für eine gelegentlich zusätzliche Leerung (Sonderleerung) von Biotonnen beträgt gem. § 5 Abs. 11 AWGS für eine 120-Liter-Biotonne 9,11 EUR 240-Liter-Biotonne 11,18 EUR. Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten Gartenabfallsack (100-Liter-Fassungsvermögen) beträgt 3,00 EUR (§ 5 Abs. 12). Die Gebühr für die Abgabe von Gartenabfall auf den städtischen Wertstoffhöfen beträgt 0,50 EUR pro Behältnis mit einem Aufnahmevolumen von bis zu 100 Liter in Form einer Wertmarke (§ 5 Abs. 13). Die Gebühr für die haushaltsnahe Abholung von Sperrmüll beträgt bei Bereitstellung vor dem Grundstück (maximal 4 m³) 21,00 EUR in Form einer Wertmarke. Im Fall der Inanspruchnahme eines Transportes aus der Wohnung wird eine zusätzliche Wertmarke zu 21,00 EUR fällig (§ 5 Abs. 14). Die Gebühr für die Abholung von Elektrogeräten (Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner, Schleuder, Kühl-/Gefrierschrank, Gefrier-Kühl-Kombination, Geschirrspüler, Fernsehgerät, Computertechnik, Herd) vor dem Grundstück beträgt pro Gerät 10,00 EUR in Form einer Wertmarke (§ 5 Abs. 15). Die Gebühr für die Entsorgung widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge beträgt 153,39 EUR. Für illegal abgestellte Anhänger wird eine Gebühr von 102,26 EUR erhoben (§ 5 Abs. 16). Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 55 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 3.2.3 Abfallwirtschaftssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen Die aktuell gültige Abfallwirtschaftsatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen trat – nach Ausfertigung durch den Verbandsvorsitzenden des ZAW am 19.04.2010 – am 28.05.2010 in Kraft und enthält nachstehend benannte Kernregelungen. Der Zweckverband verfolgt als Zielstellung die Nutzung nicht vermeidbarer Abfälle oder Abfallbestandteile als Ressourcen und die Entsorgung nicht verwertbarer Abfälle ohne Schädigung der Umwelt (§ 1 Abs. 1). Die Abfallwirtschaft des Zweckverbandes soll dazu beitragen, das Entstehen von Abfällen zu vermeiden und den Schadstoffgehalt in den Abfällen so gering wie möglich zu halten. Als weitere Ziele nennt die Satzung die Gewährleistung einer stofflichen oder energetischen Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle sowie einer umweltgerechten und sicheren Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle (§ 1 Abs. 2). Gem. § 1 Abs. 3 AWS ist die Form der Überlassung von Abfällen so zu wählen, dass ein möglichst großer Anteil verwertet werden kann. Durch den Zweckverband werden die Anlagen zur Entsorgung von Abfällen als öffentliche Einrichtung betrieben, wobei die Abfallentsorgung die Verwertung sowie das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen umfasst (§ 2 Abs. 3)1). Seitens des Zweckverbandes wird darauf Einfluss genommen, dass in seinem Verbandsgebiet ausreichend Kapazitäten für die Verwertung von Abfällen vorgehalten werden. Die Pflicht zur Verwertung von Abfällen ist durch die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen gem. § 5 ff. KrW-/AbfG einzuhalten (§ 2 Abs. 5)2). Der Zweckverband berät Erzeuger und Besitzer von Abfällen über vorhandene Möglichkeiten der Abfallverwertung (§ 2 Abs. 5). Sofern dem Zweckverband aus den in § 5 Abs. 4 KrW-/AbfG genannten Gründen Abfälle zur Beseitigung überlassen werden – dieses setzte gem. § 5 Abs. 4 KrW-/AbfG voraus, dass eine Verwertung von Abfällen technisch nicht möglich und wirtschaftlich nicht zumutbar war und insbesondere für einen gewonnen Stoff oder gewonnene Energie kein Markt vorhanden oder nicht geschaffen werden konnte – so ist er gemäß § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG zur Verwertung verpflichtet3) (§ 2 Abs. 5). Der Zweckverband übernimmt die angefallenen Abfälle, mit Ausnahme der im § 7 AWS – hierbei handelt es sich um einen der Satzung als Anlage 1 beigefügten Ausschluss- 1) 2) 3) An dieser Stelle sind u. E. nach die Schnittstellen im Hinblick auf die Aufgaben des ZAW und die der beiden Verbandsmitglieder nicht „sauber“ geklärt, so dass es einer kongruenten Formulierung und damit Abgrenzung derselbe in den jeweiligen Satzungen bedarf. Hier gilt Fußnote 1) sinngemäß, wobei generell das Erfordernis besteht, die derzeit gültige Abfallwirtschaftssatzung des ZAW an das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) anzupassen. Dies gilt für den Fall, dass beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die in § 5 Abs. 4 KrW-/AbfG genannten Gründe nicht vorlagen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 56 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH katalog, der diesem Abfallwirtschaftskonzept zur näheren Information als Anhang 2 angefügt ist – genannten Stoffe, die ihm von den Verbandsmitgliedern oder von diesen beauftragten Dritten von anderen Entsorgungsträgern oder von diesen beauftragten Dritten von Selbstanlieferern übergeben werden (§ 4 Abs. 2). Die Grundstückseigentümer im Zweckverbandsgebiet sind berechtigt und verpflichtet ihre Grundstücke an die Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes bzw. die von ihm genutzten Anlagen nach Maßgabe der Satzung anzuschließen und die Abfallentsorgungsanlagen zu benutzen (§ 6 Abs. 1). Unabhängig davon besteht die Verpflichtung zur Überlassung von Abfällen an die Zweckverbandsmitglieder zum Einsammeln und Befördern der Abfälle entsprechend deren Abfallwirtschaftssatzungen. Diese wiederum sind verpflichtet, die eingesammelten Abfälle dem Zweckverband nach Maßgabe dieser Satzung zu überlassen (§ 6 Abs. 2). Die von der Entsorgungspflicht des Zweckverbandes ausgeschlossenen Abfälle sind – wie oben erwähnt – in einem der Satzung beigefügten Ausschlusskatalog aufgeführt (§ 7 Abs. 1). Vom Zweckverband werden durch den beauftragten Dritten aktuell folgende Abfallbehandlungs- und -beseitigungsanlagen betrieben: Zentraldeponie Cröbern Deponie Groitzsch-Wischstauden Deponie Seehausen Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage Cröbern. Die genannten Anlagen werden seitens des ZAW öffentlich-rechtlich betrieben, wobei die Betreiberverantwortung auch die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie nach Einstellung der Abfallablagerung1) umfasst (§ 8 Abs. 1). Unterliegen Grundstückseigentümer hinsichtlich des Einsammelns und Beförderns dem Anschluss- und Benutzungszwang der Zweckverbandsmitglieder, so werden die Abfallgebühren auf Basis der jeweiligen Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung durch die Mitglieder des Zweckverbandes erhoben (§ 11 Abs. 3). 3.2.4 Gebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen Die Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des ZAW wurde in ihrer aktuellen Fassung vom Vorsitzenden des Zweckverbandes am 14.10.2013 ausgefertigt und trat am 31.10.2013 in Kraft. Sie enthält die nachstehend aufgeführten Kernregelungen. 1) Dies betrifft aktuell die Deponien Groitzsch-Wischstauden und Seehausen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 57 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen erhebt der Zweckverband zur Deckung seines Aufwandes Gebühren, soweit von ihm entsorgungspflichtige Abfälle entsorgt werden (§ 1). Die Gebührensatzung des ZAW findet gem. § 1 auf Grundstückseigentümer keine Anwendung, die im Hinblick auf das Einsammeln und Befördern von Abfällen dem Anschluss- und Benutzungszwang der Verbandsmitglieder unterliegen (s. dazu § 11 Abs. 3 AWS des ZAW). In den Fällen, in denen Zweckverbandsmitglieder sich im Rahmen ihrer Entsorgungspflicht Dritter bedienen, sind nur die Zweckverbandsmitglieder zahlungspflichtig (§ 2 Abs. 2). Gem. § 3 Abs. 1 AGS wird als Gebührenmaßstab das Gewicht und die Art der überlassenen Abfälle festgelegt soweit in der Anlage zur Satzung nichts anderes bestimmt wird. Sofern aus technischen oder sonstigen Gründen eine Gebührenabrechnung nach Gewicht nicht erfolgen kann, so wird die Gebühr nach dem Volumen und der Art des überlassenen Abfalls festgelegt (§ 3 Abs. 2). Die konkreten Gebühren betragen gem. § 4 AGS laut Anlage zur Satzung: Abfälle für die Behandlung in der mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) Abfälle für die Direktablagerung auf der Zentraldeponie Cröbern (ZDC) 162,41 EUR/Mg 76,03 EUR/Mg Der Mindestpreis beträgt pro Anlieferung 8,00 Euro. Die Abfallarten nach EAK sind den Positivkatalogen der MBA und der ZDC zu entnehmen und finden sich zur näheren Information dem Abfallwirtschaftskonzept als Anhänge 3 und 4 beigefügt. Für den im Eingangsbereich am Entsorgungsstandort Cröbern eingerichteten Kleinanliefererbereich des ZAW gelten gem. § 4 AGS folgende Gebühren: Holz 8,00 EUR/m³ Grünabfall 8,00 EUR/m³ Bauschutt 8,00 EUR/m³ Sperrmüll 25,00 EUR/m³ Asbest 70,00 EUR/m³ Dachpappe 180,00 EUR/m³ sonstige zulässige Abfallarten 40,00 EUR/m³ Für Anlieferungen bis zu 0,5 m³ gilt die halbe Gebühr. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 58 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Die Gebühren gem. § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung betragen: Sperrmüll 25,00 EUR/m³ Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall 50,00 EUR/m³ Sortierreste aus genehmigten Anlagen 50,00 EUR/m³ Dachpappe 180,00 EUR/m³ Asbest 70,00 EUR/m³ alle anderen zulässigen Abfallarten 50,00 EUR/m³ Bei Anlieferung von Abfällen in einem verdichteten Zustand wird das Doppelte der Gebühr für einen Kubikmeter erhoben. Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme der betreffenden Abfallentsorgungsanlage. Sie werden durch Bescheid festgelegt und mit dessen Bekanntgabe zur Zahlung fällig (§ 5 Abs. 1). 3.3 Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft Die in den letzten ca. 5 Jahren erfolgten Änderungen von Richtlinien, Abfallgesetzen, Rechtsverordnungen u.a.m. auf allen legislativen und administrativen Ebenen, die zu einem hochmodernen Stand der Abfallwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland geführt haben, welcher über die Grenzen Europas hinaus breite Anerkennung erfährt, stellen die angestrebte endgültige Kreislaufwirtschaft in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen. Diese werden allen abfallwirtschaftlichen Akteuren erhebliche Anstrengungen abverlangen, um das aktuell erreichte Stadium der Rückgewinnung einzelner Stoffe aus kommunalen oder gewerblichen Abfällen und deren Zuführung zum Wirtschaftskreislauf zu einem Gesamtsystem der Abfallerfassung und -verwertung weiterzuentwickeln, in welchem alle Abfallströme auf mögliche Potenziale zur Gewinnung von Sekundärstoffen sowie Energienutzung untersucht und soweit wie möglich zu diesem Zweck genutzt werden. Zielsetzung muss es dabei sein, den Wirtschaftsstandort Deutschland mehr als bisher unabhängig von den internationalen Rohstoff- und Energiemärkten zu machen. Die Folge werden erhebliche Veränderungen im derzeitigen Beziehungsgeflecht zwischen den Erzeugern, Aufbereitern und letztlich Verwertern von Abfällen sein. Nach dem mittlerweile weitgehend adaptierten enormen Rückgang der Abfallmengen zur Beseitigung, beruhend auf der Pflicht zur Abfallvorbehandlung seit dem 01. Juni 2005 ist seit bereits einiger Zeit ein zunehmender Rückgang der Mengen zur thermischen Abfallverwertung zu konstatieren, Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 59 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH der aufgrund des vielerorts überdimensionierten Ausbaus energetischer und mechanischbiologischer Entsorgungs- und Behandlungskapazitäten nicht wenige dieser Anlagen die Grenze des gerade noch wirtschaftlichen Betriebs hat erreichen lassen. Indiz dafür ist auch das drastische Wachstum des sog. Stoffstrommanagements, welches vor dem Hintergrund der Verknappung des Wirtschaftsgutes Abfall zu sehen ist. Zunehmend größere Teile des Gesamtabfallaufkommens werden gemäß den einschlägigen Bestimmungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes einer höherwertigen stofflichen Verwertung zugeführt und substituieren in vielen Wirtschaftszweigen bei mannigfaltigen Prozessen wertvolle – weil oft knappe und endliche – Primärrohstoffe. Die Abfallwirtschaft wird damit – wie gesetzesseitig angestrebt – in zunehmendem Maße zu einem wesentlichen Bestandteil der Rohstoffwirtschaft und übernimmt insofern in steigendem Umfang die Versorgung von Unternehmen mit den erforderlichen (Sekundär-)Rohstoffen. Auf europäischer Ebene wird diese Entwicklung durch entsprechende Novellierungen der wichtigsten abfallpolitischen Regelungen nachdrücklich forciert. So ist u.a. mit dem Ziel einer vollständigen Beendigung der Deponierung von Abfällen bis zum Jahr 2030 insbesondere eine Anhebung der Verwertungsquoten für alle kommunalen Abfälle in Planung. Erhebliche Relevanz für die Abfallwirtschaft besäße die Umsetzung von aktuellen Planungen der Europäischen Kommission, nur die tatsächlich durch Sammlung und ggf. nachfolgende Aufbereitung gewonnenen Sekundärrohstoffmengen der Berechnung stoffspezifischer Verwertungsquoten zugrunde zu legen. Angesichts oft bestehender – teilweise ganz erheblicher – Durchsetzungen von getrennt erfassten Wertstoffen mit Stör- und Fremdstoffen wäre dies u.E. nach durchaus sinnvoll und zielführend, auch wenn dadurch die Erreichung vorgegebener Verwertungsziele noch weiter verstärkter Bemühungen bedürfte. Mindestens als ebenso ambitioniert, aber unter einer Vielzahl von Aspekten nachdrücklich zu begrüßen, ist die Vorgabe, das aktuell viel zu hohe Aufkommen an Lebensmittelabfällen binnen der nächsten zehn Jahre um 30 Prozent zu verringern. Hinsichtlich der Umsetzung der Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen ab Jahresbeginn 2015, welche das Kreislaufwirtschaftsgesetz formuliert, divergieren die Auffassungen im Hinblick auf die Interpretation und Sinnhaftigkeit derselben nach wie vor erheblich. In diesem Bereich besteht u. E. nach erheblicher Diskussions- und Untersuchungsbedarf. Schließlich resultieren aus der Umsetzung der Bioabfallverordnung für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht unerhebliche Herausforderungen. So sind eine Vielzahl von Sammelplätzen und z. T. Annahmestellen für Grünabfälle zu ertüchtigen und zusätzlich erforderliche Hygienisierungseinrichtungen aufzubauen, um die Zielstellung einer umweltverträglichen und hochwertigen Verwertung auch dieses Abfallstroms zu erreichen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 60 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept umfasst insbesondere eine konzeptionelle Betrachtung zur Behandlung von Abfällen zur Beseitigung bzw. zur Verwertung unter Berücksichtigung der vorhandenen Behandlungs- und Beseitigungsanlagen und deren Kapazitäten. Die Erarbeitung eines Strategie- und Standortkonzeptes hinschlich der zukünftigen Aufgaben des ZAW insbesondere auch im Hinblick auf die Getrenntsammlung von Bioabfällen und deren Verwertung ist erforderlich. Offen muss derzeit noch bleiben, ob und wenn ja, in welcher Form seitens des Bundes ein Wertstoffgesetz verabschiedet wird. Bislang gab es zwar mehrere Absichtserklärungen in dieser Hinsicht seitens der Bundesregierung. Konkretisierungen erfuhren diese allerdings noch keine. 4 Aktuelle Organisation der Abfallwirtschaft 4.1 Abfallwirtschaftliche Aufgaben und Aufgabenverteilung Im Freistaat Sachsen sind gemäß § 3 Abs. 1 SächsABG die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie die nach § 4 Abs. 1 gebildeten Abfallverbände jeweils im Rahmen ihrer Aufgaben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Gemäß § 20 Abs. 1 KrWG haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe näherer Bestimmungen des Gesetzes zur verwerten oder zu beseitigen. Soweit Abfälle zur Beseitigung überlassen werden, weil die Pflicht zur Verwertung aus den in § 7 Absatz 4 genannten Gründen vom Erzeuger oder Besitzer der Abfälle nicht erfüllt werden muss (fehlende technische Möglichkeiten / wirtschaftliche Unzumutbarkeit), sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verwertung verpflichtet, soweit bei ihnen diese Gründe nicht vorliegen. Nach § 4 Abs. 1 SächsABG können sich (s. oben) Landkreise und Kreisfreie Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit Zustimmung der oberen Abfallbehörde zu regionalen Zweckverbänden im Sinne des Sächsischen Gesetzes Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 61 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu Abfallverbänden zusammenschließen. Diesen obliegt – nach § 4 Abs. 2 SächsABG – die Aufgabe, Abfallentsorgungsanlagen sowie Anlagen zum Abfallumschlag zu errichten und zu betreiben. Unbeschadet davon steht es den Landkreisen und Kreisfreien Städten frei, als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger weitere abfallwirtschaftliche Aufgaben auf die Abfallverbände zu übertragen. Wie in Kapitel 1 dieses Abfallwirtschaftskonzeptes bereits kurz erwähnt, konstituierte sich die Stadt Leipzig bereits im Januar 1992 – und damit sehr frühzeitig – gemeinsam mit den seinerzeitigen Landkreisen Borna, Geithain, Grimma, Leipzig und Altenburg zum Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (i.G.). Im Mai 1994 erlangte dieser die Rechtsfähigkeit, wobei die Gründung auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz im Freistaat Sachsen (EGAB), das im Mai 1999 durch das Sächsische Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) abgelöst wurde, erfolgte. Seit August 1994 hatte der ZAW infolge des Kreisgebietsreformgesetzes mit der Stadt Leipzig und den Landkreisen Leipziger Land sowie Muldentalkreis drei Verbandsmitglieder. Durch die Zusammenlegung der beiden Landkreise im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen verringerte sich – bei unverändertem Territorium – die Zahl der Mitglieder des ZAW im August 2008 auf zwei (Stadt Leipzig und Landkreis Leipzig). Einwohnerbezogen ist der ZAW mit ca. 790.000 Einwohnern nach dem Austritt der Landeshauptstadt Dresden aus dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal der größte Abfallverband im Freistaat Sachsen. Aufgrund der gemäß SächsABG vorgesehenen Teilung der Entsorgungspflicht ist der ZAW zur Errichtung und zum Betrieb der erforderlichen Abfallentsorgungs- und -umschlaganlagen verpflichtet, während den Verbandsmitgliedern das Sammeln und Transportieren der Abfälle einschließlich der Verwertung obliegt. Wobei letzteres – wie bereits in Kap. 3 erwähnt – noch eindeutig im Sinne einer Festlegung der Schnittstellen zwischen den Aufgaben des Verbandes und denen seiner Mitglieder zu klären ist. 4.2 Organisation und Aufgaben der Stadtreinigung Leipzig An die Abfallentsorgung sind in der Stadt Leipzig aktuell ca. 335.000 Haushalte und (Klein-) Gewerbebetriebe angeschlossen. Von der Stadtreinigung Leipzig (SRL) werden Rest- und Bioabfälle, Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott (E-Schrott) sowie Schadstoffe entsorgt. Ebenso obliegt ihr die Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung sowie der Abfallgebührenerhebung. Für die getrennte Erfassung von Altstoffen wie Papier/Pappe/Kartonagen (PPK), Leichtverpackungen (LVP) und Glas ist seit Jahresmitte 2002 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 62 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH die ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH im Auftrag der Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH verantwortlich. Die Stadtreinigung Leipzig firmiert als Eigenbetrieb der Stadt Leipzig. Dieser ist als Gesellschaftsform des öffentlichen Rechts im Gegensatz zu einem Regiebetrieb (amtsgeführte Abfallwirtschaft) aus der allgemeinen Verwaltung ausgegliedert und stellt damit ein Sondervermögen der Stadt dar. Eine eigene Rechtsfähigkeit besteht jedoch nicht. Aufgrund der fehlenden Rechtspersönlichkeit des Eigenbetriebes haftet im Außenverhältnis gegenüber Dritten immer die Gebietskörperschaft. Die Organe des Eigenbetriebes sind die Betriebsleitung und der Betriebsausschuss. Während dem Betriebsleiter die laufende Führung des Betriebes obliegt, werden weitergehende Entscheidungen – wie beim Regiebetrieb – von den politischen Entscheidungsgremien der Gebietskörperschaft getroffen. Hierzu zählen insbesondere: der Erlass einer Satzung des Eigenbetriebes die Feststellung des Jahresabschlusses Entscheidungen bezüglich der Finanzierung des Eigenbetriebes der Beschluss des Wirtschaftsplanes. Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes, der aus dem Erfolgsplan dem Finanzplan und der Stellenübersicht besteht, obliegt dem Eigenbetrieb selbst. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes unterliegt damit nicht dem Haushaltsrecht. Im Haushaltsplan der Gebietskörperschaft erscheint der Wirtschaftsplan nur mit seinem geschätzten Reinertrag. Die Rechnungslegung des Eigenbetriebes erfolgt getrennt nach Einnahmen und Ausgaben. Es kommen dabei die Grundsätze der kaufmännischen Buchführung unter Anwendung des Bruttoprinzips zur Anwendung. Die Führung des Eigenbetriebes erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Der Betriebsleiter trägt die Gesamtverantwortung für den Betriebsablauf und die Entwicklung des Eigenbetriebes. Diese Faktoren fördern prinzipiell sowohl die Motivation als auch den persönlichen Einsatz. Im Regelfall ist auch zu beobachten, dass Betriebsausschüsse stärker nach fachlichen denn politischen Gesichtspunkten besetzt werden. Folge dieser Tatsache ist nicht selten eine Versachlichung von Diskussionen und ein Zurückdrängen politisch motivierter Entscheidungen. Die Kompetenzen innerhalb des Eigenbetriebes sind aufgrund der Betriebssatzung, die Regelungen über die Betriebsführung und Zuständigkeiten der einzelnen Organe enthält, klar verteilt und abgegrenzt. Größere Investitionsvorhaben lassen sich über einen Eigenbetrieb relativ gut abwickeln, da die Finanzierung über einen eigenständigen Wirtschaftsplan erfolgt. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 63 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Mit ihren rund 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Stadtreinigung Leipzig, deren weitere Hauptaufgaben die Reinigung des überwiegenden Teils der Leipziger Straßen und die Betreuung der städtischen Grünanlagen sind, dem Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport der Stadtverwaltung zugeordnet. Organisatorisch gliedert sich die SRL in 5 Abteilungen1) und eine Stabsstelle, von denen die in nachstehendem vereinfachtem Organigramm aufgeführten Kernleistungen erbracht werden: 1) Auf eine Darstellung der weiteren Untergliederung derselben in Sachgebiete sowie Arbeits- und Meisterbereiche wird an dieser Stelle verzichtet. Bei weitergehendem Interesse lässt sich dies der homepage der Stadtreinigung (www.stadtreinigung-leipzig.de) entnehmen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 64 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Stadtreinigung Leipzig Eigenbetrieb der Stadt Abteilung Verwaltung • Erstellung von Gebühren- Abteilung Straßenreinigung/ Winterdienst; Papierkorbentleerung • bescheiden für die • • • Fahrbahn- und Gehweg- Abteilung Abfallentsorgung • reinigung Bearbeitung von Neu- Abteilung Technik • anmeldungen, Änderungen Beschaffung Fahrzeug- Abteilung Grünanlagen • Bewirtschaftung der öff. Stabsstelle Grundsatzfragen/ Öffentlichkeitsarbeit • Beantwortung von Fragen u.a. Technik Grün- u. Parkanlagen zu Satzungen der Abfall- Abfallentsorgung und • Winterdienst und Abmeldungen zur • Betriebswerkstatt sowie der öff. Spielplätze wirtschaft, Straßen- Straßenreinigung • Papierkorbentleerung Abfallentsorgung • Gebäudemanagement der Stadt reinigung und des Winter- Jahreszeitliche Bepflan- dienstes Erstellung von Rech- • Sonderentleerungen nungen für Vertragspartner • Auftragsannahme zur Bearbeitung von Sperrmüll- und Elektro- Widersprüchen zu geräteentsorgung • zung von Blumenrabatten • liche Einrichtungen und Wartung von Brunnen u. Gewerbebetriebe zu abfallwirtschaftlichen Fragen • Schadstofferfassung Wasserspielen in der Organisation der • Betrieb der Wertstoffhöfe Innenstadt und in Wohn- Lehrausbildung • Beratung zur Standplatzge- Rechnungswesen • Betriebsabrechnung • Controlling • Datenverarbeitung • Beratung für Bürger, öffent- u. Pflanzgefäßen Gebührenbescheiden • • • gebietszentren Abfallberatung in Schulen und Kindergärten staltung für Abfallbehälter • Pflege von Straßenbäumen • Bürgertelefon „Abfall“: Fahrzeug- und • Deponienachsorge Beantwortung aller Fragen Behälterwäsche zur Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen, Schadstoffsammlung, Wertstoffinseln, Wertstoffhöfe und Entsorgungstage • Reklamationsstelle Abbildung 13: Vereinfachtes Organigramm und Kernleistungen der Stadtreinigung Leipzig Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 65 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 4.3 Organisation und Aufgaben des ZAW Der Arbeit des ZAW liegt die Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen vom 14. Juli 1993 in der Fassung vom 08. Dezember 2008 zugrunde. Diese wurde nach Beschluss durch die Verbandsversammlung durch den Verbandsvorsitzenden am selben Tag ausgefertigt und trat am 08.05.2009 in Kraft. Als wesentliche Regelungen der Satzung sind anzuführen: Der Zweckverband wird von der Stadt Leipzig und dem Landkreis Leipzig gebildet (§ 1 Abs. 1), weitere Mitglieder können jedoch auf Beschluss der Verbandsversammlung gem. § 1 Abs. 2 in diesen aufgenommen werden. Dem Abfallverband obliegt lt. § 2 Abs. 1 die Erfüllung nachstehend genannter Aufgaben Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes für seinen Bereich und – spätestens alle fünf Jahre – Fortschreibung desselben Erstellung einer Abfallbilanz für das jeweils abgelaufene Jahr Errichtung und Betrieb der Abfallentsorgungsanlagen einschließlich der Anlagen zum Abfallumschlag im Verbandsgebiet. Der Verband übernimmt ihm gem. § 4 Abs. 2 SächsABG seitens seiner Mitglieder übertragene weitere Aufgaben (§ 3 Abs. 2). Diese Festlegung der Satzung ist als reine Öffnungsklausel zu verstehen, da von der genannten Möglichkeit weder seitens der Stadt noch des Landkreises Leipzig bislang Gebrauch gemacht wurde. Der Verband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen (§ 3 Abs. 5). Die Gebührenhoheit verbleibt in Bezug auf die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen durch Grundstückseigentümer bzw. Haushalte, die dem Anschluss- und Benutzungszwang der Verbandsmitglieder im Hinblick auf das Einsammeln und Befördern von Abfällen unterliegen, bei den Verbandsmitgliedern (§ 3 Abs. 6). Das Recht des ZAW zur eigenen Erhebung von Deponiegebühren gegenüber nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang der Verbandsmitglieder unterliegenden Anlieferern bleibt gem. § 3 Abs. 8 von der Regelung in Abs. 6 unberührt. Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsitzende und der Verwaltungsrat (§ 4). Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes (§ 6 Abs. 1) und entscheidet gem. Abs. 2 u. a. über die Umsetzung der Abfallwirtschaftskonzepte den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen die Wahl des Verbandsvorsitzenden und die Bestellung sowie Abberufung des Geschäftsleiters. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 66 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Der Verbandsvorsitzende vertritt den Verband nach außen (§ 8 Abs. 1). Er ist Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter des Verbandes und ihm obliegt die Dienstaufsicht über den Geschäftsleiter (§ 8 Abs. 4). Der Geschäftsleiter ist mit der Verbandsverwaltung beauftragt. Ihm obliegen die Aufgaben und Geschäfte der laufenden Verwaltung (§ 10 Abs. 2). Der Zweckverband erhebt auf Grundlage seiner Gebührensatzung Deponiegebühren gegenüber allen Nutzern seiner Entsorgungsanlagen, soweit diese nicht dem Anschluss- und Benutzungszwang gem. den Abfallwirtschaftssatzungen seiner Mitglieder unterliegen (§ 11 Abs. 1). Den Aufwand für die Entsorgung der gem. Abfallwirtschaftssatzung des ZAW angelieferten Abfälle stellt der Zweckverband seinen Mitgliedern auf Basis eines Verrechnungssatzes pro Tonne – dieser beträgt aktuell 162,41 EUR/t – angelieferten Abfall und getrennt nach Abfallarten in Rechnung (§ 11 Abs. 2). Der Finanzbedarf des Verbandes wird von seinen Mitgliedern durch eine einwohnerbezogene Umlage aufgebracht, soweit er nicht durch andere Einnahmen, vor allem durch volle Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Abgaben, gedeckt werden kann (§ 11 Abs. 3). Die Erhebung einer solchen Umlage war bis dato seitens des Zweckverbandes noch nicht erforderlich. Wie bereits ausgeführt besteht zwischen dem ZAW und seinen Mitgliedern eine Aufgabenverteilung dergestalt, dass die von diesen auf Grundlage ihrer jeweiligen Satzungen eingesammelten Abfälle zur Beseitigung den Entsorgungsanlagen des ZAW (MBA und ZDC) nach Maßgabe dessen Abfallwirtschaftssatzung (zu Details s. Kap. 3.2.3) angedient werden. In § 2 der Satzung ist der Umfang der Entsorgungspflicht des ZAW festgelegt. Daneben enthält der als Anlage 1 zu § 7 Abs. 1 der Satzung beigefügte Ausschlusskatalog sämtliche Abfall-arten, die aus technischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen nicht über die Anlagen des Verbandes und damit am Entsorgungsstandort Cröbern entsorgt werden können. Den bereits erwähnten Positivkatalogen, auf die auch in der Anlage zu § 4 der Gebührensatzung des ZAW hingewiesen wird, lassen sich explizit die Abfallarten entnehmen, die über die jeweilige Anlage entsorgt werden können. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 67 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Zweckverband schließlich gemäß § 2 Abs. 4 SächsABG auch zur Beratung von Abfallbesitzern über Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen verpflichtet1). Im Kontext mit der Organisationsstruktur sowie den Aufgaben und der Tätigkeit des ZAW ist zu erwähnen, dass zwischen dem Zweckverband und dem Landkreis Nordsachsen eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung dergestalt besteht1), dass der ZAW sich verpflichtet, den Restabfall und Sperrmüll des Altkreises Delitzsch ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Gegenzug obliegt dem Landkreis Nordsachsen die Pflicht zur Übernahme der Entsorgung der heizwertreichen Fraktion aus der MBA Cröbern. Daneben hat der Zweckverband von der satzungsseitig (§ 2 Abs. 2 AWS) vorgesehenen Möglichkeit sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter zu bedienen bereits im Oktober 1998 Gebrauch gemacht und einen Dienstleistungsvertrag mit der Westsächsischen Entsorgungsund Verwertungsgesellschaft mbH (WEV) geschlossen. Demnach übernahm die WEV die Betreibung der drei Verbandsdeponien Zentraldeponie Cröbern sowie der Deponien Groitzsch-Wischstauden und Seehausen einschließlich Rekultivierung und Nachsorge. Aktuell stellt sich dieser Vertrag dergestalt dar, dass die WEV im Auftrag des ZAW die Zentraldeponie Cröbern (ZDC) als Siedlungsabfalldeponie der Deponieklasse II / III und – seit dem 01.06.2005 – auch die mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) am Entsorgungsstandort Cröbern betreibt. Dies umfasst auch die damit verbundenen Leistungen zur Überwachung, Wartung und Dokumentation der Anlagen. Die in den Jahren 2004 und 2000 geschlossenen Deponien Seehausen und Groitzsch-Wischstauden befinden sich in der Sanierungs- und Nachsorgephase unter Verantwortung der WEV. Seitens des ZAW wurde im September 2000 ein Grundsatzbeschluss zum Verkauf von Geschäftsanteilen der WEV gefasst, wobei im Rahmen der Ausschreibung insbesondere Ansprüche an das fachliche know-how zur Errichtung und zum Betrieb einer mechanischbiologischen Abfallbehandlungsanlage des Vertragspartners formuliert wurden. Den Zuschlag erhielt die SITA Ost GmbH & Co. KG, die nach Beschluss der Verbandsversammlung im Juni 2001 49 % der Geschäftsanteile an der WEV mbH erwarb. 1) 1) Nähere Informationen hierzu finden sich in Kapitel 5 dieses Konzeptes. Diese wurde seitens des ZAW mittlerweile zwar gekündigt, hat aber bis dato Bestand, da die Kündigung noch nicht rechtskräftig ist. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 68 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Die vorstehend beschriebene Aufgabenverteilung zwischen dem ZAW und seinen Verbandsmitgliedern sowie dessen vertragliche Beziehungen zu Dritten (WEV / SITA / Landkreis Nordsachsen) lässt sich der folgenden Graphik anschaulich entnehmen. Abbildung 14: Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen 5 Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung Unter Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung versteht man die gesamte auf die Abfallwirtschaft bezogene Kommunikation des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers mit der Öffentlichkeit. Sie stellt ein wesentliches und unverzichtbares Instrument der modernen und aus-gesprochen komplexen Abfallwirtschaft dar. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 69 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Über Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung werden die Abfallerzeuger und -besitzer informiert, wie, wann, wie oft, zu welchen (finanziellen u. a.) Bedingungen u. a. m. sie abfallwirtschaftliche Dienstleistungen (Sammlungen, Abholungen, Annahmen von Abfällen, Beratungsleistungen...) in Anspruch nehmen können, über abfallwirtschaftliche Zusammenhänge aufgeklärt, über Änderungen im bestehenden Abfallwirtschaftssystem in Kenntnis gesetzt, motiviert, bestimmte Verhaltensweisen anzunehmen oder abzulegen, informiert, inwiefern und wie sie auf die regionale Abfallwirtschaft einwirken können, zur Schaffung eines individuellen Beitrages ihrerseits zu mehr Lebensqualität angeleitet. Die finanziellen Mittel und personellen Kapazitäten für die Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung sind begrenzt, folglich müssen diese effizient eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass nicht alle machbaren oder wünschenswerten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können. Im Vordergrund der Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung steht sicherlich die als grundlegend zu verstehende Informationsarbeit, dennoch sollten auch ergänzend hierzu Aktivitäten enthalten sein, die sich motivationsfördernd und akzeptanzsteigernd auf gezielte abfallwirtschaftliche Maßnahmen auswirken. Zwischen diesen Aufgaben sollte ein ausgeglichenes Verhältnis vorhanden sein, da Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung auf dem Zusammenspiel der einzelnen Elemente beruhen. Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung können nur dann optimal wirken, wenn sie fachkompetent und aktuell sind sowie regelmäßig und zielgerichtet betrieben, d.h. auf die Bedürfnisse der Zielgruppen ausgerichtet werden. Dazu bedarf es unabdingbar einer ausreichenden Personal- und finanziellen Ausstattung der mit diesen Aufgaben betrauten Stellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, um in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit externen Dritten die gewünschten Erfolge zu erzielen. Die Notwendigkeit von Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung ergibt sich einerseits aus der rechtlichen Verpflichtung der Verwaltung (§ 2 Abs. 4 SächsABG sowie Abfallwirtschaftssatzungen der Stadt Leipzig und des ZAW), die Bevölkerung über ihre Tätigkeit zu informieren und über Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen zu beraten, andererseits aus der Situation der Abfallwirtschaft selbst, denn die moderne Abfallwirtschaft ist komplizierter geworden; d. h. der Abfallerzeuger muss heute nicht nur mit einem Abfallbehälter, sondern mit mehreren Abfall- und Wertstoffbehältern vor dem Haus umgehen, verschiedene Sammeltermine, öffentliche Wertstoffsammelplätze und Öffnungszeiten von Annahmestellen kennen, über Beratungsangebote informiert sein usw., Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 70 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH vom Abfallerzeuger wird mehr Mitwirkung verlangt; d. h. die einzelnen Sammelsysteme wie z. B. Bioabfall-, Wertstoff-, Sperrmüll-, E-Schrott- und Schadstoffsammlung müssen in einer vorgegebenen Weise genutzt werden. Hier ist nicht nur die rechtzeitige Bereitstellung von Abfällen und Wertstoffen nach dem Tourenplan sowie deren korrekte Anmeldung und Anlieferung zu den vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen, sondern auch die Kenntnis über Auswirkungen bei Fehlwürfen, Neben- und illegalen Abfallablagerungen usw. von Bedeutung, abfallwirtschaftliche Zusammenhänge werden immer komplexer; d. h. früher konnte der Abfallerzeuger die Abfallwirtschaft bis zu ihrem Endpunkt, meist dem Endverbleib von Abfällen auf der Deponie selbst nachverfolgen. Heute ist es ihm praktisch so gut wie unmöglich, die verschiedenen Formen der Restabfallbehandlung sowie Stationen im Rahmen der komplizierten Handelsbeziehungen der Wertstoffe und den Verbleib der einzelnen Fraktionen nachzuvollziehen. Hierbei ist er auf die Aktivitäten und die Arbeit der Abfallberater im Zuge der Beratung von Bürgern, Gewerbetreibenden und Einrichtungen angewiesen, die darüber informieren, wie man spezielle Abfälle wo ordnungsgemäß und kostengünstig sowie umweltschonend entsorgen kann. 5.1 Stadt Leipzig Die Durchführung der Abfallberatung und der abfallwirtschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit obliegt in der Stadt Leipzig der Stadtreinigung Leipzig und hier wiederum der Stabsstelle Grundsatzfragen/Öffentlichkeitsarbeit (s. dazu auch Abbildung 13). Von dieser werden im Rahmen ihrer Tätigkeit1) durch die Realisierung eines breiten Bündels konkreter Maßnahmen folgende Ziele verfolgt: Ziele mit Außenwirkung (1) Lösung des Widerspruches zwischen Problembewusstsein und praktischem Handeln (2) Schaffung eines individuellen Beitrages der Bürger zu mehr Lebensqualität (3) Vermeidung von Abfällen (4) Verwertung von Abfällen (5) Ordnung und Sauberkeit Ziele mit Innenwirkung (1) Imagepflege für die SRL 1) Diese erstreckt sich auf die Bereiche Straßenreinigung, Winterdienst und Grünpflege. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 71 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH (2) Darstellung einer weitsichtig planenden SRL (3) Ökologisch sinnvoll und ökonomisch verträglich arbeitende SRL (4) Präsentation der umfangreichen Leistungen der SRL Zur Erreichung v. g. Ziele werden im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung seitens der Stadtreinigung Leipzig unterschiedliche Zielgruppen angesprochen, um mit der zur Verfügung stehenden Personal-, Sach- und finanziellen Ausstattung größtmögliche Erfolge zu erzielen. Hierbei handelt es sich um folgende Zielgruppen (1) Haushalte (2) Schulen und Kindergärten (3) Vereine (Garten-, Sport-, Bürgervereine u.a.) (4) Stadtverwaltung (5) Stadtbetriebe (6) Wohnungsgesellschaften (7) Kammern (Handwerkskammer, IHK) (8) Verbände (Ärzte, Apotheken) (9) Gäste / Besucher Die Kommunikationsmittel der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung sind in Abhängigkeit von den konkret verfolgten Zielen und den hierfür relevanten Zielgruppen vielfältiger Art und werden seitens der SRL jeweils im Hinblick auf die beabsichtigte Wirkung sorgfältig ausgewählt und angewandt, wobei durchaus auch Kombinationen verschiedener Mittel zum Einsatz kommen. Auf diese Weise kann das Verhalten der abfallwirtschaftlichen Akteure sowohl durch Informationsvermittlung aber auch durch Motivation zum Handeln zum Ablegen bestimmter Verhaltensweisen sowie das Stimulieren von Interesse für den Abfallbereich in die gewünschten bzw. erforderlichen Bahnen gelenkt werden. Nachstehend finden sich die verschiedenen Kommunikationsmittel benannt: Mittel der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung (1) Informationsschriften (Flyer) (2) Tag der Offenen Tür (3) Telefon- und persönliche Beratung (4) Beratung in Schulen und Kindergärten (5) Absprachen mit Kammern, Verbänden und Vereinen (6) Amtsblatt (7) Pressemitteilungen Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 72 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH (8) Radio und Lokalfernsehen (9) Internet Die Detailplanung der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung seitens der Stadtreinigung Leipzig erfolgt zum Ende eines Kalenderjahres für das kommende Jahr. Zu Beginn dieses Jahres wurde im Hause der Stadtreinigung Leipzig eine schriftliche „Planung Öffentlichkeitsarbeit / Abfallberatung 2014“ verabschiedet, die neben den Zielen, Zielgruppen sowie Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung eine Vielzahl konkreter Aktivitäten enthält, wobei jeder Maßnahme das bzw. die Kommunikationsmittel die Zielgruppe(n) der Rhythmus bzw. Zeitraum der Umsetzung zugeordnet werden. Hingewiesen wird auch darauf, dass es sich bei den aufgeführten Maßnahmen oft um größere Aktionen handelt, die nicht von der Stabsstelle Grundsatzfragen/Öffentlichkeitsarbeit allein realisiert werden können und insofern die Arbeit entsprechender Projektgruppen erforderlich machen. Unabhängig davon und nicht detailliert beschrieben ist das „Tagesgeschäft“ Abfallberatung/ Öffentlichkeitsarbeit und die Reklamationsbearbeitung. Zugleich wird darauf verwiesen, dass durch die vorübergehende Reduzierung der Zahl der Abfallberater auf zwei fast nur noch Telefonberatungen möglich waren. Diese Situation hat sich durch die Einstellung einer neuen Mitarbeiterin zumindest soweit entspannt, dass nun – wenn auch in begrenztem Umfang – wieder Vor-Ort-Beratungen von Kindertagesstätten und Grundschulen möglich sind. Größere Aktionen sind allerdings nach wie vor kaum durchführbar. Wesentlich ist weiterhin insbesondere die monatliche Auswertung der Reklamationsstatistik, um dadurch beim Erkennen von Schwachstellen umgehend gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Verbesserung interner Abläufe durchführen zu können. Gleiches gilt im Hinblick auf ggf. zielführende Maßnahmen der Abfallberatung. Stichpunktartig werden nachfolgend einige konkrete Maßnahmen (M) aus dem umfangreichen Maßnahmekatalog der Stadtreinigung Leipzig benannt, dessen „Abarbeitung“ bis dato vollauf im vorgesehenen Zeitplan liegt. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 73 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Exemplarische Benennung von Maßnahmen (M) der SRL in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung 2014 M1 Monatliche Bekanntgabe der Standorte/-zeiten des Schadstoffmobils durch Pressemitteilungen im Amtsblatt, Leipziger Volkszeitung und Kleine Leipziger Volkszeitung M2 Ständige schriftliche Kontaktierung von Haushalten und Gewerbebetrieben zur Forcierung des Anschlusszwanges • • M5 • • M11 • • M20 • • M27 M28 • • M31 • • M39 Vierteljährlich Zulieferung von Beiträgen zum Abfallbrief des ZAW Aktualisierung und Druck der Abfallfibel im Zeitraum April/Oktober Herausgabe von Pressemitteilungen zur Problematik „Stinkende Biotonne“ im Mai 2014 Bedarfsweise Durchführung von Gesprächen vor Ort zu Anleitung von Lehrern betreffend das Thema Abfallentsorgung Unterbreitung von Angeboten an das Amt für Jugend, Familie und Bildung zur (ab April) monatlich ein- bis zweimaligen Durchführung von Betriebshofbesichtigungen am Objekt Geithainer Straße 60 Im Januar 2014: Erarbeitung eines neuen Heftes zur Kompostierung mit Informationen für Kleingärtner und Eigenkompostierer Im Dezember 2014: Veröffentlichung eines Artikels zum Thema „Eingefrorene Mülltonne“ im Leipziger Amtsblatt und in der Presse Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 74 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Tabelle 5: Exemplarische Benennung von Maßnahmen der Stadtreinigung Leipzig in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung 2014 Zusätzlich zu diesen Maßnahmen enthält die Planung Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung 2014 der Stadtreinigung Leipzig insgesamt 22 explizit benannte Nahziele der Abfallberatung, die sich über die Publikation neuer Satzungsregelungen, Senkung des Organikanteils im Restabfall, ordnungsgemäßes Befüllen der Biotonne, Annahmebedingungen an den Wertstoffhöfen bis hin zur Beantwortung telefonischer Fragen zur Abfallentsorgung erstrecken. 5.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Im Hinblick auf das Aufgabenfeld der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung versteht sich der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie für Bildungseinrichtungen und Kooperationspartner bei Fragen zu abfallwirtschaftlichen Themen. Gemeinsam mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen werden Konzepte zum Thema Abfall im Unterricht sowie Konzepte für Unterrichtsbesuche von Schulklassen an seinen unterschiedlichen Entsorgungsanlagen entwickelt und im Hinblick auf letztgenannte (Betriebsführungen) auch umgesetzt. Schließlich organisiert der Bereich Öffentlichkeitsarbeit die Außendarstellung des Zweckverbandes bei Messen, Tagen der Offenen Tür und externen Veranstaltungen. Gleiches gilt im Hinblick auf Besuche und Führungen auf den Entsorgungsanlagen sowie Besuche und Vorträge an Schulen, in Vereinen und anlässlich von Infoabenden. Neben den eingangs bereits benannten hat die Öffentlichkeitsarbeit des ZAW noch folgende Zielgruppen: Umweltgruppen und -verbände Behörden Politische Entscheidungsträger Besucher der Entsorgungsanlagen, Tourismusverbände, Gästeführer im Leipziger Südraum. Die Informationsvermittlung erfolgt über: Telefonischen Beratungen Amtsblätter der Verbandsmitglieder Informationsveranstaltungen Betriebsführungen Verbandsversammlungen Abfallbriefe Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 75 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Elektronische Medien (Informations-CD-ROM und -DVD sowie Internet) Artikel in Fachzeitschriften Pressemitteilungen. Der Abfallbrief erscheint als gemeinsames Informationsblatt des ZAW und seiner Tochtergesellschaft der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (WEV) regelmäßig im 3–4 monatlichen Turnus und informiert die Bevölkerung des Verbandsgebietes und Gewerbetreibende durch interessante Beiträge rund um die Abfallwirtschaft über die ordnungsgemäße Entsorgung ihres Abfalls. Die Informations-CD und -DVD vermittelt detaillierte Informationen zu den von der WEV betriebenen Entsorgungsanlagen [Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Zentraldeponie Cröbern (ZDC)] des ZAW. Während sich die CD-ROM aufgrund ihres Informationsgehaltes insbesondere für die Einwohner des Verbandsgebietes eignet, wird die DVD vornehmlich Bildungseinrichtungen überlassen. Die genannten Info-Materialien stehen zunehmend auch englischsprachig zur Verfügung, da sich häufig Gäste aus dem Ausland über die Organisation der Abfallwirtschaft im Verbandsgebiet und die modernen Anlagen des ZAW informieren. Daneben besteht die Notwendigkeit der laufenden Aktualisierung der Medien sowie deren Anpassung anlässlich von Weiterentwicklungen der Kommunikationstechnik. In gleicher Weise trifft dies im Hinblick auf die Pflege der homepages des ZAW und der WEV zu. Gemeinsame Beteiligungen an Fachmessen (z. B. TerraTec / ENTSORGA), an Fachveranstaltungen, die Vornahme eigener Ausstellungen und der alle zwei Jahre stattfindenden Tag der Offenen Tür dienen ebenfalls der Vermittlung von Informationen an eine breites Publikum. Schließlich tragen laufend durchgeführte Besichtigungen der Entsorgungsanlagen (MBA und ZDC) seitens interessierter Besucher aus dem Inland, den EU-Ländern und selbst aus dem orientalischen Raum dazu bei, dass die Technik der beiden Anlagen zunehmend bekannt und anerkannt ist. Da sich die Schwerpunkte, Inhalte und Zielstellungen der Öffentlichkeitsarbeit von ZAW und WEV zu großen Teilen überschneiden, wird diese Aufgabe für beide Institutionen seit 2003 durch den ZAW wahrgenommen. Grundlagen dafür bilden eine jährlich fortgeschriebene Gesamtkonzeption und die jeweils abgestimmte Jahresplanung. Zur Konkretisierung der Aktivitäten des ZAW betreffend die abfallwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit ist nachstehend die entsprechende Planung in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht für das Jahr 2014 dargestellt. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 76 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Planung Öffentlichkeitsarbeit ZAW 2014 Zeitraum Schwerpunkte in 2014 quartalsweise Abfallbriefe parallel mit Newslettertestphase • Moderne Baustoffe und deren Entsorgung (Dämmmaterialien) • Entsorgung von Brandabfällen/Brandschutz • Entsorgung von Bauabfällen/Boden bei privaten Bauvorhaben (Gesetzliche Hintergründe) Verantwortlichkeit ZAW WEV X X X X X X Weitere Themen siehe Planung Jan - Feb Abschluss Neugestaltung Internetpräsenz WEV Jan - Feb Erstellung Jahresveranstaltungskalender X Jan - März Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Baumaßnahme DGW Permanente Oberflächenabdichtung X X Jan - März Schautafel Bergbautechnikpark X X Jan - April Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 X Jan - Mai Vorbereitung 20-jähriges Jubiläum des ZAW X Jan - Juni Kommunikationskonzept erstellen (Zielgruppen / Ziele definieren) X Mai Teilnahme am Tag der Offenen Tür der Stadtreinigung Leipzig X Mai - Juni Leipziger Umwelttage X Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen X Seite 77 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Juni - Juli Neuauflage Fotodokumentation Anlagen • Schwerpunkt Panoramabilder • Entwicklung einer virtuellen Panoramaansicht für Webseite X X X X Sep - Okt Herbstspaziergang Deponie Seehausen X X Okt - Nov Europäische Woche der Abfallvermeidung X Nov - Dez Vorbereitung zur TerrraTec X X Tabelle 6: Planung der Öffentlichkeitsarbeit des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen 2014 Die Dienstleistungen, die der Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen gem. Vereinbarung vom 04.01.2007 und deren Ergänzung vom 09.12.2010 erbringt, stellen sich in Bezug auf das Jahr 2014 wie folgt dar: Erstellung neue Abfallbriefe Mitwirkung neue Internetpräsenz der WEV Besichtigung der Entsorgungsanlagen Sonstiges Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen (z. B. HTWK, Uni Stuttgart) Zusammenarbeit mit Organisationen, Verbänden und Vereinen (IHK / GIZ / Ökolöwe / Leipziger Neuseenland) Flyer bei aktuellen Anlässen Begleitung von Ausstellungen und Fachmessen Erstellung und Archivierung von Fotos Pflege der ZAW-homepage Organisation und Durchführung von Pressekonferenzen und Veranstaltungen Teilnahme an Veranstaltungen der Verbandsmitglieder Pressemitteilungen Erstellung von Präsentationen. Die Wahrnehmung der Aufgaben des ZAW und deren Erfüllung durch die am Entsorgungsstandort Cröbern vorhandenen Anlagen (MBA / ZDC) erfolgt in der Fachwelt ebenso wie in regionalen Institutionen und nicht zuletzt der Bevölkerung des Verbandsgebietes auf Basis der o. g. Medien sowie insbesondere auch von persönlichen Besichtigungen der Anlagen. Insofern findet sich – das Kapitel 5.2 abschließend – in Tabelle 7 sowohl die Entwicklung der Anzahl derselben umfassend die Jahre 2012 und 2013 sowie die Besucherstruktur dargestellt. Besichtigungen der Zentraldeponie und der MBA Cröbern 2012 und 2013 Jahr 2012 Jahr 2013 Kategorie absolut % absolut % Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 78 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Studenten 199 61,8 193 29,5 Auszubildende 22 6,8 35 5,4 Schüler 11 3,4 110 16,8 Einwohner Verbandsgebiet 20 6,2 89 13,6 Unternehmen/Behörden 70 21,8 227 34,7 322 100,0 654 100,0 Insgesamt Tabelle 7: Besichtigungen der Zentraldeponie und der MBA Cröbern 2012 und 2013 Tabelle 7 zeigt, dass sich die Zahl der Teilnehmer an den Anlagenbesichtigungen binnen Jahresfrist mehr als verdoppelt (+103 %) hat1). Hinsichtlich der Besucherstruktur handelt es sich in beiden Jahren vornehmlich um Studenten sowie Vertreter von Unternehmen und Behörden. Allerdings weisen gerade die Besucherzahlen von Einwohnern des Verbandsgebietes und Schülern im Jahresvergleich die höchsten Zuwachsraten auf. 6 Abfallerfassung und -entsorgung Wie bereits angesprochen, ist es erforderlich die Abfallwirtschaftssatzungen der Verbandsmitglieder mit der des Zweckverbandes sowie auch mit dessen Verbandssatzung – diese befindet sich aktuell in Überarbeitung – in Übereinstimmung zu bringen, da diese derzeit im Hinblick auf die Aufgabenverteilung nicht zweifelsfrei gefasst sind. Konkret besteht die Notwendigkeit, eine Klärung der Schnittstellen zwischen Aufgaben der Verbandsmitglieder und denen des ZAW vorzunehmen. Diesem Erfordernis ist durch eine Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung des ZAW Rechnung zu tragen. Im Hinblick auf die abfallwirtschaftliche Aufgabenverteilung soll dem ZAW die Aufgabe der Behandlung von überlassungspflichtigen Abfällen zur Beseitigung obliegen und seitens der Zweckverbandsmitglieder das Sammeln und Transportieren überlassungspflichtiger Abfälle zur Beseitigung sowie die Erfassung und Verwertung überlassungspflichtiger Abfälle erfolgen. Die folgenden Ausführungen beruhen auf dieser Aufgabenverteilung, auch wenn eine entsprechende Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des ZAW in v. g. Hinsicht derzeit noch aussteht. 1) Per Ende September lag die Zahl der Besichtigungen lt. telefonischer Mitteilung des ZAW bei 503. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 79 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 6.1 Erfassungssysteme für Restabfall, Sperrmüll, Bio- und Grünabfälle, Wertstoffe sowie Schadstoffe in der Stadt Leipzig Die in der Stadt Leipzig bestehenden Erfassungssysteme für Restabfall, Sperrmüll, Bio- und Grünabfälle, Wertstoffe und Schadstoffe aus privaten Haushaltungen und dem – an die Abfallentsorgung der SRL angeschlossenen – (klein)gewerblichen Bereich lassen sich der nachstehenden Übersicht entnehmen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 80 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Restabfall Behälterarten 60-/80-/120-/240-/1.100-Liter-RAB 5–10-m³-Abfallgroßcontainer und 10–24-m³-Abfallpressen Amtlich gekennzeichneter 60-Liter-Restabfallsack Abfuhrrhythmus: grundsätzlich im 14-täglichen Turnus (mit Ausnahmen) Bedarfsabfuhr (Identsystem) / Entleerung bei Bereitstellung unabhängig vom Füllgrad Mindestbehältervorhaltevolumen/Pflichtleerung: 20 Liter pro Person im 14-täglichen Rhythmus Mindestens eine Behälterleerung je Quartal und Grundstück (Pflichtleerung) Bioabfall Behälterarten: 120-/240-Liter-RAB Abfuhrrhythmus: 14-täglich Mindestbehältervorhaltevolumen: 10 Liter pro Person im 14-täglichen Rhythmus Gesonderte Abgabe saisonbedingt mehr anfallender Bioabfälle aus Haushaltungen [z.B. Gartenabfälle (kein Fallobst) und Gehölz], die das Fassungsvermögen der Biotonne übersteigen, an den 19 Wertstoffhöfen der Stadt (kostenpflichtiges Bringesystem). Grünabfälle1) Bringesystem, kostenpflichtig: Abgabe von max. 1 m³ Gartenabfälle pro Anlieferung an den Wertstoffhöfen der Stadt gegen Abgabe von Wertmarken. Bringesystem, kostenfrei: Kostenfreie Abgabe von max. 1 m³ Laub pro Anlieferung an den Wertstoffhöfen der Stadt in den Monaten Oktober und November. Abgabe von Weihnachtsbäumen in der Zeit vom 27.12 d.J. – 31.01. d. J. an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet. Holsystem, kostenpflichtig: 100-Liter-Gartenabfallsack / Abholung auf Abruf vom Grundstück. Sperrmüll Holsystem, kostenpflichtig: Bringesystem, kostenfrei: Abholung bis 4 m³/(Haushalt x Jahr) auf Bestellung gegen Wertmarkenabgabe (ebenerdige Bereitstellung). Bei Abholung direkt aus der Wohnung wird eine zweite Wertmarke fällig. Abgabe von max. 1 m³ pro Anlieferung an den Wertstoffhöfen der Stadt. Schrott Kostenfreie Annahme von Haushaltsschrott an Wertstoffhöfen bis 1 m³ pro Anlieferung Bringsystem Kleine metallische Gegenstände mit max. 30 cm Kantenlänge können über die Gelbe Tonne Plus bzw. den Gelben Sack Plus entsorgt werden Holsystem Elektro- und Elektronikaltgeräte Kostenfreie Annahme aus Haushaltungen an den Wertstoffhöfen gegen Vorlage der Berechtigungskarte zur Nutzung der Wertstoffhöfe Bringsystem Kostenpflichtige Abholung von Großgeräten auf Bestellung Holsystem gegen Abgabe von Wertmarken. Schadstoffe / Energiesparlampen Kostenfreie Annahme in haushaltstypischen Mengen aus Haushaltungen am Schadstoffmobil mit festen Touren an monatlich ca. 90 verschiedenen Standorten im Stadtgebiet2) Bringsystem Kostenfreie Annahme aus Haushaltungen an der stationären Schadstoffsammelstelle der Stadt (Lößniger Straße 7)2) Bringsystem Kostenfreie Annahme an den Wertstoffhöfen2) Bringsystem (nur für Energiesparlampen) Alttextilien Kostenfreie Annahme von Altkleidern und Altschuhen an den Wertstoffhöfen der Stadt oder Einwurf in die Sammelcontainer von privaten Sammlern Bringsystem CD/DVD Kostenfreie Annahme an der städtischen Sammelstelle, am Schadstoffmobil oder an den Wertstoffhöfen der Stadt Bringsystem PPK3) Behälterarten: 120-/240-/1.100-Liter-Abfallbehälter (Blaue Tonne / Container) Abfuhrrhythmus: grundsätzlich 14-täglich LVP 3) 4) Glas3) Holsystem Behälterarten: 100-Liter (Gelber Sack Plus) / 120-/240-/1.100-Liter-Abfallbehälter (Gelbe Tonne/Container Plus) Abfuhrrhythmus: Gelbe Säcke Plus: 4-wöchentlich; Gelbe Tonne/Container Plus: grundsätzlich 14-täglich Eingabe in Sammelbehälter an Glasinseln und Wertstoffhöfen Holsystem Bringsystem Tabelle 8: Restabfall-, Sperrmüll-, Bio- und Grünabfall-, Wertstoff- und Schadstofferfassungssysteme im Stadtgebiet Leipzig 1) 2) 3) 4) Offizielle Bezeichnung des Freistaates Sachsen. Zu verstehen sind lt. AWS der Stadt darunter Gartenabfälle aus Haus- und Vorgärten. Schadstoffe aus Gewerbebetrieben und medizinischen Einrichtungen, die an die Abfallentsorgung angeschlossen sind, können ebenfalls in haushaltstypischen Mengen kostenfrei angedient werden. Entsorger ist die Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) im Auftrag des Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD). Einschließlich stoffliche Nicht-Verpackungen aus Kunststoffen und Metallen sowie kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 30 cm. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 81 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Tabelle 8 verdeutlicht, dass die Stadt Leipzig über ein sehr differenziertes und damit bürgerfreundliches System zur Erfassung von Rest- sowie Bio- und Grünabfällen, Sperrmüll und schließlich auch Wert- und Schadstoffen verfügt, das zudem seit der letzten Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes im Jahr 2006 schrittweise effizienter und damit noch nutzerfreundlicher ausgestaltet wurde. Beleg dafür sind unserer Einschätzung nach folgende Maßnahmen: Flächendeckende Einführung der Gelben Tonne Plus bzw. – in den Randbereichen der Stadt – des Gelben Sack Plus zur – neben Leichtverpackungen (LVP) – Erfassung stoffgleicher Nichtverpackungen und von kleinen Elektro-und Elektronikaltgeräten. Einführung einer Pflichtleerung der Restabfallgefäße dergestalt, dass mindestens eine Behälterleerung je Quartal und Grundstück erfolgen muss. Einführung einer Mindestgebühr dergestalt, dass mindestens pro Quartal die Gebühr in Höhe einer Behälterleerung abgerechnet wird. Dies gilt auch für den Fall, wenn in diesem Zeitraum kein Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt wurde. Einführung von Restabfallbehältern mit einem Fassungsvolumen von 60 Litern zur bedarfsgerechten Anpassung des Behältervorhaltevolumens bei 1-PersonenHaushalten. Einführung der kostenfreien Abgabe von Laub an den Wertstoffhöfen in den Monaten Oktober und November. Differenzierung der Gebührenhöhe des kostenpflichtigen Holsystem für Sperrmüll im Hinblick darauf ob die Abfälle ebenerdig bereitgestellt werden oder direkt in der Wohnung abzuholen sind. Einrichtung bürgerfreundlicher Abgabemöglichkeiten für Energiesparlampen. Ausdehnung der Möglichkeit zur kostenfreien Annahme von Schadstoffen in haushaltsüblichen Mengen auch auf Gewerbebetriebe und medizinische Einrichtungen, die an die Abfallentsorgung der Stadt angeschlossen sind. 6.2 Abfallbehandlung und -ablagerung durch den ZAW Gemäß § 4 Abs. 4 SächsABG haben abfallverbandsangehörige Landkreise und Kreisfreie Städte die von ihnen bzw. von beauftragten Dritten eingesammelten Abfälle zur Beseitigung dem Abfallverband zu überlassen. Dieser bestimmt auch den Ort der Überlassung. Den Abfallverbänden obliegt wiederum die Aufgabe, die Abfallentsorgungsanlagen einschließlich der Anlagen zum Abfallumschlag zu errichten und zu betreiben (§ 4 Abs. 1 SächsABG). Im Verbandsgebiet des ZAW kommt in dieser Hinsicht dem Entsorgungsstandort Cröbern eine zentrale Bedeutung zu, da sich an diesem neben der einzigen noch betriebenen SiedAbfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 82 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH lungsabfalldeponie die Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) Cröbern befindet. 6.2.1 Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage Cröbern (MBA) Die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung – AbfAblV) vom 20. Februar 2001, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2006 geändert und schließlich durch Verordnung vom 27. April 2009 zum 16. Juli 2009 außer Kraft trat, legte ab dem 01.06.2005 – und damit dem Auslaufen der letzten Übergangsregelungen der TA Siedlungsabfall – strenge Zuordnungskriterien für abzulagernde Abfälle fest. Danach waren Abfälle mit organischen Bestandteilen ab genanntem Zeitpunkt vor der Ablagerung so zu behandeln, dass sie biologisch inaktiv waren und den Kriterien der AbfAblV entsprachen. Die umweltpolitische Zielstellung, künftigen Generationen keine Altlasten aus heute anfallenden Abfällen zu hinterlassen, ist gesetzlich durch strenge Grenzwerte in der Deponieverordnung vom 27. April 2009, die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 2. Mai 2013 geändert worden ist, unterlegt. Die festgelegten Grenzwerte können nur eingehalten werden, wenn die Abfälle vor deren Ablagerung einer thermischen oder mechanisch-biologischen Behandlung unterzogen werden. Angesichts der seinerzeit bestehenden und absehbaren gesetzlichen Rahmenbedingungen hatte die Verbandsversammlung des ZAW bereits am 26.06.2000 einen Grundsatzbeschluss folgenden Inhalts zum Strategiekonzept des ZAW und der WEV gefasst: (1) Keine vorzeitige Schließung der Zentraldeponie Cröbern (2) Mechanisch-biologische Behandlung unter Ausschleusung der heizwertreichen Fraktion als Vorranglösung für die Abfallbehandlung. Damit war der Grundstein für dieses Vorgehen bereits gelegt. Mit Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung am 01. März 2001 wurden schließlich auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine mechanisch-biologische Abfallbehandlung von deren Ablagerung geschaffen. Am 03. Juni 2003 erfolgte dann der Beschluss der Maßnahmesatzung des ZAW, die auf der zweiten Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes und auf einem Konzept zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung beruhte. Eine Kombination zwischen hochtechnischer Zentraldeponie und mechanisch-biologischer Abfallbehandlungsanlage hatte sich als wirtschaftlichste Konzeption für eine zukunftsweisende Abfallwirtschaft des Zweckverbandes im Rahmen verschiedener Variantenbetrachtungen erwiesen. Mit dem Bau der MBA am Standort der Zentraldeponie Cröbern, der im Zeitraum Januar 2004 bis Mai 2005 erfolgte und der Inbetriebnahme der Anlage am 31. Mai 2005 stellte der Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 83 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH ZAW sicher, dass das zur Ablagerung vorgesehene Material die Grenzwerte des Anhangs III Deponieklasse II der Deponieverordnung für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle zuverlässig einhält. Der nachstehenden Abbildung lässt sich die bauliche Konfiguration der MBA Cröbern anschaulich entnehmen. 1: Anlieferhalle 2: Halle mit den Anlagen zur mechanischen Behandlung 3: Verladung der verwertbaren Fraktionen 4: Mischerhaus 5: Intensivrottehalle mit geschlossenen Rottetunneln 6: Nachrottehalle (offen) 7: Abluftreinigung: Entstaubung, Biofilter, Regenerative thermische Oxidation (RTO) 8: Betriebsgebäude (Labor, Sozialräume, Verwaltung) Abbildung 15: Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage Cröbern Die Behandlung der Restabfälle erfolgt in der MBA nach dem neuesten technischen Stand der Technik unter Einhaltung der Kriterien der Deponieverordnung und der Grenzwerte der 30. BImschV. Als wesentliche Eckdaten der Anlage seien angeführt: Input MBA Cröbern 200.000 t/a Restabfall 100.000 t/a Sperrmüll und Gewerbeabfall Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 84 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Die Kapazität der MBA wurde nach den seinerzeitigen Prognosen im Hinblick auf die Entwicklung des Aufkommens behandlungsbedürftiger Abfälle – massebezogen handelt es sich dabei insbesondere um Restabfälle, Sperrmüll und Gewerbeabfälle – auf 300.000 t/a ausgelegt. In Abhängigkeit vom Verhältnis der drei genannten Abfallarten sowie deren jeweiliger Zusammensetzung – diese ist wie Abfallanalysen zeigen durchaus nicht unerheblichen Schwankungen unterworfen – wird der Output der Anlage anteilsmäßig von verschiedenen Fraktionen in etwa wie folgt gebildet: Output MBA Cröbern Anfallstelle Fraktion Anteil in %1) Annahmebereich Störstoffe <1 Mechanische Behandlung Heizwertreiche Fraktionen 43 - 45 Schwergut 3-5 Metalle (Schrott) 3 Holz <1 Organische Feinfraktion 44 - 47 Deponat 60 - 70 Biologische Behandlung In vereinfachter Form hat das Mengen- und Stoffstromdiagramm der Anlage folgendes Aussehen: 1) Die Prozentangabe für die im Annahmebereich und in der mechanischen Behandlung anfallenden Fraktionen beziehen sich auf den Gesamtinput der MBA und addieren sich insofern zu 100 %. Das nach der biologischen Behandlung verbleibende Deponat beträgt ca. 60-70 %. 30-40 % sind Rotteverlust. Damit liegt der Anteil des Deponats bezogen auf den Gesamtinput bei ca. 30 % und der des Rotteverlustes bei ca. 16 %. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 85 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abbildung 16: Mengen- und Stoffstromdiagramm MBA Cröbern Die in Abbildung 16 benannten Outputfraktionen bedürfen folgender Erläuterungen: (1) Störstoffe stellen insbesondere chlorhaltige Kunststoffe (z. B. PVC), Steine oder ähnliche Materialien dar. Erstere werden manuell bereits in der Anlieferhalle aussortiert, da die heizwertreichen Fraktionen Chlorgehalte von < 1 Masse-% in der Trockensubstanz einhalten müssen. (2) Bei heizwertreichen Fraktionen handelt es sich um Stoffe, die aufgrund ihrer Zusammensetzung höhere Heizwerte aufweisen als das Inputgemisch. Diese stammen primär aus sperrigen Abfällen und Gewerbeabfall und bestehen nahezu ausschließlich aus Kunststoffen. Die Heizwerte der hochkalorischen Fraktion der MBA Cröbern liegen zwischen 11 und 18 MJ/kg. Sie werden extern als Ersatzbrennstoff z.B. in der Zementindustrie oder in EBS-Kraftwerken verwertet. (3) Die Fraktion Schwergut besteht überwiegend aus Bestandteilen, die durch die Mechanik der Anlage nur bedingt zu zerkleinern sind und daher nicht der biologischen Behandlung zugeführt werden können. Beispiele hierfür sind Turnschuhe u. ä.. Schwergut wird der thermischen Behandlung zugeführt. (4) Die organische Feinfraktion stammt hauptsächlich aus den organischen Anteilen des Restabfalls, wie z. B. Küchen- und Grünabfall. Diese Fraktion resultiert aus einem Siebschnitt mit Korngröße < 40 mm, um genügend Oberfläche für einen reibungslosen mikrobiologischen Abbau der organischen Bestandteile im nächsten Verfahrensschritt der MBA, der biologischen Behandlung, zu erhalten. (5) Bei Deponat handelt es sich um Material, das nach dem Rotteprozess der MBA, der aus 5 Wochen Intensiv- und 6 bis 8 Wochen Nachrotte besteht, auf der Zentraldeponie Cröbern abgelagert werden kann. Voraussetzung für die Ablagerung ist die Einhaltung der Zuordnungskriterien des Anhangs II der Deponieverordnung. Durch das Betriebslabor der MBA werden regelmäßig die Parameter Atmungsaktivität, Glühverlust in der Organiksubstanz sowie TOC im Eluat bestimmt. Alle 2000 Tonnen Deponat wird schließlich von einem Fremdlabor eine Vollanalyse gemäß Anhang III der Deponieverordnung erstellt. Der technische Verfahrensablauf der MBA wird auf der ZAW-homepage wie folgt beschrieben: Nach Verwiegung der angelieferten Abfälle auf der Eingangswaage werden diese in der Anlieferhalle (Flachbunker /s. Abb. 15 Nr. 1) getrennt nach Haushaltsabfällen und Gewerbeabfall/Sperrige Abfälle entladen und nach Störstoffentfernung durch Radlader bzw. GreifAbfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 86 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH bagger der mechanischen Aufbereitung (Abb. 15 Nr. 2) zugeführt. Diese besteht im Wesentlichen aus fünf teilweise unterschiedlichen Zerkleinerungsaggregaten, vier Sieblinien mit anschließenden Windsichtern, Bogenbandsichtern und einem Polysort sowie diversen Metallabscheidern. Ziel der mechanischen Aufbereitung des Abfalls ist die weitestgehende Abtrennung einer biologisch behandelbaren Fraktion (organische Feinfraktion) sowie von heizwertreichen Fraktionen zur thermischen Verwertung (s. Abb. 16). Die organische Feinfraktion enthält auch inerte Materialien, die später mit auf der Zentraldeponie (ZDC) abgelagert werden müssen. Daneben werden in der mechanischen Aufbereitungsstufe Wertstoffe wie insbesondere Metalle (Schrott), daneben aber auch Holz separat ausgeschleust und einer stofflichen Verwertung zugeführt. Die organische Feinfraktion wird in geschlossenen Rottetunneln einer aeroben Intensivrotte (Abb. 15 Nr. 5) von 5 Wochen und einer anschließenden Nachrotte (Abb. 15 Nr. 6) von 6 bis 8 Wochen unterzogen, um die Ablagerungskriterien der Deponieverordnung Anhang III sicher einzuhalten. Die in der mechanischen Aufbereitung erzeugten heizwertreichen Fraktionen werden zu Ersatzbrennstoff (EBS) aufbereitet, soweit es von den Verwertungsbetrieben gefordert wird. Möglich ist auch der direkte Einsatz in Braunkohlekraftwerken, Ersatzbrennstoffkraftwerken oder in der Zementindustrie. Auf diese Weise werden fossile Brennstoffe ersetzt und natürliche Ressourcen geschont. Das ablagerungsfähige Deponat wird verladen und direkt nebenan auf der Ablagerungsfläche der ZDC fachgerecht eingebaut. Dies erfolgt in einem speziellen Dünnschichtverfahren, wobei eine Schichthöhe von max. 1 m MBA-Output aufgebracht wird. Das Material wird mittels Raupe, Kompaktor und gegebenenfalls einer Vibrationswalze verdichtet. Nach jeweils 2 m Einbauhöhe wird eine Zwischenabdeckung aus bindigem Material aufgebracht. Aufgrund der auf mehreren Linien basierenden Konzeption und speziellen Auslegung zur Verarbeitung verschiedener Abfallarten ist die MBA Cröbern in der Lage, auch auf evtl. zukünftige Veränderungen der Abfallzusammensetzung und damit des Anlageninputs sehr flexibel zu reagieren, so dass eine langfristige Entsorgungssicherheit – mindestens bis zum Auslaufen der Verträge im Jahr 2025 – gewährleistet ist. Entsorgungssicherheit bietet die MBA aber auch in kurzfristiger Hinsicht z. B. für den Fall von Betriebsstörungen, einem unerwartet hohen Abfallaufkommen z. B. aufgrund einmaliger Ereignisse wie Hochwasser- oder Brandschäden u. a., da die WEV am Entsorgungsstandort Cröbern über eine genehmigte Zwischenlagerkapazität von 75.000 t nicht gefährlicher Abfälle verfügt. Unbehandelte Abfälle gemäß Positivkatalog der MBA (s. Anhang 3 zu diesem AWK) können bis zu 12 Monate zwischengelagert werden. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 87 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 6.2.2 Zentraldeponie Cröbern (ZDC) Bei der Zentraldeponie Cröbern (ZDC) handelt es sich im Hinblick auf deren Form um eine obertägige Halde mit einer genehmigten Endhöhe von 48 m. Die genehmigte Ablagerungsfläche beträgt 48,85 ha, das genehmigte Ablagerungsvolumen 11,96 Mio. m³, welches durch einen schrittweisen Ausbau von Ablagerungsflächen geschaffen wird. Seit Inbetriebnahme am 16.12.1995 bis Ende 2013 sind rd. 5,3 Mio. m³ Abfälle abgelagert worden. Damit verbleibt ein Restvolumen zur Ablagerung von rd. 6,7 Mio. m³. Einen Überblick über die Deponie sowie den gesamten Entsorgungsstandort Cröbern gibt die nachstehende Abbildung. Abbildung 17: Überblick über die Zentraldeponie und den Entsorgungsstandort Cröbern Die Zentraldeponie Cröbern ist eine Siedlungsabfalldeponie der Deponieklasse II, auf der gemäß dem entsprechenden Positivkatalog (s. Anhang 4 zu diesem AWK) über 300 Abfallarten abgelagert werden dürfen. Für bestimmte abgegrenzte Deponiebereiche, im Positivkatalog festgelegte 28 Abfallarten und für einen maximalen Anteil von ca. 30 % des jährlich eingebauten Abfalls ist mit Bescheid des Regierungspräsidiums Leipzig vom 05. September 2007 die DK III genehmigt. Die ZDC verfügt über alle Nebenanlagen zum Schutz der Umwelt und geht in Hinblick auf ihre technische Ausführung über die Anforderungen der Deponieverordnung hinaus. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 88 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Eine 4,90 m mächtige Basisabdichtung, bestehend aus mehreren Schichten Tonmineralien, einer Kunststoffbahn und einer Entwässerungsschicht (Multibarrierendichtung) schützt das Grundwasser und gibt der Deponie Stabilität. Das bei der Ablagerung von unbehandelten Abfällen durch unterschiedliche chemische, physikalische und biologische Prozesse entstehende Deponiegas im Altbereich der Deponie wird abgesaugt, gereinigt und mittels Blockheizkraftwerk verstromt. Eine Freisetzung von klimaschädlichem Methan in die Atmosphäre wird dadurch verhindert und zusätzlich erfolgt eine Nutzung dessen Energiegehaltes. In den östlichen Deponieabschnitten ist eine Gasdrainschicht nicht erforderlich, da dort seit 2005 nur noch biologisch inaktive Abfälle abgelagert werden, so dass keine Gasbildung stattfindet. Einmalig in Deutschland ist schließlich die aufgrund eines Kontrolltunnels von unten mögliche Begehbarkeit der Deponie. Dieser erstreckt sich über deren gesamte Längsachse und ermöglicht eine permanente Überwachung der Deponiebasisabdichtung sowie eine Auswertung der im Deponiekörper installierten Messtechnik zur Überwachung des Setzungsverhaltens. Zusätzlich sind Servicearbeiten am Drainagesystem, wie insbesondere die in regelmäßigen Intervallen erforderliche Reinigung der im Tunnel verlaufenden Sickerwassersammelrohre möglich. Das folgende Foto zeigt die Entstehung des Kontroll- und Servicetunnels im Erweiterungsteil der ZDC noch vor dessen Abdeckung. Abbildung 18 verdeutlicht anhand einer Prinzipskizze die Funktionsweise des Tunnels1). 1) Sowohl Foto als auch Prinzipskizze wurden der homepage des ZAW entnommen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 89 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Foto 1: Kontroll- und Servicetunnel im Erweiterungsbereich der ZDC Abbildung 18: Prinzipskizze des Kontroll- und Servicetunnels Nach dem aktuellen Stand der Verfüllung der Zentraldeponie Cröbern und des – sicher mit Unwägbarkeiten (u. a. Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen)1) behafteten – weiteren Umfangs künftiger Abfallablagerungen ist von einem vollständigen Verzehr des 1) Seitens der Bundesregierung wird – zunehmend mit Fragezeichen aufgrund der technischen Machbarkeit sowie der finanziellen Belastungen versehen – ein Ende der Abfalldeponierung im Jahr 2020 angestrebt. Die EUKommission sieht dieses u. E. nach realistischer und geht hinsichtlich dieser Zielstellung von einem 10 Jahre längeren Zeitraum aus. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 90 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH noch verfügbaren Verfüllvolumens der ZDC bis zum Jahr 2030 auszugehen, womit die Entsorgungssicherheit im Hinblick auf die Abfallablagerung im Verbandsgebiet für die nächsten 15 Jahre gegeben ist. 7 Entwicklung der Abfallmengen und -zusammensetzung Die Entwicklung der Abfallmengen in der Stadt Leipzig und im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen sowie der aktuelle Stand im Hinblick auf dieselben werden nachstehend anhand der kommunalen Abfallbilanzen 2008–2013 für die Stadt Leipzig und den ZAW von weiteren Datenlieferungen und Informationen der Stadtreinigung Leipzig und der ZAW-Geschäftsstelle von Daten, die dem von SHC im Jahr 2012 vorgelegten Abfallwirtschaftskonzept 2012– 2018 für den Landkreis Leipzig entnommen wurden von Daten, die auf Basis der von SHC im Jahr 2011 für den Landkreis Leipzig und im Jahr 2013 für die Stadtreinigung Leipzig durchgeführten Restabfallanalysen für beide Entsorgungsgebiete ermittelt wurden von Sekundärstatistiken insbesondere des Amtes für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig ergänzender primärstatistischer Datenrecherchen seitens SHC dargestellt, analysiert und bewertet. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 91 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Als Grundlage für die Mengenangaben und die folgenden Betrachtungen wird dabei die nachstehend dargestellte Systematik des Abfallwirtschaftsplanes für den Freistaat Sachsen Fortschreibung 2009 herangezogen, um eine Kompatibilität zu diesem sowie insbesondere auch den jährlichen Siedlungsabfallbilanzen des Freistaates – soweit möglich und opportun – sicherzustellen. Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe 1) 2) Produktabfälle aus anderen Herkunftsbereichen Restabfall Abfälle von öffentlichen Flächen Altfahrzeuge sperrige Abfälle1) gewerbliche und industrielle Abfälle Altreifen Bioabfall Verpackungsabfälle aus dem Gewerbe Batterien Altstoffe2) Bau- und Abbruchabfälle Elektroaltgeräte In der Praxis zumeist als „Sperrmüll“ bezeichnet. Gebräuchlich hierfür ist – seit dem Jahr 2013 auch im Freistaat Sachsen – der Terminus „Wertstoffe“. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 92 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Problemstoffe 3) Abfälle aus der kommunalen Abwasserbehandlung Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen Abbildung 19: Systematische Gliederung des Abfallaufkommens im Abfallwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen Fortschreibung 2009 Die in den nachstehenden Tabellen ausgewiesenen Mengen berücksichtigen Angaben zu Abfällen, die den örE überlassen wurden sowie zu den Wertstoffen, die über die Systeme nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung eingesammelt wurden. Nicht berücksichtigt sind die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 20 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) von der Einsammlung und Beförderung (Stadt Leipzig) bzw. der Entsorgung (ZAW) ausgeschlossenen oder von den Abfallerzeugern gem. § 7 Abs. 2 KrWG in eigener Verantwortung verwerteten Abfälle. Das bedeutet, dass die Mengenangaben insbesondere zu den Abfällen aus Gewerbe und Industrie, Bau- und Abbruchabfällen sowie aus Sortierund Behandlungsanlagen nur einen geringen Ausschnitt des tatsächlichen Aufkommens widerspiegeln. Mit Abstrichen gilt dies auch für Bioabfälle, Wertstoffe und Abfälle von öffentlichen Flächen, die zum Teil privatwirtschaftlich gesammelt und verwertet werden. Die Angaben zum Abfallaufkommen und den Entsorgungswegen der vorstehend genannten Abfallarten sind vor diesem Hintergrund zu sehen. Hingewiesen sei auch auf die Auswirkungen der EU-weiten Zensuserhebung 2011, nach der im gesamten Freistaat Sachsen rd. 82.400 Einwohner weniger leben als bislang ausgewiesen wurden. Wie im Fall aller anderen örE im Freistaat erfuhren auch die Einwohnerzahlen der Stadt und des Landkreises Leipzig und damit die des gesamten Verbandsgebietes nach Veröffentlichung der Zensusresultate eine Korrektur nach unten. Diese betraf die Bevölkerungszahlen im Jahr 2012, so dass die in den kommunalen Abfallbilanzen, die jeweils mit Stichtag 31.03. für das vorangegangene Jahr seitens der örE erstellt werden müssen, für dieses Jahr ausgewiesenen spezifischen (= Pro-Kopf-)Abfallmengen von denen in dem hiermit vorgelegten Abfallwirtschaftskonzept – welches die gemäß Zensuserhebung korrigierten EW-Zahlen verwendet – abweichen. 3) Es sei darauf hingewiesen, dass sich in der abfallwirtschaftlichen Praxis vieler orten (so auch in der Stadt Leipzig) der Terminus „Schadstoffe“ eingebürgert hat. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 93 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 7.1 Stadt Leipzig 7.1.1 Abfallmengenentwicklung und -zusammensetzung 2008–2013 Tabelle 9 zeigt nachstehend die Entwicklung der Abfallmengen und deren Zusammensetzung nach Abfallarten sowie – als Teilsummen derselben – deren Zusammensetzung in der Stadt Leipzig in den zurückliegenden sechs Jahren. In Tabelle 10 sind die um die Einwohnerentwicklung bereinigten spezifischen Daten (Pro-Kopf-Aufkommen)1) zusammengestellt. Die Grundlage für das Datenwerk bilden insbesondere die kommunalen Abfallbilanzen 2008 bis 2013 der Stadtreinigung Leipzig. Zu beachten ist, dass es sich bei den dargestellten Daten um Abfälle handelt, die in der Regie der Stadtreinigung Leipzig sowie – im Fall der DSDWertstoffe – der ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) erfasst wurden. 1) Bezogen jeweils – der Siedlungsabfallbilanz des Freistaates Sachsen folgend – ausschließlich auf die Einwohner mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 94 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abfallmengen und Entsorgungswege Stadt Leipzig 2008–2013 – t/a – 2008 2010 2011 2012 2013 Aufkommen Verwertung Behandlung Aufkommen Verwertung Behandlung Aufkommen Verwertung Behandlung Aufkommen Verwertung Behandlung Aufkommen Verwertung Behandlung Aufkommen Verwertung Behandlung 75.361 1.722 610 77.693 10.442 17.177 12.869 30.046 26.772 19.117 11.509 2.189 7.702 67.289 273 (101) (172) 8 30 311 185.781 511.676 0 0 0 0 6.114 17.177 12.869 30.046 26.772 19.117 11.509 2.189 7.702 67.289 0 0 0 0 0 0 103.449 75.361 1.722 610 77.693 4.328 0 0 0 0 0 0 0 0 0 273 (101) (172) 8 30 311 82.332 76.185 1.640 698 78.523 11.052 17.813 14.133 31.946 26.854 19.927 11.876 2.518 6.881 68.056 303 (113) (190) 7 34 3453) 189.922 516.431 0 0 0 0 7.514 17.813 14.133 31.946 26.854 19.927 11.876 2.518 6.881 68.056 0 0 0 0 0 0 107.516 76.185 1.640 698 78.523 3.538 0 0 0 0 0 0 0 0 0 303 (113) (190) 7 34 3453) 82.406 77.061 1.509 654 79.224 11.338 17.538 13.032 30.570 26.902 21.203 11.914 2.296 6.592 68.907 285 (100) (185) 11 35 331 190.369 517.046 0 0 0 0 7.798 17.538 13.032 30.570 26.902 21.203 11.914 2.296 6.592 68.907 0 0 0 0 0 0 107.274 77.061 1.509 654 79.224 3.540 0 0 0 0 0 0 0 0 0 285 (100) (185) 11 35 331 83.095 77.457 1.477 697 79.631 11.887 17.832 13.146 30.978 26.040 21.628 12.321 2.183 6.890 69.062 337 (115) (222) 9 35 381 191.939 525.245 0 0 0 0 8.030 17.832 13.146 30.978 26.040 21.628 12.321 2.183 6.890 69.062 0 0 0 0 0 0 108.070 77.457 1.477 697 79.631 3.857 0 0 0 0 0 0 0 0 0 337 (115) (222) 9 35 381 83.869 76.245 1.331 611 78.1883) 12.195 17.657 12.765 30.422 24.981 21.739 12.022 1.874 7.000 67.616 303 (110) (193) 16 32 351 188.772 513.199 0 0 0 0 8.408 17.657 12.765 30.422 24.981 21.739 12.022 1.874 7.000 67.616 0 0 0 0 0 0 106.446 76.245 1.331 611 78.1883) 3.787 0 0 0 0 0 0 0 0 0 303 (110) (193) 16 32 351 82.326 77.198 1.222 543 78.963 11.764 17.650 11.615 29.265 24.934 22.524 12.155 1.784 6.995 68.392 340 (108) (232) 15 43 3993) 188.783 523.719 0 0 0 0 8.736 17.650 11.615 29.265 24.934 22.524 12.155 1.784 6.995 68.392 0 0 0 0 0 0 106.393 77.198 1.222 543 78.963 3.028 0 0 0 0 0 0 0 0 0 340 (108) (232) 15 43 3993) 82.390 1) Abfallart/Abfallgruppe Einwohner Restabfall (Haush./Gew.) [Systemabfuhr] Restabfall (Gewerbe) [separate Abfuhr] Illegal abgelagerte Abfälle2) Restabfälle Sperrige Abfälle Bioabfälle (Biotonne) Grünabfälle Bio- und Grünabfälle PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK) Leichtverpackungen (LVP) Glas Metalle Holz (aus Sperrmüll) Wertstoffe Schadstoffe aus Haushaltungen, davon mobile Sammlung stationäre Sammlung Illegal abgelagerte Schadstoffe Schadstoffe aus Gewerbe Schadstoffe4) Gesamt 2009 Tabelle 9: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Stadt Leipzig 2008–2013 (Absolutwerte) Tabelle 9 zeigt, dass das Abfallaufkommen in der Stadt Leipzig im Zeitraum 2008 bis 2013 um praktisch exakt 3.000 t/a angestiegen ist. Der relative Zuwachs beträgt damit 1,6 %. Im Kontext zu sehen ist diese Entwicklung mit der Veränderung der Bevölkerungszahl im Stadtgebiet. Betrug diese im Jahr 2008 noch 511.676 Einwohner, so waren es in 2013 mit 523.719 EW gut 12.000 Personen mehr, die in der Stadt lebten. Die daraus resultierende Zunahme errechnet sich zu 2,4 %5), woraus sich unmittelbar schlussfolgern lässt, dass das spezifische (Pro-Kopf-)Abfallaufkommen in der Stadt Leipzig im Betrachtungszeitraum gesunken sein muss6). Die Relation aus verwerteten und der Behandlung zugeführten Abfällen blieb in den zurückliegenden Jahren nahezu unverändert und bewegt sich auf einem Niveau, dass bereits seit dem Jahr 2001 Bestand hat. Konkret lauten die Daten in dieser Hinsicht wie folgt: Verhältnis Verwertung : Behandlung 2008: 55,7 : 44,3 2009: 56,6 : 43,4 2010: 56,4 : 43,6 2011: 56,3 : 43,7 2012: 56,4 : 43,6 2013: 56,4 : 43,6 Eine leichte Abnahme in Höhe von 1,7 % verzeichnete das Abfallaufkommen im Zeitraum 2011/12. Vor dieser Entwicklung waren – mit Ausnahme der sperrigen Abfälle – sämtliche Abfallgruppen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang betroffen: Restabfälle: -1,8 % (45,6 %)7) 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) Sperrige Abfälle: +2,6 % (-9,7 %) Bio- und Grünabfälle: -1,8 % (17,6 %) Wertstoffe: -2,1 % (45,6 %) Schadstoffe: -7,9 % (0,9 %) Stand jeweils 30.06., da dieses Datum den Abfallbilanzen seitens der örE zugrunde zu legen ist. Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz. Änderungen 2011/2012 resultieren aus Bereinigung durch den Mikrozensus 2011. Von öffentlichen Flächen und aus Ordnungsauflagen. Rundungsdifferenz durch Nachkommastellen. Die Behandlung der Schadstoffe erfolgt nicht in der MBA des ZAW. Die genannte Veränderungsrate ist unabdingbar in Verbindung mit der erwähnten Mikrozensuskorrektur zu sehen, die zu einer nachträglichen Verringerung der EW-Zahl im Stadtgebiet per 09.05.2011 um exakt 21.454 Personen führte. Insofern wird durch diesen Einschnitt der Vergleich der spezifischen Abfallmengen dargestellt verzerrt, dass sich ein geringerer Rückgang derselben für den Zeitraum 2008–2013 errechnet als er real stattgefunden hat. Zu Details in dieser Hinsicht s. Tabelle 10. Anteil am Gesamtrückgang des Abfallaufkommens. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 95 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abfallmengen und Entsorgungswege Stadt Leipzig 2008–2013 – kg/(EW x a) – 2008 Aufkommen Abfallart/Abfallgruppe 1) Einwohner Verwertung 2009 Behandlung Aufkommen 511.676 Verwertung 2010 Behandlung Aufkommen 516.431 Verwertung 2011 Behandlung Aufkommen 517.046 Verwertung 2012 Behandlung Aufkommen 525.245 Verwertung 2013 Behandlung Aufkommen 513.199 Verwertung Behandlung 523.719 Restabfall (Haush./Gew.) [Systemabfuhr] Restabfall (Gewerbe) [separate Abfuhr] Illegal abgelagerte Abfälle2) 147,3 3,4 1,2 0,0 0,0 0,0 147,3 3,4 1,2 147,5 3,2 1,3 0,0 0,0 0,0 147,5 3,2 1,3 149,0 2,9 1,3 0,0 0,0 0,0 149,0 2,9 1,3 147,5 2,8 1,3 0,0 0,0 0,0 147,5 2,8 1,3 148,5 2,6 1,2 0,0 0,0 0,0 148,5 2,6 1,2 147,4 2,3 1,0 0,0 0,0 0,0 147,4 2,3 1,0 Restabfälle 151,9 0,0 151,9 152,0 0,0 152,0 153,2 0,0 153,2 151,6 0,0 151,6 152,3 0,0 152,3 150,7 0,0 150,7 Sperrige Abfälle 20,4 12,0 8,4 21,4 14,5 6,9 21,9 15,1 6,8 22,6 15,3 7,3 23,8 16,4 7,4 22,5 16,7 5,8 Bioabfälle (Biotonne) Grünabfälle 33,6 25,1 33,6 25,1 0,0 0,0 34,5 27,4 34,5 27,4 0,0 0,0 33,9 25,2 33,9 25,2 0,0 0,0 34,0 25,0 34,0 25,0 0,0 0,0 34,4 24,9 34,4 24,9 0,0 0,0 33,7 22,2 33,7 22,2 0,0 0,0 Bio- und Grünabfälle 58,7 58,7 0,0 61,9 61,9 0,0 59,1 59,1 0,0 59,0 59,0 0,0 59,3 59,3 0,0 55,9 55,9 0,0 PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK) Leichtverpackungen (LVP) Glas Metalle Holz (aus Sperrmüll) 52,3 37,4 22,5 4,3 15,0 52,3 37,4 22,5 4,3 15,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 52,0 38,6 23,0 4,9 13,3 52,0 38,6 23,0 4,9 13,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 52,0 41,0 23,1 4,5 12,7 52,0 41,0 23,1 4,5 12,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 49,6 41,2 23,5 4,1 13,1 49,6 41,2 23,5 4,1 13,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 48,7 42,4 23,4 3,6 13,6 48,7 42,4 23,4 3,6 13,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 47,6 43,0 23,2 3,4 13,4 47,6 43,0 23,2 3,4 13,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 131,5 131,5 0,0 131,8 131,8 0,0 133,3 133,3 0,0 131,5 131,5 0,0 131,7 131,7 0,0 130,6 130,6 0,0 0,5 (0,2) (0,3) 0,03) 0,1 0,0 (0,0) (0,0) 0,0 0,0 0,5 (0,2) (0,3) 0,03) 0,1 0,6 (0,2) (0,4) 0,03) 0,1 0,0 (0,0) (0,0) 0,0 0,0 0,6 (0,2) (0,4) 0,03) 0,1 0,6 (0,2) (0,4) 0,03) 0,1 0,0 (0,0) (0,0) 0,0 0,0 0,6 (0,2) (0,4) 0,03) 0,1 0,6 (0,2) (0,4) 0,03) 0,1 0,0 (0,0) (0,0) 0,0 0,0 0,6 (0,2) (0,4) 0,03) 0,1 0,6 (0,2) (0,4) 0,03) 0,1 0,0 (0,0) (0,0) 0,0 0,0 0,6 (0,2) (0,4) 0,03) 0,1 0,7 (0,2) (0,5) 0,03) 0,1 0,0 (0,0) (0,0) 0,0 0,0 0,7 (0,2) (0,5) 0,03) 0,1 0,6 0,0 0,6 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 0,8 0,0 0,8 363,1 202,2 160,9 367,8 208,2 159,6 368,2 207,5 160,7 365,4 205,8 159,6 367,8 207,4 160,4 360,5 203,2 157,3 Wertstoffe Schadstoffe aus Haushaltungen, davon mobile Sammlung stationäre Sammlung Illegal abgelagerte Schadstoffe Schadstoffe aus Gewerbe Schadstoffe4) Gesamt Tabelle 10: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Stadt Leipzig 2008–2013 (Spezifische Werte) Spezifisch, d.h. einwohnerbezogen betrachtet reduzierte sich das Abfallaufkommen im Betrachtungszeitraum von 363,1 kg/(EW x a) – nach einem zwischenzeitlichen Anstieg bis auf 368,2 kg/(EW x a) im Jahr 2010 – auf 360,5 kg/(EW x a) in 2013. Wie erwähnt sind die Daten der Jahre 2012 und 2013 aufgrund der Mikrozensuskorrektur in 2012 um 21.500 EW mit denen der Vorjahre allerdings nicht 1:1 vergleichbar. So hätten ohne diese Bereinigung der Einwohnerzahlen die spezifischen Abfallmengen in den genannten Jahren auf rd. 353 kg/(EW x a) [2012] und rd. 346 kg/(EW x a) [2013] abgenommen und wären damit um etwa 4 % niedriger ausgefallen. Im Vergleich der Jahre 2008 und 2013 würde dies eine Verringerung des Abfallaufkommens um fast 5 % bedeuten. Indexiert man das Jahr 2008 mit 100 und weist das Abfallaufkommen insgesamt sowie differenziert nach den in den beiden vorstehenden Tabellen unterschiedenen fünf Abfallgruppen aus, so zeigt sich – für die einwohnerbereinigten (= spezifischen) Daten – das in Abbildung 20 dargestellte Bild. 1) 2) 3) 4) Stand jeweils 30.06., da dieses Datum den Abfallbilanzen seitens der örE zugrunde zu legen ist. Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz. Änderungen 2011/2012 resultieren aus Bereinigung durch den Mikrozensus 2011. Von öffentlichen Flächen und aus Ordnungsauflagen. < 0,05. Die Behandlung der Schadstoffe erfolgt nicht in der MBA des ZAW. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 96 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 140,0 133,3 130,0 120,0 Index 116,7 116,7 116,7 116,7 116,7 110,8 110,3 110,0 105,5 104,9 107,4 100,7 101,4 101,3 100,0 100,6 100,5 101,3 101,0 100,0 99,8 100,2 100,3 100,0 101,4 100,9 100,2 100,1 99,3 99,3 99,2 95,2 90,0 2008 Gesamt 2009 Restabfälle 2010 Sperrige Abfälle 2011 Bio- u. Grünabfälle 2012 Wertstoffe 2013 Schadstoffe Abbildung 20: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt und differenziert nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 (2008 = 100/Basis: Spezifische Werte) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 97 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Der vorstehenden Abbildung 20 lässt sich entnehmen, dass sich das spezifische Abfallaufkommen seit 2008 bis 2013 um 0,7 % und damit nur marginal verringert hat. Gleiches gilt in Bezug auf die Abfallgruppe Restabfälle. Bei dieser ist – nahezu deckungsgleich zum Abfallaufkommen im Hinblick auf die Schwankungen im Zeitablauf – ein relativer Rückgang um 0,8 % zu konstatieren. Im Gegensatz dazu hat sich das Aufkommen an sperrigen Abfällen durchgängig erhöht und lag im Jahr 2013 rd. 10 % über dem Niveau des Ausgangsjahres (2008). Diese Entwicklung könnte partiell darauf zurückzuführen sein, dass die Sperrmüllanlieferung an den Wertstoffhöfen der Stadt (kostenfreies Bringesystem) bis zur Satzungsänderung auf max. 2 m³ pro Haushalt und Jahr beschränkt war. Mittlerweile (s. Tabelle 8) ist die jahresbezogene Mengengrenze aufgehoben worden und sperrige Abfälle können – bis max. 1 m³ pro Anlieferung – beliebig oft an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Jahresbezogen ist bei den Bio- und Grünabfällen eine von deutlichen Schwankungen gekennzeichnete Entwicklung zu beobachten. Im Jahr 2009 erhöhte sich deren Aufkommen verglichen mit dem Vorjahr zunächst um 5,5 %, fiel dann in den Jahren 2010–2012 jedoch auf das Niveau des Ausgangsjahres 2008 zurück. In 2013 schließlich ergab sich verglichen mit 2008 ein um rd. 5 % niedrigeres Resultat. Die Veränderungen beim Aufkommen an Wertstoffen sind – analog zu denen des Gesamtabfallaufkommens und den Restabfällen – lediglich (-0,7 %) marginaler Natur. Das spezifische Schadstoffaufkommen hat sich innerhalb der letzten sechs Jahre am deutlichsten verändert und bewegt sich mit ca. 0,8 kg/(EW x a) im Vergleich zum Ausgangsjahr (2008) auf einem um ein Drittel höheren Niveau. Ein wesentlicher Bestimmungsgrund dafür ist unserer Einschätzung nach eine zwischen der SRL und dem Apothekerverband für die Stadt Leipzig abgeschlossene Vereinbarung, wonach Altmedikamente von den Bürgern kostenlos bei Apotheken abgegeben werden können. Da Niveauunterschiede bei der Verwendung von Indexzahlen zur Darstellung abfallwirtschaftlicher Mengenströme im Zeitablauf nicht zum Ausdruck kommen, werden nachstehend (Abbildung 21) noch einmal die Veränderungen beim spezifischen Abfallaufkommen sowie bei den fünf Abfallgruppen im Zeitraum 2008–2013 in graphischer Form dargestellt. Abbildung 22 verdeutlicht daran anschließend, wie sich das absolute Abfallaufkommen1) in der Stadt Leipzig von 2008–2013 im Hinblick auf dessen Höhe und Zusammensetzung nach Abfallgruppen entwickelt hat. 1) Es sei noch einmal erinnert [s. auch vorn (7.1.1)], dass sich dieses im Rahmen des hiermit vorgelegten Abfallwirtschaftskonzeptes als Summe der in Regie der Stadtreinigung Leipzig – sowie im Fall der DSD-Wertstoffe – der ALL GmbH erfassten Abfälle im Stadtgebiet definiert. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 98 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 400,0 363,1 367,8 368,2 365,4 367,8 151,9 152,0 153,2 151,6 152,3 150,7 131,5 131,8 133,3 131,5 131,7 130,6 58,7 61,9 59,1 59,0 59,3 55,9 20,4 21,4 21,9 22,6 23,8 22,5 0,6 0,7 0,7 0,7 0,7 0,8 2008 2009 2010 2011 2012 2013 360,5 kg/(EW x a) 300,0 200,0 100,0 0,0 Gesamt Restabfälle Sperrige Abfälle Bio- und Grünabfälle Wertstoffe Schadstoffe Abbildung 21: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt und differenziert nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 (Spezifische Werte) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 99 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 200.000 180.000 190.369 331 191.939 381 188.772 351 188.783 399 68.056 68.907 69.062 67.616 68.392 31.946 30.570 30.978 30.422 29.265 11.338 11.887 12.195 11.764 189.922 345 185.781 311 160.000 67.289 140.000 t/a 120.000 100.000 30.046 80.000 10.442 11.052 60.000 40.000 77.693 78.523 79.224 79.631 78.188 78.963 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Bio- und Grünabfälle Wertstoffe 20.000 0 Restabfälle Sperrige Abfälle Schadstoffe Abbildung 22: Entwicklung des Abfallaufkommens und seiner Zusammensetzung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 (Absolutwerte) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 100 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Die Aufteilung des Abfallaufkommens in der Stadt Leipzig in Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Behandlung stellt sich im Vergleich der Jahre 2008 und 2013 schließlich wie folgt dar: ABFALLAUFKOMMEN STADT LEIPZIG 2013 [188.783 t/a ≙ 360,5 kg/(EW x a) = 100 %] Schadstoffe 0,2% ABFÄLLE ZUR VERWERTUNG STADT LEIPZIG 2013 [106.393 t/a ≙ 203,2 kg/(EW x a) = 100 %] Restabfälle 95,8% Wertstoffe 64,3% Restabfälle 41,8% Wertstoffe 36,2% ABFÄLLE ZUR BEHANDLUNG STADT LEIPZIG 2013 [82.390 t/a ≙ 157,3 kg/(EW x a) = 100 %] Schadstoffe 0,0% Restabfälle 0,0% Sperrige Abfälle 6,3% Bio- und Grünabfälle 15,5% Sperrige Abfälle 8,2% Bio- und Grünabfälle 27,5% Schadstoffe Bio- und Wertstoffe 0,5% Grünabfälle 0,0% 0,0% Sperrige Abfälle 3,7% Abbildung 23: Zusammensetzung des Abfallaufkommens, der Abfälle zur Verwertung und der Abfälle zur Behandlung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2013 ABFALLAUFKOMMEN STADT LEIPZIG 2008 1) 1) [185.781 t/a ≙ 363,1 kg/(EW x a) = 100 % (= 100,7 % )] Schadstoffe 0,2% Wertstoffe 36,2% ABFÄLLE ZUR VERWERTUNG STADT LEIPZIG 2008 1) [103.449 t/a ≙ 202,2 kg/(EW x a) = 100 % (= 99,5 % )] ABFÄLLE ZUR BEHANDLUNG STADT LEIPZIG 2008 1) [82.332 t/a ≙ 160,9 kg/(EW x a) = 100 % (= 102,3 % )] Restabfälle 94,4% Wertstoffe 65,1% Restabfälle 41,8% Schadstoffe 0,0% Restabfälle 0,0% Sperrige Abfälle 5,6% Bio- und Grünabfälle 16,2% Bio- und Grünabfälle 29,0% Sperrige Abfälle 5,9% Schadstoffe Bio- und Wertstoffe 0,4% Grünabfälle 0,0% 0,0% Sperrige Abfälle 5,2% Abbildung 24: Zusammensetzung des Abfallaufkommens, der Abfälle zur Verwertung und der Abfälle zur Behandlung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008 1) Bezogen auf das spezifische Niveau des Jahres 2013. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 101 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Zu den für die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Leipzig relevanten Abfällen zählen auch die im Stadtgebiet anfallenden Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten [sog. Elektroschrott (E-Schrott)]. Gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG), das am 24.03.2005 in Kraft trat1), können Verbraucherinnen und Verbraucher seit dem 24.03.2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller ihrerseits sind verpflichtet, die dort gesammelten Geräte auf ihre Kosten zurückzunehmen und zu entsorgen. Die Bilanz der durch die Stadtreinigung Leipzig (SRL) im Zeitraum 2008 bis 2013 getrennt erfassten E-Altgeräte stellt sich – differenziert nach Produktgruppen – wie folgt dar: E-Altgeräte Stadt Leipzig 2008–2013 (Stück/a) Gruppe Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 3.953 5.004 4.423 4.113 3.765 3.263 685 753 582 482 396 345 3.340 4.192 3.681 3.781 3.320 3.078 1.4 Wäschetrockner 276 399 370 374 407 471 1.5 Geschirrspüler 1.826 2.677 2.614 2.704 2.643 2.452 1 Haushaltsgroßgeräte 10.080 13.025 11.670 11.454 10.531 9.609 2 Kühlgeräte 13.542 14.182 12.120 13.082 13.542 13.827 3.1 Fernseher 23.564 27.019 26.916 32.633 33.658 29.645 3.2 Monitore 21.356 23.261 19.931 18.450 14.184 10.947 3.3 Computer, Zubehör, Radios, Handys 81.978 104.054 99.158 104.976 132.935 164.306 126.898 154.334 146.005 156.059 180.777 204.898 1.1 Waschmaschinen 1.2 Schleudern 1.3 Herde 3 Geräte der Informations-, Telekommuniations- und Unterhaltungselektronik 4 Gasentladungslampen 60.080 67.450 68.220 77.440 72.490 76.095 5 Haushaltskleingeräte 48.556 61.450 60.306 78.290 101.856 113.894 259.156 310.441 298.321 336.325 379.196 418.323 1-5 Gesamt Tabelle 11: Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Stadt Leipzig 2008–2013 Im Jahr 2008 lag das E-Altgeräteaufkommen noch bei ca. 259.000 Stück/Jahr. Per 2009 war eine Zunahme um 51.285 Altgeräte zu verzeichnen. Im Jahresvergleich 2008/09 bedeutete dies einen Anstieg um 19,8 %. Nach einem leichten Rückgang in 2010 (ca. 4 %) stieg die getrennt erfasste Menge an Elektro- und Elektronikaltgeräten im Zeitraum 2011 bis 2013 durchgängig und ganz erheblich an. So wurden im Jahr 2013 über 418.000 Altgeräte im 1) Zuletzt wurde dieses durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. September 2013 geändert. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 102 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH kostenpflichtigen Hol- und kostenfreien Bringsystem erfasst. Verglichen mit dem Jahr 2008 bedeutet dies eine relative Zunahme innerhalb von sechs Jahren um gut 60 % (!). Die Zusammensetzung der getrennt gesammelten E-Altgeräte nach Produktgruppen hat sich in dieser Zeit nicht unwesentlich verändert, sie sich Tabelle 12 entnehmen lässt. Zusammensetzung E-Altgeräte Stadt Leipzig 2008 und 2013 Produktgruppe 2013 2008 Aufkommen Aufkommen Stück Veränderung Stück 9.609 2,3 10.080 3,9 -471 -4,7 13.827 3,3 13.542 5,2 +285 +2,1 204.898 49,0 126.898 49,0 +78.000 +61,5 76.095 18,2 60.080 23,2 +16.015 +26,7 Haushaltskleingeräte 113.894 27,2 48.556 18,7 +65.338 +134,6 Gesamt 418.323 100,0 259.156 100,0 +159.167 +61,4 Kühlgeräte Stück δx % % Haushaltsgroßgeräte % ∆x Geräte der Informations-, Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik Gasentladungslampen Tabelle 12: Elektroaltgerätezusammensetzung Stadt Leipzig 2008 und 2013 im Vergleich Vor sechs Jahren wurde die Abfallgruppe Elektroschrott in gleicher Weise wie aktuell (2013) von der Produktgruppe Geräte der Informations-, Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik dominiert, wobei jeweils 49 % aller getrennt erfassten E-Altgeräte dieser Gruppe zuzuordnen waren. Dahinter folgten seinerzeit Gasentladungslampen sowie Haushaltskleingeräte mit Anteilen von 23,2 % und 18,7 %. Den Haushaltsgroßgeräten und den Kühlgeräten kam anteilsmäßig – zusammen 9,1 % – schon im Jahr 2008 die geringste Bedeutung zu. Mit aktuell summierten 5,6 % ist diese sogar noch weiter zurückgegangen. Aufgrund des sehr hohen Anstieges der Haushaltskleingeräte (+65.338 Geräte ≙ +134,6 %) kommt diesen mittlerweile ein höherer Stellenwert als den Gasentladungslampen zu, wobei auch diese Produktgruppe im Vergleich (+16.015 Stück ≙ +26,7 %) einen nicht unerheblichen Zuwachs aufweist. Die mit weitem Abstand größte Veränderung hat sich im Zeitvergleich 2008/2013 jedoch bei den Geräten der Informations-, Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik vollzogen. Konkret ergab sich bei diesen eine Zunahme der gesammelten Altgeräte um 61,5 %. Absolut betrachtet bedeutet dies einen Anstieg um exakt 78.000 Geräte (!). Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 103 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Die vorstehend geschilderte Entwicklung im Hinblick auf das Aufkommen an Elektro- und Elektronikaltgeräten in der Stadt Leipzig findet sich in Abbildung 25 noch einmal graphisch aufgearbeitet. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 104 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 225.000 200.000 204.898 175.000 180.777 150.000 156.059 154.334 Stück 146.005 125.000 126.898 113.894 100.000 101.856 78.290 75.000 67.450 68.220 60.080 50.000 72.490 76.095 77.440 61.450 60.306 14.182 12.120 13.082 11.670 11.454 10.531 2011 2012 48.556 25.000 13.542 0 10.080 2008 13.025 2009 2010 Haushaltsgroßgeräte Kühlgeräte Gasentladungslampen Haushaltskleingeräte 13.542 13.827 9.609 2013 Geräte der Informationselektronik u.a. Abbildung 25: Getrennterfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten differenziert nach Produktgruppen Stadt Leipzig 2008–2013 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 105 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Wie eingangs bereits erwähnt, wird das In-Verkehr-Bringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten durch das am 23.02.2005 im Bundesgesetzblatt verkündete ElektroG in weiten Teilen neu geregelt. Dabei sieht das ElektroG ausdrücklich vor, dass vom Endverbraucher die bewährten kommunalen Sammelstrukturen (wie z. B. Abgabe an Wertstoffhöfen) genutzt werden können. Zusätzlich bietet die Stadtreinigung Leipzig für Großgeräte ein kostenpflichtiges Holsystem (Wertmarke für 10,00 Euro/Gerät) auf Bestellung an. Als Folge dieses Gesetzes haben die Hersteller im August 2004 als vom Gesetz geforderte „Gemeinsame Stelle“ die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) mit Sitz in Fürth gegründet. Aufgabe der ear ist es u. a. die Erstausstattung der Kommunen mit Sammelbehältern sowie die Abholung der gesammelten Geräte durch die Hersteller bei diesen zu koordinieren. Für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) hatte diese Änderung der Gesetzeslage durchaus grundlegende Auswirkungen. So konnten Leistungen bzw. das Vorhalten von Leistungen der Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung von elektronischen und elektrischen Haushaltsgeräten nicht mehr abfallgebührenseitig zum Ansatz gebracht werden. Dies ist nur noch für Aufwendungen, die im Rahmen der Sammlung und des Transportes von E-Altgeräten entstehen, möglich. Weiterhin ist durch die örE eine zentrale Stelle (sog. Übergabestelle) für die Übergabe der Altgeräte an die Beauftragten der Hersteller einzurichten und zu betreiben. 7.1.2 Kernergebnisse der Restabfallanalyse 2013 7.1.2.1 Restabfallmenge und -zusammensetzung aus privaten Haushaltungen Abfallwirtschaftliche Planungen bedürfen eines möglichst hohen Grades an Transparenz im Hinblick auf die in einem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfallmengen und deren Zusammensetzung, denn nur vor diesem Hintergrund lassen sich zielgerichtete Maßnahmen zur wirkungsvollen und effizienten Verringerung von noch im Restabfall befindlichen verwertund vermeidbaren Abfallbestandteilen ergreifen. Da die letzte Restabfallanalyse der Stadt Leipzig aus dem Jahr 2010 stammte und die Daten mithin einer Aktualisierung bedurften, beauftragte die Stadtreinigung Leipzig die SHC GmbH im Dezember 2012 mit der Durchführung einer aktuellen Restabfallanalyse, die insbesondere den folgenden Zielsetzungen diente: Ermittlung der spezifischen [kg/(EW x a)] und der absoluten [t/a] Restabfallmenge sowie deren Zusammensetzung für die verschiedenen Siedlungsstrukturtypen in der Stadt Leipzig, das gesamte Stadtgebiet Leipzig, Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 106 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Ermittlung und Beurteilung der Effizienz der Wertstofftrennung bezogen auf den Restabfall (trockene Wertstoffe/Bioabfälle), Ermittlung und Beurteilung der Fernhaltung lizenzierter Verpackungen (LVP / PPK / Glas) aus den Restabfallbehältern, Ermittlung der Problemabfallfracht – wie z.B. Batterien, Altchemikalien – im Restabfall, Ermittlung der Elektronikschrottfracht im Restabfall, Durchschnittliche Füllgrade der Restabfallbehälter, Durchschnittliche spezifische Gewichte (Raum-/Schüttgewichte) des Restabfalls, Approximative Bestimmung des sog. Geschäftsmüllanteils im Restabfall, Aufzeigen ggf. vorhandener Minderungspotenziale im Restabfall nach Art (Verpackungen/ Bioabfälle/Sonstige Wertstoffe/Problemabfälle), Menge und Herkunftsbereichen (= Strukturtypen) in den verschiedenen Siedlungsstrukturgebieten und im gesamten Stadtgebiet. Schaffung einer gesicherten Datengrundlage als Basis für zielgerichtete Planungen zukünftiger abfallwirtschaftlicher Maßnahmen sowie die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt gemeinsam mit dem des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen. Untersuchungsgegenstand der Restabfallanalyse waren ausschließlich Abfälle, die von privaten Haushaltungen in die Restabfalltonnen zur Entsorgung gegeben wurden. Insofern erfolgte keine Erfassung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle (sog. Geschäftsmüll), die aufgrund ihrer Menge und Beschaffenheit gemeinsam mit Restabfällen aus privaten Haushaltungen über die Systemabfuhr der Stadtreinigung Leipzig abgefahren werden. Die Begründung für dieses Vorgehen findet sich u. a. in der Inhomogenität des Geschäftsmülls, der teilweise in erheblichem Umfang Monochargen enthält und sich damit einer abgesicherten Hochrechnung entzieht. Die im Rahmen der Analyse durchgeführten drei Sortierkampagnen erstreckten sich über folgende Zeiträume: Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig 1. Sortierkampagne (Winter) 11.03. – 15.03.2013 (11. KW) 2. Sortierkampagne (Frühling) 17.06. – 21.06.2013 (25. KW) 3. Sortierkampagne (Herbst) 07.10. – 11.10.2013 (41. KW) Tabelle 13: Untersuchungszeiträume der Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 107 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Die Methodik der Abfallanalyse orientierte sich an den aktuellen rechtlichen Bestimmungen unter besonderer Beachtung der Richtlinie zur einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen1). Insofern wurde u. a. eine Unterteilung des Stadtgebietes in verschiedene – weitestgehend homogene – Siedlungsstrukturtypen vorgenommen, um sowohl Aussagen bezüglich deren Restabfallmenge und -zusammensetzung treffen als auch die unverzichtbar notwendige strukturspezifische Hochrechnung2) der Sortierergebnisse auf die gesamte Stadt Leipzig vornehmen zu können. Konkret wurden folgende Siedlungsstrukturtypen im Rahmen der Restabfallanalyse 2013 unterschieden: Großwohnanlagen, 1.1-m³-RAB Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB 1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB. Der Umfang der im Zuge der Restabfallanalyse 2013 in der Stadt Leipzig durchgeführten drei Sortierkampagnen stellte sich im Einzelnen wie folgt dar: Stichprobenumfang Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig Abfallvolumen Sortierkampagne Soll Ist Differenz (SK) ∆x δx 1. SK (Winter 2013) 21.000 l 25.860 l +4.860 l + 23,1 % 2. SK (Frühling 2013) 21.000 l 26.180 l +5.180 l +24,7 % 3. SK (Herbst 2013) 21.000 l 23.320 l +2.320 l +11,1 % Gesamt (1. bis 3. SK) 63.000 l 75.360 l +12.360 l +19,6 % Tabelle 14: Vergleich der Soll- und Ist-Stichprobenumfänge der drei Sortierkampagnen im Rahmen der Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig Die wesentlichen Ergebnisse der Analyse, die insbesondere im Hinblick auf das ggf. bestehende Erfordernis der Ergreifung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen sowie die Abfallmengenprognose für die Stadt Leipzig im Rahmen der Erarbeitung dieses Abfallwirtschaftskonzeptes von Bedeutung sind, finden sich nachfolgend tabellarisch und graphisch dargestellt sowie kurz analysiert und bewertet. Insgesamt umfasste die in den vorstehend genannten drei Strukturgebieten jeweils 3-mal durchgeführte Restabfallanalyse einen massebezogenen Stichprobenumfang von 12.047 kg. Der Repräsentativitätsgrad der Untersuchung erreicht damit sicher den Stichprobenumfang, der von Abfallsortierrichtlinien und Hausmüllanalysemerkblättern zur Sicherstellung repräsentativer und damit belastbarer Analyseresultate als notwendig erachtet wird. 1) 2) Materialien zur Abfallwirtschaft – Richtlinie zur einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen, Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Dresden im Oktober 1998. Eine solche ist zwingend erforderlich, da der Einwohnerbesatz der verschiedenen Strukturtypen keinesfalls auch nur annähernd gleichverteilt ist (s. dazu vorn Kap. 2.2.3, Tabelle 3). Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 108 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nachstehend sind die Ergebnisse der Restabfallanalyse 2013 für das gesamte Stadtgebiet dargestellt. Restabfallanalyse 2013 Stadt Leipzig Stoffgruppe Fraktion Fraktionen kg/(EW*a) 1 Fe-Metalle 2 3 NE-Metalle 4 5 6 Papier/Pappe/Kartonagen 7 8 9 Glas 10 11 12 13 Kunststoffe 14 15 Organik 16 17 18 Holz 19 20 Textilien 21 22 23 Mineralstoffe 24 25 26 Verbunde 27 28 29 30 31 Problemabfälle 32 33 34 35 36 37 Anderw. nicht 38 genannte Stoffe 39 40 41 42 Mittelmüll 43 Feinmüll Summe Fe-Verpackungen Sonstige Fe-Metalle Aluminium-Verpackungen Sonstige NE-Verpackungen Sonstige NE-Metalle PPK-Verpackungen PPK-Druckerz. u. Admin.papiere Sonstige PPK Glas-Verpackungen (Einweg) Glas-Verpackungen (Mehrweg) Hohlglas Sonstige Gläser Kunststoff-Verpackungen Sonstige Kunststoffe Küchenabfälle Gartenabfälle Sonstige Organik Holz-Verpackungen Sonstige Hölzer Bekleidungstextilien Sonstige Textilien Schuhe Keramik Porzellan Sonstige Mineralstoffe Verbund-Verpackungen Elektronikschrott Verbund-Möbel Fahrzeugteile Sonstige Verbunde Batterien Akkumulatoren Altmedikamente Altchemikalien Altölhaltige Materialien Sonstige Problemabfälle Leder Gummi Kork Hygieneprodukte Sonstiger Rest Fraktion ≥ 10 - ≤ 40 mm Fraktion < 10 mm Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 0,9 0,4 0,6 0,0 0,3 3,2 3,4 0,5 7,4 0,1 0,5 0,4 5,3 3,7 36,5 6,3 4,4 0,1 1,0 1,5 1,8 0,6 0,6 0,4 1,8 1,2 0,4 0,1 0,1 0,4 0,1 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,1 0,1 0,3 6,1 2,9 5,7 11,3 110,7 t/a 477 204 321 8 161 1.739 1.843 253 3.997 47 251 225 2.841 1.975 19.665 3.424 2.396 32 518 825 957 345 304 219 981 656 238 65 32 220 37 0 53 76 0 16 56 55 149 3.320 1.576 3.071 6.095 59.723 Stoffgruppen % kg/(EW*a) t/a % 1,3 681 1,14 0,9 490 0,82 7,1 3.835 6,42 8,4 4.520 7,57 9,0 4.816 8,07 47,2 25.485 42,67 1,1 550 0,92 3,9 2.127 3,56 2,8 1.504 2,52 2,2 1.211 2,03 0,3 182 0,31 9,5 5.156 8,63 5,7 11,3 110,7 3.071 6.095 59.723 5,14 10,20 100,00 0,80 0,34 0,54 0,01 0,27 2,91 3,09 0,42 6,69 0,08 0,42 0,38 4,76 3,31 32,93 5,73 4,01 0,05 0,87 1,38 1,60 0,58 0,51 0,37 1,64 1,10 0,40 0,11 0,05 0,37 0,06 0,00 0,09 0,13 0,00 0,03 0,09 0,09 0,25 5,56 2,64 5,14 10,20 100,00 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 109 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Tabelle 15: Restabfallaufkommen und -zusammensetzung nach Fraktionen und Stoffgruppen 2013 Stadt Leipzig Fe-Verpackungen 0,9 Sonstige Fe-Metalle 0,4 Aluminium-Verpackungen 0,6 Sonstige NE-Verpackungen 0,0 Sonstige NE-Metalle 0,3 PPK-Verpackungen 3,2 PPK-Druckerz. u. Admin.-… Sonstige PPK 3,4 0,5 Glas-Verpackungen… 7,4 Glas-Verpackungen… 0,1 Hohlglas 0,5 Sonstige Gläser 0,4 Kunststoff-Verpackungen 5,3 Sonstige Kunststoffe 3,7 Küchenabfälle 36,5 Gartenabfälle 6,3 Sonstige Organik 4,4 Holz-Verpackungen 0,1 Sonstige Hölzer 1,0 Bekleidungstextilien 1,5 Sonstige Textilien 1,8 Schuhe 0,6 Keramik 0,6 Porzellan 0,4 Sonstige Mineralstoffe 1,8 Verbund-Verpackungen 1,2 Elektronikschrott 0,4 Verbundmöbel 0,1 Fahrzeugteile 0,1 Sonstige Verbunde 0,4 Batterien 0,1 Akkumulatoren 0,0 Altmedikamente 0,1 Altchemikalien 0,1 Altölhaltige Materialien 0,0 Sonstige Problemabfälle 0,0 Leder 0,1 Gummi 0,1 Kork 0,3 Hygieneprodukte 6,1 Sonstiger Rest 2,9 Mittelmüll 5,7 Feinmüll 11,3 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 kg/(EW x a) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 110 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abbildung 26: Spezifische Restabfallmenge nach Fraktionen 2013 Stadt Leipzig Fe-Metalle 1,3 NE-Metalle 0,9 Papier/Pappe/Kartonagen 7,1 Glas 8,4 Kunststoffe 9,0 Organik 47,2 Holz 1,1 Textilien 3,9 Mineralstoffe 2,8 Verbunde 2,2 Problemabfälle 0,3 Anderweitig n. genannte Stoffe 9,5 Mittelmüll 5,7 Feinmüll 11,3 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 kg/(EW x a) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 111 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abbildung 27: Spezifische Restabfallmenge nach Stoffgruppen 2013 Stadt Leipzig Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 112 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Feinmüll 10,2% Fe-Metalle 1,1% Mittelmüll 5,2% NE-Metalle 0,8% PPK 6,4% Anderw. n. genannte Stoffe 8,6% Glas 7,6% Problemabfälle 0,3% Verbunde 2,0% Kunststoffe 8,1% Mineralstoffe 2,5% Textilien 3,6% Holz 0,9% Organik 42,7% Abbildung 28: Restabfallzusammensetzung nach Stoffgruppen 2013 Stadt Leipzig Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 113 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Tabelle 15 lassen sich die spezifische und die absolute Restabfallmenge differenziert nach Fraktionen und Stoffgruppen (Restabfallzusammensetzung) für das gesamte Stadtgebiet Leipzig gem. den Resultaten der Restabfallanalyse 2013 entnehmen. In der Summe lauten die Werte auf 59.723 t/a bzw. 110,7 kg/(EW x a). Vergleicht man diese Masse mit der über die Restabfallsystemabfuhr in der Stadt insgesamt abgefahrenen Abfallmasse (76.245 t/a) im Jahr 2012, so beträgt der aus privaten Haushaltungen stammende Anteil nach den Resultaten der aktuellen Restabfallanalyse ca. 78 %. Damit lautet der Komplementärwert und damit der Geschäftsmüllanteil auf etwa 22 %. Absolut betrachtet entspricht dies einer Geschäftsmüllmenge von ca. 16.500 t/a. 32,9 % der o. g. Restabfallmenge aus privaten Haushaltungen entfallen auf die Fraktion Küchenabfälle [36,5 kg/(EW x a) bzw. rund 19.670 t/a]. Daneben erreicht der Gartenabfall mit 6,3 kg/(EW x a) bzw. rund 3.420 t/a einen Anteil am gesamten Restabfallaufkommen der Stadt Leipzig in Höhe von 5,7 %. Fasst man die kompostierbaren Fraktionen Küchen- und Gartenabfälle sowie Sonstige Organik zur Stoffgruppe Organik zusammen, so erreicht diese ein Aufkommen in Höhe von 47,2 kg/(EW x a), respektive ca. 25.500 t/a bzw. 42,7 %. Daneben lassen sich weitere Stoffgruppen/Fraktionen von Bedeutung folgendermaßen quantifizieren: Feinmüll 6.095 t/a ≙ 11,3 kg/(EW x a) ≙ 10,2 %1) Kunststoffe 4.816 t/a ≙ 9,0 kg/(EW x a) ≙ 8,1 % Glas 4.520 t/a ≙ 8,4 kg/(EW x a) ≙ 7,6 % PPK 3.835 t/a ≙ 7,1 kg/(EW x a) ≙ 6,4 % Hygieneprodukte 3.320 t/a ≙ 6,1 kg/(EW x a) ≙ 5,6 % Mittelmüll 3.071 t/a ≙ 5,7 kg/(EW x a) ≙ 5,1 % Das über die neun genannten Fraktionen bzw. Stoffgruppen addierte Restabfallaufkommen beträgt nach den Resultaten der Restabfallanalyse 2013 51.142 t/a bzw. 85,6 kg/(EW x a) und erreicht damit einen Anteil in Höhe von fast 86 % an der gesamten Restabfallmenge der Stadt Leipzig. Daran wird deutlich, dass demgegenüber alle anderen Stoffgruppen und Fraktionen quantitativ praktisch von vernachlässigbarer Bedeutung sind. Aus den spezifischen Restabfallvolumina der einzelnen Strukturgebiete und deren Anteilen an der Gesamtbevölkerung der Stadt Leipzig errechnet sich schließlich das spezifische Rest-abfallvolumen2) und das Schüttgewicht des Restabfalls für das gesamte Stadtgebiet nach den Resultaten der aktuellen Abfallanalyse zu 15,2 l/(EW x Wo) und 139,6 kg/m³. 1) 2) Anteil an der gesamten Restabfallmenge in der Stadt Leipzig. Hierbei handelt es sich um das tatsächliche Restabfallvolumen, das durch die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Leipzig durchschnittlich pro Woche zur Entsorgung durch die Stadtreinigung Leipzig bereitgestellt wird. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 114 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 7.1.2.2 Restabfallzusammensetzung in der Stadt Leipzig unter verwertungs- und problemabfallorientierten Aspekten Im Folgenden werden die Hochrechnungsergebnisse für die drei Siedlungsstrukturgebiete und die Stadt Leipzig insgesamt zusammengefasst nach den Abfallgruppen Verpackungen1) Organik Sonst. Wertstoffe Restabfälle2) Problemabfälle dargestellt, die auf Basis der drei durchgeführten Sortieraktionen einen detaillierten Einblick in die aktuelle Zusammensetzung des Restabfalls aus privaten Haushaltungen im Stadtgebiet gestatten. Im Vordergrund der Betrachtung steht dabei die bestehende Durchsetzung des Restabfalls mit verwertbaren Abfallbestandteilen und mit Problemabfällen. Beides verbunden mit der Frage nach Notwendigkeiten bzw. Möglichkeiten einer weiteren Entfrachtung des Restabfalls von trockenen Wertstoffen, kompostierbaren Abfallfraktionen und von Problemabfällen. Abbildung 29 und der nachfolgenden Tabelle lassen sich die Resultate der Restabfallanalyse 2013 unter den vorstehend genannten Aspekten im Detail entnehmen. 0,0 (C) 1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB Stadt Leipzig gesamt 40,0 23,8 (A) Großwohnanlagen, 1.1-m³-RAB (B) Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB 20,0 17,5 6,9 18,8 60,0 52,9 42,1 48,2 80,0 100,0 120,0 126,0 12,3 0,6 36,4 12,5 0,4 28,4 5,7 0,1 47,2 37,6 11,6 0,3 32,8 140,0 100,9 98,5 110,7 kg/(EW x a) Verpackungen Organik Sonstige Wertstoffe Problemstoffe Restabfälle Abbildung 29: Restabfallmengen der Strukturgebiete und der Stadt Leipzig nach Abfallgruppen 1) 2) Lizenziert durch einen Systembetreiber [überwiegend DSD GmbH (Grüner Punkt)]. Gemeint sind damit kaum vermeid- und nicht verwertbare Abfälle (sog. „eigentliche“ oder „echte“ Restabfälle). Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 115 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet Leipzig setzt sich der Restabfall aus privaten Haushaltungen differenziert nach homogenen Abfallgruppen gemäß den Resultaten der Restabfallanalyse 2013 wie folgt zusammen: Restabfallzusammensetzung 2013 Stadt Leipzig Abfallgruppe t/a kg/(EW x a) % Verpackungen 10.118 18,8 16,9 Organik 25.485 47,2 42,7 6.244 11,6 10,5 182 0,3 0,3 17.694 32,8 29,6 Sonstige Wertstoffe Problemabfälle Restabfälle Tabelle 16: Restabfallzusammensetzung 2013 Stadt Leipzig nach homogenen Abfallgruppen Die größte Abfallmenge entfällt gemäß dem Resultat der aktuellen Abfallanalyse mit 42,7 % Restabfallanteil [≙ 47,2 kg/(EW x a)] auf die Abfallgruppe Organik, was im Zuge von Restabfalluntersuchungen überwiegend der Fall ist, selbst wenn im Entsorgungsgebiet die Biotonne – so wie auch im Stadtgebiet Leipzig – flächendeckend eingeführt ist. Eine sehr deutliche Dominanz (77,3 %) kommt dabei mit 36,5 kg/(EW x a) der Fraktion Küchenabfälle zu. Die Gartenabfälle erreichen mit 6,3 kg/(EW x a) [≙ 13,4 %] ein relativ niedriges Aufkommen, während die Sonstige Organik mit 4,4 kg/(EW x a) [≙ 9,3 %] im Vergleich zu nicht wenigen anderen Entsorgungsgebieten von leicht überdurchschnittlicher Bedeutung ist (Details s. Tabelle 15). Mit deutlichem Abstand auf die Organik (- 30,6 %) folgt die Gruppe der Restabfälle, deren spezifisches Aufkommen 32,8 kg/(EW x a) beträgt. Nach zahlreichen (mehr als 160) Hausmüll- und Siedlungsabfallanalysen, die von SHC bisher durchgeführt wurden, ist das Potenzial „echter“ Restabfälle im sog. „Hausmüll“ bei ca. 35 kg/(EW x a) angesiedelt. Angesichts dieser empirisch gesicherten Erkenntnis liegt damit deren Aufkommen in der Stadt Leipzig mit genannten rd. 33 kg/(EW x a) fast exakt bei diesem Wert und damit sehr niedrig. Dominant sind in dieser Gruppe, die sich aus einer Vielzahl (15) von Einzelfraktionen zusammensetzt, die Fraktionen Feinmüll [11,3 kg/(EW x a)], Hygieneprodukte [6,1 kg/(EW x a)] und Mittelmüll [5,7 kg/(EW x a)]. Deren Anteil an der Abfallgruppe Restabfälle beträgt addiert 70,4 % [≙ 23,1 kg/(EW x a)], so dass den restlichen 12 Fraktionen eine nur sehr nachgeordnete Relevanz zukommt. Die – aus neun Einzelfraktionen bestehende – Abfallgruppe Verpackungen erreicht ein Aufkommen von 18,8 kg/(EW x a). Dies entspricht einem Anteil in Höhe von 16,9 % an der Restabfallmenge aus privaten Haushaltungen in der Stadt Leipzig. Bestimmend innerhalb Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 116 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH dieser Gruppe zeigen sich die (Einweg-)Glas-Verpackungen mit einer spezifischen Menge in Höhe von 7,4 kg/(EW x a). Dahinter folgen die Kunststoff-Verpackungen mit 5,3 kg/(EW x a), wobei gerade dieser Wert als relativ hoch einzuordnen ist. Auf die Abfallgruppe Sonstige Wertstoffe, die insgesamt zehn Fraktionen umfasst, entfallen 10,5 % des Restabfallaufkommens im Stadtgebiet [ 11,6 kg/(EW x a)], wobei hier die Fraktionen Sonstige Kunststoffe mit 3,7 kg/(EW x a) sowie PPK-Druckerzeugnisse und Administrationspapiere mit 3,4 kg/(EW x a) – auf allerdings recht niedrigem Niveau liegend – eindeutig hervorzuheben sind. Äußerst niedrig fällt schließlich die Problemabfallfracht im Restabfall mit 0,3 kg/(EW x a), entsprechend 0,3 % Restabfallanteil aus. Diese stellt nach allen Erfahrungen praktisch die Untergrenze des Machbaren dar, was insofern hohe Anerkennung verdient. 7.1.2.3 Weitere wesentliche Resultate der Restabfallanalyse Die Restabfallanalyse 2013 führte – neben den v. g. Ergebnissen – zu einer Fülle weiterer Daten und Erkenntnisse, wobei die wesentlichen nachfolgend in stark komprimierter Form wiedergegeben werden. (1) Die durchschnittlichen Behälterfüllgrade in den drei beprobten Siedlungsstrukturgebieten betragen: (A) Großwohnanlagen, 1.1-m³-RAB 98,8 % (B) Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB 96,1 % (C) 1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB 93,2 % In allen drei Strukturgebieten werden zweifellos aufgrund der gebührenwirksamen Bedarfsabfuhr des Restabfalls in der Stadt Leipzig praktisch nur vollständig bzw. zumindest weitestgehend verfüllte Abfallbehälter am Abfuhrtag zur Entleerung bereitgestellt, so dass die durchschnittlichen Behälterfüllgrade deutlich über 90 % bis fast 100 % betragen. Überfüllungen der Gefäße waren im Zuge der frühmorgendlichen Stichprobenziehungen im Rahmen aller drei Sortierkampagnen nur äußerst selten festzustellen. Insofern kann in dieser Hinsicht von einer hohen Entsorgungsdisziplin der Abfallerzeuger gesprochen werden, wobei diese durch in der Vergangenheit seitens der SRL ergriffene Maßnahmen herbeigeführt wurde. Aufgrund der bestehenden Bedarfsabfuhr und der damit verbundenen Möglichkeit, die Restabfallbehälter häufiger als bis dato praktiziert zur Entleerung durch die SRL bereitzustellen, bleibt in allen Gebieten zudem noch ausreichend „Luft“, um auch Abfallspitzen – z. B. an Feiertagen – ohne Gefäßüberfüllungen abzudecken. Ein evtl. Mehrbedarf Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 117 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH kann durch den Erwerb gebührenpflichtiger Abfallsäcke zudem problemlos abgefedert werden. Vor diesem Hintergrund ist im Hinblick auf das von privaten Haushaltungen aktuell vorgehaltene Restabfallbehältervolumen sowie dessen Befüllung und die Bereitstellung der Abfallgefäße durch die Abfallerzeuger derzeit kein dringender Handlungsbedarf in der Stadt Leipzig erkennbar. (2) Hinsichtlich der spezifischen Restabfallvolumina konnten im Rahmen der Restabfallanalyse 2013 folgende Ergebnisse ermittelt werden: (A) Großwohnanlagen, 1.1-m³-RAB 18,6 Liter/(EW x Wo) (B) Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB 14,5 Liter/(EW x Wo) (C) 1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB 7,7 Liter/(EW x Wo) Vorstehende Daten weisen das spezifische Restabfallvolumen im Siedlungsstrukturgebiet (A) mit 18,6 Liter/(EW x Wo) am höchsten aus. Gespiegelt an im Rahmen von Restabfall-analysen häufig anzutreffenden Resultaten [≥ 25 Liter/(EW x Wo)] ist dieses Ergebnis als allerdings sehr niedrig zu werten und teilweise wohl auch auf Verdichtungen des Restabfalls in den 1,1-m³-Rollcontainern zurückzuführen. Eine andere Einordnung gilt im Hinblick auf das vorliegende Resultat für den Strukturtyp (B) Mehrfamilienhäuser, in dem der Restabfall mehrheitlich über 240-Liter-RAB entsorgt wird. Daneben werden in diesem Bereich jedoch auch in nicht unerheblichem Umfang 120-Liter-Restabfallbehälter eingesetzt. Mit 14,5 Liter/(EW x Wo) kommt hier ein Abfallvolumen zur Entsorgung, das am unteren Ende einer empirisch oft zu beobachtenden Spannbreite – diese lässt sich mit ca. 15–20 Liter/(EW x Wo) angeben – angesiedelt ist. Ebenso zu bewerten ist das Pro-Kopf-Restabfallvolumen, das in den 1-2 Familienhäusern zur Entsorgung anfällt. In Anbetracht des hier vorhandenen Zusammenhangs zwischen individueller Abfallmenge und -gebühr sowie der bestehenden Möglichkeiten zur besonders haushaltsnahen getrennten Entsorgung von Wertstoffen (PPK / LVP / Bioabfall) fällt das in diesem Siedlungsstrukturgebiet ermittelte spezifische Restabfallvolumen mit knapp 8 Liter/(EW x Wo) ebenfalls innerhalb einer gängigen Größenordnung aus. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass dieses sehr niedrige spezifische Restabfallvolumen – wie in anderen Entsorgungsgebieten mit gebührenwirksamen BehälterIdentsystemen auch – auf eine deutlich höhere Verdichtung des Abfalls in den Restabfallbehältern (s. dazu die nachstehend dargestellten Schüttgewichte) als in den anderen beiden Strukturgebieten zurückzuführen ist. (3) Die Schüttgewichte des Restabfalls bewegen sich in den drei Siedlungsstrukturgebieten aktuell auf folgendem Niveau: (A) Großwohnanlagen, 1.1-m³-RAB Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 130,6 kg/m³ Seite 118 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH (B) Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB 134,2 kg/m³ (C) 1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB 245,7 kg/m³ Während das für den Strukturtyp (A) Großwohnanlagen ermittelte Schüttgewicht als für eine Bedarfsabfuhr häufig zu beobachtender Wert gelten kann, ist das Resultat für den Bereich der innerstädtischen Mehrfamilienhausbebauung mit 120-Liter- und 240-LiterRestabfallbehältern als vergleichsweise niedrig – ca. 20 % unter empirisch häufig zu beobachtenden Werten liegend – einzuordnen. In einer für eine Restabfallbedarfsabfuhr ebenfalls relativ niedrigen Größenordnung bewegt sich schließlich das Ergebnis für das (C)-Gebiet und damit die 1-2 Familienhausbebauung, in der fast ausschließlich Restabfallbehälter mit Füllräumen von 60-, 80und 120-Litern zum Einsatz kommen. (4) Differenziert nach Siedlungsstrukturtypen führt die Restabfallanalyse 2013 zu folgenden spezifischen Restabfallmengen: (A) Großwohnanlagen 1.1-m³-RAB 126,0 kg/(EW x a) (B) Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB 100,9 kg/(EW x a) (C) 1-2 Familienhäuser, 60- bis 240-Liter-RAB 98,5 kg/(EW x a) Am höchsten liegt die spezifische Restabfallmenge im Strukturtyp (A) Großwohnanlagen, 1.1-m³-RAB mit 126,0 kg/(EW x a). Die Mehrfamilienhäuser, 120-/240-Liter-RAB [(B)-Gebiet] verzeichnen ein um 20 % geringeres spezifisches Restabfallaufkommen und erreichen 100,9 kg/(EW x a). Damit liegen sie wiederum rd. 2 kg/(EW x a), respektive 2,4 % über dem Niveau der 1-2 Familienhausbebauung [(C)], für die 98,5 kg/(EW x a) ermittelt wurden. Gespiegelt an Resultaten anderer von SHC durchgeführter Restabfallanalysen in ähnlich strukturierten Entsorgungsgebieten sowie an den in den Abfallbilanzen des Freistaates Sachsen ausgewiesenen Daten für andere örE sind die vorstehend genannten Ergebnisse als moderat [Strukturtyp (C)] bis niedrig einzuordnen, was in besonderem Maße auf die Großwohnanlagen zutrifft. (5) Durch die Bestimmung der Abfallpotenziale lassen sich für die verschiedenen Wertstoffe die Getrennterfassungsquoten berechnen. Im Einzelnen ergibt sich folgendes Resultat: Abfallart PPK Getrennte Erfassung Aufkommen im Restabfall 2012 lt. RAA 2013 t/a kg/(EW x a) t/a kg/(EW x a) 24.981 46,3 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 3.835 7,1 Abfallpotential t/a 28.816 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Getrennte Erfassung kg/(EW x a) % 53,4 86,7 Seite 119 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH LVP1) 21.739 40,3 6.643 12,3 28.382 52,6 76,6 Glas 12.022 22,3 4.295 8,0 16.317 30,3 73,7 Bioabfall 32.243 59,8 25.485 47,2 57.728 107,0 55,9 Summe 90.985 168,7 40.258 74,6 131.243 243,3 69,3 Tabelle 17: Getrennterfassung, Aufkommen im Restabfall und Abfallpotential in der Stadt Leipzig Die Bioabfälle stellen mit ca. 107 kg/(EW x a), entsprechend rd. 57.700 t/a das größte Wertstoffpotential im Restabfall der Stadt Leipzig dar. In Anbetracht der abgeleiteten und analysierten Befrachtung des Restabfalls mit kompostierbaren Stoffen fließen rd. 56 % dieses Aufkommens via Erfassung über die Biotonne sowie die Getrenntsammlung von Gartenabfällen (Grünschnitt) in die Abfallverwertung. Die restlichen ca. 44 % dieser Stoffgruppe werden damit über die Restabfallbehälter in der MBA Cröbern entsorgt. Das PPK-Potential, das sich für das Stadtgebiet Leipzig nach den Resultaten der aktuellen Restabfallanalyse mit ca. 53 kg/(EW x a) [ ca. 28.800 t/a] abschätzen lässt, folgt diesem bereits mit weitem Abstand (50 %). Hiervon wird der weit überwiegende Anteil (86,7 % 25.000 t/a) der stofflichen Verwertung zugeführt. Eine vergleichsweise äußerst geringe Differenz besteht zwischen dem PPK- und dem LVP-Potential, das für das Stadtgebiet mit ca. 28.400 t/a zu veranschlagen ist. Spezifisch gesehen entspricht dies einer Menge in Höhe von rd. 53 kg/(EW x a). Bei Beurteilung dieses Wertes sollte allerdings nicht außer Acht bleiben, dass das getrennt erfasste LVP-Sammelgemisch regelmäßig in größerem Umfang – durchaus „normal“ sind nach zahlreichen SHC-Untersuchungen Störstoffquoten in der Größenordnung von zumeist ca. 30 bis 40 Masse-% – artfremde Bestandteile (andere Wertstoffe sowie Bio- und Restabfälle) enthält. Insofern ist ohne das Vorliegen einer im Entsorgungsgebiet durchgeführten detaillierten LVP-Analyse generell keine belastbare Aussage im Hinblick auf das vorhandene LVP-Potential sowie die stoffspezifische Getrennterfassungsquote möglich. Das Glaspotential, das sich bundesweit seit mehreren Jahren aufgrund verschiedener Faktoren [u. a. Einwegpfand / Substitution von Glas- durch Kunststoffverpackungen (insbesondere bei Flaschen)] rückläufig entwickelt, erreicht in der Stadt Leipzig 16.300 t/a, woraus sich ein spezifisches Aufkommen von knapp über 33 kg/(EW x a) errechnet. Im Hinblick auf die Getrennterfassungsquoten der verschiedenen Abfallarten reicht die Spannbreite von 55,9 % (Bioabfall) bis 86,7 % bei Papier/Pappe/Kartonagen (PPK). Die Quote für Glas kann mit rd. 74 % als hoch, die für PPK sogar als extrem hoch gelten. Gerade letztgenannte ist damit als ausgesprochen positiv zu bewerten. Hinsichtlich der getrennten LVP-Erfassung lautet die rein rechnerische Quote auf 76,6 %. 1) Einschließlich stoffgleicher Nichtverpackungen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 120 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH In Anbetracht vorstehender Ausführungen ist dieses Resultat jedoch nicht belastbar, so dass eine Wertung nicht abgegeben werden kann. Mit deutlichem Abstand am niedrigsten fällt die Getrennterfassungsquote mit 55,9 % bei den Bioabfällen aus. Dieses Ergebnis korrespondiert mit der Feststellung, dass sich in diesem Bereich noch das größte Verwertungspotential im Restabfall befindet. Bei vollständiger Ausschöpfung desselben – lt. SHC-Berechnungen ist dieses mit knapp 3.300 t/a zu veranschlagen [s. dazu den nachfolgenden Punkt (6)] – würde sich die Getrennterfassungsquote in diesem Bereich nachhaltig auf ca. 62 % erhöhen, was wiederum als gutes Ergebnis einzustufen wäre. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 121 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH (6) Auf Basis der SHC-Erfahrungen aus bundesweit mehr als 160 Abfallanalysen lässt sich abschätzen, dass der in den drei Strukturgebieten sowie in der gesamten Stadt Leipzig derzeit anfallende Restabfall größenordnungsmäßig noch folgende Entfrachtungspotentiale enthält: Siedlungsstrukturtyp (A) Großwohnanlagen (B) Mehrfamilienhäuser Abfallgruppe kg/(EW x a) t/a Verpackungen 5,2 1.130 -21,81 Organik 5,6 Sonstige Wertstoffe Summe % (C) 1-2 Familienhäuser (A) – (C) Stadt Leipzig kg/(EW x a) t/a % kg/(EW x a) t/a % kg/(EW x a) t/a % ) 0,0 0 ±0 0,0 0 ±0 2,1 1.130 -11,21) 1.220 -10,61) 4,9 1.240 -11,61) 11,5 800 -23,81) 6,0 3.260 -12,71) 0,0 0 ±0 0,0 0 ±0 0,0 0 ±0 0,0 0 ±0 10,8 2.350 -8,6 4,9 1.240 -4,92) 11,5 800 -11,72) 8,1 4.390 -7,32) 2) Tabelle 18: Maximal erschließbare Potentiale zur mittelfristigen Restabfallverringerung in der Stadt Leipzig Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet zeigt sich, dass das aktuelle Restabfallaufkommen in Höhe von ca. 59.700 t/a3) auf mittlere Sicht noch um maximal ca. 4.400 t/a auf rund 55.300 t/a verringert werden kann. Dies entspricht einer Abnahme um knapp über 7 %. Die abfallgruppenspezifischen Reduktionsraten unterscheiden sich dabei durchaus voneinander. Bei den Verpackungen beträgt das Minderungspotential ca. 11 %. Die nativ-organischen Bestandteile im Restabfall lassen sich noch um rd. 13 % verringern. Bei den sonstigen Wertstoffen besteht im Gegensatz dazu keinerlei Verringerungspotential mehr. Bei vollständiger Ausschöpfung dieser realistisch noch bestehenden Recyclingpotentiale würde die spezifische Restabfallmenge (aus privaten Haushaltungen!) in der Stadt Leipzig auf mittlere Sicht von derzeit knapp 111 kg/(EW x a) auf etwa 103 kg/(EW x a) sinken. Differenziert nach Abfallgruppen und Siedlungsstrukturgebieten stellt sich das mittelfristig maximal erschließbare Potential zur Verringerung des Restabfallaufkommens seiner Höhe und Struktur nach in der Stadt Leipzig wie folgt dar: Verpackungen 1.130 t/a ≙ 25,7 % Organik 3.260 t/a ≙ 74,3 % Sonst. Wertstoffe Großwohnanlagen 2.350 t/a ≙ 53,5 % Mehrfam.häuser 1.240 t/a ≙ 28,3 % 1-2 Fam.häuser 0 t/a ≙ 0,0 % 800 t/a ≙ 18,2 % 1) Die Verringerungsrate errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen Recyclingpotential und Gesamtaufkommen der entsprechenden Abfallgruppe in dem betreffenden Gebiet. Die Verringerungsrate errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen Recyclingpotential und Restabfallaufkommen des entsprechenden Strukturgebietes 3) Nur aus privaten Haushaltungen (also ohne Geschäftsmüll). 2) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 122 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH An diesen Strukturkennzahlen lässt sich unschwer erkennen, dass sich die derzeit in der Stadt anfallende Restabfallmenge zum ganz überwiegenden Teil (rd. 74 %) noch durch eine Verringerung der Bioabfallfracht reduzieren lässt. Absolut betrachtet sind dabei die Mehrfamilienhäuser [ca. -1.240 t/a] und die Großwohnanlagen [ca. -1.220 t/a] von prioritärer Bedeutung. In Anbetracht der vergleichsweise hohen Einwohneranteile dieser beiden Strukturtypen – lt. der in Kap. 2.2.3 Tabelle 3 benannten Daten zur Siedlungsstruktur der Stadt Leipzig leben rd. 47 % der Bewohner der Stadt in Mehrfamilienhäusern und rd. 40 % in Großwohnanlagen – belaufen sich deren spezifische nativ-organische Verminderungspotentiale im Restabfall allerdings „nur“ auf 4,9 kg/(EW x a) [(B)] bzw. 5,6 kg/(EW x a) [(A)], während dieses im Bereich der 1-2 Familienhäuser – trotz eines deutlich geringeren absoluten biogenen Recyclingpotentials von 800 t/a – mit rd. 11,5 kg/(EW x a) etwa doppelt so hoch zu veranschlagen ist. Eine Aufsplittung des gesamten Restabfallminderungspotentials in Höhe von rd. 4.400 t/a nach Siedlungsstrukturtypen führt – wie oben bereits angeführt – zu folgendem Bild: (A) Großwohnanlagen 2.350 t/a ≙ 53,5 % (B) Mehrfamilienhäuser 1.240 t/a ≙ 28,3 % (C) 1-2 Familienhäuser 800 t/a ≙ 18,2 % Es zeigt sich, dass unter dem Aspekt der weiteren Rückführung der Restabfallmengen aus privaten Haushaltungen in der Stadt Leipzig den Großwohnanlagen mit über 50 % des gesamten Minderungspotentials die größte Bedeutung zukommt. Dahinter folgen mit rd. 28 % die Mehrfamilienhäuser. Der Strukturtyp (C) und damit der Bereich der 1-2 Familienhausbebauung kann näherungsweise noch mit ca. 18 % zur Restabfallverminderung im Stadtgebiet beitragen. Allen drei Siedlungsstrukturtypen schließlich ist gemein, dass das Sonstige Wertstoffaufkommen im Restabfall aktuell auf einem nach allen Erfahrungen nicht mehr unterschreitbaren Niveau angesiedelt ist und damit weitere Reduzierungen künftig kaum mehr möglich sein werden. Gleiches gilt für die Strukturgebiete (B) Mehrfamilienhäuser und (C) 1-2 Familienhäuser im Hinblick auf das Aufkommen von Verpackungen im Restabfall. Im Gegensatz dazu bestehen im (A)-Gebiet Großwohnanlagen noch Minderungspotentiale bei den Verpackungsmengen im Restabfall. Der Größenordnung nach betragen diese gut 1.100 t/a, respektive ca. 5 kg/(EW x a). (7) Das Aufkommen stoffgleicher Nicht-Verpackungen im Restabfall beläuft sich lediglich auf gut 4 kg/(EW x a), wovon wiederum 85 % auf die Fraktion Sonstige Kunststoffe ent- Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 123 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH fallen. Daran lässt sich erkennen, dass die im Stadtgebiet eingeführte Gelbe Tonne Plus offenbar eine hohe Akzeptanz erfährt. (8) Extrem gering fällt – wie sich Tabelle 15 entnehmen lässt – das Problemabfallaufkommen im Restabfall der Stadt Leipzig aus. Es beträgt lediglich 0,3 kg/(EW x a) bzw. 182 t/a und bewegt sich damit auf einem vorbildlich niedrigen Niveau. Aus der Addition (im Jahr 2012) getrennt erfasster (351 t) und im Restabfall im Rahmen der Abfallanalyse 2013 vorgefundener Masse an Problemabfällen (182 t) resultiert ein Aufkommen in Höhe von 533 t/a. Dies entspricht einem spezifischen Aufkommen von 1,0 kg/(EW x a), welches in Anbetracht gängiger Werte in einer Größenordnung von ca. 1,5 kg/(EW x a) – wenigstens jedoch rd. 1 kg/(EW x a) – als vergleichsweise niedrig und damit positiv einzustufen ist. Aus genannten Daten errechnet sich eine ausgesprochen hohe Getrennterfassungsquote von fast 66 %. In Anbetracht der aktuellen Problemstofffracht im Restabfall in Höhe von 0,3 kg/(EW x a) wird sich diese Quote künftig mit hoher Sicherheit nicht weiter steigern lassen. (9) Auch in Bezug auf den Elektronikschrott lässt sich die Effizienz der Getrennterfassung und -entsorgung konkret mit Zahlen belegen: Im Jahr 2012 wurden fast 380.000 Elektround Elektronikaltgeräte in der Stadt Leipzig separat erfasst und an die Beauftragten der stiftung ear elektro-altgeräte register übergeben. Gleichzeitig führte die Restabfallanalyse 2013 zu einem E-Schrottaufkommen im Restabfall von lediglich marginalen 0,4 kg/(EW x a) [!]. 7.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Im Hinblick auf die Darstellung der Abfallmengen, die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen im Zeitraum 2008 bis 2013 überlassen und auf dessen Anlagen behandelt (MBA) bzw. abgelagert (ZDC) wurden, gelten die eingangs des Kapitels 7 vorgenommenen Anmerkungen und Hinweise. Die in den Tabellen 19 und 20 ausgewiesenen Abfallmengen basieren im Wesentlichen auf den jährlichen kommunalen Abfallbilanzen der Stadt und des Landkreises Leipzig sowie des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen. Darüber hinaus erfolgten zusätzliche Recherchen seitens der ZAW-Geschäftsstelle gerade auch im Hinblick auf die Entsorgungswege (Direkte Verwertung / MBA / ZDC). Auf Grundlage dieses nicht unaufwendigen methodischen Ansatzes können die nachstehend dargestellten Daten sowohl im Hinblick auf das Aufkommen als auch dessen Entsorgung als sehr belastbar gelten. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 124 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 125 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abfallmengen und Entsorgungswege ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 – t/a – 2008 Aufkommen Abfallart/Abfallgruppe Einwohner Direkte Verwertung 1) 2009 MBA ZDC Aufkommen Direkte Verwertung 784.923 2010 MBA ZDC Aufkommen Direkte Verwertung 787.187 2011 MBA ZDC Aufkommen Direkte Verwertung 785.479 2012 MBA ZDC Aufkommen Direkte Verwertung 791.733 2013 MBA ZDC Aufkommen Direkte Verwertung 773.154 MBA ZDC 781.981 Restabfälle 104.917 0 104.917 0 106.101 0 106.101 0 106.918 0 106.918 0 107.511 0 107.511 0 104.170 0 104.170 0 107.014 0 107.014 0 Sperrige Abfälle 18.593 6.115 12.478 0 19.383 7.514 11.869 0 18.276 7.798 10.478 0 19.741 8.030 11.711 0 16.000 8.408 7.592 0 16.185 8.748 7.437 0 Bioabfälle (Biotonne) 17.177 17.177 0 0 17.813 17.813 0 0 17.538 17.538 0 0 17.827 17.827 0 0 17.657 17.657 0 0 17.650 17.650 0 0 Grünabfälle 15.354 15.354 0 0 16.872 16.872 0 0 16.019 16.019 0 0 16.049 16.049 0 0 15.535 15.535 0 0 15.101 15.101 0 0 Bio- und Grünabfälle 32.531 32.531 0 0 34.685 34.685 0 0 33.557 33.557 0 0 33.876 33.876 0 0 33.192 33.192 0 0 32.751 32.751 0 0 PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK) 43.618 43.618 0 0 41.729 41.729 0 0 39.110 39.110 0 0 37.574 37.574 0 0 38.948 38.948 0 0 38.914 38.914 0 0 Leichtverpackungen (LVP) 30.115 30.115 0 0 31.070 31.070 0 0 32.562 32.562 0 0 33.215 33.215 0 0 33.513 33.513 0 0 34.124 34.124 0 0 Glas 19.225 19.225 0 0 18.598 18.598 0 0 18.572 18.572 0 0 20.080 20.080 0 0 18.663 18.663 0 0 19.210 19.210 0 0 Metalle 2.440* 2.440* 0 0 322 322 0 0 2.564 2.564 0 0 2.458 2.458 0 0 2.062 2.062 0 0 1.981 1.981 0 0 Holz 7.702* 7.702* 0 0 6.881 6.881 0 0 6.592 6.592 0 0 8.347 8.347 0 0 8.505 8.505 0 0 8.478 8.478 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 27 26 1 0 0 0 0 0 103.100 103.100 0 0 98.600 98.600 0 0 99.400 99.400 0 0 101.674 101.674 0 0 101.718 101.717 1 0 102.707 102.707 0 0 502 0 0 0 502 0 0 0 522 0 0 0 741 0 0 0 567 0 0 0 528 0 0 0 259.643 141.746 117.395 0 259.271 140.799 117.970 0 258.673 140.755 117.396 0 263.543 143.580 119.222 0 255.647 143.317 111.763 0 259.185 144.206 114.451 0 Garten- und Parkabfälle 4.151 3.984 167 0 2.821 2.821 0 0 2.889 2.889 0 0 6.512 6.512 0 0 3.042 3.042 0 0 5.426 5.426 0 0 Straßenkehricht 4.364 3.612 752 0 4.715 4.715 0 0 673 673 0 0 6.647 6.647 0 0 4.796 4.796 0 0 5.705 5.689 16 0 Sonstige Altstoffe Wertstoffe 2) Schadstoffe Abfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe Markt- und Papierkorbabfälle 691 691 0 0 655 655 0 0 927 927 0 0 1.095 1.095 0 0 1.118 1.118 0 0 1.148 744 404 0 Sonstige nicht biologisch abbaubare Abfälle 408 408 0 0 80 80 0 0 15 15 0 0 59 59 0 0 189 78 111 0 1.041 0 24 1.017 Abfälle von öffentlichen Flächen 9.614 8.695 919 0 8.271 8.271 0 0 4.504 4.504 0 0 14.313 14.313 0 0 9.145 9.034 111 0 13.320 11.859 444 1.017 Abfälle aus Gewerbe und Industrie 39.245 4.843 29 34.373 49.090 4.688 53 44.349 72.488 4.731 675 67.082 135.344 4.604 0 130.740 16.564 1.821 17 14.726 16.444 0 0 16.444 Boden und Steine 19.273 0 0 19.273 8.396 0 0 8.396 21.326 0 0 21.326 90.449 0 0 90.449 27.496 0 0 27.496 32.352 0 0 32.352 Beton / Ziegel / Fliesen / Keramik 28.489 0 0 28.489 35.656 0 0 35.656 27.575 0 0 27.575 12.287 0 0 12.287 1.830 0 0 1.830 2.166 0 0 2.166 144 0 0 144 314 0 0 314 2.161 0 0 2.161 449 0 0 449 61 61 0 0 452 0 0 452 Bitumengemische Gemischte Bau- und Abbruchabfälle 1.376 0 678 698 890 0 594 296 1.106 0 699 407 1.866 0 1.541 325 1.415 0 283 1.132 740 0 220 520 Sonstige nicht gefährliche Bauabfälle 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9 0 0 9 406 0 398 8 49.282 0 678 48.604 45.256 0 594 44.662 52.168 0 699 51.469 105.051 0 1.541 103.510 30.811 61 283 30.467 36.116 0 618 35.498 Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus Sortieranlagen Abfälle aus Behandlungsanlagen Abfälle aus Sortier- u. Behandlungsanlagen Abfälle aus komm. Abwasserbehandlung 3) 651 0 651 0 12.941 0 12.941 0 2.297 0 2.297 0 14.624 0 14.624 0 30.827 0 0 30.827 26.220 0 0 26.220 88.017 0 0 88.017 80.115 0 0 80.115 53.740 0 0 53.740 78.081 0 0 78.081 66.100 0 0 66.100 55.887 0 0 55.887 88.668 0 651 88.017 93.056 0 12.941 80.115 56.037 0 2.297 53.740 92.705 0 14.624 78.081 96.927 0 0 96.927 82.107 0 0 82.107 921 0 868 53 1.067 0 1.053 14 4.068 0 844 3.224 807 0 796 11 106 0 63 43 54 0 10 44 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen 187.730 13.538 3.145 171.047 196.740 12.959 14.641 169.140 189.265 9.235 4.515 175.515 348.220 18.917 16.961 312.342 153.553 10.916 474 142.163 148.041 11.859 1.072 135.110 Summe Siedlungsabfälle 447.373 155.284 120.540 171.047 456.011 153.758 132.611 169.140 447.938 149.990 121.911 175.515 611.763 162.497 136.183 312.342 409.200 154.233 112.237 142.163 407.226 156.065 115.523 135.110 Tabelle 19: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2008–2013 (Absolutwerte) * In Siedlungsabfallbilanz Freistaat Sachsen als separate Abfallart noch nicht vorgesehen. 1) Stand jeweils 30.06., da dieses Datum den Abfallbilanzen seitens der örE zugrunde zu legen ist. Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz. 2) Behandlung, jedoch nicht in der MBA des ZAW. 3) Ohne Klärschlamm. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 126 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Tabelle 19 macht deutlich, dass das Abfallaufkommen als Summe aller Abfallarten im Zeitraum 2008 bis 2013 um nahezu 40.000 t/a gesunken ist. Lag die Gesamtabfallmenge in 2008 noch bei 447.337 t/a, so sind es aktuell (2013) 407.226 t/a. Dies entspricht einem relativen Rückgang um 9,0 %. Die Bevölkerungszahl im ZAW-Verbandsgebiet ist mit einem nur leichten Rückgang von 784.923 EW im Jahr 2008 auf aktuell 781.981 EW im Betrachtungszeitraum angesichts einer Abnahme um marginale 0,4 % nahezu konstant geblieben. Der in dieser Hinsicht deutliche Einbruch im Jahresvergleich 2011/12 um fast 18.600 Einwohner, entsprechend -2,3 % ist auf die bereits vorn erwähnte Korrektur aufgrund der Mikrozensuserhebung 2011 zurückzuführen. Im Hinblick auf die abfallgruppenspezifischen und herkunftsbezogenen Determinanten für den o. g. Abfallmengenrückgang im Zeitraum der letzten sechs Jahre ergibt sich folgendes Bild: Vergleich des Abfallaufkommens im ZAW-Verbandsgebiet 2008 und 2013 nach Abfallgruppen und Herkunftsbereichen Abfallgruppe / Herkunftsbereich 2013 2008 Veränderung Aufkommen Aufkommen ∆x δx t/a % t/a % t/a % Restabfälle 107.014 26,3 104.917 23,4 +2.097 +2,0 Sperrige Abfälle 16.185 4,0 18.593 4,2 -2.408 -13,0 Bio- und Grünabfälle 32.751 8,1 32.531 7,3 +220 +0,6 Wertstoffe 102.707 25,2 103.100 23,0 -393 -0,4 Schadstoffe 528 0,1 502 0,1 +26 +5,2 Abfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe 259.185 63,7 259.643 58,0 -458 -0,2 Abfälle von öffentlichen Flächen 13.320 3,3 9.614 2,2 +3.706 +38,5 Abfälle aus Gewerbe und Industrie 16.444 4,0 39.245 8,8 -22.801 -58,1 Bau- und Abbruchabfälle 36.116 8,9 49.282 11,0 -13.166 -26,7 Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen 82.107 20,1 88.668 19,8 -6.561 -7,4 921 0,2 -867 -94,1 1) 54 0,0 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen 148.041 36,3 187.730 42,0 -39.689 -21,1 Summe Siedlungsabfälle 407.226 100,0 447.373 100,0 -40.147 -9,0 Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung Tabelle 20: Siedlungsabfallaufkommen und -zusammensetzung ZAW 2008 und 2013 im Vergleich Anhand vorstehender Tabelle lässt sich erkennen, dass sich das Aufkommen an Abfällen aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe im Zeitvergleich 2008 und 2013 praktisch nicht verändert hat. Im Wesentlichen steht einem Anstieg der Restabfälle um 2.097 t/a (≙ ≙ +2,0 %) 1) < 0,05 %. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 127 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH ein Rückgang beim Aufkommen sperriger Abfälle um 2.408 t/a (≙ ≙ -13,0 %) gegenüber. Die Veränderungen bei den Bio- und Grünabfällen (+220 t/a ≙ +0,6 %) sowie Wertstoffen (-393 t/a ≙ -0,4 %) fallen nur minimal und bei den Schadstoffen mit einer Zunahme um 26 t/a nur marginal aus. Wesentlich deutlichere Verschiebungen sind dagegen bei den Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen zu konstatieren. Absolut gesehen verringerte sich hier das Abfallaufkommen in den letzten fünf Jahren um rd. 39.700 t/a, was einem Rückgang um 21,1 % entspricht. Mit Ausnahme der Abfälle von öffentlichen Flächen, deren Menge um 3.706 t/a, respektive 38,5 % zunahm, verzeichneten alle anderen Abfallgruppen gravierende Rückgänge. Im Einzelnen stellen sich diese geordnet nach der Höhe der absoluten Veränderung wie folgt dar: Abfälle aus Gewerbe und Industrie -22.801 t/a ≙ -58,1 % Bau- und Abbruchabfälle -13.166 t/a ≙ -26,7 % -6.561 t/a ≙ -7,4 % -867 t/a ≙ -94,1 %. Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung Abfälle aus Gewerbe und Industrie werden zum überwiegenden Teil in Verantwortung der Abfallerzeuger verwertet. Lediglich ein geringer Teil des Gesamtaufkommens wird den örE überlassen. Die im Abfallwirtschaftsplan für den Freistaat Sachsen (Fortschreibung 2009) in Bezug auf den Zeitraum 2003 bis 2007 getroffene Feststellung, wonach sich generell ein rückläufiger Trend des den örE überlassenen Abfallanteils fortsetzte, trifft insofern auch im Zeitraum 2008 bis 2013 für das Verbandsgebiet des ZAW zu. Gleiches gilt im Hinblick auf die Abfallgruppe Bau- und Abbruchabfälle, wo die rückläufige Entwicklung der Abfallmengen, die ganz entscheidend auf einen Rückgang der Abfallart Beton / Ziegel / Fliesen / Keramik – Abnahme um 26.323 t/a, entsprechend -92,4 % – beruht. Auch hier deckt sich die Entwicklung im Verbandsgebiet mit den Feststellungen und Annahmen im Abfallwirtschaftsplan Freistaat Sachsen 2009. Das Aufkommen an Boden und Steinen, das weitestgehend als Deponieersatzbaustoff Verwendung findet hat sich im Gegensatz dazu abgesehen von einem Einbruch im Jahr 2007 (8.396 t/a) seit 2008 (19.273 t/a) durchgängig – 2013 waren es 32.352 t/a (≙ ≙ +67 %) – erhöht. Hinsichtlich des Aufkommens an Abfällen aus Sortier- und Behandlungsanlagen, welches zu einem überwiegenden Anteil aus dem Output der MBA Cröbern (Deponat) herrührt, ist die Kapazitätsauslastung der Anlage von maßgeblicher Bedeutung. Der hier zu beobachtende Rückgang im Betrachtungszeitraum wurde in den Jahren 2011 und 2012 durch Abfälle aus Sortieranlagen überkompensiert und in 2013 nahezu ausgeglichen, so dass die Veränderungsrate im Zeitraum 2008 bis 2013 mit -7,4 % vergleichsweise niedrig ausfällt. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 128 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abfallmengen und Entsorgungswege ZAW-Verbandsgebiet 2008 – 2013 – kg/(EW x a) – 2008 Aufkommen Abfallart/Abfallgruppe Einwohner 1) Restabfälle Direkte Verwertung 2009 MBA ZDC Aufkommen 784.923 Direkte Verwertung 2010 MBA ZDC Aufkommen 787.187 Direkte Verwertung 2011 MBA ZDC Aufkommen 785.479 Direkte Verwertung 2012 MBA ZDC Aufkommen 791.733 Direkte Verwertung 2013 MBA ZDC Aufkommen 773.154 Direkte Verwertung MBA ZDC 781.981 133,7 0,0 133,7 0,0 134,8 0,0 134,8 0,0 136,1 0,0 136,1 0,0 135,8 0,0 135,8 0,0 134,7 0,0 134,7 0,0 136,8 0,0 136,8 0,0 Sperrige Abfälle 23,7 7,8 15,9 0,0 24,6 9,5 15,1 0,0 23,3 9,9 13,4 0,0 24,9 10,1 14,8 0,0 20,7 10,9 9,8 0,0 20,7 11,2 9,5 0,0 Bioabfälle (Biotonne) 21,9 21,9 0,0 0,0 22,6 22,6 0,0 0,0 22,3 22,3 0,0 0,0 22,5 22,5 0,0 0,0 22,9 22,9 0,0 0,0 22,6 22,6 0,0 0,0 Grünabfälle 19,6 19,6 0,0 0,0 21,5 21,5 0,0 0,0 20,4 20,4 0,0 0,0 20,3 20,3 0,0 0,0 20,1 20,1 0,0 0,0 19,3 19,3 0,0 0,0 Bio- und Grünabfälle 41,5 41,5 0,0 0,0 44,1 44,1 0,0 0,0 42,7 42,7 0,0 0,0 42,8 42,8 0,0 0,0 43,0 43,0 0,0 0,0 41,9 41,9 0,0 0,0 PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK) 55,6 55,6 0,0 0,0 53,0 53,0 0,0 0,0 49,8 49,8 0,0 0,0 47,5 47,5 0,0 0,0 50,4 50,4 0,0 0,0 49,8 49,8 0,0 0,0 Leichtverpackungen (LVP) 38,3 38,3 0,0 0,0 39,5 39,5 0,0 0,0 41,4 41,4 0,0 0,0 42,0 42,0 0,0 0,0 43,4 43,4 0,0 0,0 43,6 43,6 0,0 0,0 Glas 24,5 24,5 0,0 0,0 23,6 23,6 0,0 0,0 23,6 23,6 0,0 0,0 25,4 25,4 0,0 0,0 24,1 24,1 0,0 0,0 24,6 24,6 0,0 0,0 Metalle 3,1* 3,1* 0,0 0,0 0,4 0,4 0,0 0,0 3,3 3,3 0,0 0,0 3,1 3,1 0,0 0,0 2,7 2,7 0,0 0,0 2,5 2,5 0,0 0,0 Holz 9,8* 9,8* 0,0 0,0 8,8 8,8 0,0 0,0 8,4 8,4 0,0 0,0 10,5 10,5 0,0 0,0 11,0 11,0 0,0 0,0 10,8 10,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 131,3 131,3 0,0 0,0 125,3 125,3 0,0 0,0 126,5 126,5 0,0 0,0 128,5 128,5 0,0 0,0 131,6 131,6 0,0 0,0 131,3 131,3 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,0 0,7 0,0 0,0 0,0 0,9 0,0 0,0 0,0 0,7 0,0 0,0 0,0 0,7 0,0 0,0 0,0 330,8 180,6 149,6 0,0 329,4 178,9 149,9 0,0 329,3 179,1 149,5 0,0 332,9 181,4 150,6 0,0 330,7 185,5 144,5 0,0 331,4 184,4 146,3 0,0 Garten- und Parkabfälle 5,3 5,1 0,2 0,0 3,6 3,6 0,0 0,0 3,7 3,7 0,0 0,0 8,2 8,2 0,0 0,0 3,9 3,9 0,0 0,0 6,9 6,9 0,0 0,0 Straßenkehricht 5,5 4,5 1,0 0,0 6,0 6,0 0,0 0,0 0,8 0,8 0,0 0,0 8,4 8,4 0,0 0,0 6,2 6,2 0,0 0,0 7,3 7,3 0,0 0,0 Sonstige Wertstoffe Wertstoffe 2) Schadstoffe Abfälle aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe Markt- und Papierkorbabfälle 0,9 0,9 0,0 0,0 0,8 0,8 0,0 0,0 1,2 1,2 0,0 0,0 1,4 1,4 0,0 0,0 1,5 1,5 0,0 0,0 1,5 1,0 0,5 0,0 Sonstige nicht biologisch abbaubare Abfälle 0,5 0,5 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,2 0,1 0,1 0,0 1,3 0,0 0,0 1,3 Abfälle von öffentlichen Flächen 12,2 11,0 1,2 0,0 10,5 10,5 0,0 0,0 5,7 5,7 0,0 0,0 18,1 18,1 0,0 0,0 11,7 11,6 0,1 0,0 17,0 15,2 0,5 1,3 Abfälle aus Gewerbe und Industrie 50,0 6,2 0,0 43,8 62,4 6,0 0,1 56,3 92,3 6,0 0,9 85,4 170,9 5,8 0,0 165,1 21,4 2,4 0,0 19,0 21,0 0,0 0,0 21,0 Boden und Steine 24,5 0,0 0,0 24,5 10,7 0,0 0,0 10,7 27,1 0,0 0,0 27,1 114,2 0,0 0,0 114,2 35,6 0,0 0,0 35,6 41,4 0,0 0,0 41,4 Beton / Ziegel / Fliesen / Keramik 36,3 0,0 0,0 36,3 45,3 0,0 0,0 45,3 35,1 0,0 0,0 35,1 15,5 0,0 0,0 15,5 2,4 0,0 0,0 2,4 2,8 0,0 0,0 2,8 0,2 0,0 0,0 0,2 0,4 0,0 0,0 0,4 2,8 0,0 0,0 2,8 0,6 0,0 0,0 0,6 0,1 0,1 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 0,6 Bitumengemische Gemischte Bau- und Abbruchabfälle 1,8 0,0 0,9 0,9 1,1 0,0 0,8 0,4 1,4 0,0 0,9 0,5 2,4 0,0 1,9 0,5 1,8 0,0 0,4 1,4 0,9 0,0 0,3 0,6 Sonstige nicht gefährliche Bauabfälle 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 0,5 0,0 62,8 0,0 0,9 61,9 57,6 0,0 0,8 56,8 66,4 0,0 0,9 65,5 132,7 0,0 1,9 130,8 39,9 0,1 0,4 39,4 46,2 0,0 0,8 45,4 Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus Sortieranlagen Abfälle aus Behandlungsanlagen Abfälle aus Sortier- u. Behandlungsanlagen Abfälle aus komm. Abwasserbehandlung 3) 0,8 0,0 0,8 0,0 16,4 0,0 16,4 0,0 2,9 0,0 2,9 0,0 18,5 0,0 18,5 0,0 39,9 0,0 0,0 39,9 33,5 0,0 0,0 33,5 112,1 0,0 0,0 112,1 101,8 0,0 0,0 101,8 68,4 0,0 0,0 68,4 98,6 0,0 0,0 98,6 85,5 0,0 0,0 85,5 71,5 0,0 0,0 71,5 112,9 0,0 0,8 112,1 118,2 0,0 16,4 101,8 71,3 0,0 2,9 68,4 117,1 0,0 18,5 98,6 125,4 0,0 0,0 125,4 105,0 0,0 0,0 105,0 1,2 0,0 1,1 0,1 1,3 0,0 1,3 0,0 5,1 0,0 1,0 4,1 1,0 0,0 1,0 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,1 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen 239,1 17,2 4,0 217,9 250,0 16,5 18,6 214,9 240,8 11,7 5,7 223,4 439,8 23,9 21,4 394,5 198,6 14,2 0,6 183,8 189,3 15,2 1,3 172,8 Summe Siedlungsabfälle 569,9 197,8 153,6 217,9 579,4 195,4 168,5 214,9 570,1 190,8 155,2 223,4 772,7 205,3 172,0 394,5 529,3 199,7 145,1 183,8 520,7 199,6 147,6 172,8 Tabelle 21: Abfallmengenentwicklung und Abfallentsorgungswege Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2008–2013 (Spezifische Werte) * In Siedlungsabfallbilanz Freistaat Sachsen als separate Abfallart noch nicht vorgesehen. 1) Stand jeweils 30.06., da dieses Datum den Abfallbilanzen seitens der örE zugrunde zu legen ist. Nur Einwohner mit Hauptwohnsitz. 2) Behandlung, jedoch nicht in der MBA des ZAW. 3) Ohne Klärschlamm. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 129 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Spezifisch, d. h. pro Einwohner gesehen verringerte sich das Abfallaufkommen im Verbandsgebiet im Zeitraum von 2008 bis 2013 von 569,9 kg/(EW x a) – nach einem zwischenzeitlichen Anstieg bis auf 772,7 kg/(EW x a) im Jahr 2011, welcher auf einer enormen Zunahme sowohl bei den Abfällen aus Gewerbe und Industrie [+121 kg/(EW x a) ≙ +242 %] als auch den Bau- und Abbruchabfällen [+70 kg/(EW x a) ≙ +111 %] beruhte – auf 520,7 kg/(EW x a) im Jahr 2013. Dies entspricht einer relativen Veränderung um 8,6 %. Auch hier ist wiederum zu beachten, dass die Daten der Jahre 2012 und 2013 aufgrund der Mikrozensuskorrekturen, die sowohl die Einwohnerzahl der Stadt Leipzig als auch die des Landkreises Leipzig betrafen, mit denen der Jahre zuvor nur mit Abstrichen – die Abweichungsquote lässt sich mit ca. 4 % einschätzen – vergleichbar sind. Sofern man diese berücksichtigt, so ergibt sich für den Betrachtungszeitraum eine Abnahme der Pro-KopfAbfallmenge um größenordnungsmäßig 12 %. Nachfolgend wird für den (Abfall-)Herkunftsbereich Private Haushaltungen und Kleingewerbe in dem die anfallenden Abfallmengen anders als bei den anderen Herkunftsbereichen einen direkten Bezug zu den Einwohnern besitzen, das Pro-Kopf-Abfallaufkommen des Jahres 2008 insgesamt sowie differenziert nach den fünf Abfallgruppen mit 100 indexiert, um die Entwicklung der einwohnerbereinigten Abfallmengen im Zeitraum 2008 bis 2013 zu veranschaulichen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 130 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 150,0 150,0 140,0 135,5 130,0 Index 120,0 116,7 110,0 106,3 104,6 102,9 101,8 100,0 116,7 105,1 103,1 116,7 103,6 101,7 100,0 100,0 101,6 100,8 100,0 98,3 96,3 95,4 97,9 100,7 100,2 92,9 87,3 90,0 102,3 101,0 100,0 91,4 87,3 80,0 2008 Gesamt 2009 Restabfälle 2010 Sperrige Abfälle 2011 Bio- u. Grünabfälle 2012 Wertstoffe 2013 Schadstoffe Abbildung 30: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt sowie aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (2008 = 100/Basis: Spezifische Werte) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 131 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abbildung 30 zeigt, dass sich das spezifische Abfallaufkommen im Hinblick auf den Herkunftsbereich Private Haushaltungen und Kleingewerbe um fast 9 % und damit nicht unerheblich rückläufig entwickelt hat. Gleiches ist in Bezug auf die Abfallgruppe Sperrige Abfälle festzustellen, wobei – nach vorübergehenden Anstiegen in den Jahren 2009 (104,6) und 2011 (105,1) – die Minderungsrate hier sogar fast 13 % im Vergleich der Jahre 2008 und 2013 erreicht. Bei den Bio- und Grünabfällen lässt das Jahr 2009 einen deutlichen Zuwachs von gut 6 % erkennen, der in den Folgejahren jedoch auf diesem Niveau nicht gehalten werden konnte. Als Resultat verbleibt im Vergleich 2008/2013 ein Anstieg um marginale 1 %. Eine umgekehrte Entwicklung vollzog sich bei den Wertstoffen. Deren spezifisches Aufkommen sank von 2008 auf 2009 um fast 5 % ab. In den Folgejahren wurde dieser Rückgang sukzessive „abgeschmolzen“, um schließlich in 2013 exakt wieder das Niveau des Ausgangsjahres (2008) zu erreichen. Das spezifische Aufkommen an Schadstoffen hat sich im Verbandsgebiet – analog und beeinflusst durch das Stadtgebiet Leipzig – seit dem Jahr 2008 am gravierendsten verändert, wobei ein peak (150 %) im Jahr 2011 zu verzeichnen war. Für die beiden Folgejahre ergaben sich jeweils Indexzahlen von 116,7. Um die Niveauunterschiede bei den verschiedenen Mengenströmen im Zeitablauf zu verdeutlichen – was anhand von Indexzahlen nicht möglich ist – werden in Abbildung 31 die Veränderungen, die das spezifische Abfallaufkommen insgesamt aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe sowie im Hinblick auf die verschiedenen Abfallgruppen im Zeitraum 2008 bis 2013 im Verbandsgebiet erfuhr, graphisch verdeutlicht. Den daran anschließenden Abbildungen (32–43) lassen sich weitere Entwicklungen, die u. a. auch Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen berücksichtigen, entnehmen. Da deren Aufkommen zur Zahl der Einwohner im Verbandsgebiet in keiner oder allenfalls einer nur bedingten Abhängigkeit steht, werden in den entsprechenden Abbildungen absolute und keine spezifischen Abfallmengen ausgewiesen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 132 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 400,0 330,8 329,4 329,3 332,9 330,7 331,4 133,7 134,8 136,1 135,8 134,7 136,8 125,3 126,5 128,5 131,6 131,3 41,5 44,1 42,7 42,8 43,0 41,9 23,7 24,6 23,3 24,9 20,7 20,7 0,6 0,6 0,7 0,9 0,7 0,7 2008 2009 2010 2011 2012 2013 kg/(EW x a) 300,0 200,0 131,3 100,0 0,0 Gesamt Restabfälle Sperrige Abfälle Bio- und Grünabfälle Wertstoffe Schadstoffe Abbildung 31: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe sowie differenziert nach Abfallgruppen ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (Spezifische Werte) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 133 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 500,0 441,7 450,0 400,0 344,9 350,0 Index 300,0 250,0 213,2 184,7 200,0 125,1 115,9 104,9 104,8 91,8 150,0 100,0 185,5 105,9 100,0 100,8 63,2 148,9 104,6 87,6 109,3 95,1 92,6 78,9 73,3 81,8 62,5 86,0 50,0 138,5 46,8 41,9 42,2 11,5 0,0 2008 2009 2010 Gesamt Abfälle aus Gewerbe und Industrie Abfälle aus Sortier- u. Behandlungsanlagen 2011 2012 5,9 2013 Abfälle von öffentlichen Flächen Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandung Abbildung 32: Entwicklung des Abfallaufkommens insgesamt aus anderen Herkunftsbereichen sowie differenziert nach Abfallgruppen ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (2008 = 100/Basis: Absolutwerte) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 134 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 280.000 260.000 259.643 502 259.271 502 258.673 522 263.543 741 103.100 98.600 99.400 101.674 32.531 34.685 33.557 33.876 255.647 567 259.185 528 240.000 220.000 200.000 101.718 102.707 33.192 32.751 16.000 16.185 180.000 t/a 160.000 140.000 120.000 18.593 19.383 18.276 19.741 104.917 106.101 106.918 107.511 104.170 107.014 2008 2009 2010 2011 2012 2013 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 Restabfälle Sperrige Abfälle Bio- und Grünabfälle Wertstoffe Schadstoffe Abbildung 33: Entwicklung des Abfallaufkommens aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe sowie seiner Zusammensetzung nach Abfallgruppen ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (Absolutwerte) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 135 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 350.000 348.220 807 300.000 92.705 250.000 t/a 200.000 150.000 187.730 921 88.668 196.740 1.067 189.265 4.068 105.051 153.553 56.037 93.056 106 96.927 52.168 100.000 49.282 0 54 82.107 135.344 45.256 50.000 39.245 148.041 30.811 72.488 49.090 9.614 8.271 4.504 2008 2009 2010 36.116 14.313 16.564 9.145 16.444 13.320 2011 2012 2013 Abfälle von öffentlichen Flächen Abfälle aus Gewerbe und Industrie Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung Bau- und Abbruchabfälle Abbildung 34: Entwicklung des Abfallaufkommens aus anderen Herkunftsbereichen sowie seiner Zusammensetzung nach Abfallgruppen ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 (Absolutwerte) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 136 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 700.000 611.022 1) 600.000 500.000 472.871 1) 1) 455.509 1) 447.416 1) 312.342 408.633 1) 406.698 400.000 t/a 171.047 169.140 1) 175.515 142.163 135.110 112.237 115.523 300.000 200.000 120.540 132.611 100.000 155.284 153.758 2008 2009 136.183 121.911 149.990 162.497 154.233 156.065 2010 2011 2012 2013 0 Direkte Verwertung MBA ZDC Abbildung 35: Abfallaufkommen und -entsorgung ZAW-Verbandsgebiet 2008–2013 1) Ohne Schadstoffe. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 137 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH ABFALLAUFKOMMEN ZAW-VERBANDSGEBIET 2013 [407.226 t/a ≙ 520,7 kg/(EW x a) = 100 %] Abfälle aus Sortier- u. Behand.anlagen 20,2% Abfälle aus komm. Abwasserbehand. 0,0% Bau- u. Abbruchabfälle 8,9% Restabfälle 26,3% Gewerbe- u. Industrieabfälle 4,0% Sperrige Abfälle 4,0% Abfälle von öff. Flächen 3,3% Schadstoffe 0,1% Bio- und Grünabfälle 8,0% Wertstoffe 25,2% Abbildung 36: Zusammensetzung des Abfallaufkommens ZAW-Verbandsgebiet 2013 ABFALLAUFKOMMEN ZAW-VERBANDSGEBIET 2008 1) [447.373 t/a ≙ 569,9 kg/(EW x a) = 100 % (= 116,2 % )] 1) Abfälle aus Sortier- u. Behand.anlagen 19,8% Abfälle aus komm. Abwasserbehand. 0,2% Restabfälle 23,5% Sperrige Abfälle 4,2% Bau- u. Abbruchabfälle 11,0% Bio- und Grünabfälle 7,3% Gewerbe- u. Industrieabfälle 8,8% Abfälle von öff. Flächen 2,1% Schadstoffe 0,1% Wertstoffe 23,0% Abbildung 37: Zusammensetzung des Abfallaufkommens ZAW-Verbandsgebiet 2008 1) Bezogen auf das absolute Niveau des Jahres 2013. Jeweils einschl. Schadstoffe. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 138 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH DIREKTE ABFALLVERWERTUNG ZAW-VERBANDSGEBIET 2013 [156.065 t/a ≙ 199,6 kg/(EW x a) = 100 %] Wertstoffe 65,8% Restabfälle 0,0% Schadstoffe 0,0% Gewerbe- u. Industrieabfälle 0,0% Bau- u. Abbruchabfälle 0,0% Abfälle aus Sortier- u. Behand.anlagen 0,0% Bio- und Grünabfälle 21,0% Sperrige Abfälle 5,6% Abfälle aus komm. Abwasserbehand. 0,0% Abfälle von öff. Flächen 7,6% Abbildung 38: Direkte Abfallverwertung ZAW-Verbandsgebiet 2013 1) DIREKTE ABFALLVERWERTUNG ZAW-VERBANDSGEBIET 2008 1) [155.284 t/a ≙ 197,8 kg/(EW x a) = 100 % (= 99,5 % )] Wertstoffe 66,4% Restabfälle 0,0% Schadstoffe 0,0% Bau- u. Abbruchabfälle 0,0% Abfälle aus Sortier- u. Behand.anlagen 0,0% Abfälle aus komm. Abwasserbehand. 0,0% Bio- und Grünabfälle 21,0% Sperrige Abfälle 3,9% Gewerbe- u. Industrieabfälle 3,1% Abfälle von öff. Flächen 5,6% Abbildung 39: Direkte Abfallverwertung ZAW-Verbandsgebiet 2008 1) Bezogen auf das absolute Niveau des Jahres 2013. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 139 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH ABFALLBEHANDLUNG (MBA) ZAW-VERBANDSGEBIET 2013 [115.523 t/a ≙ 147,6 kg/(EW x a) = 100 %] Bio- und Grünabfälle 0,0% Restabfälle 92,6% Wertstoffe 0,0% Schadstoffe 0,0% Gewerbe- u. Industrieabfälle 0,0% Abfälle aus Sortier- u. Behand.anlagen 0,0% Bau- u. Abbruchabfälle 0,5% Abfälle von öff. Flächen 0,4% Sperrige Abfälle 6,5% Abfälle aus komm. Abwasserbehand. 0,0% Abbildung 40: Abfallbehandlung (MBA) ZAW-Verbandsgebiet 2013 1) ABFALLBEHANDLUNG (MBA) ZAW-VERBANDSGEBIET 2008 1) [120.540 t/a ≙ 153,6 kg/(EW x a) = 100 % (= 104,3 % )] Restabfälle 87,0% Bio- und Grünabfälle 0,0% Wertstoffe 0,0% Schadstoffe 0,0% Gewerbe- u. Industrieabfälle 0,0% Abfälle aus komm. Abwasserbehand. 0,7% Abfälle aus Sortier- u. Behand.anlagen 0,5% Bau- u. Abbruchabfälle 0,6% Abfälle von öff. Flächen 0,8% Sperrige Abfälle 10,4% Abbildung 41: Abfallbehandlung (MBA) ZAW-Verbandsgebiet 2008 1) Bezogen auf das absolute Niveau des Jahres 2013. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 140 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH ABFALLABLAGERUNG (ZDC) ZAW-VERBANDSGEBIET 2013 [135.110 t/a ≙ 172,8 kg/(EW x a) = 100 %] Abfälle aus Sortier- u. Behand.anlagen 60,8% Bau- u. Abbruchabfälle 26,3% Restabfälle 0,0% Sperrige Abfälle 0,0% Bio- und Grünabfälle 0,0% Wertstoffe 0,0% Schadstoffe 0,0% Abfälle aus komm. Abwasserbehand. 0,0% Gewerbe- u. Industrieabfälle 12,2% Abfälle von öff. Flächen 0,7% Abbildung 42: Abfallablagerung (ZDC) ZAW-Verbandsgebiet 2013 1) ABFALLABLAGERUNG (ZDC) ZAW-VERBANDSGEBIET 2008 1) [171.047 t/a ≙ 217,9 kg/(EW x a) = 100 % (= 126,6 % )] Bau- u. Abbruchabfälle 28,4% Restabfälle 0,0% Sperrige Abfälle 0,0% Bio- und Grünabfälle 0,0% Wertstoffe 0,0% Schadstoffe 0,0% Gewerbe- u. Industrieabfälle 20,1% Abfälle von öff. Flächen 0,0% Abfälle aus Sortier- u. Behand.anlagen 51,5% Abfälle aus komm. Abwasserbehand. 0,0% Abbildung 43: Abfallablagerung (ZDC) ZAW-Verbandsgebiet 2008 1) Bezogen auf das absolute Niveau des Jahres 2013. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 141 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 8 Bilanz zum Erfüllungsstand der gemäß der aktuellen Abfallwirtschaftskonzepte geplanten Maßnahmen 8.1 Stadt Leipzig Das aktuell gültige Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Leipzig enthält Empfehlungen im Hinblick auf die Ergreifung von Maßnahmen betreffend die Abfallverminderung, Getrenntsammlung/Abfallverwertung sowie sonstige Bereiche. Ziel dieser Einzelmaßnahmen, die jeweils in einem Maßnahmeplan zusammengefasst wurden, war die Verringerung des Aufkommens an Abfällen via Abfallvermeidung, der weitere Ausbau der Getrennterfassung stofflich sowie biologisch verwertbarer Abfallbestandteile und damit die Reduzierung der der Ablagerung bzw. – ab dem 01.06.2005 – einer mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen zu unterziehenden Abfälle. Gleichzeitig galt es, die Entsorgungssicherheit für die Stadt Leipzig unter Wahrung eines angemessenen Verhältnisses zwischen ökologischen und ökonomischen Faktoren für den Planungszeitraum sicherzustellen. Nachstehend werden die verschiedenen Einzelmaßnahmen differenziert nach einzelnen Teilbereichen der Abfallwirtschaft dargestellt und Informationen zu Art und Umfang der Realisierung gegeben. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 142 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 8.1.1 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallvermeidung Nr. 1. 1.1 Maßnahme Vermeidung von Abfällen Erstellung der kommunalen Abfallbilanzen für die Stadt Leipzig und Auswertung/Analyse in folgender Hinsicht: Zeitreihenvergleich für die Stadt Leipzig und Vergleich mit der Siedlungsabfallbilanz des LfUG für den Freistaat Sachsen. Auf dieser Basis: Erarbeitung einer Grundlage für eine gezielte Einflussnahme auf die Verminderung von im Stadtgebiet anfallenden Abfällen Verantwortlichkeit Termine Erfüllungsstand SRL jährlich erfüllt 1.2 Weitere Nutzung der Lenkungsfunktion der Abfallgebühren als effektiver Anreiz zur Abfallverminderung, vorzugsweise -vermeidung SRL / Entscheidung RV 2007 erfüllt 1.3 Überarbeitung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig: Definition eines Paketes/Kataloges von Grundleistungen ( Mindeststandard). Für die Inanspruchnahme darüber hinausgehender Leistungen ist durch den Nutzer eine kostendeckende Zusatzgebühr zu entrichten. SRL / Entscheidung RV Umsetzung erfüllt teilweise erfolgt (Vollservice eingestellt) / 2007 (Restarbeiten) 1.4 Durch Sperrmüllsichtungen, Analyse von Art und Umfang privatwirtschaftlicher Aktivitäten in diesem Bereich sowie Kontakte zu caritativen Organisationen: Prüfung der Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit des Aufbaus einer Sperrmüll- bzw. Gebrauchtmöbelbörse SRL 2006 erfüllt 1.5 Anhaltung des Betriebspersonals zum richtigen Umgang mit Abfällen SRL ständig erfüllt 1.6 Schulung der Außendienstmitarbeiter zu abfallwirtschaftlichen Themen SRL ständig erfüllt 1.7 Erarbeitung eines Abfallberatungskonzeptes für Haushalte (private Haushaltungen und Kleingewerbe) umfassend konkrete Maßnahmen als Leitlinie für Beratungsaktionen zur Verminderung von Abfällen SRL jährlich erfüllt 1.8 Durchführung gezielter Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung zur effektiven Abfallverminderung und (s. Nr. 2.) Wertstofftrennung SRL ständig erfüllt (Gelbe Tonne Plus, Abfallwegweiser, Energiesparlampen) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 143 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nr. 1. 1.9 Maßnahme Vermeidung von Abfällen - Fortsetzung Anleitung der Erzieher an Schulen und Kindertagesstätten zur Verminderung und Verwertung von Abfällen Verantwortlichkeit Termine Erfüllungsstand SRL mit SVA ständig erfüllt 1.10 Durchführung von Informationsveranstaltungen für Schul- und Kleinkinder mit dem Ziel einer nachhaltigen Förderung der Abfallvermeidung und Wertstofftrennung SRL mit SVA bei Bedarf erfüllt – geringer Bedarf 1.11 Erarbeitung einer Kinderbroschüre zum ABC des Abfalls SRL mit SVA 2007 erfüllt 1.12 Sofern (noch) erforderlich: Fortsetzung der Mitarbeit im Arbeitskreis „Abfallwirtschaft im Krankenhaus“ zur Kontrolle der dauerhaften Effizienz der Umsetzung der seinerzeit entwickelten Strategien zur Verminderung, Verwertung und Verringerung der Schadstoffbelastung der in diesem Herkunftsbereich anfallenden Abfälle SRL bei Bedarf erfüllt 1.13 Einbindung externer Beratungsstellen in die Abfallberatung SRL bei Bedarf erfüllt (UiZ, Ökolöwe) 1.14 Überwachung des städtischen Beschaffungswesens im Hinblick auf die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und der Abfallvermeidung HA (DA) ständig erfüllt 1.15 Bündelung der Aktivitäten aller Mitarbeiter in den einzelnen Ämtern des Dezernats Umwelt, Ordnung, Sport, die mit abfallwirtschaftlichen Problemen befasst sind Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport ständig erfüllt 1.16 Überwachung der Einhaltung des Verbotes von Einwegverpackungen in allen öffentlichen Einrichtungen HA, alle Mitarbeiter ständig nicht erfüllt 1.17 Erarbeitung von Informationsblättern zum Umgang mit Abfällen für Gewerbetreibende AfU mit IHK, HWK u. Innungen ständig teils erfüllt 1.18 Durchführung branchenbezogener Informationsveranstaltungen für Gewerbetreibende in Abstimmung mit den Standesvertretungen AfU bei Bedarf erfüllt 1.19 Durchführung regelmäßiger interner Schulungen sowie eines Informations- und Gedankenaustausches SRL ständig erfüllt 1.20 Erarbeitung einer Informationsbroschüre zur Abfallwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig SRL 2006 erfüllt in AWW Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 144 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nr. 1. 1.21 Maßnahme Vermeidung von Abfällen - Fortsetzung Aktualisierung der Internetpräsentation der SRL (zusätzliche Maßnahmen: Apps für Verschenkemarkt, Entsorgungskalender, Wertstoffhöfe) Verantwortlichkeit Termine Erfüllungsstand SRL ständig übererfüllt 1.22 Durchführung von Pressegesprächen und regelmäßigen Veröffentlichungen zu wichtigen abfallwirtschaftlichen Themen/Problemen SRL ständig bzw. bei Bedarf erfüllt 1.23 Übersetzung wesentlicher Informationsblätter zum Umgang mit Abfällen in Fremdsprachen (Zielgruppen: Mitbürger aus Vietnam, der Ukraine, aus Russland und aus dem arabischen Raum) SRL 2006/07 erfüllt (Einwegprospekt, Migrantenwegweiser) 1.24 Teilnahme an LOKALER AGENDA 21 Stadtweite Arbeitsgruppe ständig erfüllt Tabelle 22: Erfüllungsstand der im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung 2006–2010 Stadt Leipzig geplanten Maßnahmen (Vermeidung von Abfällen) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 145 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 8.1.2 Maßnahmeempfehlungen zur Getrenntsammlung und Verwertung von Abfällen Nr. 2. 2.1 Maßnahme Getrenntsammlung / Abfallverwertung Wahrnehmung der Pflicht der SRL zur vorbildlichen öffentlichkeitswirksamen Abfallwirtschaft. Durchsetzung einer konsequenten Abfalltrennung sowohl im operativen Bereich als auch in der Verwaltung bis in die kleinsten Einheiten. Verpflichtung von Fremdfirmen zur Abfallvermeidung und Wertstofftrennung Verantwortlichkeit Termine Erfüllungsstand SRL ständig erfüllt 2.2 Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung • Nutzung allgemeiner und zielgruppenspezifischer Medien zur Information über aktuelle abfallwirtschaftliche Themen/Probleme sowie zur Schaltung von Anzeigen, Werbung usw. • Plakataktionen • Informationsmaterialien wie „Tipps der Woche“, Einkaufstipps u. a. • Durchführung von Aktionstagen mit dem Gewerbe (Handwerk, Handel, ....) • Einbindung von Kammern, Innungen, Vereinen, UiZ, Verbraucherzentrale • Umweltpädagogik in Schulen und Kindergärten (Lehrer, Erzieher, Schüler, Kleinkinder) • Handreichungen für Sport- und andere Vereine (Themen Materialeinkauf / Abfallentsorgung, insbesondere Wertstofftrennung) • Öffentliche Infostände • Öffentliche Kurse zur Abfallvermeidung, Eigenkompostierung und Getrenntsammlung von Wertstoffen SRL mit Dritten gem. jährlichem erfüllt Konzept 2.3 Konzipierung und Durchführung einer breit angelegten Öffentlichkeitsarbeitskampagne mit dem Ziel einer noch deutlicheren Fernhaltung von Bioabfällen aus den Restabfallbehältern sowie zur weiteren Verringerung der Störstofffracht in den Biotonnen. Änderung von Satzungsregelungen, höherer Anreiz, die Biotonne zu nutzen SRL 2007 teils erfüllt und übererfüllt 2.4 Durchführung von Sichtkontrollen u. ggf. vereinfachter Abfallanalysen zur Sicherstellung einer korrekten Befüllung insbesondere der Gelben Tonnen, aber auch der Bio- und Papiertonnen. Dazu flankierend: Auswertung von Statistiken der Sortier- sowie Kompostanlage zu Art und Umfang von Fehlwürfen und Sortierresten. Ableitung von Maßnahmen SRL, ALL ständig erfüllt Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 146 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nr. 2. 2.5 Maßnahme Getrenntsammlung / Abfallverwertung -Fortsetzung Bei erfolgreichem Abschluss des DSD-Pilotprojektes „Gelbe Tonne Plus“: Weiterbetrieb dieses Systems und Förderung der Systemakzeptanz bzw. der korrekten Systemnutzung durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit Verantwortlichkeit Termine Erfüllungsstand SRL, ALL 2006 erfüllt 2.6 An erforderlichen Standorten: Verlagerung von Altglascontainern in die Nähe von Großmärkten und sonstigen Plätzen mit höheren Lärmpegeln und hoher Frequentierung durch Bürger zur Reduzierung der Lärmbelastung in Wohnbereichen ALL ständig erfüllt 2.7 Erhöhung der Bioabfallentfrachtung des Restabfalls durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sowie durch Sichtkontrollen der Restabfallbehälterinhalte. Bei gravierenden Fehlbefüllungen Verweigerung der Kippung des Behälters und Information des Bürgers über Grund für die Maßnahme (Info-Zettel an Tonne). Ableitung von Maßnahmen. SRL ständig erfüllt 2.8 Senkung des Schadstoffpotentials im Restabfall durch weiterhin kostenlose Annahme von Schadstoffen am Schadstoffmobil SRL/ Entscheidung RV ständig erfüllt 2.9 Kontrolle und Ahndung von Fehlwürfen bei der Biotonne. Planung und Durchsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Störstoffquote im getrennt gesammelten Bioabfall SRL, OA ständig erfüllt 2.10 Information der Bürger über Gründe der Verweigerung der Kippung von Biotonnen und Wertstofftonnen (z. B. bei ersichtlicher Fehlbefüllung) SRL, ALL bei Bedarf erfüllt 2.11 Auswertung der jährlichen Abfallbilanzen hinsichtlich der Entwicklung des Abfall-/Wertstoffaufkommens und der spezifischen Sammelquoten SRL jährlich erfüllt 2.12 Reduzierung des Aufkommens sperriger Abfälle zur Beseitigung durch Aussortierung wiederverwendbarer und verwertbarer Bestandteile SRL ständig erfüllt 2.13 Analyse der Akzeptanz der bestehenden Wertstoffhöfe und – soweit möglich – weitere Optimierung der Standortverteilung im Stadtgebiet ALL mit LA, SPA, VTA, SRL ständig erfüllt 2.14 Ständige Überprüfung des Betriebs sowie des Angebotes und der Attraktivität der Wertstoffhöfe im Hinblick auf Entsorgungsangebote, Öffnungszeiten, Fachkunde des Personals, Verfügbarkeit von Info-Materialien u. a. m. SRL ständig erfüllt Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 147 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nr. 2. 2.15 Maßnahme Verantwortlichkeit Termine Getrenntsammlung / Abfallverwertung -Fortsetzung Umsetzung des ElektroG: Festlegung des Erfassungsmodus und von Sammelstellen im StadtSRL 2005/06 gebiet / Einrichtung einer Übergabestelle zur Abholung des E-Schrotts durch die Beauftragten der (Abschluss bis Hersteller / Schließung des Zerlegebetriebes auf dem SRL-Betriebsgelände Geithainer Straße März 2006) Erfüllungsstand 2.16 Erarbeitung einer Informationsschrift über die wichtigsten Regelungen des ElektroG für Gewerbetreibende und private Haushaltungen SRL 01/2006 erfüllt (Amtsblatt) 2.17 Nutzung eigener (z. B. SRL-Fahrzeuge) und fremder Werbeflächen zur Argumentation, Information u. a. im Hinblick auf eine konsequente Wertstofftrennung und Vermeidung von Abfällen SRL ständig erfüllt 2.18 Herausgabe von Infomaterial für die Bevölkerung, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen SRL mit AfU (z. B. Abfallwegweiser u. a.) ständig 2.19 Teilnahme an Umweltmärkten, Umwelttagen, regionalen Umweltmessen mit einem Infostand SRL u. a. ständig SRL erfüllt für Haushaltungen. Evtl. weiterer Bedarf bei AfU erfüllt 2.20 Nutzung des am Objekt Geithainer Straße vorhandenen „Infogartens“ zur anschaulichen Information für Bürger, Vereine, Ausschüsse von Standesvertretungen, Schulklassen u. a. über die Abfallwirtschaft, Ökologie sowie richtige Abfalltrennung SRL ständig erfüllt 2.21 Verpflichtung aller kommunalen Einrichtungen zur vorbildlichen und öffentlichkeitswirksamen Abfallwirtschaft sowohl bei der Neuausstattung von Objekten als auch im laufenden Betrieb. Verpflichtung dienstleistender Fremdfirmen zu einer ebenfalls konsequenten Abfallvermeidung und Wertstofftrennung HA, Abfallbeauftragte (DA) ständig weiterer Bedarf 2.22 Durch konsequente Ansprache von Schulen aller Art sowie von Kindertagesstätten einschließlich der Träger derselben: Minimierung des Restabfallaufkommens aus diesem Herkunftsbereich aufgrund strikter Durchsetzung der Wertstofftrennung. Zu diesem Zweck: Generelle Ausstattung der genannten Einrichtungen mit entsprechenden Trennsystemen AJFB, JA, SRL (DA) 2006 seitens SRL erfüllt 2.23 Durchführung vereinfachter Restabfall- und Altstoff- sowie ggf. Bioabfallsortierungen zur konkreten Ermittlung von Art und Umfang im Restabfall noch enthaltener Wertstoffe/Bioabfälle sowie von Störstoffen in den Wertstoffsammelbehältern und den Biotonnen. SRL, ALL 2007 sowie bei Bedarf erfüllt für Restabfall, teils Bioabfall 2010 + 2013 erfüllt Tabelle 23: Erfüllungsstand der im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung 2006–2010 Stadt Leipzig geplanten Maßnahmen (Getrenntsammlung / Abfallverwertung) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 148 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 8.1.3 Maßnahmeempfehlungen betreffend Sonstige Bereiche Nr. Maßnahme Termine Erfüllungsstand 3. 3.1 Sonstige Bereiche Optimierung der Tourenplanung sowie der Behälterausstattung der Grundstücke mit Restabfall- und SRL Biotonnen ständig erfüllt (großflächige Überplanung in Vorbereitung) 3.2 Optimierung des Personal- und Fahrzeugeinsatzes beim Sammeln und Transportieren von Abfällen SRL ständig Weitere Optimierung der ausgestellten Behälteranzahl via deutlicherer Degression der Kippgebühr beim Einsatz größerer Behälter. Dazu: Ermittlung der mittleren Dichte in den Abfallbehältern (80-, 120-, 240-, 1.100-Liter-RAB) durch stichprobenartige Verwiegungen auf repräsentativer Basis SRL / Entscheidung RV 2006/07 erfüllt (Vollservice weggefallen) erfüllt (jetzt auch 60-LiterRAB) 3.3 3.4 Fortführung der Optimierung der innerbetrieblichen Organisation (Weiterführung des Qualitätsmanagements / regelmäßige Zertifizierungen). Auswertung von Reklamationen und kurzfristiges flexibles Reagieren auf Probleme. SRL ständig erfüllt 3.5 Kontinuierliche Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes der Betriebsmittel [Pflegezustand, Sauberkeit, einheitliche und ansprechende Markierung der Fahrzeuge, Abfallbehälter u. a. mit entsprechenden Aufklebern (corporate identity)]. SRL ständig erfüllt 3.6 Konsequente Beobachtung der Entwicklung illegaler Abfallablagerungen im Stadtgebiet (Art / Umfang / Entstehungsorte) und Schaffung einer zuverlässigen Datengrundlage (Abfallarten, -mengen, Entsorgungskosten) zur korrekten Quantifizierung des Litteringproblems in der Stadt Leipzig durch enge Zusammenarbeit aller beteiligten Ämter unter Federführung der SRL SRL, AfU, OA ständig erfüllt (weitere Potentiale erschließen) 3.7 Überprüfung des bestehenden Benutzungszwanges im Hinblick auf die im Stadtgebiet ausgestellten Restabfallbehälter SRL ständig erfüllt (auch durch Änderung der Satzung) 3.8 Kontrolle des Anschlusses gewerblich genutzter Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung und umfassende Durchsetzung des Anschlusszwanges für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen SRL mit AfU ständig teils erfüllt Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Verantwortlichkeit Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 149 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nr. Maßnahme Verantwortlichkeit Termine Erfüllungsstand 3. 3.9 Sonstige Bereiche - Fortsetzung Konsequente Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Abfallwirtschaftssatzung. Prüfung und Festlegung von Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die Abfallentsorgung sowie zur ordnungsgemäßen Getrennthaltung von Wertstoffen und Bioabfällen durch die Abfallerzeuger OA, AfU mit SRL ständig teils erfüllt 3.10 Einbindung eines Entsorgungskalenders in die Internetpräsentation der SRL und regelmäßige Aktualisierung SRL 2006/07 erfüllt 3.11 Ermittlung der Verursacher illegaler Ablagerungen und konsequente Ahndung derartiger Verstöße gegen Satzungs- und Ordnungsrecht OA, AfU ständig teils erfüllt 3.12 Erarbeitung eines Maßnahmekataloges zur Verhinderung illegaler Abfallablagerungen SRL, AfU, OA 2006 geänderte Satzungsregelungen 3.13 Erstellung eines Faltblattes zur Problematik von illegalen Abfallablagerungen SRL mit AfU 2006 steht noch aus 3.14 Umfassende Überprüfung anderer Herkunftsbereiche als private Haushaltungen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung AfU mit SRL ständig teils erfüllt 3.15 Zur Verbesserung des Stadtbildes und der Verkehrssicherheit (sofern erforderlich): Ersatzlose Auflösung nicht genehmigter Standplätze von Abfallbehältern VTA mit SRL ständig in Arbeit 3.16 Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und von Gutachten zu Festlegungen der Satzung RA mit SRL ständig erfüllt 3.17 Regelmäßige Anpassung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung gemäß dem Kalkulationszeitraum für Abfallgebühren RA mit SRL jährlich erfüllt 3.18 Weiterhin strikte Durchsetzung der Berücksichtigung abfallwirtschaftlicher Belange und Hinweise bei Baugenehmigungen und Bauanzeigen (Standplatzgestaltung, Wenderadien, Zufahrtswege, Durchfahrtshöhen, Tragfähigkeit). Verbindliche Einbindung in das Bauantragsverfahren. SPA, AfU, VTA mit SRL ständig erfüllt Tabelle 24: Erfüllungsstand der im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung 2006–2010 Stadt Leipzig geplanten Maßnahmen (Sonstige Bereiche) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 150 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 8.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Das Abfallwirtschaftskonzept 2009–2014 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen beinhaltet Empfehlungen zur Reduzierung des Anfalls von Abfällen durch gezielte Maßnahmen betreffend die Abfallvermeidung sowie die Abfallverwertung. Einen eindeutigen Schwerpunkt bilden dabei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung. Daneben wird jedoch auch auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand hingewiesen. Maßnahmeempfehlungen im Hinblick auf die Abfallbeseitigung betrafen seinerzeit insbesondere die Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) Cröbern sowie die Zentraldeponie Cröbern (ZDC). Unterschieden wurde hierbei in die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bis 2020 und nach dem Jahr 2020. Gemäß § 2 Abs. 1 SächsABG wurde das Abfallwirtschaftskonzept in seinem Maßnahmeteil durch Satzung für verbindlich erklärt. Konkret erfolgte dies durch die Verbandsversammlung des ZAW, die in ihrer Sitzung am 06.04.2009 die Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen über die Maßnahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes vom 06. April 2009 (Maßnahmesatzung) beschloss. Im Folgenden werden die beschlossenen Maßnahmen gegliedert nach ihren Schwerpunkten dargestellt und Informationen zu Art und Umfang der Umsetzung gegeben. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 151 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 8.2.1 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallreduzierung durch Abfallvermeidung und Abfallverwertung Nr. 1. 1.1 Maßnahme Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit Weiterbildung der Mitarbeiter für Gewerbeabfallberatung 1.2 Aufbau und Pflege von Dateien als Beratungsgrundlagen • Firmen bzw. Entsorgungsanlagen zur Abfallbehandlung/-verwertung/-beseitigung • Behördenverzeichnisse • Ansprechpartner bei Entsorgungsproblemen / Verbandsmitglieder / Entsorgungsfirmen / Drittbeauftragte Beratung der Gewerbetreibenden zu folgenden Schwerpunkten: • Vermittlung zwischen Abfallerzeuger und Entsorger • Hilfe bei betriebsinternen Entsorgungsproblemen • Informationen über gesetzliche und behördliche Vorgaben und deren Konsequenzen für die Abfallerzeuger • Kontaktvermittlung zu Bildungseinrichtungen für Informationen über den technischen Stand bzw. den Stand von Wissenschaft und Technik im Umweltbereich • Informationen über Möglichkeiten der Förderung von Umweltschutzvorhaben Gezielte Öffentlichkeitsarbeit durch: • Vorträge in Betrieben, bei der IHK, der Handwerkskammer und im Einzelhandelsverband • Erstellung und Verbreitung von branchenspezifischen Informationsmaterialien • Regelmäßige Berichterstattung über verfügbare Medien 1.3 1.4 Termine Erfüllungsstand Termine der Verwaltungsakademie fortlaufend erfüllt fortlaufend -persönlich -telefonisch teilweise erfüllt fortlaufend erfüllt teilweise erfüllt Tabelle 25: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen (Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 152 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nr. 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Maßnahme Abfallberatung für Verbandsmitglieder / Bevölkerung Beratung der Verbandsmitglieder zu folgenden Schwerpunkten: • Informationen über gesetzliche und behördliche Vorgaben und deren Konsequenzen für die Verbandsmitglieder • Koordination und Vermittlung innerhalb des Verbandsgebietes bei bestimmten abfallwirtschaftlichen Aktivitäten mit dem Ziel der Gleichbehandlung • Informationen über öffentliche Finanzhilfen für abfallwirtschaftliche Aktivitäten • Hilfestellung bei abfallwirtschaftlichen Einzelfragen Fortlaufende Weiterbildung und Schulung der Mitarbeiter der Abfallberatung Termine Erfüllungsstand mindestens 4x jährlich teilweise erfüllt mindestens 1x jährlich Aufbau und Pflege von Dateien als Beratungsgrundlagen (vgl. Pkt. 1.2) fortlaufend Fortführung und Intensivierung einer breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit fortlaufend Vermittlung von Informationen zu den Entsorgungsanlagen über DVD / CD-ROM / Internet / fortlaufend Presseartikel Aktualisierung von Laufende Aktualisierung der selbst erstellten Medien CD im 2-JahresRhythmus erfüllt teilweise erfüllt erfüllt erfüllt Tabelle 26: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen (Abfallberatung für Verbandsmitglieder / Bevölkerung) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 153 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nr. 3. 3.1 3.2 Maßnahme Vorbildwirkung der öffentlichen Hand Durchsetzung der Dienstanweisung, die dem Vermeidungs- und Verwertungsgedanken Rechnung trägt Einsatz von umweltfreundlichen Erzeugnissen, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Wiederverwertbarkeit auszeichnen Termine Erfüllungsstand fortlaufend erfüllt fortlaufend erfüllt Tabelle 27: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen (Vorbildwirkung der öffentlichen Hand) Nr. 4. 4.1 Maßnahme Information der Bevölkerung durch intensive Öffentlichkeitsarbeit Aushändigung von Info-Materialien an Tourismusverbände, die im Südraum von Leipzig tätig sind und an die IHK Leipzig / Schulung von Gästeführern 4.2 Durchführung des Tages der offenen Tür in Zusammenarbeit mit WEV 4.3 Beteiligung an Messen / u. a. TerraTec 4.4 4.5 Durchführung von Anlagenbesichtigungen: ZDC / MBA Cröbern / DSH Zusammenarbeit mit HTWK / Uni Leipzig / Seminare 4.6 Erarbeitung und Aktualisierung von Informationsmaterialien Termine Erfüllungsstand fortlaufend mindestens 1x jährlich Im 2-Jahres-Rhythmus Im 2-Jahres Rhythmus fortlaufend mindestens 1x jährlich fortlaufend erfüllt erfüllt erfüllt erfüllt erfüllt erfüllt Tabelle 28: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen (Information der Bevölkerung durch intensive Öffentlichkeitsarbeit) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 154 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 8.2.2 Maßnahmeempfehlungen für die Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung Nr. 1. 1.1. 1.2 Maßnahme Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bis 2020 Weiterführung des Ausbaus der ZDC nach Investitionsplanung der WEV GmbH: • Schaffung der notwendigen Ablagerungsfläche • Gewährleistung der Verfügbarkeit des Volumens Wartung und Pflege der MBA zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes für die geplante Nutzungsdauer Termine Erfüllungsstand auf der Grundlage der Planung erfüllt fortlaufend durch WEV erfüllt Tabelle 29: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen (Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bis 2020) Nr. 2. 2.1 Maßnahme Gewährleistung der Entsorgungssicherheit nach 2020 Planung und Errichtung neuer Anlagen zur Restabfallbehandlung nach technischem Stand und den dann geltenden gesetzlichen Anforderungen 2.2 Ausschreibung der Dienstleistung: Entsorgung / Behandlung / Beseitigung des überlassungspflichtigen Restabfalls Abschluss von Entsorgungsverträgen Termine Erfüllungsstand Beginn der Vorbereitungen ab 2015 noch nicht aktuell Gewährleistung des noch nicht aktuell Anschlusses nach Laufzeit von ZDC/MBA Cröbern Tabelle 30: Erfüllungsstand der im Rahmen der 3. AWK-Fortschreibung 2009–2014 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen geplanten Maßnahmen (Gewährleistung der Entsorgungssicherheit nach 2020) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 155 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 9 Prognosen 9.1 Bevölkerungsprognose Vor Erarbeitung der Abfallmengenprognose wird zunächst die Bevölkerungsprognose für die Stadt Leipzig sowie den Landkreis Leipzig und damit das Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen dargestellt, da die Zahl der Einwohner in einem Entsorgungsgebiet die künftige Abfallmengenentwicklung in diesem nicht unwesentlich beeinflusst. Der weiteren Entwicklung der Zahl der in der Stadt Leipzig und im Landkreis Leipzig lebenden Einwohner werden die Ergebnisse der 5. regionalisierten Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen, die seitens des Statistischen Landesamtes am 30. November 2010 veröffentlicht wurde und die die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis 2025 aufzeigt, zugrunde gelegt. Diese wurde aus der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes vom Februar 2010 als eine eigenständige Variante (Variante 1) übernommen und regionalisiert. Der Vorteil dieses methodischen Vorgehens ist darin zu sehen, dass durch die Verzahnung mit der 12. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung die zukünftige regionale Entwicklung der sächsischen Bevölkerung in die bundesdeutsche Entwicklung eingeordnet werden kann. Die aktuelle Prognose des Statistischen Landesamtes, die die Resultate des Mikrozensus 2011 nicht berücksichtigen konnte, geht von einer Einwohnerzahl der Stadt Leipzig per 31.12.2011 in Höhe von 531.800 EW aus und prognostiziert für das Jahr 2025 eine Bevölkerungszahl von 538.600 Personen, was einem Einwohnerzuwachs in Höhe von 1,3 % – durchschnittlich rd. 485 EW/a – entspricht. Nach Bereinigung der Zahl der Einwohner der Stadt aufgrund des Mikrozensus lag die tatsächliche Zahl der im Stadtgebiet mit Hauptwohnsitz lebenden Personen zu diesem Stichtag bei deutlich geringeren 510.043 EW. Allerdings zeigt die reale Entwicklung der beiden Folgejahre, dass die Stadt Leipzig einwohnermäßig offenbar nicht unwesentlich schneller wächst als im Rahmen der Bevölkerungsprognose angenommen. Insofern halten wir es für gerechtfertigt, der Prognose der Einwohnerentwicklung im Stadtgebiet bis zum Jahr 2025 – trotz Nichtberücksichtigung der Mikrozensuskorrektur – die offizielle Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes zugrunde zu legen. Gleiches gilt im Hinblick auf den Landkreis Leipzig, in dessen Gebiet lt. Prognose im Jahr 2025 nur noch 241.800 Einwohner leben werden. Für die Stadt Leipzig und den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen ist vor diesem Hintergrund bis zum Jahr 2025 von der in Abbildung 44 dargestellten Einwohnerentwicklung auszugehen, wobei die Bevölkerungsvorausberechnung in Ermangelung weiterer Daten als linearer Verlauf dargestellt wird. Realiter wird sich der für die Stadt Leipzig prognostizierte Bevölkerungszuwachs zweifellos unter Schwankungen vollziehen. Gleiches gilt für den Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 156 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH vorausberechneten Einwohnerrückgang im Landkreis Leipzig und insofern auch für das gesamte Verbandsgebiet des ZAW. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Einwohner Jahr 1) 2) 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Stadt Leipzig 531.562 532.100 532.700 533.300 533.900 534.500 535.100 535.700 536.300 536.800 537.400 538.000 538.600 LK Leipzig 257.596 256.300 255.000 253.600 252.300 251.000 249.700 248.400 247.100 245.800 244.400 243.100 241.800 ZAW 789.158 788.400 787.700 786.900 786.200 785.500 784.800 784.100 783.400 782.600 781.800 781.100 780.400 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 789.158 788.400 787.700 786.900 786.200 785.500 784.800 784.100 783.400 782.600 781.800 781.100 780.400 531.562 532.100 532.700 533.300 533.900 534.500 535.100 535.700 536.300 536.800 537.400 538.000 538.600 256.300 255.000 253.600 252.300 251.000 249.700 248.400 247.100 245.800 244.400 243.100 241.800 800.000 700.000 Einwohner 600.000 500.000 400.000 300.000 257.596 200.000 Stadt Leipzig Landkreis Leipzig ZAW-Verbandsgebiet Abbildung 44: Einwohnerentwicklung Stadt Leipzig und ZAW-Verbandsgebiet 2013 bis 2025 lt. Bevölkerungsvorausberechnung Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 1) 2) Stand jeweils per 31.12. des Jahres. Offizielle Einwohnerzahl zum 31.12.2013. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 158 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Wie Abbildung 44 zu entnehmen ist, ist für den Prognosezeitraum bis 2025 von einer weiteren Zunahme der Einwohnerzahl der Stadt Leipzig um rd. 7.000 Personen (mit Hauptwohnsitz) auszugehen. Dies entspricht einer relativen Veränderungsrate von +1,3 %. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung seit dem Jahr 2005, der wirtschaftlichen Expansion der Stadt sowie insbesondere auch dem Einwohnerzuwachs in den Jahren 2012 und 2013 erscheint uns – ohne diese korrigieren zu wollen und zu können – diese Prognose allerdings zu konservativ. Als Indiz hierfür sei auf die im Rahmen der 2. AWK-Fortschreibung für die Stadt Leipzig im Jahr 2005 herangezogene 3. Regionalisierte Bevölkerungsprognose für den Freistaat Sachsen hingewiesen, deren Vorausberechnung z. B. für den 31.12.2010 auf 497.100 Einwohner lautete. Tatsächlich umfasste die Bevölkerung der Stadt per Jahresende 2010 dann jedoch fast 523.000 EW und lag damit 5 % über dem Prognosewert. Im Hinblick auf den Landkreis Leipzig erscheint uns die Bevölkerungsvorausberechnung bis zum Jahr 2025 vor dem Hintergrund der Entwicklung seit dem Jahr 2000 dagegen wesentlich realistischer zu sein. Ungeachtet vorstehender Einschätzungen wird im Rahmen der nachstehenden Abfallmengenprognose jedoch von den in Abbildung 44 benannten Einwohnerzahlen sowohl für die Stadt Leipzig als auch das gesamte Verbandsgebiet des ZAW ausgegangen. 9.2 Abfallmengenprognosen Der tabellarischen und graphischen Darstellung der bis zum Jahr 2025 nach Abfallarten bzw. -gruppen prognostizierten Entwicklung der Abfallmengen für die Stadt Leipzig und den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen wird eine Benennung der den Abfallmengenprognosen zugrunde gelegten Annahmen (Prognoseannahmen) vorangestellt. Als Ausgangsbasis der Prognosen werden die aktuellen abfallwirtschaftlichen Ist-Daten der Stadt und des Zweckverbandes, die zum Zeitpunkt der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zeitraum 2008 bis 2013 abgesichert zur Verfügung stehen und in den vorstehenden Kapiteln dargestellt wurden, herangezogen. Darauf aufbauend werden jeweils 2 Prognosevarianten erarbeitet und abwägend diskutiert. Die Prognosevarianten unterscheiden sich dabei in ein Hochszenario (Variante I)1) und ein Niedrigszenario (Variante II)2) und gehen von unterschiedlichen Annahmen u. a. hinsichtlich der in Zukunft noch erreichbaren Entfrachtung des Restabfalls von verwertbaren Bestandteilen sowie von der künftigen Entwicklung bei den anderen Siedlungsabfallarten aus. 1) 2) Szenario mit minimalem Erfolg. Insofern auch als „pessimistische Variante“ bezeichnet. Szenario mit maximalem Erfolg. Insofern auch als „optimistische Variante“ bezeichnet. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 159 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Das Hochszenario sieht in Teilbereichen der Abfallvermeidung und -verwertung die Grenzen des praktisch Erreichbaren, das sich vor allem auch in Abhängigkeit von den Anstrengungen der Stadt sowie des Zweckverbandes und der möglichen Motivation der Abfallerzeuger definiert, aktuell bereits als in größerem Umfang realisiert an. Die den örE in den nächsten 10 Jahren zur Entsorgung überlassenen Abfallmengen fallen insofern vergleichsweise hoch aus. Daher erfährt das Hochszenario mit dem Terminus „pessimistische Variante“ eine treffende Bezeichnung. Das Niedrigszenario orientiert sich strikt an der Zielehierarchie des KrWG „Vermeidung – Wiederverwendung – Verwertung – Sonstige Verwertung – Beseitigung“ und impliziert daher ein Maximum an abfallwirtschaftlichen Anstrengungen, um aktuell noch bestehende Vermeidungs- und Recyclingpotenziale in noch (deutlich) stärkerem Maße zu erschließen. Auch wird die Abfallaufkommensentwicklung partiell positiver eingeschätzt, so dass die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger künftig zur Entsorgung überlassenen Abfallmengen eine Minimierung erfahren. Vor diesem Hintergrund erscheint die Bezeichnung „optimistische Variante“ angebracht. Im Vergleich zum Hochszenario geht das Niedrigszenario insofern von höheren Ansprüchen und damit optimistischeren Erwartungen hinsichtlich einer weiteren künftigen Entfrachtung des Restabfalls aus. Gleiches gilt im Hinblick auf die überlassenen Mengen anderer Abfallarten. Damit liegen dem Niedrigszenario ökologisch anspruchsvollere Ziele zugrunde als es im Hochszenario der Fall ist. Die in Kapitel 10 unterbreiteten Maßnahmeempfehlungen werden daher die Ziele des Niedrigszenarios zur Richtschnur haben. Nachfolgend werden differenzierte Prognosedaten hinsichtlich der Abfallmengenentwicklung in der Stadt Leipzig und im ZAW-Verbandsgebiet für den Zeitraum bis 2025 erarbeitet und zusätzlich – auf dem Weg zu deren Erreichung – Zwischenergebnisse für das Jahr 2018 ausgewiesen. Methodisch wird dabei wie folgt vorgegangen: (1) Der Prognose wird die mengenmäßige Entwicklung der verschiedenen Abfallarten über einen längeren Zeitraum [2008–2013 / s. Tabellen 9 und 10 sowie Abbildungen 21 und 22 (Stadt Leipzig) / s. Tabellen 19 und 21 sowie Abbildungen 31, 33 und 34 (ZAW)] als Basis zugrunde gelegt (ex post-basierte Prognose). (2) Bei – aufgrund von Unwägbarkeiten verschiedener Art – nur sehr schwer abzuschätzenden künftigen Mengenströmen für einzelne Abfallarten – dies gilt insbesondere für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen – kommt das im Rahmen von Prognosen gängige Verfahren der gewichteten Mittelwertbildung zur Anwendung. Dabei werden Daten- Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 160 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH reihen dergestalt gewichtet, dass aktuelleren Zahlen ein höherer Wichtungsfaktor zukommt (et vice versa1)). Nach der Formel 08 09 xα + Pα = 10 2xα + 3xα + n • (n + 1) 2 13 …….. 6xα mit P = Prognosewert 2025 α = Abfallart (z. B. Abfälle aus Gewerbe und Industrie) 08 = Mengenaufkommen der Abfallart α im Jahr 2008 xα = Mengenaufkommen der Abfallart α im Jahr 2013 n = 6 (Zeitraum 2008–2013) xα : 13 lässt sich für die jeweilige Abfallart der gewichtete Mittelwert als Prognosewert für das Jahr 2025 errechnen. (3) In den Prognosebasisjahren (2008–2013) ggf. aufgetretene Sonder- oder Zufallsresultate („Ausreißer“) werden durch Interpolationswerte „normaler“ Zeiträume ersetzt bzw. bleiben unberücksichtigt. (4) Zum Zeitpunkt der Prognoseerarbeitung als relativ sicher anzusehende Entwicklungen finden bei der Berechnung der Prognosedaten für die betroffenen Abfallarten (zusätzlich) besondere Beachtung. Diese Art des Prognoseverfahrens hat sich bei der Erarbeitung bzw. Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten ausgesprochen bewährt, so dass es auch im Rahmen der AWKFortschreibung für den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen und die Stadt Leipzig angewandt wird. 1) und umgekehrt. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 161 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 9.2.1 Prognoseannahmen (1) Restabfall aus privaten Haushaltungen und (Klein-)Gewerbe1) Stadt Leipzig Ausgehend von einer spezifischen Restabfallmenge per 2013 in Höhe von 147 kg/(EW x a) wird für das Jahr 2025 im Hochszenario ein Aufkommen von ca. 142 kg/(EW x a) erwartet, währenddessen im Niedrigszenario der Prognosewert bei ca. 132 kg/(EW x a) liegt. Dieser Abschätzung liegen folgende Annahmen hinsichtlich der Entwicklung einzelner Abfallfraktionen im Restabfall zugrunde:2) Abfallart bzw. Teilbereich Hochszenario Niedrigszenario Abfallvermeidung ca. -2 kg/(EW x a) ca. -5 kg/(EW x a) PPK ca. ±0 kg/(EW x a) ca. -1 kg/(EW x a) LVP ca. ±0 kg/(EW x a) ca. -2 kg/(EW x a) Glas ca. ±0 kg/(EW x a) ca. -1 kg/(EW x a) Bio- und Grünabfälle ca. -3 kg/(EW x a) ca. -6 kg/(EW x a) Elektro- und Elektronikschrott ca. ±0 kg/(EW x a) ca. ±0 kg/(EW x a) Schadstoffe ca. ±0 kg/(EW x a) ca. ±0 kg/(EW x a) ca. -5 kg/(EW x a) ca. -15 kg/(EW x a) Summe Es wird davon ausgegangen, dass die mögliche Verminderung der spezifischen Restabfallmenge in beiden Szenarien bis zum Jahr 2025 schrittweise durchaus realistisch erreichbar ist. Danach sind aus heutiger Sicht weitere Veränderungen (= Verringerungen) nur noch im Fall des Hochszenarios möglich. Im Hinblick auf das Niedrigszenario (Prognosevariante II) ist der dann in der Stadt Leipzig anfallende Restabfall dagegen als Residualmenge zu verstehen, die eine weitere Reduzierung nicht mehr zulässt. 1) 2) sog. Systemabfuhr. Ein Minuszeichen steht für eine Abnahme von Abfallfraktionen im Restabfall. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 162 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Im Hinblick auf den ZAW sind zusätzlich zur Stadt Leipzig die entsprechenden Abschätzungen betreffend den Landkreis Leipzig zu berücksichtigen, die im Wesentlichen ebenfalls auf der von SHC durchgeführten Restabfallanalyse im Kreisgebiet beruhen. Daraus ergeben sich folgende Annahmen1) für das Verbandsgebiet: Abfallart bzw. Teilbereich Hochszenario Niedrigszenario Abfallvermeidung ca. -2 kg/(EW x a) ca. -4 kg/(EW x a) PPK ca. ±0 kg/(EW x a) ca. -1 kg/(EW x a) LVP ca. ±0 kg/(EW x a) ca. -2 kg/(EW x a) Glas ca. ±0 kg/(EW x a) ca. -1 kg/(EW x a) Bio- und Grünabfälle ca. -5 kg/(EW x a) ca. -9 kg/(EW x a) Elektro- und Elektronikschrott ca. ±0 kg/(EW x a) ca. ±0 kg/(EW x a) Schadstoffe ca. ±0 kg/(EW x a) ca. ±0 kg/(EW x a) ca. -7 kg/(EW x a) ca. -17 kg/(EW x a) Summe Ausgehend von einer Pro-Kopf-Restabfallmenge in Höhe von 137 kg/(EW x a) im Jahr 2013 geht das Hochszenario im Hinblick auf das Jahr 2025 von einer spezifischen Restabfallmenge im Verbandsgebiet in einer Größenordnung von ca. 130 kg/(EW x a) aus. Im Fall des Niedrigszenarios lautet der Erwartungswert auf rd. 120 kg/(EW x a). (2) Restabfall aus Gewerbe2) Im Hinblick auf diese Abfallart erfolgt lediglich eine Prognose für die Stadt Leipzig, da die Mengentabelle für den ZAW diese Abfälle generell unter Restabfälle subsumiert. Die in den letzten Jahren (2008–2013) separat abgefahrenen gewerblichen Restabfallmengen erreichten mit 3,4 kg/(EW x a) [2008] bis 2,3 kg/(EW x a) [2013] durchgängig eine nur sehr geringe Bedeutung. 1) 2) Aufgrund der deutlich größeren Einwohnerzahl der Stadt Leipzig im Vergleich zum Landkreis werden die Annahmen generell wesentlich stärker durch die für das Stadtgebiet getroffenen determiniert. Hierbei handelt es sich um separat abgefahrene gewerbliche Restabfälle in der Stadt Leipzig. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 163 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Aufgrund dieser Entwicklung wird die Methode der gewichteten Mittelwertbildung als geeignetes Prognoseverfahren gewählt und – in Anbetracht der niedrigen Abfallmengen – beiden Prognosevarianten derselbe Wert zugrunde gelegt. Dieser lautet auf 3 kg/(EW x a) im Jahr 2025. (3) Illegal abgelagerte Abfälle Anlässlich der 2. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Stadt Leipzig betrug die spezifische Menge illegal abgelagerter Abfälle (sog. Littering) im seinerzeitigen Betrachtungszeitraum (2000–2004) noch ca. 3–5 kg/(EW x a). Durch intensive Bemühungen der Stadtreinigung Leipzig konnte diese mittlerweile auf ein Niveau von rd. 1 kg/(EW x a) gesenkt und – dies lässt sich anhand der minimalen Schwankungen im Zeitraum 2008 bis 2013 deutlich erkennen – verstetigt werden, was als ausgesprochener Erfolg zu werten ist. Die Prognose geht in Anbetracht dieser Entwicklung sowohl für das Hoch- als auch das Niedrigszenario von einem Aufkommen in Höhe von 1 kg/(EW x a) im Jahr 2025 aus. Für das Verbandsgebiet erfolgt in Bezug auf diese Abfallart keine Prognose, da die illegal abgelagerten Abfälle nicht separat ausgewiesen werden. (4) Sperrige Abfälle Stadt Leipzig In dem der Abfallmengenprognose zugrunde gelegten Betrachtungszeitraum (2008–2013) hat sich die spezifische Menge sperriger Abfälle, die im Stadtgebiet anfielen, innerhalb einer engen Bandbreite von 20,4 kg/(EW x a) [2008] bis 23,8 kg/(EW x a) [2012] bewegt. Da dieses Niveau auch bereits in den Jahren 2004 bis 2007 Bestand hatte, geht das Hochszenario davon aus, das die spezifische Menge sperriger Abfälle im Jahr 2025 – analog zu heute – bei ca. 23 kg/(EW x a) liegen wird. Für den Fall des Niedrigszenarios wird die Annahme eines geringfügigen Absinkens des Pro-Kopf-Aufkommens sperriger Abfälle auf rd. 20 kg/(EW x a) getroffen. Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Für das Verbandsgebiet des ZAW wird im Hinblick auf diese Abfallart das Hochszenario betreffend auf das Verfahren der gewichteten Mittelwertbildung zurückgegriffen. Für das Jahr 2025 resultiert daraus ein Prognosewert von ca. 22 kg/(EW x a). Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 164 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Das Niedrigszenario geht von einem rd. 10 % niedrigeren Niveau aus, was – analog zum Stadtgebiet Leipzig – zu einer Prognoseannahme von rd. 20 kg/(EW x a) führt. (5) Bio- und Grünabfälle Stadt Leipzig In Bezug auf diese Abfallgruppe liefert die Restabfallanalyse 2013 aktuelle Basisdaten, die der Abfallmengenprognose bis 2025 zugrunde gelegt werden können. Konkret befand sich gem. den Resultaten der Abfallanalyse ein noch realistisch erschließbares nativ-organisches Entfrachtungspotenzial in Höhe von rd. 6 kg/(EW x a) im Restabfall. Korrespondierend zu Pkt. (1) [s. vorn] wird für das Hochszenario die Einschätzung getroffen, dass sich bis zum Prognosehorizont (2025) ca. 3 kg/(EW x a) an Bio- und Grünabfällen zusätzlich dem Restabfall fernhalten lassen werden. Die getrennte Erfassung kompostierbarer Abfälle über die Biotonne und im Rahmen des Bring- und Holsystems für Grünabfälle würde in diesem Fall per 2025 ca. 62 kg/(EW x a) betragen. Für das Niedrigszenario (Prognosevariante II) ist die getrennt erfasste Menge an Bio- und Grünabfällen mit rd. 65 kg/(EW x a) zu veranschlagen. Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Abgeleitet aus Pkt. (1) [s. vorn] wird im Hochszenario davon ausgegangen, dass per 2025 ca. 48 kg/(EW x a) Bio- und Grünabfälle im Verbandsgebiet getrennt erfasst werden. Die entsprechende Prognose für das Niedrigszenario lautet auf etwa 52 kg/(EW x a). (6) Wertstoffe Stadt Leipzig Basierend auf den Ergebnissen der im Jahr 2013 durchgeführten Restabfallanalyse sowie der Entwicklung der getrennt erfassten Wertstoffmengen in den zurückliegenden Jahren lassen sich für das Hochszenario größenordnungsmäßig folgende realistisch erreichbare Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 165 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Erhöhungen der Wertstofferfassung bis 2025 abschätzen [s. dazu auch Pkt. (1) Restabfall aus privaten Haushaltungen und (Klein-)Gewerbe]: PPK ca. ± 0 kg/(EW x a) LVP ca. ± 0 kg/(EW x a) Glas ca. ± 0 kg/(EW x a) Metalle ca. ± 1 kg/(EW x a) Holz ca. ± 1 kg/(EW x a). Insgesamt geht die Prognosevariante I und damit das Hochszenario davon aus, dass sich die getrennt erfassten Wertstoffmengen im Prognosezeitraum nur noch um nahezu marginale ca. 2 kg/(EW x a) und damit auf rd. 133 kg/(EW x a) erhöhen lassen werden. Der Sättigungsgrad der getrennten Wertstoffsammlung ist insofern in diesem Szenario praktisch erreicht. Unter Bezugnahme auf Pkt. (1) [s. vorn] erachtet es das Niedrigszenario für möglich, die Erfassung von Wertstoffen über das v. g. Niveaus des Hochszenarios hinaus zu steigern. Anhand der Resultate der Restabfallanalyse geht die Prognosevariante II davon aus, dass sich die aktuell getrennt gesammelten Wertstoffmengen bis zum Jahr 2025 noch wie folgt optimieren lassen: PPK ca. +1 kg/(EW x a) LVP ca. +2 kg/(EW x a) Glas ca. +1 kg/(EW x a) Metalle ca. +2 kg/(EW x a) Holz ca. +2 kg/(EW x a). Gemäß der vorstehenden Zahlen erachtet es das Niedrigszenario für realistisch, die getrennte Erfassung der genannten Wertstoffe in Summe bis 2025 im Vergleich zum Ist-Stand noch um ca. 8 kg/(EW x a) und insofern auf größenordnungsmäßig ca. 139 kg/(EW x a) zu erhöhen. Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Für das ZAW-Verbandsgebiet ist unter Verweis auf die unter Pkt. (1) [Restabfall aus privaten Haushaltungen und (Klein-)Gewerbe] gemachten Ausführungen im Hinblick auf das Hochszenario von den nachstehend benannten Steigerungen betreffend die getrennte Wertstofferfassung bis zum Jahr 2025 auszugehen: PPK ca. ± 0 kg/(EW x a) LVP ca. ± 0 kg/(EW x a) Glas ca. ± 0 kg/(EW x a) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 166 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Metalle ca. ± 1 kg/(EW x a) Holz ca. ± 1 kg/(EW x a). Ausgehend von einem Niveau der Wertstoffgetrenntsammlung in Höhe von 131 kg/(EW x a) [2013] wird insofern gem. den v. g. Annahmen im Hinblick auf die Prognosevariante I und damit das Hochszenario abgeschätzt, dass – analog zur Stadt Leipzig – im Jahr 2025 etwa 133 kg/(EW x a) an Wertstoffen getrennt erfasst werden. Für das Niedrigszenario (Prognosevariante II) lauten die entsprechenden Annahmen [zu Details s. u. a. vorn Pkt. (1)] wie folgt: PPK ca. +1 kg/(EW x a) LVP ca. +2 kg/(EW x a) Glas ca. +1 kg/(EW x a) Metalle ca. +2 kg/(EW x a) Holz ca. +2 kg/(EW x a). In Bezug auf die Getrenntsammlung der v. g. Wertstoffe geht die Prognosevariante II und damit das Niedrigszenario davon aus, dass bis zum Prognosehorizont 2025 noch eine Steigerung im Verbandsgebiet um ca. 8 kg/(EW x a) möglich ist. Vor diesem Hintergrund wird für das Jahr 2025 von einer spezifischen Wertstoffmenge, die getrennt erfasst wird, in Höhe von ca. 139 kg/(EW x a) ausgegangen. (7) Schadstoffe Stadt Leipzig Gemäß der von SHC durchgeführten Restabfallanalyse 2013 ist der Restabfall aus der Systemabfuhr in der Stad Leipzig angesichts einer Residualmenge von äußerst niedrigen 0,3 kg/(EW x a) vergleichsweise vorbildlich von Schadstoffen entfrachtet. Insofern gehen – s. dazu auch vorn Pkt. (1) – sowohl das Hoch- als auch das Niedrigszenario davon aus, dass sich die getrennte Erfassung von Schadstoffen, die im Zeitraum 2008 bis 2013 zwischen 0,6 kg/(EW x a) und 0,8 kg/(EW x a) lag, praktisch nicht verändern wird. Als Prognosewert kommen einheitlich 0,7 kg/(EW x a) zum Ansatz. Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 167 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Da auch die im Rahmen der Erarbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2012–2018 für den Landkreis Leipzig im Jahr 2011 vorgenommene Restabfallanalyse eine extrem niedrige Schadstofffracht im Restabfall erbrachte, steht fest, dass sich eine weitere Reduzierung nicht erreichen lassen wird. In Analogie zur Stadt Leipzig treffen insofern beide Prognosevarianten (Hoch- und Niedrigszenario) von diesem Hintergrund die Annahme, dass die Getrennterfassung von Schadstoffen im Verbandsgebiet des ZAW gegenüber dem aktuellen Stand – 0,7 kg/(EW x a) – unverändert bleiben wird. Die Prognosewerte beider Varianten lauten damit für das Jahr 2025 auf 0,7 kg/(EW x a). Hinweis: Ausgehend von den aktuellen Abfallbilanzen der Stadt Leipzig sowie des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen – s. vorn Kapitel 7 –, die jährlich auf Basis der Pflichten beider öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger erstellt werden, werden im Hinblick auf die nachstehend benannten Abfallgruppen aus anderen Herkunftsbereichen nur Prognosen für den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen erarbeitet. Vorausschickend sei zusätzlich darauf verwiesen, dass die Entwicklung aller fünf Abfallarten aufgrund einer Vielzahl von Faktoren und Determinanten generell ausgesprochen schwierig zu prognostizieren ist. Insofern wird als geeignetes Prognoseverfahren durchgängig bei den Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen die Methode der gewichteten Mittelwertbildung gewählt. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Prognosen: (8) Abfälle von öffentlichen Flächen Zu dieser Abfallgruppe zählen die Abfallarten Garten- und Parkabfälle, Straßenkehricht, Markt- und Papierkorbabfälle sowie sonstige nicht biologisch abbaubare Abfälle. Mit Ausnahme der Markt- und Papierkorbabfälle – deren Aufkommen lag im Betrachtungszeitraum zwischen 655 t/a (2009) und 1.148 t/a (2013) – schwanken die jährlichen Mengen bei den drei anderen Abfallarten ganz erheblich (Details hierzu lassen sich Tabelle 19 entnehmen), so dass das Verfahren der gewichteten Mittelwertbildung die beste Prognosevariante darstellt. Dessen Ergebnis, das für das Jahr 2025 auf 10.600 t/a lautet, bildet zugleich die Prognosevariante II und damit das Niedrigszenario ab. Das Prognoseresultat des Hochszenarios (Variante I) erfährt aufgrund der Abfallaufkommensentwicklung in den letzten drei Jahren demgegenüber einen 20%igen Aufschlag und fällt damit zu 12.700 t/a aus Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 168 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH (9) Abfälle aus Gewerbe und Industrie Abfälle aus Gewerbe und Industrie werden zum überwiegenden Teil in Verantwortung der Abfallerzeuger verwertet. Nur ein vergleichsweise geringer Teil des Gesamtaufkommens wird den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen. Die Abschätzung des im Jahr 2025 anfallenden Aufkommens an Gewerbe- und Industrieabfällen führt bei Zugrundelegung der gewichteten Mittelwertbildung zu einem Prognosewert von 51.300 t/a. Unter Berücksichtigung der Entwicklung des Abfallaufkommens im Zeitraum 2008 bis 2013, welches in den letzten beiden Jahren von einem ganz erheblichen Rückgang gekennzeichnet ist, wird dieses Resultat als Hochszenario für das Jahr 2025 angesehen. Betreffend die Trendeinschätzung für das Niedrigszenario fällt dieses Ergebnis u. E. nach deutlich zu hoch aus. Insofern wird ein Abschlag von 30 % vorgenommen, so dass der Prognosewert für 2025 auf 36.000 t/a lautet. (10) Bau- und Abbruchabfälle Gerade das Aufkommen an Bau- und Abbruchabfällen ist entscheidend von der wirtschaftlichen Entwicklung in einer Entsorgungsregion abhängig. Generell ist dabei – nicht zuletzt vor dem Hintergrund entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen – davon auszugehen, dass der größte Anteil der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle durch private Entsorgungsunternehmen entweder aufbereitet oder aber auch direkt dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt wird. Im Vergleich zum Gesamtaufkommen sind die den örE überlassenen Mengen sehr gering. Im ZAW-Verbandsgebiet lag das Aufkommen an überlassenen Bau- und Abbruchabfällen im Prognosezeitraum in einer Spannbreite von 30.811 t/a (2011) bis 105.051 t/a (2010). Der Wert für das Jahr 2010 stellt dabei – Details s. Tabelle 19 – einen "Ausreißer“ dar und bleibt daher bei der Mengenprognose für das Jahr 2025 unberücksichtigt. Unter dieser Prämisse ergibt sich für den Prognosehorizont 2025 ein Aufkommen von an den ZAW überlassenen Bau- und Abbruchabfällen in Höhe von rd. 40.000 t/a, welches der Prognosevariante I (Hochszenario) zugrunde gelegt wird. Das Prognoseergebnis des Niedrigszenarios gewichtet in dieser Hinsicht die entsprechenden realen Daten der Jahre 2012 und 2013 stärker und fällt mit ca. 36.000 t/a 10 % niedriger aus. (11) Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 169 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Das Abfallaufkommen aus Sortier- und Behandlungsanlagen wird im Hinblick auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen maßgeblich von dem Output der MechanischBiologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) Cröbern beeinflusst. Abgesehen von einem gewissen „Einbruch“ in 2010 fallen bei diesem Abfallstrom die Aufkommensschwankungen deutlich geringer aus als dies bei den anderen Abfallgruppen aus anderen Herkunftsbereichen der Fall ist. Das Prognoseverfahren der gewichten Mittelwertbildung, welches auf der Entwicklung der Abfallmengen im Zeitraum 2008 bis 2013 beruht, führt für das Jahr 2025 zu 90.000 t/a. Unter Heranziehung der jahresbezogenen Resultate im Zeitraum 2008 bis 2013 wird für das Hochszenario ein Wert von 95.000 t/a als realistisch angenommen. Das Niedrigszenario erfährt eine Festlegung auf 85.000 t/a. (12) Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung1) Da Klärschlämme von der Behandlung und Entsorgung am Entsorgungsstandort Cröbern ausgeschlossen sind, sind im Hinblick auf diese Abfallgruppe im Wesentlichen Sieb- und Rechenrückstände (AVV-Nr. 19 08 01), Sandfangrückstände (AVV-Nr. 19 08 02) und Abfälle aus der Kanalreinigung (AVV-Nr. 20 03 06) bei der Mengenprognose zu berücksichtigen. Massebezogen ist diese Abfallgruppe mit Aufkommenswerten zwischen 54 t/a (2013) und 4.068 t/a (2010) von deutlich nachgeordneter Bedeutung, zumal der Mengenanfall in 2010 als „Ausreißer nach oben“ zu betrachten ist. Insofern wird er bei der Prognoseberechnung auch nicht berücksichtigt. Gem. diesem Vorgehen führt die Methode der gewichteten Mittelwertbildung für das Jahr 2025 zu einem Erwartungswert in Höhe von rd. 400 t/a. Unter Berücksichtigung des Zeitraums 2008 bis 2013 wird dieses Aufkommen als Prognosewert für das Hochszenario im Jahr 2025 herangezogen. Das Niedrigszenario wichtet die realen Resultate der jüngeren Vergangenheit stärker und prognostiziert für das Jahr 2025 ein Aufkommen in Höhe von 300 t/a. 9.2.2 Prognoseergebnisse Stadt Leipzig Den nachfolgenden Tabellen lassen sich die aktuellen Siedlungsabfallmengen der Stadt Leipzig sowie deren prognostizierte Entwicklung für den Zeithorizont 2025 und das zeitliche Zwischenziel (2018) für die beiden unterschiedenen Prognosevarianten entnehmen. 1) Ohne Klärschlamm. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 170 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Dabei sind vor dem Hintergrund die Zielehierarchie des KrWG und einer Umsetzung der Maßnahmeempfehlungen (s. Kap. 10) unserer Auffassung nach – wie vorn bereits erwähnt – die Annahmen und Ergebnisse des Niedrigszenarios (optimistische Prognosevariante) mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf deren Eintreffen in den Jahren 2018 und 2025 einzuschätzen als dies im Hochszenario der Fall ist. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 171 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Prognose Siedlungsabfallmengen Stadt Leipzig bis 2025 - Niedrigszenario Basisjahr Jahr EW Abfallart 2013 1) Einheit Prognosezeitraum 2018 523.719 t/a 2025 534.500 kg/(EW x a) t/a 538.600 kg/(EW x a) t/a kg/(EW x a) Restabfall (Haush./Gew.) [Systemabfuhr] Restabfall (Gewerbe) [separate Abfuhr] Illegal abgelagerte Abfälle 77.198 147,4 74.830 140,0 71.095 132,0 1.222 2,3 1.600 3,0 1.620 3,0 543 1,0 535 1,0 540 1,0 Restabfälle 78.963 150,7 76.965 144,0 73.255 136,0 Sperrige Abfälle 11.764 22,5 11.225 21,0 10.775 20,0 Bio- und Grünabfälle 29.265 55,9 33.140 62,0 35.000 65,0 PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK) Leichtverpackungen (LVP) Glas 24.934 47,6 25.655 48,0 26.390 49,0 22.524 43,0 23.520 44,0 24.240 45,0 12.155 23,2 12.830 24,0 12.925 24,0 1.784 3,4 2.140 4,0 2.695 5,0 6.995 13,4 7.485 14,0 8.080 15,0 68.392 130,6 71.630 134,0 74.330 138,0 399 0,8 375 0,7 380 0,7 188.783 360,5 193.335 361,7 193.740 359,7 Metalle Holz (aus Sperrmüll) Wertstoffe Schadstoffe Gesamt Tabelle 31: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Stadt Leipzig bis 2025 (Niedrigszenario) 200.000 188.783 399 193.335 375 193.740 380 71.630 74.330 180.000 160.000 68.392 140.000 t/a 120.000 29.265 100.000 33.140 11.764 80.000 35.000 11.225 10.775 60.000 40.000 78.963 76.965 73.255 2013 2018 2025 20.000 0 Restabfälle Sperrige Abfälle Bio- und Grünabfälle Wertstoffe Schadstoffe Abbildung 45: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen Stadt Leipzig bis 2025 (Niedrigszenario) 1) Dem Jahr 2013 wird aus Gründen der Kompatibilität zu den Tabellen 9 und 10 die Einwohnerzahl lt. der Abfallbilanz und damit per 30.06. d. J. zugrunde gelegt. Die Prognose-werte für die Jahre 2018 und 2025 beziehen sich jeweils auf den 31.12. d. J. (s. Abbildung 44). Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 172 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Prognose Siedlungsabfallmengen Stadt Leipzig bis 2025 - Hochszenario Basisjahr Jahr EW Abfallart 2013 1) Einheit Prognosezeitraum 2018 523.719 t/a 534.500 kg/(EW x a) Restabfall (Haush./Gew.) [Systemabfuhr] Restabfall (Gewerbe) [separate Abfuhr] Illegal abgelagerte Abfälle 77.198 147,4 1.222 2,3 543 1,0 Restabfälle 78.963 150,7 Sperrige Abfälle 11.764 22,5 Bio- und Grünabfälle 29.265 55,9 PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK) Leichtverpackungen (LVP) Glas 24.934 47,6 22.524 43,0 12.155 23,2 Metalle Holz (aus Sperrmüll) Wertstoffe Schadstoffe Gesamt 2025 1.784 3,4 6.995 13,4 68.392 130,6 399 0,8 188.783 360,5 t/a 77.500 1.600 535 79.635 12.295 32.070 25.655 22.985 12.295 2.140 7.485 70.560 375 194.935 538.600 kg/(EW x a) 145,0 3,0 1,0 149,0 23,0 60,0 48,0 43,0 23,0 4,0 14,0 132,0 0,7 364,7 t/a kg/(EW x a) 76.480 1.620 540 78.640 12.390 33.400 25.855 23.160 12.390 2.155 7.540 71.100 380 195.910 142,0 3,0 1,0 146,0 23,0 62,0 48,0 43,0 23,0 4,0 14,0 132,0 0,7 363,7 Tabelle 32: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Stadt Leipzig bis 2025 (Hochszenario) 200.000 188.783 399 194.935 375 195.910 380 70.560 71.100 32.070 33.400 180.000 160.000 68.392 140.000 t/a 120.000 29.265 100.000 12.295 11.764 80.000 12.390 60.000 40.000 78.963 79.635 78.640 2013 2018 2025 20.000 0 Restabfälle Sperrige Abfälle Bio- und Grünabfälle Wertstoffe Schadstoffe Abbildung 46: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen Stadt Leipzig bis 2025 (Hochszenario) 1) Dem Jahr 2013 wird aus Gründen der Kompatibilität zu den Tabellen 9 und 10 die Einwohnerzahl lt. der Abfallbilanz und damit per 30.06. d. J. zugrunde gelegt. Die Prognose-werte für die Jahre 2018 und 2025 beziehen sich jeweils auf den 31.12. d. J. (s. Abbildung 44). Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 173 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Die Prognose der in der Stadt Leipzig im Jahr 2025 – auf das Interimsjahr 2018 wird nicht explizit eingegangen; bei Interesse können die entsprechenden Daten den Tabellen 31 und 32 entnommen werden – größenordnungsmäßig wahrscheinlich anfallenden Abfallmengen führt zu folgenden Ergebnissen: (1) Die Restabfallmenge aus privaten Haushaltungen und (Klein-)Gewerbebetrieben, die an die Restabfallsystemabfuhr der Stadtreinigung Leipzig angeschlossen sind, nimmt im Hochszenario (= Prognosevariante I bzw. pessimistische Prognose) von 77.198 t/a im Jahr 2013 geringfügig um ca. 700 t/a (≙ ≙ -0,9 %) auf rund 76.500 t/a im Jahr 2025 ab. Diese Entwicklung resultiert aus einem Zuwachs der Einwohnerzahl im Stadtgebiet um knapp 15.000 Personen (≙ ≙ +2,8 %) und einem Rückgang der spezifischen Restabfallmenge in einem leicht größeren Umfang. Fallen heute ca. 147 kg/(EW x a) Restabfall aus der Systemabfuhr an, so werden es gemäß den Erwartungen im Hochszenario im Jahr 2025 etwa 142 kg/(EW x a) sein. Dies entspricht einem Rückgang um 3,7 %. Im Niedrigszenario ergibt sich mit 132 kg/(EW x a) im Vergleich zum Ausgangswert per 2013 eine Abnahme um gut 10 %. Die Absolutmenge dürfte hier im Jahr 2025 ca. 71.100 t/a betragen und damit rd. 6.100 t/a unter dem aktuellen Aufkommen (77.198 t/a) liegen. (2) Die von der Stadtreinigung Leipzig separat erfassten Restabfälle aus dem Gewerbe – 1.222 t im Jahr 2013 – werden sich gemäß den Prognoseannahmen nur wenig verändern. Die für das Jahr 2025 erwarteten Abfallmengen lauten im Hoch- und Niedrigszenario einheitlich auf ca. 1.600 t/a. (3) Der Erwartungshorizont hinsichtlich der Menge an illegal abgelagerten Abfällen liegt im Hoch- und Niedrigszenario einheitlich bei rd. 540 t/a. Im Vergleich zum derzeitigen Stand (543 t/a) bedeutet dies insofern keine Veränderung. (4) Die Menge sperriger Abfälle wird nach den Erwartungen des Hochszenarios im Jahr 2025 etwa 12.400 t/a [≙ ≙ 23 kg/(EW x a)] betragen. Damit würde sich das aktuelle Aufkommen [11.764 t/a ≙ 22,5 kg/(EW x a)] insbesondere spezifisch betrachtet nahezu nicht verändern. Im Niedrigszenario, das wir generell (d. h. auch in Bezug auf die anderen Abfallarten bzw. -gruppen) für realistischer bzw. exakter formuliert – bei Mobilisierung aller Kräfte – für (wenn auch durchaus anspruchsvoll) erreichbar halten, liegt der Prognosewert bei etwa 10.800 t/a, respektive 20 kg/(EW x a) [≙ ≙ -11 %]. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 174 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH (5) Aktuell werden in der Stadt Leipzig rd. 56 kg/(EW x a) Bio- und Grünabfälle per Biotonne [ca. 34 kg/(EW x a)], über die städtischen Wertstoffhöfe [kostenpflichtiges und -freies (Laub in den Herbstmonaten) Bringsystem] sowie im – kostenpflichtigen – Holsystem [in Summe ca. 22 kg/(EW x a)] getrennt erfasst, kompostiert und damit der biologischen Verwertung zugeführt. Die absolute Abfallmasse betrug im Jahr 2013 29.265 t. Gemäß den Resultaten der Restabfallanalyse 2013 kann als gesichert gelten, dass der derzeit anfallende Restabfall noch nicht im größtmöglich erreichbaren Umfang von nativ-organischen Bestandteilen (Küchen- und Gartenabfälle) entfrachtet ist. Das Hochszenario geht davon aus, dass sich die getrennte Bioabfallerfassung durch die Stadtreinigung Leipzig, die aktuell bereits – unter Berücksichtigung der im Stadtgebiet vorherrschenden Bebauungsstrukturen und deren einwohnermäßigem Besatz [Stichwort: hoher Bevölkerungsanteil (ca. 40 %) in abfallaufkommensträchtigen Großwohnanlagen (s. Tabelle 1)] – ein relativ hohes Niveau (knapp 60 % Getrennterfassungsquote) verzeichnet, bis zum Jahr 2025 noch maßvoll [≙ ≙ +6 kg/(EW x a)] steigern lassen wird. Insofern ist für den Planungshorizont (2025) davon auszugehen, dass im Rahmen der Getrenntsammlung ca. 62 kg/(EW x a) Bio- und Grünabfälle zur Weiterverarbeitung erfasst werden. Die absolute Bio- und Grünabfallmenge wird damit im Hochszenario mit 33.400 t/a veranschlagt. Die Variante II der Abfallmengenprognose und damit die optimistische Prognose (Niedrigszenario) hält es für real erreichbar, die Getrenntsammlung von Bio- und Grünabfällen in den nächsten ca. 10 Jahren noch um rd. 9 kg/(EW x a) und damit auf rd. 65 kg/(EW x a) zu erhöhen. Gegenüber dem Ist-Stand bedeutet dies – absolut betrachtet – einen Zuwachs um fast 20 % sowie ein Bio- und Grünabfallaufkommen aus der getrennten Erfassung in Höhe von etwa 35.000 t/a per 2025. (6) Die Resultate der SHC-Restabfallanalyse 2013 für die Stadt Leipzig belegen, dass sich – je nach Siedlungsstrukturtyp in unterschiedlicher Höhe – aktuell im Restabfall noch zumindest mittelfristig realistisch erschließbare Recyclingpotenziale an Wertstoffen und Bioabfällen befinden. Im Hochszenario und damit im Rahmen der pessimistischen Prognosevariante wird – differenziert nach Abfallarten (Details s. Tabelle 32) – davon ausgegangen, dass sich das derzeitige Wertstoffaufkommen in Höhe von 68.392 t/a [≙ ≙ 130,6 kg/(EW x a)] in den nächsten 10 Jahren nur noch marginal auf 132 kg/(EW x a) [≙ ≙ 71.100 t/a] steigern lassen wird. Das Pro-Kopf-Wertstoffaufkommen würde damit um ca. 1,5 kg/(EW x a) und insofern lediglich um 1 % zunehmen. Der Anstieg der absoluten Altstoffmasse betrüge rund 2.700 t/a [≙ ≙ +4,0 %], wobei auch hier die Differenz zwischen der relativen Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 175 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH spezifischen und absoluten Veränderung der Abfallmengen auf die im Jahr 2025 um rd. 15.000 Personen höhere Einwohnerzahl der Stadt zurückzuführen ist. Die ambitionierten Annahmen des Niedrigszenarios haben zur Folge, dass die getrennt erfasste Wertstoffmenge bis zum Jahr 2025 um 17 kg/(EW x a) zunimmt. Das absolute Aufkommen an Altstoffen wird dann ca. 74.300 t/a [≙ ≙ 138 kg/(EW x a)] erreichen und damit im Vergleich zum Ist-Stand per 2013 um gut 5.900 t/a anwachsen. (7) Die getrennte Erfassung von Schadstoffen wird gemäß den Annahmen beider Szenarien bis zum Jahr 2025 nicht mehr zunehmen. Dies lässt sich aus den Resultaten der Restabfallanalyse 2013 ableiten, die eine Durchsetzung des Restabfalls mit vorbildlich niedrigen 0,3 kg/(EW x a) nachwies. Potentiale für eine weitere realistisch erreichbare Schadstoffentfrachtung des Restabfalls bestehen vor diesem Hintergrund nicht. Insofern stellt das aktuelle Aufkommen von rd. 400 t/a, entsprechend 0,8 kg/(EW x a), das im Jahr 2013 einmalig erreicht wurde – der Durchschnittswert der Vorjahre betrug rd. 345 t/a [≙ ≙ 0,7 kg/(EW x a)] – aus unserer Sicht eine absolute Obergrenze dar. Im Hinblick auf das Jahr 2025 gehen beide Szenarien einheitlich von einer getrennten Schadstofferfassung in einer Größenordnung von ca. 0,7 kg/(EW x a), entsprechend 380 t/a aus. Insgesamt wird das Abfallaufkommen – d. h. die Summe aller in der Regie der Stadtreinigung Leipzig sowie (im Fall der DSD-Wertstoffe) der ALL GmbH erfassten Abfälle – im Vergleich zwischen Ist-Stand (2013) und Zieljahr (2025) in beiden betrachteten Prognosevarianten ansteigen, was im Niedrigszenario allein auf die Zunahme der Bevölkerungszahl der Stadt zurückzuführen ist. Die spezifische Menge verharrt dagegen im Fall der optimistischen Prognosevariante (Niedrigszenario) mit rd. 360 kg/(EW x a) auf dem aktuellen Niveau. Weitestgehend wird hier – zu Details s. Tabelle 31 – eine Entwicklung dergestalt erwartet, dass sich die Zunahme der getrennt erfassten Abfallmengen [Bio- und Grünabfälle sowie Wertstoffe +16 kg/(EW x a)] und der Rückgang bei den Restabfällen [ ca. -15 kg/(EW x a)] nahezu ausgleichen. Im Hochszenario dagegen ergibt sich sowohl eine spezifisch als auch absolut höhere Siedlungsabfallmenge als aktuell. Fallen heute (2013) 188.783 t/a bzw. 360,5 kg/(EW x a) Siedlungsabfälle zur Entsorgung (Verwertung / Behandlung / Ablagerung) in der Stadt Leipzig an, so werden es gem. den betrachteten Szenarien in 2025 folgende Abfallmengen sein: Hochszenario 195.910 t/a [≙ ≙ +3,8 %] bzw. 363,7 kg/(EW x a) [≙ ≙ +0,9 %] Niedrigszenario 193.740 t/a [≙ ≙ +2,6 %] bzw. 359,7 kg/(EW x a) [≙ ≙ -0,2 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 176 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH %]. Abstrahiert man von den Abfallgruppen Wertstoffe sowie Bio- und Grünabfälle, die entweder direkt oder nach vorgeschalteter Sortierung / Behandlung ( LVP-Sortierung / Kompostierung) weitestgehend1) der Verwertung zugeführt werden, so verändert sich die aktuelle Abfallmenge [91.126 t/a bzw. 174,0 kg/(EW x a)] bei beiden Prognosevarianten bis 2025 wie folgt: Hochszenario 91.410 t/a [≙ ≙ +0,3 %] bzw. 169,7 kg/(EW x a) [≙ ≙ -2,5 %] Niedrigszenario 84.410 t/a [≙ ≙ -7,4 %] bzw. 156,7 kg/(EW x a) [≙ ≙ -9,9 %]. Bezogen auf die quantitativ mit Abstand relevanteste Abfallgruppe und damit die Restabfälle, die im Jahr 2013 ein Aufkommen in Höhe von 78.963 t/a, respektive 150,7 kg/(EW x a) erreichte, ergeben sich bei den Projektionen im Hinblick auf den Zeithorizont 2025 betreffend das Niedrigszenario ebenfalls deutliche Verringerungen der Abfallmengen gegenüber dem derzeitigen Stand. Die Ergebnisse der Prognosevarianten lauten hier wie folgt: Hochszenario 78.640 t/a [≙ ≙ -0,4 %] bzw. 146,0 kg/(EW x a) [≙ ≙ -3,1 %] Niedrigszenario 73.255 t/a [≙ ≙ -7,2 %] bzw. 136,0 kg/(EW x a) [≙ ≙ -9,8 %]. Bevor im Folgenden in graphischer Form – das Kapitel 9.2.2 abschließend – eine Darstellung und ein Vergleich der Resultate der Abfallmengenprognosen bis 2025 mit den Ist-Daten per 2013 vorgenommen wird, erfolgt auch für die Abfallgruppe Elektro- und Elektronikaltgeräte (E-Schrott), die im Rahmen der Darstellung und Analyse der Entwicklung sowie des Ist-Standes der Abfallwirtschaft in der Stadt Leipzig Berücksichtigung fand, eine Abfallmengenprognose bis zum Jahr 2025, wobei allerdings nicht in 2 Varianten differenziert wird. Nachdem seit dem 24.03.2006 Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushaltungen an den eingerichteten kommunalen Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kostenlos abgegeben werden können und die Hersteller verpflichtet sind, die an den kommunalen Wertstoffhöfen erfassten Altgeräte zu übernehmen und zu entsorgen, ergab sich zunächst ein erheblicher Anstieg des E-Schrottaufkommens. Wie die nachstehenden Daten umfassend den Zeitraum 2008 bis 2013 für die Stadt Leipzig zeigen, hat sich mittlerweile das Aufkommen an Elektro- und Elektronikaltgeräten im Hinblick 1) d. h. abzüglich der Sortierreste. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 177 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH auf die Produktgruppe Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte und auch Gasentladungslampen weitgehend stabilisiert. Demgegenüber ist das Aufkommen an Haushaltskleingeräten (Gruppe 5) nach wie vor – mit Ausnahme des Jahres 2010, in dem ein geringfügiger Rückgang von rd. 1.100 Stück (≙ ≙ -1,9 %) zu verzeichnen war – von einer sehr deutlichen Zunahme – +65.338 Geräte (≙ ≙ +134,6 %) im Zeitvergleich 2008/2013 – geprägt. Stückzahlbezogen trifft dies in noch stärkerem Umfang auf Computer, Zubehör, Radios, Handys u. a. zu, die unter die Gruppe 3 Geräte der Informations-, Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik fallen. Wurden von diesen im Jahr 2008 81.978 Stück getrennt erfasst und einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt, so stieg die Getrennterfassung im Jahr 2013 auf 164.306 Geräte. Der absolute Zuwachs betrug insofern innerhalb von fünf Jahren rd. 82.300 Altgeräte, woraus sich eine Steigerungsrate in Höhe von knapp über 100 % errechnet. Vor dem Hintergrund dieser Zeitreihen wird sich das Elektronikschrottaufkommen in der Stadt Leipzig bis zum Jahr 2025 unserer Einschätzung nach wie in Tabelle 33 dargestellt entwickeln. Aus Gründen einer höheren Validität der Prognoseresultate wird diese „nur“ für die vom ElektroG benannten fünf (Produkt-)Gruppen, nicht jedoch einzelne Gerätekategorien, in die die Gruppen 1 und 3 weiter aufgegliedert sind, vorgenommen. Prognose E-Altgeräteerfassung Stadt Leipzig bis 2025 (Stück/a) Prognose- Prognosebasis Gruppe Jahr ergebnis 2008 2009 2010 2011 2012 2013 3.953 5.004 4.423 4.113 3.765 3.263 685 753 582 482 396 345 3.340 4.192 3.681 3.781 3.320 3.078 1.4 Wäschetrockner 276 399 370 374 407 471 1.5 Geschirrspüler 1.826 2.677 2.614 2.704 2.643 2.452 1 Haushaltsgroßgeräte 10.080 13.025 11.670 11.454 10.531 9.609 11.000 2 Kühlgeräte 13.542 14.182 12.120 13.082 13.542 13.827 14.000 3.1 Fernseher 23.564 27.019 26.916 32.633 33.658 29.645 3.2 Monitore 21.356 23.261 19.931 18.450 14.184 10.947 81.978 104.054 99.158 104.976 132.935 164.306 126.898 154.334 146.005 156.059 180.777 204.898 1.1 Waschmaschinen 1.2 Schleudern 1.3 Herde 3.3 Computer, Zubehör, Radios, Handys 3 Geräte der Informations-, Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2025 300.000 Seite 178 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Telekommuniations- und Unterhaltungselektronik 4 Gasentladungslampen 60.080 67.450 68.220 77.440 72.490 76.095 95.000 5 Haushaltskleingeräte 48.556 61.450 60.306 78.290 101.856 113.894 180.000 259.156 310.441 298.321 336.325 379.196 418.323 600.000 100,0 119,8 115,1 129,8 146,3 161,4 231,5 Stück/a 1-5 Gesamt Index Tabelle 33: Prognose Elektro- und Elektronikaltgeräteerfassung Stadt Leipzig bis 2025 Wie Tabelle 33 ausweist ist – vorbehaltlich evtl. gesetzlicher Änderungen – künftig mit einem weiteren erheblichen Anstieg der Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu rechnen. Dies gilt insbesondere für die Gruppen 3 – hier u. E. allein verursacht durch eine auch künftig weiterhin erheblich anwachsende Menge an „ausrangierten“ Computern, Zubehör, Radios und ganz besonders Handys –, 5 Haushaltskleingeräte sowie 4 Gasentladungslampen, die von den Verbrauchern aufgrund immer weiterer Innovationen (z. B. LED-Technik) nicht selten in noch gebrauchsfähigem Zustand ausgetauscht werden. Das Kapitel 9.2.2 abschließend erfolgt nachstehend ein graphischer Vergleich des Abfallaufkommens per 2013 und der Abfallmengenprognose bis 2025. Wie oben beschrieben und den Tabellen 31 und 32 im Detail zu entnehmen führen die beiden Prognosevarianten zu teilweise recht deutlichen Unterschieden im Hinblick auf die – nach Abfallgruppen und partiell Abfallarten differenzierte – zukünftige Abfallmengenentwicklung in der Stadt Leipzig. Dabei sind unserer Auffassung nach – wie bereits erwähnt – die Annahmen und Ergebnisse des Niedrigszenarios (optimistische Prognosevariante) mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf deren Eintreffen im Jahr 2025 einzuschätzen als dies für das Hochszenario der Fall ist. Die Unterschiede zwischen den Prognosen sowie im Vergleich derselben mit dem Ist-Stand kommen in den nachstehenden Abbildungen noch einmal graphisch zum Ausdruck. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 179 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 220.000 Prognose 200.000 180.000 185.781 311 189.922 345 190.369 331 191.939 381 188.772 351 188.783 399 68.056 68.907 69.062 67.616 68.392 31.946 30.570 30.978 30.422 29.265 11.338 11.887 12.195 11.764 160.000 67.289 193.740 195.910 380 380 74.330 71.100 140.000 t/a 120.000 100.000 30.046 80.000 10.442 11.052 33.400 35.000 12.390 10.775 60.000 40.000 77.693 78.523 79.224 79.631 78.188 78.963 2008 2009 2010 2011 2012 2013 73.255 78.640 20.000 0 Restabfälle Sperrige Abfälle Bio- und Grünabfälle 2025 2025 NIEDRIGSZENARIO HOCHSZENARIO Wertststoffe Schadstoffe Abbildung 47: Entwicklung und Prognose der Siedlungsabfallmengen und ihrer Zusammensetzung nach Abfallgruppen Stadt Leipzig 2008 bis 2025 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen / Stadt Leipzig Seite 180 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 100.000 78.963 75.000 78.640 74.330 73.255 71.100 t/a 68.392 50.000 35.000 33.400 29.265 25.000 11.764 10.775 12.390 399 380 380 0 Restabfälle Sperrige Abfälle Basisjahr (2013) Bio- und Grünabfälle Niedrigszenario (2025) Wertstoffe Schadstoffe Hochszenario (2025) Abbildung 48: Absolute Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen (Ist-Stand / Niedrig-/Hochszenario) Stadt Leipzig 2013 und 2025 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 181 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Siedlungsabfallzusammensetzung Stadt Leipzig - Basisjahr 2013 [188.783 t/a ≙ 360,5 kg/(EW x a) = 100 %] Sperrige Abfälle 6,3% Bio- und Grünabfälle 15,5% Restabfälle 41,8% Wertstoffe 36,2% Schadstoffe 0,2% Abbildung 49: Siedlungsabfallzusammensetzung Stadt Leipzig 2013 (Ist-Stand) Siedlungsabfallzusammensetzung Stadt Leipzig - Prognose Niedrigszenario 2025 [193.740 t/a ≙ 359,7 kg/(EW x a) = 100 %] Sperrige Abfälle 5,5% Bio- und Grünabfälle 18,1% Restabfälle 37,8% Schadstoffe 0,2% Wertstoffe 38,4% Abbildung 50: Siedlungsabfallzusammensetzung Stadt Leipzig 2025 (Prognose Niedrigszenario) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 182 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Vergleicht man den Ist-Stand im Jahr 2013 mit der Abfallmengenprognose 2025 gem. den Annahmen des Niedrigszenarios so wird deutlich, dass sich absolut betrachtet die mengenmäßig größten Unterschiede bei den Abfallgruppen Restabfälle - ca. 5.700 t/a Bio- und Grünabfälle + ca. 5.700 t/a Wertstoffe + ca. 5.900 t/a ergeben. Relativ gesehen stellen sich die Veränderungen bei den verschiedenen Abfallgruppen im Einzelnen wie folgt dar: Restabfälle Bio- und Grünabfälle Wertstoffe -7,2 % +19,6 % +8,7 %. 9.2.3 Prognoseergebnisse Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Analog zum Vorgehen in Kapitel 9.2.2, welches die Stadt Leipzig betrifft, werden nachfolgend die aktuell zur Entsorgung durch den ZAW anfallenden Siedlungsabfallmengen und deren gem. den getroffenen Annahmen prognostizierte Entwicklung bis zum Jahr 2025 – mit Zwischenziel 2018 – differenziert nach den Prognosevarianten I (Hochszenario) und II (Niedrigszenario) im Detail dargestellt. Hingewiesen sei auch an dieser Stelle darauf, dass in Befolgung der Zielehierarchie des KrWG und bei einer Realisierung der Maßnahmeempfehlungen (s. Kapitel 10) unseres Erachtens nach die Annahmen und Ergebnisse des Niedrigszenarios (Prognosevariante II) und damit der optimistischen Prognosevariante mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit hinsichtlich des Eintreffens derselben in den Jahren 2018 und 2025 versehen sind als dies im Hochszenario der Fall ist. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 183 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Prognose Siedlungsabfallmengen ZAW-Verbandsgebiet bis 2025 - Niedrigszenario Basisjahr Jahr EW Abfallart 2013 1) Einheit Restabfälle Prognosezeitraum 2018 781.981 t/a 2025 785.500 kg/(EW x a) t/a 780.400 kg/(EW x a) t/a kg/(EW x a) 107.014 136,8 100.500 128,0 93.600 120,0 Sperrige Abfälle 16.185 20,7 15.700 20,0 15.600 20,0 Bio- und Grünabfälle 32.751 41,9 38.500 49,0 40.600 52,0 PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK) Leichtverpackungen (LVP) Glas 38.914 49,8 39.300 50,0 39.800 51,0 34.124 43,6 35.350 45,0 35.900 46,0 19.210 24,6 19.600 25,0 20.300 26,0 1.981 2,5 3.150 4,0 3.900 5,0 8.478 10,8 9.400 12,0 10.150 13,0 102.707 131,3 106.800 136,0 110.050 141,0 528 0,7 550 0,7 550 0,7 Abfälle von öffentlichen Flächen 13.320 17,0 12.200 15,5 10.600 13,6 Abfälle aus Gewerbe und Industrie 16.444 21,0 25.000 31,8 36.000 46,1 Bau- und Abbruchabfälle 36.116 46,2 36.000 45,8 36.000 46,1 82.107 105,0 84.000 107,0 85.000 109,0 54 0,1 250 0,3 300 0,4 407.226 520,7 419.500 534,1 428.300 548,9 Metalle Holz Wertstoffe Schadstoffe Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung Gesamt Tabelle 34: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Niedrigszenario) 450.000 419.500 407.226 428.300 300 250 54 400.000 84.000 85.000 82.107 350.000 36.000 36.000 36.116 300.000 25.000 36.000 12.200 550 10.600 550 102.707 106.800 110.050 32.751 38.500 16.444 13.320 528 t/a 250.000 200.000 150.000 16.185 100.000 50.000 15.700 40.600 15.600 107.014 100.500 93.600 2013 2018 2025 0 Restabfälle Bio- und Grünabfälle Schadstoffe Abfälle aus Gewerbe und Industrie Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen Sperrige Abfälle Wertstoffe Abfälle von öffentlichen Flächen Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung Abbildung 51: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Niedrigszenario) 1) Dem Basisjahr 2013 wird aus Gründen der Kompatibilität zu den Tabellen 19 und 21 die Einwohnerzahl lt. der Abfallbilanz und damit per 30.06. d. J. zugrunde gelegt. Die Prognosewerte für die Jahre 2018 und 2025 beziehen sich jeweils auf den 31.12. d. J. (s. Abbildung 44). Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 184 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Prognose Siedlungsabfallmengen ZAW-Verbandsgebiet bis 2025 - Hochszenario Basisjahr Jahr EW Abfallart 2013 1) Einheit Restabfälle Prognosezeitraum 2018 781.981 t/a 2025 785.500 kg/(EW x a) t/a 780.400 kg/(EW x a) t/a kg/(EW x a) 107.014 136,8 105.300 134,0 101.500 130,0 Sperrige Abfälle 16.185 20,7 16.500 21,0 17.200 22,0 Bio- und Grünabfälle 32.751 41,9 36.100 46,0 37.500 48,0 PPK einschl. Druckerzeugnisse (PPK) Leichtverpackungen (LVP) Glas 38.914 49,8 39.300 50,0 39.000 50,0 34.124 43,6 34.600 44,0 34.350 44,0 19.210 24,6 19.600 25,0 19.500 25,0 1.981 2,5 2.350 3,0 3.100 4,0 8.478 10,8 9.400 12,0 9.400 12,0 102.707 131,3 105.250 134,0 105.350 135,0 528 0,7 550 0,7 550 0,7 Abfälle von öffentlichen Flächen 13.320 17,0 13.000 16,5 12.700 16,3 Abfälle aus Gewerbe und Industrie 16.444 21,0 33.000 42,0 51.300 65,7 Bau- und Abbruchabfälle 36.116 46,2 38.000 48,4 40.000 51,3 82.107 105,0 88.000 112,0 95.000 121,7 54 0,1 300 0,4 400 0,5 407.226 520,7 436.000 555,0 461.500 591,2 Metalle Holz Wertstoffe Schadstoffe Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung Gesamt Tabelle 35: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Hochszenario) 500.000 461.500 436.000 450.000 407.226 300 95.000 54 400.000 400 88.000 82.107 350.000 40.000 38.000 36.116 t/a 300.000 33.000 250.000 200.000 51.300 16.444 13.320 528 13.000 550 12.700 550 102.707 105.250 105.350 32.751 36.100 37.500 150.000 16.185 16.500 17.200 107.014 105.300 101.500 2013 2018 2025 100.000 50.000 0 Restabfälle Bio- und Grünabfälle Schadstoffe Abfälle aus Gewerbe und Industrie Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen Sperrige Abfälle Wertstoffe Abfälle von öffentlichen Flächen Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung Abbildung 52: Ist-Stand 2013 und Prognose Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen bis 2025 (Hochszenario) 1) Dem Basisjahr 2013 wird aus Gründen der Kompatibilität zu den Tabellen 19 und 21 die Einwohnerzahl lt. der Abfallbilanz und damit per 30.06. d. J. zugrunde gelegt. Die Prognosewerte für die Jahre 2018 und 2025 beziehen sich jeweils auf den 31.12. d. J. (s. Abbildung 44). Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 185 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Dem analytischen und methodischen Vorgehen in Kapitel 9.2.2 entsprechend wird nachfolgend „nur“ auf die Ergebnisse der Prognosen betreffend den Zeithorizont 2025 eingegangen. Sofern darüber hinausgehendes Interesse besteht, lassen sich die Daten für das Interimsjahr 2018 den Tabellen 34 und 35 entnehmen. Für das Jahr 2025 und damit den Zeithorizont von rd. 10 Jahren abdeckend führt die Prognose der im ZAW-Verbandsgebiet größenordnungsmäßig anfallenden Abfallmengen zu folgenden Resultaten: (1) Die Restabfallmenge aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe verringert sich im Hochszenario (= Prognosevariante I bzw. pessimistische Prognose) von aktuell (2013) 107.014 t/a um rd. 5.500 t/a, entsprechend 5,2 % auf etwa 101.500 t/a im Jahr 2025. Diese Abnahme resultiert zu nur einem marginalen Anteil aus dem seitens des Statistischen Landesamtes erwarteten Rückgang der Bevölkerung im Verbandsgebiet – ca. 1.600 EW ≙ -0,2 % –, sondern beruht nahezu ausschließlich auf einer prognostizierten Verringerung der spezifischen Restabfallmenge. Diese beläuft sich aktuell auf rd. 137 kg/(EW x a) und wird sich gem. den Erwartungen des Hochszenarios bis 2025 auf 130 kg/(EW x a) reduzieren. Dies entspricht einer Abnahme um exakt 5 %. Gemäß den ambitionierten Ansprüchen des Niedrigszenarios wird ein Rückgang der Pro-Kopf-Restabfallmenge innerhalb des kommenden Dezenniums auf 120 kg/(EW x a) für erreichbar erachtet. Im Vergleich zum Ausgangswert im Jahr 2013 entspricht dies einer Abnahme um gut 12 %. Multipliziert mit der Einwohnerzahl im Verbandsgebiet resultiert daraus eine absolute Restabfallmenge in Höhe von 93.600 t/a, womit das aktuelle Aufkommen (107.014 t/a) um rd. 13.400 t/a unterschritten wird. (2) Lt. den Annahmen des Hochszenarios wird sich die Menge sperriger Abfälle im Jahr 2025 auf ca. 17.200 t/a [≙ ≙ 22 kg/(EW x a)] belaufen. Insofern wird weder in spezifischer noch absoluter Hinsicht eine wesentliche Veränderung des aktuellen Aufkommens [20,7 kg/(EW x a) ≙ 16.185 t/a] eintreten. Im angestrebten Niedrigszenario lautet der Prognosewert auf 15.600 t/a, respektive 20 kg/(EW x a). Auch dies stellt im Vergleich zur derzeitigen Abfallmenge eine nahezu nur marginale Veränderung – allerdings im Sinne eines Mengenrückgangs – dar. (3) Die im ZAW-Verbandsgebiet per Biotonne – über dieses Sammelsystem verfügt ausschließlich die Stadt Leipzig – und über andere Erfassungssysteme für Grünabfälle getrennt gesammelte Menge an Bio- und Grünabfällen beträgt aktuell (2013) 32.751 t/a, was einem spezifischen Aufkommen in Höhe von 41,9 kg/(EW x a) entspricht. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 186 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Das Hochszenario geht davon aus, dass sich ein Teil der – lt. den Resultaten der von SHC in den Gebieten beider Verbandsmitglieder durchgeführten Restabfallanalysen – derzeit noch in den Restabfallbehältern befindlichen nativ-organischen Abfallmasse diesen fernhalten lässt. Spezifisch gesehen werden den Erwartungen ca. 6 kg/(EW x a) zugrunde gelegt, woraus sich für das Jahr 2025 eine getrennt erfasste Menge an Bio- und Grünabfällen in Höhe von 37.500 t/a, respektive 48 kg/(EW x a) ergibt. Die Variante II der Abfallmengenprognose und damit die optimistische Variante (Niedrigszenario) hält es für möglich, die Getrenntsammlung von Bio- und Grünabfällen in den nächsten 10 Jahren noch um rd. 10 kg/(EW x a) und damit auf 52 kg/(EW x a) zu erhöhen. Gegenüber dem Ist-Stand bedeutet dies einen Zuwachs um ca. 24 % und ein Aufkommen an Bio- und Grünabfällen aus der getrennten Erfassung in Höhe von 40.600 t/a per 2025. (4) Ebenso wie in Bezug auf die Durchsetzung des Restabfalls mit nativ-organischen Abfallbestandteilen lässt sich anhand der Restabfallanalysen ableiten, dass sich im Restabfall des Verbandsgebietes noch – wenn auch sehr geringe – Potentiale an Wertstoffen befinden, die in Zukunft noch getrennt erfasst werden können. Die Prognosevariante I und damit das Hochszenario geht von der Annahme aus, dass sich nur eine Teil dieses Recyclingpotentials in den kommenden 10 Jahren wird erschließen lassen und insofern das aktuelle Aufkommen an Wertstoffen in Höhe von 102.707 t/a [≙ ≙ 131,3 kg/(EW x a)] nur noch in relativ geringem Umfang auf 135 kg/(EW x a), entsprechend 105.350 t/a ansteigen wird. Der relative Zuwachs liegt bei dieser Variante noch unter 3 %. Das Niedrigszenario unterstellt, dass das bei dieser Abfallgruppe derzeit noch maximal bestehende Verwertungspotential bis zum Jahr 2025 vollständig ausgeschöpft wird. In diesem Fall erhöht sich die getrennt erfasste Menge an Wertstoffen von aktuell 131,3 kg/(EW x a) auf 141,0 kg/(EW x a) und damit um über 7 %. Absolut betrachtet erfolgt gem. dieser Variante ein Anstieg von 102.707 t/a in 2013 auf rd. 110.000 t/a im Jahr 2025. (5) Wie unter Kapitel 9.2.2 bereits ausgeführt wird sich – in Anbetracht der ausgesprochen geringen Fracht an Schadstoffen im Restabfall der Stadt Leipzig – die getrennt erfasste Schadstoffmenge im Stadtgebiet gem. den Annahmen beider Szenarien in Zukunft nicht weiter steigern lassen. Da auch die im Rahmen der Erarbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2012–2018 für den Landkreis Leipzig im Jahr 2011 durchgeführte Restabfallanalyse eine extrem Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 187 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH niedrige Schadstofffracht im Restabfall erbrachte, steht fest, dass im gesamten Verbandsgebiet keine weiteren Schadstoffentfrachtungspotenziale mehr bestehen. Insofern treffen beide Prognosevarianten (Hoch- und Niedrigszenario) vor diesem Hintergrund die Annahme, dass die Getrennterfassung von Schadstoffen im Verbandsgebiet des ZAW gegenüber dem aktuellen Stand – 0,7 kg/(EW x a) – unverändert bleiben wird. Die Prognosewerte beiden Varianten lauten damit für das Jahr 2025 auf 0,7 kg/(EW x a). (6) Angesichts der im Zeitablauf erheblich schwankenden Abfallmengen von öffentlichen Flächen – dies gilt insbesondere für Garten- und Parkabfälle, Straßenkehricht und sonstige nicht biologisch abbaubaren Abfälle – fällt eine diese Abfallgruppe betreffende Prognose ausgesprochen schwer. Unter Heranziehung des Verfahrens der gewichteten Mittelwertbildung ergibt sich gemäß den Annahmen des Hochszenarios für das Jahr 2025 ein Erwartungswert in Höhe von 12.700 t/a. Verglichen mit dem Jahr 2013 (13.320 t/a) bedeutet diese Entwicklung eine Abnahme innerhalb der kommenden 10 Jahre um rd. 5 %. Im Fall der Prognosevariante II und damit des Niedrigszenarios führen die Berechnungen und Abschätzungen für das Jahr 2025 zu einem Resultat, das mit 10.600 t/a ca. 16,5 % niedriger als das des Hochszenarios ausfällt. Im Vergleich zum Jahr 2013 ergibt sich im Niedrigszenario ein Mengenrückgang um gut 2.700 t/a (≙ ≙ -20 %). (7) Die Ausführungen zur Problematik einer annähernd gesicherten Prognose bei den Abfällen von öffentlichen Flächen lassen sich ohne Abstriche auch auf die Abfallgruppe Abfälle aus Gewerbe und Industrie übertragen. Im Ergebnis – ebenfalls des Verfahrens der gewichteten Mittelwertbildung – kommt das Hochszenario für das Jahr 2025 zu einem Aufkommen in Höhe von 51.300 t/a. Verglichen mit der aktuellen Abfallmenge im Jahr 2013 – diese betrug außergewöhnlich niedrige 16.444 t/a – bedeutet dies einen Zuwachs um fast 35.000 t/a. Im für deutlich wahrscheinlicher erachteten Niedrigszenario wird ebenfalls von einem Anstieg der Gewerbe- und Industrieabfälle ausgegangen. Für den Prognosehorizont 2025 wird dieser mit 36.000 t/a und damit einem Mehranfall von knapp 20.000 t/a veranschlagt. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 188 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH (8) Hinsichtlich des Aufkommens an Bau- und Abbruchabfällen unterscheiden sich beide Szenarien nicht wesentlich. Während das Niedrigszenario angesichts von rd. 36.000 t/a in 2025 praktisch von einer Konstanz dieses Abfallstromes ausgeht (2013 = 36.116 t/a), hält das Hochszenario einen leichten Anstieg auf ca. 40.000 t/a in den nächsten zehn Jahren für wahrscheinlich. (9) Bei dem Aufkommen an Abfällen aus Sortier- und Behandlungsanlagen kommt dem Output der MBA Cröbern eine maßgebliche Bedeutung zu. Unter Heranziehung der Resultate des Zeitraums 2008 bis 2013 geht das Hochszenario im Hinblick auf das Jahr 2025 von einer Abfallmenge in Höhe von rd. 95.000 t/a aus. Das Niedrigszenario erfährt eine Festlegung auf größenordnungsmäßig 85.000 t/a. (10) Massebezogen ist schließlich die Abfallgruppe Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung in Anbetracht eines Aufkommens in Höhe von lediglich 54 t/a im Jahr 2013 – auch wenn es sich dabei im Zeitraum 2008 bis 2013 um einen Tiefpunkt handelte – von absolut nachgeordneter Bedeutung. Das Verfahren der gewichteten Mittelwertbildung führt bei dieser Abfallgruppe – unter Ausklammerung eines „Ausreißers nach oben“ im Jahr 2010 – zu einem Prognosewert für das Jahr 2025 in Höhe von rd. 400 t/a. Dieser wird dem Hochszenario (Variante I) als Erwartungswert zugrunde gelegt. Das Niedrigszenario (optimistische Variante), das die realen Resultate der jüngeren Vergangenheit stärker wichtet, prognostiziert für das Jahr 2025 ein Aufkommen in Höhe von 300 t/a. Unabhängig von den weitgehend unterschiedlichen Annahmen und Wichtungen im Hinblick auf die in den letzten sechs Jahren jeweils angefallenen Abfallmengen wird das Abfallaufkommen im ZAW-Verbandsgebiet im Vergleich zwischen Ist-Stand (2013) und Zieljahr (2025) bei beiden Prognosevarianten ansteigen. Im Unterschied zur erwarteten Entwicklung in der Stadt Leipzig – s. Kapitel 9.2.2 – bezieht sich diese Erwartung dabei nicht nur auf die absoluten, sondern auch die spezifischen Siedlungsabfallmengen. Konkret fallen im Verbandsgebiet aktuell (Jahr 2013) 407.226 t/a bzw. 520,7 kg/(EW x a) Siedlungsabfälle zur Entsorgung (Verwertung / Behandlung / Ablagerung) an. Gemäß den beiden betrachteten Szenarien werden sich diese im Jahr 2025 größenordnungsmäßig wie folgt darstellen: Hochszenario 461.500 t/a [≙ ≙ +13,3 %] Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 bzw. 591,2 kg/(EW x a) [≙ ≙ +13,5 %] Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 189 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Niedrigszenario 428.300 t/a [≙ ≙ +5,2 %] bzw. 548,9 kg/(EW x a) [≙ ≙ %]. +5,4 Vernachlässigt man die Abfallgruppen Wertstoffe sowie Bio- und Grünabfälle, die entweder direkt oder nach vorgeschalteter Sortierung / Behandlung (LVP-Sortierung / Kompostierung) weitgehend1) der Verwertung zugeführt werden, so resultieren daraus folgende Änderungen der aktuellen Abfallmenge [271.768 t/a bzw. 347,5 kg/(EW x a)] bis 2025 bei den beiden Prognosevarianten: Hochszenario 318.650 t/a [≙ ≙ +17,3 %] bzw. 408,2 kg/(EW x a) [≙ ≙ +17,5 %] Niedrigszenario 277.650 t/a [≙ ≙ %] bzw. 355,9 kg/(EW x a) [≙ ≙ %]. +2,2 +2,4 Bezogen auf die – von den Wertstoffen abgesehen – quantitativ mit größerem Abstand relevanteste Abfallgruppe und damit die Restabfälle, die im Jahr 2013 im Verbandsgebiet ein Aufkommen in Höhe von 107.014 t/a, entsprechend 136,8 kg/(EW x a) erreichte, ergeben sich bei den Erwartungswerten im Hinblick auf den Zeithorizont 2025 bei beiden Prognosevarianten Rückgänge der Abfallmengen gegenüber dem Stand des Jahres 2013. Konkret lauten die Resultate der beiden Szenarien wie folgt: Hochszenario Niedrigszenario 101.500 t/a [≙ ≙ -5,2 %] bzw. 130,0 kg/(EW x a) [≙ ≙ %] -5,0 93.600 t/a [≙ ≙ -12,5 %] bzw. 120,0 kg/(EW x a) [≙ ≙ -12,3 %]. Vor dem Hintergrund beider Mengenszenarien lässt sich bereits an dieser Stelle festhalten, dass die dem ZAW zur Abfallbehandlung (MBA) und Abfallablagerung (ZDC) verfügbaren Anlagen unter Berücksichtigung deren Kapazität sowie des noch verfügbaren Verfüllvolumens ohne Zweifel ausreichen werden, die Entsorgungssicherheit im Hinblick auf die überlassungspflichtigen und auch die tatsächlich überlassenen Siedlungsabfälle und deren Mengen im 1) d. h. abzüglich der Sortierreste. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 190 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Verbandsgebiet während des 5-jährigen Planungszeitraums des Abfallwirtschaftskonzeptes (2014–2018) und auch darüber hinaus sicherzustellen. Analog zum Kapitel 9.2.2 wird nachstehend in graphischer Form ein Vergleich des IstStandes 2013 und der Abfallmengenprognosen bis zum Jahr 2025 vorgenommen. Die Tabellen 34 und 35 zeigen im Detail, dass die beiden unterschiedenen Prognosevarianten gerade im Hinblick auf die Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen wie Abfälle von öffentlichen Flächen Abfälle aus Gewerbe und Industrie Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung zu teilweise recht deutlichen Unterschieden im Hinblick auf deren zukünftige Mengenentwicklung im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen führen. Dabei sind unseres Erachtens nach die Annahmen und Ergebnisse der Prognosevariante II – Niedrigszenario bzw. optimistische Variante – mit einer höheren Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf deren Eintreffen im Jahr 2025 zu bewerten als dies für das betrachtete Hochszenario (Variante 1) der Fall ist. Die Unterschiede, zu denen die beiden Prognosevarianten führen und deren jeweiliger Vergleich mit dem aktuellen Abfallaufkommen im ZAW-Verbandsgebiet lässt sich den nachstehenden Abbildungen noch einmal anschaulich entnehmen. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 191 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 650.000 611.763 807 600.000 Prognose 92.705 550.000 500.000 456.011 474.373 450.000 461.500 447.938 105.051 400 1.065 921 428.300 4.068 409.200 407.226 106 54 300 56.037 93.056 400.000 95.000 88.668 85.000 52.168 350.000 96.927 82.107 40.000 135.344 45.256 t/a 49.282 36.000 36.116 300.000 72.488 39.245 51.300 30.811 49.090 36.000 16.444 14.313 250.000 9.614 8.271 502 502 4.504 522 16.564 9.145 13.320 10.600 741 103.100 98.600 99.400 101.674 32.531 34.685 33.557 33.876 200.000 567 528 101.718 102.707 33.192 32.751 550 110.050 12.700 550 105.350 150.000 37.500 40.600 18.593 19.383 18.276 19.741 16.000 16.185 17.200 100.000 50.000 15.600 104.917 106.101 2008 2009 106.918 107.511 104.170 107.014 2012 2013 93.600 101.500 0 2010 2011 2025 2025 NIEDRIGSZENARIO HOCHSZENARIO Restabfälle Sperrige Abfälle Bio- und Grünabfälle Wertstoffe Schadstoffe Abfälle von öffentlichen Flächen Abfälle aus Gewerbe und Industrie Bau- und Abbruchabfälle Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen Abfälle aus kommunaler Abwasserbehandlung Abbildung 53: Entwicklung und Prognose der Siedlungsabfallmengen und ihrer Zusammensetzung nach Abfallgruppen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2008 bis 2025 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 192 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 107.014 Restabfälle 93.600 101.500 16.185 15.600 17.200 Sperrige Abfälle 32.751 Bio- und Grünabfälle 40.600 37.500 102.707 Wertstoffe 110.050 105.350 528 550 550 Schadstoffe 13.320 10.600 12.700 Abfälle von öffentlichen Flächen 16.444 Abfälle aus Gewerbe und Industrie 36.000 51.300 36.116 36.000 40.000 Bau- und Abbruchabfälle 82.107 85.000 Abfälle aus Sortier- u. Behandlungsanlagen 95.000 54 300 400 Abfälle aus komm. Abwasserbehandlung 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 t/a Basisjahr (2013) Niedrigszenario (2025) Hochszenario (2025) Abbildung 54: Absolute Siedlungsabfallmengen nach Abfallgruppen (Ist-Stand / Niedrig-/Hochszenario) Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 2013 und 2025 Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 193 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Siedlungsabfallzusammensetzung ZAW-Verbandsgebiet - Basisjahr 2013 [407.226 t/a ≙ 520,7 kg/(EW x a) = 100 %] Abfälle aus Sortieru. Behandlungsanlag en 20,2% Restabfälle 26,3% Sperrige Abfälle 4,0% Bio- und Grünabfälle 8,0% Bau- u. Abbruchabfälle 8,9% Abfälle aus Gewerbe u. Industrie 4,0% Abfälle v. öffentl. Flächen 3,3% Schadstoffe 0,1% Wertstoffe 25,2% Abbildung 55: Siedlungsabfallzusammensetzung ZAW-Verbandsgebiet 2013 (Ist-Stand) Siedlungsabfallzusammensetzung ZAW-Verbandsgebiet - Prognose Niedrigszenario 2025 [428.300 t/a ≙ 548,9 kg/(EW x a) = 100 %] Abfälle aus Sortieru. Behandlungsanlag en 19,8% Restabfälle 21,9% Sperrige Abfälle 3,6% Bio- und Grünabfälle 9,5% Bau- u. Abbruchabfälle 8,4% Abfälle aus Gewerbe u. Industrie 8,4% Abfälle v. öffentl. Flächen 2,5% Schadstoffe 0,1% Wertstoffe 25,7% Abbildung 56: Siedlungsabfallzusammensetzung ZAW-Verbandsgebiet 2025 (Prognose Niedrigszenario) Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 194 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Ein Vergleich des Ist-Abfallaufkommmens im Jahr 2013 mit der Abfallmengenprognose 2025 in der Variante des Niedrigszenarios lässt erkennen, dass sich absolut betrachtet die größten Unterschiede bei den Abfallgruppen Restabfälle - ca. 13.400 t/a Bio- und Grünabfälle + ca. 8.800 t/a Wertstoffe + ca. 7.300 t/a Abfälle aus Gewerbe und Industrie + ca. 19.600 t/a Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen + ca. 2.900 t/a ergeben, wobei im Hinblick auf den Entsorgungsstandort Cröbern – aufgrund der direkten Verwertung dieser Abfälle – den Bio- und Grünabfällen sowie den Wertstoffen keine Relevanz zukommt. In relativer Sichtweise stellen sich die Veränderungen bei den v. g. Abfallgruppen im Einzelnen wie folgt dar: Restabfälle - ca. 12,5 % Bio- und Grünabfälle + ca. 24,0 % Wertstoffe + ca. Abfälle aus Gewerbe und Industrie + ca. 118,9 % Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen + ca. 7,2 % 3,5 %. Bei Eintreten der gem. dem Niedrigszenario prognostizierten Entwicklung der Abfallmengenströme lässt sich abschätzen, dass verglichen mit dem aktuellen Stand im Jahr 2025 ca. 10.000 t/a weniger Abfälle in der MBA Cröbern zu behandeln sein werden. Die Ablagerungsmenge auf der Zentraldeponie Cröbern würden sich dem entgegengesetzt verändern. Hier ist im Vergleich zum Jahr 2013 davon auszugehen, dass sich diese um etwa 30.000 t/a erhöhen würde. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 195 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 10 Maßnahmeempfehlungen zur Beschlussfassung Vor dem Hintergrund der im Rahmen dieser Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte der Stadt Leipzig und des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen dargestellten abfallrechtlichen Bestimmungen, der vorgenommenen Analysen und Prognosen sowie der daraus abgeleiteten Aussagen und Zielsetzungen, die als Rahmenbedingungen für die Abfallwirtschaft in der Stadt Leipzig und im Verbandsgebiet des ZAW zu verstehen sind, werden in Kapitel 10 gezielte Maßnahmeempfehlungen formuliert, die seitens der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Umsetzung beschlossen werden sollten. Diese dienen dazu, den in weiten Bereichen erzielten hohen – quantitativen und qualitativen – Stand der Abfallwirtschaft sowohl im Stadt- als auch im Verbandsgebiet nachhaltig zu sichern, partiell bestehende Defizite – die sich u. a. auch aus der Änderung abfallwirtschaftlicher Rahmenbedingungen im Zeitablauf ergeben – abzubauen, die Resultate der Prognosevariante II (optimistische Variante) und damit das Niedrigszenario im Hinblick auf den Zeithorizont 2025 zu erreichen, die Abfallwirtschaft in der Stadt Leipzig und im Gebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen unter Beachtung der Entsorgungssicherheit, der Rechtskonformität und der ökologischen sowie der ökonomischen Verträglichkeit in den nächsten Jahren gezielt weiterzuentwickeln. Die nachfolgend benannten Handlungsempfehlungen verstehen sich dabei als Symbiose aus einer konsequenten Weiterführung zahlreicher bisher seitens der Stadt Leipzig und des ZAW erfolgreich genutzter Handlungsoptionen und einer Ergreifung darüber hinausgehender bzw. diese flankierender Maßnahmen, die sich teilweise bereits im Planungs- bzw. Umsetzungsstadium befinden. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 196 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 10.1 Stadt Leipzig 10.1.1 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallvermeidung Nr. 1. 1.1 Maßnahme Vermeidung von Abfällen Erstellung der kommunalen Abfallbilanzen für die Stadt Leipzig und Auswertung/Analyse in folgender Hinsicht: Zeitreihenvergleich für die Stadt Leipzig und Vergleich mit der Siedlungsabfallbilanz des LfULG für den Freistaat Sachsen. Auf dieser Basis: Erarbeitung einer Grundlage für eine gezielte Einflussnahme auf die Verminderung von im Stadtgebiet anfallenden Abfällen 1.2 Verantwortlichkeit Termine SRL jährlich Weitere Nutzung der Lenkungsfunktion der Abfallgebühren als effektiver Anreiz zur Abfallverminderung, vorzugsweise -vermeidung SRL / Entscheidung RV 2015 1.3 Anhaltung des Betriebspersonals zum richtigen Umgang mit Abfällen SRL ständig 1.4 Schulung der Außendienstmitarbeiter zu abfallwirtschaftlichen Themen SRL ständig 1.5 Erarbeitung eines Abfallberatungskonzeptes für Haushalte (private Haushaltungen/Kleingewerbe) SRL umfassend konkrete Maßnahmen als Leitlinie für Beratungsaktionen zur Abfallverminderung jährlich 1.6 Durchführung gezielter Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung zur effektiven Abfallverminderung und (s. Nr. 2.) Wertstofftrennung SRL ständig 1.7 Weiterbetrieb des online-Verschenkemarktes als wirksames Mittel zur tatsächlichen Abfallvermeidung. Weitere Bewerbung desselben auf den Kehrmaschinen der SRL SRL ständig 1.8 Anleitung der Erzieher an Schulen und Kindertagesstätten zur Verminderung und Verwertung von Abfällen SRL mit AJFB bei Bedarf 1.9 Durchführung von Informationsveranstaltungen vor Ort für Grundschul- und Kindergartenkinder mit dem Ziel einer nachhaltigen Förderung der Abfallvermeidung und Wertstofftrennung SRL mit AJFB wöchentlich 1.10 Angebot zur Durchführung von Betriebshofbesichtigungen für Schulklassen SRL bei Bedarf 1.11 Durchführung von Informationsveranstaltungen für Wohnungsgesellschaften und Mieter mit dem Ziel einer nachhaltigen Förderung der Abfallvermeidung und Wertstofftrennung SRL bei Bedarf Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 197 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nr. Maßnahme 1. Vermeidung von Abfällen - Fortsetzung 1.12 Fortsetzung der Mitarbeit im „Arbeitskreis Krankenhaus“ betreffend neue Entwicklungen in der Abfallentsorgung, hygienische Anforderungen und Vermeidung von Abfällen 1.13 Einbindung externer Beratungsstellen in die Abfallberatung 1.14 Überwachung des städtischen Beschaffungswesens im Hinblick auf die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und der Abfallvermeidung Verantwortlichkeit Termine SRL bei Bedarf SRL AGM (DA) bei Bedarf ständig Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport AGM, alle Mitarbeiter AfU mit IHK, HWK u. Innungen AfU ständig SRL ständig 1.20 Unterweisung der Mitarbeiter auf den Wertstoffhöfen im Hinblick auf Rechte und Pflichten SRL bei Bedarf 1.21 Aktualisierung der Informationsbroschüre zur Abfallwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig SRL jährlich 1.22 Aktualisierung der Internetpräsentation der SRL 1.23 Durchführung von Pressegesprächen und regelmäßigen Veröffentlichungen zu wichtigen abfallwirtschaftlichen Themen/Problemen 1.24 Aktualisierung wesentlicher Informationsblätter zum Umgang mit Abfällen in Fremdsprachen (englisch / französisch / russisch / türkisch / vietnamesisch) 1.25 Teilnahme an LOKALER AGENDA 21 SRL SRL ständig ständig bzw. bei Bedarf bei Bedarf 1.15 Bündelung der Aktivitäten aller Mitarbeiter in den einzelnen Ämtern des Dezernats Umwelt, Ordnung, Sport, die mit abfallwirtschaftlichen Problemen befasst sind 1.16 Überwachung der Einhaltung des Verbotes von Einwegverpackungen in allen öffentlichen Einrichtungen 1.17 Erarbeitung von Informationsblättern zum Umgang mit Abfällen für Gewerbetreibende 1.18 Durchführung branchenbezogener Informationsveranstaltungen für Gewerbetreibende in Abstimmung mit den Standesvertretungen 1.19 Durchführung regelmäßiger interner Schulungen sowie eines Informations- und Gedankenaustausches SRL Stadtweite Arbeitsgruppe ständig ständig bei Bedarf ständig Tabelle 36: Maßnahmeempfehlungen – Abfallvermeidung – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Stadt Leipzig Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 198 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 10.1.2 Maßnahmeempfehlungen zur Getrenntsammlung und Verwertung von Abfällen Nr. 2. Maßnahme Getrenntsammlung / Abfallverwertung Verantwortlichkeit Termine 2.1 Wahrnehmung der Pflicht der SRL zur vorbildlichen öffentlichkeitswirksamen Abfallwirtschaft. Durchsetzung einer konsequenten Abfalltrennung sowohl im operativen Bereich als auch in der Verwaltung bis in die kleinsten Einheiten. Verpflichtung von Fremdfirmen zur Abfallvermeidung und Wertstofftrennung SRL ständig 2.2 Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung SRL mit Dritten gem. jährlichem Konzept SRL, ALL ständig • Nutzung allgemeiner und zielgruppenspezifischer Medien zur Information über aktuelle abfallwirtschaftliche Themen/Probleme und zur Schaltung von Anzeigen, Werbung usw. • Plakataktionen • Informationsmaterialien wie „Tipps der Woche“, Einkaufstipps u. a. • Durchführung von Aktionstagen mit dem Gewerbe (Handwerk, Handel, ....) • Einbindung von Kammern, Innungen, Vereinen, UiZ, Verbraucherzentrale • Umweltpädagogik in Schulen und Kindergärten (Lehrer, Erzieher, Schüler, Kleinkinder) • Handreichungen für Sport- und andere Vereine (Themen Materialeinkauf / Abfallentsorgung, insbesondere Wertstofftrennung) • Öffentliche Infostände • Öffentliche Kurse zur Abfallvermeidung, Eigenkompostierung und Getrenntsammlung von Wertstoffen • Betrieb des Bürgertelefons „Abfall“ 2.3 Durchführung von Sichtkontrollen u. ggf. vereinfachter Abfallanalysen zur Sicherstellung einer korrekten Befüllung insbesondere der Gelben Tonnen Plus, aber auch der Bio- und Papiertonnen. Dazu flankierend: Auswertung von Statistiken der Sortier- sowie Kompostanlagen zu Art und Umfang von Fehlwürfen und Sortierresten. Ableitung von Maßnahmen Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 199 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nr. 2. Maßnahme Getrenntsammlung / Abfallverwertung - Fortsetzung - Verantwortlichkeit Termine 2.4 Soweit weiterhin erforderlich: Verlagerung von Altglascontainern in die Nähe von Großmärkten und sonstigen Plätzen mit höheren Lärmpegeln und hoher Frequentierung durch Bürger zur Reduzierung der Lärmbelastung in Wohnbereichen ALL ständig 2.5 Erhöhung der Bioabfallentfrachtung des Restabfalls durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sowie durch Sichtkontrollen der Restabfallbehälterinhalte. Bei gravierenden Fehlbefüllungen Verweigerung der Kippung des Behälters und Information des Bürgers über Grund für die Maßnahme (Info-Zettel an Tonne). SRL ständig 2.6 Zur Aufrechterhaltung des ausgesprochen niedrigen Schadstoffpotenzials im Restabfall: Weiterhin kostenlose Annahme von Schadstoffen am Schadstoffmobil SRL ständig 2.7 Kontrolle und Ahndung von Fehlwürfen bei der Biotonne. Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Störstoffquote im getrennt gesammelten Bioabfall SRL, OA ständig 2.8 Information der Abfallerzeuger über Gründe der Verweigerung der Kippung von Biotonnen und Wertstofftonnen (z. B. bei ersichtlicher Fehlbefüllung) SRL, ALL bei Bedarf 2.9 Information der Abfallerzeuger über mögliche Konsequenzen beim Auftreten von Nebenablagerungen und Behälterüberfüllungen. Durchsetzung von Maßnahmen zu deren Abbau SRL bei Bedarf 2.10 Aufbau einer kommunalen Alttextilsammlung und europaweite Ausschreibung der Verwertung SRL 2015 2.11 Auswertung der jährlichen Abfallbilanzen hinsichtlich der Entwicklung des Abfall-/Wertstoffaufkommens und der spezifischen Sammelquoten SRL jährlich 2.12 Reduzierung des Aufkommens sperriger Abfälle zur Beseitigung durch Aussortierung wiederverwendbarer und verwertbarer Bestandteile SRL ständig 2.13 Analyse der Akzeptanz der bestehenden Wertstoffhöfe und – soweit erforderlich – weitere Optimierung der Standortverteilung im Stadtgebiet ALL mit LA, SPA, VTA, SRL periodisch Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 200 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nr. Maßnahme 2. Getrenntsammlung / Abfallverwertung - Fortsetzung 2.14 Überprüfung des Betriebs und der Attraktivität der Wertstoffhöfe im Hinblick auf Entsorgungsangebote, Öffnungszeiten, Fachkunde des Personals, Verfügbarkeit von Info-Materialien u. a. m. Verantwortlichkeit Termine SRL ständig 2.15 Umsetzung der Planungen zur Getrenntsammlung von Fahrrädern an zwei Wertstoffhöfen und Übergabe derselben in Projekte zur „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ SRL 2015 2.16 Nutzung eigener (z. B. SRL-Fahrzeuge) und fremder Werbeflächen zur Argumentation, Information u. a. im Hinblick auf eine konsequente Wertstofftrennung und Abfallvermeidung SRL ständig 2.17 Herausgabe von Infomaterial für die Bevölkerung, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen (z. B. Abfallwegweiser, Abfallfibel u. a.) SRL mit AfU ständig 2.18 Zulieferung von Fachbeiträgen für den Abfallbrief des ZAW SRL quartalsweise 2.19 Teilnahme an Umweltmärkten, Umwelttagen, regionalen Umweltmessen, Tag der Offenen Tür (z. B. ZAW) mit einem Infostand SRL u. a. ständig 2.20 Nutzung des am Objekt Geithainer Straße vorhandenen „Infogartens“ zur anschaulichen Information für Bürger, Vereine, Ausschüsse von Standesvertretungen, Schulklassen u. a. über die Abfallwirtschaft, Ökologie sowie richtige Abfalltrennung SRL ständig 2.21 Verpflichtung aller kommunalen Einrichtungen zur vorbildlichen, öffentlichkeitswirksamen Abfall- AGM, wirtschaft bei der Neuausstattung von Objekten sowie im laufenden Betrieb. Verpflichtung dienst- Abfallbeauftragte leistender Fremdfirmen zu einer ebenfalls konsequenten Abfallvermeidung und Wertstofftrennung (DA) ständig 2.22 Durch konsequente Ansprache von Schulen aller Art sowie von Kindertagesstätten einschließlich der Träger derselben: Minimierung des Restabfallaufkommens aus diesem Herkunftsbereich aufgrund strikter Durchsetzung der Wertstofftrennung. Zu diesem Zweck: Generelle Ausstattung der genannten Einrichtungen mit entsprechenden Trennsystemen AJFB (DA) 2015 2.23 Durchführung vereinfachter Wertstoff- sowie Bioabfallsortierungen zur konkreten Ermittlung von Art und Umfang des Aufkommens von Störstoffen in den Wertstoffsammelbehältern und den Biotonnen. Darauf basierend: Ableitung ggf. erforderlicher Maßnahmen. SRL, ALL 2015 sowie bei Bedarf Tabelle 37: Maßnahmeempfehlungen – Getrenntsammlung / Abfallverwertung – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Stadt Leipzig Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 201 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 10.1.3 Maßnahmeempfehlungen betreffend Sonstige Bereiche Nr. 3. Maßnahme Sonstige Bereiche Verantwortlichkeit Termine 3.1 Optimierung der Tourenplanung sowie der Behälterausstattung der Grundstücke mit Restabfallund Biotonnen im Rahmen einer großflächigen Überplanung SRL 2015 3.2 Optimierung des Personal- und Fahrzeugeinsatzes bei Abfallsammlung und -transport SRL ständig 3.3 Ermittlung der mittleren Dichte in den Abfallbehältern (60-, 80-, 120-, 240-, 1.100-Liter-RAB) durch stichprobenartige Verwiegungen auf repräsentativer Basis als Grundlage der Abfallgebührenkalkulation der SRL SRL jährlich 3.4 Fortführung der Optimierung der innerbetrieblichen Organisation (Weiterführung des Qualitätsmanagements / regelmäßige Zertifizierungen). Auswertung von Reklamationen und kurzfristige flexible Reaktion auf Probleme SRL ständig 3.5 Kontinuierliche Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes der Betriebsmittel [Pflegezustand, Sauberkeit, einheitliche und ansprechende Markierung der Fahrzeuge, Abfallbehälter u. a. mit entsprechenden Aufklebern (corporate identity)] SRL ständig 3.6 Konsequente Beobachtung der Entwicklung illegaler Abfallablagerungen im Stadtgebiet (Art / Umfang / Entstehungsorte) und Schaffung einer zuverlässigen Datengrundlage (Abfallarten, -mengen, Entsorgungskosten) zur jederzeitigen korrekten Quantifizierung des Litteringproblems in der Stadt Leipzig durch enge Zusammenarbeit alle beteiligten Ämter unter Federführung der SRL SRL, AfU, OA ständig 3.7 Weitere Forcierung des bestehenden Anschlusszwanges von Haushaltungen im Hinblick auf die Nutzung von Restabfallbehältern SRL ständig 3.8 Umfassende Überprüfung anderer Herkunftsbereiche als private Haushaltungen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung AfU mit SRL ständig Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 202 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nr. 3. Maßnahme Sonstige Bereiche - Fortsetzung - Verantwortlichkeit Termine 3.9 Kontrolle des Anschlusses gewerblich genutzter Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung SRL mit AfU und umfassende Durchsetzung des Anschlusszwanges für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen ständig 3.10 Konsequente Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Abfallwirtschaftssatzung. Prüfung und Festlegung von Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die Abfallentsorgung sowie zur ordnungsgemäßen Getrennthaltung von Wertstoffen und Bioabfällen durch die Abfallerzeuger OA, AfU mit SRL ständig 3.11 Aktualisierung des in die SRL- Internetpräsentation eingebundenen Entsorgungskalenders SRL bei Bedarf 3.12 Ermittlung der Verursacher illegaler Ablagerungen und konsequente Ahndung derartiger Verstöße gegen Satzungs- und Ordnungsrecht OA, AfU ständig 3.13 Erstellung eines Faltblattes zur Problematik von illegalen Abfallablagerungen SRL mit AfU 2015 3.14 Zur Verbesserung des Stadtbildes und der Verkehrssicherheit (sofern erforderlich): Ersatzlose Auflösung nicht genehmigter Standplätze von Abfallbehältern VTA mit SRL 2015/2016 3.15 Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und von Gutachten zu Festlegungen der Satzung RA mit SRL ständig 3.16 Regelmäßige Anpassung der städtischen Abfallwirtschaftsgebührensatzung gemäß dem Kalkulationszeitraum für Abfallgebühren RA mit SRL jährlich 3.17 Weiterhin strikte Durchsetzung der Berücksichtigung abfallwirtschaftlicher Belange und Hinweise bei Baugenehmigungen und Bauanzeigen (Standplatzgestaltung, Wenderadien, Zufahrtswege, Durchfahrtshöhen, Tragfähigkeit). Verbindliche Einbindung in das Bauantragsverfahren. SPA, AfU, VTA mit SRL ständig Tabelle 38: Maßnahmeempfehlungen – Sonstige Bereiche – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Stadt Leipzig Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 203 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 10.2 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 10.2.1 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung Nr. 1. Maßnahme Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit Termine 1.1 Erstellung der kommunalen Abfallbilanzen für den ZAW und Auswertung/Analyse in folgender Hinsicht: Zeitreihenvergleich für das Verbandsgebiet und Vergleich mit der Siedlungsabfallbilanz des LfULG für den Freistaat Sachsen. jährlich Auf dieser Basis: Erarbeitung einer Grundlage für eine gezielte Planung der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit zur Abfallvermeidung und -verwertung. 1.2 Durchsetzung der Dienstanweisung, die dem Vermeidungs- und Verwertungsgedanken Rechnung trägt ständig 1.3 Einsatz von umweltfreundlichen Erzeugnissen, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Verwertbarkeit auszeichnen ständig 1.4 Verpflichtung dienstleistender Fremdfirmen zur Abfallvermeidung und Wertstofftrennung ständig 1.5 Weiterbildung und Schulung der Mitarbeiter der Abfallberatung im Hinblick auf abfallwirtschaftlich relevante Themen für Haushaltungen und Gewerbebetriebe mindestens 2 x jährlich 1.6 Planung der Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung im Hinblick auf die Festlegung von Schwerpunktthemen sowie die zeitliche Realisierung derselben zum Jahresende für das kommende Jahr 1.7 Erstellung eines Kommunikationskonzeptes mit Festlegung von Zielen und Zielgruppen unter Zuordnung konkreter Maßnahmen 2014/2015 1.8 Erstellung von Abfallbriefen mit Festlegung auf jeweils einen Themenschwerpunkt in Abstimmung mit den Verbandsmitgliedern quartalsweise Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 204 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nr. 1. Maßnahme Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit - Fortsetzung - Termine 1.9 Aufbau und Pflege einer Abfallberatungsdatei umfassend Informationen zu • Entsorgungsunternehmen und -anlagen zur Abfallbehandlung, -verwertung und -beseitigung • Behördenverzeichnissen • Ansprechpartnern bei Fragen/Problemen zur Abfallentsorgung (Verbandsmitglieder / Drittbeauftragte / weitere Entsorgungsunternehmen) Aufbau in 2015, danach ständige Aktualisierung 1.10 Pflege der ZAW-homepage ständig 1.11 Erarbeitung von Flyern zu aktuellen abfallwirtschaftlichen Themen bei Bedarf 1.12 Beratung von Gewerbetreibenden zu folgenden Schwerpunkten: ständig • Vermittlung zwischen Abfallerzeuger und Entsorgern • Hilfestellung bei betriebsinternen Entsorgungsproblemen • Informationen über gesetzliche und behördliche Vorgaben und deren Konsequenzen für die Abfallerzeuger • Kontaktherstellung zu Bildungseinrichtungen im Hinblick auf die Vermittlung von Informationen zum technischen Stand der Abfallentsorgung bzw. dem Stand von Wissenschaft und Technik im Umweltbereich • Informationen über Möglichkeiten der Förderung von Umweltschutzvorhaben 1.13 Durchführungen von Besichtigungen der Entsorgungsanlagen des ZAW (MBA Cröbern / ZDC / DSH) ständig 1.14 Fachlicher Austausch mit Bildungseinrichtungen (z. B. HTWK, Universität Leipzig, Universität Stuttgart) ständig 1.15 Zusammenarbeit mit Organisationen, Verbänden und Vereinen (IHK, Handwerkskammer, Einzelhandelsverband, GIZ, TÜV, Ökolöwe, Leipziger Neuseenland) ständig 1.16 Herausgabe von Pressemitteilungen zu abfallwirtschaftlich relevanten Themen bei Bedarf 1.17 Vermittlung von Informationen zu den Entsorgungsanlagen über DVD / CD-ROM / Internet / Presseartikel ständig; Aktualisierung CD-ROM alle 2 Jahre Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 205 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Nr. 1. Maßnahme Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit - Fortsetzung - Termine 1.18 Durchführung von Pressekonferenzen und Veranstaltungen zu aktuellen abfallwirtschaftlichen Themen bei Bedarf 1.19 Beteiligung an Ausstellungen und Fachmessen (z. B. ENTSORGA, TerraTec) alle 2 Jahre 1.20 Aushändigung abfallwirtschaftlicher Informationsmaterialien an im Südraum von Leipzig tätige Tourismusverbände und an weitere relevante Institutionen ständig 1.21 Schulung von Gästeführern im Leipziger Südraum mindestens 1 x jährlich Tabelle 39: Maßnahmeempfehlungen – Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen 10.2.2 Maßnahmeempfehlungen zur Abfallbehandlung und Abfallbeseitigung Nr. 2. Maßnahme Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bis 2018 Termine 2.1 Weiterführung des Ausbaus der Zentraldeponie Cröbern gem. Investitionsplanung der WEV • Schaffung der notwendigen Ablagerungsflächen • Gewährleistung der Verfügbarkeit des Ablagerungsvolumens auf Grundlage der bestehenden Planung 2.2 Wartung und Pflege der MBA zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebes (bis 2025) fortlaufend durch WEV 2.3 Erstellung eines Strategie- und Standortkonzeptes für die Abfallbehandlung und -verwertung unter Berücksichtigung von Bioabfällen der Stadt Leipzig und des Landkreises Leipzig 2015–2018 2.4 Bei Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen: Anpassung des Ausschlusskataloges für den Entsorgungsstandort Cröbern sowie der Positivkataloge der MBA und ZDC bei Bedarf Tabelle 40: Maßnahmeempfehlungen – Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bis 2018 – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 206 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 10.2.3 Maßnahmeempfehlungen betreffend Sonstige Bereiche Nr. 3. Maßnahme Sonstige Bereiche Termine 3.1 Auswertungen von Reklamationen und kurzfristiges flexibles Reagieren auf Probleme ständig 3.2 Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und von Gutachten zu Festlegungen der Satzung ständig 3.3 Überprüfung der Notwendigkeit, den Bürgern des Verbandsgebietes eine Selbstanlieferung von haushaltsüblichen Abfallmengen am Kleinanliefererbereich des ZAW – über die derzeitige Praxis hinausgehend – wenigstens an einem Wochentag ganztägig zu ermöglichen 2015 3.4 Abstimmung der Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung mit den Verbandsmitgliedern in folgender Hinsicht: ständig bzw. bei Bedarf • Austausch von Informationen über gesetzliche sowie behördliche Vorgaben und daraus ggf. resultierende Auswirkungen auf die Abfallentsorgung im Verbandsgebiet • Koordination von abfallwirtschaftlichen Aktionen in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht • Fachlicher Austausch zu aktuellen abfallwirtschaftlichen Themen • Soweit erforderlich: Gegenseitige Hilfestellung bei abfallwirtschaftlichen Einzelfragen bzw. Themen 3.5 Überarbeitung der ZAW-Abfallwirtschaftssatzung im Hinblick auf eine eindeutige Festlegung der abfallwirtschaftlichen Schnittstellen zu den Verbandsmitgliedern 2015 3.6 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes in gemeinsamer Form für den ZAW, die Stadt Leipzig und den Landkreis Leipzig umfassend den Zeitraum 2019 bis 2023 2018 Tabelle 41: Maßnahmeempfehlungen – Sonstige Bereiche – Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 207 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH 11 Nachweis der Entsorgungssicherheit 11.1 Allgemeine Entsorgungssicherheit Das Einsammeln und Befördern von Restabfällen, sperrigen Abfällen und Schadstoffen erfolgt durch die Stadtreinigung Leipzig als Eigenbetrieb der Stadt und ist damit bis zum Ende der Laufzeit dieses Abfallwirtschaftskonzeptes im Jahr 2018 gesichert. Gleiches gilt für die Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen, Metallen und Holz durch die SRL sowie die im Auftrag der Dualen Systeme in Abstimmung mit den kommunalen Erfassungssystemen erfolgende Einsammlung von Papier/Pappe/Kartonagen (PPK), Leichtverpackungen (LVP) und Glas durch die ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH als gemeinsames Unternehmen der Stadt Leipzig und der ALBA Leipzig GmbH. Die Entsorgungssicherheit von behandlungsbedürftigen Abfällen aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbe – hierbei handelt es sich um Restabfälle sowie sperrige Abfälle – ist analog zu denen aus anderen Herkunftsbereichen, denen massebezogen im Vergleich eine wesentlich geringere Bedeutung zukommt, durch den Betrieb der MBA Cröbern, die über eine Behandlungskapazität von 300.000 t/a verfügt, weit über das Jahr 2018 hinaus – die entsprechenden Verträge haben eine Laufzeit bis 2025 – gewährleistet. Für den Fall eines Ausfalls der MBA infolge einer temporären Störung oder bei einem längeren Anlagenstillstand ist eine sofortige Reaktion aufgrund der Mitgliedschaft der WEV im „Mitteldeutschen Ausfallverbund für Anlagen zur Abfallbehandlung“ und im Ausfallverbund der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA e.V.) möglich. Deren Mitglieder unterstützen sich gegenseitig bei unerwarteten Kapazitätsbeschränkungen ihrer Anlagen, um die Entsorgungssicherheit ohne Unterbrechung umfassend zu gewährleisten. Eine uneingeschränkte Entsorgungssicherheit für die Ablagerung von Abfällen – dies betrifft ganz überwiegend Abfälle aus Gewerbe und Industrie, Bau- und Abbruchabfälle sowie Abfälle aus Sortier- und Behandlungsanlagen ( MBA-Output in Form von Deponat) – besteht aufgrund der Zentraldeponie Cröbern. Diese verfügt über ein genehmigtes Ablagerungsvolumen in Höhe von 11,96 Mio. m³ und wird mindestens bis zum Jahr 2030 für die Deponierung von Abfällen genutzt werden können. 11.2 Entsorgungssicherheit im Katastrophenfall Gemäß Fortschreibung 2009 des Abfallwirtschaftsplanes für den Freistaat Sachsen zählt zu den Schlussfolgerungen (S) für die künftige Gestaltung der sächsischen Abfallwirtschaft1), dass durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur schnellen und reibungslosen 1) s. dort Kapitel 6.2.2 S.14. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 208 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Zwischenlagerung von – z. B. aufgrund von Katastrophen – situationsbedingt anfallenden Abfällen geeignete Flächen ausgewählt werden, um die Abfälle anschließend einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass diese Flächen auch nach einer Aufhebung des Katastrophenalarms bis zur Entsorgung der Abfälle nutzbar sind. Insofern sind seitens der örE für Katastrophensituationen und Großschadensereignisse die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die entsprechenden Festlegungen hierfür in die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte aufzunehmen. Seitens des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen und seiner Verbandsmitglieder wurde den genannten einschlägigen Forderungen wie nachstehend beschrieben Rechnung getragen. 11.2.1 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Fallen infolge einer Katastrophe o. ä. Ereignisse Abfälle zur Deponierung an, so können auch große Mengen solcher Abfälle unmittelbar auf der Zentraldeponie Cröbern abgelagert werden. Eine Zwischenlagerung ist aus Sicht der WEV als Anlagenbetreiber nicht erforderlich. Eine zeitlich befristete Zwischenlagerung von deponiefähigen Abfällen wäre in der Nähe des Abfallortes nur notwendig, wenn die benötigten Transportkapazitäten vorübergehend nicht ausreichen sollten oder aus Gründen der Transportoptimierung eine Abfallumschlag auf größere Fahrzeuge geboten sein sollte. Dieser Fall kann eintreten, wenn spezielle Logistik aus anderen Gründen zur Beseitigung von Gefahren infolge des eingetretenen Großschadensereignisses nicht verfügbar ist. Im Katastrophenfall oder bei Großschadensereignissen anfallende Abfälle wie sperrige Abfälle, Restabfälle, Holz u. ä. sind aufgrund des Anteils an organischen Bestandteilen entsprechend der Deponieverordnung vor der Ablagerung zu behandeln, um die Einhaltung der Zuordnungskriterien der Verordnung einzuhalten. Die MBA Cröbern kann bei vollständiger Auslastung der technischen Aggregate eine Abfallmasse von rd. 1.100 t pro Tag verarbeiten. Für den Fall der Anlieferung größerer Abfallmengen wurde auf der Zentraldeponie Cröbern ein Zwischenlager für MBA-Input eingerichtet, welches im Katastrophenfall als Puffer zur Verfügung steht. Das Input-Zwischenlager ist für eine Kapazität von 75.000 t/a Abfall genehmigt. Unbehandelte Abfälle gem. Positivkatalog der MBA können dort bis zu 12 Monate zwischengelagert werden. Eine Erweiterung der Zwischenlagerkapazität wäre im Katastrophenfall bzw. bei einem Großschadensereignis in Zusammenarbeit mit der Genehmigungsbehörde möglich. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 209 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Ein Rückbau des Zwischenlagers kann während des normalen Anlagenbetriebes der MBA erfolgen, da die WEV-eigene Transporttechnik auf die maximale Kapazität der Anlage (1.100 t/d) ausgelegt ist. Störungen der Anlage können aufgrund einer umfangreichen Verschleiß- und Ersatzteilvorhaltung für die wesentlichen Anlagenteile der MBA kurzfristig behoben werden. Sollte es aufgrund einer Anlagenstörung dennoch zu einem Ausfall oder Kapazitätsengpässen kommen, steht das Input-Zwischenlager zur Nutzung bereit. Schließich erhöht die bereits erwähnte Mitgliedschaft der WEV im „Mitteldeutschen Ausfallverbund für Anlagen zur Abfallbehandlung“ und in der ASA e.V. zusätzlich die Entsorgungssicherheit im Fall eines situationsbedingt erheblich höheren Abfallaufkommens sowie auch bei gravierenden Anlagenstörungen. 11.2.2 Stadt Leipzig Die Stadt Leipzig hat im Stadtgebiet zwei geeignete Flächen mit einem Ablagerungsvermögen von insgesamt 23.000 m³ Abfall ausgewiesen, die im Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen zur Zwischenlagerung von Abfällen genutzt werden können. Konkret handelt es sich dabei um folgende Flächen: (1) Bornaische Straße 210 im Bereich der ehemaligen Halle 23 (betonierte Fläche) Fläche 3.000 m² Menge 15.000 m³ (2) Kommandant-Prendel-Allee 63 Fläche 2.100 m² Menge 8.000 m³ Bornaische Straße 210 KommandantPrendel-Allee 63 Abbildung 57: Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt (Katastrophenfälle/ Großschadensereignisse) anfallenden Abfällen in der Stadt Leipzig Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 210 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Seitens der Stadt wird darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsstab bei Bedarf weitere Standorte identifizieren und festlegen kann. Die Maßnahmen werden mit der Branddirektion/Abteilung Einsatzplanung, Einsatzlenkung und Katastrophenschutz abgestimmt. 11.2.3 Landkreis Leipzig Zwischen dem Amt für Abfallwirtschaft und dem Ordnungsamt/Sachgebiet Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises wurden entsprechende Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt abgestimmt. Dazu gehört die Ausweisung von Flächen zur Zwischenlagerung von Abfällen bis zu deren endgültiger Entsorgung. Die Flächen werden durch Absperrmaßnahmen gesichert. Der Landkreis hat der Landesdirektion Leipzig insgesamt 15 Flächen benannt, aufgrund derer die Entsorgungssicherheit im Wege der Zwischenlagerung von situationsbedingt anfallenden Abfällen im Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen im Kreisgebiet garantiert ist. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Flächen: Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt anfallenden Abfällen Nr. Ort Straße Art der Fläche 1 04523 Pegau Leipziger Vorstadt Parkplatz 2 04552 Borna Sachsenallee Parkplatz 3 04552 Borna Eula, Klingenbergstraße Parkplatz 4 04552 Borna Neukirchen, An der Brikettfabrik Parkplatz 5 04643 Geithain Niedergräfenhainer Weg Parkplatz 6 04651 Bad Lausick An den Angerwiesen Gewerbegebiet 7 04651 Bad Lausick Am Riff Parkplatz 8 04668 Grimma Am Hengstberg Kiesgrube 9 04668 Grimma Lausicker Straße Ehemaliger Sammelhof 10 04680 Colditz Furtweg / Am Ring Sportplatz 11 04680 Colditz Lindenstraße B176, Parkplatz 12 04683 Naunhof Brandiser Weg Parkplatz 13 04808 Wurzen Collmener Straße Festplatz 14 04808 Wurzen Kühren, Am Birkenhof 14 Entsorgungsunternehmen 15 04821 Brandis Polenz, Klingaer Straße Ehemaliger Flugplatz Tabelle 42: Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt (Katastrophenfälle/ Großschadensereignisse) anfallenden Abfällen im Landkreis Leipzig Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 211 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Abbildung 58: Flächen zur Zwischenlagerung von situationsbedingt (Katastrophenfälle/ Großschadensereignisse) anfallenden Abfällen im Landkreis Leipzig Die vorstehend genannten und hinsichtlich ihrer Verteilung im Kreisgebiet dargestellten Zwischenlagerflächen werden – neben im Abfallwirtschaftskonzept 2012–2018 – auch im allgemeinen Katastrophenschutzplan des Landkreises ausgewiesen. Der Landkreis weist darauf hin, dass die Zahl der genannten Flächen nicht als abschließend zu betrachten ist, da bei entsprechendem Bedarf ohne zeitliche Verzögerung jederzeit auf weitere Flächen im Kreisgebiet zurückgegriffen werden kann. Zusätzlich steht im Landkreis Leipzig – wie bereits erwähnt – am Entsorgungsstandort Cröbern das Input-Zwischenlager der MBA zur Verfügung. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 212 SHC Sabrowski-Hertrich-Consult GmbH Zusammenfassend ist damit festzustellen, dass die Entsorgungssicherheit für infolge von Katastrophen und Großschadensereignissen anfallende Abfälle im ZAW-Verbandsgebiet grundsätzlich gewährleistet ist. 12 Prüfung der Erforderlichkeit einer strategischen Umweltprüfung Im Rahmen der Erarbeitung bzw. Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten ist grundsätzlich zu prüfen, ob eine Strategische Umweltprüfung (SUP) erforderlich ist. Die SUP ermittelt, beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen von Konzepten, Plänen und Programmen in ihrer Komplexität und stellt damit ein wichtiges Instrument der Nachhaltigkeit dar. Gemäß § 14b Abs. 1 Nr. 2. i.V.m. Anlage 3 Nr. 2.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG) ist eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen, wenn ein Abfallwirtschaftskonzept nach § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einen Rahmen für ein Vorhaben setzt, das nach Bundes- oder Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Einzelfallprüfung unterliegt. Durch die Inhalte und Planungen des vorliegenden Abfallwirtschaftskonzeptes wird keinerlei Rahmen für ein Vorhaben gesetzt, das nach Bundes- oder Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Einzelfallprüfung zu unterziehen wäre. Es sind keine neu zu errichtenden Abfallbehandlungs- bzw. -entsorgungsanlagen oder anderweitige entsprechende Vorhaben geplant. Weiterhin besteht aus objektiven und technischen Gründen keine Notwendigkeit, über die bestehenden Ablagerungsflächen hinausgehende zusätzliche Flächen im Verbandsgebiet zu schaffen. Demzufolge gibt es auch keine Umweltauswirkungen durch die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen und infolgedessen ist eine Rahmen setzende Wirkung auch hier nicht gegeben. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist aus den vorgenannten Gründen im Rahmen der Erarbeitung dieses Abfallwirtschaftskonzeptes für den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen und die Stadt Leipzig nicht erforderlich. Abfallwirtschaftskonzept 2014–2018 Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen Seite 213