Mitteilungsblatt - Gemeinde Ehingen

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Mitteilungsblatt - Gemeinde Ehingen
Mitteilungsblatt
Gemeinde Ehingen
Ehingen – Beyerberg
Lentersheim – Dambach
Wittelshofener Str. 30 : 91725 Ehingen :  (09835) 9791-0 : Fax 9791-33
www.ehingen-hesselberg.de
Nr.: 11/2014
Ehingen, den 30.10.2014
1. Verhalten am Wertstoffhof und in der Deponie
Es wird darauf hingewiesen, dass das Personal der Wertstoffhofes und der Deponie die Anweisungen des Landratsamtes und der Gemeinde befolgen muss. Die Mitarbeiter sind deshalb
auch berechtigt, z.B. unzulässige Anlieferungen zurückzuweisen oder die Sortierung von Gegenständen nach Abfallarten zu verlangen. Oftmals muss das Personal dabei Streitgespräche
führen oder persönliche Beleidigungen ertragen. Es wird gebeten, gegenüber den jeweiligen
Mitarbeitern entsprechende Umgangsformen zu pflegen.
2. Schließung der Deponie in der Winterzeit
Die Deponie ist während der Wintermonate für Kleinanlieferungen einschließlich Grüngut etc.
geschlossen. Letzter Öffnungstag in diesem Jahr ist Samstag, 15.11.2014. Die Deponie wird
dann im Frühjahr wieder am Samstag, 21.03.2015 geöffnet.
Die Bevölkerung wird um Verständnis für die Schließung in der Winterzeit gebeten. Einerseits
gibt es hier sehr wenige Anlieferungen. Andererseits ist witterungsbedingt in der meisten Zeit
eine Zufahrt mit PKW nicht möglich.
Grüngut nehmen auch private Kompostierfirmen an.
3. Weihnachtsbäume gesucht
Die Gemeinde sucht für die öffentlichen Plätze in Ehingen, Beyerberg, Lentersheim u. Dambach
Weihnachtsbäume. Sofern private Grundstücksbesitzer Bäume für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen können werden sie gebeten, sich in den nächsten Tagen mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen. Die Bäume sollten eine Länge von 4,0 bis 6,0 Meter haben.
4. Beschwerden wegen freilaufender Hunde
In letzter Zeit gingen vermehrt Beschwerden wegen nicht angeleinter Hunde im Ort, aber auch
außerhalb beim Bürgermeister ein. Es wird von schnellem zurennen freilaufender Hunde, insbesondere auf Kinder, berichtet. Die Hundebesitzer werden gebeten, ihre Hunde entsprechend
anzuleinen. Gegebenenfalls werden Zuwiderhandlungen zur Anzeige gebracht.
5. B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des
Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Antrag auf Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes für die Brunnen Haslach H1, H3-H9
und Matzmannsdorf M1-M5 für die öffentliche Wasserversorgung der Fernwasserversorgung
Franken (FWF), Fernwasserstr. 2, 97215 Uffenheim in der Gemeinde Burk, dem Markt Dentlein
a. Forst, dem Markt Dürrwangen, der Gemeinde Langfurth, dem Markt Schopfloch, der Gemeinde Ehingen, der Stadt Feuchtwangen und der Gr. Kreisstadt Dinkelsbühl
hier: erneute Auslegung aufgrund ergänzter/aktualisierter Antragsunterlagen
Das Einzugsgebiet der Brunnen Haslach und Matzmannsdorf der Fernwasserversorgung Franken
(FWF) wird durch Siedlungsflächen, Verkehrswege und Land- bzw. Forstwirtschaft vielfältig genutzt.
Zum Schutz des Grundwasservorkommens der öffentlichen Wasserversorgung der FWF (Brunnen
Haslach H1, H3-H9 und Matzmannsdorf M1-M5) ist aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit die
Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes, das an das Einzugsgebiet der Brunnen angepasst
ist, beantragt, da das bestehende Wasserschutzgebiet aus dem Jahr 1968 zu klein bemessen ist
und nicht mehr den heutigen Anforderungen und Erkenntnissen entspricht und somit ersetzt werden
muss.
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Die Festsetzung des Wasserschutzgebietes erfolgt durch Rechtsverordnung gemäß § 51 und § 52
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Art. 31, 63 und 73
Bayer. Wassergesetz (BayWG).
Das Wasserschutzgebiet betrifft die Gemeinde Burk, die Marktgemeinde Dentlein am Forst, die
Marktgemeinde Dürrwangen, die Gemeinde Langfurth, den Markt Schopfloch, die Gemeinde Ehingen, die Stadt Feuchtwangen und die Große Kreisstadt Dinkelsbühl.
Das Schutzgebiet besteht aus
 13 Fassungsbereichen (Zone WI)
 1 engeren Schutzzone (Zone WII)
 1 weiteren Schutzzone (Zone WIIIA)
 1 weiteren Schutzzone (Zone WIIIB).
Dem Wasserschutzgebiet und seiner Unterteilung liegen die folgenden, bei den betroffenen Städten/Märkten/Gemeinden (s. o.) aufliegenden Lagepläne der Antragsunterlagen des Büros Björnsen
Beratende Ingenieure GmbH, Koblenz, zu Grunde:



Anlage 10.1 – M = 1:50.000 (schmaler Ordner – Sept. 2014)
Anlage 7.2 – M = 1:25.000 (breiter Ordner – „weiterhin gültige Unterlagen“)
Anlagen 7.3.1 bis 7.3.17 – M = 1:2.500 (breiter Ordner – „weiterhin gültige Unterlagen“)
Die Grenzen des Schutzgebietes bzw. der verschiedenen Schutzzonen sind in diesen Lageplänen
eingetragen. Die genaue Grenze der Schutzzonen verläuft auf der jeweils gekennzeichneten Grundstücksgrenze oder (wenn die Schutzzonengrenze ein Grundstück schneidet) auf der der Fassung
näheren Kante der gezeichneten Linie.
Die erneute Auslegung des Entwurfs der beantragten Rechtsverordnung sowie der ihm zugrunde
liegenden Pläne und Antragsunterlagen wird hiermit nach Art. 73 Abs. 5 und Abs. 8 BayVwVfG
i.V.m. Art. 73 BayWG bekannt gemacht. Nach dem die Unterlagen in den Jahren 2010 und 2011 bereits auslagen, wird nunmehr eine weitere ergänzende Auslegung durchgeführt.
Die Auslegung erfolgt mit zwei roten Ordnern. Wobei die ergänzenden, überarbeiteten und aktualisierten Unterlagen in dem schmalen Ordner vom Sept. 2014 (Datenstand: 31.12.13) enthalten sind.
Die weiterhin gültigen Unterlagen aus den vorangegangenen Auslegungen befinden sich in dem
breiten Ordner.
Der Entwurf der Schutzgebietsverordnung mit den dazugehörigen Lageplänen sowie den ergänzten/aktualisierten Unterlagen liegt einen Monat vom 03.11.2014 .bis 03.12.2014 im Rathaus in
Ehingen, Wittelshofener Straße 30, Zimmer 1.3 während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags
und mittwochs 8.30 - 12.00 Uhr sowie von 13.30 - 16.30 Uhr, donnerstags 8.30 - 12.00 Uhr sowie von
13.30 - 17.45 Uhr und freitags 8.30 - 12.00 Uhr) zur Einsicht auf.
Jeder, dessen Belange durch die geplante Rechtsverordnung berührt werden, kann bis spätestens
zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Ehingen oder beim Landratsamt
Ansbach - Sachgebiet Wasserrecht -, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift etwaige Einwendungen gegen die geplante Rechtsverordnung erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4, Sätze 3 und 4 BayVwVfG).
In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form
vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und
Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht
von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein.
Werden gegen die geplante Rechtsverordnung rechtzeitig Einwendungen erhoben, werden diese in
einem Termin erörtert, der noch mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem ggf. notwendigen Erörterungstermin kann auch
ohne ihn verhandelt werden.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass
a)
die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche
Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
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b)
die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen bzw. Teilnahme
am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung (Bevollmächtigter) entstehenden Kosten können
nicht erstattet werden.
Hinweis: Die im Rahmen der Auslegungen in den Jahren 2010 bzw. 2011 bisher vorgebrachten Einwendungen sind weiterhin gültig und müssen nicht erneut erhoben werden. Eine
schriftliche Erklärung über das Aufrechterhalten von bereits erhobenen Einwendungen ist insoweit entbehrlich.
gez.
Steinacker
1. Bürgermeister
Nichtamtlicher Teil
1. Informationen / Termine VfL Ehingen
Altpapiersammlung
Die nächste Altpapiersammlung findet am Samstag, 08.11.2014 ab 9.00 Uhr statt.
Einladung zur einem Bild- und Filmabend „Ehingen anno dazumal“
Karl Mack hat aus seinem Foto- und Filmarchiv eine Dokumentaktion über frühere Veranstaltungen von Vereinen (Sportler- und Feuerwehrbälle), Ausflügen, Stammtischrunden und anderen geselligen Anlässen (z. B. Bergmüller oder Angerfest) der 90er Jahre erstellt. Diese Filmrückschau bringt Ereignisse, Personen und Originale aus Ehingen in Erinnerung.
Wir möchten diese äußerst interessanten Filmbeiträge einer breiten Öffentlichkeit bekanntmachen und laden deshalb zusammen mit Karl Mack die Bürgerinnen und Bürger zu einem Filmabend (ca. 1,5 Std.) am Samstag, 15.11.2014, 19.00 Uhr im neuen Sportheim Ehingen ein.
gez. VfL Ehingen, Weißmann, 1. Vorsitzender
Voranzeige
Weihnachtsfeier auf dem Dorfplatz am Samstag, 13.12.2014
2. Einladung zur Herbstveranstaltung des Obst- und Gartenbauverein Beyerberg
am 22. November 2014, Beginn: 19.30 Uhr im Gasthaus Schweizer
„Walnuss die Wundernuss, ein traditionelles Heilmittel“
Wir laden Sie ein, zu einem Vortrag von Norbert Metz, über die Walnuss, eine fast vergessene
Frucht mit großem Inhalt und Potenzial. Walnüsse sind äußerst nährstoffreich und lecker. Weniger bekannt sind die vielfältigen Heilwirkungen, die von diesem Lebensmittel ausgehen. Die
Walnuss als traditionelles Heilmittel. Vielleicht mag es den einen oder anderen verwundern,
aber die Walnuss ist nicht nur sehr schmackhaft sondern auch sehr gesund, so dass sie auf bestimmte Krankheiten einen positiven Einfluss hat, oder sogar diese heilen kann.
Neugierig geworden? Dann besuchen Sie unsere Herbstveranstaltung.
Alle Interessierten sind herzlich willkommen, Ihr Obst- und Gartenbauverein Beyerberg
3. Einladungen Obst- und Gartenbauverein Ehingen
Zur traditionellen Adventsfeier am Samstag, 29.11.2014 um 19.00 Uhr Gasthaus Blank ergeht
herzliche Einladung. Es erwartet Sie eine festliche und besinnliche Feier mit Kaffee, Kuchen,
Weihnachtsgeschichte und Dia-Bildervortrag.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen Ihnen ein paar entspannte Stunden.
Die Vorstandschaft
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4. Weihnachtsschießen 2014 - Der Schützenverein Edelweiß Ehingen informiert:
Das Weihnachtsschießen 2014 findet statt:
Schießtage:
Donnerstag,
27. November 2014 von 19:00 – 21:00 Uhr
Sonntag,
30. November 2014 von 14:00 – 21:00 Uhr
Weihnachtsfeier:
Freitag,
05. Dezember 2014 19:30Uhr
mit dem Ehinger Posaunenchor und der Ehinger Schützenjugend
Der Schützenverein lädt alle Bürger zu dieser Veranstaltung ganz herzlich ein.
5. “Zweite süße Versuchung“
Sonntagscafe im Dorfgemeinschaftshaus in Dambach am Hesselberg.
Sonntag, 30.11.2014 ab 14.00 Uhr
Freuen Sie sich auf leckere selbstgebackene Kuchen und Torten.
Es laden ein, die Dambacher Frauen
6. Informationen aus dem Evangelischen Pfarramt Ehingen
Programm Kultur in der Kappel im November 2014
Donnerstag, 27.11.2014, 19.30 Uhr Autorenlesung mit Bestseller-Autor Gunter Haug. Der bekannte Schriftsteller liest uns aus seinem neuen Buch „Die Töchter des Herrn Wiederkehr“.
Krabbelgruppe
Donnerstags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr in der Kappel für alle Kinder ab ca. ½ Jahr in Begleitung eines Erwachsenen
Wir singen, machen Kniereiter und Fingerspiele, es gibt ein kleines Frühstück und anschließend
machen wir noch Programm, z.B. am 04.12. zum Thema Lieblings-Bilderbuch, d. h. jeder bringt
sein liebstes Bilderbuch mit, welches wir dann im Austausch mit allen andern anschauen. Am
13.12. dürfen die Kleinen dann ihr liebstes Spielzeug mitbringen und zum Jahresabschluss am
18.12. machen wir eine kleine Weihnachtsfeier mit Weihnachtsgeschichte und Spiel-Parkour. Im
neuen Jahr beginnen wir dann wieder am 08.01.2015
Wer Lust und Zeit hat, neu zu uns zu stoßen ist jederzeit herzlich willkommen!
Bei Fragen o. ä. können Sie sich an Angela Weick wenden (09835-2289974).
7. Veranstaltungskalender Ehingen, Beyerberg und Lentersheim
Die Veranstaltungskalender sind dem Mitteilungsblatt beigefügt.
Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt
ist Montag, 24.11.2014