Mitteilungsblatt - Gemeinde Ehingen
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Mitteilungsblatt - Gemeinde Ehingen
Mitteilungsblatt Gemeinde Ehingen Ehingen – Beyerberg Lentersheim – Dambach Wittelshofener Str. 30 : 91725 Ehingen : (09835) 9791-0 : Fax 9791-33 www.ehingen-hesselberg.de Nr.: 11/2014 Ehingen, den 30.10.2014 1. Verhalten am Wertstoffhof und in der Deponie Es wird darauf hingewiesen, dass das Personal der Wertstoffhofes und der Deponie die Anweisungen des Landratsamtes und der Gemeinde befolgen muss. Die Mitarbeiter sind deshalb auch berechtigt, z.B. unzulässige Anlieferungen zurückzuweisen oder die Sortierung von Gegenständen nach Abfallarten zu verlangen. Oftmals muss das Personal dabei Streitgespräche führen oder persönliche Beleidigungen ertragen. Es wird gebeten, gegenüber den jeweiligen Mitarbeitern entsprechende Umgangsformen zu pflegen. 2. Schließung der Deponie in der Winterzeit Die Deponie ist während der Wintermonate für Kleinanlieferungen einschließlich Grüngut etc. geschlossen. Letzter Öffnungstag in diesem Jahr ist Samstag, 15.11.2014. Die Deponie wird dann im Frühjahr wieder am Samstag, 21.03.2015 geöffnet. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die Schließung in der Winterzeit gebeten. Einerseits gibt es hier sehr wenige Anlieferungen. Andererseits ist witterungsbedingt in der meisten Zeit eine Zufahrt mit PKW nicht möglich. Grüngut nehmen auch private Kompostierfirmen an. 3. Weihnachtsbäume gesucht Die Gemeinde sucht für die öffentlichen Plätze in Ehingen, Beyerberg, Lentersheim u. Dambach Weihnachtsbäume. Sofern private Grundstücksbesitzer Bäume für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen können werden sie gebeten, sich in den nächsten Tagen mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen. Die Bäume sollten eine Länge von 4,0 bis 6,0 Meter haben. 4. Beschwerden wegen freilaufender Hunde In letzter Zeit gingen vermehrt Beschwerden wegen nicht angeleinter Hunde im Ort, aber auch außerhalb beim Bürgermeister ein. Es wird von schnellem zurennen freilaufender Hunde, insbesondere auf Kinder, berichtet. Die Hundebesitzer werden gebeten, ihre Hunde entsprechend anzuleinen. Gegebenenfalls werden Zuwiderhandlungen zur Anzeige gebracht. 5. B e k a n n t m a c h u n g Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG); Antrag auf Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes für die Brunnen Haslach H1, H3-H9 und Matzmannsdorf M1-M5 für die öffentliche Wasserversorgung der Fernwasserversorgung Franken (FWF), Fernwasserstr. 2, 97215 Uffenheim in der Gemeinde Burk, dem Markt Dentlein a. Forst, dem Markt Dürrwangen, der Gemeinde Langfurth, dem Markt Schopfloch, der Gemeinde Ehingen, der Stadt Feuchtwangen und der Gr. Kreisstadt Dinkelsbühl hier: erneute Auslegung aufgrund ergänzter/aktualisierter Antragsunterlagen Das Einzugsgebiet der Brunnen Haslach und Matzmannsdorf der Fernwasserversorgung Franken (FWF) wird durch Siedlungsflächen, Verkehrswege und Land- bzw. Forstwirtschaft vielfältig genutzt. Zum Schutz des Grundwasservorkommens der öffentlichen Wasserversorgung der FWF (Brunnen Haslach H1, H3-H9 und Matzmannsdorf M1-M5) ist aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit die Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes, das an das Einzugsgebiet der Brunnen angepasst ist, beantragt, da das bestehende Wasserschutzgebiet aus dem Jahr 1968 zu klein bemessen ist und nicht mehr den heutigen Anforderungen und Erkenntnissen entspricht und somit ersetzt werden muss. -2- Die Festsetzung des Wasserschutzgebietes erfolgt durch Rechtsverordnung gemäß § 51 und § 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Art. 31, 63 und 73 Bayer. Wassergesetz (BayWG). Das Wasserschutzgebiet betrifft die Gemeinde Burk, die Marktgemeinde Dentlein am Forst, die Marktgemeinde Dürrwangen, die Gemeinde Langfurth, den Markt Schopfloch, die Gemeinde Ehingen, die Stadt Feuchtwangen und die Große Kreisstadt Dinkelsbühl. Das Schutzgebiet besteht aus 13 Fassungsbereichen (Zone WI) 1 engeren Schutzzone (Zone WII) 1 weiteren Schutzzone (Zone WIIIA) 1 weiteren Schutzzone (Zone WIIIB). Dem Wasserschutzgebiet und seiner Unterteilung liegen die folgenden, bei den betroffenen Städten/Märkten/Gemeinden (s. o.) aufliegenden Lagepläne der Antragsunterlagen des Büros Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Koblenz, zu Grunde: Anlage 10.1 – M = 1:50.000 (schmaler Ordner – Sept. 2014) Anlage 7.2 – M = 1:25.000 (breiter Ordner – „weiterhin gültige Unterlagen“) Anlagen 7.3.1 bis 7.3.17 – M = 1:2.500 (breiter Ordner – „weiterhin gültige Unterlagen“) Die Grenzen des Schutzgebietes bzw. der verschiedenen Schutzzonen sind in diesen Lageplänen eingetragen. Die genaue Grenze der Schutzzonen verläuft auf der jeweils gekennzeichneten Grundstücksgrenze oder (wenn die Schutzzonengrenze ein Grundstück schneidet) auf der der Fassung näheren Kante der gezeichneten Linie. Die erneute Auslegung des Entwurfs der beantragten Rechtsverordnung sowie der ihm zugrunde liegenden Pläne und Antragsunterlagen wird hiermit nach Art. 73 Abs. 5 und Abs. 8 BayVwVfG i.V.m. Art. 73 BayWG bekannt gemacht. Nach dem die Unterlagen in den Jahren 2010 und 2011 bereits auslagen, wird nunmehr eine weitere ergänzende Auslegung durchgeführt. Die Auslegung erfolgt mit zwei roten Ordnern. Wobei die ergänzenden, überarbeiteten und aktualisierten Unterlagen in dem schmalen Ordner vom Sept. 2014 (Datenstand: 31.12.13) enthalten sind. Die weiterhin gültigen Unterlagen aus den vorangegangenen Auslegungen befinden sich in dem breiten Ordner. Der Entwurf der Schutzgebietsverordnung mit den dazugehörigen Lageplänen sowie den ergänzten/aktualisierten Unterlagen liegt einen Monat vom 03.11.2014 .bis 03.12.2014 im Rathaus in Ehingen, Wittelshofener Straße 30, Zimmer 1.3 während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags und mittwochs 8.30 - 12.00 Uhr sowie von 13.30 - 16.30 Uhr, donnerstags 8.30 - 12.00 Uhr sowie von 13.30 - 17.45 Uhr und freitags 8.30 - 12.00 Uhr) zur Einsicht auf. Jeder, dessen Belange durch die geplante Rechtsverordnung berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Ehingen oder beim Landratsamt Ansbach - Sachgebiet Wasserrecht -, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift etwaige Einwendungen gegen die geplante Rechtsverordnung erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4, Sätze 3 und 4 BayVwVfG). In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Werden gegen die geplante Rechtsverordnung rechtzeitig Einwendungen erhoben, werden diese in einem Termin erörtert, der noch mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem ggf. notwendigen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, -3- b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen bzw. Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung (Bevollmächtigter) entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. Hinweis: Die im Rahmen der Auslegungen in den Jahren 2010 bzw. 2011 bisher vorgebrachten Einwendungen sind weiterhin gültig und müssen nicht erneut erhoben werden. Eine schriftliche Erklärung über das Aufrechterhalten von bereits erhobenen Einwendungen ist insoweit entbehrlich. gez. Steinacker 1. Bürgermeister Nichtamtlicher Teil 1. Informationen / Termine VfL Ehingen Altpapiersammlung Die nächste Altpapiersammlung findet am Samstag, 08.11.2014 ab 9.00 Uhr statt. Einladung zur einem Bild- und Filmabend „Ehingen anno dazumal“ Karl Mack hat aus seinem Foto- und Filmarchiv eine Dokumentaktion über frühere Veranstaltungen von Vereinen (Sportler- und Feuerwehrbälle), Ausflügen, Stammtischrunden und anderen geselligen Anlässen (z. B. Bergmüller oder Angerfest) der 90er Jahre erstellt. Diese Filmrückschau bringt Ereignisse, Personen und Originale aus Ehingen in Erinnerung. Wir möchten diese äußerst interessanten Filmbeiträge einer breiten Öffentlichkeit bekanntmachen und laden deshalb zusammen mit Karl Mack die Bürgerinnen und Bürger zu einem Filmabend (ca. 1,5 Std.) am Samstag, 15.11.2014, 19.00 Uhr im neuen Sportheim Ehingen ein. gez. VfL Ehingen, Weißmann, 1. Vorsitzender Voranzeige Weihnachtsfeier auf dem Dorfplatz am Samstag, 13.12.2014 2. Einladung zur Herbstveranstaltung des Obst- und Gartenbauverein Beyerberg am 22. November 2014, Beginn: 19.30 Uhr im Gasthaus Schweizer „Walnuss die Wundernuss, ein traditionelles Heilmittel“ Wir laden Sie ein, zu einem Vortrag von Norbert Metz, über die Walnuss, eine fast vergessene Frucht mit großem Inhalt und Potenzial. Walnüsse sind äußerst nährstoffreich und lecker. Weniger bekannt sind die vielfältigen Heilwirkungen, die von diesem Lebensmittel ausgehen. Die Walnuss als traditionelles Heilmittel. Vielleicht mag es den einen oder anderen verwundern, aber die Walnuss ist nicht nur sehr schmackhaft sondern auch sehr gesund, so dass sie auf bestimmte Krankheiten einen positiven Einfluss hat, oder sogar diese heilen kann. Neugierig geworden? Dann besuchen Sie unsere Herbstveranstaltung. Alle Interessierten sind herzlich willkommen, Ihr Obst- und Gartenbauverein Beyerberg 3. Einladungen Obst- und Gartenbauverein Ehingen Zur traditionellen Adventsfeier am Samstag, 29.11.2014 um 19.00 Uhr Gasthaus Blank ergeht herzliche Einladung. Es erwartet Sie eine festliche und besinnliche Feier mit Kaffee, Kuchen, Weihnachtsgeschichte und Dia-Bildervortrag. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen Ihnen ein paar entspannte Stunden. Die Vorstandschaft -4- 4. Weihnachtsschießen 2014 - Der Schützenverein Edelweiß Ehingen informiert: Das Weihnachtsschießen 2014 findet statt: Schießtage: Donnerstag, 27. November 2014 von 19:00 – 21:00 Uhr Sonntag, 30. November 2014 von 14:00 – 21:00 Uhr Weihnachtsfeier: Freitag, 05. Dezember 2014 19:30Uhr mit dem Ehinger Posaunenchor und der Ehinger Schützenjugend Der Schützenverein lädt alle Bürger zu dieser Veranstaltung ganz herzlich ein. 5. “Zweite süße Versuchung“ Sonntagscafe im Dorfgemeinschaftshaus in Dambach am Hesselberg. Sonntag, 30.11.2014 ab 14.00 Uhr Freuen Sie sich auf leckere selbstgebackene Kuchen und Torten. Es laden ein, die Dambacher Frauen 6. Informationen aus dem Evangelischen Pfarramt Ehingen Programm Kultur in der Kappel im November 2014 Donnerstag, 27.11.2014, 19.30 Uhr Autorenlesung mit Bestseller-Autor Gunter Haug. Der bekannte Schriftsteller liest uns aus seinem neuen Buch „Die Töchter des Herrn Wiederkehr“. Krabbelgruppe Donnerstags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr in der Kappel für alle Kinder ab ca. ½ Jahr in Begleitung eines Erwachsenen Wir singen, machen Kniereiter und Fingerspiele, es gibt ein kleines Frühstück und anschließend machen wir noch Programm, z.B. am 04.12. zum Thema Lieblings-Bilderbuch, d. h. jeder bringt sein liebstes Bilderbuch mit, welches wir dann im Austausch mit allen andern anschauen. Am 13.12. dürfen die Kleinen dann ihr liebstes Spielzeug mitbringen und zum Jahresabschluss am 18.12. machen wir eine kleine Weihnachtsfeier mit Weihnachtsgeschichte und Spiel-Parkour. Im neuen Jahr beginnen wir dann wieder am 08.01.2015 Wer Lust und Zeit hat, neu zu uns zu stoßen ist jederzeit herzlich willkommen! Bei Fragen o. ä. können Sie sich an Angela Weick wenden (09835-2289974). 7. Veranstaltungskalender Ehingen, Beyerberg und Lentersheim Die Veranstaltungskalender sind dem Mitteilungsblatt beigefügt. Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt ist Montag, 24.11.2014