AdVoice 04/2003 - Forum Junge Anwaltschaft

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AdVoice 04/2003 - Forum Junge Anwaltschaft
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ompetent. Stark. Dynamisch.
Anwalt der Anwälte
DeutscherAnwaltVerlag
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-Martindale-Hubb
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an alt 24.d
11
Inhalt
Seite
orwort
Schwerpunkt: Franch, mg
• Franchisekanzleien Eine Erwiderung auf Beitrag
und Interview In der
AdvolCe 3/2003
2-3
Magazin
• Gründung einer Kanzlei im
Medizinrecht
3-6
• Der Einsatz von Notebooks
in der strafrechtlichen
6-11
Hauptverhandlung
• Nachlese vom Anwaltstag 2003
in Freiburg oder wieso sollte man
hingefahren sein...
11-14
14-16
• Was ist ein Rechtswirt?
• 14. Bielefelder Kompaktkurs 16-18
Bücnerforum
• Heidel/Pauly/Amend,
AnwaltFormulare
18-19
• Buschbell/Otting, Arbeitshilfen
19
für die Schadenregulierung
Rezen ion Seminare
• Hilger, Untersuchungshaft
• Tempke, Strafvollstreckungsrecht - anwaltliehe Hilfe
nach dem Urteil
• Hommerich, "Einzelne
MarketingmaBnahmen"
19-20
20
22-24
Euer FORUM
• Regionalbeauftragte
LG-Bezirk Zwickau
24
• Regionalbeauftragte
LG-Bezirk Göttingen
24
• Regionalbeauftragte FORUM Junge
Anwaltschaft im DAV und
Stammtische
26-29
Service
• Gebührentipp: Erhöhte
Gebühr bei § 118 BRAGO
• Stellenbörse
• Links
Das letzte
das ganz große Thema der Juristerei ist möglicherweise doch nicht die Gebühr,
sondern die Gerechtigkeit. Was aber ist gerecht? Auch wenn wir es nicht wissen,
kann es jedenfalls nicht gerecht sein, ganze Bevölkerungsgruppen nur aufgrund eines
läppischen y-Chromosoms von einer interessenvertretung auszuschließen. Das findet.
völlig zu Recht, auch jene Kollegin, die das langjährige DAV-Motto "Anwalt der
Anwälte" auf der AdVoice entdeckte und sich nunmehr fragt, ob sie sich als Frau
vom Forum überhaupt noch vertreten fühlen soll. Soll sie. Und deshalb wende ich
mich, als kleine Kompensation, in diesem Vorwort ausdrücklich nur an jenen Teil der
Bevölkerung, den als das schöne Geschlecht zu bezeichnen ich aus Angst, des
Chauvinismus geziehen zu werden, nicht wagen würde. Was nützt das? Nichts.
Überhaupt hat es mit dem Nichts bei der Produktion der AdVoice eine bedauerliche
Bewandtnis, die bei der bisherigen philosophischen Diskussion des Sujets weitgehend
unberücksichtigt geblieben ist. Das merkt man spätestens dann, wenn man bilanziert,
welche originellen Themen einem für das nächste Heft einfallen. Kaum sind aber
Thema und passende Autorin aufgetrieben, erhebt das Nichts wieder sein furchtbares
Haupt, wenn man zum Abgabetermin hoffnungsfroh in den Briefkasten guckt. Fortan
ist die Autorin bei den zahlreichen Versuchen, sie zu erreichen entweder ,.in einer Besprechung", "bel Gericht" oder aber "nicht im Haus". Was kann man da machen? Eben.
Der Blick zur glamourösen Konkurrenz von justament bringt die tröstliche Gewissheit,
mit dem Problem nicht alleine dazustehen. Dort flüchtet man Sich bei Themenmangel
in sprachliche Uichtdurchflutete Arbeitsatmosphäre bel Loh von Hülsen") oder
orthographische ("unbezalt ist unseriös") Originalität und füllt das EditOrial durch
eine Auseinandersetzung mit einem Artikel der Konkurrenz. Dieser Gedanke liegt uns
natürlich gänzlich fern.
Lichtdurchflutete GrüBe
30-31
32-34
35
ort
36
orschau/Redaktionsscnluss
35
Impressum
Liebe Kolleginnen,
Holger Hembach
35
;\ 1) (,I I
sc
ERPU
RA C 151
Franc hisekanzl ei en Eine Erwiderung auf Beitrag
und
nterview in der Advoice
3/2003
Rechtsrat schnell, unkompliziert und
wegen der Kosten überschaubar. Das ist
- soweit ersichtlich - das Konzept aller
Franchisemodelle auf dem Markt. Ist das
der Weg der Zukunft für die (Junge)
Anwaltschaft oder gilt folgende alte
Anwaltsregel weiter: "We praetice three
kinds of law: good, cheap and quick and
you can pick any two?
Wer den Franchisemarkt im "Anwaltsgewerbe" (vgl. das geplante GemeindesteuerwtrtschaftsG) beobachtet, findet
viel Werbung, aber nur wenige Franchisekanzleien. Es bilden sich auch außerhalb des Franchisemarktes - die
ersten "Filialkanzleien" wie z.B. Juraxx
heraus. Hier sollen Junganwälte gegen
eine Einlage als stiller Gesellschafter
geworben werden. Die Kanzleiräume in
guter Lage werden praktisch schlüsselfertig mit Personal zur Verfügung gesteilt. Die Anwälte vor Ort werden - wie
Freie Mitarbeiter auch - anteilig an den
Umsatzerlösen beteiligt.
Egal für welches Modell Sie sich interessieren. Die nachfolgenden Fragen gelten
völlig unabhängig von einem bestimmten Anbieter oder Vertragspartner.
Wer als (Jung-)Anwalt seine Entscheidung im Wesentlichen aufgrund von
Versprechungen in Hochglanzprospekten, PowerpoIntpräsentationen, Beiträgen In Fachzeitschriften. Videospots und
anderen Verlockungen trifft, gerä in
Gefahr, Anwalt in eigener Sache und
geschädigter Mandant in einer Person zu
werden. Drum prüfe wer sich (ewig)
bindet, sollte nicht nur für die Wahl
des/der Herzallerliebsten gelten, sondern
vor allem auch für die Flucht aus dem
rauhen und kalt gewordenen Anwaltsmarkt hinein in den wärmenden Schoß
eines Kooperationsmodells, das niedri-
2
11
C .1\
I 0
l
gere Kosten, steigende Umsätze ohne
Risiken und Nebenwirkungen versprich.
Welche Fragen sollte sich ein Junganwalt
also stellen, bevor er das nach dem
Standesamt zweitwichtigste Ja-Wort im
Leben gibt? Ein Patentrezept gibt es da
sicher nicht, da Ehepartner ebenso wie
Franchisekonzepte nur einer individuellen Prüfung unterzogen werden können.
Die Erfahrung zeigt: Erfolg am Markt hat,
wer optimistisch und innovativ denkt
und Pläne und Strategien dann auch
konkret umsetzt. Jammern über die
schwlengen Verhältnisse ist einfacher als
handeln. Auch scheint eine natürliche
Abwehrhaltung gegenüber allem Neuen
eine spätestens mit Absolvierung zweier
Staatsexamina und Anwaltszulassung
angeborene Eigenschaft zu sein. Diese
Einstellung bringt Sie in Ihrer ganz konkreten persönlichen beruflichen Situation aber auf der Erfolgsleiter keinen
Schritt weiter. Trotzdem sollte Ihr erstes
großes und bedeutendes Gerichtsverfahren nicht vor dem Insolvenzgerich
stattfinden, und zwar in eigener Sache.
Deshalb müssen Chancen und Risiken
einer Franchisekooperation genau durchdacht werden.
Wo liegen mögliche Fallstricke? «<
Je identischer der gemeinsame Außenauftritt aller Franchisepartner am Markt
ist (Corporate Identity - Briefkopf, Logo,
Werbeaktionen u.a.), desto mehr steigt
die Gefahr einer RechtsscheInshaftung
für eine Vielzahl quer über Deutschland
verstreuter Scheinsozien, die Sie im Anwaltsleben vielleicht noch nicht einmal
zu Gesicht bekommen haben. Wer haftet, wenn einer der lieben Kollegen in der
Scheinsozietät eines der Fremdgeldkonten plündert und sich nach Südamerika
absetzt? Ihre Berufshaftpflichtversicherung nicht, weil Unterschlagungshandlungen kein versichertes "Risiko" sind.
Wie sieht das grundSätzlich mit der Berufshaftpflichtversicherung der anderen
Mitgliederkanzleien aus? Sind hier - was
wünschenswert wäre - bestimmte Versicherungssummen vorgeschneben, die
über die Mindestdeckung nach § 51
BRAO hinausgehen? Soll einheitlicher
Versicherungsschutz gelten und das alles
über eine Versicherungsgesellschaft?
Prüfen Sie selbst oder lassen Sie besser
den Franchisevertrag von Jemandem
rechtlich prüfen, der sich mit der Materie
auskenn. Außerhalb des Anwaltsberufes soll es gerade im Gastronomieoder Einzelhandelsgewerbe viele Franchlsemodelle geben, die aus Sicht des
geschäftsunerfahrenen
Franchisenehmers sittenwidrige Knebelverträge sind.
Oft sind Franchisenehmer verkappte
"Scheinselbstständige" . Will Ihnen jemand vorschreiben, wie lange Sie Ihre
Kanzlei geöffnet haben oder verträgt
sich dies nicht mit Ihrem Bild vom freien
und unabhängigen Anwaltsberuf? Müssen Sie Ihre Zeit in dem Anwaltsladen im
örtlichen Einkaufszentrum auch dann
"absitzen", wenn keine Kunden bzw.
Mandanten kommen?
Anbieter von Franchisemodellen im Anwaltsberuf behaupten oft, dass die
berufsrechtlichen Probleme gar keine
seien oder es sich nur um "Nebenschauplätze" handle. Stimmt das wirklich? Wollen Sie konkret selbst in einem
anwaltsgerichtlichen Verfahren den
Testpiloten spielen, ob sich nach einem
jahrelangen Instanzenzug die Auffassung des Franchisegebers durchgesetzt
hat. Würden Sie Ihren Mandanten zu
einer Kooperation raten, bevor 2.B.
mögliche berufs- oder haftungsrechtliche Probleme abschließend geklärt
sind?
Ihr Franchise- oder Kooperationspartner
startet eine neue Werbekampagne, die
sie zumindest für unpassend, wenn nicht
berufsrechtswidrig halten. Welche Möglichkeiten haben Sie dann? Sie wollen bei
florierendem Kanzleibetrieb ihre Kanzlei
personell erweitern. Müssen Sie erst in
einer Zentrale um Erlaubnis fragen?
Spncht Ihr zukünftiger Franchisepartner
derzeit selbst noch davon, dass das
System schrittweise ausgebaut wird und
man so noch die Möglichkeit hat, selbst
mitzugestalten? Es ist eine Frage der
Sichtweise, ob man das als Chance oder
als Risiko sieht.
Wenn man dann "Gründungsmitgliedern " für die Mitarbeit am Aufbau der
Marke besonders günstige Konditionen
bietet, dann müssen Sie sich fragen, wie
lange das gilt und wie sich das auf das
Solidaritätsgefühl der nachfolgenden
Kanzleien auswirkt. Erscheint auf der
graphisch einheitlich gestalteten Website der Franchisekooperation das gemeinsame Logo gleich groß oder sogar
größer als Ihr eigener guter Name? Wenn
ja, warum ist dies 50 7
Junganwälten wird als Anreiz für ein
Kooperationsmodell ein gemeinsames
Arbeiten in einem Netzwerk in Form
eines laufenden kollegialen Austauschs
geboten. Das klingt verlockend. Genau
diese Aufgabe erfüllt aber das FORUM.
Dafür zahlen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag
und halten dafür u. a. auch gerade diese
AdVoice-Ausgabe in Händen. Das
FORUM hat eine eigene Mailingliste
exklusiv für Mitglieder, in der Sie auf (fast)
jede berufliche Frage eine Antwort
finden. Mehr unter http://www.dav
forum. de.lbund/service/ma il ing. ph P
Wir haben bundesweit mehr als 4.600
Mitglieder, von denen mehr als 300 Teilnehmer in der Mailingliste mitdiskutieren. Gibt es derzeit am Anwaltsmarkt
ein größeres Netzwerk junger Anwälte,
in dem Sie sich mi Kolleginnen und
Kollegen laufend über den Anwaltsberuf
austauschen können?
Wenn Sie an die Einrichtung der Franchisekanzlei denken. Muss jede ..Filiale"
einheitlich möbliert und technisch ausgerüstet sein? Wollen Sie die überwiegende
Zelt des Tages in einer nach rationellen
und ökonomischen Gesichtspunkten
von einem Dritten elngenchteten "Arbeitsumgebung" verbnngen oder ist
Ihnen insoweit Individualität lieber?
Der Anbieter Legltas spricht von "starken
Mitspracherechten der kooperierenden
Kanzleien" Wie stark Sind diese denn?
"Wenn die Kooperation etwas nicht will,
dann passler das auch nicht" (LegltasGeschäftsführer Dr. Heintze). Ist das
wirklich so oder zähl rechtlich nicht in
erster LInie der Franchisevertrag. Es wäre
- wenn auch möglich - überraschend,
wenn die Gemeinschaft der Franchisenehmer demokratische Mitsprachrechte
hätte.
Was bleibt Ihnen, wenn Sie den Franchisevertrag beenden 7 An dem Marken-
namen werden Sie sicher keine Rechte
haben. Wie sieht es mit den Verträgen
über die Kanzlelräume/das Personal aus?
Gehen die Mandanten das nächste Mal
zu Ihrem Franchise-Nachfolger?
Fragen über Fragen, und Jeder muss die
Individuelle Antwort für die persönliche
Karriereplanung finden. Lassen Sie sich
aber In jedem Fall nicht von Versprechungen oder Hochglanzprospekten blenden.
Rechtsanwalt Martin Lang, München
Vorsitzender des Geschäftsführenden
Ausschusses
.......GAZ N
««<
Gründung
Kanzlei
einer
im
Medizinrec ht
Der Soldan Kanzlel-Gründerpreis würdigt das Engagement und den Erfolg
junger Kanzleigründerinnen und bietet
Beate
Bahner
die Chance zur Präsentation innovativer
Konzepte. In diesem Jahr hatte die Jury
mein Konzept und meinen Weg in die
Beate Bahner ist seit 1999 Rechtsanwältin
in Heidelberg und schwerpunktmäßig
im Arzt-, Medizln- und Gesundheitsrecht
tätig. Für ihr Gründungskonzept erhielt sie
in diesem Jahr den Soldan-Kanzleigrunderpreis.
Selbstständigkeit mit dem ersten Preis
(Sachpreis im Wert von 5.000 €) ausgezeichnet. Gerne gebe ich zu, dass es mich
stolz und glücklich macht. meinen mehrjährigen und nicht immer leichten Weg
zur eigenen Kanzlei auf diese besondere
Weise anerkannt zu wissen.
Wie wurde mein persönlicher Traum von
der eigenen Kanzlei Realität? Nach vier
Jahren anwaltlicher Tätigkeit entschied
ich mich im Jahr 1999, meine eigene
Kanzlei zu gründen. Die Gründe dafür
mögen vielfältig gewesen sein; eines ISt
jedoch klar: der Wunsch nach der Selbstständigkeit war so stark, dass meistens
ausreichend Kraft vorhanden war, Rückschläge und vermeintliche" Misserfolge"
auszuhalten.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor war die
Spezialisierung in einem definierten
Rechtsgebiet. Wer sich neu platZieren
will- sogar alleine - kann sich nur durch
Spezialkenntnisse in einem Rechtsgebiet
profilieren, von dem die meisten (erfahrenen) Kollegen nichts verstehen. Von
Anfang an konzentrierte Ich mich daher
konsequent auf den von mir gewählten
Bereich im "Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht" - und zwar für niedergelassene Ärzte!
Verschiedene Mosaik-Steine, u.a. eine
monatelange freie Juristische RundumTätigkeit für eine niedergelassene Ärztin
und viel Offenheit haben mir bewusst
gemacht: Niedergelassene Ärzte haben
einen erheblichen Beratungsbedarf In
rechtlicher Hinsicht! Nicht etwa in Fragen
des Arzthaftungsrechts, sondern Im
komplizierten Kassenarztrecht, Vergütungsrecht, ärztlichen Berufsrecht, Vertrags- und Gesellschaftsrecht. Der Mandantenkreis "Ärzteschaft" schien mir ein
angenehmes Klientel (allerdings nicht
immer einfach, da von der Pharma-Industrie seit Jahrzehnten "verwöhnt" wieso also für Beratung oder Seminare
selbst bezahlen .... ?). In Heidelberg und
Umgebung gab es nach meiner Recherche nur einen einzigen spezialisierten
Anwal (zugleICh Arzt). Nach meiner
Entscheidung zur Spezialisierung Im
Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht
unternahm ich alles, um schnellstmöglich die notwendigen Rechtskenntnisse
zu erwerben: Wahrnehmung von Fortbildungsveranstaltungen, Erwerb einer
umfassenden eigenen JUrIStischen BibliOthek im Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht, gezieltes fundiertes Selbststudium.
Doch wie konnten die Ärzte erfahren,
dass es mich gibt?
Ich flef die" Heidelberger Seminare zum
Arztrecht. Für Ärztinnen und Ärzte" ins
3
Leben; schrieb ca. 2000 Adressen von
Ärzten aus Heidelberg und Umgebung
aus den Gelben Seiten in meine AccessDatenbank; suchte, fand und buchte ein
geeignetes Hotel und versandte schließlich im Oktober 1999 die ersten Einladungen. Der Rücklauf für das erste Seminar war frustierend gering - aber immerhin - mein Name war erstmalig gefallen I
Und im Laufe der Zeit verbesserte Ich die
Themen - damit wuchs auch das Interesse. Aufgrund der versandten Einladungen und gezlelter Anschreiben an die
Pharma-Industrie, die ihrer ärztlichen
Klientel viel bietet, wurde ich seit 2000
auch als Referentin im Rahmen von
Kongressen, FortbiIdu ngsvera nsta Itungen zu arztrechtlichen Themen eingeladen. Ende des Jahres 2000 wurden mir
zwei Lehrauhräge für Medizinrecht angeboten, die ich deshalb annahm, weil
die Teilnehmer dieser Aufbaustudiengänge einerseits aus dem Pharmaberelch
und andererseits aus den Arztpraxen
selbst kamen - eine gute Gelegenheit,
das Arztrecht auch aus deren Sicht zu
beleuchten.
Meine öffentlichen Auftritte bereitete ICh
sorgfältig vor: Vor meinem ers en externen Vortrag (etwa 150 Ärzte) investierte
ich mehrere Privatstunden bel einer
Rhetoriktrainerin; die Trainerin erstellte
zwei Videoaufnahmen meines Vortrages
(dies war angesichts vieler guter Tipps bis
heute hilfreich). Anfänglich übte ich
meine Vorträge sogar mehrmals vor
Freunden ein!
Richtig investieren - nicht ganz
leicht: Was nach meiner Ansicht
wichtig ist: «««««««««<
• Eine ansprechende Broschüre / Visitenkarte: Der erste Eindruck zählt I Mit
wenigen Mitteln kann man viel bewirken. Meine Broschüre kostet im Druck ca.
30 Cent pro Stück.
• Eine Homepage: Die Mandanten
suchen und finden mit gezielten Suchbegriffen die Kanzlei!
• Ein gutes Foto: Die Investition für ein
professionelles Fotostudio lohnte sich.
Die Fotosession bei einer ausgezeichneten Fotografin kostete etwa 300,- €.
4
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l
• Laserdrucker, Faxgerät. ISDN-Anlage
und Internet-Anschluss: Laserdrucker
sieht besser aus, ISDN-Anschluss ermöglicht die Weiter- und Umschaltung an
andere Telefonnummern, Internet hilft
bei der juristischen Recherche.
• Aktuellste und umfassendste Fachliteratur: Schlichtweg unerlässlich!
• Fortbildungsveranstaltungen: Ganz
wichtig für die persönliche Sicherheit
und die Kontaktpflege mit den Kollegen,
vor allem als Einzelkämpferin.
nebenan entschieden, sondern die notwendige Übernachtung im Tagungshotel
gebucht, auch wenn es anfänglich den
Geldbeutel strapazierte.
• Gelegentlich inS Restaurant: Gerade als
Einzelkämpferin im Home-Office muss
man mittags mal raus und sich ein nettes
Essen gönnen. Auch dies stärkt das
Selbstwertgefühl; die Studentenzeiten
sind schließlich vorbei!
Richtig investieren - nicht ganz
leicht: Worauf ich (bislang) verzich-
tethabe««««««««««<
• Den Computerexperten an der Hand:
Unerlässlich bei Computerproblemen,
die ja den letzten Nerv rauben können.
Ich bezahle grundsätzlich jeden Telefonsupport - und weiß, dass ich im Notfall
immer anrufen kann ...
• Studentische Mitarbeiter / Praktikanten
einsetzen: Zum Kopieren, Recherchieren,
Postfach leeren und für organisatorische
Aufgaben. Ist natürlich in einer Universitätsstadt wie Heidelberg nicht schwer
zu finden.
• Putzhilfe und sonstige Entlastung gönnen: Selbst wenn die Wohnung oder das
Büro (früher) noch sowinzig war, ich wollte
nie Zeit verschwenden mit lästigen Aufgaben, mich lieber auf die Kernkompetenzen
und den Kanzleiaufbau konzentrieren!
• Bahncard 1. Klasse / Taxi gönnen: Vor
beruflichen Terminen, Vorträgen und
Seminaren erste Klasse und Taxi zu fahren, stärkte mein Selbstwertgefühl und
vermittelte ein hilfreiches Gefühl von
Erfolg - vor allem zu Beginn des Kanzleiaufbaus. Mein Motto: Bloß nicht wegen ein paar Euro umständlich Straßenbahn fahren o.ä.! Wer angemessene
Honorare verlangen will, darf selbst nicht
kleinlich sein ...
• Das teure Hotel bei mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen buchen: Nette
Kolleginnen trifft man abends oft an der
Hotelbar - oder beim Frühstück, diese
beruflichen Kontakte können sehr wertvoll sein, wenn man mal nicht weiter
weiß! Daher habe ich mich als Einzelkämpferin stets gegen die kleine Pension
• Der Farbtupfer auf der Broschüre oder
dem Briefkopf: Farbe macht den Druck
teuer und ist auf dem Briefpapier überflüssig, da ohnehin viel gefaxt wird.
• Technischer Schnickschnack auf der
Homepage: Dies verlangsamt die Homepage enorm und ärgert den User, die
Besucher wünschen gezielte Informationen und kein Stadtpanorama oder tolle
Video-Inszenierungen ..
• Bei Computerproblemen teure Firmen
engagieren: Studenten können dies auch
(ich habe einfach im Computergeschäft
die jungen Freaks angesprochen!) und
verdienen sich gerne was dazu. Meine
bisherigen studentischen Computer-Experten sind telefonisch fast immer erreichbar, wohnen um die Ecke und verlangen 20,- € die Stunde, immerhin viel
billiger als die Firmen-Experten!
• Die Sekretärin: Konnte und wollte ich
mir in den ersten drei Jahren nicht leisten,
vor allem, da ich ohnehin keinen "klassischen" Kanzleibetrieb unterhalte. Die
fehlende Sekretärin erfordert allerdings
den perfekten Umgang mit dem Computer und den Verzicht auf typische Sekretariatsarbeiten, z.B. Zwangsvollstreckungen (geht alles an den Kollegen Krebs).
• Das teure, schicke Leasing-Fahrzeug:
Muss vor einem Mandantengespräch
sowieso meist in die Garage und wird
daher gar nicht wahrgenommen. Steuersparen mit Leasing macht erst Sinn, wenn
man überhaupt nennenswert Steuern
bezahlen muss (ist bei mir erst seit 2002
der Fall ...). Weite Strecken fahre ich schon
zur Stressvermeidung grundsätzlich mit
dem Zug - und in Heidelberg reichen die
Fahrräder (zwei Kanzlei-Räder), mein
knallroter Moto-Roller und mein kleiner
schwarzer Punto bestens aus.
• Die teuren Kanzleiräume: Wir wohnen
in schönster Heidelberger Lage in einer
großzügigen, repräsentativen Altbauwohnung mit hohen Räumen und Stuck.
Drei von vier Räumen werden von mir
tagsüber als Kanzlei genutzt und sind
multifunktionell gestaltet (großes Wohnzimmer enthält mein Büro; repräsentatives Esszimmer dient als Besprechungsraum; Gästezimmer hat einen komplett
eingerichteten Arbeitsplatz für Studenten). Meine aktuelle Suche nach externer
Bürogemeinschaft hat gezeig • dass viele
Kollegen keinesfalls so ansprechende
Räumlichkeiten haben. Also kann es
noch ein Weilchen gut so weitergehen ...
Im Übrigen habe ich ohnehin wenig Mandantenverkehr - die Ärzte haben wenig
Zeit, die Mehrzahl der Mandate ist überregional und wird durch KommunikatIonsmöglichkei en bes ens abgewickelt.
• Das teure Anwaltsprogramm: Microsoft-Office bietet für meine Bedürfnisse
alle Möglichkeiten, die ich brauche.
Zwangsvollstreckungen kann und mag
ich nicht, kommen selten vor, dann gebe
ich diese einfach weiter.
Unabhängigkeit von
Mitarbeitern :
Sekretariat und
Ich hatte 1999 weder externe Büroräume
noch Platz in meiner Wohnung und
schon gar kein Geld für eine Sekretärin also musste es alleine gehen. Meine guten Computerkenntnisse In Ward und
Excel habe ich zwischenzeitlich perfekioniert und auf weitere Programme
ausgedehnt - das alles kann eine Sekretärin typischerweise ohnehin nicht, ist
aber für meine Tätigkeit unabdingbar l
• Word - Schreibprogramm
Selbständig Briefe schreiben, Erstellung
von Briefköpfen und Dokumentvorlagen,
Erstellung von Serienbriefen, Formatierung von Rundschreiben, Gestaltung von
Publikationen und Rundschreiben
• Excel - Tabellenkalkulationsprogramm
Rechnungen erstellen können, Steuererklärungen eigenhändig erstellen, komplizierte Berechnungen und rechnerische
Überprüfungen im Rahmen der Mandatsbearbeitung erstellen können, (hier
vor allem Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse)
• Access - Datenbankprogramm
Verwaltung von Adressdaten zur Versendung von Rundschreiben, Möglichkeit der
Filterung und des Exports in Serienbriefe
• Powerpoint - Präsentationsprogramm
Komfortable Erstellung von Präsentationen für Vorträge, Seminare, Workshops,
Lehraufträge
Beste Gestaltungsmöglichkeiten für einen ansprechenden Vortrag
Möglichkeit zur Erstellung von Begleitunterlagen L Handzetteln ")
• Outlook - Kalenderprogramm
Verwaltung von Terminen / Fristen,
Adressverwaltung, E-Mail-Programm
Mein Gründungskonzept: Zeitvalenzen
in der Anlaufphase nutzen:
Im ersten Gründungsjahr rennt einem
niemand die Bude ein - anstatt frustriert
zu sein, versuchte ich, diese Freiräume
und Zeiten gezielt zu nutzen:
• Werbung in eigener Sache betreiben:
Kanzleibroschüre erstellen, Homepage
gestalten, Rundschreiben versenden, Seminare vorbereiten und durchführen
• Die beste Werbemaßnahme ür meine
Kanzlei: Ein Buch schreiben!
Ich stieß zufällig auf das Thema des
ärztlichen Werbeverbotes und fand nur
ein Buch dazu, das mich aufgrund der
fehlenden Qualität empörte. Ich be-
schloss, es einfach besser machen und
selbst ein Buch zu schreiben. Dem
Springer-Verlag schickte ich einen Entwurf der ersten Seiten und eine Gliederung - drei Tage später lag der Autoren-Vertrag im Briefkasten - 9 Monate
später war das Buch fertig!
Das Buch wurde nicht nur vom Bundesverfassungsgerich und anderen Gerichten zitiert - es fand vor allem aufgrund
eines gut lesbaren Layouts sowohl bei
der Ärzteschaft als auch bei den Juristen
besonderen Anklang.
Als "Expertin" wird man gerne auch von
Journalisten gefragt - Interviews sind
eine hervorragende Werbung für die
eigene Kanzlei! Aktuelle Rechtsthemen
werden von den Journalisten gerne
aufgegriffen - eine gute Zusammenarbeit macht sich bezahlt - und ist ein
hervorragendes Marketing. Selbstverständlich sollten diese Beiträge in Medien
erscheinen, welche die Mandantschaft
liest, hier etwa die Ärztezeitung, Medical
Tribune und andere Ärztezeitungen.
Mein Gründungskonzept: Durchhalten - nicht zu früh aufgeben - an sich
glauben ««««««««««<
• Schlaflose Nächte und Existenzsorgen
akzeptieren:
Das geht wohl allen Existenzgründern
so! Gegebenfatls auch einmal die Strategie ändern, nicht alle ergriffenen Maßnahmen tragen gleich schnell oder gleich
gut die erwünschten Früchte.
• Den eigenen Wunsch zur Selbständigkeit nie aus den Augen verlieren:
Kaum jemand hätte geglaubt, ich könne
mich tatsächlich als Einzelkämpferin erfolgreich in Heidelberg etablieren: "Gehen Sie in eine Frankfurter Großkanzlei" ,
"Kind, bewirb Dich bei der UNO, mit
Deinen Sprachkenntnissen". "Sie sind
allein - aha". Jeder wusste am besten,
wie man "Karriere macht". Kollegen,
Freunde, Familie ...
Nicht nur die eigenen Zweifel, sondern
auch den Zweifel anderer zu bekämpfen,
war nicht immer einfach. Aber als
"Widder" wollte ich es so - und habe
meinen Weg eigensinnig und mit
großem Willen und Einsatz verfolgt.
I
I
III
Mittlerweile sind die guten Ratschläge
verstummt.
• Vermeintliche Rückschläge als Chance
sehen:
Es geht nicht immer glatt im Berufsleben:
Meine ersten 4 - 5 Jahre der anwaltlichen
Tätigkeit waren zwar spannend, aber
nicht sehr geradlinig ... Ohne diese
Erfahrungen hätte ich mich allerdings
kaum zur eigenen Kanzlei und damit zur
Selbständigkeit und Unabhängigkeit
entschieden. Vieles hätte sich - ohne
manche kleinen Rückschläge auch beim
Aufbau der Kanzlei - wohl nicht so
erfolgreich entwickelt!
• Meine eigene Kanzlei - es gibt keinen
Weg mehr zurück!
Heute vertrete ich bundesweit niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, auch
manche Klinik und kann seit 2002 Umsätze verzeichnen, die es mir aufgrund
meiner gering gehaltenen Betriebsausgaben inzwischen ermöglichen, gut zu
leben. Ich bin gefragte Autorin und Mitautonn, Referentin und "Expertin " im
Arztrecht. Seit Juli bin ich Justiziarin des
Privatärztlichen Bundesverbandes - auch
dies vor allem eine gute Gelegenheit, sich
bei der geWählten Mandantschaft weiterhin einen Namen zu verschaffen.
Der Traum von der Selbständigkeit - ein
schöner Traum?
Nach vier Jahren harter und fleißiger
Arbeit - ein Traum, der in Erfüllung ging
und durch die Verleihung des Kanzleigründerpreises auch einen wunderbaren
Abschluss der Gründungsphase fand.
Doch es geht weiter: Ab 1. Dezember
bekomme ich Verstärkung durch eine
junge und engagierte Kollegin, die ich
mir sorgfältig ausgesucht habe. Den von
der Soldan GmbH verliehenen Sachpreis
habe ich sofort eingelöst in Büromöbel
für ihren neuen Arbeitsplatz. Ich freue
mich darauf, nun im Team zu arbeiten,
etwas entlastet zu sein und mit der
neuen Kollegin auch neue Projekte in
Angriff nehmen zu können.
Die eigene Kanzlei - das macht trotz
vieler Sorgen wirklich Spass!
Rechtsanwältin Beate 8ahner;
Heide/berg
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Der Einsatz von Notebooks in
sind einige Gigabyte), bei denen für
Jeden Stehordner eine Datei angelegt
worden ist, dann erschließt sich gar
nichts mehr. So eine Datei hat dann
schon mal 20 oder 30 MB; diesen Wust
Seite für Seite durchzuklicken, ist alles
andere als lohnend oder gar effektiv.
der strafrechtlichen Hauptverhandlung
Wer als Anwalt Strafsachen macht, der
muss kopieren. Ermittlungsakten, Gerichtsakten, Beiakten und manches
mehr. In Großverfahren und bei jahrelangen Ermittlungen wuchert der Aktenbestand unter der Hand ins Unermessliche. Die moderne Technik bietet den
besonderen Reiz, statt raumfressender
Kopienbände Dateien anzulegen, die
sich auf dem Notebook (nich No buch,
wie ein Landgericht unlängst schrieb)
locker mit in die Sitzung nehmen lassen.
Aber "Stöbern" führt nirgends hin, denn
in Dateien stöbert man anders als in
Papier: Herumstöbern in Dateien erweist
sich rasch als die umständlichste Art, alle
Niels- Hoffmann ist Rechtsanwalt in der
So,zietät Wessing IJ Verjans in Düsseldörf.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Wirtschaftsstrafrecht.
wichtigen Umstände in den Akten zu
übersehen. - Im Regelfall ist der Aktenbestand natürlich deutlich geringer.
Gleichwohl: Die zentrale Frage geht
dahin, wie der Inhalt zu erschließen sei.
So locker ist der Umgang mit digitalisierten Akten aber gar nicht. Wer sich
mit einem Aktenbestand von achthundert Stehordnern konfrontiert sieht, bekommt immerhin anhand der Rückenschilder noch eine Vorstellung von der
Michael Rosenthai ist, nach Assistententätigkeit bei Prof. Dr, Jürgen Baumann, seit
1985 in Karlsruhe als Rechtsanwalt tätig.
Von 1995 bis 2002 übte er seinen Beruf in
einer vor allem revisionsrechtlich ausgerichteten SOZietät mit Prof, Dr. Günter
Widmaier aus. Seit 2002 ist·er als EinzeIanwalt in K-arlsruhe tätig.
Struktur des Verfahrens. Mit ein bisschen
Erfahrung findet man auch rasch jene
Ordner, auf die es ankommt. Und jene,
in denen etwas Hilfreiches stehen könnte, die aber in der Zwischenzei in Vergessenheit geraten sind.
Begegnet man diesen 800 Leitz-Ordnern
allerdings in der Form von zwei DVDs (das
Das Dateiformat scheint uns nicht
wählbar zu sein: Am Portable Document
Format (PDF) führt derzeit kein Weg
vorbei. Auch der Mandant will die Akten
lesen können, und einen Acrobat Reader
findet er überall. Mit ungewöhnlichen
oder gar proprietären Bildformaten fängt
er wenig an, auch dann, wenn man ihm
ein kleines Leseprogramm zur Verfügung
stellt. Auch bietet das PDF Möglichkeiten
der weiteren Verarbeitung, die kein anderes Bildformat leistet.
Scanner: Um die Akten vom Papier in
den Computer zu bekommen, benötigt
man zunächst einmal einen Scanner. Das
Gerät muss über einen ordentlichen Vorlageneinzug verfügen, und das Scannen
darf nicht langsamer gehen als das
Kopieren. Seit etwa 18 Monaten haben
beide Autoren (unterschiedliche) CanonGeräte aus der ImageRunner-Serie in
Betrieb, die noch keinerlei Schwierigkeiten bereitet haben (außer, natürlich,
der unausrottbaren Heftklammer im
Vorlageneinzug). Diese Geräte sind
Sicher ist sicher:
Das neue
Ortsverzeichnis
2004.
Ortsverzeichnis 2004
Gerichte und Finanzbehörden
20. Auflage 2004,
787
Seiten. broschiert. 58 €
ISBN 3-8240-0672-3
Nichts ist ärgerlicher als Fristversäumnisse durch Irrläufer. Arbeiten Sie deshalb nicht mit veralteten Adressen, sondern nur
mit dem neuen Ortsverzeichnis
2004.
Das neue Ortsverzeichnis 2004
zeichnet Sich Wieder durch hohe
Aktualität und Zuverlässigkeit
aus. Denn selbstverständlich
wurden wieder sämtliche Adressund Zuständigkeitsdaten bei den
Gerichten und Finanzbehörden
direkt abgefragt und aktualisiert.
Die Auswertung der Gesetz- und
Verordnungsblätler der Länder
ergab
• für Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen:
Übertragung von Aufgaben auf
andere Amtsgerichte
• für Nordrhein-Westfalen.
Rheinland-Pfalz und
Thüringen:
Änderungen über die Zuständigkeiten der Finanzämter
• für Baden-Württemberg
und Brandenburg:
Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse
• für Schleswig-Hotstein:
Auflösung der Dberfinanzdlreklion Kiel
• fürs Saarland:
Zusammenführung der Aufgabenbereiche Finanzkasse.
Bewertung. Kfz-Steuer und
Grunderwerbsteuer bei
emlgen Zentralfinanzämtern
Aus dem Inhalt:
Zuständigkeiten:
alle Gememden mit Postleitzahlen
lalphabetisch geordnet] und dem
jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht und Finanzamt· Straßenverzeichnis zu einzelnen Postleitzahlen. deren Bereich sich auf
mehrere Amtsgerichte erstreckt·
Erläuterungen zu Stadten mit
mehreren Finanzämtern
Gerichte:
alle Amtsgerichte mit Postanschriften. Telekommunikationsn ummern. Bankverbindung,
abgegebenen Zuständigkeiten sowie Angabe des Jeweils
zuständigen LG. DLG. ArbG. SozG
und VerwG, jeweils mit Postanschriften und Telekommunikationsnummern • Bundes- und
Landesgenchte mit Postanschriften und Telekommunikationsnummern • Sonderteil ..Insolvenzgerichte"
DeutscherAnwaltVerlag
Erhältlich im Buchhandel oder direkt beim Verlag.
www.anwaltverlag.de • Telefon 0228 91911-44· Telefax 0228 91911-77
Staatsanwaltschaften
Finanzämter:
alle Finanzämter mit Postanschriften. FA-Nummer.
Telekommunikationsnummern.
abgegebenen Zuständigkeiten,
Angabe der Zuständigkeiten für
BP, Straf- und Bußgeldsachen
und Steuerfahndung. der zuständigen OFD und des zuständigen
Finanzgerichts, Jeweils mit Postanschrift und Telekommunikationsnummern • umsatzsteuerliehe Erfassung im Ausland ansässiger Unternehmer
"Multifunktionsgeräte": Sie scannen
und kopieren nicht nur, sondern können
auch als Netzwerkdrucker und Fax
eingesetzt werden. Die Handhabung
am Gerät ist wie bei jedem gewöhnlichen
Kopierer. Die ImageRunner kommen
mit emer ganz rudimentären ScanSoftware daher, dem "Scan-Gear Tool" ,
was aber nicht stört. Es arbeitet nämlich
reibungslos mit allen Programmen
zusammen.
Als Auflösung genügen in der Regel 200
dpi; das reicht den meisten Texterkennungsprogrammen. Manche weigern
sich sogar, höhere Aulösungen als 300
dpi zu bearbeiten. BJlddateien speichert
man am besten als lpg-Dateien.
Kopieranweisungen: Hier entsteht erheblicher Mehraufwand. Für Kollegen.
die ohnehin "alles durchkopieren" lassen, vergrößert sich der Aufwand für
Anweisungen nicht. Wer jedoch beim
Kopieren Überflüssiges weglassen möchte, muss über smnvolle Dateigrößen
und -namen nachdenken. Einigermaßen bewährt hat sich entweder das
Beibehalten der von der Staatsanwaltschaft gewählten Aktenbezeichnung oder die Verwendung von
Bandnumerierung und Seitenzahlen,
und erst recht hat sich bewährt, hier nur
die erste gescannte Seite anzugeben
(also nicht: 224_246.pdf, sondern
224.pdf). Ein aussagekräftiger Zusatz
C,Anklage", "Gutachten" und dergleichen) ist immer wertvoll. Wer eine
ungefähre Vorstellung davon hat, wie
sich die Akten in bestimmte Themen
aufgliedern lassen (z.B. "Konkurs XGmbH" oder "Rechtshilfe SchweiZ"),
fährt u.U. besser, wenn er den Dateien
Namen zuteilt, die ein Datum repräsentieren (in der Reihenfolge JJMMTI,
weil so die zeitliche Reihenfolge beim
Sortieren nach Namen eingehalten werden kann, also z.B. 011130_Schlussver·
fügung.pdf, wenn sie vom 30.11.01
stammt). - Zu denken ist auch an eme
sinnvolle Stückelung, um die Dateien
nicht zu groß werden zu lassen.
Dateien, in denen man wegen ihrer
schieren Größe nicht mehr vernünftig
navigieren kann, smd keine ArbeItserleichterung. Was eine vertretbare
Größe ISt, hängt von der leistung des
schwächsten Notebooks im Büro ab.
Programme: Als nächstes Ist zu klären,
mit welchem Programm man den
Scanner ansteuert und die Daten später
weiter bearbeitet. Unabhängig voneinander sind wir zur Ansicht gekommen,
dass nur zwei ernsthaft in Betracht
kommen, nämlich Acrobat von Adobe
und PaperPort von Scansoft. Alle derzeItigen Programme weisen für die umfassende Aktenbearbeitung des Anwalts
noch kleinere Schwächen auf.
PaperPort könnte an sich das Programm
der Wahl sein, Neben dem proprietären
Dateiformat * .max kann das Programm
Jetzt (ab Version 9) auch pdf-Datelen
erzeugen. Es erlaubt, die gescannten
Selten (die immer noch Bilddateien sind)
in einigen Grundfunktionen zu bearbeiten. Schiefe Vorlagen lassen sich über
ganze Dateien hmweg begradigen,
schwarze Stellen und schwarze Ränder
lassen sich ebenso entfernen wie jene
kleinen dunklen Punkte, die entstehen,
wenn das Papier der Vorlage nicht ganz
weiß war. Diese BearbeItungsmöglichkeiten sind hilfreich, wenn Aktenteile in
emen Schriftsatz "eInkopiert" werden
sollen. Eine begradigte Kopie ohne
schwarze Ränder sieht einfach besser
aus. Für das Einfügen solcher Kopien in
Schriftsätze haben sich tif-Dateien (im
Format der Gruppe 4-Faxe) sehr bewährt. PaperPort kann in diesem Format
(und etlichen anderen Grafikformaten)
abspeichern, auch als mehrseitlge tiffs.
Überzeugende Features von PaperPort
sind seine Texterkennung (die aber bel
pdf-Dateien nur funktioniert, wenn sie
mit PaperPort erzeugt worden sind), die
Möglichkeit PDF-Stapel aufzulösen und
neu zusammenzusetzen - was bei neuen
Aktenteilen wichtig werden kann - sOWie
leichte und umfangreiche Möglichkeiten,
mit anderen Programmen zusammenzuarbeiten. Eine Fülle von Exportformaten erlaubt, Dateien oder Ausschnitte an andere Anwendungen zu
"senden", auch als Text (welche OCRengine dabei benutzt werden soll, lässt
sich einstellen). Die PaperPort-eigene
Texterkennung wirkt deutlich genauer
als Omnipage (was wundert) und als das
bishenge Modul PaperCapture von
Acrobat. Allerdings: Der erkannte Text
und das ursprüngliche Bild werden nicht
in einer Datei vereinigt. Vielmehr legt
PaperPort ein Index-VerzeIChnis an, das
den Text mit der FundsteIle verknüpft.
Sucht man einen bestimmten Begriff,
erhält man die Treffer in einem gesonderten Fenster als Text. Durch Klicken
kann man SICh die BIlddatei anzeigen
lassen, und zwar an der Stelle, an der der
Text steht. Dieses Verfahren wirkt sehr
umständlich, die Zuverlässigkeit der Texterkennung macht die Methode aber
doch recht sicher bei Akten von geringem Umfang, deren Inhalt man im wesentlichen ohnehin .,im Kopf hat"
Die Nachteile von PaperPort liegen im
kryptischen Verhalten und einem gewissen Mangel an ZuverläSSigkeit. Auf
einem Windows 2000-Rechner wollte
PaperPort nicht mehr richtig laufen,
nachdem das Servicepack 3 eingespielt
war. Das hat irgendwie mit den Thumbnails zu tun, die PaperPort anlegt. Verzeichnisse, in denen noch keine Thumbnails erstellt waren, konnte PaperPort gut
lesen; gab es erst einmal Thumbnails, hat
es Minuten gedauert, bis der Inhalt emes
Verzeichnisses angezeigt wurde (aber
eben kryptisch: es gab keinen Verlass
darauf, m welchem Ordner das geschah
und wann). Einen überzeugenden Support hat Scansoft hier nicht leisten
können; nach Wochen hat sich das
Problem durch - Löschen eines bestimmten VerzeIChnisses - Wieder verflüchtigt.
Außerdem fuhrwerkt das Programm in
den Optionen von Winword und Excel
herum; das lässt Sich erst nach emem
Besuch der FAQ-Seite abstellen {dort
findet man die nötige Befehlszeile
»regsvr32 lu "[Laufwerk]: \ [pfad zu
PaperPort} \ ppdfaddin.dH" «). Dennoch
Ist PaperPort zu empfehlen, für ein
begrenztes Budget allemal.
Ehrgeizigere Zwecke erfüllt der Vielfach
teurere Aerobat. Dass er, wie em on dit
wissen will, etwas für Buchdruckersei und
nichts für das Informationszeitalter, stört
für unsere Zwecke überhaupt nicht. Die
Texterkennung führt das Modul PaperCapture durch, das zum Lieferumfang ge-
"
,
hört. Bei Acrobat 5 konnte das kostenlose
Modul immer nur 50 Seiten verarbeIten
(einige Kollegen sollen deshalb Ihre
Dateien In Teildateien von 50 Selten zerlegt, ge-captured und dann wieder zusammengeführt haben); gekaufte Module wurden abhängig von der Zahl der
erkannten Selten berechnet (sie kamen
mit einem Dongle). Obendrein ist das
Modul gern an schiefen Selten gescheitert. All das war in der Vergangenheit
eher dazu geeignet, den interessierten
Anwalt von der Verwendung des Acrobat abzuschrecken.
Mit Acrobat 6 sind neue Zelten angebrochen: Er hat ein voll funktionsfähiges
PaperCapture-Modul im Lieferumfang,
ohne Beschränkung auf bestimmte Seitenzahlen. Die Erkennungsleistung ist
gegenüber Acrobat 5 erheblich gesteIgert; die unentzifferbaren Stellen sind
deutlich weniger geworden.
Über PaperCapture lässt sich die Bilddatei in ein nach Text durchsuchbares Bild
oder in eine (reine) Textdatei umwandeln.letzteres hat den Nachteil, dass bei
Texterkennungs-fehlern das Original
nicht mehr zugänglich ist (es sei denn, es
wäre unter einem anderen Namen abgespeichert). Außerdem bemüht sich Acrobat. die richtige Schrift zu benutzen; das
kann im Irrtumsfall gewöhnungsbedürftig aussehen, aber auch hier hat man
einfache Korrekturmöglichkeiten. Die
reizvollere Alternative Ist die nach Text
durchsuch bare Bilddatei. Acrobat 6 stellt
hier nicht nur eine detaillierbare Suchfunktion zur Verfügung, man kann die
Suche auf bestimmte Bereiche, eine
Datei oder bestimmte Dateiverzeichmsse
beschränken. Bei der Suche nach Worten
erstellt Acrobat Trefferlisten und die
Stelle in der Bilddatei wird markiert, bel
der das Wort auhaucht. Die Suchfunktionen stehen auch dem Mandanten zur
Verfügung, wenn er nur den (kostenlosen) Acrobat Reader 6 hat. Der Nachteil: Es können Dateien von beachtlicher
Größe entstehen. Daran wäre also gegebenenfalls schon beim Erstellen der
Kopieranweisung zu denken.
Beide Programme erlauben selbstverständlich, Seiten zu drehen, was vor
10
'\1 \ \
allem bei querformatigen Listen das
Lesen erleichtert.
Eine verlässliche Empfehlung, welches
Programm "besser" sei, lässt sich nicht
Wirklich geben. Ob der Scanner mit PaperPort besser arbeitet oder mit Acrobat, ist
vermutlich eine frage der lokalen Konfiguration. Generell kann man aber sagen,
dass PaperPort beim Einlesen der Akten
und bel der BIldbearbeitung seine Stärken
ausspielt. Dabei kann es sem Bewenden
haben, solange der Aktenbestand überschaubar ist. Erweist es sich als notwendig, den Aktenbestand genauer zu erschließen, Ist Acrobat das Programm der
Wahl. Die Autoren betreiben eine Mischung: mit PaperPort wird gescannt und
geschönt, dann geht's Im Acrobat weiter.
Dem Mandanten - und bei Sockelverteidlgungen auch den Kollegen - kann
man dann recherchierbare COs oder OVOs
überlassen; was in der Regel pOSitiv aufgenommen Wird.
Das Erschließen des Aktenbestandes
bleibt Handarbeit des Anwalts. Zwar
kann die Texterkennung durchaus von
den Kanzleimitarbeitern bewerkstelligt
werden, und es gibt auch Fälle, in denen
ein nach Suchbegriffen durchsuchbarer
Datenbestand genügt. Namentlich in der
Hauptverhandlung (evtl. aber auch
schon in der Besprechung mit dem Mandanten) kann das zu langsam sein. Hier
bietet Acrobat vorzügliche Hilfsmittel.
Zunächst lassen sich lesezeichen anlegen,
die den raschen Zugriff auf bestimmte
Stellen der Datei erlauben. Ist etwa ein
Zeuge mehrfach vernommen worden,
kann es Sinnvoll sein, alle Vernehmungen
In einer Datei zusammenzufassen und die
Jeweils erste Seite mit einem Lesezeichen
zu markieren. Weil die Lesezeichen
hierarchisch angelegt werden können,
lassen sich innerhalb von Vernehmungen
besonders wichtige Stellen ZUsätzlich
vermerken (etwa solche Passagen, die
man gegebenenfalls vorzuhalten beabSichtigt). Ähnliches leisten die Kommentare, die sich - übrigens auch bei PaperPort - in vielfältiger Form {frei, als Notiz,
als Unterstreichung usw.l anbnngen und
mit der Suchfunktion auch finden lassen.
Fast unverzichtbar sind die Kommentare,
wenn die Dateien thematisch geordnet
werden: Man muss sich vermerken, dass
die Vernehmung Sauerbruch vom
11.11.97 aus Band IV, S. 3435ff. stammt,
sonst kann man In der Verhandlung auf
Nachfragen keine Auskunft geben.
Es lassen Sich aber nICht nur LesezeIChen
und Kommentare innerhalb einer Datei
anlegen, sondern auch Sprungverknüpfungen auf genau deflnierbare Stellen
innerhalb anderer Dateien. Ist dem
Zeugen bei seiner dritten polizeilichen
Vernehmung aus dem Asservat 8.2.2.1
die Seite 19 vorgehalten worden und
gleich darauf aus Band 52 die Anlage 4
zur Vernehmung des Zeugen Meier,
kann und muss man so riesige Sprünge
mit Sprungverknüpfungen absichern.
Sonst ISt der Zeuge entlassen, bevor man
auch nur den Gegenstand des ersten
Vorhalts gefunden hat.
Zu dieser Art der Bearbeitung gibt es
selbstverständlich Alternativen; diese
Dinge sind In erster linie Fragen des
persönlichen Geschmacks und es Arbeitsstils. Wer lieber eine pdf-Datei mit
allen Wichtigen FundsteIlen erzeugen
möchte und die Links von diesem
FundsteIlenverzeichnis auf die Fundstellen legen möchte, der kann genauso
gut zum Ziele kommen.
Da Acrobat auch die Möglichkeit bietet,
einzelne Seiten aus Dateien Wieder zu
entnehmen (mit oder ohne Löschen des
Originals). kann man sich auch gesonderte Dateien für den anstehenden
Hauptverhandlungstag herrichten. In
einer solchen Datei könnte sich dann
eine polizeiliche Vernehmung befinden,
ein Sachverständigengutachten und
verschiedene Urkunden, die für den betreffenden Zeugen eine Rolle spielen.
Hier kann bei der Zusammenstellung
allerdings relativ rasch etwas übersehen
werden. Eine bestimmende Überlegung
zur geeigneten Vorgehensweise kann
auch sein, ob man in der Hauptverhandlung lieber in einer Datei hin- und
herblättert oder ob man lieber zwei
Fenster geöffnet haben möchte (Acrobat
erlaubt es nicht, die gleiche Datei noch
einmal zu öffnen).
Insgesamt ist die Befassung mit der
elektronischen Akte eine lohnende Beschäftigung. Hat man sich an diese Form
der Aktenarbeit erst einmal gewöhnt,
möchte man sie nicht mehr missen. Mit
rasanter Geschwindigkeit lassen sich im
Gericht oder In der Besprechung zielsicher wich Ige Stellen .. aufschlagen";
man hat eigene Kommentare und Verweise zur Hand und stets den gesamten
Aktenbestand dabei. Trotzdem kann es
In der Hauptverhandlung noch einmal
richtig spannend werden: Akkulaufzeiten von acht Stunden oder mehr sind
derzeit noch nicht die Reget. Bei einer
ganztägigen Hauptverhandlung ist also
abzusehen, dass das Notebook auch
dann unterwegs schlappmacht, wenn
man alle Möglichkeiten genutzt hat, den
Stromverbrauch zu senken. Ein Stromanschluss ist da ganz hilfreich.
In aller Regel hat die Justiz keine Probleme damit, den Anwälten ein wenig
von ihrem Strom abzugeben, der auch in
Sitzungssälen ohnehin aus der Steckdose
kommt. Selbst wenn kein Stromanschluss da sein sollte, etwa In Sälen, die
noch den Hauch der Todesurteile einer
vergangenen Zelt atmen (aber, seltsamerweise, auch in einigen neu gebauten
Gerichten), wird doch meistens ein Verlängerungskabel aufgetrieben und die
Stromversorgung sichergestellt. Die
Autoren kennen es nicht anders. Aber:
es scheint auch Gerichte zu geben, die
von ihrem kostbaren Saft nichts hergeben möchten. Einigermaßen witzig ISt
noch die Begründung, so ein Netzkabel
sei ein Fallstrick, der die Verfahrensbeteiligten und vor allem die Zeugen und
Sachverständigen gefährde; das könne
der Vorsitzende nicht verantworten. An
Albernheit nicht mehr zu überbieten war
allerdings, dem Anwalt strafrechtliche
Konsequenzen anzudrohen für den Fall
der 11 Nutzung des gerichtsinternen
Stromnetzes ohne ausdrückliche Genehmigung der Verwaltung« (vgl. ZAP
17/2003 S. 893). Ha man jedenfalls
gedacht, biS der PräSident eben dieses
Gerichts auf den Antrag, diese Genehmigung zu erteilen, zu wissen begehrte,
auf welche Anspruchsgrundlage sich der
Herr Rechtsanwalt denn stützen wolle ...
Über diesen Justlzlellen Kinderkram ISt
der Anwalt selbstverständlich erhaben
und führt einen Ersatz-Akku bel sich.
Oder zwei.
Rechtsanwalt Niels Hoffmann, Düsseldorf,
und
Rechtsanwalt Michael Rosenthai,
Karlsruhe
MACiAZI
««<
NachlfSf vom Anwaltstag 2003
in Frfiburg odfr WifSO solltf
man hingffahrfn fin ...
Die Frage, weshalb man als junger
Anwalt zum Anwaltstag fahren sollte,
mag ein Rückblick auf den diesjährigen
Anwaltstag erleichtern.
1. Stand des FORUMS «««««<
Für die FORUMs-Mitglieder ist natürlich
der
wichtigste
Anlaufpunkt
der
FORUMs-Stand. Als fast einzige Arbeitsgemeinschaft hat das FORUM einen eigenen Stand auf dem DAr. Traditionell in
der Nähe des DAV, jedoch mit einer eigenen Standbesetzung, die durch die
Regionalbeauftragen und GFA-Mitglieder geWährleistet wird. Das hat den
Vorteil, dass Mitglieder immer kompetente Ansprechpartner finden.
Die Erfahrung zeigt. dass fast Immer
interessante Gespräche zustande kommen und Erfahrungsaustausch betrieben
wird. Dies geschieht nicht nur von den
Ehrenamtlichen gegenüber den Mitgliedern, sondern vlce versa, Insgesamt wird
eigentlich jeder interessante Gesprächspartner getroffen haben. Dies zeigt sich
auch daran, dass unser Stand immer
besonders gut besucht war. Die Standfläche reichte nicht aus, sodass es immer
wieder zu Staus bei dem vorbeiziehenden Publikum kam. Dadurch haben auch
ältere Kollegen erfahren, dass es das
FORUM gibt.
a) Kaffeebecher
Für die Mitglieder gab es am Stand nicht
nur nette Gespräche und Erfahrungen,
sondern durch eine gemeinsame GiveAway-Aktion mit dem Hauffe-Verlag
konnten wir den Mitgliedern einen
Isolierkaffeebecher überreichen. Damit
wollten wir das nächtliche Durchhaltevermögen unserer Mitglieder steigern.
Wie man auf dem Foto von links nach
rechts sieht, scheinen RA Gemp (Hauffe
Verlag), RAin TanJa Irion (FORUM), RA
Kaiser (Hauffe Verlag) und Roland
Bischoff (FORUM) selbst viel Vorfreude
auf diese dann erträglichen Nachtsitzungen zu haben.
b) Kontakte/ Networking
Ansonsten sieht man, dass der Stand
immer dicht belagert war und die Regionalbeauftragten immer mit Rat und Tat
wie Bärbel Hamm-Schulte (Kempten),
Ute StattIer (Berlin und jetzt GFA),
Annette Rüb (Münster) sowie im Hintergrund rechts Konstantin Malakas
(Würzburg ) mit Gesprächspartnern gute
Gespräche führten. Der Vorteil dieses
ungezwungenen Gesprächs ist, dass im
Regelfall keine regionalen Wettbewerber
anwesend sind und so ein ungehemmter
Austausch möglich ist. ohne dass wie bei
Fortbildungen die Gespräche dann unterbrochen werden, wenn die Kaffeepause endet. Dies ist gerade beim DAT
nicht der Fall. Hier kann der Austausch in
Ruhe geschehen.
2. Vorträge «««««««««<
Ansonsten hat sich der GFA mit zwei
Wichtigen Punkte für junge Anwälte
auch mit Veranstaltungen inhaltlich
ausemander gesetzt.
a) Vereinbarkei von Familie und Anwaltsberuf
Da war emmal die Frage des biologischen Alters unserer Mitglieder. Die
Frage von Vereinbarkeit von Familie und
Anwaltsberuf wurde m emer Veranstaltung durchaus kritisch aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet.
Ergebnis dieser Veranstaltung konnte
nur sein, eine erste Sensibilität für das
Thema zu finden, ohne Patentrezepte
anbieten zu können. Schließlich hängt
1I
alles vom Einzelfall ab. Grundtenor war
nach meiner Auffassung jedoch, dass unsere Generation der FORUMs-Mitglieder
die höhere Belastung als MutterNater
würdigt, was insbesondere bei den selbstständigen Teilnehmern auf dem Podium
nachvollziehbar ist. Darüber hat die anschließende Diskussion sicherlich für die
eine oder den anderen Gedankenansätze
für eigene Problemlösungen geboten.
b) Wettbewerbsvorteile durch sichere
Intern kom munikation
Eine weitere Podiums- und Vortragsveranstaltung beschäftigte sich mit der
Frage, inwieweit betriebswirtschaftliche
Überlegungen eine sichere Internetnutzung begründen können. Ausgehend
von der Überlegung, dass jeder Bearbeitungsvorgang der Sekretariatsangestellten Kosten verursacht und Material und
Resourcen bindet, wurde dargestellt, wie
die Kommunikation schneller, kostengünstiger und reproduzierbar gestalltet
werden kann. Dabei wurde auch auf die
Kostenunterschiede der einzelnen Arbeitsschritte eingegangen. So wurde
verglichen, welche Kosten ein Brief- Faxund verschlüsselter Mailversand verursacht, insbesondere wenn der Personalaufwand einbezogen wird. Unter dem
Gesichtspunkt, dass der Anwalt selbst
diese Vorgänge durchführen und somit
das Sekretariat entlasten kann oder
dieses dadurch weniger Postadministration durchführen muss, kann kostengünstiger und vor allen Dingen auch
schneller kommuniziert werden
führender Ausschuss gewählt, der sich
bereits vorgestellt hat. Insbesondere
haben sich auch bei der teils kontrovers
geführten Diskussion die Themen Rechtsanwaltsvergütung und Anwaltsausbildung als besonders problematisch für die
junge Anwaltschaft herausgestellt.
Für die Kollegen, die sich neue Trends,
Literatur, Bürobedarf und Technik sowie
anwaltsspezifische Dienstleistungen ansehen wollen, ist der Anwaltstag mit der
AdvoTec eine Pflichtveranstaltung . Die
AdvoTec ist übrigens kostenlos, lediglich
die Anwaltsveranstaltungen sind kostenpflichtig - für FORUMs-Mitglieder jedoch
wieder stark verbilligt.
4. Mitgliederversammlung FORUM<
Die Mitgliederversammlung war gut besucht. Es wurde ein neuer Geschäfts-
12
(>
lll( I (
10
«~«~ce«~«~«~
Auf dem DAT wurde Interessenten die
sich im Relaunch befindliche Advojob
gezeigt und einer breiten Öffentlichkeit
vorgestellt.
8. RegionaJbeauftragten-Treffen «<
5. Offline-Treffen der Mailingliste «
Die inzwischen über 300 Mitglieder der
Mailingliste haben auf dem DAT die
Chance genutzt, herauszufinden, hinter
welchen Diskussionsbeiträgen welche
Gesichter steckten. Es war daher ein
interessanter Abend, da auch der harte
Kern der Mailingliste vertreten war. Besonders schön war festzustellen, wie sich
die Kollegen erkannten, und obwohl sie
sich bisher noch nicht persönlich gese-
hen hatten, gleich in tiefe Diskussionen
vertieft waren. Daran konnte abgelesen
werden, dass sich nicht völlig Fremde
trafen.
6. Give-Aways «~«~ce«~«~«~«~«~<
3. Neue Entwicklungen und Tendenzen«««««««««««
7. Jobbörse Advojob
Ansonsten gab es natürlich Werbegeschenkewiez.B. BGB-Textbände beim Anwaltverlag, tolle Mützen, die einen als
Anwalt 24 ausweisen, Kugelschreiber und
die FORUMs-Becher. Diese wurden auch
liebend gerne von älteren Rechtsanwälten
an unserem Stand" abgegriffen", bis wir
diesen mitteilten, dass die nur für Mitglieder bestimmt seien. Da kam dann
häufig die Antwort: "Bin ich". Dies konnte jedoch in den meisten Fällen durch
Augenscheinsnahme bestritten werden
und der Becher blieb für die Mitglieder
stehen. Ansonsten bestand aber die Tendenz, dass auch die Werbegeschenke an
Wertigkeit und Häufigkeit abnahmen.
Des Weiteren wurde die Chance einer
Aussprache zwischen dem GFA und den
Regionalbeauftragten genutzt. Es war
eine Großzahl von Regionalbeauftragten
anwesend, sodass hier die Stimmung
und Probleme der Mitglieder vor Ort
erörtert wurden. Dabei wurde deutlich,
dass die Tendenzen in der Mailingliste
sich mit den Berichten der Regionalbeauftragten deckten. Auch die Ergebnisse
der Arbeitskreise wurden diskutiert und
insbesondere, ob eine aktive Stellungnahme des FORUMs sinnvoll sei.
9. Kurioses
«~«~ce«~«~«~«~«~«~<
Auf dem DAT hat man nicht nur aktive
Junganwälte sehen können, sondern
auch ältere Kollegen, die in einem
Workshop mit Lego spielten. Es handelt
sich hierbei nicht um die Kollegen, die
den DAT-Kindergarten geplündert haben, sondern um Teilnehmer eines
Mediationsseminars Beim DAT ist übrigens nach vorheriger Anmeldung auch
für die Kinderbetreuung gesorgt l
10. und das wichtigste zum Schluss:
Party««««««««««««
Neben all diesen inhaltlich wichtigen
Punkten sind jedoch auch die geselligen
Aspekte des Abends zu erwähnen. Wer
an diesem Abend etwas länger bei heißer
Als Anwalt erleben Sie oft, wie schnell )ICh Im Leben vieles anderl. Da
fragl man sich, wie gut die berufliche EXistenz abgesicherllst Auf die
Gerling Berufshaftpflicht ist Verlass - dank einer Haftungsanalyse. die auch spezielle RIsiken Ihrer BeratungstätIgkeIl berücksichtigt Angehende Rechtsanwalte profmeren von gunstigen
Konditionen,
o
Bitte um Ruckruf wegen eines Berarungstermlns
Vo, und Zuname
Straße,
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gerling.de.
Oder schicken Sie uns einfach ein Fax:
Hau'Snumm~,
Po'tl"l>ahl Ort
GeDLlIISdauJm
Fax +49 221 144-5155
Tel./Fa, privat
Tel/Fa ge5Ch,
G
GERLING
WIr unternehmen
IcherheiL
Er ist entweder ausgebildeter Rechtsanwaltsfachangestellter mit zwei Jahren
Weiterbildungsstudium oder Absolvent
einer privaten Ausbildungseinrichtung
mit dem Wissensstand der 1. jur. Staatsprüfung oder er studierte an der FH oder
VWA.
Da die Bezeichnung "Rechtswirt" nicht
unter § 132a StGB fällt, kann auch der
Absolvent eines Hochschulfachzertifikates oder von Lehrgängen an der FernUniversität Hagen ein" Rechtswirt" sein.
Rechtswirte haben also nicht bloß irgendeinen Kurs besucht.
Teilweise liegen die Schwerpunkte im
juristischen Bereich, teilweise wird mehr
Wert auf" Kanzleipraxis " gelegt. Ein Absolvent irgendeines "einfachen Lehrgangs" ohne jegliche staatliche, staatl.
anerkannte oder von Autorität zeugende Prüfung (Anwaltskammer, IHK, zugelassener Rechtsanwalt) ist daher kein
Rechtswirt.
Verschiedene Bezeichnungen ««<
Die konkreten und korrekten Bezeichnungen zeigen sehr eindeutig, welchen
Ausbildungsinhalt und welche Ausbildungsform der Rechtswirt genossen hat.
Zulassungsvoraussetzung für die FH ist
nicht zwingend die (Fach-)Hochschulreife. Eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende Berufsausübung genügen je nach Bundesland
(siehe z.B. Verordnung über den Zugang
besonders befähigter Berufstätiger zu
den Hochschulen im Lande Hessen,
GVBI. 11 70-223 v. 13.6.2002), um an der
FH (nach einer Aufnahmeprüfung) zugelassen zu werden. Ein Rechtswirt hat
daher nicht zwingend Abitur. Zur Kammerprüfung werden geprüfte Anwaltsgehilfen mit zweijähriger Berufstätigkeit
zugelassen, unabhängig vom Schulabschluss.
Während der Dipl.-Rechtswirt an der FH
und der Rechtsäkonom an der Verwalungs- und Wirtschaftsakademie studierten und der Geprüfte Rechtsfachwirt bei
der Anwaltskammer seine Prüfung
ableistete und z.B. Unterricht an der FH
für Rechtspflege Bad Münstereifel (schon
wieder wird klar auf eine Fachhochschule
hingewiesen!) genossen hat, absolvierte
der Rechtswirt ohne Zusatzbezeichnung
"fach" i.d.R. eine Ausbildung an einem
privaten Institut, was allerdings noch rein
gar nichts über den Stellenwert sagt. Die
materielle Gleichwertigkeit zeigt sich erst
anhand der Ausbildungsinhalte.
Ausbildungsinhalte ««««««
Während der" Geprüfte Rechtsfachwirt"
in Büroorganisation, BRAGO, Buchführung und Vollstreckungsrecht perfekt
ausgebildet ist, hat der Absolvent der FH
hervorragende Kenntnisse in BWL, Buchführung und Informatik. Mit der eigentlichen Aufgabe eines Rechtsanwalts haben beide wenig gemeinsam, denn es
fehlt die juristische Methodenlehre und
die Anwendung der Rechtsnormen. Der
Kammer-Absolvent kann daher hervorragend Schulden für den Mandanten
eintreiben und weiß, wie seine Buchhaltung aussehen muss. Von der VwGO
hat er aber nur ungenügend Kenntnis.
Der FH-Absolvent mag ein hervorragender Kanzleimanager und Wirtschaftsjurist sein. Von der Strafprozessordnung
hat er aber nur wenig Ahnung.
Die Absolventen von Privatinstituten wie
der FSH erhalten" von allem etwas". Sie
wären in der Lage, einen Widerspruch
zum abgelehnten BSHG-Antrag zu
bearbeiten. Von Rechnungswesen oder
dem Umgang mit Personal haben sie
aber genauso wenig Ahnung wie von
Steuern und Computern. Sie gleichen
dieses mit umfassenden Strafrechtskenntnissen aus.
Gemeinsamkeiten«««««««
Eines haben alle Rechtswirte gemeinsam,
nämlich eine sehr gute Ausbildung im
Zivilrecht (8GB allgem. Teil, Schuldrecht,
Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht).
Ein Rechtswirt und Rechtsfachwirt hat
außerdem sehr gute Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im
Arbeitsrecht. In allen anderen Bereichen
muss er sich spezialisieren, sei es nun Verwaltungsrecht, Buchhaltung oder das
Strafgesetzbuch.
Ausblick ««««««««««<
Der Rechtswirt ist ein eigenständiger Berufszweig, ein Fachmann - auf seinem
Gebiet.
Das Wissen des Rechtsfachwirts geht
"mehr in die Tiefe als in die Breite". In
den Bereichen, in denen er ausgebildet
ist, hat er mehr Ahnung als mancher
durchschnittlicher Volljurist.
Die Beschäftigung von Rechtswirten in
Anwaltskanzleien und in der Wirtschaft
ist daher sicherlich lohnenswert.
Justitiar Martin Krause,
.. München
MACiAZ N ««<
14. BieleFelder Kompaktkurs
Vom 1.2. bis. 31.5.2003 fand zum 14.
Mal der Kompaktkurs des Instituts
für Anwalts- und Notartätigkeit der
Universität Bielefeld unter Leitung
von Professor Dr. Stephan Barton
und Prof. Dr. Fritz Jost in Zusammenarbeit mit dem Anwaltverein Biele·
feld statt.
I. Zielgruppe und Konzeption ««<
Der Kompaktkurs wendet sich vor allem
an Referendare, die sich während verschiedener Stationen zuweisen lassen
können, wie z.B. vier Monate in der
Wahlstation, aber auch an junge Assessoren. Der Kurs lässt sich aber auch gut
Thomas
Fandrey
nach dem ersten Examen in der Wartezeit aufs Referendariat nutzen. So setzten sich auch die Teilnehmer aus 51 %
Referendaren, 35 % Assessoren, 2 %
Rechtsanwälten
zusammen.
und
12%
anderen
Ziel des Kompaktkurses ist es, in fünfmal
wöchentlich stattfindenden, jeweils
sechsstündigen Veranstaltungen junge
Juristinnen und Juristen auf die spätere
Tätigkeit als AnwalVNotar vorzubereiten. Dabei soll der "Justiz-Orientierung"
der gegenwärtigen Juristenausbildung
etwas abgeholfen werden, die mehr auf
die forensische als auf rechtsgestaltende
und streitvermeidende Tätigkeit ausgelegt ISt und sich mehr an der richterlichen
als der anwaltlIChen Sichtweise orientiert. Dies obwohl ca. 90-95% der Referendare Anwalt oder Syndikusanwalt
werden.
Inhalt des Kurses sind daher neben der
forensischen Anwaltstätigkeit auch die
außergerichtliche Streitbeilegung und
die Rechtsgestaltung. Die Umsetzung
erfolgt In Form von Plenarveranstaltungen, die entweder einer Vorlesung
ähneln oder als Kolloquien abgehalten
werden. Während des größten Teils der
Kursdauer laufen parallel dazu Arbeitsgemeinschaften, in denen Themen vertieft aufgearbeitet werden. Der Besuch
dieser AGs kann nur nachdrücklich
empfohlen werden. Die Teilnehmerzahlen Sind auf max. 25 Teilnehmer
begrenzt und erhöhen den Input gegenüber den Plenarveranstaltungen deutlich. Die stark nachgefragten AGs, z.B.
Anwaltstätigkeit im Zivil- oder Arbeitsrecht, werden Wiederholt angeboten,
um möglichst vielen Teilnehmern die
Möglichkeit zur Teilnahme zu geben.
Als Dozenten treten überwiegend
Rechtsanwälte und Notare auf. Auch
Richter und Professoren sind unter den
Referenten.
Ergänzt wurde das Programm durch eine
Jobbörse, die nun Im dritten Jahr In folge
stattfindet, bel der SICh Kanzleien aus der
Region vorstellten. Dort konnte man sich
mit den Berufsträgern austauschen und
auch bewerben.
Ferner wurden im Kurs Inhalte angeboten, die bei vielen Studierenden Im
Studium zu kurz kommen. So etwa eine
Einführung In die Buchführung, Bllanz-
recht, Rhetorik und Körpersprache sowie
Mediation.
Der Kompaktkurs besteht aus vier Monats-Modulen, die auch einzeln oder in
frei wählbaren Kombinationen gebucht
werden können. Einschränkungen bei
der Wahl der Monatsbausteine bestehen
für zugewiesene Referendare. Informationen dazu erteilen die Stammdienststellen.
Die Kosten des Kurses werden durch
Sponsoren, vor allem die Hans Soldan
Stiftung, niedrig gehalten. Ein Monatsmodul kostet 153,39 €. Für alle Module
zahlt man als Frühbucher (biS 30.09. des
Vorjahres) 511,20 €.
11. Inhalt der Monatsbausteine ««<
Im Rahmen dieses Betrages kann nicht
ausführlich auf sämtliche Veranstaltungen eingegangen werden. Es sollen nur
einige Veranstaltungen besonders be·
tont werden, ohne damit den Wert
anderer Veranstaltungen mindern zu
wollen.
Im Februar-Modul stand die forensische
Anwaltstätigkeit im Zivil und Verwaltungsrecht im Mittelpunkt. Aus diesem
Monat sollen vor allem vier Punkte besonders betont werden.
4
Zu Beginn des Monats gab es einen sehr
hilfreichen Block zum anwaltlichen Berufsrecht zur Haftung des Anwalts, zu
Marketing und Strategien bei der Gründung einer Anwaltskanzlei, zur Kanzleiorganisation sowie ein Kolloquium zu
anwaltlicher Denk- und Arbeitsweise.
Im Rahmen letztgenannter Veranstaltung konnten Teilnehmer in Rollenspielen die Inhalte erproben und einüben. Ergänzt wurde dies durch Partnerübungen
für alle, bei denen z.B. ein Teilnehmer an
einem anderen durch Verhandlungsgeschick etwas abhandeln musste.
Ebenfalls positiv ist die Arbeitsgemeinschaft zur Anwaltstätigkeit im
Zivilrechtaufgefallen. Diese wurde mehrfach von unterschiedlichen Dozenten angeboten. In meinem Durchgang begann
die AG damit, eine konkrete Kanzlei·
gründung durchzuplanen und durchzurechnen. Es schloss SICh ein Teil zur Man-
datsbearbeltung vom ersten Kontakt
zum Mandanten bis zur Zwangsvollstreckung des Titels an. SchließlICh
wurde noch ein Kurzrepetitorium zum
Scheck- und Wechsel recht angehängt.
Drittens schließlich gab es im Rahmen
einer AG eine 18-stündige Einführung in
die Mediation. Diese ist als Form der
außergerichtlichen Streitbeilegung in
Deutschland, zumindest im Vergleich zu
den USA, noch relativ neu. Jedoch finden
sich in den Gesetzen bereits mehrere
Ansätze in dieser Richtung wie z.B. in
§ 7a BORA (Bezeichnung als Mediator)
oder § 15a EGZPO (GütesteIle, einvernehmliche Streitbeilegung) oder § 5a 1II 1
DRiG (Fassung ab 01.07.2003). Nach
einer Einführung 10 das Wesen und die
Techniken der Mediation erlebten und
trainierten die Teilnehmer diese in Rollenspielen selbst. Aufgrund der vielen Teilnehmer und der nur 18 Stunden war
aber leider nicht mehr als ein Einblick in
die Materie möglich.
Etwas hinderlich war an diesem Modul,
dass die Veranstaltungen wegen des
zunächst noch andauernden Vorlesungsbetriebs an der Uni Im Stadtzentrum
stattfanden und im Laufe des Monatszur
Uni verlegt wurden.
Das März-Modul hatte dte forensische
Anwaltstätigkeit im Zivil-, Straf- und Arbeitsrecht zum Gegenstand. Dabei
wurde im Rahmen der AG Anwaltstätigkeit in Strafsachen eine Hauptverhandlung als ROllenspiel veranstaltet, mit
Video aufgezeichnet und anschließend
ausgewertet, um den Teilnehmern eine
Selbsteinschätzung und Verbesserung
der Fähigkeiten zu ermöglichen.
Darüber hlOaus gab es auch in diesem
Modul wieder Themen, die unabhängig
vom jeweiligen Wahlfach der Referendare sehr nützlich waren. So wurde eine
30-stündige Examensvorbereitung an·
geboten. Gegenstand waren einerseits
Aktenvorträge aus den verschiedenen
Rechtsgebieten. Außerdem gab es einen
Tag lang eine simulierte mündliche
Prüfung. Thematisch dazu passend war
die Veranstaltung "Erfolgreiche Bewerbung als Rechtsanwalt". In gedanklicher
Fortsetzung gab es Veranstaltungen zum
Gebührenrecht und den Fristenproble-
"
'7
men in der Praxis sowie zur Kanzleiorganisation.
Im April-Modul stand die rechtsgestaltende Anwaltstätigkeit im Zivil- und
Wirtschaftsrecht im Mittelpunkt. Rechtsgestaltung wurde im Familien- und Erbrecht angeboten. Ferner wurden u.a.
neue Vertragstypen wie Factoring und
Franchising behandelt. Besonders sollen
nur zwei Veranstaltungen betont werden.
Im Bilanzrecht gab es zunächst eine
sechsstündige Einführung in die Buchhaltung, die bei vielen Teilnehmern zunächst Grundlagen legen musste. Dies
war aber nicht nur sehr sinnvoll, sondern
im Hinblick auf den folgenden 18-stündigen Bilanzrechtskurs auch notwendig.
Der Rhetorikkurs über 18 Stunden wurde
von einer Schauspielerin gehalten, mit
der u.a. Bewerbungssituationen trainiert
wurden. Dabei wurde von der richtigen
Atmung bis zur Körperhaltung bei den
Teilnehmern nachgebessert, wo erforderlich. Eine ungewöhnliche Erfahrung,
da wir zunächst eher vermutet hatten,
wir würden mit dem Aufbau einer Rede
und sprachlichen Stilmitteln der Rhetorik
vertraut gemacht. Stattdessen war von jedem Teilnehmer aktive Mitarbeit gefordert.
Das Modul im Mai hatte anwaltliche
Rechtsgestaltung im Wirtschaftsrecht und
die Anwaltstätigkeit im Steuer- und
internationalen Recht zum Gegenstand.
Zunächst fand eine Einführung ins Steuerrecht statt. Dabei lagen die Schwerpunkte
auf dem EStG und der AG. Die Mehrzahl
der Teilnehmer hatte kaum Kenntnisse,
obwohl Sich die große Relevanz des Themas Steuern in der Veranstaltung zeigte.
Es kan n nur angeraten werden sich zu mindest Grundkenntnisse im Steuerrecht zu
verschaffen.
Die weiteren Themen des Moduls reichten
vom Internationalen Privatrecht (Vertrags-,
Gesellschafts-, Familien-, und UN-Kaufrecht) bis zum EU-Recht. Dabei wurde klar,
dass unser Recht in immer größerem Maße
durch die EU mitbestimmt wird (z.B.
Verordnungen, Richtlinien) und Kenntnisse auf diesem Gebiet auch das Verständnis
des deutsche Rechts erleichtern helfen
(z.B. BGB in der Fassung seit 01.01.2002).
Auch in diesem Modul wurden wieder Arbeitsgemeinschaften angeboten zu den
I (. ~1I1
'l
•
Themen "Rechtsgestaltung bei Gründung
einer GmbH" und "Gesellschaftsrechtliche Gestaltung und Steuerrecht".
Wegen des inzwischen laufenden Sommersemesters fand dieses Modul wieder
im Stadtzentrum Bielefelds statt.
Postfach 10 01 31, 33501 Bielefeld,
Telefon: 0521/1 06-3924, Fax: 0521/1 068057, e-mail: [email protected]
Assessor u. Mediator Thomas Fandrey,
... ..
. Essen
111. Resümee «««««««««
Der Kurs vermittelt durch die Themenvielfalt einen guten Überblick über
häufige Probleme und "Anfängerfehler"
und eine Reihe von Anregungen. Einige
Veranstaltungen sind auch so speziell,
dass sie über einen Überblick hinausgehen. Man kann aber im Kompaktkurs
keine gravierenden Wissenslücken im
Eilverfahren schließen und auch nicht in
Kürze zum Experten reifen. Dennoch ist
die Zelt gut verwendet, um zu sehen vor
welchen Problemen man in der Praxis
stehen kann. Insbesondere haben die
Veranstaltungen gefallen, in denen "Softkills" vermittelt wurden. Wissen kann man
sich auch alleine anlesen. Aber Fähigkeiten
muss man im Austausch entwickeln.
Die Qualität der einzelnen Veranstaltungen kann nicht einheitlich beurteilt werden, da sie stark vom jeweiligen Referenten, dem Geschmack, dem Vorwissen und
den Interessen des Einzelnen abhängt.
Unabhängig davon ist schon das Zusammentreffen von 160 Teilnehmern, gegenüber 148 im Vorjahr, aus 13 Bundesländern eine gute Gelegenheit zum
Austausch und um Kontakte zu knüpfen.
Schließlich soll erwähnt werden, dass die
Kursteilnehmer an der Uni Gasthörers atus genießen und damit in den Genuss
der Nutzung von Bibliothek, Rechenzentrum und aller Sporteinrichtungen
kommen. Dies erhöht neben dem kulturellen Angebot und den landschaftlichen
Reizen Bielefelds, wie der Sparrenburg
als Wahrzeichen der Stadt und dem
Teutoburger Wald, den Freizeitwert. Last
not least wird über die Teilnahme am
Kompaktkurs eine Urkunde ausgestellt,
die bei Bewerbungen durchaus positive
Resonanz bewirkt.
IV. Informationen «««««««
Weitere Informationen sind erhältlich
unter http://www.kompaktkurs.de oder
über das Institut für Anwalts- und
Notarrecht der UniverSität Bielefeld,
UM<~
AnwaltFormulare
Schriftsätze - erträge - Erläuterungen
Heidel/Pauly/Amend (Hrsg.), 4. Auflage 2003. 2486 5., mit SchriftsatzCD-ROM, 158 EUR, Deutscher Anwaltverlag
Der "HeideIlPauly/Amend" erscheint inzwischen in der 4. Auflage und hat sich
zum Standardformularbuch für die gesamte anwaltltche PraxIs entwICkelt. Die
Fülle der behandelten Rechtsgebiete ist
beeindruckend und lässt wohl kaum eine
Frage offen. Behandelt werden insgesamt 56 Rechtsgebiete von A wie Aktienrecht bis Z wie Zwangsvollstreckung.
Insgesamt 61 Spezialisten ihres Gebietes
haben sich an dem Werk beteiligt und
lassen ihr Wissen und ihre praktische
Erfahrung einfließen. Innerhalb der
jeweiligen Kapitel werden sowohl die
außergerichtliche als auch die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts ausführlich
begleitet. Dabei werden alle in der Praxis
relevanten Sachverhaltsalternativen behandelt. Die Rechtsgrundlagen werden
dargestellt und der Anwalt beraten, wie
er vorzugehen hat. Diese Beratung endet
dann jeweils in einem Formulierungsbeispiel. Weitere Muster und Checklisten
runden die Darstellung ab. Insbesondere
für den Anfänger, aber auch für den
erfahrenen Anwalt, der in Rechtsgebieten tätig wird, die nicht zu seiner täglichen Praxis gehören, sind die AnwaltFormulare eine unschätzbare Hilfe. Der
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Gegenüber der Vorauflage ist das Werk
erhebl ich erweitert worden. Zahlreiche Gesetzesänderungen waren einzuarbeiten,
so die ZPO-Novelle, das neue Schadensersatzrecht, Änderungen im Mietrecht,
Änderungen der StPO sowie der VwGO.
Im Arbeitsrecht waren die Hartz-Gesetze
zu berücksichtigen und vieles mehr.
Gegenüber derVorauflagewurden die Kapitel Franchiserech , Vergaberecht und
Wohnungseigentumsrecht neu aufgenommen; zu eigenständigen Kapiteln
erweitert wurden Stiftungsrecht, Pianfeststellungsrecht und öHentliches Baurecht.
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mit Schriftsätzf'n Vf'rträgf'n
Erläuterungen und übf'r 400
bundesdf'utschf'n Gf'setzf'n
Heidel/Pauly/Amend (Hrsg.), 138 EUR,
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Das komplette Buch AnwaltFormulare ist
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Rechtsanwalt Norbert Schneider,
............................... NeunkIrchen
Arbf'itshilfen für die Schadf'nregu Ii f'rung
Buschbell/Otting, 4. Auflage 2003. 526 S.,
54 EUR, Deutscher Anwaltverlag
Um sich in einer immer komplexeren
Arbeitswelt zurechtzufinden, braucht man
Orientierung und Leitplanken. Schneller
Zugriff auf Informationen über das
Internet - mit Hilfe von Suchmaschinen sind heute schon unabdingbar, in der
täglichen RegulierungspraxIs aber oft zeitraubend und nicht immer zielführend.
Es ist daher wohltuend und von größtem
Wert, dass neben fragmen ierten elektronischen Informationen nach wie vor
papierene Handbücher existieren, die auf
einen Blick alle relevanten Adressen,
Übersichten und Tabellen zur Verfügung
stellen. Dies geWährleisten jetzt in
4. Auflage die von Hans Buschbell und
Joachim Otting herausgegebenen "Arbeitshilfen für die Schadenregulierung" .
Dieses Nachschlagewerk kann man getrost schon zu den Klassikern rechnen. Es
gehört auf jeden Schreibtisch
Die Kunst bei der Erstellung von Arbeitshilfen besteht darin, sich auf das Wesentliche zu beschränken - der viel zitierte
Mut zur Lücke - und keinen Datenfriedhof zu generieren. Dass dies in der vorliegenden Ausgabe Wiederum gelingt, liegt
an der hohen Fachkompetenz der beiden
Autoren, die die Schadenregulierung aus
Sicht der Anwälte, aber auch der Sachverständigen und Werkstätten kompetent beurteilen können.
Die Forderung eines Automobilbauers
"Reduce to the max" ist hier eingelöst.
Europäische Integration und Rechtsetzung schreiten voran. Die Sinnvolle Er-
weiterung der Arbeitshilfen um Informationen und Adressen Im Hinblick auf
die 4. KH-Richtlinie spiegelt dies Wieder.
Hilfreich wäre vielleicht ein alphabetisches Stichwortverzeichnis. Auch könnte
für die nächste Auflage überprüft werden, ob nicht wesentliche Marktteilnehmerwie "Audatex" oder die beiden Restwertbörsen "Autoonline" und "CarTV"
sowie die Prüforganisation "Control
Expert" Erwähnung finden sollten.
Dieses "Versäumnis" schmälert aber in
keiner Weise den Wert der jetzt vorliegenden Auflage. Das Buch ist zum nicht
mehr wegzudenkenden täglichen Helfer
geworden!
Bewertung: §§§§
M. Bude/,
Allianz Versicherungs AG
REZE
~1I:'VlI
Untersuchung haft
Seminar der DeutschenAnwaltAkademie
Referent: Dr. Hans Hilger
26.9.2003, Hannover
Ein Mandant kommt und fragt seinen Verteidiger, ob gegen Ihn bereits ein Haftbefehl vorliegt Wie bekommen wir als
Rechtsanwälte diese Information? Die
Staatsanwaltschaft wird im Hinblick auf
den Ermittlungserfolg ungern Auskunft
geben. Das Gleiche gilt für die Polizei.
Lösung: Der Verteidiger legt Beschwerde
gegen den (vermeintlichen) Haftbefehl
ein. Dadurch werden die Akten dem Beschwerdegencht vorgelegt, der Verteidiger
erhält umfassende AkteneinsIcht auch in
den Haftbefehl und dessen Begründung.
Mal ehrlich: Wer hätte das gewusst?
Sicherlich gibt es einige Strafrechtsexperten, die die Klaviatur der StPO beherrschen
wie ein Pianist sein Klavier. Das dürfte aber
nicht der Regelfall sein.
"" ,
In dem Seminar zur Untersuchungshaft
wurden viele praktische Hinweise gegeben, vor allem zur Verhältnlsmäßlgkei der
Untersuchungshaft und zu dem Themenkreis der apokryphen Haftgründe.
Praktische Hinweise für die mündliche
Haftprüfung vor dem Haftrichter wurden
ebenso vermittelt wie die sonstigen formellen Rechtsbehelfe gegen den Haftbefehl wie z. B. die Haftbeschwerde, die
weitere Beschwerde und eventuell sogar
die Verfassungsbeschwerde.
strafrechtlich nicht sattelfeste Rechtsanwalt seinen Mandanten im Vorführungstermin sachgerecht verteidigen.
Die Veranstaltung war praxisnah gestaltet
und insbesondere für den in Haftfragen
unerfahrenen jüngeren Anwalt geeignet.
Die begrenzte Teilnehmerzahl (28 Teilnehmer) ermöglichte es, Fragen aus der eigenen Praxis einzubringen.
Nicht zuletzt werden in Untersuchungshaftsachen die Entscheidungen des Gerichts durch die "Stimmung" der Anhörung geleitet. Hier ist für den Verteidiger
wichtig, dass er seine Strategie richtig
ausrichtet. Sollte er sich auf radikale Konf1iktverteldigung einstellen? Gibt es rechtliche Grenzen durch strafbare Strafvereitelung) In welchem Umfang ist es dem Verteidiger gestattet. zu Zeugen persönlich
Kontakt aufzunehmen? Helfen informelle
Gespräche? Nicht zuletzt sollte auch daran
gedacht werden, dass es bei den SozIaldiensten der Justizvollzugsanstalten die so
genannte Haftvermeidungshilfe gibt. In
vielen Fällen kann dadurch eine Untersuchungshaft vermieden werden.
Bewertung: §§§§
Regelmäßig ist es für den erstmals inhaftierten Untersuchungshäftling eine
völlig neue Lebenssituation, mit der er
überfordert ist. Auch seine Familienangehörigen und Freunde wissen oft nicht.
was den Beschuldigten erwartet. Hier kann
der Verteidiger in Zusammenarbeit mit den
örtlichen Justizvollzugsanstalten nützliche
Informationen geben, um dem Inhaftierten
die Situation so angenehm wie möglich zu
gestallten. Das fängt dabei an, dass für
AngehÖrige und Freunde Besuchserlaubnisse beantragt werden, den Angehörigen
die Bankverbindung der NA mitgeteilt
Wird, um dem Inhaftierten Geld zukommen zu lassen, und umfasst auch einen
kurzen Überblick über die sonstigen alltäglichen Gegebenheiten in der NA.
Der Referent übergab allen Teilnehmern
der Veranstaltung ein umfangreiches
Skript, auf das bei Bedarf in der täglichen
PraxIs zurückgegriffen werden kann. Von
hohem praktischen Nutzen war auch die
"Checkliste", die diesem Skript beigefügt
war. Anhand dieser Liste kann auch der
20
I
I
I' I
An dem Rahmen der Veranstaltung gab es
nichts auszusetzen.
Rechtsanwalt Peter Thiel,
Marburg/Lahn
Strafvollstreckungsrecht - anwaltliche Hilfe nach dem Urteil
Seminar der DeutschenAnwaltAkademie
Referent: Klaus-Ulrich Tempke, Richter am
Amtsgericht Hamburg
27. September 2003, Hannover
Während viele Rechtsanwälte gewohnt
sind im Strafverfahren zu verteidigen, ist
bisher das Strafvollstreckungsverfahren
stiefmütterlich behandelt worden. Insbesondere Im Hinblick darauf, dass auch im
Vollstreckungsverfahren eine Belordnung
zum Pflichtverteidiger gemäß § 140 Abs.
2 StPO möglich Ist und das Vollstreckungsverfahren in der Regel weniger Arbeit
macht als die Verteidigung in der Tatsachen- und Rechtsmittelinstanz, sollten wir
Rechtsanwälte uns überlegen, ob nicht in
diesem Bereich ein gewisser Bedarf besteht, der auch nicht von älteren Kollegen
"abgegrast" Ist.
Das Strafvollstreckungsrecht ist weder
Inhalt der universitären noch der Referendarausbildung. Daher hat es insbesondere der Anfä nger schwer, Sich mit den
Eigenarten des Vollstreckungsverfahrens
vertraut zu machen. "Learning by doing"
ISt hier die Devise. Erstmals hat nun die
DeutscheAnwaltAkademie ein Seminar zu
diesem Thema angeboten. Während Teilbereiche, wie Zurückstellung der Strafe gemäß §§ 35. 36 BtMG den meisten Straf-
rechtlern geläufig sind. schienen andere Bereiche für die Zuhörer - auch die älteren relativ neu zu sein. Dies galt insbesondere für
die Zuständigkeitsfragen Im Vollstrekkungsrech, die detailliert dargestellt wurden.
Im Rahmen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen ging der Referent auf alle wesentlichen Punkte ein Dazu gehörte u. a.
auch die Strafzeltberechnung, die anhand
einiger Beispiele dargestellt wurde.
Im Bereich des Strafvollzugsrechts wurden
Besuchsregelung, Schriftwechsel. Pakete
und Telefonate, Urlaub, Ausgang und Ausführung aus wichtigem Anlass anhand des
Strafvollzugsgesetzes und der Gepflogenheiten der Justizvollzugsanstalten dargestellt. Die praktischen Fragen des Vollzugsalltags, dem unsere Mandanten in der
Strafvollstreckung ausgesetzt sind. wurden
auch besprochen. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, an Unterrichten
teilzunehmen, die Regelung über das
Taschen- und Hausgeld sowie die Gesundheitsfürsorge. Leider wurde auf Rechtsbehelfe aus dem Strafvollzugsgesetz nur kurz
eingegangen. Hier hätten Sich einige Kollegen vertiefte Darstellungen gewünscht.
Auch der zahlenmäßig größere Anteil von
Strafvollstreckungen, nämlich die der
Geldstrafen, wurde besprochen. Hier insbesondere mögliche Zahlungserleichterungen und die Anordnung und Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe.
Insgesamt war die Veranstaltung gut vorbereitet. Der Referent brachte über 60 Kopien aus Originalakten mit, die einen sehr
praktischen Einblick in den Strafvollstrekkungs- und Strafvollzugsalltag ermöglichten.
Besonders für den jü ngeren Rechtsanwalt,
der seine Erfahrungen in diesem Bereich
noch nicht In mühevoller Kleinarbeit selber
machen konnte, war das Seminar von
hohem praktischen Nutzen.
Die Seminarbetreuung vor Ort, die Auswahl
des Tagungshotels und die übrigen Rahmenbedingungen waren - wie von der Anwaltakademie gewohnt - auf hohem Niveau.
Bewertung: §§§§§
Rechtsanwalt Peter Thiel,
Marburg/Lahn
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,Einzeolneo MarketingmaBnahmeon
Seminar des Erfurter Anwaltvereins
Referent Prof. Christoph Hommench,
17.10.2003, Erfurt
Marketing tu Not. "Natürlich", fragen
wir die Spatzen, die das von den Dächern
pfeifen, "aber was sollen wir denn nun
genau machen? Helfen Plakate in der UBahn oder Werbespots im Lokalfernsehen, und schrecken Visitenkarten mit
Foto und große Aufkleber am Auto nicht
vielleicht eher ab?" Doch die Spatzen
antworten nicht. Da aus dieser Richtung
also keine Hilfe zu erwarten ist, hatte der
Erfurter Anwaltverein beschlossen, der
Gestaltung einzelner Marketingmaßnahmen ein Seminar zu widmen.
Rund zwanzig Teilnehmer fanden sich
am 17.10.2003 im Konferenzraum des
Erfurter Landgerichts ein, im Gepäck
Mandantenru ndsch reiben,
Briefköpfe
und Kanzleibroschüren als Anschauungsmaterial, um gemeinsam mit dem
Prof.
Referenten,
Marketing-Guru
Christoph Hommerich aus Bergisch
Gladbach, Beispiele für gelungene
Marketing-Maßnahmen zu entwickeln.
Der dämpfte die Erwartungen: "Viele
Anwälte ragen mich, welche Zeitungsanzeige sie schalten müssen, um an
Mandate zu kommen. Das kann ich
ihnen auch nicht sagen". Aber die
Anwaltschaft, so Hommerich, müsse
erkennen, dass man nicht länger auf
naturwüchsigen Mandantenzulauf vertrauen dürfe. Bel den meisten Anwälten
fehle es jedoch an Konzepten: "Viele
Anwälte haben keinerlei Vorstellung von
aktiver Markterschließung Das fängt
schon damit an, dass sie Marketing und
Werbung verwechseln. Marketing beschränkt sich nicht auf einzelne Maßnahmen, sondern ist die Gesamtheit der
Kommunikation mi Mandanten und
potenziellen Mandanten." Wer erfolgreich Marketing betreiben wolle, müsse
sich zunächst mit den Gegebenheiten
22
I
"'l.
I'
I
,;
des Anwaltsmarktes beschäftigen, erläuterte Hommerich. Der sei gekennzeichnet durch zunehmenden Expansionsdruck. "Der Anwaltsmarkt weist Sättigungstendenzen auf. Anwälte müssen
sich daher neue Betätigungsfelder erschließen. Bislang sind die meisten Anwälte im Bereich reaktiver Beratung tä ig.
Wenn ein Problem sich stellt, sagen sie
ihren Mandanten, wie sie darauf reagieren sollen. Dass Mandanten im Vorfeld
beraten werden, um das Entstehen von
Konflikten zu vermeiden oder diese möglichst frühzeitig zu lösen, ist bislang noch
relatiV selten. Hier liegt eine Wachstumschance. " Einen weitere wichtige Entwicklung sieht der SozIOloge in der weiter
fortschreitenden Spezialisierung. Die Erwartungen der Mandanten an ihren
Anwalt sind in den letzten Jahren und
Jahrzehnten gestiegen, sagt Hommerich.
Um diesen Anforderungen gerecht zu
werden, muss ein Rechtsanwal sich
ständig fortbilden - und er muss interdiSZiplinär mit Angehöngen anderer
Berufe zusammenarbeiten. Diese Gegebenheiten muss der Anwalt kennen und
bei der Entwicklung seines Marketingkonzeptes
berücksichtigen,
meint
Hommerich. Beispielsweise müsse die Spezialisierung des Anwalts deutlich werden.
"Sagen Sie dem Mandanten klar, wofür
Ihre Kanzlei steht - sei es in der KanzleiBroschüre oder auf dem Briefkopf."
Für ein derartiges Marketingkonzept
müsse man sich Zeit nehmen: .,In vielen
Kanzleien wird die Zeit, die in Management- und Marketingmaßnahmen investiert wird, gegenüber der eigentlichen
juristischen Tätigkeit abgewertet. Der
Kanzleialltag ist geprägt von dem, was
Ich als den Aktenautismus der Anwälte
bezeichne - es wird eine Akte angelegt,
bearbeitet und irgendwann wieder
abgeschlossen, ohne dass der Anwalt
SICh jemals Gedanken über Dinge wie
Mandantenzufrredenheit,
OrganIsationsfragen, Mandantenbindung oder
Ähnliches machen würde. Das Marketing erschöpft sich dann oft In einzelnen
Werbemaßnahmen wie einer gelegentlichen Zeitungsanzeige. "
Wichtig für die Entwicklung einer stimmigen Marketingstrategie Ist nach
Hommerich vor allem die Definition eines
klaren Ziels. Das Ziel des Marketings
sollte nach Ansicht des Experten darin
bestehen, wertvolle Mandanten an sich
zu binden und weitere wertvolle Mandan en zu gewinnen. Jeder Anwalt
müsse sich daher Rechenschaft darüber
ablegen, welche seiner Mandanten zum
Kanzleierfolg beitrügen - und welche
eher hinderlich seien. "Die erstklassigen
Mandanten müssen Sie an sich binden.
Stabile Mandantenbeziehungen führen
zu größerer Planungssicherheit. Bel
Mandanten, die zum Kanzleierfolg
nichts beitragen, sollten Sie dagegen
keine Anstrengungen unternehmen,
diese an Ihre Kanzlei zu binden. Im
Gegenteil: Unter Umständen kann es
sich empfehlen, die Mandatsbeziehung
aktiv zu beenden."
Von dem verbreiteten Gedanken, der
Beratungshilfemandant von heute könnte ja morgen eine Erbschaft machen und
ein lukratives Mandat bringen, hält
Hommerich nIChts. "Es ISt schwer zu erklären, aber es gibt eine Art von Sogwirkung. Gute Mandanten bringen weitere gute Mandate und schlechte Mandate werden in aller Regel ebenfalls eher
schlechte Mandate bringen".
Das Marketingkonzept muss, so der Marketingexperte, deshalb in erster Linie darauf ausgerichtet sein, Mandanten anzusprechen. die für den Kanzleierfolg wünschenswert sind.
Aber wie soll das Marketing denn nun
konkret aussehen? Die Beziehung zwischen Anwalt und Mandant ist eine Vertrauensbeziehung, sagt Hommerich. Anwaltliches Marketing müsse deshalb Vertrauensmarketing sein. Eben deshalb
sieht der Soziologe nicht die Gefahr, dass
künftig Advokaten in Großformat von
Litfasssäulen lächeln könnten. "Anwaltliches Marketing muss sich an der Seriosität des Marktes orientieren." Ein weiteres wichtiges Kriterium sei die Orientierung am Mandantennutzen, erläutert
Hammerich. "Sagen sie Ihrem Mandanten in klaren, einfachen Worten, welchen
Nutzen ihre Dienstleistung für ihn bringt.
Wenn Sie beispielsweise ein Mandantenrundschreiben aufsetzen, hat es keinen
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10100
Sinn, seitenwelse irgendwelche Rechtsprechung zu referieren. Transportieren
Sie in klarer, einfacher Sprache zwei, drei
Informationen, mit denen der Mandant
etwas anfangen kann."
Nach den allgemeinen Erläuterungen
zum Thema Marketing hatten die Teilnehmer die Möglichkeit. eigene Marketingmittel wie Kanzleibroschüren, Anzeigen und Briefbögen zur Diskussion zu
stellen und mit den anderen Teilnehmern
über Erfolg und Misserfolg solcher Instrumente zu sprechen. So erfuhr mancher, was es an seiner Homepage noch
zu verbessern gab oder wie er seinen
Briefkopf noch verändern konnte. Einen
Wichtigen Teil nahm dabei die Bedeutung
der Homepage ein. Zumindest in diesem
(nicht repräsentativen) Kreis wurde deutlich, dass der Internetauf ritt zumindest
derzeit noch kein wesentliches Instrument zur Akquisition von Neumandaten
darstellt. Auch wenn einige Teilnehmer
beachtliche Zugriffszahlen vorweisen
konnten - Mandate hatten sich bei den
meisten nur wenige ergeben.
Als die Veranstaltung um 15.30 Uhr
endete, konnten alle Teilnehmer wertvolle Anregungen für die Gestaltung
eigener Marketingmaßnahmen mit nach
Hause nehmen. Der Dank aller Teilnehmer geht an Rechtsanwältin Petra
Geißinger, in deren bewährten Händen
die Organisation lag, sowie die Hans
Soldan Stiftung, ohne deren großzügige
Förderung die Veranstaltung nicht möglich gewesen wäre.
Rechtsanwalt Ho/ger Hembach,
...
.
,
, Erfurt
«<
Regi ona Ibea uftra gte
LG-Bezirk Zwickau
Gern möchte ich die Gelegenhei nutzen
und mich als neue Regionalbeauftragte
des FORUMs Junge Anwaltschaft Im
Raum Zwickau vorstellen. Ende Mal 2003
habe ich diese verantwortungsvolle Aufgabe von meiner Kollegin, Eileen Stephan, übernommen, der ich für Ihre bisherige engagierte Arbeit herzlich danke.
Nach meinem Aufenthalt am Institut für
Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht Bielefeld war ich zunächst
als angestellte Rechtsanwältin tätig. bevor ich im Oktober 2002 meine überWiegend au Wirtschaftsrecht, Recht der
Neuen Medien und Zivilrecht ausgerichtete Kanzlei gegründet habe. Neben der
traditionellen Anwaltstätigkeit habe ich
mein Leistungsspektrum um die außergerichtliche Konfliktbewältigung erweitet und arbeite mit viel Freude als ausgebildete Mediatorin. Als Gründungs- und
Vors andsmitglied der ARGE Mediation
Sachsen e. V. betreue ich verschiedene
Mediationsprojekte in Sachsen. Außerdem bin ich als Mitglied im Landesvorstand
der Wirtschaftsjunioren Sachsen für das
Ressort Bildung / Wirtschaft zuständig. Als
Regionalbeauftragte liegen mir die Interessen der jungen Kolleginnen und Kollegen
am Herzen, aber auch der Aufbau und die
Erweiterung eines Netzwerkes. Darüber
hinaus hat die Fortbildung einen hohen
Stellenwert. Neben einer Vortragsreihe
zum Insolvenzrecht sind bereits in der
ersten Hälfte des neuen Jahres Seminare
zur
Kanzleiorganisation/-management
und zur Unternehmensnachfolge eingeplant. Keinesfalls vernachlässigt werden in
den Sommermonaten gemeinsame Grillabende, die einen ungezwungenen Erfahrungsaustausch und ein reges Miteinander
ermöglichen. Unser Stammtisch findet
Jeweils an jedem 3. Dienstag Im Monat
statt, wobei nähere Informationen auf
unserer Internetseite unter www.davforum.delzwickau erhältlich sind. Für alle Anregungen, Vorschläge, Fragen oder Kritik
s ehe ich jederzeit gern zur Verfügung.
I
\
111
-I-
,
LG-Bezirk Göttingen
Hiermit möchte ich mich als neue Regionalbeauftragte im LG-Bezirk Göttingen
vorstellen. Ich habe mir vorgenommen,
ein kleines bisschen aktiver zu sein als
mein Vorgänger. Ich mächte den Referendaren und Junganwälten in unserem
Bezirk gern als Ansprechpartnerin für
Fragen aller Art zur Verfügung stehen,
weil ich aus eigener Erfahrung weiß, wie
schwer der Einstieg in unseren Beruf sein
kann. Wir - d. h. mein Sozius Jörg Toben
und meine Wenigkeit - haben unsere
überwiegend auf Arbeits-, Familien-,
allgemeines Zivil- und auf Strafrecht ausgerichtete Kanzlei im August 1999 gegründet. Im Pnnzip war dies der klassische
Sprung ins kalte Wasser, da ich nach dem
Studium in Bremen und Göttingen, der
Referendarzeit in Fulda und Kassel und
einer einjährigen Fortbildung, ebenfalls in
Kassel, natürlich so gut wie keine Berufserfahrung hatte. Die durch das Forum und
die Mailinghste entstandenen Kontakte
haben uns sehr geholfen und sind
weiterhin hoch geschätzt.
Der von meinem Vor-Vorgänger, Herrn
Rechtsanwalt Karsten Beinhorn. ins
Leben gerufene Stammtisch existiert
immer noch und soll auch weiterhin
stattfinden. Wir treffen uns jeden ersten
Montag im Monat um 20 Uhr im "ZAK"
am Wochenmarkt in Göttingen. Jedes
"neue Gesicht" und natürlich auch alle
bisherigen Stammtischmitglieder sind
herzlich willkommen.
Ich hoffe, dass wir unseren bisher relativ
kleinen Kreis noch erweitern können.
Rechtsanwältin Alexandra Brunig
Rechtsanwältin & Mediatorin(DAA)
,
2-4-
Regiona Ibeauftragte
Noreen Loepke
e -nl8che eg
zur Prozessfinanzierung
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Prozess kosten hilfe
Voraussetzungen,
Verfahren und Kosten
Von RIChter am ArbeJts·
gericht Dr. Remhard KOnzl.
Oberamtsrat Johann Koller.
366 Seiten DIN A5. 2003.
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ISBN 3·504-65308-6
Wer Klage erhebt. muss zahlen. Und damit Sie Ihre Mandanten
umfassend über die Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung
informieren können. gibt es jetzt diesen kompakten Leitfaden. Hier erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über Gewährung und Grenzen der
Prozesskostenhilfe. Neben allgemeinen Rechtsstreitigkeiten werden Insbesondere auch arbeits- und tamilienrechtliche dargestellt Die Autoren
erörtern übersichtlich Voraussetzungen, Verfahrensabschnitte sowie
Rechtsmittelverfahren. Eingearbeitet sind alle Reformgesetze der letzten
Zeit, das Lebenspartnerschaftsgesetz und sogar dle EG-Richtlinie
2002/8. Selbstverständlich werden auch Fragen der anwaltlichen
Vergütung erörtert. Und das alles anhand von zahlreichen praktischen
Beispielen aus der Rechtsprechung. Das besondere Plus: Auch spezielle
Verfahren wie beispielsweise PKH im Insolvenzverfahren, die Belordnung
eines Rechtsanwalts nach § 11 a ArbGG oder das Verfahren vor dem EuCH
werden vorgestellt. Eine Leseprobe sowie die detaillierte Inhaltsübersicht
finden Sie im Internet unter www.otto-schmidt.de.
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Fl1'men-/lCanzlelrtempef
Datum
Unterschrift
5/03
«<
RegionalbeauFtragte
FORUMJunge Anwaltschaft
im DA und Stammtische
(Stand: Ol.ll.03)
LG Aachen:
Herrn Rechtsanwalt Georg H. Amian
do Amlan & Partner
Rechtsanwälte u Steuerberater
Stolberger Straße 9, 52068 Aachen
Tel. (0241) 9 00 32 30, Fax: 90 03 23 30
Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 19:30 Uhr
In der Gaststätte "Am Knlpp", Bergdnesch 3
LG Amberg:
Herrn Rechtsanwalt Andreas Moser
Vieh markt 7, 92224 Amberg
Tel.: (0 96 21) 96 0130
E-Mail: [email protected]
www.anwalt-moser.de
LG Arnsberg:
Herrn Rechtsanwalt Ulnch Paull
Habichtweg 3, 59469 Ense
Tel: (0 29 38) 971440, Fax: 971410
[email protected]
LG Aschaffenburg:
Herrn Rechtsanwalt Rüdiger Kade
FrohsInnstraße 2, 63739 Aschaffenburg
Tel.. (0 60 21) 2 43 03, Fax: 24304
E-Mail: [email protected]
Jeden letzten Donnerstag Im Monat, um
20:00 Uhr in der Gaststätte" Hofgarten "
LG Augsburg:
Frau Rechtsanwältin Anne Rlethmüller
do Riethmüller, Wassmer, Dr Wagner
Rathausplatz 3, 86420 Diedorf/Augsburg
Tel.: (08238) 96393, Fax 963955
E-Mail: [email protected]
Jeden 1. Donnerstag Im Monat, 19:30 Uhr Im
Cafe Viktor, Hartmannstr. 1
LG Bad Kreuznach:
Frau Rechtsanwältin Manana Ruhl
BruchWIese 1, 55585 Altenbamberg
Tel. (06708) 61770
E-Mail: [email protected]
Jeden 1. Mittwoch Im Monat,
ab 19:30 Uhr in wechselnden Lokalitä en, die
per E-mail oder Telefon bekanntgegeben
werden
LG Baden-Baden:
Herrn Rechtsanwalt Udo KIrbach
Ludwig-Wilhelm-Str. 2,
76530 Baden-Baden
Tel.. (0 72 21) 39 66 69, Fax: 39 66 71
E-Marl' [email protected]
Jeden 2 Dienstag in geraden Monaten ab
19:30 Uhr im "Walls reet Im Hamilton"
(gegenüber dem Kurhaus)
26
I> 111, I
LG Berlin:
LG Darmstadt:
Frau Rechtsanwältin Ute Stattier
Rankestr. 2, 10789 Berhn
Tel.! Fax: (0 30) 88 68 15 05
Jeden 1. Donnerstag im Monat, um
20:00 Uhr in der "Deponie Nr.3",
Georgenstr. 5
Herrn Rechtsanwalt Nlls Schmiedeknecht
Postfach 11 0726, Schleiermacherstr. 21
64224 Darmstadt
Tel: (0 61 51) 9 94 00, Fax: 994020
LG Bielefeld:
Frau Rechtsanwältin Kerstin Obexer
Stargarder 2, 32339 Espelkamp
Tel. (057 72) 93 65 61, Fax: 4 92 56
E-Mail: [email protected]
Jeden 1 Donnerstag Im Monat,
20:00 Uhr im "Schloßhof", Schloßhofstr
LG Bochum:
Frau Rechtsanwältin ChriSMa Brammen
do von Essen, Geppert und Brammen
Südring 21, 44787 Bochum
Tel.: (02 34) 3 24 49-0
E-Mail: [email protected]
Jeden 1. Mittwoch Jm Monat, ab
19:30 Uhr Im "Tucholsky", Vlktoriastr.73
lG Bonn:
Frau Rechtsanwältin Uta von Lonski
do Freier & Koll.
Kreuzbergweg 17, 53115 Bonn
Tel. (0228) 21 7001, Fax. 22 2630
E-Mail: [email protected] Jeden 3
Mittwoch eines geraden Monats, 20:00 Uhr
Im "Hoppegarten", Jagdweg 16
lG Braunschweig:
Herrn Rechtsanwalt Gerald Schuchhard
Damm 18,38100 Braunschwelg
Tel.: (05 31) 1 233170, Fax: 1 2331 71
E-Mail Schuchhardt@shfpde
Jeden zweiten Montag eines jeden geraden
Monats (02, 04 usw.) Im "Marstall", Marstall 13
LG Bremen:
Frau Rechtsanwältin Martina Dieterich
Lahnstraße 1, 28199 Bremen
Tel.: (04 21) 5 09 16 16, Fax: 5 09 16 15
Interessenten bitte telefonISch melden bel
M, Dieterich
LG Bückeburg:
Frau Ass. Jur. Gabnele Maier
Steinberger Str. 40, 31675 Bückeburg
Tel: (0 57 22) 2 79 12 (p)
Tel' (05 11) 9 07 33 29 (b)
E-Mail: [email protected]
LG Chemnitz:
Herrn Rechtsanwalt Olaf Müller
do Meiß & Coll.
Parkstr. 32, 09120 Chemnitz
Tel.: (03 71) 3833 30, Fax: 3 83 33 83
E-Mail: [email protected]
lG Coburg:
Frau Rechtsanwältin Sirka Huber
do Kanzlei Thomas Linse
Rosenauer Str. 22, 96450 Coburg
Tel. (09561) 80 34 0, Fax: 803434
E-Mail [email protected]
Jeden 2. Mittwoch Im Mona , 2000 Uhr In
der Gaststätte "Zum Landestheater"
LG Deggendorf:
wird durch den Regionalbeauftragten
des LG Passau mitbetreut
LG Dessau:
Frau Rechtsanwältin
Antje Mutschler-Mittmann
Bismarckstr. 14, 06749 Bitterfeld
Tel: (0 34 93) 20859
E-Mail: [email protected]
lG Detmold:
Herrn Rechtsanwalt Volker Heuwinkel
Steege 12, 32105 Bad Salzuflen
Tel.: (0 52 22) 79 7690, Fax: 7077 02
E-Mail: [email protected]
Jeden 1. Mittwoch Im Monat, ab
20:00 Uhr an wechselnden Orten
LG Dortmund:
Herrn Rechtsanwalt Claus Volke
Schliepstr. 4, 44135 Dortmund
Tel.: (02 31) 95 03 70, Fax: 9 50 37 11
E-Mail: [email protected]
Jeden 1. Donnerstag Im Monat, ab 19:30 Uhr
In "Die neue Mühle", Alter Mühlenweg
LG Dresden:
Herrn Rechtsanwalt Stefan Hans Paul
Ermelstr. 34,01277 Dresden
Tel.: (03 51) 3107574, Fax: 3107573
E-Mail: paul@rechtsanwal -paulde
Jeden 3. Dienstag im Monat, ab 20:00 Uhr Im
"Al Capone", Alaunstr. 62
LG Duisburg:
Herrn Rechtsanwalt Martin Adjodani
Auf dem Hastert 5, 47239 DUlsburg
Tel.: (0 2151) 9416 61, Fax: 941662
E-Mail: [email protected]
lG Düsseldorf:
Herrn Rechtsanwalt Axel Thoenneßen
Grafenberger Allee 399, 40235 Düsseldorf
Tel.: (0211) 9 66 0171, Fax: 9 66 01 72
E-Mail: [email protected]
Jeden 2. Mittwoch im Monat in der Gaststätte
"Schwan", Düsseldorf-Altstadt. Burgplatz
Ecke Mühlenstraße
LG Ellwangen:
Herrn Rechtsanwalt Tobias Humpf
Wilhelmstr. 7, 73433 Aalen
Tel.: (07361) 7 76 00, Fax: 78467
LG Erfurt:
Frau Rechtsanwältin Indra Stolze
Geratalstraße 25, 99094 Erfurt-Bischleben
Fax: (03 61) 6 02 44 86
Am 2. Donnerstag im Monat, jeweils um
19:30 Uhr im "P33", Pergamentergasse 33
LG Essen:
Herrn Rechtsanwalt Dirk Kindergrab
Fnntroper 5tr. 275, 45359 Essen
Tel.: (02 01) 8 06 69 80, Fax: 8066981
Jeden letzten Mittwoch im Monat, um 20:00
Uhr im "Bahnhof Süd", Rellinghauser Str. 175
LG Flensburg:
Herrn Rechtsanwalt Sänke Husfeld
Am Flachsteich 18, 24837 SChleswlg
Tel. (0 46 21) 20 05 06, Fax: 2 07 14
LG Frankenthai:
Frau Rechtsanwältin Ruth Goldbach
do Goldbach Rechtsanwälte
ludwlgsplatz 9, 67059 Ludwigshafen
Tel (0621) 5911 70, Fax: 591 1710
E-Mail: [email protected]
Jeden 1. Donnerstag Im Monat, ab 20:00 Uhr
Im ~Cafe LUlS~, ludwlgstr 75
LG Frankfurt/M.:
Herrn Rechtsanwalt Darlus Ohver Schlndler
Im unteren Wolf 2, 76227 Karlsruhe
Tel.: (07 21)9 415618, Fax: 1 51 4807 63
E-Mail: [email protected]
lG Frankfurt/Oder:
Frau Rechtsanwaltln Ellen Neugebauer
Holzmarkt4a, 15230 FrankfurtlOder
Tel. u. Fax: (03 35) 52 29 32, Fax: 52 37 88
E-Mail: RAe.NeugebauerVieth@ t-onhnede
Jeden 1. Mittwoch Im Monat, ab 20:00 Uhr
Im ~Kontor", Fischerstr.
lG Freiburg:
Herrn Rechtsanwalt Rolf Fldler
Im Bufang 4, 79189 Bad Krozlngen
Tel (0 76 33) 9 33 33 90, Fax: 9 33 33 99
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Jeden 3. Montag Im Monat, 20:00 Uhr,
Gaststätte ~SChönbergbhck~, Wiesentalstr. 2
LG Fulda:
Herr Rechtsanwalt 5tefan J. Trümmers
do Prilier Dr. leinweber Beberweyk Relnhard
Postfach 1908, 36009 Fulda
Tel.: (06 61) 25 08 80, Fax: 2 508855
E-Mail: [email protected]
Jeden 1. Dienstag Im Monat, 20:00 Uhr,
Brauhaus Wiesenmühle, Wiesenmühlenstr 13
LG Gera:
Herrn Rechtsanwalt SteHen Pötzseher
TeiChstraße 1 a, 07907 5chlelz
TeL: (0 36 63) 42 20 40, Fax: 42 20 41
E-Mail: [email protected]
Jeden 2. Mittwoch im Monat, um 18:00 Uhr
im "Paulaner", Clara-Zetkin-Str., Gera
LG Gießen:
Herr Rechtsanwalt Peler Kath
Amalienstr 9, 61194 Nlddatal
Tel.: (0 60 34) 90 86 96, Fax: 90 86 97
E-Mail: [email protected]
Jeden 1. Mittwoch Im Monat, an
wechselnden Orten
LG Görlitz:
Frau Rechtsanwältin Christlna Bergert
Ehsabethstraße 33, 02826 Görlitz
Tel. (03581)413452, Fax: 41 3455
E-Mail: [email protected]
Jeden 1. Donnerstag Im Monat, ab 19.30 Uhr
Im ~Bürgerstübl", Nelßstr. 27
lG Göttingen:
Frau Rechtsanwältin Alexandra Brünlg
Gesundbrunnen 28, 37079 GöttIngen
Tel.. (OS 51) 63 37 98 4, Fax: 63 37 98 5
E-Mail: [email protected]
lG Hagen:
Frau Rechtsanwältm Verena Hagen
Frlednchstr. 45, 58636 lserlohn
TeL. (0 23 71) 23 88 6, Fax. 22 OS 0
E-Mail: [email protected]
LG Halle/Saale:
Herrn Rechtsanwalt 5tefan Richter
Neustädter Passage 1, 06112 HallelSaale
Tel.. (03 45) 291580, Fax: 2 91 5870
E-Mail: [email protected]
Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 19:30 Uhr
auf dem SChiH ~Mana Hedwlg" oder
gegenüber Im Biergarten am Saaleufer
lG Hamburg:
Herrn Rechtsanwalt Sascha Eisele
Feldstraße 60, 20357 Hamburg
Tel.: (040) 4321 69 50, Fax: 43 21 6951
E-Mail: [email protected]
Jeden 1. Montag Im Monat, 19:30 Uhr In
~5tändlgeVertretung~, Stadthausbrücke 1-3
(Fleethof)
lG Hanau:
Frau Rechtsanwältin Michaela Roosen
Hospltalstr. 2, 63452 Hanau
Tel.: {061 81)9522 84, Fax: 9522 B7
E-Mail: RAln.roosen@freenetde
LG Hannover:
Herrn Rechtsanwalt Claus-Rudolf löffler
Voigersweg 26, 30175 Hannover
Tel.: (05 11) 34 34 35, Fax: 34 36 04
E-MaiL c1aus-rudoICLoeffler@loeffler-ra de
Jeden 2 Mittwoch Im Monat, 1900 Uhr im
5emlflarraum der firma Gertlng Firmen- u.
Pnva1Servlce GmbH Nord, Wlndmühlenstr. 12, Jeden 1. Dienstag Im Monat Bler/Weinstammtisch Im Bistro "Monopol",
Hildesheimer 5tr. 65 {Ansprechpartner:
Thomas Bernhardt Tel. (05 11) 32 14 14)
LG Heidelberg:
Herrn Rechtsanwalt Jan Weber
Berghelmerstr 97, 69115 Heidelberg
Tel.:(06221)23611
E-Mail: [email protected]
LG Heilbronn:
Frau Rechtsanwältin Ines Schwarz
Geflchtshof 8, 74389 Cleebronn
Tel.: (0 7135) 97 4120, Fax: 9 74 12 23
E-Mail: [email protected]
Jeweils im 1. Monat Im Quartal am letzten
Donnerstag ab 20:00 Uhr Im "Charivari",
Gymnaslumstr. 28
LG Hildesheim:
Herrn Rechtsanwalt Pirus Amlm
SChuhstr. 45, 31134 Hlldeshelm
Tel:: {O 5121)997144, Fax: 99 7146
E-Mail: [email protected]
Jeden 1. Dienstag Im Monat Im ~Boom",
5edanstr, 28 (Ansprechpartner RA Ralf
Pietsch: Tel. (0 5121) 166635)
LG Itzehoe:
Herrn Rechtsanwalt 5ebastlan Koch
Tlmm-Kröger-Straße 1, 255241tzehoe
Tel.: (0 48 21) 3848, Fax: 57 19
E-Mail: [email protected]
lG Kaiserslautern:
Frau Rechtsanw<'lltin Eva Krelenberg
Kanalstr. 1, 67655 Kaiserslautern
Tel.:(0631)360711O,Fax:3607111
E-Mail: [email protected]
LG Karlsruhe:
Herrn Rechtsanwalt SIefan Wahlen
Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 985220, Fax. 9 85 22 50
Jeden 5. eines Monats, ab 20:00 Uhr in der
"Cantina der Majolika". Fällt der 5. eines
Monats auf einen Sonn- oder Feiertag, findet
der Stammtisch am nächsten Werktag statt
LG Kassel:
Frau Rechtsanwältin SonJa Bohl-Dencker
Obere Königsstr. 11, 34117 Kassel
Tel.: (05 61) 77 1077, Fax: 71 3540
LG Kempten:
Frau Rechtsanwältin Barbara Hamm-Schulte
SChloßSH. 15, 88131 lIndau
Tel.: (08382) 75 03 49, Fax: 75 03 51
E·Mail: [email protected]
LG Kiel:
Herr Rechtsanwalt SteHen Hohn
Harmsstr. 86, 24114 Kiel
Tel.: {Q4 31)66 11 480, Fax: 6611489
E-Mail: [email protected]
LG Kleve:
Herrn Rechtsanwalt Martln SChiller
Sommerleid & Schiller
Bahnhofstraße 14,47495 Rheinberg
Tel.: (028 43) 99 17 96, Fax: 99 17 97
E-Mail: [email protected]
Jeden letzten Donnerstag Im Monat, ab 19:00
Uhr in ~The Fiddlers", Kastell 1, 47441 Moers
LG Koblenz:
Herrn Rechtsanwalt Harald von Sehlen
Rheinstr. 19,56068 Koblenz
Tel.: (02 61)1002555, Fax: 1 00 25 56
E-Mai!: [email protected]
Jeden 2. Donnerstag Im Monat, 19:00 Uhr
Im "(aM Rheinanlagen", Kalserin-AugustaAnlagen 25
lG Köln:
Frau Rechtsanwältin Carmen Grebe
Maurltluswall47, 50676 Köln
Tel.: (02 21)27 234939
Jeden 1 Mittwoch im Monat ab 20:00 Uhr in
der Paulaner Gaststätte, Turnmarkt 7
LG Konstanz:
Frau Rechtsanwältin Kathanna Ellmaurer
Untere laube 43, 78462 Konstanz
TeL.(07531)22124
lG Ingolstadt:
Frau Rechtsanwällifl Reglna RlCk
saazer 5tr. 13,85276 PlaHenhofen a.d. r.
Tel.: (0 84 41) 86 04 53, Fax: 86 04 54
Jeden 1. Dienstag Im Monat, 20:00 Uhr Im
"Bonschab", Münchener 5tr
\( -.,. LI
~
27
lG Krefeld:
LG Marburg:
lG Nürnberg:
Herrn Rechtsanwalt Mag. rer. pub!.
Johannes Hakes
Preußischer Hut 29, 47802 Krefeld
Tel.: (0 21 51) 62 27 00, Fax: 62 27 01
E-Mail: [email protected]
Jeden 1. Dienstag Im Monat ab 19:00 Uhr in
der Gaststätte "Nordbahnhof"
Herrn Rechtsanwalt Peter Thlel
Leopold-Lucas-Str, 73, 35037 Marburg
Tel.: (0 64 21) 34 07 36, Fax: 34 07 95
E-Mail: thiel-peter®t-online.de
Jeden 1. Mittwoch im Monat, um 19:30 Uhr
in wechselnden Lokalitäten
Frau Rechtsanwältin Kerstln Sabine Birngruber
Flndelgasse 10, 90402 Nürnberg
Tel: (09 11) 53 03 40, Fax: 5303499
E-Mail: [email protected]
lG landau/Pfalz:
Herrn Rechtsanwalt Thomas Lorenz
Wilhelm-Külz-Str. 7, 98574 Schmalkalden
Tel. (0 36 83) 6 96 60
Herrn Rechtsanwalt Volker Strüblng
do RAe von Appen pp.
An der Kolckwlese 6, 26123 Oldenburg
Tel.: (0441) 92 67 50, Fax: 9 26 75 20
E-Mail: info©rae-vonappen.de
lG Memmingen:
lG Offenburg:
Herr Rechtsanwalt Tino Brückner
Kanzlei Mack & Kollegen
Llndentorstr. 16, 87700 Memmlngen
Tel.: (0 8331) 96 25 07, Fax: 96 25 47
E-Mail: [email protected]
Herrn Rechtsanwalt Meinrad F Hirt
Lange Str. 47, 77652 Offenburg
Tel.: (07 81) 9 48 9367
Herrn Rechtsanwalt Michael Korte
Am Hirschgraben 9, 67360 Lingenfeld
Te!./Fax: (0 63 44) 93 94 92
Tel. mobil: (0171)4561294
Jeden letzten Mittwoch im Monat, ab 19:30
Uhr, Restaurant" Akropolis" Im Sportzen rum
(Tennishalle)
lG Landshut:
Frau Rechtsanwältin Bärbl Susanne Meier
Nledermeyers r. 50, 84028 Landshut
Tel.: (0871) 9539370, Fax. 9 53 93 69
E-Mail: [email protected]
Jeden 2. Donnerstag im Mona , 19:30 Uhr Im
"Wirtshaus zum Hofreiter" , Neustadt 505
lG leipzig:
Herrn Rechtsanwalt Jens Dornfeld
Deli zscher Landstraße 72,
04448 Wiederitzsch
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Herrn Rechtsanwalt Stefan Lück
Lennestraße 3a, 39112 Magdeburg
Tel.. (03 91) 61 19 10, Fax: 96 11 91 11
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Frau Rechtsanwältin Verena Schnatterer
Fischtorplatz 21, 55116 Malnz
Tel.: (0 61 31) 28 4370, Fax' 2 84 37 77
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Im "Weinhaus Schreiner" In der Rhelnstr. 38
LG Mannheim:
Herrn Rechtsanwalt Chnstlan Weber
do Philipp, Sudmann & Böckstlegel
olplngstraße 18, 68165 Mannhelm
Tel. (06 21) 32 88 90
E-Mail: philsudboe@t-onhne de
LG Meiningen:
lG Mosbach/Baden:
Herrn Rechtsanwalt Andreas Wörner
Kellerelstr. 19, 74706 Osterburken
Tel.: (0 62 91) 80 16, Fax: 99 16
E-Mail: [email protected]
LG Mönchengladbach:
Frau Rechtsanwältin Ute Sieben
Kruchenstr. 23, 41236 Mönchengladbach
Tel.: (0 21 66) 9 83 80, Fax: 98 38 11
E-Mail: [email protected]
Jeden 3. Dienstag im Monat, ab 20:00 Uhr Im
CaM ,.4 Komma 3", Friedrich-Ebert-Str. 276
LG Mühlhausen:
Herrn Rechtsanwalt Ronald Gruska-Theus
Un er der Linde 4, 99974 Mühlhausen
TeL. (0 36 01) 81 3494, Fax' 81 3495
Jeden 1. Mittwoch Im Monat, ab 19:00 Uhr
Im "Brauhaus zum Löwen", Kornmarkt 3
LG München 1+11:
Herrn Rechtsreferendar Dominik Mertl
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Tel.: (01 73) 3 5648 30
E-Mail: forum@domlnik-mertLde
Jeden 1.- Mittwoch im Monat ab 19:30 Uhr
im "Pavlos", Nymphenburgstr 117
LG Münster:
Frau Rechtsanwältin Annette Rub
Rüschhausweg 149,48161 Münster
Tel.. (02 51)48412 33
Jeden 1. Mittwoch Im Monat. ab 20:00 Uhr
Im "Einspruch", Hlndenburgplatz 2-4
(Anmeldung unter Tel.: 02 51 /484 12 33)
LG Neubrandenburg:
Herrn Rechtsanwalt Thomas Weichel
Woldegker Str 27,
17033 Neubrandenburg
Tel.. (03 95) 5 70 62 41, Fax: 5 70 62 42
E-Mail: [email protected]
LG Neuruppin:
Frau Rechtsre erendann Susanne Gans
Rudolf-Breltscheid-Str. 5,
19322 Wittenberge
Tel. (0 38 77) 56 59 59
oder (01 72) 3 11 07 27
lG Oldenburg:
lG Osnabrück:
Frau Rechtsanwältin Ulrike Szlapka
Roonstr. 17, 49076 Osnabrück
Tel.: (05 41) 20 23 93 86, Fax: 20 23 93 87
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Jeden 1 Mittwoch Im Monat ab 19:00 Uhr Im
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-!J
Gebührentipp:
Erhöhte Gebühr bei § 118 BRAGO
Die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren ist seit langem überfällig. Um es an
dieser Stelle nochmal ins Gedächtnis zu
rufen - im Jahre 1994 erfolgte die letzte
Anpassung der Gebühren. Während sich
die Lebenshaltungskosten, die Praxiskosten und die Löhne und Gehälter Jahr für
Jahr erhöhen, blieb bei den anwaltlichen
Gebühren alles beim Alten. Zunächst
schien es so, als würde sich auch In
nächster Zeit hieran nichts ändern. Die
für 2002 in Aussicht genommene Erhöhung der Gebühren wurde ja bekanntlich
wegen der Bewältigung der Flutkatastrophe verschoben, so die Äußerung der
Bundesjustizministerin (Zypries, AnwBI
2003, 381). Jetzt soll planmäßig am 1.
Juli 2004 das sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Kraft treten. Die alte
BRAGO wird damit abgelöst (Kilger,
AnwBI 2003, 553). Ob das neue RVG
auch die dringend notwendige Erhöhung des Gebührenvolumens mit sich
bringt, wird sich zeigen.
Einige Kollegen greifen daher zur Selbsthilfe und rechnen im außergerichtlichen
Bereich statt der üblichen 7,5/1 O-Gebühr
eine 8/1 O-Gebühr oder sogar 8,5/10Gebühr ab. Solange der Gesetzgeber die
BRAGO nicht der wirtschaftlichen Entwicklung anpasst, halten sie eine derartige Erhöhung für gerechtfertigt (vgl.
Jansen/Braun AnwBI 1992, 254). In der
Praxis erlebt man dagegen, insbesondere
wenn das Mandat über eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet wird,
dass eine 8/1 0- oder sogar 8,5/10Gebühr, etwa im Rahmen der Geschäftsoder Besprechungsgebühr des § 118
BRAGO, regelmäßig moniert wird. Die
weitere Korrespondenz gestaltet sich
dann meist äußerst unerfreulich. Es
bedarf einer gewissen Hartnäckigkeit,
die Versicherung von der Richtigkeit der
angesetzten Gebühr zu überzeugen.
Dies macht wenig Freude, zumal mit
30
J)
11 I
jedem Schriftsatz natürlich Arbeitszeit
verloren geht und ein jeder natürlich
besseres zu tun hat, als Sich mit dem
Sachbearbeiter der Versicherung über
die Gebühr zu streiten.
Für den Rechtsanwalt kann sich ein
solcher Streit sich im Einzelfall schon
lohnen. Legt man etwa einen Gegenstandswert von 10.000,00 EUR zugrunde, beträgt eine 7,5/1 O-Gebühr vor Steuern 364,50 EUR. Bringt man dagegen
eine 8,5/1 O-Gebühr in Ansatz, errechnet
sich eine Gebühr von 413,10 EUR.
Immerhin also eine Differenz von 48,60
EUR, weshalb man auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei der
Festlegung der Rahmengebühr nicht einach den Weg des geringsten Widerstandes wählen sollte. Bei der Bestimmung der "richtigen" Rahmengebühr
und bel der Durchsetzung des Honoraranspruchs gilt es Folgendes zu beachten:
Der Gesetzgeber hat bei der Rahmengebühr gem. § 12 I BRAGO ausdrücklich
estgelegt, dass der Rechtsanwalt die
Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem
Ermessen bestimmt Bei dieser Ermessensentscheidung soll der Rechtsanwal
insbesondere die Bedeutung der Angelegenheit, den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie
die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers berücksichtigen. Da die in § 12 I BRAGO genannten
Kriterien jedoch nicht abschießend sind,
können auch andere Umstände zugrunde liegen. Der Rechtsanwalt darf und
muss sein Ermessen ausüben. Die Bewelslast, dass die von ihm getroffene Bestimmung der Billigkeit entspricht, trägt
der Rechtsanwalt (Gerold/Schmidt-Madert, BRAGO, 13. Auf!. 2002, § 12 Rn 6).
Dies gilt jedenfalls in den Fällen, in denen
die Gebühr nicht von einem Dritten gem.
§ 12 I 2 BRAGO zu ersetzen ist.
Bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung bedient sich die Rechtsprechung des Hilfsmittels der sog. MitteIgebühr. Die Mittelgebühr soll in den Normalfällen als konkrete billige Gebühr
angesetzt werden, in denen sämtliche
Umstände, also insbesondere die In § 12 I
BRAGO genannten Umstände, durchschnittlicher Art sind. Die Mittelgebühr
errechnet Sich in der Weise, dass man die
Mindest- und Höchstgebühr addiert und
das Ergebnis anschließend durch 2 dividiert (5/1 0 + 10/10 = 15/1 0: 2 = 7,5/1 0).
Diese Mittelgebühr stellt jedoch immer
nur einen Ansatzpunkt dar, der bei durchschnittlichen Umständen greift. Jedes
Bemessungskriterium des § 12 I BRAGO
kann im Einzelfall eine Abweichung nach
oben oder unten rechtfertigen.
Ein weiteres Hilfsmittel bei der Bestimmung der billigen Gebühr stellt die sog.
Toleranzgrenze dar. Hat der Rechtsanwalt aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Ermessensentscheidung getroffen, ist diese Entscheidung nur dann unbillig und damit unverbindlich, wenn die
vom Gericht als billig erscheinende
Gebühr nicht von der anwaltlich festgelegten Gebühr um einen bestimmten
Prozentsatz abweicht. Im Allgemeinen
werden von der Rechtsprechung Abweichungen von 20 % noch als verbindlich
angesehen (GeroldlSchmidt-Madert, BRAGO, 13. Aufl. 2002, § 12 Rn 9; Hartmann,
KostG, 32. Auf!. 2003, § 12 BRAGO. Rn 24,
jeweils mit Rechtsprechungszitaten). Legt
man beispielsweise eine Mittelgebühr
von 7,5/1 0 zugrunde, weicht eine 8,5/1 0Gebühr knapp 14 % von dieser Gebühr
ab und ist damit nicht unbillig.
Sollte etwa eine Rechtsschutzversicherung
den Ansatz einer 8,5/1 O-Gebühr monieren
und lediglich eine 7,5/10-Gebühr akzeptieren, bietet es sich an, auf den anwaltlichen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Gebühren zu verweisen. Auch
der Hinweis auf die von den Gerichten bei
der Festlegung der Gebühren zugebilligte
Toleranzgrenze bietet sich an. Zu beachten
ist allerdings, dass in jedem Einzelfall eine
Prüfung (auch) anhand der in § 12 I
BRAGO genannten Kriterien gefordert ist.
Der Rechtsanwalt muss alle Umstände bei
der Festlegung der Gebühren berücksichtigen und darf die Gebühr nicht ohne
Prüfung (schematisch) festlegen Ein entsprechendes Musterschreiben könnte
etwa wie folgt aussehen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der von Ihnen vorgenommenen Kürzung der Gebühr sind wir nicht einverstanden. Wir haben die 8,5/10-Gebühr
unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nach billigem Ermessen bestimmt.
Wir verweisen insoweit auf unseren anwaltlichen Ermessensspielraum gem.
§ 12 I BRAGO. Darüber hinaus weisen wir
Sie darauf hin, dass die von Ihnen
zugrunde gelegte 7,S/10-Gebühr nicht
mehr als 20 % von der von uns angesetzten Gebühr abweicht. Abweichungen
innerhalb dieser Toleranzgrenze werden
von der Rechtsprechung als billig und
damit verbindlich angesehen. Wir verweisen auf die Rechtsprechungszitate in
Gerold/Schmidt-Madert, BRAGO, 13.
Auf!. 2002, § 12 Rn 9. Wir bitten um vollständigen Ausgleich unserer Gebührennote bis spätestens ...
Mit freundlichen Grüßen"
FazIt: Die Gebührenordnung bietet so
manchen Spielraum, der gerade in Zei en
rückläufiger Gebühren genutzt werden
sollte. Dabei sollte die abgerechneten
Gebühren auch durchgesetzt werden.
Für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung die Erstattung der Gebühren
ablehnt, kann es sich anbieten, dass der
Mandant zunächst die Gebühren des
Rechtsanwalts ausgleicht, und anschließend der Erstattungsanspruch gegen die
Rechtsschutzversicherung im Wege der
Zahlungsklage durchgesetzt wird. Daneben kann es sich anbieten, dass der Mandant (sogleich) seinen FreisteIlungsanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung in Höhe der Gebühren klageweise
durchsetzt.
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Vorschau«««««««««««««««««««««««««««««««««<
Heft 1/04 (März): Das virtuelle Büro
Redaktionssch uss « « « « « « « « « « « « « « « « « « « « « « « « « « « « « «
Heft 1/04: 31. Januar 2004
Impressum
AdVoice - Mitteilungsblatt des FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V.
Herausgeber: Geschäftsführender Ausschuss des FORUMS Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V.
Kontakt: Deutscher Anwaltverein • Littenstraße 11 • 10179 Berlin • Frau Brünner • Tel.: (0 30) 72 61 52-132
Redaktionsleitung: Rechtsanwalt Holger Hembach, Erfurt • E-Mail: [email protected]
Redaktionsanschrift: Redaktion AdVoice • Deutscher Anwaltverlag • Beate Eschbach (Lektorat) • Bettina Roos (Anzeigen) • Wachsbleiche 7, 53111 Bonn • Tel.: (02 28) 91 91 10· Fax: (02 28) 9 19 11 23 • E-Mail: [email protected]
Es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 7 vom 01.01.2003
Bezugspreis: 40 € (inkl. MwSt.) zzgl. Versandkosten für 4 Ausgaben.
Für Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltvereln ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten.
ISSN 1437-3084
Druck: Hans Soldan Druck GmbH, Essen • Auflage: 15.000
Einsendung von Beiträgen bitte an folgende Anschrift: RA Holger Hembach, Bebelstr. 21, 99086 Erfurt, E-Mail: [email protected].
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