AdVoice 04/2003 - Forum Junge Anwaltschaft
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AdVoice 04/2003 - Forum Junge Anwaltschaft
G 48742 ompetent. Stark. Dynamisch. Anwalt der Anwälte DeutscherAnwaltVerlag M ehr b r d , ~a~:;s~ ...~ ~:I~ U e ... nk e n! lexi5 exis· -Martindale-Hubb Wussten Sie schon dass Sie als DAV-Mitglied automatisch mit einem kostenfreien Standardeintrag bei www.anwalt24.de verzeichnet sind? Und wussten Sie, dass Sie damit allein im November 2003 von knapp 80.000 Suchanfragen profitieren konnten (IVW zertifizierte Statistik)? Und was fehlt da noch? Die Ergänzung Ihres kostenlosen Standardeintrages bei www.anwalt24.de um Ihre E-Mail- und/oder Ihre Internetadresse (URL) für nur 59 00 € p.a. * Steigen Sie ein, und nutzen Sie die Möglichkeiten des Internets konsequent. Bestellen Sie jetzt per Fax Ihren anwalt24WebLink. Ja, ich will, dass mein Eintrag unter www.anwalt24.de auch meine E-Mail- und Internetadresse (URL) enthält. Bitte ergänzen Sie folgenden Angaben: E-Mail: I ~ URl: Senden Sie mir die Vertragsunterlagen zum anwalt24WebLink an folgende Faxnummer oder Adresse: '"'" " Fax: '0 ~ ~ Kanzleiname, Vorname, Name, Straße, PLZ, Ort, Telefon: " ".." " . ~ ~ ~ • Einzelanwaltskanzlei, Kanzleien unter 5 Rechtsanwälten 79,00 € p.a. Martindale-Hubbell GmbH I Guiollettslr. 54 I 60325 Frankfurt 1Tel. 0'80 -20024 00 (6 Cen! pro Anruf) Fax 069-770 39 -1031 E-Mail: [email protected] I www.anwalt24.de an alt 24.d 11 Inhalt Seite orwort Schwerpunkt: Franch, mg • Franchisekanzleien Eine Erwiderung auf Beitrag und Interview In der AdvolCe 3/2003 2-3 Magazin • Gründung einer Kanzlei im Medizinrecht 3-6 • Der Einsatz von Notebooks in der strafrechtlichen 6-11 Hauptverhandlung • Nachlese vom Anwaltstag 2003 in Freiburg oder wieso sollte man hingefahren sein... 11-14 14-16 • Was ist ein Rechtswirt? • 14. Bielefelder Kompaktkurs 16-18 Bücnerforum • Heidel/Pauly/Amend, AnwaltFormulare 18-19 • Buschbell/Otting, Arbeitshilfen 19 für die Schadenregulierung Rezen ion Seminare • Hilger, Untersuchungshaft • Tempke, Strafvollstreckungsrecht - anwaltliehe Hilfe nach dem Urteil • Hommerich, "Einzelne MarketingmaBnahmen" 19-20 20 22-24 Euer FORUM • Regionalbeauftragte LG-Bezirk Zwickau 24 • Regionalbeauftragte LG-Bezirk Göttingen 24 • Regionalbeauftragte FORUM Junge Anwaltschaft im DAV und Stammtische 26-29 Service • Gebührentipp: Erhöhte Gebühr bei § 118 BRAGO • Stellenbörse • Links Das letzte das ganz große Thema der Juristerei ist möglicherweise doch nicht die Gebühr, sondern die Gerechtigkeit. Was aber ist gerecht? Auch wenn wir es nicht wissen, kann es jedenfalls nicht gerecht sein, ganze Bevölkerungsgruppen nur aufgrund eines läppischen y-Chromosoms von einer interessenvertretung auszuschließen. Das findet. völlig zu Recht, auch jene Kollegin, die das langjährige DAV-Motto "Anwalt der Anwälte" auf der AdVoice entdeckte und sich nunmehr fragt, ob sie sich als Frau vom Forum überhaupt noch vertreten fühlen soll. Soll sie. Und deshalb wende ich mich, als kleine Kompensation, in diesem Vorwort ausdrücklich nur an jenen Teil der Bevölkerung, den als das schöne Geschlecht zu bezeichnen ich aus Angst, des Chauvinismus geziehen zu werden, nicht wagen würde. Was nützt das? Nichts. Überhaupt hat es mit dem Nichts bei der Produktion der AdVoice eine bedauerliche Bewandtnis, die bei der bisherigen philosophischen Diskussion des Sujets weitgehend unberücksichtigt geblieben ist. Das merkt man spätestens dann, wenn man bilanziert, welche originellen Themen einem für das nächste Heft einfallen. Kaum sind aber Thema und passende Autorin aufgetrieben, erhebt das Nichts wieder sein furchtbares Haupt, wenn man zum Abgabetermin hoffnungsfroh in den Briefkasten guckt. Fortan ist die Autorin bei den zahlreichen Versuchen, sie zu erreichen entweder ,.in einer Besprechung", "bel Gericht" oder aber "nicht im Haus". Was kann man da machen? Eben. Der Blick zur glamourösen Konkurrenz von justament bringt die tröstliche Gewissheit, mit dem Problem nicht alleine dazustehen. Dort flüchtet man Sich bei Themenmangel in sprachliche Uichtdurchflutete Arbeitsatmosphäre bel Loh von Hülsen") oder orthographische ("unbezalt ist unseriös") Originalität und füllt das EditOrial durch eine Auseinandersetzung mit einem Artikel der Konkurrenz. Dieser Gedanke liegt uns natürlich gänzlich fern. Lichtdurchflutete GrüBe 30-31 32-34 35 ort 36 orschau/Redaktionsscnluss 35 Impressum Liebe Kolleginnen, Holger Hembach 35 ;\ 1) (,I I sc ERPU RA C 151 Franc hisekanzl ei en Eine Erwiderung auf Beitrag und nterview in der Advoice 3/2003 Rechtsrat schnell, unkompliziert und wegen der Kosten überschaubar. Das ist - soweit ersichtlich - das Konzept aller Franchisemodelle auf dem Markt. Ist das der Weg der Zukunft für die (Junge) Anwaltschaft oder gilt folgende alte Anwaltsregel weiter: "We praetice three kinds of law: good, cheap and quick and you can pick any two? Wer den Franchisemarkt im "Anwaltsgewerbe" (vgl. das geplante GemeindesteuerwtrtschaftsG) beobachtet, findet viel Werbung, aber nur wenige Franchisekanzleien. Es bilden sich auch außerhalb des Franchisemarktes - die ersten "Filialkanzleien" wie z.B. Juraxx heraus. Hier sollen Junganwälte gegen eine Einlage als stiller Gesellschafter geworben werden. Die Kanzleiräume in guter Lage werden praktisch schlüsselfertig mit Personal zur Verfügung gesteilt. Die Anwälte vor Ort werden - wie Freie Mitarbeiter auch - anteilig an den Umsatzerlösen beteiligt. Egal für welches Modell Sie sich interessieren. Die nachfolgenden Fragen gelten völlig unabhängig von einem bestimmten Anbieter oder Vertragspartner. Wer als (Jung-)Anwalt seine Entscheidung im Wesentlichen aufgrund von Versprechungen in Hochglanzprospekten, PowerpoIntpräsentationen, Beiträgen In Fachzeitschriften. Videospots und anderen Verlockungen trifft, gerä in Gefahr, Anwalt in eigener Sache und geschädigter Mandant in einer Person zu werden. Drum prüfe wer sich (ewig) bindet, sollte nicht nur für die Wahl des/der Herzallerliebsten gelten, sondern vor allem auch für die Flucht aus dem rauhen und kalt gewordenen Anwaltsmarkt hinein in den wärmenden Schoß eines Kooperationsmodells, das niedri- 2 11 C .1\ I 0 l gere Kosten, steigende Umsätze ohne Risiken und Nebenwirkungen versprich. Welche Fragen sollte sich ein Junganwalt also stellen, bevor er das nach dem Standesamt zweitwichtigste Ja-Wort im Leben gibt? Ein Patentrezept gibt es da sicher nicht, da Ehepartner ebenso wie Franchisekonzepte nur einer individuellen Prüfung unterzogen werden können. Die Erfahrung zeigt: Erfolg am Markt hat, wer optimistisch und innovativ denkt und Pläne und Strategien dann auch konkret umsetzt. Jammern über die schwlengen Verhältnisse ist einfacher als handeln. Auch scheint eine natürliche Abwehrhaltung gegenüber allem Neuen eine spätestens mit Absolvierung zweier Staatsexamina und Anwaltszulassung angeborene Eigenschaft zu sein. Diese Einstellung bringt Sie in Ihrer ganz konkreten persönlichen beruflichen Situation aber auf der Erfolgsleiter keinen Schritt weiter. Trotzdem sollte Ihr erstes großes und bedeutendes Gerichtsverfahren nicht vor dem Insolvenzgerich stattfinden, und zwar in eigener Sache. Deshalb müssen Chancen und Risiken einer Franchisekooperation genau durchdacht werden. Wo liegen mögliche Fallstricke? «< Je identischer der gemeinsame Außenauftritt aller Franchisepartner am Markt ist (Corporate Identity - Briefkopf, Logo, Werbeaktionen u.a.), desto mehr steigt die Gefahr einer RechtsscheInshaftung für eine Vielzahl quer über Deutschland verstreuter Scheinsozien, die Sie im Anwaltsleben vielleicht noch nicht einmal zu Gesicht bekommen haben. Wer haftet, wenn einer der lieben Kollegen in der Scheinsozietät eines der Fremdgeldkonten plündert und sich nach Südamerika absetzt? Ihre Berufshaftpflichtversicherung nicht, weil Unterschlagungshandlungen kein versichertes "Risiko" sind. Wie sieht das grundSätzlich mit der Berufshaftpflichtversicherung der anderen Mitgliederkanzleien aus? Sind hier - was wünschenswert wäre - bestimmte Versicherungssummen vorgeschneben, die über die Mindestdeckung nach § 51 BRAO hinausgehen? Soll einheitlicher Versicherungsschutz gelten und das alles über eine Versicherungsgesellschaft? Prüfen Sie selbst oder lassen Sie besser den Franchisevertrag von Jemandem rechtlich prüfen, der sich mit der Materie auskenn. Außerhalb des Anwaltsberufes soll es gerade im Gastronomieoder Einzelhandelsgewerbe viele Franchlsemodelle geben, die aus Sicht des geschäftsunerfahrenen Franchisenehmers sittenwidrige Knebelverträge sind. Oft sind Franchisenehmer verkappte "Scheinselbstständige" . Will Ihnen jemand vorschreiben, wie lange Sie Ihre Kanzlei geöffnet haben oder verträgt sich dies nicht mit Ihrem Bild vom freien und unabhängigen Anwaltsberuf? Müssen Sie Ihre Zeit in dem Anwaltsladen im örtlichen Einkaufszentrum auch dann "absitzen", wenn keine Kunden bzw. Mandanten kommen? Anbieter von Franchisemodellen im Anwaltsberuf behaupten oft, dass die berufsrechtlichen Probleme gar keine seien oder es sich nur um "Nebenschauplätze" handle. Stimmt das wirklich? Wollen Sie konkret selbst in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren den Testpiloten spielen, ob sich nach einem jahrelangen Instanzenzug die Auffassung des Franchisegebers durchgesetzt hat. Würden Sie Ihren Mandanten zu einer Kooperation raten, bevor 2.B. mögliche berufs- oder haftungsrechtliche Probleme abschließend geklärt sind? Ihr Franchise- oder Kooperationspartner startet eine neue Werbekampagne, die sie zumindest für unpassend, wenn nicht berufsrechtswidrig halten. Welche Möglichkeiten haben Sie dann? Sie wollen bei florierendem Kanzleibetrieb ihre Kanzlei personell erweitern. Müssen Sie erst in einer Zentrale um Erlaubnis fragen? Spncht Ihr zukünftiger Franchisepartner derzeit selbst noch davon, dass das System schrittweise ausgebaut wird und man so noch die Möglichkeit hat, selbst mitzugestalten? Es ist eine Frage der Sichtweise, ob man das als Chance oder als Risiko sieht. Wenn man dann "Gründungsmitgliedern " für die Mitarbeit am Aufbau der Marke besonders günstige Konditionen bietet, dann müssen Sie sich fragen, wie lange das gilt und wie sich das auf das Solidaritätsgefühl der nachfolgenden Kanzleien auswirkt. Erscheint auf der graphisch einheitlich gestalteten Website der Franchisekooperation das gemeinsame Logo gleich groß oder sogar größer als Ihr eigener guter Name? Wenn ja, warum ist dies 50 7 Junganwälten wird als Anreiz für ein Kooperationsmodell ein gemeinsames Arbeiten in einem Netzwerk in Form eines laufenden kollegialen Austauschs geboten. Das klingt verlockend. Genau diese Aufgabe erfüllt aber das FORUM. Dafür zahlen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag und halten dafür u. a. auch gerade diese AdVoice-Ausgabe in Händen. Das FORUM hat eine eigene Mailingliste exklusiv für Mitglieder, in der Sie auf (fast) jede berufliche Frage eine Antwort finden. Mehr unter http://www.dav forum. de.lbund/service/ma il ing. ph P Wir haben bundesweit mehr als 4.600 Mitglieder, von denen mehr als 300 Teilnehmer in der Mailingliste mitdiskutieren. Gibt es derzeit am Anwaltsmarkt ein größeres Netzwerk junger Anwälte, in dem Sie sich mi Kolleginnen und Kollegen laufend über den Anwaltsberuf austauschen können? Wenn Sie an die Einrichtung der Franchisekanzlei denken. Muss jede ..Filiale" einheitlich möbliert und technisch ausgerüstet sein? Wollen Sie die überwiegende Zelt des Tages in einer nach rationellen und ökonomischen Gesichtspunkten von einem Dritten elngenchteten "Arbeitsumgebung" verbnngen oder ist Ihnen insoweit Individualität lieber? Der Anbieter Legltas spricht von "starken Mitspracherechten der kooperierenden Kanzleien" Wie stark Sind diese denn? "Wenn die Kooperation etwas nicht will, dann passler das auch nicht" (LegltasGeschäftsführer Dr. Heintze). Ist das wirklich so oder zähl rechtlich nicht in erster LInie der Franchisevertrag. Es wäre - wenn auch möglich - überraschend, wenn die Gemeinschaft der Franchisenehmer demokratische Mitsprachrechte hätte. Was bleibt Ihnen, wenn Sie den Franchisevertrag beenden 7 An dem Marken- namen werden Sie sicher keine Rechte haben. Wie sieht es mit den Verträgen über die Kanzlelräume/das Personal aus? Gehen die Mandanten das nächste Mal zu Ihrem Franchise-Nachfolger? Fragen über Fragen, und Jeder muss die Individuelle Antwort für die persönliche Karriereplanung finden. Lassen Sie sich aber In jedem Fall nicht von Versprechungen oder Hochglanzprospekten blenden. Rechtsanwalt Martin Lang, München Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses .......GAZ N ««< Gründung Kanzlei einer im Medizinrec ht Der Soldan Kanzlel-Gründerpreis würdigt das Engagement und den Erfolg junger Kanzleigründerinnen und bietet Beate Bahner die Chance zur Präsentation innovativer Konzepte. In diesem Jahr hatte die Jury mein Konzept und meinen Weg in die Beate Bahner ist seit 1999 Rechtsanwältin in Heidelberg und schwerpunktmäßig im Arzt-, Medizln- und Gesundheitsrecht tätig. Für ihr Gründungskonzept erhielt sie in diesem Jahr den Soldan-Kanzleigrunderpreis. Selbstständigkeit mit dem ersten Preis (Sachpreis im Wert von 5.000 €) ausgezeichnet. Gerne gebe ich zu, dass es mich stolz und glücklich macht. meinen mehrjährigen und nicht immer leichten Weg zur eigenen Kanzlei auf diese besondere Weise anerkannt zu wissen. Wie wurde mein persönlicher Traum von der eigenen Kanzlei Realität? Nach vier Jahren anwaltlicher Tätigkeit entschied ich mich im Jahr 1999, meine eigene Kanzlei zu gründen. Die Gründe dafür mögen vielfältig gewesen sein; eines ISt jedoch klar: der Wunsch nach der Selbstständigkeit war so stark, dass meistens ausreichend Kraft vorhanden war, Rückschläge und vermeintliche" Misserfolge" auszuhalten. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor war die Spezialisierung in einem definierten Rechtsgebiet. Wer sich neu platZieren will- sogar alleine - kann sich nur durch Spezialkenntnisse in einem Rechtsgebiet profilieren, von dem die meisten (erfahrenen) Kollegen nichts verstehen. Von Anfang an konzentrierte Ich mich daher konsequent auf den von mir gewählten Bereich im "Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht" - und zwar für niedergelassene Ärzte! Verschiedene Mosaik-Steine, u.a. eine monatelange freie Juristische RundumTätigkeit für eine niedergelassene Ärztin und viel Offenheit haben mir bewusst gemacht: Niedergelassene Ärzte haben einen erheblichen Beratungsbedarf In rechtlicher Hinsicht! Nicht etwa in Fragen des Arzthaftungsrechts, sondern Im komplizierten Kassenarztrecht, Vergütungsrecht, ärztlichen Berufsrecht, Vertrags- und Gesellschaftsrecht. Der Mandantenkreis "Ärzteschaft" schien mir ein angenehmes Klientel (allerdings nicht immer einfach, da von der Pharma-Industrie seit Jahrzehnten "verwöhnt" wieso also für Beratung oder Seminare selbst bezahlen .... ?). In Heidelberg und Umgebung gab es nach meiner Recherche nur einen einzigen spezialisierten Anwal (zugleICh Arzt). Nach meiner Entscheidung zur Spezialisierung Im Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht unternahm ich alles, um schnellstmöglich die notwendigen Rechtskenntnisse zu erwerben: Wahrnehmung von Fortbildungsveranstaltungen, Erwerb einer umfassenden eigenen JUrIStischen BibliOthek im Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht, gezieltes fundiertes Selbststudium. Doch wie konnten die Ärzte erfahren, dass es mich gibt? Ich flef die" Heidelberger Seminare zum Arztrecht. Für Ärztinnen und Ärzte" ins 3 Leben; schrieb ca. 2000 Adressen von Ärzten aus Heidelberg und Umgebung aus den Gelben Seiten in meine AccessDatenbank; suchte, fand und buchte ein geeignetes Hotel und versandte schließlich im Oktober 1999 die ersten Einladungen. Der Rücklauf für das erste Seminar war frustierend gering - aber immerhin - mein Name war erstmalig gefallen I Und im Laufe der Zeit verbesserte Ich die Themen - damit wuchs auch das Interesse. Aufgrund der versandten Einladungen und gezlelter Anschreiben an die Pharma-Industrie, die ihrer ärztlichen Klientel viel bietet, wurde ich seit 2000 auch als Referentin im Rahmen von Kongressen, FortbiIdu ngsvera nsta Itungen zu arztrechtlichen Themen eingeladen. Ende des Jahres 2000 wurden mir zwei Lehrauhräge für Medizinrecht angeboten, die ich deshalb annahm, weil die Teilnehmer dieser Aufbaustudiengänge einerseits aus dem Pharmaberelch und andererseits aus den Arztpraxen selbst kamen - eine gute Gelegenheit, das Arztrecht auch aus deren Sicht zu beleuchten. Meine öffentlichen Auftritte bereitete ICh sorgfältig vor: Vor meinem ers en externen Vortrag (etwa 150 Ärzte) investierte ich mehrere Privatstunden bel einer Rhetoriktrainerin; die Trainerin erstellte zwei Videoaufnahmen meines Vortrages (dies war angesichts vieler guter Tipps bis heute hilfreich). Anfänglich übte ich meine Vorträge sogar mehrmals vor Freunden ein! Richtig investieren - nicht ganz leicht: Was nach meiner Ansicht wichtig ist: «««««««««< • Eine ansprechende Broschüre / Visitenkarte: Der erste Eindruck zählt I Mit wenigen Mitteln kann man viel bewirken. Meine Broschüre kostet im Druck ca. 30 Cent pro Stück. • Eine Homepage: Die Mandanten suchen und finden mit gezielten Suchbegriffen die Kanzlei! • Ein gutes Foto: Die Investition für ein professionelles Fotostudio lohnte sich. Die Fotosession bei einer ausgezeichneten Fotografin kostete etwa 300,- €. 4 I I I I l • Laserdrucker, Faxgerät. ISDN-Anlage und Internet-Anschluss: Laserdrucker sieht besser aus, ISDN-Anschluss ermöglicht die Weiter- und Umschaltung an andere Telefonnummern, Internet hilft bei der juristischen Recherche. • Aktuellste und umfassendste Fachliteratur: Schlichtweg unerlässlich! • Fortbildungsveranstaltungen: Ganz wichtig für die persönliche Sicherheit und die Kontaktpflege mit den Kollegen, vor allem als Einzelkämpferin. nebenan entschieden, sondern die notwendige Übernachtung im Tagungshotel gebucht, auch wenn es anfänglich den Geldbeutel strapazierte. • Gelegentlich inS Restaurant: Gerade als Einzelkämpferin im Home-Office muss man mittags mal raus und sich ein nettes Essen gönnen. Auch dies stärkt das Selbstwertgefühl; die Studentenzeiten sind schließlich vorbei! Richtig investieren - nicht ganz leicht: Worauf ich (bislang) verzich- tethabe««««««««««< • Den Computerexperten an der Hand: Unerlässlich bei Computerproblemen, die ja den letzten Nerv rauben können. Ich bezahle grundsätzlich jeden Telefonsupport - und weiß, dass ich im Notfall immer anrufen kann ... • Studentische Mitarbeiter / Praktikanten einsetzen: Zum Kopieren, Recherchieren, Postfach leeren und für organisatorische Aufgaben. Ist natürlich in einer Universitätsstadt wie Heidelberg nicht schwer zu finden. • Putzhilfe und sonstige Entlastung gönnen: Selbst wenn die Wohnung oder das Büro (früher) noch sowinzig war, ich wollte nie Zeit verschwenden mit lästigen Aufgaben, mich lieber auf die Kernkompetenzen und den Kanzleiaufbau konzentrieren! • Bahncard 1. Klasse / Taxi gönnen: Vor beruflichen Terminen, Vorträgen und Seminaren erste Klasse und Taxi zu fahren, stärkte mein Selbstwertgefühl und vermittelte ein hilfreiches Gefühl von Erfolg - vor allem zu Beginn des Kanzleiaufbaus. Mein Motto: Bloß nicht wegen ein paar Euro umständlich Straßenbahn fahren o.ä.! Wer angemessene Honorare verlangen will, darf selbst nicht kleinlich sein ... • Das teure Hotel bei mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen buchen: Nette Kolleginnen trifft man abends oft an der Hotelbar - oder beim Frühstück, diese beruflichen Kontakte können sehr wertvoll sein, wenn man mal nicht weiter weiß! Daher habe ich mich als Einzelkämpferin stets gegen die kleine Pension • Der Farbtupfer auf der Broschüre oder dem Briefkopf: Farbe macht den Druck teuer und ist auf dem Briefpapier überflüssig, da ohnehin viel gefaxt wird. • Technischer Schnickschnack auf der Homepage: Dies verlangsamt die Homepage enorm und ärgert den User, die Besucher wünschen gezielte Informationen und kein Stadtpanorama oder tolle Video-Inszenierungen .. • Bei Computerproblemen teure Firmen engagieren: Studenten können dies auch (ich habe einfach im Computergeschäft die jungen Freaks angesprochen!) und verdienen sich gerne was dazu. Meine bisherigen studentischen Computer-Experten sind telefonisch fast immer erreichbar, wohnen um die Ecke und verlangen 20,- € die Stunde, immerhin viel billiger als die Firmen-Experten! • Die Sekretärin: Konnte und wollte ich mir in den ersten drei Jahren nicht leisten, vor allem, da ich ohnehin keinen "klassischen" Kanzleibetrieb unterhalte. Die fehlende Sekretärin erfordert allerdings den perfekten Umgang mit dem Computer und den Verzicht auf typische Sekretariatsarbeiten, z.B. Zwangsvollstreckungen (geht alles an den Kollegen Krebs). • Das teure, schicke Leasing-Fahrzeug: Muss vor einem Mandantengespräch sowieso meist in die Garage und wird daher gar nicht wahrgenommen. Steuersparen mit Leasing macht erst Sinn, wenn man überhaupt nennenswert Steuern bezahlen muss (ist bei mir erst seit 2002 der Fall ...). Weite Strecken fahre ich schon zur Stressvermeidung grundsätzlich mit dem Zug - und in Heidelberg reichen die Fahrräder (zwei Kanzlei-Räder), mein knallroter Moto-Roller und mein kleiner schwarzer Punto bestens aus. • Die teuren Kanzleiräume: Wir wohnen in schönster Heidelberger Lage in einer großzügigen, repräsentativen Altbauwohnung mit hohen Räumen und Stuck. Drei von vier Räumen werden von mir tagsüber als Kanzlei genutzt und sind multifunktionell gestaltet (großes Wohnzimmer enthält mein Büro; repräsentatives Esszimmer dient als Besprechungsraum; Gästezimmer hat einen komplett eingerichteten Arbeitsplatz für Studenten). Meine aktuelle Suche nach externer Bürogemeinschaft hat gezeig • dass viele Kollegen keinesfalls so ansprechende Räumlichkeiten haben. Also kann es noch ein Weilchen gut so weitergehen ... Im Übrigen habe ich ohnehin wenig Mandantenverkehr - die Ärzte haben wenig Zeit, die Mehrzahl der Mandate ist überregional und wird durch KommunikatIonsmöglichkei en bes ens abgewickelt. • Das teure Anwaltsprogramm: Microsoft-Office bietet für meine Bedürfnisse alle Möglichkeiten, die ich brauche. Zwangsvollstreckungen kann und mag ich nicht, kommen selten vor, dann gebe ich diese einfach weiter. Unabhängigkeit von Mitarbeitern : Sekretariat und Ich hatte 1999 weder externe Büroräume noch Platz in meiner Wohnung und schon gar kein Geld für eine Sekretärin also musste es alleine gehen. Meine guten Computerkenntnisse In Ward und Excel habe ich zwischenzeitlich perfekioniert und auf weitere Programme ausgedehnt - das alles kann eine Sekretärin typischerweise ohnehin nicht, ist aber für meine Tätigkeit unabdingbar l • Word - Schreibprogramm Selbständig Briefe schreiben, Erstellung von Briefköpfen und Dokumentvorlagen, Erstellung von Serienbriefen, Formatierung von Rundschreiben, Gestaltung von Publikationen und Rundschreiben • Excel - Tabellenkalkulationsprogramm Rechnungen erstellen können, Steuererklärungen eigenhändig erstellen, komplizierte Berechnungen und rechnerische Überprüfungen im Rahmen der Mandatsbearbeitung erstellen können, (hier vor allem Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse) • Access - Datenbankprogramm Verwaltung von Adressdaten zur Versendung von Rundschreiben, Möglichkeit der Filterung und des Exports in Serienbriefe • Powerpoint - Präsentationsprogramm Komfortable Erstellung von Präsentationen für Vorträge, Seminare, Workshops, Lehraufträge Beste Gestaltungsmöglichkeiten für einen ansprechenden Vortrag Möglichkeit zur Erstellung von Begleitunterlagen L Handzetteln ") • Outlook - Kalenderprogramm Verwaltung von Terminen / Fristen, Adressverwaltung, E-Mail-Programm Mein Gründungskonzept: Zeitvalenzen in der Anlaufphase nutzen: Im ersten Gründungsjahr rennt einem niemand die Bude ein - anstatt frustriert zu sein, versuchte ich, diese Freiräume und Zeiten gezielt zu nutzen: • Werbung in eigener Sache betreiben: Kanzleibroschüre erstellen, Homepage gestalten, Rundschreiben versenden, Seminare vorbereiten und durchführen • Die beste Werbemaßnahme ür meine Kanzlei: Ein Buch schreiben! Ich stieß zufällig auf das Thema des ärztlichen Werbeverbotes und fand nur ein Buch dazu, das mich aufgrund der fehlenden Qualität empörte. Ich be- schloss, es einfach besser machen und selbst ein Buch zu schreiben. Dem Springer-Verlag schickte ich einen Entwurf der ersten Seiten und eine Gliederung - drei Tage später lag der Autoren-Vertrag im Briefkasten - 9 Monate später war das Buch fertig! Das Buch wurde nicht nur vom Bundesverfassungsgerich und anderen Gerichten zitiert - es fand vor allem aufgrund eines gut lesbaren Layouts sowohl bei der Ärzteschaft als auch bei den Juristen besonderen Anklang. Als "Expertin" wird man gerne auch von Journalisten gefragt - Interviews sind eine hervorragende Werbung für die eigene Kanzlei! Aktuelle Rechtsthemen werden von den Journalisten gerne aufgegriffen - eine gute Zusammenarbeit macht sich bezahlt - und ist ein hervorragendes Marketing. Selbstverständlich sollten diese Beiträge in Medien erscheinen, welche die Mandantschaft liest, hier etwa die Ärztezeitung, Medical Tribune und andere Ärztezeitungen. Mein Gründungskonzept: Durchhalten - nicht zu früh aufgeben - an sich glauben ««««««««««< • Schlaflose Nächte und Existenzsorgen akzeptieren: Das geht wohl allen Existenzgründern so! Gegebenfatls auch einmal die Strategie ändern, nicht alle ergriffenen Maßnahmen tragen gleich schnell oder gleich gut die erwünschten Früchte. • Den eigenen Wunsch zur Selbständigkeit nie aus den Augen verlieren: Kaum jemand hätte geglaubt, ich könne mich tatsächlich als Einzelkämpferin erfolgreich in Heidelberg etablieren: "Gehen Sie in eine Frankfurter Großkanzlei" , "Kind, bewirb Dich bei der UNO, mit Deinen Sprachkenntnissen". "Sie sind allein - aha". Jeder wusste am besten, wie man "Karriere macht". Kollegen, Freunde, Familie ... Nicht nur die eigenen Zweifel, sondern auch den Zweifel anderer zu bekämpfen, war nicht immer einfach. Aber als "Widder" wollte ich es so - und habe meinen Weg eigensinnig und mit großem Willen und Einsatz verfolgt. I I III Mittlerweile sind die guten Ratschläge verstummt. • Vermeintliche Rückschläge als Chance sehen: Es geht nicht immer glatt im Berufsleben: Meine ersten 4 - 5 Jahre der anwaltlichen Tätigkeit waren zwar spannend, aber nicht sehr geradlinig ... Ohne diese Erfahrungen hätte ich mich allerdings kaum zur eigenen Kanzlei und damit zur Selbständigkeit und Unabhängigkeit entschieden. Vieles hätte sich - ohne manche kleinen Rückschläge auch beim Aufbau der Kanzlei - wohl nicht so erfolgreich entwickelt! • Meine eigene Kanzlei - es gibt keinen Weg mehr zurück! Heute vertrete ich bundesweit niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, auch manche Klinik und kann seit 2002 Umsätze verzeichnen, die es mir aufgrund meiner gering gehaltenen Betriebsausgaben inzwischen ermöglichen, gut zu leben. Ich bin gefragte Autorin und Mitautonn, Referentin und "Expertin " im Arztrecht. Seit Juli bin ich Justiziarin des Privatärztlichen Bundesverbandes - auch dies vor allem eine gute Gelegenheit, sich bei der geWählten Mandantschaft weiterhin einen Namen zu verschaffen. Der Traum von der Selbständigkeit - ein schöner Traum? Nach vier Jahren harter und fleißiger Arbeit - ein Traum, der in Erfüllung ging und durch die Verleihung des Kanzleigründerpreises auch einen wunderbaren Abschluss der Gründungsphase fand. Doch es geht weiter: Ab 1. Dezember bekomme ich Verstärkung durch eine junge und engagierte Kollegin, die ich mir sorgfältig ausgesucht habe. Den von der Soldan GmbH verliehenen Sachpreis habe ich sofort eingelöst in Büromöbel für ihren neuen Arbeitsplatz. Ich freue mich darauf, nun im Team zu arbeiten, etwas entlastet zu sein und mit der neuen Kollegin auch neue Projekte in Angriff nehmen zu können. Die eigene Kanzlei - das macht trotz vieler Sorgen wirklich Spass! Rechtsanwältin Beate 8ahner; Heide/berg 6 '\()ll f ).\ n. MACiAZI ««< Der Einsatz von Notebooks in sind einige Gigabyte), bei denen für Jeden Stehordner eine Datei angelegt worden ist, dann erschließt sich gar nichts mehr. So eine Datei hat dann schon mal 20 oder 30 MB; diesen Wust Seite für Seite durchzuklicken, ist alles andere als lohnend oder gar effektiv. der strafrechtlichen Hauptverhandlung Wer als Anwalt Strafsachen macht, der muss kopieren. Ermittlungsakten, Gerichtsakten, Beiakten und manches mehr. In Großverfahren und bei jahrelangen Ermittlungen wuchert der Aktenbestand unter der Hand ins Unermessliche. Die moderne Technik bietet den besonderen Reiz, statt raumfressender Kopienbände Dateien anzulegen, die sich auf dem Notebook (nich No buch, wie ein Landgericht unlängst schrieb) locker mit in die Sitzung nehmen lassen. Aber "Stöbern" führt nirgends hin, denn in Dateien stöbert man anders als in Papier: Herumstöbern in Dateien erweist sich rasch als die umständlichste Art, alle Niels- Hoffmann ist Rechtsanwalt in der So,zietät Wessing IJ Verjans in Düsseldörf. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Wirtschaftsstrafrecht. wichtigen Umstände in den Akten zu übersehen. - Im Regelfall ist der Aktenbestand natürlich deutlich geringer. Gleichwohl: Die zentrale Frage geht dahin, wie der Inhalt zu erschließen sei. So locker ist der Umgang mit digitalisierten Akten aber gar nicht. Wer sich mit einem Aktenbestand von achthundert Stehordnern konfrontiert sieht, bekommt immerhin anhand der Rückenschilder noch eine Vorstellung von der Michael Rosenthai ist, nach Assistententätigkeit bei Prof. Dr, Jürgen Baumann, seit 1985 in Karlsruhe als Rechtsanwalt tätig. Von 1995 bis 2002 übte er seinen Beruf in einer vor allem revisionsrechtlich ausgerichteten SOZietät mit Prof, Dr. Günter Widmaier aus. Seit 2002 ist·er als EinzeIanwalt in K-arlsruhe tätig. Struktur des Verfahrens. Mit ein bisschen Erfahrung findet man auch rasch jene Ordner, auf die es ankommt. Und jene, in denen etwas Hilfreiches stehen könnte, die aber in der Zwischenzei in Vergessenheit geraten sind. Begegnet man diesen 800 Leitz-Ordnern allerdings in der Form von zwei DVDs (das Das Dateiformat scheint uns nicht wählbar zu sein: Am Portable Document Format (PDF) führt derzeit kein Weg vorbei. Auch der Mandant will die Akten lesen können, und einen Acrobat Reader findet er überall. Mit ungewöhnlichen oder gar proprietären Bildformaten fängt er wenig an, auch dann, wenn man ihm ein kleines Leseprogramm zur Verfügung stellt. Auch bietet das PDF Möglichkeiten der weiteren Verarbeitung, die kein anderes Bildformat leistet. Scanner: Um die Akten vom Papier in den Computer zu bekommen, benötigt man zunächst einmal einen Scanner. Das Gerät muss über einen ordentlichen Vorlageneinzug verfügen, und das Scannen darf nicht langsamer gehen als das Kopieren. Seit etwa 18 Monaten haben beide Autoren (unterschiedliche) CanonGeräte aus der ImageRunner-Serie in Betrieb, die noch keinerlei Schwierigkeiten bereitet haben (außer, natürlich, der unausrottbaren Heftklammer im Vorlageneinzug). Diese Geräte sind Sicher ist sicher: Das neue Ortsverzeichnis 2004. Ortsverzeichnis 2004 Gerichte und Finanzbehörden 20. Auflage 2004, 787 Seiten. broschiert. 58 € ISBN 3-8240-0672-3 Nichts ist ärgerlicher als Fristversäumnisse durch Irrläufer. Arbeiten Sie deshalb nicht mit veralteten Adressen, sondern nur mit dem neuen Ortsverzeichnis 2004. Das neue Ortsverzeichnis 2004 zeichnet Sich Wieder durch hohe Aktualität und Zuverlässigkeit aus. Denn selbstverständlich wurden wieder sämtliche Adressund Zuständigkeitsdaten bei den Gerichten und Finanzbehörden direkt abgefragt und aktualisiert. Die Auswertung der Gesetz- und Verordnungsblätler der Länder ergab • für Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen: Übertragung von Aufgaben auf andere Amtsgerichte • für Nordrhein-Westfalen. Rheinland-Pfalz und Thüringen: Änderungen über die Zuständigkeiten der Finanzämter • für Baden-Württemberg und Brandenburg: Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse • für Schleswig-Hotstein: Auflösung der Dberfinanzdlreklion Kiel • fürs Saarland: Zusammenführung der Aufgabenbereiche Finanzkasse. Bewertung. Kfz-Steuer und Grunderwerbsteuer bei emlgen Zentralfinanzämtern Aus dem Inhalt: Zuständigkeiten: alle Gememden mit Postleitzahlen lalphabetisch geordnet] und dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht und Finanzamt· Straßenverzeichnis zu einzelnen Postleitzahlen. deren Bereich sich auf mehrere Amtsgerichte erstreckt· Erläuterungen zu Stadten mit mehreren Finanzämtern Gerichte: alle Amtsgerichte mit Postanschriften. Telekommunikationsn ummern. Bankverbindung, abgegebenen Zuständigkeiten sowie Angabe des Jeweils zuständigen LG. DLG. ArbG. SozG und VerwG, jeweils mit Postanschriften und Telekommunikationsnummern • Bundes- und Landesgenchte mit Postanschriften und Telekommunikationsnummern • Sonderteil ..Insolvenzgerichte" DeutscherAnwaltVerlag Erhältlich im Buchhandel oder direkt beim Verlag. www.anwaltverlag.de • Telefon 0228 91911-44· Telefax 0228 91911-77 Staatsanwaltschaften Finanzämter: alle Finanzämter mit Postanschriften. FA-Nummer. Telekommunikationsnummern. abgegebenen Zuständigkeiten, Angabe der Zuständigkeiten für BP, Straf- und Bußgeldsachen und Steuerfahndung. der zuständigen OFD und des zuständigen Finanzgerichts, Jeweils mit Postanschrift und Telekommunikationsnummern • umsatzsteuerliehe Erfassung im Ausland ansässiger Unternehmer "Multifunktionsgeräte": Sie scannen und kopieren nicht nur, sondern können auch als Netzwerkdrucker und Fax eingesetzt werden. Die Handhabung am Gerät ist wie bei jedem gewöhnlichen Kopierer. Die ImageRunner kommen mit emer ganz rudimentären ScanSoftware daher, dem "Scan-Gear Tool" , was aber nicht stört. Es arbeitet nämlich reibungslos mit allen Programmen zusammen. Als Auflösung genügen in der Regel 200 dpi; das reicht den meisten Texterkennungsprogrammen. Manche weigern sich sogar, höhere Aulösungen als 300 dpi zu bearbeiten. BJlddateien speichert man am besten als lpg-Dateien. Kopieranweisungen: Hier entsteht erheblicher Mehraufwand. Für Kollegen. die ohnehin "alles durchkopieren" lassen, vergrößert sich der Aufwand für Anweisungen nicht. Wer jedoch beim Kopieren Überflüssiges weglassen möchte, muss über smnvolle Dateigrößen und -namen nachdenken. Einigermaßen bewährt hat sich entweder das Beibehalten der von der Staatsanwaltschaft gewählten Aktenbezeichnung oder die Verwendung von Bandnumerierung und Seitenzahlen, und erst recht hat sich bewährt, hier nur die erste gescannte Seite anzugeben (also nicht: 224_246.pdf, sondern 224.pdf). Ein aussagekräftiger Zusatz C,Anklage", "Gutachten" und dergleichen) ist immer wertvoll. Wer eine ungefähre Vorstellung davon hat, wie sich die Akten in bestimmte Themen aufgliedern lassen (z.B. "Konkurs XGmbH" oder "Rechtshilfe SchweiZ"), fährt u.U. besser, wenn er den Dateien Namen zuteilt, die ein Datum repräsentieren (in der Reihenfolge JJMMTI, weil so die zeitliche Reihenfolge beim Sortieren nach Namen eingehalten werden kann, also z.B. 011130_Schlussver· fügung.pdf, wenn sie vom 30.11.01 stammt). - Zu denken ist auch an eme sinnvolle Stückelung, um die Dateien nicht zu groß werden zu lassen. Dateien, in denen man wegen ihrer schieren Größe nicht mehr vernünftig navigieren kann, smd keine ArbeItserleichterung. Was eine vertretbare Größe ISt, hängt von der leistung des schwächsten Notebooks im Büro ab. Programme: Als nächstes Ist zu klären, mit welchem Programm man den Scanner ansteuert und die Daten später weiter bearbeitet. Unabhängig voneinander sind wir zur Ansicht gekommen, dass nur zwei ernsthaft in Betracht kommen, nämlich Acrobat von Adobe und PaperPort von Scansoft. Alle derzeItigen Programme weisen für die umfassende Aktenbearbeitung des Anwalts noch kleinere Schwächen auf. PaperPort könnte an sich das Programm der Wahl sein, Neben dem proprietären Dateiformat * .max kann das Programm Jetzt (ab Version 9) auch pdf-Datelen erzeugen. Es erlaubt, die gescannten Selten (die immer noch Bilddateien sind) in einigen Grundfunktionen zu bearbeiten. Schiefe Vorlagen lassen sich über ganze Dateien hmweg begradigen, schwarze Stellen und schwarze Ränder lassen sich ebenso entfernen wie jene kleinen dunklen Punkte, die entstehen, wenn das Papier der Vorlage nicht ganz weiß war. Diese BearbeItungsmöglichkeiten sind hilfreich, wenn Aktenteile in emen Schriftsatz "eInkopiert" werden sollen. Eine begradigte Kopie ohne schwarze Ränder sieht einfach besser aus. Für das Einfügen solcher Kopien in Schriftsätze haben sich tif-Dateien (im Format der Gruppe 4-Faxe) sehr bewährt. PaperPort kann in diesem Format (und etlichen anderen Grafikformaten) abspeichern, auch als mehrseitlge tiffs. Überzeugende Features von PaperPort sind seine Texterkennung (die aber bel pdf-Dateien nur funktioniert, wenn sie mit PaperPort erzeugt worden sind), die Möglichkeit PDF-Stapel aufzulösen und neu zusammenzusetzen - was bei neuen Aktenteilen wichtig werden kann - sOWie leichte und umfangreiche Möglichkeiten, mit anderen Programmen zusammenzuarbeiten. Eine Fülle von Exportformaten erlaubt, Dateien oder Ausschnitte an andere Anwendungen zu "senden", auch als Text (welche OCRengine dabei benutzt werden soll, lässt sich einstellen). Die PaperPort-eigene Texterkennung wirkt deutlich genauer als Omnipage (was wundert) und als das bishenge Modul PaperCapture von Acrobat. Allerdings: Der erkannte Text und das ursprüngliche Bild werden nicht in einer Datei vereinigt. Vielmehr legt PaperPort ein Index-VerzeIChnis an, das den Text mit der FundsteIle verknüpft. Sucht man einen bestimmten Begriff, erhält man die Treffer in einem gesonderten Fenster als Text. Durch Klicken kann man SICh die BIlddatei anzeigen lassen, und zwar an der Stelle, an der der Text steht. Dieses Verfahren wirkt sehr umständlich, die Zuverlässigkeit der Texterkennung macht die Methode aber doch recht sicher bei Akten von geringem Umfang, deren Inhalt man im wesentlichen ohnehin .,im Kopf hat" Die Nachteile von PaperPort liegen im kryptischen Verhalten und einem gewissen Mangel an ZuverläSSigkeit. Auf einem Windows 2000-Rechner wollte PaperPort nicht mehr richtig laufen, nachdem das Servicepack 3 eingespielt war. Das hat irgendwie mit den Thumbnails zu tun, die PaperPort anlegt. Verzeichnisse, in denen noch keine Thumbnails erstellt waren, konnte PaperPort gut lesen; gab es erst einmal Thumbnails, hat es Minuten gedauert, bis der Inhalt emes Verzeichnisses angezeigt wurde (aber eben kryptisch: es gab keinen Verlass darauf, m welchem Ordner das geschah und wann). Einen überzeugenden Support hat Scansoft hier nicht leisten können; nach Wochen hat sich das Problem durch - Löschen eines bestimmten VerzeIChnisses - Wieder verflüchtigt. Außerdem fuhrwerkt das Programm in den Optionen von Winword und Excel herum; das lässt Sich erst nach emem Besuch der FAQ-Seite abstellen {dort findet man die nötige Befehlszeile »regsvr32 lu "[Laufwerk]: \ [pfad zu PaperPort} \ ppdfaddin.dH" «). Dennoch Ist PaperPort zu empfehlen, für ein begrenztes Budget allemal. Ehrgeizigere Zwecke erfüllt der Vielfach teurere Aerobat. Dass er, wie em on dit wissen will, etwas für Buchdruckersei und nichts für das Informationszeitalter, stört für unsere Zwecke überhaupt nicht. Die Texterkennung führt das Modul PaperCapture durch, das zum Lieferumfang ge- " , hört. Bei Acrobat 5 konnte das kostenlose Modul immer nur 50 Seiten verarbeIten (einige Kollegen sollen deshalb Ihre Dateien In Teildateien von 50 Selten zerlegt, ge-captured und dann wieder zusammengeführt haben); gekaufte Module wurden abhängig von der Zahl der erkannten Selten berechnet (sie kamen mit einem Dongle). Obendrein ist das Modul gern an schiefen Selten gescheitert. All das war in der Vergangenheit eher dazu geeignet, den interessierten Anwalt von der Verwendung des Acrobat abzuschrecken. Mit Acrobat 6 sind neue Zelten angebrochen: Er hat ein voll funktionsfähiges PaperCapture-Modul im Lieferumfang, ohne Beschränkung auf bestimmte Seitenzahlen. Die Erkennungsleistung ist gegenüber Acrobat 5 erheblich gesteIgert; die unentzifferbaren Stellen sind deutlich weniger geworden. Über PaperCapture lässt sich die Bilddatei in ein nach Text durchsuchbares Bild oder in eine (reine) Textdatei umwandeln.letzteres hat den Nachteil, dass bei Texterkennungs-fehlern das Original nicht mehr zugänglich ist (es sei denn, es wäre unter einem anderen Namen abgespeichert). Außerdem bemüht sich Acrobat. die richtige Schrift zu benutzen; das kann im Irrtumsfall gewöhnungsbedürftig aussehen, aber auch hier hat man einfache Korrekturmöglichkeiten. Die reizvollere Alternative Ist die nach Text durchsuch bare Bilddatei. Acrobat 6 stellt hier nicht nur eine detaillierbare Suchfunktion zur Verfügung, man kann die Suche auf bestimmte Bereiche, eine Datei oder bestimmte Dateiverzeichmsse beschränken. Bei der Suche nach Worten erstellt Acrobat Trefferlisten und die Stelle in der Bilddatei wird markiert, bel der das Wort auhaucht. Die Suchfunktionen stehen auch dem Mandanten zur Verfügung, wenn er nur den (kostenlosen) Acrobat Reader 6 hat. Der Nachteil: Es können Dateien von beachtlicher Größe entstehen. Daran wäre also gegebenenfalls schon beim Erstellen der Kopieranweisung zu denken. Beide Programme erlauben selbstverständlich, Seiten zu drehen, was vor 10 '\1 \ \ allem bei querformatigen Listen das Lesen erleichtert. Eine verlässliche Empfehlung, welches Programm "besser" sei, lässt sich nicht Wirklich geben. Ob der Scanner mit PaperPort besser arbeitet oder mit Acrobat, ist vermutlich eine frage der lokalen Konfiguration. Generell kann man aber sagen, dass PaperPort beim Einlesen der Akten und bel der BIldbearbeitung seine Stärken ausspielt. Dabei kann es sem Bewenden haben, solange der Aktenbestand überschaubar ist. Erweist es sich als notwendig, den Aktenbestand genauer zu erschließen, Ist Acrobat das Programm der Wahl. Die Autoren betreiben eine Mischung: mit PaperPort wird gescannt und geschönt, dann geht's Im Acrobat weiter. Dem Mandanten - und bei Sockelverteidlgungen auch den Kollegen - kann man dann recherchierbare COs oder OVOs überlassen; was in der Regel pOSitiv aufgenommen Wird. Das Erschließen des Aktenbestandes bleibt Handarbeit des Anwalts. Zwar kann die Texterkennung durchaus von den Kanzleimitarbeitern bewerkstelligt werden, und es gibt auch Fälle, in denen ein nach Suchbegriffen durchsuchbarer Datenbestand genügt. Namentlich in der Hauptverhandlung (evtl. aber auch schon in der Besprechung mit dem Mandanten) kann das zu langsam sein. Hier bietet Acrobat vorzügliche Hilfsmittel. Zunächst lassen sich lesezeichen anlegen, die den raschen Zugriff auf bestimmte Stellen der Datei erlauben. Ist etwa ein Zeuge mehrfach vernommen worden, kann es Sinnvoll sein, alle Vernehmungen In einer Datei zusammenzufassen und die Jeweils erste Seite mit einem Lesezeichen zu markieren. Weil die Lesezeichen hierarchisch angelegt werden können, lassen sich innerhalb von Vernehmungen besonders wichtige Stellen ZUsätzlich vermerken (etwa solche Passagen, die man gegebenenfalls vorzuhalten beabSichtigt). Ähnliches leisten die Kommentare, die sich - übrigens auch bei PaperPort - in vielfältiger Form {frei, als Notiz, als Unterstreichung usw.l anbnngen und mit der Suchfunktion auch finden lassen. Fast unverzichtbar sind die Kommentare, wenn die Dateien thematisch geordnet werden: Man muss sich vermerken, dass die Vernehmung Sauerbruch vom 11.11.97 aus Band IV, S. 3435ff. stammt, sonst kann man In der Verhandlung auf Nachfragen keine Auskunft geben. Es lassen Sich aber nICht nur LesezeIChen und Kommentare innerhalb einer Datei anlegen, sondern auch Sprungverknüpfungen auf genau deflnierbare Stellen innerhalb anderer Dateien. Ist dem Zeugen bei seiner dritten polizeilichen Vernehmung aus dem Asservat 8.2.2.1 die Seite 19 vorgehalten worden und gleich darauf aus Band 52 die Anlage 4 zur Vernehmung des Zeugen Meier, kann und muss man so riesige Sprünge mit Sprungverknüpfungen absichern. Sonst ISt der Zeuge entlassen, bevor man auch nur den Gegenstand des ersten Vorhalts gefunden hat. Zu dieser Art der Bearbeitung gibt es selbstverständlich Alternativen; diese Dinge sind In erster linie Fragen des persönlichen Geschmacks und es Arbeitsstils. Wer lieber eine pdf-Datei mit allen Wichtigen FundsteIlen erzeugen möchte und die Links von diesem FundsteIlenverzeichnis auf die Fundstellen legen möchte, der kann genauso gut zum Ziele kommen. Da Acrobat auch die Möglichkeit bietet, einzelne Seiten aus Dateien Wieder zu entnehmen (mit oder ohne Löschen des Originals). kann man sich auch gesonderte Dateien für den anstehenden Hauptverhandlungstag herrichten. In einer solchen Datei könnte sich dann eine polizeiliche Vernehmung befinden, ein Sachverständigengutachten und verschiedene Urkunden, die für den betreffenden Zeugen eine Rolle spielen. Hier kann bei der Zusammenstellung allerdings relativ rasch etwas übersehen werden. Eine bestimmende Überlegung zur geeigneten Vorgehensweise kann auch sein, ob man in der Hauptverhandlung lieber in einer Datei hin- und herblättert oder ob man lieber zwei Fenster geöffnet haben möchte (Acrobat erlaubt es nicht, die gleiche Datei noch einmal zu öffnen). Insgesamt ist die Befassung mit der elektronischen Akte eine lohnende Beschäftigung. Hat man sich an diese Form der Aktenarbeit erst einmal gewöhnt, möchte man sie nicht mehr missen. Mit rasanter Geschwindigkeit lassen sich im Gericht oder In der Besprechung zielsicher wich Ige Stellen .. aufschlagen"; man hat eigene Kommentare und Verweise zur Hand und stets den gesamten Aktenbestand dabei. Trotzdem kann es In der Hauptverhandlung noch einmal richtig spannend werden: Akkulaufzeiten von acht Stunden oder mehr sind derzeit noch nicht die Reget. Bei einer ganztägigen Hauptverhandlung ist also abzusehen, dass das Notebook auch dann unterwegs schlappmacht, wenn man alle Möglichkeiten genutzt hat, den Stromverbrauch zu senken. Ein Stromanschluss ist da ganz hilfreich. In aller Regel hat die Justiz keine Probleme damit, den Anwälten ein wenig von ihrem Strom abzugeben, der auch in Sitzungssälen ohnehin aus der Steckdose kommt. Selbst wenn kein Stromanschluss da sein sollte, etwa In Sälen, die noch den Hauch der Todesurteile einer vergangenen Zelt atmen (aber, seltsamerweise, auch in einigen neu gebauten Gerichten), wird doch meistens ein Verlängerungskabel aufgetrieben und die Stromversorgung sichergestellt. Die Autoren kennen es nicht anders. Aber: es scheint auch Gerichte zu geben, die von ihrem kostbaren Saft nichts hergeben möchten. Einigermaßen witzig ISt noch die Begründung, so ein Netzkabel sei ein Fallstrick, der die Verfahrensbeteiligten und vor allem die Zeugen und Sachverständigen gefährde; das könne der Vorsitzende nicht verantworten. An Albernheit nicht mehr zu überbieten war allerdings, dem Anwalt strafrechtliche Konsequenzen anzudrohen für den Fall der 11 Nutzung des gerichtsinternen Stromnetzes ohne ausdrückliche Genehmigung der Verwaltung« (vgl. ZAP 17/2003 S. 893). Ha man jedenfalls gedacht, biS der PräSident eben dieses Gerichts auf den Antrag, diese Genehmigung zu erteilen, zu wissen begehrte, auf welche Anspruchsgrundlage sich der Herr Rechtsanwalt denn stützen wolle ... Über diesen Justlzlellen Kinderkram ISt der Anwalt selbstverständlich erhaben und führt einen Ersatz-Akku bel sich. Oder zwei. Rechtsanwalt Niels Hoffmann, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Michael Rosenthai, Karlsruhe MACiAZI ««< NachlfSf vom Anwaltstag 2003 in Frfiburg odfr WifSO solltf man hingffahrfn fin ... Die Frage, weshalb man als junger Anwalt zum Anwaltstag fahren sollte, mag ein Rückblick auf den diesjährigen Anwaltstag erleichtern. 1. Stand des FORUMS «««««< Für die FORUMs-Mitglieder ist natürlich der wichtigste Anlaufpunkt der FORUMs-Stand. Als fast einzige Arbeitsgemeinschaft hat das FORUM einen eigenen Stand auf dem DAr. Traditionell in der Nähe des DAV, jedoch mit einer eigenen Standbesetzung, die durch die Regionalbeauftragen und GFA-Mitglieder geWährleistet wird. Das hat den Vorteil, dass Mitglieder immer kompetente Ansprechpartner finden. Die Erfahrung zeigt. dass fast Immer interessante Gespräche zustande kommen und Erfahrungsaustausch betrieben wird. Dies geschieht nicht nur von den Ehrenamtlichen gegenüber den Mitgliedern, sondern vlce versa, Insgesamt wird eigentlich jeder interessante Gesprächspartner getroffen haben. Dies zeigt sich auch daran, dass unser Stand immer besonders gut besucht war. Die Standfläche reichte nicht aus, sodass es immer wieder zu Staus bei dem vorbeiziehenden Publikum kam. Dadurch haben auch ältere Kollegen erfahren, dass es das FORUM gibt. a) Kaffeebecher Für die Mitglieder gab es am Stand nicht nur nette Gespräche und Erfahrungen, sondern durch eine gemeinsame GiveAway-Aktion mit dem Hauffe-Verlag konnten wir den Mitgliedern einen Isolierkaffeebecher überreichen. Damit wollten wir das nächtliche Durchhaltevermögen unserer Mitglieder steigern. Wie man auf dem Foto von links nach rechts sieht, scheinen RA Gemp (Hauffe Verlag), RAin TanJa Irion (FORUM), RA Kaiser (Hauffe Verlag) und Roland Bischoff (FORUM) selbst viel Vorfreude auf diese dann erträglichen Nachtsitzungen zu haben. b) Kontakte/ Networking Ansonsten sieht man, dass der Stand immer dicht belagert war und die Regionalbeauftragten immer mit Rat und Tat wie Bärbel Hamm-Schulte (Kempten), Ute StattIer (Berlin und jetzt GFA), Annette Rüb (Münster) sowie im Hintergrund rechts Konstantin Malakas (Würzburg ) mit Gesprächspartnern gute Gespräche führten. Der Vorteil dieses ungezwungenen Gesprächs ist, dass im Regelfall keine regionalen Wettbewerber anwesend sind und so ein ungehemmter Austausch möglich ist. ohne dass wie bei Fortbildungen die Gespräche dann unterbrochen werden, wenn die Kaffeepause endet. Dies ist gerade beim DAT nicht der Fall. Hier kann der Austausch in Ruhe geschehen. 2. Vorträge «««««««««< Ansonsten hat sich der GFA mit zwei Wichtigen Punkte für junge Anwälte auch mit Veranstaltungen inhaltlich ausemander gesetzt. a) Vereinbarkei von Familie und Anwaltsberuf Da war emmal die Frage des biologischen Alters unserer Mitglieder. Die Frage von Vereinbarkeit von Familie und Anwaltsberuf wurde m emer Veranstaltung durchaus kritisch aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Ergebnis dieser Veranstaltung konnte nur sein, eine erste Sensibilität für das Thema zu finden, ohne Patentrezepte anbieten zu können. Schließlich hängt 1I alles vom Einzelfall ab. Grundtenor war nach meiner Auffassung jedoch, dass unsere Generation der FORUMs-Mitglieder die höhere Belastung als MutterNater würdigt, was insbesondere bei den selbstständigen Teilnehmern auf dem Podium nachvollziehbar ist. Darüber hat die anschließende Diskussion sicherlich für die eine oder den anderen Gedankenansätze für eigene Problemlösungen geboten. b) Wettbewerbsvorteile durch sichere Intern kom munikation Eine weitere Podiums- und Vortragsveranstaltung beschäftigte sich mit der Frage, inwieweit betriebswirtschaftliche Überlegungen eine sichere Internetnutzung begründen können. Ausgehend von der Überlegung, dass jeder Bearbeitungsvorgang der Sekretariatsangestellten Kosten verursacht und Material und Resourcen bindet, wurde dargestellt, wie die Kommunikation schneller, kostengünstiger und reproduzierbar gestalltet werden kann. Dabei wurde auch auf die Kostenunterschiede der einzelnen Arbeitsschritte eingegangen. So wurde verglichen, welche Kosten ein Brief- Faxund verschlüsselter Mailversand verursacht, insbesondere wenn der Personalaufwand einbezogen wird. Unter dem Gesichtspunkt, dass der Anwalt selbst diese Vorgänge durchführen und somit das Sekretariat entlasten kann oder dieses dadurch weniger Postadministration durchführen muss, kann kostengünstiger und vor allen Dingen auch schneller kommuniziert werden führender Ausschuss gewählt, der sich bereits vorgestellt hat. Insbesondere haben sich auch bei der teils kontrovers geführten Diskussion die Themen Rechtsanwaltsvergütung und Anwaltsausbildung als besonders problematisch für die junge Anwaltschaft herausgestellt. Für die Kollegen, die sich neue Trends, Literatur, Bürobedarf und Technik sowie anwaltsspezifische Dienstleistungen ansehen wollen, ist der Anwaltstag mit der AdvoTec eine Pflichtveranstaltung . Die AdvoTec ist übrigens kostenlos, lediglich die Anwaltsveranstaltungen sind kostenpflichtig - für FORUMs-Mitglieder jedoch wieder stark verbilligt. 4. Mitgliederversammlung FORUM< Die Mitgliederversammlung war gut besucht. Es wurde ein neuer Geschäfts- 12 (> lll( I ( 10 «~«~ce«~«~«~ Auf dem DAT wurde Interessenten die sich im Relaunch befindliche Advojob gezeigt und einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. 8. RegionaJbeauftragten-Treffen «< 5. Offline-Treffen der Mailingliste « Die inzwischen über 300 Mitglieder der Mailingliste haben auf dem DAT die Chance genutzt, herauszufinden, hinter welchen Diskussionsbeiträgen welche Gesichter steckten. Es war daher ein interessanter Abend, da auch der harte Kern der Mailingliste vertreten war. Besonders schön war festzustellen, wie sich die Kollegen erkannten, und obwohl sie sich bisher noch nicht persönlich gese- hen hatten, gleich in tiefe Diskussionen vertieft waren. Daran konnte abgelesen werden, dass sich nicht völlig Fremde trafen. 6. Give-Aways «~«~ce«~«~«~«~«~< 3. Neue Entwicklungen und Tendenzen««««««««««« 7. Jobbörse Advojob Ansonsten gab es natürlich Werbegeschenkewiez.B. BGB-Textbände beim Anwaltverlag, tolle Mützen, die einen als Anwalt 24 ausweisen, Kugelschreiber und die FORUMs-Becher. Diese wurden auch liebend gerne von älteren Rechtsanwälten an unserem Stand" abgegriffen", bis wir diesen mitteilten, dass die nur für Mitglieder bestimmt seien. Da kam dann häufig die Antwort: "Bin ich". Dies konnte jedoch in den meisten Fällen durch Augenscheinsnahme bestritten werden und der Becher blieb für die Mitglieder stehen. Ansonsten bestand aber die Tendenz, dass auch die Werbegeschenke an Wertigkeit und Häufigkeit abnahmen. Des Weiteren wurde die Chance einer Aussprache zwischen dem GFA und den Regionalbeauftragten genutzt. Es war eine Großzahl von Regionalbeauftragten anwesend, sodass hier die Stimmung und Probleme der Mitglieder vor Ort erörtert wurden. Dabei wurde deutlich, dass die Tendenzen in der Mailingliste sich mit den Berichten der Regionalbeauftragten deckten. Auch die Ergebnisse der Arbeitskreise wurden diskutiert und insbesondere, ob eine aktive Stellungnahme des FORUMs sinnvoll sei. 9. Kurioses «~«~ce«~«~«~«~«~«~< Auf dem DAT hat man nicht nur aktive Junganwälte sehen können, sondern auch ältere Kollegen, die in einem Workshop mit Lego spielten. Es handelt sich hierbei nicht um die Kollegen, die den DAT-Kindergarten geplündert haben, sondern um Teilnehmer eines Mediationsseminars Beim DAT ist übrigens nach vorheriger Anmeldung auch für die Kinderbetreuung gesorgt l 10. und das wichtigste zum Schluss: Party«««««««««««« Neben all diesen inhaltlich wichtigen Punkten sind jedoch auch die geselligen Aspekte des Abends zu erwähnen. Wer an diesem Abend etwas länger bei heißer Als Anwalt erleben Sie oft, wie schnell )ICh Im Leben vieles anderl. Da fragl man sich, wie gut die berufliche EXistenz abgesicherllst Auf die Gerling Berufshaftpflicht ist Verlass - dank einer Haftungsanalyse. die auch spezielle RIsiken Ihrer BeratungstätIgkeIl berücksichtigt Angehende Rechtsanwalte profmeren von gunstigen Konditionen, o Bitte um Ruckruf wegen eines Berarungstermlns Vo, und Zuname Straße, Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gerling.de. Oder schicken Sie uns einfach ein Fax: Hau'Snumm~, Po'tl"l>ahl Ort GeDLlIISdauJm Fax +49 221 144-5155 Tel./Fa, privat Tel/Fa ge5Ch, G GERLING WIr unternehmen IcherheiL Er ist entweder ausgebildeter Rechtsanwaltsfachangestellter mit zwei Jahren Weiterbildungsstudium oder Absolvent einer privaten Ausbildungseinrichtung mit dem Wissensstand der 1. jur. Staatsprüfung oder er studierte an der FH oder VWA. Da die Bezeichnung "Rechtswirt" nicht unter § 132a StGB fällt, kann auch der Absolvent eines Hochschulfachzertifikates oder von Lehrgängen an der FernUniversität Hagen ein" Rechtswirt" sein. Rechtswirte haben also nicht bloß irgendeinen Kurs besucht. Teilweise liegen die Schwerpunkte im juristischen Bereich, teilweise wird mehr Wert auf" Kanzleipraxis " gelegt. Ein Absolvent irgendeines "einfachen Lehrgangs" ohne jegliche staatliche, staatl. anerkannte oder von Autorität zeugende Prüfung (Anwaltskammer, IHK, zugelassener Rechtsanwalt) ist daher kein Rechtswirt. Verschiedene Bezeichnungen ««< Die konkreten und korrekten Bezeichnungen zeigen sehr eindeutig, welchen Ausbildungsinhalt und welche Ausbildungsform der Rechtswirt genossen hat. Zulassungsvoraussetzung für die FH ist nicht zwingend die (Fach-)Hochschulreife. Eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende Berufsausübung genügen je nach Bundesland (siehe z.B. Verordnung über den Zugang besonders befähigter Berufstätiger zu den Hochschulen im Lande Hessen, GVBI. 11 70-223 v. 13.6.2002), um an der FH (nach einer Aufnahmeprüfung) zugelassen zu werden. Ein Rechtswirt hat daher nicht zwingend Abitur. Zur Kammerprüfung werden geprüfte Anwaltsgehilfen mit zweijähriger Berufstätigkeit zugelassen, unabhängig vom Schulabschluss. Während der Dipl.-Rechtswirt an der FH und der Rechtsäkonom an der Verwalungs- und Wirtschaftsakademie studierten und der Geprüfte Rechtsfachwirt bei der Anwaltskammer seine Prüfung ableistete und z.B. Unterricht an der FH für Rechtspflege Bad Münstereifel (schon wieder wird klar auf eine Fachhochschule hingewiesen!) genossen hat, absolvierte der Rechtswirt ohne Zusatzbezeichnung "fach" i.d.R. eine Ausbildung an einem privaten Institut, was allerdings noch rein gar nichts über den Stellenwert sagt. Die materielle Gleichwertigkeit zeigt sich erst anhand der Ausbildungsinhalte. Ausbildungsinhalte «««««« Während der" Geprüfte Rechtsfachwirt" in Büroorganisation, BRAGO, Buchführung und Vollstreckungsrecht perfekt ausgebildet ist, hat der Absolvent der FH hervorragende Kenntnisse in BWL, Buchführung und Informatik. Mit der eigentlichen Aufgabe eines Rechtsanwalts haben beide wenig gemeinsam, denn es fehlt die juristische Methodenlehre und die Anwendung der Rechtsnormen. Der Kammer-Absolvent kann daher hervorragend Schulden für den Mandanten eintreiben und weiß, wie seine Buchhaltung aussehen muss. Von der VwGO hat er aber nur ungenügend Kenntnis. Der FH-Absolvent mag ein hervorragender Kanzleimanager und Wirtschaftsjurist sein. Von der Strafprozessordnung hat er aber nur wenig Ahnung. Die Absolventen von Privatinstituten wie der FSH erhalten" von allem etwas". Sie wären in der Lage, einen Widerspruch zum abgelehnten BSHG-Antrag zu bearbeiten. Von Rechnungswesen oder dem Umgang mit Personal haben sie aber genauso wenig Ahnung wie von Steuern und Computern. Sie gleichen dieses mit umfassenden Strafrechtskenntnissen aus. Gemeinsamkeiten««««««« Eines haben alle Rechtswirte gemeinsam, nämlich eine sehr gute Ausbildung im Zivilrecht (8GB allgem. Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht). Ein Rechtswirt und Rechtsfachwirt hat außerdem sehr gute Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Arbeitsrecht. In allen anderen Bereichen muss er sich spezialisieren, sei es nun Verwaltungsrecht, Buchhaltung oder das Strafgesetzbuch. Ausblick ««««««««««< Der Rechtswirt ist ein eigenständiger Berufszweig, ein Fachmann - auf seinem Gebiet. Das Wissen des Rechtsfachwirts geht "mehr in die Tiefe als in die Breite". In den Bereichen, in denen er ausgebildet ist, hat er mehr Ahnung als mancher durchschnittlicher Volljurist. Die Beschäftigung von Rechtswirten in Anwaltskanzleien und in der Wirtschaft ist daher sicherlich lohnenswert. Justitiar Martin Krause, .. München MACiAZ N ««< 14. BieleFelder Kompaktkurs Vom 1.2. bis. 31.5.2003 fand zum 14. Mal der Kompaktkurs des Instituts für Anwalts- und Notartätigkeit der Universität Bielefeld unter Leitung von Professor Dr. Stephan Barton und Prof. Dr. Fritz Jost in Zusammenarbeit mit dem Anwaltverein Biele· feld statt. I. Zielgruppe und Konzeption ««< Der Kompaktkurs wendet sich vor allem an Referendare, die sich während verschiedener Stationen zuweisen lassen können, wie z.B. vier Monate in der Wahlstation, aber auch an junge Assessoren. Der Kurs lässt sich aber auch gut Thomas Fandrey nach dem ersten Examen in der Wartezeit aufs Referendariat nutzen. So setzten sich auch die Teilnehmer aus 51 % Referendaren, 35 % Assessoren, 2 % Rechtsanwälten zusammen. und 12% anderen Ziel des Kompaktkurses ist es, in fünfmal wöchentlich stattfindenden, jeweils sechsstündigen Veranstaltungen junge Juristinnen und Juristen auf die spätere Tätigkeit als AnwalVNotar vorzubereiten. Dabei soll der "Justiz-Orientierung" der gegenwärtigen Juristenausbildung etwas abgeholfen werden, die mehr auf die forensische als auf rechtsgestaltende und streitvermeidende Tätigkeit ausgelegt ISt und sich mehr an der richterlichen als der anwaltlIChen Sichtweise orientiert. Dies obwohl ca. 90-95% der Referendare Anwalt oder Syndikusanwalt werden. Inhalt des Kurses sind daher neben der forensischen Anwaltstätigkeit auch die außergerichtliche Streitbeilegung und die Rechtsgestaltung. Die Umsetzung erfolgt In Form von Plenarveranstaltungen, die entweder einer Vorlesung ähneln oder als Kolloquien abgehalten werden. Während des größten Teils der Kursdauer laufen parallel dazu Arbeitsgemeinschaften, in denen Themen vertieft aufgearbeitet werden. Der Besuch dieser AGs kann nur nachdrücklich empfohlen werden. Die Teilnehmerzahlen Sind auf max. 25 Teilnehmer begrenzt und erhöhen den Input gegenüber den Plenarveranstaltungen deutlich. Die stark nachgefragten AGs, z.B. Anwaltstätigkeit im Zivil- oder Arbeitsrecht, werden Wiederholt angeboten, um möglichst vielen Teilnehmern die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben. Als Dozenten treten überwiegend Rechtsanwälte und Notare auf. Auch Richter und Professoren sind unter den Referenten. Ergänzt wurde das Programm durch eine Jobbörse, die nun Im dritten Jahr In folge stattfindet, bel der SICh Kanzleien aus der Region vorstellten. Dort konnte man sich mit den Berufsträgern austauschen und auch bewerben. Ferner wurden im Kurs Inhalte angeboten, die bei vielen Studierenden Im Studium zu kurz kommen. So etwa eine Einführung In die Buchführung, Bllanz- recht, Rhetorik und Körpersprache sowie Mediation. Der Kompaktkurs besteht aus vier Monats-Modulen, die auch einzeln oder in frei wählbaren Kombinationen gebucht werden können. Einschränkungen bei der Wahl der Monatsbausteine bestehen für zugewiesene Referendare. Informationen dazu erteilen die Stammdienststellen. Die Kosten des Kurses werden durch Sponsoren, vor allem die Hans Soldan Stiftung, niedrig gehalten. Ein Monatsmodul kostet 153,39 €. Für alle Module zahlt man als Frühbucher (biS 30.09. des Vorjahres) 511,20 €. 11. Inhalt der Monatsbausteine ««< Im Rahmen dieses Betrages kann nicht ausführlich auf sämtliche Veranstaltungen eingegangen werden. Es sollen nur einige Veranstaltungen besonders be· tont werden, ohne damit den Wert anderer Veranstaltungen mindern zu wollen. Im Februar-Modul stand die forensische Anwaltstätigkeit im Zivil und Verwaltungsrecht im Mittelpunkt. Aus diesem Monat sollen vor allem vier Punkte besonders betont werden. 4 Zu Beginn des Monats gab es einen sehr hilfreichen Block zum anwaltlichen Berufsrecht zur Haftung des Anwalts, zu Marketing und Strategien bei der Gründung einer Anwaltskanzlei, zur Kanzleiorganisation sowie ein Kolloquium zu anwaltlicher Denk- und Arbeitsweise. Im Rahmen letztgenannter Veranstaltung konnten Teilnehmer in Rollenspielen die Inhalte erproben und einüben. Ergänzt wurde dies durch Partnerübungen für alle, bei denen z.B. ein Teilnehmer an einem anderen durch Verhandlungsgeschick etwas abhandeln musste. Ebenfalls positiv ist die Arbeitsgemeinschaft zur Anwaltstätigkeit im Zivilrechtaufgefallen. Diese wurde mehrfach von unterschiedlichen Dozenten angeboten. In meinem Durchgang begann die AG damit, eine konkrete Kanzlei· gründung durchzuplanen und durchzurechnen. Es schloss SICh ein Teil zur Man- datsbearbeltung vom ersten Kontakt zum Mandanten bis zur Zwangsvollstreckung des Titels an. SchließlICh wurde noch ein Kurzrepetitorium zum Scheck- und Wechsel recht angehängt. Drittens schließlich gab es im Rahmen einer AG eine 18-stündige Einführung in die Mediation. Diese ist als Form der außergerichtlichen Streitbeilegung in Deutschland, zumindest im Vergleich zu den USA, noch relativ neu. Jedoch finden sich in den Gesetzen bereits mehrere Ansätze in dieser Richtung wie z.B. in § 7a BORA (Bezeichnung als Mediator) oder § 15a EGZPO (GütesteIle, einvernehmliche Streitbeilegung) oder § 5a 1II 1 DRiG (Fassung ab 01.07.2003). Nach einer Einführung 10 das Wesen und die Techniken der Mediation erlebten und trainierten die Teilnehmer diese in Rollenspielen selbst. Aufgrund der vielen Teilnehmer und der nur 18 Stunden war aber leider nicht mehr als ein Einblick in die Materie möglich. Etwas hinderlich war an diesem Modul, dass die Veranstaltungen wegen des zunächst noch andauernden Vorlesungsbetriebs an der Uni Im Stadtzentrum stattfanden und im Laufe des Monatszur Uni verlegt wurden. Das März-Modul hatte dte forensische Anwaltstätigkeit im Zivil-, Straf- und Arbeitsrecht zum Gegenstand. Dabei wurde im Rahmen der AG Anwaltstätigkeit in Strafsachen eine Hauptverhandlung als ROllenspiel veranstaltet, mit Video aufgezeichnet und anschließend ausgewertet, um den Teilnehmern eine Selbsteinschätzung und Verbesserung der Fähigkeiten zu ermöglichen. Darüber hlOaus gab es auch in diesem Modul wieder Themen, die unabhängig vom jeweiligen Wahlfach der Referendare sehr nützlich waren. So wurde eine 30-stündige Examensvorbereitung an· geboten. Gegenstand waren einerseits Aktenvorträge aus den verschiedenen Rechtsgebieten. Außerdem gab es einen Tag lang eine simulierte mündliche Prüfung. Thematisch dazu passend war die Veranstaltung "Erfolgreiche Bewerbung als Rechtsanwalt". In gedanklicher Fortsetzung gab es Veranstaltungen zum Gebührenrecht und den Fristenproble- " '7 men in der Praxis sowie zur Kanzleiorganisation. Im April-Modul stand die rechtsgestaltende Anwaltstätigkeit im Zivil- und Wirtschaftsrecht im Mittelpunkt. Rechtsgestaltung wurde im Familien- und Erbrecht angeboten. Ferner wurden u.a. neue Vertragstypen wie Factoring und Franchising behandelt. Besonders sollen nur zwei Veranstaltungen betont werden. Im Bilanzrecht gab es zunächst eine sechsstündige Einführung in die Buchhaltung, die bei vielen Teilnehmern zunächst Grundlagen legen musste. Dies war aber nicht nur sehr sinnvoll, sondern im Hinblick auf den folgenden 18-stündigen Bilanzrechtskurs auch notwendig. Der Rhetorikkurs über 18 Stunden wurde von einer Schauspielerin gehalten, mit der u.a. Bewerbungssituationen trainiert wurden. Dabei wurde von der richtigen Atmung bis zur Körperhaltung bei den Teilnehmern nachgebessert, wo erforderlich. Eine ungewöhnliche Erfahrung, da wir zunächst eher vermutet hatten, wir würden mit dem Aufbau einer Rede und sprachlichen Stilmitteln der Rhetorik vertraut gemacht. Stattdessen war von jedem Teilnehmer aktive Mitarbeit gefordert. Das Modul im Mai hatte anwaltliche Rechtsgestaltung im Wirtschaftsrecht und die Anwaltstätigkeit im Steuer- und internationalen Recht zum Gegenstand. Zunächst fand eine Einführung ins Steuerrecht statt. Dabei lagen die Schwerpunkte auf dem EStG und der AG. Die Mehrzahl der Teilnehmer hatte kaum Kenntnisse, obwohl Sich die große Relevanz des Themas Steuern in der Veranstaltung zeigte. Es kan n nur angeraten werden sich zu mindest Grundkenntnisse im Steuerrecht zu verschaffen. Die weiteren Themen des Moduls reichten vom Internationalen Privatrecht (Vertrags-, Gesellschafts-, Familien-, und UN-Kaufrecht) bis zum EU-Recht. Dabei wurde klar, dass unser Recht in immer größerem Maße durch die EU mitbestimmt wird (z.B. Verordnungen, Richtlinien) und Kenntnisse auf diesem Gebiet auch das Verständnis des deutsche Rechts erleichtern helfen (z.B. BGB in der Fassung seit 01.01.2002). Auch in diesem Modul wurden wieder Arbeitsgemeinschaften angeboten zu den I (. ~1I1 'l • Themen "Rechtsgestaltung bei Gründung einer GmbH" und "Gesellschaftsrechtliche Gestaltung und Steuerrecht". Wegen des inzwischen laufenden Sommersemesters fand dieses Modul wieder im Stadtzentrum Bielefelds statt. Postfach 10 01 31, 33501 Bielefeld, Telefon: 0521/1 06-3924, Fax: 0521/1 068057, e-mail: [email protected] Assessor u. Mediator Thomas Fandrey, ... .. . Essen 111. Resümee ««««««««« Der Kurs vermittelt durch die Themenvielfalt einen guten Überblick über häufige Probleme und "Anfängerfehler" und eine Reihe von Anregungen. Einige Veranstaltungen sind auch so speziell, dass sie über einen Überblick hinausgehen. Man kann aber im Kompaktkurs keine gravierenden Wissenslücken im Eilverfahren schließen und auch nicht in Kürze zum Experten reifen. Dennoch ist die Zelt gut verwendet, um zu sehen vor welchen Problemen man in der Praxis stehen kann. Insbesondere haben die Veranstaltungen gefallen, in denen "Softkills" vermittelt wurden. Wissen kann man sich auch alleine anlesen. Aber Fähigkeiten muss man im Austausch entwickeln. Die Qualität der einzelnen Veranstaltungen kann nicht einheitlich beurteilt werden, da sie stark vom jeweiligen Referenten, dem Geschmack, dem Vorwissen und den Interessen des Einzelnen abhängt. Unabhängig davon ist schon das Zusammentreffen von 160 Teilnehmern, gegenüber 148 im Vorjahr, aus 13 Bundesländern eine gute Gelegenheit zum Austausch und um Kontakte zu knüpfen. Schließlich soll erwähnt werden, dass die Kursteilnehmer an der Uni Gasthörers atus genießen und damit in den Genuss der Nutzung von Bibliothek, Rechenzentrum und aller Sporteinrichtungen kommen. Dies erhöht neben dem kulturellen Angebot und den landschaftlichen Reizen Bielefelds, wie der Sparrenburg als Wahrzeichen der Stadt und dem Teutoburger Wald, den Freizeitwert. Last not least wird über die Teilnahme am Kompaktkurs eine Urkunde ausgestellt, die bei Bewerbungen durchaus positive Resonanz bewirkt. IV. Informationen ««««««« Weitere Informationen sind erhältlich unter http://www.kompaktkurs.de oder über das Institut für Anwalts- und Notarrecht der UniverSität Bielefeld, UM<~ AnwaltFormulare Schriftsätze - erträge - Erläuterungen Heidel/Pauly/Amend (Hrsg.), 4. Auflage 2003. 2486 5., mit SchriftsatzCD-ROM, 158 EUR, Deutscher Anwaltverlag Der "HeideIlPauly/Amend" erscheint inzwischen in der 4. Auflage und hat sich zum Standardformularbuch für die gesamte anwaltltche PraxIs entwICkelt. Die Fülle der behandelten Rechtsgebiete ist beeindruckend und lässt wohl kaum eine Frage offen. Behandelt werden insgesamt 56 Rechtsgebiete von A wie Aktienrecht bis Z wie Zwangsvollstreckung. Insgesamt 61 Spezialisten ihres Gebietes haben sich an dem Werk beteiligt und lassen ihr Wissen und ihre praktische Erfahrung einfließen. Innerhalb der jeweiligen Kapitel werden sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts ausführlich begleitet. Dabei werden alle in der Praxis relevanten Sachverhaltsalternativen behandelt. Die Rechtsgrundlagen werden dargestellt und der Anwalt beraten, wie er vorzugehen hat. Diese Beratung endet dann jeweils in einem Formulierungsbeispiel. Weitere Muster und Checklisten runden die Darstellung ab. Insbesondere für den Anfänger, aber auch für den erfahrenen Anwalt, der in Rechtsgebieten tätig wird, die nicht zu seiner täglichen Praxis gehören, sind die AnwaltFormulare eine unschätzbare Hilfe. Der Leser findet sofort zu seinem Problem. Die Erläuterungen geben ihm Sicherheit bei der Fallbearbeitung. Das Formulierungsbeispiel erspart ihm Zeit und Mühe bei der Abfassung von Schriftsätzen. Gegenüber der Vorauflage ist das Werk erhebl ich erweitert worden. Zahlreiche Gesetzesänderungen waren einzuarbeiten, so die ZPO-Novelle, das neue Schadensersatzrecht, Änderungen im Mietrecht, Änderungen der StPO sowie der VwGO. Im Arbeitsrecht waren die Hartz-Gesetze zu berücksichtigen und vieles mehr. Gegenüber derVorauflagewurden die Kapitel Franchiserech , Vergaberecht und Wohnungseigentumsrecht neu aufgenommen; zu eigenständigen Kapiteln erweitert wurden Stiftungsrecht, Pianfeststellungsrecht und öHentliches Baurecht. Beigeliefert wird eine CD-ROM, auf der sämtliche 1044 Schriftsatzmuster enthalten sind, die bequem In die eigene Textverarbeitung übernommen werden können. Auch dies ist ein entscheidender Vorteil des Werkes, der dem Anwalt Zeit und Arbeit spart. Mit seinen fast 2.500 Seiten vermittelt das Werk eine Fülle von Informationen, wertvollen Praxishinweisen, Mustern und Checklisten, auf die kein Anwalt verzichten sollte. Bewertung: §§§§§ AnwaltForm ul an·PI us-CO-RO M mit Schriftsätzf'n Vf'rträgf'n Erläuterungen und übf'r 400 bundesdf'utschf'n Gf'setzf'n Heidel/Pauly/Amend (Hrsg.), 138 EUR, Deutscher Anwaltverlag Das komplette Buch AnwaltFormulare ist auch separat in elektronischer Form erhältlich mit allen Mustern und Erläuterungen, sämtlichen Checklisten und Praxistipps des Werkes. Die CD-ROM AnwaltFormularePlus bietet dem Nutzer komfortable Suchmöglichkeiten dank einer Volltextsuche sowie den vollständig verlinkten Verzeichnissen. Die praktische Gesetzesverlinkung erlaubt darüber hinaus mit einem einfachen Anklicken den ZugriH auf über 400 Gesetze im Volltext. Die CD-ROM AnwaltFormularePlus beinhaltet darüber hinaus fünf Netzwerklizenzen und bietet sich damit als Alter- native oder für größere Kanzleien als Ergänzung des AnwaltFormulare-Buches an. Bewertung: §§§§§ Rechtsanwalt Norbert Schneider, ............................... NeunkIrchen Arbf'itshilfen für die Schadf'nregu Ii f'rung Buschbell/Otting, 4. Auflage 2003. 526 S., 54 EUR, Deutscher Anwaltverlag Um sich in einer immer komplexeren Arbeitswelt zurechtzufinden, braucht man Orientierung und Leitplanken. Schneller Zugriff auf Informationen über das Internet - mit Hilfe von Suchmaschinen sind heute schon unabdingbar, in der täglichen RegulierungspraxIs aber oft zeitraubend und nicht immer zielführend. Es ist daher wohltuend und von größtem Wert, dass neben fragmen ierten elektronischen Informationen nach wie vor papierene Handbücher existieren, die auf einen Blick alle relevanten Adressen, Übersichten und Tabellen zur Verfügung stellen. Dies geWährleisten jetzt in 4. Auflage die von Hans Buschbell und Joachim Otting herausgegebenen "Arbeitshilfen für die Schadenregulierung" . Dieses Nachschlagewerk kann man getrost schon zu den Klassikern rechnen. Es gehört auf jeden Schreibtisch Die Kunst bei der Erstellung von Arbeitshilfen besteht darin, sich auf das Wesentliche zu beschränken - der viel zitierte Mut zur Lücke - und keinen Datenfriedhof zu generieren. Dass dies in der vorliegenden Ausgabe Wiederum gelingt, liegt an der hohen Fachkompetenz der beiden Autoren, die die Schadenregulierung aus Sicht der Anwälte, aber auch der Sachverständigen und Werkstätten kompetent beurteilen können. Die Forderung eines Automobilbauers "Reduce to the max" ist hier eingelöst. Europäische Integration und Rechtsetzung schreiten voran. Die Sinnvolle Er- weiterung der Arbeitshilfen um Informationen und Adressen Im Hinblick auf die 4. KH-Richtlinie spiegelt dies Wieder. Hilfreich wäre vielleicht ein alphabetisches Stichwortverzeichnis. Auch könnte für die nächste Auflage überprüft werden, ob nicht wesentliche Marktteilnehmerwie "Audatex" oder die beiden Restwertbörsen "Autoonline" und "CarTV" sowie die Prüforganisation "Control Expert" Erwähnung finden sollten. Dieses "Versäumnis" schmälert aber in keiner Weise den Wert der jetzt vorliegenden Auflage. Das Buch ist zum nicht mehr wegzudenkenden täglichen Helfer geworden! Bewertung: §§§§ M. Bude/, Allianz Versicherungs AG REZE ~1I:'VlI Untersuchung haft Seminar der DeutschenAnwaltAkademie Referent: Dr. Hans Hilger 26.9.2003, Hannover Ein Mandant kommt und fragt seinen Verteidiger, ob gegen Ihn bereits ein Haftbefehl vorliegt Wie bekommen wir als Rechtsanwälte diese Information? Die Staatsanwaltschaft wird im Hinblick auf den Ermittlungserfolg ungern Auskunft geben. Das Gleiche gilt für die Polizei. Lösung: Der Verteidiger legt Beschwerde gegen den (vermeintlichen) Haftbefehl ein. Dadurch werden die Akten dem Beschwerdegencht vorgelegt, der Verteidiger erhält umfassende AkteneinsIcht auch in den Haftbefehl und dessen Begründung. Mal ehrlich: Wer hätte das gewusst? Sicherlich gibt es einige Strafrechtsexperten, die die Klaviatur der StPO beherrschen wie ein Pianist sein Klavier. Das dürfte aber nicht der Regelfall sein. "" , In dem Seminar zur Untersuchungshaft wurden viele praktische Hinweise gegeben, vor allem zur Verhältnlsmäßlgkei der Untersuchungshaft und zu dem Themenkreis der apokryphen Haftgründe. Praktische Hinweise für die mündliche Haftprüfung vor dem Haftrichter wurden ebenso vermittelt wie die sonstigen formellen Rechtsbehelfe gegen den Haftbefehl wie z. B. die Haftbeschwerde, die weitere Beschwerde und eventuell sogar die Verfassungsbeschwerde. strafrechtlich nicht sattelfeste Rechtsanwalt seinen Mandanten im Vorführungstermin sachgerecht verteidigen. Die Veranstaltung war praxisnah gestaltet und insbesondere für den in Haftfragen unerfahrenen jüngeren Anwalt geeignet. Die begrenzte Teilnehmerzahl (28 Teilnehmer) ermöglichte es, Fragen aus der eigenen Praxis einzubringen. Nicht zuletzt werden in Untersuchungshaftsachen die Entscheidungen des Gerichts durch die "Stimmung" der Anhörung geleitet. Hier ist für den Verteidiger wichtig, dass er seine Strategie richtig ausrichtet. Sollte er sich auf radikale Konf1iktverteldigung einstellen? Gibt es rechtliche Grenzen durch strafbare Strafvereitelung) In welchem Umfang ist es dem Verteidiger gestattet. zu Zeugen persönlich Kontakt aufzunehmen? Helfen informelle Gespräche? Nicht zuletzt sollte auch daran gedacht werden, dass es bei den SozIaldiensten der Justizvollzugsanstalten die so genannte Haftvermeidungshilfe gibt. In vielen Fällen kann dadurch eine Untersuchungshaft vermieden werden. Bewertung: §§§§ Regelmäßig ist es für den erstmals inhaftierten Untersuchungshäftling eine völlig neue Lebenssituation, mit der er überfordert ist. Auch seine Familienangehörigen und Freunde wissen oft nicht. was den Beschuldigten erwartet. Hier kann der Verteidiger in Zusammenarbeit mit den örtlichen Justizvollzugsanstalten nützliche Informationen geben, um dem Inhaftierten die Situation so angenehm wie möglich zu gestallten. Das fängt dabei an, dass für AngehÖrige und Freunde Besuchserlaubnisse beantragt werden, den Angehörigen die Bankverbindung der NA mitgeteilt Wird, um dem Inhaftierten Geld zukommen zu lassen, und umfasst auch einen kurzen Überblick über die sonstigen alltäglichen Gegebenheiten in der NA. Der Referent übergab allen Teilnehmern der Veranstaltung ein umfangreiches Skript, auf das bei Bedarf in der täglichen PraxIs zurückgegriffen werden kann. Von hohem praktischen Nutzen war auch die "Checkliste", die diesem Skript beigefügt war. Anhand dieser Liste kann auch der 20 I I I' I An dem Rahmen der Veranstaltung gab es nichts auszusetzen. Rechtsanwalt Peter Thiel, Marburg/Lahn Strafvollstreckungsrecht - anwaltliche Hilfe nach dem Urteil Seminar der DeutschenAnwaltAkademie Referent: Klaus-Ulrich Tempke, Richter am Amtsgericht Hamburg 27. September 2003, Hannover Während viele Rechtsanwälte gewohnt sind im Strafverfahren zu verteidigen, ist bisher das Strafvollstreckungsverfahren stiefmütterlich behandelt worden. Insbesondere Im Hinblick darauf, dass auch im Vollstreckungsverfahren eine Belordnung zum Pflichtverteidiger gemäß § 140 Abs. 2 StPO möglich Ist und das Vollstreckungsverfahren in der Regel weniger Arbeit macht als die Verteidigung in der Tatsachen- und Rechtsmittelinstanz, sollten wir Rechtsanwälte uns überlegen, ob nicht in diesem Bereich ein gewisser Bedarf besteht, der auch nicht von älteren Kollegen "abgegrast" Ist. Das Strafvollstreckungsrecht ist weder Inhalt der universitären noch der Referendarausbildung. Daher hat es insbesondere der Anfä nger schwer, Sich mit den Eigenarten des Vollstreckungsverfahrens vertraut zu machen. "Learning by doing" ISt hier die Devise. Erstmals hat nun die DeutscheAnwaltAkademie ein Seminar zu diesem Thema angeboten. Während Teilbereiche, wie Zurückstellung der Strafe gemäß §§ 35. 36 BtMG den meisten Straf- rechtlern geläufig sind. schienen andere Bereiche für die Zuhörer - auch die älteren relativ neu zu sein. Dies galt insbesondere für die Zuständigkeitsfragen Im Vollstrekkungsrech, die detailliert dargestellt wurden. Im Rahmen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen ging der Referent auf alle wesentlichen Punkte ein Dazu gehörte u. a. auch die Strafzeltberechnung, die anhand einiger Beispiele dargestellt wurde. Im Bereich des Strafvollzugsrechts wurden Besuchsregelung, Schriftwechsel. Pakete und Telefonate, Urlaub, Ausgang und Ausführung aus wichtigem Anlass anhand des Strafvollzugsgesetzes und der Gepflogenheiten der Justizvollzugsanstalten dargestellt. Die praktischen Fragen des Vollzugsalltags, dem unsere Mandanten in der Strafvollstreckung ausgesetzt sind. wurden auch besprochen. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, an Unterrichten teilzunehmen, die Regelung über das Taschen- und Hausgeld sowie die Gesundheitsfürsorge. Leider wurde auf Rechtsbehelfe aus dem Strafvollzugsgesetz nur kurz eingegangen. Hier hätten Sich einige Kollegen vertiefte Darstellungen gewünscht. Auch der zahlenmäßig größere Anteil von Strafvollstreckungen, nämlich die der Geldstrafen, wurde besprochen. Hier insbesondere mögliche Zahlungserleichterungen und die Anordnung und Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Insgesamt war die Veranstaltung gut vorbereitet. Der Referent brachte über 60 Kopien aus Originalakten mit, die einen sehr praktischen Einblick in den Strafvollstrekkungs- und Strafvollzugsalltag ermöglichten. Besonders für den jü ngeren Rechtsanwalt, der seine Erfahrungen in diesem Bereich noch nicht In mühevoller Kleinarbeit selber machen konnte, war das Seminar von hohem praktischen Nutzen. Die Seminarbetreuung vor Ort, die Auswahl des Tagungshotels und die übrigen Rahmenbedingungen waren - wie von der Anwaltakademie gewohnt - auf hohem Niveau. Bewertung: §§§§§ Rechtsanwalt Peter Thiel, Marburg/Lahn Akten verwalten mit ADVO AKTE Textverarbeitung mit ADVO WORD Mandantenforderungen berechnen mit ADVO FORDERUNG Mahnbescheide erstellen mit ADVO Ja. schicken Sie mir die ADVOLINE Test-CD kostenlos und unverbindlich zu. Coupon per Fax an: 01805 - 23865463 oder an ADVOLlNE, Postfach 511026, 50946 Köln MAHN Name/firma ADVOLINE bietet Ihnen alles. was Sie für ein effektives Kanzleimanagement brauchen. Professionelle Software von Anwälten für Anwälte. Benutzerfreundlich und durch modularen Aufbau genau an Ihre Bedürfnisse anpassbar. Jetzt kostenlose Test-CD mit 30-Tage-Vollversion anfordern! PUlOrt TelefDn-Nr AdV ADVOLINE GmbH & Co. KG. Ein Gemeinschaftsunternehmen der AnNoText GmbH und des Verlags Dr. Otto Schmidt KG. ,Einzeolneo MarketingmaBnahmeon Seminar des Erfurter Anwaltvereins Referent Prof. Christoph Hommench, 17.10.2003, Erfurt Marketing tu Not. "Natürlich", fragen wir die Spatzen, die das von den Dächern pfeifen, "aber was sollen wir denn nun genau machen? Helfen Plakate in der UBahn oder Werbespots im Lokalfernsehen, und schrecken Visitenkarten mit Foto und große Aufkleber am Auto nicht vielleicht eher ab?" Doch die Spatzen antworten nicht. Da aus dieser Richtung also keine Hilfe zu erwarten ist, hatte der Erfurter Anwaltverein beschlossen, der Gestaltung einzelner Marketingmaßnahmen ein Seminar zu widmen. Rund zwanzig Teilnehmer fanden sich am 17.10.2003 im Konferenzraum des Erfurter Landgerichts ein, im Gepäck Mandantenru ndsch reiben, Briefköpfe und Kanzleibroschüren als Anschauungsmaterial, um gemeinsam mit dem Prof. Referenten, Marketing-Guru Christoph Hommerich aus Bergisch Gladbach, Beispiele für gelungene Marketing-Maßnahmen zu entwickeln. Der dämpfte die Erwartungen: "Viele Anwälte ragen mich, welche Zeitungsanzeige sie schalten müssen, um an Mandate zu kommen. Das kann ich ihnen auch nicht sagen". Aber die Anwaltschaft, so Hommerich, müsse erkennen, dass man nicht länger auf naturwüchsigen Mandantenzulauf vertrauen dürfe. Bel den meisten Anwälten fehle es jedoch an Konzepten: "Viele Anwälte haben keinerlei Vorstellung von aktiver Markterschließung Das fängt schon damit an, dass sie Marketing und Werbung verwechseln. Marketing beschränkt sich nicht auf einzelne Maßnahmen, sondern ist die Gesamtheit der Kommunikation mi Mandanten und potenziellen Mandanten." Wer erfolgreich Marketing betreiben wolle, müsse sich zunächst mit den Gegebenheiten 22 I "'l. I' I ,; des Anwaltsmarktes beschäftigen, erläuterte Hommerich. Der sei gekennzeichnet durch zunehmenden Expansionsdruck. "Der Anwaltsmarkt weist Sättigungstendenzen auf. Anwälte müssen sich daher neue Betätigungsfelder erschließen. Bislang sind die meisten Anwälte im Bereich reaktiver Beratung tä ig. Wenn ein Problem sich stellt, sagen sie ihren Mandanten, wie sie darauf reagieren sollen. Dass Mandanten im Vorfeld beraten werden, um das Entstehen von Konflikten zu vermeiden oder diese möglichst frühzeitig zu lösen, ist bislang noch relatiV selten. Hier liegt eine Wachstumschance. " Einen weitere wichtige Entwicklung sieht der SozIOloge in der weiter fortschreitenden Spezialisierung. Die Erwartungen der Mandanten an ihren Anwalt sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten gestiegen, sagt Hommerich. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss ein Rechtsanwal sich ständig fortbilden - und er muss interdiSZiplinär mit Angehöngen anderer Berufe zusammenarbeiten. Diese Gegebenheiten muss der Anwalt kennen und bei der Entwicklung seines Marketingkonzeptes berücksichtigen, meint Hommerich. Beispielsweise müsse die Spezialisierung des Anwalts deutlich werden. "Sagen Sie dem Mandanten klar, wofür Ihre Kanzlei steht - sei es in der KanzleiBroschüre oder auf dem Briefkopf." Für ein derartiges Marketingkonzept müsse man sich Zeit nehmen: .,In vielen Kanzleien wird die Zeit, die in Management- und Marketingmaßnahmen investiert wird, gegenüber der eigentlichen juristischen Tätigkeit abgewertet. Der Kanzleialltag ist geprägt von dem, was Ich als den Aktenautismus der Anwälte bezeichne - es wird eine Akte angelegt, bearbeitet und irgendwann wieder abgeschlossen, ohne dass der Anwalt SICh jemals Gedanken über Dinge wie Mandantenzufrredenheit, OrganIsationsfragen, Mandantenbindung oder Ähnliches machen würde. Das Marketing erschöpft sich dann oft In einzelnen Werbemaßnahmen wie einer gelegentlichen Zeitungsanzeige. " Wichtig für die Entwicklung einer stimmigen Marketingstrategie Ist nach Hommerich vor allem die Definition eines klaren Ziels. Das Ziel des Marketings sollte nach Ansicht des Experten darin bestehen, wertvolle Mandanten an sich zu binden und weitere wertvolle Mandan en zu gewinnen. Jeder Anwalt müsse sich daher Rechenschaft darüber ablegen, welche seiner Mandanten zum Kanzleierfolg beitrügen - und welche eher hinderlich seien. "Die erstklassigen Mandanten müssen Sie an sich binden. Stabile Mandantenbeziehungen führen zu größerer Planungssicherheit. Bel Mandanten, die zum Kanzleierfolg nichts beitragen, sollten Sie dagegen keine Anstrengungen unternehmen, diese an Ihre Kanzlei zu binden. Im Gegenteil: Unter Umständen kann es sich empfehlen, die Mandatsbeziehung aktiv zu beenden." Von dem verbreiteten Gedanken, der Beratungshilfemandant von heute könnte ja morgen eine Erbschaft machen und ein lukratives Mandat bringen, hält Hommerich nIChts. "Es ISt schwer zu erklären, aber es gibt eine Art von Sogwirkung. Gute Mandanten bringen weitere gute Mandate und schlechte Mandate werden in aller Regel ebenfalls eher schlechte Mandate bringen". Das Marketingkonzept muss, so der Marketingexperte, deshalb in erster Linie darauf ausgerichtet sein, Mandanten anzusprechen. die für den Kanzleierfolg wünschenswert sind. Aber wie soll das Marketing denn nun konkret aussehen? Die Beziehung zwischen Anwalt und Mandant ist eine Vertrauensbeziehung, sagt Hommerich. Anwaltliches Marketing müsse deshalb Vertrauensmarketing sein. Eben deshalb sieht der Soziologe nicht die Gefahr, dass künftig Advokaten in Großformat von Litfasssäulen lächeln könnten. "Anwaltliches Marketing muss sich an der Seriosität des Marktes orientieren." Ein weiteres wichtiges Kriterium sei die Orientierung am Mandantennutzen, erläutert Hammerich. "Sagen sie Ihrem Mandanten in klaren, einfachen Worten, welchen Nutzen ihre Dienstleistung für ihn bringt. Wenn Sie beispielsweise ein Mandantenrundschreiben aufsetzen, hat es keinen _ _ _ _ _ _ _ _ OU8 _ Verlag Dr.üttoSchmidt Köln , Soeben aufgetaucht: Der neue Zöller. Druckfrisch. Mit diesem großartigen Standardwerk zur ZPO macht man im Zivilprozess seit jeher seine Gegner nass. Umsetzung der ZPO-Reform in der Praxis, Auswertung der Rechtsprechung und Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen zum neuen Recht, Behandlung der neuen Streitfragen - alles schon im neuen Zöller drin. Ah, toll! Der neue Zöller. Höchste Zeit, ihn zu bestellen. BESTlLlSCHElH Ili"Ilch bestelle mit 14-tägigem Rückgaberechllöller Kommentar zur Zivilprozessordnung, 24., neu Fax (02 21) 9 37 38-943 'P beilrbeitete Aullage 2004, 2.903 Seiten Lexikon/ormilt. gbd. 149.80 [OJ. ISBN 3·504·47013·5 Ort - llls'" Stoalle PLZ ZöLLER Zivilproze ordJiung Dalum 10100 Sinn, seitenwelse irgendwelche Rechtsprechung zu referieren. Transportieren Sie in klarer, einfacher Sprache zwei, drei Informationen, mit denen der Mandant etwas anfangen kann." Nach den allgemeinen Erläuterungen zum Thema Marketing hatten die Teilnehmer die Möglichkeit. eigene Marketingmittel wie Kanzleibroschüren, Anzeigen und Briefbögen zur Diskussion zu stellen und mit den anderen Teilnehmern über Erfolg und Misserfolg solcher Instrumente zu sprechen. So erfuhr mancher, was es an seiner Homepage noch zu verbessern gab oder wie er seinen Briefkopf noch verändern konnte. Einen Wichtigen Teil nahm dabei die Bedeutung der Homepage ein. Zumindest in diesem (nicht repräsentativen) Kreis wurde deutlich, dass der Internetauf ritt zumindest derzeit noch kein wesentliches Instrument zur Akquisition von Neumandaten darstellt. Auch wenn einige Teilnehmer beachtliche Zugriffszahlen vorweisen konnten - Mandate hatten sich bei den meisten nur wenige ergeben. Als die Veranstaltung um 15.30 Uhr endete, konnten alle Teilnehmer wertvolle Anregungen für die Gestaltung eigener Marketingmaßnahmen mit nach Hause nehmen. Der Dank aller Teilnehmer geht an Rechtsanwältin Petra Geißinger, in deren bewährten Händen die Organisation lag, sowie die Hans Soldan Stiftung, ohne deren großzügige Förderung die Veranstaltung nicht möglich gewesen wäre. Rechtsanwalt Ho/ger Hembach, ... . , , Erfurt «< Regi ona Ibea uftra gte LG-Bezirk Zwickau Gern möchte ich die Gelegenhei nutzen und mich als neue Regionalbeauftragte des FORUMs Junge Anwaltschaft Im Raum Zwickau vorstellen. Ende Mal 2003 habe ich diese verantwortungsvolle Aufgabe von meiner Kollegin, Eileen Stephan, übernommen, der ich für Ihre bisherige engagierte Arbeit herzlich danke. Nach meinem Aufenthalt am Institut für Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht Bielefeld war ich zunächst als angestellte Rechtsanwältin tätig. bevor ich im Oktober 2002 meine überWiegend au Wirtschaftsrecht, Recht der Neuen Medien und Zivilrecht ausgerichtete Kanzlei gegründet habe. Neben der traditionellen Anwaltstätigkeit habe ich mein Leistungsspektrum um die außergerichtliche Konfliktbewältigung erweitet und arbeite mit viel Freude als ausgebildete Mediatorin. Als Gründungs- und Vors andsmitglied der ARGE Mediation Sachsen e. V. betreue ich verschiedene Mediationsprojekte in Sachsen. Außerdem bin ich als Mitglied im Landesvorstand der Wirtschaftsjunioren Sachsen für das Ressort Bildung / Wirtschaft zuständig. Als Regionalbeauftragte liegen mir die Interessen der jungen Kolleginnen und Kollegen am Herzen, aber auch der Aufbau und die Erweiterung eines Netzwerkes. Darüber hinaus hat die Fortbildung einen hohen Stellenwert. Neben einer Vortragsreihe zum Insolvenzrecht sind bereits in der ersten Hälfte des neuen Jahres Seminare zur Kanzleiorganisation/-management und zur Unternehmensnachfolge eingeplant. Keinesfalls vernachlässigt werden in den Sommermonaten gemeinsame Grillabende, die einen ungezwungenen Erfahrungsaustausch und ein reges Miteinander ermöglichen. Unser Stammtisch findet Jeweils an jedem 3. Dienstag Im Monat statt, wobei nähere Informationen auf unserer Internetseite unter www.davforum.delzwickau erhältlich sind. Für alle Anregungen, Vorschläge, Fragen oder Kritik s ehe ich jederzeit gern zur Verfügung. I \ 111 -I- , LG-Bezirk Göttingen Hiermit möchte ich mich als neue Regionalbeauftragte im LG-Bezirk Göttingen vorstellen. Ich habe mir vorgenommen, ein kleines bisschen aktiver zu sein als mein Vorgänger. Ich mächte den Referendaren und Junganwälten in unserem Bezirk gern als Ansprechpartnerin für Fragen aller Art zur Verfügung stehen, weil ich aus eigener Erfahrung weiß, wie schwer der Einstieg in unseren Beruf sein kann. Wir - d. h. mein Sozius Jörg Toben und meine Wenigkeit - haben unsere überwiegend auf Arbeits-, Familien-, allgemeines Zivil- und auf Strafrecht ausgerichtete Kanzlei im August 1999 gegründet. Im Pnnzip war dies der klassische Sprung ins kalte Wasser, da ich nach dem Studium in Bremen und Göttingen, der Referendarzeit in Fulda und Kassel und einer einjährigen Fortbildung, ebenfalls in Kassel, natürlich so gut wie keine Berufserfahrung hatte. Die durch das Forum und die Mailinghste entstandenen Kontakte haben uns sehr geholfen und sind weiterhin hoch geschätzt. Der von meinem Vor-Vorgänger, Herrn Rechtsanwalt Karsten Beinhorn. ins Leben gerufene Stammtisch existiert immer noch und soll auch weiterhin stattfinden. Wir treffen uns jeden ersten Montag im Monat um 20 Uhr im "ZAK" am Wochenmarkt in Göttingen. Jedes "neue Gesicht" und natürlich auch alle bisherigen Stammtischmitglieder sind herzlich willkommen. Ich hoffe, dass wir unseren bisher relativ kleinen Kreis noch erweitern können. Rechtsanwältin Alexandra Brunig Rechtsanwältin & Mediatorin(DAA) , 2-4- Regiona Ibeauftragte Noreen Loepke e -nl8che eg zur Prozessfinanzierung KOnzilKoller Prozess kosten hilfe Voraussetzungen, Verfahren und Kosten Von RIChter am ArbeJts· gericht Dr. Remhard KOnzl. Oberamtsrat Johann Koller. 366 Seiten DIN A5. 2003. brosch. 39.80 € [O}. ISBN 3·504-65308-6 Wer Klage erhebt. muss zahlen. Und damit Sie Ihre Mandanten umfassend über die Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung informieren können. gibt es jetzt diesen kompakten Leitfaden. Hier erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über Gewährung und Grenzen der Prozesskostenhilfe. Neben allgemeinen Rechtsstreitigkeiten werden Insbesondere auch arbeits- und tamilienrechtliche dargestellt Die Autoren erörtern übersichtlich Voraussetzungen, Verfahrensabschnitte sowie Rechtsmittelverfahren. Eingearbeitet sind alle Reformgesetze der letzten Zeit, das Lebenspartnerschaftsgesetz und sogar dle EG-Richtlinie 2002/8. Selbstverständlich werden auch Fragen der anwaltlichen Vergütung erörtert. Und das alles anhand von zahlreichen praktischen Beispielen aus der Rechtsprechung. Das besondere Plus: Auch spezielle Verfahren wie beispielsweise PKH im Insolvenzverfahren, die Belordnung eines Rechtsanwalts nach § 11 a ArbGG oder das Verfahren vor dem EuCH werden vorgestellt. Eine Leseprobe sowie die detaillierte Inhaltsübersicht finden Sie im Internet unter www.otto-schmidt.de. Rechtssichere Muster für effektives Arbeiten. Verlag Dr.OttoSchmidt Köl n 8«_ So< b<i Ih.... Buchhand'uns ode< bevn ""'foIl 0. Otto SdurottL KlWn US Fax-Bestellschein 0221/ Ich bestelle mit 14tägigem Rückgaberecht D Künzl/Kolier Prozesskostenhilfe Voraussetzungen. Verfahren und Kosten brosch. 39.80 € {D}. ISBN 3-504-65308-6 DeutscherAnwaltVerlag Erhaltloch m Buchhandel oder direkt beIm Verlag wwwanwaltverlag.de' Telefon 0228 01 Q 11-". Telefax 0228 9191 \-77 Fl1'men-/lCanzlelrtempef Datum Unterschrift 5/03 «< RegionalbeauFtragte FORUMJunge Anwaltschaft im DA und Stammtische (Stand: Ol.ll.03) LG Aachen: Herrn Rechtsanwalt Georg H. Amian do Amlan & Partner Rechtsanwälte u Steuerberater Stolberger Straße 9, 52068 Aachen Tel. (0241) 9 00 32 30, Fax: 90 03 23 30 Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 19:30 Uhr In der Gaststätte "Am Knlpp", Bergdnesch 3 LG Amberg: Herrn Rechtsanwalt Andreas Moser Vieh markt 7, 92224 Amberg Tel.: (0 96 21) 96 0130 E-Mail: [email protected] www.anwalt-moser.de LG Arnsberg: Herrn Rechtsanwalt Ulnch Paull Habichtweg 3, 59469 Ense Tel: (0 29 38) 971440, Fax: 971410 [email protected] LG Aschaffenburg: Herrn Rechtsanwalt Rüdiger Kade FrohsInnstraße 2, 63739 Aschaffenburg Tel.. (0 60 21) 2 43 03, Fax: 24304 E-Mail: [email protected] Jeden letzten Donnerstag Im Monat, um 20:00 Uhr in der Gaststätte" Hofgarten " LG Augsburg: Frau Rechtsanwältin Anne Rlethmüller do Riethmüller, Wassmer, Dr Wagner Rathausplatz 3, 86420 Diedorf/Augsburg Tel.: (08238) 96393, Fax 963955 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Donnerstag Im Monat, 19:30 Uhr Im Cafe Viktor, Hartmannstr. 1 LG Bad Kreuznach: Frau Rechtsanwältin Manana Ruhl BruchWIese 1, 55585 Altenbamberg Tel. (06708) 61770 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Mittwoch Im Monat, ab 19:30 Uhr in wechselnden Lokalitä en, die per E-mail oder Telefon bekanntgegeben werden LG Baden-Baden: Herrn Rechtsanwalt Udo KIrbach Ludwig-Wilhelm-Str. 2, 76530 Baden-Baden Tel.. (0 72 21) 39 66 69, Fax: 39 66 71 E-Marl' [email protected] Jeden 2 Dienstag in geraden Monaten ab 19:30 Uhr im "Walls reet Im Hamilton" (gegenüber dem Kurhaus) 26 I> 111, I LG Berlin: LG Darmstadt: Frau Rechtsanwältin Ute Stattier Rankestr. 2, 10789 Berhn Tel.! Fax: (0 30) 88 68 15 05 Jeden 1. Donnerstag im Monat, um 20:00 Uhr in der "Deponie Nr.3", Georgenstr. 5 Herrn Rechtsanwalt Nlls Schmiedeknecht Postfach 11 0726, Schleiermacherstr. 21 64224 Darmstadt Tel: (0 61 51) 9 94 00, Fax: 994020 LG Bielefeld: Frau Rechtsanwältin Kerstin Obexer Stargarder 2, 32339 Espelkamp Tel. (057 72) 93 65 61, Fax: 4 92 56 E-Mail: [email protected] Jeden 1 Donnerstag Im Monat, 20:00 Uhr im "Schloßhof", Schloßhofstr LG Bochum: Frau Rechtsanwältin ChriSMa Brammen do von Essen, Geppert und Brammen Südring 21, 44787 Bochum Tel.: (02 34) 3 24 49-0 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Mittwoch Jm Monat, ab 19:30 Uhr Im "Tucholsky", Vlktoriastr.73 lG Bonn: Frau Rechtsanwältin Uta von Lonski do Freier & Koll. Kreuzbergweg 17, 53115 Bonn Tel. (0228) 21 7001, Fax. 22 2630 E-Mail: [email protected] Jeden 3 Mittwoch eines geraden Monats, 20:00 Uhr Im "Hoppegarten", Jagdweg 16 lG Braunschweig: Herrn Rechtsanwalt Gerald Schuchhard Damm 18,38100 Braunschwelg Tel.: (05 31) 1 233170, Fax: 1 2331 71 E-Mail Schuchhardt@shfpde Jeden zweiten Montag eines jeden geraden Monats (02, 04 usw.) Im "Marstall", Marstall 13 LG Bremen: Frau Rechtsanwältin Martina Dieterich Lahnstraße 1, 28199 Bremen Tel.: (04 21) 5 09 16 16, Fax: 5 09 16 15 Interessenten bitte telefonISch melden bel M, Dieterich LG Bückeburg: Frau Ass. Jur. Gabnele Maier Steinberger Str. 40, 31675 Bückeburg Tel: (0 57 22) 2 79 12 (p) Tel' (05 11) 9 07 33 29 (b) E-Mail: [email protected] LG Chemnitz: Herrn Rechtsanwalt Olaf Müller do Meiß & Coll. Parkstr. 32, 09120 Chemnitz Tel.: (03 71) 3833 30, Fax: 3 83 33 83 E-Mail: [email protected] lG Coburg: Frau Rechtsanwältin Sirka Huber do Kanzlei Thomas Linse Rosenauer Str. 22, 96450 Coburg Tel. (09561) 80 34 0, Fax: 803434 E-Mail [email protected] Jeden 2. Mittwoch Im Mona , 2000 Uhr In der Gaststätte "Zum Landestheater" LG Deggendorf: wird durch den Regionalbeauftragten des LG Passau mitbetreut LG Dessau: Frau Rechtsanwältin Antje Mutschler-Mittmann Bismarckstr. 14, 06749 Bitterfeld Tel: (0 34 93) 20859 E-Mail: [email protected] lG Detmold: Herrn Rechtsanwalt Volker Heuwinkel Steege 12, 32105 Bad Salzuflen Tel.: (0 52 22) 79 7690, Fax: 7077 02 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Mittwoch Im Monat, ab 20:00 Uhr an wechselnden Orten LG Dortmund: Herrn Rechtsanwalt Claus Volke Schliepstr. 4, 44135 Dortmund Tel.: (02 31) 95 03 70, Fax: 9 50 37 11 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Donnerstag Im Monat, ab 19:30 Uhr In "Die neue Mühle", Alter Mühlenweg LG Dresden: Herrn Rechtsanwalt Stefan Hans Paul Ermelstr. 34,01277 Dresden Tel.: (03 51) 3107574, Fax: 3107573 E-Mail: paul@rechtsanwal -paulde Jeden 3. Dienstag im Monat, ab 20:00 Uhr Im "Al Capone", Alaunstr. 62 LG Duisburg: Herrn Rechtsanwalt Martin Adjodani Auf dem Hastert 5, 47239 DUlsburg Tel.: (0 2151) 9416 61, Fax: 941662 E-Mail: [email protected] lG Düsseldorf: Herrn Rechtsanwalt Axel Thoenneßen Grafenberger Allee 399, 40235 Düsseldorf Tel.: (0211) 9 66 0171, Fax: 9 66 01 72 E-Mail: [email protected] Jeden 2. Mittwoch im Monat in der Gaststätte "Schwan", Düsseldorf-Altstadt. Burgplatz Ecke Mühlenstraße LG Ellwangen: Herrn Rechtsanwalt Tobias Humpf Wilhelmstr. 7, 73433 Aalen Tel.: (07361) 7 76 00, Fax: 78467 LG Erfurt: Frau Rechtsanwältin Indra Stolze Geratalstraße 25, 99094 Erfurt-Bischleben Fax: (03 61) 6 02 44 86 Am 2. Donnerstag im Monat, jeweils um 19:30 Uhr im "P33", Pergamentergasse 33 LG Essen: Herrn Rechtsanwalt Dirk Kindergrab Fnntroper 5tr. 275, 45359 Essen Tel.: (02 01) 8 06 69 80, Fax: 8066981 Jeden letzten Mittwoch im Monat, um 20:00 Uhr im "Bahnhof Süd", Rellinghauser Str. 175 LG Flensburg: Herrn Rechtsanwalt Sänke Husfeld Am Flachsteich 18, 24837 SChleswlg Tel. (0 46 21) 20 05 06, Fax: 2 07 14 LG Frankenthai: Frau Rechtsanwältin Ruth Goldbach do Goldbach Rechtsanwälte ludwlgsplatz 9, 67059 Ludwigshafen Tel (0621) 5911 70, Fax: 591 1710 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Donnerstag Im Monat, ab 20:00 Uhr Im ~Cafe LUlS~, ludwlgstr 75 LG Frankfurt/M.: Herrn Rechtsanwalt Darlus Ohver Schlndler Im unteren Wolf 2, 76227 Karlsruhe Tel.: (07 21)9 415618, Fax: 1 51 4807 63 E-Mail: [email protected] lG Frankfurt/Oder: Frau Rechtsanwaltln Ellen Neugebauer Holzmarkt4a, 15230 FrankfurtlOder Tel. u. Fax: (03 35) 52 29 32, Fax: 52 37 88 E-Mail: RAe.NeugebauerVieth@ t-onhnede Jeden 1. Mittwoch Im Monat, ab 20:00 Uhr Im ~Kontor", Fischerstr. lG Freiburg: Herrn Rechtsanwalt Rolf Fldler Im Bufang 4, 79189 Bad Krozlngen Tel (0 76 33) 9 33 33 90, Fax: 9 33 33 99 E-Mail: [email protected] [email protected] Jeden 3. Montag Im Monat, 20:00 Uhr, Gaststätte ~SChönbergbhck~, Wiesentalstr. 2 LG Fulda: Herr Rechtsanwalt 5tefan J. Trümmers do Prilier Dr. leinweber Beberweyk Relnhard Postfach 1908, 36009 Fulda Tel.: (06 61) 25 08 80, Fax: 2 508855 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Dienstag Im Monat, 20:00 Uhr, Brauhaus Wiesenmühle, Wiesenmühlenstr 13 LG Gera: Herrn Rechtsanwalt SteHen Pötzseher TeiChstraße 1 a, 07907 5chlelz TeL: (0 36 63) 42 20 40, Fax: 42 20 41 E-Mail: [email protected] Jeden 2. Mittwoch im Monat, um 18:00 Uhr im "Paulaner", Clara-Zetkin-Str., Gera LG Gießen: Herr Rechtsanwalt Peler Kath Amalienstr 9, 61194 Nlddatal Tel.: (0 60 34) 90 86 96, Fax: 90 86 97 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Mittwoch Im Monat, an wechselnden Orten LG Görlitz: Frau Rechtsanwältin Christlna Bergert Ehsabethstraße 33, 02826 Görlitz Tel. (03581)413452, Fax: 41 3455 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Donnerstag Im Monat, ab 19.30 Uhr Im ~Bürgerstübl", Nelßstr. 27 lG Göttingen: Frau Rechtsanwältin Alexandra Brünlg Gesundbrunnen 28, 37079 GöttIngen Tel.. (OS 51) 63 37 98 4, Fax: 63 37 98 5 E-Mail: [email protected] lG Hagen: Frau Rechtsanwältm Verena Hagen Frlednchstr. 45, 58636 lserlohn TeL. (0 23 71) 23 88 6, Fax. 22 OS 0 E-Mail: [email protected] LG Halle/Saale: Herrn Rechtsanwalt 5tefan Richter Neustädter Passage 1, 06112 HallelSaale Tel.. (03 45) 291580, Fax: 2 91 5870 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 19:30 Uhr auf dem SChiH ~Mana Hedwlg" oder gegenüber Im Biergarten am Saaleufer lG Hamburg: Herrn Rechtsanwalt Sascha Eisele Feldstraße 60, 20357 Hamburg Tel.: (040) 4321 69 50, Fax: 43 21 6951 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Montag Im Monat, 19:30 Uhr In ~5tändlgeVertretung~, Stadthausbrücke 1-3 (Fleethof) lG Hanau: Frau Rechtsanwältin Michaela Roosen Hospltalstr. 2, 63452 Hanau Tel.: {061 81)9522 84, Fax: 9522 B7 E-Mail: RAln.roosen@freenetde LG Hannover: Herrn Rechtsanwalt Claus-Rudolf löffler Voigersweg 26, 30175 Hannover Tel.: (05 11) 34 34 35, Fax: 34 36 04 E-MaiL c1aus-rudoICLoeffler@loeffler-ra de Jeden 2 Mittwoch Im Monat, 1900 Uhr im 5emlflarraum der firma Gertlng Firmen- u. Pnva1Servlce GmbH Nord, Wlndmühlenstr. 12, Jeden 1. Dienstag Im Monat Bler/Weinstammtisch Im Bistro "Monopol", Hildesheimer 5tr. 65 {Ansprechpartner: Thomas Bernhardt Tel. (05 11) 32 14 14) LG Heidelberg: Herrn Rechtsanwalt Jan Weber Berghelmerstr 97, 69115 Heidelberg Tel.:(06221)23611 E-Mail: [email protected] LG Heilbronn: Frau Rechtsanwältin Ines Schwarz Geflchtshof 8, 74389 Cleebronn Tel.: (0 7135) 97 4120, Fax: 9 74 12 23 E-Mail: [email protected] Jeweils im 1. Monat Im Quartal am letzten Donnerstag ab 20:00 Uhr Im "Charivari", Gymnaslumstr. 28 LG Hildesheim: Herrn Rechtsanwalt Pirus Amlm SChuhstr. 45, 31134 Hlldeshelm Tel:: {O 5121)997144, Fax: 99 7146 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Dienstag Im Monat Im ~Boom", 5edanstr, 28 (Ansprechpartner RA Ralf Pietsch: Tel. (0 5121) 166635) LG Itzehoe: Herrn Rechtsanwalt 5ebastlan Koch Tlmm-Kröger-Straße 1, 255241tzehoe Tel.: (0 48 21) 3848, Fax: 57 19 E-Mail: [email protected] lG Kaiserslautern: Frau Rechtsanw<'lltin Eva Krelenberg Kanalstr. 1, 67655 Kaiserslautern Tel.:(0631)360711O,Fax:3607111 E-Mail: [email protected] LG Karlsruhe: Herrn Rechtsanwalt SIefan Wahlen Wendtstraße 17, 76185 Karlsruhe Tel.: (07 21) 985220, Fax. 9 85 22 50 Jeden 5. eines Monats, ab 20:00 Uhr in der "Cantina der Majolika". Fällt der 5. eines Monats auf einen Sonn- oder Feiertag, findet der Stammtisch am nächsten Werktag statt LG Kassel: Frau Rechtsanwältin SonJa Bohl-Dencker Obere Königsstr. 11, 34117 Kassel Tel.: (05 61) 77 1077, Fax: 71 3540 LG Kempten: Frau Rechtsanwältin Barbara Hamm-Schulte SChloßSH. 15, 88131 lIndau Tel.: (08382) 75 03 49, Fax: 75 03 51 E·Mail: [email protected] LG Kiel: Herr Rechtsanwalt SteHen Hohn Harmsstr. 86, 24114 Kiel Tel.: {Q4 31)66 11 480, Fax: 6611489 E-Mail: [email protected] LG Kleve: Herrn Rechtsanwalt Martln SChiller Sommerleid & Schiller Bahnhofstraße 14,47495 Rheinberg Tel.: (028 43) 99 17 96, Fax: 99 17 97 E-Mail: [email protected] Jeden letzten Donnerstag Im Monat, ab 19:00 Uhr in ~The Fiddlers", Kastell 1, 47441 Moers LG Koblenz: Herrn Rechtsanwalt Harald von Sehlen Rheinstr. 19,56068 Koblenz Tel.: (02 61)1002555, Fax: 1 00 25 56 E-Mai!: [email protected] Jeden 2. Donnerstag Im Monat, 19:00 Uhr Im "(aM Rheinanlagen", Kalserin-AugustaAnlagen 25 lG Köln: Frau Rechtsanwältin Carmen Grebe Maurltluswall47, 50676 Köln Tel.: (02 21)27 234939 Jeden 1 Mittwoch im Monat ab 20:00 Uhr in der Paulaner Gaststätte, Turnmarkt 7 LG Konstanz: Frau Rechtsanwältin Kathanna Ellmaurer Untere laube 43, 78462 Konstanz TeL.(07531)22124 lG Ingolstadt: Frau Rechtsanwällifl Reglna RlCk saazer 5tr. 13,85276 PlaHenhofen a.d. r. Tel.: (0 84 41) 86 04 53, Fax: 86 04 54 Jeden 1. Dienstag Im Monat, 20:00 Uhr Im "Bonschab", Münchener 5tr \( -.,. LI ~ 27 lG Krefeld: LG Marburg: lG Nürnberg: Herrn Rechtsanwalt Mag. rer. pub!. Johannes Hakes Preußischer Hut 29, 47802 Krefeld Tel.: (0 21 51) 62 27 00, Fax: 62 27 01 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Dienstag Im Monat ab 19:00 Uhr in der Gaststätte "Nordbahnhof" Herrn Rechtsanwalt Peter Thlel Leopold-Lucas-Str, 73, 35037 Marburg Tel.: (0 64 21) 34 07 36, Fax: 34 07 95 E-Mail: thiel-peter®t-online.de Jeden 1. Mittwoch im Monat, um 19:30 Uhr in wechselnden Lokalitäten Frau Rechtsanwältin Kerstln Sabine Birngruber Flndelgasse 10, 90402 Nürnberg Tel: (09 11) 53 03 40, Fax: 5303499 E-Mail: [email protected] lG landau/Pfalz: Herrn Rechtsanwalt Thomas Lorenz Wilhelm-Külz-Str. 7, 98574 Schmalkalden Tel. (0 36 83) 6 96 60 Herrn Rechtsanwalt Volker Strüblng do RAe von Appen pp. An der Kolckwlese 6, 26123 Oldenburg Tel.: (0441) 92 67 50, Fax: 9 26 75 20 E-Mail: info©rae-vonappen.de lG Memmingen: lG Offenburg: Herr Rechtsanwalt Tino Brückner Kanzlei Mack & Kollegen Llndentorstr. 16, 87700 Memmlngen Tel.: (0 8331) 96 25 07, Fax: 96 25 47 E-Mail: [email protected] Herrn Rechtsanwalt Meinrad F Hirt Lange Str. 47, 77652 Offenburg Tel.: (07 81) 9 48 9367 Herrn Rechtsanwalt Michael Korte Am Hirschgraben 9, 67360 Lingenfeld Te!./Fax: (0 63 44) 93 94 92 Tel. mobil: (0171)4561294 Jeden letzten Mittwoch im Monat, ab 19:30 Uhr, Restaurant" Akropolis" Im Sportzen rum (Tennishalle) lG Landshut: Frau Rechtsanwältin Bärbl Susanne Meier Nledermeyers r. 50, 84028 Landshut Tel.: (0871) 9539370, Fax. 9 53 93 69 E-Mail: [email protected] Jeden 2. Donnerstag im Mona , 19:30 Uhr Im "Wirtshaus zum Hofreiter" , Neustadt 505 lG leipzig: Herrn Rechtsanwalt Jens Dornfeld Deli zscher Landstraße 72, 04448 Wiederitzsch Tel.. (03 41) 5 21 7550, Fax: 5 21 7551 Jeden 2 Donnerstag im Monat, Im "Mornsons", Ritterstr. lG limburg: Herrn Rechtsanwal Stefan Lehnhard Schiede 57,65549 Limburg Tel.: (0 64 31) 30 93, Fax: 2 41 08 lG lübeck: Herrn Rechtsanwalt Thomas Elvers Manhagener Allee 13, 22926 Ahrensburg Tel.. (041 02) 5 12 04, Fax: 5 08 44 [email protected] Jeden 1. Dienstag eines geraden Monats, 19:00 Uhr im "Glacehaus" in Bad Oldesloe lG lüneburg: Herrn Rechtsanwalt Danlei Schneider Voigerstr. 29, 21335 Lüneburg Tel. (04131) 23 22 23, Fax 232224 [email protected] lG Magdeburg: Herrn Rechtsanwalt Stefan Lück Lennestraße 3a, 39112 Magdeburg Tel.. (03 91) 61 19 10, Fax: 96 11 91 11 E-Mail ra.krueger®-onllne.de LG Mainz: Frau Rechtsanwältin Verena Schnatterer Fischtorplatz 21, 55116 Malnz Tel.: (0 61 31) 28 4370, Fax' 2 84 37 77 verenaschnatterer®advomayance.de Jeden 3. Mittwoch im Monat, ab 19:00 Uhr Im "Weinhaus Schreiner" In der Rhelnstr. 38 LG Mannheim: Herrn Rechtsanwalt Chnstlan Weber do Philipp, Sudmann & Böckstlegel olplngstraße 18, 68165 Mannhelm Tel. (06 21) 32 88 90 E-Mail: philsudboe@t-onhne de LG Meiningen: lG Mosbach/Baden: Herrn Rechtsanwalt Andreas Wörner Kellerelstr. 19, 74706 Osterburken Tel.: (0 62 91) 80 16, Fax: 99 16 E-Mail: [email protected] LG Mönchengladbach: Frau Rechtsanwältin Ute Sieben Kruchenstr. 23, 41236 Mönchengladbach Tel.: (0 21 66) 9 83 80, Fax: 98 38 11 E-Mail: [email protected] Jeden 3. Dienstag im Monat, ab 20:00 Uhr Im CaM ,.4 Komma 3", Friedrich-Ebert-Str. 276 LG Mühlhausen: Herrn Rechtsanwalt Ronald Gruska-Theus Un er der Linde 4, 99974 Mühlhausen TeL. (0 36 01) 81 3494, Fax' 81 3495 Jeden 1. Mittwoch Im Monat, ab 19:00 Uhr Im "Brauhaus zum Löwen", Kornmarkt 3 LG München 1+11: Herrn Rechtsreferendar Dominik Mertl Helmgartenstr. 8,81539 München Tel.: (01 73) 3 5648 30 E-Mail: forum@domlnik-mertLde Jeden 1.- Mittwoch im Monat ab 19:30 Uhr im "Pavlos", Nymphenburgstr 117 LG Münster: Frau Rechtsanwältin Annette Rub Rüschhausweg 149,48161 Münster Tel.. (02 51)48412 33 Jeden 1. Mittwoch Im Monat. ab 20:00 Uhr Im "Einspruch", Hlndenburgplatz 2-4 (Anmeldung unter Tel.: 02 51 /484 12 33) LG Neubrandenburg: Herrn Rechtsanwalt Thomas Weichel Woldegker Str 27, 17033 Neubrandenburg Tel.. (03 95) 5 70 62 41, Fax: 5 70 62 42 E-Mail: [email protected] LG Neuruppin: Frau Rechtsre erendann Susanne Gans Rudolf-Breltscheid-Str. 5, 19322 Wittenberge Tel. (0 38 77) 56 59 59 oder (01 72) 3 11 07 27 lG Oldenburg: lG Osnabrück: Frau Rechtsanwältin Ulrike Szlapka Roonstr. 17, 49076 Osnabrück Tel.: (05 41) 20 23 93 86, Fax: 20 23 93 87 E-Mail·[email protected] Jeden 1 Mittwoch Im Monat ab 19:00 Uhr Im "NIL" (Ex Pink Piano), Ecke Lotter Str./Callmeyerplatz lG Paderborn: Frau Rechtsanwältin Monika Kriwet Rischstraße 8, 34434 Borgentreich Tel.: (0 5643) 94 84 80, Fax: 9484 82 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Mittwoch im Monat im ..Weinkrüger", Hathumarstr 9 LG Passau: Herrn Rechtsanwalt Klaus Wlrth Ludwlgstraße 22/11, 94032 Passau Tel.: (0851) 38 33 90, Fax: 3 83 3938 E-Mail: zbww.kanzlel®t-online.de Jeden 1. und 3. Dienstag Im Monat, 19:30 Uhr Im Gasthof "Peschl-Terrasse", Roßtränke 4 LG Potsdam: Frau Susan Förster Hegelallee 43, 14467 Potsdam Tel.: (0 33 81) 72 80 22 (dienstl.); (0331) 74 28 41 (privat); Fax: (0 33 81) 72 80 20 E-Mail: [email protected] 27.09.2003 um 20:00 Uhr Im "Fliegenden Holländer", Benkerstr. 5, danach jeden letzten Donnerstag im Monat LG Ravensburg: Herrn Rechtsanwalt Jan van Bruggen Werastr. 48, 88045 Friedrichshafen Tel.: (07541) 28 96 70, Fax: 289679 E-Mail: [email protected] LG Regensburg: Herrn Rechtsanwalt Niels Espenhain Domplatz 6, 93047 Regensburg Tel.: (0941) 5 86 2686, Fax: 5 862687 Jeden 1_Donnerstag Im Monat, 19:30 Uhr im Restaurant" Rive Dreit", Drei-Mohren-Str. 1 lG Rostock: Frau Rechtsanwältin Katja Rosendahl Augustenstr, 86, 18055 Rostock lG Rottweil: Wie Berufseinsteiger die Nase vorne haben Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Baumann Postfach 1561, 7861 5 Rottweil Tel.: (07 41) 1744 40, Fax: 1 744469 [email protected] lG Saarbrücken: Frau Rechtsanwältin Carohne Gebhard Eisenbahnstr 43, 66424 Homburg Tel (0 6841) 9 32 00, Fax. 9 32 20 E-Mail: [email protected] Jeden 1. Montag im Monat, ab 19:30 Uhr im "casinorestaurant am staden", Bismarckstr. 47 lG Schweinfurt: Herrn Rechtsanwalt Manfred Eberhard Dorfstraße 5, 97523 Schwanfeld Tel .. (09384) 90 35 64, Fax: 90 35 74 Fahren Sie voraus und planen Sie Ihre Karriere mit dem neuen Starthandbuch für Rechtsanwälte. Nutzen Sie die wertvollen TIpps und Checklisten, um vom Referendariat über die Zulassung bis zu den ersten Berufsjahren gezielt voranzukommen. Ganz egal ob Sie selbst eine Kanzlei gründen oder sich mi Kollegen zusammenschließen, hier finden Sie die richtigen Antworten. Das besondere Extra' Die CD liefert Materialien und Verträge für die EXIstenzgründung. Und als Highlight ein übersichtliches Finanzplanungsprogramm. Mit diesem neuen Startleitfaden haben Sie in jedem Fall die Vorfahrt. lG Schwerin: Herrn Rechtsanwalt Stefan Lähn Am Markt 9, 23966 Wismar Tel. (03841) 25 02 13, Fax: 25 02 14 lG Siegen: Frau Rechtsanwältin Tanja Hilpert Eiserfelder Straße 463, 57080 Siegen Tel.: (02 71) 359550 Jeden 2. Freitag Im Monat. In der" Klause", Haus der SIegerländer Wirtschaft Gas geben, kopieren und faxen an: 0221/937 38·943 (Adresse nicht vergessen!) 00 Ja, meine Karnere soll gut geplan sein, deshalb bestelle ich mit 14-tägigem Rückgaberecht Axmann (Hrsg.), Starthandbuch für Rechtsanwälte. Herausgegeben von RA MarJo Axmann. Bearbeitet von 10 praxiserfahrenen Autoren. 469 S. mit CD, Lexikonformat, 2001, brosch. 49,80 €. ISBN 3-504-18969-X. lG Stade: Herrn Rechtsanwalt Jens Hake Salztorswall 5a, 21682 Stade Tel.: (04141) 54 07 97, Fax: 540798 Verlag Dr. Otto Schmldt • Postfach 51 1026 • 50964 Köln www.otto-schmidt.de· E-Mail: vertrieb@otto·schmldl.de lG Stendal: Herrn Rechtsanwalt Norbert Steinborn do Berning, Klakas & Kollegen Bahnhofsallee 3, 39606 Osterburg Tel.: (0 39 37) 2 2020, Fax: 22 02 99 E-Mail: [email protected] Jeden 2. Donnerstag Im Monat, 19:00 Uhr Im "Gerberhof ", Im Hoock lG Stuttgart: Herrn Rechtsanwalt Chnstlan Brokare Rankestr. 58, 70619 Stuttgart Tel./Fax· (07 11) 3 88 01 01 Am 1. Montag eines ungeraden Monats, um 19:30 Uhr im "Amadeus", Charlottenplatz 17 (Parkmöglichkeiten Im Breunlnger-Park. Haus) LG Traunstein: Herrn Rechtsanwalt Peter Matthias Astner Rathausstr 15, 83022 Rosenhelm Tel.. (0 80 31) 38 00 89, Fax: 1 4313 E-Mail: [email protected] LG Trier: Herrn Rechtsanwal Alexander Schmitz Nordallee 12. 54292 Trier Tel. (0651) 14 5530, Fax: 1455329 lG Tübingen: Herrn Rechtsanwalt Ulrich Emmer! do ESB. Rechtsanwälte Fnednch-Dannenmann-Str. 2, 72070 Tüblngen Tel. pnvat (0 70 71) 27397, Büro 925954 Fax: 550721 Jeden 3. Donnerstag im Mona , Im "Ubngen" (Keller der Gaststätte" Wursrküche") LG Ulm: LG Würz.burg: Frau Rechtsanwältin Monika Herz Herrenkellergasse 13, 89073 Ulm Tel.: (07 31) 9 69 15 15, Fax: 9 69 15 12 E-Mail:[email protected] Stammtisch nach Absprache, bitte kontaktieren Herrn Rechtsanwalt Konstantin Malakas Sterngasse 2, 97070 Würzburg Tel.: (09 31) 3536882, Fax' 3 53 6884 E-Mail: [email protected] Homepage: wwvv weblawyer de Jeden 2. Donnerstag Im Mona , 19:00 Uhr In der "Till Eulenspiegel Weinstube" lG Verden: Frau Rechtsanwältin Katja Keul Lmnert 2, 31608 Marklohe Tel.: (0 50 21) 916770, Fax: 916771 E-Mail: katja:[email protected] LG Waldshut-Tiengen: Frau Rechtsanwäl in Dr. Margarete Weh-Berger do Dr. Weh & Kollegen Kaiserstr. 21, 79761 Waldshut-Tlengen Tel.. (077 51) 91880, Fax: 918829 lG Weiden: Herrn Rechtsanwalt Oliver Thul Mathlas-Götz-Str. 9a, 92660 Neustadtla.dWN Tel.: (0 96 02) 92 0543, Fax. 9205 52 [email protected] Jeden 1. Dienstag eines geraden Monats ab 19:00 Uhr im Gasthof "Deutsche Eiche", Untere Vorstadt 7 LG Wuppertal: Herrn Rechtsanwal Wolfram Schnurbusch do RAe Runkel, Schneider, Weber Grünewalder Straße 29/31, 42657 Solingen Tel.: (02 12) 2 4942 00, Fax: 2 49 42 01 LG Zweibrücken: Frau Rechtsanwältin Astnd Deller Postr. 1, 66482 Zweibrücken Tel.: (0 63 32) 7 52 10, Fax: 7 5481 LG Zwickau: Frau Rechtsanwälttn & Medlatonn (DAA) Noreen Loepke Rankestraße 6, 08523 Plauen Tel.: (0 37 41) 13 74 37 od. 39 49 78 9, Fax: 137436 E-Mail: [email protected] [email protected] lG Wiesbaden: Herrn Rechtsanwalt Stefan Huschke Hagenauer Str. 55, 65203 Wiesbaden -!J Gebührentipp: Erhöhte Gebühr bei § 118 BRAGO Die Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren ist seit langem überfällig. Um es an dieser Stelle nochmal ins Gedächtnis zu rufen - im Jahre 1994 erfolgte die letzte Anpassung der Gebühren. Während sich die Lebenshaltungskosten, die Praxiskosten und die Löhne und Gehälter Jahr für Jahr erhöhen, blieb bei den anwaltlichen Gebühren alles beim Alten. Zunächst schien es so, als würde sich auch In nächster Zeit hieran nichts ändern. Die für 2002 in Aussicht genommene Erhöhung der Gebühren wurde ja bekanntlich wegen der Bewältigung der Flutkatastrophe verschoben, so die Äußerung der Bundesjustizministerin (Zypries, AnwBI 2003, 381). Jetzt soll planmäßig am 1. Juli 2004 das sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Kraft treten. Die alte BRAGO wird damit abgelöst (Kilger, AnwBI 2003, 553). Ob das neue RVG auch die dringend notwendige Erhöhung des Gebührenvolumens mit sich bringt, wird sich zeigen. Einige Kollegen greifen daher zur Selbsthilfe und rechnen im außergerichtlichen Bereich statt der üblichen 7,5/1 O-Gebühr eine 8/1 O-Gebühr oder sogar 8,5/10Gebühr ab. Solange der Gesetzgeber die BRAGO nicht der wirtschaftlichen Entwicklung anpasst, halten sie eine derartige Erhöhung für gerechtfertigt (vgl. Jansen/Braun AnwBI 1992, 254). In der Praxis erlebt man dagegen, insbesondere wenn das Mandat über eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet wird, dass eine 8/1 0- oder sogar 8,5/10Gebühr, etwa im Rahmen der Geschäftsoder Besprechungsgebühr des § 118 BRAGO, regelmäßig moniert wird. Die weitere Korrespondenz gestaltet sich dann meist äußerst unerfreulich. Es bedarf einer gewissen Hartnäckigkeit, die Versicherung von der Richtigkeit der angesetzten Gebühr zu überzeugen. Dies macht wenig Freude, zumal mit 30 J) 11 I jedem Schriftsatz natürlich Arbeitszeit verloren geht und ein jeder natürlich besseres zu tun hat, als Sich mit dem Sachbearbeiter der Versicherung über die Gebühr zu streiten. Für den Rechtsanwalt kann sich ein solcher Streit sich im Einzelfall schon lohnen. Legt man etwa einen Gegenstandswert von 10.000,00 EUR zugrunde, beträgt eine 7,5/1 O-Gebühr vor Steuern 364,50 EUR. Bringt man dagegen eine 8,5/1 O-Gebühr in Ansatz, errechnet sich eine Gebühr von 413,10 EUR. Immerhin also eine Differenz von 48,60 EUR, weshalb man auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei der Festlegung der Rahmengebühr nicht einach den Weg des geringsten Widerstandes wählen sollte. Bei der Bestimmung der "richtigen" Rahmengebühr und bel der Durchsetzung des Honoraranspruchs gilt es Folgendes zu beachten: Der Gesetzgeber hat bei der Rahmengebühr gem. § 12 I BRAGO ausdrücklich estgelegt, dass der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen bestimmt Bei dieser Ermessensentscheidung soll der Rechtsanwal insbesondere die Bedeutung der Angelegenheit, den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers berücksichtigen. Da die in § 12 I BRAGO genannten Kriterien jedoch nicht abschießend sind, können auch andere Umstände zugrunde liegen. Der Rechtsanwalt darf und muss sein Ermessen ausüben. Die Bewelslast, dass die von ihm getroffene Bestimmung der Billigkeit entspricht, trägt der Rechtsanwalt (Gerold/Schmidt-Madert, BRAGO, 13. Auf!. 2002, § 12 Rn 6). Dies gilt jedenfalls in den Fällen, in denen die Gebühr nicht von einem Dritten gem. § 12 I 2 BRAGO zu ersetzen ist. Bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung bedient sich die Rechtsprechung des Hilfsmittels der sog. MitteIgebühr. Die Mittelgebühr soll in den Normalfällen als konkrete billige Gebühr angesetzt werden, in denen sämtliche Umstände, also insbesondere die In § 12 I BRAGO genannten Umstände, durchschnittlicher Art sind. Die Mittelgebühr errechnet Sich in der Weise, dass man die Mindest- und Höchstgebühr addiert und das Ergebnis anschließend durch 2 dividiert (5/1 0 + 10/10 = 15/1 0: 2 = 7,5/1 0). Diese Mittelgebühr stellt jedoch immer nur einen Ansatzpunkt dar, der bei durchschnittlichen Umständen greift. Jedes Bemessungskriterium des § 12 I BRAGO kann im Einzelfall eine Abweichung nach oben oder unten rechtfertigen. Ein weiteres Hilfsmittel bei der Bestimmung der billigen Gebühr stellt die sog. Toleranzgrenze dar. Hat der Rechtsanwalt aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Ermessensentscheidung getroffen, ist diese Entscheidung nur dann unbillig und damit unverbindlich, wenn die vom Gericht als billig erscheinende Gebühr nicht von der anwaltlich festgelegten Gebühr um einen bestimmten Prozentsatz abweicht. Im Allgemeinen werden von der Rechtsprechung Abweichungen von 20 % noch als verbindlich angesehen (GeroldlSchmidt-Madert, BRAGO, 13. Aufl. 2002, § 12 Rn 9; Hartmann, KostG, 32. Auf!. 2003, § 12 BRAGO. Rn 24, jeweils mit Rechtsprechungszitaten). Legt man beispielsweise eine Mittelgebühr von 7,5/1 0 zugrunde, weicht eine 8,5/1 0Gebühr knapp 14 % von dieser Gebühr ab und ist damit nicht unbillig. Sollte etwa eine Rechtsschutzversicherung den Ansatz einer 8,5/1 O-Gebühr monieren und lediglich eine 7,5/10-Gebühr akzeptieren, bietet es sich an, auf den anwaltlichen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Gebühren zu verweisen. Auch der Hinweis auf die von den Gerichten bei der Festlegung der Gebühren zugebilligte Toleranzgrenze bietet sich an. Zu beachten ist allerdings, dass in jedem Einzelfall eine Prüfung (auch) anhand der in § 12 I BRAGO genannten Kriterien gefordert ist. Der Rechtsanwalt muss alle Umstände bei der Festlegung der Gebühren berücksichtigen und darf die Gebühr nicht ohne Prüfung (schematisch) festlegen Ein entsprechendes Musterschreiben könnte etwa wie folgt aussehen: "Sehr geehrte Damen und Herren, mit der von Ihnen vorgenommenen Kürzung der Gebühr sind wir nicht einverstanden. Wir haben die 8,5/10-Gebühr unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nach billigem Ermessen bestimmt. Wir verweisen insoweit auf unseren anwaltlichen Ermessensspielraum gem. § 12 I BRAGO. Darüber hinaus weisen wir Sie darauf hin, dass die von Ihnen zugrunde gelegte 7,S/10-Gebühr nicht mehr als 20 % von der von uns angesetzten Gebühr abweicht. Abweichungen innerhalb dieser Toleranzgrenze werden von der Rechtsprechung als billig und damit verbindlich angesehen. Wir verweisen auf die Rechtsprechungszitate in Gerold/Schmidt-Madert, BRAGO, 13. Auf!. 2002, § 12 Rn 9. Wir bitten um vollständigen Ausgleich unserer Gebührennote bis spätestens ... Mit freundlichen Grüßen" FazIt: Die Gebührenordnung bietet so manchen Spielraum, der gerade in Zei en rückläufiger Gebühren genutzt werden sollte. Dabei sollte die abgerechneten Gebühren auch durchgesetzt werden. Für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung die Erstattung der Gebühren ablehnt, kann es sich anbieten, dass der Mandant zunächst die Gebühren des Rechtsanwalts ausgleicht, und anschließend der Erstattungsanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung im Wege der Zahlungsklage durchgesetzt wird. Daneben kann es sich anbieten, dass der Mandant (sogleich) seinen FreisteIlungsanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung in Höhe der Gebühren klageweise durchsetzt. Rechtsanwalt Max van der Leeden, Kolbermoor Der perfekte Einstieg. DeutscherAnwaltVerlag Erhalllich Im Buchhandel oder direkt be.m Verlag. wwwanwallverlag.de • Telefon 0228 91911-44' Telefax 0228 91911-77 \ 1)\( ~ - JI I ~-- '1 --- ~ - Stellenqe~uche Rechtsanwältin (29) I in ungekündig er Stellung mit 2,5 Jahren Berufserfahrung in der Steuerabteilung einer internationalen WP-Gesellschaft such neue Herausfordung im Raum München und südliches Umland. Gerne auch allgemein orientierte Rechtsanwaltskanzlei. 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Ich suche eine Stelle (übergangsweise auch gerne Teilzeit, ca. 3 - 4 Tage pro Woche) m einer Berliner Anwaltskanzlei (Schwerpunkt: ArbeitsR oder allgemeines ZiviiR). Mein Arbeitsstil ist durch eine schnelle Auffassungsgabe sowie planvolles und strukturiertes Vorgehen geprägt. Zeugnisse und Beurteilungen bestätigen mir sehr gutes schriftliches Ausdrucksvermögen und ausgezeichnete Englischkenntnisse. Ich engagiere mich gern für meine Arbeit und lege großen Wert auf eine gute persönliche BeZiehung zu den Teamkollegen. «Tel. (03 0) 27 59 2982, E-mail [email protected]» Juristin 1.5taatsexamen im August 2003 bestanden, sucht für die Zeit bis zum Beginn des Referendariats (Zeitraum: November 2003 - Februar 2004) einen Job in einer Anwaltskanzlei, bevorzugt Assistenz oder Recherchearbeiten auf 400 EUR-Basis oder Teilzeit. Mein Interessenschwerpunkt ist das Strafrecht, habe im Praktikum aber auch Fälle Im Miet- und Versicherungsrecht bearbeitet. Die Kanzlei sollte sich im Raum Köln / Bonn / Düsseldorf befinden. «Tele on (02 21) 93 27 88 8 • [email protected] » Junge Rechtsanwältin mit 2 1/2-jähriger Berufserfahrung in Angestelltentätigkeit sucht Einstieg in Bürogemeinschaft im Raum Mainzl Wiesbaden. InsoR und Schuldnerberatung. Zukünftig möchte ich meine Tätigkeitsschwerpunkte Derzeitiger Schwerpunkt liegt Im ZIviIR, in den Bereichen FamilienR, Media Ion, SoziaiR setzen. « [email protected] » zv. Assessor, 27 J. zwei Prädikatsexamen (1. Ex. gut: 12,45 P, 2. Ex. vbr: 10,32 P.), Stationsnoten: 3xsehr gut, 1xVb, Wahlstation DHV Speyer (Platz 1 beim Semester-Ranking), Hiwitä igkeit an der Uni, Wahlfach: Verwaltungsrecht, sucht Anstellung in Anwaltskanzlei Raum Essen, gerne halb ags. «Fal Grünebaum, Von-Emem-S raße 94, 45130 Essen, Tele on (02 01) 54 58 84 1 • fal [email protected]» Wer vertritt Ihr Recht? 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Eine längerfristige Zusammenarbeit wird erwünscht. « Telefon' (Q 1 51) 11 61 0900» Assessorin Als Junge, engagierte Assessorin, 29 1., suche ich eine Festanstellung als Rechtsanwältin in emer AnwaltskanzJel Im Raum Halle-leipzig, gegebenenfalls auch bundesweit. Durch meine Tätigkeit als juristische Mitarbeiterin In einer Kanzlei seit 10 Jahren bin ich sehr praxisonentiert eingestellt und verfüge uber einen eigenverantwortlichen, selbständigen Arbeitsstil. Empfehlen kann Ich mich Ihnen mit meinen fachlichen Stärken im Allg. Zivilrecht. Aber auch Herausforderungen auf anderen Rechtsgebieten stelle ich mich gern, dabei mit großem Einsatz und guter laune.« Telefon: (01 71) 26 43500» Rechtsreferendar 03/2003 und Dipl.-Finanzwirt 1 29 J., mit mehrjähriger Berufserfahrung in mittelständischen StB-Kanzleien, ausgezeichnete Arbeitszeugnisse, sucht In Ffm ab sofort nebenberufliche Tätigkeit (1-2 TageIWoche) bel R.AlStB vorzugsweise mit Tätigkeitsschwerpunkten Steuer-/ Gesellschafts-/od. 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Erfahrung In anwaltlicher Tätigkeit durch Nebentätigkeiten in zwei Anwaltskanzleien vor und wdhrend des Referendariats. Schwerpunkte bisher in Zivil- und Verwaltungsrecht. Gerne auch Familien-, Erb- und Steuerrecht oder Arbeitsrecht. 28 Jahre alt, ledig, mobil, belastbar und begeisterungsfähig. Ich freue mich darauf, Ihnen meine vollständigen Bewerbungsunterlagen zuzusenden. « Monica Meyer, Gobehnusstr, 2, 33604 Bielefeld, Telefon: (05 21) 32 79 78 8 • monica_meyer@web,de » 28 Jahre 1 1. Examen 08100, \. befnedigend\·, Assessorexamen 08103, \. ausrelChend\· (beide in Niedersachsen), mit ausgeprägtem Interesse am Anwaltsberuf sucht Tätigkeit (VotizeitlTeilzeit) in Rechtsanwaltskanzlei im Großraum Hannover. Schwerpunkt Zivilrecht (Miet-, Verkehrs-, Arbeits-, FamilienR), flexibel bezüglich anderer Gebiete. 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Großraum Berhn. « [email protected] » Rechtsanwältin I mit den Interessenschwerpunkten Arbeitsrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht sucht herausfordernde TätIgkeit in einer Kanzlei In Form der freien Mitarbeit, Bin auch an einer KanzleIgründung mit KoliegirVKoltege interessiert Im Raum NRW. «Telefon tOl 79) 54 22 92 7» Koopprationen/Sozietät Suche Kollegeninnen I die mit mir den Sprung in das Anwaltsbecken wagen wollen, also Sich selbstständig machen wollen. Region: Norddeutschland « Sablne Nauruhn, Walter-Hohnsbehn Str 3, 24534 Neumunster. Telefon (04 32 1 4039 10 • snauruhn@web de » Rechtsanwalt/Rechtsanwältin I zur Gründung einer Bürogemeinschaft In Varel oder Wilhelmshaven gesucht« [email protected] » Kontakt Telefon. (05 24 1 40 34 64 7 • korrespondenzgemeinschaft.de Junge RAe für Korrespondenzgemeinschaft (derzeit' 45 Mitglieder bundesw€lt) gesucht. Pro AG-Bezirk nur ein RA Jahresgebühr nur 25 EURO zuzüg!. 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Januar 2004 Impressum AdVoice - Mitteilungsblatt des FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V. Herausgeber: Geschäftsführender Ausschuss des FORUMS Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V. Kontakt: Deutscher Anwaltverein • Littenstraße 11 • 10179 Berlin • Frau Brünner • Tel.: (0 30) 72 61 52-132 Redaktionsleitung: Rechtsanwalt Holger Hembach, Erfurt • E-Mail: [email protected] Redaktionsanschrift: Redaktion AdVoice • Deutscher Anwaltverlag • Beate Eschbach (Lektorat) • Bettina Roos (Anzeigen) • Wachsbleiche 7, 53111 Bonn • Tel.: (02 28) 91 91 10· Fax: (02 28) 9 19 11 23 • E-Mail: [email protected] Es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 7 vom 01.01.2003 Bezugspreis: 40 € (inkl. MwSt.) zzgl. Versandkosten für 4 Ausgaben. Für Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltvereln ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. ISSN 1437-3084 Druck: Hans Soldan Druck GmbH, Essen • Auflage: 15.000 Einsendung von Beiträgen bitte an folgende Anschrift: RA Holger Hembach, Bebelstr. 21, 99086 Erfurt, E-Mail: [email protected]. Artikel und Beiträge sind Meinungsäußerungen der Autoren und geben nicht immer die Meinung der Redaktion bzw des Deutschen Anwaltvereins und seiner Gremien wieder. 3 Als Anwalt können Sie die Gesundheitsvorsorge für sich und Ihre Familie jetzt noch effektiver und günstiger gestalten. Mit der Gruppenversicherung der DKV. Europas führender Spezialist für die private Krankenversicherung bietet Ihrem Berufsstand ein Höchstmaß an Sicherheit und Leistungen zu günstigen Beiträgen. Sie möchten mehr darüber wissen? Faxen Sie diesen Coupon ausgefüllt an die DKV. ---------- Deutsche Krankenversicherung ---------- DKV AG, R2GU, 50594 Köln, Tel. 02 21/578'4585, [email protected], www.dkv.de Ja. ich möchte mehr über die DKV Gruppenversicherung für Anwälte erfahren. Dangestellt Name: Geburtsdatum: .. 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