harzer kreisblatt - Der Landkreis Harz

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harzer kreisblatt - Der Landkreis Harz
HARZER KREISBLATT
Amtsblatt des Landkreises Harz
auch im Internet unter www.kreis-hz.de
25. Oktober 2008 | Nummer 10/2008
kostenlos an die Haushalte
Auflage 125.000 Exemplare
Landkreis Harz – Ort der Vielfalt
Bundesinitiative würdigt vorbildlichen Einsatz des Landkreises für Vielfalt, Toleranz und Demokratie
Die Bundesregierung würdigte das Engagement
gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit und zeichnete im Rahmen einer Feierstunde am 23. September erste „Orte der Vielfalt“
aus. Zu den Ausgezeichneten gehörten auch die
Stadt Halberstadt und der Landkreis Harz.
Hier ist vor allem das aktive Handeln im Landkreis
Harz für Vielfalt, Toleranz und Demokratie als
Grundpfeiler unserer Gesellschaft gewürdigt
worden.
So wurde zum Beispiel ein lokaler Aktionsplan
erstellt. Zurzeit laufen 24 Projekte, 3 Bürgerbündnisse wenden sich mit vielfältigen Aktionen
gegen den Rechtsextremismus.
Da sich der gesellschaftliche und politische Alltag sich in den Städten, Gemeinden und Landkreisen vollzieht, ist die Handlungsbereitschaft
der Kommunen entscheidend dafür, wie wirksam
der Verbreitung und Verfestigung rechtsextremer
Einflüsse entgegengewirkt werden kann.
Mit der Initiative „Orte der Vielfalt“ hat die Bundesregierung die Kommunen in Deutschland aufgerufen, aktiv zu werden und ein gemeinsames
Zeichen dafür zu setzen, dass Menschen aller Kulturen friedlich miteinander leben können.
Wohnanlage
GBS
Seniorenhilfe
Weinfest
„Haus am
Stadtpark“
am 30. Oktober
Am 30. Oktober um 19.00 Uhr findet
in unserem Haus eine Weinverkostung, mit kleinen
Geschichten rund um den Wein, statt.
Hierzu laden wir Sie recht herzlich ein.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 29. Oktober, 12.00 Uhr.
So erreichen Sie uns: GBS Wohnanlage „Haus am Stadtpark“
Gartenstr. 7, 38889 Blankenburg · Tel. 03944 36 23 100
www.gbs-sozial.de · [email protected]
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Harzer Kreisblatt 10/08
Neue Tablettenproduktionsanlage in der
Pharma Wernigerode GmbH übergeben
Wernigerode. Mit einem dreifachen Scherenschnitt übergaben
Oberbürgermeister Peter Gaffert, Ministerpräsident Prof. Dr.
Wolfgang Böhmer und
Stefan Walz, geschäftsführender Gesellschafter der Pharma Wernigerode GmbH (v.r.)
Ende September eine
neue Tablettenproduktionsanlage am
Unternehmensstandort im Dornbergsweg.
Rund 4,5 Mio. Euro
hatte das traditionelle Wernigeröder Pharma-Unternehmen für die neue
Anlage investiert. Damit konnte die Zahl der Arbeitskräfte um 24 auf 92 erhöht werden. Zugleich wurden fünf Ausbildungsplätze im Berufsbild Pharmakant/- in geschaffen.
Das 1903 gegründete Traditionsunternehmen wurde vor allem durch die
Erkältungsmittel „Kamillan“ und „Imidin“ bekannt. Das Pharma-Unternehmen verarbeitet verschiedene Heilkräuter, u. a. Kamillenblüten und Thymianblätter. Damit folgt es der steigenden Nachfrage nach Arzneimitteln auf
Heilpflanzen-Basis. Die Pharma Wernigerode GmbH zählt nach eigenen Angaben zu den größten Arzneimittelherstellern in Ostdeutschland.
Existenzgründer und Investor des
Jahres 2008 kommen aus dem Harzkreis
adamus und Christiansen Print in Magdeburg geehrt
Magdeburg. Auf dem vom „Wirtschaftsspiegel Sachsen-Anhalt“ zum 9. Mal
ausgerichteten Ball der Wirtschaft wurden Lutz Ziegler und Rainer Christoph
Synder von der adamus GmbH in Halberstadt als „Existenzgründer des Jahres 2008“ und Lars Christiansen und Andreas Rudolf von Christiansen Print
in Ilsenburg als „Investoren des Jahres 2008“ geehrt. Mit der Auszeichnung
wurden das Engage-ment und der Fleiß der Unternehmer bei der erfolgreichen Entwicklung ihrer Betriebe in Sachsen-Anhalt gewürdigt. Zu der Festveranstaltung unter Schirmherrschaft von Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff hatten sich neben Prominenz aus Wirtschaft, Politik und Kultur rund 300 Unternehmer versammelt.
Corodur Thale
als „Unternehmen des Monats“ geehrt
Thale. Für die qualitativ hochwertige Metall-Tradition in Thale steht die
Firma Corodur Verschleiss-Schutz GmbH, die von Minister Dr. Reiner Haseloff als „Unternehmen des Monats September 2008“ geehrt wurde. Die
Geschichte dieses Unternehmens begann 1990 als Ausgründung aus dem
Eisen- und Hüttenwerk Thale durch die Corodur Fülldraht GmbH Krefeld. Die
Trennung von der Mutterfirma erfolgte im September 2000, als die jetzigen
geschäftsführenden Gesellschafter Uljane Eichler, Frank Napalowski und
Bernd Reichmann alle Anteile am Thalenser Unternehmen erwarben.
Harzdruckerei mit neuer Druckmaschine
Wernigerode. Spitzentechnologie und zukunftsweisende Drucktechnik präsentierte Anfang Oktober der Geschäftsführer der Harzdruckerei GmbH,
Wolfgang Preuß (im Bild rechts) den zahlreichen Gästen aus Politik und
Wirtschaft mit der neuen Heidelberger Druckmaschine Speedmaster XL 75.
Mit der neuen Druckmaschine, die auf allerhöchste Qualitäts- und Produktionsansprüche ausgelegt ist, verfügt die Druckerei jetzt über technische
Lösungen, um auf dem dynamischen und konkurenzstarken Markt zu bestehen. „Vermeidung von Ausfallzeiten durch umfassende Wartungsprogramme, kurze Rüstzeiten sowie Erhöhung der Produktivität und Qualität in der
Prozesskette“, nennt der Geschäftsführer einige der Vorteile der neuen
Maschine und Gründe für die Investition.
In dem Wernigeröder Unternehmen mit Außenstellen in Magdeburg und
Eisleben sind zurzeit 50 Mitarbeiter beschäftigt. Der Umsatz beträgt rund
5 Millionen Euro. Vor zehn Jahren fusionierte die „Neues Druckhaus GmbH“
mit der Harzdruckerei am heutigen Standort in der Max-Planck-Straße.
Zu den zahlreichen Kunden der Harzdruckerei gehören u.a. der Harzer Verkehrsverband mit der HarzCard und der Landkreis Harz mit dem Harzer
Kreisblatt.
Die Corodur Verschleiss-Schutz GmbH hat sich speziell in den letzten Jahren
als eigenständiges sachsen-anhaltisches Unternehmen rasant entwickelt“,
sagte Minister Haseloff zur Begründung der Ehrung. „Der Umsatz konnte
seither fast auf 18 Millionen Euro verdreifacht werden. Die Belegschaft ist
stark gewachsen, und ich bin sicher, dass auch die jetzige Mitarbeiterzahl
von rund 80 Beschäftigten bald überboten wird. Dafür spricht der gute Ruf
der Firma, deren Erzeugnisse immerhin in rund 30 Länder exportiert werden,
darunter sind auch Kunden in Kanada, Japan und Australien. Bei den pulvermetallurgisch hergestellten Sinterbändern ist Corodur Thale der alleinige Hersteller weltweit. Hier bei Corodur zeigt sich auch, dass selbst ein
kleiner Mittelständler erfolgreich forschen und entwickeln kann und damit
weltweit Marktpositionen sichert“, betonte der Minister.
Impressum
Herausgeber: Landkreis Harz – Der Landrat – Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt
Redaktion: Pressestelle des Landkreises Harz, Manuel Slawig, Telefon (0 39 41) 59 70 42 09
e-mail: [email protected]
Bezug: Landkreis Harz, Pressestelle, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt
Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Max-Planck-Straße 12/14, 38855 Wernigerode,
Telefon (0 39 43) 54 24-0, Fax (0 39 43) 54 24 99, e-mail: [email protected],
Internet: www.harzdruck.de
Anzeigenberatung: Wolfgang Schilling, Telefon (0 39 43) 54 24 26
Ralf Harms, Telefon (0 39 43) 54 24 27
Verteilung: UNISON – Agentur für marktorientiertes Werben GmbH, Kyselhäuser Straße 77,
06526 Sangerhausen, Telefon (0 34 64) 24 11-0, Fax (0 34 64) 24 11-50
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Hauptversammlung der Harz AG
„Weiße Flecken“ auf der Landkarte
sollen geschlossen werden
Die diesjährige Hauptversammlung der Harz AG war für das Unternehmen
etwas ganz Besonderes. Die Harz AG kann nicht nur auf ein erfolgreiches
Geschäftsjahr 2007 zurückblicken, sondern mit 23 neuen Aktionären und
drei neuen Aufsichtsratsmitgliedern einen weiteren wichtigen Schritt nach
vorn gehen.
Halberstadt. Um die aktuelle Breitbandvernetzung und den Bedarf im Landkreis ermitteln zu können, luden der Landkreis Harz und die Hochschule
Harz am Freitag, dem 19. September 2008, interessierte Bürgermeister,
Verwaltungsleiter, Wirtschaftsförderer, Wirtschaftsverbände, Kommunalpolitiker, Vertreter aus Gastronomie und Tourismus sowie Breitbandanbieter zu einer Regionalkonferenz ein. Circa 50 Teilnehmer trafen sich im Ratssaal der Hochschule Harz in Halberstadt, wo sie von Prof. Dr. Wolfgang Beck
und Landrat Dr. Michael Ermrich herzlich willkommen geheißen wurden.
Umsatz 2007 mehr als verdoppelt
Der Aufsichtsrat der Harz AG (v.l.): Burghard Scheel (Unternehmensberater
aus Hamburg), Diether Schmegner (Teutloff Bildungszentrum Wernigerode),
Landrat Dr. Michael Ermrich, Dr. Harald Hausmann (Halberstädter Schlachthof GmbH), Wernigerodes Oberbürgermeister Peter Gaffert, Aufsichtsratsvorsitzender Dieter F. Martin (Umwelttechnik und Wasserbau GmbH) und KlausDieter Weber (Rundfunk Gernrode) sowie Vorstand Thomas Müller; weiterhin
sind Klaus-Christian Kirchner und Peter Kraus (Maschinenfabrik Thale GmbH)
im Aufsichtsrat der AG.
Foto: Harz AG
Die Harz AG hat sich wirklich „gemausert“. Das zeigt nicht nur die Umsatzentwicklung von 135 800 Euro (2006) auf 290 296 Euro im Jahr 2007, sondern auch die Entwicklung der personellen Situation. 12 feste und freie
Mitarbeiter zählt Vorstand Dr. Thomas Müller mittlerweile. Eine Entwicklung, die der erfolgreichen Projektarbeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu verdanken ist. Und der Aufwärtstrend hält an. Für das Geschäftsjahr 2008 ist ein Umsatz von rund 520 000 Euro geplant. „Bei uns, als Projektentwicklungsgesellschaft ist das vor allem ein Ausdruck von Aktivität.
Auf diese Entwicklung können wir stolz sein.“, erklärte Dr. Thomas Müller.
Dass die Harz AG auf dem richtigen Weg ist, beweist auch das Vertrauen von
23 Unternehmen, die als Neuaktionäre in die Arbeit der Aktiengesellschaft
investieren. „Wir sehen das nicht nur als Investition in die Harz AG, sondern
vor allem als Investition in die Region und deren Weiterentwicklung als attraktiver Wirtschaftsstandort“, berichtet Peter Kraus, Geschäftsführer der
Maschinenfabrik Thale und neues Aufsichtsratsmitglied der AG. Um der Ausweitung der AG Rechnung zu tragen, wurde der Aufsichtsrat von 6 auf 9
Mitglieder erweitert. Neben Peter Kraus wurden Klaus-Dieter Weber und
Dr. Harald Hausmann durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat
gewählt. Aufsichtsratsmitglied Ludwig Hoffman wurde durch Oberbürgermeister Peter Gaffert abgelöst.
Dr. Michael Ermrich zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden der Harzer Schmalspurbahnen GmbH gewählt
Wernigerode. Die Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) hat einen neuen Aufsichtsratsvorsitzenden: Einstimmig wurde im September Landrat
Dr. Michael Ermrich von den Aufsichtsratsmitgliedern gewählt. Er war
bereits in seiner Funktion als Landrat des ehemaligen Landkreises Wernigerode in der Zeit von 1991 bis Ende 1996 als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft tätig.
Dr. Michael Ermrich tritt damit die Nachfolge von Ludwig Hoffmann an,
der im Sommer 2008 auf Grund des Endes seiner Amtszeit als Oberbürgermeister der Stadt Wernigerode auch aus dem Aufsichtsrat der HSB
ausgeschieden ist. Mit Peter Gaffert, dem neuen Oberbürgermeister von
Wernigerode, wurde der Sitz von Ludwig Hoffmann neu besetzt.
Auftakt der Veranstaltung bildete eine Einführung über die derzeitigen
Breitbandtechniken durch Prof. Dr. Ulrich Fischer-Hirchert, Experte für
Breitbandkommunikationstechnik der Hochschule Harz. „In der heutigen
Zeit ist eine Breitbandversorgung über flinke Internetverbindungen ein bedeutsamer Standortfaktor für die positive Entwicklung der regionalen Wirtschaft und für Neuansiedlungen von Unternehmen“, betonte FischerHirchert. „Nicht nur große und mittelständische Firmen sondern auch
Handwerksbetriebe,
Landwirte, Händler,
Gastronomen, Ingenieurbüros aber auch
Behörden und Privatpersonen sind auf diese moderne Technologie angewiesen.“
Im Anschluss stellte
Michael Leja, Leiter
des Amtes für Wirtschaftsförderung, den
aktuellen Stand der
Internet-Breitbandversorgung der Region
Harz vor. Er hatte im Vorfeld eine Umfrage an hiesigen Gemeinden, Gemeindeverbänden und Unternehmen durchgeführt und festgestellt, „dass neben
vielen Orten, die keinerlei Breitbandanbindung haben, 60 Prozent aller Gewerbegebiete nur auf DSL bis drei Megabit pro Sekunde bzw. 30 Prozent lediglich auf ISDN beschränkt sind“.
Im Ergebnis der Veranstaltung wurde herausgearbeitet, dass kontinuierlich
an einer Verbesserung der flächendeckenden Breitbandversorgung unter
Nutzung der vorhandenen technischen Lösungen weitergearbeitet muss.
Ebenso sollte die bestehende Kooperation zwischen der Hochschule Harz,
dem Amt für Wirtschaftsförderung, der Harz AG und den Kommunen weiter
entwickelt und beim Vorliegen entsprechender Fördervoraussetzungen ein
Breitbandmanager mit dem Projekt vertraut werden.
Ab 1. Oktober 2008 gibt es zur Thematik unter http://modellregion.hs-harz.
de ein Internetportal mit Informationen und Adressen der jeweiligen
Ansprechpartner. Daneben steht Prof. Dr. Ulrich Fischer-Hirchert (E-Mail
[email protected] Tel.: 03943/659-351) von der Hochschule
Harz jederzeit für Fragen zur Verfügung. Weitere Informationsveranstaltungen zur Thematik Breitbandvernetzung sind geplant.
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Harzer Kreisblatt 10/08
Die Kreisverwaltung stellt sich vor:
Amt für Finanzwesen
Sitz: Halberstadt, Friedrich-Ebert-Str. 42
Zentrale Einwahl: (0 39 41) 59 70 - 0
„Die Zahl ist das Wesen aller Dinge.“
Pythagoras von Samos
(griech. Philosoph u. Mathematiker von ca. 570 v.Chr.- 510 v.Chr.)
Dezernat I
Herr Sturm Sek. Frau Döll Im Amt für Finanzwesen geht es fast immer um Zahlen, egal, um welche
Aufgaben des in zwei Abteilungen mit Sachgebieten strukturierten Amtes es
sich handelt. Das Amt ist organisatorisch dem Dezernat I zugeordnet.
Tel. 44 18
Tel. 44 20
20 Amt für Finanzwesen
Frau Schmelzer Tel. 43 25
Sek. Frau Fischer Tel. 45 36
Abteilung Haushalt
Die Abteilung Haushalt hat in erster Linie die Aufgabe, die Grundlagen für
die gemeindliche Finanz- und Wirtschaftsverwaltung zu erstellen und die
Voraussetzungen für einen geordneten Haushalt zu schaffen. Sie bereitet
alle finanzwirksamen Entscheidungen der Verwaltungsleitung und des
Kreistages vor. Die Abteilung gehört zu jenen Ämtern einer Verwaltung, mit
denen der Bürger selber nicht direkt in Berührung kommt. Das bedeutet
aber nicht, dass sie im Verborgenen arbeitet. Haushaltspläne, Nachtragspläne, Finanz- und Investitionspläne und auch die Jahresrechnung werden
von ihr öffentlich ausgelegt. Die Abteilung Haushalt arbeitet, bedingt durch
ihre Aufgabenstellung, mit allen Ämtern der Verwaltung ständig zusammen.
Ihr obliegt es, Verwaltungsleitung und Kreistag die für ihre finanziellen
Entscheidungen notwendigen Unterlagen termingerecht und umfassend
vorzubereiten.
Zur Erledigung der für die Finanzwirtschaft wichtigen Arbeiten gibt es mehrere Aufgabenschwerpunkte innerhalb der Abteilung:
Abt. Haushalt
Frau Eggert Tel. 45 12
SG Vollstreckung/
Insolvenzen
Frau Eisenhuth Tel. 43 64
Abt. Kreiskasse
Frau Fuchs
Tel. 41 19
SG Buchhaltung/
Zahlungsverkehr
Frau Carl Tel. 44 76
Das Sachgebiet Buchhaltung/Zahlungsverkehr hat in erster Linie die Aufgabe, den Zahlungs- und Rechnungsverkehr abzuwickeln, sowie die Geldund Vermögensbestände zu verwalten. Damit verbunden ist die Buchführung des Landkreises Harz.
Im Schwerpunktbereich Haushalt werden alle Aufgaben bearbeitet, die mit
der Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplanes und seiner Anlagen,
mit der Aufstellung von Nachtragshaushaltsplänen und schließlich mit der
Erstellung der Haushaltsrechnung und der Vorlage des Rechenschaftsberichtes zusammenhängen.
Des Weiteren obliegt dem Sachgebiet die Verwaltung und Verwahrung von
Wertgegenständen, die Belegsammlung sowie die Abwicklung des gesamten
Barzahlungsverkehrs des Landratsamtes, das Mahnwesen und die Vorbereitung zur Einleitung von Vollstreckungen der öffentlich-rechtlichen Forderungen. Neben dem täglichen Tagesabschluss ist dieser Bereich am Jahresende auch für die Aufstellung des kassenmäßigen Abschlusses und somit für
die Vorbereitung der Haushaltsrechnung zuständig.
Die Haushaltsüberwachung erfasst alle Finanzbewegungen, die sich aus
der Ausführung des Haushaltsplanes ergeben - seien es Einnahmen, Auftragserteilungen oder Ausgaben. So kann jederzeit festgestellt werden, wie
viel Ausgabemittel für die einzelnen Maßnahmen noch zur Verfügung stehen oder welche Einnahmen noch eingeholt werden müssen.
Eine weitere wichtige Aufgabe dieses Sachgebietes ist die Liquiditätsplanung. Die für die Auszahlungen erforderlichen Kassenmittel müssen rechtzeitig verfügbar sein. Auch die Aufnahme von Kassenkrediten zur Absicherung der Aufgaben des Landkreises erfolgt in diesem Sachgebiet.
Mit der Finanz- und Investitionsplanung erfolgt die Erfassung aller voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die nächsten drei Jahre als Grundlage für die Aufstellung und Finanzierung des eigentlichen Investitionsplanes. Zu den Aufgaben zählt bei Bedarf die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Ziel dieses Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist es,
den gesetzlich vorgegebenen Haushaltsausgleich zu erreichen.
Die Vermögens- und Schuldenverwaltung umfasst als Hauptaufgaben die
Aufnahme neuer Kredite, die Ermittlung und Anweisung des Schuldendienstes für aufgenommene Darlehen, die Berechnung der Schuldendienstgrenze, die Erstellung von Statistiken über den Schuldenstand und die Durchführung der Vermögensverwaltung.
Abteilung Kreiskasse
Vor dem Hintergrund der zentralen Bewirtschaftung der Finanzmittel des
Landkreises Harz ist gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung des
Landes Sachsen-Anhalt die Kreiskasse für die Erledigung aller Kassengeschäfte des Landratsamtes zuständig. Damit wird eine einheitliche Haushaltsüberwachung und -ausführung sowie eine einheitliche Rechnungslegung gewährleistet.
Die Kreiskasse ist als zentrale Stelle für die Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung, die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und weiteren Nebenforderungen als Kassengeschäft zuständig.
Das Sachgebiet Vollstreckung/Insolvenzen auch kurz als Vollstreckungsbehörde bezeichnet - ist für die Beitreibung von Außenständen des Landkreises zuständig. Die Vollstreckungsbehörde beschäftigt eigene Vollstreckungsbeamte. Die Vollstreckung richtet sich nach Regelungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.
Die im Außendienst tätigen Vollstreckungsbeamten sind primär für die Vollstreckung des beweglichen Vermögens der Schuldner zuständig. Die Aufgaben des Innendienstes richten sich auf die Durchführung der Vollstreckung
in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie die Vollstreckung in das
unbewegliche Vermögen. Allgemein bekannt sind dabei die Lohn- und Kontenpfändung, die Mietpfändung sowie die Pfändung von Ansprüchen aus
Rechnungen. Ferner gehört zu den Aufgaben des Innendienstes die Zwangsversteigerung von Grundstücken, die Geltendmachung von Forderungen des
Landkreises bei Insolvenzverfahren sowie ggf. das Stellen von Anträgen auf
Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.
Des Weiteren ist die Vollstreckungsbehörde für die Einleitung der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung (privatrechtlicher Forderungen) zuständig. Darüber hinaus obliegt der Vollstreckungsbehörde die Verwertung, d.h. die Versteigerung von Pfandsachen.
Kontakt:
Amt für Finanzwesen
Tel.: (0 39 41) 59 70-45 36
Fax: (0 30 41) 59 70-43 33
E-Mail: [email protected]
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Harzer Kreisblatt 10/08
Die Kreisverwaltung stellt sich vor:
Amt für zentrale Gebäudeverwaltung
Sitz: Halberstadt, Friedrich-Ebert-Str. 42
Das Amt für zentrale Gebäudeverwaltung ist ebenfalls dem Dezernat 1 zugeordnet und besteht aus drei Sachgebieten. Der Amtsleiterin direkt unterstellt ist der Aufgabenbereich Haushalt/Controlling.
Zentrale Einwahl: (0 39 41) 59 70 - 0
Wie aus dem Namen hervorgeht, werden in diesem Amt zentrale Aufgaben
im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Erhalt kreiseigener Liegenschaften und angemieteter Objekte wahrgenommen.
Herr Sturm Sek. Frau Döll Dezernat I
Tel. 4418
Tel. 4420
23 Amt für zentrale
Gebäudeverwaltung
Frau Pesselt Tel. 4528
Sek. Frau Thielebier Tel. 4389
Sachgebiet Bau- und Vertragswesen
Dieses Sachgebiet ist federführend bei allen Aufgaben der Planung, Organisation und Abwicklung von Maßnahmen der Bauunterhaltung und der Unterhaltung der technischen Gebäudeausrüstung. Dazu zählen u. a. die Erarbeitung von Instandhaltungsplänen, kleinere UmbaumaßSG Bau- und
SG Dienstleistungen
SG Gebäudewirtschaft
nahmen und die Beseitigung von Störfällen oder der AbVertragswesen
schluss von Wartungsverträgen.
Frau Kalks-Gebhardt Tel. 4252
Herr Döring Tel. 4244
Frau Fromm Tel. 4550
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt sind Vertragsverhandlungen – z. B. beim Erwerb oder der Veräußerung von GrundEbenso werden in diesem Sachgebiet alle für die Bewirtschaftung erfordervermögen, der Bestellung von Erbbaurechten oder auch beim Abschluss von
lichen Zahlungsvorgänge geplant, geleistet und überwacht.
Miet- und Pachtverträgen. Zum Aufgabenbereich des Sachgebietes zählt
aber auch die Entwicklung zukunftsfähiger Nutzungskonzepte zur Werterhaltung und Wertverbesserung kreiseigener Immobilien und nicht zuletzt
Sachgebiet Dienstleistungen
die Koordinierung der Arbeiten im Rahmen der AG Öko-Audit im Landkreis
In diesem Sachgebiet werden alle Aufgaben bearbeitet, die im ZusammenHarz.
hang mit dem Betreiben und Bewirtschaften der durch den Landkreis genutzten Gebäude (einschließlich der in Trägerschaft des Kreises befindlichen Schulen) zu leisten sind.
Dazu gehören neben Hausmeister-, Reinigungs- und Sicherheitsdiensten,
u. a. auch die Grünflächenpflege oder der Winterdienst und die organisatorische Abwicklung von Umzügen. So zählen zum Beispiel die 160 technischen Kräfte (Hausmeister und Reinigungskräfte), die beim Landkreis angestellt sind, zu diesem Sachgebiet. Auch die Beschaffung und der Erhalt von
Möbeln und Inneneinrichtungen sowie die Beschaffung und der Einsatz von
Dienstfahrzeugen werden in diesem Sachgebiet geregelt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für zentrale Gebäudewirtschaft
Darüber hinaus sind die Zusammenarbeit und Vertragsverhandlung mit den
Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie Maßnahmen zum sparsamsten
Ressourceneinsatz von besonderer Bedeutung. Im Rahmen dieses Energiemanagements soll z. B. der Einsatz erdgasbetriebener Fahrzeuge schrittweise erhöht werden.
Sachgebiet Gebäudewirtschaft
Das Sachgebiet Gebäudewirtschaft erledigt eine Vielzahl von Aufgaben rund
um die Liegenschaften und Gebäude, die sich im Eigentum des Landkreises
befinden, gemietet oder vermietet sind.
Für die Verwaltung des Landkreises an den Standorten Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode werden Raumprogramme erstellt, um eine effiziente Arbeit der Mitarbeiter zu ermöglichen. Dies betrifft Aufgaben der Kernverwaltung und auch der Außenstellen. Die hierfür benötigte Ausstattung
wird in einem Gesamtverzeichnis erfasst und verwaltet. Dazu gehören auch
regelmäßige Inventuren, die gleichzeitig aussagefähig über das Anlagevermögen des Landkreises sind.
Weiterhin obliegt dem Bereich die ordnungsgemäße Durchführung aller
Miet- und Pachtverträge, u. a. die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen.
Das Eigentum des Landkreises an Gebäuden und deren Inhalte sowie der
Fahrzeugbestand werden durch den Abschluss von entsprechenden Versicherungsverträgen vom Bereich Gebäudewirtschaft abgesichert. Dazu zählen auch die sich in Trägerschaft des Landkreises befindlichen Schulen und
Sportstätten sowie die hierfür notwendigen Schadensregulierungsangelegenheiten.
Aus den Händen von Verkaufsleiter Dirk Maybaum konnte Rainer Döring
(rechts) unlängst Schlüssel und Papiere für die ersten neuen erdgasbetriebenen Fahrzeuge der Kreisverwaltung entgegen nehmen.
Kontakt:
Amt für zentrale Gebäudewirtschaft
Tel.: (0 39 41) 59 70-43 89
Fax: (0 39 41) 59 70-43 69
E-Mail: [email protected]
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Harzer Kreisblatt 10/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
INHALT
A.Landkreis Harz
B.Eigenbetriebe und Gesellschaften
1. Satzungen und Verordnungen
• Berichtigung einer Bekanntmachung der KoBa • 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der KoBa
2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen
• U
mweltverträglichkeitsprüfung Maßnahme der
Gemeinde Huy
• Erteilung einer Leitungs- u. Anlagenrechtsbescheinigung für den WAZ Huy-Fallstein
• Erteilung einer Leitungs- u. Anlagenrechtsbescheinigung für die Stadtwerke Wernigerode
• Bekanntmachung des Umweltamtes
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C. Bekanntmachungen regionaler Behörden und Einrichtungen
Seite 11
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Seite 12
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A. Landkreis Harz
2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen
Landkreis Harz
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Harz
entsprechend § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757,
2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3a UVPG hat ergeben, dass durch die
von der Gemeinde Huy für den Ortsteil Vogelsdorf beantragten Maßnahme
„Ausbau des „Oppelfeldgraben“ – Herstellung eines naturnahen Gewässerabschnittes durch Beseitigung der Gewässerverrohrung“
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Auf
die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte daher verzichtet werden. Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 3a UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 3a Satz 3 UVPG
nicht selbständig anfechtbar ist.
Halberstadt, den 24. 09. 2008
gez. Werner
• Erteilung einer Leitungs- u. Anlagenrechts bescheinigung für die Halberstadtwerke
Seite 14
D.Sonstige Mitteilungen
E. Wahlbekanntmachungen
Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die
belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu nutzen, Wasser in der Leitung über die Grundstücke zu
führen sowie die Grundstücke zu betreten.
Trinkwasserüberleitung Wilhelmshall - Mönchhai - Huy Neinstedt
Amtsgericht: Grundbuchamt: Gemarkung: Flur: Flurstücke:
Halberstadt
Halberstadt
Anderbeck
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41, 40/11, 40/12, 179/40, 180/40
Der Antrag wird hiermit gem. § 7 Abs. 1 der SachenR-DV öffentlich bekannt
gemacht.
Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen und Beschreibungen können im Zeitraum vom 27.10.2008 bis 24.11.2008 in der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz, Nicolaiplatz 1 in 38855 Wernigerode zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:
montags
8.30 bis 12.00 Uhr
dienstags
8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags
8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
freitags
8.30 bis 12.00 Uhr.
Eine Auslegung erfolgt auch in der Gemeinde Huy. Die Auslegungszeit und
den Ort für eine Einsichtnahme des Antrages in der Gemeinde Huy sind der
ortsüblichen Bekanntmachung zu entnehmen.
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Landkreis Harz
Amtliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Antrages des Wasser- und AbwasserZweckverbandes „Huy-Fallstein“ auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die
Trinkwasserüberleitung Wilhelmshall - Mönchhai - Huy Neinstedt
(GG 200, AZ 150)
in der Gemarkung Anderbeck.
Auf der Grundlage des § 9, Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes
(GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) in Verbindung mit § 7 der Verordnung zur Durchführung des GBBerG und anderer Vorschriften auf dem
Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) hat der Wasser- und AbwasserZweckverband „Huy-Fallstein“ (Sargstedter Weg 1-2, 38820 Halberstadt)
beim Landkreis Harz, Untere Wasserbehörde, für die Trinkwasserüberleitung
Wilhelmshall - Mönchhai - Huy Neinstedt in der Gemarkung Anderbeck eine
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt.
Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers.
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte
persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der
Belastung des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch ist nur dann begründet, wenn
1.die vom antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung
unrichtig ist
2.die bescheinigte Leitung am 03.10.1990 noch nicht auf dem genannten
Grundstück vorhanden war.
Widersprüche können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42 in 38820 Halberstadt erhoben werden.
Halberstadt, 18.10.2008
Der Landrat
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Harzer Kreisblatt 10/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
Landkreis Harz
Amtliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Antrages der Stadtwerke Wernigerode
GmbH auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die
Trinkwasserleitung Wernigerode - Darlingerode
einschließlich Sonderanlagen
(TW-Hochbehälter, Entleerungsleitung, Hydranten, Schieber,
Entlüftungen, Schachtbauwerke)
in den Gemarkungen Wernigerode und Darlingerode.
Auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes
(GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) i.V.m. § 7 der Verordnung zur
Durchführung des GBBerG und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom
20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) hat die Stadtwerke Wernigerode GmbH (Am
Kupferhammer 38, 38855 Wernigerode) für die Trinkwasserleitung Wernigerode - Darlingerode beim Landkreis Harz, Untere Wasserbehörde eine Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt.
Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers.
Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die
belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und Erneuerung der Anlage zu nutzen, Wasser in der Leitung über die Grundstücke zu
führen sowie die Grundstücke zu betreten.
Trinkwasserleitung Wernigerode - Darlingerode (vom Schieberkreuz in der
Straße „Am Eisenberg“ in der OL Wernigerode bis zum Hochbehälter Darlingerode und von dort aus in die OL Darlingerode)
Amtsgericht: Grundbuchamt: Wernigerode
Wernigerode
Gemarkung: Wernigerode
Flur: Flurstücke:
17
53/3, 303, 241/4, 17/2, 3, 2/7, 1
Gemarkung:
Darlingerode
Flur:
2
Flurstücke:382, 383/1, 380, 1080/377, 1351/370, 1352/370,
376, 1004/368, 496/364, 495/364, 488/364, 789/363,
358, 357, 352, 351, 346, 345/1, 342, 341/1, 852/338,
849/337, 337/1, 485/333, 484/333, 483/333,
1241/333, 1240/333, 481/333, 1030/333, 1618/333,
1617/333,1616/333, 1614/330, 1613/330, 213, 521,
519, 517, 1606/206, 1604/202, 1602/202, 331, 375
Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen können bei den nachfolgend genannten Behörden vom 27.10.2008 bis 24.11.2008 während der
Sprechzeiten eingesehen werden.
Landkreis Harz
Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Zi. 308
Nicolaiplatz 1
38855 Wernigerode
Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg (Harz)
Harzburger Str. 24
38871 Ilsenburg
Stadt Wernigerode
Marktplatz 1
38855 Wernigerode
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte
persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der
Belastung des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch ist nur dann begründet, wenn
3.ie vom antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung
unrichtig ist
4.die bescheinigte Leitung am 03.10.1990 noch nicht auf dem genannten
Grundstück vorhanden war.
Widersprüche können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42 in 38820 Halberstadt erhoben werden.
Halberstadt, 25.09.2008
Der Landrat
Die vom Landesverwaltungsamt erlassene Verordnung vom 29.07.2008 zur
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und Darstellung des überschwemmungsgefährdeten Gebietes an der Holtemme und am Zillierbach im
Landkreis Harz und im Landkreis Börde, im Amtsblatt Nr. 13 des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 15.08.2008 veröffentlicht, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Verordnung ist mit den dazugehörigen
Kartenwerken beim Landkreis Harz, Umweltamt, Nicolaiplatz 1 in 38855
Wernigerode hinterlegt und kann dort während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Verordnung des Landesverwaltungsamtes
zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und
Darstellung des überschwemmungsgefährdeten Gebietes an der Holtemme und am Zillierbach
im Landkreis Harz und im Landkreis Börde
Auf der Grundlage der §§ 96 und 98a Wassergesetz für das Land SachsenAnhalt (WG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2006 (GVBl. LSA S. 248), zuletzt geändert am 07.11.2007 (GVBl. LSA S. 353) wird
verordnet:
§ 1 Zweck
Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes dient der Regelung des
Hochwasserab­flusses von den Flächen, welche bei Hochwasser durch Holtemme und Zillierbach überschwemmt werden.
Insbesondere dient diese Festsetzung der Abwehr von Hochwasserschäden,
dem schadlosen Abfluss des Hochwassers, der für den Hochwasserschutz
erforderlichen Was­serrückhaltung sowie der Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Überschwem­mungsge­biete. Dabei wird für das Überschwemmungsgebiet ein Hochwasserer­eignis mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ100) unter Berücksichtigung der bestehenden Hauptdeiche zugrunde gelegt.
§ 2 Überschwemmungsgebiet
(1) Für die Holtemme und den Zillierbach wird in den Landkreisen Harz und
Börde ein Überschwemmungs­gebiet in den unter Abs. 2 und Abs. 3
näher bezeichneten Grenzen festgesetzt.
(2) Das Überschwemmungsgebiet liegt in den Territorien der Stadt Wernigerode, der Stadt Derenburg, der Gemeinde Langenstein, der Stadt
Halberstadt, der Gemeinde Groß-Quenstedt, der Gemeinde Nienhagen
sowie der Stadt Gröningen.
13
Harzer Kreisblatt 10/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
Bekanntmachung
(3Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes sind in den topographischen Karten dargestellt:
Übersichtsplan
Lageplan Blatt 1 bis 20
Diese 21 Karten sind Bestandteil der Verordnung (Anlage).
(4) Ausfertigungen dieser Verordnung und die genannten Karten liegen in
den folgenden Landkreisen, Gemeinden sowie Verwaltungsgemeinschaften und können bei diesen Behörden während der Sprechzeiten
von jedermann kostenlos eingesehen werden:
1. Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt
2. Stadt Wernigerode, Marktplatz 1, 38855 Wernigerode
3. Verwaltungsgemeinschaft Nordharz, Straße der Technik 4, 38871
Veckenstedt
4. Verwaltungsgemein. Harzvorland-Huy, Bahnhofstraße 210, 38822
Schachdorf Ströbeck
5. Stadt Halberstadt, Holzmarkt 1, 38820 Halberstadt
6. Verwaltungsgemeinschaft Bode-Holtemme, Markt 7, 38828 Wegeleben
7. Landkreis Börde, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben
8. Verwaltungsgemeinschaft Westliche Börde, Marktstraße 7, 39397
Gröningen
§ 3 Überschwemmungsgefährdetes Gebiet
(1)Für die Festsetzung des überschwemmungsgefährdeten Gebietes an
Holtemme und Zillierbach ist ein Hochwasserereignis mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 200 Jahren (HQ200) zugrunde gelegt.
(2)Die Grenzen für das überschwemmungsgefährdete Gebiet sind in den
topographischen Karten, in denen auch das Überschwemmungsgebiet
eingetragen ist, dargestellt:
Übersichtsplan
Lageplan Blatt 1 bis 20
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunale
Beschäftigungsagentur des Landkreises Harz
Maßstab 1: 100.000 (HQ100)
Maßstab 1: 5.000 (HQ100)
Maßstab 1:100.000 (HQ200)
Maßstab 1: 5.000 (HQ200)
(3)Die genannten Karten liegen in den unter § 2 Abs. 4 dieser Verordnung
aufgeführten Landkreisen, Gemeinden sowie Verwaltungsgemeinschaften vor und können dort während der Sprechzeiten von jedermann kostenlos eingesehen werden.
§ 4 Inkrafttreten, Aufhebung
(1) Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
(2)Gleichzeitig wird das nach § 96 Abs. 5 WG LSA vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet von Holtemme und Zillierbach, soweit es die von
dieser Verordnung erfassten Gewässerab­schnitte betrifft, aufgehoben.
Halle/ Saale, den 29.07.2008
Der Kreistag des Landkreises Harz hat in seiner Sitzung am 17.09.2008
folgenden Beschluss gefasst: (Vorlage 235/208)
1. Der Wirtschaftsplan des Haushaltsjahres 2008 wird im Erfolgsplan mit
Erträgen
in Höhe von
Aufwendungen in Höhe von
im Vermögensplan mit
Einnahmen
Ausgaben
festgesetzt.
B. Eigenbetriebe und Gesellschaften
Kommunale Beschäftigungsagentur
Berichtigung Harzer Kreisblatt 08/08 Seite 12
unter B. Eigenbetriebe und Gesellschaften
1.273.000 EUR
1.273.000 EUR
2. Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
4. Betriebsmittelkredite werden in Höhe von 3.000.000 EUR festgelegt.
Halberstadt, den 17.09.2008
gez. Dr. Ermrichgez. Michelmann
LandratEigenbetriebsleiter
Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Der vorstehende Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Er liegt gemäß § 15 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes LSA
nach der Veröffentlichung sieben Tage von
Montag bis Freitag von 08.30-12.00 Uhr
Dienstag von 08.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Donnerstag
von 08.30-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
zur Einsichtnahme in der Kommunalen Beschäftigungsagentur des Landkreises Harz, Kurtsstraße 13, Zimmer 220 öffentlich aus.
gez. Michelmann
Eigenbetriebsleiter
C. Bekanntmachungen regionaler Behörden und
Einrichtungen
gez. Leimbach
Präsident des Landesverwaltungsamtes
Anlage: 21 Karten mit Darstellung des Überschwemmungsgebietes und des überschwemmungsgefährdeten Gebietes
in Höhe von
in Höhe von 70.765.045 EUR
70.765.045 EUR
Bekanntmachung
Das Landesverwaltungsamt gibt bekannt, dass die
Halberstadtwerke GmbH,
Wehrstedter Straße 48, 38820 Halberstadt
Anträge auf Erteilung von
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen
nach § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember
1993 (BGBl. I S. 2192) i.V.m. § 7 Sachenrechts-Durchführungsverordnung
(SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) für eine
Fernwärmeversorgungsleitung
Punkt 1.2.1 Summe der Erträge: statt 69.096.433,96 62.096.433,96
gestellt hat.
gez. Michelmann
Eigenbetriebsleiter
In diesem Verfahren sollen an den in Anspruch genommenen Grundstücken
beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur
14
Harzer Kreisblatt 10/08
Unterhaltung und Erneuerung bereits bestehender Leitungen / Anlagen
bescheinigt werden. Die Dienstbarkeit ist per Gesetz für alle am 03.10.1990
auf dem Gebiet der ehemaligen DDR genutzten Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden.
1. Ehrenamtsgala des Kreis-, Kinderund Jugendring Harz
Kartenvorverkauf hat begonnen
Im Landkreis Harz ist folgende Gemarkung betroffen:
Gemarkung
Flur
Halberstadt
39, 41, 43, 44, 47, 50, 51, 62
Die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen können beim
Landesverwaltungsamt
Referat 106
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
vom 25.10.2008 bis zum 24.11.2008 im Raum 319 eingesehen werden.
Um Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme wird gebeten. Telefonische Auskünfte unter
Tel.: 0345 / 514 3928 sind von Dienstag bis Donnerstag möglich.
Das Landesverwaltungsamt erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 2, 4 und 5 SachenR-DV
nach Ablauf von vier Wochen von der Bekanntmachung an.
Nach § 9 Abs. 3 GBBerG ist dem Eigentümer des belasteten Grundstücks nach
Eintrag der Dienstbarkeit und Aufforderung durch den Grundstückseigentümer ein Ausgleich zu zahlen.
Widerspruch gegen die Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen kann beim Landesverwaltungsamt, Referat 106, Ernst-KamiethStraße 2, 06112 Halle (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift nur bis zum
Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.
Landesverwaltungsamt
Im Auftrag
gez. Fröhlich
Informationsbroschüren in den Bürgereinrichtungen
alleinerziehend
Das Alleinerziehen, unabhängig vom Grund, stellt immer hohe Anforderungen
und fordert den ganzen Einsatz und die ganze Persönlichkeit. Auf diesem Weg
soll diese Broschüre begleiten. Sie bietet eine solide Grundlage, um die objektiv bestehenden Schwierigkeiten wie zum Beispiel Unterhaltsansprüche, sozialrechtliche Regelungen oder Kinderbetreuung zu meistern.
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Broschüre gibt einen Überblick über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie beantwortet die wichtigsten Fragen rund
um das Sozialgesetzbuch II. Weiterhin werden Begriffe zu diesem Thema
erläutert sowie Fragen an Hand von Beispielen erörtert.
Einigung am Gartenzaun
Eine zentrale Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben ist gegenseitige Rücksichtnahme. Aber in der Realität sieht es oftmals anders aus,
Nachbarschaftsstreitigkeiten sind keine Seltenheit.
Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze wachsen oder ein
Zaun der nicht gezogen wird, können ein Auslöser dafür sein. Das Nachbarschaftsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat ein zentrales Ziel: Streit am
Gartenzaun zu vermeiden oder bei dessen Schlichtung zu helfen. Nachbarrecht stimmt die Rechte benachbarter Haus- und Grundstückseigentümer
aufeinander ab.
Eine klare und übersichtliche Zusammenstellung der nachbarrechtlichen
Rechte und Pflichten soll helfen, unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Interessenten können diese Broschüren in den Bürgerservicestellen des
Landkreises Harz in Halberstadt, Falkenstein/Harz, Quedlinburg und Wernigerode während der allgemeinen Öffnungszeiten abholen.
Quedlinburg. Die 1. gemeinsame Ehrenamtsgala des Kreis-, Kinder- und
Jugendring Harz e.V. findet am 9. November 2008 im Klubhaus Thale in
der Walpurgisstraße 37 statt. Die Gala beginnt um 15 Uhr.
Anlässlich der Gala werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich
ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, ausgezeichnet.
Die Karten zum Preis von 4,99 Euro können im Vorverkauf bis zum 3.
November täglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr beim Kreis-, Kinder- und
Jugendring Harz e.V. in Quedlinburg gekauft bzw. reserviert werden.
Karten gibt es außerdem am Tag der Veranstaltung ab 14 Uhr, am Einlass
im Klubhaus Thale.
Kontakt:
Kreis-Kinder- und Jugendring Harz e.V.
Am Schiffbleek 4 , 06484 Quedlinburg
Telefon: (0 39 46) 70 35 93
E-Mail: [email protected]
Fotowettbewerb für Menschen mit Behinderung,
ihre Partner und Freunde
Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) ruft unter dem Motto „Teilhaben – eine Welt für alle“ Menschen mit Behinderung, ihre Partner
und Freunde auf, an einem Fotowettbewerb teilzunehmen. Mit diesem Wettbewerb will die DVfR „ Bewusstsein schaffen für den Lebensalltag von Menschen mit Behinderung, für gelungene Teilhabe, aber auch für Barrieren und
Hindernisse.“ Vor diesem Hintergrund können Fotos, die das illustrieren,
eingesandt werden, beispielweise aus der Schule, dem Berufsleben, dem
persönlichen Lebensumfeld, aus dem öffentlichem Raum, von Reisen, Freizeit, Sport, Rehabilitation, Pflege oder aus anderen Bereichen, die dem jeweiligen Einsender wichtig sind.
Die Fotos sind per Post an die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
(DVfR), Friedrich-Ebert- Anlage 9 in 69117 Heidelberg oder per Mail an
[email protected] zu senden. Einsendschluss ist der 1. Februar 2009.
Der 1. Preis ist mit 500 Euro, der zweite Preis mit 300 Euro und der 3. Preis
mit 200 Euro dotiert. Fragen zum Wettbewerb beantwortet Arnold Glum
unter der Telefonnummer 06221/25485.
Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Harz informiert:
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
Halberstadt. Behinderte Menschen sollen und wollen ihr Leben möglichst
selbstbestimmt und eigenverantwortlich führen können. Ihnen soll durch
Leistungen zur Teilhabe die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden, damit sie ihr Leben nach ihren Neigungen und Fähigkeiten
gestalten können.
Eine umfassende Teilhabe ist dann erreicht, wenn der behinderte Menschen
(wieder) vollständig in das Leben der Gemeinschaft eingegliedert ist. Noch
viel zu oft müssen Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben und in der
Gesellschaft viele Nachteile in Kauf nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können behinderte Menschen besondere Leistungen und Hilfen in
Anspruch nehmen, die so genannten Nachteilsausgleiche. Sie sind im
wahrsten Sinne des Wortes der Versuch, einige Nachteile und Mehraufwendungen auszugleichen.
Der „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ gibt den behinderten Menschen, aber auch ihren Angehörigen, Freunden und ihren Arbeitgebern Orientierung, klärt auf, liefert Praxistipps und benennt Ansprechpartner.
Diesen Ratgeber gibt es kostenlos bei den Bürgerservicestellen des Landkreises Harz in Halberstadt, Quedlinburg, Falkenstein/Harz und Wernigerode und natürlich bei der Behindertenbeauftragten des Landkreises Silvia
Illas, in Halberstadt, Friedrich-Ebert-Straße 42.
Kontakt:
Landkreis Harz
Silvia Illas
Tel.: (0 39 41) 59 70 41 88
E-Mail: [email protected]
Harzer Kreisblatt 10/08
Polnische Delegation besuchte den
Landkreis Harz
Landkreis Harz. Vom 6. bis 10. Oktober 2008 weilte eine Delegation aus dem
polnischen Landkreis Konskie unter Leitung des Landrates, Andrzej Marek
Lenart, im Landkreis Harz. Das Hauptanliegen des Besuches war die im Frühjahr begründete Partnerschaft weiterzuentwickeln und erste Projekte der
Zusammenarbeit abzustimmen. Mitglieder der Delegation waren neben dem
Landrat auch sein Stellvertreter, Bogdan Sobon, der Direktor des Krankenhauses Konskie, Wojciech Przybylski sowie die Leiterin der dortigen Behinderteneinrichtung, Barbara Zbylut.
15
Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Im Jahr 2008 wird zum insgesamt siebten Mal – und nach der Kreisgebietsreform erstmals für den Landkreis Harz – der Kreiswettbewerb „Unser Dorf
hat Zukunft“ durchgeführt. Insgesamt beteiligen sich 27 Dörfer an dem
Wettbewerb auf Kreisebene.
Das Amt für Wirtschaftsförderung des Landkreises hatte ein an den Interessen der polnischen Gäste orientiertes Besuchsprogramm zusammengestellt.
Neben Besichtigungen von regionalen Unternehmen und dem Kennenlernen von touristischen sowie kulturellen Angeboten wurden auch Einrichtungen wie das Klinikum in Quedlinburg und die Werkstätten der Lebenshilfe in
Weddersleben besucht. „Wir sind begeistert von der Gastfreundschaft und
dem Besuchsprogramm“, zog Landrat Lenart bereits am Mittwoch eine erste
Zwischenbilanz. „Es freut uns, dass die Begegnung über das Treffen von zwei
Landräten hinausgeht und es weitere Kontakte mit dem Klinikum und der
Lebenshilfe geben wird.“, so Lenart weiter.
Im Gespräch mit Bürgermeister Jürgen Rössling (2. v. r.) informierten sich
Mitglieder der Bewertungskommission und der Verwaltung bei ihrem Rundgang in Rieder über die Entwicklung des Ortes.
Dieser Wettbewerb soll u.a. dazu beitragen, dass die Dörfer ihre kulturellen,
sozialen, baulichen und ökologischen Strukturen erhalten und diese entsprechend den Herausforderungen der Zukunft weiterentwickeln.
Besuch in der Hasseröder Brauerei in Wernigerode (v.l.): Natalia Marszall
(Kompetenzagentur LK Harz), Landrat Andrzej Marek Lenart, Wojciech Przybylski, Landrat Dr. Michael Ermrich, Wolfgang Holz (Leiter GGZ), Barbara
Zbylut, Uwe Treetzen (Geschäftsführer Hasseröder), Bogdan Sobon, Kreiswirtschaftsförderer Michael Leja und Uwe Klein (Geschäftsführer Schierker
Baude).
Im Ergebnis des Besuches wurde vereinbart, Möglichkeiten der konkreten
Zusammenarbeit z. B. zwischen den Krankenhäusern und auf dem Gebiet der
Betreuung behinderter Menschen auszuloten sowie Unterstützung beim
Aufbau eines Gründerzentrums in Konskie zu leisten. Durch letzteres soll
erreicht werden, dass aufbauend auf den im Raum Konskie vorhandenen
industriellen und wissenschaftlichen Kompetenzen, Existenzgründungen gefördert und Innovationspotentiale genutzt
werden.
Landrat Lenart lud seinen
Amtskollegen Dr. Ermrich zu
einem Gegenbesuch in Konskie
ein und betonte, dass es wichtig ist, die Zusammenarbeit auf
eine möglichst breite Grundlage zu stellen, damit vor allem
die Menschen beider Regionen
in Kontakt kommen.
Mit einem von Behinderten gemalten Bild
Dr. Ermrich nahm die Einla- bedankte sich Landrat Lenart für die Gastdung gern an und bekräftigte freundschaft im Harz.
das Interesse des Landkreises
Harz, die Potentiale beider Regionen zum gegenseitigen Vorteil nutzbar zu
machen, diese gemeinsam weiterzuentwickeln und damit auch einen praktischen Beitrag zur Entwicklung der europäischen Union zu leisten.
Eine sechsköpfige Jury, die sich aus je einem Vertreter des Landvolkverbandes, des Bauernverbandes, des Städte- und Gemeindebundes, der Harzsparkasse, des Kreistages sowie des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten zusammensetzt, besuchte Anfang Oktober die teilnehmenden
Orte. An der Begehung nahmen neben der Jury die Bürgermeister und Vertreter der Verwaltungsgemeinschaften teil. Bis Ende Oktober wird die Jury
ihre Aufzeichnungen und Eindrücke von den Ortsbegehungen auswerten
und im November werden dann die besten Orte ausgezeichnet.
Das Amt für Wirtschaftsförderung des Landkreises
Harz informiert:
Investitionsförderung in
Ostdeutschland bis 2013 verlängert
Die Bundesregierung hat aufgrund der bisherigen wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Bundesländern die Investitionsförderung um
weitere vier Jahre verlängert. Das vom Bundeskabinett Mitte Juli verabschiedete Investitionszulagengesetz 2010 sieht allerdings vor, dass die
Fördersätze jährlich sinken und Ende 2013 ganz auslaufen werden.
Wie es in einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums heißt,
sollen für die Verlängerung der Förderzulagen rund 2,3 Milliarden Euro
zur Verfügung gestellt werden. Diesbezüglich haben kleine und mittelständische Unternehmen nunmehr Planungssicherheit bis 2013. Im Mittelpunkt der Förderung stehen betriebliche Erstinvestitionen des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des
Beherbergungsgewerbes.
Die geltenden Fördersätze werden jedoch erheblich geringer ausfallen
als bisher. Von derzeit 25 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen
sinkt die Zulage schrittweise jährlich um 5 Prozentpunkte. Wer ein Investitionsprojekt bis Ende 2009 beginnt, könne hiervon aber noch profitieren. Ab 2014 werde die Investitionsförderung dann an westdeutsche
Verhältnisse angepasst und nur noch über die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ möglich sein.
16
Harzer Kreisblatt 10/08
Das Umweltamt des Landkreises Harz appelliert:
Vor Verbrennung von Gartenabfällen umfangreiche Entsorgungsmöglichkeiten nutzen
Landkreis. Aufgrund des kontinuierlichen Ausbaus der Angebote der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (enwi) AöR bestehen für die Bürger umfangreiche Möglichkeiten, die Angebote von Baum- und Strauchschnittsammlungen sowie die Annahme von Grünabfällen auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Harz zu nutzen. Dass zunehmend mehr Bürgerinnen und
Bürger die Angebote der enwi in Anspruch nehmen, zeigt eindrucksvoll das
stetig steigende Aufkommen. Der Tourenplan, die Annahmestellen sowie
Annahmezeiten der Wertstoffhöfe sind im Abfallkalender und auf der Internetseite www.enwi-hz.de der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz
AöR enthalten.
Insoweit sollte das Verbrennen von Gartenabfällen eine Ausnahme sein. Ab
dem 15.10.2008 bis zum 30.11.2008 können pflanzliche Gartenabfälle im
Rahmen der Gartenabfallverbrennverordnung des Landkreises Harz verbrannt werden. Auf Grund des besonderen Status von Bad Suderode als
Kurort und Heilbad ist das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen dort
ganzjährig nicht gestattet.
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist Montag bis Freitag von 08:00 bis
18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr gestattet. An Sonn- und
Feiertagen ist das Verbrennen verboten. Beim Verbrennen sind folgende
Mindestabstände einzuhalten: 20 Meter zu Gebäuden, 10 Meter zu Gartenlauben, 10 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen, 300 Meter zu Krankenhäusern und Sanatorien. Auf Grund der vorgenannten Vorschriften ist das
Verbrennen von Gartenabfällen in einzelnen Stadtteilen der Städte Wernigerode, Quedlinburg, Halberstadt, Blankenburg und Ballenstedt nur
bedingt möglich. Befinden sich Klein- und Hausgärten innerhalb der Mindestsicherheitsabstände, so haben diese Gartenbesitzer einen anderen Entsorgungsweg für die Gartenabfälle z.B. im Rahmen der Sammelaktion der
enwi zu nutzen.
Das Verbrennen von Gartenabfällen aufgrund der Gartenabfallverbrennverordnung des Landkreises Harz gilt nicht für den gewerblichen Bereich. Juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts müssen eine
Einzelfallgenehmigung zum Verbrennen von Gartenabfällen auf Grundlage
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bei der Unteren Abfallbehörde
beantragen. Erst nach positiver Bescheidung dieses Antrages durch die Untere Abfallbehörde dürfen Gewerbebetriebe und Kommunen pflanzliche
Gartenabfälle verbrennen.
Es ist untersagt, Gartenabfälle zu verbrennen, wenn eine feuchte oder eine
austauscharme Wetterlage (so genannte Inversionswetterlage) vorherrscht
oder starker Wind weht. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Um
auf solche Witterungsbedingungen bereits im Vorfeld hinzuweisen, werden
dem Landkreis Harz während der Brennsaison durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) meteorologische Daten übermittelt, so dass das Umweltamt
bei Anzeichen für eine Inversionswetterlage über eine Pressemitteilung entsprechend informieren wird. Die im Frühjahr 2008 begonnene Testphase
wird zunächst bis zum Abschluss der Brennperiode im Frühjahr 2009 fortgesetzt. Grundsätzlich sollten immer vor dem Verbrennen die Wettervorhersageprognosen beachtet werden.
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nur einmal im Kalenderjahr gestattet, d.h., wer bereits im Frühjahr Gartenabfälle verbrannt hat, darf dies jetzt
nicht mehr.
Das Verbrennen von Gartenabfällen im Herbst kann aus zwei Gründen besonders problematisch sein. Zum einen, weil das Verbrennmaterial häufig sehr
nass ist. In diesem Fall ist das Verbrennen untersagt. Zum anderen, weil sich
in bereits seit längerer Zeit aufgeschichteten Verbrennhaufen möglicherweise Kleintiere (z.B. Igel) aufhalten. Durch geeignete Maßnahmen, z.B.
umschichten, ist sicherzustellen, dass ihr Verbrennen ausgeschlossen ist.
Jeder Bürger, der Gartenabfälle verbrennt, ist verpflichtet, stärkere Rauchentwicklung zum Schutz der Nachbarschaft zu vermeiden und vor dem Verbrennen auch die Windrichtung zu beachten.
Alle diese Aspekte sollten vor allem in Kleingartenanlagen, städtischen Ballungszentren und Eigenheimsiedlungen besondere Beachtung finden. Bei
den Kontrollen wird immer wieder festgestellt, dass Mitbürger durch Nicht-
beachtung der Witterungsverhältnisse, Nichteinhaltung der Abstandsregelung sowie durch unsachgemäßen Umgang mit dem Brennmaterial erheblichen Rauchbelästigungen ausgesetzt werden.
Des Weiteren ist festzustellen, dass von einigen Bürgern der Begriff Gartenabfall sehr weit gefasst wird. Neben pflanzlichen Abfällen von gärtnerisch
genutzten Böden, kommen u. a. Holzsortimente (Bretter, Sparren, Balken),
Kunststoffteile, Reifen und Hausmüll mit ins Feuer.
Das Mitverbrennen von anderen Abfällen ist verboten und wird bei Verstößen mit einem Bußgeld geahndet bzw. in Einzelfällen wird sogar Strafanzeige gestellt.
Die Gartenabfallverbrennverordnung kann unter www.kreis-hz.de (Themenbereich: Aktuelles) eingesehen werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, Zusatzinformationen einschließlich Fotobeispiel abzurufen. Zuständige Behörde ist die Untere Abfallbehörde des Landkreises Harz. Federführend
für diesen Vollzug sind der Sachgebietsleiter der Unteren Abfallbehörde
Bernd Germer, Tel. 03941/5970-2166 sowie seine Mitarbeiterinnen Nicole
Marx, Tel. 03941/5970-2160, Marlies Greil, Tel. 03941/5970-2164 und
Birgit Heyer, Tel. 03941/5970-2162.
Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
sowie Darstellung überschwemmungsgefährdeter
Gebiete an Holtemme und Zillierbach
im Landkreis Harz
Das Landesverwaltungsamt Halle hat im August 2008 Überschwemmungsgebiete an der Holtemme (Gewässerabschnitt Hochwassermeldepegel „Steinerne Renne“ Wernigerode bis Einmündung in die Bode)
und dem Zillierbach (Gewässerabschnitt Voigtstieg Wernigerode bis Einmündung in die Holtemme) festgesetzt. Gleichzeitig wurden überschwemmungsgefährdete Gebiete an den genannten Gewässern kartografisch dargestellt.
Überschwemmungsgebiete sind diejenigen Flächen außerhalb eines Gewässers, die bei Hochwasserereignissen überschwemmt sein können. Die
Erklärung zum Überschwemmungsgebiet („Festsetzung“) erfolgt durch
Verordnung. Diese Rechtsvorschrift statuiert u. a. die Genehmigungspflicht durch den Landkreis Harz als untere Wasserbehörde für alle Maßnahmen, die in nennenswertem Umfang die Hochwasserabflussverhältnisse beeinflussen können.
Im Einzelnen sind genehmigungspflichtig:
- Erhöhung und Vertiefung der Erdoberfläche
- Herstellung oder Änderung baulicher Anlagen
- Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen
- Lagerung von Wasser gefährdenden Stoffen
- Lagerung und Ablagerung von Materialien, die den Hochwasserabfluss
hindern können.
Die Ausweisung und Veröffentlichung überschwemmungsgefährdeter
Gebiete dient vorrangig der Aufklärung über mögliche Bedrohungen
durch Hochwasser in diesen Gebieten sowie die Warnung vor Hochwassergefahren, wenn planerische oder bauliche Aktivitäten vorgenommen
werden sollen. Hierzu zählen auch Areale, die sich hinter öffentlichen
Hochwasserschutzeinrichtungen (z. B. Deiche) befinden und bei einem
Versagen der Schutzanlagen überschwemmt werden.
Der Verordnungstext sowie die kartografische Darstellung der Grenzen
der Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdeten Gebiete
und der betroffenen Flurstücke liegen in den Städten Wernigerode und
Halberstadt, beim Sitz der Verwaltungsgemeinschaften in Veckenstedt,
im Schachdorf Ströbeck und in Wegeleben sowie im Landkreis Harz, Umweltamt, Wernigerode, Nicolaiplatz 1 aus und können in dieser Dienststelle kostenlos durch jedermann während der Sprechzeiten eingesehen
werden.
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Millioneninvestition in Thale
Schunk-Gruppe baut neue Produktionshalle
Romanischer Saal
auf der Huysburg eröffnet
Thale. Die Schunk-Gruppe will in Thale ihren Produktionsstandort weiter
ausbauen. Ein erster Schritt dazu ist die Errichtung einer neuen Produktionshalle mit über 3.000 qm Grundfläche. Dafür erfolgte Mitte Oktober die
Grundsteinlegung.
Die Benediktiner des Klosters Huysburg bei Halberstadt hatten unlängst zu
einem Empfang im restaurierten Klosterquadrum eingeladen. Der Konvent
wollte damit Persönlichkeiten aus der gesellschaftlichen und kirchlichen
Öffentlichkeit für die Unterstützung danken, die er bei der Neugestaltung
der Huysburg in den vergangenen fünf Jahren erfahren hatte.
Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff würdigte die Eröffnung als Bereicherung für die Straße der Romanik und einen „Meilenstein bei der Beförderung
des Spirituellen Tourismus und des Pilgertourismus in Sachsen-Anhalt“.
Schon heute - so betonte der Minister - sei diese Straße eine der populärsten
touristischen Routen Deutschlands und die beiden Sonderformen des Kulturtourismus hätten gute Chancen, als Alleinstellungsmerkmale diesen Ruf
weiter zu festigen.
Von den romanischen Klostergebäuden wurde beim Abbruch des Klosters
1828 ein Teil des Südflügels verschont. So blieb ein großer romanischer Saal
erhalten, der von 1680 bis 1804 als Bibliothek genutzt worden war. Dieser
Saal stellt eine architektonische Kostbarkeit dar. Er konnte nun mit dem
gesamten Gebäude restauriert werden und wird künftig für Ausstellungen
zur Romanik genutzt. Die Maßnahme wurde vom Land Sachsen-Anhalt und
aus Mitteln des Europäischen Strukturfonds gefördert.
v.l.: Thales Bürgermeister Thomas Balcerowski, Gerhard Federer, Vorsitzender
der Unternehmensleitung der Schunk-Gruppe und Ralf Stein, Geschäftsführer
der Schunk Sintermetalltechnik GmbH Thale bei der Grundsteinlegung
„Der Erfolg der Schunk Sintermetalltechnik am Standort Thale macht es
notwendig, die Produktionsfläche auf dem etwa 48 000 Quadratmeter großen Gelände erheblich auszuweiten“, informierte Gerhard Federer, Vorsitzender der Unternehmensleitung der Schunk-Gruppe, anlässlich der Grundsteinlegung für eine neue Werkshalle am 16. Oktober in Thale. Schunk investiert 3,5 Millionen Euro in den Bau einer neuen Fertigungshalle sowie in die
Optimierung der bestehenden Produktionsflächen. Im Beisein von Landrat
Dr. Michael Ermrich und Bürgermeister Thomas Balcerowski wurde der
Grundstein für die neue, 3 200 Quadratmeter große Werkshalle gelegt. In
dieser kann die Grundidee des „konsequenten Materialflusses“ weiter vorangetrieben werden. Ziel des Bauvorhabens, das im kommenden Jahr abgeschlossen wird, ist die speziell auf Kundenanforderungen abgestimmte Zusammenfassung und Zentralisierung der Produktionsabläufe. „Mit der neuen Werkshalle können wir unsere Prozesse optimieren und damit nicht nur
kostengünstiger und schneller, sondern auch in noch höherer Qualität produzieren“, erläuterte Ralf Stein, Geschäftsführer der Schunk Sintermetalltechnik GmbH in Thale.
Um das Wachstum des Unternehmens langfristig für die Zukunft abzusichern, hat die Stadt Thale bereits eine weitere Fläche von 24 000 Quadratmetern für eine künftige Bebauung vorbereitet. Perspektivisch ist auf dem
Gesamtareal der Bau von bis zu fünf neuen Hallen möglich. Die Stadt Thale
hat damit beste Voraussetzungen für die weitere Expansion und die Zukunft
des Standortes wie auch für neue Arbeitsplätze geschaffen.
Entgegen des allgemeinen Trends, Produktionsstätten ins Ausland zu verlagern, investiert die Schunk-Gruppe intensiv in den Standort Deutschland.
Der Ausbau der SST-Thale ist Teil eines Gesamtinvestitionspakets der
Schunk-Gruppe in Höhe von insgesamt 136 Millionen Euro für den Zeitraum
2007/2008.
Die Kosten für die Wiederherstellung des Klosterquadrums betrugen insgesamt 3,4 Millionen Euro.
Mit dem Abschluss dieser Bauarbeiten ist eine wichtige Voraussetzung dafür
geschaffen, dass die Huysburg ein Ort kulturellen und kirchlichen Wirkens
sein kann.
Der Denkmaltag als Publikumsmagnet
Rund 4,5 Millionen Besucher waren deutschlandweit am Tag des offenen
Denkmals 2008 unterwegs, um die rund 7 500 geöffneten historische Bauund Bodendenkmäler in mehr als 2 600 Städten und Kommunen zu besichtigen. Das teilte die Deutsche Stiftung Denkmalschutz als bundesweite Koordinatorin der Veranstaltung mit. So hatten auch rund 170 Baudenkmale
im Landkreis Harz ihre Türen geöffnet.
Die Schunk Sintermetalltechnik ist ein Unternehmen der Schunk-Gruppe. In
den Werken in Thale und Gießen werden mit insgesamt 800 Beschäftigten
Sinterformteile, Sinterlager und Spritzgussteile vor allem für Automobilhersteller, Automobilzulieferer und die Haushalts- und Elektroindustrie hergestellt. Das Werk in Thale beschäftigt zurzeit 308 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Technologie des Sinterns ist zugleich eine der ältesten aber auch innovativsten Zweige der Metallurgie. Am Standort Thale wird als besonderes
Verfahren eine Pulverspritzgusstechnik (MIM)genutzt, bei der das Metallpulver mit thermoplastischem Kunststoffbinder vermischt wird. Hierdurch
können noch komplexere Metallformteile hergestellt werden, als dies mit
dem klassischen Sintern möglich ist.
Auf dem Quedlinburger Marktplatz wurden historische Stadtansichten präsentiert.
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Harzer Kreisblatt 10/08
Kabinett beschließt:
Kommunal- und Europawahlen
gemeinsam am 7. Juni 2009
Magdeburg. Die allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen in
Sachsen-Anhalt finden am Sonntag, dem 7. Juni 2009, gemeinsam mit der
Europawahl statt. Das beschloss die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am 23. September.
Neue Fotoausstellung im Landratsamt
Halberstadt
Halberstadt. „Impressionen aus dem Landkreis Harz“ bietet eine neue Fotoausstellung, die noch bis zum 19. November 2008 im Flur der 2. Etage der
Kreisverwaltung in Halberstadt zu besichtigen ist.
Die Wahlzeit ist, wie bei den bisherigen Kommunalwahlen auch, auf 8.00 bis
18.00 Uhr festgelegt.
Die derzeit laufende Wahlperiode einer Vielzahl der Stadt- und Gemeinderäte endet am 30. Juni 2009. Die Neuwahl muss vor Ablauf der Wahlperiode
erfolgen. Von den allgemeinen Neuwahlen 2009 sind die überwiegende Anzahl der Gemeinden einschließlich der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg sowie die Kreistage des Altmarkkreises Salzwedel und des Landkreises
Stendal betroffen (in letzteren gab es keine Veränderungen durch die Kreisgebietsreform und damit auch keine Kreistagswahlen im Jahre 2007).
Besonderheiten kann es in einigen Fällen im Zusammenhang mit der Gemeindegebietsreform geben, sofern die Gebietsänderungsverträge rechtzeitig im Januar 2009 vorliegen und darin die entsprechenden Vereinbarungen getroffen wurden:
–Wo größere Gemeinden spätestens zum 1. Juli 2009 gebildet werden,
kann bereits am 7. Juni 2009 für die neue Struktur gewählt werden.
–Wird die Bildung einer Einheitsgemeinde für einen späteren Zeitpunkt,
spätestens den 1. Januar 2010, vereinbart, findet am 7. Juni 2009 eine
Neuwahl des Gemeinderats der bis dahin noch bestehenden Gemeinde
statt, der dann in der Einheitsgemeinde als Ortschaftsrat weiter fungieren kann.
–Wird die Bildung der Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde für
einen späteren Zeitpunkt, spätestens den 1. Januar 2010, vereinbart,
kann die Amtszeit des Gemeinderats der bis dahin noch bestehenden
Gemeinde bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden.
„Die zeitgleiche Durchführung der Kommunalwahlen am Tag der Wahlen
zum Europäischen Parlament ist aus Kosten- und aus organisatorischen
Gründen sinnvoll“, schätzte Landeswahlleiter Dr. Klang ein. Die Zusammenlegung auf einen einheitlichen Wahltermin bedeutet für die Wahlorgane, die
örtlichen Verwaltungen und Vertretungen einen geringeren organisatorischen und finanziellen Aufwand, da große Teile der Wahlvorbereitung in
einheitlichen Arbeitsgängen erledigt werden können. Darüber hinaus soll
sich ein gemeinsamer Wahltermin positiv auf die Wahlbeteiligungen auswirken.
Die Grundlage dafür wurde bereits 1998 mit dem Gesetz über die gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen und staatlichen Wahlen geschaffen.
Ausbildung zum Jäger
Quedlinburg. Die Jägerschaft Quedlinburg bietet einen Lehrgang zum
Erwerb des Bundes-Jagdscheines an. Die praktische und theoretische
Ausbildung in den Fächern Haar- und Federwild, Naturschutz und Ökologie, Waffenkunde, Hege und Jagdbetrieb, Wilderkrankungen sowie
Jagdrecht beginnt im Februar 2009.
Die Ausbildung findet jeweils Sonnabend in Friedrichsbrunn statt. Die
Jägerprüfung ist im Juli.
Interessierte Naturfreunde können sich bis zum 15.12.2008 beim Vorsitzenden der Jägerschaft Jens Schneidewind, Klobenberg 3, 06507 Friedrichsbrunn, formlos schriftlich anmelden oder telefonisch unter 039487747981 informieren.
Lehrgangsunterlagen und Informationen werden persönlich übermittelt.
Mit malerischen Landschaftsbildern, beeindruckenden Tierporträts und Aufnahmen ganz besonderer Pflanzen aus dem Nationalpark sowie aus mehreren Biotopen am Harzrand präsentiert der Hobbyfotograf Wilfried Störmer
(im Bild links) aus Goslar seine ganz eigene Sichtweise auf die Vielfalt der
Natur in unserem Landkreis. Ergänzt wird die Ausstellung durch einige Architekturaufnahmen, die ebenfalls Beobachtungen, Einblicke und Erkenntnisse von besonderer Schönheit aufgreifen und durch Gestaltungseffekte
gekonnt in Szene setzen.
Die meisten Aufnahmen sind aufgrund der besonderen Lichtverhältnisse im
Herbst entstanden und illustrieren daher besonders eindrucksvoll, dass Fotografieren Malen mit Licht bedeutet.
Christel Trausch übergab Landrat
eigene Werke
Halberstadt. Seit 45 Jahren ist die
Schriftstellerin Christel Trausch literarisch tätig.
Die heute in Wegeleben wohnende
und arbeitende Künstlerin wurde
1934 in Gumbinnen, ehemals Ostpreußen, geboren. Ihr literarischer
Weg in die Öffentlichkeit begann im
Februar 1963 in Magdeburg mit einer
Lesung auf dem ersten großen Lyrikabend und hier im Literaturhaus liest
sie nach 45 Jahren nunmehr erneut
aus Ihren Werken.
In den 15 Jahren ihrer Zusammenarbeit mit dem dr. ziethen verlag Oschersleben entstanden 10 Bücher, die sie bei ihrem Besuch dem Landrat des
Harzkreises, Dr. Michael Ermrich, übergab.
Ihr neuster Gedichtband „Schweigerose“ hatte im Gleimhaus in Halberstadt
im Sommer seine Premiere.
Ausstellung in Sorge verlängert
Sorge. Wie vom Organisator, dem Verein für interkontinentale Kontakte
e.V., mitgeteilt wurde, kann die seit Juli im Landhaus Weichelt in Sorge
präsentierte Ausstellung „Burgen und Kirchen des Deutschen Ordens“ noch
bis zum Jahresende nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer
039457- 40705 angeschaut werden.
Auch Gruppenführungen und Besuche durch Schulklassen sind nach entsprechender Voranmeldung noch möglich.
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Harzer Kreisblatt 10/08
3 Kindertageseinrichtungen als Kompetenzzentren
frühkindlicher Bildung ausgezeichnet
Landkreis Harz. Auf der Grundlage des 2004 eingeführten Bildungsprogramms „Bildung elementar - Bildung von Anfang an“ wurden am 25. August die ersten 15 Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt ausgezeichnet. Unter den zertifizierten
Kindertageseinrichtungen, die sich
sowohl in freier als auch in öffentlicher Trägerschaft befinden, sind
auch drei Einrichtungen aus dem
Landkreis Harz: Die Integrative
Kindertagesstätte „Regenbogen“
Wernigerode (Träger: Stadt
Wernigerode), die Integrative Kindertagesstätte „Quasselstrippe“
Wernigerode (Träger: Lebenshilfe
„Quasselstrippe“ gGmbH) und KinStolz präsentieren die Mitarbeiterinnen dertagesstätte „Marie-Hauptmannder Kindertagesstätte „Marie-Haupt- Stiftung“ Halberstadt (Träger: Diamann-Stiftung“ in Halberstadt die konissen-Mutterhaus Cecilienstift
Auszeichnungsurkunde. Foto: privat Halberstadt).
Die Einrichtungen hatten sich am Modellprojekt „Qualifizierung von Kindertageseinrichtungen zu Kompetenzzentren frühkindlicher Bildung“ beteiligt. Das Zertifikat, welches für die nächsten drei Jahre Gültigkeit hat, belegt, dass in diesen Einrichtungen verbindliche pädagogische Qualitätskriterien gewährleistet werden.
Die wissenschaftliche Begleitung und gezielte fachliche Befähigung erfolgte durch die Martin-Luther-Universität Halle und andere wissenschaftliche
Einrichtungen.
Die Qualifizierung wurde mit Landesmitteln gefördert und versetzt nun die
Einrichtungen in die Lage, anderen Kindertageseinrichtungen bei der Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages beratend zur Seite zu
stehen. Ministerin Gerlinde Kuppe sagte: „Mit den jetzt zertifizierten Kindertageseinrichtungen setzen wir unseren Kurs zur inhaltlichen Profilierung
von Kinderbetreuung und -erziehung fort. Alle Erzieherinnen und Erzieher
sollen in der Lage sein, die Fähigkeiten jedes einzelnen Kindes zu erkennen
und zu fördern. Denn frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für spätere
Chancengleichheit.“
„Deutschland liest. Treffpunkt Bibliothek“
Kreisbibliothek Quedlinburg beteiligt sich mit einem umfangreichen Programm
Quedlinburg. Die Kreisbibliothek Quedlinburg beteiligt sich mit einem facettenreichen Programm aus Lesungen, Theater- und Filmvorstellungen, einem
„Tag der offenen Tür“ sowie Kunstausstellungen an der erstmalig stattfindenden bundesweiten Kampagne „Deutschland liest. Treffpunkt Bibliothek“. Die
Kampagne steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten.
In der kommenden Woche präsentiert die Bücherei ein ebenso umfang- wie
abwechselungsreiches Programm, das die Bedeutung einer Bibliothek für
Bildung, Unterhaltung und soziale Netzwerke ins Rampenlicht rückt. In
buntem und anregendem Wechsel gibt es an jedem Tag der Aktionswoche
vielfältige Angebote für jeden und alle.
Finanziell und organisatorisch unterstützen die Harzsparkasse und die
Quedlinburger Buchhandlung Pfeifer das Projekt.
Zu den Mitwirkenden zählen neben Einrichtungen des Landkreises, wie die
Volkshochschule Harz, die Kreismusikschule und die Medienstelle, das
Nordharzer Städtebundtheater, die Lebenshilfe Weddersleben, die Kinderärztin Dr. Ute Schreiber und die Kinderbuchautorin Christa Schier.
Hier ein kleiner Ausblick auf das umfangreiche Programm:
Am Samstag, 25. Oktober findet von 10 bis 16 Uhr ein „Tag der offenen Tür“
in der Kreisbibliothek Quedlinburg im Mummental 2 statt. Nach der offiziellen Eröffnung musizieren Schüler der Kreismusikschule Harz, Nebenstelle
Quedlinburg. Christina Biller von der Kreismusikschule lädt im Anschluss
alle Freunde der Musik und die, die es werden wollen, zu einer offenen Unterrichtsstunde ein.
Gegen 10.30 Uhr lesen im Einstein-Raum des Carl-Ritter-Bildungshauses in
der Heiligegeiststraße 8 unter dem Motto „Märchen aus 1000 und einem
Land“ Mitbürger aus China, Schweden und dem Libanon Geschichten aus
ihrer Heimat. Um 11 Uhr wird die Quedlinburger Kinderbuchautorin Christa
Schier aus ihrem Buch „Denk Mal, ich wohne in 'nem Denkmal“ in der Kinderbibliothek lesen.
Um 13 Uhr stellt Gerhard Heinlein vom Dachverein Bildungshaus Carl Ritter
im Einsteinraum des Hauses das „Projekt für die öffentliche Nutzung der
denkmalgeschützten Carl-Ritter-Schule als kulturelles Bildungszentrum für
den LK Harz“ vor. Die Lebenshilfe Weddersleben lädt um 14.30 Uhr zum
„Papiertheater“ in den Sitzungssaal in der Heiligegeiststraße 7 ein. Zum
Abschluss des „Tages der offenen Tür“ präsentiert um 16 Uhr die Kreismusikschule ihr großes Herbstkonzert ebenfalls im Sitzungssaal in der Heiligegeiststraße 7.
Am Tag der offenen Tür stellt die Quedlinburger Kinderärztin Dr. Ute Schreiber
in der Kreisbibliothek auch das Projekt „Lesestart“ vor. Es ist das bisher größte bundesweite Sprach- und Leseförderungsprogramm für Kleinkinder.
Am Montag, dem 27. Oktober liest um 19.30 Uhr in der Kreisbibliothek
Jens Tramsen vom Nordharzer Städtebundtheater aus „Die Entdeckung der
Langsamkeit“ von Sten Nadolny.
Auf das Buch „Der Regenbogenfisch“ können sich die großen und vor allem
kleinen Besucher der Kinderbibliothek am 29. Oktober freuen. Schauspielerin
Susanne Hessel (m.) liest und gestaltet die Geschichte.
Regina Paliztsch und Brigitte Kullik laden am Dienstag, dem 28. Oktober ab
14 Uhr zu einem heiteren Seniorennachmittag in die AWO-Begegnungsstätte Süderstadt ein. Karl Valentin, Wilhelm Busch, Eugen Roth garantieren
eine unterhaltsamen Nachmittag.
Um 19 Uhr findet im Einsteinraum des Carl-Ritter-Bildungshauses eine
Buchpräsentation und eine Ausstellung zum Vortrag von Prof. Meredith McClain, Texas „Karl May und seine Landschaften“ statt.
Für Kinder von 5 bis 8 Jahren gibt es am Mittwoch (29.Oktober) um 9 Uhr
in der Kinderbibliothek ein Bilderbuchkino mit Susanne Hessel vom Nordharzer Städtebundtheater. Die Schauspielerin liest und gestaltet die Geschichte „Der Regenbogenfisch“ von Marcus Pfister.
Um 19.30 Uhr zeigt die Kreismedienstelle im Sitzungssaal, Heiligegeiststraße 7 den Film „Die Wunderjahre“ (Deutschland 1990). Der Film wurde
zum Teil in der denkmalgeschützten Carl-Ritter-Schule gedreht und ist deshalb vielleicht gerade für ehemalige Lehrer und Schüler dieser Schule besonders interessant.
Vom 28. September bis Ende Dezember zeigt die Kreisbibliothek eine
Ausstellung mit Arbeiten von Teilnehmern zweier Malworkshops der Lebenshilfe Weddersleben.
Ansprechpartner: Uta Schlemminger
Tel. (0 39 41) 59 70 61 23
Noch mehr Informationen zu den Veranstaltungen gibt es unter
www.treffpunkt-bibliothek.de/veranstaltungen/veranstaltungskalender
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Harzer Kreisblatt 10/08
Holzspielzeug für Sine-Cura-Schule
Aktion „Kinder laufen für Kinder“
Erlös kommt SOS-Kinderdörfern zugute
Quedlinburg. Im Rahmen der bundesweiten Aktion „Kinder laufen für Kinder“ starteten im September 130 Schülerinnen und Schüler der Kleersgrundschule sowie Kinder aus den Kitas Sonnenkäfer und Bummi zu einem Lauf
rund um das Quedlinburger Rathaus. Ziel des Laufes war, soviel Runden wie
möglich zu laufen, denn jedes Kind hatte zuvor einen persönlichen Sponsorenvertrag abgeschlossen und erhielt je Kilometer einen vereinbarten Betrag für den guten Zweck. Die Kinder und auch der Schirmherr, Bürgermeister Dr. Eberhard Brecht – der trotz fehlender Sportbekleidung eine Runde
absolvierte - waren mit großem Eifer dabei.
Quedlinburg. Die Schüler der Sine-Cura-Schule können sich seit kurzem
über neue Spielgeräte aus Holz freuen. Hund, Schnecke, Schaf und Traktor
entstanden im Rahmen einer vom VHS-Bildungswerk durchgeführten und
von der ARGE Quedlinburg geförderten Maßnahme. Vier junge Leute bauen
während dieser neunmonatigen Maßnahme behindertengerechte erlebnispädagogische Spielelemente.
Bauernmarkt
an der Europaschule „Am Gröpertor“
Halberstadt. Zum 3. Bauernmarkt hatten die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Eltern der Sekundarschule „Am Gröpertor“ im September
eingeladen. Neben zahlreichen Besuchern kamen an diesem sonnigen
Nachmittag auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke, Kreisbildungsdezernent Ulrich Senge und Europaabgeordneter Dr.
Horst Schnellhardt auf den in einen Markt verwandelten Schulhof. Und dort
gab es jede Menge zu sehen, zu schmecken, zu kaufen und auszuprobieren.
Ob Linedance, Bastel- und Spielangebote, regionale Landwirtschaftsprodukte oder Saftpresse und Dreschflegel, die vielfältigen Angebote zeugten
vom großen Engagement der Schüler, Lehrer und fleißigen Helfer.
Die Rektorin der Kleersgrundschule, Angelika Krause freute sich, dass die
Schüler auf diese Weise die sportliche Betätigung mit der wohltätigen Aktion verbinden konnten und hofft, dass diese großartige Aktion im kommenden Jahr mit weiteren Schulen fortgeführt werden kann.
Tag der Zahngesundheit
Auftaktveranstaltung in Halberstädter
Grundschule „Anne Frank“
Hannes Müller und Tim Brugger empfingen die Besucher des Bauernmarktes
und übereichten zur Begrüßung einen Apfel.
Kinder- und Jugendtheater sucht Darsteller
Für die Realisierung der kommenden Theaterproduktion, die mit 15 Vorstellungen auch im nächsten Jahr im Harzer Bergtheater zu erleben sein
wird, sowie weitere Kleinprojekte werden weibliche und männliche Darsteller im Alter von 10 bis 70 Jahren gesucht. Doch auch für Aufgaben
hinter der Bühne, sei es als Maskenbildner, Requisiteur, Pyrotechniker,
Tontechniker, Ausstatter usw., werden Leute im o. g. Alter gebraucht.
Wer Interesse hat, beim Kinder- und Jugendtheater Thale mitzuwirken
oder Informationen darüber erfahren möchte, sollte sich an Ronny Große, Tel. 03947/941341 oder Email: [email protected] wenden.
Allgemeine Infos sind auch über www.theater-thale.de erhältlich.
Halberstadt. Am 24. September fand in Halberstadt die Auftaktveranstaltung zum „Tag der Zahngesundheit 2008“ in Sachsen-Anhalt statt.
Er stand in diesem Jahr
unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund –
aber bitte mit Spucke“.
Dieses Motto wurde absichtlich etwas lässig formuliert, um auf die Bedeutung des Speichels
für die Mundgesundheit
und weitere diagnostische Möglichkeiten von
Allgemeinerkrankungen
aufmerksam zu machen.
Zu Beginn zeigten Schülerinnen der Anne-FrankGrundschule Halberstadt
ein eigens für die Veranstaltung zusammengestelltes Programm, in
dem sie im Lied und im
Tanz darstellten, wie wichtig die richtige Zahnpflege für die Zahngesundheit
ist. Fachvorträge wurden von Herrn Dr. Christoph Feige aus Halberstadt und
Frau Dr. Katrin Bekes von der Universitätsklinik Halle gehalten.
Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom Jugendzahnärztlichen Dienst
des Gesundheitsamtes des Landkreises Harz.
Harzer Kreisblatt 10/08
8. Integratives Behindertensportfest
Halberstadt. Rund 250 Teilnehmer nahmen in den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Fußball und Rollstuhlbasketball am 8. Integrativen Behindertensportfest in Halberstadt teil. Die Sportler aus den Neinstedter Anstalten, der Baderslebener Makarenko Schule, der Lebenshilfe Hoym und der
Halberstädter Reinhard-Lakomy-Schule sowie die Rollstuhlbasketballteams
aus Halberstadt, Braunschweig und Halle gingen mit großem Eifer und Einsatzbereitschaft an den Start. Davon überzeugten sich auch Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb, die das Sportfest eröffnete und
die Behindertenbeauftragte des Landkreises Harz, Silvia Illas.
Das Fußball-Turnier entschied die Mannschaft aus Badersleben für sich. Auf
den Plätzen folgten die Teams aus Hoym und der Lakomy-Schule. Bei den
Schwimmerinnen und Schwimmern zeigten sich im Becken der Schwimmhalle des Freizeit- und Sportzentrums die Neinstedter Athleten am erfolgreichsten. Viele gute Leistungen gab es auch bei den Leichtathletik-Wettkämpfen im Friedensstadion.
Die Rollstuhlbasketballer des gastgebenden VfB Germania Halberstadt
konnten wieder die befreundeten Teams des RBC 96 Halle und der SG Braunschweig begrüßen. Für die Halberstädter war es ein wichtiger Test für die im
November beginnende Oberliga-Saison.
Allerdings mussten sich die Halberstädter in beiden Partien geschlagen geben und belegten am Ende den dritten Platz hinter dem siegreichen Team
aus Braunschweig und der Rollstuhlbasketballern aus Halle. „Gerade in diesem Mannschaftssport, an dem Menschen mit verschiedenen Behinderungen und auch nichtbehinderte Menschen teilnehmen können, zeigt sich der
integrative Charakter des Sports besonders deutlich“, sagte Stefan Polkau,
Spieler der Halberstädter Mannschaft.
Im nächsten Jahr hoffen die Organisatoren des Fördervereins des VfB Germania Halberstadt auf noch mehr Teilnehmer.
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31. Harz-Gebirgslauf lockte wieder
über 3000 Läufer und Wanderer
nach Wernigerode
Wernigerode. Auch in diesem Jahr war der Harz-Gebirgslauf als beliebteste
Laufveranstaltung in Sachsen-Anhalt wieder das große Lauffest für die ganze Familie. Mehr als 3000 Läufer und Wanderer und viele Gäste kamen am
zweiten Oktoberwochenende nach Wernigerode und zahlreiche Zuschauer
säumten die Strecke und feierten die Läufer im Ziel an der Himmelpforte.
Auch das Wetter spielte mit: Strahlender Sonnenschein, angenehme Temperaturen und kaum Wind. Selbst die Marathonläufer auf dem Brocken hatten bei acht Grad plus mal wieder beste Fernsicht.
Bei diesen idealen Bedingungen erzielten die Aktiven hervorragende Ergebnisse und nicht wenige liefen eine persönliche Bestzeit. Die Streckenrekorde indes blieben unangetastet. Bei der Siegerehrung der einzelnen Strecken
sah man viele bekannte Gesichter.
Insgesamt erreichten genau 3010 Läuferinnen und Läufer sowie Wanderer und Walker
das Ziel an der Himmelpforte. Der Brockenmarathon ist und bleibt dabei das Zugpferd
des Harz-Gebirgslaufes.
Rund 650Läuferinnen und Läufer schickte
Wernigerodes neuer Oberbürgermeister Peter Gaffert auf die beschwerliche Strecke
über den höchsten Gipfel Norddeutschlands. Sogar zwei Wanderer wagten sich
über den Brocken und kamen nach 42 km
glücklich ins Ziel.
Allerdings ist nach Aussagen von Cheforganisator Rainer Roos ein leichter Abwärtstrend
zu verzeichnen. Das Läuferpotenzial sei konstant, aber mittlerweile gibt es viele reizvolle
Der späterer Sieger Ulf Kersten Laufveranstaltungen in Deutschland, die
auch an diesem Wochenende ausgetragen
auf dem Brocken
werden. Und es werden immer mehr.
Wie beliebt der Harz-Gebirgslauf dennoch bei den Sportlern ist, zeigen nicht
nur die vielen Stammgäste, die schon seit Jahren dem Lauf die Treue halten.
Auch die unzähligen Dankesworte noch am Veranstaltungstag sowie die
zahlreichen Faxe und e-mails an den Tagen danach zeigen die Zufriedenheit
der Athleten.
Veränderungen in der Geschäftsstelle
im Kreissportbund Harz
Thomas Trautmann neuer Stellvertreter
Kürzlich stellte Kreissportbund-Präsident Henning Rühe mit Thomas
Trautmann den neuen stellvertretenden Geschäftsführer des KSB vor.
Der 47-Jährige folgt Michael Vogel, der nach 21 Jahren Engagement für
den Harzer Sport aus privaten Gründen zum Kreissportbund des Saalekreises wechselte. Trautmann, der zuletzt als Landesstrainer im Skiverband Sachsen-Anhalts tätig war, ist seit über 40 Jahren als Aktiver und
Trainer mit dem Sport verbunden und verfügt somit über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz. Der Schwerpunkt seiner Arbeit wird in der Kinder- und Jugendarbeit liegen. Der Kreissportbund Harz kümmert sich um
rund 37 000 Mitglieder in 427 Vereinen und ist damit der größte KSB in
Sachsen-Anhalt.
Kontakt:
Hauptgeschäftsstelle Wernigerode
Tel. (0 39 43) 55711-0
Geschäftsstelle Halberstadt
Tel. (0 39 41) 24300
Geschäftsstelle Quedlinburg
Tel. (0 39 46) 2110
Seit Jahren kann die Organisationscrew um Rainer Roos auf ihre vielen fleißigen Helfer bauen. Auch in diesem Jahr waren wieder rund 250 ehrenamtliche Helfer im Einsatz, einige von ihnen das erste Mal. So unterstützten
sieben Mitglieder des Schwimmvereins die Leichtathleten bei der Garderobe
und drei Mitarbeiter des Sportservicebüros halfen bei der Ausgabe der Unterlagen und bei der Auswertung. Großes Lob zollte Roos auch den Mitarbeitern des städtischen Bauhofs, die nach dem Lauf bis weit nach 18 Uhr noch
abbauten, während die Aktiven schon beim Sportlerball in der StadtfeldTurnhalle feierten. Auch die Strecke war in einem Topzustand und das gesamte Start-Ziel-Gebiet hervorragend präpariert.
Neben den unermüdlichen Helfern trugen aber auch die zahlreichen Sponsoren zum Gelingen des Laufes bei. So freuten sich beispielsweise die knapp 200
Kinder über ihre Medaillen, die von der Harzsparkasse gesponsert wurden.
Auf jeden Fall war der 31. Harz-Gebirgslauf wieder ein sportlicher Höhepunkt. Schon jetzt können sich Aktive und Zuschauer auf ein Wiedersehen
im Oktober 2009 freuen.
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Harzer Kreisblatt 10/08
Stippvisite im Landkreis Harz
UNESCO-Welterbestadt Quedlinburg
von Sabine Bahß
Quedlinburg ist eine lebendige Stadt im Spannungsfeld zwischen Vergangenheit und Zukunft. Bauten der Romanik, 1300 Fachwerkhäuser sowie Villen der Gründerzeit und des Jugendstils atmen Geschichte und Kultur vergangener Epochen. Eine junge Kunstszene, angezogen von der Faszination
dieses einmaligen Ambientes, setzt den Kontrapunkt dazu.
Die UNESCO hat bereits 1994 die
außerordentliche Bedeutung
des Schlossbergensembles und
der historischen Altstadt durch
die Aufnahme in die Liste der
geschützten Kulturdenkmale
gewürdigt. Mit der Stiftskirche,
der Wipertikrypta und den Resten des Marienklosters auf dem
Münzenberg weist Quedlinburg
nicht nur hochrangige Bauwerke an der Straße der Romanik
auf, sondern auch authentische Schlossberg mit Stiftskirche
Schauplätze des politischen,
geistlichen und kulturellen Geschehens aus der Zeit der ottonischen Kaiser
vor mehr als 1000 Jahren. Von Klopstock bis Feininger spannt sich der Bogen berühmter Persönlichkeiten, die hier ihre Spuren hinterlassen haben.
Die Lyonel-Feininger-Galerie präsentiert die Werke
des postmodernen Künstlers nach chronologischen,
thematischen oder stilistischen Gesichtspunkten und
setzt sie gleichzeitig zu ihrem geistigen und kunsthistorischen Umfeld in Beziehung. Aufführungen des
Nordharzer Städtebundtheaters, der Quedlinburger Musiksommer in der
Stiftskirche, Konzerte im
Rathaussaal, dem Salfeldtschen Palais und der Blasiikirche sind nur ein Teil der
vielfältigen Angebotspalette an anspruchsvollen
Veranstaltungen. Besondere Höhepunkte wie der
Klopstockhaus
Tag des offenen Denkmals,
die Pro Vinz-Kunsttage, der Kaiserfrühling, Quedlinburger Dixieland- und
Swingtage und der Advent in den Höfen ziehen von Jahr zu Jahr mehr Gäste
an. Darüber hinaus laden Ausstellungen in den Museen, Galerien
und Künstlerateliers zum Besuch
ein. Mit dem neuen Tagungszentrum im Palais Salfeldt steht inzwischen nicht nur ein modernes
Kongress- und Tagungszentrum
sondern auch ein ansprechender
Veranstaltungsort zur Verfügung,
der zusätzlich Besucher in die
Stadt lenkt. Der exponentielle Anstieg der Zahl von Tages- und Kunstvolle Glasarbeiten sind gefragt
Übernachtungsgästen seit 1990
und die zunehmende Internationalisierung ist eine in der Tourismusbranche
viel beachtete Erfolgsgeschichte „made in Quedlinburg“.
Gastgewerbe, Handel und Handwerk, Industrie und Gewerbe bilden neben
Landwirtschaft, Pflanzenzüchtung und Forschung die Grundbausteine für
die wirtschaftliche Entwicklung Quedlinburgs. Im ausgehenden 19. Jahr-
Die Samen- und Pflanzenzucht hat eine lange Tradition
hundert gelangten einige der in Quedlinburg ansässigen Saatgut-Unternehmen zu Weltgeltung. Samen- und Pflanzenzucht prägten die Stadt und bescherten ihr erheblichen Wohlstand. Heute hat das Julius-Kühn Institut des
Bundesforschungsinstituts für Kulturpflanzen seinen Sitz in Quedlinburg.
Beispielhaft für die Innovationskraft in einer historisch geprägten Stadt
stehen auch Unternehmen der IT-Branche. Auch das traditionelles Handwerk, insbesondere die klassischen Gewerke der Fachwerksanierung, sind
hier in hoher Spezialisierung beheimatet. So knüpft ein Quedlinburger Glaskunstbetrieb an die Jahrhunderte alte Tradition an und ist auch international tätig. Unternehmen der Metall- und Kunststofftechnik und –verarbeitung sind am Markt etabliert.
Fachwerkbauten - wie hier in der Hohen Straße - prägen das Stadtbild
Die Qualitäten des Wohnstandorts Quedlinburg liegen nicht nur in der landschaftlich ausgesprochen reizvollen Lage im nördlichen Harzvorland begründet sondern auch in der klimatischen Besonderheit des Regenschattens
des Harzes. Dieses Phänomen beschert unserer Stadt und ihrer unmittelbaren Umgebung überdurchschnittlich viele Sonnenstunden und deutlich
weniger Regen als den Nachbarorten. Individuelles Wohnen gepaart mit
urbanem Leben spricht ein breites Spektrum unterschiedlicher Bedürfnislagen an. Rund 14.000 Wohneinheiten bieten Wohnen im Fachwerk, in Jugendstilvillen, im so genannten industriellen Wohnungsbauten oder modernes Wohnen in der historischen Altstadt oder im Einfamilienhaus an der
Peripherie. Quedlinburg zeichnet sich durch kurze Wege aus und ist somit
besonders attraktiv für Familien und Senioren.
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Kindereinrichtungen mit unterschiedlicher pädagogischer Ausrichtung bieten Kinderbetreuung vom Säugling bis zum Schulkind an. Ein breites Bildungsangebot mit unterschiedlichen Schulformen, von der Grundschule bis
zum Gymnasium, Musikschule und Volkshochschule, wird bereitgehalten.
Neben den Jugendclubs
bieten u. a. auch die Vereine wie Ökogarten, „Kontiki“, das Kulturzentrum Reichenstraße ein breites gefächertes Freizeit- und Bildungsangebot, nicht nur
für Kinder und Jugendliche. Spezielle Angebote
richten sich auch an Senioren, die sich in mehreren
Einrichtungen regelmäßig
treffen und aktiv bleiben.
Brauhaus Lüdde
Quedlinburg bietet mit dem
Klinikum „Dorothea Christiane Erxleben Quedlinburg gGmbH“ und den zahlreichen frei niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten eine gute medizinische Betreuung der Bevölkerung der Stadt und des Umlands.
In der historischen Innenstadt bieten Einzelhandel und Kaufleute ein attraktives Angebot, fernab von Uniformität. Individuelle Angebote in Boutiquen und Fachgeschäften laden zu einem Bummel ein. Die Steinbrücke mit
modernen Geschäften hat sich zu einem besonderen Anziehungspunkt entwickelt. Zahlreiche urgemütliche Cafés, Kneipen und Restaurants im historischen Ambiente laden zum Verweilen ein.
Ein reich gefüllter Veranstaltungskalender zeugt vom aktiven Vereinsleben
der Stadt. Sportvereine bieten aktive Freizeitgestaltungen sowie die Möglichkeit, im sportlichen Wettkampf die Besten zu ermitteln.
Harzer Kreisblatt 10/08
Schülerfirma SOLANOS will Vertriebsstruktur
für fair gehandelten Kaffee aufbauen
Quedlinburg. Im Rahmen einer Veranstaltung des Industrieklubs Quedlinburg e.V. hatten Jungunternehmer der Schülerfirma SOLANOS der Berufsbildenden Schulen „J.P.C. Heinrich Mette“ Quedlinburg am 18. September
2008 die Gelegenheit zu einer Kaffee-Präsentation der besonderen Art.
Die Schüler aus den Ausbildungsbereichen Wirtschaft, Touristik und Gestaltung informierten über die Bedeutung des ökologischen Anbaus und der außergewöhnlich hohen Qualität der verwendeten Kaffeepflanzen, während
drei fair gehandelte Kaffeesorten aus Nicaragua verkostet wurden. Dabei
konnten sich alle Teilnehmer vom besonderen Geschmack überzeugen.
Mit dem fair gehandelten und aus Nicaragua importierten Kaffee wollen die
Schüler im Harz eine eigene Vertriebsstruktur mit fester regionaler Verankerung
aufbauen. Der Vertrieb soll pünktlich zum Weihnachtsgeschäft beginnen. Anfragen werden gern unter [email protected] entgegen genommen.
Ein besonderes Dankeschön gilt den Mitgliedern des Industrieklubs Quedlinburg, von denen die Schüler im Anschluss der Präsentation mehrere Anfragen und wichtige Hinweise zur weiteren Vermarktung erhielten sowie den
Mitarbeitern des Ringhotel Schlossmühle, die die Räumlichkeiten zur Verfügung stellten und viel praktische Unterstützung gaben.
Nachwuchsbroker bereiten sich auf Start für
das Planspiel Börse der Harzsparkasse vor
Weihnachtsmarkt in Quedlinburg
Kunstvereine organisieren Ausstellungen. So waren bereits mehrfach auch
internationale Künstler in Quedlinburg zu Gast.
Das große ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger aber
auch der Unternehmen der Stadt Quedlinburg in Vereinen und Organisationen für Kunst, Kultur und Sport sowie in zahlreichen Fördervereinen beweist, wie wohl sich die Quedlinburger in ihrer Stadt fühlen und wie sehr sie
mit ihr verbunden sind. Ein besonderer Ausdruck dieser Verbundenheit ist
die Gründung einer Bürgerstiftung, in der sich Einwohner mit Zustiftungen
zugunsten von Kultur, Sozialem und Sport engagieren.
Veranstaltungshöhepunkte im Jahr 2009, für Bürger und Touristen
gleichermaßen interessant, sind Feierlichkeiten zum 250. Geburtstag von
GutsMuths sowie zur eng mit der Stadt Quedlinburg verbundenen 1000-JahrFeier Litauens, der 13. Kaiserfrühling, der 29. Quedlinburger Musiksommer,
die 7. Dixieland- und Swingtage, das 6. Kunstfest vom Zauber der Bäume,
Advent in den Höfen und viele weitere Aktivitäten.
(Fotos: Rosi Radecke, Julius-Kühn-Institut, Enrico Kreim)
Halberstadt. Am 06. Oktober 2008 fiel der Startschuss für das diesjährige
Planspiel Börse der Sparkassen, dem größten Wirtschaftsspiel in Europa.
Schon junge Menschen sind aufgefordert, sich aktiv um ihre finanzielle Zukunft zu kümmern. Dazu gehört auch, dass Jugendliche sich frühzeitig mit
den Grundlagen der ökonomischen Prozesse vertraut machen und für Wirtschaft interessieren. Das Planspiel Börse motiviert Schüler auf spielerische
Art und Weise, sich in einem spannenden Wettbewerb mit anderen Jugendlichen mit den ökonomischen Zusammenhängen in der sozialen Marktwirtschaft zu beschäftigen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einer
breiten Allgemeinbildung.
Die Jugendlichen schließen sich in Teams zusammen und erarbeiten eine
Strategie für ihr Depot und ihre 50.000 Euro Startkapital. Gemeinsam entscheiden sie, welche der 175 ausgewählten Werte die Erfolg versprechenden
sind und wie lange sie im Depot gehalten werden sollen. Dabei erweitern die
Schüler ihr wirtschaftliches Grundwissen, lernen wie und wo man sich Informationen beschafft und wie diese zu bewerten sind. Ganz nebenbei üben sie
auch noch den Umgang mit Risiko und Wagnis, Unsicherheit und Zweifel.
Auch wenn das Börsenspiel aus einem Schüler keinen Börsenprofi machen
kann und will, es vermittelt wichtiges Grundwissen. 2006 gelang es dem
Team „Gentlemen“ vom Käthe-Kollwitz-Gymnasium Halberstadt sogar, europaweit alle Preise zu gewinnen! Auch in diesem Jahr winken wieder attraktive Preise.
Interessierte Teilnehmer wenden sich an ihre Sparkasse vor Ort. Die Anmeldung im Internet ist vom 17. September bis 11. November möglich. Weitere
Informationen im Internet unter http://www.planspiel-boerse.de