Outlet Center Parndorf

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Outlet Center Parndorf
ING. ERWIN SCHRAMMEL
SACHVERSTÄNDIGER FÜR VERKEHRSWESEN
Outlet Center Parndorf
Phase 5; Erweiterung – modifiziertes Projekt
Feststellungsverfahren nach dem UVP-G 2000
Zahl: 5-G-UVP10014/3-2014
SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
Fachbereich Verkehrswesen
Endbericht – Fassung November 2014
Gerasdorf , 27. November 2014
Outlet Center Parndorf
Phase 5; Erweiterung – modifiziertes Projekt
Feststellungsverfahren nach dem UVP-G 2000
Zahl: 5-G-UVP10014/3-2014
SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
Fachbereich Verkehrswesen
durchgeführt von
Ing. Erwin Schrammel
Sachverständiger für Verkehrswesen
Raimundweg 3
2201 Gerasdorf
Im Auftrag des
Amtes der Burgenländischen Landesregierung
Abt. 5/IV – Gewerbe- und Baurecht
Europaplatz 1
7001 Eisenstadt
Gerasdorf , 27. November
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INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
2. Kurzbeschreibung des modifizierten Vorhabens
3. Befund/Projektbeschreibung – Aktualisierter Lageplan Parkplatz Phase 5
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Zu- und Abfahrt zum Parkplatz bzw. zu den Stellplätzen
Stellplätze
Fußgängerverkehr im Bereich des Parkplatzes – Gehwege
Fußwegverbindungen außerhalb des Parkplatzes
Radverkehr
4. Gutachten
4.1 Untersuchungsmethodik und Untersuchungsszenarien
4.2 Ermittlungsverfahren: Verkehrserzeugung, -verteilung, -potential und
induzierter Gesamtverkehr
4.3 Verkehrsdaten und Leistungsfähigkeiten
4.4 Aktualisierter Lageplan Parkplatz Phase 5
4.5 Fußwegverbindungen außerhalb des Parkplatzes
4.6 Radverkehr
5. Zusammenfassung
6. Kurzfassung
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1. Einleitung
Zum Fachbereich Verkehr wurde für die Projekt Phase 5 des Designer Outlet Center
Parndorf von nast consulting die „zweite Ergänzung ./U4b“ und die „zweite
Ergänzung ./T8b“ zu den technischen Einreichunterlagen vorgelegt (beide Juni
2014). Ergänzend dazu wurden auch rechtliche und weitere technische
Einreichunterlagen, u.a. Architektur ./T1 – Nachreichung Lageplan und
Austauscheinreichung Lageplan Müllinseln (KROH & PARTNER) zur Verfügung
gestellt. Die Einreichunterlagen Architektur wurden deshalb herausgegriffen und
angeführt, da auf diese, neben den Beurteilungen der Inhalte und Darstellungen in
den eigentlichen verkehrstechnischen Unterlagen (zweite Ergänzungen) von nast
consulting, im Sachverständigengutachten vom 19. August 2014 eingegangen
wurde. Auf Grund der Ausführungen im oben angeführten SV-Gutachten
Fachbereich Verkehr gab es ergänzende Stellungnahmen von nast consulting
(3.9.2014) und von KROH & Partner (7.10.2014), deren Ausführungen bzw.
Aussagen in diesen Endbericht einbezogen wurden.
2. Kurzbeschreibung des modifizierten Vorhabens
Nach Abhaltung der öffentlichen Verhandlung am 6.3.2014 zum gegenständlichen
UVP- Verfahren wurde vom Projektwerber der Entschluss gefasst, die Anzahl der zu
genehmigenden Parkplätze zu reduzieren. Aus diesem Grund erfolgte von nast
consulting eine Überarbeitung des Parkplatzkonzeptes. Die Neufassung des
Parkplatzkonzeptes ist den o.a. technischen Einreichunterlagen „zweite Ergänzung
./T8b“ im Detail zu entnehmen.
In der „zweiten Ergänzung ./U4b“ zum Fachbereich Verkehr wird neben Details zu
einzelnen Fragestellungen der am 6.3.2014 öffentlich durchgeführten Verhandlung
eingegangen und vor allem Anmerkungen zu den Einwendungen der
Landesumweltanwaltschaft (LUA) und eine detaillierte Stellungnahme zu
Einwendungen von IBV-Fallast abgegeben.
Unabhängig davon sind bereits Antworten auch zu den Verkehr betreffenden
Fragestellungen im Protokoll der Verhandlungsschrift vom 6.März 2014 festgehalten.
Für den SV für Verkehr sind diese Darlegungen nur eine Bestätigung der bereits im
Februar 2014 abgegebenen Inhalte des ersten Sachverständigengutachtens, wobei
anzuführen ist, dass bereits für die Erstellung dieses Gutachtens dem SV für Verkehr
ergänzende Verkehrsuntersuchungen aus der Region (z.B Verkehrsuntersuchung
Shopping Neusiedl, erstellt von Ziv.Ing. Rosinak & Partner, Mai 2012) zur Verfügung
standen und daher ein erweiterter Wissensstand über die verkehrlichen
Gegebenheiten und Wirkungen in der Region bestand.
Zum „modifizierten Projekt – zweite Ergänzung ./U4b“ wird vor allem unter Punkt 2.9
Anmerkungen zu M3 – Lageplan Parkplatzkonzept, Aktualisierung M3 – Neuer
Parkplatz eingegangen und entspricht der Darstellung der technischen
Einreichunterlage ./T8b. Unter Punk 2.10 Anmerkungen zu F2 – wird darauf
hingewiesen, dass die Errichtung der Fußwegverbindung zwischen den
Galerien/Arkaden und dem neuen Parkplatz zurückgezogen wurde und nicht mehr
Bestandteil des einzureichenden Vorhabens ist. Die zentrale Erschließung des
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Designer Outlet Parndorf erfolgt künftig über die Fußwegverbindung F3, die durch
eine Querungshilfe verkehrssicher geführt wird.
3. Befund/Projektbeschreibung – Aktualisierter Lageplan Parkplatz Phase 5
Auf die Aktualisierung des Lageplanes des Parkplatzes Phase 5 wird – wie bereits
oben hingewiesen – in den „zweiten Ergänzungen zum Fachbereich Verkehr ./U4b
und in den technischen Einreichunterlagen Fachbereich Verkehr ./T8b“ eingegangen.
Auch die Architektur ./T1 – Nachreichung Lageplan und Austauscheinreichung
Lageplan Müllinseln (KROH & PARTNER) zeigt die Verkehrsführung der einzelnen
Fahrgassen des Parkplatzes und die Zu- bzw. Abfahrten vom/zum umgrenzten
Straßennetz und bietet eine gute Übersicht der Verkehrswege im gesamten Areal.
3.1 Zu- und Abfahrt zum Parkplatz bzw. zu den Stellplätzen
Für die Zufahrt zum Parkplatz ist bereits auf der Ringfahrbahn ein
Linksabbiegestreifen angeordnet, der sich im Vorlaufbereich der Verbindungsstraße
Neu als einstreifige Parkplatzzufahrt fortsetzt. Die Aufschließung des neuen
Parkplatzes ist über diese bereits errichtete Verbindungsstraße Neu konzipiert,
welche die Verteilungsfunktion über die einzelnen Fahrgassen zu den Stellplätzen
übernimmt. Die Verbindungsstraße Neu wird (im Inneren des Parkplatzes) als
zweispurige, mit einer Sperrlinie getrennte Einbahn geführt. Im Endausbau steht
somit zur Verteilung zu den Stellplätzen des Parkplatzes A als auch zum Parkplatz B
jeweils ein Fahrstreifen zur Verfügung.
Zur Entleerung der beiden Parkplätze sind 2 Ausfahrten vorgesehen, wobei vom
größeren Parkplatz A (867 Stellplätze) beide Ausfahrten angenommen werden
können – sowohl die Ausfahrt zur Gemeindestraße 3 in direkter Richtung zur A4, als
auch die Ausfahrt zur Ringfahrbahn in Richtung B 50. Vom kleineren Parkplatz B
(336 Stellplätze) führt die Ausfahrt direkt auf die Ringfahrbahn in Richtung B50.
Diese Ausfahrt weist für die Einfädelungsvorgänge in die Ringfahrbahn einen
Beschleunigungs- bzw. Verflechtungsfahrstreifen auf.
Durch diese geplante Verkehrsführung wird vor allem über die Anschlussstelle
Neusiedl/Gewerbepark eine gute/direkte Erreichbarkeit der Parkplätze A + B
(Zufahrt) sichergestellt und durch die getrennten Abfahrtsmöglichkeiten wird das
höchst- bzw. höherrangige Straßennetz auf relativ kurzen Wegen erreicht. Dadurch
ergeben sich geringe Suchfahrten, die durch entsprechende Wegweisung und durch
eindeutige Bodenmarkierungen weiter reduziert werden können.
3.2 Stellplätze
Die neue Parkplatzplanung sieht ebenfalls eine Gestaltung des Parkplatzes in 2
Ausbaustufen (Phase A und Phase B) mit einer reduzierten Stellplatzzahl in beiden
Bereichen vor. Es werden 867 Stellplätze für die Phase A und 336 Stellplätze für die
Phase B angegeben. Demzufolge ergibt sich bei Projektrealisierung eine
Gesamtstellplatzzahl von 1.203 PKW. Dies entspricht - gegenüber dem Letztentwurf
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mit insgesamt 1.734 Stellplätzen für Kfz - einer (freiwilligen) Reduktion von 531
Stellplätzen.
Durch die geplante Errichtung der Phase 5 im Bereich des Parkplatzes Arkaden sind
435 bestehende Stellplätze zu verlegen. Auf Grund des Vorhabens der Erweiterung
der Verkaufsfläche auf 3.936,00 m² mit Gastronomiebereich bzw. 3.652,40 m² ohne
Gastronomie ergeben sich entsprechend dem Burgenländischen
Raumplanungsgesetz 220 (ohne Gastro) bzw. 237 (mit Gastro) zusätzlich
erforderliche Stellplätze für Kraftfahrzeuge. Unter diesen Anforderungen ist bei dem
nun aktualisierten Parkplatz Phase 5 ein zusätzliches Stellplatzangebot von 531
Stellplätzen gegeben.
Bei beiden Parkplatzflächen ist eine Fahrgassenbreite von 6,00m vorgesehen und
eine Senkrechtparkordnung von 90° geplant. Die Parkflächentiefe wird mit 4,30m und
0,70m Überhang zur Entwässerungsmulde angeführt, wodurch sich eine Gesamttiefe
der Parkstände mit 5,00m ergibt. Die Breite der Parkstände wird mit 2,50m
angegeben.
3.3 Fußgängerverkehr im Bereich des Parkplatzes - Gehwege
Im Bereich des Parklatzes sind zur Bündelung des Fußgängerverkehrs Gehwege
angeordnet. Im Zuge der bereits errichteten Verbindungsstraße Neu zwischen
Ringfahrbahn und Gemeindestraße sind beidseits Gehwege geplant. Innerhalb des
Parkplatzes A ist weiters ein Gehweg als Verbindung zur Ringfahrbahn mit
Querungshilfen (einerseits als Vorbereitung für eine mögliche Verbindung zum
Bereich Hofer, andererseits zum Rastplatz bzw. Spielplatz nächst den Arkaden bzw.
zum Parkplatz Süd) und ein weiterer zur Sammlung des Fußgängerverkehrs mit dem
Zusammenschluss des Gehweges der Verbindungsstraße vorgesehen.
3.4 Fußwegverbindungen außerhalb des Parkplatzes
Einerseits erfolgt durch die Anlage von Gehwegen im Bereich des Parkplatzes auch
eine über den Parkplatz hinausreichende Betrachtung durch einen möglichen
Anschluss des Bereiches Hofer und Arkaden West. Andererseits wurde die beim
Erstentwurf vorgesehene Fußwegverbindung zwischen dem neuen Parkplatz und
den Galerien (lt. Lageplan Architektur Arkaden Mitte) im vorgelegten modifizierten
Projekt nicht mehr verfolgt und war daher vorerst nicht mehr Bestandteil des
eingereichten Vorhabens. Durch die unter Pkt. 5a gemachten Anmerkungen des SV
in dem am 19. August 2014 vorgelegten Gutachten erfolgte eine am 3.9.2014
nachgereichte Stellungnahme von nast consulting auch zu den
Fußgängerverbindungen, wo aus der Sicht des Projektwerbers zugesichert wird,
dass im Rahmen einer Bewilligung des eingereichten Vorhabens Gespräche mit den
betroffenen Grundstücksbesitzern im Bereich möglicher Fußwegverbindungen
durchgeführt werden, um eine verkehrssichere und mit entsprechender Qualität
geführte Fußgängerverbindung mit möglichst guter Erreichbarkeit der
Galerien/Arkaden und des Parkplatzes zu forcieren. Entsprechend dieser Aussage
und der in dieser Stellungnahme erfolgten Darstellung der möglichen Gehlinien ist
die Umsetzung der Zielvorgabe „sichere Fußgängerführung“ gegeben.
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3.5 Radverkehr
Bei der Verkehrsuntersuchung Business Zone Parndorf – Neusiedl am See
(durchgeführt von nast consulting, Sept.2009) wurde ein Radverkehrsnetz konzipiert,
welches eine Qualität verbessernde Maßnahme darstellte.
Der derzeit bestehende und beschilderte Radweg, welcher zwischen Ringfahrbahn
und Arkaden liegt, wird als Bestandteil des Radwegenetzes beibehalten und wird als
Bestand weiterhin zwischen „alter Müllsammelstelle“ bzw. Parkplatz Süd und Forum
(Phase 4) geführt.
Etwa mittig der Arkaden erfolgt die Radverkehrsführung mit einer Querung der
Ringfahrbahn in Richtung Gemeindestraße 3 bzw. in der Gegenrichtung von der als
Einbahn geführten Gemeindestraße 3 zum Radweg. Auch dieser Anschluss
entspricht dem Bestand.
4. Gutachten
Aufbauend auf die bereits von nast consulting vorgelegte Untersuchung und vor
allem durch die in den „zweiten Ergänzungen“ erweiterten Darlegungen,
Berechnungen, Beschreibungen und Stellungnahmen zu den im Zuge der
öffentlichen Verhandlung vom 6.3.2014 gestellten Fragen und den von nast
consulting und KROH & PARTNER schriftlich vorgelegten Stellungnahmen
(Sept.+Okt. 2014) zu den Ausführungen im ersten Gutachten des SV für Verkehr
(19.8.2014) kann eine fachliche Beurteilung nach einschlägigen Regelwerken mit
einer zusammenfassenden Bewertung vorgenommen werden.
In der Zusammenfassung erfolgt somit eine ganzheitliche Beurteilung der inhaltlichen
Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit des von nast consulting dargelegten
Verkehrskonzeptes und der technischen Einreichunterlagen mit einer Beurteilung der
Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrsablaufes im inneren Straßennetz
des Designer Outlet Parndorf Projekt Phase 5.
4.1 Untersuchungsmethodik und Untersuchungsszenarien
Der von nast consulting getroffene Ansatz bezüglich der Zuwachsraten des MIV von
1% ist aufgrund der angeführten Vorhaben im Bereich des ÖV und Radverkehrs und
den heutigen wirtschaftlichen Bedingungen nachvollziehbar.
Erwähnenswert ist, dass die Zuwachsrate von 1% auch in anderen
Verkehrsuntersuchungen für den Raum Neusiedl am See (siehe Pkt.2
Verkehrsuntersuchung Shopping Neusiedl) herangezogen wurde. Durch diese
Übereinstimmung zeigt sich nicht nur ein Gebietsübergreifender Ansatz, der als
realistisch anzusehen ist.
Die methodische Vorgangsweise, ausgehend von Verkehrserhebungen bzw.
Auswertungen von vorhandenen Zählstellen, den Prognosehorizont mit 10 Jahren
anzusetzen und für die Ermittlung von Verkehrsprognosen ein gängiges EDVgestütztes Verkehrsmodellprogramm einzusetzen, entspricht dem Stand des
heutigen Verkehrsplanungsprozesses. Im Rahmen der gegenständlichen
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Verkehrsuntersuchung ist mit dem getroffenen Prognosezeitraum ein richtiger Ansatz
gewählt.
Die Darstellungen der 3 Untersuchungsszenarien – Bestandssituation 2012,
Nullszenario 2022 und Planungsszenario 2022 – mit den verkehrlichen
Auswirkungen auf das Straßennetz zeigt eindeutig die Wirkungen von einzelnen
Maßnahmen und können als schlüssig beurteilt werden.
Die getroffenen Aussagen zur Veränderung des Verkehrsablaufes durch den Bau der
Rampe 500 von der B50 zur A4 Richtung Wien und durch die Verbreiterung der B50
auf 4 Fahrstreifen zwischen den Knoten K3 – K5 bzw. K6 sind nachvollziehbar und
plausibel, insbesondere wenn man auch die Darstellungen der Verkehrsrelationen,
der Phaseneinteilung und die Berechnungswerte der Leistungsfähigkeit einbezieht.
4.2 Ermittlungsverfahren: Verkehrserzeugung, -verteilung, -potential und
induzierter Gesamtverkehr
Die dargelegte Untersuchungsmethodik und die getroffene Modellierung sind als
schlüssig zu beurteilen. Auch die im Bericht erläuterte Verkehrsverteilung für die
Bereiche Einkauf und Freizeit, Produktion und Dienstleistung sowie Lebensmittel ist
nachvollziehbar.
Die zum Thema Verkehrspotential angeführte, von nast consulting entwickelte und
zur RVS 02.01.13 (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) alternative
Berechnungsmethode für die Verkehrserzeugung nach Branchen bzw. im
gegenständlichen Fall nach der „Bruttogeschäftsfläche“ ist als schlüssig zu
beurteilen, ebenso wie der angeführte induzierte Gesamtverkehr. Die Berechnung
der Verkehrserzeugung weist im Vergleich zum Verfahren der RVS ein hohes Maß
an Übereinstimmung zum tatsächlichen (gezählten) Verkehr auf und ist daher als
geeignetes Verfahren anzusehen.
4.3 Verkehrsdaten und Leistungsfähigkeiten
Zur Beurteilung der Schlüssigkeit der von nast consulting vorgelegten Unterlagen
standen dem Gutachter weitere Verkehrsuntersuchungen, u.a aus dem Raum
Neusiedl am See (siehe Pkt. 2) zur Verfügung. Abschätzungen bzw. Vergleiche im
Gesamtraum zeigen, dass die dargelegten Grunddaten als stimmig zu bezeichnen
sind.
Die dargelegten Berechnungen der Leistungsfähigkeiten und der Staulängen, sowohl
für die Bestandssituation 2012 als auch für die Prognoseszenarien 2022 entsprechen
der in verkehrstechnischen Richtlinien angeführten Vorgangsweise.
Es zeigt sich durchgehend, dass alle maßgebenden Kreisverkehre bzw. Kreuzungen
in Spitzenstunden leistungsfähig sind und ausreichend Kapazitätsreserven
aufweisen.
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4.4 Aktualisierter Lageplan Parkplatz Phase 5
In der unter Pkt.3 angeführten Projektbeschreibung (Befund) werden die
wesentlichen Planungselemente, wie die Dimensionierung der Stellplätze, der
Fahrgassen und Planungsansätze bei der Fußwegplanung beschrieben, auf das
Radverkehrsnetz hingewiesen und auch das Thema Verkehrssicherheit behandelt.
Die dargestellte Zufahrt bzw. die Ausfahrten vom Parkplatz sind durch AbbiegeBeschleunigungs- bzw. Verflechtungsfahrstreifen derart konzipiert, dass eine
leistungsfähige Verkehrsabwicklung erfolgen kann und dadurch eine entsprechend
gute Verkehrsqualität gegeben ist. Weiters wird bei der gewählten Aufschließung des
Parkplatzes sowohl bei der Zufahrt als auch bei der Abfahrt ein kurzer Weg von/zur
hochrangigen A4 und der Landesstrasse B50 erreicht, wodurch Umwegfahrten
minimiert werden. Dadurch ergibt sich nicht nur auf den Verkehrsablauf, sondern
auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt ein positiver Effekt. Um diese
Wirkungen zu verstärken ist ein entsprechendes Verkehrsleitsystem (Wegweisung
und auffällige Bodenmarkierungen mit Piktogrammen) einzusetzen. Dies lässt sich
durch verkehrstechnische und -psychologische Untersuchungen belegen. Es ist
daher sinnvoll, ein derartiges Zielführungskonzept in das Verkehrskonzept zu
integrieren. In der nachgereichten Stellungnahme von nast consulting wird auch
darauf eingegangen und eindeutig darauf hingewiesen, dass die Ausarbeitung eines
grundsätzlichen Parkleitsystems für das Designer Outlet Parndorf bereits vor der
Einreichung zur Umweltverträglichkeitserklärung der Phase 5 seitens des
Projektwerbers beauftragt wurde und nach Abschluss der
Umweltverträglichkeitsprüfung in einem nächsten Schritt durchgeführt wird. Die
Inhalte dieses Parkleitsystems (Zielführungs- Wegweisungskonzeptes) sind nicht
Gegenstand der Beurteilung in diesem Verfahren, so dass die vorgelegte Aussage
der bereits erfolgten Beauftragung eine positive Beurteilung ergibt.
Es erfolgt lediglich eine Anmerkung für die Bearbeitung des Parkleitsystems: Die
Wegweisung soll nicht nur auf Fernziele außerhalb des Outlet Center Parndorf
abgestimmt sein, sondern auch relevante Ziele im Inneren des Geländes und auch
ein Stellplatzzuordnungssystem umfassen. In abgestimmter Art sind auch
Bodenmarkierungen mit entsprechenden Zielangaben einzusetzen, so kann
beispielsweise für die Ausfahrt Richtung A4 im Bereich der „aufgespaltenen“
Ringfahrbahn auch durch Bodenmarkierungen/Piktogramme auf die Fahrtrichtung A4
bzw. B50 hingewiesen werden.
Entsprechend der in der Projektbeschreibung, d.h. im Befund dargelegten Ermittlung
der erforderlichen Stellplätze ergibt sich beim aktualisierten Parkplatz Phase 5 ein
zusätzliches Stellplatzangebot von 531 Stellplätzen. Es werden mehr Stellplätze als
notwendig errichtet. Diese stellen eine Reserve für saisonale Schwankungen der
Kundenzahlen sowie für Sonderveranstaltungen dar. Da in den entsprechenden
verkehrstechnischen Richtlinien derzeit keine Obergrenzen für ein freiwillig zu
schaffendes Stellplatzangebot festgeschrieben sind, ist das „Mehr an Stellplätzen“
als zulässig zu beurteilen.
Die dargelegten Dimensionierungen der Fahrgassen und der Stellplätze
entsprechen einschlägigen Richtwerten und sind daher als stimmig einzustufen.
Positiv hervorzuheben ist bei der Dimensionierung der Stellplätze die zur Anwendung
kommende Breite von 2,50m – was gegenüber Stellplätzen bei anderen Parkplätzen
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bzw. in Tiefgaragen als großzügig dimensioniert zu bezeichnen ist und daher auch im
Sinne der Verkehrssicherheit (volkswirtschaftliche Kosten bei Sach- Parkschäden)
positiv zu beurteilen ist.
Für einzelne Gehlinien sind Gehsteige zur Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger
angeordnet; in den Fahrgassen tritt entsprechend dem System „Parkplatz“
Mischverkehr zwischen zu- und abfahrenden Pkw (auch Parkplatzsuchverkehr) und
Fußgänger (ein/aussteigende Fahrzeuglenker/Mitfahrer) auf. Um auch hier ein
verträgliches und sicheres Miteinander zu erreichen, d.h. zur Gewährleistung der
erforderlichen Verkehrssicherheit, sind für den Parkplatz in einer getrennt von diesem
Verfahren zu führenden behördlichen Verkehrsverhandlung ergänzende
Verkehrsmaßnahmen zu beurteilen.
4.5 Fußwegverbindungen außerhalb des Parkplatzes
Die im Erstentwurf geplante Fußwegverbindung zwischen den Galerien/Arkaden und
dem neuen Parkplatz wurde in die aktualisierte Planung nicht aufgenommen. Den
Anmerkungen des SV in dem am 19. August 2014 vorgelegten Gutachten war zu
entnehmen, dass entsprechend dem Stand der Wissenschaft bei der Ausarbeitung
von Verkehrs- bzw. Erschließungskonzepten, insbesondere für den
Fußgängerverkehr, auf übergreifende Verbindungen und möglichst auf direkte
Wunsch/Gehlinien einzugehen ist, unabhängig von den Besitzverhältnissen der
Grundstücke. Dieser Zielsetzung wurde nun durch die nachgereichte Stellungnahme
von nast consulting entsprochen, indem eine Fußwegverbindung zwischen dem
Parkplatz und den Arkaden mit entsprechender Qualität gesucht und auch
vorgeschlagen wurde ( Abb.1: Berücksichtigung der Fußgängerverbindung/Gehlinie
Arkaden/Parkplatz; Stellungnahme nast consulting, 3.9.2014).
4.6 Radverkehr
Für den Radverkehr wird keine Änderung zum Bestand angestrebt. Da das
Radverkehrsnetz insgesamt als eine Qualitätsverbessernde Maßnahme bezeichnet
werden kann, ist die Beibehaltung des Bestandes, nicht nur im tangentialen Bereich
der Ringfahrbahn, sondern auch die bestehende Führung ins Innere des Areals
(Gemeindestraße) zu befürworten (siehe nast consulting, Bericht Jänner 2013,
Abb.14). Es ist daher weiterhin das Bestandssystem positiv zu beurteilen.
5. Zusammenfassung
Im Rahmen des UVP-Verfahren Outlet Center Parndorf, Phase 5, modifiziertes
Projekt, wurde für den Fachbereich Verkehr die von nast consulting vorgelegte
Verkehrsuntersuchung mit den „zweiten Ergänzungen“ geprüft und hinsichtlich der
Schlüssigkeit beurteilt. Weiters wurden die am 3.9.2014 von nast consulting und die
am 7.10.2014 von Kroh & Partner nachgereichten Stellungnahmen zu Anmerkungen
im Gutachten des SV vom 19.August 2014 eingearbeitet und in den
Schlussfolgerungen berücksichtigt.
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Nutzungserweiterungen in der gegenständlichen Art führen erfahrungsgemäß zu
einer höheren Verkehrsintensität. Eine wesentliche Aufgabe für den Projektanten ist
daher durch Berechnungen der Leistungsfähigkeiten von Kreuzungen bzw.
gegenständlich auch von Kreisverkehren und den zufließenden Strecken den
Nachweis für einen reibungslosen Verkehrsablauf zu erbringen. Die methodische
Vorgangsweise, von Verkehrserhebungen bzw. Auswertungen von vorhandenen
Zählstellen auszugehen und für die Ermittlung der Verkehrsprognosen ein gängiges
EDV-gestütztes Verkehrsmodellprogramm einzusetzen, entspricht dem Stand des
heutigen Verkehrsplanungsprozesses. Die vorgelegten Daten sind nachvollziehbar
und als schlüssig zu beurteilen.
Im Detail wurde bei der Planung des modifizierten Parkplatzes Phase 5 auf
Leichtigkeit und Flüssigkeit des motorisierten Verkehrs Bedacht genommen,
insbesondere durch die Einplanung von Sonderfahrstreifen, Abbiege-,
Beschleunigungs- bzw. Verflechtungsfahrstreifen. Dadurch ist eine günstige Wirkung
auf die Leistungsfähigkeit und gleichzeitig ein Sicherheitsgewinn gegeben.
Durch die Einbeziehung des Fußgänger- Öffentlichen- und Radverkehrs wurde
insgesamt dem in der StVO verankerten Grundgedanken nach Sicherheit,
Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrsablaufes Rechnung getragen.
Bei der zusammenfassenden Gesamtbeurteilung ist festzuhalten, dass bei den
Berechnungsverfahren einschlägige Richtlinien beachtet wurden bzw. grundsätzlich
der Stand der Wissenschaft einbezogen wurde.
6. Kurzfassung
Wie bereits dem Gutachten und der Zusammenfassung zu entnehmen ist, sind die
zur Verfügung gestellten Unterlagen für die fachliche Beurteilung ausreichend
aufbereitet und in den Berechnungen und Aussagen nachvollziehbar, stimmig und
schlüssig und für eine zusammenfassende Bewertung geeignet.
Auf Basis dieser Daten sind in Bezug auf das eingereichte Projekt für den
Fachbereich Verkehr keine wesentlichen Beeinträchtigungen und daher keine
negativen Auswirkungen auf die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Verkehrsablaufes im gegenständlichen Straßennetz zu erwarten.
Zusammenfassend wird ausgeführt, dass aus verkehrstechnischer Sicht gegen das
gegenständliche Projekt in der vorliegenden Fassung keine Bedenken bestehen.
Gerasdorf, 27.11.2014
Ing. Erwin
Schrammel
Ing. Erwin Schrammel
2201 Gerasdorf
Raimundweg 3
Tel.: 0699 19 13 08 48
E-Mail: erwin_schrammel @aon.at
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