Outlet Center Parndorf
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ING. ERWIN SCHRAMMEL SACHVERSTÄNDIGER FÜR VERKEHRSWESEN Outlet Center Parndorf Phase 5; Erweiterung – modifiziertes Projekt Feststellungsverfahren nach dem UVP-G 2000 Zahl: 5-G-UVP10014/3-2014 SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN Fachbereich Verkehrswesen Endbericht – Fassung November 2014 Gerasdorf , 27. November 2014 Outlet Center Parndorf Phase 5; Erweiterung – modifiziertes Projekt Feststellungsverfahren nach dem UVP-G 2000 Zahl: 5-G-UVP10014/3-2014 SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN Fachbereich Verkehrswesen durchgeführt von Ing. Erwin Schrammel Sachverständiger für Verkehrswesen Raimundweg 3 2201 Gerasdorf Im Auftrag des Amtes der Burgenländischen Landesregierung Abt. 5/IV – Gewerbe- und Baurecht Europaplatz 1 7001 Eisenstadt Gerasdorf , 27. November 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 2. Kurzbeschreibung des modifizierten Vorhabens 3. Befund/Projektbeschreibung – Aktualisierter Lageplan Parkplatz Phase 5 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Zu- und Abfahrt zum Parkplatz bzw. zu den Stellplätzen Stellplätze Fußgängerverkehr im Bereich des Parkplatzes – Gehwege Fußwegverbindungen außerhalb des Parkplatzes Radverkehr 4. Gutachten 4.1 Untersuchungsmethodik und Untersuchungsszenarien 4.2 Ermittlungsverfahren: Verkehrserzeugung, -verteilung, -potential und induzierter Gesamtverkehr 4.3 Verkehrsdaten und Leistungsfähigkeiten 4.4 Aktualisierter Lageplan Parkplatz Phase 5 4.5 Fußwegverbindungen außerhalb des Parkplatzes 4.6 Radverkehr 5. Zusammenfassung 6. Kurzfassung 3 1. Einleitung Zum Fachbereich Verkehr wurde für die Projekt Phase 5 des Designer Outlet Center Parndorf von nast consulting die „zweite Ergänzung ./U4b“ und die „zweite Ergänzung ./T8b“ zu den technischen Einreichunterlagen vorgelegt (beide Juni 2014). Ergänzend dazu wurden auch rechtliche und weitere technische Einreichunterlagen, u.a. Architektur ./T1 – Nachreichung Lageplan und Austauscheinreichung Lageplan Müllinseln (KROH & PARTNER) zur Verfügung gestellt. Die Einreichunterlagen Architektur wurden deshalb herausgegriffen und angeführt, da auf diese, neben den Beurteilungen der Inhalte und Darstellungen in den eigentlichen verkehrstechnischen Unterlagen (zweite Ergänzungen) von nast consulting, im Sachverständigengutachten vom 19. August 2014 eingegangen wurde. Auf Grund der Ausführungen im oben angeführten SV-Gutachten Fachbereich Verkehr gab es ergänzende Stellungnahmen von nast consulting (3.9.2014) und von KROH & Partner (7.10.2014), deren Ausführungen bzw. Aussagen in diesen Endbericht einbezogen wurden. 2. Kurzbeschreibung des modifizierten Vorhabens Nach Abhaltung der öffentlichen Verhandlung am 6.3.2014 zum gegenständlichen UVP- Verfahren wurde vom Projektwerber der Entschluss gefasst, die Anzahl der zu genehmigenden Parkplätze zu reduzieren. Aus diesem Grund erfolgte von nast consulting eine Überarbeitung des Parkplatzkonzeptes. Die Neufassung des Parkplatzkonzeptes ist den o.a. technischen Einreichunterlagen „zweite Ergänzung ./T8b“ im Detail zu entnehmen. In der „zweiten Ergänzung ./U4b“ zum Fachbereich Verkehr wird neben Details zu einzelnen Fragestellungen der am 6.3.2014 öffentlich durchgeführten Verhandlung eingegangen und vor allem Anmerkungen zu den Einwendungen der Landesumweltanwaltschaft (LUA) und eine detaillierte Stellungnahme zu Einwendungen von IBV-Fallast abgegeben. Unabhängig davon sind bereits Antworten auch zu den Verkehr betreffenden Fragestellungen im Protokoll der Verhandlungsschrift vom 6.März 2014 festgehalten. Für den SV für Verkehr sind diese Darlegungen nur eine Bestätigung der bereits im Februar 2014 abgegebenen Inhalte des ersten Sachverständigengutachtens, wobei anzuführen ist, dass bereits für die Erstellung dieses Gutachtens dem SV für Verkehr ergänzende Verkehrsuntersuchungen aus der Region (z.B Verkehrsuntersuchung Shopping Neusiedl, erstellt von Ziv.Ing. Rosinak & Partner, Mai 2012) zur Verfügung standen und daher ein erweiterter Wissensstand über die verkehrlichen Gegebenheiten und Wirkungen in der Region bestand. Zum „modifizierten Projekt – zweite Ergänzung ./U4b“ wird vor allem unter Punkt 2.9 Anmerkungen zu M3 – Lageplan Parkplatzkonzept, Aktualisierung M3 – Neuer Parkplatz eingegangen und entspricht der Darstellung der technischen Einreichunterlage ./T8b. Unter Punk 2.10 Anmerkungen zu F2 – wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung der Fußwegverbindung zwischen den Galerien/Arkaden und dem neuen Parkplatz zurückgezogen wurde und nicht mehr Bestandteil des einzureichenden Vorhabens ist. Die zentrale Erschließung des 4 Designer Outlet Parndorf erfolgt künftig über die Fußwegverbindung F3, die durch eine Querungshilfe verkehrssicher geführt wird. 3. Befund/Projektbeschreibung – Aktualisierter Lageplan Parkplatz Phase 5 Auf die Aktualisierung des Lageplanes des Parkplatzes Phase 5 wird – wie bereits oben hingewiesen – in den „zweiten Ergänzungen zum Fachbereich Verkehr ./U4b und in den technischen Einreichunterlagen Fachbereich Verkehr ./T8b“ eingegangen. Auch die Architektur ./T1 – Nachreichung Lageplan und Austauscheinreichung Lageplan Müllinseln (KROH & PARTNER) zeigt die Verkehrsführung der einzelnen Fahrgassen des Parkplatzes und die Zu- bzw. Abfahrten vom/zum umgrenzten Straßennetz und bietet eine gute Übersicht der Verkehrswege im gesamten Areal. 3.1 Zu- und Abfahrt zum Parkplatz bzw. zu den Stellplätzen Für die Zufahrt zum Parkplatz ist bereits auf der Ringfahrbahn ein Linksabbiegestreifen angeordnet, der sich im Vorlaufbereich der Verbindungsstraße Neu als einstreifige Parkplatzzufahrt fortsetzt. Die Aufschließung des neuen Parkplatzes ist über diese bereits errichtete Verbindungsstraße Neu konzipiert, welche die Verteilungsfunktion über die einzelnen Fahrgassen zu den Stellplätzen übernimmt. Die Verbindungsstraße Neu wird (im Inneren des Parkplatzes) als zweispurige, mit einer Sperrlinie getrennte Einbahn geführt. Im Endausbau steht somit zur Verteilung zu den Stellplätzen des Parkplatzes A als auch zum Parkplatz B jeweils ein Fahrstreifen zur Verfügung. Zur Entleerung der beiden Parkplätze sind 2 Ausfahrten vorgesehen, wobei vom größeren Parkplatz A (867 Stellplätze) beide Ausfahrten angenommen werden können – sowohl die Ausfahrt zur Gemeindestraße 3 in direkter Richtung zur A4, als auch die Ausfahrt zur Ringfahrbahn in Richtung B 50. Vom kleineren Parkplatz B (336 Stellplätze) führt die Ausfahrt direkt auf die Ringfahrbahn in Richtung B50. Diese Ausfahrt weist für die Einfädelungsvorgänge in die Ringfahrbahn einen Beschleunigungs- bzw. Verflechtungsfahrstreifen auf. Durch diese geplante Verkehrsführung wird vor allem über die Anschlussstelle Neusiedl/Gewerbepark eine gute/direkte Erreichbarkeit der Parkplätze A + B (Zufahrt) sichergestellt und durch die getrennten Abfahrtsmöglichkeiten wird das höchst- bzw. höherrangige Straßennetz auf relativ kurzen Wegen erreicht. Dadurch ergeben sich geringe Suchfahrten, die durch entsprechende Wegweisung und durch eindeutige Bodenmarkierungen weiter reduziert werden können. 3.2 Stellplätze Die neue Parkplatzplanung sieht ebenfalls eine Gestaltung des Parkplatzes in 2 Ausbaustufen (Phase A und Phase B) mit einer reduzierten Stellplatzzahl in beiden Bereichen vor. Es werden 867 Stellplätze für die Phase A und 336 Stellplätze für die Phase B angegeben. Demzufolge ergibt sich bei Projektrealisierung eine Gesamtstellplatzzahl von 1.203 PKW. Dies entspricht - gegenüber dem Letztentwurf 5 mit insgesamt 1.734 Stellplätzen für Kfz - einer (freiwilligen) Reduktion von 531 Stellplätzen. Durch die geplante Errichtung der Phase 5 im Bereich des Parkplatzes Arkaden sind 435 bestehende Stellplätze zu verlegen. Auf Grund des Vorhabens der Erweiterung der Verkaufsfläche auf 3.936,00 m² mit Gastronomiebereich bzw. 3.652,40 m² ohne Gastronomie ergeben sich entsprechend dem Burgenländischen Raumplanungsgesetz 220 (ohne Gastro) bzw. 237 (mit Gastro) zusätzlich erforderliche Stellplätze für Kraftfahrzeuge. Unter diesen Anforderungen ist bei dem nun aktualisierten Parkplatz Phase 5 ein zusätzliches Stellplatzangebot von 531 Stellplätzen gegeben. Bei beiden Parkplatzflächen ist eine Fahrgassenbreite von 6,00m vorgesehen und eine Senkrechtparkordnung von 90° geplant. Die Parkflächentiefe wird mit 4,30m und 0,70m Überhang zur Entwässerungsmulde angeführt, wodurch sich eine Gesamttiefe der Parkstände mit 5,00m ergibt. Die Breite der Parkstände wird mit 2,50m angegeben. 3.3 Fußgängerverkehr im Bereich des Parkplatzes - Gehwege Im Bereich des Parklatzes sind zur Bündelung des Fußgängerverkehrs Gehwege angeordnet. Im Zuge der bereits errichteten Verbindungsstraße Neu zwischen Ringfahrbahn und Gemeindestraße sind beidseits Gehwege geplant. Innerhalb des Parkplatzes A ist weiters ein Gehweg als Verbindung zur Ringfahrbahn mit Querungshilfen (einerseits als Vorbereitung für eine mögliche Verbindung zum Bereich Hofer, andererseits zum Rastplatz bzw. Spielplatz nächst den Arkaden bzw. zum Parkplatz Süd) und ein weiterer zur Sammlung des Fußgängerverkehrs mit dem Zusammenschluss des Gehweges der Verbindungsstraße vorgesehen. 3.4 Fußwegverbindungen außerhalb des Parkplatzes Einerseits erfolgt durch die Anlage von Gehwegen im Bereich des Parkplatzes auch eine über den Parkplatz hinausreichende Betrachtung durch einen möglichen Anschluss des Bereiches Hofer und Arkaden West. Andererseits wurde die beim Erstentwurf vorgesehene Fußwegverbindung zwischen dem neuen Parkplatz und den Galerien (lt. Lageplan Architektur Arkaden Mitte) im vorgelegten modifizierten Projekt nicht mehr verfolgt und war daher vorerst nicht mehr Bestandteil des eingereichten Vorhabens. Durch die unter Pkt. 5a gemachten Anmerkungen des SV in dem am 19. August 2014 vorgelegten Gutachten erfolgte eine am 3.9.2014 nachgereichte Stellungnahme von nast consulting auch zu den Fußgängerverbindungen, wo aus der Sicht des Projektwerbers zugesichert wird, dass im Rahmen einer Bewilligung des eingereichten Vorhabens Gespräche mit den betroffenen Grundstücksbesitzern im Bereich möglicher Fußwegverbindungen durchgeführt werden, um eine verkehrssichere und mit entsprechender Qualität geführte Fußgängerverbindung mit möglichst guter Erreichbarkeit der Galerien/Arkaden und des Parkplatzes zu forcieren. Entsprechend dieser Aussage und der in dieser Stellungnahme erfolgten Darstellung der möglichen Gehlinien ist die Umsetzung der Zielvorgabe „sichere Fußgängerführung“ gegeben. 6 3.5 Radverkehr Bei der Verkehrsuntersuchung Business Zone Parndorf – Neusiedl am See (durchgeführt von nast consulting, Sept.2009) wurde ein Radverkehrsnetz konzipiert, welches eine Qualität verbessernde Maßnahme darstellte. Der derzeit bestehende und beschilderte Radweg, welcher zwischen Ringfahrbahn und Arkaden liegt, wird als Bestandteil des Radwegenetzes beibehalten und wird als Bestand weiterhin zwischen „alter Müllsammelstelle“ bzw. Parkplatz Süd und Forum (Phase 4) geführt. Etwa mittig der Arkaden erfolgt die Radverkehrsführung mit einer Querung der Ringfahrbahn in Richtung Gemeindestraße 3 bzw. in der Gegenrichtung von der als Einbahn geführten Gemeindestraße 3 zum Radweg. Auch dieser Anschluss entspricht dem Bestand. 4. Gutachten Aufbauend auf die bereits von nast consulting vorgelegte Untersuchung und vor allem durch die in den „zweiten Ergänzungen“ erweiterten Darlegungen, Berechnungen, Beschreibungen und Stellungnahmen zu den im Zuge der öffentlichen Verhandlung vom 6.3.2014 gestellten Fragen und den von nast consulting und KROH & PARTNER schriftlich vorgelegten Stellungnahmen (Sept.+Okt. 2014) zu den Ausführungen im ersten Gutachten des SV für Verkehr (19.8.2014) kann eine fachliche Beurteilung nach einschlägigen Regelwerken mit einer zusammenfassenden Bewertung vorgenommen werden. In der Zusammenfassung erfolgt somit eine ganzheitliche Beurteilung der inhaltlichen Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit des von nast consulting dargelegten Verkehrskonzeptes und der technischen Einreichunterlagen mit einer Beurteilung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrsablaufes im inneren Straßennetz des Designer Outlet Parndorf Projekt Phase 5. 4.1 Untersuchungsmethodik und Untersuchungsszenarien Der von nast consulting getroffene Ansatz bezüglich der Zuwachsraten des MIV von 1% ist aufgrund der angeführten Vorhaben im Bereich des ÖV und Radverkehrs und den heutigen wirtschaftlichen Bedingungen nachvollziehbar. Erwähnenswert ist, dass die Zuwachsrate von 1% auch in anderen Verkehrsuntersuchungen für den Raum Neusiedl am See (siehe Pkt.2 Verkehrsuntersuchung Shopping Neusiedl) herangezogen wurde. Durch diese Übereinstimmung zeigt sich nicht nur ein Gebietsübergreifender Ansatz, der als realistisch anzusehen ist. Die methodische Vorgangsweise, ausgehend von Verkehrserhebungen bzw. Auswertungen von vorhandenen Zählstellen, den Prognosehorizont mit 10 Jahren anzusetzen und für die Ermittlung von Verkehrsprognosen ein gängiges EDVgestütztes Verkehrsmodellprogramm einzusetzen, entspricht dem Stand des heutigen Verkehrsplanungsprozesses. Im Rahmen der gegenständlichen 7 Verkehrsuntersuchung ist mit dem getroffenen Prognosezeitraum ein richtiger Ansatz gewählt. Die Darstellungen der 3 Untersuchungsszenarien – Bestandssituation 2012, Nullszenario 2022 und Planungsszenario 2022 – mit den verkehrlichen Auswirkungen auf das Straßennetz zeigt eindeutig die Wirkungen von einzelnen Maßnahmen und können als schlüssig beurteilt werden. Die getroffenen Aussagen zur Veränderung des Verkehrsablaufes durch den Bau der Rampe 500 von der B50 zur A4 Richtung Wien und durch die Verbreiterung der B50 auf 4 Fahrstreifen zwischen den Knoten K3 – K5 bzw. K6 sind nachvollziehbar und plausibel, insbesondere wenn man auch die Darstellungen der Verkehrsrelationen, der Phaseneinteilung und die Berechnungswerte der Leistungsfähigkeit einbezieht. 4.2 Ermittlungsverfahren: Verkehrserzeugung, -verteilung, -potential und induzierter Gesamtverkehr Die dargelegte Untersuchungsmethodik und die getroffene Modellierung sind als schlüssig zu beurteilen. Auch die im Bericht erläuterte Verkehrsverteilung für die Bereiche Einkauf und Freizeit, Produktion und Dienstleistung sowie Lebensmittel ist nachvollziehbar. Die zum Thema Verkehrspotential angeführte, von nast consulting entwickelte und zur RVS 02.01.13 (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) alternative Berechnungsmethode für die Verkehrserzeugung nach Branchen bzw. im gegenständlichen Fall nach der „Bruttogeschäftsfläche“ ist als schlüssig zu beurteilen, ebenso wie der angeführte induzierte Gesamtverkehr. Die Berechnung der Verkehrserzeugung weist im Vergleich zum Verfahren der RVS ein hohes Maß an Übereinstimmung zum tatsächlichen (gezählten) Verkehr auf und ist daher als geeignetes Verfahren anzusehen. 4.3 Verkehrsdaten und Leistungsfähigkeiten Zur Beurteilung der Schlüssigkeit der von nast consulting vorgelegten Unterlagen standen dem Gutachter weitere Verkehrsuntersuchungen, u.a aus dem Raum Neusiedl am See (siehe Pkt. 2) zur Verfügung. Abschätzungen bzw. Vergleiche im Gesamtraum zeigen, dass die dargelegten Grunddaten als stimmig zu bezeichnen sind. Die dargelegten Berechnungen der Leistungsfähigkeiten und der Staulängen, sowohl für die Bestandssituation 2012 als auch für die Prognoseszenarien 2022 entsprechen der in verkehrstechnischen Richtlinien angeführten Vorgangsweise. Es zeigt sich durchgehend, dass alle maßgebenden Kreisverkehre bzw. Kreuzungen in Spitzenstunden leistungsfähig sind und ausreichend Kapazitätsreserven aufweisen. 8 4.4 Aktualisierter Lageplan Parkplatz Phase 5 In der unter Pkt.3 angeführten Projektbeschreibung (Befund) werden die wesentlichen Planungselemente, wie die Dimensionierung der Stellplätze, der Fahrgassen und Planungsansätze bei der Fußwegplanung beschrieben, auf das Radverkehrsnetz hingewiesen und auch das Thema Verkehrssicherheit behandelt. Die dargestellte Zufahrt bzw. die Ausfahrten vom Parkplatz sind durch AbbiegeBeschleunigungs- bzw. Verflechtungsfahrstreifen derart konzipiert, dass eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung erfolgen kann und dadurch eine entsprechend gute Verkehrsqualität gegeben ist. Weiters wird bei der gewählten Aufschließung des Parkplatzes sowohl bei der Zufahrt als auch bei der Abfahrt ein kurzer Weg von/zur hochrangigen A4 und der Landesstrasse B50 erreicht, wodurch Umwegfahrten minimiert werden. Dadurch ergibt sich nicht nur auf den Verkehrsablauf, sondern auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt ein positiver Effekt. Um diese Wirkungen zu verstärken ist ein entsprechendes Verkehrsleitsystem (Wegweisung und auffällige Bodenmarkierungen mit Piktogrammen) einzusetzen. Dies lässt sich durch verkehrstechnische und -psychologische Untersuchungen belegen. Es ist daher sinnvoll, ein derartiges Zielführungskonzept in das Verkehrskonzept zu integrieren. In der nachgereichten Stellungnahme von nast consulting wird auch darauf eingegangen und eindeutig darauf hingewiesen, dass die Ausarbeitung eines grundsätzlichen Parkleitsystems für das Designer Outlet Parndorf bereits vor der Einreichung zur Umweltverträglichkeitserklärung der Phase 5 seitens des Projektwerbers beauftragt wurde und nach Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung in einem nächsten Schritt durchgeführt wird. Die Inhalte dieses Parkleitsystems (Zielführungs- Wegweisungskonzeptes) sind nicht Gegenstand der Beurteilung in diesem Verfahren, so dass die vorgelegte Aussage der bereits erfolgten Beauftragung eine positive Beurteilung ergibt. Es erfolgt lediglich eine Anmerkung für die Bearbeitung des Parkleitsystems: Die Wegweisung soll nicht nur auf Fernziele außerhalb des Outlet Center Parndorf abgestimmt sein, sondern auch relevante Ziele im Inneren des Geländes und auch ein Stellplatzzuordnungssystem umfassen. In abgestimmter Art sind auch Bodenmarkierungen mit entsprechenden Zielangaben einzusetzen, so kann beispielsweise für die Ausfahrt Richtung A4 im Bereich der „aufgespaltenen“ Ringfahrbahn auch durch Bodenmarkierungen/Piktogramme auf die Fahrtrichtung A4 bzw. B50 hingewiesen werden. Entsprechend der in der Projektbeschreibung, d.h. im Befund dargelegten Ermittlung der erforderlichen Stellplätze ergibt sich beim aktualisierten Parkplatz Phase 5 ein zusätzliches Stellplatzangebot von 531 Stellplätzen. Es werden mehr Stellplätze als notwendig errichtet. Diese stellen eine Reserve für saisonale Schwankungen der Kundenzahlen sowie für Sonderveranstaltungen dar. Da in den entsprechenden verkehrstechnischen Richtlinien derzeit keine Obergrenzen für ein freiwillig zu schaffendes Stellplatzangebot festgeschrieben sind, ist das „Mehr an Stellplätzen“ als zulässig zu beurteilen. Die dargelegten Dimensionierungen der Fahrgassen und der Stellplätze entsprechen einschlägigen Richtwerten und sind daher als stimmig einzustufen. Positiv hervorzuheben ist bei der Dimensionierung der Stellplätze die zur Anwendung kommende Breite von 2,50m – was gegenüber Stellplätzen bei anderen Parkplätzen 9 bzw. in Tiefgaragen als großzügig dimensioniert zu bezeichnen ist und daher auch im Sinne der Verkehrssicherheit (volkswirtschaftliche Kosten bei Sach- Parkschäden) positiv zu beurteilen ist. Für einzelne Gehlinien sind Gehsteige zur Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger angeordnet; in den Fahrgassen tritt entsprechend dem System „Parkplatz“ Mischverkehr zwischen zu- und abfahrenden Pkw (auch Parkplatzsuchverkehr) und Fußgänger (ein/aussteigende Fahrzeuglenker/Mitfahrer) auf. Um auch hier ein verträgliches und sicheres Miteinander zu erreichen, d.h. zur Gewährleistung der erforderlichen Verkehrssicherheit, sind für den Parkplatz in einer getrennt von diesem Verfahren zu führenden behördlichen Verkehrsverhandlung ergänzende Verkehrsmaßnahmen zu beurteilen. 4.5 Fußwegverbindungen außerhalb des Parkplatzes Die im Erstentwurf geplante Fußwegverbindung zwischen den Galerien/Arkaden und dem neuen Parkplatz wurde in die aktualisierte Planung nicht aufgenommen. Den Anmerkungen des SV in dem am 19. August 2014 vorgelegten Gutachten war zu entnehmen, dass entsprechend dem Stand der Wissenschaft bei der Ausarbeitung von Verkehrs- bzw. Erschließungskonzepten, insbesondere für den Fußgängerverkehr, auf übergreifende Verbindungen und möglichst auf direkte Wunsch/Gehlinien einzugehen ist, unabhängig von den Besitzverhältnissen der Grundstücke. Dieser Zielsetzung wurde nun durch die nachgereichte Stellungnahme von nast consulting entsprochen, indem eine Fußwegverbindung zwischen dem Parkplatz und den Arkaden mit entsprechender Qualität gesucht und auch vorgeschlagen wurde ( Abb.1: Berücksichtigung der Fußgängerverbindung/Gehlinie Arkaden/Parkplatz; Stellungnahme nast consulting, 3.9.2014). 4.6 Radverkehr Für den Radverkehr wird keine Änderung zum Bestand angestrebt. Da das Radverkehrsnetz insgesamt als eine Qualitätsverbessernde Maßnahme bezeichnet werden kann, ist die Beibehaltung des Bestandes, nicht nur im tangentialen Bereich der Ringfahrbahn, sondern auch die bestehende Führung ins Innere des Areals (Gemeindestraße) zu befürworten (siehe nast consulting, Bericht Jänner 2013, Abb.14). Es ist daher weiterhin das Bestandssystem positiv zu beurteilen. 5. Zusammenfassung Im Rahmen des UVP-Verfahren Outlet Center Parndorf, Phase 5, modifiziertes Projekt, wurde für den Fachbereich Verkehr die von nast consulting vorgelegte Verkehrsuntersuchung mit den „zweiten Ergänzungen“ geprüft und hinsichtlich der Schlüssigkeit beurteilt. Weiters wurden die am 3.9.2014 von nast consulting und die am 7.10.2014 von Kroh & Partner nachgereichten Stellungnahmen zu Anmerkungen im Gutachten des SV vom 19.August 2014 eingearbeitet und in den Schlussfolgerungen berücksichtigt. 10 Nutzungserweiterungen in der gegenständlichen Art führen erfahrungsgemäß zu einer höheren Verkehrsintensität. Eine wesentliche Aufgabe für den Projektanten ist daher durch Berechnungen der Leistungsfähigkeiten von Kreuzungen bzw. gegenständlich auch von Kreisverkehren und den zufließenden Strecken den Nachweis für einen reibungslosen Verkehrsablauf zu erbringen. Die methodische Vorgangsweise, von Verkehrserhebungen bzw. Auswertungen von vorhandenen Zählstellen auszugehen und für die Ermittlung der Verkehrsprognosen ein gängiges EDV-gestütztes Verkehrsmodellprogramm einzusetzen, entspricht dem Stand des heutigen Verkehrsplanungsprozesses. Die vorgelegten Daten sind nachvollziehbar und als schlüssig zu beurteilen. Im Detail wurde bei der Planung des modifizierten Parkplatzes Phase 5 auf Leichtigkeit und Flüssigkeit des motorisierten Verkehrs Bedacht genommen, insbesondere durch die Einplanung von Sonderfahrstreifen, Abbiege-, Beschleunigungs- bzw. Verflechtungsfahrstreifen. Dadurch ist eine günstige Wirkung auf die Leistungsfähigkeit und gleichzeitig ein Sicherheitsgewinn gegeben. Durch die Einbeziehung des Fußgänger- Öffentlichen- und Radverkehrs wurde insgesamt dem in der StVO verankerten Grundgedanken nach Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrsablaufes Rechnung getragen. Bei der zusammenfassenden Gesamtbeurteilung ist festzuhalten, dass bei den Berechnungsverfahren einschlägige Richtlinien beachtet wurden bzw. grundsätzlich der Stand der Wissenschaft einbezogen wurde. 6. Kurzfassung Wie bereits dem Gutachten und der Zusammenfassung zu entnehmen ist, sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen für die fachliche Beurteilung ausreichend aufbereitet und in den Berechnungen und Aussagen nachvollziehbar, stimmig und schlüssig und für eine zusammenfassende Bewertung geeignet. Auf Basis dieser Daten sind in Bezug auf das eingereichte Projekt für den Fachbereich Verkehr keine wesentlichen Beeinträchtigungen und daher keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrsablaufes im gegenständlichen Straßennetz zu erwarten. Zusammenfassend wird ausgeführt, dass aus verkehrstechnischer Sicht gegen das gegenständliche Projekt in der vorliegenden Fassung keine Bedenken bestehen. Gerasdorf, 27.11.2014 Ing. Erwin Schrammel Ing. Erwin Schrammel 2201 Gerasdorf Raimundweg 3 Tel.: 0699 19 13 08 48 E-Mail: erwin_schrammel @aon.at 11