Ehe in CH fuer THA_DE
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Ehe in CH fuer THA_DE
SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFT Merkblatt für Eheschliessungen in der Schweiz Die kommunalen Zivilstandesämter sowie die kantonalen Aufsichtsbehörden sind in der Schweiz für Fragen im Zusammenhang mit einer Eheschliessung zuständig und geben Auskunft über die Formalitäten sowie über die von den Brautleuten einzureichenden Dokumente und Akten. Brautleute mit Wohnsitz in der Schweiz sollten sich deshalb grundsätzlich beim Zivilstandesamt des voraussichtlichen Trauungsortes über den vorgesehenen Ablauf informieren. Für Schweizer Bürger mit Wohnsitz oder momentanem Aufenthalt in Thailand, sowie für thailändische Partner sieht der Ablauf zur Ehevorbereitung wie folgt aus: Vorsprache am Schalter dieser Botschaft, wobei die nachstehend erwähnten Dokumente vorgelegt werden müssen. Für den schweizerischen Partner: Sofern der schweizerische Partner in Thailand Wohnsitz hat oder bis zur Eheschliessung nicht in die Schweiz zurückkehrt, wird das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung am Schalter entgegengenommen. Dazu müssen folgende Dokumente zusätzlich vorgelegt werden: v v v Personenstandsausweis, nicht älter als sechs Monate Wohnsitzbestätigung, nicht älter als sechs Monate (wird für bei der Botschaft angemeldete Auslandschweizern durch diese Vertretung ausgestellt) Pass Der Personenstandsausweis kann bei der Heimatgemeinde, die Wohnsitzbestätigung bei der Wohnsitzgemeinde angefordert werden. Für den thailändischen Partner: v v v v v Kopie des vom Schweizer Partner ausgefüllten „Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung“, falls der in der Schweiz wohnhafte Partner nicht anwesend ist. Hausregister (Tabienban) für die vergangenen sechs Monate Geburtsurkunde mit Angabe von Elternnamen (Vor- und Familiennamen) Zivilstandsnachweis (ledig, geschieden, verwitwet), nicht älter als sechs Monate Auszug aus dem Familienregister (Zentralregisteramt, Thanon Nakhon Sawan, Khet Dusit, Bangkok 10300, Tel. 02 356 96 58) v Auszug aus dem Scheidungsregister (falls geschieden) v Todesurkunde des verstorbenen Ehepartners (falls verwitwet) v Thailändischer Pass oder thailändische Identitätskarte (falls kein Pass vorhanden) v Urkunden über Namens- bzw. Vornamensänderungen v Für gemeinsame Kinder: v Geburtsurkunde v Thailändischer Pass v Vaterschaftsanerkennung (wenn möglich) v Diese Urkunden müssen im Original bzw. als offizielle, beglaubigte Kopien eingereicht werden. Embassy of Switzerland 35 North Wireless Road, (Thanon Witthayu) Bangkok 10330 G.P.O. Box 821, Bangkok 10501 Telefon: 02 253 01 56-60, Fax: 02 255 44 81 [email protected] www.eda.admin.ch/bangkok 1/2 Die Urkunden in thailändischer Sprache müssen durch ein Übersetzungsbüro (Liste siehe www.eda.admin.ch/bangkok) in eine Schweizer Amtssprache (D, F oder I) übersetzt werden. Die Schweizer Vertretung behält sich das Recht vor, die Beglaubigung der Dokumente durch das thailändische Aussenministerium zu verlangen. Die kantonalen Aufsichtsbehörden können ausserdem weitere Unterlagen einfordern. Alsbald alle benötigten Dokumente beschafft sind, werden anlässlich der Schaltervorsprache folgende Formulare ausgefüllt: • • Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung Diese Botschaft übermittelt das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung sowie die Erklärungen betreffend die Voraussetzung für die Eheschliessung zusammen mit den erwähnten Dokumenten via das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen in Bern dem für die Trauung zuständigen Zivilstandesamt. Familiennamen: Die Zivilstandsämter in der Schweiz oder die schweizerische Vertretung erteilen vor der Heirat Auskunft über die Namensführung nach der Eheschliessung. Gebühren: Die Gebührenerhebung dieser Vertretung richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz vom 29.11.2006 sowie der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) vom 27.10.1999. Bei Abgabe der Dokumente wird eine Gebühr, zahlbar in Lokalwährung, im Gegenwert von ca. CHF 305.00 einverlangt. Einreise bzw. Wohnsitznahme in der Schweiz: Ausländische Ehepartner, benötigen eine Einreisebewilligung der zuständigen kantonalen Fremdenpolizei. Das Einreisegesuch (3-fach), zusammen mit 3 Fotos, ist bei dieser Botschaft einzureichen und wird der Fremdenpolizei unterbreitet. Die Bearbeitungszeit bis zum Erhalt der Einreisebewilligung dauert zirka 8 Wochen. Wünscht der Gesuchsteller nach der Heirat Wohnsitz in der Schweiz zu nehmen, sollte er sich ausserdem einen Auszug aus dem thailändischen Strafregister besorgen (auf Englisch oder in eine der Schweizer Landessprache übersetzt). Der Strafregisterauszug kann an folgender Adresse bezogen werden: Police Clearance Service Center, Special Branch Bureau, Section 3, Royal Thai Police, Rama I Rd. Pathumwan, Bangkok 10330, Tel. 02 205 21 68-9 Eintrag der Eheschliessung in Thailand (für Identitätskarte, Hausregister, Pass): Um die Eheschliessung in Thailand registrieren zu lassen, müssen sich die Eheleute an die thailändische Vertretung in der Schweiz wenden. Diese wird den Eheschein übersetzen und beglaubigen. Diese beglaubigten Dokumente (Eheschein + Übersetzung) müssen anschliessend durch die Eheleute beim thailändischen Aussenministerium überbeglaubigt werden, um in Thailand die Identitätskarte/Pass erneuern bzw. ändern zu können. Bangkok, 03.01.2011 Embassy of Switzerland 35 North Wireless Road, (Thanon Witthayu) Bangkok 10330 G.P.O. Box 821, Bangkok 10501 Telefon: 02 253 01 56-60, Fax: 02 255 44 81 [email protected] www.eda.admin.ch/bangkok 2/2