09 Protz-Franke.ppt [Kompatibilitätsmodus]

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09 Protz-Franke.ppt [Kompatibilitätsmodus]
Jugend braucht Vernetzung
zur Zusammenarbeit von
Suchthilfe, Jugendhilfe und weiteren Arbeitsfeldern
Berlin, 12. Januar 2011
Welche (psychosozialen) Betreuungsmassnahmen sind
von wem und mit wem für Jugendliche mit
schädlichem oder abhängigem Suchtverhalten
notwendig?
Dr. Christine Protz-Franke, BALANCE gGmbH, Haus an der Polz
• Problematischer Drogenkonsum
(Suchtgefährdung/Drogenabhängigkeit)
Schulpflicht/
Berufsausbildung
gefährdet/abgebrochen
Schwerwiegende Konflikte
im Elternhaus
Kein geregelter/strukturierter
Alltag
Straffälligkeit
• Doppeldiagnose
1
Abgeleiteter Hilfebedarf
•.
•.
•.
•.
•.
•
Zukunftsorientierung / Zielsetzungen
Klare Handlungsstrukturen und Regeln
Verlässliche Beziehungen
Verantwortungsübernahme
Alltagsbewältigung / Freizeitbeschäftigung
Begleitende Angebote für besondere Problembelastungen wie
Doppeldiagnosen und Delinquenz
•. Auseinandersetzung mit dem Drogenkonsum
Ziel von (psychosozialen) Bereuungsmaßnahmen
• Frühzeitig in die beginnende Suchtkarriere eingreifen
• Ausstieg aus dem problematischen Drogenkonsum
unterstützen
• Einstieg in die Gesellschaft (wieder Teilhabe) fördern
Nachreifung gewährleisten bei der Erledigung von
Entwicklungsaufgaben
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Mögliche Betreuungsmaßnahmen
Beratung (Suchtberatung, Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), Fachärzte, Schule, Berufsausbildung)
Ambulante Maßnahmen (Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), ambulante Betreuung, ambulante Therapie –
insbes. § 35a SGB VIII)
Stationäre Maßnahmen nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung)
mit spezialisiertem Angebot für Jugendliche
mit psychiatrischen Störungsbildern (§ 35a)
im Rahmen der Jugendberufshilfe ( §13)
mit Unterbringungsbeschluss (§ 1631b BGB)
Eltern
Vormund
Jugendgerichtshilfe
Fachärzte
Fachkliniken
Beratung
Schule
Berufsausbildung
Ambulante
Maßnahmen
Soziale Dienste
der Justiz
Stationäre
Maßnahmen
Amtsgericht
Jobcenter
Polizei
Selbsthilfe-
Nachsorgeträger
3
Die Entstehung von problematischem
Drogenkonsum und dessen Auswirkungen
erfasst alle Lebensbereiche – also müssen
auch alle Lebensbereiche in die
Rehabilitation einbezogen werden.
niedergelassene
Fachärzte
Freizeiteinrichtungen
Kinder- und
Jugendpsychiatrie
Jugend-/Suchthilfeeinrichtung
Jugendamt
Sozialamt
KJPD,ASD, Vormundschaft,
Jugendgerichtshilfe . . .
Selbsthilfe
Soziale Dienste
der Justiz
Amtsrichter
Polizei
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Innere Vernetzung
•
•
•
•
•
•
Sozialpädagogische Betreuung
Psychologische Therapie
Arbeitstherapie
Integrierte Oberschule „An der Polz“
Berufsausbildung
Elternarbeit
Wirkungsorientierte Arbeit durch
1.
Berliner Arbeitsgruppe Jugend und Sucht
2.
Brandenburger Arbeitskreis Stationäre
Jugendsuchthilfe
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Ziel: Balance finden im Leben
Teilhaben durch Ausstieg aus dem Drogenkonsum und
Einstieg in das gesellschaftliche Leben
Balance gGmbH
„Haus an der Polz“, 16775 Gransee OT Seilershof
[email protected]
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