Cosplay - Leipziger Buchmesse
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Cosplay - Leipziger Buchmesse
Generelle Hinweise für Cosplayer auf der Leipziger Buchmesse Die Leipziger Buchmesse hatte 2012 rund 163.500 Besucher. Damit allen Messebesuchern die Buchmesse als tolles Ereignis mit guten Gesprächen und vielen schönen Erlebnissen in Erinnerung bleibt, möchten wir Cosplayern hier einige wichtige Hinweise zum Messebesuch, zur Kostümgestaltung und zu den Waffenregelungen geben. Zu den getroffenen Regelungen haben wir uns auch mit dem animexx e.V. abgestimmt. Kostümgestaltung Die Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Oberkörper, Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein. Obszöne Gesten/Handlungen sind ebenfalls untersagt. Bei Verstoß droht Ausschluss von der Leipziger Buchmesse. Cosplayer müssen darauf achten, dass großzügig ausladende Kostüme so gestaltet sind, dass sie problemlos durch Gänge, Röhren und Türen passen und andere Besucher nicht behindern. Wir bitten alle Cosplayer, sich zu Hause bzw. in ihren Hotelzimmern anzukleiden, zu stylen und zu schminken. Haare in den Waschbecken oder haarsprayvernebelte Sanitäreinrichtungen sind unfair den anderen Messebesuchern gegenüber und die Verursacher werden u. U. für die Reinigung der sanitären Anlagen haftbar gemacht. Kostüme, die Gewalt verherrlichen, die Darstellung von Verletzungen (z. B. blutverschmierte Kleidung) oder Kostüme mit Militär-Hintergrund (z. B. Armeeuniformen mit Stahlhelmen, Gewehren u.ä.) sind nicht zugelassen! Wir bitten alle Cosplayer, sich an das Abzeichengesetz zu halten, das die Darstellung bestimmter Zeichen und Symbole verbietet. Kostüme, die andere Besucher insbesondere Kinder zum Gruseln und Ekeln bringen (z. B. Zombies, Monster mit extrem verzerrten Gesichter), sind nicht zugelassen. Kleidungsaccessoires Bei Stachelarm- und -halsbändern dürfen die Stacheln eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein Ketten aus Holz und/oder Kunststoff müssen deutlich erkennbar zur Kleidung gehören Ketten aus Metall müssen so an der Kleidung befestigt sein, dass sie nicht abgenommen werden können Die Kleidung sollte keine scharfen Ecken und Kanten aufweisen Inlineskates, Scooter, Skateboards und Roller sind auf dem Messegelände nicht gestattet Waffenregelungen für Cosplayer Grundsätzliches Kaum ein Cosplay kommt ohne Waffen aus. Doch aus den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und aus unseren Pflichten als Veranstalter und Betreiber ergeben sich Richtlinien, die unbedingt eingehalten werden müssen. Wir führen deshalb auf der Leipziger Buchmesse einen „Kostümcheck“ durch. Gefährliche Gegenstände oder auch unzulässige Kostümierungen werden hier bewertet. Wir haben die nachfolgenden Regeln nicht aufgestellt, um Cosplay-Fans zu ärgern, sondern um die Rechte aller Besucher auf einen ungestörten Aufenthalt auf dem Messegelände zu sichern. Natürlich wissen wir, dass niemand mit seinem mühsam gebauten Cosplay-Equipment absichtlich Blödsinn anstellt, aber es könnte z.B. ein Unfall passieren oder eine andere Person in einem unbeobachteten Moment damit unqualifiziert hantieren. Erlaubte Waffenimitate Generell ist das Führen von Anscheinswaffen (also Waffenimitaten) und bestimmten Messern in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen verboten. Das gilt insbesondere für sämtliche Imitate von Feuerwaffen, Kriegswaffenimitate und Nachbildungen von „Pumpguns“. Personen, die sich mit einem waffenähnlichen Gegenstand ausrüsten und damit herumhantieren, gar kampfähnliche Situationen nachstellen, setzen sich der Gefahr aus, dass Besucher und Sicherheitspersonal ihr Spiel für echt halten und mittels Notwehr/Nothilfe eingreifen mit fatalen Folgen für alle Beteiligten. Anscheinswaffen haben daher grundsätzlich nichts in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen verloren! Ausgenommen von der Regelung sind Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind. Das sind Imitate, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreitet oder z.B. bunte Wasserpistolen. Sämtliche Imitate werden am Waffencheck geprüft und - wenn erlaubt - besonders gekennzeichnet. Zu den erlaubten Waffenimitate gehören unter Berücksichtigung der eben beschriebenen Bedingungen z.B.: Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik LARP-Waffen ("Live Action Role Play" - im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern) Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus Holz und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt) bis zu einer Gesamtlänge von max. 1,50 m Stäbe, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung dienen Bogen (nicht größer als 1,50 m) und Köcher, aber ohne Pfeile Reitgerten, Peitschen (nicht länger als 1,50 m, das gilt auch für den Schlag) Weitere Hinweise Wer sich weigert, eine Waffenimitationen prüfen und kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben. Wer auf dem Gelände mit einer nicht gekennzeichneten Waffe erwischt wird, erhält sofortiges Hausverbot für die gesamte Laufzeit der Messe. Alle Besucher führen Waffenimitate auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar. Das Sicherheitspersonal hat das letzte Wort und schätzt die Zulassung bestimmter Waffenmodelle oder auch von Kostümen je nach Besuchstag, Besucheraufkommen der jeweiligen Situation entsprechend ein. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Alle nicht zugelassenen Waffen werden am Waffencheck kostenpflichtig eingelagert und können nach dem Messebesuch wieder abgeholt werden. Öffnungszeiten Waffencheck Donnerstag bis Sonntag: 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr Von 17.00 bis 18.30 Uhr erfolgt nur noch die Ausgabe des abgegebenen bzw. einbehaltenen Cosplay-Equipments.