Newsletter 4 vom 26.08.2010

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Newsletter 4 vom 26.08.2010
Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e.V.
– Die Aktionärsvereinigung –
S d K e . V. ü M a x i m i l i a n s t r. 8 ü 8 0 5 3 9 M ü n c h e n
Deikon-Newsletter Nr. IV
SdK-Geschäftsführung
Maximilianstr. 8
80539 München
Tel.: (089) 20 20 846 0
Fax: (089) 20 20 846 10
Gläubigerversammlungen der Deikon GmbH
Mitteilung zur Stimmrechtsübertragung
E-Mail: [email protected]
Vorsitzender
Dipl.-Kfm.
Klaus Schneider
Sehr geehrte Damen und Herren,
Publikationsorgane
die Deikon GmbH hat die Inhaber der drei Hypothekenanleihen für den
13./14./15. September zu Gläubigerversammlungen eingeladen. Die einzelnen
Einladungen finden Sie unter http://www.deikon.de/hypothekenanleihen/glaeubigerversammlungen.html. Für jede einzelne Anleihe wird dabei eine separate
Gläubigerversammlung stattfinden. Die einzelnen Gläubigerversammlungen für die
Anleihen finden in folgender Reihenfolge statt:
AktionärsReport
AktionärsNews
Die Aktiengesellschaft
Internet
www.sdk.org
www.hv-info.de
www.anlageschutzarchiv.de
13. September: Anleihe 2005/2015 mit der WKN A0EPM0
14. September: Anleihe 2006/2016 mit der WKN A0JQAG
15. September: Anleihe 2006/2016 mit der WKN A0KAHL
Alle Versammlungen finden in der Burg-Wächter Castello, Düsseldorf statt und
beginnen jeweils um 11:00 Uhr. Die für Sie relevante Einladung müsste Ihnen in
den nächsten Tagen auch von Ihrem depotführenden Institut zugestellt werden.
Die Tagesordnungen der Versammlungen sehen die bereits angekündigte
Zinsreduzierung auf ein Prozent des Nominalwertes für drei Jahre (vom 01. Juli
2010 bis zum 30. Juni 2013) und den Verzicht auf bestimmte Rechte
(Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und Geltendmachung der Rechte aus der
Besicherung der Anleihen) vor.
Konten
Commerzbank
Wuppertal
Sollten Sie an der für Sie relevanten Versammlung selbst nicht teilnehmen, so können Sie die SdK mit der Vertretung Ihrer Stimmrechte beauftragen. Die SdK wird an
allen drei Versammlungen teilnehmen und dort die ihr übertragenen Stimmrechte
aller Anleiheinhaber vertreten. Unser endgültiges Abstimmungsverhalten steht
aktuell noch nicht fest, da wir noch auf diverse Informationen von Seiten der
Gesellschaft angewiesen sind, die bis heute nicht veröffentlicht worden sind.
Mittlerweile wurden zwar relevante Finanzkennzahlen auf der Internetseite der
Gesellschaft eingestellt, jedoch reichen diese Informationen für eine endgültige
Entscheidungsfindung nicht aus.
Nr. 80 75 145
BLZ 330 403 10
Postbank
Frankfurt/Main
Nr. 22 14 11 609
BLZ 500 100 60
Vereinsregister
München
Nr. 202533
Steuernummer
143/221/40542
USt-ID-Nr.
DE174000297
Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e.V.
– Die Aktionärsvereinigung –
Wir werden Sie aber rechtzeitig im Vorfeld der Versammlung über unser geplantes
Abstimmungsverhalten informieren. Mitglieder der SdK können uns dann ggf.
Weisung für ein abweichendes Abstimmungsverhalten zusammen mit der
Vollmachtserteilung übermitteln, die wir dann entsprechend ausführen werden. Für
Nicht-Mitglieder können wir keine Weisung annehmen; hierfür bitten wir um
Verständnis.
Zur Vertretung Ihrer Stimmrechte benötigen wir von Ihnen (zwingend!) für jede
Versammlung separat, sollten Sie unterschiedliche Anleihen im Depot haben,
A) eine Sperrbescheinigung Ihres depotführenden Instituts und
B) eine Vollmachtserklärung.
Bitte senden Sie uns beide Unterlagen zusammen und im Original auf dem Postweg
bis spätestens 09. September (eingehen bei uns) zu. Der genannte Termin gilt für die
Stimmrechtsübertragung aller drei Veranstaltungen! Vollmachten und
Sperrbestätigungen, die nach diesem Termin bei uns eingehen, können wir leider
aus verwaltungstechnischen Gründen nicht mehr für eine Vertretung berücksichtigen.
Die Sperrbescheinigung muss Ihnen Ihr depotführendes Institut ausstellen. Eine
Sperrbescheinigung bedeutet, dass die Depotbank Ihre Anleihen bis zum Ablauf der
jeweiligen Gläubigerversammlung sperrt und darüber eine Bescheinigung ausstellt.
D.h. vom Datum der Ausstellung an bis zum Ablauf der Gläubigerversammlung können Sie die Anleihen dann nicht mehr über die Börse veräußern. Halten Sie also
zum Beispiel eine Anleihe mit der WKN A0KAHL, dann muss diese bis einschließlich
15. September (Ablauf der Gläubigerversammlung) gesperrt werden. Eine
Sperrbescheinigung Ihres depotführenden Instituts muss ferner folgende Angaben enthalten:
– vollständiger Name und Anschrift des Anleiheinhabers
– Wertpapiername und Wertpapierkennnummer des Wertpapiers, das
gesperrt wird
– Nominalbetrag dieses Wertpapiers, und
– bis wann die Sperrung des Wertpapiers gültig ist (mindestens bis zum
Ablauf der jeweiligen Gläubigerversammlung!)
Also zum Beispiel:
„Hiermit bestätigen wir, dass Herr XY (Straße, PLZ, Ort) per xx.08.2010 Inhaber der
Anleihe XY mit der WKN A0KAHL im Nominalwert von XY Euro ist und wir diese
Anteile mindestens bis zum Ablauf der Gläubigerversammlung am XX. September
2010 gesperrt halten.“
Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e.V.
– Die Aktionärsvereinigung –
Neben dieser Sperrbestätigung benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht zur
Vertretung auf der Gläubigerversammlung. Ein Vollmachtsformular finden Sie beigefügt. Wir bitte Sie, dieses auszufüllen und unterschrieben zusammen mit der
Sperrbescheinigung Ihrer Bank im Original (!) an folgende Adresse zu senden (bitte
den o.g. Termin beachten):
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Maximilianstr. 8
80539 München
Unsere Mitglieder können Sich bei Fragen bezüglich der geplanten Restrukturierung
der Deikon GmbH gerne auch telefonisch (089 / 20 20 846-0) oder per Email
([email protected]) an uns wenden.
München, 26. August 2010
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.