Newsletter 4 vom 26.08.2010
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Newsletter 4 vom 26.08.2010
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. – Die Aktionärsvereinigung – S d K e . V. ü M a x i m i l i a n s t r. 8 ü 8 0 5 3 9 M ü n c h e n Deikon-Newsletter Nr. IV SdK-Geschäftsführung Maximilianstr. 8 80539 München Tel.: (089) 20 20 846 0 Fax: (089) 20 20 846 10 Gläubigerversammlungen der Deikon GmbH Mitteilung zur Stimmrechtsübertragung E-Mail: [email protected] Vorsitzender Dipl.-Kfm. Klaus Schneider Sehr geehrte Damen und Herren, Publikationsorgane die Deikon GmbH hat die Inhaber der drei Hypothekenanleihen für den 13./14./15. September zu Gläubigerversammlungen eingeladen. Die einzelnen Einladungen finden Sie unter http://www.deikon.de/hypothekenanleihen/glaeubigerversammlungen.html. Für jede einzelne Anleihe wird dabei eine separate Gläubigerversammlung stattfinden. Die einzelnen Gläubigerversammlungen für die Anleihen finden in folgender Reihenfolge statt: AktionärsReport AktionärsNews Die Aktiengesellschaft Internet www.sdk.org www.hv-info.de www.anlageschutzarchiv.de 13. September: Anleihe 2005/2015 mit der WKN A0EPM0 14. September: Anleihe 2006/2016 mit der WKN A0JQAG 15. September: Anleihe 2006/2016 mit der WKN A0KAHL Alle Versammlungen finden in der Burg-Wächter Castello, Düsseldorf statt und beginnen jeweils um 11:00 Uhr. Die für Sie relevante Einladung müsste Ihnen in den nächsten Tagen auch von Ihrem depotführenden Institut zugestellt werden. Die Tagesordnungen der Versammlungen sehen die bereits angekündigte Zinsreduzierung auf ein Prozent des Nominalwertes für drei Jahre (vom 01. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2013) und den Verzicht auf bestimmte Rechte (Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und Geltendmachung der Rechte aus der Besicherung der Anleihen) vor. Konten Commerzbank Wuppertal Sollten Sie an der für Sie relevanten Versammlung selbst nicht teilnehmen, so können Sie die SdK mit der Vertretung Ihrer Stimmrechte beauftragen. Die SdK wird an allen drei Versammlungen teilnehmen und dort die ihr übertragenen Stimmrechte aller Anleiheinhaber vertreten. Unser endgültiges Abstimmungsverhalten steht aktuell noch nicht fest, da wir noch auf diverse Informationen von Seiten der Gesellschaft angewiesen sind, die bis heute nicht veröffentlicht worden sind. Mittlerweile wurden zwar relevante Finanzkennzahlen auf der Internetseite der Gesellschaft eingestellt, jedoch reichen diese Informationen für eine endgültige Entscheidungsfindung nicht aus. Nr. 80 75 145 BLZ 330 403 10 Postbank Frankfurt/Main Nr. 22 14 11 609 BLZ 500 100 60 Vereinsregister München Nr. 202533 Steuernummer 143/221/40542 USt-ID-Nr. DE174000297 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. – Die Aktionärsvereinigung – Wir werden Sie aber rechtzeitig im Vorfeld der Versammlung über unser geplantes Abstimmungsverhalten informieren. Mitglieder der SdK können uns dann ggf. Weisung für ein abweichendes Abstimmungsverhalten zusammen mit der Vollmachtserteilung übermitteln, die wir dann entsprechend ausführen werden. Für Nicht-Mitglieder können wir keine Weisung annehmen; hierfür bitten wir um Verständnis. Zur Vertretung Ihrer Stimmrechte benötigen wir von Ihnen (zwingend!) für jede Versammlung separat, sollten Sie unterschiedliche Anleihen im Depot haben, A) eine Sperrbescheinigung Ihres depotführenden Instituts und B) eine Vollmachtserklärung. Bitte senden Sie uns beide Unterlagen zusammen und im Original auf dem Postweg bis spätestens 09. September (eingehen bei uns) zu. Der genannte Termin gilt für die Stimmrechtsübertragung aller drei Veranstaltungen! Vollmachten und Sperrbestätigungen, die nach diesem Termin bei uns eingehen, können wir leider aus verwaltungstechnischen Gründen nicht mehr für eine Vertretung berücksichtigen. Die Sperrbescheinigung muss Ihnen Ihr depotführendes Institut ausstellen. Eine Sperrbescheinigung bedeutet, dass die Depotbank Ihre Anleihen bis zum Ablauf der jeweiligen Gläubigerversammlung sperrt und darüber eine Bescheinigung ausstellt. D.h. vom Datum der Ausstellung an bis zum Ablauf der Gläubigerversammlung können Sie die Anleihen dann nicht mehr über die Börse veräußern. Halten Sie also zum Beispiel eine Anleihe mit der WKN A0KAHL, dann muss diese bis einschließlich 15. September (Ablauf der Gläubigerversammlung) gesperrt werden. Eine Sperrbescheinigung Ihres depotführenden Instituts muss ferner folgende Angaben enthalten: – vollständiger Name und Anschrift des Anleiheinhabers – Wertpapiername und Wertpapierkennnummer des Wertpapiers, das gesperrt wird – Nominalbetrag dieses Wertpapiers, und – bis wann die Sperrung des Wertpapiers gültig ist (mindestens bis zum Ablauf der jeweiligen Gläubigerversammlung!) Also zum Beispiel: „Hiermit bestätigen wir, dass Herr XY (Straße, PLZ, Ort) per xx.08.2010 Inhaber der Anleihe XY mit der WKN A0KAHL im Nominalwert von XY Euro ist und wir diese Anteile mindestens bis zum Ablauf der Gläubigerversammlung am XX. September 2010 gesperrt halten.“ Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. – Die Aktionärsvereinigung – Neben dieser Sperrbestätigung benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht zur Vertretung auf der Gläubigerversammlung. Ein Vollmachtsformular finden Sie beigefügt. Wir bitte Sie, dieses auszufüllen und unterschrieben zusammen mit der Sperrbescheinigung Ihrer Bank im Original (!) an folgende Adresse zu senden (bitte den o.g. Termin beachten): Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Maximilianstr. 8 80539 München Unsere Mitglieder können Sich bei Fragen bezüglich der geplanten Restrukturierung der Deikon GmbH gerne auch telefonisch (089 / 20 20 846-0) oder per Email ([email protected]) an uns wenden. München, 26. August 2010 Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.