Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt - Stadt Bitterfeld

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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt - Stadt Bitterfeld
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Amtsblatt
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Ausgabe Nr. 11
Juni 2014
8. Jahrgang
Erschienen am
13. Juni 2014
Aus dem Inhalt
Wirtschaft und Aktuelles
Veranstaltungen und Termine
Soziales und Sport
Glückwünsche Informationen Amtliche Bekanntmachungen Seite
Seite
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BitterfeldWolfen
Seite 2
Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Wirtschaft und Aktuelles
Wahl 2014
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bitterfeld-Wolfen,
am 25.05.2014 fanden in unserer Stadt neben den Europawahlen, den Landratswahlen und den Wahlen zum
Kreistag auch die Wahlen zum Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen sowie die Wahlen der sieben Ortschaftsräte
statt. Zunächst bedanken wir uns bei allen Bürgerinnen
und Bürgern, die sich von diesem Umfang nicht abschrecken ließen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht
haben.
Trotz des Mammutprogramms und des enormen Arbeitspensums verliefen die Wahlen ohne Probleme. Es war
eine außergewöhnlich umfangreiche Arbeit in den Wahllokalen und in den Büros des Wahlorganisationsteams,
die die Beteiligten mit Bravour geleistet haben. Die Auszählung der Stimmen wurde erst am Montagmorgen
gegen 3:45 Uhr abgeschlossen. Wir bedanken uns an
dieser Stelle bei allen freiwilligen Wahlhelferinnen und
Wahlhelfern aus der Bevölkerung und den beteiligten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung
für ihre Leistung. Es war nicht nur ein langer Arbeitstag,
sondern auch eine große Herausforderung. Ohne Ihr Engagement wäre die Aufgabe nicht zu schaffen gewesen.
Die endgültigen Wahlergebnisse finden Sie in dieser Ausgabe unter der Rubrik amtliche Bekanntmachungen.
Kita „Rotkäppchen“ begeht besonderes Jubiläum
In der Kita „Rotkäppchen“
herrschte am 17.05.2014
reger Trubel. Zahlreiche
Vertreter der Stadt, aus der
Politik und aus den Vereinen
waren gekommen, um dem
Geburtstagskind, der Kita
„Rotkäppchen“ im OT Thalheim, zum 50. Jahrestag des
Bestehens zu gratulieren.
Die Gäste kamen natürlich
nicht mit leeren Händen und
so nahm die Leiterin der
Einrichtung, Andrea Farr,
für ihre sechzig Schützlinge
unzählige Geschenke und
Spielsachen entgegen.
Den Reden der Ehrengäste
folgte ein tolles Programm,
welches durch den ganzen Nachmittag führte. Die
AWO-Kinder aus dem Greppiner „Zwergenland“ sowie
dem Wolfener „Spatzennest“
bereicherten die Feierlich-
keit mit einer musikalischen
Aufführung.
Reichlich Beifall erhielten
auch die Zauberer Janik, Julian und Collin, Clown Lulu
sowie eine Modenschau.
In dieser präsentierten die
Thalheimer Kinder nicht
nur Wetter- und Hochzeitsmoden, sie erinnerten auch
an die Charleston-Zeit um
1920, zeigten, was der „moderne Mann“ auf See oder
in den Bergen heute trägt
und vieles mehr. Selbst an
Prominenz sollte es vor
Ort nicht fehlen, denn als
Sebastian
Schweinsteiger
den Laufsteg betrat, um zu
zeigen, welches Sportoutfit
heute in ist, staunten alle
Anwesenden nicht schlecht.
Und wem das alles noch
nicht genug erschien, der
konnte mit der Eisenbahn
eine Runde drehen, auf der
Hüpfburg die letzte Energie loswerden oder an einem der zahlreichen Stände
süße und herzhafte Leckereien schlemmen. Alles in
allem war es ein erfolgrei-
cher Tag für die kleinen und
großen „Rotkäppchen“, die
zum Abschluss des Festes
bunte Luftballons gen Himmel steigen ließen.
Pressestelle
Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Kita „Rotkäppchen“ gab es für die Jubilarin natürlich auch eine tolle Geburtstagstorte.
Foto: Pressestelle
Impressum
Amtsblatt Stadt Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel.: 0 34 94/66 60-1 21, Fax: 0 34 94/ 66 60-11, [email protected],
www.bitterfeld-wolfen.de
Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.bitterfeld-wolfen.de
Sprechzeiten Stadt Bitterfeld-Wolfen:
Mo:
8 - 12 u. 13 - 16 Uhr
Di.:
8 - 12 u. 13 - 18 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 8 - 12 u. 13 - 18 Uhr
Fr: 8 - 12 Uhr
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Die Oberbürgermeisterin
Redaktion: Michael Mohr, Annett Vogel
Satz, Layout und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), www.wittich.de
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Anzeigen: Funk: 01 71/3 14 76 21, Telefon: 03 64 21/2 44 07, Telefax: 0 35 35/48 92 32, E-Mail: [email protected]
Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Seite 3
20 Jahre Methylcellulose aus Bitterfeld
Nicht auf der grünen Wiese
startete der Bau der ersten
Methylcellulose-Anlage im
Industriepark Bitterfeld-Wolfen, sondern auf einer Sandfläche anstelle des einstigen
Chemiekombinates. Für einen erfolgreichen Start, und
um künftig auch angesichts
von
Hochwasserperioden
nicht „auf Sand gebaut“ zu
haben, wurde zuvor das
gesamte Gebiet um einen
Meter aufgeschichtet. Dank
tatkräftigem Einsatz aller
Beteiligten wurde die „MC7“
genannte erste Anlage dennoch in nur zwei Jahren
Bauzeit fertig gestellt – und
zum Grundstein für die Methylcellulose-Produktion in
Bitterfeld-Wolfen.
Heute, 20 Jahre später, feiert Dow auf der nunmehr
grün bewachsenen Wiese
rund um die Anlagen ein
besonderes Jubiläum: denn
im Mai 1994 ging die MC7
im Beisein des damaligen
Bundeskanzlers Dr. Helmut
Kohl in Betrieb. Und zwei
weitere Großinvestitionen
in Produktionsanlagen für
Methylcellulose am Standort Bitterfeld sollten diesem
Projekt folgen: im Jahr 2003
die „MC9“ und in 2008 die
„MC10“ als weltgrößte Anlage für Methylcellulose.
Dreimal in Folge ein klares
Bekenntnis zur Region Sachsen-Anhalt.
Die
Methylcellulose-Produktion der Dow Chemical Company in Bitterfeld
ist nicht nur ein wichtiger
Baustein im Unternehmensportfolio – sie bildet auch
eine wirtschaftliche Säule
der Region. Gemeinsam
liefern Dow Bitterfeld und
Dow Bomlitz ihre Produkte
in 83 Länder und an rund
470 Kunden. Mehr als 90
Männer und Frauen aus der
Umgebung arbeiten mittlerweile bei Dow in Bitterfeld.
„Wir freuen uns ganz besonders über dieses Jubiläum,
weil wir mit dem Bau der
Anlagen einen nachhaltigen
Beitrag zur Erhaltung des
Chemiestandortes Bitterfeld
geleistet haben. Methylcellulose aus den Betrieben
MC7, MC9 und MC10 ist
für unsere Kunden ein Synonym für Qualität Made in
Germany“, so Dr. Eckhardt,
Werksleiter Dow Bomlitz.
Dow Wolff Cellulosics GmbH
Unterstützung für den Bitterfelder Förderverein
zur Brandschutzerziehung
Die Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft
schenkt dem Leipziger Abrechnungsservice
neben
dem Energiemanagement in
seiner Funktion als Berater
und Anlagenausstatter auch
beim Thema Rauchwarnmelder ihr Vertrauen.
Doch nicht nur beruflich
kreuzen sich ihre Wege,
auch bei ihrem karitativen
Einsatz wirken die Unter-
nehmen gemeinsam. Im
schon fünften Jahr unterstützt die LAS die Neubi
bei ihrem sozialen Engagement und wendet eine
Geld-Spende in Höhe von
1500 Euro dem Förderverein Brandschutzerziehung
Bitterfeld e. V. zu.
Um Jugendlichen den Beruf
des Feuerwehrmanns näher
zu bringen, rief der Förderverein die „Freizeitmaßnah-
me 2014“ ins Leben – ein
Projekt der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt
Bitterfeld-Wolfen, das sich
dem Thema „Brandprävention“ widmet.
Da es jedoch drohte, aus
finanziellen Gründen nicht
stattzufinden, zeigte die
LAS sofortige Hilfsbereitschaft und entschloss sich
zu ihrer Spende. „Soziales
Engagement liegt uns sehr
am Herzen. Und ebenso
wie die Neubi sehen auch
wir uns in einer Vorbildfunktion.
Dieser Rolle kommen wir
gern nach und freuen uns,
diese besondere Fördermaßnahme
unterstützen
zu dürfen“, erklärt Stephan
Klan, Vertriebsleiter der LAS
GmbH.
LAS GmbH
Unternehmen stiftet Chemie-Experimentierkoffer
Am 15.05.2014 wurden der
Erich-Weinert-Grundschule
durch das Unternehmen
Lanxess mehrere ChemieExperimentierkoffer
und
Unterrichtsmaterialien übergeben. Silke Jansen, Leiterin
der Lanxess-Bildungsinitiative, überreichte die Spende
im Beisein der Oberbürgermeisterin der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Petra Wust an
die Schulleitung und die
Schülern. Dabei erläuterte
sie auch die Hintergründe
der
Experimentierkoffer
und Materialien.
Die Aktion ist Teil einer
umfangreichen Bildungsinitiative. Zusammen mit erfahrenen Partnern auf dem
Gebiet der GrundschulDidaktik hat das Unternehmen die speziellen Chemie-Experimentierkoffer
entwickelt und Unterrichtsmaterialien zu den Themen
Globalisierung, Mobilität,
Urbanisierung und Wasser
erstellt. Frau Wust lobte die
Initiative als einen Beitrag,
die Herausforderung der
Zukunft zu meistern: „Man
kann nicht früh genug damit anfangen, Kinder und
Jugendliche für naturwissenschaftliche und technische Disziplinen zu begeistern. Zudem sind genau
diese Fächer in der Industriestadt Bitterfeld-Wolfen
sehr gefragt.
Mögen sich andere Unternehmen der Region von
diesem vorbildlichen Engagement beflügeln lassen“,
so die Oberbürgermeisterin.
Pressestelle
OB Wust, Schulleiterin Sandra Berger, Hubertus Mittag und
Silke Jansen von der Lanxess-Tochter IAB Ionenaustauscher
(v. l.) präsentierten den neuen Unterrichtsordner.
Foto: LANXESS AG
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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BWA 11-14 vom 13.06.2014
20 Jahre REPO-Markt im Ortsteil Wolfen
Großer Andrang herrschte
am 05.05.2014 beim REPO
Rest- und SonderpostenMarkt im OT Wolfen, Edisonstraße. Viele Kunden
waren an diesem Tag gekommen, um das 20-jährige Bestehen des Marktes
mit verschiedenen Aktionen
und Angeboten zu feiern.
Ein besonderer Anlass, zu
dem auch die Oberbürgermeisterin Petra Wust die Gelegenheit wahrnahm, dem
anwesenden Geschäftsführer Christoph Possler persönlich zu gratulieren.
Im
anschließenden
Gespräch berichtete der Geschäftsführer von den Anfängen des Unternehmens
im Ortsteil Wolfen und den
stetigen
Veränderungen.
Als im Jahre 1994 REPO seine Filiale auf dem Gelände
der ehemaligen ORWO-Filmfabrik eröffnete, wurden
zunächst nur Artikel zur
Raumausstattung wie Teppiche, Tapeten, Gardinen,
Farben sowie Heimtextilien
angeboten. Auf Grund des
großen Erfolges wurde die
Verkaufsfläche bald durch
die Anmietung einer weiteren Halle vergrößert. Von
nun an wurden dem Kunden auch Polstermöbel und
Teppichböden angeboten.
Heute umfasst das Sortiment außerdem Pflanzen,
Dünger, Lebensmittel und
vieles mehr.
Zur Zeit betreibt die REPOMarkt Rest- und Sonderposten GmbH 55 Märkte an 51
Standorten in Deutschland.
SB Wirtschaft/
Beteiligungen
Petra Wust überbringt Christoph Possler die besten Glückwünsche Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen
Neuer Friseursalon im Ortsteil Holzweißig eröffnet
Anfang Mai 2014 hat Lysann
Ratajczak den Schritt in die
Selbstständigkeit gewagt und
in der Straße des Friedens 44 in
Holzweißig den Salon HaarChic
eröffnet.
Die vorher leerstehenden Geschäftsräume in der Hauptverkehrsstraße sind jetzt zu
einem modern eingerichteten
Friseursalon umgebaut worden.
Lysann Ratajczak bietet FriseurLeistungen für die ganze Familie an und konnte bereits zur Eröffnung zahlreiche Gratulanten
und Kunden empfangen. Auch
die Stadt Bitterfeld-Wolfen gratulierte zur Geschäftseröffnung
und wünschte der Unternehmensgründerin alles Gute und
viel Erfolg.
Zurzeit ist Frau Ratajczak allein
im Salon HaarChic tätig, doch
ab 16.06.2014 erhält sie Unterstützung von ihrer Kollegin Stephanie Wild.
Das Haarstudio freut sich am Montag von 14 bis 19 Uhr, Dienstag
und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr,
Donnerstag und Freitag von 9
bis 19 Uhr und Samstag von 8
bis 12 Uhr auf seine Kunden.
Telefonisch erreichen Sie den
Friseursalon unter der Telefonnummer
03493 / 9223155.
SB Wirtschaft/Beteiligungen
Lysann Ratajczak vor ihrem Friseursalon Foto: SB Wirtschaft/
Beteiligungen
Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen
Die nächste Ausgabe
erscheint am
Annahmeschluss für
redaktionelle Beiträge:
Freitag, dem 27. Juni 2014
Montag, der 16. Juni 2014
Details erfragen Sie unter Tel.: 0 34 94/6 66 01 21
Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 11-14 vom 13.06.2014
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Baugeschehen am Bitterfelder Europagymnasium
mit erstem Spatenstich gestartet
Am 22.05.2014 erfolgte
der offizielle Startschuss für
den Beginn der Bauarbeiten
am Bitterfelder Europagymnasium „Walther Rathenau“.
Landrat Uwe Schulze sowie
weitere Vertreter aus Politik
und Verwaltung vollzogen
den obligatorischen Spatenstich. Landrat Uwe Schulze
zeigte sich froh, dass es
nun endlich losgeht: „Das
Haus platzt aus allen Nähten. Auch an der Bausubstanz muss einiges getan
werden. Mit der Sanierung
des
Europagymnasiums
setzt der Kreis seine um-
fangreichen
Investitionen
an seinen Schulen nahtlos
fort und wird damit seiner Verantwortung für die
Schaffung guter Lehr- und
Lernbedingungen gerecht.“
Die jetzigen Gegebenheiten
behindern einen optimalen
Schulbetrieb. Zu wenig und
zu kleine Unterrichtsräume,
fehlende
Barrierefreiheit,
schlechte Raumluft infolge Wasserschäden, Brandschutzdefizite und fehlende Mensa sind nur einige
Schwachpunkte, die nunmehr beseitigt werden.
Zwischen zwei bestehen-
den Häusern wird ein Ersatzneubau errichtet. Darin
werden Räumlichkeiten aus
dem Kellerbereich untergebracht, die infolge steigenden Grundwassers nicht
mehr nutzbar sind. Zusätzlich schafft der Neubau
eine gute Grundlage für das
Ganztagsschulkonzept.
Der neue Mehrzweckraum,
welcher auch als Mensa,
Vorlesungsbereich und Aula
dient, findet seinen Platz im
Erdgeschoss des Neubaus.
Er bietet mit Bestuhlung
Platz für 400 Personen. Für
den Mensabetrieb ist auch
Einweihung des neuen Standortes vollzogen
Mit einer kleinen Feier konnte
die FEHA LaserTec GmbH am 22.
Mai ihren Umzug von Halle nach
Bitterfeld-Wolfen
vollenden.
Nach mehr als 30 Jahren hat das
Unternehmen nun seinen Platz
im ehemaligen Betriebsgebäude
von Q-Cells in der Guardianstraße gefunden. Hier hat sich die
zur Verfügung stehende Fertigungsfläche verdoppelt und es
gibt auch ausreichend Platz für
Forschung und Entwicklung, so
der Geschäftsführer EkkehardTorsten Henze. Mit dem Umzug fand im Unternehmen auch
ein Generationenwechsel statt,
denn hier haben jetzt zehn neue
Mitarbeiter einen Arbeitsplatz
gefunden.
Seit über 30 Jahren entwickelt
die FEHA, die aus den Feinmechanischen Werken Halle hervorging, Lasertechnik, die sie
weltweit absetzt. Ihre Kunden
reichen von Autobauern über die
Textil- bis zur Verpackungs- und
Druckindustrie. Ihre Spezialität
sind vor allem individuelle Laser
auf speziellen Kundenwunsch.
Mit ihrem neuesten Produkt jedoch, dem CO2 Q-Switch soll der
Schritt aus der Nische gewagt
werden. Auch dafür sind die Voraussetzungen in Bitterfeld-Wolfen bestens gegeben.
Oberbürgermeisterin Petra Wust
konnte sich anlässlich der Eröffnung hiervon überzeugen und
wünschte dem Unternehmen an
seinem neuen Standort viel Erfolg.
SB Wirtschaft/Beteiligungen
Geschäftsführer E.-T. Henze
empfängt die Glückwünsche zur
Einweihung von Oberbürgermeisterin P. Wust.
Foto: SB Wirtschaft/Beteiligungen
eine angeschlossene Ausgabeküche vorgesehen. Im
Obergeschoss
entstehen
fünf neue Unterrichtsräume, mehrere Nebenräume
sowie ein zentraler Lehrerbereich.
Die Investitionssumme beträgt ca. 3,2 Millionen Euro.
Davon stammen 2,3 Millionen Euro von der Investitionsbank
Sachsen-Anhalt.
Der nicht unerheblichen
„Rest“ kommt direkt aus
dem Kreishaushalt.
Landkreis Anhalt-Bitterfeld,
Pressestelle
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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BWA 11-14 vom 13.06.2014
Veranstaltungen und Termine
Public Viewing zur FIFA WM Brasilien 2014
Ab dem 16. Juni 2014 dürfte in Bitterfeld-Wolfen ein
sportlicher
Ausnahmezustand herrschen. Ab dem
ersten Spiel der deutschen
Nationalmannschaft
ab
18:00 Uhr gegen Portugal
haben die Stadtwerke im
Ortsteil Wolfen gemeinsam
mit weiteren Sponsoren ein
Public Viewing vorbereitet.
Das kollektive Fußballerlebnis wird im Innenhof des
Wolfener
Rathausplatzes
stattfinden. Beginn ist der
16. Juni, das nächste Vorrundenspiel startet dann
am 21. Juni 21:00 Uhr gegen die Auswahl von Ghana
und die Gruppenspiele en-
den am 26. Juni 18:00 Uhr
mit dem Match gegen die Elf
der USA.
Weitere Übertragungen hängen dann vom Erfolg des
Teams von „Schweini & Co.“
ab. Jedes neue Spiel soll
gezeigt werden. Im Idealfall
könnten die Fans das Achtelfinale (30. Juni/1. Juli), das
Viertelfinale (4. Juli/5. Juli),
das Halbfinale (8. Juli/9. Juli)
und schließlich die Spiele
um den 3. Platz (12. Juli)
oder schließlich das Finale
am 13. Juli verfolgen.
Zum Projekt sagt der Stadtwerke
Geschäftsführer
Hans-Tilo Winkelmann: „Von
dem neuen Standort, dem
Innenhof des Rathauses,
den die Wohnungs- und
Baugesellschaft Wolfen mbH
bereitstellt, erhoffen wir
uns noch mehr fußballtypische Stadionatmosphäre.
Wir erwarten bis zu 2.500
Gäste.“
Herzstück der Veranstaltung ist eine Bühne, in deren Mitte ein lichtstarker
15 Quadratmeter großer
LED-Videowall platziert sein
wird. Für die Information
und beste Stimmung wird
der Radio Brocken Partymoderator Steffen Heuseler
sorgen.
Die Stadtwerke BitterfeldWolfen GmbH wird beim
Public Viewing von der
Wohnungs- und Baugesellschaft Wolfen mbH (WBG),
der Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft
mbH (NEUBI) und der OTTO
GRIMM GmbH & Co. KG unterstützt.
Weitere Sponsoren sind die
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld, die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH, die
Wolfener Recycling GmbH
und die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH (Merseburg).
Lothar Schwarz
Kommunikation
Faszination der Nähe
Makrofotografien von Regina und Manfred Wecke vom 14. Juni bis 10. August 2014
im Industrie- und Filmmuseum Wolfen
Es ist immer wieder bezaubernd, die uns umgebenden
kleinen Lebewesen ganz
groß und somit von einer
ganz anderen Perspektive
zu sehen.
Nicht umsonst heißt es:
Wer fotografiert, lernt sehen. Und insbesondere die
Makrofotografie schult das
Auge.
Darin sind sich auch Regina und Manfred Wecke aus
Köthen einig. Beide widmen
sich seit 2010 der digitalen
Fotografie. Ihr spezielles Interesse gilt der Natur- und
vor allem der Makrofotografie.
Immer wenn es das Wetter zulässt, sind die Hobbyfotografen in der Natur
unterwegs, um besondere
Momente im Bild festzuhalten. Sie hoffen, mit ihren
Aufnahmen, die vom 14.
Juni bis zum im Industrieund Filmmuseum Wolfen zu
sehen sind, auch Anderen
die Schönheit der Natur ein
Stück näher zu bringen.
Lernen Sie die uns umgebenden kleinen Wesen
von einer ganz besonderen Perspektive zu bewundern! Die Ausstellung ist
im Industrie- und Filmmuseum Wolfen vom 14. Juni
bis zum 10. August 2014
dienstags bis sonntags von
10 bis 16 Uhr zu sehen.
Industrie- und Filmmuseum
Wolfen
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Familien- und Quartierbüro
Bitterfeld Burgstraße 12 – 14
Regelmäßige Angebote
Montag
11.00 – 16.00 Uhr 13.30 – 14.30 Uhr 15.00 – 16.30 Uhr Dienstag
11.00 – 16.00 Uhr ab 14.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch
10.00 – 14.00 Uhr Termine
17.06.2014
10.00 Uhr 18.06.1014
15.00 Uhr 24.06.2014
17.00 Uhr 25.06.2014
10.00 – 16.00 Uhr
25.06.2014
15.00 Uhr
Computerkabinett
Computerkenntnisse auffrischen, im
Internet surfen oder Bewerbungen
schreiben (10.00 – 12.00 Uhr unter
Anleitung von Silke Frenzel)
Gymnastik für Senioren mit Sabine Jedziny
Hausaufgabenhilfe mit Sabine
Götschel
Computerkabinett
(10.00 – 12.00 Uhr unter Anleitung
von Silke Frenzel)
Spiele – Gesellschaft
Ob Brett-, Karten- oder Würfelspiel –
mit Gesellschaftsspielen trainieren
Sie nicht nur Ihren Geist
Stricktreff
In geselliger Runde für einen guten
Zweck stricken oder die Strickkunst
erlernen
Computerkabinett
Frauen-Kaffeeklatsch
Hier können Sie bei Kaffee und Kuchen plaudern, Rezepte tauschen
und den Alltag beiseiteschieben
Vorlesespaß mit den Lesewölfen
„Die Geschichte von Klängen und
Kunststücken“ - lernt die Welt der
Naturinstrumente, wie Klangschale
oder Regenmacher, kennen!
Selbsthilfegruppe „Verwitwet“
Alle Betroffenen, ob Jung und Alt,
sind herzlich eingeladen!
Schwester Heike weiß Rat
Der Alltag mit der Diagnose Demenz
verändert alles. Lassen Sie uns Ihnen
helfen, Beständigkeit und Routine in
Ihren Tagesablauf zu bringen! Individuelle Termine auch nach Vereinbarung!
Kreatives Gestalten mit Ingrid
Oxner
Stimmungsvolle Windlichter für Balkon oder Garten
Beratungen nach Terminabsprache
Alltagshelfer
Beraten Sie und vermitteln Ihnen Unterstützungsangebote
in allen Lebenslagen, auch bei Fragen zu alters- und behindertengerechten Wohnen
Freiwilligenagentur MehrWERT
Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema ehrenamtliches Engagement
Nähere Informationen und Anmeldungen beim biworegio e. V. unter 03493 922651.
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Veranstaltungsplan
Frauenzentrum Wolfen
Montag, 16.06.2014
14.00 - 16.00 Uhr 17.00 - 19.00 Uhr 17.30 - 18.30 Uhr 20.00 - 21.00 Uhr Rechtsberatung
Töpfern
Line Dance
Line Dance
Dienstag, 17.06.2014
09.00 - 12.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr 16.00 - 17.00 Uhr 16.30 - 17.30 Uhr 17.00 - 19.00 Uhr 17.45 - 18.45 Uhr 19.00 - 20.00 Uhr Frauenfrühstück
Malkurs
Schuldnerberatung
Tanzwerkstatt 1
Handarbeiten
Tanzwerkstatt 2
Salsa Fitness
Mittwoch, 18.06.2014
10.00 - 11.00 Uhr Pilates
18.00 - 19.00 Uhr Frauen-Gym
19.15 - 20.15 Uhr Line Dance
Donnerstag, 19.06.2014
09.00 - 12.00 Uhr Frauenfrühstück
17.30 - 18.30 Uhr Pilates
18.45 - 19.45 Uhr Pilates
Montag, 23.06.2014
10.00 - 11.00 Uhr 17.00 - 19.00 Uhr 17.30 - 18.30 Uhr 18.45 - 19.45 Uhr 20.00 - 21.00 Uhr Pilates
Töpfern
Line Dance
Pilates
Line Dance
Dienstag, 24.06.2014
09.00 - 12.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr 16.30 - 17.30 Uhr 17.00 - 19.00 Uhr 17.45 - 18.45 Uhr 19.00 - 20.00 Uhr Frauenfrühstück
Malkurs
Tanzwerkstatt 1
Handarbeiten
Tanzwerkstatt 2
Salsa Fitness
Mittwoch, 25.06.2014
10.00 - 11.00 Uhr 16.00 - 20.00 Uhr 18.00 - 19.00 Uhr 19.15 - 20.15 Uhr Pilates
Club 45+
Frauen-Gym
Line Dance
Donnerstag, 26.06.2014
09.00 - 12.00 Uhr Frauenfrühstück
17.30 - 18.30 Uhr Pilates
18.45 - 19.45 Uhr Pilates
Samstag, 28.06.2014
14.00 - 19.00 Uhr Hardanger
15.00 Uhr Ausstellungseröffnung
Julia Fischer
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Seite 8
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Veranstaltungen im MehrGenerationenHaus Bitterfeld-Wolfen
Computern für Jung und Alt
Dienstag und Donnerstag: Di., 08.00 - 14.00 Uhr Do., 13.00 - 18.00 Uhr
BürgerCafé
Di. - Do., 14.00 - 17.00 Uhr
Fr., 14.00 - 16.00 Uhr
„Lesewölfe“, gemeinsamer Vorlesespaß, jeden Mittwoch, 15.00 Uhr
13.06.2014 18.00 Uhr 18.06.2014 15.00 Uhr 25.06.2014 14.00 Uhr 26.06.2014 17.00 Uhr
Heine rockt!
Konzert des Chors und der Schülerbands des Heinrich-Heine-Gymnasiums Bitterfeld-Wolfen mit Coverversionen und eigenen Kompositionen
Leitung: Markus Liebscher
Informationsveranstaltung:
„Sicherheit im Alter“
Keine Chance für Nepper, Schlepper,
Bauernfänger! Tipps und Hinweise wie
Sie sich vor Tricks dieser Straftäter
schützen können.
Informationen über das Tätigkeitsfeld
und Möglichkeiten der Unterstützung
des WEISSEN RING e. V.
Referentin: Bärbel Franke
„Farbe – keine Frage des Alters“
mit Imageberaterin Petra Eckert
Endlich Zeit für sich selbst und jetzt beim
Erscheinungsbild alles richtig machen.
Vortrag und Gesprächsangebot der Beratungsstelle „Von Mensch zu Mensch“
Interaktiver Workshop zum Thema:
Achtsamkeit und Lösungsansätze
Für Fachkundige, Interessierte, Betroffene und Laien spannend präsentiert
27.06.2014
14.00 16.00 Uhr
30.06.2014 16.00 Uhr
geht es um den Umgang mit Demenz
und auch generell um eine andere Haltung für das Leben.
Referent: Psychotherapeut und Buddhistischer Therapeut Bodo Donath
Moderatoren: Norbert Dege und Roland Liepold
Wir laden ein zu Kaffee und Kuchen!
DEMENZ NETZWERK REGIONAL informiert
Der Facharbeitskreis bietet Auskunft
über Angebote für betroffene Angehörige, die Rat und Hilfe suchen.
In Kooperation mit der „Begegnungsstätte DEMENZ“
Ansprechpartner: Norbert Dege und
Roland Liepold
LiteraturCafé mit Elvira Koedel und
Lutz O.
Heinrich
Auszüge aus dem „Bitterfeld-Wolfener
Gesprächsbuch“, der hiesige Straßendialekt, Sprachschnörkel aus der Vergangenheit und dazu passende Geschichten.
Soziales und Sport
Wohin reisen unsere Bücher?
da einfach dazu. Und Bücher gehören zum Urlaub
ebenso dazu, egal ob Roman oder Reiseführer.
Wir freuen uns über Ihre
Fotos mit unseren Büchern.
Senden Sie uns Ihr Foto
am besten per E-Mail (mit
Angaben zum Datum, Fotograf und einer kurzen Information) bis spätestens
30.09.2014 an bibliothek@
bitterfeld-wolfen.de und Sie
gestalten unsere Ausstellung aktiv mit.
Das fragt demnächst die
Stadtbibliothek BitterfeldWolfen. Fahren Sie in den
Urlaub? Machen Sie zum
Beispiel einen WochenendTrip in den Harz zum Wandern oder mit ihren Kindern
einen Tagesauflug in den
Vergnügungspark Belantis?
Erinnerungsfotos gehören
Diese wird in den Räumen
der Bibliotheken beider
Ortsteile zu sehen sein.
Ebenso finden Sie die eingesendeten Fotos in einer Bildergalerie auf der Internetseite von Bitterfeld-Wolfen
unter der Rubrik „Bibliotheken“.
Im Oktober hat jeder die
Möglichkeit seine Stimme
für das beste/schönste/originellste Bild abzugeben.
Prämiert wird dieses Bild
nach Auszählung der Stimmen Anfang November.
Wenn Sie also Motive für unsere Bildergalerie und Ausstellung besitzen, würden
wir uns freuen, diese zeigen
zu dürfen.
Vielen Dank und viel Freude
beim Ansehen Ihr Bibliotheksteam
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Seite 9
10. Goitzsche-Seenlauf in Bitterfeld
Der Bitterfelder Sportverein
2000 e. V. lädt am 21. Juni
2014 Laufbegeisterte aus
Nah und Fern zum mittlerweile 10. Goitzsche-Seenlauf
ein.
Start und Ziel ist im Bitterfelder „Fritz-Heinrich-Stadion“
in der Niemegker Straße. Der
traditionelle Landschaftslauf
führt über die Halbmarathonstrecke dieses Jahr mit
neuer Route auf größtenteils
asphaltierten Wegen vorbei
an den neu erstandenen
Seen der Tagebaufolgelandschaft Goitzsche.
Die Streckenführung des
10-Kilometer-Laufs ist anfangs identisch mit dem
Hauptlauf über 21,1 km,
führt aber nach 5,3 KM wieder zurück zum Stadion.
Für die Kinder wird bereits
um 17.00 Uhr ein 1000 und
3000 Meter Lauf gestartet.
Start für den 10- und
21,1-Kilometer-Lauf ist 18
Uhr. Anmeldungen können
von 16.00 bis 17.30 Uhr
erfolgen, wo auch die Startgebühr je nach Strecke von
1 - 13 Euro zu entrichten ist.
Weitere Details sowie der
Streckenverlauf sind auf der
Homepage des Vereins www.
bsv2000.de zu erfahren.
Bitterfelder
Sportverein 2000 e. V.
Thalheim tanzt
Partynacht mit der Jump Radio-Band “Diskant“
Am
Samstag,
dem
10.05.2014, fand auf der
neuen Freilichtbühne und auf
dem Festplatz am Gemeinde-Zentrum in Thalheim die
erste Veranstaltung der vom
Thalheimer Heimatverein e. V.
(THV) neu ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe Thatheim tanzt statt.
Aufgrund der Wetterwarnungen wurde vorsorglich durch
Klaus Krüger vom Zelte &
Bühnen Service Thalheim ein
großes Festzelt aufgebaut.
Das Wetter am Samstagabend
gab ihm Recht und die Besucher dankten es ihm.
Die vier Musiker und die
Sängerin der Band “Diskant“
waren an diesem Abend natürlich die Hauptakteure.
Ihr musikalisches Spektrum
reichte von Oldies, über Neue
Deutsche Welle bis zu aktuellen Charts und wurde von
den zahlreichen Besuchern
begeistert
aufgenommen.
Über fünf Stunden hinweg
spielte die Band hörenswerte Musik, zeigte große Nähe
zum Publikum und hatte viel
Spaß an der Veranstaltung.
Die Moderation an diesem
Abend lag in den bewährten
Händen von Marko Roye, der
das Ganze wie immer souverän gestaltete.
Da die Reihe Thalheim tanzt
an diesem Abend Premiere
feierte, waren alle Akteure
und Gäste sehr gespannt, wie
die Veranstaltung angenommen wird. Die klasse Musik,
die ansprechende Moderation, die gute Versorgung, die
unerwartet hohe Besucherzahl und die tolle Stimmung
ließen den Abend für alle
Beteiligten zu einem Erlebnis
werden.
Die Durchführung derartiger
Veranstaltungen ist nur durch
eine breite Unterstützung
möglich. Diese beginnt mit
dem Ortschaftsrat Thalheim
und der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Hauptsponsor dieser Veranstaltung war die LIERSCH
Bauunternehmen
GmbH.
Weitere Sponsoren waren die
Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen
GmbH, die Michael Weiske
Gebäudesanierung, der Gruhne Haus- und Gebäudeservice
sowie die H&S Promotion.
Nach erfolgreicher Premiere
hat die Veranstaltungsreihe
auf jeden Fall eine Fortsetzung verdient, so die einhellige Meinung der Gäste.
Thalheimer
Heimatverein e. V.
Die Jump Radio-Band “Diskant“ beeindruckte mit ihrem Können.
Foto: privat
Archivale des Monats - FA Wo 986 „Eisenbahnbrücke Wolfen“
Das Foto mit der Signatur
FA Wo 986 zeigt die erste Eisenbahnbrücke in Wolfen am
Busch im Jahre 1937. Finden
kann man das Foto im Stadtarchiv im Ortsteil Wolfen. Am
1. August des Jahres 1910
begann man mit dem Bau einer Eisenbahnbrücke in östlicher Richtung, dem Wolfener
Busch zugewandt.
Bereits ein Jahr später wurde
sie ihrer Bestimmung übergeben. Mit dem Bahnhofsneubau 1938/39 ist auch die
Brücke vergrößert und modernisiert worden.
Foto: Stadtarchiv
Mitte des Jahres 1997 wurde
auf Beschluss des Stadtrates
mit dem Abbruch der alten
Eisenbahnbrücke begonnen.
Am 9. Mai 1998 fand das
Richtfest für die neue Brücke
statt. Die Brückenkonstruktion weist eine Spannweite
von 72 Metern auf und ist 3
Meter breit. Der Körper besteht aus „Leimschichtholz“.
Die Brücke hängt an einer
29 Meter hohen Stahlpylone mit 6 Stahltraversen, die
einen Durchmesser von 7 cm
haben. So wurde die neue Brücke „Am Busch“, liebevoll die
„Golden Gate“ von Wolfen genannt. Eingeweiht wurde sie
am 17.11.1998.
Das Bild ist 10 x 14,4 cm groß.
Stadtarchiv Bitterfeld-Wolfen
Seite 10
Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Ausgezeichnetes Engagement
Im Dezember 2013 hat die
Freiwilligenagentur MehrWERT der STEG BitterfeldWolfen mbH zum dritten
Mal eine EngagementCard
an zehn ehrenamtlich Tätige
vergeben, die sich seit vielen
Jahren engagieren. Zusammen mit der E-Card erhielten
sie ein Gutscheinheft mit
attraktiven Angeboten regionaler Unternehmen.
Eine dieser Ausgezeichneten ist Maria Heinzmann.
Sie unterstützt seit 2003
den Hospiz Wolfen e. V. In
ehrenamtlicher
Tätigkeit
begleitet sie schwerkranke
und sterbende Menschen
sowie deren Angehörige. Maria Heinzmann war
über 40 Jahre als Krankenschwester tätig und ist mit
dem Thema „Sterben“ vertraut. Doch während ihrer
Berufstätigkeit blieb für Patienten, die Zuspruch und
ihr Dasein benötigten, we-
nig Zeit. Jetzt bringt sie Zeit
mit, hat ein offenes Ohr für
die Sorgen und Ängste der
betroffenen Menschen und
kann praktische Hinweise
geben. Jedes Krankheitsbild ist anders und man
muss sich einfühlen können in die Gefühle und Zustände des jeweiligen Menschen. Ihre ehrenamtliche
Betätigung ist eine Bereicherung in ihrem Leben, so die
Aussage von Maria Heinzmann. Die Dankbarkeit der
Menschen ist zu spüren.
Niemand sollte in einer so
schwierigen Zeit alleine gelassen werden und deshalb
wird sie; solange es ihre
eigene Gesundheit hergibt,
diese ehrenamtliche Tätigkeit fortführen.
Zur Gewinnung weiterer
ehrenamtlicher
Hospizhelfer startet ab September 2014 ein neuer Ausbildungskurs. Der Verein
würde sich über viele Anmeldungen freuen.
Den Gutschein der SITTIG-Apotheke hat Maria
Heinzmann für ein neues
Blutdruckgerät verwendet
und von der Stadtwerke
Bitterfeld-Wolfen
GmbH
bekommt sie bei der
nächsten
Stromabrechnung einen Bonus gut geschrieben.
Freiwilligenagentur
MehrWERT
Maria Heinzmann wurde für ihr besonderes ehrenamtliches Engagement geehrt. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen gratuliert recht herzlich.
Foto: privat
Sport hält fit – ich mach mit!
Unter diesem Motto stand
auch in diesem Jahr eine
Veranstaltung, des Fördervereins
„Grundschule
Erich Weinert“ e. V. Und so
trafen sich 99 Läuferinnen
und Läufer am 9. Mai in der
Grundschule.
Zunächst wurde das neue
Spielgerät, ein Dreierturnreck, feierlich übergeben.
Dieses wurde vom Förderverein für den Pausenhof
angeschafft, um eine aktive
und
abwechslungsreiche
Pausengestaltung zu ermöglichen. Die große Rutsche auf dem Hof wird gegenwärtig saniert.
Mit viel Beifall wurden die
teilnehmenden Kinder von
den Erwachsenen unterstützt: Runde um Runde.
Fleißige Eltern halfen auch
in diesem Jahr beim Zählen
der Runden, reichten den
Läufern einen Becher Wasser oder etwas Obst zur Erfrischung. Insgesamt wurden 1498 Runden gelaufen.
Das sind 441, 910 Kilome-
ter. Die meisten Runden liefen Paul/Kl. 2, Michelle/Kl. 3c
und Jim/ Kl. 3. Sie schafften
je 61 Runden, Alina/ Kl. 3
lief 56 Runden, Cecile/Kl. 3
lief 52 Runden, Max aus der
Klasse 3 hielt 51 Runden
durch und auch Julia/Kl. 3
und Eric/Kl. 4 hatten Puste
für ganze 45 Runden. Noah
aus der 2b hatte Kraft für 34
Runden, Nils aus der 2a lief
33 Runden, Mia aus der 1c
kämpfte 31 Runden, Lenz in
der 2c schaffte 29 Runden,
Lukas (Klasse 1a) und Lena
(Kl. 2b) hatten Puste für jeweils 23 Runden. An dieser
Stelle sei einmal angemerkt,
dass eine Sportplatzrunde
298 Meter beträgt.
Nach dem Lauf gab es natürlich für jeden Teilnehmer
eine Urkunde, Obst - gespendet von Edeka Schaaf
in Wolfen-Nord - sowie
Getränke zur Stärkung.
Schmackhafte
Würstchen
halfen gegen den kleinen
Hunger. Und wer dann noch
Kraft hatte, konnte ausge-
lassen auf der Hüpfburg toben. Vielen Dank der Firma
Naglik.
Der herzliche Dank gilt
auch allen Partnern, Unterstützern, Pädagogen, Eltern
und Großeltern, die sich be-
reit erklärt hatten, die Leistung einer Läuferin oder
eines Läufers durch eine
Spende zu belohnen.
Förderverein Grundschule
„E.Weinert“ e. V.
Die Jüngsten liefen für den guten Zweck.
Foto: privat
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Seite 11
Glückwünsche
Wir gratulieren den Ehejubilaren der Stadt recht herzlich
Gemeinsam blickten die Holzweißiger Günter und Irene
Bahn am Tage ihrer „Goldenen Hochzeit“, die sie am
16. Mai 2014 begingen, auf die vergangene Zeit zurück.
Viel zu schnell sind all die Jahre vergangen. Umso mehr
genießen beide heute den Zeitabschnitt als Großeltern und
freuen sich über jeden Besuch ihrer beiden Enkel : dem
neunjährigen Niclas sowie der vier Monate alten Nina.
Foto: Pressestelle
Bei strahlendem Sonnenschein begingen Maximilian und
Gerda Trabalski am 22. Mai diesen Jahres im Kreise der
Familie ihr „Diamantenes Ehejubiläum“.
Foto: Pressestelle
Das Leben fünfundsechzig Jahre lang gemeinsam beschritten
Fünfundsechzig Jahre verheiratet zu sein, hört sich
nicht nur wie eine Ewigkeit an, es ist vielmehr ein
Zeitabschnitt, in dem man
gemeinsam alle Höhen und
Tiefen einer Ehe mit Bravur
meisterte.
Und dass diese Lebensleistung einer besonderen
Ehrung bedarf, darüber
waren sich alle Gratulanten
einig, die den Jubilaren Irmgard und Josef Knoche aus
dem Ortsteil Wolfen zu ihrer
erreichten „Eisernen Hochzeit“ am 21. Mai 2014 recht
herzlich gratulierten. Neben
dem Stadtoberhaupt Petra
Wust überbrachten auch
Ortsbürgermeister
Jens
Tetzlaff sowie Angela Herzog von der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld
persönliche Glückwünsche
an das Paar.
Im Kreise der Gäste zogen
Josef und Irmgard an ihrem Ehrentag noch einmal
ein kurzes Resümee über
die vergangenen Jahrzehnte, erinnerten sich, wie
sie sich einst in Roitzsch
kennen lernten, für ein
gemeinsames Leben entschieden und wie sie dann
schließlich mit dem Pferdegespann am 21. Mai 1949
zur eigenen Trauung in
die Holzweißiger Kirche
fuhren. Rund machte das
Glück der Eheleute jedoch
erst die Geburt von Tochter
Sylvia sowie der beiden Enkel Sven und Sybille. Denn
gerade sie sind es, die den
Alltag des Paares mit vielen
schönen Momenten bereichern und ihnen jederzeit
helfend zur Seite stehen.
Pressestelle
Besonders freuten sich Josef und Irmgard Knoche am
Tage ihrer „Eisernen Hochzeit“ auf die anschließende Feier,
bei der mal wieder die ganze Familie von nah und fern
zusammen kam.
Foto: Pressestelle
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Seite 12
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Wir gratulieren den Jubilaren
des Monats Juni 2014 recht herzlich!
OT Bitterfeld
Frau Annelise Stenkewitz Herr Herbert Burkert Frau Ilse Mauerhof Frau Adele Dietrich Frau Marianne Kaufmann Frau Elisabeth Grzeschniok Frau Ingeborg Hammermann Frau Ruth Leuschner Frau Lieschen Grimm Frau Liselotte Valentin Frau Lisbeth Lindel Frau Marianne Apelt Frau Lisbeth Heyde Frau Anneliese Schumann Frau Ursula Bialek Frau Renate Pohle Frau Else Storm Frau Ingeburg Kubitza Frau Ruth Hartmann Frau Gertrud Richter Frau Meta Müller Frau Gertrud Ogon Frau Irmgard Korsinek Herr Harry Trautwein Frau Charlotte Lipp Herr Franz Rasym Frau Johanna Molzahn Frau Ingeborg Grabowski Herr Helmut Rosgalla Frau Johanna Damm Frau Gertraude Bürkner Herr Erhard General Herr Dieter Hesselbarth Frau Irmgard Weber Frau Dorothea Pannier Frau Gerda Neb Frau Herta Veit Herr Peter Schulze Frau Gertraud Kuhne Frau Erika Grammel Frau Erna Heinrich Frau Anneliese Bendig Herr Siegfried Rosenfeld zum
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OT Bobbau
Frau Mariechen Krüger Frau Inge Höhne zum 92. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
OT Greppin
Frau Käthe Heene Herr Rudi Winkelmann Frau Anna Elisabeth Hampl Frau Renate Beyer zum
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89.
86.
86.
85.
Geburtstag
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Geburtstag
Geburtstag
OT Holzweißig
Frau Ursula Lindner Herr Heinz Sowa Herr Winfried Herzog Frau Elfriede Präßler Herr Horst Räck Herr Georg Kempa zum
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88.
88.
87.
86.
85.
85.
Geburtstag
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88.
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88.
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87.
87.
87.
86.
86.
86.
85.
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85.
85.
85.
Geburtstag
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OT Reuden
Frau Hildegard Schnabel zum 87. Geburtstag
OT Thalheim
Frau Irene Angerstein zum 85. Geburtstag
OT Wolfen
Frau Anna Münnich Herr Ernst Gleim Frau Erna Schöne Frau Gertraude Hempel Frau Helene Mücke Frau Margarete Emrich Herr Kurt Zieger Herr Walter Dorn Frau Johanna Schwarz Frau Anneliese Barth Frau Hilda Grünewald Frau Lottchen Dziamski Frau Elfriede Kuballa Frau Elfriede Weickardt Frau Elfriede Raichle Herr Heinz Höhne Frau Martha Schings Herr Karl-Heinz Lehmann Frau Hildegard Elsner Frau Ilse Hennig Frau Thekla Wysekal Frau Gerda Seebe Herr Erwin Harzendorf Frau Lisa Mathias Herr Paul Sonntag Frau Klara Schulze Herr Heinz Vogel Herr Gerhard Wilke Frau Johanna Jüttner Frau Edith Schubert Herr Heinz Keutel Frau Ingeborg Mertin Frau Irma Schölz Herr Werner Mertens Frau Gisela Pyszczek Frau Edith Michaelis Frau Irmgard Knoche Frau Ilse Wallner Herr Heinz Jaehn Frau Edith Kohlschmidt Frau Elisabeth Jahr Frau Irmgard Kleine Herr Hans Bisch Frau Anneliese Kluge Frau Ruth Krüger Frau Elisabeth Pitschmann Frau Sigrid Quinque Herr Reinhard Büchner Frau Irmgard Kirchhof Frau Ingrid Wehner zum
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85.
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
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Geburtstag
Geburtstag
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Geburtstag
Geburtstag
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Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
Geburtstag
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Seite 13
Informationen
Bekanntmachung von Fundsachen
Stand: 26.05.2014
Verzeichnis I
Fund-Nr.
Fund-
Fundgegenstand
Fundort
Ende der
Datum
Verwahrfrist
____________________________________________________________________________________________________________________
13/14 I
03.03.14
Bargeld
OT Bitterfeld, Emil-Obst-Straße 02.09.14
22/14 I
02.05.14
Bargeld
OT Wolfen, Dessauer Allee
12.11.14
Verzeichnis II
Fund-Nr.Fund-
Fundgegenstand
Fundort
Ende
Datum
der Verwahrfrist
____________________________________________________________________________________________________________________
14/14 II
21.02.14
26“ Damenfahrrad City 300-2005,
OT Bitterfeld, Zörbiger Straße 23.08.14
„Canoga“, rot, 3 Gänge, extra
tiefer Einstieg, hinten schwarzer Korb,
Seitenständer
15/14 II
12.03.14
28“ Damenfahrrad, „Godewind“, OT Bitterfeld, Goitzsche
11.09.14
schwarz,3 Gänge, Seitenständer
16/14 II
22.02.14
Tasche schwarz/ orange/ beige OT Bitterfeld, real
16.09.14
„SUR5AL“,Vtech Spielecomputer
mit Zubehör
18/14 II
19.03.14
28“ Damenfahrrad „Giant“, OT Bitterfeld, Einsteinstr.
23.09.14
silbern/ schwarz, 7 Gänge,
Fahrradständer, hinten schwarzer Korb
19/14 II
03.03.14
28“ Damenfahrrad „BBF“, blau, OT Bitterfeld ,Ziegelstraße
23.09.14
3 Gänge, Seitenständer
20/14 II
03.02.14
goldfarbiger Fingerring mit Stein
OT Bitterfeld, Dammstraße
25.09.14
21/14 II
25.03.14
Handy „Motorola“, Model: SLVR L7“, OT Bitterfeld, Feldstraße
26.09.14
schwarz,mit SIM-Karte
22/14 II
11.03.14
Handy „Samsung“, Model: GT-E1050, OT Wolfen, Verbindungsstraße 26.09.14
weiß/ silbern,mit SIM-Karte
23/14 II
28.03.14
Rahmen „BBF“, blau, ohne Reifen
-
27.09.14
24/14 II
07.04.14
26“ MTB „Adventure“, blau, OT Bitterfeld, Puschkinstraße 06.10.14
Seitenständer, Bügellenker
25/14 II
12.04.14
Klapphandy „Samsung“, -
21.10.14
Model: SGH-X 660,schwarz/ silbern,
mit SIM-Karte
26/14 II
27.03.14
28“ Herrenfahrrad „Prince-Streetglider“, OT Bitterfeld
23.10.14
blau, 21 Gänge, Seitenständer,
schwarze Jacke „Speed“
27/14 II
02.05.14
26“ Damenfahrrad OT Bitterfeld, W.-Rathenau-Straße 01.11.14
„Conquest-Performance“, weinrot,
defekte Gangschaltung, Seitenständer,
schwarze Halterung am Vorderrrad
28/14 II
20.04.14
28“ Herrenfahrrad, „Pegasus“, OT Wolfen, Filmstraße
07.11.14
blau, 3 Gänge, rote Klingel
29/14 II
-
MTB „Cube“, matt-schwarz, 24 Gänge, OT Bitterfeld, Niemegker Straße 18.11.14
Seitenständer, Flaschenhalterung,
kein Sattel
Bagatelle
Fund-Nr.Fund-
Fundgegenstand
Fundort
Datum
____________________________________________________________________________________________________________________
11/14 B
15.02.14
Brille, schwarzer Rahmen, OT Bitterfeld, Parkplatz real
Optika-A MOD 16,+ 100 PD 63
12/14 B
14.01.14
Brille, schwarzes Gestell PD 2,50, OT Bitterfeld, real
braune Ledertasche
13/14 B
20.03.14
Tasso Marke (mit Reg.Nr.)
OT Bitterfeld, Ratswall
14/14 B
29.04.14
Brille, schwarzes Gestell, „ I need you“, OT Wolfen, Rathausplatz
PD= 62mm, +1,50
Seite 14
Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Fundschlüssel
Fund-Nr.Fund-
Fundgegenstand
Fundort
Datum
__________________________________________________________________________________________________________________________
09/14
-
1 DOM-Schlüssel am Schlüsselring
10/14
24.02.14
Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln OT Bitterfeld, Parkplatz real
(1 Autoschlüssel Renault, 1 Schlüssel
mit schwarzer Kappe 3022),
Büroklammer
12/14
19.03.14
blaues Schlüsselband „BGS-Hotline“ OT Bitterfeld, Bismarckstraße
mit 3 Schlüsseln(1 ABUS, 1 Cit Adel,
1 Schlüssel mit schwarzer Kappe A371),
silberner Opel-Anhänger
13/14
24.03.14
1 Schlüssel (Börkey 1428) mit OT Bitterfeld, Parkplatz Teich
dunkelgrünen -Anhänger
14/14
19.03.14
1 Autoschlüssel Ford
OT Holzweißig, Bitterfelder Bogen
15/14
08.04.14
Schlüsselbund mit 8 Schlüsseln OT Bitterfeld, Euroschule
(2 Schlüssel mit schwarzer Kappe,
1 Wink Haus mit gelber Kappe 935811x,
2 kleine Schlüsse, 1 BASI, 1 GTV 161,
1 Schlüssel mit Bart 946 38)
16/14
20.04.14
Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln OT Bitterfeld, Sportplatz
(2 Silca Italy 908 und 806, 2 Burg
Wächter, 1 Börkey 202 E)
18/14
27.04.14
graue Schlüsseltasche mit 4 Schlüsseln OT Wolfen, Geschwister-Scholl-Straße
(1 BAB, 1 DOM,1 kleiner Schlüssel 03471,
1 IKON),1 rotes Schild mit Aufschrift
20/14
14.05.14
1 Schlüssel mit einem silberfarbigen Bitterfeld, Brehnaer Straße
Sternanhänger
21/14
26.05.14
Schlüsselbund mit 11 Schlüsseln Bitterfeld, Dessauer Straße
(1 Schlüssel BKS,1 Schlüssel mit
schwarzer Kappe, 1 Schlüssel F3,
4 kleine Schlüssel, 1 ABUS DO 3507,
1 Burg Wächter, 1 Silca,1 Schlüssel),
bunter Anhänger „Marie“, schwarzes
Filzband „Abschleppseil“, gelbes
Schlüsselband mit der Aufschrift
„Drogerie Mordhorst“ und „Muelhens“
Die Verlierer werden hiermit aufgefordert, die oben genannten Fundgegenstände bei der Stadt Bitterfeld- Wolfen, OT Bitterfeld,
Markt 7, im Rathaus, beim Fachbereich Ordnungswesen (Fundbüro) Zimmer 113 abzuholen.
FB Ordnungswesen, Fundbüro
Mitteilung der
Friedhofsverwaltung –
Bitterfelder Friedhof
Die Friedhofsverwaltung, OT Bitterfeld, bittet darum,
dass sich Angehörige, Verwandte oder Bekannte der
nachfolgend aufgeführten Verstorbenen melden:
Friedhof, OT Holzweißig
Grabstelle: UF XVII 36 DG
Verstorben: Forster, Magdalena, 1971
Forster, Maximilian 1975
Die Angehörigen, Verwandten oder Bekannten werden
gebeten, sich spätestens 3 Monate nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung, OT Bitterfeld, zu
melden.
Friedhofsverwaltung, OT Bitterfeld, Friedensstr. 43,
Tel./Fax: 03493 23004
Öffnungszeiten: montags: 8 bis 12 Uhr/13 bis 16 Uhr,
dienstags und donnerstags: 8 bis 12 Uhr/ 13 bis 18 Uhr
freitags: 8 bis 12 Uhr
Friedhofsverwaltung
Spülung
der Abwasserkanalisation
Information des Abwasserzweckverbandes Westliche Mulde
Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Abwasserableitung führt der AZV Westliche Mulde in der Ortslage
Wolfen/ Altstadt eine Hochdruckreinigung der Kanalisation in den Monaten Juni und Juli 2014 durch, wir
möchten deshalb auf folgendes hinweisen:
Bei nicht fachgerechter Installation der Grundstücksentwässerungsleitungen (z.B. fehlende oder nicht ausreichend dimensionierte Entlüftung) kann es im Einzelfall
zu einem Druckausgleich über das WC oder andere sanitäre Anlagen kommen. Wir möchten Sie daher bitten,
insbesondere bei nicht vorhandener Rückstausicherung,
den Revisionsschacht auf dem Grundstück während der
Reinigungsarbeiten zu öffnen.
Bei den Arbeiten kann es zeitweise auch zu Verkehrsbeeinträchtigungen in den entsprechenden Straßen kommen.
Für Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dieser
Maßnahme bitten wir um Verständnis.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter Tel-Nr.:
03493 302-158
AZV Westliche Mulde
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Seite 15
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bitterfeld-Wolfen
Öffentliche Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
Öffentliche Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
der Stadtratswahl Bitterfeld-Wolfen, der Ortschaftsratswahl Bitterfeld, der Ortschaftsratswahl Bobbau, der Ortschaftsratswahl
Greppin, der Ortschaftsratswahl Holzweißig, der Ortschaftsratswahl Rödgen, der Ortschaftsratswahl Thalheim und der Ortschaftsratswahl Wolfen am 25. Mai 2014 sowie die Namen der
Wahlergebnisse
nächst festgestellten Bewerberinnen und Bewerber in der festgestellten Reihenfolge gemäß § 42 KWG LSA und § 69 Abs. 6
KWO LSA.
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai
2014 die endgültigen Wahlergebnisse ermittelt und nachfolgende Feststellungen getroffen.
Seite 16
Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 11-14 vom 13.06.2014
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
__________________________________________________
Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze verteilen
sich wie folgt:
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Stadt Bitterfeld-Wolfen
BWA 11-14 vom 13.06.2014
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Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Betriebsausschuss des EB „Stadthof“
Der Betriebsausschuss des EB „Stadthof“ des Stadtrates der
Stadt Bitterfeld-Wolfen führt seine 40. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung am Dienstag, dem 17.06.2014 in Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen, Am Mühlfeld 7, Stadthof um
18:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
2Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung
der Tagesordnung
3
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
vom 07.05.2014
4Berichterstattung der Betriebsleitung zur aktuellen Betriebssituation
5 Fortschreibung des Betriebskonzeptes vom 16.10.2008
6 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte
7 Schließung des öffentlichen Teils
II. Nichtöffentlicher Teil
8 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte
9 Vergabeangelegenheit Beschlussantrag
066-2014
10 Sachstandsbericht
11 Schließung des nicht öffentlichen Teils
gez. Petra Wust
Ausschussvorsitzende
Stadtrat Bitterfeld-Wolfen
Wolfen, den 28.05.2014
Teichmann
Wahlleiter
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen führt seine 77.
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung am Mittwoch, dem
18.06.2014 in Bitterfeld-Wolfen,Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1, Rathaus, Ratssaalum 18:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
2Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung
3Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
des Stadtrates vom 14.05.2014
4
Überreichung der Ehrennadel der Stadt BitterfeldWolfen an Frau Ines Fischer
5 Einwohnerfragestunde
6
Konzept zur Konsolidierung des Haushaltes 2014
und Folgejahre als Anlage zur Haushaltssatzung
gemäß § 92 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (GO LSA) i.V.m. § 1 Abs. 2 Ziffer 7
Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO
Doppik) Beschlussantrag
172-2013
7Haushaltssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen für das
Haushaltsjahr 2014 Beschlussantrag
171-2013
8
Untersuchungsergebnis Kooperation der Stadt Bitterfeld-Wolfen mit der Goitzsche Tourismus GmbH
Beschlussantrag
088-2014
9
1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Bitterfeld-Wolfen im Bereich der Straße Am Kraftwerk
im Ortsteil Bitterfeld, Abwägungsbeschluss Beschlussantrag
055-2014
10
1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Bitterfeld-Wolfen im Bereich der Straße Am Kraftwerk im Ortsteil Bitterfeld, Feststellungsbeschluss
Beschlussantrag
056-2014
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Stadt Bitterfeld-Wolfen
11
Bebauungsplan Nr. 01-2013btf „Wohngebiet Straße
Am Kraftwerk“ im Ortsteil Bitterfeld, Abwägungsbeschluss
Beschlussantrag
057-2014
12Bebauungsplan Nr. 01-2013btf „Wohngebiet Straße
Am Kraftwerk“ im Ortsteil Bitterfeld, Satzungsbeschluss Beschlussantrag
058-2014
13
Bebauungsplan Nr. 02-2013btf „Mainthalstraße /
ChemiePark Bitterfeld-Wolfen“ im Ortsteil Bitterfeld,
Abwägungsbeschluss
Beschlussantrag
059-2014
14Bebauungsplan Nr. 02-2013btf „Mainthalstraße/ChemiePark Bitterfeld-Wolfen“ im Ortsteil Bitterfeld, Satzungsbeschluss Beschlussantrag
060-2014
15„Bebauungsplan zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche der Stadt Bitterfeld-Wolfen“ Nr. 02-2009 Abwägung der Stellungnahmen
Beschlussantrag
089-2012
162. Entwurf des B-Planes Nr. 02-2009 „Bebauungsplan zur
Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche der Stadt Bitterfeld-Wolfen“ Nr. 02-2009
Beschlussantrag
092-2012
171. Änderung des Bebauungsplanes Nr.002 „Einkaufszentrum Anhaltstraße“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen,
Ortstseil Bitterfeld - Änderung des Geltungsbereiches
Beschlussantrag
067-2014
18
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01-2014 btf
„Einkaufszentrum BITZ“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen,
Ortsteil Bitterfeld Beschlussantrag
019-2014
19 Aufhebung des Beschlusses Nr. 015-2014
Beschlussantrag
089-2014
20Bericht der Oberbürgermeisterin zur Ausführung gefasster Beschlüsse
21 Mitteilungen, Berichte, Anfragen
22 Schließung des öffentlichen Teils
II. Nichtöffentlicher Teil
23 Vergabeangelegenheit Beschlussantrag
066-2014
24 Vergabeangelegenheit Beschlussantrag
082-2014
25 Personalangelegenheit Beschlussantrag
093-2014
26 Vergabeangelegenheit Beschlussantrag
085-2014
27 Mitteilungen, Berichte, Anfragen
28 Schließung des nicht öffentlichen Teils
gez. i. V. Dr. Holger Welsch
Armin Schenk
Vorsitzender des Stadtrates
Ortschaftsrat Thalheim
Der Ortschaftsrat Thalheim führt seine 66. öffentliche/
nichtöffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 18.06.2014 in
Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Thalheim, Wolfener Straße 10a,
Sportlerklause um 17:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung
der Tagesordnung
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3 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des
Ortschaftsrates vom 23.04.2014
4 Bericht des Ortsbürgermeisters zur Ausführung gefasster Beschlüsse und aktuelle Mitteilungen aus Dienstberatungen mit der Oberbürgermeisterin
5 Anregungen und Anfragen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
6 Einwohnerfragestunde für die in der Ortschaft wohnenden Einwohner/innen der Stadt
7 Diskussion zu den Auswahlkriterien für eine Gedenktafel
8 Schließung des öffentlichen Teils
II. Nichtöffentlicher Teil
9 Mitteilungen, Berichte, Anfragen
10Grundstücksangelegenheit Beschlussantrag
091-2014
11Schließung des nicht öffentlichen Teils
gez. Manfred Kressin
Ortsbürgermeister
Ausschuss für Recht, Ordnung,
Verkehr und Bürgeranfragen
Der Ausschuss für Recht, Ordnung, Verkehr und Bürgeranfragen des Stadtrates der Stadt Bitterfeld-Wolfen führt
seine 79. öffentliche/nichtöffentliche SitzungamDienstag,
dem 24.06.2014 in Bitterfeld-Wolfen,Ortsteil Wolfen,
Puschkinstraße 3, Städtisches Kulturhaus, Vereinszimmer
um 18:00 Uhr durch, zu der hiermit eingeladen wird.
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung
der Tagesordnung
3 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
vom 20.05.2014
4Protokollkontrolle
5 Informationen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld über
die Wasserrettung
6 Auswertung der Ordnungswidrigkeiten in der Stadt Bitterfeld-Wolfen im Jahr 2013
7 Informationen zum Kreuzungsbereich Damaschkestraße/Andresenstraße
8 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte
9 Schließung des öffentlichen Teils
II. Nichtöffentlicher Teil
10Mitteilungen, Anfragen, Anregungen, Berichte
11Schließung des nicht öffentlichen Teils
gez. Detlef Pasbrig
Ausschussvorsitzender
__________________________________________________
Amt für Landwirtschaft, Dessau - Roßlau, den 19.05.2014
Flurneuordnung
und Forsten Anhalt
Ferdinand-von-Schill-Straße 24
06844 Dessau-Roßlau
Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna
Verf.-Nr.: 6 1 1 / 1—B T 1 0 3 2
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
4. Änderungsanordnung
Gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.
d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), wird hiermit die Änderung des Flurbereinigungsgebietes im Flurbereinigungsverfahren
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Stadt Bitterfeld-Wolfen
Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna angeordnet.
Zum Verfahrensgebiet im Flurbereinigungsverfahren
Ortsumgehung Brehna wird folgendes Flurstück hinzugezogen:
Gemarkung Landsberg, Flur 11, Flurstück 15/6
Durch die Hinzuziehung des Flurstückes umfasst das Verfahrensgebiet nunmehr eine Fläche von ca. 1.116 ha.
Beteiligte
Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. § 10 FlurbG beteiligt:
1.als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den
Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten;
2. als Nebenbeteiligte:
a)Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk
Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen
werden;
b)andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die
Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen
erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG);
c)Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem
Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und
dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;
d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an
solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die
zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;
e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55
FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61
Satz 2 FlurbG);
f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42
Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester
Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
Teilnehmergemeinschaft
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 18.03.2002 entstand gemäß § 16 FlurbG die „Teilnehmergemeinschaft der
Flurbereinigung Ortsumgehung Brehna“ als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Brehna.
Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft.
Aufforderung zur Anmeldung von Rechten für das
mit dieser 4. Änderungsanordnung hinzugezogenen
Flurstückes
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber
zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen
können, sind innerhalb von 3 Monaten beim Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Anhalt, Ferdinand-vonSchill-Straße 24, 06844 Dessau anzumelden (§14 Abs. 1
FlurbG).
Es kommen in Betracht:
a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an
solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die
zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§10
Nr. 2d FlurbG);
b) Im Grundbuch nicht eingetragene Rechte an den zum
Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten,
wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw. die vor dem 01.01.1990 begründet sind
BWA 11-14 vom 13.06.2014
und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften;
c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen
sind.
Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren
Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist
der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.
Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder
nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die
bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§14 Abs. 2 FlurbG).
Der Inhaber eines gem. § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten
Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie
der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe
des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14
Abs. 3 FlurbG).
Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig
geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine
baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw.
den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der
Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen.
Einschränkungen
Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis
zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten
gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen:
1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen
Wirtschaftsbetrieb gehören.
2.Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der
Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.
3.Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze
dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der
Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt.
Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen
vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt
worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann
den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen
lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34
Abs. 2 FlurbG).
Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen
worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses
bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge,
die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85
Ziff. 5 FlurbG).
Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die
Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der
das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder
ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6
FlurbG).
Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durch-
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
führung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und
die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen
vorzunehmen.
Begründung
Mit Beschluss vom 18.03.2002 wurde die Unternehmensflurbereinigung Ortsumgehung Brehna durch die Obere
Flurbereinigungsbehörde angeordnet. Gemäß § 8 Abs. 1
Flurbereinigungsgesetz kann die Flurbereinigungsbehörde
geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes
anordnen, wenn der Zweck der Flurbereinigung besser erreicht werden kann.
Die Hinzuziehung des Flurstückes dient der Erreichung der
Ziele des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens und ist
zur Vermeidung agrarstruktureller Nachteile. Sie dient einer umfassenden Neuordnung des Eigentums.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese 4. Änderungsanordnung kann innerhalb von
einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an
das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 DessauRoßlau zu richten.
Die vorstehende 4. Änderungsanordnung mit Gebietskarte liegt in der Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstr. 2, 06792 Sandersdorf-Brehna, der Stadt Landsberg,
Köthener Str. 2, 06188 Landsberg, der Stadt Zörbig, Markt
12, 06780 Zörbig, der Gemeinde Kabelsketal, Lange Straße
18, 06184 Kabelsketal OT Gröbers, der Stadt Halle/Saale,
Marktplatz 1, 06108 Halle/Saale, der Gemeinde Petersberg
Ortsteil Wallwitz, Götschetalstraße 15, 06193 Petersberg,
der Stadt Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch, der Gemeinde Wiedemar, Kyhnaer Hauptstraße 29, 04509 Wiedemar
OT Kyhna, der Stadt Bitterfeld - Wolfen, Rathausplatz 1,
06766 Bitterfeld -Wolfen sowie im Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten Anhalt zwei Wochen lang
nach seiner Bekanntgabe zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.
Im Auftrag
Inkrafttreten des Bebauungsplans
Nr. 01/2009 „Am Brehnaer Überbau/
Ostseite“ im OT Bitterfeld der Stadt
Bitterfeld-Wolfen
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.04.2014 gemäß § 10 BauGB den
Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) Nr.
01/2009 „Am Brehnaer Überbau/Ostseite“ im OT Bitterfeld
als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich
des Bebauungsplanes wird begrenzt
im Norden: durch die Bundesstraße 100 (Bismarckstraße)
im Osten: durch die Wiesenstraße
im Süden: durch den Strengbach und den Bitterfelder
Berg
im Westen: durch die Flurstücke 94/1, 94/6, 94/7, 217,
218, 220, 224, 303 der Flur 10 (grenzen an
die Glück-Auf-Straße an)
Seite 29
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Bebauungsplanes in der
Fassung vom Februar 2014.
Darstellung auf der Grundlage der Topographischen Karte
1:10.000 (DTK) 4339 SO
Erlaubnis zur Vervielfältigung und Verbreitung erteilt
durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt vom 25.03.2008; Erlaubnisnummer:
LVermGeo / A9-156-2008-07
Der Bebauungsplan Nr. 01/2009 „Am Brehnaer Überbau/Ostseite“ tritt mit dieser Bekanntmachung in
Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung
während der Öffnungszeiten bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Rathausplatz 1, Zimmer 201 in 06766 Bitterfeld-Wolfen eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft erlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB
über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im
Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB
über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn
der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im
§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung
des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt BitterfeldWolfen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der
die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel
des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
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Stadt Bitterfeld-Wolfen
Öffentliche Auslegung
Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 032010 btf „Am Plan“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Bitterfeld nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat in seiner Sitzung am 14.05.2014 mit Beschluss-Nr. 027-2014 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Entwurfes der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/2010btf „Am
Plan“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Bitterfeld beschlossen.
Begrenzung des Plangebietes:
im Norden: durch die Badergasse und Südufer des Großen
Teiches,
im Osten: durch den Krautwall (ehemalige Stadtbefestigung) bzw. ab Berliner Straße Burgtorwall,
im Süden: durch die Mühlstraße,
im Westen: durch die Burgstraße.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem
Kartenausschnitt:
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen macht von der Möglichkeit der
elektronischen Beteiligung gebrauch. Der Entwurf des
genannten Bebauungsplanes kann in der Auslegungszeit
auf der Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen (www.
bitterfeld-wolfen.de à Bauen & Wohnen à Stadtentwicklung/Bauleitplanung à Öffentlichkeitsbeteiligung zu aktuellen Planungen) eingesehen werden. Hier besteht vom
23.06.2014 bis einschließlich 23.07.2014 die Möglichkeit,
Hinweise zur Planung elektronisch an die Stadtverwaltung
zu senden.
Da es sich um einen Bebauuungsplan für die Innenentwicklung nach § 13a Abs.1 Nr. 1 BauGB handelt gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2
und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Bei dessen Anwendung
wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von
dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.
Folgende umweltbezogene Information liegt vor: Ein Gutachten zur schalltechnischen Untersuchung der Planauswirkungen, insbes. gegenüber der Gemeinbedarfsfläche
(Kindergarten) wurde erstellt und ist einsehbar.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist
bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Bitterfeld-Wolfen, 20.05.2014
Bekanntmachung über den Abschluss
eines Strom-Konzessionsvertrages
für das Gebiet der Ortsteile Bitterfeld,
Bobbau, Greppin, Holzweißig,
Thalheim, Rödgen und Wolfen der
Stadt Bitterfeld-Wolfen gemäß § 46
Abs. 3 Satz 6 EnWG
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
03/2010btf „Am Plan“ der
Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Bitterfeld, der Entwurf der
Begründung und die Schallimmissionsprognose liegen in
der Zeit
vom 23.06.2014 bis 23.07.2014
bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen,
im Verwaltungssitz Ortsteil Wolfen, Rathausplatz 1, Zi.
201, 06766 Bitterfeld-Wolfen sowie im Verwaltungssitz
Ortsteil Bitterfeld, Markt 7, Zi. 311/312 (3. OG Neubau)
06749 Bitterfeld-Wolfen
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann
Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/2010 „Am Plan“ der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Bitterfeld und dem Entwurf der Begründung
abgegeben werden.
Mit Veröffentlichungsdatum vom 28. September 2012 hatte
die Stadt Bitterfeld-Wolfen im elektronischen Bundesanzeiger jeweils das Auslaufen des mit der envia Mitteldeutsche
Energie AG als Rechtsnachfolgerin der Mitteldeutschen
Energieversorgung AG bestehenden Strom-Konzessionsvertrages sowie des mit der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen
GmbH als Rechtsnachfolgerin der Stadtwerke Wolfen GmbH
bestehenden Strom-Konzessionsvertrages am 25. September 2012 fristgerecht im elektronischen Bundesanzeiger
bekannt gemacht. Nachfolgend ist ein transparentes und
diskriminierungsfreies sowie ein den Zielen des § 1 Abs. 1
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtetes Verfahren
zum Neuabschluss eines einheitlichen Strom-Konzessionsvertrages durchgeführt worden.
Im Ergebnis des Auswahlverfahrens hat der Stadtrat der
Stadt Bitterfeld-Wolfen in seiner Sitzung am 26. Februar
2014 beschlossen, einen Strom-Konzessionsvertrag für
das o. g. Gebiet der Stadt Bitterfeld-Wolfen mit der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH nach § 46 Abs. 2 EnWG abzuschließen.
Maßgebliche Gründe:
Die Bewertung der beiden eingegangenen Angebote erfolgte auf Basis nachfolgender Auswahlkriterien:
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
I. Hauptkriterium Sicherstellung der Ziele des § 1
EnWG (Gewichtung 80 Punkte)
Unterkriterien
Sicherheit des Netzbetriebs (Gewichtung 16 Punkte)
Preisgünstigkeit (Gewichtung 16 Punkte)
Verbraucherfreundlichkeit (Gewichtung 16 Punkte)Umweltverträglichkeit (Gewichtung 16 Punkte)
Effizienz (Gewichtung 16 Punkte)
II. Hauptkriterium Regelungen des Konzessionsvertrages (Gewichtung 20 Punkte)
Kostenregelungen, sonstige zulässige Leistungen (Gewichtung 4 Punkte)
Baumaßnahmen (Gewichtung 4 Punkte)
Kommunale Einflussnahme auf den örtlichen Netzbetrieb
(Gewichtung 4 Punkte)
Endschaftsregelungen (Gewichtung 4 Punkte)
Sonstige Regelungen (Gewichtung 4 Punkte)
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen hat sich für die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH als Vertragspartner des Strom-Konzessionsvertrages entschieden, weil dieses Unternehmen
in der kriterienbezogenen Gesamtschau ein Angebot abgegeben hat, welches einerseits den Zielen des EnWG (sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und
umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der
Allgemeinheit, die zunehmend auf erneuerbaren Energien
beruht; § 1 Abs. 1 EnWG) und andererseits in angemessenem Umfang auch den darüber hinaus gehenden Interessen der Stadt Bitterfeld-Wolfen am besten Rechnung trägt.
Das Angebot der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH war
insbesondere in den nachfolgenden Kriterien vorteilhafter:
· Sicherheit des Netzbetriebs
·Verbraucherfreundlichkeit
·Effizienz.
Die Entscheidung der Stadt Bitterfeld-Wolfen wird hiermit
gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 EnWG bekannt gemacht.
Bitterfeld-Wolfen, den 27. Mai 2014
gez. Wust, Oberbürgermeisterin
Änderung der Kostenbeitragssatzung
für Kindertageseinrichtungen
1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung
der Kostenbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bitterfeld-Wolfen (Kostenbeitragssatzung)
Aufgrund der §§ 4, 6, 8 Nr. 1 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl.
LSA S. 383) i. V. m. §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der
zur Zeit geltenden Fassung, und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen
und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz-KiFöG) vom 05.03.2003 (GVBl. LSA S.
48), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
23.01.2013 (GVBl. LSA S. 38), hat der Stadtrat der Stadt
Bitterfeld-Wolfen in seiner Sitzung am 14.05.2014 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung
der Kostenbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen in
der Stadt Bitterfeld-Wolfen beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Satzung zur Festlegung der Kostenbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen in der
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Die Satzung zur Festlegung der Kostenbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bitterfeld-Wolfen wird
wie folgt geändert:
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§ 3 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:
„Darüber hinaus können Träger von Kindertageseinrichtungen auf freiwilliger Basis über den Rechtsanspruch hinaus
im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusätzliche Betreuungszeiten anbieten. Dafür werden folgende zusätzliche Kostenbeiträge festgelegt:
- Kinder bis drei Jahre:
je zusätzliche Betreuungsstunde täglich über den
Rechtsanspruch von 10 Stunden hinaus:
70 €/Monat
- Kinder von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht:
je zusätzliche Betreuungsstunde täglich über den
Rechtsanspruch von 10 Stunden hinaus:
37 €/Monat
Für diese zusätzlichen Kostenbeiträge gelten nicht die Regelungen zu Ermäßigungen nach § 3 Abs. 2 und § 5.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.07.2014 in Kraft.
Bitterfeld-Wolfen, den 20.05.2014.
Friedhofsgebührensatzung für die
Benutzung der von der Stadt
Bitterfeld-Wolfen verwalteten Friedhöfe
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und der §§ 6, 8 und 44 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA)
in seiner Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009,
zuletzt geändert am 30. November 2011 (GVBl. LSA S.
814) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in seiner Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996, zuletzt geändert am 2. Februar
2011 (GVBl. LSA S. 58) hat der Stadtrat der Stadt BitterfeldWolfen in seiner Sitzung am 14.05.2014 mit Beschluss 0472014 folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen:
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für die auf dem Gebiet der Stadt Bitterfeld-Wolfen gelegenen städtischen Friedhöfe in den Ortsteilen
Bitterfeld, Wolfen, Bobbau, Greppin, Holzweißig, Rödgen, Siebenhausen, Thalheim und Zschepkau. Zudem gilt diese Satzung für die Trauerhallen der Ortsteile Bitterfeld, Wolfen, Bobbau, Greppin, Holzweißig, Rödgen, Thalheim und Zschepkau.
(2) Nicht Bestandteil dieser Satzung ist der in kirchlicher
Trägerschaft befindliche Friedhof in Reuden und die Trauerhalle in Reuden.
§2
Gebührenpflicht
(1) Die Benutzung der städtischen Friedhöfe und ihrer
Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme der damit im
Zusammenhang stehenden Leistungen des Städtischen
Friedhofs- und Bestattungswesens Bitterfeld-Wolfen sind
gebührenpflichtig. Es werden Benutzungsgebühren und
Verwaltungsgebühren erhoben.
(2) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem dieser
Satzung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis, das
Bestandteil dieser Satzung ist.
(3) Die zur Verfügung stehenden Leistungen werden in der
Friedhofssatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen benannt und
erläutert.
§3
Gebührenschuldner/-in
Gebührenschuldner ist,
wer die gebührenpflichtige Leistung oder Amtshandlung in
Anspruch nimmt oder zu dieser Anlass gegeben hat.
Seite 32
Stadt Bitterfeld-Wolfen
§4
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebühren entstehen mit der Antragstellung und
Bestätigung durch die Stadt Bitterfeld-Wolfen. In den Fällen, in denen ohne Antragstellung Leistungen oder Amtshandlungen in Anspruch genommen oder zu diesen Anlass
gegeben wurde, entstehen Kosten mit der Erbringung der
Leistungen.
(2) Die Gebühren sind nach der Bekanntgabe des Gebührenbescheides innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen
zur Entrichtung fällig.
(3) In besonderen Fällen können Sicherheitsleistungen
(z. B. Vorauszahlungen) verlangt werden.
§5
Billigkeitsmaßnahmen
Ansprüche aus dem Abgabeschuldverhältnis können ganz
oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei
Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten
würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden.
§6
Auskunftspflicht
Die Gebührenschuldnerinnen/Gebührenschuldner haben
zur Veranlagung der Gebühren vollständige und richtige
Auskünfte zu erteilen.
§7
Inkrafttreten
(1) Die Satzung tritt am 01.07.2014 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom
19.06.2012 außer Kraft:
Bitterfeld-Wolfen, den 26.05.2014
Anlage
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
Gebührenverzeichnis für den Zeitraum
vom 01.07.2014 bis 31.12.2015
Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Bitterfeld, Wolfen und den Ortslagen Bobbau, Greppin, Holzweißig, Rödgen, Siebenhausen, Thalheim und Zschepkau sowie für die
Trauerhallen in Bitterfeld, Wolfen (klein und groß), Bobbau,
Greppin, Holzweißig, Rödgen, Thalheim und Zschepkau.
A. Benutzungsgebühren
1. Gebühren für die Nutzung von Räumlichkeiten
Für die Nutzung der kommunalen Trauer- bzw. Feierhallen
beträgt die Gebühr:
1.Trauerhalle Bitterfeld Nutzungszeit bis 60 min 200,00 €
2.Trauerhalle Wolfen
(groß) Nutzungszeit bis 60 min 250,00 €
3.Trauerhalle Wolfen
(klein) Nutzungszeit bis 60 min 175,00 €
4.Trauerhalle Bobbau Nutzungszeit bis 60 min 75,00 €
5.Trauerhalle Greppin Nutzungszeit bis 60 min 50,00 €
6.Trauerhalle Holzweißig Nutzungszeit bis 60 min 75,00 €
7.Trauerhalle Rödgen Nutzungszeit bis 60 min 50,00 € 8.
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Trauerhalle Thalheim Nutzungszeit bis 60 min 200,00 € 9.
Trauerhalle Zschepkau Nutzungszeit bis 60 min 50,00 €
2. Vergabe von Nutzungsrechten zur Erdbestattung
1. Grabnutzungsgebühr für ein Erdreihengrab für Verstorbene
vor dem vollendeten 5. Lebensjahr 500,00 €
2. Grabnutzungsgebühr für ein Erdreihengrab für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr 1.585,00 €
3. Grabnutzungsgebühr für eine anonyme Erdbestattung
auf der Kinderwiese für Verstorbene vor dem vollendeten 5. Lebensjahr (inklusive Pflege) 500,00 €
4. Grabnutzungsgebühr für eine anonyme Erdbestattung
auf der Gemeinschaftsanlage für Verstorbene ab dem 5.
Lebensjahr (inklusive Pflege) 2.200,00 €
5. Grabnutzungsgebühr für ein Erdwahlgrab
a:1- stellig 1.700,00 €
b:2- stellig 3.500,00 €
c:Heckengrab 1- stellig 2.600,00 €
d:Heckengrab 2- stellig 4.000,00 €
3. Vergabe von Nutzungsrechten zur Aschenbestattung
1. Grabnutzungsgebühr für ein Urnenreihengrab
a:Urnenwiesengrab 1- stellig 700,00 €
b:Urnenbaumgrab 1- stellig 680,00 €
2.Grabnutzungsgebühr für eine anonyme Urnenbeisetzung auf der Urnengemeinschaftsanlage
(inklusive Pflege) 700,00 €
3.Grabnutzungsgebühr für eine anonyme Urnenbeisetzung auf der Kinderwiese (inklusive Pflege) 500,00 €
4. Grabnutzungsgebühr für ein Urnenwahlgrab
a:Urnenstelle 2- stellig 710,00 €
b:Urnenstelle 4- stellig 1.250,00 €
c:Urnenstelle 6- stellig 1.600,00 €
4. Verlängerung von Nutzungsrechten für Wahlgräber (exklusive Pflege)
1. Verlängerung des Nutzungsrechts für ein Erdwahlgrab
für 1 Jahr
a:1- stellig 82,00 €
b:2- stellig 174,00 €
c:Heckengrab 1- stellig 245,00 €
d:Heckengrab 2- stellig 334,00 €
2.Verlängerung des Nutzungsrechts für ein Urnenwahlgrab für 1 Jahr
a:Urnenstelle 2- stellig 42,00 €
b:Urnenstelle 4- stellig 74,00 €
c:Urnenstelle 6- stellig 87,00 €
5. Gebühren für die Grabherstellung und die Beisetzung
1. Grabherstellung und Beisetzung einer Urne
in die Urnengemeinschaftsanlage 125,00 €
6. Gebühren für eine Exhumierung
1. Exhumierung einer Urne 190,00 €
B. Verwaltungsgebühren
1. Genehmigungsgebühren
1. Verwaltungsgebühr für die Bestattung 45,00 €
2. Verwaltungsgebühr bei Verlängerung /
Abmeldung des Nutzungsrechts 30,00 €
3. Verwaltungsgebühr für Grabmalanträge 15,00 €
4. Genehmigungsgebühr für Grabeinfassung 15,00 €
5. Genehmigungsgebühr Grabmal 15,00 €
6. Zulassungsgebühr für Gewerbetreibende 30,00 €
7. Einfahrtsgenehmigung 30,00 €/Jahr
2. Standsicherheitsprüfungsgebühr bei stehenden
Grabmalen
1. Standsicherheitsprüfungsgebühr für stehende
Grabmale 1,07 € / Jahr
3. Sonstige Gebühren
1. Beräumung/Einebnen der Grabstelle je h
und Mitarbeiter 35,00 €
BWA 11-14 vom 13.06.2014
Stadt Bitterfeld-Wolfen
2. Verwaltungsgebühr bei Urnenversand zzgl.
Porto 30,00 €
3. Ermittlung der aktuellen Anschrift bei Verzug
(einfach) 15,00€
4. Ermittlung der aktuellen Anschrift bei Verzug
(aufwendig bei mehr als einem
Adresswechsel) 30,00 €
5. Gebührenzuschlag für Samstagsarbeit 35,00 €
6. Gebühren für sonstige Leistungen (nach Aufwand)
Wasserwehrsatzung
der Stadt Bitterfeld-Wolfen
Aufgrund des § 14 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), in der Fassung vom 16. März 2011
(GVBl. LSA S. 492) in Verbindung mit dem § 6 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA),
in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009
(GVBl. LSA S. 393), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen in seiner
Sitzung am 14.05.2014 folgende Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich
(1) Die Stadt Bitterfeld-Wolfen richtet einen Wach- und
Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr) ein.
(2) Wasserwehr im Sinne dieser Satzung schließt Maßnahmen ein, zu denen die Stadt Bitterfeld-Wolfen nach dem
§ 14 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet ist.
(3) Maßnahmen der Wasserwehr zur Unterstützung der
Wasserbehörde sind geboten, wenn durch Hochwasser,
Eisgang und andere Ereignisse Anlagen oder Einrichtungen
des Hochwasserschutzes in Überschwemmungsgebieten
Gefahren drohen (Wassergefahr) oder bereits eingetreten
sind.
§2
Einrichtung und Aufgaben der Wasserwehr
(1) Die Stadt Bitterfeld-Wolfen trifft zur Unterstützung der
Wasserbehörde bei der Abwehr der in § 1 Abs. 3 beschriebenen Gefahren die erforderlichen personellen, sachlichen
und organisatorischen Maßnahmen. Sie hält die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereit.
(2) Für die in der Verordnung über den Hochwassermeldedienst (HWM VO) vom 18. August 1997 (GVBl. LSA S.
778), geändert durch § 4 der Verordnung vom 5. Dezember 2001 (GVBl. S. 536) aufgeführten Gewässer und für die
in der Hochwassermeldeordnung (HWMO) vom 27. August
1998 (MBl. LSA S. 2103) in der jeweils gültigen Fassung genannten Hochwassermeldepegel, ergeben sich ab der Ausrufung der Alarmstufe III für die Wasserwehr insbesondere
folgende unterstützende Aufgaben:
1. Wachdienst
a) Beobachtung der Wasserstandsentwicklung und Eisführungen sowie Beurteilung im Hinblick auf die Bedrohung der Bevölkerung sowie Hab und Gut;
b) Beobachtung und Beurteilung der Einrichtungen, die
Wasser- und Eisgefahr abwendensollen (Deiche/Dämme, Ufermauern, Siele/Schöpfwerke, Wehre u. dgl.)
c) Beobachtung bedrohter Objekte (Brücken/Durchlässe,
Gebäude am Ufer, Produktionsanlagen u. dgl.)
2Hilfsdienst
a) bei der Bekämpfung bestehender Hochwasser- und Eisgefahr;
b) bei der Sicherung und Reparatur von Schadstellen an
Deichen, Aufkadungen und Verstärkung;
c) bei der Sicherung der Funktionstüchtigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen (Siele, Schöpfwerke, mobile
Pumpanlagen u. dgl.);
d) bei der Sicherung und bei der durch die zuständige Behörde angeordneten Räumung gefährdeter Gebäude;
e) bei der Sicherung von Brücken;
Seite 33
f) Vorhaltung, Vervollständigung und Pflege der Hochwasserschutzlager in der Stadt Bitterfeld-Wolfen.
Die Wasserwehr kann an sonstigen Gewässern im Gebiet
der Stadt Bitterfeld-Wolfen entsprechend tätig werden,
wenn die Hochwasserlage dies erfordert.
Über die eingeleiteten Maßnahmen wird die zuständige
Wasserbehörde durch den Leiter der Wasserwehr informiert.
Die Wasserwehr kann außerhalb der Ausrufung der Alarmstufe III eingesetzt werden.
(3) Der Oberbürgermeister hat in Abstimmung mit der
Wasserbehörde für die Alarmierung und den Einsatz der
Wasserwehr einen Hochwasseralarm- und Einsatzplan zu
erstellen und mindestens jährlich oder aus konkretem Anlass fortzuschreiben. Der Plan und die Fortschreibung sind
den in dem Plan genannten Personen bekannt zu geben.
Ebenso ist der Umfang der vorzuhaltenden Hochwasserbekämpfungsmittel mit der Wasserbehörde abzustimmen.
(4) Der Oberbürgermeister stellt darüber hinaus einen Organisationsplan für die Wasserwehr auf, der mindestens
folgende Aufgaben enthält:
1. einen von ihm bestimmten Leiter, einen Stellvertreter,
einen Ausbildungsverantwortlichen, einen Lageristen
und die weiteren Mitglieder der Wasserwehr;
2. den Versammlungsort;
3. die Art der Alarmierung;
4.die Beschreibung und Bezeichnung der Deich- und
Flussabschnitte und der Hochwasserschutzanlagen;
5. das Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel;
6. die Lagerorte der Hochwasserbekämpfungsmittel;
7. die persönliche Ausrüstung;
8. die Ablösung und Versorgung;
9. die Nachrichtenübermittlung;
10.den Schadenersatz für jedes Mitglied der Wasserwehr.
(5) Der Stadt Bitterfeld-Wolfen obliegt die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder der Wasserwehr auf der Grundlage des Ausbildungs- und Fortbildungsplanes (Dienstplan).
Der Dienstplan wird separat in der Wasserwehr BitterfeldWolfen geregelt und ist nicht Bestandteil der Satzung.
(6) Die in Absatz 4 und 5 genannten Pläne und deren Fortschreibung sind den Mitgliedern der Wasserwehr bekannt
zu geben.
§3
Zuständigkeit
(1) Für die Unterstützung der Wasserbehörde bei der Abwehr der in § 1 Abs. 3 beschriebenen Gefahren ist der
Oberbürgermeister zuständig. Er ruft entsprechend § 2
Abs. 2 den Einsatzfall für die Wasserwehr aus.
(2) Der Einsatz der Wasserwehr erfolgt durch den Leiter vor
Ort. Er hat den Weisungen der zuständigen Wasserbehörde
Folge zu leisten.
§4
Verfahren zur Aufstellung der Wasserwehr
(1) Der Oberbürgermeister kann zum Dienst in der Wasserwehr auswählen:
1. die nach § 28 GO LSA zu ehrenamtlicher Tätigkeit verpflichteten Bürger;
2. Mitarbeiter der Verwaltung der Stadt.
(2) Die im Absatz 1, Pkt. 1 ausgewählten Personen werden
vom Oberbürgermeister zum ehrenamtlichen Dienst in der
Wasserwehr bestellt.
Die Bestellung enthält:
1. die Bezeichnung der ehrenamtlichen Tätigkeit;
2. den Beginn und, sofern nicht unbefristet, das Ende der
Dienstpflicht.
(3) Der aktuelle Hochwasser- und Einsatzplan, sowie der
Organisationsplan sind auszuhändigen.
(4) Der zur ehrenamtlichen Tätigkeit Verpflichtete kann den
Dienst in der Wasserwehr nur aus wichtigen Gründen ablehnen oder sein Ausscheiden verlangen. Wichtige Gründe
sind, wenn der Verpflichtete durch sein Alter, seine Berufs-
Seite 34
Stadt Bitterfeld-Wolfen
oder Familienverhältnisse, seinen Gesundheitszustand oder
anderweitige in seiner Person liegende Umstände an der
Übernahme des Dienstes in der Wasserwehr verhindert ist.
(5) Der zur ehrenamtlichen Tätigkeit Verpflichtete erhält
eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Satzung
der Stadt Bitterfeld-Wolfen über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung § 7 a).
§5
Befugnisse
Die nach § 4 Abs. 2 Ausgewählten können verpflichtet werden, Handdienste und/oder Transportleistungen (Spanndienste) zu erbringen. Bei Handdiensten kann das Mitbringen von geeigneten Geräten, bei Spanndiensten das
Bereitstellen von geeigneten Fahrzeugen und Treibstoffen
verlangt werden.
§6
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt gem. § 14 des Wassergesetzes
für das Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 29 der
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt, wer ohne
wichtigen Grund
1.die Übernahme des Dienstes in der Wasserwehr ablehnt,
2. trotz der Bestellung nach § 4 Abs. 2 die Ausübung des
Dienstes in der Wasserwehr verweigert.
(2) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der
Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBI. I S. 602),
zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10.
Oktober 2013 (BGBI. I S. 3786, 3796), ist der Oberbürgermeister.
§7
Sprachliche Gleichstellung
Personen und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung
gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
§8
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Wasserwehrsatzung der Stadt
Bitterfeld-Wolfen vom 13.07.2009 außer Kraft.
Bitterfeld-Wolfen, den 26.05.2014
BWA 11-14 vom 13.06.2014