Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
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Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Weiterbildung gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege Zukunft gestalten! Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Staatlich anerkannte Weiterbildung nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom 27. Juli 2011 Modulare berufsbegleitende Weiterbildung in Präsenzphasen Zertifiziert nach: - BQM - Bildungsqualitätsmanagement - AZAV - Arbeitsagentur förderfähig. „Aufstiegs-BAföG“ - AFBG förderfähig Staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtungen der Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH SFW - Seminare für Fort- und Weiterbildung Ingolstadt / Kempten / München / Nürnberg / Rosenheim / Vierzehnheiligen Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband Weiterbildung gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege Inhalt Seite 4 1. Grundannahmen 2. Ziele der Weiterbildung 5 3. Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung „Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“ 6 4. Inhalte der Weiterbildung 6 5. Dauer der Weiterbildung 7 6. Abschluss der Weiterbildung 7 7. Zeitplan 8 8. Übersicht der Module Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen Modul B: Organisatorische Qualifikationen Modul C: Beratungs-Qualifikationen Modul D: Strukturelle Qualifikationen 9. Kosten und Förderung 8/9 10-14 15-17 18-20 21-23 24 10. Weiterbildungsort / Anmeldung 25 11. Rechtsträger 25 12. Teilnahmebedingungen 26 Anmeldeformular Anlage Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 3 1. Grundannahmen In stationären Einrichtungen sind bereits weit über die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner von einer demenziellen Erkrankung betroffen. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Hochaltrigkeit der gesamten Bevölkerung wird dieser Anteil weiterhin wachsen. Auch wenn sich der Ausbau von Versorgungseinrichtungen am Grundsatz „ambulant vor stationär“ orientiert, werden Menschen mit Demenz in den fortgeschrittenen Stadien ihrer Erkrankung meist auf stationäre Pflege und Betreuung angewiesen sein. Stationäre Einrichtungen werden sich zukünftig immer mehr zu Versorgungseinrichtungen für Menschen mit Demenz entwickeln. Psychische Erkrankungen werden bei Menschen im Alter häufig als „altersnormal“ betrachtet, bleiben deshalb häufig unbehandelt oder werden falsch behandelt und verursachen vermeidbares Leiden bei den Betroffenen. Bei den Fachkräften fehlt es an Wissen, diese alten Menschen fachgerecht zu betreuen und zu pflegen. Erforderlich ist, dass ein hoher Anteil der Fachkräfte einer Einrichtung dieses Handlungswissen hat, um Betreuungskonzepte ihrer Einrichtung umsetzen und ihre Kenntnisse an weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben zu können. Mit weitergebildeten Fachkräften kann eine Einrichtung die erforderliche Fachkraftquote von einer gerontopsychiatrischen Fachkraft zu 30 Bewohnerinnen und Bewohnern in einer integrativen Einrichtung erfüllen bzw. von einer gerontopsychiatrischen Fachkraft zu 20 Bewohnerinnen und Bewohnern in einer segregativen Einrichtung. Das Fehlen von Handlungswissen für die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz führt zur Überlastung und Berufsunzufriedenheit der Betreuenden und Pflegenden. Fachgerechte Pflege und Betreuung ermöglichen vor diesem Hintergrund den ökonomischen Einsatz knapper Ressourcen an Zeit, Mitteln und Betreuenden und Pflegenden. Das neue Curriculum der Weiterbildung „Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“ geht von einem interdisziplinären Ansatz aus und schafft dadurch eine wesentliche Voraussetzung zur nachhaltigen Sicherung der Qualität in Pflege und Betreuung. Diese muss differenzieren zwischen den im Wesentlichen monodisziplinär gestaltenden Bemühungen um Standards im Bereich der Fachpflege (nursing) und den Bemühungen der berufsübergreifenden Ansätze im Bereich der Betreuung und Sorge für die auf Pflege angewiesenen Menschen (care). Die Sicherung der Lebensqualität der gerontopsychiatrisch Erkrankten gelingt zielgerichteter mit den vielfältigen Strategien der verschiedenen Berufsgruppen in sozialer Betreuung, Pflege und Therapie. Risiken der Unter-, Über- und Fehlversorgung werden durch interdisziplinäre Ansätze auf der Grundlage wissenschaftsbasierter Pflege und Therapie minimiert. Das erfordert die Zusammenarbeit aller am Prozess Beteiligten. Die Grundlage dazu wird in der Weiterbildung gelegt. Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 4 2. Ziele der Weiterbildung Fachkompetenz Die Weiterbildung fördert die Entwicklung von Kompetenzen der gerontopsychiatrisch weitergebildeten Fachkraft (im Folgenden: GPF). Die GPF nimmt das Verhalten und Erleben psychisch erkrankter alter Menschen wahr. Sie beurteilt dieses Verhalten und Erleben situationsbezogen: Die Grundlagen dazu sind ihre Kenntnisse der psychiatrischen Krankheitsbilder und ihrer Auswirkungen auf das Verhalten und Erleben der Betroffenen. In ihre Entscheidungen bezieht die GPF alle pflegerischen und therapeutischen Möglichkeiten ein, um die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten und zu fördern. Methodenkompetenz Die GPF steuert den Pflegeprozess für psychisch erkrankte alte Menschen und koordiniert die Betreuungs- und Pflegeleistungen für die Betroffenen: Sie berät Leitungen in fachlichen Fragen und leitet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Fachlichkeit an. Sie berät und betreut Angehörige zusammen mit anderen Berufsgruppen. Sie unterstützt die Entwicklung von neuen Konzepten und deren Umsetzung in der Pflegepraxis. Soziale Kompetenz Die GPF vernetzt sich im interdisziplinären Team und ist die wesentliche Koordinatorin in der komplexen Pflege und Betreuung gerontopsychiatrisch Erkrankter: Sie baut zwischen allen an der Pflege und Betreuung Beteiligten empathische und tragfähige Beziehungen auf. Insbesondere integriert sie konflikthaltige Vorstellungen und Interessen zum Wohle der Betroffenen. Persönlichkeitskompetenz Die GPF nimmt ihre besondere Position im komplexen Netzwerk der Pflege und Betreuung gerontopsychiatrisch Erkrankter wahr. Daraus leitet sie eine besondere Verantwortlichkeit ab und bewältigt die damit verbundenen Herausforderungen: Sie kennt ihre Handlungsmöglichkeiten und entwickelt diese eigenverantwortlich weiter. Insbesondere reflektiert sie ihre persönlichen Möglichkeiten und deren Grenzen und nimmt Unterstützung von anderen in Anspruch. Systemisch-ökologische Kompetenz Die GPF versteht die Zusammenhänge zwischen ihrer fachlichen Tätigkeit und den gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und sozialpolitischen Einflussfaktoren: Sie berücksichtigt in der Pflege und Betreuung kulturelle und ethnische Besonderheiten. Sie wirkt an ethischen Entscheidungen in Konfliktsituationen mit. Sie integriert sozialpolitische Veränderungen in ihren Aufgabenbereich. Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 5 3. Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung „Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“ Alle Fachkräfte nach der aktuellen Heimpersonalverordnung Fachkräfte der Pflege: Altenpfleger/in; Krankenpfleger/-schwester; Kinderkrankenpfleger/-schwester; Heilerziehungspfleger/in, soweit in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig. Fachkräfte der Therapie: Ergotherapeut/in; Krankengymnast/in; Logopäde/in; Physiotherapeut/in, u. weitere Fachkräfte der sozialen Betreuung: Erzieher/in; Dipl.-Pädagoge/in; Dipl. Heilpädagoge/in; Heilpädagoge/in (FA); Dipl. Psychologe/in; Dipl. Sozialarbeiter/in; Dipl. Sozialpädagoge/in, und weitere Die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Gespräch. 4. Inhalte der Weiterbildung Ausrichtung an Kompetenzbereichen Die Weiterbildung orientiert sich an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen, die den angestrebten Lernergebnissen entsprechen. Modularisierung Die Modularisierung der Weiterbildung erhöht ihre Transparenz und Durchlässigkeit. Sie ermöglicht, bereits absolvierte Weiterbildungen - auch anderer Bildungsträger - anerkennen zu lassen. Absolvierte Module können in zukünftigen Weiterbildungen eingebracht werden entsprechend dem Leitbild des „Lebenslangen Lernens“ der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste. Lehr- und Lernmethoden Diese unterstützen die Verbindung von beruflicher Praxis und wissenschaftlichen Erkenntnissen und fördern die Reflexion beruflichen Handelns. Selbstständiges Lernen wird während der Weiterbildung kontinuierlich vorausgesetzt und eingefordert. Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 6 5. Dauer der Weiterbildung Die Weiterbildung „Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“ umfasst 608 Stunden, die sich folgendermaßen verteilen: Theoretischer Unterricht im Umfang von 568 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten), inkl. Prüfung Praktikum im Umfang von 40 Stunden (á 60 Minuten) u n d Zeiten für Leistungsnachweise. Jedes Modul wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Die Art der Leistungsnachweise (Klausur, Referat, mündliche oder schriftliche Fallbearbeitung) ist für jedes Modul in der Prüfungsordnung festgelegt, die bei Beginn der Weiterbildung an die Teilnehmenden ausgehändigt wird. Die Vorbereitung auf die Leistungsnachweise erfolgt im Selbststudium. In die Weiterbildung ist zusätzlich eine Projektphase integriert, in der der Transfer erworbenen Wissens in die Praxis erfolgen soll. Diese soll am eigenen Arbeitsplatz der Teilnehmenden in der regulären Arbeitszeit durchgeführt werden. Anrechenbare Qualifikation für Module Können Teilnehmende durch ihre Vorqualifikation bereits das Wissen nachweisen, das in einem Modul vermittelt wird, so brauchen sie dieses nicht mehr zu absolvieren. In jedem Fall ist die Anrechenbarkeit einer Qualifikation vor Beginn der Weiterbildung mit deren Leitung zu klären. Besuchen Teilnehmende parallel eine weitere Weiterbildung, so kann das durchzuführende Projekt (s.o.) für beide Weiterbildungen anerkannt werden. 6. Abschluss der Weiterbildung Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung: „Fachkraft für Gerontopsychiatrische Pflege“ für Fachkräfte im Bereich der Pflege im Sinn der nach AVPfleWoqG § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 erlassenen allgemeinen Verwaltungs-vorschrift „Fachkraft für Gerontopsychiatrische Betreuung“ für Fachkräfte im Bereich der Therapie oder der sozialen Betreuung im Sinn der nach AVPfleWoqG § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 7 7. Zeitplan Der genaue Zeitplan der Weiterbildung kann der beigefügten Anlage zu dieser Informationsbroschüre entnommen werden. 8. Übersicht der Module Die Weiterbildung gliedert sich in vier Module: Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen Modul B: Organisatorische Qualifikationen Modul C: Beratungs-Qualifikationen Modul D: Strukturelle Qualifikationen Stand: 06.10.2016 216 U.-Std. 112 U.-Std. 128 U.-Std. 104 U.-Std. Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 8 Module der Weiterbildung „Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“ MODUL A: GERONTOPSYCHIATRISCHE BETREUUNGS-QUALIFIKATIONEN 216 U.-Std. Themenbereich A 1 Themenbereich A 2 Themenbereich A 3 Medizinisch pflegerische Kompetenz 48 U.-Std. Spezielle Pflegeanforderungen und Assessment 48 U.-Std. Grundlagen der Betreuungskompetenz 48 U.-Std. Themenbereich A 4 Themenbereich A 5 Themenbereich A 6 Spezielle Betreuungsanforderungen 24 U.-Std. Beziehungsgestaltung Rollenkompetenz 24 U.-Std. 24 U.-Std. MODUL B: ORGANISATORISCHE QUALIFIKATIONEN 112 U.-Std. Themenbereich B 1 Themenbereich B 2 Themenbereich B 3 Organisation von Betreuung und Pflege 40 U.-Std. Qualitätsmanagement Veränderungsmanagement 40 U.-Std. 32 U.-Std. MODUL C: BERATUNGS-QUALIFIKATIONEN 128 U.-Std. Themenbereich C 1 Themenbereich C 2 Themenbereich C 3 Themenbereich C 4 Pflegeberatung und Vernetzung Kommunikation und Gesprächsführung Kollegiale Beratung 32 U.-Std. 24 U.-Std. Planung und Gestaltung des Anleitungprozesses 40 U.-Std. 32 U.-Std. MODUL D: STRUKTURELLE QUALIFIKATIONEN 104 U.-Std. Themenbereich D 1 Themenbereich D 2 Themenbereich D 3 Angewandte Pflege- und Bezugswissenschaften 40 U.-Std. Ethik Recht und Politik 32 U.-Std. 32 U.-Std. Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 9 Weiterbildung „Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“ Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen Themenbereich A 1: Medizinisch-pflegerische Kompetenz (48 U.-Std.) Gerontopsychiatrische Krankheiten beeinflussen das Verhalten und Erleben der Betroffenen. Um diese Menschen besser verstehen zu können, ist es unumgänglich, sich mit den Hintergründen und Ursachen der jeweiligen Erkrankung und ihren Auswirkungen auseinanderzusetzen. Die Krankheitsbilder zu kennen ist die erste Voraussetzung für einen Umgang mit gerontopsychiatrisch veränderten Menschen. Therapeutisch sensible Möglichkeiten bei Pflegebedürftigen zu nutzen ist neben der medizinischen Grundversorgung eine Herausforderung in der ambulanten und stationären Versorgung. Inhalte: 1. 2. 3. 4. Epidemiologie psychischer Erkrankungen im Alter Psychische Erkrankungen im Alter 2.1 Klassifikation 2.2 Symptomatik und Verlauf 2.3 Diagnostik Auswirkungen der Erkrankungen auf das subjektive Erleben und Verhalten der Betroffenen Medizinische Therapie. Prävention und Rehabilitation 4.1 Medikamentöse Ansätze 4.2 Nicht-medikamentöse Ansätze Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 10 Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen Themenbereich A 2: Spezielle Pflegeanforderungen, gerontopsychiatrisches Assessment (48 U.-Std.) In keiner Lebensphase unterscheiden sich die Menschen so sehr voneinander wie gerade im Alter. Die Anzahl der gelebten Jahre bringt die größte Vielfalt. Nun kommt eine psychische Krankheit hinzu, die den Menschen verändert. Aber nicht nur eine neue Krankheit, sondern auch das gesamte bisher gelebte Leben bestimmt, welche Unterstützung ein einzelner Mensch nun braucht. Der professionelle Blick richtet sich auf die früheren Lebenserfahrungen, die Gewohnheiten, die Lebensbedingungen und die früheren Fähigkeiten, das Leben zu meistern. Eine individuelle Pflegedokumentation unterstützt und erleichtert professionelle Pflege und Betreuung im Team. Assessmentinstrumente leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Inhalte: 1. 2. 3. Besondere Pflegesituationen in der Gerontopsychiatrie 1.1 Herausforderndes Verhalten 1.2 Schmerz 1.3 Mobilität und Sturz 1.4 Ernährung 1.5 Kontinenzprobleme Besondere Aspekte der Pflegeplanung in der Gerontopsychiatrie Assessmentinstrumente der gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung 3.1 Überblick über relevante Assessmentinstrumente 3.2 Möglichkeiten und Grenzen von Assessmentinstrumenten Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 11 Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen Themenbereich A 3: Grundlagen der Betreuungskompetenz (48 U.-Std.) „Rezepte“ für die Begleitung von Menschen mit Demenz gibt es nicht, aber erprobte und bewährte Konzepte gibt es durchaus. Jede Bewohnerin und jeden Bewohner gut zu kennen, zu wissen, was ihr und ihm am Herzen liegt, der Aufbau und die Gestaltung einer vertrauensvollen Beziehung, dies sind die Grundlagen dazu. Ein wertschätzender Umgang miteinander und die konsequente Anpassung der Heime und Wohnbereiche an die Bedürfnisse der Menschen, die dort leben, lassen Pflege und Betreuung gelingen. Gelebte Beispiele und wissenschaftliche Forschungsergebnisse haben das längst bewiesen. Inhalte: 1. 2. 3. 4. 5. Biografische und personenorientierte Ansätze Soziale und milieutherapeutische Ansätze Wahrnehmungs- und körperorientierte Ansätze Kognitive und verhaltensorientierte Ansätze Vertiefung eines ausgewählten Ansatzes Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen Themenbereich A 4: Vertiefung der Betreuungskompetenz (24 U.-Std.) Im fortgeschrittenen Stadium einer Demenz werden die Bewegungsmöglichkeiten von Betroffenen immer geringer und äußere Anregungen immer seltener. Gleichzeitig tritt die verbale Kommunikation immer stärker hinter nonverbalen Interaktionen zurück. Deshalb sollten die notwendigen Körperkontakte in der Pflege bei immobilen alten Menschen im Sinne einer Beziehungsaufnahme, Körperwahrnehmung und Bewegungsanbahnung gestaltet werden. Hierzu können unterschiedliche begleitende oder therapeutische Konzepte eingesetzt werden. In diesem Themenbereich wird ein ausgewählter Betreuungs-, Pflege- und Therapieansatz in 3 Tagen erarbeitet. Inhalte: Ausgewählter gerontopsychiatrischer Betreuungs-, Pflege- oder Therapieansatz Grundkurs Basale Stimulation o d e r Grundkurs Kinästhetik oder Grundkurs Bobath Mindestzahl für den jeweils gewählten Grundkurs sind 8 Teilnehmende. Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 12 Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen Themenbereich A 5: Beziehungsgestaltung (24 U.-std.) Pflegebedürftige Menschen befinden sich in ihrer aktuellen Lebenssituation meist in einer existenziellen Krise und in einem psychischen Ungleichgewicht - unabhängig davon, welche Ursache ihre Pflegebedürftigkeit hat. Das Einfühlen und Verstehen in die Welt der alten Menschen mit ihren Lebenserfahrungen, Belastungen und Beeinträchtigungen im „Hier und Jetzt“ erfordert von den Pflegenden eine kontinuierliche Beziehungsgestaltung auf der Basis ihres professionellen Wissens. Gelingt ihnen dieses nicht, ist permanenter Stress die Folge; andererseits erleben sie bei gelingenden Beziehungen ihren Beruf als sehr befriedigend. Die Beziehungsgestaltung, der Erwerb professioneller Methoden der Bewältigung belastender Situationen kann auf der Basis der erlebensorientierten Pflege „Mäeutik“ von Frau Dr. Cora van der Kooij, einer niederländischen Pflegewissenschaftlerin, diskutiert werden. Inhalte: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gestaltung der Beziehung zu Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Prinzipien der Beziehungspflege Interpersonaler Umgang und Interaktion Gefühlsarbeit in der Beziehungspflege Übertragung und Gegenübertragung in der Pflegebeziehung Krisenmanagement Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 13 Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen Themenbereich A 6: Rollenkompetenz (24 U.-Std.) Arbeit und Beruf haben im persönlichen Sinnsystem eine hohe Bedeutung. Im persönlichen Sinnsystem können sich Probleme aus sich widerstreitenden und ungeklärten Rollenidentitäten ergeben. Dies können Rollen zwischen den verschiedenen Lebensbereichen Arbeit, Familie und Freizeit sein oder Konflikte, die sich innerhalb einer Berufsrolle mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Vorgesetzen oder Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern ergeben. Die Arbeit einer „Passung“ zwischen sich widerstreitenden Rollen-Ichs hat entscheidenden Anteil an der inneren Zufriedenheit und Gelassenheit einer GPF und ihrer Rollenfindung. Eine „geklärte“ Rollenidentität wirkt sich unmittelbar auf die Effizienz gerontopsychiatrischer Pflege und Betreuung aus und die von ihr ausgehende intrinsische Motivation der GPF. Inhalte: 1. 2. 3. Rollenidentität und Rollenselbstbild Persönliche Haltung und berufliches Selbstverständnis Professionelle Ansätze zur Reflexion und Bewältigung berufsbezogener Aufgaben und Belastungen Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 14 Modul B: Organisatorische Qualifikationen Themenbereich B 1: Organisation von Pflege und Betreuung (40 U.-Std.) Mit der Reform der Pflegeversicherung soll die ambulante Versorgung nach persönlichem Bedarf ausgebaut, Schnittstellen zwischen Versorgungseinrichtungen abgebaut und der Anspruch auf Rehabilitation gestärkt werden. Die Koordinierung und Erschließung von Versorgungsleistungen erfordert differenzierte Kenntnisse ambulanter und stationärer gerontopsychiatrischer und pflegerischer Einrichtungen, denn auch nach der Übersiedlung in eine stationäre Einrichtung ist eine Kooperation mit anderen Diensten erforderlich, um rehabilitative Pflege und Betreuung zu sichern. Kenntnisse über Interventionsmöglichkeiten in Institutionen und in ambulanten Einrichtungen erhöhen die Effizienz und Effektivität gerontopsychiatrischer Hilfeleistung in kritischen Lebenslagen alter Menschen und sind Voraussetzung für professionelle Beratung und Fallbegleitung. GPF übernehmen Aufgaben als „Lotsin“ bzw. „Lotse“ im Hilfenetz und können am Ausbau und an der Koordination von Diensten mitwirken. In ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen beteiligen sie sich beratend an der Neuentwicklung bzw. der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Konzepten der gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung. Inhalte: 1. 2. 3. 4. Stationäre und teilstationäre Organisationsformen 1.1 Milieugestaltung und Alltagsstrukturierung 1.2 Integrative - spezialisierte Betreuung Ambulante Organisationsformen Wohnraumanpassung und technische Hilfen Entwicklung und Umsetzung von Betreuungskonzepten Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 15 Modul B: Organisatorische Qualifikationen Themenbereich B 2: Qualitätsmanagement (40 U.-Std.) Die gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung ist ein hochkomplexer und sich ständig ändernder Prozess. Das innerbetriebliche Qualitätsmanagement will dieses nachvollziehbar gestalten und prozessorientiert steuern. Das Ziel „Kundenzufriedenheit“, also die Ergebnisqualität einer Dienstleistung, ist allen Qualitätsmanagementsystemen gemeinsam. Im gerontopsychiatrischen Arbeitsbereich haben wir es häufig mit nicht-selbstauskunftsfähigen „Kundinnen und Kunden“ zu tun. Die Beurteilung der Ergebnisqualität, sprich Lebensqualität, erfordert deshalb spezielle Beobachtungsverfahren, wie z.B. das „DCM“ (= Dementia Care Mapping), und spezifische Kriterien zur Beurteilung von Lebensqualität. Der interdisziplinäre Ansatz von gerontopsychiatrischer Pflege und Betreuung macht einerseits eine verpflichtende Umsetzung monodisziplinärer Expertenstandards in der Pflege notwendig, andererseits orientieren sich Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen an den interdisziplinären Leitlinien der drei Qualitätsniveaus der BUKO-QS, die alle Berufsgruppen und Angehörigen in die Verantwortung für die Qualitätssicherung einbeziehen. Eine Voraussetzung dafür ist, das Lern- und Wissenspotenzial der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stetig zu vergrößern, um sich dem Ideal einer „Lernenden Organisation“ zu nähern. Auch in der Gerontopsychiatrie wird die Halbwertszeit erworbenen Wissens immer kürzer. GPF wirken an der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in ihren Einrichtungen mit und vertreten die spezifischen Erfordernisse der gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung. So können ihre Arbeitsbereiche auch externen Qualitätsprüfungen standhalten. Inhalte: 1. 2. 3. 4. Philosophie des Total Quality Management (TQM) und der Lernenden Organisation Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Methoden der Qualitätssicherung in der gerontopsychiatrischen Betreuung und Pflege Nationale Expertenstandards und Qualitätsniveaus in der Pflege Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 16 Modul B: Organisatorische Qualifikationen Themenbereich B 3: Veränderungsmanagement (32 U.-Std.) Auch in Dienstleistungsunternehmen sind gut gemanagte Veränderungsprozesse entscheidend für ihren Erfolg. Ob es Krisen sind, die bewältigt werden müssen oder Veränderungen von Strukturen und Abläufen, immer sehen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einem ständig veränderten Umfeld gegenüber. Nur wer es schafft, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit auf den Weg zu nehmen und Abläufe so wenig wie möglich zu belasten, erfährt eine Akzeptanz für erforderliche Veränderungen. Das Projektmanagement ist eine Methode, Veränderungsprozesse professionell umzusetzen. Projektdenken heißt ergebnisorientiert zu denken und eine Strategie zu haben, um zur Lösung von Problemen beizutragen. Projektarbeit ist ein wesentlicher Teil moderner Unternehmenskultur. Wofür steht eine Einrichtung, wie wird dort gearbeitet? Viele Aufgaben können heute nur noch bereichsübergreifend gelöst werden. Arbeiten werden nicht mehr hintereinander, sondern möglichst parallel und in direkter Kommunikation miteinander ausgeführt. Diese Arbeitsweise spart Einrichtungen Zeit und Geld und vermittelt eine höhere Arbeitszufriedenheit. Auch im Arbeitsbereich der gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung leisten Projekte einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Einrichtungen und zur innerbetrieblichen Zusammenarbeit. Anhand von Beispielen aus eigenen Praxisfeldern kann in diesem Themenbereich notwendiges Handwerkszeug erworben werden, um Veränderungsprozesse selbst zu initiieren und durchzuführen. Inhalte: 1. 2. 3. 4. 5. Organisationsentwicklung Veränderungsmanagement als integrativer Ansatz Umgang mit Widerständen gegen Veränderungen Lernende Organisationen Projektmanagement Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 17 Modul C: Beratungs-Qualifikationen Themenbereich C 1: Pflegeberatung und Vernetzung (32 U.-Std.) Die 24-Stunden-Belastung pflegender Angehöriger in häuslichen Pflegesituationen erfordert Ihre Information und Beratung, kontinuierliche Begleitung, das Erschließen von Hilfen und die Förderung der Akzeptanz von Entlastungsmöglichkeiten. Nur so ist kritischen häuslichen Situationen als Folge von Überlastung vorzubeugen. Die Integration der pflegenden Angehörigen im stationären Bereich bedarf professioneller Konzepte, um die Beziehung der Angehörigen zu den Heimbewohnerinnen und -bewohnern aufrechtzuerhalten bzw. zu fördern und Begleitung und Entlastung in Krisensituationen zu ermöglichen. In diesem Themenbereich kann das Wissen erworben werden, Angehörige systematisch in unterschiedlichen Pflegearrangements zu begleiten. Inhalte: 1. 2. 3. 4. 5. Beratung und Einbeziehung von Betroffenen, Angehörigen und Ehrenamtlichen Ambulante, stationäre und teilstationäre Angebote Niedrigschwellige Angebote Kooperation mit anderen Berufsgruppen und Organisationen Care-/Casemanagement bei gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 18 Modul C: Beratungs-Qualifikationen Themenbereich C 2: Kommunikation und Gesprächsführung (24 U.-Std.) Eine GPF führt in vielen Situationen helfende Gespräche, in denen die Anliegen der Gesprächspartnerinnen und -partner im Mittelpunkt stehen. Das können Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen, mit Pflegeschülerinnen und -schülern und Teamkolleginnen und -kollegen in den unterschiedlichsten Lebensund Entscheidungssituationen sein. „Ziel ist nicht das Lösen des Problems für jemanden, sondern dem Individuum zu helfen, zu einem Verständnis seiner selbst in einem Ausmaß zu gelangen, das ihn befähigt, aufgrund seiner neuen Orientierung positive Schritte zu unternehmen.“ (Rogers, 1999) Grundhaltungen im helfenden Gespräch sind die uneingeschränkte Wertschätzung, Kongruenz der Gesprächsleitung und Empathie für die Gesprächspartnerinnen und -partner. Gesprächsführung meint nicht nur den Einsatz reflektierter Gesprächsmethoden wie das „aktive Zuhören“, sondern auch die Leitung durch ein Gespräch. Dies können auch Konflikt- und Kritikgespräche sein, deren professionelle Bewältigung Fehlentwicklungen in einem Team und einer Einrichtung vermeidet. Inhalte: 1. 2. 3. 4. Theorien und Modelle der Kommunikation Gesprächsführung Konfliktmanagement Analyse eigenen Kommunikationsverhaltens Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 19 Modul C: Beratungs-Qualifikationen Themenbereich C 3: Planung und Gestaltung des Anleitungsprozesses (40 U.-Std.) Wissen aufbereiten und weitergeben Didaktik und Methodik in der beruflichen Praxis unterscheiden sich vom schulischen Lernen. In der beruflichen Praxis steht eine veränderte Handlungsfähigkeit im Vordergrund und fordert so die Lernenden mit ihren Gewohnheiten und Sicherheiten und auch das berufliche Umfeld heraus. Berufliches Wissen veraltet in der Schnelllebigkeit des Alltags und erfordert eine ständige Anpassung. Daher muss bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Fähigkeit und Bereitschaft zum ständigen Um- und Weiterlernen gefördert und angeregt werden. Die GPF hat in diesem Prozess eine Multiplikatorenaufgabe für ihre speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten. In diesem Themenbereich werden Teilnehmende in die Lage versetzt, berufliche Bildungsprozesse in ihrer Einrichtung zu analysieren, gezielt methodisch zu steuern und durch didaktisch aufbereitete Fortbildungsmaßnahmen weiterzuentwickeln. Inhalte: 1. 2. 3. 4. 5. Lernfeldkonzept und Lernfeldorientierung in der praktischen Ausbildung Analyse von Lernzielen und Lerninhalten Planung und Gestaltung von Anleitungssituationen und Lernprozessen Auswahl von Methoden und Medieneinsatz Anleitung in besonderen Situationen (Gewalt, Sexualität, Sterben und Tod …) Modul C: Beratungs-Qualifikationen Themenbereich C 4: Kollegiale Beratung (32 U.-Std.) In der kollegialen Beratung tragen Kolleginnen und Kollegen in regelmäßigen Abständen ihre Praxisfragen, Probleme und „Fälle“ vor. Diese werden nach einer geregelten Gesprächsstruktur systematisch bearbeitet und für die vorgetragenen Probleme werden Lösungen entwickelt. In diesem Zusammenhang wird Teilnehmenden in der Weiterbildung einerseits ein Forum für ihre beruflichen Praxisfragen angeboten, anderseits erlernen sie Vorgehensweisen, die sie auch in ihrem Arbeitsfeld erfolgreich anwenden können. Die Stunden für kollegiale Beratung werden auf den gesamten Verlauf der Weiterbildung verteilt. Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 20 Modul D: Strukturelle Qualifikationen Themenbereich D 1: Angewandte pflege- und bezugswissenschaftliche Kompetenz (40 U.-Std.) Pflegetheorien, Pflegemodelle und auch gerontologische Theorien sind vielfältig und schwierig in den Berufsalltag zu integrieren. Dies kann den Pflegenden dazu verleiten, Wissenschaft Wissenschaft sein zu lassen und frustriert zu ihren bewährten Berufserfahrungen und Alltagsroutinen zurückzukehren. Gerontologische und pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und ihre Umsetzung sind aber zwingend erforderlich, um Professionalität in Pflege und Betreuung an nach wissenschaftlich begründeten Qualitätsansprüchen zu sichern. So basieren noch häufig die gerontopsychologischen Methoden der Interventionen zur Aktivierung, Rehabilitation und Therapie in Pflegeheimen insbesondere bei Menschen mit Demenz lediglich auf den Erfahrungen der Betreuenden, ohne den wissenschaftlichen Nachweis ihrer Effizienz. Unklar bleibt hierbei, ob allein die vermehrte Zuwendung, die alte Menschen durch die Therapie erhalten, oder die eingesetzte Therapie wirksam wird. Klarheit kann hier die empirische Forschung schaffen, die unterschiedliche Wege/ Methoden kennt, um in diesem Bereich zu Erkenntnissen zu gelangen. Teilnehmende lernen in diesem Themenbereich wichtige Schwerpunkte und Fragestellungen aktueller Forschung in der Altenpflege kennen, diese zu reflektieren und praktische Bezüge zu ihrer Arbeit herzustellen. Inhalte: 1. 2. 3. 4. Forschung und Theoriebildung Pflege- und gerontologische Theorien mit Relevanz für die gerontopsychiatrische Betreuungspraxis Beurteilung pflege- und bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse Transfer von pflege- und bezugswissenschaftlichen Forschungsergebnissen in die Betreuungspraxis Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 21 Modul D: Strukturelle Qualifikationen Themenbereich D 2: Ethik (32 U.-Std.) Die Charta der „Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ wirft zentrale ethische Themen auf wie Selbstbestimmung, Freiheit und Sicherheit, Privatheit, Aufklärung und Information, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft, Kultur und Weltanschauung sowie palliative Begleitung. Die Besonderheiten in der gerontopsychiatrischen Pflege zeigen sich beispielhaft in der Frage nach einem „würdevollen“ und „angemessenen Umgang“. Dieser ist verbunden mit dem Erhalt der Selbstbestimmung, die allerdings nur in behutsamer Annäherung erkundet werden kann: zunächst in sprachlich fassbaren Äußerungen, später im gedeuteten Ausdruck von Verhaltensbesonderheiten und schließlich im vermuteten, anzunehmenden Willen. Vor diesem Hintergrund betrachtet die Palliativpflege die konkreten ethischen Konfliktsituationen wie die künstliche Ernährung, die Schmerztherapie und die Erreichung der bestmöglichen Lebensqualität in der letzten Lebensphase. Inhalte: 1. 2. Ethik im Kontext gerontopsychiatrischer Erkrankungen Ethische Konfliktsituationen und Entscheidungsfindung in der gerontopsychiatrischen Pflege Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 22 Modul D: Strukturelle Qualifikationen Themenbereich D 3: Recht und Politik (32 U.-Std.) Unser Gesundheitssystem ist stetig im Wandel begriffen. Explodierende Kosten, medizinischer Fortschritt in Forschung und Technik, demografische Veränderungen, das Streben nach Qualitätsverbesserung bei gleichzeitig sinkenden Beiträgen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung … die Liste der Problemstellungen ließe sich beliebig fortsetzen. Die aktuelle Gesundheitspolitik hat aufgrund dieser Spannungsfelder erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Konfrontiert mit hochaltrigen, multimorbiden und psychisch veränderten Pflegebedürftigen, neuen Erkenntnissen aus der Pflegeforschung und dem erhöhten Druck einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Leistungserbringung bei gleichzeitiger Forderung einer verstärkten Dienstleistungsorientierung, führt dies zu einer unerträglichen Belastung der Pflegenden. Diese Zusammenhänge werden in diesem Themenbereich aufgegriffen und kritisch reflektiert. Die Verrechtlichung der Pflegeberufe nimmt mit großer Geschwindigkeit zu. Das kann man beklagen, aber diese Auswirkung der vielfältigen Durchführungsverantwortung der Pflegenden ist auch eine Folge der Professionalisierung des Berufs. Die Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten, das Verhalten bei Vorliegen einer Patientenverfügung, die Qualität der Pflegedokumentation sind eine Auswahl der Themen, die auf aktueller Rechtsprechung basierenden Praxisbeispielen lösungsorientiert bearbeitet werden. Inhalte: 1. 2. 3. 4. Grundlagen des Betreuungsrechts Grundlagen des Haftungsrechts Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Sozialrecht und Gesundheitspolitik Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 23 9. Kosten und Förderung Die Kosten für die komplette Weiterbildung (incl. Prüfungsgebühren, Skripten und Lernmittel) entnehmen Sie bitte dem Anmeldeantrag in der Anlage. Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern. Finanzierung der Kosten der Weiterbildung Grundlage WeGebAU Programm der Arbeitsagentur: Für beschäftigte Mitarbeiter in Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern Übernahme bis max. 75 % der WB-Kosten nach § 82 SGB III für Mitarbeiter über 45 Jahre bzw. Übernahme bis max. 50% der Weiterbildungskosten für Mitarbeiter unter 45 Jahren nach § 131a SGB III. Die Weiterbildung ist zertifiziert nach AZAV und für Arbeitssuchende durch die Arbeitsagentur förderbar. Bitte wenden Sie sich zur Beantragung an den Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen Arbeitsagentur. Der Antrag muss vom Arbeitgeber vor Lehrgangsbeginn gestellt und bewilligt werden. Sie können eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem „Aufstiegs-BAföG“, beantragen. Ca. 40 % der Kosten für die Weiterbildung können erstattet werden. Der entsprechende Antrag ist von Ihnen an das Ausbildungsförderungsamt Ihres Wohnorts zu stellen. Dieser Antrag kann auch noch während des Verlaufs der Weiterbildung gestellt werden. In besonderen Lebenslagen ist eine Förderung über ein Darlehen durch die DAAStiftung Bildung und Beruf möglich. Wie beraten Sie gern. Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 24 10. Weiterbildungsort / Anmeldung Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit folgenden Unterlagen: Lebenslauf Berufsabschlussurkunde Arbeitsnachweise Anmeldeformular (in der Anlage) an den gewählten Standort (s. Kontaktdaten letzte Seite). Die Weiterbildung wird an den folgenden Standorten der Gemeinnützigen Gesellschaft angeboten: Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim und Vierzehnheiligen. 11. Rechtsträger Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste Roritzerstraße 7, 90419 Nürnberg Tel.: 09 11 / 3 77 34 - 0 Fax: 09 11 / 3 77 34 - 34 E-Mail: [email protected] Internet: www.ggsd.de Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 25 Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Stand: 09/07 Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 26 UNSER BILDUNGSANGEBOT IN BAYERN (Schulstandorte: Bayreuth, Coburg, Ingolstadt, Kempten/Kaufbeuren, Miesbach, München, Nürnberg, Rosenheim, Schweinfurt; Vierzehnheiligen) HFH Hamburger Fern-Hochschule, Beginn jährlich 01.01. und 01.07, Präsenzorte Nürnberg und München Studiengang „Pflegemanagement“ Bachelor of Arts, B.A. Studiengang „Gesundheits- und Sozialmanagement“ Bachelor of Arts, B.A. Studiengang „Health Care Studies für Azubi“ Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Pflege, B.Sc. Studiengang „Health Care Studies für Berufserfahrene“, B.Sc Studiengang „Management von Organisation u. Personal im Ges.wesen“ Master of Arts, B.A. Staatl. anerkannte/r Altenpfleger/in, 3 Jahre Vollzeit Beginn jährlich im September, 4 Jahre in Teilzeit, Coburg, Ingolstadt, Kempten, Miesbach, München, Nürnberg, Rosenheim Staatlich anerkannte/r Pflegefachhelfer, Altenpflege, 1 Jahr Vollzeit, Beginn jährlich im September, Coburg, Ingolstadt, Kempten/Kaufbeuren, Miesbach, München, Nürnberg, Rosenheim Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt zum/r staatl. anerkannten Altenpfleger/in oder zum/r staatl. anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegerin im Schulversuch München Ambulante Intensivpflege Coburg, Ingolstadt, Kempten, Miesbach, Nürnberg, Rosenheim Assistent/in für Ernährung und Versorgung, staatl. anerkannte Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in 3 Jahre Vollzeit, Beginn jährlich im September, Schweinfurt, Vierzehnheiligen Autismus, Nürnberg Betreuungsassistent/in nach SGB XI § 87b, Coburg, Kempten/Kaufbeuren, München, Nürnberg, Rosenheim Case Manager/in im Gesundheits- und Sozialwesen, berufsbegleitend, Nürnberg Staatlich anerkannte/r Diätassitent/in, 3 Jahre Vollzeit, Beginn jährlich im September, Bayreuth DRG-Fallmanager, Case-Mix-Performer, zzgl. Psychiatrie-Entgelt-System, berufsbegleitend, München Staatlich anerkannte/r Ergotherapeut/in, Vollzeit, Beginn jährlich im September, Bayreuth, Nürnberg Staatlich anerkannte/r Erzieher/in und Sozialpädagogisches Seminar, Vollzeit, Beginn jährlich im September, Coburg, München, Nürnberg, Rosenheim Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Erzieher/in, Coburg, München, Nürnberg Fachberater/in Familie, Sozial- u. Gesundheitswesen, Vollzeit 1 Jahr München Geprüfte/r Fachhauswirtschafter/in, berufsbegleitend in München Fachkraft betriebliches Gesundheitsmanagement, berufsbegleitend in München Fortbildung Hygiene, berufsbegleitend, München, Nürnberg Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim Weiterbildung mit Selbstlernphasen Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in, 2 Jahre Vollzeit, Bayreuth, Coburg, Schweinfurt Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegehelfer/in, 1 Jahr Vollzeit, Bayreuth, Coburg Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in, 2 Jahre Vollzeit, Beginn jährl. im September , Vierzehnheiligen Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungsleitung), berufsbegleitend, Nürnberg, München Einrichtungsleitung (Fernlerngang mit Präsenzphasen), zertifiziert nach ZFU, München Manager im Sozial- u. Gesundheitsbereich, Vollzeit 2 Jahre München Palliative Care und Hospizarbeit, berufsbegleitend, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim, Vierzehnheiligen Basiskurs zur Pflegedienstleitung (Leitende Pflegefachkraft) Ingolstadt, Kempten, Nürnberg, München, Rosenheim Weiterbildung mit Selbstlernphasen Pflegedienstleitung (gesamt oder als Aufbaukurs zur PDL) berufsbegleitend Coburg, Ingolstadt, München, Nürnberg, Rosenheim Weiterbildung mit Selbstlernphasen Pflegesachverständige/r, in Nürnberg Pädagogische Weiterbildung Praxisanleitung, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim Weiterbildung mit Selbstlernphasen Pädagogische Weiterbildung Praxisanleitung für Erzieher, berufsbegleitend, Coburg, Ingolstadt, München, Rosenheim Präsenzkraft, berufsbegleitend, München, Nürnberg Qualitätsmanagementbeauftragten und Interner Auditor im Sozial- und Gesundheitswesen, berufsbegleitend Nürnberg, München Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in, Vollzeit Coburg Wundexperte ICW berufsbegleitend, München, Nürnberg Fort- und Weiterbildungen und Kurzlehrgänge Bayreuth, Coburg, Ingolstadt, München, Nürnberg Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 27 Kontaktdaten der Standorte der Gemeinnützigen Gesellschaft Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Ingolstadt SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Schulstr. 26, 85049 Ingolstadt Tel.: Fax: Info-Hotline: 08 41 / 88 54 66 - 50 08 41 / 88 54 66 - 55 0800 / 10 20 580 E-Mail: [email protected] Info-E-Mail: [email protected] Internet: www.altenpflegeschule-ingolstadt.de Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Kempten SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Salzstr. 3, 87435 Kempten Tel.: Fax: Info-Hotline: 08 31 / 1 54 33 08 31 / 1 52 52 0800 / 10 20 580 E-Mail: [email protected] Info-E-Mail: [email protected] Internet: www.altenpflegeschule-kempten.de Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Seidlstr. 3, 80335 München Tel.: Fax: Info-Hotline: 089 / 35 81 48 - 0 089 / 35 81 48 - 48 0800 / 10 20 580 E-Mail: [email protected] Info-E-Mail: [email protected] Internet: www.biz-pflege-muenchen.de Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Zollhausstraße 95, 90469 Nürnberg Tel.: Fax: Info-Hotline: 09 11 / 94 08 95 - 0 09 11 / 94 08 95 - 24 0800 / 10 20 580 E-Mail: [email protected] Info-E-Mail: [email protected] Internet: www.bz-pflege-nuernberg.de Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Rosenheim SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Klepperstraße 18b, 83026 Rosenheim Tel.: Fax: Info-Hotline: 0 80 31 / 3 56 15 - 0 0 80 31 / 3 56 15 - 20 0800 / 10 20 580 E-Mail: [email protected] Info-E-Mail: [email protected] Internet: www.altenpflegeschule-rosenheim.de Bildungszentrum Vierzehnheiligen der GGSD SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Vierzehnheiligen 12, 96231 Bad Staffelstein Tel.: Fax: Info-Hotline: Stand: 06.10.2016 0 95 71 / 95 35 - 0 0 95 71 / 95 35 - 10 0800 / 10 20 580 E-Mail: [email protected] Info-E-Mail: [email protected] Internet: www.ggsd.de Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 28 zurück an: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München Seidlstr. 3 80335 München Anmeldung Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an für Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Dauer: 23.01.2017 - 06.12.2017 Kosten: 3926,- € Name: .............................................................................................................. Vorname: .............................................................................................................. geb. am: ................................... in .................................................................... Anschrift: Straße: .............................................................................................................. PLZ / Ort: .............................................................................................................. Telefon/E-Mail: .............................................................................................................. Die im Informationsblatt genannten Weiterbildungsinhalte, Weiterbildungsbedingungen und Kosten werden hiermit anerkannt. .......................................................... Ort/Datum Stand: 06.10.2016 ............................................................... Unterschrift Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 29 Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von € 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Stand: 09/07 Stand: 06.10.2016 Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Seite 30 Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung Weiterbildungsbeginn: 23. Januar 2017 Weiterbildungsende: 06. Dezember 2017 Weiterbildungsort: München Theoriestunden: 560 Stunden Prüfungen: 1 Tag ist für Leistungserhebungen / Prüfungen eingeplant Unterrichtszeiten: jeweils 08.45 - 16.00 Uhr (= 8 U.Std./Tag) Ansprechpartnerin: Dr. Ines Nöbel Jahr Monat Termin U.-Stunden U.-Tage 2017 Januar 23.01. - 27.01. 40 5 2017 Februar 20.02. - 24.02. 40 5 2017 März 13.03. - 15.03. 20.03. - 22.03. 27.03. - 29.03. 72 9 2017 April 24.08. - 28.04. 40 5 2017 Mai 08.05. - 09.05. 15.05. - 16.05. 22.05. - 23.05. 29.05. - 30.05. 64 8 2017 Juni 19.06. - 20.06. 26.06. - 27.06. 32 4 Juli 03.07. - 05.07. 10.07. - 12.07. 17.07. - 19.07. 24.07. - 25.07. 88 11 2017 Zeitraum für das Praktikum von 40 Stunden 2017 August 07.08. - 10.08. 32 4 2017 September 12.09. - 13.09. 18.09. - 20.09. 25.09. - 26.09. 56 7 2017 Oktober 16.10. - 20.10. 40 5 2017 November 13.11. - 17.11. 40 5 2017 Dezember 04.12. - 05.12. 16 2 2017 Prüfung 06.12. 8 1 Gesamt 568 71 Stand: 06.10.2016