Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung

Transcrição

Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Weiterbildung gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege
Zukunft gestalten!
Weiterbildung
Gerontopsychiatrische
Pflege und Betreuung
Staatlich anerkannte Weiterbildung
nach der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Pflege- und
Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom 27. Juli 2011
Modulare berufsbegleitende Weiterbildung
in Präsenzphasen
Zertifiziert nach:
- BQM - Bildungsqualitätsmanagement
- AZAV - Arbeitsagentur förderfähig.
„Aufstiegs-BAföG“ - AFBG förderfähig
Staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtungen der
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH
SFW - Seminare für Fort- und Weiterbildung
Ingolstadt / Kempten / München / Nürnberg / Rosenheim / Vierzehnheiligen
Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband
Weiterbildung gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege
Inhalt
Seite
4
1.
Grundannahmen
2.
Ziele der Weiterbildung
5
3.
Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung
„Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“
6
4.
Inhalte der Weiterbildung
6
5.
Dauer der Weiterbildung
7
6.
Abschluss der Weiterbildung
7
7.
Zeitplan
8
8.
Übersicht der Module
Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen
Modul B: Organisatorische Qualifikationen
Modul C: Beratungs-Qualifikationen
Modul D: Strukturelle Qualifikationen
9.
Kosten und Förderung
8/9
10-14
15-17
18-20
21-23
24
10. Weiterbildungsort / Anmeldung
25
11. Rechtsträger
25
12. Teilnahmebedingungen
26
Anmeldeformular
Anlage
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
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1.
Grundannahmen
In stationären Einrichtungen sind bereits weit über die Hälfte der Bewohnerinnen und
Bewohner von einer demenziellen Erkrankung betroffen. Aufgrund der demografischen
Entwicklung und der zunehmenden Hochaltrigkeit der gesamten Bevölkerung wird dieser
Anteil weiterhin wachsen. Auch wenn sich der Ausbau von Versorgungseinrichtungen am
Grundsatz „ambulant vor stationär“ orientiert, werden Menschen mit Demenz in den
fortgeschrittenen Stadien ihrer Erkrankung meist auf stationäre Pflege und Betreuung
angewiesen sein. Stationäre Einrichtungen werden sich zukünftig immer mehr zu
Versorgungseinrichtungen für Menschen mit Demenz entwickeln.
Psychische Erkrankungen werden bei Menschen im Alter häufig als „altersnormal“
betrachtet, bleiben deshalb häufig unbehandelt oder werden falsch behandelt und verursachen vermeidbares Leiden bei den Betroffenen.
Bei den Fachkräften fehlt es an Wissen, diese alten Menschen fachgerecht zu betreuen
und zu pflegen. Erforderlich ist, dass ein hoher Anteil der Fachkräfte einer Einrichtung
dieses Handlungswissen hat, um Betreuungskonzepte ihrer Einrichtung umsetzen und ihre
Kenntnisse an weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben zu können.
Mit weitergebildeten Fachkräften kann eine Einrichtung die erforderliche Fachkraftquote
von einer gerontopsychiatrischen Fachkraft zu 30 Bewohnerinnen und Bewohnern in einer
integrativen Einrichtung erfüllen bzw. von einer gerontopsychiatrischen Fachkraft zu 20
Bewohnerinnen und Bewohnern in einer segregativen Einrichtung.
Das Fehlen von Handlungswissen für die Pflege und Betreuung von Menschen mit
Demenz führt zur Überlastung und Berufsunzufriedenheit der Betreuenden und
Pflegenden. Fachgerechte Pflege und Betreuung ermöglichen vor diesem Hintergrund den
ökonomischen Einsatz knapper Ressourcen an Zeit, Mitteln und Betreuenden und
Pflegenden.
Das neue Curriculum der Weiterbildung „Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“
geht von einem interdisziplinären Ansatz aus und schafft dadurch eine wesentliche
Voraussetzung zur nachhaltigen Sicherung der Qualität in Pflege und Betreuung. Diese
muss differenzieren zwischen den im Wesentlichen monodisziplinär gestaltenden
Bemühungen um Standards im Bereich der Fachpflege (nursing) und den Bemühungen
der berufsübergreifenden Ansätze im Bereich der Betreuung und Sorge für die auf Pflege
angewiesenen
Menschen
(care).
Die
Sicherung
der
Lebensqualität
der
gerontopsychiatrisch Erkrankten gelingt zielgerichteter mit den vielfältigen Strategien der
verschiedenen Berufsgruppen in sozialer Betreuung, Pflege und Therapie. Risiken der
Unter-, Über- und Fehlversorgung werden durch interdisziplinäre Ansätze auf der
Grundlage wissenschaftsbasierter Pflege und Therapie minimiert. Das erfordert die
Zusammenarbeit aller am Prozess Beteiligten. Die Grundlage dazu wird in der
Weiterbildung gelegt.
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
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2.
Ziele der Weiterbildung
Fachkompetenz
Die Weiterbildung fördert die Entwicklung von Kompetenzen der gerontopsychiatrisch
weitergebildeten Fachkraft (im Folgenden: GPF). Die GPF nimmt das Verhalten und
Erleben psychisch erkrankter alter Menschen wahr. Sie beurteilt dieses Verhalten und
Erleben situationsbezogen:
 Die Grundlagen dazu sind ihre Kenntnisse der psychiatrischen Krankheitsbilder und
ihrer Auswirkungen auf das Verhalten und Erleben der Betroffenen.
 In ihre Entscheidungen bezieht die GPF alle pflegerischen und therapeutischen
Möglichkeiten ein, um die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten und zu
fördern.
Methodenkompetenz
Die GPF steuert den Pflegeprozess für psychisch erkrankte alte Menschen und koordiniert
die Betreuungs- und Pflegeleistungen für die Betroffenen:
 Sie berät Leitungen in fachlichen Fragen und leitet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
mit ihrer Fachlichkeit an.
 Sie berät und betreut Angehörige zusammen mit anderen Berufsgruppen.
 Sie unterstützt die Entwicklung von neuen Konzepten und deren Umsetzung in der
Pflegepraxis.
Soziale Kompetenz
Die GPF vernetzt sich im interdisziplinären Team und ist die wesentliche Koordinatorin in
der komplexen Pflege und Betreuung gerontopsychiatrisch Erkrankter:
 Sie baut zwischen allen an der Pflege und Betreuung Beteiligten empathische und
tragfähige Beziehungen auf.
 Insbesondere integriert sie konflikthaltige Vorstellungen und Interessen zum Wohle
der Betroffenen.
Persönlichkeitskompetenz
Die GPF nimmt ihre besondere Position im komplexen Netzwerk der Pflege und
Betreuung gerontopsychiatrisch Erkrankter wahr. Daraus leitet sie eine besondere
Verantwortlichkeit ab und bewältigt die damit verbundenen Herausforderungen:
 Sie kennt ihre Handlungsmöglichkeiten und entwickelt diese eigenverantwortlich
weiter.
 Insbesondere reflektiert sie ihre persönlichen Möglichkeiten und deren Grenzen und
nimmt Unterstützung von anderen in Anspruch.
Systemisch-ökologische Kompetenz
Die GPF versteht die Zusammenhänge zwischen ihrer fachlichen Tätigkeit und den gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und sozialpolitischen Einflussfaktoren:
 Sie berücksichtigt in der Pflege und Betreuung kulturelle und ethnische
Besonderheiten.
 Sie wirkt an ethischen Entscheidungen in Konfliktsituationen mit.
 Sie integriert sozialpolitische Veränderungen in ihren Aufgabenbereich.
Stand: 06.10.2016
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3.
Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung
„Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“



Alle Fachkräfte nach der aktuellen Heimpersonalverordnung
Fachkräfte der Pflege: Altenpfleger/in; Krankenpfleger/-schwester; Kinderkrankenpfleger/-schwester; Heilerziehungspfleger/in, soweit in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig.
Fachkräfte der Therapie: Ergotherapeut/in; Krankengymnast/in; Logopäde/in;
Physiotherapeut/in, u. weitere
Fachkräfte der sozialen Betreuung: Erzieher/in; Dipl.-Pädagoge/in; Dipl.
Heilpädagoge/in; Heilpädagoge/in (FA); Dipl. Psychologe/in; Dipl. Sozialarbeiter/in;
Dipl. Sozialpädagoge/in, und weitere
Die Aufnahme erfolgt nach einem persönlichen Gespräch.
4.
Inhalte der Weiterbildung
 Ausrichtung an Kompetenzbereichen
Die Weiterbildung orientiert sich an fachlichen und überfachlichen Qualifikationszielen, die den angestrebten Lernergebnissen entsprechen.
 Modularisierung
Die Modularisierung der Weiterbildung erhöht ihre Transparenz und Durchlässigkeit. Sie ermöglicht, bereits absolvierte Weiterbildungen - auch anderer
Bildungsträger - anerkennen zu lassen. Absolvierte Module können in zukünftigen
Weiterbildungen eingebracht werden entsprechend dem Leitbild des „Lebenslangen
Lernens“ der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste.
 Lehr- und Lernmethoden
Diese unterstützen die Verbindung von beruflicher Praxis und wissenschaftlichen
Erkenntnissen und fördern die Reflexion beruflichen Handelns. Selbstständiges
Lernen wird während der Weiterbildung kontinuierlich vorausgesetzt und eingefordert.
Stand: 06.10.2016
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5.
Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildung „Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“ umfasst 608 Stunden,
die sich folgendermaßen verteilen:
 Theoretischer Unterricht im Umfang von 568 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten),
inkl. Prüfung
 Praktikum im Umfang von 40 Stunden (á 60 Minuten) u n d
 Zeiten für Leistungsnachweise.
Jedes Modul wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Die Art der Leistungsnachweise (Klausur, Referat, mündliche oder schriftliche Fallbearbeitung) ist für jedes
Modul in der Prüfungsordnung festgelegt, die bei Beginn der Weiterbildung an die
Teilnehmenden ausgehändigt wird. Die Vorbereitung auf die Leistungsnachweise erfolgt
im Selbststudium.
In die Weiterbildung ist zusätzlich eine Projektphase integriert, in der der Transfer
erworbenen Wissens in die Praxis erfolgen soll. Diese soll am eigenen Arbeitsplatz der
Teilnehmenden in der regulären Arbeitszeit durchgeführt werden.
Anrechenbare Qualifikation für Module
Können Teilnehmende durch ihre Vorqualifikation bereits das Wissen nachweisen, das in
einem Modul vermittelt wird, so brauchen sie dieses nicht mehr zu absolvieren. In jedem
Fall ist die Anrechenbarkeit einer Qualifikation vor Beginn der Weiterbildung mit deren
Leitung zu klären.
Besuchen Teilnehmende parallel eine weitere Weiterbildung, so kann das durchzuführende Projekt (s.o.) für beide Weiterbildungen anerkannt werden.
6.
Abschluss der Weiterbildung
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung:
 „Fachkraft für Gerontopsychiatrische Pflege“ für Fachkräfte im Bereich der Pflege
im Sinn der nach AVPfleWoqG § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 erlassenen allgemeinen
Verwaltungs-vorschrift
 „Fachkraft für Gerontopsychiatrische Betreuung“ für Fachkräfte im Bereich der
Therapie oder der sozialen Betreuung im Sinn der nach AVPfleWoqG § 16 Abs.
2 Satz 1 Nr. 1 erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift
Stand: 06.10.2016
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7. Zeitplan
Der genaue Zeitplan der Weiterbildung kann der beigefügten Anlage zu dieser Informationsbroschüre entnommen werden.
8.
Übersicht der Module
Die Weiterbildung gliedert sich in vier Module:
 Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen
 Modul B: Organisatorische Qualifikationen
 Modul C: Beratungs-Qualifikationen
 Modul D: Strukturelle Qualifikationen
Stand: 06.10.2016
216 U.-Std.
112 U.-Std.
128 U.-Std.
104 U.-Std.
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Module der Weiterbildung
„Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“
MODUL A: GERONTOPSYCHIATRISCHE
BETREUUNGS-QUALIFIKATIONEN
216 U.-Std.
Themenbereich A 1
Themenbereich A 2
Themenbereich A 3
Medizinisch pflegerische
Kompetenz
48 U.-Std.
Spezielle Pflegeanforderungen und Assessment
48 U.-Std.
Grundlagen der
Betreuungskompetenz
48 U.-Std.
Themenbereich A 4
Themenbereich A 5
Themenbereich A 6
Spezielle Betreuungsanforderungen
24 U.-Std.
Beziehungsgestaltung
Rollenkompetenz
24 U.-Std.
24 U.-Std.
MODUL B: ORGANISATORISCHE QUALIFIKATIONEN
112 U.-Std.
Themenbereich B 1
Themenbereich B 2
Themenbereich B 3
Organisation von Betreuung
und Pflege
40 U.-Std.
Qualitätsmanagement
Veränderungsmanagement
40 U.-Std.
32 U.-Std.
MODUL C: BERATUNGS-QUALIFIKATIONEN
128 U.-Std.
Themenbereich C 1
Themenbereich C 2
Themenbereich C 3
Themenbereich C 4
Pflegeberatung und
Vernetzung
Kommunikation und
Gesprächsführung
Kollegiale Beratung
32 U.-Std.
24 U.-Std.
Planung und
Gestaltung des
Anleitungprozesses
40 U.-Std.
32 U.-Std.
MODUL D: STRUKTURELLE QUALIFIKATIONEN
104 U.-Std.
Themenbereich D 1
Themenbereich D 2
Themenbereich D 3
Angewandte Pflege- und
Bezugswissenschaften
40 U.-Std.
Ethik
Recht und Politik
32 U.-Std.
32 U.-Std.
Stand: 06.10.2016
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Weiterbildung
„Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“
Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen
Themenbereich A 1:
Medizinisch-pflegerische Kompetenz
(48 U.-Std.)
Gerontopsychiatrische Krankheiten beeinflussen das Verhalten und Erleben der
Betroffenen. Um diese Menschen besser verstehen zu können, ist es unumgänglich, sich
mit den Hintergründen und Ursachen der jeweiligen Erkrankung und ihren Auswirkungen
auseinanderzusetzen. Die Krankheitsbilder zu kennen ist die erste Voraussetzung für
einen Umgang mit gerontopsychiatrisch veränderten Menschen.
Therapeutisch sensible Möglichkeiten bei Pflegebedürftigen zu nutzen ist neben der medizinischen Grundversorgung eine Herausforderung in der ambulanten und stationären
Versorgung.
Inhalte:
1.
2.
3.
4.
Epidemiologie psychischer Erkrankungen im Alter
Psychische Erkrankungen im Alter
2.1
Klassifikation
2.2
Symptomatik und Verlauf
2.3
Diagnostik
Auswirkungen der Erkrankungen auf das subjektive Erleben und Verhalten der
Betroffenen
Medizinische Therapie. Prävention und Rehabilitation
4.1
Medikamentöse Ansätze
4.2
Nicht-medikamentöse Ansätze
Stand: 06.10.2016
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Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen
Themenbereich A 2:
Spezielle Pflegeanforderungen,
gerontopsychiatrisches Assessment
(48 U.-Std.)
In keiner Lebensphase unterscheiden sich die Menschen so sehr voneinander wie
gerade im Alter. Die Anzahl der gelebten Jahre bringt die größte Vielfalt. Nun kommt eine
psychische Krankheit hinzu, die den Menschen verändert. Aber nicht nur eine neue
Krankheit, sondern auch das gesamte bisher gelebte Leben bestimmt, welche
Unterstützung ein einzelner Mensch nun braucht. Der professionelle Blick richtet sich auf
die früheren Lebenserfahrungen, die Gewohnheiten, die Lebensbedingungen und die
früheren Fähigkeiten, das Leben zu meistern. Eine individuelle Pflegedokumentation
unterstützt und erleichtert professionelle Pflege und Betreuung im Team.
Assessmentinstrumente leisten dazu einen wichtigen Beitrag.
Inhalte:
1.
2.
3.
Besondere Pflegesituationen in der Gerontopsychiatrie
1.1
Herausforderndes Verhalten
1.2
Schmerz
1.3
Mobilität und Sturz
1.4
Ernährung
1.5
Kontinenzprobleme
Besondere Aspekte der Pflegeplanung in der Gerontopsychiatrie
Assessmentinstrumente der gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung
3.1
Überblick über relevante Assessmentinstrumente
3.2
Möglichkeiten und Grenzen von Assessmentinstrumenten
Stand: 06.10.2016
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Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen
Themenbereich A 3:
Grundlagen der Betreuungskompetenz
(48 U.-Std.)
„Rezepte“ für die Begleitung von Menschen mit Demenz gibt es nicht, aber erprobte und
bewährte Konzepte gibt es durchaus. Jede Bewohnerin und jeden Bewohner gut zu
kennen, zu wissen, was ihr und ihm am Herzen liegt, der Aufbau und die Gestaltung
einer vertrauensvollen Beziehung, dies sind die Grundlagen dazu.
Ein wertschätzender Umgang miteinander und die konsequente Anpassung der Heime
und Wohnbereiche an die Bedürfnisse der Menschen, die dort leben, lassen Pflege und
Betreuung gelingen. Gelebte Beispiele und wissenschaftliche Forschungsergebnisse
haben das längst bewiesen.
Inhalte:
1.
2.
3.
4.
5.
Biografische und personenorientierte Ansätze
Soziale und milieutherapeutische Ansätze
Wahrnehmungs- und körperorientierte Ansätze
Kognitive und verhaltensorientierte Ansätze
Vertiefung eines ausgewählten Ansatzes
Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen
Themenbereich A 4:
Vertiefung der Betreuungskompetenz
(24 U.-Std.)
Im fortgeschrittenen Stadium einer Demenz werden die Bewegungsmöglichkeiten von
Betroffenen immer geringer und äußere Anregungen immer seltener. Gleichzeitig tritt die
verbale Kommunikation immer stärker hinter nonverbalen Interaktionen zurück. Deshalb
sollten die notwendigen Körperkontakte in der Pflege bei immobilen alten Menschen im
Sinne einer Beziehungsaufnahme, Körperwahrnehmung und Bewegungsanbahnung
gestaltet werden. Hierzu können unterschiedliche begleitende oder therapeutische
Konzepte eingesetzt werden.
In diesem Themenbereich wird ein ausgewählter Betreuungs-, Pflege- und Therapieansatz in 3 Tagen erarbeitet.
Inhalte:
Ausgewählter gerontopsychiatrischer Betreuungs-, Pflege- oder Therapieansatz
 Grundkurs Basale Stimulation o d e r
 Grundkurs Kinästhetik
oder
 Grundkurs Bobath
Mindestzahl für den jeweils gewählten Grundkurs sind 8 Teilnehmende.
Stand: 06.10.2016
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Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen
Themenbereich A 5:
Beziehungsgestaltung
(24 U.-std.)
Pflegebedürftige Menschen befinden sich in ihrer aktuellen Lebenssituation meist in einer
existenziellen Krise und in einem psychischen Ungleichgewicht - unabhängig davon,
welche Ursache ihre Pflegebedürftigkeit hat. Das Einfühlen und Verstehen in die Welt der
alten Menschen mit ihren Lebenserfahrungen, Belastungen und Beeinträchtigungen im
„Hier und Jetzt“ erfordert von den Pflegenden eine kontinuierliche Beziehungsgestaltung
auf der Basis ihres professionellen Wissens. Gelingt ihnen dieses nicht, ist permanenter
Stress die Folge; andererseits erleben sie bei gelingenden Beziehungen ihren Beruf als
sehr befriedigend.
Die Beziehungsgestaltung, der Erwerb professioneller Methoden der Bewältigung
belastender Situationen kann auf der Basis der erlebensorientierten Pflege „Mäeutik“ von
Frau Dr. Cora van der Kooij, einer niederländischen Pflegewissenschaftlerin, diskutiert
werden.
Inhalte:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gestaltung der Beziehung zu Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen
Prinzipien der Beziehungspflege
Interpersonaler Umgang und Interaktion
Gefühlsarbeit in der Beziehungspflege
Übertragung und Gegenübertragung in der Pflegebeziehung
Krisenmanagement
Stand: 06.10.2016
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Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen
Themenbereich A 6:
Rollenkompetenz
(24 U.-Std.)
Arbeit und Beruf haben im persönlichen Sinnsystem eine hohe Bedeutung. Im
persönlichen Sinnsystem können sich Probleme aus sich widerstreitenden und
ungeklärten Rollenidentitäten ergeben. Dies können Rollen zwischen den verschiedenen
Lebensbereichen Arbeit, Familie und Freizeit sein oder Konflikte, die sich innerhalb einer
Berufsrolle mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Vorgesetzen oder Patientinnen und
Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern ergeben.
Die Arbeit einer „Passung“ zwischen sich widerstreitenden Rollen-Ichs hat entscheidenden Anteil an der inneren Zufriedenheit und Gelassenheit einer GPF und ihrer
Rollenfindung. Eine „geklärte“ Rollenidentität wirkt sich unmittelbar auf die Effizienz
gerontopsychiatrischer Pflege und Betreuung aus und die von ihr ausgehende
intrinsische Motivation der GPF.
Inhalte:
1.
2.
3.
Rollenidentität und Rollenselbstbild
Persönliche Haltung und berufliches Selbstverständnis
Professionelle Ansätze zur Reflexion und Bewältigung berufsbezogener Aufgaben
und Belastungen
Stand: 06.10.2016
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Modul B: Organisatorische Qualifikationen
Themenbereich B 1:
Organisation von Pflege und Betreuung
(40 U.-Std.)
Mit der Reform der Pflegeversicherung soll die ambulante Versorgung nach
persönlichem Bedarf ausgebaut, Schnittstellen zwischen Versorgungseinrichtungen
abgebaut und der Anspruch auf Rehabilitation gestärkt werden.
Die Koordinierung und Erschließung von Versorgungsleistungen erfordert differenzierte
Kenntnisse ambulanter und stationärer gerontopsychiatrischer und pflegerischer
Einrichtungen, denn auch nach der Übersiedlung in eine stationäre Einrichtung ist eine
Kooperation mit anderen Diensten erforderlich, um rehabilitative Pflege und Betreuung zu
sichern.
Kenntnisse über Interventionsmöglichkeiten in Institutionen und in ambulanten
Einrichtungen erhöhen die Effizienz und Effektivität gerontopsychiatrischer Hilfeleistung
in kritischen Lebenslagen alter Menschen und sind Voraussetzung für professionelle
Beratung und Fallbegleitung. GPF übernehmen Aufgaben als „Lotsin“ bzw. „Lotse“ im
Hilfenetz und können am Ausbau und an der Koordination von Diensten mitwirken.
In ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen beteiligen sie sich beratend an
der Neuentwicklung bzw. der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Konzepten der
gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung.
Inhalte:
1.
2.
3.
4.
Stationäre und teilstationäre Organisationsformen
1.1
Milieugestaltung und Alltagsstrukturierung
1.2
Integrative - spezialisierte Betreuung
Ambulante Organisationsformen
Wohnraumanpassung und technische Hilfen
Entwicklung und Umsetzung von Betreuungskonzepten
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
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Modul B: Organisatorische Qualifikationen
Themenbereich B 2:
Qualitätsmanagement
(40 U.-Std.)
Die gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung ist ein hochkomplexer und sich ständig
ändernder Prozess. Das innerbetriebliche Qualitätsmanagement will dieses
nachvollziehbar gestalten und prozessorientiert steuern.
Das Ziel „Kundenzufriedenheit“, also die Ergebnisqualität einer Dienstleistung, ist allen
Qualitätsmanagementsystemen gemeinsam. Im gerontopsychiatrischen Arbeitsbereich
haben wir es häufig mit nicht-selbstauskunftsfähigen „Kundinnen und Kunden“ zu tun.
Die Beurteilung der Ergebnisqualität, sprich Lebensqualität, erfordert deshalb spezielle
Beobachtungsverfahren, wie z.B. das „DCM“ (= Dementia Care Mapping), und
spezifische Kriterien zur Beurteilung von Lebensqualität.
Der interdisziplinäre Ansatz von gerontopsychiatrischer Pflege und Betreuung macht
einerseits eine verpflichtende Umsetzung monodisziplinärer Expertenstandards in der
Pflege notwendig, andererseits orientieren sich Betreuung und Versorgung der
Pflegebedürftigen an den interdisziplinären Leitlinien der drei Qualitätsniveaus der
BUKO-QS, die alle Berufsgruppen und Angehörigen in die Verantwortung für die
Qualitätssicherung einbeziehen.
Eine Voraussetzung dafür ist, das Lern- und Wissenspotenzial der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter stetig zu vergrößern, um sich dem Ideal einer „Lernenden Organisation“ zu
nähern. Auch in der Gerontopsychiatrie wird die Halbwertszeit erworbenen Wissens
immer kürzer.
GPF wirken an der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in ihren Einrichtungen mit
und vertreten die spezifischen Erfordernisse der gerontopsychiatrischen Pflege und
Betreuung. So können ihre Arbeitsbereiche auch externen Qualitätsprüfungen
standhalten.
Inhalte:
1.
2.
3.
4.
Philosophie des Total Quality Management (TQM) und der Lernenden Organisation
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
Methoden der Qualitätssicherung in der gerontopsychiatrischen Betreuung und
Pflege
Nationale Expertenstandards und Qualitätsniveaus in der Pflege
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
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Modul B: Organisatorische Qualifikationen
Themenbereich B 3:
Veränderungsmanagement
(32 U.-Std.)
Auch in Dienstleistungsunternehmen sind gut gemanagte Veränderungsprozesse
entscheidend für ihren Erfolg. Ob es Krisen sind, die bewältigt werden müssen oder
Veränderungen von Strukturen und Abläufen, immer sehen sich Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter einem ständig veränderten Umfeld gegenüber. Nur wer es schafft, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit auf den Weg zu nehmen und Abläufe so wenig wie
möglich zu belasten, erfährt eine Akzeptanz für erforderliche Veränderungen.
Das Projektmanagement ist eine Methode, Veränderungsprozesse professionell
umzusetzen.
Projektdenken heißt ergebnisorientiert zu denken und eine Strategie zu haben, um zur
Lösung von Problemen beizutragen. Projektarbeit ist ein wesentlicher Teil moderner
Unternehmenskultur. Wofür steht eine Einrichtung, wie wird dort gearbeitet? Viele
Aufgaben können heute nur noch bereichsübergreifend gelöst werden. Arbeiten werden
nicht mehr hintereinander, sondern möglichst parallel und in direkter Kommunikation
miteinander ausgeführt. Diese Arbeitsweise spart Einrichtungen Zeit und Geld und
vermittelt eine höhere Arbeitszufriedenheit.
Auch im Arbeitsbereich der gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung leisten
Projekte einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Einrichtungen und zur innerbetrieblichen Zusammenarbeit.
Anhand von Beispielen aus eigenen Praxisfeldern kann in diesem Themenbereich
notwendiges Handwerkszeug erworben werden, um Veränderungsprozesse selbst zu
initiieren und durchzuführen.
Inhalte:
1.
2.
3.
4.
5.
Organisationsentwicklung
Veränderungsmanagement als integrativer Ansatz
Umgang mit Widerständen gegen Veränderungen
Lernende Organisationen
Projektmanagement
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
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Modul C: Beratungs-Qualifikationen
Themenbereich C 1:
Pflegeberatung und Vernetzung
(32 U.-Std.)
Die 24-Stunden-Belastung pflegender Angehöriger in häuslichen Pflegesituationen
erfordert Ihre Information und Beratung, kontinuierliche Begleitung, das Erschließen von
Hilfen und die Förderung der Akzeptanz von Entlastungsmöglichkeiten. Nur so ist
kritischen häuslichen Situationen als Folge von Überlastung vorzubeugen.
Die Integration der pflegenden Angehörigen im stationären Bereich bedarf professioneller
Konzepte, um die Beziehung der Angehörigen zu den Heimbewohnerinnen und -bewohnern aufrechtzuerhalten bzw. zu fördern und Begleitung und Entlastung in Krisensituationen zu ermöglichen.
In diesem Themenbereich kann das Wissen erworben werden, Angehörige systematisch
in unterschiedlichen Pflegearrangements zu begleiten.
Inhalte:
1.
2.
3.
4.
5.
Beratung und Einbeziehung von Betroffenen, Angehörigen und Ehrenamtlichen
Ambulante, stationäre und teilstationäre Angebote
Niedrigschwellige Angebote
Kooperation mit anderen Berufsgruppen und Organisationen
Care-/Casemanagement bei gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
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Modul C: Beratungs-Qualifikationen
Themenbereich C 2:
Kommunikation und Gesprächsführung
(24 U.-Std.)
Eine GPF führt in vielen Situationen helfende Gespräche, in denen die Anliegen der
Gesprächspartnerinnen und -partner im Mittelpunkt stehen. Das können Gespräche mit
Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen, mit Pflegeschülerinnen
und -schülern und Teamkolleginnen und -kollegen in den unterschiedlichsten Lebensund Entscheidungssituationen sein.
„Ziel ist nicht das Lösen des Problems für jemanden, sondern dem Individuum zu helfen,
zu einem Verständnis seiner selbst in einem Ausmaß zu gelangen, das ihn befähigt,
aufgrund seiner neuen Orientierung positive Schritte zu unternehmen.“
(Rogers, 1999)
Grundhaltungen im helfenden Gespräch sind die uneingeschränkte Wertschätzung,
Kongruenz der Gesprächsleitung und Empathie für die Gesprächspartnerinnen
und -partner.
Gesprächsführung meint nicht nur den Einsatz reflektierter Gesprächsmethoden wie das
„aktive Zuhören“, sondern auch die Leitung durch ein Gespräch. Dies können auch
Konflikt- und Kritikgespräche sein, deren professionelle Bewältigung Fehlentwicklungen
in einem Team und einer Einrichtung vermeidet.
Inhalte:
1.
2.
3.
4.
Theorien und Modelle der Kommunikation
Gesprächsführung
Konfliktmanagement
Analyse eigenen Kommunikationsverhaltens
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
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Modul C: Beratungs-Qualifikationen
Themenbereich C 3:
Planung und Gestaltung des Anleitungsprozesses
(40 U.-Std.)
Wissen aufbereiten und weitergeben
Didaktik und Methodik in der beruflichen Praxis unterscheiden sich vom schulischen
Lernen. In der beruflichen Praxis steht eine veränderte Handlungsfähigkeit im
Vordergrund und fordert so die Lernenden mit ihren Gewohnheiten und Sicherheiten und
auch das berufliche Umfeld heraus. Berufliches Wissen veraltet in der Schnelllebigkeit
des Alltags und erfordert eine ständige Anpassung. Daher muss bei allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Fähigkeit und Bereitschaft zum ständigen Um- und
Weiterlernen gefördert und angeregt werden. Die GPF hat in diesem Prozess eine
Multiplikatorenaufgabe für ihre speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten.
In diesem Themenbereich werden Teilnehmende in die Lage versetzt, berufliche
Bildungsprozesse in ihrer Einrichtung zu analysieren, gezielt methodisch zu steuern und
durch didaktisch aufbereitete Fortbildungsmaßnahmen weiterzuentwickeln.
Inhalte:
1.
2.
3.
4.
5.
Lernfeldkonzept und Lernfeldorientierung in der praktischen Ausbildung
Analyse von Lernzielen und Lerninhalten
Planung und Gestaltung von Anleitungssituationen und Lernprozessen
Auswahl von Methoden und Medieneinsatz
Anleitung in besonderen Situationen (Gewalt, Sexualität, Sterben und Tod …)
Modul C: Beratungs-Qualifikationen
Themenbereich C 4:
Kollegiale Beratung
(32 U.-Std.)
In der kollegialen Beratung tragen Kolleginnen und Kollegen in regelmäßigen Abständen
ihre Praxisfragen, Probleme und „Fälle“ vor. Diese werden nach einer geregelten
Gesprächsstruktur systematisch bearbeitet und für die vorgetragenen Probleme werden
Lösungen entwickelt.
In diesem Zusammenhang wird Teilnehmenden in der Weiterbildung einerseits ein
Forum für ihre beruflichen Praxisfragen angeboten, anderseits erlernen sie Vorgehensweisen, die sie auch in ihrem Arbeitsfeld erfolgreich anwenden können.
Die Stunden für kollegiale Beratung werden auf den gesamten Verlauf der Weiterbildung
verteilt.
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
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Modul D: Strukturelle Qualifikationen
Themenbereich D 1:
Angewandte pflege- und bezugswissenschaftliche Kompetenz
(40 U.-Std.)
Pflegetheorien, Pflegemodelle und auch gerontologische Theorien sind vielfältig und
schwierig in den Berufsalltag zu integrieren. Dies kann den Pflegenden dazu verleiten,
Wissenschaft Wissenschaft sein zu lassen und frustriert zu ihren bewährten
Berufserfahrungen und Alltagsroutinen zurückzukehren.
Gerontologische und pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und ihre Umsetzung sind
aber zwingend erforderlich, um Professionalität in Pflege und Betreuung an nach
wissenschaftlich begründeten Qualitätsansprüchen zu sichern.
So basieren noch häufig die gerontopsychologischen Methoden der Interventionen zur
Aktivierung, Rehabilitation und Therapie in Pflegeheimen insbesondere bei Menschen mit
Demenz lediglich auf den Erfahrungen der Betreuenden, ohne den wissenschaftlichen
Nachweis ihrer Effizienz. Unklar bleibt hierbei, ob allein die vermehrte Zuwendung, die
alte Menschen durch die Therapie erhalten, oder die eingesetzte Therapie wirksam wird.
Klarheit kann hier die empirische Forschung schaffen, die unterschiedliche Wege/
Methoden kennt, um in diesem Bereich zu Erkenntnissen zu gelangen. Teilnehmende
lernen in diesem Themenbereich wichtige Schwerpunkte und Fragestellungen aktueller
Forschung in der Altenpflege kennen, diese zu reflektieren und praktische Bezüge zu
ihrer Arbeit herzustellen.
Inhalte:
1.
2.
3.
4.
Forschung und Theoriebildung
Pflege- und gerontologische Theorien mit Relevanz für die gerontopsychiatrische
Betreuungspraxis
Beurteilung pflege- und bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse
Transfer von pflege- und bezugswissenschaftlichen Forschungsergebnissen in die
Betreuungspraxis
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Seite 21
Modul D: Strukturelle Qualifikationen
Themenbereich D 2:
Ethik
(32 U.-Std.)
Die Charta der „Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ wirft zentrale ethische
Themen auf wie Selbstbestimmung, Freiheit und Sicherheit, Privatheit, Aufklärung und
Information, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft, Kultur und Weltanschauung sowie palliative Begleitung.
Die Besonderheiten in der gerontopsychiatrischen Pflege zeigen sich beispielhaft in der
Frage nach einem „würdevollen“ und „angemessenen Umgang“. Dieser ist verbunden mit
dem Erhalt der Selbstbestimmung, die allerdings nur in behutsamer Annäherung
erkundet werden kann: zunächst in sprachlich fassbaren Äußerungen, später im
gedeuteten Ausdruck von Verhaltensbesonderheiten und schließlich im vermuteten,
anzunehmenden Willen.
Vor diesem Hintergrund betrachtet die Palliativpflege die konkreten ethischen
Konfliktsituationen wie die künstliche Ernährung, die Schmerztherapie und die Erreichung
der bestmöglichen Lebensqualität in der letzten Lebensphase.
Inhalte:
1.
2.
Ethik im Kontext gerontopsychiatrischer Erkrankungen
Ethische Konfliktsituationen und Entscheidungsfindung in der
gerontopsychiatrischen Pflege
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Seite 22
Modul D: Strukturelle Qualifikationen
Themenbereich D 3:
Recht und Politik
(32 U.-Std.)
Unser Gesundheitssystem ist stetig im Wandel begriffen. Explodierende Kosten,
medizinischer Fortschritt in Forschung und Technik, demografische Veränderungen, das
Streben nach Qualitätsverbesserung bei gleichzeitig sinkenden Beiträgen in der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung … die Liste der Problemstellungen ließe
sich beliebig fortsetzen.
Die aktuelle Gesundheitspolitik hat aufgrund dieser Spannungsfelder erhebliche
Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Konfrontiert mit
hochaltrigen, multimorbiden und psychisch veränderten Pflegebedürftigen, neuen
Erkenntnissen aus der Pflegeforschung und dem erhöhten Druck einer wirtschaftlichen
und qualitativ hochwertigen Leistungserbringung bei gleichzeitiger Forderung einer
verstärkten Dienstleistungsorientierung, führt dies zu einer unerträglichen Belastung der
Pflegenden. Diese Zusammenhänge werden in diesem Themenbereich aufgegriffen und
kritisch reflektiert.
Die Verrechtlichung der Pflegeberufe nimmt mit großer Geschwindigkeit zu. Das kann
man beklagen, aber diese Auswirkung der vielfältigen Durchführungsverantwortung der
Pflegenden ist auch eine Folge der Professionalisierung des Berufs.
Die Übernahme von ärztlichen Tätigkeiten, das Verhalten bei Vorliegen einer Patientenverfügung, die Qualität der Pflegedokumentation sind eine Auswahl der Themen, die auf
aktueller Rechtsprechung basierenden Praxisbeispielen lösungsorientiert bearbeitet
werden.
Inhalte:
1.
2.
3.
4.
Grundlagen des Betreuungsrechts
Grundlagen des Haftungsrechts
Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
Sozialrecht und Gesundheitspolitik
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Seite 23
9.
Kosten und Förderung
Die Kosten für die komplette Weiterbildung (incl. Prüfungsgebühren, Skripten und
Lernmittel) entnehmen Sie bitte dem Anmeldeantrag in der Anlage.
Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern.
Finanzierung der Kosten der Weiterbildung
Grundlage WeGebAU Programm der Arbeitsagentur:
 Für beschäftigte Mitarbeiter in Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern
Übernahme bis max. 75 % der WB-Kosten nach § 82 SGB III für Mitarbeiter über 45
Jahre bzw. Übernahme bis max. 50% der Weiterbildungskosten für Mitarbeiter unter 45
Jahren nach § 131a SGB III.
 Die Weiterbildung ist zertifiziert nach AZAV und für Arbeitssuchende durch die
Arbeitsagentur förderbar.
Bitte wenden Sie sich zur Beantragung an den Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen
Arbeitsagentur. Der Antrag muss vom Arbeitgeber vor Lehrgangsbeginn gestellt und
bewilligt werden.
 Sie können eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG),
dem „Aufstiegs-BAföG“, beantragen. Ca. 40 % der Kosten für die Weiterbildung
können erstattet werden.
Der entsprechende Antrag ist von Ihnen an das Ausbildungsförderungsamt Ihres
Wohnorts zu stellen. Dieser Antrag kann auch noch während des Verlaufs der
Weiterbildung gestellt werden.
 In besonderen Lebenslagen ist eine Förderung über ein Darlehen durch die DAAStiftung Bildung und Beruf möglich.
Wie beraten Sie gern.
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Seite 24
10.
Weiterbildungsort / Anmeldung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit folgenden Unterlagen:
 Lebenslauf
 Berufsabschlussurkunde
 Arbeitsnachweise
 Anmeldeformular (in der Anlage)
an den gewählten Standort (s. Kontaktdaten letzte Seite).
Die Weiterbildung wird an den folgenden Standorten der Gemeinnützigen Gesellschaft angeboten:
Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Rosenheim und Vierzehnheiligen.
11.
Rechtsträger
Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste
Roritzerstraße 7, 90419 Nürnberg
Tel.:
09 11 / 3 77 34 - 0
Fax:
09 11 / 3 77 34 - 34
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ggsd.de
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Seite 25
Teilnahmebedingungen
1.
Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde
oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung
oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des
Teilnehmers ohne Kostenbelastung.
2.
Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen
Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind.
Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr
von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.
3.
Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.
Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen
fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des
SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet,
für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer
möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum
Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.
Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals
zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung
mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen
Rechtsprechung bleibt unberührt.
Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen
zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum
Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der
Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.
Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur
Kündigung.
4.
Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei
staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete
Gebühren werden erstattet.
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner
Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
5.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu
folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und
vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den
vereinbarten Terminen zu entrichten.
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.
6.
Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu
behandeln.
7.
Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme
ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,
wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann
oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt
grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu
entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
8.
Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung
bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.
9.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.
Stand: 09/07
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Seite 26
UNSER BILDUNGSANGEBOT IN BAYERN
(Schulstandorte: Bayreuth, Coburg, Ingolstadt, Kempten/Kaufbeuren, Miesbach, München,
Nürnberg, Rosenheim, Schweinfurt; Vierzehnheiligen)
HFH Hamburger Fern-Hochschule, Beginn jährlich 01.01. und 01.07, Präsenzorte Nürnberg und München
 Studiengang „Pflegemanagement“ Bachelor of Arts, B.A.
 Studiengang „Gesundheits- und Sozialmanagement“ Bachelor of Arts, B.A.
 Studiengang „Health Care Studies für Azubi“ Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Pflege, B.Sc.
 Studiengang „Health Care Studies für Berufserfahrene“, B.Sc

Studiengang „Management von Organisation u. Personal im Ges.wesen“ Master of Arts, B.A.

Staatl. anerkannte/r Altenpfleger/in,  3 Jahre Vollzeit Beginn jährlich im September,  4 Jahre in
Teilzeit,  Coburg,  Ingolstadt,  Kempten,  Miesbach,  München,  Nürnberg,  Rosenheim

Staatlich anerkannte/r Pflegefachhelfer, Altenpflege, 1 Jahr Vollzeit, Beginn jährlich im September,
 Coburg,  Ingolstadt,  Kempten/Kaufbeuren,  Miesbach,  München,  Nürnberg,  Rosenheim

Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt zum/r staatl. anerkannten Altenpfleger/in oder
zum/r staatl. anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegerin im Schulversuch München

Ambulante Intensivpflege  Coburg,  Ingolstadt,  Kempten,  Miesbach,  Nürnberg,  Rosenheim

Assistent/in für Ernährung und Versorgung, staatl. anerkannte Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in
3 Jahre Vollzeit, Beginn jährlich im September,  Schweinfurt,  Vierzehnheiligen

Autismus, Nürnberg
 Betreuungsassistent/in nach SGB XI § 87b,  Coburg,  Kempten/Kaufbeuren,  München,  Nürnberg,
 Rosenheim
 Case Manager/in im Gesundheits- und Sozialwesen, berufsbegleitend,  Nürnberg
 Staatlich anerkannte/r Diätassitent/in, 3 Jahre Vollzeit, Beginn jährlich im September,  Bayreuth

DRG-Fallmanager, Case-Mix-Performer, zzgl. Psychiatrie-Entgelt-System, berufsbegleitend, München

Staatlich anerkannte/r Ergotherapeut/in, Vollzeit, Beginn jährlich im September,  Bayreuth,  Nürnberg

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in und Sozialpädagogisches Seminar, Vollzeit, Beginn jährlich im
September,  Coburg,  München,  Nürnberg,  Rosenheim

Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Erzieher/in,  Coburg,  München,  Nürnberg

Fachberater/in Familie, Sozial- u. Gesundheitswesen, Vollzeit 1 Jahr München

Geprüfte/r Fachhauswirtschafter/in, berufsbegleitend in München

Fachkraft betriebliches Gesundheitsmanagement, berufsbegleitend in München

Fortbildung Hygiene, berufsbegleitend,  München,  Nürnberg
 Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung, berufsbegleitend,  Coburg,  Ingolstadt,  Kempten,
 München,  Nürnberg,  Rosenheim

Weiterbildung mit Selbstlernphasen

Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in, 2 Jahre Vollzeit,  Bayreuth,  Coburg,  Schweinfurt

Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegehelfer/in, 1 Jahr Vollzeit,  Bayreuth,  Coburg

Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in, 2 Jahre Vollzeit, Beginn jährl. im September ,  Vierzehnheiligen

Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungsleitung), berufsbegleitend,
 Nürnberg,  München

Einrichtungsleitung (Fernlerngang mit Präsenzphasen), zertifiziert nach ZFU,  München

Manager im Sozial- u. Gesundheitsbereich, Vollzeit 2 Jahre München

Palliative Care und Hospizarbeit, berufsbegleitend,  Ingolstadt,  Kempten,  München,  Nürnberg,
 Rosenheim,  Vierzehnheiligen

Basiskurs zur Pflegedienstleitung (Leitende Pflegefachkraft)  Ingolstadt,  Kempten,  Nürnberg,
 München,  Rosenheim

Weiterbildung mit Selbstlernphasen

Pflegedienstleitung (gesamt oder als Aufbaukurs zur PDL) berufsbegleitend  Coburg,  Ingolstadt,
 München,  Nürnberg,  Rosenheim

Weiterbildung mit Selbstlernphasen

Pflegesachverständige/r, in Nürnberg

Pädagogische Weiterbildung Praxisanleitung, berufsbegleitend,  Coburg,  Ingolstadt,  Kempten,
 München,  Nürnberg,  Rosenheim
 Weiterbildung mit Selbstlernphasen

Pädagogische Weiterbildung Praxisanleitung für Erzieher, berufsbegleitend,  Coburg,  Ingolstadt,
 München,  Rosenheim

Präsenzkraft, berufsbegleitend,  München,  Nürnberg

Qualitätsmanagementbeauftragten und Interner Auditor im Sozial- und Gesundheitswesen,
berufsbegleitend  Nürnberg,  München

Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in, Vollzeit Coburg

Wundexperte ICW berufsbegleitend,  München,  Nürnberg

Fort- und Weiterbildungen und Kurzlehrgänge  Bayreuth,  Coburg,  Ingolstadt,  München,
 Nürnberg
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Seite 27
Kontaktdaten der Standorte der
Gemeinnützigen Gesellschaft
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Ingolstadt
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Schulstr. 26, 85049 Ingolstadt
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
08 41 / 88 54 66 - 50
08 41 / 88 54 66 - 55
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.altenpflegeschule-ingolstadt.de
Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Kempten
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Salzstr. 3, 87435 Kempten
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
08 31 / 1 54 33
08 31 / 1 52 52
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.altenpflegeschule-kempten.de
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Seidlstr. 3, 80335 München
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
089 / 35 81 48 - 0
089 / 35 81 48 - 48
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.biz-pflege-muenchen.de
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Zollhausstraße 95, 90469 Nürnberg
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
09 11 / 94 08 95 - 0
09 11 / 94 08 95 - 24
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.bz-pflege-nuernberg.de
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Rosenheim
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Klepperstraße 18b, 83026 Rosenheim
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
0 80 31 / 3 56 15 - 0
0 80 31 / 3 56 15 - 20
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.altenpflegeschule-rosenheim.de
Bildungszentrum Vierzehnheiligen der GGSD
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Vierzehnheiligen 12, 96231 Bad Staffelstein
Tel.:
Fax:
Info-Hotline:
Stand: 06.10.2016
0 95 71 / 95 35 - 0
0 95 71 / 95 35 - 10
0800 / 10 20 580
E-Mail:
[email protected]
Info-E-Mail: [email protected]
Internet:
www.ggsd.de
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Seite 28
zurück an:
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales
München
Seidlstr. 3
80335 München
Anmeldung
Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an für


Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Dauer:
23.01.2017 - 06.12.2017
Kosten:
3926,- €
Name:
..............................................................................................................
Vorname:
..............................................................................................................
geb. am:
................................... in ....................................................................
Anschrift:
Straße:
..............................................................................................................
PLZ / Ort:
..............................................................................................................
Telefon/E-Mail: ..............................................................................................................
Die im Informationsblatt genannten Weiterbildungsinhalte, Weiterbildungsbedingungen
und Kosten werden hiermit anerkannt.
..........................................................
Ort/Datum
Stand: 06.10.2016
...............................................................
Unterschrift
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Seite 29
Teilnahmebedingungen
1.
Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III beantragt wurde
oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung
oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des
Teilnehmers ohne Kostenbelastung.
2.
Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen
Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind.
Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr
von € 1,50 je Mahnung erhoben werden.
3.
Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.
Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen
fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des
SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet,
für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer
möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum
Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht.
Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals
zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung
mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen
Rechtsprechung bleibt unberührt.
Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen
zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung
zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der
Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen.
Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur
Kündigung.
4.
Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei
staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete
Gebühren werden erstattet.
Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner
Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
5.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu
folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und
vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den
vereinbarten Terminen zu entrichten.
Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt.
Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden.
6.
Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu
behandeln.
7.
Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme
ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA mbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen,
wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann
oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt
grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang
zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
8.
Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung
bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt.
9.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10. Gerichtsstand ist Nürnberg.
Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.
Stand: 09/07
Stand: 06.10.2016
Weiterbildung gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
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Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
Weiterbildungsbeginn:
23. Januar 2017
Weiterbildungsende:
06. Dezember 2017
Weiterbildungsort:
München
Theoriestunden:
560 Stunden
Prüfungen:
1 Tag ist für Leistungserhebungen / Prüfungen eingeplant
Unterrichtszeiten:
jeweils 08.45 - 16.00 Uhr (= 8 U.Std./Tag)
Ansprechpartnerin:
Dr. Ines Nöbel
Jahr
Monat
Termin
U.-Stunden
U.-Tage
2017
Januar
23.01. - 27.01.
40
5
2017
Februar
20.02. - 24.02.
40
5
2017
März
13.03. - 15.03.
20.03. - 22.03.
27.03. - 29.03.
72
9
2017
April
24.08. - 28.04.
40
5
2017
Mai
08.05. - 09.05.
15.05. - 16.05.
22.05. - 23.05.
29.05. - 30.05.
64
8
2017
Juni
19.06. - 20.06.
26.06. - 27.06.
32
4
Juli
03.07. - 05.07.
10.07. - 12.07.
17.07. - 19.07.
24.07. - 25.07.
88
11
2017
Zeitraum für das Praktikum von 40 Stunden
2017
August
07.08. - 10.08.
32
4
2017
September
12.09. - 13.09.
18.09. - 20.09.
25.09. - 26.09.
56
7
2017
Oktober
16.10. - 20.10.
40
5
2017
November
13.11. - 17.11.
40
5
2017
Dezember
04.12. - 05.12.
16
2
2017
Prüfung
06.12.
8
1
Gesamt
568
71
Stand: 06.10.2016