Busregeln - Evangelische Grundschule in Rauen

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Busregeln - Evangelische Grundschule in Rauen
Evangelische Grundschule in Rauen
Schulstraße 3, 15518 Rauen
Beschluss der Schulkonferenz am 14.10.2013 zu den Busregeln
an der Pfarrer- Bräuer -Schule
Telefon:
Fax:
e-mail:
web:
03361/373717
03361/373787
[email protected]
www.evangelischegrundschule-rauen.de
Schulstraße 3,
15518 Rauen
Busregeln:
- Busaufsicht erfolgt laut § 57 Absatz 1 des Schulgesetzes im Rahmen des
Schulbetriebes und wird durch päd. Mitarbeiter gewährleistet.
Schulleiterin: Sabine Birnbach
21. November 2013
Es werden folgende Regeln und Maßnahmen vereinbart:
1.
2.
3.
4.
5.
Es erfolgt mindestens 2 x pro Jahr eine Belehrung.
(siehe „Inhalte der Belehrung“)
Die Eltern der Buskinder sind verpflichtet, Ihre Kinder ebenfalls
regelmäßig auf das richtige Verhalten an der Bushaltestelle und
im Bus hinzuweisen.
Mit den Schülerinnen/ Schülern der 1. Klasse wird zu Beginn des
Schuljahres eine Busschule durchgeführt. Hier wird ihnen das
richtige Verhalten im Bus erklärt und demonstriert.
Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Klasse können nach
Bedarf auch die Busschule besuchen. Dies obliegt der Klassenlehrkraft.
Schülerinnen/Schüler mit einem Hortvertrag werden durch
Hortmitarbeiter betreut.
Buskinder, die keinen Hortvertrag haben sowie Kinder der 5. und 6.
Klasse haben bis zur nächsten Busabfahrt die Möglichkeit, sich frei auf
dem Schulgelände zu bewegen. Bei schlechtem Wetter steht der
Teilungsraum oder der Klassenraum zur Verfügung. Hier können die
Kinder auch bis zur Busabfahrt ihre Hausaufgaben anfertigen.
Folgendes ist zu beachten:
-
-
Die Eltern teilen der Schule schriftlich die regelmäßigen
Busabfahrtszeiten ihrer Kinder mit.
Busschüler der 1. bis 4. Klasse bleiben bis zur Abfahrt der Busse auf dem
Schulgelände und melden sich nach Unterrichtsschluss bei dem päd.
Mitarbeiter (gilt für Kinder ohne Hortvertrag) oder den Horterziehern
an.
Busschüler der 5. und 6. Klasse dürfen das Schulgelände mit Vollmacht
ihrer Eltern (schon vor Abfahrt der Busse) verlassen.
Die Vollmacht ist auch erforderlich, wenn an langen Unterrichtstagen bis
zur Abfahrt der Busse der Jugendclub aufgesucht werden soll
(Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag ab 15.00 Uhr).
eingetragener Verein beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), VR 2989 FF
Geschäftsführer: Christoph Schmidtpeter
als gemeinnützig anerkannt vom Finanzamt Fürstenwalde 07/2007
USt-IdNr.: DE256015909
Schulträger
Jugendhilfe und
Sozialarbeit e.V.
Geschwister-Scholl-Straße 16
15517 Fürstenwalde
Telefon: 03361/747770
03361/7477799
Fax:
Mail:
[email protected]
Bankverbindungen:
Volksbank Fürstenwalde e. G.
Konto - Nr.: 142549
BLZ:
170 924 04
Sparkasse Oder-Spree
Konto - Nr.: 10 00 29 21 65
BLZ:
170 550 50
Mitglied im
Diakonischen Werk
Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz
Die Kinder sind auf dem direkten und sichersten Weg dorthin versichert.
Die Vollmacht kann als Einzel-(gültig für einen Tag) oder als
Dauervollmacht (gültig bis zum Ende des Schuljahres) erteilt werden.
Die Vollmacht ist beim Klassenlehrer mit den Buszeiten abzugeben.
Für die Nutzung eines früheren Busses, z.B. bei Unterrichtsausfall oder
bei verkürztem Unterricht (witterungsbedingt), ist eine gesonderte
Vollmacht der Eltern erforderlich.
Sofern Schüler ohne Hortvertrag ausnahmsweise nach Unterrichtsende
bzw. nach Abfahrt ihrer Busse auf dem Schulgelände betreut werden
sollen (z. B. bei Schulfesten), ist die Schule auf die Unterstützung von
Eltern angewiesen. Die Möglichkeit einer Gastkindbetreuung durch den
Hort besteht aus Kapazitätsgründen nicht.
-
Verstößt ein Kind gegen Verhaltensregeln an der Bushaltestelle bzw.
während des Aufenthaltes auf dem Schulhof, treten folgende
Konsequenzen in Kraft:
In begründeten Fällen behält sich die Schule das Recht vor, die Vollmacht
einzuziehen.
Begründete Fälle liegen vor bei:
1. Vandalismus, Sachbeschädigung
2. Gefährdung anderer Busschüler oder Verkehrsteilnehmer (Fangespiele,
Schneeballschlachten, ungerechtfertigtem Betreten der Fahrbahn, etc.)
3. Rücksichtslosem Verhalten beim Einsteigen in den Bus.
4. Missachtung von Anweisungen der Busaufsicht oder der Horterzieher.
Bei erstmaligem Verstoß wird die Vollmacht zum Verlassen des
Schulgeländes für die Dauer eines Monats eingezogen. Im
Wiederholungsfall wird die Vollmacht für die Dauer eines weiteren
Monats eingezogen. Beim dritten Mal oder bei groben Verstößen, die die
Sicherheit des Kindes und Anderer gefährden, erfolgt die Einziehung bis
zum Ende des Schuljahres.
Hinweis: Vergessene Sachen im Bus liegen im Verantwortungsbereich
der Eltern.
Datum: Rauen , 21.10. 2013
Schulleitung:
Elternvertretervorsitzende(r):
Lehrervertretung:
(Anhang)
Hortleitung:
Inhalte der Belehrung:
1. Der Busausweis muss sichtbar für den Busfahrer bereitgehalten
werden.
2. Den Anweisungen der Busaufsicht oder der Horterzieher ist Folge zu
leisten.
3. Die Kinder der Klassen 1-4 verlassen das Grundstück erst nach
Aufforderung durch die Busaufsicht.
4. Die Schüler/innen der Klassen 5-6 können mit Vollmacht nach
Unterrichtsschluss das Schulgelände verlassen und dürfen an der
Bushaltestelle warten.
5. Während der Wartezeit an der Bushaltestelle sind die Schüler/innen
Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr und haben sich
dementsprechend zu verhalten.
6. Wer spielen oder sich austoben möchte, benutzt den Spielplatz oder
den Schulhof und hat sich entsprechend der Haus- und
Spielplatzordnung zu verhalten sowie den Anweisungen zu folgen.
7. Die Mappen können bis zum Ertönen des Gongs in den
Klassenräumen verbleiben und werden erst dann geholt.
8. Bei schlechtem Wetter treffen sich die Buskinder der Klassen 1-4, die
nicht Hortkinder sind, im Teilungsraum. Die Busaufsicht befindet sich
dann im Teilungsraum. Die Busschüler der 5. und 6. Klasse können
bis zur Abfahrt des Busses selbstständig im Klassenraum bleiben. Sie
sorgen dafür, dass dieser ordentlich verlassen wird.
9. Beim Ein- und Aussteigen sowie im Bus nehmen alle Busschüler
gegenseitig Rücksicht und sind hilfsbereit gegenüber den jüngeren
Schulkindern.
10. Wir denken an den Sicherheitsabstand, wenn der Bus vorfährt.
11. Beim Aussteigen achten wir darauf, dass wir erst über die Straße
gehen, wenn der Bus abgefahren ist und wir den Verkehr gut sehen
können.
12. Im Bus suchen wir uns nach Möglichkeit einen Sitzplatz oder wir
halten uns fest.
13. Wir unterhalten uns im Bus in einer angemessenen Lautstärke.
14. Das Essen und Trinken bleibt in der Tasche.
15. Die Busschüler der Klassen 5 und 6 haben beim Verstoß gegen die
Regeln mit Entzug der Vollmacht für das Verlassen des Schulgeländes
für einen Monat zu rechnen und die Eltern werden informiert. Bei
dreimaligem Verstoß oder bei grober Gefährdung der eigenen
Sicherheit oder anderer Schüler wird diese Vollmacht für das gesamte
Schuljahr entzogen.
16. Verstoßen die Busschüler der Klassen 1-4 gegen die Regeln werden
die Eltern informiert. Im Wiederholungsfall (dreimaliger Verstoß
gegen die Regeln) werden die Eltern und der Schüler/ die Schülerin zu
einem persönlichen Gespräch eingeladen und weitere Konsequenzen
gemeinsam festgelegt.