SICHERHEITSDATENBLATT BOSTIK INFLATABLE BOAT ADHESIVE
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SICHERHEITSDATENBLATT BOSTIK INFLATABLE BOAT ADHESIVE
1 / 10 Überarbeitet am February 2014 Überarbeitet 15 Überarbeitet 15 SICHERHEITSDATENBLATT BOSTIK INFLATABLE BOAT ADHESIVE Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator Handelsname BOSTIK INFLATABLE BOAT ADHESIVE Produkt Nr. 06564, ITINFB70x 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Identifizierte Verwendungen Klebemittel. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant BOSTIK LIMITED COMMON ROAD STAFFORD STAFFORDSHIRE ST16 3EH UNITED KINGDOM +44 1785 255141 +44 1785 272650 (24Hour Emergency) [email protected] 1.4. Notrufnummer +44 1785 272650 (24 Hours) ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (EG 1272/2008) Physikalische und chemische Gefährdungen Für Menschen Einstufung (1999/45/EWG) Entz. Fl. 2 - H225 Hautreiz. 2 - H315;Augenreiz. 2 - H319;Repr. 2 - H361d;STOT einm. 3 H336;STOT wdh. 2 - H373 Für Umwelt Aqu. chron. 2 - H411 Xn;R48/20. Repr. Cat. 3;R63. Xi;R36/38. F;R11. N;R51/53. R67. Der vollständige Text aller R-Sätze und Gefahrenhinweise befindet sich in Abschnitt 16. Physikalische und chemische Gefährdungen Gase sind schwerer als Luft und sinken deshalb auf den Fuß- bzw. Behälterboden. Ein Funke, eine heisse Oberfläche bzw. Glut können die Gase bereits entzünden. 2.2. Kennzeichnungselemente Enthält TOLUOL Beschriftung Gemäss (Eg) Nr. 1272/2008 Signalwort Gefahr Gefahrenhinweise H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. 2 / 10 Überarbeitet 15 BOSTIK INFLATABLE BOAT ADHESIVE H315 H319 H336 H361d H373 H411 Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Sicherheitshinweise P271 P273 P280 P305+351+338 P501 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Inhalt/Behälter gemäß lokalen Vorschriften entsorgen. P201 P202 P233 P242 P243 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Behälter dicht verschlossen halten. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P260 P261 P264 P370+378 Dampf/Aerosol nicht einatmen. Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. Nach Gebrauch kontaminierte Haut gründlich waschen. Zusätzliche Sicherheitshinweise P303+361+353 P304+340 P308+313 P314 P332+313 P362 P391 P403+233 Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett EUH208 Im Falle eines Brandes: Schaum, Kohlendioxid, Trockenpulver oder Wassernebel zum Löschen verwenden. BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Enthält KOLOPHONIUM. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 2.3. Sonstige Gefahren Pilot lights can ignite the vapour ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.2. Gemische ACETON CAS-Nr.: 67-64-1 Einstufung (EG 1272/2008) Entz. Fl. 2 - H225 EUH066 Augenreiz. 2 - H319 STOT einm. 3 - H336 5-10% EG-Nr.: 200-662-2 Registrierungsnummer: 01-2119471330-49 Einstufung (67/548/EWG) F;R11 Xi;R36 R66 R67 3 / 10 Überarbeitet 15 BOSTIK INFLATABLE BOAT ADHESIVE BUTANON CAS-Nr.: 78-93-3 10-30% Registrierungsnummer: 01-2119457290-43 EG-Nr.: 201-159-0 Einstufung (EG 1272/2008) Entz. Fl. 2 - H225 EUH066 Augenreiz. 2 - H319 STOT einm. 3 - H336 Einstufung (67/548/EWG) F;R11 Xi;R36 R66 R67 CYCLOHEXAN CAS-Nr.: 110-82-7 < 1% EG-Nr.: 203-806-2 Einstufung (67/548/EWG) F;R11 Xn;R65 Xi;R38 R67 N;R50/53 Einstufung (EG 1272/2008) Entz. Fl. 2 - H225 Hautreiz. 2 - H315 STOT einm. 3 - H336 Asp. 1 - H304 Aqu. akut 1 - H400 Aqu. chron. 1 - H410 KOLOPHONIUM CAS-Nr.: 8050-09-7 < 1% EG-Nr.: 232-475-7 Einstufung (EG 1272/2008) Sens. Haut 1 - H317 Einstufung (67/548/EWG) R43 NAPHTHA (PETROLEUM), HYDRODESULFURIZED LIGHT, DEAROMATIZED; <0.1% BENZENE CAS-Nr.: 92045-53-9 EG-Nr.: 295-434-2 Einstufung (EG 1272/2008) Entz. Fl. 2 - H225 Hautreiz. 2 - H315 STOT einm. 3 - H336 Asp. 1 - H304 Aqu. chron. 2 - H411 Einstufung (67/548/EWG) Xn;R65. Xi;R38. F;R11. N;R51/53. R67. NAPHTHA (PETROLEUM), HYDROTREATED LIGHT, <0.1% BENZENE, CAS-Nr.: 64742-49-0 Einstufung (EG 1272/2008) Entz. Fl. 2 - H225 Hautreiz. 2 - H315 STOT einm. 3 - H336 Asp. 1 - H304 Aqu. chron. 2 - H411 10-30% EG-Nr.: Einstufung (67/548/EWG) Xn;R65. Xi;R38. F;R11. N;R51/53. R67. 5-10% 4 / 10 Überarbeitet 15 BOSTIK INFLATABLE BOAT ADHESIVE N-HEXANE CAS-Nr.: 110-54-3 < 1% EG-Nr.: 203-777-6 Einstufung (EG 1272/2008) Entz. Fl. 2 - H225 Hautreiz. 2 - H315 Repr. 2 - H361f STOT einm. 3 - H336 STOT wdh. 2 - H373 Asp. 1 - H304 Aqu. chron. 2 - H411 Einstufung (67/548/EWG) F;R11 Repr. Cat. 3;R62 Xn;R65,R48/20 Xi;R38 R67 N;R51/53 TOLUOL CAS-Nr.: 108-88-3 10-30% EG-Nr.: 203-625-9 Registrierungsnummer: 01-2119471310-51 Einstufung (67/548/EWG) F;R11 Repr. Cat. 3;R63 Xn;R48/20,R65 Xi;R38 R67 Einstufung (EG 1272/2008) Entz. Fl. 2 - H225 Hautreiz. 2 - H315 Repr. 2 - H361d STOT einm. 3 - H336 STOT wdh. 2 - H373 Asp. 1 - H304 ZINC OXIDE CAS-Nr.: 1314-13-2 < 1% EG-Nr.: 215-222-5 Einstufung (EG 1272/2008) Aqu. akut 1 - H400 Aqu. chron. 1 - H410 Registrierungsnummer: 01-2119463881-32 Einstufung (67/548/EWG) N;R50/53 Der vollständige Text aller R-Sätze und Gefahrenhinweise befindet sich in Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine informationen VORSICHT! Das Erste-Hilfe-Personal muss sich bewusst sein, dass es bei der Rettung selbst ein Risiko eingeht! Das Opfer sofort von der Expositionsquelle entfernen. Einatmen An die frische Luft gehen, ruhig bleiben. Darauf achten, dass Lungenödensymptome (Atemnot) sich bis zu 24 Stunden nach der Exposition entwickeln können. Sofort Krankenwagen rufen. Verschlucken Sofort Arzt konsultieren! KEIN Erbrechen herbeiführen, wenn die geschluckte Chemikalie in einem Stoff auf Petroleumbasis aufgelöst ist. Es besteht Aspirationsgefahr und einer durch Chemikalien verursachten Lungenentzündung. Hautkontakt Sofort abwaschen und verschmutzte Haut mit Wasser spülen. Kontaminierte Kleidungsstücke sofort ausziehen und betroffene Haut mit viel Wasser spülen. Mit Wasser spülen, falls die Haut zusammenklebt und Arzt aufsuchen. Nicht versuchen zusammengeklebte Haut auseinanderzuzwingen. Mindestens 15 Minuten lang weiterspülen. Bei andauerndem Unwohlsein, Arzt konsultieren. Augenkontakt Sofort mit viel Wasser oder Augenwaschmittel bis zu 10 Minuten lang spülen. Sofort zum Augenarzt oder ins Krankenhaus transportieren. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine besondere Anweisung, aber Erste-Hilfe kann bei versehentlicher Exposition, Einatmen oder Verschlucken dieser Chemikalie erforderlich sein. Im Zweifelsfall SOFORT ÄRZTLICHE HILFE HOLEN! 5 / 10 Überarbeitet 15 BOSTIK INFLATABLE BOAT ADHESIVE ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Zum Löschen Schaum, Kohlendioxid, Pulver oder Wassernebel verwenden. Zum Löschen niemals Wasser verwenden. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Brand- Und Explosionsgefahren LEICHTENTZÜNDLICH! Kann bei Erhitzen, oder wenn Flammen oder Funken ausgesetzt, explodieren. Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich in Bodennähe auf Zündquellen hinausbreiten. Kann weit in Richtung Zündquelle treiben und Rückschlag erzeugen. Feuer verursacht giftige Gase. Dämpfe können mit Luft bei Temperaturen, die unterhalb normaler Zimmertemperatur liegen, explosionsgefährliche Mischungen ergeben. Besondere Gefährdungen Bei Erhitzen oder Verbrennen können sich gesundheitsschädliche Dämpfe/Gase entwickeln. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Hinweise Zur Brandbekämpfung Brandgase nicht einatmen. Um Rauch und Gase zu vermeiden, mit dem Wind im Rücken bleiben. Weit verbreitete oder große Brände aus sicherer Entfernung oder von geschütztem Ort aus bekämpfen. Auf Explosionsgefahr achten. Ablauf von Abwasser in die Kanalisation und in Wasserquellen verhindern. Eindämmen zur Wasserüberwachung. Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung Bei Feuer umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und komplette Feuerschutzausrüstung tragen. ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzkleidung tragen wie in Abschnitt 8 dieses Sicherheitsdatenblattes beschrieben. Kontakt mit den Augen SOLL unbedingt durch Verwendung von korrekter, persönlicher Schutzausrüstung vermieden werden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Rauchen und offene Flamme sowie andere Zündquellen verboten. Einatmen von Staub und Dämpfen vermeiden. Für ausreichende Ventilation sorgen. Bei ausgelaufenen oder verschütteten Produkt besteht Rutschgefahr. @@@Wear self contained breathing apparatus@@@ 6.2. Umweltschutzmaßnahmen KEINE Umweltverschmutzung erlauben. Verschüttetes Material mit Sand, Erde oder anderem absorbierendem Material aufsammeln. Nicht in die Kanalisation, in den Boden oder in Gewässer gelangen lassen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Notwendige Schutzausrüstung tragen. Reinigungspersonal muss Atemschutz und/oder Schutzausrüstung gegen Berührung mit Flüssigkeit tragen. Wenn die Arbeit mit dem verschütteten Material beendet ist, gründlich waschen. Leck abdichten, falls dies ohne Risiko möglich ist. Verschüttetes Material NICHT anfassen! Alle Zündquellen löschen. Funken, Flammen, Rauch, Hitze vermeiden. Lüften. Darauf achten, dass Verschüttungen und verunreinigtes Produkt gesammelt, von der Arbeitsstelle so schnell wie möglich entfernt und in einen geeigneten Behälter mit deutlicher Angabe des Inhaltes aufgehoben wird. Gut durchlüften, Gas- oder Flüssigkeitsausfluss möglichst anhalten. Zündquellen entfernen. Chemikalie nicht in enge Räume, wie beispielsweise die Kanalisation, eintreten lassen, da Explosionsgefahr besteht. Abwasserkanäle, deren Auslegung die Bildung explosiver Dämpfe verhindern, können erlaubt sein. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Schutzkleidung tragen wie in Abschnitt 8 dieses Sicherheitsdatenblattes beschrieben. ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Beschädigte Verpackungen nicht ohne Schutzausrüstung handhaben. Berührung mit den Augen vermeiden. Von Wärme, Funken und offenem Feuer fernhalten. Alle Zündquellen beseitigen. Gefahr der Dampfkonzentration auf dem Fußboden und niedrigen Bereichen. Explosionsgeschützte elektrische Ausrüstung verwenden. Kontaminierte Lappen, Twist usw. müssen in feuerbeständige Behälter gelegt werden. Bei Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Gut durchlüften und Einatmen der Dämpfe vermeiden. Zugelassenes Atemschutzgerät tragen, wenn die Luftverschmutzung über das akzeptable Niveau hinausgeht. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Von Wärme, Funken und offenem Feuer fernhalten. Aufrecht lagern. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Das Produkt trocken und kühl in geschlossenen Originalbehältern aufbewahren. Lagerungshinweise Lagerung: Entzündliche Flüssigkeit. 6 / 10 Überarbeitet 15 BOSTIK INFLATABLE BOAT ADHESIVE 7.3. Spezifische Endanwendungen Die identifizierten Verwendungen dieses Produktes sind in Unterabschnitt 1.2 beschrieben. ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 8.1. Zu überwachende Parameter ACETON Arbeitsplatzgrenzwert STANDA RD AGW 500 ppm 1200 mg/m3 BUTANON AGW 200 ppm(H) 600 mg/m3(H) CYCLOHEXAN AGW 200 ppm 700 mg/m3 N-HEXANE AGW 50 ppm 180 mg/m3 TOLUOL AGW 50 ppm 190 mg/m3 Bezeichnung Arbeitsplatzgrenzwert Anm. AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. Angaben Zum Grenzwert WEL = Workplace Exposure Limits 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Schutzausrüstung Prozessbedingungen Technische Begrenzungsmaßnahmen einsetzen, um die Luftverunreinigung auf das zulässige Expositionsniveau zu reduzieren. Technische Maßnahmen Für ausreichende Belüftung sowie für geeignete lokale Absaugung sorgen, um sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Arbeitsplatzgrenzwerte nicht überschritten werden. Atemschutz Bei ungenügender Durchlüftung geeigneten Atemschutz anlegen. Kontrollieren Sie die Dichtigkeit der Maske und wechseln Sie den Filter rechtzeitig. Atemschutzgerät mit Filter gegen organische Gase/Dämpfe. Handschutz Schutzkrem aufgetragen vor Exposition gegenüber dem Material erleichtert die nachfolgende Reinigung der Haut, verhindert jedoch nicht eine eventuelle Aufnahme durch die Haut. Schutzhandschuhe sollten getragen werden, wenn direkter Kontakt oder Spritzer zu befürchten sind. Vitongummi (Fluorgummi). Augenschutz Gegen Spritzer beständige Schutzbrille tragen, damit sie auf keinen Fall direkt mit den Augen in Berührung kommen. Andere Schutzmassnahmen Zweckmäßige Schutzkleidung tragen, um jede mögliche Berührung mit der Flüssigkeit und wiederholten oder längeren Kontakt mit den Dämpfen zu verhindern. Hygienemaßnahmen Am Ende jeder Schicht, vor dem Essen, Rauchen und Toilettenbesuch Hände waschen. Geeignete Hautcreme verwenden, um Austrocknen der Haut zu vermeiden. Hautschutz Bei Spritzgefahr immer eine Schürze oder Spezialschutzkleidung tragen. ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 7 / 10 Überarbeitet 15 BOSTIK INFLATABLE BOAT ADHESIVE 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Leicht visköse Flüssigkeit. Farbe Bernsteingelb. Geruch Lösungsmittel. Löslichkeit Nicht mischbar mit Wasser Relative Dichte 0.85 Viskosität 2250 - 2750 mPas Flammpunkt (°C) - 25 9.2. Sonstige Angaben ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität Vermeide Kontakt mit Säuren. Kontakt mit Peroxiden. Kontakt mit Alkalien. Kontakt mit brennbaren Stoffen. Stabil unter normalen Temperaturverhältnissen und empfohlenem Gebrauch. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Hitze, Flammen und andere Zündquellen vermeiden. 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Feuer oder hohe Temperaturen erzeugen: Reizende Gase/Dämpfe/Rauch von: Kohlenmonoxid (CO). Kohlendioxid (CO2). ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Allgemeine informationen Bekannt oder verdächtigt Missbildungen zu verursachen (teratogen). Einatmen Dämpfe können Atemwege oder Lungen reizen. May cause nausea and vomiting Betäubungsmittel bei hohen Konzentrationen. Bewußtlosigkeit, möglicherweise Tod (siehe Zusammenhang). Verschlucken @@@Ingestion of material may cause nausea and vomitting@@@ Hautkontakt Kann durch die Haut absorbiert werden. Wirkt entfettend auf die Haut. Länger dauernder Kontakt kann trockene Haut verursachen. Augenkontakt Kann ernste Reizung der Augen verursachen. @@@Contact with the eyes may cause physical damage@@@ Weg Der Aufnahme Einatmen. Hautabsorption. Verschlucken. Berührung mit der Haut bzw. den Augen. Medizinische Symptome Hohe Dampf/Gaskonzentrationen können die Atemwege reizen und zu Kopfschmerzen, Müdigkeit, Übelkeit und Erbrechen führen. Medizinische Überlegungen Chronische Atmungsstörungen und versperrende Atemwegerkrankungen. Hautleiden und Allergien. Vorgeschichte: Raucher. ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN 8 / 10 Überarbeitet 15 BOSTIK INFLATABLE BOAT ADHESIVE Ökotoxizität Umweltgefährdend: Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 12.1. Toxizität No data available 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Abbaubarkeit Keine Daten vorhanden. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Bioakkumulationspotential Daten bzgl. Bioakkumulation liegen nicht vor. 12.4. Mobilität im Boden Mobilität: Semi-mobil. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung No data available 12.6. Andere schädliche Wirkungen Keine Daten vorhanden. ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Allgemeine informationen @@@This material is classified as special waste as defined by Special Waste Regullations 1996 and must be disposed of by an authorised contractor@@@ 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Abfallcode Classified as Special Waste. Not permitted for landfill in liquid state. ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT 14.1. UN-Nummer UN NR. (ADR/RID/ADN) 1133 UN NR. (IMDG) 1133 UN NR. (ICAO) 1133 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Richtige Versandbezeichnung ADHESIVES (NAPHTHA (PETROLEUM), HYDRODESULFURIZED LIGHT, DEAROMATIZED; <0.1% BENZENE) 14.3. Transportgefahrenklassen ADR/RID/ADN Klasse 3 ADR/RID/ADN Klasse Klasse 3: Entzündliche Flüssigkeiten. ADR Etikett Nr. 3 IMDG Klasse 3 ICAO Klasse/Unterklasse 3 Transportkennzeichnung 9 / 10 Überarbeitet 15 BOSTIK INFLATABLE BOAT ADHESIVE FLAMMABLE LIQUID 3 14.4. Verpackungsgruppe ADR/RID/ADN Verpackungsgruppe III IMDG Verpackungsgruppe III ICAO Verpackungsgruppe III 14.5. Umweltgefahren Umweltgefährdende Substanz/Meeresschadstoff 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender EMS F-E, S-D Gefahr Code •3YE Gefahr Nr. (ADR) 33 Tunnelbeschränkungscode (D/E) 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Eu-Rechtsvorschriften Richtlinie 67/548/EWG über gefährliche Stoffe. Richtlinie 1999/45/EG über gefährliche Zubereitungen. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (mit Änderungen). Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission, mit Änderungen. 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN Allgemeine informationen This product should be used as directed by Bostik Ltd.For further information consult the product data sheet or contact Technical Services. Informationsquellen This safety data sheet was compiled using current safety information supplied by distributor of raw materials. Revisionsanmerkungen ACHTUNG: Linien innerhalb des Randes zeigen markante Änderungen zur vorigen Revision an. This safety data sheet supersedes all previous issues and users are cautioned to ensure that it is current. Destroy all previous data sheets and if in doubt contact Bostik Limited. Herausgegeben Von Approved LJ Überarbeitet am February 2014 Überarbeitet 15 10 / 10 Überarbeitet 15 BOSTIK INFLATABLE BOAT ADHESIVE SicherheitsdATEnblatt Stand This product has been given a Packing Goup III classification to reflect it meets the requirements of ADR 2.2.3.1.4 February 2003 Datum R-Sätze (Vollständiger Text) R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R11 Leichtentzündlich R36/38 Reizt die Augen und die Haut. R36 Reizt die Augen. R38 Reizt die Haut. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Vollständige Gefahrenhinweise EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H373 Kann die Organe <<Organs>> schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.