Sokratischer Dialog über Freiheit - Stromberg
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Sokratischer Dialog über Freiheit - Stromberg
Sokratischer Dialog über Freiheit In meinem Dialog unterhält sich Sokrates mit dem Anwalt Johann Schwenn (63 Jahre alt), der unter anderem den Kachelmann Fall bearbeitet hat, diesen allerdings wieder abgab. Ich habe einen Anwalt gewählt, da diese Personengruppe täglich Erfahrungen mit Freiheit und Haftstrafen sammelt und da sie auch in ihrem Beruf nicht immer Handlungs- und Willensfreiheit hat. Wir schreiben den 30.03.2011, als Sokrates bei herrlichem Sonnenschein über den Marktplatz in Hamburg schlendert und ihm der Anwalt Johann Schwenn entgegen kommt. Sokrates fällt auf, dass der Mann sehr heiter ist und auch sonst sehr gut gelaunt zu sein scheint. Er beschließt, ihn auf diese Fröhlichkeit anzusprechen, vielleicht kann sich ja ein interessantes Gespräch daraus entwickeln. S: Sag, Anwalt, was ist der Grund deiner Heiterkeit? Du wirkst so fröhlich und unbeschwert. A: Du hast recht, Fremder, ich fühle mich gerade richtig frei von allem und es kommt mir so vor, als würde ich in totaler Freiheit leben. Doch sag mir, wer bist du? S: Mein Name ist Sokrates. Ich bin Philosoph. In Freiheit sagst du? Wie definierst du denn deine individuelle Freiheit? A: Ich verstehe nicht ganz, was du damit meinst, meine eigene Freiheit definieren? Das ist doch nicht schwer, ich habe Feierabend und kann nun bei diesem wunderschönen Wetter noch ein Eis essen gehen mit meiner Frau. Anschließend kann ich mit dem Cabrio heim zu den Kindern fahren und den Rest des Tages mit ihnen verbringen. S: Du würdest also behaupten, dass deine Freiheit darin besteht, dass du dir deinen Feierabend so gestalten kannst, wie du es willst? A: So sieht es aus, in der Tat. S: Hast du denn in diesem Zeitraum wirklich totale Freiheit? Du kannst ja schließlich nicht das tun und lassen, was du gerne willst? A: Im Großen und Ganzen ja, allerdings gibt es immer Gesetze und Regeln an die man sich halten muss, ob es einem nun passt oder nicht, da kommt man nicht drum herum. S: Siehst du, ich glaube in totaler Freiheit zu leben, das kann kein Mensch von sich behaupten. Wie sieht es denn bei dir auf der Arbeit aus? Bist du da kein freier Mensch oder wieso sagst du, dass du jetzt frei bist, wo du Feierabend hast? A: Nein, denn bei der Arbeit muss ich auch manchmal Mandanten verteidigen von deren Schuld ich gleichermaßen überzeugt bin wie die Kläger. Jedoch verdiene ich mein Geld damit, dass ich diesen Leuten möglichst ungeschoren aus der Verhandlung helfe. Ich bin darauf angewiesen, diese Fälle erfolgreich zu bearbeiten,sonst kann ich meine Kanzlei sofort wieder schließen. S: So wie sich das anhört bist du ja gar nicht so sehr frei wie du es anfangs erzählt hast, oder täusche ich mich? A: So gesehen hast du recht allerdings habe ich zu Beginn unseres Gespräches meine Freiheit nach Feierabend beschrieben und nicht die an meinem Arbeitsplatz. Aber ich habe gemerkt dass ich auch nach Feierabend noch nicht in kompletter Freiheit lebe. S: Ein Mensch, der jahrelang im Gefängnis sitzt, denkst du, er würde dich als frei bezeichnen? A: Ich denke, dass so ein Mensch uns alle als frei bezeichnen würde. Er muss ja schließlich Tag und Nacht hinter Gittern verbringen. Er würde das als frei ansehen, was wir hier draußen jeden Tag als selbstverständlich ansehen. S: Kannst du nach all diesen Erkenntnissen nun versuchen, mir eine allgemeine Definition von Freiheit zu geben, die für jeden gilt? A: Ich glaube nicht, dass man so etwas pauschal für alle Menschen aufstellen kann. Hättest du eine Definition? S: Nein denn auch ich kann diese Frage nicht genau beantworten, da Freiheit für jeden ein individuelles Gut ist, dass man nicht genau festlegen kann. Du hast dich in diesem Gespräch mit deinen Aussagen immer mehr meinen Vorstellungen angenähert und somit gemerkt, dass es keine genaue Definition von Freiheit gibt. Das war mein Ziel.