zentralarchiv

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zentralarchiv
Das Archiv wird von zahlreichen Forschern in Anspruch
genommen; dabei handelt es sich im Allgemeinen um Studenten
(z.B. für Doktorarbeiten), aber auch um Universitätsprofessoren
oder Anwaltskanzleien, die sich für ein konkretes Thema des
Gemeinschaftsrechts interessieren.
Forscher können ihre Anträge per Post oder elektronisch
übermitteln.
Sie können darüber hinaus unseren Lesesaal nutzen. Da die
meisten von ihnen eigens aus dem Ausland anreisen, wird
empfohlen, im Voraus Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir
die gewünschten Dokumente rechtzeitig zur Verfügung stellen
können.
Die Archivare des Rates
–verwalten über 7 000 laufende Meter Dokumente;
–beantworten jährlich rund 500 Dokumenten- oder
Informationsanfragen;
–
stellen jährlich mehrere Tausend Kopien von
Dokumenten zur Verfügung (zunehmend im pdfFormat, immer seltener in Form von Fotokopien);
–pflegen die Datenbank CASE, die über die Website
des Zentralarchivs zugänglich ist; auf der Website sind
auch weitere Informationen zu den Aufgaben und
Angeboten des Zentralarchivs sowie die gesamten im
pdf-Format verfügbaren Inventare zu finden.
Conseil de l'Union européenne
Secrétariat général
ZENTRALARCHIV
Rue de la Loi/Wetstraat 175
1048 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
Tel. +32 (0)2 281 61 11
www.consilium.europa.eu
Generaldirektion Kommunikation und
Dokumentenverwaltung
Direktion Dokumentenverwaltung
Referat Dokumentenverwaltung und Zentralarchiv
Tel. +32 (0)2 281 94 00
[email protected]
www.consilium.europa.eu/de/
documents-publications/archives
Print: ISBN 978-92-824-5324-7 doi:10.2860/49356 QC-01-15-245-DE-C – PDF: ISBN 978-92-824-5322-3 doi:10.2860/2469 QC-01-15-245-DE-N – © Europäische Union, 2015 – RS 79/2015
Im Archiv werden die Dokumente, die für die anderen Dienste des
Rates, die anderen Organe und Einrichtungen der Europäischen
Union und die allgemeine Öffentlichkeit von Belang sind, nach
folgenden Bedingungen aufbewahrt: Weniger als 30 Jahre alte
Dokumente unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
(Bestandsnutzung in Zusammenarbeit mit der Dienststelle
Transparenz), mehr als 30 Jahre alte Dokumente der Verordnung
(EWG, Euratom) Nr. 354/83, geändert durch die Verordnung (EU)
Nr. 2015/496.
Rat der
Europäischen Union
des Europäischen Rates und
des Rates der Europäischen Union
Das Zentralarchiv des Rates und des Europäischen Rates ist
damit betraut, die von diesen Organen bei der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben erstellten oder erhaltenen Dokumente zu
sammeln, aufzubereiten und bereitzustellen.
Der Rat der Europäischen Union ist im Rahmen der Verträge
unter anderem zuständig für die europäische Gesetzgebung,
die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten, den Erlass der Maßnahmen im Bereich Justiz und
Inneres sowie den Abschluss internationaler Übereinkommen.
Der Europäische Rat, der mit dem Inkrafttreten des Vertrags
von Lissabon ein eigenständiges Organ geworden ist, legt die
allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der
Europäischen Union fest.
Die Sammlung der Dokumente erfolgt in Zusammenarbeit mit
anderen Dienststellen des Generalsekretariats des Rates, d.h.
–
der Poststelle – für die Korrespondenz mit anderen
europäischen oder internationalen Institutionen,
Regierungen und Einzelpersonen;
–
der Direktion Koordination und Bearbeitung von
Dokumenten – für die vom Europäischen Rat und vom
Rat erstellten Dokumente;
–
dem Verschlusssachenbüro – für Informationen über
vertrauliche Dokumente.
Die Archivierung der Dokumente erfolgt in drei Schritten.
Sie beginnt in der Registratur mit der physischen
Zusammenstellung der Akten nach einer Einteilung auf der
Grundlage des Organigramms des Rates.
Die Daten werden in die Datenbank HICA (Historical, Intermediate
and Current Archives) eingegeben; jedes Dokument wird
gekennzeichnet und in der entsprechenden Akte abgelegt.
So sind die Dokumente jederzeit auffindbar, so dass sie bei
spezifischen Anfragen (nach Dokumentennummer oder
Datum eines Schreibens) oder allgemeineren Anfragen (nach
Gegenstand oder Rechtsakt) zur Verfügung gestellt werden
können.
Die Akten werden drei Jahre, nachdem sie geschlossen wurden
(d.h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens), in das
Zwischenarchiv übernommen, wo sie noch durch zusätzliche
Dokumente (z.B. Berichtigungen) ergänzt werden können.
Nach 30 Jahren werden die Akten an das historische Archiv
überstellt. Dieser Dienst nimmt eine Auswahl und eine Sortierung
vor, um die Dokumente zu bestimmen, die von administrativem
oder historischem Wert sind. Anschließend werden Inventare als
Hilfsmittel für die Forschung erstellt. Es werden digitale Kopien
und Mikrofiches zur Einsichtnahme und zur Aufbewahrung
angefertigt.
Schließlich werden die Akten an das Europäische Hochschulinstitut in Florenz weitergeleitet, mit dem die Gemeinschaftsorgane
1984 einen Hinterlegungsvertrag geschlossen haben.
Die wertvollsten Dokumente (vom Rat unterzeichnete Urkunden,
Originale internationaler Verträge usw.) werden gesondert
behandelt: Nach ihrer Bearbeitung durch die Zentralkoordination
oder das Büro für Abkommen werden sie im Tresorraum des
Archivs aufbewahrt.

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