Friedhofsratgeber
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Friedhofsratgeber
Kommunale Dienste Hann. Münden Friedhofsratgeber Inhaltsverzeichnis Vorwort --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2 ... die Friedhöfe in Hann. Münden ------------------------------------------------------------------------------ 3 ... die Entwicklung der innerstädtischen Friedhöfe----------------------------------------------------------- 3 Grußwort für den Friedhofsratgeber ---------------------------------------------------------------------------- 5 ... die Grabarten----------------------------------------------------------------------------------------------------- 6 ... Auswahl der Grabstätte ----------------------------------------------------------------------------------------- 7 ... Grabmale---------------------------------------------------------------------------------------------------------11 ... Grabgestaltung und Grabpflege------------------------------------------------------------------------------14 ... Vorsorge treffen-------------------------------------------------------------------------------------------------16 ... ein Trauerfall tritt ein. Was ist zu tun? ---------------------------------------------------------------------19 Kirchengemeinden-------------------------------------------------------------------------------------------------25 Impressum: Herausgeber: Kommunale Dienste Hann. Münden, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Hann. Münden (KDM) Konzeption/Gestaltung: KDM Fotos: KDM Druck: RINKE & RINKE Druck Hann. Münden Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Darstellung auch im Internet unter www.hann.muenden.de 1 Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, eines der Themen, die in unserer Gesellschaft möglichst verdrängt werden, ist neben dem Gedanken, einen lieben Mitmenschen zu verlieren, auch der Gedanke an den eigenen Tod. Deshalb stehen wir einem plötzlichen Todesfall in der Familie und den damit verbundenen Erfordernissen in der Regel ratlos gegenüber, haben unvermittelt bürokratische, organisatorische und wirtschaftliche Hürden zu überwinden. Zudem sind wir in unserer Trauer oft nicht fähig, uns Gedanken darüber zu machen, was zu tun ist und an wen wir uns wenden können, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Die Hinweise in dem Ihnen vorliegenden „Friedhofsratgeber“ der Kommunalen Dienste Hann. Münden sollen helfen, Ihre Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln und bei einem Todesfall in der Familie eine Liste an die Hand geben, damit nichts vergessen wird. Gleichzeitig werden Ihnen weiterführende Informationen und praktische Hilfen aufgezeigt, die das Spektrum Bestattung und Friedhofswesen wiederspiegeln. Ziel dieser Broschüre ist es, Aufklärung zu leisten über die Möglichkeiten und Vorgehensweise beim Eintritt eines Sterbefalls, über Bestattungsformen bis hin zur Grabgestaltung. Die reich bebilderte Broschüre enthält allerlei Wissenswertes zu Bestattungen im Einzelnen und zu den städt. Friedhöfen in Hann. Münden. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Publikation ein wenig helfen, in einer extrem schwierigen Situation für Sie persönlich alles Erforderliche in Ihrem Sinne regeln zu können. Haben Sie noch Fragen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Kommunalen Dienste werden Ihnen gerne behilflich sein. Ihr 2 ... die Friedhöfe in Hann. Münden Im Stadtgebiet von Hann. Münden befinden sich insgesamt 13 aktive Friedhöfe. Träger der beiden innerstädtischen Friedhöfe Neumünden und Hermannshagen sowie der 8 Ortsteilfriedhöfe Bonaforth, Bursfelde, Hedemünden, Laubach, Lippoldshausen, Mielenhausen, Volkmarshausen und Wiershausen mit einer Gesamtfläche von ca. 17 ha sind die Kommunalen Dienste Hann. Münden. Damit sind ca. 17 ha Friedhofsfläche, 9 Kapellen und 2 Wirtschaftsgebäude zu unterhalten. Die Friedhöfe der Ortsteile Gimte, Hemeln und Oberode werden kirchlich verwaltet. ... die Entwicklung der innerstädtischen Friedhöfe Als der alte Friedhof an der Bahnhofstraße (jetzt Wall) nach 33-jähriger Belegungsdauer im Jahre 1882 geschlossen werden musste, entschied sich der Rat der Stadt Münden für die Neuanlage eines Friedhofes an der "Oberen Fähre", dem heutigen Friedhof Neumünden. Am 11.09.1882 erfolgte dort als erstes Begräbnis die Bestattung des Kindes Auguste Schmidt, deren Grabmal heute noch erhalten ist. Die 1883 fertiggestellte Friedhofskapelle steht heute unter Denkmalschutz. Bereits 1917 zeichnete sich jedoch ab, dass die bisher angelegten 3,5 ha Belegungsfläche nicht ausreichen würden und so wurde der Friedhof bis 1921 um den oberen, sogenannten "neuen" Teil mit weiteren 3,5 ha erweitert. Aufgrund verschlechterter Bodenverhältnisse und begrenzter Belegungskapazitäten des Friedhofes Neumünden beschloss der Rat der Stadt Münden 1961 die Anlegung eines neuen 6 ha großen Friedhofes oberhalb der Querenburg. Der heutige Friedhof Hermannshagen wurde am 01.07.1974 gewidmet und mit der für beide Friedhöfe geltenden Satzung wurde gleichzeitig die Schließung des Friedhofes Neumünden im Jahre 1995 und dessen Entwidmung im Jahre 2025 beschlossen. 3 Durch einen weiteren Beschluss des Rates im Jahre 1994 wurde die komplette Schließung des Friedhofes Neumünden abgewendet. Diese beschränkt sich nun auf den oberen, also "neuen" Teil ab 2005. Gleichzeitig sind jedoch auf dem unteren "alten" Teil nur noch Urnenbestattungen in Urnengräbern zugelassen. Kriegsgräber Zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft werden auf den Friedhöfen Neumünden, Hedemünden, Oberode, Laubach, Gimte, Hemeln und Bursfelde insgesamt 415 Einzelkriegsgräber und 3 Sammelgrabstätten gepflegt und unterhalten. Dabei befinden sich alleine auf dem Friedhof Neumünden vier Gedenkanlagen mit Gräbern von insgesamt 362 deutschen und 89 ausländischen Opfern aus beiden Weltkriegen. Ehrenfeld 1914 - 1918 4 Grußwort für den Friedhofsratgeber Die Friedhofskultur ist im Umbruch. Neue Formen der Bestattung entstehen. Friedwälder etwa oder die Möglichkeit von Rasengräbern werden geschaffen, weil Angehörige eine jahrzehntelange Grabpflege nicht mehr sicherstellen können. Der Umbruch schafft aber auch Unsicherheit und bringt Fragen auf. Die Broschüre KDM schafft da Abhilfe. Sie ist eine Hilfe für alle diejenigen, die gern frühzeitig Regelungen treffen möchten für den eigenen Tod. Sie unterstützt aber auch Angehörige, welche die Beerdigung eines Familienangehörigen regeln und die damit zusammenhängenden Fragen entscheiden müssen. Zugleich wirkt der Ratgeber der Tabuisierung des Themas Tod und Trauer entgegen und stellt beides in eine gewisse Öffentlichkeit. Der Tod ist Teil des Lebens, er betrifft alle Menschen. Friedhöfe als Orte öffentlicher Trauer bezeugen das. Sie zeigen etwas über die Trauerkultur einer Stadt und ihrer Bewohner. Friedhöfe sind aber auch Orte sozialer Trauer. Sie ermöglichen die persönliche Trauer und vermitteln zugleich, mit dieser Situation nicht allein zu sein. Als Vertreter unserer Kirchen liegt uns daran, dass Gräber auch auf kommunalen Friedhöfen Orte der Glaubenshoffnung bleiben können und erkennen lassen, dass der Weg Gottes mit den Menschen nicht mit dem Tod endet, sondern in Gott geborgen und geheilt wird. Dafür steht der Name auf dem Grabstein. Dieser Name erzählt von einem unverwechselbaren Menschen und seiner Geschichte. Friedhöfe sind deshalb Orte, an denen diese Geschichte lebendig bleibt. Wenn der Ratgeber hilft, offene Fragen zu klären und ein Bewusstsein für die Bedeutung der Friedhöfe zu erhalten, hat er seine Funktion erfüllt. 5 ... die Grabarten Wer in die Situation gerät, für die Bestattung eines Menschen sorgen zu müssen, muss in kürzester Zeit Entscheidungen treffen, die sich besonders in Bezug auf die Grabstätte nicht revidieren lassen. Daher ist es wichtig, sich vorher genau über die Konsequenzen der Grabstättenauswahl klar zu werden. Ist nicht bereits eine Grabstätte vorhanden oder hat der Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten eine Grabart bzw. Bestattungsform bestimmt, müssen die Hinterbliebenen entscheiden, wie das Grab gestaltet werden soll. Hierbei müssen einige wichtige Gesichtspunkte in die Überlegungen mit einbezogen werden: - welche Bestattungsform wird gewählt, Erdbestattung oder Urnenbestattung? - soll ein Einzelgrab angelegt werden oder möchte der Partner später auch in dieser Grabstätte bestattet werden? - wie häufig wird die Grabstätte besucht? - wie aufwändig soll/kann die Grabpflege gestaltet werden? - wie lange kann/muss das Grab gepflegt werden? Dies wird hauptsächlich beeinflusst von den Bedürfnissen der Angehörigen aufgrund ihrer Verbindung zum Verstorbenen, der persönlichen Weltanschauung, der körperlichen Verfassung, dem Wohnort und nicht zuletzt von den finanziellen Möglichkeiten. Nicht zu unterschätzen ist in jedem Falle das Bedürfnis der meisten Hinterbliebenen, überhaupt einen Ort zu haben, an dem man dem späteren Gedenken an den Verstorbenen gerecht werden kann. Rasengräber 6 traditionell angelegte Urnengräber Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Reihengräbern und Wahlgräbern. Dies gilt für Urnengräber entsprechend. Reihengräber / Urnenreihengräber (einstellig) dienen der Bestattung eines einzelnen Verstorbenen. Sie werden im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre bei Erdbestattungen und 20 Jahre bei Urnenbeisetzung) abgegeben und in fortlaufender Reihenfolge belegt. Nach Ablauf der Ruhezeit werden diese Gräber von der Friedhofsverwaltung eingeebnet. Eine Verlängerung der Nutzung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich. (Urnen-) Reihengräber sind in jedem Fall als kostengünstigste Grabart zu bezeichnen. Wahlgräber / Urnenwahlgräber (ein- oder mehrstellig) früher Erbgräber genannt, dienen in der Regel der Bestattung von mindestens zwei Verstorbenen in einer Grabstätte. Die Nutzungsrechte können im Todesfalle oder bereits zu Lebzeiten für 25 Jahre bei Erdbestattungen und 20 Jahre bei Urnengräbern erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte über diesen Zeitraum hinaus ist um maximal 25 Jahre möglich. ... Auswahl der Grabstätte Erdbestattungen Reihengräber werden von den Angehörigen individuell gestaltet und gepflegt. traditionell angelegte Erdbestattungsgräber 7 Rasen-Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt; die Gräber müssen mit einer ebenerdig liegenden Platte oder einem stehendem Stein gekennzeichnet werden; weitere individuelle Gestaltungsmöglichkeiten gibt es nicht. anonyme Reihengräber werden auf dem Friedhof Hermannshagen von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche gepflegt; eine individuelle Grabkennzeichnung ist nicht möglich. Wahlgräber werden von den Angehörigen individuell gestaltet und gepflegt. Rasen-Wahlgräber werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt; die Gräber müssen mit einer ebenerdig liegenden Platte oder einem stehendem Stein gekennzeichnet werden; weitere individuelle Gestaltungsmöglichkeiten gibt es nicht. Rasengräber 8 Urnenbestattungen Urnenreihengräber werden von den Angehörigen individuell gestaltet und gepflegt. Rasen-Urnenreihengräber werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt; die Gräber müssen mit einer ebenerdig liegenden Platte gekennzeichnet werden; weitere individuelle Gestaltungsmöglichkeiten gibt es nicht. Baum-Urnenreihengräber werden unter bestimmten Bäumen auf dem Friedhof Hermannshagen angelegt und von der Friedhofsverwaltung gepflegt; die Gräber müssen mit einer ebenerdig liegenden Platte gekennzeichnet werden; weitere individuelle Gestaltungsmöglichkeiten gibt es nicht. Gemeinschaftsanlage als Pflanzbeet gestaltete Grabanlage auf dem Friedhof Neumünden; die Namen der Verstorbenen werden auf einem gemeinsamen historischen Grabmal aufgeführt; die Grabpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung. anonyme Urnengräber werden von der Friedhofsverwaltung auf den Friedhöfen Hermannshagen und Neumünden als Rasenfläche gepflegt; eine individuelle Grabkennzeichnung ist nicht möglich. Urnengemeinschaftsanlage anonymes Grabfeld 9 Urnenwahlgräber werden von den Angehörigen individuell gestaltet und gepflegt. Urnenwahlgräber Rasen-Urnenwahlgräber werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt; die Gräber müssen mit einer ebenerdig liegenden Platte oder einem stehendem Stein gekennzeichnet werden; weitere individuelle Gestaltungsmöglichkeiten gibt es nicht. Urnenrasengräber Baum-Urnenwahlgräber werden unter bestimmten Bäumen auf dem Friedhof Hermannshagen angelegt und von der Friedhofsverwaltung gepflegt; die Gräber müssen mit einer ebenerdig liegenden Platte gekennzeichnet werden; weitere individuelle Gestaltungsmöglichkeiten gibt es nicht. Baumgräber 10 ... Grabmale Sofern vorhanden, stellt das Grabmal das wichtigste Element einer Grabanlage dar. Durch die namentliche Benennung bleibt die Erinnerung an die Verstorbenen nicht nur den Angehörigen, sondern auch in der Gemeinschaft dauerhaft erhalten. Die individuelle Gestaltung spiegelt häufig die Persönlichkeit des Verstorbenen wider, unterstreicht persönliche Beziehungen oder symbolisiert die Einstellung zum Tod im Allgemeinen. Dies ist auch der Grund dafür, dass Grabmale kulturhistorisch von Bedeutung sind. 11 Grabfelder, in denen Grabmale besonderen Gestaltungsvorschriften unterliegen, wurden in früheren Zeiten auf dem Friedhof Hermannshagen angelegt, um ein gleichmäßigeres Gräberbild zu schaffen. Aufgrund der nachlassenden Nachfrage nach solchen Grabstätten wurde dieses Projekt inzwischen jedoch wieder aufgegeben und es werden nur noch Gräber angelegt, die den allgemeinen Vorschriften unterliegen. Zu diesen Vorschriften zählt auch die Gewährleistung der Standsicherheit von Grabmalen. Als Richtlinie für die ordnungsgemäße Aufstellung von Grabmalen gelten auf den kommunalen Friedhöfen in Hann. Münden die allgemein anerkannten Regeln des Handwerks und der Baukunst. Das Errichten von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist daher den zugelassenen Steinmetzbetrieben vorbehalten. Verantwortlich für die dauernde Standfestigkeit des Grabmals ist der Nutzungsberechtigte. Eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Standsicherheit sämtlicher Grabmale wird einmal jährlich nach der Frostperiode von Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Zur Unfallvermeidung wird der Nutzungsberechtigte bei Mängelfeststellung benachrichtigt und aufgefordert, das Grabmal umgehend standsicher befestigen zu lassen. Gleichzeitig wird der betreffende Grabstein mit einem auffälligen Aufkleber versehen, um andere Friedhofsbesucher auf die Gefahr aufmerksam zu machen. Zeigt der Grabstein bedenklich geringe Standfestigkeit, kann dieser aus Sicherheitsgründen auch sofort von der Friedhofsverwaltung umgelegt werden. 12 Standfestigkeitsprüfung KNUT BUSSE STEINMETZ- U. STEINBILDHAUERMEISTER gegr.1924 STEINMETZBETRIEB -GRABMALE -GRABEINFASSUNGEN -REPARATURARBEITEN -UMGESTALTUNG -EINEBNUNG tr. 3 Veck e rhäg er S WERKSTATT UND AUSSTELLUNG: WILHELMSHÄUSER STR. 27 34346 HANN. MÜNDEN Pionierbrücke Wilhelmshäu ser Str. 496 Friedhof Neumünden ÖFFNUNGSZEITEN: WERKTAGS: 8.00 - 18.00 UHR SAMSTAGS: 9.00 - 12.00 UHR ODER NACH VEREINBARUNG Wilhelmshäuse r Str. Eisdiele Steinmetzbetrieb 3 Knut Busse Esso ANFAHRT: DIREKT GEGENÜBER VOM FRIEDHOF NEUMÜNDEN. ZWISCHEN ESSO UND EISDIELE. TELEFON: 05541/6134 TELEFAX: 05541/957660 PRIVAT: 05541/957662 ... Grabgestaltung und Grabpflege Gestaltung und die Pflege einer Grabstätte können gerade in der ersten Zeit nach dem Tod eines Angehörigen trostspendend auf die Hinterbliebenen wirken und sind somit ein wichtiger Teil der Trauerbewältigung. Besondere Gestaltungsvorschriften gibt es (mit Ausnahme einiger bereits bestehender Felder auf dem Friedhof Hermannshagen) auf den kommunalen Friedhöfen in Hann. Münden nicht. Die Grabstätten können individuell gestaltet werden. Langfristig kann die Grabpflege jedoch zum Problem werden. Ursächlich hierfür können Krankheit, Altersgründe oder Ortswechsel sein. Hier können den Angehörigen Gärtnereien oder auch Steinmetzbetriebe beratend und hilfreich zur Seite stehen. Vorsorglich können auch DauergrabpflegeVerträge mit einer Gärtnerei oder mit einer Treuhandstelle für Dauergrabpflege über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden. 14 MIT SICHERHEIT GEPFLEGT – JEDERZEIT! Eine Dauergrabpflege bietet Ihnen die Sicherheit für ein gepflegtes Grab. Fordern Sie unser kostenloses Informationsmaterial an: Die Grabpflege wird durch uns regelmäßig überprüft. Die Laufzeit eines Dauergrabpflege-Vertrages entscheiden Sie. Wenn Sie wünschen, für viele Jahrzehnte. Auch zur Vorsorge kann eine Dauergrabpflege abgeschlossen werden. 15 Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH Böttcherstraße 7 – 30419 Hannover Telefon (0511) 32 67 11 Fax (0511) 3 63 25 66 www.dauergrabpflege-info.de [email protected] ... Vorsorge treffen Im Laufe unseres Lebens haben wir häufig Vorsorge zu treffen, um in unterschiedlichen Situationen gegen negative Einflüsse abgesichert zu sein. Dabei bleibt das unvermeidlich letzte Ereignis verständlicherweise oft außen vor. Man sollte sich jedoch vor Augen führen, dass durch das Ableben eines nahestehenden Menschen Hinterbliebene in den meisten Fällen in eine emotionale Ausnahmesituation geraten. Trauer aber auch häufig Existenzängste füllen den größten Teil der Gefühle und Gedanken aus. Gleichzeitig sind jedoch in kurzer Zeit viele, oft weitreichende Entscheidungen zu treffen. Pragmatischen Entscheidungen stehen dann oft entgegengesetzte Empfindungen gegenüber. Sehr hilfreich erweist sich in diesem Moment eine Bestattungsvorsorge. Schon zu Lebzeiten kann so die Art und der Ablauf der Bestattung nach eigenen Wünschen mit einem Vorsorgevertrag festgelegt werden. Vertragspartner sind dabei in der Regel die Bestattungsinstitute. In persönlichen Gesprächen werden den Interessenten verschiedene Bestattungsalternativen aufgezeigt, auf Besonderheiten in Trauersituationen hingewiesen und mögliche Kosten errechnet. Ein weiterer wichtiger Punkt der Vorsorge ist die frühzeitige Nachlassregelung. Mit der Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar können Nahestehende durch ein Testament sicher erbrechtlich geschützt und mögliche Streitigkeiten vermieden werden. 16 Ihr Vertrauen ist uns Verpflichtung wickert Bestattungen GmbH Jüdenstr. 6 · 34346 Hann. Münden Telefon 0 55 41 - 42 73 www.wickert-bestattungen.de Vogeley Dem Leben einen würdigen Abschluss geben. Bestattungsinstitut Vogeley Erd-, Feuer-, Wald- und Seebestattungen, Überführungen 34346 Hann. Münden, Siebenturmstraße 18 Telefon 0 55 41 / 26 01 Im Trauerfall rund 18 um die Uhr erreichbar. ... ein Trauerfall tritt ein. Was ist zu tun? Beim Eintreten eines Trauerfalles stehen die Hinterbliebenen vor einer Vielzahl von Aufgaben und Entscheidungen, die in kürzester Zeit zu bewältigen und oft von großer Tragweite sind. Gerade in dieser emotionalen Ausnahmesituation ist es hilfreich zu wissen, was sofort und was später geregelt werden muss, wer zu benachrichtigen ist und wer mit seiner Erfahrung hilfreich zur Seite steht. Viele der nachfolgend aufgeführten Behördengänge können auch von den Bestattungsinstituten übernommen werden. Erforderliche Unterlagen - Personalausweis des Verstorbenen Stammbuch, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten ggf. rechtsgültiges Scheidungsurteil Rentenbescheide des Verstorbenen (letzter Rentenanpassungsbescheid) Versicherungskarte der Krankenkasse Lebens- bzw. Sterbeversicherungspolicen (Originale) Graburkunde bei vorhandenen Wahlgräbern Was ist sofort zu erledigen? - Benachrichtigung des (Haus-) Arztes zur Ausstellung des Totenscheines Benachrichtigung eines Geistlichen wenn eine Aussegnung gewünscht wird Benachrichtigung des Bestattungsunternehmens zur Überführung und ggf. Aufbahrung Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt Bestattungsform (Erd- o. Feuerbestattung) u. Grabart festlegen (ggf. Rücksprache mit Friedhofsverwaltung) 19 - Sarg und Ausstattung auswählen Ablauf und Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (musikalische Begleitung, Dekoration, Sarggesteck, Kränze u. Handsträuße) Terminabsprache mit der Friedhofsverwaltung, dem Geistlichen, dem Redner, dem Organisten und den Trägern Formulierung von Zeitungsanzeigen, Trauerbriefe drucken lassen Termin für ein Trauergespräch mit dem Geistlichen / Redner für die Trauerfeier vereinbaren Reservierung Gaststätte oder Café für Trauermahl Bestattungsinstitut W. Drebing Inh. Frank Drebing Erd-, Feuer-, See-, Friedwaldbestattungen Überführungen – Vorsorgeberatung Wilhelmshäuser Strasse 57 · 34346 Hann.Münden Telefon 05541 / 5150 · Telefax 05541 / 4024 ... auch der letzte Weg gehört zum Leben. 20 21 Oppermann Dienst den Lebenden, Ehre den Toten Bestattungsinstitut Oppermann Erd-, Feuer-, See- und Friedwaldbestattungen Erledigung der Formalitäten Hann. Münden Lippoldshausen Kesselbach 15 Grube Telefon (0 55 41) 63 77 Telefax (0 55 41) 24 41 Mobil 0171 - 6 17 45 46 Tag + Nacht erreichbar Bestattungsinstitut Grube Ihr Bestatter für die Region Hann. Münden und Dransfeld j seriös - würdevoll - preiswert Gunter Grube · Gaußstraße 17 · 37127 Scheden Telefon 0 55 46 / 2 29 · Fax 0 55 46 / 81 56 Koch, Henning - würdige Bestattungen 22 Was sollte anschließend erledigt werden? - Sterbegeldansprüche bei Versicherungen und Sterbekassen anmelden bei Rentenempfängern den Tod bei der deutschen Rentenversicherung anmelden dreimonatige Weiterzahlung der Rente an die Witwe/den Witwer beantragen Rentenansprüche geltend machen Beamtenversorgung und Zusatzversicherung beantragen Erbschein beantragen Testament eröffnen lassen Danksagungen (2 – 4 Wochen nach der Beerdigung) Was ist noch zu tun? - Meldung des Sterbefalls beim Arbeitgeber Eröffnung eines eigenen Kontos Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen Auto und Kfz-Versicherung ab- bzw. ummelden Kündigung oder Ummeldung von Versicherungen Abonnements von Zeitungen, Zeitschriften etc. kündigen Vereinsmitgliedschaften u.ä. kündigen Wohnung kündigen u. Übergabe regeln Telefon abmelden Post ummelden GEZ informieren 23 Wir begleiten Sie in schweren Stunden, voller Respekt und mit viel Liebe zum Detail. •dezente Dekorationen •klassischer Blumenschmuck für Kirche & Kapellen •geschmackvolle Kränze & Gestecke •Urnenschmuck •Handsträuße und Grabbeigaben •mit eigenem Lieferservice & Schleifendruck Auf Wunsch besuchen wir Sie nach telefonischer Absprache, selbstverständlich auch im Trauerhaus. Zahlreiches Bildmaterial steht zur Verfügung Tel 05541 – 701 98 98 Fax 05541 – 701 98 99 Wilhelmshäuser Str. 39, 34346 Hann. Münden Mo – Fr 8.00 - 18.00 Uhr Sa 8.00 - 13.00 Uhr So 10.00 - 12.00 Uhr www.blumenchrist.de Kirchengemeinden Evang.-lutherische Kirchengemeinde: Superintendentur 05541-701642 Pfarramt Gimte-Hilwartshausen 05541-4605 Pfarramt Hedemünden-Oberode 05545-285 Pfarramt Hemeln-Bursfelde 05544-644 Pfarramt Wiershausen-Lippoldhausen 05541-8894 Evang.-reformierte Kirchengemeinde: Pfarramt Wilhelmstr. 21 05541-4443 Katholische Kirchengemeinde: Pfarramt St. Elisabeth 05541-4707 25 Pfarramt St. Lukas Pfarramt St. Matthäus 05541-34583 05541-4195 Notizen: 26 ... die Friedhofsverwaltung Bei allen Fragen rund um die Friedhöfe, Grabstätten und Bestattungsmöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne hilfreich und beratend zur Verfügung. Unter folgender Adresse können Sie uns persönlich oder telefonisch erreichen: Kommunale Dienste Hann. Münden AöR -Friedhofs- und BestattungswesenVor der Bahn 21 34346 Hann. Münden Telefon: Fax: 05541 75-454 05541 75-480 Email: [email protected] [email protected] Öffnungszeiten: Mo – Do Fr 7:30 bis 12:30 u. 13:00 bis 16:00 Uhr 7:30 bis 12:30 Uhr