Bund Deutscher Sportschützen
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Bund Deutscher Sportschützen
Bund Deutscher Sportschützen Landesverband 4 NRW für sportliches Großkaliberschießen in Nordrhein-Westfalen e.V. Landesausbildungsleiter Thorsten Kranz 0208-88359289 [email protected] Mindestanforderung für die Ausbildung zum BDS-Schießleiter Der Lehrgang definiert die Mindestanforderung an die Ausbildung von BDSSchießleitern. Voraussetzung für die Teilnahme an einem BDS-Schießleiterlehrgang ist der BDSMitgliedsausweis mit gültiger Jahressichtmarke, die nachgewiesene Sachkunde, oder WBK und die praktische Erfahrung im Schießsport durch Vereins- oder Bezirksmeisterschaften. Der bestandene Schießleiterlehrgang berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit einer Verantwortlichen Aufsichtsperson nach § 27 Abs. 7 Nr. 1 WaffG i. V. m. § 10 Abs. 3 §11 AWaffV. Sie wollen sich zu diesem Lehrgang melden, weil Sie ein erfahrener Sportschütze sind, der seine Erfahrung durch die Ausbildung zum Schießleiter dazu nutzen möchte, den Schießsport innerhalb des Vereines, Meisterschaften und auch auf überregionalen Veranstaltungen des BDS (Bezirks-, Landes- und auch Deutsche Meisterschaften) nach den Richtlinien des BDS-Sporthandbuches zu leiten und um die Sicherheit der Schützen, Helfer und Schießleiter sicherzustellen, sowie für einen korrekten und sportlich fairen Ablauf nach BDS-Sporthandbuch zu sorgen. Sie sollten den Allgemeinen Teil, den Kurzwaffenteil (Standardprogramm) und den Langwaffenteil (Standardprogramm) als Leitfaden zur Prüfung lernen. Obwohl gute Kenntnisse des Sporthandbuches vorausgesetzt werden, bedeutet das nicht, dass Sie selbiges auswendig lernen müssen. Das Sporthandbuch unterliegt einem ständigen Wandel. Im Zweifel ist es immer besser, sich durch ständige Einsichtnahme zu vergewissern. Das BDS Sporthandbuch ist in Form von PDF-Files auf der Homepage des Bundesverbands kostenfrei verfügbar unter www.bdsnet.de. Das dort veröffentlichte BDS-Sporthandbuch ist für den Lehrgang maßgeblich. Die Lehrgangsgebühr beträgt 80,00 € und ist am ersten Lehrgangstag in bar zu entrichten. Teilnehmer, die trotz Anmeldung nicht erscheinen, sind dennoch verpflichtet, die Lehrgangsgebühr zu entrichten. Da die Teilnehmerzahl auf max. 15 Teilnehmer pro Lehrgang begrenzt ist, wird um rechtzeitige Anmeldung gebeten. Bei Anmeldung per Email oder Anruf wird ein Anschreiben mit Anmeldeformular und Lehrgangsagenda per Post verschickt. Wenn drei Wochen vor Lehrgangsbeginn das Anmeldeformular nicht ausgefüllt hier eingegangen ist wird der Lehrgangsplatz anderweitig vergeben. Am ersten Tag muss der Lehrgangsteilnehmer den BDS-Mitgliedsausweis, ein Passfoto, die Anmeldegebühr (80,00 €), das BDS-Sporthandbuch, einen Notizblock und einen Stift mitbringen. Am zweiten Tag benötigt der Lehrgangsteilnehmer das BDS-Sporthandbuch, einen Gehörschutz, eine Schutzbrille, eine Kurzwaffe im Transportbehältnis, ein dazu passendes Holster, eine Munitionstasche, die am Gürtel befestigt werden kann, 100 Schuss Munition, eine Langwaffe (falls vorhanden) im Transportbehältnis, 50 Schuss Munition, und das hierzu evtl. notwendige Schießzubehör. Landesverband 4 NRW Thorsten Kranz Landesausbildungsleiter