Bund Deutscher Sportschützen

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Bund Deutscher Sportschützen
Bund Deutscher Sportschützen
Landesverband 4 NRW
für sportliches Großkaliberschießen
in Nordrhein-Westfalen e.V.
Landesausbildungsleiter
Thorsten Kranz
0208-88359289
[email protected]
Mindestanforderung für die Ausbildung zum BDS-Schießleiter
Der Lehrgang definiert die Mindestanforderung an die Ausbildung von BDSSchießleitern.
Voraussetzung für die Teilnahme an einem BDS-Schießleiterlehrgang ist der BDSMitgliedsausweis mit gültiger Jahressichtmarke, die nachgewiesene Sachkunde, oder
WBK und die praktische Erfahrung im Schießsport durch Vereins- oder
Bezirksmeisterschaften.
Der bestandene Schießleiterlehrgang berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit einer
Verantwortlichen Aufsichtsperson nach § 27 Abs. 7 Nr. 1 WaffG i. V. m. § 10 Abs. 3
§11 AWaffV.
Sie wollen sich zu diesem Lehrgang melden, weil Sie ein erfahrener Sportschütze
sind, der seine Erfahrung durch die Ausbildung zum Schießleiter dazu nutzen
möchte, den Schießsport innerhalb des Vereines, Meisterschaften und auch auf
überregionalen Veranstaltungen des BDS (Bezirks-, Landes- und auch Deutsche
Meisterschaften) nach den Richtlinien des BDS-Sporthandbuches zu leiten und um
die Sicherheit der Schützen, Helfer und Schießleiter sicherzustellen, sowie für einen
korrekten und sportlich fairen Ablauf nach BDS-Sporthandbuch zu sorgen.
Sie sollten den Allgemeinen Teil, den Kurzwaffenteil (Standardprogramm) und den
Langwaffenteil (Standardprogramm) als Leitfaden zur Prüfung lernen.
Obwohl gute Kenntnisse des Sporthandbuches vorausgesetzt werden, bedeutet das
nicht, dass Sie selbiges auswendig lernen müssen. Das Sporthandbuch unterliegt
einem ständigen Wandel. Im Zweifel ist es immer besser, sich durch ständige
Einsichtnahme zu vergewissern.
Das BDS Sporthandbuch ist in Form von PDF-Files auf der Homepage des
Bundesverbands kostenfrei verfügbar unter www.bdsnet.de. Das dort veröffentlichte
BDS-Sporthandbuch ist für den Lehrgang maßgeblich.
Die Lehrgangsgebühr beträgt 80,00 € und ist am ersten Lehrgangstag in bar zu
entrichten. Teilnehmer, die trotz Anmeldung nicht erscheinen, sind dennoch
verpflichtet, die Lehrgangsgebühr zu entrichten.
Da die Teilnehmerzahl auf max. 15 Teilnehmer pro Lehrgang begrenzt ist, wird um
rechtzeitige Anmeldung gebeten.
Bei Anmeldung per Email oder Anruf wird ein Anschreiben mit Anmeldeformular und
Lehrgangsagenda per Post verschickt. Wenn drei Wochen vor Lehrgangsbeginn das
Anmeldeformular nicht ausgefüllt hier eingegangen ist wird der Lehrgangsplatz
anderweitig vergeben.
Am ersten Tag muss der Lehrgangsteilnehmer den BDS-Mitgliedsausweis, ein
Passfoto, die Anmeldegebühr (80,00 €), das BDS-Sporthandbuch, einen Notizblock
und einen Stift mitbringen.
Am zweiten Tag benötigt der Lehrgangsteilnehmer das BDS-Sporthandbuch, einen
Gehörschutz, eine Schutzbrille, eine Kurzwaffe im Transportbehältnis, ein dazu
passendes Holster, eine Munitionstasche, die am Gürtel befestigt werden kann, 100
Schuss Munition, eine Langwaffe (falls vorhanden) im Transportbehältnis, 50 Schuss
Munition, und das hierzu evtl. notwendige Schießzubehör.
Landesverband 4 NRW
Thorsten Kranz
Landesausbildungsleiter

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