Beruf und Familie verbinden: Wie sieht das in der Praxis aus?
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Beruf und Familie verbinden: Wie sieht das in der Praxis aus?
BERUF UND FAMILIE VERBINDEN: WIE SIEHT DAS IN DER PRAXIS AUS? Aus Gründen der Lesbarkeit wird in dieser Broschüre nur von „Ärzten“ und „Psychotherapeuten“ gesprochen. Selbstverständlich sind damit sowohl Frauen als auch Männer gemeint, soweit nicht anders vermerkt. INHALT 01 PRAXIS UND FAMILIE: GEHT DAS? Einleitung Seite 1 Portrait: „DIE EINZELKÄMPFER STERBEN AUS“ Seite 2 02 WAS PASST ZU MIR? Niederlassungsoptionen und Arbeitszeitmodelle Seite 4 Portrait: „Ohne Organisationstalent und Spontaneität geht es nicht“ Seite 10 03 ZEITMANAGEMENT Arbeitszeit selbst bestimmen und flexibel gestalten Seite 12 Portrait: Schritt für Schritt zurück ins Arbeitsleben Seite 14 04AUS DER PRAXIS IN DIE ELTERNZEIT und wieder zurück in den Beruf Seite 16 05 Entlastung in der Praxis Mehr Zeit für die Familie – aber wie? Seite 19 06HILFE IM NOTDIENST Damit Vertragsärzte nicht permanent im Einsatz sind Seite 20 Portrait: „Es ist falsch, den Dienstplan über alles zu stellen“ Seite 22 07 FAMILIENFREUNDLICHE PRAXIS Mit einfachen Maßnahmen viel erreichen Seite 24 08BERATUNG BIS VERTRETUNGSBÖRSE KVen bieten vielfältige Unterstützung Seite 27 01 PRAXIS UND FAMILIE: GEHT DAS? Einleitung Die meisten jungen Ärzte und Psychotherapeuten wollen heute beides. Sie wollen sich im Beruf engagieren, für ihre Patienten da sein, aber auch Zeit für Partner, Kinder, Eltern und Freunde haben. In einer Befragung von rund 12.500 Medizinstudenten, die die Universität Trier im Sommer 2010 im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) durchgeführt hat, gaben 96 Prozent an, dass für sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtig sei. Ergebnisse wie diese haben mit dazu beigetragen, dass in der Gesellschaft ein Umdenken erfolgt, auch im Gesundheitswesen. Die Förderung familienfreundlicher Maßnahmen ist zunehmend Thema – und das nicht nur vor dem Hintergrund der Geburtenrückgänge und der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland. Familienfreundlichkeit wird vielmehr zu einem entscheidenden Faktor im Wettbewerb um gut ausgebildete Nachwuchskräfte. Die Entscheidung, ob junge Ärzte in die kurative Versorgung gehen oder einen Job in Wirtschaft oder Politik annehmen, hängt auch von einer guten WorkLife-Balance ab. Dies gilt in ähnlicher Weise für Medizinische Fachangestellte. Im ambulanten Bereich gibt es inzwischen eine Reihe von Maßnahmen, die es Ärzten und Psychotherapeuten leichter machen, Berufliches und Privates in Einklang zu bringen. So sind seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechts-Änderungsgesetzes im Jahr 2007 die Arbeitsmöglichkeiten vielfältiger, die Niederlassungsoptionen breiter geworden. Neben der klassischen Einzelpraxis gibt es immer mehr Praxisformen, die eine stärkere Kooperation mit Kollegen oder eine Tätigkeit an mehreren Standorten erlauben. Selbst eine Tätigkeit in Teilzeit oder im Angestelltenverhältnis ist heute möglich. Ärzte haben dadurch die Möglichkeit, ihre Arbeit stärker der individuellen Lebenssituation anzupassen. Eine besondere Herausforderung stellt für berufstätige Eltern die angemessene und durchgängige Betreuung ihrer Kinder dar. Viele Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) bieten unter anderem auch deshalb flexiblere Lösungen bei der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Weitere familienfreundliche Maßnahmen sind erforderlich, um den Arztberuf insgesamt attraktiver zu machen. Mit dem von der Bundesregierung geplanten Versorgungsgesetz sind weitere Erleichterungen in Sicht: Ärztinnen, die ein Kind bekommen, sollen sich künftig mindestens ein Jahr vertreten lassen können. Diese Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurde in die Eckpunkte zum Gesetz aufgenommen. Es ist außerdem eine verbindliche Regelung für die Beschäftigung von Entlastungsassistenten vorgesehen, sowohl für Eltern mit kleinen Kindern als auch für pflegende Angehörige. Dem Erfahrungsaustausch dient die Internetseite der KBV www.praxis-und-familie.de. Ärzte, Psychotherapeuten, Medizinische Fachangestellte, KVen etc. können in einem Blog ihre Lösungen vorstellen und diskutieren. Dort finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Praxis und Familie. Die Broschüre richtet sich vor allem an Ärzte und Psychotherapeuten, die zusätzlich zu ihrer anspruchsvollen Tätigkeit Verantwortung für die Familie übernehmen, oder erst eine Niederlassung planen. In dem Heft finden sie eine Fülle von Informationen, die sie bei der Planung ihrer beruflichen Karriere unterstützen sollen. Einen Schwerpunkt bilden die unterschiedlichen Praxisformen, die wir im Hinblick auf „Familienfreundlichkeit“ unter die Lupe genommen haben. Best-Practice-Beispiele aus der Praxis zeigen, wie es funktionieren kann: Ärztinnen und Ärzte sowie eine Psychotherapeutin berichten über ihre Erfahrungen und stellen ihren Lösungsweg vor. 0|1 Katrin Berger (39) ist Hausärztin in Schleswig. Ihre Gemeinschaftspraxis ist schon jetzt ein Familienunternehmen: Neben einem weiteren Kollegen arbeitet auch ihre Mutter dort. In wenigen Wochen gibt es familiären Zuwachs – dann wird die engagierte Ärztin selbst Mutter. PORTRAIT „DIE EINZELKÄMPFER STERBEN AUS“ Katrin Berger ist Hausärztin aus Leidenschaft. „Anders als im Krankenhaus arbeite ich hier nicht nur nach starren Schemata, sondern habe es mit einer Vielfalt von Patienten und Problemen zu tun. Außerdem muss ich nicht immer nur delegieren, sondern kann das meiste selbst machen“, erzählt sie. Gemeinsam mit ihrer Mutter, ebenfalls Ärztin, wagte sie den Schritt in die Selbstständigkeit. Mittlerweile führen sie ihre Gemeinschaftspraxis mit einem weiteren Kollegen. „Wir behandeln vor allem Arbeitslose, Multimorbide, Rentner, geistig und körperlich Behinderte – und zwar gerne!“, sagt Katrin Berger. Bei so viel Herzblut für ihre Arbeit waren Kinder für sie lange kein Thema. „Ich dachte: ‚Jetzt machst du erstmal das mit der Praxis, die Gelegenheit kommt nicht wieder.‘ Aber mit Ende dreißig kam der Kinderwunsch dann doch.“ Trotzdem war für sie klar, dass sie schnell wieder arbeiten will. „Mein Partner ist Lehrer und war gern bereit, in Elternzeit zu gehen und mehr Verantwortung zu übernehmen, damit ich früh in meinen Job zurück kann. Das hilft natürlich.“ „Es ist planbarer als man denkt“ Mögliche Ausfallzeiten haben die drei selbstständigen Ärzte in einem Praxisvertrag geregelt. Demnach übernehmen in den ersten vier Wochen die Kollegen die Vertretung. Danach muss Katrin Berger ihnen entweder die vereinbarte Vertretungspauschale zahlen oder einen externen Vertreter anstellen. Einen solchen hat sie für zwei Monate engagiert. Etwa zehn Wochen nach der Geburt möchte sie wieder einsteigen. Die ersten drei bis vier Wochen will sie halbtags arbeiten und sich mit ihrem Partner bei der Betreuung des Kindes abwechseln. Beruf und Familie zu vereinbaren wird für sie auch mit einer eigenen Praxis kein Problem darstellen, so hofft sie: „Es ist vieles planbarer als man denkt. Die alte Vorstellung, dass man 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche ständig verfügbar sein muss, stimmt nicht.“ Für sie ist die Gemeinschaftspraxis die ideale Lösung: „Wir haben klare Sprechzeiten, so dass man mittags geregelt fertig ist. „In einer Gemeinschaftspraxis lässt sich vieles unbürokratisch regeln.“ Für Notfälle in der Mittagspause oder am Wochenende stehen wir abwechselnd zur Verfügung. Nachts ist der Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung da, so dass vor acht Uhr morgens keiner raus muss.“ Und wenn sie selbst Bereitschaftsdienst hat? Auch das sieht Katrin Berger gelassen: „Ich habe fünf Jahre gerne Notdienste gefahren. Wir haben offiziell eine Freistellung für Schwangere und junge Mütter. Die werde ich erst einmal nutzen.“ Gemeinsam lässt sich vieles einfacher regeln Das Arbeitszeitmanagement funktioniert in der Praxis von Katrin Berger auch ohne Terminvergabe – eine solche sei bei ihren Patienten ohnehin kaum möglich. Jeder der Ärzte hat einen Tag in der Woche, für den er Termine vergibt. Der Rest der Patienten kommt, wann er kommt. „Weil wir zu dritt sind, reguliert sich das von selbst. Einer kann immer zu einer festen Zeit gehen, die Kollegen übernehmen den Rest. Sollte ich beim Wiedereinstieg feststellen, dass ich es in Vollzeit doch nicht schaffe, habe ich die Möglichkeit, meine Sprechstunden pro Woche zu reduzieren. Dann wird einfach meine prozentuale Beteiligung für das Jahr gekürzt. Das lässt sich relativ unbürokratisch regeln. Voraussetzung ist natürlich, dass man sich mit seinen Kollegen gut versteht. Die Einzelkämpfer sterben aus.“ Auch die Kooperation mit anderen Praxen kann da helfen: „Wir könnten in unserem Praxisnetz überlegen, ob wir nicht Geld zusammenlegen und uns eine Tagesmutter leisten, die einspringt, wenn Kinder einmal krank sind.“ Mehr Beispiele lesen und selbst Beispiele vorstellen unter www.praxis-und-familie.de 2|3 02 WAS PASST ZU MIR? Niederlassungsoptionen und Arbeitszeitmodelle Einzelpraxis als Weg in die Selbstständigkeit? In Voll- oder Teilzeit? Oder doch lieber angestellt? – In den vergangenen Jahren sind die Niederlassungsmöglichkeiten und Arbeits(zeit)modelle in der ambulanten medizinischen Versorgung deutlich flexibler geworden. Eine Vielzahl möglicher Kooperationsformen bietet zusätzlichen Gestaltungsspielraum. Damit ist es heute leichter für Ärzte und Psychotherapeuten, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren und individuelle, ihren Bedürfnissen entsprechende Lösungen zu finden. Die wichtigsten Modelle und ihre Kombinationsmöglichkeiten werden hier vorgestellt. I Selbstständig in der Einzelpraxis Nach wie vor ist die Einzelpraxis die am häufigsten gewählte Form der Niederlassung. Der Vorteil einer Einzelpraxis liegt zunächst darin, dass die Praxis nach den eigenen Wünschen gestaltet werden kann. Und dies sowohl in medizinischer Hinsicht als auch bei der Praxisorganisation. Sprechstundenzeiten und Urlaub zum Beispiel können alleine geplant werden, eine Abstimmung mit Kollegen ist nur im Hinblick auf die erforderliche Vertretung notwendig. Unabhängigkeit und zeitlicher Flexibilität stehen allerdings nicht unerhebliche Investitionskosten gegenüber, egal ob eine Praxis neu gegründet oder eine vorhandene Praxis übernommen wird. Und auch Vertretungen und Einsätze im Bereitschaftsdienst gilt es zu organisieren. Dabei muss „Einzelpraxis“ nicht für „Einzelkämpfer“ stehen: Kooperationen mit anderen Ärzten bzw. Psychotherapeuten sind auf vielfältige Weise möglich, zum Beispiel in einer Praxisgemeinschaft oder einem Ärztenetz. Mögliche Kooperationsformen I Praxisgemeinschaft Eine Form der Kooperation ist die Praxisgemeinschaft. Sie bietet – neben der Möglichkeit des unkomplizierten fachlichen Austauschs – in erster Linie wirtschaftliche Vorteile: Ärzte bzw. Psychotherapeuten gleicher oder verschiedener Fachgebiete können eine Praxisgemeinschaft gründen, um gemeinschaftlich Räume, Einrichtungen und Geräte zu nutzen sowie gemeinsam nichtärztliches Praxispersonal anzustellen. Sie behalten jedoch ihre Eigenständigkeit, behandeln jeweils ihren eigenen Patientenstamm und rechnen getrennt mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ab. Eine gegenseitige Vertretung ist – bei gleicher Fachrichtung – möglich, es gelten hier die gleichen Regelungen wie bei Einzelpraxen. Ähnlich lose Kooperationsformen wie die Praxisgemeinschaft sind beispielsweise Ärztenetze: Hierbei schließen sich Ärzte bzw. Praxen zusammen, um in bestimmten Punkten zusammenzuarbeiten und sich gemeinsam zu organisieren, beispielsweise bei der Umsetzung einer gemeinschaftlichen Praxis-EDV oder im Hinblick auf aufeinander abgestimmte Behandlungskonzepte. Sie bleiben dabei aber eigenständig. könnte auch bei zwei Teilzulassungen eine Gemeinschaftspraxis interessant sein, zum Beispiel wenn der eine Partner vormittags und der andere nachmittags Sprechstunden anbietet. I Job-Sharing-Praxis Eine besondere Form der Gemeinschaftspraxis ist die Job-Sharing-Praxis: In einem eigentlich für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereich können Ärzte und Psychotherapeuten eine beschränkte Zulassung erhalten, wenn sie als Job-Sharing-Partner eine Kooperation mit einem bereits zugelassenen Kollegen derselben Fachrichtung eingehen. Diese Form der Gemeinschaftspraxis ist vor allem dann interessant, wenn beide Partner ihren Arbeitseinsatz zeitlich flexibler festlegen wollen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass das Leistungsvolumen der bereits bestehenden Praxis nicht wesentlich ausgeweitet werden darf. Geht es um die Praxisnachfolge, wird bei der Auswahl der hinzugekommene Partner vorrangig berücksichtigt. Spätestens nach zehn Jahren der Zusammenarbeit – oder wenn die Zulassungsbeschränkungen enden – erhält der Partner eine Vollzulassung. I Gemeinschaftspraxis Freiberuflich „in Teilzeit“: die Teilzulassung Die über 20.000 Gemeinschaftspraxen in Deutschland sind die häufigste Form der sogenannten Berufsausübungsgemeinschaften (BAG): In einer Berufsausübungsgemeinschaft schließen sich mehrere Ärzte und/oder Psychotherapeuten mit dem Ziel zusammen, gemeinsam Patienten zu behandeln. Sie teilen sich also nicht nur Räume, Geräte und Personal, sondern haben auch einen gemeinsamen Patientenstamm.Die Partner einer Gemeinschaftspraxis arbeiten weiterhin eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig. Sie treten aber nach außen als Einheit unter einem gemeinsamen Praxisnamen auf, sie rechnen gemeinschaftlich mit der KV unter einer Betriebsstättennummer ab und haften gemeinsam. Es gibt sowohl fachidentische als auch fachübergreifende Gemeinschaftspraxen. Die fachidentische Gemeinschaftspraxis bietet die Möglichkeit, Sprechstundenzeiten und Vertretungsregelungen optimal aufeinander abzustimmen und damit den Bedürfnissen der Familie gut Rechnung tragen zu können. Insbesondere größere Gemeinschaftspraxen mit mehr als zwei Ärzten bieten hier noch mehr Flexibilität. Mit Blick auf die Präsenzzeiten Selbstständigkeit ist seit einigen Jahren auch „in Teilzeit“ möglich – als Teilzulassung: Seit 2007 können Ärzte und Psychotherapeuten ihren Versorgungsauftrag auf die Hälfte einer hauptberuflichen Tätigkeit reduzieren. In diesem Fall halbiert sich auch die Zeit der vorgeschriebenen Präsenz in der Praxis auf zehn Sprechstunden anstelle von 20 bei einer Vollzulassung. Überdies eröffnet die Teilzulassung die Chance, gleichzeitig als Freiberufler und als Angestellter tätig zu sein: So können Ärzte und Psychotherapeuten halbtags im Krankenhaus oder im Medizinischen Versorgungszentrum arbeiten und die übrige Zeit freiberuflich in der Praxis. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Teilzulassung nicht mehr in einen vollen Versorgungsauftrag „zurückverwandelt“ werden kann, wenn der Planungsbereich wegen Überversorgung gesperrt ist. 4|5 02 Für alle vorgestellten Kooperationsformen gelten die Vorgaben der Bedarfsplanung sowie – je nach Modell – ggf. der Genehmigungsvorbehalt durch die jeweilige KV oder die Zulassung durch den Zulassungsausschuss. Chance Kooperation I Medizinische Versorgungszentren Der Aufbau einer Kooperation erfordert eine gute Planung sowie eine gründliche Analyse der eigenen Erwartungen und der der Partner: Wie viel Zeit möchte ich dem Beruf und wie viel der Familie widmen? Welche Kriterien – beispielsweise Anpassung der Urlaubszeit an die Schulferien – sind für mich wichtig? Wer bietet sich als Kooperationspartner an? Welche regionalen Gegebenheiten gilt es zu berücksichtigen? Ist das jeweilige Arbeitsmodell auch in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll? – So kann je nach persönlicher Situation eingeschätzt werden, welche Kooperationsform individuell die richtige ist. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte und Psychotherapeuten als Freiberufler und/oder Angestellte arbeiten können. Dabei müssen in einem MVZ mindestens zwei verschiedene Fachrichtungen vertreten bzw. Ärzte mit zwei unterschiedlichen Schwerpunktbezeichnungen tätig sein. Ein MVZ mit einem ärztlichen und einem psychologischen Psychotherapeuten zum Beispiel gilt nicht als fachübergreifend. Wie auch die Gemeinschaftspraxen zählen MVZ zu den Berufsausübungsgemeinschaften. Vorteile von Kooperationen sind z. B. folgende: • Sprechstunden können leichter auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt werden • Vertretungen können einfacher sichergestellt werden • Betriebskosten können gesenkt werden • die Tätigkeit kann bei Berufsausübungsgemeinschaften ggf. an mehreren Orten ausgeübt werden • das Leistungsangebot kann erweitert und spezifiziert werden Freiberufler-Variante: In dem MVZ arbeiten ausschließlich selbstständig tätige Ärzte und Psychotherapeuten. Ihre persönliche Zulassung ruht und wird von der Zulassung des MVZ überlagert. Dabei können Ärzte und Psychotherapeuten auch wieder ihre Zulassung „aktivieren“ und in einer Einzelpraxis ausüben. Angestellten-Variante: Rund zwei Drittel der derzeit 1.500 MVZ in Deutschland sind reine Angestellten-MVZ. Das MVZ ist hier als juristische Person Inhaber der Zulassung. Ärzte und Psychotherapeuten, die ihren Sitz einem MVZ übertragen, können ihn nicht wieder aus dem MVZ herauslösen. Angestellte werden – sofern sie mindestens eine halbe Stelle ausfüllen – Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen. Misch-Variante: Ein MVZ arbeitet sowohl mit Freiberuflern als auch mit Angestellten. Die Tätigkeit in einem MVZ kann aufgrund der geregelten Arbeitszeiten und der unkomplizierten Abstimmung von Sprechstundenzeiten und Vertretungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorteilhaft sein. Angestellten Ärzten in einem MVZ kommen zudem die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des Mutterschutzes, der Elternzeit und des Elterngeldes zugute. Bei größeren MVZ entlastet das Management darüber hinaus von Verwaltungsaufgaben. Anstellung in der vertragsärztlichen Versorgung I Angestellt in der Praxis oder im MVZ Seit Umsetzung des Vertragsarztrechts-Änderungsgesetzes (VÄndG) im Jahr 2007 gibt es deutlich mehr Möglichkeiten für Anstellungsverhältnisse. So arbeiten derzeit über 7.000 Ärzte als angestellte Ärzte in freier Praxis und rund 8.000 angestellt in MVZ. Darüber hinaus ist es auch möglich, sich von zwei unterschiedlichen Arbeitgebern (z. B. von einem niedergelassenen Arzt und von einem Krankenhaus) anstellen zu lassen. In einem gesperrten Planungsbereich haben Ärzte und Psychotherapeuten die Möglichkeit, sich von Kollegen derselben Fachrichtung anstellen zu lassen. Hierbei darf der Leistungsumfang der Praxis jedoch nicht wesentlich vergrößert werden. Die Tätigkeit als angestellter Arzt oder Psychotherapeut bietet den Vorzug eines regelmäßigen Gehaltes sowie der gesetzlichen Regelungen zu Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld für Angestellte. Zudem kann so im ambulanten Bereich der Beruf ohne finanzielles Risiko ausgeübt und damit die Niederlassung „getestet“ werden. Für Freiberufler bieten sich durch die Flexibilisierung des Vertragsarztrechts ebenfalls Vorteile: Wer zeitweise oder auch dauerhaft seine Tätigkeit aufgrund seiner familiären Verpflichtungen in der Praxis reduzieren oder sein Praxisspektrum erweitern möchte, kann für diese Zeit einen Kollegen anstellen – Teilzeit oder Vollzeit. Einen Punkt gilt es hierbei zu beachten: Während ein Arzt oder ein ärztlicher Psychotherapeut auch einen psychologischen Psychotherapeuten anstellen kann, ist dies aufgrund von rechtlichen Vorgaben der Berufsordnung umgekehrt allerdings nicht möglich. I Angestellt und an einem anderen Standort im Einsatz Ärzte und Psychotherapeuten können – unter Berücksichtigung der Bedarfsplanung – auch an weiteren Orten innerhalb und außerhalb des Gebietes der Kassenärztlichen Vereinigung arbeiten und dort auch Kollegen anstellen. Dabei ist es beispielsweise möglich, dass der angestellte Arzt bzw. Psychotherapeut allein in einer Filiale tätig wird, was unter Umständen ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf interessant sein kann. Mehr Informationen zu Kooperationsformen unter: www.kbv.de/koop/25926.html 6|7 02 DIE MODELLE IM ÜBERBLICK Bei allen Fragen rund um das Thema Niederlassung und Anstellung berät Sie Ihre Kassenärztliche Vereinigung vor Ort persönlich und individuell. Hier können Sie sich nicht nur über wichtige Details im Hinblick auf Bedarfsplanung und Zulassung informieren, sondern auch über mögliche regionale Sonderregelungen, z. B. bei der Organisation des Notdienstes. Für Ärzte und Psychotherapeuten gibt es viele Möglichkeiten, ihren Beruf auszuüben. Welche Aspekte bei der Entscheidung für das jeweilige Arbeitsmodell im Vordergrund stehen, ist dabei immer von der individuellen Situation abhängig. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Merkmale der einzelnen Praxisformen und der Anstellung zusammengestellt, die für die Entscheidungsfindung eine Rolle spielen können. Praxisgemeinschaft Eine Praxisgemeinschaft sind mehrere Einzelpraxen, die sich nur aus wirtschaftlichen Gründen zusammenschließen, um Räume, Geräte, Personal etc. gemeinsam zu nutzen. Ihre Patienten versorgen sie getrennt voneinander. Merkmale: • hohe Eigenständigkeit; Sprechzeiten, Urlaub etc. legt der Arzt selbst fest • unkomplizierter fachlicher Austausch • Kostenersparnis durch gemeinsame Nutzung von Räumen, Personal etc. Einzelpraxis In der Praxis arbeitet ein Arzt bzw. Psychotherapeut. Merkmale: • hohe Eigenständigkeit; Sprechzeiten, Urlaub etc. legt der Arzt selbst fest • im Vertretungsfall Absprachen mit Kollegen in der Umgebung erforderlich • Praxisinhaber trägt Kosten für Räume, Personal, Geräte etc. allein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) In einem MVZ arbeiten Vertragsärzte und/ oder angestellte Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen unter einem Dach. Inhaber der Zulassung ist das MVZ. Merkmale: • flexible Arbeitseinteilung, Vertretung kann optimal abgestimmt werden, wenn mehrere Ärzte derselben Fachrichtung im MVZ tätig sind • unkomplizierter fachlicher Austausch • Kostenersparnis durch gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Personal etc. Gemeinschaftspraxis Job-Sharing-Praxis In einem für Neuzulassungen gesperrten Gebiet erhält ein Arzt, der mit einem bereits zugelassenen Kollegen eine Kooperation in Form einer Gemeinschaftspraxis eingeht, eine (auf die Dauer der gemeinsamen Tätigkeit) beschränkte Zulassung. Ärzte einer Gemeinschaftspraxis nutzen nicht nur Räume, Personal und Geräte gemeinsam, sie treten auch nach außen als eine Praxis auf. Sie führen z. B. eine gemeinsame Patientenkartei und erstellen nur eine gemeinsame Abrechnung. Merkmale: • flexible Arbeitseinteilung, Vertretung kann optimal abgestimmt werden • unkomplizierter fachlicher Austausch • Ausweitung der Arbeitszeit möglich, sobald ein Partner seine Zulassung zurückgibt Merkmale: • Zeitersparnis durch gemeinsame Praxisverwaltung (z. B. nur eine Abrechnung für die gesamte Praxis) • flexible Arbeitseinteilung, Vertretung kann zwischen Ärzten derselben Fach- richtung optimal abgestimmt werden • Abstimmung mit den Kollegen erforder- lich, z. B. Präsenzzeiten in der Praxis • unkomplizierter fachlicher Austausch • Kostenersparnis durch gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten etc. Angestellt Teilzulassung Neben der Möglichkeit, freiberuflich zu arbeiten, kann der Arzt auch als Angestellter seine berufliche Tätigkeit ausüben. Ärzte und Psychotherapeuten reduzieren ihren Versorgungsauftrag auf die Hälfte einer hauptberuflichen Tätigkeit. Die Präsenzzeit beträgt dann mindestens zehn Sprechstunden in der Woche. Merkmale: • feste Arbeitszeiten • unkomplizierter fachlicher Austausch • keine Investitionskosten, keine wirtschaftlichen Risiken • geringe Eigenständigkeit Merkmale: • reduzierte Arbeitszeit • bietet die Chance, gleichzeitig als Freibe rufler und als Angestellter tätig zu sein • Risiko: Teilzulassung kann ggf. nicht mehr in einen vollen Versorgungs- auftrag „zurückverwandelt“ werden (wenn der Planungsbereich gesperrt ist) 8|9 Susanne Gröper (49) arbeitet als Anästhesistin in einer Gemeinschaftspraxis in Bremen. Auch ihr Mann, Dr. Hinnerk Gröper, ist dort tätig. Gemeinsam haben sie drei Kinder. Damit genug Zeit für die Familie bleibt, teilt die Fachärztin ihre Zulassung mit einer Kollegin. PORTRAIT „Ohne Organisationstalent und Spontaneität geht es nicht“ „Mama ist auf dem Handy zu erreichen“, teilt die Kinderstimme am Telefon mit. Der darauffolgende Anruf erreicht sie im Auto. Susanne Gröper ist viel unterwegs. Sie arbeitet in einer Praxis in der Stadt, lebt mit ihrer Familie auf dem Land und managt den eigenen Terminkalender und den ihrer drei Kinder zwischen Schule, Fußballtraining und dergleichen mehr. „Ohne Organisationstalent, hohe Flexibilität und Spontaneität geht es nicht“, sagt sie. Susanne Gröper arbeitet zusammen mit ihrem Mann in einer Gemeinschaftspraxis für Anästhesie in Bremen. 1998 haben die beiden sich niedergelassen, kurz danach wurde das erste Kind geboren. Die anderen beiden folgten jeweils im Abstand von zwei Jahren. „Bis die Kinder drei, vier Jahre alt waren, habe ich sie alleine betreut. Als sie in den Kindergarten kamen, bin ich vormittags wieder arbeiten gegangen“, berichtet die Fachärztin. Dass die Kassenärztliche Vereinigung Bremen vor kurzem eine dreijährige Elternzeit für Vertragsärzte und -psychotherapeuten eingeführt hat, findet Susanne Gröper gut: „‚Guck mal, geht doch‘, habe ich gedacht. Leider konnte ich davon nicht mehr profitieren.“ Zwei Mütter, ein Praxissitz Ihre jetzige Praxis betreiben Susanne Gröper und ihr Mann seit 2007, zusammen mit vier weiteren Kollegen. Während er Vollzeit arbeitet, teilt sie sich die Zulassung mit einer Kollegin, die ebenfalls Kinder hat. „Wir sind also eine Praxis, in der sechs Ärzte mit fünf Sitzen arbeiten“, erklärt sie. Die Chance einer Teilzulassung hat sie gern ergriffen: „Gerade für Frauen ist das ideal. Ich hätte mir das schon früher gewünscht, als meine Kinder noch kleiner waren.“ Beide Ärztinnen arbeiten jeweils an zwei festen Tagen in der Woche. „Das klappt eigentlich gut. Zur Not tauschen wir auch mal einen Tag. Das regeln wir dann untereinander“, sagt die Anästhesistin. „Für Ärzte, die selbstständig sein und sich trotzdem um ihre Kinder kümmern wollen, ist eine Teilzulassung ideal.“ Sie hätte auch gerne halbtags gearbeitet, aber das sei in einer Praxis wie der ihren kaum möglich: „Wenn Operationen anstehen, ist es schwierig, sich ablösen zu lassen.“ Hinzu komme, dass man sich in einer Niederlassung immer noch um zusätzliche Dinge kümmern müsse. „Als Selbstständiger muss man auch viel Organisatorisches erledigen, etwa die ganze Verwaltungsarbeit. Zudem machen wir gerade Qualitätsmanagement. Da nehme ich oft Arbeit mit nach Hause. Insofern habe ich auch an ‚freien’ Tagen nicht immer frei. Andererseits schätze ich die Freiheit, die man als Niedergelassener im Vergleich zum Krankenhaus hat: Nacht- und Wochenenddienste fallen weg, ich bin mein eigener Chef. Man muss abwägen, was einem lieber ist.“ Anfangs sei es nicht immer einfach gewesen, den operativ tätigen Kollegen klar zu machen, dass sie erst um halb neun statt um acht Uhr anfangen kann, weil sie zuvor die Kinder in die Schule bringt. „Das ist etwas lächerlich, dass man da wegen einer halben Stunde argumentieren muss. Natürlich muss man Zeit für die Praxis haben, aber ich will mich eben auch um die Familie kümmern. Wenn wir abends noch Besprechungen haben, sage ich schon mal ‚So, ich muss jetzt gehen.’ Da habe ich inzwischen ein dickes Fell.“ Mehr Beispiele lesen und selbst Beispiele vorstellen unter www.praxis-und-familie.de 10 | 11 03 ZEITMANAGEMENT Arbeitszeit selbst bestimmen und flexibel gestalten Wenn das Wartezimmer zum Ende der Sprechstunde noch voll ist oder der Arzt zu einem dringenden Hausbesuch gerufen wird, muss die Familie warten. Solche „Notfälle“ gehören zum Praxisalltag. Und dennoch bietet die Niederlassung gerade für Ärzte mit betreuungspflichtigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen einen unschätzbaren Vorteil: Sie können ihre Arbeitszeit relativ flexibel gestalten und ihr Zeitmanagement der jeweiligen Lebensphase anpassen. Nachfolgend sind die wichtigsten Tätigkeitsbereiche und Regelungen dargestellt, die Einfluss auf die ärztliche Arbeitszeit haben. 20 Sprechstunden wöchentlich Mit der Zulassung übernehmen Vertragsärzte einen Versorgungsauftrag. Dieser verpflichtet sie, wöchentlich mindestens 20 Stunden für ihre Patienten in der Praxis zur Verfügung zu stehen. Bei Ärzten mit einer Teilzulassung verringert sich diese Zahl der Sprechstunden auf zehn Stunden. Die Sprechstunden sind möglichst so zu legen, dass auch die Bedürfnisse der Patienten berücksichtigt werden, und sie sind auf dem Praxisschild anzugeben. Tipp: Trotz dieser Regelungen ist der Vertragsarzt relativ frei, was das Festlegen seiner Sprechstunden betrifft. Er selbst bestimmt, ob er bereits um 7.00 Uhr den ersten Patienten behandelt oder erst um 9.00 Uhr, weil er vor der Arbeit zum Beispiel noch seine Kinder in die Kindertagesstätte bringt. Auch ein freier Tag in der Woche ist möglich. Hausbesuche, Schreibkram etc. Nach der Sprechstunde geht es in aller Regel weiter. Hausbesuche stehen an, und auch diverse Verwaltungsaufgaben wie die Beantwortung von Kassenanfragen und die Dokumentation der Befunde, Behandlungsmaßnahmen und veranlassten Leistungen müssen erledigt werden. Tipp: Abgesehen von dringenden Hausbesuchen entscheidet der Arzt in der Regel selbst, wann er welche Arbeiten ausführt. So kann er zum Bespiel bestimmte Verwaltungsaufgaben, sofern sie nicht delegierbar sind, abends zu Hause erledigen, wenn die Kinder bereits im Bett sind. Für Hausbesuche plant er feste Zeiten ein, beispielsweise immer Mittwoch- und Freitagnachmittag. Ärztlicher Not- bzw. Bereitschaftsdienst Vertragsärzte sind grundsätzlich verpflichtet, am ärztlichen Not- bzw. Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Der Bereitschaftsdienst wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) organisiert, um die ambulante Behandlung der Patienten auch zu sprechstundenarmen und -freien Zeiten wie nachts und am Wochenende sicherzustellen. Tipp: Die Regelungen zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst sind von KV zu KV zum Teil recht unterschiedlich. Manchenorts ist die Teilnahme sogar freiwillig. Ärzte sollten deshalb bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachfragen, welche Möglichkeiten der Entlastung es gibt. Fortbildung Bei einer „sauberen“ Arbeitszeitplanung darf die Zeit für Fortbildung nicht vergessen werden. Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, ihr Wissen regelmäßig auf den neuesten wissenschaftlichen Stand zu bringen. Alle fünf Jahre müssen sie gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie sich fortgebildet haben. Anerkannt werden nur Veranstaltungen, die von einer Landesärztekammer zertifiziert und mit Punkten bewertet sind. 250 Punkte müssen Ärzte und Therapeuten innerhalb von fünf Jahren sammeln. Tipp: Der geforderte Fortbildungsumfang ist nicht gering, zumal viele Veranstaltungen in den Abendstunden oder am Wochenende stattfinden. In der Regel lassen sich solche Termine aber gut planen. Hinzu kommt, dass das Fortbildungsan- gebot riesig ist. Dadurch haben auch Ärzte mit weniger Zeit die Möglichkeit, das Passende zum richtigen Termin zu finden. Eine Erleichterung stellen auch Online-Fortbildungen dar, die zu jeder Zeit von zu Hause aus „besucht“ werden können. So hat das Deutsche Ärzteblatt regelmäßig Fortbildungen zu unterschiedlichen medizinischen Themen in seinem Heft, die zertifiziert sind und bei denen die Fragen online beantwortet werden. Arbeitszeitregelung für Angestellte Jeden Tag Sprechstunde bis 19.00 Uhr, außer freitags – da schließt die Praxis bereits um 14.00 Uhr. Was die Patienten freut, kann für Mitarbeiter mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ein Problem darstellen. Viele Praxisinhaber haben sich darauf eingestellt und bieten ihren Beschäftigten flexible Arbeitszeitregelungen an oder vereinbaren individuelle Lösungen. Immerhin 98 Prozent der Medizinischen Fachangestellten sind Frauen. Ein Großteil von ihnen arbeitet in Teilzeit. Für Ärzte, die sich um ihre Kinder oder den pflegebedürftigen Partner kümmern wollen, ohne den Beruf aufgeben zu müssen, kann die Anstellung eine gute Alternative zur Selbstständigkeit sein. Zusätzliche Verwaltungsarbeiten nach Feierabend zum Beispiel entfallen in der Regel. Auch bieten viele Praxen und Medizinische Versorgungszentren die Möglichkeit der Teilzeitarbeit an. Wichtig zu wissen: Sofern nicht von vornherein bei Vertragsabschluss eine Teilzeittätigkeit vereinbart wurde, können Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch auf Verringerung der Wochenarbeitszeit geltend machen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer in der Praxis beschäftigt sind. Besser ist eine einvernehmliche Vereinbarung über die Arbeitszeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wer Vollzeit arbeiten möchte, sollte prüfen, ob eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit möglich ist. Gute Voraussetzungen dafür bieten größere Praxen, in denen sich die Mitarbeiter allein schon aufgrund ihrer Anzahl leichter vertreten und die Dienste untereinander aufteilen können. 12 | 13 Dr. Nora Dannigkeit (35) ist Psychologische Psychotherapeutin mit eigener Praxis. Als sie Zwillinge bekam, ließ sie ihre Zulassung für ein Jahr ruhen. Nun ist sie froh, dass sie das Tempo des Wiedereinstiegs selbst bestimmen kann. PORTRAIT Schritt für Schritt zurück ins Arbeitsleben Nora Dannigkeit betreibt zusammen mit drei Kolleginnen eine Praxisgemeinschaft in Berlin. In der Altbauwohnung hat jede der vier ein eigenes Behandlungszimmer. Das spare Miete und ermögliche außerdem einen engen fachlichen Austausch, findet die Verhaltenstherapeutin. 2007 machte sie sich selbstständig. Zuvor hatte sie an einer Klinik gearbeitet. „Mir war immer klar, dass ich mal Kinder haben wollte. Neben den fachlichen Aspekten war auch das für mich ein Grund für die Niederlassung. Als Selbstständige habe ich die einzigartige Möglichkeit, nach der Elternzeit schrittweise wieder einzusteigen und das Tempo dabei selbst zu bestimmen. Außerdem weiß ich, dass mein Arbeitsplatz sicher ist. Ich muss keine Angst haben, dass ein befristeter Arbeitsvertrag einfach aufgrund der Schwangerschaft nicht verlängert wird. Ich weiß, mein Kassensitz bleibt mir erhalten. Das finde ich toll“, sagt sie. Auch hälftiges Ruhen der Zulassung möglich Als sich 2009 herausstellte, dass sie Zwillinge bekommen würde, war ihr schnell klar, dass sie ihren ursprünglichen Plan, zügig wieder in die Praxis zurückzukehren, nicht würde einhalten können. „Erst wollte ich mir eine Entlastungsassistenz suchen, die für ein Jahr komplett meine Patienten versorgt. Dann habe ich von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin erfahren, dass das nur geht, wenn ich selbst nicht ganz aussteige, sondern wenigstens ein paar Patienten weiter behandle. Als Ausweg hat mir die KV empfohlen, einfach meine Zulassung ruhen zu lassen.“ Das ist zeitlich befristet möglich. Ein Jahr nach der Geburt hat Nora Dannigkeit wieder angefangen zu arbeiten, ihre Zulassung aber zur Hälfte weiter ruhen lassen. So hat die Psychotherapeutin trotz Arbeit noch Zeit, sich um ihre Kinder zu kümmern. Nach und nach will sie ihre Patientenzahlen erhöhen, um dann wieder den vollen Versorgungsauftrag wahrzunehmen. „Ein Kassensitz garantiert mir auch nach einer Babypause einen sicheren Arbeitsplatz. Das finde ich toll.“ „Man darf sich nicht verrückt machen lassen“ Diese Flexibilität ist es, die Nora Dannigkeit besonders an der Selbstständigkeit schätzt. Weniger glücklich ist sie mit der Regelung zum Elterngeld: „Dadurch, dass ich die Zulassung habe ruhen lassen, hatte ich ein Jahr lang kein Einkommen. An dessen Stelle soll ja eigentlich das Elterngeld treten. Ich war davon ausgegangen, dass die Berechnung genau so läuft wie bei einer Angestellten, dass also das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Entbindung zählt.“ Tatsächlich dient aber der letzte Steuerbescheid als Bezugsgröße. Das kann für einen Niedergelassenen gerade in der Anfangszeit von Nachteil sein, hat die Psychotherapeutin festgestellt. „Die besonderen Rahmenbedingungen bei jemandem, der sich gerade niedergelassen hat, wie Investitionen und zeitversetzte Honorarzahlungen, werden nicht berücksichtigt. Besser wäre es, die zwölf Monate vor der Entbindung als Berechnungsgrundlage zu nehmen und dann das Nettoeinkommen zu schätzen“, fordert die Therapeutin. Letztendlich habe ihr die KV geholfen, eine gangbare Lösung zu finden. Nora Dannigkeits Fazit: „Man darf sich nicht verrückt machen lassen. Ich rate, viele Fragen zu stellen und sich möglichst gut zu vernetzen. Ich bereue jedenfalls keinen Tag, dass ich mich niedergelassen habe.“ Mehr Beispiele lesen und selbst Beispiele vorstellen unter www.praxis-und-familie.de 14 | 15 04 AUS DER PRAXIS IN DIE ELTERNZEIT und wieder zurück in den Beruf Ärzte und Psychotherapeuten, die ihre Elternzeit und den anschließenden Wiedereinstieg planen, stehen vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen: Selbstständige sind unabhängiger in der Gestaltung ihrer Praxiszeiten als angestellte Ärzte und Psychotherapeuten, dafür tragen sie ein höheres finanzielles Risiko und haben einen höheren organisatorischen Aufwand, wenn es zum Beispiel um Vertretungen geht. Angestellte können von den gesetzlichen Regelungen wie Mutterschutz und Elternzeit profitieren. Aber auch sie müssen ihre Rückkehr in die Praxis gut vorbereiten. Vertretung in der Elternzeit Niedergelassene Ärztinnen haben nach geltendem Recht die Möglichkeit, sich nach der Geburt ihres Kindes bis zu sechs Monate in der eigenen Praxis vertreten zu lassen. Bei Vertretungen, die für mehr als drei Monate erfolgen, muss dies vorher bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragt und von ihr genehmigt werden. Für kürzere Zeiten reicht eine entsprechende Mitteilung an die KV. Anders sieht es bei Vertragspsychotherapeuten aus: Aufgrund der besonders engen PatientenTherapeuten-Beziehung ist eine Vertretung nicht ohne Weiteres möglich. Laut Bundesmantelvertrag dürfen sie sich bei der Richtlinienpsychotherapie grundsätzlich nicht vertreten lassen. Es ist jedoch in Einzelfällen, z. B. bei längerer Krankheit oder auch bei der Elternzeit, denkbar, dass hier in Absprache mit der regionalen KV eine Lösung gefunden wird und ein anderer Therapeut die Vertretung übernimmt. Eine Alternative für Ärzte und Psychotherapeuten, die nach der Geburt ihres Kindes länger zu Hause bleiben wollen, kann mitunter das Ruhen der Zulassung sein. Dafür brauchen sie allerdings eine Genehmigung des Zulassungsausschusses. Auch ein hälftiges Ruhen ist möglich: Die Praxis muss dann statt mindestens 20 Sprechstunden pro Woche nur zehn anbieten. Flexibilisierung der Vertretungsregelung Vertretungen während der Elternzeit sollen künftig auch länger möglich sein. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will über den Gesetzgeber erreichen, dass der Zeitraum auf mindestens ein Jahr ausgedehnt wird. Die Forderung wurde bereits in die Eckpunkte zum für 2012 geplanten Versorgungsgesetz aufgenommen. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sind bereits aktiv: Die KV Bremen hat die Vertretung im Rahmen einer Sonderregelung flexibilisiert. In der Hansestadt können sich Ärzte über einen Zeitraum von drei Jahren vertreten lassen und ihr Kind betreuen. Im Einzelfall ist es sogar möglich, die Elternzeit noch weiter zu verlängern. Die KV Schleswig-Holstein setzt ebenfalls auf flexible Lösungen. Auch dort können Ärzte nach der Geburt eines Kindes für bis zu drei Jahre einen Vertreter einsetzen. Die KVen wollen damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern und die Niederlassung für Ärzte mit Kindern und Kinderwunsch attraktiver machen. In Mecklenburg-Vorpommern zahlt die KV Ärztinnen nach der Entbindung acht Wochen ein Mutterschaftsgeld von 50 Euro pro Tag und bietet so Unterstützung bei Praxisausfall. Wiedereinstiegskurse erleichtern die Rückkehr Hinter dem etwas sperrig klingenden Namen verbergen sich von den Ärztekammern angebotene Kurse, die den Wiedereinstieg in den Arztberuf nach der Elternzeit erleichtern und aktuelles Wissen aus der und für die Praxis vermitteln. Auskünfte zu diesen Kursen sowie zu Wiedereinstiegskursen für Medizinische Fachangestellte geben die jeweiligen Landesärztekammern. Auch die Kaiserin Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen bietet mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entsprechende Veranstaltungen an. Entlastung in der Praxis Zur Unterstützung in der Praxis kann – zeitlich befristet – ein sogenannter Entlastungsassistent beschäftigt werden. Die Genehmigung erteilt die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung. Auch das Job-Sharing-Modell, die Teilzulassung oder die Anstellung eines Kollegen können Optionen sein, die Entlastung in der Praxis und mehr Zeit für die Familie bringen. Angestellte Ärzte und Psychotherapeuten wie auch Medizinische Fachangestellte profitieren von den gesetzlichen Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit. Für den Wiedereinstieg im Anschluss können TeilzeitModelle Wege sein, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen – gerade auch, wenn beispielsweise mehrere Mitarbeiter in Teilzeit ihre Arbeits- und Sprechstundenzeiten untereinander abstimmen können. Förderung für Familien: Elterngeld Das 2007 von der Bundesregierung eingeführte Elterngeld bietet eine weitere Chance, eine Zeit lang ganz oder teilweise auf die Erwerbstätigkeit zu verzichten, um mehr Zeit für die Kinderbetreuung zu haben. Es wird an Mütter und Väter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen, wobei ein Elternteil mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen kann. Auch wer nach der Geburt des Kindes wieder arbeitet, hat Anspruch auf Elterngeld, wenn die Teilzeittätigkeit nicht mehr als 30 Wochenstunden in Anspruch nimmt. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am monatlichen Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. Um den Anspruch nachzuweisen, müssen Arbeitnehmer die Gehaltsbescheinigungen der letzten Kalendermonate einreichen. Bei Selbstständigen sind die Regeln komplexer: Als Einkommensnachweis für das Kalenderjahr vor der Geburt wird zumeist der aktuell vorliegende Steuerbescheid angesehen. Die letzten Monate vor der Geburt werden ggf. nicht mehr berücksichtig. Darüber hinaus können sich Zahlungen, die erst während des Bezugszeitraumes des Elterngeldes eingehen, mindernd auf den Elterngeldanspruch auswirken. Für Selbstständige empfiehlt es sich daher, sich frühzeitig beispielsweise bei der zuständigen Elterngeldstelle oder einem Steuerberater zu informieren. 16 | 17 04 Kinderbetreuung – Unterstützung durch lokale Bündnisse und Netzwerke Dreh- und Angelpunkt beim Wiedereinstieg ist für niedergelassene wie auch für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten häufig die Organisation der Kinderbetreuung. Theoretisch besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen wohnortnahen Kindergartenplatz für Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Geplant ist, diese gesetzliche Regelung bis zum Jahr 2013 auf Kinder ab dem Alter von einem Jahr auszuweiten. Praktisch stehen viele Ärzte, Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte allerdings vor dem Problem, dass sie keinen Betreuungsplatz finden oder die Öffnungszeiten der Kindergärten sich nur schwer mit den Praxisöffnungs- und Dienstzeiten vereinbaren lassen. Daher sind vielfach individuelle Lösungen gefragt. Neben Kindergarten und Kindertagespflege-Einrichtungen kann die Tagespflege durch eine Tagesmutter Unterstützung bei der Betreuung von Kleinkindern bieten. Ansprechpartner für die Vermittlung sind die Jugendämter. Gemeinsam lässt sich die Kinderbetreuung oft leichter realisieren – dazu gibt es mittlerweile in vielen Regionen Projekte in Form lokaler Bündnisse für Familie. Dies sind Netzwerke, in denen sich die verschiedenen Partner – u. a. auch Vertreter von Kommunen, Unternehmer, Verbände – nach ihren eigenen Möglichkeiten engagieren und ihr Know-how einbringen, um familienfreundliche Strukturen umzusetzen. Praxen sind ebenfalls bereits in solchen Bündnissen für Familie organisiert. Über innovative Betreuungskonzepte vor Ort wie die Vermittlung einer Notfallkinderbetreuung informieren die jeweiligen Kommunen. Vielfach finden sich auch in kleinerem Rahmen ganz individuelle Lösungen bei der Kinderbetreuung, etwa indem mehrere Praxen eine gemeinsame Tagesmutter engagieren. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat ein entsprechendes Projekt ins Leben gerufen: In der Kindereinrichtung Xundi in München können Ärzte und Psychotherapeuten ihre Kinder betreuen lassen und dank der flexiblen Betreuungszeiten ihrem Beruf nachgehen. Die Ärztekammer Nordrhein bietet eine Kinderbetreuung während Fort- und Weiterbildungen an. Oftmals haben auch Kliniken betriebseigene Kindertagesstätten mit längeren Betreuungszeiten, in denen ein Teil der Plätze öffentlich vergeben wird. Es lohnt sich daher immer, rechtzeitig vor dem Wiedereinstieg Kontakt zu den Kommunen und der jeweiligen KV aufzunehmen und sich dort über regionale Angebote zu informieren. Informationen zu den Wiedereinstiegskursen: www.kaiserin-friedrich-stiftung.de sowie bei den jeweiligen Landesärztekammern Informationen zum Elterngeld auf der Internetseite des Familienministeriums: www.vorteil-kinderbetreuung.de/fuer_muetter_vaeter/dok/12.php Informationen zu lokalen Bündnissen und Betreuungsangeboten: www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de 05 Entlastung in der Praxis Mehr Zeit für die Familie – aber wie? Das erste Kind ist unterwegs, der „Große“ kommt in die Schule, die pflegebedürftige Mutter braucht regelmäßig Unterstützung. Gerade für Ärzte ist es keine leichte Aufgabe, ihr Familienleben mit ihrem anspruchsvollen Beruf in Einklang zu bringen. Auch wenn die Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, neben der Arbeit auch Verantwortung in der Familie zu übernehmen, noch längst nicht optimal sind, so gibt es für den vertragsärztlichen Bereich inzwischen eine Reihe von Entlastungsmöglichkeiten, die niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten nutzen können. Arzt anstellen – Teilzeit oder Vollzeit. Er benötigt dafür einen freien Arztsitz; die Anstellung muss vom Zulassungsausschuss genehmigt werden. Befreiung vom Not- bzw. Bereitschaftsdienst Manche Notfalldienstordnungen sehen eine Befreiung vor, wenn Ärzten die Teilnahme aufgrund „besonders belastender familiärer Pflichten“ nicht möglich ist. In Berlin ist die Teilnahme für alle Ärzte, mit Ausnahme der Kinderärzte, sogar freiwillig. Vertretung Vertragsärzte dürfen sich bis zu drei Monate im Jahr genehmigungsfrei vertreten lassen, bei Vorliegen eines Vertretungsgrundes (Urlaub, Krankheit, Teilnahme an ärztlicher Fortbildung oder an einer Wehrübung). Bei einer längeren Vertretung, zum Beispiel wegen der Geburt eines Kindes, ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Die Vertretung ist der Kassenärztlichen Vereinigung mitzuteilen, wenn sie länger als eine Woche dauert. Entlastungsassistent Auch die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten kommt für Eltern, aber auch für pflegende Angehörige in Betracht. Der Assistent übernimmt zeitlich befristet einen Teil der Aufgaben des Praxisinhabers und unterstützt ihn bei der Patientenversorgung. Die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten bedarf der Genehmigung durch die KV. Anstellung eines Arztes Wer längere Zeit seine Tätigkeit in der Praxis reduzieren oder einfach nur die Arbeit auf mehrere Schultern verteilen möchte, kann auch einen Hinweis: Welches Modell im Einzelfall infrage kommt, hängt immer auch von den persönlichen Umständen und Wünschen ab. Ärzte und Psychotherapeuten sollten auf jeden Fall Kontakt zu ihrer Kassenärztlichen Vereinigung aufnehmen. Die Berater dort sind bei der Suche nach der passenden Lösung behilflich. Teilzulassung Seit einigen Jahren ist auch eine Teilzulassung möglich. Dabei halbiert sich der Versorgungsauftrag von einer vollzeitigen Tätigkeit auf eine hälftige Tätigkeit. Ärzte bzw. Psychotherapeuten, die sich für diesen Weg entscheiden, brauchen nur die Hälfte der Sprechstunden anzubieten wie Kollegen mit einer vollen Zulassung – also mindestens zehn statt 20 Stunden die Woche. (Hälftiges) Ruhen der Zulassung Eine andere Möglichkeit ist das befristete Ruhen der Zulassung, das auch auf die Hälfte des Versorgungsauftrags beschränkt werden kann. Während dieser Zeit können allerdings keine beziehungsweise nur „in einem hälftigen Umfang“ vertragsärztliche Leistungen erbracht und abgerechnet werden. 18 | 19 06 HILFE IM NOTDIENST Damit Vertragsärzte nicht permanent im Einsatz sind Damit Patienten in dringenden medizinischen Fällen auch außerhalb der regulären Sprechzeiten ambulant behandelt werden können, organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einen ärztlichen Bereitschaftsdienst. Auch nachts, am Wochenende und an den Feiertagen stehen Ärzte bereit, die kranke Menschen zu Hause oder in speziellen Bereitschaftsdienstpraxen versorgen. Vertragsärzte sind grundsätzlich verpflichtet, am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen. In welcher Form und in welchem Umfang, ist regional jedoch sehr unterschiedlich. Manche Notfalldienstordnungen sehen eine Befreiung vor, wenn dem Arzt die Teilnahme aufgrund „besonders belastender familiärer Pflichten“ nicht möglich ist. Vertragsärztinnen können sich in aller Regel während der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes vom organisierten Bereitschaftsdienst befreien lassen – der Zeitraum variiert hier von zwölf Monaten bis zu 36 Monaten. In einigen KV-Bereichen ist die Teilnahme sogar komplett freiwillig. Auch wie der Dienst organisiert wird, ist bundesweit verschieden. Während zum Beispiel in Berlin die Bereitschaftsdienstärzte zu den Patienten nach Hause fahren, funktioniert die Versorgung in anderen Regionen vor allem über Not- und Bereitschaftsdienstzentralen, die von den Patienten aufgesucht werden. Welche Entlastungsmöglichkeiten es gibt, sollen folgende Beispiele verdeutlichen: Beispiel Schleswig-Holstein Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist in SchleswigHolstein über eine einheitliche Telefonnummer und über Anlaufpraxen organisiert, die meist an Krankenhäuser angeschlossen sind. Diese Struktur mit fahrendem Dienst bietet gerade jungen Arztfamilien viele Vorteile. Freiwilligkeit: Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) kann im allgemeinen Bereitschaftsdienst auf eine Dienstverpflichtung der Ärzte verzichten, solange genug Freiwillige die Dienste übernehmen. Planbarkeit der Dienste: Wenn ein Arzt am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnimmt, sind die Dienstzeiten für ihn drei Monate im Voraus festgelegt und familienfreundlich gestaltet. Leitstelle übernimmt Koordination: Die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes übernimmt die KVSH, d. h. im fahrenden Dienst muss nicht der Partner oder ein Familienangehöriger des diensthabenden Arztes die Patientenanrufe annehmen und den Einsatz koordinieren. Das übernimmt die Leitstelle, in der jeder Mitarbeiter über eine abgeschlossene medizinische Ausbildung verfügt. Beispiel Saarland Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland macht gute Erfahrungen mit Bereitschaftsdienstpraxen und größeren Notfalldienstringen. Dies führt zu einer niedrigeren Notfalldienstfrequenz pro Arzt und einer besseren Akzeptanz ländlicher Standorte – insbesondere bei jüngeren Praxisbewerbern. Mit der familienfreundlichen Gestaltung der Notdienste will die KV die Niederlassung wieder attraktiver machen. Saarlandweit gibt es mittlerweile zwölf Bereitschaftsdienstpraxen sowie drei Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche. Etwa 1.200 der rund 1.750 KV-Ärzte sind in den Bereitschafts- und Notdienstpraxen organisiert. Beispiel Bayern Über eine einheitliche Bereitschaftsdienstnummer der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten Patienten in Bayern medizinische Hilfe, wenn sie außerhalb der Sprechzeiten dringend einen Arzt brauchen. Die Behandlung findet in der Regel in der Praxis des diensthabenden Arztes oder in einer Bereitschaftspraxis statt. Wenn es dem Patienten nicht möglich ist, einen Arzt aufzusuchen, vermittelt die Leitstelle auch einen allgemeinärztlichen Hausbesuch. Auf Antrag können Ärzte aus „schwerwiegenden Gründen“ ganz, teilweise oder vorübergehend vom Bereitschaftsdienst befreit werden. Dies kann der Fall sein, wenn dem Arzt aufgrund besonders belastender familiärer Pflichten die Teilnahme nicht zuzumuten ist. Werdende Mütter können sich ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft, werdende Väter nach der Geburt des Kindes bis zu 36 Monate nach der Entbindung befreien lassen. Beispiel Berlin Ausgesprochen familienfreundlich ist der ärztliche Bereitschaftsdienst in Berlin organisiert: Die Kassenärztliche Vereinigung setzt seit Jahren auf Freiwilligkeit. Rund 300 der etwa 6.500 Vertragsärzte sind regelmäßig im Einsatz, so dass eine generelle Dienstverpflichtung aller Niedergelassenen in der Hauptstadt bisher nicht notwendig war. Lediglich Kinderärzte sind seit kurzem verpflichtet, Dienste in den kinderärztlichen Bereitschaftsdienststellen zu übernehmen. Die Bereitschaftsdienstärzte besuchen die Patienten zu Hause. Sie haben feste Einsatzzeiten und sind mit Fahrern und Fahrzeugen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unterwegs. Die Aufträge gehen in der Leitstelle der KV ein, werden dort koordiniert und per Funk an die Einsatzwagen weitergeleitet, die in der Stadt unterwegs sind. Die Ärzte können sich somit voll und ganz auf die Versorgung der Patienten konzentrieren. Zusätzlich zum fahrenden Bereitschaftsdienst gibt es in Berlin Erste-Hilfe-Stellen an Krankenhäusern, in denen auch niedergelassene Ärzte Dienst haben. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer KV. Ihre Ansprechpartner finden Sie auf Seite 28. 20 | 21 Dr. Jan-Peter Jansen (54) leitet das Schmerzzentrum Berlin, ein MVZ mit 40 Mitarbeitern. Eine davon ist Mei-Lin Tung (44). Sie hat zwei Facharzttitel und ist alleinerziehende Mutter von vier Kindern. An ihrem Angestelltendasein schätzt sie vor allem die finanzielle Sicherheit. PORTRAIT „Es ist falsch, den Dienstplan über alles zu stellen“ „Mitarbeiter, die sich um ihre Kinder kümmern, dürfen nicht das Gefühl haben, benachteiligt zu werden.“ Das sagt Jan-Peter Jansen, der als Chef ein freundschaftliches, fast schon familiäres Verhältnis zu seinen Angestellten pflegt. Ihm ist es wichtig, ein Klima zu schaffen, in dem die Mitarbeiter sich gegenseitig helfen – auch im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Natürlich störe es den Ablauf, wenn ein Mitarbeiter kurzfristig wegen Erkrankung des Kindes ausfalle und ein Kollege ihn vertreten müsse, gibt er zu. Aber keiner sei deshalb auf den anderen böse. „Das ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Nächstes Mal springt dann eben wieder der andere ein“, berichtet Jansen. Und sollten die Bedürfnisse dann doch einmal zu sehr kollidieren, könne immer noch seine Praxismanagerin vermittelnd eingreifen und die Planung in die Hand nehmen. Wichtig sei, das Ganze positiv zu vermitteln – auch gegenüber den Patienten: „Denen sagen wir: ‚Die Frau Doktor ist heute zwar krank, aber dadurch haben Sie die Möglichkeit, auch einmal die Meinung eines anderen Arztes zu hören‘“, erklärt der Anästhesist. Er weiß, dass eine kleine Praxis es schwerer hat, wenn ein Mitarbeiter plötzlich ausfällt, als ein MVZ mit einem ganzen Personalpool. Trotzdem sei es falsch, den Dienstplan über die menschliche Befindlichkeit zu stellen, meint Jansen: „Wenn ich schon mit dem Schiff auf hoher See bin und mich jedem Wetter aussetzen muss, dann möchte ich wenigstens, dass die Mannschaft zusammenhält.“ „Eine Praxis wäre wie ein fünftes Kind“ Mei-Lin Tung arbeitet seit einigen Monaten im MVZ von Jan-Peter Jansen. Vor und während des Studiums hat die Ärztin mit den Fachgebieten Allgemeinmedizin sowie Physikalische Medizin ihre ersten beiden Kinder bekommen, zwei weitere folgten. Nach der Trennung von ihrem Mann hat sie zunächst im Krankenhaus als Vertretung im Nachtdienst gearbeitet. Damals, vor zehn Jahren, hätte sie sich eine staatlich unterstützte Kinderbetreuung gewünscht. „Wenn ich als Chef schon mit einem Schiff auf hoher See bin, dann möchte ich wenigstens, dass die Mannschaft zusammenhält.“ „Im Bezirksamt wurde mir gesagt, das wäre mein Privatvergnügen“, erinnert sie sich. Im Berufsleben hat sie die Erfahrung gemacht, wie wichtig es ist, konsequent zu sein: „Wenn man nach sorgfältiger Abwägung entschieden hat, nur in Teilzeit zu arbeiten, dann sollte man sich auch nicht zu mehr überreden lassen.“ Im MVZ kann sie sich ihre Arbeit nach ihren Wünschen einteilen. Nicht zuletzt wegen der Kinder hat Mei-Lin Tung sich für die Anstellung entschieden. „Wenn man sich selbstständig macht, ist das gerade in den Anfangsjahren sehr zeit- und arbeitsintensiv. Auch die finanzielle Belastung ist ein erhebliches Risiko. Ich kenne das Argument, dass man als niedergelassene Ärztin unabhängiger entscheiden kann, wann und wie man arbeitet. Aber für mich wäre eine Praxis wie ein fünftes Kind. Die Anstellung ist da einfach kalkulierbarer“, sagt sie. Einen Tipp gibt sie allen Ärzten auf den Weg, egal ob selbstständig oder nicht: „In erster Linie sollte die Arbeit Spaß machen. Auf jeden Fall sollte man seine Stelle sorgfältig nach dem Chef aussuchen: Einem Chef, für den die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern der auch meine Schwierigkeiten flexibel und tatkräftig mitlöst. Beides ist bei mir der Fall.“ Mehr Beispiele lesen und selbst Beispiele vorstellen unter www.praxis-und-familie.de 22 | 23 07 FAMILIENFREUNDLICHE PRAXIS Mit einfachen Maßnahmen viel erreichen Der Wettbewerb um qualifizierte, engagierte Mitarbeiter wird sich in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung verschärfen. Im Gesundheitswesen ist der Mangel an Ärzten und Medizinischen Fachangestellten bereits heute vielerorts spürbar. Wer gutes Personal halten oder neu gewinnen möchte, sollte sich auch um familiäre Belange seiner Mitarbeiter kümmern, denn Familienfreundlichkeit spielt für die meisten Beschäftigten eine ebenso entscheidende Rolle wie das Gehalt. Auch Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können in diesem Bereich mit einfachen Mitteln viel bewirken. Modelle für familienfreundliche Maßnahmen gibt es viele, eine Lösung von der Stange aber nicht. Gerade bei kleineren Unternehmen wie Arztpraxen und MVZ sind individuelle und kreative Ideen gefragt, die auf das jeweilige Praxisteam zugeschnitten sind. Hat das Praxispersonal zum Beispiel mehrere kleine Kinder, sind andere Maßnahmen gefragt als bei überwiegend älteren Mitarbeitern, die sich vielleicht mehr um ihre pflegebedürftigen Eltern kümmern möchten. Auch die Größe der Praxis spielt eine Rolle: Mit der Anzahl der Beschäftigten nimmt die Flexibilität zu. Ausfälle wegen Krankheit oder Schwangerschaft lassen sich leichter überbrücken. So können Ärzte bei ihren Mitarbeitern punkten Den Praxisurlaub auf die Schulferien legen, eine Medizinische Fachangestellte während der Elternzeit stundenweise beschäftigen, um ihr den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern, die Kinderbetreuung finanziell unterstützen – es gibt viele Maßnahmen, die ohne hohen finanziellen und personellen Aufwand umgesetzt werden können. Häufig sind es die kleinen Angebote, die für Erleichterung sorgen und zu einer familienfreundlichen Atmosphäre in der Praxis beitragen. Einige davon stellen wir nachfolgend vor. Erst den Bedarf checken, dann aktiv werden Arbeitgeber sollten gemeinsam mit ihrem Team überlegen, welche Maßnahmen hilfreich sein könnten – statt etwas anzubieten, was vielleicht in der Praxis nebenan hervorragend funktioniert, die eigenen Mitarbeiter aber nicht benötigen. Die Arbeit flexibel organisieren Starre Öffnungszeiten von Kindertagesstätten oder ein wichtiger familiärer Termin – mit einer flexiblen Arbeitszeitregelung lassen sich viele Probleme lösen. Folgende Maßnahmen sind unter anderem möglich: • Die Dienstpläne können so weit es geht den Bedürfnissen des Personals angepasst werden. Vielleicht gibt es Mitarbeiter, die gerne den Frühdienst übernehmen, weil der Partner die Kinder zur Schule bringt. Das Praxisteam könnte den Dienstplan in eigener Verantwortung aufstellen. Der Chef legt lediglich die Rahmenbedingungen wie die zu besetzenden Sprechzeiten fest. • Die Mitarbeiter können auch die Vertretung im Team selbst organisieren, wenn z. B. ein Kollege wegen eines privaten Termins früher gehen muss. Das setzt voraus, dass in der Praxis ein Klima herrscht, in dem jeder für den anderen einspringt, wenn er Unterstützung benötigt. • Vor allem Mitarbeiter mit kleinen Kindern wollen oftmals Teilzeit arbeiten, zumindest eine Zeit lang. Die Möglichkeiten sind vielfältig und können individuell festgelegt werden – sowohl was die Stundenzahl als auch die Verteilung der Arbeit über die Woche betrifft. Nach einer Babypause kann eine stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit den Wiedereinstieg erleichtern. • Mitarbeiter, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, benötigen andere Freiräume. Für sie können zum Beispiel längere Mittagspausen hilfreich sein, weil sie für die kranke Mutter kochen müssen. • Die Patientenbetreuung setzt die Präsenz der Mitarbeiter in der Praxis voraus. Bestimmte Verwaltungs- oder Dokumentationsaufgaben lassen sich aber auch zu Hause als Telearbeitsplatz erledigen, wenn die Kinder bereits im Bett sind. Familienfreundlichkeit zahlt sich aus Kosten-Nutzen-Analysen zeigen, dass Betriebe, die mitarbeiter- und familienfreundliche Maßnahmen anbieten, davon profitieren. Sie senken die Fehlzeiten und können die Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter deutlich steigern. Top-Kräfte können eher in der Praxis gehalten werden oder sie kommen schneller aus der Elternzeit zurück. Weitere Pluspunkte: Die Praxen und Medizinischen Versorgungszentren positionieren sich als attraktive und verantwortungsbewusste Arbeitgeber – ein Imagegewinn und ein Vorteil im Wettbewerb um qualifiziertes Fachpersonal. Hilfeleistungen bei der Kinderbetreuung Eine besondere Herausforderung stellt für berufstätige Eltern die angemessene und durchgängige Betreuung ihrer Kinder dar. Eine Praxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum wird kaum eigene Kinderbetreuungsplätze anbieten können, doch es gibt andere Möglichkeiten, seine Mitarbeiter zu entlasten: • Arbeitgeber können mit der benachbarten Kindertagesstätte klären, ob sie für ihre Mitarbeiter Plätze reserviert. Im Gegenzug unterstützt die Praxis die Einrichtung mit einer kleinen Spende, die über die Steuer absetzbar ist. • Möglich ist auch eine finanzielle Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten. Mit dieser Sozialleistung unterstützen Chefs ihre Mitarbeiter und zeigen zudem, dass ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig ist. Für die Förderung der Kinderbetreuung bis zum Einschulalter fallen keine Sozialabgaben an, das heißt, das Geld (es darf nicht Teil des Gehalts sein) geht eins zu eins an den Arbeitnehmer. 24 | 25 07 „Mitarbeiter, die sich um ihre Kinder kümmern, dürfen nicht das Gefühl haben, benachteiligt zu werden.“ Dr. Jan-Peter Jansen, Leiter des Schmerzzentrums Berlin • Bei einem größeren Praxisteam lohnt es sich, den Kontakt zu einer Tagesmutterbörse herzustellen. Tagesmütter sind insgesamt flexibler. Die Betreuungszeiten sind nicht so starr wie die einer Kindertagesstätte. • Haben Mitarbeiter schulpflichtige Kinder, sollten Arbeitgeber Schulferien bei der Urlaubsplanung so weit es geht berücksichtigen. Hilfreich könnten auch Informationen über Ferienangebote in der Umgebung oder ein „Feriengutschein“ sein, mit dem der Praxisinhaber die Ferienbetreuung mit einer kleinen finanziellen Zugabe fördert. Familienfreundliche Atmosphäre schaffen Das A und O für Familienfreundlichkeit ist die Unternehmenskultur. Stehen wirklich alle Mitarbeiter füreinander ein? Ist dem Chef die Familienfreundlichkeit wirklich wichtig? Eine solche Kultur zu prägen, ist eine wichtige Aufgabe, bei der in erster Linie der Arbeitgeber gefragt ist. Schon mit kleinen Maßnahmen wie dem Hinweis auf Ferienangebote für Kinder oder eine flexible Teilzeitregelung zeigt er, dass in seiner Praxis familiäre Belange berücksichtigt werden. Am besten ist es, wenn der Arbeitgeber es vorlebt und sich selbst ein- bis zweimal in der Woche Zeit nimmt, um private Dinge zu erledigen. www.erfolgsfaktor-familie.de www.mittelstand-und-familie.de 08 BERATUNG BIS VERTRETUNGSBÖRSE KVen bieten vielfältige Unterstützung Etliche Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) bieten Seminare und Kurse an, die nach einer beruflichen Auszeit den Wiedereinstieg in die Praxis erleichtern. Die KV Bayerns eröffnet Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten die Möglichkeit, ihre Kinder ganztägig in der hauseigenen Kindereinrichtung betreuen zu lassen. Ärztinnen in Mecklenburg-Vorpommern können bei Praxisausfall durch Mutterschaft eine finanzielle Unterstützung ihrer KV erhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten mittlerweile eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen, die Ärzte und Psychotherapeuten dabei unterstützen sollen, Beruf und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren, und den Beruf insgesamt attraktiver machen. Sie sind erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen der Niederlassung, der Vertretung, des Bereitschaftsdienstes und anderer vertragsärztlicher Themen geht. Abgeguckt: Auf der Internetseite der KBV stellen Ärzte ihre Lösungen vor So unterschiedlich die Probleme im Alltag sind, so unterschiedlich sind auch die Lösungswege. Gute Beispiele, um Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren, gibt es viele. Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung www.praxis-und-familie.de (auch über www.kbv.de erreichbar) haben Ärzte, Psychotherapeuten, Medizinische Fachangestellte etc. die Möglichkeit, interaktiv ihre Erfahrungen auszutauschen. In einem Blog können sie ihre Lösungswege vorstellen, die in der Rubrik „Gute Beispiele“ veröffentlicht werden. Auf der Internetseite finden Nutzer außerdem viele Informationen rund um das Thema Praxis und Familie. Die KVen halten unterschiedliche Angebote bereit, um Ärzte und Psychotherapeuten zu unterstützen, zum Beispiel: • Unterstützung bei der Suche einer Praxisvertretung • Entlastung im ärztlichen Bereitschaftsdienst • Information und Beratung für „Wiedereinsteiger“ nach Elternzeit • Sonderregelungen zur Vertretung während der Elternzeit • Unterstützung für Ärztinnen in Weiterbildung bei Mutterschaft • Umfassendes Beratungsangebot für niederlassungsinteressierte und bereits niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten • Informationsveranstaltungen zu Praxismodellen, Kooperationsmöglich- keiten und anderen praxisrelevanten Themen • Unterstützung bei der Praxissuche, Vermittlung von Kooperationspartnern und freien Stellen 26 | 27 08 IHRE ANSPRECHPARTNER IN DEN KAssenärztlichen vereinigungen KV KV Baden-Württemberg Freiburg Karlsruhe Reutlingen Stuttgart KV Bayerns München Oberbayern Schwaben Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken KV Berlin KV Brandenburg KV Bremen KV Hamburg KV Hessen KV Mecklenburg-Vorpommern KV Niedersachsen KV Nordrhein Düsseldorf Köln KV Rheinland-Pfalz Neustadt Mainz Koblenz/Trier KV Saarland KV Sachsen Chemnitz Dresden Leipzig KV Sachsen-Anhalt KV Schleswig-Holstein KV Thüringen KV Westfalen-Lippe Ansprechpartner Telefon E-Mail Karin Rudmann Helga Volz Werner Grode Helga Volz Andreas Steinhilber Harald Gohl Thilo-Alexander Wieland (07 61) 8 84 42 07 (07 61) 8 84 11 93 (06 21) 33 79 16 05 (07 21) 59 61 11 93 (0 71 21) 9 17 22 39 (07 11) 78 75 31 94 (07 11) 78 75 31 88 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Peter Fiedler Stephan Haniffa Michael Geltz Anton Altschäffl Siegfried Lippl Iris Püttmann Franz Eckart Christine Moka Service-Center Karin Rettkowski Manfred Schober Infocenter (0 89) 5 70 93 43 01 (0 89) 5 70 93 33 31 (08 21) 3 25 61 05 (0 94 21) 8 00 93 01 (09 41) 3 96 31 51 (09 21) 29 22 70 (09 11) 94 66 74 21 (09 31) 30 73 03 (0 30) 31 00 39 99 (03 31) 2 30 93 20 (04 21) 3 40 43 32 (0 40) 22 80 29 00 Oliver Kahl Thilo von Engelhardt (03 85) 7 43 13 71 (05 11) 3 80 33 35 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Andrea Ritz Michaela Donk Alexander Konrad (02 11) 59 70 85 18 (02 21) 77 63 65 28 (02 21) 77 63 65 29 [email protected] [email protected] [email protected] Diana Schuck Katja Hofmann Melitta Fechner Susanne Otto (0 63 21) 89 31 12 (0 61 31) 32 61 33 (02 61) 39 00 22 48 (06 81) 4 00 33 81 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Ulricke Tobisch Dr. Burkhard Hentschel Karina Hase Silke Brumm Evelyn Kreker Susanne Bach-Nagel André Zwaka Ronald Runge Peter Dittmann (03 71) 2 78 94 03 (03 51) 8 82 83 10 (03 41) 2 43 21 48 (03 91) 6 27 64 59 (0 45 51) 88 33 46 (0 45 51) 88 33 78 (0 45 51) 88 33 27 (0 36 43) 55 97 32 (02 31) 94 32 32 49 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Impressum Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung Körperschaft des öffentlichen Rechts Herbert-Lewin-Platz 2 10623 Berlin Redaktion: Dezernat Kommunikation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Telefon: (030) 40 05 -0 E-Mail: [email protected] Internet: www.kbv.de Fotos: Christof Rieken Gestaltung: www.malzwei.de Stand: Mai 2011 Die KBV ist als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert 28 | 29 www.praxis-und-familie.de Eine Initiative der Kassenärztlichen Bundesvereinigung