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B
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D
G
N
I
T
A
H
R
E
B
MIT
Kreisstadt Neunkirchen
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
Neunkirchen will hier nützliche
Ratschläge geben.
Da wir diesen Ratgeber in regelmäßigen Abständen aktualisieren, sind wir für Anregungen und
Verbesserungsvorschläge sehr
dankbar.
Menschen mit Behinderungen
verdienen in besonderem Maße
die Unterstützung des Staates.
Der Staat leistet diese Hilfe auf
vielfältige Weise durch finanzielle
Zuwendungen, durch Betreuungsangebote oder durch Beratung. Die Förderung ist meist auf
bestimmte Situationen zugeschnitten. Nicht in jedem Falle
wissen Betroffene und ihre
Angehörige, welche Ansprüche
sie haben und welche Unterstützungsangebote es gibt. Der
Ratgeber für Menschen mit
Behinderungen der Kreisstadt
Fragen zum Thema “Behinderung” beantwortet Ihnen gerne
die Beauftragte der Kreisstadt
Neunkirchen für die Belange von
Menschen mit Behinderungen,
Oberer Markt 16, Rathaus,
Zimmer 418a, 4. Obergeschoss,
Tel. 06821/202-180.
Ihr
Jürgen Fried
Oberbürgermeister
der Kreisstadt Neunkirchen
3
I N H A LT
A
Seite
Arbeitswelt von Menschen
mit Behinderung
Ansprechpartner für schwerbehinderte Arbeitnehmer:
Agentur für Arbeit
6
Landesamt für Soziales,
Gesundheit und Verbraucherschutz
6
Integrationsfachdienste
6
Arbeitsassistenz
6
Berufsbildungswerke
6
Werkstätten und
Arbeitstrainingsplätze
6
B
Seite
Beauftragte für die
Belange von Menschen
mit Behinderungen
8
Besuchs- und
Betreuungsdienste
8
Beratungsstellen
9
Betreuung
Rechtlicher Vertreter
Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Informationen/Kontakte
9
10
10
10
10
Behindertenfahrdienst
10
E
Essen auf Rädern
11
F
12
Finanzielle Hilfen
Pflegeversicherung (SGB XI)1 12
Leistungen der
Pflegeversicherung (S. 32)
Pflegeleistungsergänzungen
12
(PflEG)7
Hilfe zur Pflege (SGB XII)2 13
Eingliederungshilfe (SGB XII)2 14
Rente (SGB VI)3
14
Wohngeld/Lastenzuschuss
15
(WoGG)4
Kriegsopfer (BVG)5
15
15
Blindheitshilfe (BIHG)6
4
H
Haushaltshilfe
Hausnotruf
Heimpflege
Hospiz
Ambulante Angebote
Stationäre Einrichtungen
Seite
16
16
17
19
19
19
K
Kinder mit Behinderungen
Diagnostik/Frühförderung
20
20
Einrichtungen:
20
Schulen für behinderte
Kinder in Neunkirchen
und Umgebung
21
Einrichtungen:
21
Schulen für
sinnesbehinderte Kinder
21
Schulen für Erziehungshilfen 22
Kindergärten/
Kindertageseinrichtungen/
Schulkindergärten
22
S
Selbsthilfegruppen
Einrichtungen
22
23
Sozialstationen
(Ambulante Pflegedienste)
Einrichtungen
23
23
T
W
Seite
Testament
24
Behindertentestament
25
Seite
Wohnen
Wohnen in den eigenen
vier Wänden
30
Fachdienste Selbstbestimmtes Wohnen (FSW)
30
Ambulante Hilfen für
Menschen, die allein oder
bei Angehörigen zu Hause
wohnen
30
V
Vergünstigungen und
Leistungen für Menschen mit
26
Behinderungen
Ambulant betreutes
Wohnen für psychisch
kranke Menschen
30
Schwerbehindertenausweis
Gastfamilie für psychisch
kranke Menschen
30
26
Befreiung von den
Rundfunk- und
Fernsehgebühren
27
Ermäßigung der
Telefongebühren
28
Wohnheime für erwachsene
Menschen mit Behinderungen
in Neunkirchen und
Umgebung
31
Wohnheime für behinderte
Kinder und Jugendliche
31
Vergünstigungen
bei Fahrten im öffentlichen
Personennahverkehr
28
Vergünstigungen bei der
Kraftfahrzeugsteuer
28
Sonstige
Steuervergünstigungen
29
Wohnungsanpassung/
Wohnraumberatung für
Menschen mit körperlicher
Behinderung
31
Parkerleichterungen und
Parkplatzreservierungen
29
Sonderprogramm „Wohnen
im Alter“ des Landes
31
1
2
3
SGB XI: Sozialgesetzbuch Elftes Buch
SGB XII: Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
SGB VI: Sozialgesetzbuch Sechstes Buch
Internate
4
5
6
7
31
WoGG: Wohngeldgesetz
BVG: Bundesversorgungsgesetz
BIHG: Blindenhilfegesetz
Pflegedienstleistungs-Ergänzungsgesetz
5
A
A R B E I T S W E LT V O N M E N S C H E N M I T B E H I N D E R U N G
Ansprechpartner für
schwerbehinderte Arbeitnehmer
Agentur für Arbeit Neunkirchen
Ringstraße 1
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 204-0
Tel. (01801) 555111 (Arbeitnehmer)
Tel. (01801) 664466 (Arbeitgeber)
CJD Neunkirchen
Norduferstraße 3
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 86927-0
[email protected]
BFW Berufsförderungswerk/inab
Geßbachstraße 2
Tel. (06821) 952580
Saarbrücker Straße 15-17
Tel. (06821) 92063-0
66538 Neunkirchen
Landesamt für Soziales,
Gesundheit und
Verbraucherschutz
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Tel. (0681) 99780
[email protected]
Integrationsfachdienste:
Integrationsfachdienst V-Vermittlung
IFD-V bei der Fortbildungsakademie für Wirtschaft (FAW)
Neunkirchen
Wilhelm-Heinrich-Str. 2
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 9319034
oder (06824) 9319036
[email protected]
Integrationsfachdienst B Neunkirchen
(berufliche Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer)
Berufsbegleitender Dienst (BbD)
Bahnhofstraße 43
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 140814
[email protected]
Integrationsfachdienst B
(für hörbehinderte Menschen im
Arbeitsleben)
Großherzog-Friedrich-Straße 11
66111 Saarbrücken
Tel. (0681) 38912-52
[email protected]
Arbeitsassistenz:
Gemeinnützige Gesellschaft für
Paritätische Sozialarbeit mbH
Haus der Parität
Försterstraße 39
66111 Saarbrücken
Tel. (0681) 3885-0
[email protected]
[email protected]
Werkstätten und
Arbeitstrainingsplätze:
WZB - Werkstatt für Behinderte
der Lebenshilfe gGmbH
Werk I und andere Zweigstellen
Am Beckerwald 31
66583 Spiesen-Elversberg
Tel. (06821) 7930
[email protected]
WZB - Werkstatt für Behinderte
der Lebenshilfe gGmbH
Werk III Altseiterstal
Im Altseiterstal 11
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 869240
[email protected]
WZB - Werkstatt für Behinderte
der Lebenshilfe gGmbH Zentrum
für Integration und berufliche
Bildung ZIB (Arbeitstraining)
Irrgartenstraße 32
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 90467-0
[email protected]
Reha GmbH Kunst und Handwerk
Bildstocker Straße 6
66538 Neunkirchen
Tel. (0681) 93621-600
[email protected]
Reha GmbH - Druck Center
Dudweilerstraße 72
66111 Saarbrücken
Tel. (0681) 93621-0
[email protected]
[email protected]
Berufsbildungswerke:
Christliches Jugenddorf (CJD)
Homburg/Saar
Einöder Straße 80
66424 Homburg-Schwarzenbach
Tel. (06841) 6910
[email protected]
6
Reha GmbH - Marketing Center
Konrad-Zuse-Straße 6
66115 Saarbrücken
Tel. (0681) 93621-201
[email protected]
Reha GmbH - Logistik Center
Dillinger Straße 79
66822 Lebach
Tel. (0681) 93621-502
[email protected]
Lebenshilfe Tagesförderstätte
Weierswies
Weierswies 11a
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 9811-0
[email protected]
SCN Servicecenter
Neunkirchen gGmbH
Betzenhölle 30
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 920860
(Werkstatt für Menschen mit
psychischer Behinderung)
Lebenshilfe
Tagesförderstätte Elversberg
Thomas-Mann-Straße 28a
66583 Spiesen-Elversberg
Tel. (06821) 70373
[email protected]
[email protected]
DEKRA Akademie GmbH
Bliespromenade 1
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 29005-0
Arbeitsplatztraining für
Menschen mit psychischer
Behinderung
REHA GmbH
Tagesförderstätte
Bildstocker Straße 6
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 999810
[email protected]
[email protected]
7
B
BEHINDERTENBEAUFTRAGTE
Die Beauftragte der Kreisstadt
Neunkirchen für die Belange von
Menschen mit Behinderungen ist
Ansprechpartnerin für Neunkircher
Bürgerinnen und Bürger mit einer
Behinderung und ihre Angehörigen.
Kontakt:
Behindertenbeauftragte
der Kreisstadt Neunkirchen
Frau Monika Jost
Oberer Markt 16 (Rathaus)
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 202-180
BESUCHS- UND BETREUUNGSDIENSTE
Zuhören, Gespräche führen,
spazieren gehen, Veranstaltungen besuchen Ihre Dienste bieten an:
Familienentlastender Dienst
der Lebenshilfe
Weierswies 11a
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 981119
Evangelische Kirchengemeinden
Neunkirchen
[email protected]
Heizengasse 6
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 23380
[email protected]
Pfarrer Friedrich Hehl
Römerstraße 11
66540 Neunkirchen
Tel. (06821) 52671
Für Familien, die ihre behinderten
Angehörigen zu Hause betreuen,
bietet der familienentlastende
Dienst der Lebenshilfe stundenoder tageweise Entlastung bei
der Betreuung sowie Beratung
und Unterstützung.
Besuchs- und Betreuungsdienste Demenzkranker:
[email protected]
Katholische Kirchengemeinden
Neunkirchen
St. Marien
Diakon Oswald Jenni
Marienplatz 1
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 22140
[email protected]
St. Josef – St. Johannes
Karcherstraße 49
66539 Neunkirchen
Tel. (06821) 31179
[email protected]
Pfarrer Stephan Gerber
Prälat-Schütz-Straße 13
66540 Neunkirchen
Tel. (06821) 5217
[email protected]
Goldener Herbst
Soziale Senioren und
Behindertenbetreuung
Karcherstraße 49
66539 Neunkirchen
Tel. (06821) 9999-609
8
Hand in Hand
Caritasverband
Schaumberg Blies e.V.
Hüttenbergstraße 42
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 92090
[email protected]
Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein Ottweiler
Dr. Maximilian-Rech-Str. 3
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 91111
[email protected]
Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein Spiesen
Paulstraße 7
66583 Spiesen-Elversberg
Tel. (06821) 71202
[email protected]
Mobilitätstrainer
der Arbeiterwohlfahrt
Yvonne Barz-Hackenberger
Tel. (0681) 58605159
[email protected]
B E R AT U N G S S T E L L E N
Kreisstadt Neunkirchen
Seniorenbüro
Rathaus
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 202-180
Caritasverband
Schaumberg Blies e.V.
Hüttenbergstraße 42
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 92090
B
[email protected]
[email protected]
Knappschaft-Bahn-See
Boxbergweg 3
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 907256
Landkreis Neunkirchen Leitstelle „Älter werden“
Martin-Luther-Straße 2
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 906-2222
[email protected]
Die Leitstelle „Älter werden“ bietet auch eine Wohnberatung an.
Lebenshilfewerk
im Kreis Neunkirchen
Weierswies 11 a
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 9811-0
[email protected]
Gemeinsame Servicstelle der
Rehabilitationsträger
Pflegestützpunkt
Knappschaftsstraße 1
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 102-670
[email protected]
Beratung und Hilfe rund um das
Thema Pflege
[email protected]
Lebenshilfe Außenstelle Neunkirchen
Schloßstraße 35
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 9829-0
Diakonisches Werk
an der Saar gGmbH
Rembrandtstraße 17-19
66540 Neunkirchen
Tel. (06821) 956-204
[email protected]
[email protected]
Sozialverband (VdK) Saarland
Kreisverband
Pasteurstraße 8-10
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 23065
Diakonisches
Zentrum Neunkirchen
Hospitalstraße 19
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 25025
[email protected]
[email protected]
Kreisgesundheitsamt
Neunkirchen
Lindallee 13
66538 Neunkirchen
Tel. (06824) 906-8828
[email protected]
BETREUUNG
Rechtlicher Vertreter
Kann ein Volljähriger aufgrund
einer psychischen Krankheit
oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten
ganz oder teilweise nicht besorgen, so stellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von
Amts wegen für ihn einen
Betreuer.
Zuständig für die Bestellung sind
die jeweiligen Amtsgerichte.
Das Gericht hört die betroffene
Person an und prüft auf der
9
B
Grundlage eines medizinischen
Gutachtens die Notwendigkeit.
In der Regel wird das Amtsgericht einen nahen Angehörigen
zum Betreuer bestellen.
Vorsorgen können Sie durch:
Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung
kann festgelegt werden:
- wer als Betreuer erwünscht ist
und wer unerwünscht ist
- welche Aufgaben der Betreuer
übernehmen soll (Vermögensangelegenheiten, Vertretung
gegenüber Ämtern und Behörden, Gesundheitssorge u.a.)
Eigene Wünsche und Vorstellungen sollten möglichst genau formuliert sein. Die Verfügung gibt
dem Amtsgericht und dem
Betreuer wichtige Hinweise auf
den mutmaßlichen Willen des
Betroffenen.
Die Betreuungsverfügung kann
beim zuständigen Amtsgericht
hinterlegt werden. Sie sollte auf
jeden Fall schriftlich abgefasst
sein.
Vorsorgevollmacht
Jeder volljährige geschäftsfähige
Bürger kann in einer Vorsorgevollmacht festgelegen, wer an seiner
Stelle handelt, wenn er dazu
nicht mehr in der Lage ist. Die
Vorsorgevollmacht kann eine
Alternative zum gesetzlich bestellten Betreuer sein. Damit wird
eine „rechtliche“ Betreuung vermieden. Sie ist nur zu empfehlen, wenn eine vertrauenswürdige Person benannt werden
kann.
Zu beachten ist, dass der Bevollmächtigte keiner Kontrolle z.B.
durch das Gericht unterliegt. Die
Vorsorgevollmacht sollte schrift-
lich verfasst werden. Eine notarielle Beurkundung ist sinnvoll,
aber nur im Falle von Grundstücksgeschäften und einer Verfügung über das Gesamtvermögen vorgeschrieben.
In einer Patientenverfügung
besteht die Möglichkeit im
Voraus seinen Willen über ärztliche Behandlungen schriftlich
festzulegen.
Verliert der Patient seine Entscheidungsfähigkeit, ist mit Hilfe
der vorab verfassten Patientenverfügung sein tatsächlicher Wille ärztliche Maßnahmen zu veranlassen dennoch deutlich
erkennbar.
Auf diese Weise kann trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit
Einfluss auf die ärztliche Behandlung genommen werden.
Damit ist das Selbstbestimmungsrecht gewahrt.
Informationen/Kontakte:
Landkreis Neunkirchen
Betreuungsbehörde
Martin-Luther-Straße 2
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 906-2522 oder
(06824) 906-2523
[email protected]
Betreuungsverein Sozialdienst
Kath. Frauen und Männer
Hüttenbergstraße 42
66538 Neunkirchen
Tel. (06821)13940
[email protected]
Seniorenbüro der Kreisstadt
Neunkirchen
Rathaus
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 202-180
[email protected]
B E H I N D E R T E N FA H R D I E N S T
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Neunkirchen
Dr. Maximilian-Rech-Straße 3
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 911-11
[email protected]
10
Beförderungsunternehmen
haben mittlerweile so genannte
Rollstuhltaxis.
Auskünfte geben die Taxiunternehmen vor Ort.
ESSEN AUF RÄDERN
Es besteht Gelegenheit, zwischen
verschiedenen Anbietern und
Zubereitungsarten zu wählen:
Frisch zubereitet/
Warmanlieferung:
Arbeiterwohlfahrt
Tel. (06821) 924-0
E
Städtisches
Klinikum Neunkirchen
Brunnenstraße 20
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 182926
Hüttenkessel
Hüttenbergstraße 38
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 3093857
Gasthaus „Zum Ziehwald“
Zum Zimmermannsfels 4
66540 Neunkirchen
Tel. (06821) 53891
Tiefkühlkost:
Arbeiter-Samariter-Bund
Poststraße 7
66557 Illingen
Tel. (06825) 46290
[email protected]
Deutsches Rotes Kreuz
Dr.-Maximilian-Rech-Straße 3
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 91111
[email protected]
11
F
FINANZIELLE HILFEN
Pflegeversicherung
Leistungen der
Pflegeversicherung (s. Seite 32)
Wer ist versichert?
Zur sozialen Absicherung des
Risikos der Pflegebedürftigkeit
wird als neuer eigenständiger
Zweig der Sozialversicherung
eine soziale Pflegeversicherung
geschaffen.
In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der
gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Wer gegen
Krankheit bei einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, muss eine
private Pflegeversicherung
abschließen.
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind Personen,
die wegen einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die
gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen
im Ablauf des täglichen Lebens
auf Dauer, voraussichtlich für
mindestens sechs Monate, in
erheblichem oder höherem
Maße der Hilfe bedürfen.
Welche Pflegestufen gibt es?
Für die Gewährung von Leistungen sind „pflegebedürftige Personen“ einer der folgenden drei
Pflegestufen zuzuordnen:
1. Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei
der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für
wenigstens zwei Verrichtungen
aus einem oder mehreren
Bereichen mindestens einmal
täglich der Hilfe bedürfen und
zusätzlich mehrfach in der
Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
benötigen. Die Hilfe muss im
Tagesdurchschnitt mindestens
90 Minuten in Anspruch nehmen, davon müssen mehr als
45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
2. Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der
Körperpflege, der Ernährung
12
oder der Mobilität mindestens
dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe
bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei
der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Die Hilfe
muss im Tagesdurchschnitt
mindestens 3 Stunden in
Anspruch nehmen, davon
müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
3. Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die
bei der Körperpflege, der
Ernährung oder der Mobilität
täglich rund um die Uhr, auch
nachts, der Hilfe bedürfen und
zusätzlich mehrfach in der
Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
benötigen. Die Hilfe muss im
Tagesdurchschnitt mindestens
5 Stunden in Anspruch nehmen, davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe III (H) = Schwerstpflegebedürftige (Härtefall)
Die Pflegekassen können in
besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten
Pflegebedürftigen der Pflegestufe
III weitere Pflegeeinsätze monatlich gewähren, wenn „ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand
vorliegt, der das übliche Maß der
Pflegestufe III weit übersteigt,
beispielsweise wenn im Endstadium von Krebserkrankungen
regelmäßig mehrfach auch in der
Nacht Hilfe geleistet werden
muss“.
Pflegeleistungsergänzungen
Als Ergänzung zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung können Pflegebedürftige
mit erheblichem allgemeinen
Betreuungsbedarf (z. B. wegen
geistiger Behinderung oder
Demenz) „zusätzliche Betreuungsleistungen“ pro Kalenderjahr
in Anspruch nehmen. Die
Abrechnung mit der Pflegekasse
erfolgt im Wege der Kostenerstattung. Es besteht aber auch
die Möglichkeit, durch eine
Abtretungserklärung die direkte
Abrechnung z. B. mit einem
Pflegedienst zu vereinbaren.
Zusätzliche Betreuungsleistungen können z. B. sein:
- besondere, so genannte niedrig schwellige Betreuungsangebote von Pflegediensten
oder speziellen Betreuungsgruppen, z. B. Schulungen für
den Umgang mit Dementen,
sowie zusätzliche
- Tagespflege,
- Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege,
wenn der reguläre Anspruch auf
diese Leistungen bereits ausgeschöpft wurde.
Feststellen der Pflegebedürftigkeit
- Leistungen bei der Pflegekasse
beantragen,
- Pflegekasse überprüft die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und veranlasst eine
Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK),
- Medizinischer Dienst stellt bei
Hausbesuchen und auf der
Grundlage vorhandener und bei
den Hausärzten eingeholter
ärztlicher Gutachten die Pflegestufe fest.
Die Leistungsentscheidung trifft die
Pflegeversicherung unter maßgeblicher
Berücksichtigung des Gutachtens des
MDK.
Gegen die Entscheidung der Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt
werden.
Hilfe zur Pflege als Sozialhilfe
Soweit dem Hilfesuchenden und
seinem nicht getrennt lebenden
Ehegatten bzw. Lebensgefährten
die Aufbringung der Mittel aus
dem Einkommen und Vermögen
(= wirtschaftliche Voraussetzungen) nicht zuzumuten ist, haben
folgende kranke, pflegebedürftige Personen Anspruch auf
Hilfe zur Pflege:
- Nicht Versicherte
- Versicherte, die die Wartezeit
in der Pflegeversicherung nicht
erfüllt haben
- Pflegebedürftige mit einem
Pflegebedarf unterhalb der
Pflegestufe I
- Pflegebedürftige, deren notwendiger Pflegebedarf durch
die Leistungen der Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden können
- nur vorübergehend Pflegebedürftige (Personen, die voraussichtlich weniger als 6 Monate
pflegebedürftig sind
- Pflegebedürftige, die den
Krankheits- oder Behindertenbegriff der Pflegeversicherung
nicht erfüllen
- Deutsche im Ausland
F
Die Leistungen der Pflegeversicherung und die Leistungen der
Hilfe zur Pflege als Sozialhilfe
sind einander angeglichen. So ist
die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit auch der Entscheidung im Rahmen der Sozialhilfe
zu Grunde zu legen.
Eingliederungshilfe
als Sozialhilfe
Personenkreis
Anspruch auf Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderungen haben Personen, die nicht
nur vorübergehend (d.h. länger
als 6 Monate)
- körperlich wesentlich behindert
sind (z.B. erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit, Blinde, Hörbehinderte
und Taubstumme, Sprachbehinderte)
oder
- geistig wesentlich behindert
sind (wodurch die Eingliederung in die Gesellschaft erheblich beeinträchtigt wird)
oder
- seelisch wesentlich behindert
sind (z.B. körperlich nicht
begründbare Psychosen, seelische Störungen als Folge von
Krankheiten, Suchtkrankheiten,
Neurosen, Persönlichkeitsstörungen)
oder
- von einer Behinderung bedroht
sind (nach allgemeiner ärztlicher oder sonstiger fachlicher
Erkenntnis).
Die genannten Personenkreise
haben einen Rechtsanspruch auf
Eingliederungshilfe. Die Hilfe ist
eine Sozialleistung (Sozialhilfe).
Das Einkommen behinderter
Menschen darf deshalb eine Einkommensgrenze nicht überschreiten d. h., Betroffene müssen bedürftig sein. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.
In allen anderen Fällen (nur vorübergehende oder nicht wesentliche Behinderung) steht die Eingliederungshilfe im Ermessen
des zuständigen Sozialamts.
13
F
Aufgabe der Eingliederungshilfe
- Verhütung einer drohenden
Behinderung (Prävention)
- Beseitigung oder Milderung
einer vorhandenen Behinderung oder deren Folgen (Rehabilitation)
- Eingliederung der Menschen
mit Behinderung in die Gesellschaft (Integration)
Maßnahmen u.a.
- Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation
- Leistungen werden erbracht,
um Behinderungen abzuwenden, zu beseitigen, zu minderen, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder
- Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Die Leistungen umfassen ärztliche Behandlung, Früherkennung
und Frühförderung, Arznei- und
Verbandsmittel, Heilmittel, Hilfsmittel etc., sowie Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben.
Menschen mit Behinderungen
können von den verschiedenen
Rehabilitationsträgern anstelle
von Dienst- oder Sachleistungen
ein Budget, d.h. Geldleistungen
in Anspruch nehmen. Mit diesem
Budget haben sie die Möglichkeit
ihren individuellen Unterstützungsbedarf selbst einzukaufen
und zu organisieren. Sie können
somit eigenverantwortlich, selbstbestimmt entscheiden, welche
Hilfe für sie am besten ist.
Hilfe zur Beschäftigung in einer
Werkstatt für Menschen mit
Behinderungen
Voraussetzungen:
- für Menschen mit Behinderungen kommt wegen der Art und
Schwere der Behinderung keine
Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht.
Der Mensch mit Behinderung
erbringt nach Teilnahme im Berufsbildungsbereich wenigstens
ein Mindestmaß an wirtschaftlich
verwertbarer Arbeitsleistung und
es ist keine Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten.
Schule, Ausbildung und Arbeitsplatz
Zur Eingliederung zählen Hilfen
zu einer Schulbildung, zu einer
schulischen und beruflichen Ausbildung und zur Erlangung eines
Platzes im Arbeitsleben, worunter auch die Beschäftigung in
einer Werkstatt für Menschen mit
Behinderungen fallen kann.
14
Darunter sind z.B. die heil- oder
sozialpädagogische Betreuung in
einer Tagesstätte oder in einem
Heim einschließlich der notwenigen Fahrtkosten dorthin wie
auch die Kosten für Nachhilfeunterricht zu verstehen.
Eingliederungshilfe in einer vollstationären Einrichtung
Wird die Eingliederungshilfe in
einer vollstationären Einrichtung
erbracht, schließt diese Hilfe
auch Pflegeleistungen ein. Der
vorrangige Zweck der Behinderteneinrichtung ist auf die berufliche und soziale Eingliederung,
die schulische Ausbildung oder
Erziehung behinderter Menschen
gerichtet.
Ist die Betreuung und Pflege des
Menschen mit Behinderung in
der Behinderteneinrichtung nicht
mehr sichergestellt, kann - auf
Initiative des Trägers der Behinderteneinrichtung - ein Wechsel
in eine Pflegeeinrichtung mit
dem vorrangigen Zweck der
Pflege vorgenommen werden.
Dabei sind die Wünsche des
Menschen mit Behinderung zu
berücksichtigen.
Zuständig für die Eingliederungshilfe ist das
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Tel. (0681) 99780
[email protected]
Rente
Die Rente ist die wichtigste Form
der finanziellen Absicherung im
Alter und bei Vorliegen einer
Erwerbsminderung. Sie wird jedoch nicht automatisch, sondern
nur auf Antrag gewährt.
Anträge nehmen entgegen:
Kreisstadt Neunkirchen
Versicherungsamt im Bürgerbüro
des Rathauses
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen
Tel. (0681) 202272 oder
Tel. (0681) 202273
Rentenversicherungsträger
Deutsche Rentenversicherung
Saarland (früher LVA)
Auskunfts- und Beratungsstelle
Martin-Luther-Straße 2-4
66111 Saarbrücken
Tel. (0681) 3093-0
[email protected]
Versicherungsälteste
Deutsche Rentenversicherung
Saarland (früher LVA)
Helmut Düppre
Ruhstockstraße 29
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 26329
Deutsche Rentenversicherung
Bund (früher BFA)
Auskunfts- und Beratungsstelle
Martin-Luther-Straße 2-4
66111 Saarbrücken
Tel. (0681) 3093-0
Tel. (0681) 3093-600
[email protected]
Versicherungsälteste Deutsche
Rentenversicherung Bund
(früher BfA)
Martin Weber
Drosselweg 10
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 9316886
[email protected]
Versicherte der
Knappschaft-Bahn-See
Verwaltungsstelle Saarbrücken
St. Johanner Straße 46-48
66104 Saarbrücken
Tel. (0681) 4002-0
Wohngeld wird nur
auf Antrag bewilligt.
F
Anträge nimmt entgegen:
Landkreis Neunkirchen
Wohngeldstelle
Martin-Luther-Str. 2
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 906-2346 oder
Tel. (06824) 906-2534
[email protected]
Kriegsopfer
Die Kriegsopferfürsorge ist
zuständig für die Rehabilitation,
Fürsorge und Rentenversorgung
der Kriegsbeschädigten beider
Weltkriege, ihrer Familienmitglieder und Hinterbliebenen sowie
Opfer aus Einsätzen der Bundeswehr.
Zuständige Stelle:
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Tel. (0681) 9978-0
[email protected]
[email protected]
Name und Adresse des für Sie
zuständigen Knappschaftsältesten erfahren Sie in Saarbrücken.
Wohngeld/Lastenzuschuss
Auf Wohngeld als Mietzuschuss
(für Mieterinnen und Mieter) oder
als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und
Eigentümer) besteht ein Rechtsanspruch.
Vorraussetzung ist, dass einkommensschwache Bürgerinnen und
Bürger keine weiteren Transferleistungen (z.B. Grundsicherung für
Arbeitssuchende, ALG II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, SGB XII) beziehen.
Das Wohngeld ist abhängig von
der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der
monatlichen Miete bzw. Belastung
(bei Eigentümern) und vom anzurechnenden Einkommen des
Haushaltes.
Menschen mit Behinderungen
und Pflegebedürftige können allerdings bestimmte Freibeträge in
Anspruch nehmen.
Blindheitshilfe
Blinde Menschen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Saarland haben, erhalten
auf Antrag Blindheitshilfe unabhängig von der Höhe ihres Einkommens und Vermögens. Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz werden teilweise
angerechnet.
Als Blinde gelten Menschen
- deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 %
betragen
oder
- bei denen nicht nur vorübergehend Störungen des Sehvermögens von einem solchen
Schweregrad vorliegen, dass
sie den oben genannten Beeinträchtigungen der Sehschärfe
gleich zu setzen sind (z.B.
Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes)
Anträge nimmt entgegen:
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Tel. (0681) 9978024-74 oder
Tel. (0681) 9978024-75
[email protected]
15
H
H A U S H A LT S H I L F E
Wer in der eigenen Wohnung
oder im eigenen Haushalt versorgt werden möchte (fremdvermittelt!), wendet sich an:
Arbeitslosenselbsthilfe/Avanti
Rembrandstraße 17-19
66540 Neunkirchen
Tel. (06821) 95179011
[email protected]
Kath. Familienbildungsstätte
Marienstraße 5
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 904650
[email protected]
Mittendrin sozial gGmbH
Hohlstraße 36
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 983801
[email protected]
HAUSNOTRUF
Wie funktioniert
der Hausnotruf?
Notwendig ist zunächst ein
Zusatzgerät am Telefon. Zusätzlich liefert der Anbieter einen
„Funkfinger“, der entweder wie
eine Armbanduhr am Handgelenk oder um den Hals getragen
wird. Um im Notfall den Kontakt
zu einer Notrufzentrale herzustellen, genügt ein Druck auf den
Knopf des „Funkfingers“.
Die Zentrale ist rund um die Uhr
besetzt und organisiert im
Bedarfsfall kompetente Hilfe.
Anbieter von Hausnotrufgeräten:
Arbeiter-Samariter-Bund
Kurt-Schumacher-Straße 18
66130 Saarbrücken
Tel. (0681) 88004-0
[email protected]
Malteser Hilfsdienst
Klarenthaler Straße 23
66128 Saarbrücken
Tel. (0681) 97035-0
[email protected]
Arbeiterwohlfahrt
Am Stadtwald 29
66663 Merzig
Tel. (06861) 9374-0
[email protected]
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Neunkirchen
Dr. Maximilian-Rech-Straße 3
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 91111
[email protected]
VdK Sozialverband Saarland in
Kooperation mit Sonotel
Tel. (0681) 58459-0
Nur in Verbindung mit
einer Mitgliedschaft im VdK
[email protected]
Vitakt Hausnotruf GmbH
Hörstkamp 32
48431 Rheine
Tel. (05971) 934356
[email protected]
16
HEIMPFLEGE
Alten- und Pflegeheime
Einrichtungen (mit/ohne Kurzzeitpflege)
im Landkreis Neunkirchen.
Einrichtungen, die Kurzzeitpflege anbieten, sind mit * markiert.
Angebote in der
Kreisstadt Neunkirchen:
Diakonie Seniorenzentren
Saarland kreuznacher diakonie
Caroline-Fliedner-Haus
Thomas-Mann-Straße 12
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 9020
[email protected]
Karl-Ferdinand-Haus
Unterer Markt 2
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 9030
[email protected]
Alten- und Pflegeheim
St. Vincenz *
Hermannstraße 10
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 999790
[email protected]
Arbeiterwohlfahrt
Seniorenzentrum Furpach
Beim Wallratsroth 25
66539 Neunkirchen-Furpach
Tel. (06821) 9360
[email protected]
Alten- und Pflegeheim „Am Berg“*
Altstraße 3
66540 Neunkirchen-Münchwies
Tel. (06858) 313
[email protected]
Seniorenheim St. Josef *
Am Kloster 1
66571 Eppelborn
Tel. (06881) 96010
[email protected]
Haus Hubwald
(vormals) Psychiatrisches
Pflegeheim Eppelborn
Vor der Hub
66571 Eppelborn
Tel. (06806) 951320
[email protected]
ASB Seniorenzentrum Illingen *
Am Dimmelsbach 5
66557 Illingen
Tel. (06825) 942760
[email protected]
Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt Maria-Juchacz-Haus *
Maria-Juchacz-Ring 70
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 90040
[email protected]
Altenpflegeheim „Bliesaue“ *
Heerstraße 31
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 30280
[email protected]
Pflegeheim
„Häuser im Eichenwäldchen“ *
Fürther Straße 31
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 909-0
[email protected]
Annaheim Wiebelskirchen
Im Katzentümpel
66540 Neunkirchen
Tel. (06821) 904700
Ctt Alten- und Pflegeheim
St. Martin *
Klosterstraße 48
66578 Schiffweiler
Tel. (06821) 96492-0
[email protected]
[email protected]
Angebote im übrigen Landkreis:
Altenheim Haus Immaculata *
Pastor-Erhard-Bauer-Straße 4
66589 Merchweiler-Wemmetsweiler
Tel. (06825) 95971-0
[email protected]
Arbeiterwohlfahrt
Seniorenzentrum Elversberg *
Beethovenstraße 85
66583 Spiesen-Elversberg
Tel. (06821) 9240
[email protected]
Pflegeheim Spiesen,
Altes Rathaus *
Neunkircher Straße 92
66583 Spiesen-Elversberg
Tel. (06821) 972800
H
Ctt Alten- und Pflegeheim
St. Elisabeth
Brunnenstraße 10
66578 Schiffweiler-Heiligenwald
Tel. (06821) 96120
[email protected]
Haus Pestalozzi, Pflegestation *
Pestalozzistraße 25
66578 Schiffweiler-Heiligenwald
Tel. (06821) 964830
[email protected]
AWO Seniorenresidenz
„St. Barbara“ *
Poststraße 10
66589 Merchweiler
Tel. (06825) 4031-0
[email protected]
[email protected]
17
H
Stationäre Pflege
Stationäre Pflege ist eine dauerhafte Pflege und Betreuung einer
pflegebedürftigen Person in einer
Einrichtung der stationären Pflege (vollstationäre Pflege). Findet
die Pflege nur während des
Tages oder nachts statt, spricht
man von teilstationärer Pflege.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung
einer pflegebedürftigen Person in
einer vollstationären Einrichtung
(in Ausnahmefällen auch zu Hause) für einen Zeitraum von bis zu
vier Wochen im Kalenderjahr.
Es handelt sich dabei um eine
Leistung der Pflegeversicherung
oder des Trägers der Sozialhilfe.
Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte
Entlastung oder bereitet einen
pflegebedürftigen Menschen
nach einem Krankenhausaufenthalt auf die Rückkehr in den
eigenen Haushalt vor.
Leistungen der Pflegeversicherung s. Seite 32
Tagespflege
Was ist Tagespflege?
Tagespflege ist ein teilstationäres
Betreuungsangebot. Das bedeutet, dass alte, kranke oder pflegebedürftige Menschen tagsüber,
nicht nachts, in einer Einrichtung
gepflegt, versorgt und betreut
werden. Dies kann wahlweise – je
nach Bedarf – an einem, mehreren
oder allen Wochentagen geschehen. Voraussetzung für die Tagespflege ist, dass Betreuung und
Versorgung in der übrigen Zeit,
18
also abends, nachts und morgens
und gegebenenfalls am Wochenende zu Hause sichergestellt sind.
Wann ist Tagespflege sinnvoll?
Tagespflege ist sinnvoll, wenn die
häusliche Pflege (durch Angehörige oder ambulante Dienste) nicht
in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann,
- um eine dauerhafte Pflege und
Betreuung in einem Altenpflegeheim zu verhindern oder hinauszuschieben,
- zur Entlastung der Pflegeperson,
- für Personen, die mit psychischen Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen leben
müssen (z. B. Gehbehinderungen, Schlaganfall, Demenz),
- für Pflegebedürftige, die nicht
dauernd bettlägerig oder transportunfähig sind,
- bei kurzfristiger Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit,
- wenn nur für einige Stunden am
Tag eine ständige Beaufsichtigung nötig ist,
- um alltagspraktische Fähigkeiten
zu erhalten, wieder zu gewinnen
oder zu verbessern,
- um so lange wie möglich zu
Hause zu leben.
Welche Leistungen werden
geboten? (s. auch Seite 32)
In fast allen Tagespflegeeinrichtungen wird ein Fahrdienst angeboten. Die Tagespflegegäste
können damit morgens und
abends zur Tagespflege bzw.
zurück nach Hause gebracht
werden, sofern ein Transport
durch Angehörige o. ä. nicht
möglich ist.
Die Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Kaffee trinken) werden
in der Regel gemeinsam in
einem Gruppenraum eingenommen. Einige Einrichtungen bieten
zusätzlich ein Abendessen an.
Während des Tages wird sämtliche erforderliche Pflege und
Betreuung erbracht.
Zwischen den Mahlzeiten findet
ein breites Freizeitprogramm mit
verschiedensten Gruppen- und
Einzelveranstaltungen statt. Neben
therapeutischen Angeboten werden vielfältige Maßnahmen zum
Erhalt und zur Förderung der vorhandenen Fähigkeiten angeboten.
Hier nur einige Beispiele: Gymnastik, Sitztanz, Gedächtnistraining,
Vorbereitung des Mittagessens,
Leserunden, Singkreis, Spaziergänge, Spielenachmittag usw.
Pflegesatz der Einrichtung ab.
Über die Pflegevergütung der
Pflegekassen können diese Kosten teilweise finanziert werden.
Pflegekosten, die den maximalen
Leistungsbetrag der Pflegekassen
überschreiten, sind grundsätzlich
vom Pflegebedürftigen selbst zu
zahlen. In vielen Fällen besteht
jedoch ein Anspruch auf aufstockende Leistungen der Sozialhilfe.
Für Ruhe und Erholung nach
dem Mittagessen stehen Ruheräume mit Sitz- und Schlafgelegenheiten zur Verfügung.
[email protected]
Welche Kosten entstehen?
Der Tagespflegesatz besteht aus
Pflegekosten, Unterkunfts- und
Verpflegungskosten und ggf.
Fahrtkosten und/oder Investitionskosten.
Pflegekosten:
Die Pflegekosten hängen vom
Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) der Person und dem
H
Einrichtungen, die Tagespflege
anbieten:
Alten- und Pflegeheim St. Vincenz
Hermannstraße 10
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 999790
Haus Pestalozzi
Pestalozzistraße 25
66578 Schiffweiler-Heiligenwald
Tel. (06821) 964830
ab Ende 2010/ Anfang 2011 in
der Goethestraße 12-14
66538 Neunkirchen
[email protected]
Alten- und Pflegeheim St. Martin
Klosterstraße 48
66578 Schiffweiler
Tel. (06821) 96492-0
[email protected]
HOSPIZ
Schwerpunkt der Hospizarbeit
ist die Begleitung Schwerkranker, Sterbender und ihrer Angehörigen im häuslichen Umfeld,
aber auch in Pflegeheimen und
Krankenhäusern.
Stationäre Einrichtungen
Paul Marien Hospiz
Großherzog-Friedrich-Straße 44
66111 Saarbrücken
Tel. (0681) 3886600
[email protected]
Ambulante Angebote
Ambulantes Hospiz
St. Josef Neunkirchen
Langenstrichstraße 44
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 104-300
[email protected]
Ambulanter
Kinderhospizdienst Saar
Langenstrichstraße 44
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 104-300
[email protected]
Christliche Hospizhilfe
Im Landkreis St. Wendel e.V.
Bahnhofstraße 8
66606 St. Wendel
Tel. (06851) 869701
Hospiz Emmaus gGmbH
Am Hirschberg 1
66606 St. Wendel
Tel. (06851) 80009-0
[email protected]
Palliativstation
des Marienkrankenhauses
Am Hirschberg
66606 St. Wendel
Tel. (06851) 5901
[email protected]
Palliativstation des St. Michael
Krankenhauses
Kühlweinstraße 103
66333 Völklingen
Tel. (06898) 17-2280
palliativstation@
voe.marienhaus-gmbh.de
[email protected]
19
K
KINDER MIT BEHINDERUNGEN
Diagnostik/Frühförderung
Allgemeines
Diagnostik und Interdisziplinäre
Frühförderung unterstützen und
begleiten die Integration von
behinderten Kindern, von Behinderung bedrohten und entwicklungsverzögerten Kindern von
ihrer Geburt bis zum Einschulungsalter. Kinder und ihre Eltern
sollten so früh wie möglich die
besten Hilfen erhalten. Je früher
behinderte und von Behinderung
bedrohte Kinder behandelt werden, um so größer sind die
Chancen, die Folgen der Behinderung zu verhindern, zu mildern
oder zu beheben. Ein Team aus
Experten begutachtet das Kind
und stellt fest, welche therapeutischen Maßnahmen im Einzelfall
notwendig sind.
Kostenträger ist das:
Landesamt für Soziales,
Gesundheit und
Verbraucherschutz
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Tel. (0681) 9978-0
[email protected]
Einrichtungen:
Sozialpädiatrisches Zentrum
Kinderklinik Kohlhof
Klinikweg 1-5
66539 Neunkirchen
Tel. (06821) 3632200
[email protected]
20
Das Sozialpädiatrische Zentrum
hilft Kindern und ihren Eltern bei
Entwicklungsstörungen, Behinderungen, sozialen Kontaktproblemen, Ängsten, Erziehungsproblemen, Verhaltensstörungen,
Anfallsleiden, psychosomatischen
Störungen, Schulschwierigkeiten
sowie Teilleistunsstörungen.
Lebenshilfe
Kinderhilfe im Kreis Neunkirchen
Goethestraße 1
66557 Illingen
Tel. (06825) 93140
[email protected]
Lebenshilfe
Außenstelle Neunkirchen
Schloßstraße 35
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 9829-0
[email protected]
Staatliche Förderschule
für Blinde und Sehbehinderte
Louis-Braille-Schule
Dillinger Straße 69
66822 Lebach
Tel. (06881) 928-321
[email protected]
Caritas-Kinik St. Theresia
Saarbrücken
Rheinstraße 2
66113 Saarbrücken
Tel. (0681) 406-0
[email protected]
bietet landesweit eine spezielle
Frühförderstelle für hörgeschädigte Kinder bis zum dritten
Lebensjahr an.
Private Förderschule
Erziehungshilfe Pallottischule
Institut für Psychomotorik
Hardenbergstraße 2
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 8602-0
[email protected]
Das Pallotti Haus hilft Kindern
mit Bewegungs- und Wahrnehmungsauffälligkeiten und Problemen im Sozialverhalten
(gehemmte, aggressive, hyperaktive Kinder). Angeboten wird:
psychomotorische Entwicklungsförderung, Einzel- und Gruppentherapie, Eltern- Familienberatung, Fortbildung für Angehörige
sozialer Fachberufe.
Schulen für behinderte Kinder
in Neunkirchen und Umgebung
Ob die Kinder Regelschulen oder
Förderschulen besuchen, richtet
sich nach Art und Schwere der
Behinderung. Voraussetzung für
die Integration in Regelschulen
ist ein entsprechender Antrag
der Eltern bei der zuständigen
Grundschule. Welche Schulform
letztendlich die geeignete ist,
wird nach Prüfung der individuellen Stärken und Schwächen des
Kindes und seines persönlichen
Hilfebedarfs im Interesse des
Kindes entschieden.
Schulen für
sinnesbehinderte Kinder:
K
Staatliche Schule für
Blinde und Sehbehinderte
Dillinger Straße 69
66822 Lebach
Tel. (06881) 928311
[email protected]
Förderschule Sprache
Sulzbach-Neuweiler
Weierwiesschule
Brennender-Berg-Straße
66280 Sulzbach
Tel. (06897) 3512
schule-fuer-sprachbehinderte@
sprachheilschule-saarland.de
Staatliche Förderschule für
Gehörlose und Schwerhörige
Ruth-Schaumann-Schule
Dillinger Straße 69
66822 Lebach
Tel. (06881) 928310
[email protected]
Staatliche Förderschule
körperliche und motorische
Entwicklung
Homburg Schule am Webersberg
Universitätskliniken 84
66424 Homburg
Tel. (06841) 1627400
schuleamwebersberg@
uniklinikum-saarland.de
21
K
Schulen für Erziehungshilfen:
Private Förderschule für
Erziehungshilfe Pallottischule
Hardenbergstraße 2
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 8602-0
[email protected]
Förderschule Lernen
mit Sonderpädagogischem
Förderzentrum
Schule am Ziehwald
Jägermeisterpfad 1
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 29060
[email protected]
Förderschule geistige
Entwicklung Biedersbergschule
Jägermeisterpfad 1
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 29050
oder in Sonder-Kindertageseinrichtungen möglich. Informationen erhalten Sie bei der:
Lebenshilfe- Arbeitsstelle für
Integrationspädagogik (Afi)
Schloßstraße 37
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 98290
[email protected]
Die Afi unterstützt und begleitet
die Integration behinderter Kinder in Regelkindertageseinrichtungen. Sie berät den aufnehmenden Kindergarten, ermittelt
den individuellen Beratungs- und
Förderbedarf und koordiniert die
heilpädagogisch-therapeutische
Förderung der Kinder (Beratung
von Eltern und Familien eingeschlossen).
[email protected]
Einrichtungen:
Private Förderschule geistige
Entwicklung Eppelborn-Dirmingen
Rothenbergschule
Am Rothenberg 2
66571 Eppelborn-Dirmingen
(06827) 415
Private Förderschule geistige
Entwicklung Eric-Carle-Schule
Private Schule für Geistigbehinderte
Lebenshilfe-Zentrum Mainzweiler
Am Bühl 8
66564 Ottweiler-Mainzweiler
Tel. (06824) 91107
[email protected]
[email protected]
Förderschule Lernen
Illingen-Uchtelfangen
Kerpenschule
Neue Schule 1
66557 Illingen
Tel. (06825) 3344
[email protected]
Staatliche Förderschule
für Blinde und Sehbehinderte
Loui-Braille-Schule
Dillinger-Straße 69
66822 Lebach
Tel. (06881) 928-321
[email protected]
Private Förderschule geistige
Entwicklung Eric-Carle-Schule
Am Bühl 8
66564 Ottweiler-Mainzweiler
Tel. (06824) 91107
[email protected]
Staatliche Förderschule
Gehörlose und Schwerhörige
Ruth-Schaumann-Schule
Dillinger Straße 69
66822 Lebach
Tel. (06881) 928310
[email protected]
Kindergärten/Kindertageseinrichtungen/Schulkindergärten
Für behinderte Kinder ist sowohl
eine Förderung und Betreuung in
Regelkindergärten mit Einzelintegration, in Kindertageseinrichtungen mit integrativen Gruppen
S
22
Förderschule Sprache
Sulzbach-Neuweiler
Weierwiesschule
Brennender-Berg-Straße
66280 Sulzbach-Neuweiler
Tel. (06897) 3512
schule-fuer-sprachbehinderte@
sprachheilschule-saarland.de
SELBSTHILFEGRUPPEN
Selbsthilfegruppen dienen im
Wesentlichen dem Informationund Erfahrungsaustausch von
Betroffenen und Angehörigen,
der praktischen Lebenshilfe
sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und
Motivation. Darüber hinaus ver-
treten Selbsthilfegruppen in unterschiedlicher Weise die Belange
ihrer Mitglieder nach außen. Das
kann von Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit über die Unterstützung von Forschungsprojekten
bis hin zur politischen Interessenvertretung reichen.
Einrichtungen:
Kontakt- und Informationsstelle
für Selbsthilfe im Saarland (KISS)
Futterstraße 27
66111 Saarbrücken
Tel. (0681) 960213-0
Dolmetscherzentrale für hörbehinderte Menschen im Saarland
Vermittlung von Gebärdensprachedolmetschern
Großherzog-Friedrich-Straße 11
66111 Saarbrücken
Tel. (0681) 9884040
[email protected]
[email protected]
Landesvereinigung Selbsthilfe
e.V. Spitzenverband der chronisch kranken und behinderten
Menschen im Saarland
Futterstraße 27
66111 Saarbrücken
Tel. (0681) 9102423
Selbsthilfegruppe für Angehörige
von Alzheimer- und Demenzkranken Saarland Klinik kreuznacher
Diakonie, Fliedner Neunkirchen
Theodor-Fliedner-Str. 12
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 202-180
Treffen erster Montag im Monat
15.30 Uhr - 17.00 Uhr
[email protected]
DSB Deutscher Schwerhörigenbund Ortsverein Neunkirchen e.V.
Dr. med. Harald Seidler
Stummstraße 1
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 22020
[email protected]
S
Freunde körperbehinderter
Menschen e. V.
c/o Joachim Bauer
Spielmannstraße 10
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 88236
Fax. (06821) 864834
[email protected]
S O Z I A L S TAT I O N E N ( A M B U L A N T E P F L E G E D I E N S T E )
Sozialstationen bieten betreuungsbedürftigen Menschen
Alten- und Krankenpflege (auch
hauswirtschaftliche Dienste) in
der eigenen Wohnung gegen
Entgelt an.
Einrichtungen:
In der gewohnten Umgebung ist
eine individuelle Pflege und Versorgung die sinnvolle Ergänzung
nach und neben ärztlichen Leistungen.
Pflegedienst Rainer Marquardt
Tel. (06821) 70929
Städtisches Klinikum Neunkirchen
gGmbH Ambulante Pflege
Tel. (06821) 182926
[email protected]
[email protected]
Humanitas GmbH
Tel. (06821) 14512
[email protected]
23
S
Kirchliche Sozialstation
Neunkirchen/Spiesen-Elversberg e.V.
Tel. (06821) 920100
[email protected]
Pflegeambulanz Margit Lieblang
Tel. (06821) 17070
[email protected]
Häusliche Krankenpflege
Ralf Fries
Tel. (06858) 60284
[email protected]
Ökumenische Sozialstation
Bexbach e.V.
Tel. (06826) 3091
(nur in Ludwigsthal)
[email protected]
Was die Kosten anbelangt, können sich die Betroffenen bei
Pflegeleistungen an die Pflegeversicherung, bei medizinischer/
häuslicher Versorgung an die
Krankenkassen wenden.
In finanziellen Notlagen empfiehlt
sich ein Antrag beim Kreissozialamt
AWO Arbeiterwohlfahrt
Sozialstation Nord Saar
Tel. (06851) 935316 oder
Tel. (06821) 4017077
Landkreis Neunkirchen
Kreissozialamt
Martin-Luther-Straße 2
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 906-0
[email protected]
Ambulanter Pflegedienst
Manuela Kirsch
Tel. (06821) 7496902
[email protected]
[email protected]
T
T E S TA M E N T
Ist im Todesfall kein Testament
vorhanden, gilt die gesetzliche
Erbfolge.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, in einem Testament eine
24
andere Erbfolge festzulegen.
Notwendige Hilfen beim Abfassen einer letztwilligen Verfügung
bieten Fachanwälte und Notare
(gegen Gebühr).
Das Testament kann auch ohne
fachliche Hilfe selbst niedergeschrieben werden. Eine solche
Verfügung ist aber nur gültig,
wenn sie vollständig eigenhändig geschrieben und mit Vorund Zuname unterschrieben
wurde.
Das Testament kann jederzeit
abgeändert werden. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen
deutlich zu machen, welche
Anordnung letztendlich gültig
sein soll (im Zweifelsfalle die
Verfügung mit dem jüngsten
Datum). Nachträgliche Anmerkungen zum Testament müssen
ebenfalls eigenhändig geschrieben, unterschrieben und mit
Datum versehen sein.
Eine Verpflichtung, Verwandte
als Erben einzusetzen, besteht
nicht. Der so genannte Pflichtteil (ist die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs) kann jedoch
Kindern grundsätzlich nicht verwehrt werden. Wer sicher sein
will, dass das von ihm selbst
verfasste Testament im Erbfall
gefunden und berücksichtigt
wird, kann die Verfügung über
einen Notar beim Amtsgericht
hinterlegen.
Behindertentestament
Unter einem Behindertentestament versteht man in der juristischen Fachliteratur eine letztwillige Verfügung, die insbesondere von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält. Das Ziel dieser Verfügung besteht darin,
dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche
Unterstützung zu erhalten,
ohne dass das ererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden
muss. Der juristische Weg hierzu liegt in der Anordnung einer
Nacherbschaft bei gleichzeitiger
Testamentvollstreckung.
T
Ein Behindertentestament sollte
nur mit sachkundiger Beratung
durch einen Notar oder durch
einen auf Behindertenrecht
oder Erbrecht spezialisierten
Rechtsanwalt (z.B. einem Fachanwalt für Erbrecht/Fachanwalt
für Sozialrecht) abgefasst werden.
25
V
VERGÜNSTIGUNGEN UND LEISTUNGEN
FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Wer ist behindert?
Menschen sind behindert, wenn
ihre körperlichen Funktionen,
geistigen Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als 6
Monate von dem für das
Lebensalter typischen Zustand
abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
beeinträchtigt ist.
Wer ist schwerbehindert?
Menschen sind schwerbehindert,
„wenn bei ihnen ein Grad der
Behinderung von wenigstens
50% vorliegt [...]“.
Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis
ist ein amtlicher Nachweis für die
Inanspruchnahme von besonderen Leistungen.
26
Durch den Schwerbehindertenausweis können der Grad der
Behinderung (mindestens 50%)
und die gesundheitlichen Merkzeichen (G = Gehbehinderung/
das Merkzeichen hat u.a. Bedeutung für die unentgeltliche
Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer,
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung/Bedeutung für Parkerleichterung und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer,
B = Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
„unentgeltliche Beförderung einer
notwendigen Begleitperson“,
V
RF = Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung etc.) nachgewiesen werden.
Zuständig für die Feststellung
des Grades einer Schwerbehinderung und Ausstellung eines
Schwerbehindertenausweises ist
im Saarland:
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Tel. (0681) 9978-0
[email protected]
Antragsvordrucke und Hilfe bei
der Antragstellung gibt es im:
Neunkircher Rathaus
Amt für Soziale Dienste,
Kinder, Jugend und Senioren
Zimmer 419 b
Tel. (06821) 202-426
Befreiung von den Rundfunkund Fernsehgebühren
Die Entscheidung über die
Befreiung von den Rundfunkund Fernsehgebühren trifft die
hierfür zuständige Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
GEZ, Gebühreneinzugszentrale
50656 Köln
Service-Tel.: 018/599950100
(6,5 Cent/Min) und
Tel. (0221) 50610
27
V
Der Schwerbehindertenausweis
mit dem Merkzeichen RF-Rundfunkgebührenbefreiung ist
Voraussetzung für die Befreiung
von den Rundfunkgebühren.
Empfänger von Hilfe zum
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung und Empfänger von
Arbeitslosengeld II können ebenfalls Anträge stellen. Weitere
Befreiungskriterien können dem
Antragsformular entnommen
werden.
Antragsvordrucke gibt es im
Rathaus
Amt für Soziale Dienste, Kinder,
Jugend und Senioren
Zimmer 419b
Tel. (06821) 202-426
Ermäßigung der Telefongebühren
Wer von den Rundfunkgebühren
befreit ist, kann bei der Telekom
eine Ermäßigung der Telefongrundgebühren beantragen.
Antragsformulare sind im
T-Punkt erhältlich.
Deutsche Telekom T-Shop
Stummplatz 2
66538 Neunkirchen
Tel. 08003301000
Vergünstigungen bei Fahrten im
öffentlichen Personennahverkehr
Schwerbehinderte, die infolge
ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt,
hilflos, blind oder gehörlos sind,
haben Anspruch auf Vergünstigungen bei der Beförderung im
öffentlichen Nahverkehr und/
oder die Möglichkeit einer KFZSteuerermäßigung
„Freifahrt“ Nachteilsausgleich
im Personennahverkehr
Zuständige Stelle:
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Tel. (0681) 99780
Antragsformulare gibt es im
Neunkircher Rathaus
Amt für Soziale Dienste,
Kinder, Jugend und Senioren
Zimmer 419b
Tel. (06821) 202-426
28
Für wen?
G = gehbehindert und Gehörlose
Mit Bahn und Bus:
Wertmarke 60 e für 1 Jahr
Wertmarke 30 e für 1⁄2 Jahr
oder 50% KFZ-Steuerermäßigung
aG = außergewöhnlich
Gehbehindert
Mit Bahn und Bus:
Wertmarke 60 e für 1 Jahr
Wertmarke 30 e für 1⁄2 Jahr
und 100% KFZ-Steuerermäßigung
H = hilflos und/oder
BI = Blind
Mit Bahn und Bus:
Wertmarke kostenlos
und 100% KFZ-Steuerermäßigung
Kriegsbeschädigte u. andere
Versorgungsberechtigte
Mit Bahn und Bus:
Wertmarke kostenlos
und 100% KFZ-Steuerermäßigung
B = Begleitperson
Mit Bahn und Bus:
Begleitperson kann ohne
Kilometerbegrenzung frei fahren,
auch wenn der Mensch mit
Behinderung zahlen muss
Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer
Die Kfz-Steuer wird auf Antrag
um 50% für Schwerbehinderte
ermäßigt, die einen Ausweis mit
orangefarbenem Flächenaufdruck
und dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) vorweisen können.
Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG, H, BL und Kriegsbeschädigte können zu 100% von
der Kfz-Steuer befreit werden.
Nach Aushändigung der
Bescheinigung durch das Landesamt für Soziales, Gesundheit
und Verbraucherschutz, können
Neunkircher Bürgerinnen und
Bürger den Antrag stellen beim:
Finanzamt Neunkirchen
Uhlandstraße
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 109-0
Sonstige Steuervergünstigungen
Steuervergünstigungen kommen
allen Schwerbehinderten zu
Gute. Die Höhe der Vergünstigungen ist abhängig von dem
Grad der Behinderung. Auskünfte über finanzielle Erleichterungen geben das zuständige
Finanzamt und jeder Steuerberater.
Schwerbehinderte Menschen
und ihre Pflege- und Betreuungspersonen können aufgrund
ihrer Mehraufwendungen bei der
Einkommenssteuer-Erklärung
außergewöhnliche Belastungen
geltend machen.
Finanzamt Neunkirchen
Uhlandstraße
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 109-0
Parkerleichterungen und
Parkplatzreservierungen
Parkausweis
Auf Behindertenparkplätzen dürfen nur Schwerbehinderte mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und Blinde
(BL) parken. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde stellt bei Vorlage des Behindertenausweises
einen blauen Parkausweis aus,
der gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. (Zu beachten ist, dass
es nicht ausreicht, den Behindertenausweis ins Auto zu legen.)
Zuständig für die Ausstellung
des Parkausweises für Neunkircher Bürgerinnen und Bürger:
Landkreis Neunkirchen
Straßenverkehrsbehörde
Saarbrücker Straße 1
66538 Neunkirchen
Tel. (06824) 9067011
Wenn in zumutbarer Entfernung
keine andere Parkmöglichkeit
besteht, ist der Mensch mit
Behinderung selbst oder der ihn
befördernde Kraftfahrzeugführer
berechtigt, auch auf folgenden
Plätzen zu parken (Auszug aus
dem „Ratgeber für Menschen
mit Behinderungen“ des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales):
V
- im eingeschränkten Halteverbot
bis zu drei Stunden
(die Ankunftszeit muss auf einer
Parkscheibe eingestellt werden),
- im Zonenhalteverbot über die
zugelassene Zeit,
- an Stellen über die zugelassene
Zeit hinaus, die mit dem Verkehrszeichen „Parkplatz/Parken
auf Gehwegen“ ausgeschildert
sind,
- an Stellen über die zugelassene
Zeit hinaus, die als Parkplatz
ausgeschildert sind und für die
durch ein Zusatzschild eine
begrenzte Parkzeit angeordnet
ist,
- in Fußgängerzonen, in denen
das Be- und Entladen für
bestimmte Zeiten freigegeben
ist, während der Ladezeit,
- in entsprechend gekennzeichneten verkehrsberuhigten
Bereichen außerhalb der
gekennzeichneten Flächen,
ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und
zeitgleich unbegrenzt,
- auf Parkplätzen für Anwohner
bis zu drei Stunden.
Parkplatzreservierung
Unter gewissen Voraussetzungen können für Inhaber von
Behindertenparkausweisen Parkplätze vor der Wohnung oder
dem Arbeitsplatz reserviert werden, wenn kein privater Stellplatz
vorhanden ist.
Personenkreis: Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinde.
Zuständig für Landstraßen
ist der
Landkreis Neunkirchen
Straßenverkehrsbehörde
Saarbrücker Straße 1
66538 Neunkirchen
Tel. (06824) 9067011
Zuständig für Gemeindestraßen
ist die
Kreisstadt Neunkirchen
Ordnungsamt
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen
Zimmer 208
Tel. (06821) 202-208
29
WOHNEN
W
Wohnen in den eigenen
vier Wänden
Wohnen in den eigenen vier Wänden ist für Menschen mit Behinderung genauso möglich wie für
nicht behinderte Menschen. Es ist
ein selbstverständliches Bedürfnis
und ein Recht eines jeden Menschen, eine eigene Wohnung zu
haben. Viele Menschen mit
Behinderung sind nur in einigen
Bereichen des täglichen Lebens
und zu bestimmten Zeiten auf Hilfe zum Wohnen angewiesen.
Ansonsten wollen sie unabhängig
und selbständig leben – eben in
einer normalen Wohnung wie
andere Menschen auch.
In Sachen Wohnen können sich
Menschen mit einer geistigen
oder schweren körperlichen
Behinderung im Rahmen der
gesetzlichen Eingliederungshilfe
informieren beim:
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Tel. (0681) 9978-2415 oder-2448
[email protected]
Bei allen grundsätzlichen Fragen
zum Wohnen mit ambulanter
Unterstützung oder zu den Fachdiensten Selbstbestimmtes Wohnen wenden Sie sich bitte an das:
Ministerium für Arbeit, Familie,
Prävention, Soziales und Sport
Referat E 2
Dienstgebäude Talstraße 43-51
66119 Saarbücken
Tel. (0681) 501-3442
oder -43138 oder -3322
WZB-Werkstattzentrum für
behinderte Menschen
der Lebenshilfe gGmbH
Spiesen-Elversberg
Am Beckerwald 31
66583 Spiesen-Elversberg
Tel. (06821) 793229
[email protected]
Lebenshilfewerk im
Kreis Neunkirchen gGmbH
Schloßstraße 35
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 9829-0
[email protected]
Ambulante Hilfen für Menschen,
die allein oder bei Angehörigen
zu Hause wohnen
Familienentlastender Dienst
der Lebenshilfe
Weierswies 11a
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 981119
[email protected]
Für Familien, die ihre behinderten Angehörigen zu Hause
betreuen, bietet der familienentlastende Dienst stunden- oder
tageweise Entlastung bei der
Betreuung sowie Beratung und
Unterstützung.
Ambulant betreutes
Wohnen für psychisch
kranke Menschen
Caritasverband
Schaumberg-Blies e.V.
Hüttenbergstraße 42
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 92090
[email protected]
[email protected]
Fachdienste Selbstbestimmtes
Wohnen (FSW)
Deutsche Multiple Sklerose
Gesellschaft Landesverband
Saarland e.V. Saarbücken
Lessingstraße 7
66121 Saarbrücken
Tel. (0681) 379100
[email protected]
Gemeinnützige Gesellschaft für
Paritätische Sozialarbeit GmbH
(GPS)
Dirminger Straße 14
66571 Eppelborn
Tel. (06881)8960609
[email protected]
30
Die Offerte richtet sich an psychisch kranke Menschen, die
allein oder mit Partner/Familie in
einer eigenen Wohnung leben
und auf Unterstützung angewiesen sind.
Gastfamilien für psychisch
kranke Menschen
Caritasverband
Schaumberg-Blies e.V.
Hüttenbergstraße 42
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 92090
[email protected]
Ziel ist es, psychisch kranke oder
von psychischer Krankheit bedrohte Menschen in eine Gastfamilie zu integrieren.
W
Wohnheime für erwachsene
Menschen mit Behinderungen
in Neunkirchen und Umgebung
Reha Wohnanlage
Am Hüttenpark
Sinnerthalerweg 1a
66538 Neunkirchen
Tel. (0681) 93621600
[email protected]
Reha Wohnanlage im Sinnerthal
Sinnerthalerweg 9
66538 Neunkirchen
Tel. (0681) 93621600
[email protected]
WZB Werkstatt für Behinderte
der Lebenshilfe gGmbH
Am Beckerwald 31
66583 Spiesen-Elversberg
Tel. (06821) 7930
[email protected]
Außenwohngruppen Fragen Sie im WZB nach
Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung
Weierswies 11a
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 98110
[email protected]
Außenwohngruppen - Fragen
Sie bei der Lebenshilfe nach
ASB - Arbeiter-Samariter-Bund
Heimbetriebsgesellschaft
Bachstraße 1
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 922133
[email protected]
Außenwohngruppen Fragen Sie beim ASB nach
Internate
Internat der Schule am Weberberg der staatlichen Förderschule für körperliche und motorische
Entwicklung
Universitätskliniken 84
66424 Homburg
Tel. (06841) 1627400
schuleamwebersberg@
uniklinikum-saarland.de
Internat der staatlichen Schule
für Blinde, Sehbehinderte,
Gehörlose und Schwerhörige
Dillinger Straße 69
66822 Lebach
Tel. (06881) 928333
[email protected]
Wohnungsanpassung/Wohnraumberatung für Menschen
mit körperlicher Behinderung
Individuelle Wohnungsanpassungs- und Wohnraumberatung
finden Betroffene beim:
Landkreis Neunkirchen
Leitstelle „Älter werden“
Martin-Luther-Straße 2
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 906-2222,
906-2210 und 906-2306
[email protected]
Beim Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen kann es
Zuschüsse der Pflegeversicherung, der Krankenkasse, der
Berufsgenossenschaft und der
Sozialhilfe für Umbaumaßnahmen geben.
Wohnheime für behinderte
Kinder und Jugendliche
Pallotti Haus
Hardenbergstraße 2
66538 Neunkirchen
Tel. (06821) 860247
[email protected]
Pflegeheim „Häuser im Eichenwäldchen“ (früher: „Seid getrost“)
Haus für Kinder und Jugendliche
Fürther Straße 31
66564 Ottweiler
Tel. (06824) 9090
Lebenshilfe Hirzbachhof
Hirzbachstraße 26
66557 Illingen-Hirzweiler
Tel. (06825) 495310
Sonderprogramm „Wohnen im
Alter“ des Landes
Ministerium für Arbeit, Familie,
Prävention, Soziales und Sport
Sonderprogramm Wohnen
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Tel. (0681) 501-3120
[email protected]
Eigenständig Leben durch altersund behindertengerechte Wohnraumanpassung für Menschen
ab 60 Jahre. Finanzielle Förderung von baulichen Maßnahmen.
31
LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG IM ÜBERBLICK
Leistungsart
Zeitraum
Häusliche Pflege
Pflegesachleistung bis zu... E im Monat
ab 01.01.2010
ab 01.01.2012
Pflegegeld E monatl.
ab 01.01.2010
ab 01.01.2012
Pflegevertretung
durch
durch
durch
durch
nahe Angehörige
sonstige Personen
nahe Angehörige
sonstige Personen
Kurzzeitpflege
Pflegeaufwendungen für bis zu vier
Wochen im Kalenderjahr bis zu ...E
ab 01.01.2010
ab 01.01.2012
Pflegeaufwendungen bis zu ...E im Jahr
ab 01.01.2010
ab 01.01.2012
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Pflegeaufwendungen bis zu ...E im Monat
ab 01.01.2010
ab 01.01.2012
Ergänzende Leistungen für
Pflegebedürftige mit erheblichem
allgemeinen Betreuungsbedarf
Leistungsbetrag bis zu ...E im Jahr
Vollstationäre Pflege
Pflegeaufwendungen bis zu ...E im Monat
ab 01.01.2010
ab 01.01.2012
Pflege in vollstationären
Einrichtungen der Hilfe für
behinderte Menschen
Pflegeaufwendungen in Höhe von
Hilfsmittel, die zum Verbrauch
bestimmt sind
Aufwendungen bis zu ...E im Monat
Technische Hilfsmittel
Aufwendungen in Höhe von
Maßnahmen zur Verbesserung
des Wohnumfeldes
Aufwendungen in Höhe von bis zu ...E
Zahlung von Rentenversicherungs- Je nach Umfang der Pflegetätigkeit bis
beiträgen für Pflegepersonen
zu ...E im Monat (Beitrittsgebiet)
Zahlung von Beiträgen zur
Arbeitslosenversicherun für
Pflegepersonen bei Pflegezeit
ab 01.07.2008 ...E im Monat
(Beitrittsgebiet)
Zuschüsse zur Kranken- und
Pflegeversicherung für
Pflegepersonen bei Pflegezeit
ab 01.07.2008 ...E im Monat
1
2
32
Auf Nachweis werden den nahen Angehörigen notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten usw.)
bis zu einem Gesamtbetrag von 1.432 E erstattet.
Neben dem Anspruch auf Tagespflege bleibt ein hälftiger Anspruch auf die jeweilige ambulante Pflegesachleistung oder das Pflegegeld erhalten.
( S TA N D : 1 . J U L I 2 0 0 8 )
Pflegestufe I
Erheblich
Pflegebedürftige
Pflegestufe II
Schwerpflegebedürftige
440,450,-
1.040,1.100,-
1.510,1.550,-
225,235,-
430,440,-
685,700,-
225,1.510,235,1.550,-
430,1.510,440,1.550,-
685,1.510,700,1.550,-
1.510,1.550,-
1.510,1.550,-
1.510,1.550,-
440,450,-
1.040,1.100,-
1.510,1.550,-
2.400,-
2.400,-
2.400,-
1.023,1.023,-
1.279,1.279,-
1.510,1.550,-
Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftige
(in Härtefällen)
(1.918,-)
(1.918,-)
(1.825,-)
(1.918,-)
10 % des Heimentgelts, höchstens 256,- im Monat
31,100 % der Kosten, unter Berücksichtigung von höchstens
25,- E Eigenbeteiligung je Hilfsmittel
2.557,- je Maßnahme, unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbeteiligung
131,87 4
(111,44)
263,74 4
(222,88)
401,18 4
(339,89)
7,06
(5,98)
durchschnittlich ca. 140,-
3
Abhängig von der persönlichen Pflegesituation auf der Grundlage der dauerhaften und regelmäßigen Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen nach § 45a Abs.2 Satz 1 Nr.1 bis 9 SGB XI werden künftig bis zu 1.200 E
(Grundbetrag) bzw. bis zu 2.400 E (erhöhter Beitrag) gewährt.
4
Bei wenigstens 14 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche, wenn die Pflegeperson keiner Beschäftigung von über
30 Stunden nachgeht und sie noch keine Vollrente wegen Alters bezieht.
33
STICHWORTVERZEICHNIS
A
L
Agentur für Arbeit 6
Landesamt für Soziales,
Gesundheit und Verbraucherschutz 6
Ambulante Hilfen für
Menschen, die allein oder
bei Angehörigen zu Hause
wohnen 30
Leistungen der Pflegeversicherung
im Überblick (Pflegegeld) 32
Arbeitsassistenz 6
Ambulant betreutes
Wohnen für psychisch
kranke Menschen 30
P
Parkerleichterungen und
Parkplatzreservierungen 29
Patientenverfügung 10
B
Personennahverkehr 28
Befreiung von den
Rundfunk- und
Fernsehgebühren 27
Pflegebedürftigkeit 12
Behindertenfahrdienst 10
Pflegeversicherung (SGB XI) 12
Pflegeleistungsergänzungen (PflEG) 12
Berufsbildungswerke 6
Beauftragte für die
Belange von Menschen
mit Behinderungen 8
R
Rechtlicher Vertreter 9
Rente (SGB VI) 14
Behindertentestament 25
Beratungsstellen 9
S
Besuchs- und
Betreuungsdienste 8
Selbsthilfegruppen 22
Betreuungsverfügung 10
Blindheitshilfe (BIHG) 15
E
Schulen für behinderte
Kinder in Neunkirchen
und Umgebung 21
Schulen für Erziehungshilfen 22
Schulen für sinnesbehinderte Kinder 21
Eingliederungshilfe (SGB XII) 13
Schwerbehindertenausweis 26
Ermäßigung der
Telefongebühren 28
Sonderprogramm „Wohnen
im Alter“ des Landes 31
Essen auf Rädern 11
Sonstige Steuervergünstigungen 29
Sozialhilfe 13
F
Fachdienste Selbstbestimmtes Wohnen (FSW) 30
Sozialstationen
(Ambulante Pflegedienste) 23
Stationäre Pflege 18
Finanzamt 29
Finanzielle Hilfen 12
T
Tagespflege 18
G
Gastfamilie für psychisch
kranke Menschen 30
H
Härtefälle 12
Haushaltshilfe 16
Hausnotruf 16
Heimpflege 17
Hilfe zur Pflege (SGB II) 13
Hospiz 19
Testament 24
V
Vergünstigungen und Leistungen
für Menschen mit Behinderungen 26
Vergünstigungen bei Fahrten im
öffentlichen Personennahverkehr 28
Vergünstigungen bei der
Kraftfahrzeugsteuer 28
Versorgungsvollmacht 10
W
Werkstätten und Arbeitstrainingsplätze 6
I
Integrationsfachdienste 6
Internate 31
K
Kindergärten/
Kindertageseinrichtungen/
Schulkindergärten 22
KFZ-Steuer 28
Kreissozialamt 24
Kurzzeitpflege 18
Kriegsopfer (BVG) 15
34
Wohngeld/Lastenzuschuss (WoGG) 15
Wohnen in den eigenen vier Wänden 30
Wohnheime für erwachsene Menschen
mit Behinderungen in Neunkirchen und
Umgebung 31
Wohnheime für behinderte
Kinder und Jugendliche 31
Wohnungsanpassung/
Wohnraumberatung für Menschen
mit körperlicher Behinderung 31
IHRE N0TIZEN
Impressum:
Herausgegeben vom
Oberbürgermeister der
Kreisstadt Neunkirchen
im Januar 2010
Texte/Redaktion:
Amt für Soziale Dienste, Kinder,
Jugend und Senioren
Rathaus
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen
Visualisierung: HuwerLogo
Fotos: HuwerLogo
Portrait OB: G. Ruschel
Druck: Werbedruck
35
N
E
H
C
S
N
E
M
R
Ü
F
R
N
E
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B
G
E
N
G
U
T
R
A
E
R
D
N
I
H
E
B
MIT
HILFEN
VERGÜNSTIGUNGEN

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