Drucken Layout 1
Transcrição
Drucken Layout 1
N E H C S N E M N R E Ü G F N R U E R E B E D G N I T A H R E B MIT Kreisstadt Neunkirchen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Neunkirchen will hier nützliche Ratschläge geben. Da wir diesen Ratgeber in regelmäßigen Abständen aktualisieren, sind wir für Anregungen und Verbesserungsvorschläge sehr dankbar. Menschen mit Behinderungen verdienen in besonderem Maße die Unterstützung des Staates. Der Staat leistet diese Hilfe auf vielfältige Weise durch finanzielle Zuwendungen, durch Betreuungsangebote oder durch Beratung. Die Förderung ist meist auf bestimmte Situationen zugeschnitten. Nicht in jedem Falle wissen Betroffene und ihre Angehörige, welche Ansprüche sie haben und welche Unterstützungsangebote es gibt. Der Ratgeber für Menschen mit Behinderungen der Kreisstadt Fragen zum Thema “Behinderung” beantwortet Ihnen gerne die Beauftragte der Kreisstadt Neunkirchen für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Oberer Markt 16, Rathaus, Zimmer 418a, 4. Obergeschoss, Tel. 06821/202-180. Ihr Jürgen Fried Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen 3 I N H A LT A Seite Arbeitswelt von Menschen mit Behinderung Ansprechpartner für schwerbehinderte Arbeitnehmer: Agentur für Arbeit 6 Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz 6 Integrationsfachdienste 6 Arbeitsassistenz 6 Berufsbildungswerke 6 Werkstätten und Arbeitstrainingsplätze 6 B Seite Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen 8 Besuchs- und Betreuungsdienste 8 Beratungsstellen 9 Betreuung Rechtlicher Vertreter Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Informationen/Kontakte 9 10 10 10 10 Behindertenfahrdienst 10 E Essen auf Rädern 11 F 12 Finanzielle Hilfen Pflegeversicherung (SGB XI)1 12 Leistungen der Pflegeversicherung (S. 32) Pflegeleistungsergänzungen 12 (PflEG)7 Hilfe zur Pflege (SGB XII)2 13 Eingliederungshilfe (SGB XII)2 14 Rente (SGB VI)3 14 Wohngeld/Lastenzuschuss 15 (WoGG)4 Kriegsopfer (BVG)5 15 15 Blindheitshilfe (BIHG)6 4 H Haushaltshilfe Hausnotruf Heimpflege Hospiz Ambulante Angebote Stationäre Einrichtungen Seite 16 16 17 19 19 19 K Kinder mit Behinderungen Diagnostik/Frühförderung 20 20 Einrichtungen: 20 Schulen für behinderte Kinder in Neunkirchen und Umgebung 21 Einrichtungen: 21 Schulen für sinnesbehinderte Kinder 21 Schulen für Erziehungshilfen 22 Kindergärten/ Kindertageseinrichtungen/ Schulkindergärten 22 S Selbsthilfegruppen Einrichtungen 22 23 Sozialstationen (Ambulante Pflegedienste) Einrichtungen 23 23 T W Seite Testament 24 Behindertentestament 25 Seite Wohnen Wohnen in den eigenen vier Wänden 30 Fachdienste Selbstbestimmtes Wohnen (FSW) 30 Ambulante Hilfen für Menschen, die allein oder bei Angehörigen zu Hause wohnen 30 V Vergünstigungen und Leistungen für Menschen mit 26 Behinderungen Ambulant betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen 30 Schwerbehindertenausweis Gastfamilie für psychisch kranke Menschen 30 26 Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren 27 Ermäßigung der Telefongebühren 28 Wohnheime für erwachsene Menschen mit Behinderungen in Neunkirchen und Umgebung 31 Wohnheime für behinderte Kinder und Jugendliche 31 Vergünstigungen bei Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr 28 Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 28 Sonstige Steuervergünstigungen 29 Wohnungsanpassung/ Wohnraumberatung für Menschen mit körperlicher Behinderung 31 Parkerleichterungen und Parkplatzreservierungen 29 Sonderprogramm „Wohnen im Alter“ des Landes 31 1 2 3 SGB XI: Sozialgesetzbuch Elftes Buch SGB XII: Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch SGB VI: Sozialgesetzbuch Sechstes Buch Internate 4 5 6 7 31 WoGG: Wohngeldgesetz BVG: Bundesversorgungsgesetz BIHG: Blindenhilfegesetz Pflegedienstleistungs-Ergänzungsgesetz 5 A A R B E I T S W E LT V O N M E N S C H E N M I T B E H I N D E R U N G Ansprechpartner für schwerbehinderte Arbeitnehmer Agentur für Arbeit Neunkirchen Ringstraße 1 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 204-0 Tel. (01801) 555111 (Arbeitnehmer) Tel. (01801) 664466 (Arbeitgeber) CJD Neunkirchen Norduferstraße 3 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 86927-0 [email protected] BFW Berufsförderungswerk/inab Geßbachstraße 2 Tel. (06821) 952580 Saarbrücker Straße 15-17 Tel. (06821) 92063-0 66538 Neunkirchen Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Hochstraße 67 66115 Saarbrücken Tel. (0681) 99780 [email protected] Integrationsfachdienste: Integrationsfachdienst V-Vermittlung IFD-V bei der Fortbildungsakademie für Wirtschaft (FAW) Neunkirchen Wilhelm-Heinrich-Str. 2 66564 Ottweiler Tel. (06824) 9319034 oder (06824) 9319036 [email protected] Integrationsfachdienst B Neunkirchen (berufliche Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer) Berufsbegleitender Dienst (BbD) Bahnhofstraße 43 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 140814 [email protected] Integrationsfachdienst B (für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben) Großherzog-Friedrich-Straße 11 66111 Saarbrücken Tel. (0681) 38912-52 [email protected] Arbeitsassistenz: Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH Haus der Parität Försterstraße 39 66111 Saarbrücken Tel. (0681) 3885-0 [email protected] [email protected] Werkstätten und Arbeitstrainingsplätze: WZB - Werkstatt für Behinderte der Lebenshilfe gGmbH Werk I und andere Zweigstellen Am Beckerwald 31 66583 Spiesen-Elversberg Tel. (06821) 7930 [email protected] WZB - Werkstatt für Behinderte der Lebenshilfe gGmbH Werk III Altseiterstal Im Altseiterstal 11 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 869240 [email protected] WZB - Werkstatt für Behinderte der Lebenshilfe gGmbH Zentrum für Integration und berufliche Bildung ZIB (Arbeitstraining) Irrgartenstraße 32 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 90467-0 [email protected] Reha GmbH Kunst und Handwerk Bildstocker Straße 6 66538 Neunkirchen Tel. (0681) 93621-600 [email protected] Reha GmbH - Druck Center Dudweilerstraße 72 66111 Saarbrücken Tel. (0681) 93621-0 [email protected] [email protected] Berufsbildungswerke: Christliches Jugenddorf (CJD) Homburg/Saar Einöder Straße 80 66424 Homburg-Schwarzenbach Tel. (06841) 6910 [email protected] 6 Reha GmbH - Marketing Center Konrad-Zuse-Straße 6 66115 Saarbrücken Tel. (0681) 93621-201 [email protected] Reha GmbH - Logistik Center Dillinger Straße 79 66822 Lebach Tel. (0681) 93621-502 [email protected] Lebenshilfe Tagesförderstätte Weierswies Weierswies 11a 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 9811-0 [email protected] SCN Servicecenter Neunkirchen gGmbH Betzenhölle 30 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 920860 (Werkstatt für Menschen mit psychischer Behinderung) Lebenshilfe Tagesförderstätte Elversberg Thomas-Mann-Straße 28a 66583 Spiesen-Elversberg Tel. (06821) 70373 [email protected] [email protected] DEKRA Akademie GmbH Bliespromenade 1 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 29005-0 Arbeitsplatztraining für Menschen mit psychischer Behinderung REHA GmbH Tagesförderstätte Bildstocker Straße 6 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 999810 [email protected] [email protected] 7 B BEHINDERTENBEAUFTRAGTE Die Beauftragte der Kreisstadt Neunkirchen für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist Ansprechpartnerin für Neunkircher Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung und ihre Angehörigen. Kontakt: Behindertenbeauftragte der Kreisstadt Neunkirchen Frau Monika Jost Oberer Markt 16 (Rathaus) 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 202-180 BESUCHS- UND BETREUUNGSDIENSTE Zuhören, Gespräche führen, spazieren gehen, Veranstaltungen besuchen Ihre Dienste bieten an: Familienentlastender Dienst der Lebenshilfe Weierswies 11a 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 981119 Evangelische Kirchengemeinden Neunkirchen [email protected] Heizengasse 6 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 23380 [email protected] Pfarrer Friedrich Hehl Römerstraße 11 66540 Neunkirchen Tel. (06821) 52671 Für Familien, die ihre behinderten Angehörigen zu Hause betreuen, bietet der familienentlastende Dienst der Lebenshilfe stundenoder tageweise Entlastung bei der Betreuung sowie Beratung und Unterstützung. Besuchs- und Betreuungsdienste Demenzkranker: [email protected] Katholische Kirchengemeinden Neunkirchen St. Marien Diakon Oswald Jenni Marienplatz 1 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 22140 [email protected] St. Josef – St. Johannes Karcherstraße 49 66539 Neunkirchen Tel. (06821) 31179 [email protected] Pfarrer Stephan Gerber Prälat-Schütz-Straße 13 66540 Neunkirchen Tel. (06821) 5217 [email protected] Goldener Herbst Soziale Senioren und Behindertenbetreuung Karcherstraße 49 66539 Neunkirchen Tel. (06821) 9999-609 8 Hand in Hand Caritasverband Schaumberg Blies e.V. Hüttenbergstraße 42 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 92090 [email protected] Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Ottweiler Dr. Maximilian-Rech-Str. 3 66564 Ottweiler Tel. (06824) 91111 [email protected] Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Spiesen Paulstraße 7 66583 Spiesen-Elversberg Tel. (06821) 71202 [email protected] Mobilitätstrainer der Arbeiterwohlfahrt Yvonne Barz-Hackenberger Tel. (0681) 58605159 [email protected] B E R AT U N G S S T E L L E N Kreisstadt Neunkirchen Seniorenbüro Rathaus Oberer Markt 16 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 202-180 Caritasverband Schaumberg Blies e.V. Hüttenbergstraße 42 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 92090 B [email protected] [email protected] Knappschaft-Bahn-See Boxbergweg 3 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 907256 Landkreis Neunkirchen Leitstelle „Älter werden“ Martin-Luther-Straße 2 66564 Ottweiler Tel. (06824) 906-2222 [email protected] Die Leitstelle „Älter werden“ bietet auch eine Wohnberatung an. Lebenshilfewerk im Kreis Neunkirchen Weierswies 11 a 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 9811-0 [email protected] Gemeinsame Servicstelle der Rehabilitationsträger Pflegestützpunkt Knappschaftsstraße 1 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 102-670 [email protected] Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege [email protected] Lebenshilfe Außenstelle Neunkirchen Schloßstraße 35 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 9829-0 Diakonisches Werk an der Saar gGmbH Rembrandtstraße 17-19 66540 Neunkirchen Tel. (06821) 956-204 [email protected] [email protected] Sozialverband (VdK) Saarland Kreisverband Pasteurstraße 8-10 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 23065 Diakonisches Zentrum Neunkirchen Hospitalstraße 19 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 25025 [email protected] [email protected] Kreisgesundheitsamt Neunkirchen Lindallee 13 66538 Neunkirchen Tel. (06824) 906-8828 [email protected] BETREUUNG Rechtlicher Vertreter Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so stellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Zuständig für die Bestellung sind die jeweiligen Amtsgerichte. Das Gericht hört die betroffene Person an und prüft auf der 9 B Grundlage eines medizinischen Gutachtens die Notwendigkeit. In der Regel wird das Amtsgericht einen nahen Angehörigen zum Betreuer bestellen. Vorsorgen können Sie durch: Betreuungsverfügung In einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden: - wer als Betreuer erwünscht ist und wer unerwünscht ist - welche Aufgaben der Betreuer übernehmen soll (Vermögensangelegenheiten, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, Gesundheitssorge u.a.) Eigene Wünsche und Vorstellungen sollten möglichst genau formuliert sein. Die Verfügung gibt dem Amtsgericht und dem Betreuer wichtige Hinweise auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen. Die Betreuungsverfügung kann beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Sie sollte auf jeden Fall schriftlich abgefasst sein. Vorsorgevollmacht Jeder volljährige geschäftsfähige Bürger kann in einer Vorsorgevollmacht festgelegen, wer an seiner Stelle handelt, wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht kann eine Alternative zum gesetzlich bestellten Betreuer sein. Damit wird eine „rechtliche“ Betreuung vermieden. Sie ist nur zu empfehlen, wenn eine vertrauenswürdige Person benannt werden kann. Zu beachten ist, dass der Bevollmächtigte keiner Kontrolle z.B. durch das Gericht unterliegt. Die Vorsorgevollmacht sollte schrift- lich verfasst werden. Eine notarielle Beurkundung ist sinnvoll, aber nur im Falle von Grundstücksgeschäften und einer Verfügung über das Gesamtvermögen vorgeschrieben. In einer Patientenverfügung besteht die Möglichkeit im Voraus seinen Willen über ärztliche Behandlungen schriftlich festzulegen. Verliert der Patient seine Entscheidungsfähigkeit, ist mit Hilfe der vorab verfassten Patientenverfügung sein tatsächlicher Wille ärztliche Maßnahmen zu veranlassen dennoch deutlich erkennbar. Auf diese Weise kann trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung genommen werden. Damit ist das Selbstbestimmungsrecht gewahrt. Informationen/Kontakte: Landkreis Neunkirchen Betreuungsbehörde Martin-Luther-Straße 2 66564 Ottweiler Tel. (06824) 906-2522 oder (06824) 906-2523 [email protected] Betreuungsverein Sozialdienst Kath. Frauen und Männer Hüttenbergstraße 42 66538 Neunkirchen Tel. (06821)13940 [email protected] Seniorenbüro der Kreisstadt Neunkirchen Rathaus Oberer Markt 16 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 202-180 [email protected] B E H I N D E R T E N FA H R D I E N S T Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Neunkirchen Dr. Maximilian-Rech-Straße 3 66564 Ottweiler Tel. (06824) 911-11 [email protected] 10 Beförderungsunternehmen haben mittlerweile so genannte Rollstuhltaxis. Auskünfte geben die Taxiunternehmen vor Ort. ESSEN AUF RÄDERN Es besteht Gelegenheit, zwischen verschiedenen Anbietern und Zubereitungsarten zu wählen: Frisch zubereitet/ Warmanlieferung: Arbeiterwohlfahrt Tel. (06821) 924-0 E Städtisches Klinikum Neunkirchen Brunnenstraße 20 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 182926 Hüttenkessel Hüttenbergstraße 38 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 3093857 Gasthaus „Zum Ziehwald“ Zum Zimmermannsfels 4 66540 Neunkirchen Tel. (06821) 53891 Tiefkühlkost: Arbeiter-Samariter-Bund Poststraße 7 66557 Illingen Tel. (06825) 46290 [email protected] Deutsches Rotes Kreuz Dr.-Maximilian-Rech-Straße 3 66564 Ottweiler Tel. (06824) 91111 [email protected] 11 F FINANZIELLE HILFEN Pflegeversicherung Leistungen der Pflegeversicherung (s. Seite 32) Wer ist versichert? Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wird als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eine soziale Pflegeversicherung geschaffen. In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Wer gegen Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Wer ist pflegebedürftig? Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Welche Pflegestufen gibt es? Für die Gewährung von Leistungen sind „pflegebedürftige Personen“ einer der folgenden drei Pflegestufen zuzuordnen: 1. Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Die Hilfe muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten in Anspruch nehmen, davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. 2. Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung 12 oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Die Hilfe muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden in Anspruch nehmen, davon müssen mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen. 3. Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Die Hilfe muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden in Anspruch nehmen, davon müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen. Pflegestufe III (H) = Schwerstpflegebedürftige (Härtefall) Die Pflegekassen können in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftigen der Pflegestufe III weitere Pflegeeinsätze monatlich gewähren, wenn „ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, beispielsweise wenn im Endstadium von Krebserkrankungen regelmäßig mehrfach auch in der Nacht Hilfe geleistet werden muss“. Pflegeleistungsergänzungen Als Ergänzung zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung können Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (z. B. wegen geistiger Behinderung oder Demenz) „zusätzliche Betreuungsleistungen“ pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt im Wege der Kostenerstattung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, durch eine Abtretungserklärung die direkte Abrechnung z. B. mit einem Pflegedienst zu vereinbaren. Zusätzliche Betreuungsleistungen können z. B. sein: - besondere, so genannte niedrig schwellige Betreuungsangebote von Pflegediensten oder speziellen Betreuungsgruppen, z. B. Schulungen für den Umgang mit Dementen, sowie zusätzliche - Tagespflege, - Nachtpflege, - Kurzzeitpflege, wenn der reguläre Anspruch auf diese Leistungen bereits ausgeschöpft wurde. Feststellen der Pflegebedürftigkeit - Leistungen bei der Pflegekasse beantragen, - Pflegekasse überprüft die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und veranlasst eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), - Medizinischer Dienst stellt bei Hausbesuchen und auf der Grundlage vorhandener und bei den Hausärzten eingeholter ärztlicher Gutachten die Pflegestufe fest. Die Leistungsentscheidung trifft die Pflegeversicherung unter maßgeblicher Berücksichtigung des Gutachtens des MDK. Gegen die Entscheidung der Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt werden. Hilfe zur Pflege als Sozialhilfe Soweit dem Hilfesuchenden und seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten bzw. Lebensgefährten die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen (= wirtschaftliche Voraussetzungen) nicht zuzumuten ist, haben folgende kranke, pflegebedürftige Personen Anspruch auf Hilfe zur Pflege: - Nicht Versicherte - Versicherte, die die Wartezeit in der Pflegeversicherung nicht erfüllt haben - Pflegebedürftige mit einem Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I - Pflegebedürftige, deren notwendiger Pflegebedarf durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden können - nur vorübergehend Pflegebedürftige (Personen, die voraussichtlich weniger als 6 Monate pflegebedürftig sind - Pflegebedürftige, die den Krankheits- oder Behindertenbegriff der Pflegeversicherung nicht erfüllen - Deutsche im Ausland F Die Leistungen der Pflegeversicherung und die Leistungen der Hilfe zur Pflege als Sozialhilfe sind einander angeglichen. So ist die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit auch der Entscheidung im Rahmen der Sozialhilfe zu Grunde zu legen. Eingliederungshilfe als Sozialhilfe Personenkreis Anspruch auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen haben Personen, die nicht nur vorübergehend (d.h. länger als 6 Monate) - körperlich wesentlich behindert sind (z.B. erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit, Blinde, Hörbehinderte und Taubstumme, Sprachbehinderte) oder - geistig wesentlich behindert sind (wodurch die Eingliederung in die Gesellschaft erheblich beeinträchtigt wird) oder - seelisch wesentlich behindert sind (z.B. körperlich nicht begründbare Psychosen, seelische Störungen als Folge von Krankheiten, Suchtkrankheiten, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen) oder - von einer Behinderung bedroht sind (nach allgemeiner ärztlicher oder sonstiger fachlicher Erkenntnis). Die genannten Personenkreise haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Die Hilfe ist eine Sozialleistung (Sozialhilfe). Das Einkommen behinderter Menschen darf deshalb eine Einkommensgrenze nicht überschreiten d. h., Betroffene müssen bedürftig sein. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. In allen anderen Fällen (nur vorübergehende oder nicht wesentliche Behinderung) steht die Eingliederungshilfe im Ermessen des zuständigen Sozialamts. 13 F Aufgabe der Eingliederungshilfe - Verhütung einer drohenden Behinderung (Prävention) - Beseitigung oder Milderung einer vorhandenen Behinderung oder deren Folgen (Rehabilitation) - Eingliederung der Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft (Integration) Maßnahmen u.a. - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Leistungen werden erbracht, um Behinderungen abzuwenden, zu beseitigen, zu minderen, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder - Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Die Leistungen umfassen ärztliche Behandlung, Früherkennung und Frühförderung, Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel, Hilfsmittel etc., sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Menschen mit Behinderungen können von den verschiedenen Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen ein Budget, d.h. Geldleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem Budget haben sie die Möglichkeit ihren individuellen Unterstützungsbedarf selbst einzukaufen und zu organisieren. Sie können somit eigenverantwortlich, selbstbestimmt entscheiden, welche Hilfe für sie am besten ist. Hilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen Voraussetzungen: - für Menschen mit Behinderungen kommt wegen der Art und Schwere der Behinderung keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht. Der Mensch mit Behinderung erbringt nach Teilnahme im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung und es ist keine Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten. Schule, Ausbildung und Arbeitsplatz Zur Eingliederung zählen Hilfen zu einer Schulbildung, zu einer schulischen und beruflichen Ausbildung und zur Erlangung eines Platzes im Arbeitsleben, worunter auch die Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen fallen kann. 14 Darunter sind z.B. die heil- oder sozialpädagogische Betreuung in einer Tagesstätte oder in einem Heim einschließlich der notwenigen Fahrtkosten dorthin wie auch die Kosten für Nachhilfeunterricht zu verstehen. Eingliederungshilfe in einer vollstationären Einrichtung Wird die Eingliederungshilfe in einer vollstationären Einrichtung erbracht, schließt diese Hilfe auch Pflegeleistungen ein. Der vorrangige Zweck der Behinderteneinrichtung ist auf die berufliche und soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder Erziehung behinderter Menschen gerichtet. Ist die Betreuung und Pflege des Menschen mit Behinderung in der Behinderteneinrichtung nicht mehr sichergestellt, kann - auf Initiative des Trägers der Behinderteneinrichtung - ein Wechsel in eine Pflegeeinrichtung mit dem vorrangigen Zweck der Pflege vorgenommen werden. Dabei sind die Wünsche des Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Zuständig für die Eingliederungshilfe ist das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Hochstraße 67 66115 Saarbrücken Tel. (0681) 99780 [email protected] Rente Die Rente ist die wichtigste Form der finanziellen Absicherung im Alter und bei Vorliegen einer Erwerbsminderung. Sie wird jedoch nicht automatisch, sondern nur auf Antrag gewährt. Anträge nehmen entgegen: Kreisstadt Neunkirchen Versicherungsamt im Bürgerbüro des Rathauses Oberer Markt 16 66538 Neunkirchen Tel. (0681) 202272 oder Tel. (0681) 202273 Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung Saarland (früher LVA) Auskunfts- und Beratungsstelle Martin-Luther-Straße 2-4 66111 Saarbrücken Tel. (0681) 3093-0 [email protected] Versicherungsälteste Deutsche Rentenversicherung Saarland (früher LVA) Helmut Düppre Ruhstockstraße 29 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 26329 Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BFA) Auskunfts- und Beratungsstelle Martin-Luther-Straße 2-4 66111 Saarbrücken Tel. (0681) 3093-0 Tel. (0681) 3093-600 [email protected] Versicherungsälteste Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA) Martin Weber Drosselweg 10 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 9316886 [email protected] Versicherte der Knappschaft-Bahn-See Verwaltungsstelle Saarbrücken St. Johanner Straße 46-48 66104 Saarbrücken Tel. (0681) 4002-0 Wohngeld wird nur auf Antrag bewilligt. F Anträge nimmt entgegen: Landkreis Neunkirchen Wohngeldstelle Martin-Luther-Str. 2 66564 Ottweiler Tel. (06824) 906-2346 oder Tel. (06824) 906-2534 [email protected] Kriegsopfer Die Kriegsopferfürsorge ist zuständig für die Rehabilitation, Fürsorge und Rentenversorgung der Kriegsbeschädigten beider Weltkriege, ihrer Familienmitglieder und Hinterbliebenen sowie Opfer aus Einsätzen der Bundeswehr. Zuständige Stelle: Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Hochstraße 67 66115 Saarbrücken Tel. (0681) 9978-0 [email protected] [email protected] Name und Adresse des für Sie zuständigen Knappschaftsältesten erfahren Sie in Saarbrücken. Wohngeld/Lastenzuschuss Auf Wohngeld als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) besteht ein Rechtsanspruch. Vorraussetzung ist, dass einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger keine weiteren Transferleistungen (z.B. Grundsicherung für Arbeitssuchende, ALG II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, SGB XII) beziehen. Das Wohngeld ist abhängig von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern) und vom anzurechnenden Einkommen des Haushaltes. Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige können allerdings bestimmte Freibeträge in Anspruch nehmen. Blindheitshilfe Blinde Menschen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Saarland haben, erhalten auf Antrag Blindheitshilfe unabhängig von der Höhe ihres Einkommens und Vermögens. Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz werden teilweise angerechnet. Als Blinde gelten Menschen - deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 % betragen oder - bei denen nicht nur vorübergehend Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie den oben genannten Beeinträchtigungen der Sehschärfe gleich zu setzen sind (z.B. Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes) Anträge nimmt entgegen: Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Hochstraße 67 66115 Saarbrücken Tel. (0681) 9978024-74 oder Tel. (0681) 9978024-75 [email protected] 15 H H A U S H A LT S H I L F E Wer in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haushalt versorgt werden möchte (fremdvermittelt!), wendet sich an: Arbeitslosenselbsthilfe/Avanti Rembrandstraße 17-19 66540 Neunkirchen Tel. (06821) 95179011 [email protected] Kath. Familienbildungsstätte Marienstraße 5 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 904650 [email protected] Mittendrin sozial gGmbH Hohlstraße 36 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 983801 [email protected] HAUSNOTRUF Wie funktioniert der Hausnotruf? Notwendig ist zunächst ein Zusatzgerät am Telefon. Zusätzlich liefert der Anbieter einen „Funkfinger“, der entweder wie eine Armbanduhr am Handgelenk oder um den Hals getragen wird. Um im Notfall den Kontakt zu einer Notrufzentrale herzustellen, genügt ein Druck auf den Knopf des „Funkfingers“. Die Zentrale ist rund um die Uhr besetzt und organisiert im Bedarfsfall kompetente Hilfe. Anbieter von Hausnotrufgeräten: Arbeiter-Samariter-Bund Kurt-Schumacher-Straße 18 66130 Saarbrücken Tel. (0681) 88004-0 [email protected] Malteser Hilfsdienst Klarenthaler Straße 23 66128 Saarbrücken Tel. (0681) 97035-0 [email protected] Arbeiterwohlfahrt Am Stadtwald 29 66663 Merzig Tel. (06861) 9374-0 [email protected] Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Neunkirchen Dr. Maximilian-Rech-Straße 3 66564 Ottweiler Tel. (06824) 91111 [email protected] VdK Sozialverband Saarland in Kooperation mit Sonotel Tel. (0681) 58459-0 Nur in Verbindung mit einer Mitgliedschaft im VdK [email protected] Vitakt Hausnotruf GmbH Hörstkamp 32 48431 Rheine Tel. (05971) 934356 [email protected] 16 HEIMPFLEGE Alten- und Pflegeheime Einrichtungen (mit/ohne Kurzzeitpflege) im Landkreis Neunkirchen. Einrichtungen, die Kurzzeitpflege anbieten, sind mit * markiert. Angebote in der Kreisstadt Neunkirchen: Diakonie Seniorenzentren Saarland kreuznacher diakonie Caroline-Fliedner-Haus Thomas-Mann-Straße 12 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 9020 [email protected] Karl-Ferdinand-Haus Unterer Markt 2 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 9030 [email protected] Alten- und Pflegeheim St. Vincenz * Hermannstraße 10 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 999790 [email protected] Arbeiterwohlfahrt Seniorenzentrum Furpach Beim Wallratsroth 25 66539 Neunkirchen-Furpach Tel. (06821) 9360 [email protected] Alten- und Pflegeheim „Am Berg“* Altstraße 3 66540 Neunkirchen-Münchwies Tel. (06858) 313 [email protected] Seniorenheim St. Josef * Am Kloster 1 66571 Eppelborn Tel. (06881) 96010 [email protected] Haus Hubwald (vormals) Psychiatrisches Pflegeheim Eppelborn Vor der Hub 66571 Eppelborn Tel. (06806) 951320 [email protected] ASB Seniorenzentrum Illingen * Am Dimmelsbach 5 66557 Illingen Tel. (06825) 942760 [email protected] Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt Maria-Juchacz-Haus * Maria-Juchacz-Ring 70 66564 Ottweiler Tel. (06824) 90040 [email protected] Altenpflegeheim „Bliesaue“ * Heerstraße 31 66564 Ottweiler Tel. (06824) 30280 [email protected] Pflegeheim „Häuser im Eichenwäldchen“ * Fürther Straße 31 66564 Ottweiler Tel. (06824) 909-0 [email protected] Annaheim Wiebelskirchen Im Katzentümpel 66540 Neunkirchen Tel. (06821) 904700 Ctt Alten- und Pflegeheim St. Martin * Klosterstraße 48 66578 Schiffweiler Tel. (06821) 96492-0 [email protected] [email protected] Angebote im übrigen Landkreis: Altenheim Haus Immaculata * Pastor-Erhard-Bauer-Straße 4 66589 Merchweiler-Wemmetsweiler Tel. (06825) 95971-0 [email protected] Arbeiterwohlfahrt Seniorenzentrum Elversberg * Beethovenstraße 85 66583 Spiesen-Elversberg Tel. (06821) 9240 [email protected] Pflegeheim Spiesen, Altes Rathaus * Neunkircher Straße 92 66583 Spiesen-Elversberg Tel. (06821) 972800 H Ctt Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth Brunnenstraße 10 66578 Schiffweiler-Heiligenwald Tel. (06821) 96120 [email protected] Haus Pestalozzi, Pflegestation * Pestalozzistraße 25 66578 Schiffweiler-Heiligenwald Tel. (06821) 964830 [email protected] AWO Seniorenresidenz „St. Barbara“ * Poststraße 10 66589 Merchweiler Tel. (06825) 4031-0 [email protected] [email protected] 17 H Stationäre Pflege Stationäre Pflege ist eine dauerhafte Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer Einrichtung der stationären Pflege (vollstationäre Pflege). Findet die Pflege nur während des Tages oder nachts statt, spricht man von teilstationärer Pflege. Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung (in Ausnahmefällen auch zu Hause) für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen im Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Trägers der Sozialhilfe. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor. Leistungen der Pflegeversicherung s. Seite 32 Tagespflege Was ist Tagespflege? Tagespflege ist ein teilstationäres Betreuungsangebot. Das bedeutet, dass alte, kranke oder pflegebedürftige Menschen tagsüber, nicht nachts, in einer Einrichtung gepflegt, versorgt und betreut werden. Dies kann wahlweise – je nach Bedarf – an einem, mehreren oder allen Wochentagen geschehen. Voraussetzung für die Tagespflege ist, dass Betreuung und Versorgung in der übrigen Zeit, 18 also abends, nachts und morgens und gegebenenfalls am Wochenende zu Hause sichergestellt sind. Wann ist Tagespflege sinnvoll? Tagespflege ist sinnvoll, wenn die häusliche Pflege (durch Angehörige oder ambulante Dienste) nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, - um eine dauerhafte Pflege und Betreuung in einem Altenpflegeheim zu verhindern oder hinauszuschieben, - zur Entlastung der Pflegeperson, - für Personen, die mit psychischen Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen leben müssen (z. B. Gehbehinderungen, Schlaganfall, Demenz), - für Pflegebedürftige, die nicht dauernd bettlägerig oder transportunfähig sind, - bei kurzfristiger Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit, - wenn nur für einige Stunden am Tag eine ständige Beaufsichtigung nötig ist, - um alltagspraktische Fähigkeiten zu erhalten, wieder zu gewinnen oder zu verbessern, - um so lange wie möglich zu Hause zu leben. Welche Leistungen werden geboten? (s. auch Seite 32) In fast allen Tagespflegeeinrichtungen wird ein Fahrdienst angeboten. Die Tagespflegegäste können damit morgens und abends zur Tagespflege bzw. zurück nach Hause gebracht werden, sofern ein Transport durch Angehörige o. ä. nicht möglich ist. Die Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Kaffee trinken) werden in der Regel gemeinsam in einem Gruppenraum eingenommen. Einige Einrichtungen bieten zusätzlich ein Abendessen an. Während des Tages wird sämtliche erforderliche Pflege und Betreuung erbracht. Zwischen den Mahlzeiten findet ein breites Freizeitprogramm mit verschiedensten Gruppen- und Einzelveranstaltungen statt. Neben therapeutischen Angeboten werden vielfältige Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der vorhandenen Fähigkeiten angeboten. Hier nur einige Beispiele: Gymnastik, Sitztanz, Gedächtnistraining, Vorbereitung des Mittagessens, Leserunden, Singkreis, Spaziergänge, Spielenachmittag usw. Pflegesatz der Einrichtung ab. Über die Pflegevergütung der Pflegekassen können diese Kosten teilweise finanziert werden. Pflegekosten, die den maximalen Leistungsbetrag der Pflegekassen überschreiten, sind grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. In vielen Fällen besteht jedoch ein Anspruch auf aufstockende Leistungen der Sozialhilfe. Für Ruhe und Erholung nach dem Mittagessen stehen Ruheräume mit Sitz- und Schlafgelegenheiten zur Verfügung. [email protected] Welche Kosten entstehen? Der Tagespflegesatz besteht aus Pflegekosten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten und ggf. Fahrtkosten und/oder Investitionskosten. Pflegekosten: Die Pflegekosten hängen vom Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) der Person und dem H Einrichtungen, die Tagespflege anbieten: Alten- und Pflegeheim St. Vincenz Hermannstraße 10 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 999790 Haus Pestalozzi Pestalozzistraße 25 66578 Schiffweiler-Heiligenwald Tel. (06821) 964830 ab Ende 2010/ Anfang 2011 in der Goethestraße 12-14 66538 Neunkirchen [email protected] Alten- und Pflegeheim St. Martin Klosterstraße 48 66578 Schiffweiler Tel. (06821) 96492-0 [email protected] HOSPIZ Schwerpunkt der Hospizarbeit ist die Begleitung Schwerkranker, Sterbender und ihrer Angehörigen im häuslichen Umfeld, aber auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Stationäre Einrichtungen Paul Marien Hospiz Großherzog-Friedrich-Straße 44 66111 Saarbrücken Tel. (0681) 3886600 [email protected] Ambulante Angebote Ambulantes Hospiz St. Josef Neunkirchen Langenstrichstraße 44 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 104-300 [email protected] Ambulanter Kinderhospizdienst Saar Langenstrichstraße 44 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 104-300 [email protected] Christliche Hospizhilfe Im Landkreis St. Wendel e.V. Bahnhofstraße 8 66606 St. Wendel Tel. (06851) 869701 Hospiz Emmaus gGmbH Am Hirschberg 1 66606 St. Wendel Tel. (06851) 80009-0 [email protected] Palliativstation des Marienkrankenhauses Am Hirschberg 66606 St. Wendel Tel. (06851) 5901 [email protected] Palliativstation des St. Michael Krankenhauses Kühlweinstraße 103 66333 Völklingen Tel. (06898) 17-2280 palliativstation@ voe.marienhaus-gmbh.de [email protected] 19 K KINDER MIT BEHINDERUNGEN Diagnostik/Frühförderung Allgemeines Diagnostik und Interdisziplinäre Frühförderung unterstützen und begleiten die Integration von behinderten Kindern, von Behinderung bedrohten und entwicklungsverzögerten Kindern von ihrer Geburt bis zum Einschulungsalter. Kinder und ihre Eltern sollten so früh wie möglich die besten Hilfen erhalten. Je früher behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder behandelt werden, um so größer sind die Chancen, die Folgen der Behinderung zu verhindern, zu mildern oder zu beheben. Ein Team aus Experten begutachtet das Kind und stellt fest, welche therapeutischen Maßnahmen im Einzelfall notwendig sind. Kostenträger ist das: Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Hochstraße 67 66115 Saarbrücken Tel. (0681) 9978-0 [email protected] Einrichtungen: Sozialpädiatrisches Zentrum Kinderklinik Kohlhof Klinikweg 1-5 66539 Neunkirchen Tel. (06821) 3632200 [email protected] 20 Das Sozialpädiatrische Zentrum hilft Kindern und ihren Eltern bei Entwicklungsstörungen, Behinderungen, sozialen Kontaktproblemen, Ängsten, Erziehungsproblemen, Verhaltensstörungen, Anfallsleiden, psychosomatischen Störungen, Schulschwierigkeiten sowie Teilleistunsstörungen. Lebenshilfe Kinderhilfe im Kreis Neunkirchen Goethestraße 1 66557 Illingen Tel. (06825) 93140 [email protected] Lebenshilfe Außenstelle Neunkirchen Schloßstraße 35 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 9829-0 [email protected] Staatliche Förderschule für Blinde und Sehbehinderte Louis-Braille-Schule Dillinger Straße 69 66822 Lebach Tel. (06881) 928-321 [email protected] Caritas-Kinik St. Theresia Saarbrücken Rheinstraße 2 66113 Saarbrücken Tel. (0681) 406-0 [email protected] bietet landesweit eine spezielle Frühförderstelle für hörgeschädigte Kinder bis zum dritten Lebensjahr an. Private Förderschule Erziehungshilfe Pallottischule Institut für Psychomotorik Hardenbergstraße 2 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 8602-0 [email protected] Das Pallotti Haus hilft Kindern mit Bewegungs- und Wahrnehmungsauffälligkeiten und Problemen im Sozialverhalten (gehemmte, aggressive, hyperaktive Kinder). Angeboten wird: psychomotorische Entwicklungsförderung, Einzel- und Gruppentherapie, Eltern- Familienberatung, Fortbildung für Angehörige sozialer Fachberufe. Schulen für behinderte Kinder in Neunkirchen und Umgebung Ob die Kinder Regelschulen oder Förderschulen besuchen, richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung. Voraussetzung für die Integration in Regelschulen ist ein entsprechender Antrag der Eltern bei der zuständigen Grundschule. Welche Schulform letztendlich die geeignete ist, wird nach Prüfung der individuellen Stärken und Schwächen des Kindes und seines persönlichen Hilfebedarfs im Interesse des Kindes entschieden. Schulen für sinnesbehinderte Kinder: K Staatliche Schule für Blinde und Sehbehinderte Dillinger Straße 69 66822 Lebach Tel. (06881) 928311 [email protected] Förderschule Sprache Sulzbach-Neuweiler Weierwiesschule Brennender-Berg-Straße 66280 Sulzbach Tel. (06897) 3512 schule-fuer-sprachbehinderte@ sprachheilschule-saarland.de Staatliche Förderschule für Gehörlose und Schwerhörige Ruth-Schaumann-Schule Dillinger Straße 69 66822 Lebach Tel. (06881) 928310 [email protected] Staatliche Förderschule körperliche und motorische Entwicklung Homburg Schule am Webersberg Universitätskliniken 84 66424 Homburg Tel. (06841) 1627400 schuleamwebersberg@ uniklinikum-saarland.de 21 K Schulen für Erziehungshilfen: Private Förderschule für Erziehungshilfe Pallottischule Hardenbergstraße 2 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 8602-0 [email protected] Förderschule Lernen mit Sonderpädagogischem Förderzentrum Schule am Ziehwald Jägermeisterpfad 1 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 29060 [email protected] Förderschule geistige Entwicklung Biedersbergschule Jägermeisterpfad 1 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 29050 oder in Sonder-Kindertageseinrichtungen möglich. Informationen erhalten Sie bei der: Lebenshilfe- Arbeitsstelle für Integrationspädagogik (Afi) Schloßstraße 37 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 98290 [email protected] Die Afi unterstützt und begleitet die Integration behinderter Kinder in Regelkindertageseinrichtungen. Sie berät den aufnehmenden Kindergarten, ermittelt den individuellen Beratungs- und Förderbedarf und koordiniert die heilpädagogisch-therapeutische Förderung der Kinder (Beratung von Eltern und Familien eingeschlossen). [email protected] Einrichtungen: Private Förderschule geistige Entwicklung Eppelborn-Dirmingen Rothenbergschule Am Rothenberg 2 66571 Eppelborn-Dirmingen (06827) 415 Private Förderschule geistige Entwicklung Eric-Carle-Schule Private Schule für Geistigbehinderte Lebenshilfe-Zentrum Mainzweiler Am Bühl 8 66564 Ottweiler-Mainzweiler Tel. (06824) 91107 [email protected] [email protected] Förderschule Lernen Illingen-Uchtelfangen Kerpenschule Neue Schule 1 66557 Illingen Tel. (06825) 3344 [email protected] Staatliche Förderschule für Blinde und Sehbehinderte Loui-Braille-Schule Dillinger-Straße 69 66822 Lebach Tel. (06881) 928-321 [email protected] Private Förderschule geistige Entwicklung Eric-Carle-Schule Am Bühl 8 66564 Ottweiler-Mainzweiler Tel. (06824) 91107 [email protected] Staatliche Förderschule Gehörlose und Schwerhörige Ruth-Schaumann-Schule Dillinger Straße 69 66822 Lebach Tel. (06881) 928310 [email protected] Kindergärten/Kindertageseinrichtungen/Schulkindergärten Für behinderte Kinder ist sowohl eine Förderung und Betreuung in Regelkindergärten mit Einzelintegration, in Kindertageseinrichtungen mit integrativen Gruppen S 22 Förderschule Sprache Sulzbach-Neuweiler Weierwiesschule Brennender-Berg-Straße 66280 Sulzbach-Neuweiler Tel. (06897) 3512 schule-fuer-sprachbehinderte@ sprachheilschule-saarland.de SELBSTHILFEGRUPPEN Selbsthilfegruppen dienen im Wesentlichen dem Informationund Erfahrungsaustausch von Betroffenen und Angehörigen, der praktischen Lebenshilfe sowie der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation. Darüber hinaus ver- treten Selbsthilfegruppen in unterschiedlicher Weise die Belange ihrer Mitglieder nach außen. Das kann von Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit über die Unterstützung von Forschungsprojekten bis hin zur politischen Interessenvertretung reichen. Einrichtungen: Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland (KISS) Futterstraße 27 66111 Saarbrücken Tel. (0681) 960213-0 Dolmetscherzentrale für hörbehinderte Menschen im Saarland Vermittlung von Gebärdensprachedolmetschern Großherzog-Friedrich-Straße 11 66111 Saarbrücken Tel. (0681) 9884040 [email protected] [email protected] Landesvereinigung Selbsthilfe e.V. Spitzenverband der chronisch kranken und behinderten Menschen im Saarland Futterstraße 27 66111 Saarbrücken Tel. (0681) 9102423 Selbsthilfegruppe für Angehörige von Alzheimer- und Demenzkranken Saarland Klinik kreuznacher Diakonie, Fliedner Neunkirchen Theodor-Fliedner-Str. 12 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 202-180 Treffen erster Montag im Monat 15.30 Uhr - 17.00 Uhr [email protected] DSB Deutscher Schwerhörigenbund Ortsverein Neunkirchen e.V. Dr. med. Harald Seidler Stummstraße 1 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 22020 [email protected] S Freunde körperbehinderter Menschen e. V. c/o Joachim Bauer Spielmannstraße 10 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 88236 Fax. (06821) 864834 [email protected] S O Z I A L S TAT I O N E N ( A M B U L A N T E P F L E G E D I E N S T E ) Sozialstationen bieten betreuungsbedürftigen Menschen Alten- und Krankenpflege (auch hauswirtschaftliche Dienste) in der eigenen Wohnung gegen Entgelt an. Einrichtungen: In der gewohnten Umgebung ist eine individuelle Pflege und Versorgung die sinnvolle Ergänzung nach und neben ärztlichen Leistungen. Pflegedienst Rainer Marquardt Tel. (06821) 70929 Städtisches Klinikum Neunkirchen gGmbH Ambulante Pflege Tel. (06821) 182926 [email protected] [email protected] Humanitas GmbH Tel. (06821) 14512 [email protected] 23 S Kirchliche Sozialstation Neunkirchen/Spiesen-Elversberg e.V. Tel. (06821) 920100 [email protected] Pflegeambulanz Margit Lieblang Tel. (06821) 17070 [email protected] Häusliche Krankenpflege Ralf Fries Tel. (06858) 60284 [email protected] Ökumenische Sozialstation Bexbach e.V. Tel. (06826) 3091 (nur in Ludwigsthal) [email protected] Was die Kosten anbelangt, können sich die Betroffenen bei Pflegeleistungen an die Pflegeversicherung, bei medizinischer/ häuslicher Versorgung an die Krankenkassen wenden. In finanziellen Notlagen empfiehlt sich ein Antrag beim Kreissozialamt AWO Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Nord Saar Tel. (06851) 935316 oder Tel. (06821) 4017077 Landkreis Neunkirchen Kreissozialamt Martin-Luther-Straße 2 66564 Ottweiler Tel. (06824) 906-0 [email protected] Ambulanter Pflegedienst Manuela Kirsch Tel. (06821) 7496902 [email protected] [email protected] T T E S TA M E N T Ist im Todesfall kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in einem Testament eine 24 andere Erbfolge festzulegen. Notwendige Hilfen beim Abfassen einer letztwilligen Verfügung bieten Fachanwälte und Notare (gegen Gebühr). Das Testament kann auch ohne fachliche Hilfe selbst niedergeschrieben werden. Eine solche Verfügung ist aber nur gültig, wenn sie vollständig eigenhändig geschrieben und mit Vorund Zuname unterschrieben wurde. Das Testament kann jederzeit abgeändert werden. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen deutlich zu machen, welche Anordnung letztendlich gültig sein soll (im Zweifelsfalle die Verfügung mit dem jüngsten Datum). Nachträgliche Anmerkungen zum Testament müssen ebenfalls eigenhändig geschrieben, unterschrieben und mit Datum versehen sein. Eine Verpflichtung, Verwandte als Erben einzusetzen, besteht nicht. Der so genannte Pflichtteil (ist die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs) kann jedoch Kindern grundsätzlich nicht verwehrt werden. Wer sicher sein will, dass das von ihm selbst verfasste Testament im Erbfall gefunden und berücksichtigt wird, kann die Verfügung über einen Notar beim Amtsgericht hinterlegen. Behindertentestament Unter einem Behindertentestament versteht man in der juristischen Fachliteratur eine letztwillige Verfügung, die insbesondere von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält. Das Ziel dieser Verfügung besteht darin, dem Erben trotz seiner Erbschaft die volle staatliche Unterstützung zu erhalten, ohne dass das ererbte Vermögen hierfür eingesetzt werden muss. Der juristische Weg hierzu liegt in der Anordnung einer Nacherbschaft bei gleichzeitiger Testamentvollstreckung. T Ein Behindertentestament sollte nur mit sachkundiger Beratung durch einen Notar oder durch einen auf Behindertenrecht oder Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt (z.B. einem Fachanwalt für Erbrecht/Fachanwalt für Sozialrecht) abgefasst werden. 25 V VERGÜNSTIGUNGEN UND LEISTUNGEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN Wer ist behindert? Menschen sind behindert, wenn ihre körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Wer ist schwerbehindert? Menschen sind schwerbehindert, „wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50% vorliegt [...]“. Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtlicher Nachweis für die Inanspruchnahme von besonderen Leistungen. 26 Durch den Schwerbehindertenausweis können der Grad der Behinderung (mindestens 50%) und die gesundheitlichen Merkzeichen (G = Gehbehinderung/ das Merkzeichen hat u.a. Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer, aG = außergewöhnliche Gehbehinderung/Bedeutung für Parkerleichterung und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer, B = Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, „unentgeltliche Beförderung einer notwendigen Begleitperson“, V RF = Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung etc.) nachgewiesen werden. Zuständig für die Feststellung des Grades einer Schwerbehinderung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist im Saarland: Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Hochstraße 67 66115 Saarbrücken Tel. (0681) 9978-0 [email protected] Antragsvordrucke und Hilfe bei der Antragstellung gibt es im: Neunkircher Rathaus Amt für Soziale Dienste, Kinder, Jugend und Senioren Zimmer 419 b Tel. (06821) 202-426 Befreiung von den Rundfunkund Fernsehgebühren Die Entscheidung über die Befreiung von den Rundfunkund Fernsehgebühren trifft die hierfür zuständige Gebühreneinzugszentrale (GEZ). GEZ, Gebühreneinzugszentrale 50656 Köln Service-Tel.: 018/599950100 (6,5 Cent/Min) und Tel. (0221) 50610 27 V Der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF-Rundfunkgebührenbefreiung ist Voraussetzung für die Befreiung von den Rundfunkgebühren. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung und Empfänger von Arbeitslosengeld II können ebenfalls Anträge stellen. Weitere Befreiungskriterien können dem Antragsformular entnommen werden. Antragsvordrucke gibt es im Rathaus Amt für Soziale Dienste, Kinder, Jugend und Senioren Zimmer 419b Tel. (06821) 202-426 Ermäßigung der Telefongebühren Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist, kann bei der Telekom eine Ermäßigung der Telefongrundgebühren beantragen. Antragsformulare sind im T-Punkt erhältlich. Deutsche Telekom T-Shop Stummplatz 2 66538 Neunkirchen Tel. 08003301000 Vergünstigungen bei Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos, blind oder gehörlos sind, haben Anspruch auf Vergünstigungen bei der Beförderung im öffentlichen Nahverkehr und/ oder die Möglichkeit einer KFZSteuerermäßigung „Freifahrt“ Nachteilsausgleich im Personennahverkehr Zuständige Stelle: Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Hochstraße 67 66115 Saarbrücken Tel. (0681) 99780 Antragsformulare gibt es im Neunkircher Rathaus Amt für Soziale Dienste, Kinder, Jugend und Senioren Zimmer 419b Tel. (06821) 202-426 28 Für wen? G = gehbehindert und Gehörlose Mit Bahn und Bus: Wertmarke 60 e für 1 Jahr Wertmarke 30 e für 1⁄2 Jahr oder 50% KFZ-Steuerermäßigung aG = außergewöhnlich Gehbehindert Mit Bahn und Bus: Wertmarke 60 e für 1 Jahr Wertmarke 30 e für 1⁄2 Jahr und 100% KFZ-Steuerermäßigung H = hilflos und/oder BI = Blind Mit Bahn und Bus: Wertmarke kostenlos und 100% KFZ-Steuerermäßigung Kriegsbeschädigte u. andere Versorgungsberechtigte Mit Bahn und Bus: Wertmarke kostenlos und 100% KFZ-Steuerermäßigung B = Begleitperson Mit Bahn und Bus: Begleitperson kann ohne Kilometerbegrenzung frei fahren, auch wenn der Mensch mit Behinderung zahlen muss Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer Die Kfz-Steuer wird auf Antrag um 50% für Schwerbehinderte ermäßigt, die einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) vorweisen können. Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG, H, BL und Kriegsbeschädigte können zu 100% von der Kfz-Steuer befreit werden. Nach Aushändigung der Bescheinigung durch das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, können Neunkircher Bürgerinnen und Bürger den Antrag stellen beim: Finanzamt Neunkirchen Uhlandstraße 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 109-0 Sonstige Steuervergünstigungen Steuervergünstigungen kommen allen Schwerbehinderten zu Gute. Die Höhe der Vergünstigungen ist abhängig von dem Grad der Behinderung. Auskünfte über finanzielle Erleichterungen geben das zuständige Finanzamt und jeder Steuerberater. Schwerbehinderte Menschen und ihre Pflege- und Betreuungspersonen können aufgrund ihrer Mehraufwendungen bei der Einkommenssteuer-Erklärung außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Finanzamt Neunkirchen Uhlandstraße 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 109-0 Parkerleichterungen und Parkplatzreservierungen Parkausweis Auf Behindertenparkplätzen dürfen nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und Blinde (BL) parken. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde stellt bei Vorlage des Behindertenausweises einen blauen Parkausweis aus, der gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. (Zu beachten ist, dass es nicht ausreicht, den Behindertenausweis ins Auto zu legen.) Zuständig für die Ausstellung des Parkausweises für Neunkircher Bürgerinnen und Bürger: Landkreis Neunkirchen Straßenverkehrsbehörde Saarbrücker Straße 1 66538 Neunkirchen Tel. (06824) 9067011 Wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht, ist der Mensch mit Behinderung selbst oder der ihn befördernde Kraftfahrzeugführer berechtigt, auch auf folgenden Plätzen zu parken (Auszug aus dem „Ratgeber für Menschen mit Behinderungen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales): V - im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe eingestellt werden), - im Zonenhalteverbot über die zugelassene Zeit, - an Stellen über die zugelassene Zeit hinaus, die mit dem Verkehrszeichen „Parkplatz/Parken auf Gehwegen“ ausgeschildert sind, - an Stellen über die zugelassene Zeit hinaus, die als Parkplatz ausgeschildert sind und für die durch ein Zusatzschild eine begrenzte Parkzeit angeordnet ist, - in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit, - in entsprechend gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern, - an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitgleich unbegrenzt, - auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden. Parkplatzreservierung Unter gewissen Voraussetzungen können für Inhaber von Behindertenparkausweisen Parkplätze vor der Wohnung oder dem Arbeitsplatz reserviert werden, wenn kein privater Stellplatz vorhanden ist. Personenkreis: Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinde. Zuständig für Landstraßen ist der Landkreis Neunkirchen Straßenverkehrsbehörde Saarbrücker Straße 1 66538 Neunkirchen Tel. (06824) 9067011 Zuständig für Gemeindestraßen ist die Kreisstadt Neunkirchen Ordnungsamt Oberer Markt 16 66538 Neunkirchen Zimmer 208 Tel. (06821) 202-208 29 WOHNEN W Wohnen in den eigenen vier Wänden Wohnen in den eigenen vier Wänden ist für Menschen mit Behinderung genauso möglich wie für nicht behinderte Menschen. Es ist ein selbstverständliches Bedürfnis und ein Recht eines jeden Menschen, eine eigene Wohnung zu haben. Viele Menschen mit Behinderung sind nur in einigen Bereichen des täglichen Lebens und zu bestimmten Zeiten auf Hilfe zum Wohnen angewiesen. Ansonsten wollen sie unabhängig und selbständig leben – eben in einer normalen Wohnung wie andere Menschen auch. In Sachen Wohnen können sich Menschen mit einer geistigen oder schweren körperlichen Behinderung im Rahmen der gesetzlichen Eingliederungshilfe informieren beim: Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Hochstraße 67 66115 Saarbrücken Tel. (0681) 9978-2415 oder-2448 [email protected] Bei allen grundsätzlichen Fragen zum Wohnen mit ambulanter Unterstützung oder zu den Fachdiensten Selbstbestimmtes Wohnen wenden Sie sich bitte an das: Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport Referat E 2 Dienstgebäude Talstraße 43-51 66119 Saarbücken Tel. (0681) 501-3442 oder -43138 oder -3322 WZB-Werkstattzentrum für behinderte Menschen der Lebenshilfe gGmbH Spiesen-Elversberg Am Beckerwald 31 66583 Spiesen-Elversberg Tel. (06821) 793229 [email protected] Lebenshilfewerk im Kreis Neunkirchen gGmbH Schloßstraße 35 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 9829-0 [email protected] Ambulante Hilfen für Menschen, die allein oder bei Angehörigen zu Hause wohnen Familienentlastender Dienst der Lebenshilfe Weierswies 11a 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 981119 [email protected] Für Familien, die ihre behinderten Angehörigen zu Hause betreuen, bietet der familienentlastende Dienst stunden- oder tageweise Entlastung bei der Betreuung sowie Beratung und Unterstützung. Ambulant betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen Caritasverband Schaumberg-Blies e.V. Hüttenbergstraße 42 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 92090 [email protected] [email protected] Fachdienste Selbstbestimmtes Wohnen (FSW) Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband Saarland e.V. Saarbücken Lessingstraße 7 66121 Saarbrücken Tel. (0681) 379100 [email protected] Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit GmbH (GPS) Dirminger Straße 14 66571 Eppelborn Tel. (06881)8960609 [email protected] 30 Die Offerte richtet sich an psychisch kranke Menschen, die allein oder mit Partner/Familie in einer eigenen Wohnung leben und auf Unterstützung angewiesen sind. Gastfamilien für psychisch kranke Menschen Caritasverband Schaumberg-Blies e.V. Hüttenbergstraße 42 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 92090 [email protected] Ziel ist es, psychisch kranke oder von psychischer Krankheit bedrohte Menschen in eine Gastfamilie zu integrieren. W Wohnheime für erwachsene Menschen mit Behinderungen in Neunkirchen und Umgebung Reha Wohnanlage Am Hüttenpark Sinnerthalerweg 1a 66538 Neunkirchen Tel. (0681) 93621600 [email protected] Reha Wohnanlage im Sinnerthal Sinnerthalerweg 9 66538 Neunkirchen Tel. (0681) 93621600 [email protected] WZB Werkstatt für Behinderte der Lebenshilfe gGmbH Am Beckerwald 31 66583 Spiesen-Elversberg Tel. (06821) 7930 [email protected] Außenwohngruppen Fragen Sie im WZB nach Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Weierswies 11a 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 98110 [email protected] Außenwohngruppen - Fragen Sie bei der Lebenshilfe nach ASB - Arbeiter-Samariter-Bund Heimbetriebsgesellschaft Bachstraße 1 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 922133 [email protected] Außenwohngruppen Fragen Sie beim ASB nach Internate Internat der Schule am Weberberg der staatlichen Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung Universitätskliniken 84 66424 Homburg Tel. (06841) 1627400 schuleamwebersberg@ uniklinikum-saarland.de Internat der staatlichen Schule für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige Dillinger Straße 69 66822 Lebach Tel. (06881) 928333 [email protected] Wohnungsanpassung/Wohnraumberatung für Menschen mit körperlicher Behinderung Individuelle Wohnungsanpassungs- und Wohnraumberatung finden Betroffene beim: Landkreis Neunkirchen Leitstelle „Älter werden“ Martin-Luther-Straße 2 66564 Ottweiler Tel. (06824) 906-2222, 906-2210 und 906-2306 [email protected] Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann es Zuschüsse der Pflegeversicherung, der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft und der Sozialhilfe für Umbaumaßnahmen geben. Wohnheime für behinderte Kinder und Jugendliche Pallotti Haus Hardenbergstraße 2 66538 Neunkirchen Tel. (06821) 860247 [email protected] Pflegeheim „Häuser im Eichenwäldchen“ (früher: „Seid getrost“) Haus für Kinder und Jugendliche Fürther Straße 31 66564 Ottweiler Tel. (06824) 9090 Lebenshilfe Hirzbachhof Hirzbachstraße 26 66557 Illingen-Hirzweiler Tel. (06825) 495310 Sonderprogramm „Wohnen im Alter“ des Landes Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport Sonderprogramm Wohnen Franz-Josef-Röder-Straße 23 66119 Saarbrücken Tel. (0681) 501-3120 [email protected] Eigenständig Leben durch altersund behindertengerechte Wohnraumanpassung für Menschen ab 60 Jahre. Finanzielle Förderung von baulichen Maßnahmen. 31 LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG IM ÜBERBLICK Leistungsart Zeitraum Häusliche Pflege Pflegesachleistung bis zu... E im Monat ab 01.01.2010 ab 01.01.2012 Pflegegeld E monatl. ab 01.01.2010 ab 01.01.2012 Pflegevertretung durch durch durch durch nahe Angehörige sonstige Personen nahe Angehörige sonstige Personen Kurzzeitpflege Pflegeaufwendungen für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr bis zu ...E ab 01.01.2010 ab 01.01.2012 Pflegeaufwendungen bis zu ...E im Jahr ab 01.01.2010 ab 01.01.2012 Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Pflegeaufwendungen bis zu ...E im Monat ab 01.01.2010 ab 01.01.2012 Ergänzende Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Leistungsbetrag bis zu ...E im Jahr Vollstationäre Pflege Pflegeaufwendungen bis zu ...E im Monat ab 01.01.2010 ab 01.01.2012 Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen Pflegeaufwendungen in Höhe von Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind Aufwendungen bis zu ...E im Monat Technische Hilfsmittel Aufwendungen in Höhe von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Aufwendungen in Höhe von bis zu ...E Zahlung von Rentenversicherungs- Je nach Umfang der Pflegetätigkeit bis beiträgen für Pflegepersonen zu ...E im Monat (Beitrittsgebiet) Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherun für Pflegepersonen bei Pflegezeit ab 01.07.2008 ...E im Monat (Beitrittsgebiet) Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit ab 01.07.2008 ...E im Monat 1 2 32 Auf Nachweis werden den nahen Angehörigen notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten usw.) bis zu einem Gesamtbetrag von 1.432 E erstattet. Neben dem Anspruch auf Tagespflege bleibt ein hälftiger Anspruch auf die jeweilige ambulante Pflegesachleistung oder das Pflegegeld erhalten. ( S TA N D : 1 . J U L I 2 0 0 8 ) Pflegestufe I Erheblich Pflegebedürftige Pflegestufe II Schwerpflegebedürftige 440,450,- 1.040,1.100,- 1.510,1.550,- 225,235,- 430,440,- 685,700,- 225,1.510,235,1.550,- 430,1.510,440,1.550,- 685,1.510,700,1.550,- 1.510,1.550,- 1.510,1.550,- 1.510,1.550,- 440,450,- 1.040,1.100,- 1.510,1.550,- 2.400,- 2.400,- 2.400,- 1.023,1.023,- 1.279,1.279,- 1.510,1.550,- Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftige (in Härtefällen) (1.918,-) (1.918,-) (1.825,-) (1.918,-) 10 % des Heimentgelts, höchstens 256,- im Monat 31,100 % der Kosten, unter Berücksichtigung von höchstens 25,- E Eigenbeteiligung je Hilfsmittel 2.557,- je Maßnahme, unter Berücksichtigung einer angemessenen Eigenbeteiligung 131,87 4 (111,44) 263,74 4 (222,88) 401,18 4 (339,89) 7,06 (5,98) durchschnittlich ca. 140,- 3 Abhängig von der persönlichen Pflegesituation auf der Grundlage der dauerhaften und regelmäßigen Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen nach § 45a Abs.2 Satz 1 Nr.1 bis 9 SGB XI werden künftig bis zu 1.200 E (Grundbetrag) bzw. bis zu 2.400 E (erhöhter Beitrag) gewährt. 4 Bei wenigstens 14 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche, wenn die Pflegeperson keiner Beschäftigung von über 30 Stunden nachgeht und sie noch keine Vollrente wegen Alters bezieht. 33 STICHWORTVERZEICHNIS A L Agentur für Arbeit 6 Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz 6 Ambulante Hilfen für Menschen, die allein oder bei Angehörigen zu Hause wohnen 30 Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Pflegegeld) 32 Arbeitsassistenz 6 Ambulant betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen 30 P Parkerleichterungen und Parkplatzreservierungen 29 Patientenverfügung 10 B Personennahverkehr 28 Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren 27 Pflegebedürftigkeit 12 Behindertenfahrdienst 10 Pflegeversicherung (SGB XI) 12 Pflegeleistungsergänzungen (PflEG) 12 Berufsbildungswerke 6 Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen 8 R Rechtlicher Vertreter 9 Rente (SGB VI) 14 Behindertentestament 25 Beratungsstellen 9 S Besuchs- und Betreuungsdienste 8 Selbsthilfegruppen 22 Betreuungsverfügung 10 Blindheitshilfe (BIHG) 15 E Schulen für behinderte Kinder in Neunkirchen und Umgebung 21 Schulen für Erziehungshilfen 22 Schulen für sinnesbehinderte Kinder 21 Eingliederungshilfe (SGB XII) 13 Schwerbehindertenausweis 26 Ermäßigung der Telefongebühren 28 Sonderprogramm „Wohnen im Alter“ des Landes 31 Essen auf Rädern 11 Sonstige Steuervergünstigungen 29 Sozialhilfe 13 F Fachdienste Selbstbestimmtes Wohnen (FSW) 30 Sozialstationen (Ambulante Pflegedienste) 23 Stationäre Pflege 18 Finanzamt 29 Finanzielle Hilfen 12 T Tagespflege 18 G Gastfamilie für psychisch kranke Menschen 30 H Härtefälle 12 Haushaltshilfe 16 Hausnotruf 16 Heimpflege 17 Hilfe zur Pflege (SGB II) 13 Hospiz 19 Testament 24 V Vergünstigungen und Leistungen für Menschen mit Behinderungen 26 Vergünstigungen bei Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr 28 Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 28 Versorgungsvollmacht 10 W Werkstätten und Arbeitstrainingsplätze 6 I Integrationsfachdienste 6 Internate 31 K Kindergärten/ Kindertageseinrichtungen/ Schulkindergärten 22 KFZ-Steuer 28 Kreissozialamt 24 Kurzzeitpflege 18 Kriegsopfer (BVG) 15 34 Wohngeld/Lastenzuschuss (WoGG) 15 Wohnen in den eigenen vier Wänden 30 Wohnheime für erwachsene Menschen mit Behinderungen in Neunkirchen und Umgebung 31 Wohnheime für behinderte Kinder und Jugendliche 31 Wohnungsanpassung/ Wohnraumberatung für Menschen mit körperlicher Behinderung 31 IHRE N0TIZEN Impressum: Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen im Januar 2010 Texte/Redaktion: Amt für Soziale Dienste, Kinder, Jugend und Senioren Rathaus Oberer Markt 16 66538 Neunkirchen Visualisierung: HuwerLogo Fotos: HuwerLogo Portrait OB: G. Ruschel Druck: Werbedruck 35 N E H C S N E M R Ü F R N E E B G E N G U T R A E R D N I H E B MIT HILFEN VERGÜNSTIGUNGEN