Antrag für die Nutzung städtischer Sporthallen

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Antrag für die Nutzung städtischer Sporthallen
STADT BAD OLDESLOE
Der Bürgermeister
Schulen, Sport- und Kindertagesstätten
Markt 5
23843 Bad Oldesloe
Tel: 04531 504-364
E-Mail: [email protected]
Formular Senden
Antrag für die Nutzung städtischer Sporthallen
außer Stormarnhalle/Heinrich-Vogler-Halle
Grundschule West Sporthalle
Ida-Ehre-Schule Sporthalle G 4
Höhe: 5,56 m/Fläche: 409 ²
Höhe 5,55 m/Fläche: 506 m²
Ida-Ehre-Schule Sporthalle G 6
Klaus-Groth-Schule Sporthalle
Höhe 7,64 m/Fläche: 405 m²
Höhe 5,84 m/Fläche: 366 m²
Stadtschule Sporthalle
Schule am Kurpark Sporthalle
Höhe 5,47 m/Fläche: 228,23 m²
Höhe 4,41 m/Fläche: 231,51 m²
Theodor-Mommsen-Schule Sporthalle 1
Theodor-Mommsen-Schule Sporthalle 2
Höhe 5,63 m/Fläche: 246 m²
Höhe 5,42 m/352 m²
Theodor-Mommsen-Schule Sporthalle 3
Höhe 4,35 m/Fläche: 179 m²
Name der Veranstaltung:
Sportart:
Training
Punktspiel, Turnier etc.
Datum: ab
bis
Uhrzeit: von
Wochentag:
Uhr bis
Dienstag
Montag
Lehrgang / Kurs
Übernachtung
Feriennutzung
letzter Tag (nur bei Kursen/Lehrgängen) am:
Uhr
Mittwoch
Donnerstag
Anzahl der Teilnehmer/innen:
gesamt:
Freitag
Samstag
Sonntag
davon bis 18 Jahre:
Name des Veranstalters:
Ansprechpartner/in:
PLZ/Ort:
Straße:
Telefon:
E-Mail:
Ansprechpartner/in vor Ort
(Turnierleiter/in, Übungsleiter/in, Betreuer/in):
Telefon/Mobil:
Es wird ein Zuschuss auf die satzungsgemäßen Nutzungsgebühren beantragt:
(Nur für örtliche, Sportvereine, Spielmannszüge, Betriebssportgemeinschaften etc.)
a) 100 % Zuschuss für den Trainingsbetrieb und Veranstaltungen
ausschließlich mit Kindern und Jugendlichen
b) 70 % Zuschuss für den Trainingsbetrieb mit Erwachsenen
c) 100 % Zuschuss für den Punktspielbetrieb, Turniere, Wettkämpfe,
Meisterschaften u. Lehrgänge an Wochenenden (samstags u. sonntags) sowie an Feiertagen.
Die Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe sowie die
jeweilige Hallenordnung sind zu beachten und werden mit der Unterschrift anerkannt.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf der Rückseite!
Ort, Datum
Unterschrift Antragsteller/in
Hinweise:
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Die Sporthallen stehen zur Nutzung grundsätzlich nur zur Verfügung, wenn die Gruppen
mind. aus 10 Personen bestehen.
Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Zeiten – z. B. Ausfall eines Übungsabends – ist der
Hausmeister/die Hausmeisterin rechtzeitig vorher zu informieren.
Änderungen sind unverzüglich der Stadt Bad Oldesloe, Sachbereich Schulen, Sport und
Kindertagesstätten, mitzuteilen.
Die Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe
sowie die jeweilige Hallenordnung sind zu beachten und werden mit der Unterschrift
anerkannt.
Formular Senden
Die Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe
finden Sie im Internet auf:
www.badoldesloe.de unter Rathaus/Satzungen/Ortsrecht/3 Wissenschaft und Forschung
oder Sie folgen unten stehendem Link:
http://www.oldesloe1.de/Homepage_Stadt_OD/Dokumente_aus_Upload/Ortsrecht/3_
Wissenschaft_Forschung_Kulturpfl/3010_Satzungd.pdf

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