Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf
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Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf Erscheint nach Bedarf – Zu beziehen beim Landratsamt Deggendorf – Einzelbezugspreis € 1,00 Das Amtsblatt ist auch über das Internet unter www.landkreis-deggendorf.de abrufbar. Nr. 02/2014 Donnerstag, 27.02.2014 Alphabetisches Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes des Landkreises Deggendorf 2013 Seite 17 Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland Seite 24 Vollzug der Wassergesetze; Trinkwasserversorgung der Ortschaften Großtiefenbach und Kleintiefenbach, Gemeinde Grafling; hier: Rücknahme der Allgemeinverfügung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung der „Dorfgemeinschaft Tiefenbach e. V.“ Seite 25 Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Zweckverbandes für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling Seite 26 Manövermeldungen in der Zeit vom 24.03.2014 bis 27.03.2014 Seite 27 Bekanntmachung der Sparkasse Deggendorf hier: Kraftloserklärungen Seite 28 Alphabetisches Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes des Landkreises Deggendorf 2013 Dieser Jahrgang umfasst die Nr. 1 – 11 (Seiten 1 bis 162 ) A Alphabetisches Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes des Landkreises Deggendorf 2012 Seite Wiederbestellung des Archivpflegers für den Bereich des Landkreises Deggendorf Seite 43 1 B Beratungstermine 2013 des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) Seite 26 Infostammtische 2013 des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB) Seite 28 Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 BayBO hier: Gemeinde Winzer, Fl. Nr. 121/4, Änderungsplan zum Umbau, Sanierung und Erweiterung des bestehenden „Gasthofes zur Post“ Seite 145 Bekanntmachung der Beteiligungsberichte 2012 des Landkreises Deggendorf Seite 147 Bundestagswahl am 22. September 2013 Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 227 Deggendorf Seite 108 D Allgemeinverfügung; Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung DüV) vom 13.01.2006 (Neufassung mit Änderung vom 27.02.2007) Seite 133 E Einwohnerzahlen Stand 31. Dezember 2012 Einwohnerzahlen Stand 31. März 2013 Einwohnerzahlen Stand 30. Juni 2013 Seite 105 Seite 112 Seite 134 H Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring für das Haushaltsjahr 2013 Seite 55 17 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Hauptschulverbandes Schöllnach für das Haushaltsjahr 2013 Seite 67 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raum Hengersberg für das Haushaltsjahr 2013 Seite 33 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach für das Haushaltsjahr 2013 Seite 65 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Plattling für das Haushaltsjahr 2013 Seite 76 Bekanntmachung der Haushaltssatzung Iggensbach für das Haushaltsjahr 2013 Seite 95 des Schulverbandes Mittelschule Winzer- Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Hengersberg für das Haushaltsjahr 2013 Seite 61 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Hengersberg für das Haushaltsjahr 2013 Seite 63 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Deggendorf für das Haushaltsjahr 2013 Haushaltssatzung des Schulverbands – Hauptschule Osterhofen -- Landkreis Deggendorf für das Haushaltsjahr 2013 Seite 109 Seite 99 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung in den Landkreisen Deggendorf und Straubing-Bogen für das Haushaltsjahr 2013 Seite 74 Bekanntmachung der Haushaltsjahr 2013 Haushaltssatzung des Schulverbandes Moos-Thundorf für das Seite 149 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule OberpöringWallerfing für das Haushaltsjahr 2013 Seite 59 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Buchhofen für das Haushaltsjahr 2013 Seite 97 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Wallerfing für das Haushaltsjahr 2013 Seite 57 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf für das Wirtschaftsjahr 2013 Seite 151 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Leichentransporte AholmingMoos-Oberpöring-Wallerfing für das Haushaltsjahr 2013 Seite 9 Hochwasser 2013 Dank von Ministerpräsident Seehofer an die Helferinnen und Helfer Seite 72 Hochwasser 2013 Dank von Landrat Bernreiter an die Helferinnen und Helfer Seite 73 18 I Immissionsschutzgesetze; Errichtung und Betrieb eines Biomasseheizkraftwerkes mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 17 MW (Anlage nach Nr. 1.2.1 des Anhangs 1 zur 4. BlmSCHV) auf dem Grundstück Fl. Nr. 497 der Gemarkung Altenufer, Markt Hengersberg, durch die Sägewerk Schwaiger GmbH & Co. KG, Zum Sägewerk 9, 94491 Hengersberg hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Seite 144 J Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Zweckverbandes für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling Seite 11 Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der BBG Biokopost-Betriebsgesellschaft Donau-Wald mbH (kurz BBG Donau-Wald mbH) – Sitz Außernzell durch Rechtsnachfolger BBG Donau-Wald KU Seite 12 Vollzug der Jagdgesetze; Neubestellung der Jagdbeiräte Seite 78 Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Kommunalunternehmens BBG Donau-Wald KU, Anstalt des öffentlichen Rechts, Außernzell Seite 158 Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Kommunalunternehmens Abfallwirtschaft Donau-Wald, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz AKU Donau-Wald) – Sitz Außernzell Seite 159 Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Donau-Wald – Sitz Außernzell Seite 157 Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2008 des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf Seite 153 Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2009 des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf Seite 154 Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf Seite 155 Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf Seite 156 K Vollzug des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG); Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Plattling und den Gemeinden Aholming, Buchhofen, Künzing, Moos, Oberpöring, Otzing, Stephansposching, Wallerfing, Stadt Osterhofen und Landkreis Deggendorf bezüglich eines Verkehrsübungsplatzes in Plattling Seite 89 Aufruf zur Haus- und Straßensammlung für die Kriegsgräber vom 18.10. – 03.11.2013 Seite 131 19 L Verordnung zur Änderung der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“ vom 09. Dezember 2013 Seite 141 Ländliche Entwicklung; Flurneuordnung Buchhofen II, Gemeinde Buchhofen, Landkreis Deggendorf hier: Änderung der Gemeindegrenzen Seite 148 M Manövermeldungen in der Zeit vom 04.02.2013 - 08.02.2013 05.03.2013 - 14.03.2013 02.04.2013 - 30.04.2013 09.04.2013 - 18.04.3013 02.05.2013 - 31.05.2013 03.06.2013 - 28.06.2013 11.06.2013 - 20.06.2013 01.07.2013 - 04.07.2013 15.07.2013 - 18.07.2013 01.07.2013 - 31.07.2013 01.08.2013 - 30.08.2013 02.09.2013 - 30.09.2013 21.09.2013 i. d. Zeit v. 08:45 Uhr bis 16:00 Uhr 30.09.2013 - 02.10.2013 01.10.2013 - 31.10.2013 04.11.2013 - 29.11.2013 02.12.2013 - 21.12.2013 09.12.2013 - 12.12.2013 20.01.2014 - 23.01.2014 Seite 31 Seite 35 Seite 35 Seite 48 Seite 35 Seite 36 Seite 70 Seite 81 Seite 81 Seite 83 Seite 83 Seite 83 Seite 113 Seite 114 Seite 116 Seite 116 Seite 116 Seite 135 Seite 160 N Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG); Änderung der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“ im Bereich der Gemeinde Grattersdorf Seite 121 O/Ö Verordnung des Landkreises Deggendorf zur Übertragung von Aufgaben des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs auf die Stadt Deggendorf Seite 146 R Landes- und Regionalplanung Fortschreibung des Regionalplans Donau-Wald; Beteiligung der Öffentlichkeit Seite 79 Richtlinien des Landkreises Deggendorf für die Vollzeitpflege nach dem SG VIII vom 19.12.2012 einschl. Anhang Seite 13 20 S Bekanntmachungen der Sparkasse Deggendorf hier: Aufgebotsverfahren hier: Seite 32 Seite 49 Seite 71 Seite 84 Seite 106 Seite 118 Seite 136 Seite 162 Kraftloserklärungen Seite 44 Seite 50 Seite 85 Seite 107 Seite 119 Seite 132 Seite 137 Seite 161 T Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG) und der Bienenseuchen-Verordnung; hier: Bekämpfung von Varroatose Seite 45 U Bekanntmachung des vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Überschwemmungsgebietes „Donau/Isar, Hengersberger Ohe, Reißinger Bach“ ermittelten Seite 51 V Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Schulverbandes Hauptschule Osterhofen vom 26. Juni 2013 Seite 101 Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Hauptschulverbandes Wallerfing vom 07.06.2013 Seite 103 21 W Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 227 Deggendorf vom 22.02.2013; Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen Seite 39 Endgültiges Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 im Wahlkreis 227 Deggendorf Seite 120 Öffentliche Bekanntmachung über die Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl von Hauptjugendschöffen und Hilfsjugendschöffen für die Wahlperiode 2014 bis 2018; Öffentliche Einsichtnahme in die Vorschlagsliste und Einspruchnahme gegen die Vorschlagsliste Seite 47 Wassergesetze; Kiesabbauvorhaben im Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 1057, 1060, 1063 (t) und 1067, mit anschließender (Teil-)Wiederverfüllung sowie Restauskiesung auf den Grundstücken Fl. Nr. 1052, 1053 und 1054, jeweils Gemarkung Altenufer, Gemeinde Hengersberg, durch die Raiffeisenbank Hengersberg-Schöllnach eG, 94491 Hengersberg hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Seite 122 Vollzug der Wassergesetze; Trinkwasserversorgung der Stadt Deggendorf, Schutzgebietsteil „Parst“ Seite 123 Vollzug der Wassergesetze; Trinkwasserversorgung der Ortschaften Großtiefenbach und Kleintiefenbach, Gemeinde Grafling; hier: Trinkwassergewinnungsanlage „Dorfgemeinschaft Tiefenbach e. V.“ Seite 127 Wassergesetze; Antrag auf wasserrechtliche Gestattung für die Teilverfüllung eines bestehenden Gewässers im Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 1003, 1004, Gemarkung Natternberg, Stadt Deggendorf, sowie Fl. Nr. 1284, Gemarkung Steinkirchen, Gemeinde Stephansposching, im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahme durch die Michael Hacker GmbH & Co. KG, Betriebsstraße 18 – 20, 94469 Deggendorf hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Seite 37 Wassergesetze und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Gewässer I / Donau; Neubau einer Zufahrtsstraße in das Donauvorland in Deggendorf Absenkung des Hochwasserschutzdeiches und Errichtung einer Hochwasserschutzmauer im Bereich der Bahnunterführung durch die Stadt Deggendorf hier: Feststellung über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 38 Wassergesetze; Wasserkraftanlage der Frau Therese Koller, am Hohenstein 10, 94505 Bernried hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 46 über die Wassergesetze; Wasserkraftanlage „Willinger Mühle“ an der Vils Antrag auf Bewilligung der bestehenden Triebswerksanlage und Genehmigung der geplanten Fischauf- und abstiegshilfe Betreiber: Franz-Xaver Wasmeier, Alte Mühlstraße 11, 94486 Osterhofen hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Seite 88 22 Wassergesetze; Renaturierung des Haardorfer Mühlbaches (Dorasgraben) im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 517/1 und 517/2 der Gemarkung Aholming, durch die Gemeinde Aholming, Untere Römerstaße 2, 94527 Aholming hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Seite 87 Wassergesetze; Errichtung einer Überfahrt über den Deggenauer Wiesengraben im Hafen Deggendorf durch Die ArcelorMittal Stahlhandel GmbH, Niederlassung Regensburg, Osthafensr. 9, 93055 Regensburg hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Seite 86 Wassergesetze; Errichtung einer Brücke über den Deggenauer Wiesengraben auf dem Gelände der Fa. Streicher Fl. Nr. 124/2, 124/5, Gemarkung Deggenau, durch die Fa. Streicher, Schweigerbreite 17, 94469 Deggendorf hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 69 Weihnachts- und Neujahrsgruß von Herrn Landrat Christian Bernreiter Seite 139 23 Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland Am 25. Mai 2014 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet), 4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind, 5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst nach dem 4. Mai 2014 bei der zuständigen Gemeinde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung). Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrags bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999, am 13. Juni 2004 oder am 7. Juni 2009 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum 4. Mai 2014 gegenüber der zuständigen Gemeinde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden. Für ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetzung, dass sie am Wahltag 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, 3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme. Deggendorf, 25.02.2014 Landratsamt Deggendorf gez. Peterle, Regierungsdirektor Kreiswahlleiter 24 41-863-4 Ro Vollzug der Wassergesetze; Trinkwasserversorgung der Ortschaften Großtiefenbach und Kleintiefenbach, Gemeinde Grafling; hier: Rücknahme der Allgemeinverfügung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung der „Dorfgemeinschaft Tiefenbach e. V“ Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung der Ortschaften Großtiefenbach und Kleintiefenbach, Gemeinde Grafling, erlässt das Landratsamt Deggendorf aufgrund des Art. 48 Abs. 1, 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und Art. 63 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) in der jeweils aktuellen Fassung, folgende Anordnung als Allgemeinverfügung §1 Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Deggendorf vom 15.10.2013 zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Ortschaften Großtiefenbach und Kleintiefenbach, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 09/2013 des Landkreises Deggendorf, wird aufgehoben. §2 Das Landratsamt Deggendorf hat im nach hinein Kenntnis von einem falsch bemessenen Umgriff des fiktiven Wasserschutzgebietes erhalten. Das fehlerhafte Wasserschutzgebiet war in einem Lageplan dargestellt und Bestandteil der Allgemeinverfügung. Diese Tatsache rechtfertigt die Rücknahme der rechtswidrigen Allgemeinverfügung. §3 Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Deggendorf in Kraft. Deggendorf, 12.02.2014 Landratsamt Deggendorf gez. Bischoff Oberregierungsrätin 25 BEKANNTMACHUNG über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Zweckverbandes für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling 1. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.01.2014 den geprüften Jahresabschluss 2012 behandelt und folgenden Beschluss gefasst: Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2012 mit einer Bilanzsumme von 31.483.957,81 € und einem Jahresgewinn von 279.532,09 € fest und beschließt, den Jahresverlust im hoheitlichen Bereich in Höhe von 601.585,31 € aus dem Gewinnvortrag zu tilgen und den Jahresgewinn beim Betrieb gewerblicher Art in Höhe von 881.117,40 € einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen. 2. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband München hat den Jahresabschluss 2012 geprüft und nachfolgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2012 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen.“ München, 01.08.2013 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Wiedemann Wirtschaftsprüfer 3. Der Jahresabschluss 2012 liegt zusammen mit dem Lagebericht in der Zeit vom 22.04.2014 bis 02.05.2014 während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Wasinger Weg 12, 94447 Plattling, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Plattling, 31.01.2014 Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling gez. Christian Bernreiter Verbandsvorsitzender Landrat 26 30-0831 jbö-fr MANÖVERMELDUNG Übungsraum: St.Englmar UQ 405 305, Ruhmannsfelden UQ 528 280, Deggendorf UQ 495 116, Natternberg UQ 470 097, Altenbuch UQ 350 050, Mengkofen UP 117 995, Neuhofen UQ 062 036, Sallach UQ 063 100, Rain UQ 147 203, Mitterfels UQ 304 277 voraussichtliche Ballungsräume: StoUbPI Bogen 33U UQ 318 189 – WASSERÜBUNGSPLATZ 33 U UQ 318 186 – ÖDWIES UQ 452 267 – StoÜbPI Metting 33 UQ 154 083, MARIAPOSCHING UQ 390 102 Zeit: 24.03. bis 27.03.2014 Nähere Angaben zur Übung: Schneller Luchs 03/14 Übungsform mit Kurzcharakteristik: Übung im freien Gelände für die Sanitätstruppe unter einsatznahen Bedingungen. Hubschraubereinsatz mit Nachtflug Besonderheiten: Blaulichteinsatz zu Übungszwecken, Einsatz Nebelmittel für Hubschrauberlandung Geplante Übungsaktivitäten: Die Übung findet im freien Gelände und in Kasernen statt. Einzelheiten zur Übung: Darstellung eines Verkehrsunfalls mit Bus. Sicherung und Absicherung eines Kfz-Unfalls. Versorgung und Transport von Verwundeten. Marsch mit Kfz im Patrouillen-Rahmen. Sicherung von Objekten. Einrichten und Betrieb eines vorgelagerten Gefechtsstand. a) Einsatz Luftfahrzeuge Außenlandungen Oberschneiding 33 U UQ 250 052 und 33 U UQ 271 071, StoÜbPI Bogen 33 U UQ 327 197, StoÜbPI Metting 33 U UQ 157 096 Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich den Einrichtungen der übenden Truppen und von evtl. liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) fernzuhalten. Auf die Strafbarkeit des Auflesens von Sprengmitteln wird hingewiesen. Wer Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können nach § 22 b des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Abwicklung von Manöverschäden die Gemeinden sowie die Wehrbereichsverwaltung Süd für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Schadensregulierungsstelle des Bundes – Regionalbüro Süd in Nürnberg für die ausländischen Streitkräfte nähere Auskünfte erteilt. Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntmachung zu sorgen sowie die Jagdausübungsberechtigten und die Bewohner abgelegener Gemeindeteile und Gehöfte von der Übung zu verständigen. Einwendungen gegen diese Übung oder einschränkende Bedingungen sind dem Landratsamt Deggendorf unverzüglich mitzuteilen. Deggendorf, den 17. Februar 2014 LANDRATSAMT Dr. Becker, Oberregierungsrätin 27 Sparkasse Deggendorf Kraftloserklärung Die Sparkassenbücher Nr. 3785067723 Nr. 3782722098 Nr. 3783304847 werden gem. Art. 39 AGBGB für kraftlos erklärt. Deggendorf, 30.01.2014; 26.02.2014 gez. Sparkasse Deggendorf 28