Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf

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Nr. 02/2014
Donnerstag, 27.02.2014
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes des Landkreises
Deggendorf 2013
Seite 17
Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in
der Bundesrepublik Deutschland
Seite 24
Vollzug der Wassergesetze;
Trinkwasserversorgung der Ortschaften Großtiefenbach und Kleintiefenbach,
Gemeinde Grafling;
hier: Rücknahme der Allgemeinverfügung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung der „Dorfgemeinschaft Tiefenbach e. V.“
Seite 25
Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses
2012 des Zweckverbandes für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung
Plattling
Seite 26
Manövermeldungen in der Zeit vom
24.03.2014 bis 27.03.2014
Seite 27
Bekanntmachung der Sparkasse Deggendorf
hier: Kraftloserklärungen
Seite 28
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes des Landkreises Deggendorf 2013
Dieser Jahrgang umfasst die Nr. 1 – 11 (Seiten 1 bis 162 )
A
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes des Landkreises Deggendorf 2012
Seite
Wiederbestellung des Archivpflegers für den Bereich des Landkreises Deggendorf
Seite 43
1
B
Beratungstermine 2013 des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund
e. V. (BBSB)
Seite 26
Infostammtische 2013 des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. (BBSB)
Seite 28
Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO);
Öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 BayBO
hier: Gemeinde Winzer, Fl. Nr. 121/4,
Änderungsplan zum Umbau, Sanierung und Erweiterung des bestehenden „Gasthofes zur
Post“
Seite 145
Bekanntmachung der Beteiligungsberichte 2012 des Landkreises Deggendorf
Seite 147
Bundestagswahl am 22. September 2013
Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 227 Deggendorf
Seite 108
D
Allgemeinverfügung;
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und
Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen
(Düngeverordnung DüV) vom 13.01.2006 (Neufassung mit Änderung vom 27.02.2007)
Seite 133
E
Einwohnerzahlen Stand 31. Dezember 2012
Einwohnerzahlen Stand 31. März 2013
Einwohnerzahlen Stand 30. Juni 2013
Seite 105
Seite 112
Seite 134
H
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring für das
Haushaltsjahr 2013
Seite 55
17
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Hauptschulverbandes Schöllnach für das
Haushaltsjahr 2013
Seite 67
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im
Raum Hengersberg für das Haushaltsjahr 2013
Seite 33
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach für das
Haushaltsjahr 2013
Seite 65
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Plattling für das
Haushaltsjahr 2013
Seite 76
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Iggensbach für das Haushaltsjahr 2013
Seite 95
des
Schulverbandes
Mittelschule
Winzer-
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule Hengersberg für das
Haushaltsjahr 2013
Seite 61
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Hengersberg für das
Haushaltsjahr 2013
Seite 63
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Deggendorf für das Haushaltsjahr
2013
Haushaltssatzung des Schulverbands – Hauptschule Osterhofen -- Landkreis Deggendorf
für das Haushaltsjahr 2013
Seite 109
Seite 99
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Unterhaltung von Gewässern
III. Ordnung in den Landkreisen Deggendorf und Straubing-Bogen für das Haushaltsjahr 2013
Seite 74
Bekanntmachung der
Haushaltsjahr 2013
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes
Moos-Thundorf
für
das
Seite 149
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Grundschule OberpöringWallerfing für das Haushaltsjahr 2013
Seite 59
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Buchhofen für das Haushaltsjahr
2013
Seite 97
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Wallerfing für das
Haushaltsjahr 2013
Seite 57
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf für
das Wirtschaftsjahr 2013
Seite 151
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Leichentransporte AholmingMoos-Oberpöring-Wallerfing für das Haushaltsjahr 2013
Seite
9
Hochwasser 2013
Dank von Ministerpräsident Seehofer an die Helferinnen und Helfer
Seite 72
Hochwasser 2013
Dank von Landrat Bernreiter an die Helferinnen und Helfer
Seite 73
18
I
Immissionsschutzgesetze;
Errichtung und Betrieb eines Biomasseheizkraftwerkes mit einer Feuerungswärmeleistung
(FWL) von 17 MW (Anlage nach Nr. 1.2.1 des Anhangs 1 zur 4. BlmSCHV) auf dem
Grundstück Fl. Nr. 497 der Gemarkung Altenufer, Markt Hengersberg, durch die Sägewerk
Schwaiger GmbH & Co. KG, Zum Sägewerk 9, 94491 Hengersberg
hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Seite 144
J
Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des
Zweckverbandes für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling
Seite 11
Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der BBG
Biokopost-Betriebsgesellschaft Donau-Wald mbH (kurz BBG Donau-Wald mbH) – Sitz
Außernzell durch Rechtsnachfolger BBG Donau-Wald KU
Seite 12
Vollzug der Jagdgesetze;
Neubestellung der Jagdbeiräte
Seite 78
Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des
Kommunalunternehmens BBG Donau-Wald KU,
Anstalt des öffentlichen Rechts, Außernzell
Seite 158
Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des
Kommunalunternehmens Abfallwirtschaft Donau-Wald, Anstalt des öffentlichen Rechts (kurz
AKU Donau-Wald) – Sitz Außernzell
Seite 159
Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2012
des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Donau-Wald – Sitz Außernzell
Seite 157
Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2008
des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf
Seite 153
Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2009
des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf
Seite 154
Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2010
des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf
Seite 155
Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2011
des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf
Seite 156
K
Vollzug
des
Gesetzes
über
die
Kommunale
Zusammenarbeit
(KommZG);
Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Plattling und den Gemeinden Aholming, Buchhofen,
Künzing, Moos, Oberpöring, Otzing, Stephansposching, Wallerfing, Stadt Osterhofen und
Landkreis Deggendorf bezüglich eines Verkehrsübungsplatzes in Plattling
Seite 89
Aufruf zur Haus- und Straßensammlung für die Kriegsgräber vom 18.10. – 03.11.2013
Seite 131
19
L
Verordnung zur Änderung der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet
Bayerischer Wald“ vom 09. Dezember 2013
Seite 141
Ländliche Entwicklung;
Flurneuordnung Buchhofen II, Gemeinde Buchhofen, Landkreis Deggendorf
hier: Änderung der Gemeindegrenzen
Seite 148
M
Manövermeldungen in der Zeit vom
04.02.2013 - 08.02.2013
05.03.2013 - 14.03.2013
02.04.2013 - 30.04.2013
09.04.2013 - 18.04.3013
02.05.2013 - 31.05.2013
03.06.2013 - 28.06.2013
11.06.2013 - 20.06.2013
01.07.2013 - 04.07.2013
15.07.2013 - 18.07.2013
01.07.2013 - 31.07.2013
01.08.2013 - 30.08.2013
02.09.2013 - 30.09.2013
21.09.2013 i. d. Zeit v. 08:45 Uhr bis 16:00 Uhr
30.09.2013 - 02.10.2013
01.10.2013 - 31.10.2013
04.11.2013 - 29.11.2013
02.12.2013 - 21.12.2013
09.12.2013 - 12.12.2013
20.01.2014 - 23.01.2014
Seite 31
Seite 35
Seite 35
Seite 48
Seite 35
Seite 36
Seite 70
Seite 81
Seite 81
Seite 83
Seite 83
Seite 83
Seite 113
Seite 114
Seite 116
Seite 116
Seite 116
Seite 135
Seite 160
N
Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG);
Änderung der Verordnung über das „Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald“ im Bereich
der Gemeinde Grattersdorf
Seite 121
O/Ö
Verordnung des Landkreises Deggendorf zur Übertragung von Aufgaben des allgemeinen
öffentlichen Personennahverkehrs auf die Stadt Deggendorf
Seite 146
R
Landes- und Regionalplanung
Fortschreibung des Regionalplans Donau-Wald;
Beteiligung der Öffentlichkeit
Seite 79
Richtlinien des Landkreises Deggendorf für die Vollzeitpflege nach dem SG VIII
vom 19.12.2012 einschl. Anhang
Seite 13
20
S
Bekanntmachungen der Sparkasse Deggendorf
hier:
Aufgebotsverfahren
hier:
Seite 32
Seite 49
Seite 71
Seite 84
Seite 106
Seite 118
Seite 136
Seite 162
Kraftloserklärungen
Seite 44
Seite 50
Seite 85
Seite 107
Seite 119
Seite 132
Seite 137
Seite 161
T
Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG) und der Bienenseuchen-Verordnung;
hier:
Bekämpfung von Varroatose
Seite 45
U
Bekanntmachung
des
vom
Wasserwirtschaftsamt
Deggendorf
Überschwemmungsgebietes „Donau/Isar, Hengersberger Ohe, Reißinger Bach“
ermittelten
Seite 51
V
Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Schulverbandes Hauptschule Osterhofen
vom 26. Juni 2013
Seite 101
Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Hauptschulverbandes Wallerfing
vom 07.06.2013
Seite 103
21
W
Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 227 Deggendorf vom 22.02.2013;
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Seite 39
Endgültiges Ergebnis der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 im
Wahlkreis 227 Deggendorf
Seite 120
Öffentliche Bekanntmachung über die Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl von
Hauptjugendschöffen und Hilfsjugendschöffen für die Wahlperiode 2014 bis 2018;
Öffentliche Einsichtnahme in die Vorschlagsliste und Einspruchnahme gegen die
Vorschlagsliste
Seite 47
Wassergesetze;
Kiesabbauvorhaben im Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 1057, 1060, 1063 (t) und 1067, mit
anschließender (Teil-)Wiederverfüllung sowie Restauskiesung auf den Grundstücken Fl. Nr.
1052, 1053 und 1054, jeweils Gemarkung Altenufer, Gemeinde Hengersberg, durch die
Raiffeisenbank Hengersberg-Schöllnach eG, 94491 Hengersberg
hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Seite 122
Vollzug der Wassergesetze;
Trinkwasserversorgung der Stadt Deggendorf, Schutzgebietsteil „Parst“
Seite 123
Vollzug der Wassergesetze;
Trinkwasserversorgung der Ortschaften Großtiefenbach und Kleintiefenbach, Gemeinde
Grafling;
hier: Trinkwassergewinnungsanlage „Dorfgemeinschaft Tiefenbach e. V.“
Seite 127
Wassergesetze;
Antrag auf wasserrechtliche Gestattung für die Teilverfüllung eines bestehenden Gewässers
im Bereich der Grundstücke Fl. Nr. 1003, 1004, Gemarkung Natternberg, Stadt Deggendorf,
sowie Fl. Nr. 1284, Gemarkung Steinkirchen, Gemeinde Stephansposching, im Rahmen der
naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahme durch die Michael Hacker GmbH & Co. KG,
Betriebsstraße 18 – 20, 94469 Deggendorf
hier:
Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Seite 37
Wassergesetze und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
Gewässer I / Donau;
Neubau einer Zufahrtsstraße in das Donauvorland in Deggendorf
Absenkung des Hochwasserschutzdeiches und Errichtung einer
Hochwasserschutzmauer im Bereich der Bahnunterführung durch die Stadt Deggendorf
hier:
Feststellung
über
die
Verpflichtung
zur
Durchführung
einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
Seite 38
Wassergesetze;
Wasserkraftanlage der Frau Therese Koller, am Hohenstein 10, 94505 Bernried
hier:
Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes
Umweltverträglichkeitsprüfung
Seite 46
über
die
Wassergesetze;
Wasserkraftanlage „Willinger Mühle“ an der Vils
Antrag auf Bewilligung der bestehenden Triebswerksanlage und Genehmigung der geplanten
Fischauf- und abstiegshilfe
Betreiber: Franz-Xaver Wasmeier, Alte Mühlstraße 11, 94486 Osterhofen
hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Seite 88
22
Wassergesetze;
Renaturierung des Haardorfer Mühlbaches (Dorasgraben) im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn.
517/1 und 517/2 der Gemarkung Aholming, durch die Gemeinde Aholming,
Untere Römerstaße 2, 94527 Aholming
hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Seite 87
Wassergesetze;
Errichtung einer Überfahrt über den Deggenauer Wiesengraben im Hafen Deggendorf durch
Die ArcelorMittal Stahlhandel GmbH,
Niederlassung Regensburg, Osthafensr. 9, 93055 Regensburg
hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Seite 86
Wassergesetze;
Errichtung einer Brücke über den Deggenauer Wiesengraben auf dem Gelände der Fa.
Streicher Fl. Nr. 124/2, 124/5, Gemarkung Deggenau, durch die Fa. Streicher, Schweigerbreite
17, 94469 Deggendorf
hier: Bekanntgabe nach § 3a Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Seite 69
Weihnachts- und Neujahrsgruß von Herrn Landrat Christian Bernreiter
Seite 139
23
Bekanntmachung
für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Unionsbürger)
zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland
Am 25. Mai 2014 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der
Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag
1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,
2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich
aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten
angerechnet),
4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen
Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung
erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser
Bekanntmachung abgesandt werden.
Einem Antrag, der erst nach dem 4. Mai 2014 bei der zuständigen Gemeinde eingeht, kann nicht mehr
entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).
Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrags bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni 1999, am
13. Juni 2004 oder am 7. Juni 2009 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen
worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die
sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum 4. Mai 2014
gegenüber der zuständigen Gemeinde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt
zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland
eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis stellen.
Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeinden in der
Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.
Für ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist u. a. Voraussetzung, dass sie am Wahltag
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie
angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an
Eides statt abzugeben über das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.
Deggendorf, 25.02.2014
Landratsamt Deggendorf
gez.
Peterle, Regierungsdirektor
Kreiswahlleiter
24
41-863-4 Ro
Vollzug der Wassergesetze;
Trinkwasserversorgung der Ortschaften Großtiefenbach und Kleintiefenbach,
Gemeinde Grafling;
hier: Rücknahme der Allgemeinverfügung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung
der „Dorfgemeinschaft Tiefenbach e. V“
Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung der Ortschaften Großtiefenbach und
Kleintiefenbach, Gemeinde Grafling, erlässt das Landratsamt Deggendorf aufgrund des Art. 48 Abs.
1, 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und Art. 63 Abs. 1 Bayerisches
Wassergesetz (BayWG) in der jeweils aktuellen Fassung, folgende Anordnung als
Allgemeinverfügung
§1
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Deggendorf vom 15.10.2013 zur Sicherung der
öffentlichen Trinkwasserversorgung der Ortschaften Großtiefenbach und Kleintiefenbach,
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 09/2013 des Landkreises Deggendorf, wird aufgehoben.
§2
Das Landratsamt Deggendorf hat im nach hinein Kenntnis von einem falsch bemessenen Umgriff des
fiktiven Wasserschutzgebietes erhalten. Das fehlerhafte Wasserschutzgebiet war in einem Lageplan
dargestellt und Bestandteil der Allgemeinverfügung. Diese Tatsache rechtfertigt die Rücknahme der
rechtswidrigen Allgemeinverfügung.
§3
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises
Deggendorf in Kraft.
Deggendorf, 12.02.2014
Landratsamt Deggendorf
gez.
Bischoff
Oberregierungsrätin
25
BEKANNTMACHUNG
über die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2012
des Zweckverbandes für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling
1. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.01.2014 den geprüften Jahresabschluss
2012 behandelt und folgenden Beschluss gefasst:
Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2012 mit einer Bilanzsumme von
31.483.957,81 € und einem Jahresgewinn von 279.532,09 € fest und beschließt, den Jahresverlust
im hoheitlichen Bereich in Höhe von 601.585,31 € aus dem Gewinnvortrag zu tilgen und den
Jahresgewinn beim Betrieb gewerblicher Art in Höhe von 881.117,40 € einer zweckgebundenen
Rücklage zuzuführen.
2. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband München hat den Jahresabschluss 2012 geprüft und
nachfolgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2012 entsprechen nach unserer
pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht
steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
sind zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen
Anlass zu Beanstandungen.“
München, 01.08.2013
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Wiedemann
Wirtschaftsprüfer
3. Der Jahresabschluss 2012 liegt zusammen mit dem Lagebericht in der Zeit vom 22.04.2014 bis
02.05.2014 während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes,
Wasinger Weg 12, 94447 Plattling, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Plattling, 31.01.2014
Zweckverband für Tierkörper- und
Schlachtabfallbeseitigung Plattling
gez.
Christian Bernreiter
Verbandsvorsitzender
Landrat
26
30-0831 jbö-fr
MANÖVERMELDUNG
Übungsraum:
St.Englmar UQ 405 305, Ruhmannsfelden UQ 528 280, Deggendorf UQ 495 116,
Natternberg UQ 470 097, Altenbuch UQ 350 050, Mengkofen UP 117 995, Neuhofen UQ 062 036,
Sallach UQ 063 100, Rain UQ 147 203, Mitterfels UQ 304 277
voraussichtliche Ballungsräume:
StoUbPI Bogen 33U UQ 318 189 – WASSERÜBUNGSPLATZ 33 U UQ 318 186 – ÖDWIES UQ 452
267 – StoÜbPI Metting 33 UQ 154 083, MARIAPOSCHING UQ 390 102
Zeit:
24.03. bis 27.03.2014
Nähere Angaben zur Übung:
Schneller Luchs 03/14
Übungsform mit Kurzcharakteristik:
Übung im freien Gelände für die Sanitätstruppe unter einsatznahen Bedingungen.
Hubschraubereinsatz mit Nachtflug
Besonderheiten:
Blaulichteinsatz zu Übungszwecken, Einsatz Nebelmittel für Hubschrauberlandung
Geplante Übungsaktivitäten:
Die Übung findet im freien Gelände und in Kasernen statt.
Einzelheiten zur Übung:
Darstellung eines Verkehrsunfalls mit Bus. Sicherung und Absicherung eines Kfz-Unfalls. Versorgung
und Transport von Verwundeten. Marsch mit Kfz im Patrouillen-Rahmen. Sicherung von Objekten.
Einrichten und Betrieb eines vorgelagerten Gefechtsstand.
a) Einsatz Luftfahrzeuge
Außenlandungen
Oberschneiding 33 U UQ 250 052 und 33 U UQ 271 071, StoÜbPI Bogen 33 U UQ 327 197, StoÜbPI
Metting 33 U UQ 157 096
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich den Einrichtungen der übenden Truppen und von evtl.
liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) fernzuhalten. Auf die
Strafbarkeit des Auflesens von Sprengmitteln wird hingewiesen.
Wer Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Zuwiderhandlungen können nach § 22 b des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Abwicklung von Manöverschäden die Gemeinden sowie die
Wehrbereichsverwaltung Süd für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
– Schadensregulierungsstelle des Bundes – Regionalbüro Süd in Nürnberg für die ausländischen
Streitkräfte nähere Auskünfte erteilt.
Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntmachung zu sorgen sowie die
Jagdausübungsberechtigten und die Bewohner abgelegener Gemeindeteile und Gehöfte von der
Übung zu verständigen.
Einwendungen gegen diese Übung oder einschränkende Bedingungen sind dem Landratsamt
Deggendorf unverzüglich mitzuteilen.
Deggendorf, den 17. Februar 2014
LANDRATSAMT
Dr. Becker, Oberregierungsrätin
27
Sparkasse Deggendorf
Kraftloserklärung
Die Sparkassenbücher
Nr. 3785067723
Nr. 3782722098
Nr. 3783304847
werden gem. Art. 39 AGBGB für kraftlos erklärt.
Deggendorf, 30.01.2014; 26.02.2014
gez.
Sparkasse Deggendorf
28