Gebietsheimische Gehölze für Baden
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Gebietsheimische Gehölze für Baden
Gebietsheimische Gehölze für Baden-Württemberg Bedeutung Anzucht Kontrolle Beschaffung Verwendung Eine Information der Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische Gehölze Baden-Württemberg (EZG-BW w. V.) 2 Inhalt 1. Vorwort des 1.Vorsitzenden Friedrich Waller 2. Einführung in die Thematik Seite 3 2.1 Was sind gebietsheimische Pflanzen? 4 2.2 Die Bedeutung gebietsheimischer Gehölze 4 2.3 Gebietsfremde Pflanzen – der Irrtum der Vergangenheit 5 2.4 Herkunftsgebiete für gebietsheimische Pflanzen in Deutschland/Baden-Württemberg 3. Die EZG-BW, ihre Regeln und ihre Produktion 3.1 Zielsetzung 7 3.2 Gebietsheimische Gehölze – Eine Aufgabe für verantwortungsbewusste Baumschulen 7 3.3 Aufgaben und Regelwerk der EZG-BW 8 3.4 Pflanzensortiment und -Vorräte der EZG-BW 9 4. Verwendung und Einkauf von gebietsheimischen Gehölzen 4.1 Wo sollen gebietsheimische Gehölze gepflanzt werden? 10 4.2 Besonderheiten beim Einkauf gebietsheimischer Gehölze 11 4.3 Empfehlungen für eine zielführende Ausschreibung oder freihändige Vergabe 12 4.4 Gebietsheimische Gehölze ohne Zertifikat sind nicht „autochthon“! 13 Impressum: Herausgeber: EZG-BW c/o Haus des Gartenbaues Neue Weinsteige 160 70180 Stuttgart Für den Inhalt verantwortlich: 5. 6. Mitgliedsbetriebe mit Adresse und URL 14 Roland Schlegel c/o Baumschule Karl Schlegel KG, 88499 Riedlingen Anhang 6.1 Empfehlungen für Vertragsbedingungen 16 6.2 Empfehlungen für das Leistungsverzeichnis 17 Friedrich Waller c/o Baumschule Waller, 74523 Schwäbisch Hall Design: Team Rogger, Biberach 7. Literaturverzeichnis 18 Urheberrechte: © Roland Schlegel Jeder Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung. Fotos ohne Genehmigung nicht zur Veröffentlichung gestattet Illustrationen aus der Broschüre „Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg – das richtige Grün am richtigen Ort“ Herausgeber, Landesanstalt für Umweltschutz 2002 genehmigt von MLR Referat 25 1 Vorwort „Auf großem Raum pflanz einen Baum und pflege sein, er bringt dir´s ein.“ 3 Bauernweisheit Liebe Leserinnen und Leser, mit der Gründung der Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg haben sich die Mitgliedsbetriebe zu einer regionalen und umweltbewussten Erzeugung heimischer Gehölze verpflichtet. Bereits 1990 haben die Landesverbände Württemberg und Baden des BDB in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden und Naturschutz des Landes Baden-Württemberg gemeinsam erarbeitet, auf welcher Grundlage nachhaltig gebietsheimische Gehölze kultiviert und auf den Markt gebracht werden können. In Anlehnung daran werden schon seit 2000 gebietsheimische Gehölze aus Baden-Württemberg herangezogen. Mit der Gründung der EZG Baden-Württemberg im Jahr 2006 hat sich der einstig lose Betriebsverbund eine Plattform geschaffen, die unseren Bemühungen zum nachhaltigen Wirtschaften über die Region hinaus Gewicht verleiht. Um die Qualitätsstandards und die Einhaltung der Erzeugerrichtlinien sicherzustellen, werden unsere Betriebe regelmäßig von einem anerkannten unabhängigen Zertifizierungsbüro geprüft. Erklärtes Ziel unserer Erzeugergemeinschaft ist es, durch die Vermehrung und Kultivierung gebietsheimischer Bäume und Sträucher, unseren Kunden verlässliche Qualität zu bieten und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der heimischen Artenvielfalt zu leisten. Um dieser Prämisse Rechnung zu tragen, wird ausschließlich Saatgut verwendet, dessen biologischer und genetischer Ursprung gebietsbezogen ist, damit die daraus gezogenen Bäume und Sträucher optimal an die ökologischen Bedingungen in unserer Kulturlandschaft angepasst sind. Gebietsheimische Gehölze der Mitgliedsbaumschulen der EZG Baden-Württemberg zeichnen sich durch hohe Qualität, optimale Standortanpassung und kurze Transportwege aus. Nur Gehölze, die nach den anerkannten Regeln der Erzeugergemeinschaft produziert sind, erhalten vom beauftragten unabhängigen Zertifizierungsbüro ein Zertifikat. Bestehen Sie als Kunde beim Kauf Ihrer Pflanzen stets auf diesem Zertifikat. Gehen Sie somit sicher, dass es sich auch tatsächlich um gebietsheimische Gehölze handelt. Durch den Erwerb gebietsheimischer Gehölze leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt heimischer Baum- und Straucharten und fördern regionales Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Wir als Mitgliedsbetriebe der EZG danken Ihnen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Mit herzlichen Grüßen Ihr Friedrich Waller 2 Einführung in die Thematik 4 2.1 2.2 Was sind gebietsheimische Pflanzen? Die Bedeutung gebietsheimischer Gehölze für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landschaft Gebietsheimisch werden Pflanzen bzw. Sippen bezeichnet, die aus Populationen einheimischer Sippen stammen, welche sich an einem bestimmten Naturraum über einen langen Zeitraum in vielen Generationsfolgen vermehrt haben und bei denen von einer genetischen Differenzierung gegenüber Populationen der gleichen Art in anderen Naturräumen auszugehen ist. Baumschulpflanzen, die in diese Naturräume gepflanzt werden, sind für die jeweilige Region nur dann gebietsheimisch, wenn sie aus Samen wild wachsender Stammpflanzen eben dieser Region vermehrt wurden. Diese Stammpflanzen haben sich ohne menschliche Hilfe in der freien Landschaft angesiedelt. Alle von diesem Ausgangsmaterial erzeugten Pflanzen gelten in der Folge für die Herkunftsregion und innerhalb des angestammten Verbreitungsgebiets (aus dem die Samen stammen) als gebietsheimisch (auch: gebietseigen, autochthon). Bereits 1995 befasste sich eine vom BdB e.V. iniizierte Arbeitsgruppe unter Federführung von Prof. Dr. P. Schmidt und Dr. A. Krause mit der Abgrenzung von Herkunftsgebieten bei Baumschulgehölzen für die freie Landschaft. In Anlehnung daran wurden neun Herkunftsgebiete für gebietsheimische Gehölze in Deutschland definiert. Fünf dieser Herkunftsgebiete haben für Baden-Württemberg Relevanz. (siehe Karte der Herkunftsgebiete Seite 6) ** Zitate: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg: Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine lohnende Herausforderung * Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg: Ideal wäre es, stets Pflanzgut lokaler Herkunft zu verwenden – die Beeinflussung der heimischen Flora wäre so am geringsten. Als praktikabler Kompromiss bietet sich die Verwendung von Pflanzgut aus regionalen Herkünften an. Für Deutschland wurden 9 Herkunftsgebiete festgelegt. ** Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg: Bei der Bepflanzung von Straßennebenflächen sowie von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen orientiert sich das Sortiment der zu pflanzenden Gehölze an der potenziellen natürlichen Vegetation. Die Verwendung von gebietsheimischem Saatgut bzw. von gebietsheimischen Gehölzen bei Ansaaten und Pflanzungen im Rahmen der Herstellung landschaftspflegerischer Anlagen im Flurneuordnungsverfahren spielt seit ca. 10 Jahren eine wichtige Rolle. *** * www.mlr.baden-wuerttemberg.de >> Service/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilung 59/2008) ** www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de >> Fachdokumente/Natur und Landschaft/Berichte/Naturschutz Praxis/ Landschaftspflege/Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg) *** www.landtag-bw.de >> Dokumente/Drucksache 14/642) 2.3 5 Der Irrtum der Vergangenheit: Anpflanzungen mit gebietsfremden Pflanzen in der freien Natur Zitate: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: Bei der Ausbringung heimischer Arten kann es auch zur Vermischung genetisch unterschiedlicher und bisher räumlich getrennter Populationen einer Pflanzenart kommen, wenn die Herkunft des Saat- oder Pflanzguts nicht aus dem Gebiet stammt, zum Beispiel bei Weißdorn- oder RosenArten (Crataegus spec., Rosa spec.). Dadurch werden regionale Unterschiede der innerartlichen genetischen Variabilität verwischt. Eine eigenständige Entwicklung von Sippen kann dadurch behindert werden. Wie bei Zuchtsorten kann es durch Einkreuzen auch zum Aussterben regionaler oder lokaler Sippen kommen. * Naturschutzbund – NABU: Bedenkt man, dass heute ein wesentlicher Teil an Gehölzpflanzgut in zahlreichen Baumschulen aus (Süd-) Osteuropa oder aus dem mediterranen Bereich stammt, so ist von einer permanenten gesetzwidrigen genetischen Kontamination in der freien Landschaft auszugehen, die weit reichende Auswirkungen auf die Tierwelt wie auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts haben kann. *** Die EZG-BW Baumschulen verfolgen diese negative Entwicklung mit großer Ernsthaftigkeit und wollen ihr mit der Anzucht gebietsheimischer Gehölze entgegenwirken. LFU Baden-Württemberg, Fachdienst Naturschutz: Saatgut der gleichen Art, das aus anderen Regionen stammt, kann eine andere genetische Zusammensetzung haben, die an die dortigen Umweltbedingungen angepasst ist. Die vielfältigen Verknüpfungen in der Natur und der Evolutionsprozess können gestört werden. Die im Gesetz genannte Gefahr einer Verfälschung der heimischen Pflanzenwelt ist daher grundsätzlich gegeben, auch wenn wir die genetischen Veränderungen im Erscheinungsbild der Pflanze meist nicht erkennen. ** * www.plenum-bw.de >> Service/Dokumente/Berichte/Vorträge/ Merkblatt-Blühende Landschaft und Ackerblühstreifen ** www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de >> Fachdokumente/Natur und Landschaft/Berichte/Merkblätter/ Gebietsheimische Gehölze - § 29 a Naturschutzgesetz *** www.nabu-rlp.de >> Tiere und Pflanzen/Florenverfälschung/Faltblatt Florenverfälschung.pdf 2.4 6 Herkunftsgebiete für gebietsheimische Gehölze in Deutschland/Baden-Württemberg 1 2 3 4 2 1 Nordwestdeutsches Tiefland Nordostdeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tief- u. Hügelland Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region 5 Südostdeutsches Hügel- und Bergland, Ostbayerisches Hügel- und Bergland 3 6 7 Oberrheingraben Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und 4 Mittelfränkisches Becken 8 Schwäbische und Fränkische Alb, Bayerischer Jura 6 6 7 4 5 8 Stuttgart 9 Alpen und Alpenvorland, Tertiärhügelland, Schotterplatten und Schwäbisch-Bayerische Jungmoränenlandschaft, 7 8 9 9 Alpen 3 Die EZG-BW, ihre Regeln und ihre Produktion 3.1 3.2 Zielsetzung Die Bereitstellung gebietsheimischer Gehölze für die freie Natur - eine neue Aufgabe für verantwortungsbewusste Baumschulen Wildpflanzen werden in unseren fast ausschließlich anthropogen beeinflussten Kulturräumen immer mehr auf wenige Gebiete/Standorte zurückgedrängt. Nur dort können sie sich im Gegensatz zu Kulturräumen noch selbstständig und ungestört vermehren. Um dieses Genpotenzial für die vom Menschen beeinflussten Kulturräume zu erhalten, ist es deshalb eine vordringliche Aufgabe für Baumschulen geworden, gebietsheimische Wildpflanzen aus definierten Naturräumen zu beernten und nachzuziehen. Die EZG-BW (Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische Gehölze Baden-Württemberg) kommt dieser Aufgabe in verantwortungsbewusster Weise nach. Die Mitgliedsbetriebe ziehen Gehölze für die freie Landschaft aus kontrollierter Samenernte in ausgewählten und geprüften Erntebeständen baden-württembergischer und grenzüberschreitend bayerischer Herkunftsregionen an. Neben der Ernte wird auch der gesamte Produktionsablauf dokumentiert und von neutraler Stelle überprüft. Die Gebietseigenheit der an die Verwender gelieferten Pflanzen wird von der Kontrollstelle mittels Zertifikat bestätigt. Ausgangspunkt ist die bei der UN-Konferenz 1992 in Rio de Janeiro beschlossene „Übereinkunft zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“. UNO-Generalsekretär Kofi Annan erklärte (in einer Verlautbarung zum „Internationalen Tag der Biologischen Vielfalt“) den Erhalt der biologischen Vielfalt zum Anliegen der gesamten Menschheit. Auf drei Ebenen ist die biologische Vielfalt (Biodiversität) zu bewahren: als Vielfalt der Lebensräume als Vielfalt der Arten als innerartliche Vielfalt. Im Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 bedarf das Ausbringen nichtheimischer, gebietsfremder Arten in der freien Natur gemäß § 40 der Genehmigung der zuständigen Behörde. Nach einer Übergangsfrist bis zum 01. März 2020 dürfen gemäß § 40 Abs. 4 Ziffer 4 nur noch gebietseigene Arten innerhalb ihres Vorkommensgebietes ausgebracht werden. In Baden-Württemberg gibt die Broschüre „Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg. Das richtige Grün am richtigen Ort“ Leitlinien vor. Herausgegeben von der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg 2002. 7 8 3.3 Vorgehensweise der EZG-BW (Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische Gehölze Baden-Württemberg) Die EZG-BW ist eine nach dem Marktstrukturgesetz anerkannte Erzeugergemeinschaft. Sie veranlaßt und kontrolliert die Ernte und Anzucht der gebietsheimischen Gehölzarten für die fünf in Baden-Württemberg geltenden Herkunftsgebiete und die Einhaltung der Erzeugungsrichtlinien. Sie... legt für die fünf baden-württembergischen Herkunftsgebiete Erntebestände in der freien Natur nach einer strengen Auswahl und einer Eignungsprüfung mit den Naturschutzbehörden fest und dokumentiert diese. Gehölze, die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegen, müssen aus zugelassenen und anerkannten Beständen, entsprechend den gesetzlichen Regelungen, stammen. regelt und kontrolliert die Beerntung der Bestände. Die Beerntung wird überwacht, um eine Beimischung von regelfremdem Saatgut auszuschließen. Reinigung und Aufbereitung der Früchte sowie die Saatgutlagerung erfolgt im EZG-BWAuftrag unter Obhut einer staatlichen Samenklenge. verteilt das gewonnene Saatgut auf die Anzuchtbetriebe für Sämlingspflanzen. kontrolliert die Anzucht der Sämlingspflanzen auf strikte Trennung der Arten und der Herkunftsgebiete. verteilt die gewonnenen Sämlingspflanzen zur Weiterzucht an die baden-württembergischen Mitgliedsbetriebe. Die anschließende Anzucht der Fertigpflanze zur Verwendung in der freien Landschaft geschieht ausschließlich in Baden-Württemberg unter standortgerechten Bedingungen. kontrolliert regelmäßig die baden-württembergische Anzucht auf Mengenplausibilität, auf die korrekte Trennung von Arten und Herkünften und auf die von der EZG-BW vorgegebenen Qualitätskriterien. kontrolliert bei Baumarten, die dem FoVG unterliegen, das Ausgangsmaterial zur Heister- und Hochstammproduktion seit Gewinnung des Vermehrungsgutes über den Eingang beim Mitgliedsbetrieb bis zur Fertigstellung der Pflanze auf einen lückenlosen Identitätsnachweis. überwacht den korrekten Abverkauf der herkunftsgesicherten gebietsheimischen Fertigpflanzen und Gehölze nach FoVG an die Abnehmer. stellt den Abnehmern das Echtheitszertifikat aus (siehe Zertifikat Seite 13). Die Dokumentation aller Vorgänge erfolgt über... eine zentrale Erfassung der Erntemengen und Erstellung von Ernteurkunden für den Erntebetrieb, Lieferdokumente zu jedem Handelsvorgang mit genauer Herkunftsangabe/Angaben in Anlehnung an FoVG, Quartierbuch mit präziser Standortangabe der jeweiligen Gehölzpartien, Kartei-Buchführung der vorhandenen Bestände in jedem Anzuchtbetrieb, getrennt nach Art, Herkunft, Alter und Qualität. Die Kontrolle, Überwachung und Zertifizierung aller Anzucht- und Handelsvorgänge sowie der Bestandszahlen erfolgt über einen neutralen Zertifizierer durch... Erntekontrolle regelmäßige Feldprüfungen mit Zählung der Anzuchtmengen im Sämlingsbetrieb, regelmäßige Feldprüfungen mit Überwachung und Zählung von Anzuchtmengen der weiterproduzierten Gehölze im Mitgliedsbetrieb, Prüfung der dokumentiertenVorgänge und bei Baumarten nach FoVG deren lückenloser Identitätsnachweis seit Gewinnung des Vermehrungsgutes, Plausibilitätsprüfung der abverkauften Gehölzmengen anhand der vorliegenden Zählergebnisse, wiederum getrennt nach Art, Herkunft, Alter und Qualität. Alle Abverkäufe sind dem Zertifizierungsbüro zur Prüfung zeitnah zu melden. Zur Zertifizierung gelangen nur nach diesen Regeln gewonnene Gehölze, die der Kontrolle des Zertifizierers standhalten. 3.4 Pflanzensortiment und -Vorräte 9 Organigramm der EZG-BW der EZG-BW Kontrollinstitut (1,2,3) %RMITTLUNG%RNTEVOR kommen, ggf.Vorhaltung 3AMENKLENGEN s$OKUMENTATION Von der EZG-BW ausgewähltes Kontrollinstitut 2 Genehmigungen s+ORRESPONDENZ 1,2,3 Ernte s0ROTOKOLL Vom Kontrollinstitut überwachte Fachfirma 1,3 Fachmann des AG (3) Auftrag für 1 %IGNUNGSPRàFUNG 2 EigenüberwachungsPRàFUNGEN +ONTROLLPRàFUNGEN 1,2,3 3AATGUTAUFBEREITUNG s%RGEBNISDOKUMENTATION s)NVENTURLISTE 1,2 3AATGUT s,IEFERSCHEIN s6ERMEHRUNGSGUTNACH&O6' 1,3 !NZUCHT s1UARTIERBUCH s3TICHPROBEN 2 1UARTIER2ODUNG s"ESTANDSMELDUNG s%RGEBNISDOKUMENTATION Auftrag für 1 Bedarf 1,2 gg EZG-BW ggf. interne Überschußbörse 2,3 Abruferlaubnis s,IEFERSCHEIN Vermehrungsgut s,IEFERSCHEIN s!NGABENNACH&O6' Produktion s1UARTIERBUCH s3TICHPROBEN Eine Übersicht der verfügbaren Vorräte ist in Bearbeitung. http://www.ezg-bw.de/Vorrat.htm Produktionsablauf und beteiligte EZG-BW Vertragsfirmen Auftrag für 2 Fertigware s)NVENTURLISTE Dem Verwender werden diese gebietsheimischen Gehölze in vielen Qualitäten angeboten: 2 bis 3-triebige leichte Sträucher in den Größen 40 - 70 - 90 -120 cm 3 bis 5-triebige Sträucher in den Größen 40 - 60 -100 -150 cm mehrfach verpflanzte Solitärsträucher von 100 cm bis 250 cm Höhe leichte Heister und Heister von 100 cm bis 250 cm Höhe 2 und 3 x verpflanzte Hochstämme von 8 bis 25 cm Stammumfang Auftrag: Bedarf, Arten, Wuchsgebiete Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische Gehölze für Baden-Württemberg Die 16 Mitgliedsbetriebe der EZG-BW ziehen jährlich knapp 1 Million qualitativ hochwertige, herkunftsgesicherte gebietsheimische Pflanzen zur Verwendung in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet heran. Die Anzuchten umfassen gebietsheimische Bäume und Sträucher sowie Baumarten, deren Ausgangsmaterial den Anforderungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz entsprechen. Damit erzeugen die EZGBetriebe alle wichtigen heimischen Baum- und Straucharten für die in Baden-Württemberg gültigen Herkunftsgebiete. Lediglich Gehölzarten mit nur gelegentlich auftretendem Bedarf in kleinen Stückzahlen, Unterarten, Varietäten und regionale Besonderheiten (z.B. isolierte Populationen) werden von den EZG-Betrieben nicht regelmäßig produziert, sondern können dem Abnehmer auf Wunsch im Vertragsanbau offeriert werden. Baumschulen der EZG-BW (Mitgliedsbetriebe) Kunden Zertifikat EZG-BW SATZUNGS konforme, genehmigte UNDVOM Kontrollinstitut überwachte Aussaatbetriebe 4 Verwendung und Einkauf von gebietsh 10 4.1 Wo sollen gebietsheimische Gehölze gepflanzt werden? Zitate: Bundesamt für Naturschutz: Die Sicherung der genetischen Vielfalt ist ein wichtiger, auch durch rechtliche Regelungen gestützter Auftrag des Naturschutzes. Ein wesentliches Handlungsfeld zur Implementierung dieses Auftrages ist die Pflanzenverwendung, vor allem in freier Natur, da durch die Auswahl des verwendeten Saatoder Pflanzmaterials auch auf die genetische Vielfalt Einfluss genommen wird. * Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg: Die Ausschreibungsunterlagen (STLK-Katalog) der Straßenbauverwaltung wurden bereits vor Jahren so verändert, dass gebietsheimische Gehölze ausgeschrieben werden können. ** Naturschutzbund – NABU: Erklärtes Ziel ist die zunehmend ausschließliche Verwendung von autochthonem Vermehrungsgut in der freien Landschaft, womit das genetische Potenzial aller wildlebenden Arten innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets erhalten und geschützt werden soll. *** * www.bfn.de >> Service/Veröffentlichungen/BfNSkripten/Nummerische Sortierung/Nr 208 ** www.landtag-bw.de >> Dokumentationen/Drucksache 14/1480 *** www.nabu-rlp.de >> Tiere und Pflanzen/Florenverfälschung/Faltblatt Florenverfälschung.pdf heimischen Gehölzen 4.2 11 Besonderheiten bei Anfrage, Ausschreibung und Einkauf von gebietsheimischen/ autochthonen Gehölzen Zitate: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen: Für Gehölzpflanzungen in der freien Landschaft ist es zulässig und vertretbar, autochthones Pflanzgut vorzuschreiben, wenn sachliche, z.B. naturschutzfachliche, Gründe vorliegen. Die EU-Kommission wertet eine Bevorzugung von autochthonem Pflanzgut nicht als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Soweit die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 3 VOB/A vorliegen, kann auch beschränkt ausgeschrieben werden. * Der Einkauf von gebietsheimischen Gehölzen bei den EZG-Baumschulen ist sehr einfach. Trotzdem gilt es einige produktspezifische Besonderheiten zu beachten. Jedes Jahr stehen ca. 1 Mio. gebietsheimische Gehölze für Baden-Württemberg zur Verfügung. Jedoch: Nicht alle Pflanzenarten setzen in allen Herkunftsgebieten jedes Jahr regelmäßig und zuverlässig Früchte an. Deshalb kommt es auch zu Angebotslücken, die von der Natur vorgegeben sind. Das ist bei herkunftszertifizierten Gehölzen leider unvermeidlich, drückt aber auch ihren besonderen Wert aus. Je nach dem Zeitpunkt der Kundenanfrage oder des Einkaufs sowie des bereits erfolgten anderweitigen Abverkaufes, können die verschiedenen Baumschulen unterschiedlichste Vorratslücken in ihrem Angebot von gebietsheimischen Gehölzen haben. In einer lebhaften Pflanzsaison kann sich die Vorratslage einer Baumschule auch in der Zeitspanne zwischen der Anfrage bzw. Ausschreibung und der erst später erfolgenden Auftragsvergabe sehr schnell und wesentlich ändern. Daher können die Anbieter nicht immer garantieren, dass die angebotenen Positionen auch noch zu einem späteren Vergabezeitpunkt in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Auf Grund dieser „Besonderheiten“ stößt die öffentliche Vergabepraxis gelegentlich an ihre Grenzen. Insbesondere dann, wenn die Vergabestelle die gesetzlich vorgegebenen Spielräume nicht nutzt. Bei Angebotslücken kann es zur ersatzlosen Aufhebung von Ausschreibungen kommen, wenn keine Alternativen oder Nebenangebote zugelassen wurden oder in die Leistungsverzeichnisse von vorn herein eingearbeitet sind. Die Folge ist häufig, dass solche Vorhaben nicht mit gebietsheimischen/autochthonen Gehölzen oder sogar gar nicht bepflanzt werden, obwohl dies dringend erforderlich wäre. Zitat: (LWG Bayern, Martin Degenbeck, Wettbewerbsrecht und Naturschutz, Veitshöchheimer Berichte, Heft 81): Die öffentliche Ausschreibung ist bei autochthonen Begrünungen problematisch und wenig erstrebenswert. Die freihändige Vergabe wird bei Lieferungen für autochthone Begrünungen am häufigsten angewandt. 12 4.3 Empfehlungen für eine zielführende Ausschreibung oder freihändige Vergabe. Damit Ihre Ausschreibung auch zur gewünschten Vergabe führt, empfiehlt die EZG-BW die nachfolgende Vorgehensweise: a) Erkundung der Vorratslage! Machen Sie sich vor der Erstellung des Leistungsverzeichnissen ein Bild von der Vorratslage! Die EZG-Baumschulen sind gerne bereit, über die lieferbaren Arten, Qualitäten und Herkünfte, Auskunft zu erteilen. Am Besten besteht Ihre Pflanzenliste im Leistungsverzeichnis nur aus Positionen, deren Verfügbarkeit gesichert ist. Etwas Flexibilität in den Arten, den Qualitäten und Größen innerhalb der Art und möglicherweise auch in der Verwendungsmöglichkeit eines benachbarten Herkunftsgebietes, führt zu kompletten Angeboten und vollständigen Lieferungen. b) Alternativen und Nebenangebote bei den Angebotspositionen zulassen! Geben Sie den Bietern Gelegenheit, Alternativen zur Original-Position anzubieten! Für jede Anfrageposition sollten eine oder mehrere Alternativpositionen beboten werden können. Folgende Reihenfolge ist denkbar: 1. Hauptposition mit der gewünschten Pflanzenart in der geforderten Herkunft, Qualität und Größe, 2. Alternativposition in der geforderten Herkunft, jedoch mit benachbarter Größe (z.B. 40 - 60 statt 60 -100) 3. Alternativposition in der geforderten Herkunft, jedoch mit benachbarter Qualität (z.B. l.Str. statt Str.) Falls fachlich vertretbar: 4. Alternativposition mit benachbarter Herkunft. Ausschließlich um die Vergleichbarkeit der Angebote aufrecht zu erhalten, nicht zum Zweck der Vergabe: 5. Alternativposition ohne gebietsheimische Herkunft. Gewichten Sie in der Leistungsbeschreibung die Wertigkeit der Alternativpositionen im Verhältnis zur Hauptposition. Geben Sie den Bietern diese Gewichtung in den Vertragsbedingungen des Leistungsverzeichnisses zur Kenntnis. (Die unterschiedliche Gewichtung der Alternativen führt dazu, dass der Bieter mit dem nach fachlichen Gesichtspunkten vollständigeren Angebot auch das „wirtschaftlichere“ Gebot unterbreitet hat und somit den Zuschlag erhalten könnte.) Beugen Sie dem Fall vor, dass eine Position des Leistungsverzeichnisses am Markt nicht zur Verfügung steht. Sehen Sie für diesen Fall die Vergabe einer im Leistungsverzeichnis als Alternativposition aufgeführten Nachbarqualität oder -größe vor. Sehen Sie in den Vertragsbedingungen die Möglichkeit vor, bei der Vergabe eine Position nicht zu beauftragen, falls diese in der geforderten Herkunft nicht marktverfügbar ist und evtl. von allen Bietern nur als Alternative „ohne Herkunft“ beboten wird. Auf diese Weise verschaffen Sie sich auch die Option, an deren Stelle andere Angebotspositionen (als Ersatz) in der Menge zu erhöhen. Diese Vorgehensweise gibt Ihnen den größtmöglichen Spielraum, den angefragten Bedarf, bis hin zur Vollständigkeit, in gebietsheimischer Produktqualität zu erhalten. (Auf Seite 16-17 dieser Broschüre werden Empfehlungen für die Gestaltung von Vertragsbedingungen und Leistungsverzeichnissen gegeben, wie diese heute schon von vielen Ämtern in vergleichbarer Weise regelmäßig erfolgreich verwendet werden.) 4.4 13 Gebietsheimische Gehölze ohne Zertifikat sind nicht „autochthon“ Im Zertifikat wird der Begriff „Autochthon“ als ein Markenzeichen definiert. Dieses Markenzeichen benutzen sowohl die Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische Gehölze Baden-Württemberg, als auch die Erzeugergemeinschaft für autochthone Baumschulerzeugnisse (eab) in Bayern. Beide Erzeugergemeinschaften haben dasselbe Zertifizierungsbüro beauftragt. Nur Pflanzen, deren Produktionsverlauf von der Saatguternte bis zum Endverbraucher lückenlos kontrolliert, geprüft, bestätigt und vollständig nach den Regeln der jeweiligen Erzeugergemeinschaft angezogen wurden, erhalten das Zertifikat „Autochthone Gehölze“ über dieses in seiner Prüfungs- und Kontrolltätigkeit völlig selbstständige und unabhängige Zertifizierungsbüro. Nur Betriebe, die alle Erzeugungsstufen ihres Produktes auf diese Weise kontrollieren lassen, können das Echtheitszertifikat an den Endverbraucher aushändigen, das die Gebietseigenheit der bezogenen Produkte bestätigt. Die Zusendung des Echtheitszertifikates erfolgt ohne Umwege direkt von unabhängiger Stelle an den Pflanzenabnehmer! Andere Formen des Nachweises können nicht als gleichwertig angesehen werden. Ein vom Lieferbetrieb angebrachter Vermerk auf den Lieferdokumenten (z.B. HK-xy…, aut-xy…, EgB xy…, WG-xy) ist als Herkunftsnachweis für gebietsheimische Gehölze nicht ausreichend. Zertifizierungsbüro Dr. Steffen Waldenmaier Hofmark 24 84174 Eching/Kronwinkl Telefon: 0 87 09 / 71 62 Telefax: 0 87 09 / 26 35 37 Internet: www.autochthon.de E-Mail: [email protected] 5 EZG-Mitgliedsbetriebe 14 Pflanzenvertrieb Brossmer J.B.-von Weißstraße 28 77955 Ettenheim Telefon: 0 78 22 / 8 97 00 Telefax: 0 78 22 / 89 70 30 Internet: www.brossmer.de E-Mail: [email protected] Hortense Pflanzenvertriebs-GmbH Roßwagstraße 56 72793 Pfullingen Telefon: 0 71 21 / 99 42 10 Telefax: 0 71 21 / 9 94 21 21 Internet: www.Hortense-Pflanzen.de E-Mail: Hortense-Pfl[email protected] Förstner Pflanzen GmbH Ludwigsburger Straße 195 74321 Bietigheim-Bissingen Telefon: 0 71 42 / 9 34 00 Telefax: 0 71 42 / 93 40 18 Internet: www.foerstner-pflanzen-gmbh.de E-Mail: info@foerstner-pflanzen-gmbh.de Pflanzenhandel Huben GmbH Schriesheimer Fußweg 7 68526 Ladenburg Telefon: 0 62 03 / 9 28 00 Telefax: 0 62 03 / 92 80 80 Internet: www.huben.de E-Mail: [email protected] D. Handel Baumschulen GmbH Emil-Handel-Weg 1 72555 Metzingen Telefon: 0 71 23 / 16 95 90 Telefax: 0 71 23 / 1 69 59 50 Internet: www.baumschule-handel.de E-Mail: [email protected] Baumschule Richard Messerle Aspenhof 1 73269 Hochdorf Telefon: 0 71 53 / 5 12 92 Telefax: 0 71 53 / 5 92 82 Internet: www.Messerle.de E-Mail: [email protected] Hohenloher Baumschulen GmbH Taläckerstraße 4 74653 Künzelsau Telefon: 0 79 40 / 98 78 70 Telefax: 0 79 40 / 9 87 87 19 E-Mail: [email protected] Baumschule Münkel GbR Talsiedlung 6 97900 Külsheim-Hundheim Telefon: 0 93 45 / 4 00 Telefax: 0 93 45 / 14 12 Internet: www.baumschule-muenkel.de E-Mail: [email protected] 15 Rall Baumschulen e. K. Inh. Peter Bock Sulzwiesenstraße 1 72800 Eningen Telefon: 0 71 21 / 9 88 59 80 Telefax: 0 71 21 / 98 85 98 85 Internet: www.rall-baumschulen.de E-Mail: [email protected] Baumschule Sellner Inh. E. Sellner-Kley Birkenstraße 11 72531 Hohenstein-Oberstetten Telefon: 0 73 87 / 13 81 Telefax: 0 73 87 / 14 83 Internet: www.baumschule-sellner.de E-Mail: [email protected] Baumschulen Scheerer Pflanzenhandel GmbH & Co.KG Steinenberger Straße 47 88339 Bad Waldsee Telefon: 0 75 24 / 9 74 40 Telefax: 0 75 24 / 97 44 22 Internet: www.scheerer-waldsee.de E-Mail: [email protected] Christoph Ulmer Baumschulen Obere Grabenstraße 34 73235 Weilheim/Teck Telefon: 0 70 23 / 28 38 Telefax: 0 70 23 / 39 67 Internet: www.ulmer-baumschulen.de E-Mail: [email protected] Scheerer Baumschulen GmbH Bolstraße 1 89129 Langenau-Albeck Telefon: 0 73 45 / 91 95 50 Telefax: 0 73 45 / 91 95 51 Internet: www.scheerer-baumschulen.de E-Mail: [email protected] Waller Baumschulen Tüngentaler Straße 115 74523 Schwäbisch Hall Telefon: 07 91 / 93 09 50 Telefax: 07 91 / 9 30 95 60 Internet: www.waller-baumschulen.de E-Mail: [email protected] Karl Schlegel KG Baumschulen Göffinger Straße 40 88499 Riedlingen Telefon: 0 73 71 / 9 31 80 Telefax: 0 73 71 / 93 18 10 Internet: www.karl-schlegel.de E-Mail: [email protected] Hermann Weiß Baumschulen Ingerkinger Weg 19 89613 Oberstadion Telefon: 0 73 57 / 5 29 6 Anhang 16 6.1 Empfehlungen für Vertragsbedingungen in Ausschreibungen und bei Anfragen zur freihändigen Vergabe. (gem. den Erläuterungen in 4.2 und 4.3) a) Das angefragte Gehölzsortiment ist als gebietsheimisches Pflanzenmaterial aus dem Wuchsgebiet XY anzubieten. Der Nachweis der Autochthonie (Markenbezeichnung) ist mit der Urkunde eines unabhängigen Zertifizierers zeitnah zur Lieferung zu erbringen. b) Das Leistungsverzeichnis enthält Alternativpositionen zur Hauptposition in unterschiedlichen Angebotszeilen. Um den größtmöglichen Anteil der Gehölze in der bevorzugten Herkunft, Qualität und Größe der Hauptposition zu beauftragen, wird der Angebotspreis für die Alternativen in der Wertung unterschiedlich gewichtet, beispielhaft wie folgt: 1. Hauptposition: Angebotspreis x 1,0 2. Alternativgröße: Angebotspreis x 1,4 3. Alternativqualität: Angebotspreis x 1,8 4. Alternativherkunft: Angebotspreis x 2,0 Nur zum Zecke des Preisvergleiches, nicht zur Vergabe: 5. Alternativposition ohne Herkunft: Angebotspreis x 2,5 (Obwohl im Angebotspreis teurer, kann die Originalposition auf diese Weise durch die unterschiedliche Preisgewichtung im Vergleich zu den Alternativen „wirtschaftlicher“ erscheinen.) c) Sollte eine angefragte Hauptposition nicht marktverfügbar sein, kann dies zu einer Vergabe der Alternativposition führen. d) Sollte eine Pflanzenart in der geforderten Herkunft in keiner Qualität oder Größe verfügbar sein, behält sich der Auftraggeber vor, diese Position nicht zu vergeben und ersatzweise evtl. andere Angebotspositionen in der Bestellmenge zu erhöhen. e) Ein nach Auftragsvergabe vom Auftragnehmer einseitig vorgenommener Wechsel zu einer anderen Herkunft, Qualität oder Grösse führt zur Zurückweisung dieses Lieferteiles. Der Wechsel zu herkömmlichem Material ist unzulässig und hat in der Regel den Ausschluss des Bieters zur Folge. Im Wiederholungsfalle kann dies zu einem Ausschluss des Bieters bei künftigen Vergaben führen. f) Angebote mit einem sehr geringen Anteil an gebietsheimischen Pflanzen werden von der Wertung ausgeschlossen. 6.2 17 Empfehlungen zur Darstellung der alternativen Angebotspositionen im Leistungsverzeichnis (beispielhaft): Einzelpreis Euro Gesamtpreis Euro Faktor (beispielhaft) gewichteter Gesamtbetrag Euro gebietsheimische Pflanzenherkunft: Wuchsgebiet 07 Lonicera xylosteum (Heckenkirsche) Gesamtbedarf 900 Stück Hauptposition: Str. 5 Triebe, Größe 60 -100 cm Angebot: ..................... Stück ................................... ................................... x 1,0 ................................... 1. Alternativposition: Str. 5 Triebe, Größe 40 - 60 cm Angebot: ..................... Stück ................................... ................................... x 1,4 ................................... 2. Alternativposition: l.Str. 3 Triebe, Größe 70 - 90 cm Angebot: ..................... Stück ................................... x 1,8 ................................... 3. Alternativposition: aus Wuchsgebiet 08 Str. 5 Triebe, Größe 60 -100 cm Angebot: ..................... Stück ................................... ................................... x 2,0 ................................... 4. Alternativposition: ohne Wuchsgebiet Str. 5 Triebe, Größe 60 -100 cm Angebot: ..................... Stück ................................... ................................... x 2,5 ................................... Angebot-Gesamt ..................... Stück ................................... ................................... Die Einzelpreise aller Positionen sind grundsätzlich anzugeben, auch wenn der geforderte Gesamtbedarf in nur einer oder zwei der 3 Alternativpositionen angeboten wird. ................................... Die dargestellten Bewertungsfaktoren und die Gewichtung sind hier nur beispielhaft und erklärend aufgeführt. Sie sind nicht Teil des Leistungsverzeichnisses. Die vorgesehene Gewichtung sollte jedoch Inhalt der Vertragsbedingungen sein. 7 Literaturverzeichnis 18 ARGE Berufsverband der Landschaftsökologen Baden-Württemberg e. V., Stuttgart/ECOtrinova e. V., Freiburg i. Br., (2005), Gebietseigene autochthone Pflanzen in der Region Reutlingen Baden Württemberg, Pustal W. Autochthone Gehölze für Bayern, (2006), eab-Bayern c/o Baumschule Wörlein GmbH, 86911 Dießen am Ammersee, Roland Schlegel c/o Baumschule Karl Schlegel KG, 88499 Riedlingen Bundesamt für Naturschutz (2007), Bonn (BfN-Skripten 208), Birgit Seitz, Anna Jürgens und Ingo Kowarik: Erhaltung genetischer Vielfalt: Kriterien für die Zertifizierung regionalen Saat- und Pflanzguts. Literatur-Studie mit ausführlichen Quellenangaben zu über 150 bisher publizierten Arbeiten zum Thema. Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2001): Autochthone Gehölze Verwendung bei Pflanzmaßnahmen; 1. Auflage Degenbeck Martin (2004), Wettbewerbsrecht und Naturschutz, Sonderdruck aus Veitshöchheimer Berichte, Heft 81 Kowarik, I. 2003: Biologische Invasionen: Neophyten und Neozoen in Mitteleuropa. - Stuttgart, 380 S. Kowarik, I. & B. Seitz 2003: Perspektiven für die Verwendung gebietseigener („autochthoner“) Gehölze. - Neobiota 2: 3-26. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg,(2002),Breunig T., Brinkmeier P., Schach J., Nickel E, Gebietsheimische Gehölze in BadenWürttemberg, Das richtige Grün am richtigen Ort. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Fachdienst Naturschutz, Landschaftspflege Merkblatt 4, Gebietsheimische Gehölze - § 29a Naturschutzgesetz Maethe H. & Schmidt P.A. (1995): Autochthone Gehölze – praktikable Lösung scheint in Sicht; Deutsche Baumschule 47, 7:317 Metzner, K., Kowarik, I. & von der Lippe, M. (2006): Anwuchserfolg, Wachstum und Phänologie gebietseigener und gebietsfremder Gehölze auf der Nauener Platte in Brandenburg.- In: Jessel, B., Schöps, A., Gall, B. & Szaramowicz, M.: Flächenpools in der Eingriffsregelung und regionales Landschaftswassermanagement als Beiträge zu einer integrierten Landschaftsentwicklung am Beispiel der Mittleren Havel. Naturschutz und Biologische Vielfalt 33: 367-381. Reif A. & Aulig W. (1993): Künstliche Neupflanzung naturnaher Hecken; Naturschutz & Landschaftsplanung 25, 3:85-93 Rumpf, H. 2002: Phänotypische, physiologische und genetische Variabilität bei verschiedenen Herkünften von Viburnum opulus L. und Corylus avellana L. Dissertation, Universität Hannover, 176 S. Schmidt P.A. & Wilhelm E.-G. (1995): Die einheimische Gehölzflora - ein Überblick; Beiträge zur Gehölzkunde, Rinteln, 50-75 Schmitt H.-P. & Woike M. (1995): Heimische Baum- und Straucharten tolerieren Fremdeinflüsse besser; Deutsche Baumschule 47, 2:86-89 Schulz, P.-M. 2003: Erfassung und Nutzung von Genressourcen einheimischer Sträucher in Brandenburg. - Neobiota 2: 73-80. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A Neufassung 2002 Seitz, B., A. Jürgens, M. Hoffmann & I. Kowarik 2005: Produktion und Zertifizierung herkunftsgesicherter Straucharten. Ein modellhafter Lösungsansatz zur Erhaltung der Biodiversität einheimischer Gehölze in Brandenburg. Unveröffentlichter Forschungsbericht, Technische Universität Berlin, 2 Bde. Skoluda, R. 2002: Hecken- und Flurgehölzpflanzungen in Brandenburg. Eine historische Analyse der Artenzusammensetzungen und Pflanzkonzepte seit Ende des 19. Jh.. Diplomarbeit, TU Berlin, Institut für Ökologie, FG Ökosystemkunde/Pflanzenökologie, 127 S. Timmermann G. & Müller T. (1994): Wildrosen und Weißdorne, Landschaftsgerechte Sträucher und Bäume - 144 Seiten; 28 Tafeln; Schwäbischer AlbVerein, Stuttgart Vollrath, B. 2004: Autochthonie im Praxistest. Für Gehölzpflanzungen der bessere Weg? - Neue Landschaft 8/04: 31-35. Wahrenburg A., Bohne H.U. & Spethmann W. (1994): Möglichkeiten und Grenzen für die Verwendung von einheimischen und nichteinheimischen Gehölzen; Gehölzforschung, Hannover 2:1-122 Wingender, R. & F. Klingenstein 2000: Ergebnisse des Expertengespräches: „Erfassung und Schutz der genetischen Vielfalt von Wildpflanzenpopulationen in Deutschland“. – Schriftenreihe für Vegetationskunde 32: 183-188. Weitere Informationen zur Bedeutung der Verwendung gebietseigener Herkünfte sind unter http://www.flora-web.de/neoflora/genetischevielfalt.html verfügbar. 19