STromEffizienzPotentiale nutzen - STEP up!

Transcrição

STromEffizienzPotentiale nutzen - STEP up!
Förderung von Stromeinsparungen im
Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen
STEP up! –
STromEffizienzPotentiale nutzen
Warum STEP up!? (1)
•
Ziele im Energiekonzept der Bundesregierung:
•
•
Verringerung des Primärenergieverbrauchs (Basisjahr 2008) um
• 20% bis 2020
• 50% bis 2050
Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)
NAPE stellt Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung dar und
beschreibt ein Bündel von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung:
Informieren – Fördern – Fordern
• Maßnahmen adressieren Sektoren Gebäude, private Haushalte und
Industrie/GHD
•
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Warum STEP up!? (2)
•
Effizienzpotenziale in Unternehmen sind groß!
•
•
Energie-Audits und -Managementsysteme zeigen Effizienzpotentiale
auf
Herausforderungen:
•
Vorteile von Effizienzmaßnahmen sind noch nicht hinreichend bekannt
• Investitionen in Effizienzmaßnahmen zu gering
•
Ziel von STEP up!:
•
Unternehmen aller Branchen zur Umsetzung von
Stromeffizienzmaßnahmen anregen
• Dafür geplantes Budget in der Pilotphase (2016 – 2018):
rund 300 Mio. Euro
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STEP up! – Wettbewerb um
Förderzuschüsse (1)
•
Neues Förderprogramm
Investitionen für Stromeffizienzmaßnahmen – von der
Standardtechnologie bis zu passgenauen Systemlösungen
• Sektor- und technologieoffene Förderung von
Stromeffizienzmaßnahmen in Unternehmen
•
•
Wettbewerb um Fördermittel
•
Unternehmen treten mit ihren Projektanträgen im Wettbewerb um
Fördermittel gegeneinander an
• Zuschlag erhalten die Projekte mit der größten Stromeinsparung pro
Fördereuro (Kosten-Nutzen-Prinzip)
Je höher die Stromeinsparungen und je geringer der Förderbeitrag,
desto besser die Chancen im Wettbewerb!
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STEP up! – Wettbewerb um
Förderzuschüsse (2)
•
Aktueller Wettbewerb:
•
Die 2. Ausschreibungsrunde läuft vom 01.Oktober 2016 bis zum
31.Januar 2017
Offene Ausschreibung: für Unternehmen aller Branchen
• Geschlossene Ausschreibung: für Contractoren, die die Umsetzung
von Effizienzmaßnahmen im Rahmen von Contracting durchführen
•
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Wer bekommt den Zuschlag?
•
Auswahlverfahren
•
Stichtagsfrist
• fachliche Prüfung und Bewertung durch den Projektträger
•
Ranking nach aufsteigendem Kosten-Nutzen-Wert (€/kWh),
getrennt nach
•
offener und geschlossener Ausschreibung
• Einzel- und Sammelprojekten (s. Folie 8)
(s. Folie 7)
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Was wird gefördert?
•
Investive Maßnahmen zur Stromeinsparung am Standort
Deutschland
•
Erneuerungsinvestitionen und vorgezogene Ersatzinvestitionen:
• Austausch und Ersatz einer bestehenden Technologie durch
Hocheffizienztechnologie
•
Zusatzinvestitionen:
• Ergänzung bestehender Systeme durch Neuanschaffung zusätzlicher
Hocheffizienztechnologien / techn. Maßnahmen
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Wie wird gefördert? - Ausschreibungsarten
Je Ausschreibungsrunde: 1 offene und 1 geschlossene Ausschreibung
Offene Ausschreibung
•
Sektor- und technologieoffen
•
Individuelle
Stromsparmaßnahmen beim
Antragsteller oder seinen
Kunden
Geschlossene
Ausschreibung
•
Fokussiert auf bestimmte
Sektoren, Zielgruppen,
Technologien, Themen
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Wie wird gefördert? - Projekttypen
Projektformen: Einzelprojekt, Sammelprojekt
Einzelprojekt
Sammelprojekt
•
Umsetzung von Maßnahmen im
antragstellenden Unternehmen
•
•
Umsetzung von Maßnahmen durch
einen Contractor
•
Antragsteller:
• Alle Unternehmen (inkl.
kommunaler Unternehmen)
• Contractoren
Beantragt durch einen
Projektbündler
Dieser koordiniert die Umsetzung
einer oder mehrerer gleichartiger
Maßnahmen bei Dritten (z.B.
Unternehmen, Privatpersonen)
Antragsteller:
• Alle Unternehmen (inkl. kommunaler
Unternehmen)
• Contractoren
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Zulassungskriterien zum Wettbewerb (1)
•
Förderquote: max. 30% der Investitionsmehrkosten
•
Strombezogene Amortisationszeit > 3 Jahre, bei einer
technologieabhängigen Nutzungsdauer von mindestens 10 Jahren
•
Einhaltung des Kosten-Nutzen-Grenzwertes: max. 0,10 €/kWh
•
Einschränkung: Energieeffiziente Beleuchtung
Einzelprojekte: Anteil an der Gesamtstromeinsparung max. 30%
• Sammelprojekte: keine Förderung
•
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Zulassungskriterien zum Wettbewerb (2)
•
Projektgrößen (Fördersummen) für die offene Ausschreibung:
Kleine Einzelprojekte:
30.000 € - 250.000 €
• Große Einzelprojekte: 250.000 € - 1.500.000 €
• Sammelprojekte:
250.000 € - 1.500.000 €
•
•
Laufzeit: 2-3 Jahre
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Umsetzung von Einzelprojekten im
Rahmen von Contracting (1)
Bei Antragstellung Vorlage des Entwurfs eines neuen, separaten
Contracting-Vertrags:
•
•
•
Benennung der Vertragsparteien des Contracting-Vertrags
Angabe der Vertragslaufzeit: Der Contracting-Vertrag muss
mindestens die angerechnete Nutzungsdauer der geförderten
Maßnahme(n) im Rahmen von STEP up! abdecken
Benennung der geförderte(n) Maßnahme(n)
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Umsetzung von Einzelprojekten im
Rahmen von Contracting (2)
•
Bestätigung beider Vertragsparteien,
•
Dass der Contractingnehmer über die Inanspruchnahme der Förderung
sowie über die Höhe des maximalen Förderbetrags informiert wurde
• Dass beide Vertragsparteien mit Prüfungen durch den Zuwendungsgeber
oder von ihm beauftragten Stellen sowie durch den Bundesrechnungshof
einverstanden sind
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Wie stelle ich einen STEP up!-Antrag?
Die STEP up!-Webseite ist die zentrale Anlaufstelle für die
Antragsplanung: www.stepup-energieeffizienz.de
Die Antragstellung erfolgt über das Portal easy-Online*
• Zudem ist die fristgemäße Einreichung eines rechtsverbindlich
unterschriebenen Antrags in Papierform erforderlich
• Die Förderrichtlinie, die aktuelle Bekanntmachung sowie alle für die
Antragstellung erforderlichen Informationen (Merkblätter,
Kennzahlenberechnungstools, Referenzwertliste etc.) finden Sie auf
der Webseite
•
* https://foerderportal.bund.de/easyonline/
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Antragstellung: Einzelprojekt (1)
•
Darstellung des aktuellen Status quo und der geplanten
Maßnahme(n) im Unternehmen:
Technische Ausgangslage und aktueller Stromverbrauch
• Geplante investive Maßnahme(n) und Investitionsmehrkosten
• Erwarteter Stromverbrauch
•
•
Dokumentation/ Nachweis der Stromeinsparung:
•
Messtechnologie und Messverfahren
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Antragstellung: Einzelprojekt (2)
•
Berechnung der Wettbewerbsparameter:
•
•
Berechnungstools Kennzahlen
Große Einzelprojekte:
•
Mit den Antragsunterlagen Vorlage eines Nachweises, dass die
Berechnung der Stromverbräuche durch eine anerkannte, qualifizierte
Person oder Organisation verifiziert worden ist
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Antragstellung: Sammelprojekt
•
Darstellung des aktuellen Status quo sowie der Maßnahme:
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•
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Beschreibung der Zielgruppe
Ausgangslage und aktueller durchschnittlicher Stromverbrauch
Geplante investive Maßnahme(n) und durchschnittliche
Investitionsmehrkosten
Erwarteter durchschnittlicher Stromverbrauch
Administrativer Aufwand des Projektbündlers (Overhead)
Auszahlung der Fördermittel in Form einer Gesamtpauschale:
1. Förderpauschale zur Weiterleitung an die Dritten:
Kosten zur Anschaffung und fachgerechten Inbetriebnahme der
jeweiligen Technologie
2. Overheadpauschale für den Projektbündler
(max. 20% der Fördermittel)
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Nachweispflicht für Stromeinsparung! (1)
•
Einzelprojekte
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•
•
Die bewilligten Fördermittel sind an den Nachweis der geplanten
Stromeinsparung gebunden
Beim Nachweis der Stromeinsparung wird die erreichte absolute und
die relative Stromeinsparung berücksichtigt
Wird die geplante Stromeinsparung nicht erreicht, wird die
Fördersumme entsprechend gekürzt
Max. 50% der bewilligten Fördersumme können während der
Projektlaufzeit ausgezahlt werden
Auszahlung der Restsumme nach Prüfung des Verwendungsnachweises,
inkl. Nachweis der erzielten Stromeinsparung
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Nachweispflicht für Stromeinsparung! (2)
•
Sammelprojekte
Fördermittel für Förder- und Overheadpauschale
• Einsparnachweis auf Grundlage von Durchschnittswerten je
umgesetzter Maßnahme bei Dritten/ Kunden
• Fördermittelabruf quartalsweise für bei Dritten/Kunden umgesetzte
Maßnahmen (belegt durch Maßnahmenübersichtsliste)
•
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2. Geschlossene Ausschreibung
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Thema: Umsetzung von Effizienzmaßnahmen im Rahmen von
Contracting
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Die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen im Rahmen von
Contracting erzielt häufig eine höhere Wirkung durch eine
ganzheitlichere Betrachtung der Prozesse (Technik und
Betriebsführung)
Beantragt werden können nur Einzelprojekte
Anteil Beleuchtung: max. 30% der Gesamteinsparung
Fördersumme: 5.000 Euro – 1.500.000 Euro
Projektlaufzeit: max. drei Jahre
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Wie geht es weiter?
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3. Ausschreibungsrunde
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01.03.2017 – 31.05.2017
Für die restliche Pilotphase (bis Ende 2018):
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Zwei Ausschreibungsrunden (März und September) pro Jahr mit:
• Jeweils einer offenen und einer geschlossenen Ausschreibung (mit
wechselndem Fokus) pro Ausschreibungsrunde
• Einreichungsfenster je Ausschreibungsrunde: in der Regel drei
Monate; Stichtagsfrist
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Haben Sie Fragen?
Ihr Ansprechpartner:
Projektträger:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Step up!-Hotline: (030) 310078-5555
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stepup-energieeffizienz.de
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