Bekanntmachung Vorf\374hrung Monz

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Bekanntmachung Vorf\374hrung Monz
Landkreis
Der Landrat
BEKANNTMACHUNG
der Kfz-Zulassungsbehörde
Ab dem 01. November 2008 ändern sich die Vorschriften für
die Vorführung und Identifizierung von Fahrzeugen bei der
Kfz-Zulassung:
Die Vorführung ist erforderlich bei:
• Fahrzeugen, denen erstmalig eine Zulassungs-Bescheinigung
Teil II (Fahrzeugbrief) zugeteilt werden muss,
• der Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens,
• Sondergrößen von Kennzeichen sowie
• ALLEN Fahrzeugarten bis 3,5 t zGG, deren Neuzulassung oder
die letzte HU-Prüfung länger als 6 Monate zurück liegt.
Die Vorführung ist NICHT erforderlich bei:
• der Wiederzulassung des Fahrzeuges auf den gleichen Halter,
• der Umschreibung des Fahrzeuges, wenn der Kfz-Halter durch
Wechsel des Hauptwohnsitzes (Zuzug in den Landkreis
Gießen) ein neues Kennzeichen für sein Fahrzeug benötigt,
• der Umschreibung des Fahrzeuges
Ehepartner oder Kinder oder
auf
den
anderen
• der Vorlage der pflichtgemäßen Erklärung von einem
Kfz-Händler oder einer Kfz-Werkstatt, die durch die Gießener
Kfz-Zulassungsbehörde zu der Ausstellung der Erklärung
ermächtigt wurden.
Aktuelle Auskünfte finden Sie auch auf der Homepage des
Landkreises Gießen, www.lkgi.de.
Im Auftrag
gez.
Monz
Fachbereichsleiter