Bekanntmachung Vorf\374hrung Monz
Transcrição
Bekanntmachung Vorf\374hrung Monz
Landkreis Der Landrat BEKANNTMACHUNG der Kfz-Zulassungsbehörde Ab dem 01. November 2008 ändern sich die Vorschriften für die Vorführung und Identifizierung von Fahrzeugen bei der Kfz-Zulassung: Die Vorführung ist erforderlich bei: • Fahrzeugen, denen erstmalig eine Zulassungs-Bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zugeteilt werden muss, • der Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens, • Sondergrößen von Kennzeichen sowie • ALLEN Fahrzeugarten bis 3,5 t zGG, deren Neuzulassung oder die letzte HU-Prüfung länger als 6 Monate zurück liegt. Die Vorführung ist NICHT erforderlich bei: • der Wiederzulassung des Fahrzeuges auf den gleichen Halter, • der Umschreibung des Fahrzeuges, wenn der Kfz-Halter durch Wechsel des Hauptwohnsitzes (Zuzug in den Landkreis Gießen) ein neues Kennzeichen für sein Fahrzeug benötigt, • der Umschreibung des Fahrzeuges Ehepartner oder Kinder oder auf den anderen • der Vorlage der pflichtgemäßen Erklärung von einem Kfz-Händler oder einer Kfz-Werkstatt, die durch die Gießener Kfz-Zulassungsbehörde zu der Ausstellung der Erklärung ermächtigt wurden. Aktuelle Auskünfte finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Gießen, www.lkgi.de. Im Auftrag gez. Monz Fachbereichsleiter