SS 63 Anlage 1 Antragsvordruck_2013[1]

Transcrição

SS 63 Anlage 1 Antragsvordruck_2013[1]
Anlage 1
Sorgeberechtigte (Eltern)
Name,
Antragsteller/in
PLZ,Wohnort
ggfs. getrennt lebender
Sorgeberechtigte/r
PLZ, Wohnort
Straße
Straße
Telefon
Telefon
Vorname
Vater:
Mutter:
Bei alleiniger Sorgeberechtigung bitte entsprechenden Nachweis beifügen.
Liegt dieser in der zuständigen Schule vor, genügt eine Bestätigung der
Schule.
An die
Anschrift der zuständigen Schule (für den Wohnsitz)
Neue Anschrift (Bei Umzug)
PLZ ,Wohnort:
…………………………………………………………………
Straße
…………………………………………………………………
……………
………………………………………………
Telefon
ab dem:
Antrag auf Genehmigung des Besuchs einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirks (§ 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes - NSchG)
Hiermit beantragen wir/ beantrage ich
ab sofort
mit Wirkung vom …...............
eine Ausnahmegenehmigung für
(Name des Kindes)
(Geburtsdatum)
zum Besuch der
(Schule)
Sie / Er besucht zur Zeit die Klasse …... der……………………………………… Schule
oder:
Das Kind ist Lernanfänger/in und wird zum nächsten Schuljahresbeginn schulpflichtig.
Begründung für die beantragte Ausnahmegenehmigung (ggfs. Anlagen beifügen):
.....................
Datum
…………………………………
………………………………………
Unterschriften der Erziehungsberechtigten
Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 NSchG
Niedersächsische Landesschulbehörde, Stand: 30.01.2013
Antragvordruck
Seite 1
Antrag zum Besuch einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirks
Stellungnahme der zuständigen Schule
OBS
seit/ab ………
HTS
GTS
.............
ganz od. teilw. verpfl.
offen
.............
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme
liegen vor
liegen nicht vor
Begründung:
Antragsteller/in hat alleiniges Sorgerecht
falls ja : Bestätigung liegt der Schule vor
ja
ja
nein
nein
OBS
HTS
GTS
-----------------------------------------------------------------------(Datum, Unterschrift, Anschrift der Schule und Stempel)
Stellungnahme der gewünschten Schule
seit/ab …………
.............
ganz od. teilw. verpfl.
offen
................
Dem Antrag wird zugestimmt
Dem Antrag wird nicht zugestimmt
Begründung:
-----------------------------------------------------------------------(Datum, Unterschrift, Anschrift der Schule und Stempel)
Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 NSchG
Niedersächsische Landesschulbehörde, Stand: 30.01.2013
Antragvordruck
Seite 2
Antrag zum Besuch einer Schule außerhalb des zuständigen Schulbezirks
Stellungnahme des Schulträgers der gewünschten Schule unter dem Aspekt
Kapazitäten, Raumproblem :
keine Bedenken
folgende Bedenken:
-----------------------------------------------------------------------(Datum, Unterschrift, Anschrift der Schulträgers und Stempel)
Stellungnahme des Trägers der Schülerbeförderung der zuständigen Schule zu den
Belangen der Schülerbeförderung (Erreichbarkeit der gew. Schule, Höhe der
Mehrkosten bei Ausnahmeerteilung):
keine Bedenken
folgende Bedenken:
-----------------------------------------------------------------------(Datum, Unterschrift, Anschrift des Trägers der Schülerbeförderung und Stempel)
Danach entweder Erteilung der Ausnahme durch zuständige Schule nach Muster Anlage 2
oder Abgabenachricht an Nds. Landesschulbehörde nach Muster Anlage 3
Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 NSchG
Niedersächsische Landesschulbehörde, Stand: 30.01.2013
Antragvordruck
Seite 3
Hinweise:
Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer anderen Schule
Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule - § 63
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht dadurch, dass sie die Schule
besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
haben. Für Grundschulen legen die Schulträger stets Schulbezirke fest, für die
Schulen des Sekundarbereichs I können sie dies tun.
Soll Ihr Kind eine andere als die nach Schulbezirkssatzung festgelegte Schule
besuchen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Der Besuch dieser Schule kann nach § 63 Abs. 3 NSchG nur gestattet werden, wenn
a. der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen und Schüler oder deren
Familien
eine
unzumutbare
Härte
darstellen
würde
oder
b. der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der zuständigen Schule zu stellen.
Diese beteiligt die gewünschte Schule, den Schulträger sowie den Träger der
Schülerbeförderung.
•
Halten beide Schulen den Antrag für begründet, erteilt die zuständige Schule die
Ausnahmegenehmigung.
•
Halten eine oder beide Schulen den Antrag für nicht begründet, wird der Vorgang der jeweils
zuständigen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Entscheidung
vorgelegt.
Ausnahmegenehmigung nach § 63 Abs. 3 NSchG
Niedersächsische Landesschulbehörde, Stand: 30.01.2013
Antragvordruck
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