Gutachten zur ABE Z 6015
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Gutachten zur ABE Z 6015
Z60153840233xx Gutachten zur ABE Leichtmetallrad Z 6015 4/98 – ET 38 AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 D - 67105 Schifferstadt Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 [email protected] www.autec-wheels.de AUTECundRDKS Ful lSer vi ceausei nerHand EXKLUSI VbeiAUTEC:i M TPMS DerOERepl acement Sensori M TPMSmussni chtpr ogr ammi er t ,sonder nl edi gl i cham Fahr zeugangel er ntwer den. Mehr er eSensor ar t enmi tunt er schi edl i chenPr ot okol l endecken nahezual l eFahr zeugei m Mar ktab. Vor t ei l edesi M TPMS: +Kei neVor pr ogr ammi er ung +Schnel l eundei nf acheMont age +HoheFahr zeugabdeckung +Ger i ngesGewi cht +At t r akt i vePr ei skondi t i onen Zudem f ühr enwi rzahl r ei cheOESensor enderf ol genden Her st el l eri m Pr ogr amm: Det ai l l i er t eFahr z euganwendungenf i ndenSi ei nuns er em RDKSKonf i gur at oraufwww. aut ecwheel s. de.Ger n ber at enwi rSi eauc ht el ef oni s c hunt er+49( 0) 6235/92660 oderperEMai l ani nf o@aut ecwheel s. de. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 47723*03 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6 J x 15 H2 Typ: Z6015 Inhaber der ABE und Hersteller: AUTEC GmbH & Co. KG DE-67105 Schifferstadt Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 47723*03 Die ABE-Nr. 47723 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6 J x 15 H2 , Typ Z6015, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) vom 10.08.2012 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 32, 33 5, 22 17, 19, 30, 31 1-4, 6-8, 11, 12, 21, 24-26, 29 (1. Ausfertigung) (2. Ausfertigung) (3. Ausfertigung) (4. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 10.08.2012 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 05.09.2012 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 10.08.2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47723*03 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 4 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad Z6015 6 J x 15 H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring 11 11 11 11 11 11 11 31 11 11 11 43 43 15 - Z6015 LK100/Ø60,1-Ø54,1 Z6015 LK100/Ø60,1-Ø54,1 Z6015 LK100/Ø60,1-Ø56,1 Z6015 LK100/Ø60,1-Ø56,1 Z6015 LK100/Ø60,1-Ø56,6 Z6015 LK100/Ø60,1-Ø56,6 Z6015 LK100/Ø60,1-Ø57,1 Z6015 LK100/ohne Ring Z6015 LK100/Ø60,1-Ø57,1 Z6015 LK100/ohne Ring Z6015 LK100/ohne Ring Z6015 LK108/ohne Ring Z6015 LK108/ohne Ring Z6015 LK108/ohne Ring Z6015 LK114,3/Ø70-Ø56,6 LM-Nr. 33 Z6015 LK114,3/Ø70-Ø64,1 LM-Nr. 22 Z6015 LK114,3/Ø70-Ø66,1 LM-Nr. 21 Z6015 LK114,3/Ø70-Ø67,1 LM-Nr. 1 Z6015 LK100/ohne Ring Z6015 LK100/Ø60,1-Ø54,1 Z6015 LK100/Ø60,1-Ø56,1 Z6015 LK100/Ø60,1-Ø57,1 Z6015 LK100/ohne Ring Z6015 LK108/Ø70-Ø60,1 LM-Nr. 20 Z6015 LK108/Ø70-Ø63,4 LM-Nr. 12 Z6015 LK108/Ø70-Ø65,1 LM-Nr. 3 Z6015 LK112/Ø70-Ø57,1 LM-Nr. 13 33 11 11 11 31 - Lochzahl/ EinLochkreis- (mm)/ pressMittenloch-ø (mm) tiefe (mm) 4/100/54,1 36 4/100/54,1 44 4/100/56,1 36 4/100/56,1 44 4/100/56,6 36 4/100/56,6 44 4/100/57,1 36 4/100/57,1 38 4/100/57,1 44 4/100/60,1 36 4/100/60,1 44 4/108/63,4 37 4/108/63,4 46 4/108/65,1 25 4/114,3/56,6 44 Radlast (kg) Abroll- Gültig ab umfang Herstell(mm) datum 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 560 550 560 590 1935 1935 1935 1935 1935 1935 1935 1935 1935 1935 1935 1935 1935 1975 1935 2/2009 5/2009 2/2009 5/2009 2/2009 5/2009 2/2009 2/2012 5/2009 2/2009 5/2009 6/2012 2/2009 2/2009 2/2009 4/114,3/64,1 44 590 1935 2/2009 4/114,3/66,1 44 590 1935 2/2009 4/114,3/67,1 44 590 1935 2/2009 4/98/58,1 5/100/54,1 5/100/56,1 5/100/57,1 5/100/57,1 5/108/60,1 38 38 38 38 38 44 560 580 580 580 580 640 1935 1935 1935 1935 1935 2025 2/2009 2/2009 2/2009 2/2009 1/2010 2/2009 5/108/63,4 44 640 2025 2/2009 5/108/65,1 44 640 2025 2/2009 5/112/57,1 43 640 2025 2/2009 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 4 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring 31 - Z6015 LK112/ohne Ring Z6015 LK112/Ø70-Ø66,6 LM-Nr. 2 Z6015 LK114,3/Ø70-Ø60,1 LM-Nr. 20 Z6015 LK114,3/Ø70-Ø64,1 LM-Nr. 22 Z6015 LK114,3/Ø70-Ø66,1 LM-Nr. 21 Z6015 LK114,3/Ø70-Ø67,1 LM-Nr. 1 - Lochzahl/ EinLochkreis- (mm)/ pressMittenloch-ø (mm) tiefe (mm) 5/112/57,1 43 5/112/66,6 43 Radlast (kg) Abroll- Gültig ab umfang Herstell(mm) datum 640 640 2025 2025 1/2010 2/2009 5/114,3/60,1 44 640 2025 2/2009 5/114,3/64,1 44 640 2025 2/2009 5/114,3/66,1 44 640 2025 2/2009 5/114,3/67,1 44 640 2025 2/2009 Kennzeichnung KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpreßtiefe Gießereikennzeichen Herstellungsdatum 47723 AUTEC Z6015 (s.o.) 6,0Jx15H2 ET (s.o.) SD ww. EX Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Impactprüfung Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 4 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß 4/98 4/108 4/108 4/114,3 5/100 5/108 5/114,3 4/100 Reifengröße 165/45R15 165/45R15 165/45R15 165/45R15 165/45R15 165/45R15 165/45R15 165/45R15 Einpresstiefe (mm) 38 25 46 44 38 44 44 44 Radlast (kg) 560 560 590 590 580 640 640 560 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 7,361 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ab Februar 2009 durchgeführt. Hinweise zum Sonderrad Die Sonderräder sind ww. frontpoliert. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 4 Anlagen Zubehörzeichnung Beschreibung Radzeichnung Beschreibung Radzeichnung Beschreibung Verwendungen AUTEC-Z-001 mit Änderung vom DAZ6015-3101001 mit Änderung vom 1009-Z6015-6015-522 mit Änderung vom Anlage 1 bis 33 06.08.2004 11.10.2011 17.02.2009 06.12.2008 29.06.2012 19.01.2010 29.09.2009 18.04.2012 17.07.2012 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 10. August 2012 Haasis 00183322.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 8 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand Typ Radgröße Zentrierart PKW-Sonderrad Z6015 6,0Jx15H2 Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring 33 Z6015 LK100/ohne Ring Kennzeichnungen KBA-Nummer Herstellerzeichen Radtyp und Ausführung Radgröße Einpresstiefe Herstelldatum Lochzahl/ Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) 4/98/58,1 Einpresstiefe (mm) 38 Radlast (kg) 560 Abrollumfang (mm) 1935 47723 AUTEC Z6015 (s.o.) 6,0Jx15H2 ET (s.o.) Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. S01 S02 S03 S04 Art der Befestigungsmittel Schraube M12x1,25 Schraube M12x1,25 Schraube M12x1,25 Schraube M12x1,25 Bund Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Kegel 60° Anzugsmoment (Nm) 90 90 100 90 Schaftlänge (mm) 28,5 30 30 26 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Alfa Romeo Citroen Fiat Ford Lancia Peugeot Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Alfa 145/146 930 G731, e3*96/27*0029*.. kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise 103-114 66-114 66-95 66-95 195/55R15 205/50R15 195/50R15 195/55R15 K42 K42 K42 G03 K42 Alfa Mito 955 e3*2001/116*0278*.. 51-99 51-99 51-99 185/65R15 195/60R15 205/55R15 A90 A90 A12 Citroen Nemo A, 225L e3*2001/116*0273*..; e3*2007/46*0013*..; N130 50,54,55 50,54,55 50,54,55 50,54,55 50,54,55 50,54,55 51-74 175/65R15 185/60R15 185/65R15 195/60R15 205/55R15 205/60R15 185/55R15 A13 Z14 A13 Z14 A13 A12 A01 A12 K1c K2b A01 A12 K1a K1b A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 K1a K2b S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 B02 B03 Flh S02 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 B02 S03 108-103 113 55-113 55-83 55-83 55-83 51-70 51-70 51-70 51-70 54,55 54,55 51-88 51-88 195/55R15 195/60R15 205/50R15 185/55R15 195/50R15 195/55R15 185/65R15 195/60R15 205/55R15 205/60R15 175/65R15 185/60R15 195/60R15 205/55R15 A01 K45 K46 R37 A01 K45 K46 A01 K2b K42 K45 K46 Fiat Linea 323 e3*2001/116*0260*.. 57-94 57-94 57-94 185/65R15 195/60R15 205/55R15 A01 K1b K2b Fiat Marea 185 e3*93/81*0003*.. e3*95/54*0003*.. e3*96/79*0039*.. Fiat Palio Weekend 178 e3*96/27*0033*.., e3*98/14*0033*.. 55-113 55-113 55-113 55-113 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 T85 T89 R09 A01 K42 K45 K46 K56 T86 X20 A01 K42 K45 K46 K56 T87 T88 44-76 44-76 195/45R15 195/50R15 L02 T78 X18 K1a K2b K42 L02 T82 Fiat 500 /-C 312 e3*2001/116*0261*..; e3*2007/46*0064*..; e3*2007/46*0071*.. Fiat Bravo/Brava 182 G983, e3*96/27*0019*.. Fiat Fiorino/Qubo 225, 225L e3*2001/116*0271*..; e3*2007/46*0011*..; N157 Fiat Idea 350 e3*2001/116*0153*.. A01 G01 K45 K46 A13 A12 A01 A12 K1c K2b A01 A12 K1a K1b A13 Z14 A13 Z14 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 Cbo Flh R52 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 B03 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 B02 S03 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 B03 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 Sth S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 Car Lim S01 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015 AUTEC GmbH & Co. KG Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Fiat Panda 169 e3*2001/116/0151*.. kW-Bereich Reifen 38-57 175/55R15 Fiat Punto 176 G488, e3*96/27*0022*.. 40-98 40-98 195/45R15 205/45R15 K1a K2b K42 K46 K56 K1a K2b K42 K46 K56 R70 Fiat Punto 176C G775 43-65 43-65 195/45R15 205/45R15 K1a K2b K42 K46 K56 K1a K2b K42 K46 K56 R70 Ford KA II RU8 e3*2001/116*0280*.. 51,55 51,55 51,55 185/55R15 195/45R15 195/50R15 T78 Lancia Musa 350 e3*2001/116*0153*.. 51-88 51-88 195/60R15 205/55R15 Lancia Ypsilon 843 e3*2001/116*0149*.. 44-77 44-77 44-77 44-77 50,54,55 50,54,55 50,54,55 50,54,55 50,54,55 50,54,55 185/55R15 195/50R15 195/55R15 205/50R15 175/65R15 185/60R15 185/65R15 195/60R15 205/55R15 205/60R15 Peugeot Bipper A, 225L e3*2001/116*0272*..; e3*2007/46*0012*..; N127 Reifenbezogene Auflagen und Hinweise A11 A12 A12 A01 A12 K46 A13 Z14 A13 Z14 A13 A12 A01 A12 K1c K2b A01 A12 K1a K1b Seite 3 von 8 Auflagen und Hinweise A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A58 A82 B02 S01 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 F01 F02 F04 S01 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 F01 F02 F04 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 Flh S04 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A16 A82 B02 B03 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 B02 S01 A02 A04 A05 A08 A09 A16 A82 B02 S03 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 8 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 8 Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. F01 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1. F02 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 2. F04 Serienmäßig vorhandene Distanzscheiben sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 6 von 8 K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R52 Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 7 von 8 T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X18 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R14 bzw. 185/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X20 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-SerienReifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 9. August 2012 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Die Sonderräder sind ww. frontpoliert. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2009. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand Hersteller PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015 AUTEC GmbH & Co. KG Seite 8 von 8 Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 9. August 2012 Haasis 00183277.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben. Vorderachse Auflage „K1a“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte Auflage „K1b“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte Hinterachse Auflage „K2b“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte Auflage „K2a“ Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Bereich von 30° vor bis 50° hinter der Radmitte Wichtige Hinweise zur Pflege Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder. Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B. heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann. Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten: 1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden? Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir die Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken. 2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden? Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchsanweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder Radbolzen an. 3. Was gibt es sonst noch zu beachten? - Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden. Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden. Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten. Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle, Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln. Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und Bremsstaub gereinigt werden. Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden. Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder Textilien in Kontakt kommen. Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden. Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch hier die Gebrauchsanweisung beachten. 4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“ In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehen jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder: - Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren (Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht! - Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können. - Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen, dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung! Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen, dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann. Schifferstadt, 21. März 2012 AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 D – 67105 Schifferstadt Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 Email: [email protected] www.autec-wheels.de