Gutachten zur ABE Z 6015

Transcrição

Gutachten zur ABE Z 6015
Z60153840233xx
Gutachten zur
ABE
Leichtmetallrad
Z 6015
4/98 – ET 38
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
D - 67105 Schifferstadt
Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
[email protected]
www.autec-wheels.de
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de.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE:
47723*03
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
6 J x 15 H2
Typ:
Z6015
Inhaber der ABE
und Hersteller:
AUTEC GmbH & Co. KG
DE-67105 Schifferstadt
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47723*03
Die ABE-Nr. 47723 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6 J x 15 H2 , Typ Z6015, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung) vom
10.08.2012 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
32, 33
5, 22
17, 19, 30, 31
1-4, 6-8, 11, 12, 21, 24-26, 29
(1. Ausfertigung)
(2. Ausfertigung)
(3. Ausfertigung)
(4. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 10.08.2012
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 05.09.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
10.08.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47723*03
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 4
Auftraggeber
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
Z6015
6 J x 15 H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
11
11
11
11
11
11
11
31
11
11
11
43
43
15
-
Z6015 LK100/Ø60,1-Ø54,1
Z6015 LK100/Ø60,1-Ø54,1
Z6015 LK100/Ø60,1-Ø56,1
Z6015 LK100/Ø60,1-Ø56,1
Z6015 LK100/Ø60,1-Ø56,6
Z6015 LK100/Ø60,1-Ø56,6
Z6015 LK100/Ø60,1-Ø57,1
Z6015 LK100/ohne Ring
Z6015 LK100/Ø60,1-Ø57,1
Z6015 LK100/ohne Ring
Z6015 LK100/ohne Ring
Z6015 LK108/ohne Ring
Z6015 LK108/ohne Ring
Z6015 LK108/ohne Ring
Z6015 LK114,3/Ø70-Ø56,6
LM-Nr. 33
Z6015 LK114,3/Ø70-Ø64,1
LM-Nr. 22
Z6015 LK114,3/Ø70-Ø66,1
LM-Nr. 21
Z6015 LK114,3/Ø70-Ø67,1
LM-Nr. 1
Z6015 LK100/ohne Ring
Z6015 LK100/Ø60,1-Ø54,1
Z6015 LK100/Ø60,1-Ø56,1
Z6015 LK100/Ø60,1-Ø57,1
Z6015 LK100/ohne Ring
Z6015 LK108/Ø70-Ø60,1
LM-Nr. 20
Z6015 LK108/Ø70-Ø63,4
LM-Nr. 12
Z6015 LK108/Ø70-Ø65,1
LM-Nr. 3
Z6015 LK112/Ø70-Ø57,1
LM-Nr. 13
33
11
11
11
31
-
Lochzahl/
EinLochkreis- (mm)/ pressMittenloch-ø (mm) tiefe
(mm)
4/100/54,1
36
4/100/54,1
44
4/100/56,1
36
4/100/56,1
44
4/100/56,6
36
4/100/56,6
44
4/100/57,1
36
4/100/57,1
38
4/100/57,1
44
4/100/60,1
36
4/100/60,1
44
4/108/63,4
37
4/108/63,4
46
4/108/65,1
25
4/114,3/56,6
44
Radlast
(kg)
Abroll- Gültig ab
umfang Herstell(mm)
datum
560
560
560
560
560
560
560
560
560
560
560
560
550
560
590
1935
1935
1935
1935
1935
1935
1935
1935
1935
1935
1935
1935
1935
1975
1935
2/2009
5/2009
2/2009
5/2009
2/2009
5/2009
2/2009
2/2012
5/2009
2/2009
5/2009
6/2012
2/2009
2/2009
2/2009
4/114,3/64,1
44
590
1935
2/2009
4/114,3/66,1
44
590
1935
2/2009
4/114,3/67,1
44
590
1935
2/2009
4/98/58,1
5/100/54,1
5/100/56,1
5/100/57,1
5/100/57,1
5/108/60,1
38
38
38
38
38
44
560
580
580
580
580
640
1935
1935
1935
1935
1935
2025
2/2009
2/2009
2/2009
2/2009
1/2010
2/2009
5/108/63,4
44
640
2025
2/2009
5/108/65,1
44
640
2025
2/2009
5/112/57,1
43
640
2025
2/2009
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 4
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
31
-
Z6015 LK112/ohne Ring
Z6015 LK112/Ø70-Ø66,6
LM-Nr. 2
Z6015 LK114,3/Ø70-Ø60,1
LM-Nr. 20
Z6015 LK114,3/Ø70-Ø64,1
LM-Nr. 22
Z6015 LK114,3/Ø70-Ø66,1
LM-Nr. 21
Z6015 LK114,3/Ø70-Ø67,1
LM-Nr. 1
-
Lochzahl/
EinLochkreis- (mm)/ pressMittenloch-ø (mm) tiefe
(mm)
5/112/57,1
43
5/112/66,6
43
Radlast
(kg)
Abroll- Gültig ab
umfang Herstell(mm)
datum
640
640
2025
2025
1/2010
2/2009
5/114,3/60,1
44
640
2025
2/2009
5/114,3/64,1
44
640
2025
2/2009
5/114,3/66,1
44
640
2025
2/2009
5/114,3/67,1
44
640
2025
2/2009
Kennzeichnung
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpreßtiefe
Gießereikennzeichen
Herstellungsdatum
47723
AUTEC
Z6015 (s.o.)
6,0Jx15H2
ET (s.o.)
SD ww. EX
Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Impactprüfung
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 4
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß
4/98
4/108
4/108
4/114,3
5/100
5/108
5/114,3
4/100
Reifengröße
165/45R15
165/45R15
165/45R15
165/45R15
165/45R15
165/45R15
165/45R15
165/45R15
Einpresstiefe (mm)
38
25
46
44
38
44
44
44
Radlast (kg)
560
560
590
590
580
640
640
560
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 7,361 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim bei der TÜV Pfalz Verkehrswesen
GmbH ab Februar 2009 durchgeführt.
Hinweise zum Sonderrad
Die Sonderräder sind ww. frontpoliert.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 4
Anlagen
Zubehörzeichnung
Beschreibung
Radzeichnung
Beschreibung
Radzeichnung
Beschreibung
Verwendungen
AUTEC-Z-001
mit Änderung vom
DAZ6015-3101001
mit Änderung vom
1009-Z6015-6015-522
mit Änderung vom
Anlage 1 bis 33
06.08.2004
11.10.2011
17.02.2009
06.12.2008
29.06.2012
19.01.2010
29.09.2009
18.04.2012
17.07.2012
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 10. August 2012
Haasis
00183322.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 8
Auftraggeber
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand
Typ
Radgröße
Zentrierart
PKW-Sonderrad
Z6015
6,0Jx15H2
Mittenzentrierung
Ausführung
Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
33
Z6015 LK100/ohne Ring
Kennzeichnungen
KBA-Nummer
Herstellerzeichen
Radtyp und Ausführung
Radgröße
Einpresstiefe
Herstelldatum
Lochzahl/
Lochkreis- (mm)/
Mittenloch-ø (mm)
4/98/58,1
Einpresstiefe
(mm)
38
Radlast
(kg)
560
Abrollumfang
(mm)
1935
47723
AUTEC
Z6015 (s.o.)
6,0Jx15H2
ET (s.o.)
Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr.
S01
S02
S03
S04
Art der Befestigungsmittel
Schraube M12x1,25
Schraube M12x1,25
Schraube M12x1,25
Schraube M12x1,25
Bund
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Kegel 60°
Anzugsmoment (Nm)
90
90
100
90
Schaftlänge (mm)
28,5
30
30
26
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller
Alfa Romeo
Citroen
Fiat
Ford
Lancia
Peugeot
Spurverbreiterung
innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 8
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Alfa 145/146
930
G731,
e3*96/27*0029*..
kW-Bereich
Reifen
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
Auflagen und
Hinweise
103-114
66-114
66-95
66-95
195/55R15
205/50R15
195/50R15
195/55R15
K42
K42
K42
G03 K42
Alfa Mito
955
e3*2001/116*0278*..
51-99
51-99
51-99
185/65R15
195/60R15
205/55R15
A90
A90
A12
Citroen Nemo
A, 225L
e3*2001/116*0273*..;
e3*2007/46*0013*..;
N130
50,54,55
50,54,55
50,54,55
50,54,55
50,54,55
50,54,55
51-74
175/65R15
185/60R15
185/65R15
195/60R15
205/55R15
205/60R15
185/55R15
A13 Z14
A13 Z14
A13
A12
A01 A12 K1c K2b
A01 A12 K1a K1b
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
B02 K1a K2b
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 B02 B03
Flh S02
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 B02 S03
108-103
113
55-113
55-83
55-83
55-83
51-70
51-70
51-70
51-70
54,55
54,55
51-88
51-88
195/55R15
195/60R15
205/50R15
185/55R15
195/50R15
195/55R15
185/65R15
195/60R15
205/55R15
205/60R15
175/65R15
185/60R15
195/60R15
205/55R15
A01 K45 K46 R37
A01 K45 K46
A01 K2b K42 K45 K46
Fiat Linea
323
e3*2001/116*0260*..
57-94
57-94
57-94
185/65R15
195/60R15
205/55R15
A01 K1b K2b
Fiat Marea
185
e3*93/81*0003*..
e3*95/54*0003*..
e3*96/79*0039*..
Fiat Palio Weekend
178
e3*96/27*0033*..,
e3*98/14*0033*..
55-113
55-113
55-113
55-113
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
T85 T89
R09
A01 K42 K45 K46 K56 T86 X20
A01 K42 K45 K46 K56 T87 T88
44-76
44-76
195/45R15
195/50R15
L02 T78 X18
K1a K2b K42 L02 T82
Fiat 500 /-C
312
e3*2001/116*0261*..;
e3*2007/46*0064*..;
e3*2007/46*0071*..
Fiat Bravo/Brava
182
G983,
e3*96/27*0019*..
Fiat Fiorino/Qubo
225, 225L
e3*2001/116*0271*..;
e3*2007/46*0011*..;
N157
Fiat Idea
350
e3*2001/116*0153*..
A01 G01 K45 K46
A13
A12
A01 A12 K1c K2b
A01 A12 K1a K1b
A13 Z14
A13 Z14
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B02
Cbo Flh R52
S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B02
B03 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 B02 S03
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B02
B03 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B02
Sth S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B02
Car Lim S01
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
B02 S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.
Fiat Panda
169
e3*2001/116/0151*..
kW-Bereich
Reifen
38-57
175/55R15
Fiat Punto
176
G488,
e3*96/27*0022*..
40-98
40-98
195/45R15
205/45R15
K1a K2b K42 K46 K56
K1a K2b K42 K46 K56 R70
Fiat Punto
176C
G775
43-65
43-65
195/45R15
205/45R15
K1a K2b K42 K46 K56
K1a K2b K42 K46 K56 R70
Ford KA II
RU8
e3*2001/116*0280*..
51,55
51,55
51,55
185/55R15
195/45R15
195/50R15
T78
Lancia Musa
350
e3*2001/116*0153*..
51-88
51-88
195/60R15
205/55R15
Lancia Ypsilon
843
e3*2001/116*0149*..
44-77
44-77
44-77
44-77
50,54,55
50,54,55
50,54,55
50,54,55
50,54,55
50,54,55
185/55R15
195/50R15
195/55R15
205/50R15
175/65R15
185/60R15
185/65R15
195/60R15
205/55R15
205/60R15
Peugeot Bipper
A, 225L
e3*2001/116*0272*..;
e3*2007/46*0012*..;
N127
Reifenbezogene Auflagen und
Hinweise
A11
A12
A12
A01 A12 K46
A13 Z14
A13 Z14
A13
A12
A01 A12 K1c K2b
A01 A12 K1a K1b
Seite 3 von 8
Auflagen und
Hinweise
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A58 A82
B02 S01
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
B02 F01 F02
F04 S01
A01 A02 A04
A05 A08 A09
A12 A16 A82
B02 F01 F02
F04 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B02
Flh S04
A02 A04 A05
A08 A09 A12
A16 A82 B02
B03 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 B02 S01
A02 A04 A05
A08 A09 A16
A82 B02 S03
Auflagen und Hinweise
A01
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A58
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A82
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A90
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B02
Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, BefestigungsSchrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03
Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 5 von 8
Car
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
F01
Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.
F02
Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 2.
F04
Serienmäßig vorhandene Distanzscheiben sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.
Flh
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G03
Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECER39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K1a
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 6 von 8
K42
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46
An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56
Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
L02
Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
Lim
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R09
Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37
Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R52
Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.
R70
Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T78
Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82
Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 7 von 8
T85
Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86
Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87
Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88
Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89
Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X18
Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R14
bzw. 185/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
X20
Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z14
Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-SerienReifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 9. August 2012 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Die Sonderräder sind ww. frontpoliert.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2009.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand
Hersteller
PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
AUTEC GmbH & Co. KG
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Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 9. August 2012
Haasis
00183277.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
Auflage „K1a“
Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte
Auflage „K1b“
Beispiel für eine Leiste im Bereich
0° bis 50° hinter der Radmitte
Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im
Bereich von 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“
Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte
Auflage „K2a“
Beispiel für eine Leiste im Bereich
0° bis 30° vor der Radmitte
Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im
Bereich von 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte
Wichtige Hinweise zur Pflege
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder.
Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.
heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können
Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.
Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen
Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:
1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?
Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann
sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt
werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir
die Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken.
2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?
Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel
gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchsanweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine
aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet
werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder
Radbolzen an.
3. Was gibt es sonst noch zu beachten?
-
Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.
Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.
Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.
Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,
Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.
Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und
Bremsstaub gereinigt werden.
Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.
Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder
Textilien in Kontakt kommen.
Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.
Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch
hier die Gebrauchsanweisung beachten.
4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“
In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer
Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehen
jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder:
- Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren
(Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den
spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!
- Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung
des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur
ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.
- Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,
dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht
jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!
Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,
dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.
Schifferstadt, 21. März 2012
AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
D – 67105 Schifferstadt
Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Email: [email protected]
www.autec-wheels.de