Gesuch für ein Duplikat eines Fahrzeugausweises
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Gesuch für ein Duplikat eines Fahrzeugausweises
Motorfahrzeugkontrolle Fahrzeugabteilung Gurzelenstrasse 3; Postfach 433 4512 Bellach Telefon 032 627 66 66 Telefax 032 627 66 22 [email protected] Gesuch um Ausstellung eines Fahrzeugausweis-Duplikates Angaben Fahrzeughalter/in bzw. Eigentümer/in Name / Firma: Vorname: Adresse: Mail: Plz: Wohnort: Geburtsdatum: Heimatort / Heimatstaat: Telefon: Natel: Angaben Fahrzeug Marke Typ: Stamm- oder Fahrgestell-Nr.: Kontrollschild: Fahrzeugart SO- 1. IV-Datum: Motorwagen Arbeits-Fz. Ausnahme-Fz. Anhänger Landw.-Fz. Motorrad Kleinmotorrad Mofa Schiff Grund des Verlustes (z.B. wann und wo verloren, nähere Umstände) Ein Duplikat für einen gültigen Fahrzeugausweis wird nur an den/die Halter/in gegen Vorweisung eines Ausweises mit Foto (Identitätskarte, Pass, Führerausweis) abgegeben bzw. per Post an die Halteradresse zugestellt. Das Gesuch muss bei natürlichen Personen die persönliche Unterschrift des Halters bzw. bei juristischen Personen die persönliche/n Unterschrift/en der unterschriftsberechtigten Person/en tragen. Bei einem annullierten Fahrzeugausweis bestätigt der/die Unterzeichnende, dass er/sie rechtmässige/r Eigentümer/in des Fahrzeuges ist. Das Strassenverkehrsamt behält sich ausdrücklich vor, den entsprechenden Kaufvertrag einzusehen. Der ursprüngliche Fahrzeugausweis wird als ungültig erklärt. Das Duplikat muss, falls der Originalausweis wieder aufgefunden wird, unaufgefordert und unverzüglich dem Strassenverkehrsamt zurück gegeben werden. Wer vorsätzlich durch unrichtige Angaben, Verschweigen erheblicher Tatsachen oder Vorlage von falschen Bescheinigungen einen Ausweis erschleicht, wird gemäss Art. 97 SVG bestraft und hat mit dem Entzug des Ausweises zu rechnen (Art. 16 SVG). Ort / Datum: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 07:00 – 16:00 Uhr Unterschrift (bei Firmen mit Stempel) Fahrzeughalter/in bzw. Eigentümer/in: Homepage: www.mfk-so.ch