Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr
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Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr
Bundesrat 14. April 2011 795. Sitzung / 1 10.51 Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit der geplanten Novelle zu unzulässigen Telefonanrufen reagiert der Gesetzgeber auf die langjährigen Forderungen der Konsumentenschützer nach mehr Schutz vor Telefonterror und unerbetenen Anrufen. Ich muss sagen, ich sehe auch deshalb die Grenzen zwischen dem Punkt 1 und dem Punkt 3 der heutigen Tagesordnung als fließend. Mit dieser zukünftigen Regelung sind Verträge, die im Rahmen eines unzulässigen Anrufes im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen abgeschlossen werden, grundsätzlich als nichtig zu betrachten. Die Novelle sieht nun ein Mischsystem für Cold-Calling-Verträge vor. Zum einen müssen die Unternehmer dem Kunden innerhalb einer Woche eine Bestätigung senden, zum anderen sollen bestimmte Verträge ungeachtet einer solchen Bestätigung hinkünftig für null und nichtig erklärt sein. Diese neuen gesetzlichen Bestimmungen sind nach meinem Dafürhalten ein Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus wäre auch darüber nachzudenken, ob nicht alle Verträge, die im Rahmen einer unzulässigen Telefonwerbung abgeschlossen werden, erst nach einer nachträglichen ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Kunden rechtsgültig sein sollen. Bisher konnten sich die Initiatoren im Segment Telefonmarketing durch anonymes Auftreten oft der Rechtsverfolgung entziehen. In Zukunft müssen Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe abgeschlossen werden, innerhalb einer Woche von Seiten des Unternehmens schriftlich bestätigt werden. Dabei ist für die Konsumenten ein spezielles Rücktrittsrecht vorgesehen. Cold-Calling-Verträge im Zusammenhang mit Gewinnzusagen und Wett- und Lotteriedienstleistungen sind überhaupt nichtig. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Novelle ist ein erster wichtiger Schritt zu mehr Konsumentensicherheit. Wir sollten diese Novelle aber auch zum Anlass nehmen, auch darüber nachzudenken, wie der Gesetzgeber in Hinkunft schneller und effizienter gegen Abzockmethoden bei Telefon und Internet reagiert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an exorbitante Rechnungen nach Überschreiten von Download-Volumen bei mobilem Internet, wo ich der Meinung bin, dass eine freiwillige Regelung der Telefonanbieter zu wenig ist. Man denke nur an die Version v. 20. April 2011, 10:04 nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert Bundesrat 14. April 2011 795. Sitzung / 2 immer ausgefeilteren Methoden, mit denen Konsumenten bei nicht erkennbaren kostenpflichtigen Internetseiten zur Kassa gebeten werden. Beim sogenannten Cold-Calling, das besser Cold-Cashing heißen sollte, kam und kommt es immer wieder zu exorbitanten Vorschreibungen für angebliche Anrufe zu Telefonsexhotlines, bei denen die Betroffenen oft aus Scham einfach bezahlen. Es war auch kein Einzelfall, dass Sammelanrufe getätigt wurden, um damit reihenweise den Konsumenten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Diesbezüglich können wir uns in Österreich zum Glück auf engagierte Konsumentenschutzeinrichtungen, wie jene der Arbeiterkammer und auch den Verein für Konsumenteninformation, verlassen, die zumeist als Erste von den Betroffenen kontaktiert werden. Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Internet und Telekommunikation sind zu wichtige Kommunikationsmittel, als dass man dieses Feld nationalen und internationalen Betrügern überlassen dürfte. Diesbezüglich appelliere ich auch an die EU-Abgeordneten auf europäischer Ebene, vielleicht einmal selbständig tätig zu werden, um all diesen Betrügereien und Gaunereien einen Riegel vorzuschieben. Und ich frage mich schon: Wäre es wirklich zu viel verlangt, wenn unsere Damen und Herren in Brüssel endlich selbständig Fahrt aufnähmen, um diesbezüglich rasch zu handeln? Die Entwicklungen bei Internet und Mobiltelefon sind dermaßen rasant, dass der Gesetzgeber das Tempo erhöhen muss, um die Konsumenten wirksam schützen zu können. Das wäre weitaus wichtiger als Lobbying, Sektglasl-Halten und Golfspielen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und der Bundesrätin Kerschbaum.) 10.56 Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt die Frau Bundesministerin. – Bitte schön. Version v. 20. April 2011, 10:04 nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert