Zwischen Zuchtverband für Sportpferde Arabischer Abstammung

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Zwischen Zuchtverband für Sportpferde Arabischer Abstammung
Zwischen
Zuchtverband für Sportpferde Arabischer Abstammung e.V.
Postfach 1139, 36209 Alheim
- Veranstalter -
und
- Tierhalter wird folgender Vertrag geschlossen:
1
Der Veranstalter richtet die ZSAA – Hengstleistungsprüfung als Feldprüfung und die anderen
Leistungsprüfungsformen, durch den Freistaat Bayern beauftragt.
Der Hengst / Die Stute………….………………………………………
LNr. …………………………………..
(nichtzutreffendes streichen)
nimmt an dieser Prüfung teil, die auf im HuL Marbach, Gestütshof 1, Gomadingen in der Zeit vom 22.24.Juli 2016 stattfindet. Die Prüfung wird entsprechend der Ausschreibung, die Bestandteil dieses
Vertrages ist, durchgeführt.
2
Der Veranstalter stellt Boxen für die Unterbringung der Hengste und Stuten zur Verfügung.
Pflege, Fütterung und Beritt erfolgen durch den Besitzer. Sollten aus Kapazitätsgründen keine festen
Stallboxen verfügbar sein, so werden mobile Boxen angeboten. Dann wird zwischen jedem Hengst eine
Freibox angeordnet.
Tierärztliche Betreuung ist durch den Veranstaltungstierarzt gewährleistet. Erforderliche veterinärmedizinische Versorgung wird gesondert in Rechnung gestellt.
3
Die Hengst- und Stutenleistungsprüfung ist ein Verfahren zur Zuchtwertfeststellung nach dem
Tierzuchtgesetz. Deshalb kann ein Hengst/Stute nur aus der Prüfung genommen werden, wenn die
Fortsetzung der Prüfung die Gesundheit des Pferdes oder der Mitarbeiter gefährdet. Die Entscheidung
trifft der Veranstalter gemeinsam mit dem Veranstaltungstierarzt.
4
Bei Anlieferung der/s Stute/Hengstes ist ein amtstierärztliches Zeugnis vorzulegen, aus dem
hervorgeht, dass die/der Stute/ Hengst und sein Herkunftsbestand frei von Zeichen einer auf Pferde
übertragbaren ansteckenden Krankheit sind. Das Zeugnis darf nicht früher als 8 Tage vor der
Anlieferung ausgestellt sein. Ohne dieses amtstierärztliche Zeugnis wird die/der Stute/Hengst nicht
angenommen. Eine abgeschlossene Grundimmunisierung gegen Pferdeinfluenza ist nachzuweisen.
Wiederholungsimpfungen müssen im Abstand von 6 Monaten durchgeführt worden sein. Die letzte
Impfung gegen Influenza muss dabei mindestens 14 Tage vor dem Anlieferungstag liegen.
5
Die Haftung des Tierhalters nach § 833 BGB für Schäden, die die/der Stute/Hengst verursacht,
bleibt unberührt. Kommt neben der Haftung des Tierhalters nach § 833 BGB gegenüber einem Dritten
auch eine Haftung des Veranstalters nach § 834 BGB als Tierhüter in Betracht, so haftet im
Innenverhältnis nur der Tierhalter, es sei denn, dass der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines Mitarbeiters des Veranstalters beruht.
6
Der Tierhalter verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der in diesem Vertrag
übernommenen Verpflichtungen und des Risikos des Tierhalters und Tierhüters (§§ 833, 834 BGB),
inkl. Fremdreiter-Risiko, abzuschließen und durch entsprechende schriftliche Bestätigung des
Versicherers nachzuweisen.
7
Den Anweisungen des Veranstalters ist während des Prüfungszeitraumes Folge zu leisten.
8
Die Entgelte laut Ausschreibung müssen bis zum Nennungsschluss auf dem Veranstaltungskonto
des ZSAA
Bankverein Bebra
BIC-Code:
GENODEF1BEB
IBAN:
DE66 5326 1202 0103 6308 38
gutgeschrieben sein. Ohne Zahlungseingang kann das Pferd nicht an der Prüfung teilnehmen.
9
Die Haftung des Veranstalters aus diesem Vertrag, aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff
BGB oder aus positiver Vertragsverletzung, ist auf die Fälle beschränkt, in denen Mitarbeiter des
Veranstalters einen Schaden am Pferd des Tierhalters vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Die Haftung des Veranstalters aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 676 ff BGB ist ebenfalls auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
10
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für eine Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftformerfordernisse.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird abweichend von § 139 BGB
die rechtliche Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Alheim, den 29.Mai 2016
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Ort, Datum
Zuchtverband für Sportpferde
Arabischer Abstammung e.V.
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Hengsthalter