Stadt Besigheim - Förderrichtlinien der Städtepartnerschaften
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Stadt Besigheim - Förderrichtlinien der Städtepartnerschaften
K2 Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Förderrichtlinien für die Pflege der Städtepartnerschaften vom 22. Februar 1994 - mit den Änderungen vom 29.06.1999, 09.10.2001, 12.03.2002, 28.01.2003 und 01.07.2003 - K2 Stadt Besigheim - Förderrichtlinien der Städtepartnerschaften __________________________________________________________ Förderrichtlinien für die Pflege der Städtepartnerschaften Am 22. Februar 1994 hat der Gemeinderat nachfolgende Richtlinien für die Pflege der Städtepartnerschaften mit Ay und Newton Abbot sowie zur Pflege der Beziehungen mit der Stadt Bátaszék in Ungarn beschlossen. Diese Richtlinien wurden am 29.06.1999 und am 12.03.2002 vom Verwaltungsausschuss und am 28.01.2003 vom Gemeinderat geändert; eine weitere Änderung erfolgte am 01.07.2003 vom Verwaltungsausschuss. Die Richtlinien sehen im einzelnen vor: 1. Fahrten in die Partnerstädte werden künftig grundsätzlich mit einem Pauschalbetrag pro Teilnehmer als Fahrtkostenzuschuss bezuschusst und zwar jährlich: a) jeweils eine Fahrt eines Vereines nach AY-CHAMPAGNE mit 18,75 Euro pro Person b) jeweils eine Fahrt eines Vereines nach NEWTON ABBOT mit 62,50 Euro pro Person c) jeweils eine Fahrt eines Vereines nach BATASZEK mit 37,50 Euro pro Person Vereine, die mit Instrumenten reisen müssen, mentenzuschuss, und zwar - für eine Fahrt nach AY-CHAMPAGNE - für eine Fahrt nach NEWTON ABBOT - für eine Fahrt nach BATASZEK erhalten zusätzlich einen Instru150,00 Euro 500,00 Euro 300,00 Euro Der Verwaltungsausschuss behält sich vor, im Einzelfall den Zuschuss nach sozialen Gesichtspunkten festzulegen. Es wird eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen sowie eine Höchstteilnehmerzahl von 50 Personen vorgesehen. Die Stadtverwaltung macht eine Förderung einer Reise in die Partnerstädte von der Durchführung einer Veranstaltung bzw. von einem offiziellen Empfang in der Partnerstadt abhängig. 2. Für den Schüleraustausch mit Ay und Newton Abbot und Bátaszék gelten künftig feste Fördersätze, und zwar pro Klasse und Vorhaben 500 Euro bei einer Klassenfahrt nach Ay und 1.000 Euro bei einer Klassenfahrt nach Newton Abbot und nach Bátaszék. Der Aufenthalt in der Partnerstadt muss dabei in Ay mindestens 5 und in Newton Abbot und Bátaszék mindestens 7 Tage dauern, die Schulklasse muss aus mindestens 15 Schülern bestehen. Die Änderung der Förderrichtlinien tritt rückwirkend zum 01.01.2003 in Kraft. Anmerkung: Für Fahrten in die Partnerstädte und befreundete Städte gewährt die Stadt Besigheim keine Entschädigung für Verdienstausfälle, die evtl. durch diese Fahrten entstehen. 1