Taumittel EKV
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Taumittel EKV
Dienstleistungs− und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag Gereonstraße 18−32 50670 Köln Deutschland Taumittel EKV Offenes Verfahren (EU) Projekt−Nr.: 2016000165 Vergabedokumentation − Angebotsphase − Inhaltsverzeichnis Vergabeakte ..................................................................................................................................................................... 1 Vergabeunterlagen ........................................................................................................................................................... 100 AGB EKK EKV EU 206-16 ....................................................................................................................................... 100 Angebotsaufkleber NEU ........................................................................................................................................... 107 Muster Tariftreue BW ............................................................................................................................................... 108 Rechnerische Prüfung ...................................................................................................................................................... 110 i Vergabedokumentation − Angebotsphase Ausschreibung (Korrektur) zur Projektnummer 2016000165 eVergabe Version 4.9.0.190 1. Vergabegegenstand: Projektbezeichnung: Projektbeschreibung: Auftragswert: Projektverantwortlicher: Taumittel EKV Lieferung von Taumitteln für die Mitglieder der EKV eG 1.300.000,00 Weber, Rico Auftraggeber: Liefer−/ Ausführungsort: Schwellenwert: Gewählte Vergabe− und Vertragsordnung: Gewählte Vergabeart: Vertragsart: Leistungsart: Öffentlicher Auftraggeber 50670 diverse 209.000,00 Haushaltsmittel: Berechnungsgrundlage UfAB: Alternativangebote/ Änderungsvorschläge zugelassen? Struktur Alternativangebote wie Hauptangebote erzwingen Werden Lose gebildet? Standard oder Rabattverfahren: vorgemerkt Niedrigster Preis VgV Offenes Verfahren (EU) Sukzessivlieferungsvertra g Lieferauftrag Nebenangebote sind nicht zugelassen Nein Ja Standard Projektweite Vermerke Keine Einträge vorhanden Vermerke zum Auftragswert Eintrag Nr. 46859 − Am: 10.05.2016 09:04:28 eingetragen durch: Weber, Rico Vermerk zum geschätzten Auftragswert: geschätzter Auftragswert liegt über dem Schwellenwert Vermerk zum Schwellenwert Keine Einträge vorhanden Vermerk zu den Haushaltsmitteln Eintrag Nr. 46860 − Am: 10.05.2016 09:05:03 eingetragen durch: Weber, Rico Vermerk zu den Haushaltsmitteln: vorgemerkt Vermerke zur Vergabe− und Vertragsordnung Keine Einträge vorhanden Vermerke zur Vergabeart Eintrag Nr. 46858 − Am: 10.05.2016 09:03:58 eingetragen durch: Weber, Rico Vermerk zur Vergabeart: Europaweite Ausschreibung Eintrag Nr. 46864 − Am: 09.06.2016 09:03:34 vom System automatisiert erstellter Eintrag. Angestoßen durch: Schmitz, Bettina Festlegung der Vergabeart von Projekt Taumittel EKV Vergabeart von Projekt Taumittel EKV mit der Projektnummer 2016000165 wurde von bschmitz festgelegt Vermerke zu Ausnahme von EU−Vergabe Keine Einträge vorhanden Vermerk zur Berechnungsgrundlage Eintrag Nr. 46861 − Am: 10.05.2016 09:05:20 eingetragen durch: Weber, Rico Vermerk zur Berechnungsgrundlage nach UfAB: Niedrigster Preis 1 Vermerk zur Losauswahl Eintrag Nr. 46863 − Am: 10.05.2016 09:04:41 eingetragen durch: Weber, Rico Vermerk zur Losauswahl: in Losen Vermerk zu Nebenangebot Eintrag Nr. 46862 − Am: 10.05.2016 09:05:54 eingetragen durch: Weber, Rico Vermerk zu Nebenangeboten: In diesem Verfahren sind keine Nebenangebote zugelassen. Eintrag Nr. 47471 − Am: 05.07.2016 15:12:25 vom System automatisiert erstellter Eintrag. Angestoßen durch: Weber, Rico Nebenangebote 'Nebenangebote sind nicht zugelassen' wurde von dem Benutzer Rico Weber festgelegt. Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 2 2. Termine Angebotsphase Auftragsdauer von: Auftragsdauer bis: Projekt Start: Fristverkürzung durch regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung: Nicht verbindliche Bekanntmachung am: Besondere Dringlichkeit: Absendung Bekanntmachung am: Frist Teilnahmeantrag: Angebotsaufforderung am: Anforderungsfrist Vergabeunterlagen: Versand Vorabinformation: Angebotsfrist Zuschlagsfrist Eröffnungstermin: Bindesfrist: 01.10.2016 30.09.2017 02.05.2016 Nein Nein 20.06.2016 11.08.2016 21.07.2016 14:00:00 22.08.2016 Vermerke zu Terminen Keine Einträge vorhanden Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 3 3. Vergabeunterlagen Deckblatt Allgemeine Informationen zum Verfahren Taumittel EKV Verfahrensnummer: 2016000165 I. Allgemeines Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Auskünfte erteilt der Auftraggeber (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben gemacht werden), bei der auch die der Ausschreibung zugrunde liegenden Bedingungen eingesehen werden können. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen. Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E−Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden. Eine Kontaktaufnahme mit den beteiligten Kommunen hat bis zum Abschluss des Verfahrens zu unterbleiben. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Taumittel für die teilnehmenden Mitglieder bzw. projektbezogenen Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen eG im Deutschen Städtetag kurz EKV eG. Administrativ wird die Ausschreibung über die eVergabe Lösung der Dienstleistungs und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser im Deutschen Städtetag eG abgewickelt. Soweit die Plattform einen Ausdruck der Unterlagen als pdf zulässt, weisen wir darauf hin, dass diese Unterlagen als pdf nur eine Unterstützung darstellen, diese aber nicht verbindlich sind. Maßgeblich ist die Ansicht der Plattform und die dort hinterlegten Unterlagen. Es handelt sich um eine ganzheitliche eVergabelösung. Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Plattform zugelassen. Auftraggeber (AG) werden die teilnehmenden Kommunen unmittelbar und nicht die EKV eG. II. Kalkulatorische Hinweise Im Rahmen der Angebotsunterlagen sind die Gesamtmengen in den normalem Positionen hinterlegt. Sytemisch wird die Umsatzsteuer hinzugerechnet und ist mit 19% hinterlegt. Auf den gesamten fakturierten Netto Jahresumsatz der teilnehmenden Mitglieder der EKV und aller anderen Teilnehmer an der Ausschreibung bzw. der Ausschreibung hinzutretende Teilnehmer, zahlt der Vertragspartner (der Bieter, der den Zuschlag erhält) an die EKV eG. einen Bonus in Höhe von 2 % zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer auf alle getätigten Netto Umsätze (Umsätze ohne Umsatzsteuer) innerhalb der Laufzeit des bezuschlagten Vertrages bei dem Vertragspartner. Zu bonifizieren sind die Umsätze bezogen auf alle Produkte, welche auf Grundlage der Ausschreibung beschafft werden. Die Abrechnung des Bonus erfolgt durch den Vertragspartner quartalsweise spätestens bis zum 30. Kalendertag des jeweiligen Folgemonats und ist am 10. Kalendertag des jeweils übernächsten Monats zur Zahlung auf das Konto der EKV eG. fällig. Die EKV eG. ist als Genossenschaft nicht gewinnorientiert und wird im Rahmen des treuhänderischen Inkasso die Rückvergütungen und Bonuszahlungen, die letztlich an die Mitglieder auszukehren sind, vom Vertragspartner einfordern, um diese entsprechend den genossenschaftlichen und satzungsmäßigen Regelungen an die Genossen weiterzuleiten. Die Weiterleitung der Rückvergütung und der Bonusabrechnung an die einzelnen Mitglieder obliegt der Genossenschaft. Bieterfragen können im Angebotsassistenten über das Fragen− und Antwortenforum an die Vergabestelle gerichtet werden. Allgemeine Informationen zum Verfahren i Projektname: i Projektbeschreibung: i Vergabeart: i Ausschreibung in Losen: i Zuschlagskriterium: i Nebenangebote: i Taumittel EKV I Lieferung von Taumitteln für die Mitglieder der EKV eG I Offenes Verfahren (EU) I Ja i Niedrigster Preis i Nebenangebote sind nicht zugelassen _________________________ _________________________ _____________________ i Termine I Frist Bieterfragen: i Angebotsfrist: i Bindefrist: i Zuschlagsfrist: i 11.07.2016 14:00 i 21.07.2016 14:00:00 i 22.08.2016 i i III. Elektronische Angebotsabgabe Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos. Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie einen Angebotsmantelbogen als PDF−Datei. Diese Datei kann entweder digital signiert werden oder der Mantelbogen muss ausgedruckt und unterschrieben an die Vergabestelle zurück gesandt werden. Bitte beachten Sie, dass der Mantelbogen bis zur Angebotsfrist in einem verschlossenen Kuvert vorliegen muss. Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 4 Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und dem Vermerk "Angebot für Ausschreibung Nr. 2016000165 (siehe auch Projekt− und Dokumenteninformation) zu versehen. Bitte verwenden Sie den, in den Verdingungsunterlagen, beiliegenden Angebotsaufkleber. Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 5 Vertragsbedingungen / Formulare 1 AGB EKK EKV EU 206−16 2 Angebotsaufkleber NEU 3 Muster Tariftreue BW Vermerke zu den Vertragsbedingungen Keine Einträge vorhanden Vermerk zum Korrekturzyklus Eintrag Nr. 47466 − Am: 05.07.2016 15:00:24 vom System automatisiert erstellter Eintrag. Angestoßen durch: Weber, Rico Korrekturzyklus eingeleitet Es wurde ein Korrekturzyklus durch den Benutzer 'Weber, Rico' eingeleitet! Zum Zeitpunkt der Korrekturzykluseinleitung war der Projektstatus 'Angebotserstellung'. Eintrag Nr. 47467 − Am: 05.07.2016 15:00:37 vom System automatisiert erstellter Eintrag. Angestoßen durch: Weber, Rico Statusänderung eines Arbeitsschritts Der Status des Arbeitsschritts 'Produkte/Leistungen' wurde durch 'Weber, Rico' von 'Fertig' auf 'In Korrektur' geändert Eintrag Nr. 47468 − Am: 05.07.2016 15:09:31 vom System automatisiert erstellter Eintrag. Angestoßen durch: Weber, Rico Statusänderung eines Arbeitsschritts Der Status des Arbeitsschritts 'Produkte/Leistungen' wurde durch 'Weber, Rico' von 'In Korrektur' auf 'Korrigiert' geändert Eintrag Nr. 47469 − Am: 05.07.2016 15:10:47 vom System automatisiert erstellter Eintrag. Angestoßen durch: Weber, Rico Statusänderung eines Arbeitsschritts Der Status des Arbeitsschritts 'Bearbeiten der Veröffentlichungs−/ Bekanntmachungstexte' wurde durch 'Weber, Rico' von 'In Korrektur' auf 'Korrigiert' geändert Eintrag Nr. 47472 − Am: 05.07.2016 15:12:25 vom System automatisiert erstellter Eintrag. Angestoßen durch: Weber, Rico Begründung für den Korrekturzyklus Inhaltliche Änderungen, eingetragen von "Weber, Rico": "Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Korrekturzyklus wurde ein Los 29 Bad Saulgau hinzugefügt. Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle " Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 6 Produkte/Leistungen / Leistungsverzeichnis 1 LOS Stadt Trossingen EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Trossingen, Schultheiß−Koch−Platz 1, 78647 Trossingen Betriebshof: Breite Straße 12 Öffnungszeiten: 7:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr Sachbearbeiter: Herr Zepf, Stadtbauamt bzw. H. Hils, BBH E−Mail [email protected] bzw. reiner. hils@ trossingen. de Tel.: 07425/ 25610 bzw. 07425/ 9400131 Datum: 03.05.2016 Lieferort(e) (Adresse): BBH Trossingen, Breitestr. 12 Reaktionszeit für die Garantiemenge z.B 1 bis 7 Tage* 4 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 55 to Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2." 1.1 Frühbezug 1.1.1 Auftausalz, lose im Frühbezug USt. [%] Menge Einheit (bis 31.10.2016) EUR ......................... 19% 110,00 Garantiemenge 1.2.1 Auftausalz, lose USt. [%] Menge Einheit 180,00 1.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen "Auftausalz, lose Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. siehe Bemerkungen Lagerkosten ................ pro 1,00 Tonne EUR ......................... 19% 1.3 Gesamtpreis [EUR] Tonnen Auftausalz, lose im Frühbezug (bis 31.10.2016) Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. siehe Bemerkungen 1.2 Einzelpreis [EUR] EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 90,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen 7 Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 2 LOS Stadt Kaufbeuren EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Kaufbeuren Betriebshof: Städt. Bauhof Kaufbeuren Öffnungszeiten: Mo − Fr 07:00 Uhr − 12:00 Uhr; Mo und Di 12:45 Uhr − 16:30 Uhr; Mi und Do 12:45 Uhr − 16:00 Uhr Sachbearbeiter: Hr. Buchs / Hr. Nuhn E−Mail sebastian. nuhn@ kaufbeuren. de Tel.: 08341 / 960 40 0 Datum: 04.05.2016 Lieferort(e) (Adresse): Liegnitzer Straße 1 − 87600 Kaufbeuren Reaktionszeit für die Garantiemenge : 3 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 50 Tonnen Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2." 2.1 Garantiemenge 2.1.1 Auftausalz, lose EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ 1.300,00 Tonnen Auftausalz, lose Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. siehe Bemerkungen Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 Einzelpreis [EUR] 8 2.2 Lagerkosten 2.2.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 650,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 3 LOS Stadt Geislingen an der Steige EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Geislingen an der Steige Betriebshof: Städtischer Bauhof Öffnungszeiten: Mo−Do: 06:45 −15:30 Uhr, Fr: 06:45−12:00 Uhr Sachbearbeiter: Kirsten Gotzmann E−Mail kirsten. gotzmann@ geislingen. de Tel.: 07331/24286 Datum: 04.05.2016 Lieferort(e) (Adresse): Karl−Benz−Straße 8, 73312 Geislingen an der Steige Reaktionszeit für die Garantiemenge: 2−3 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 50 Tonnen Korngrößenverteilung: 5−8 mm (Hauptbestandteil) Stetige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2." 3.1 Frühbezug 3.1.1 Auftausalz, lose im Frühbezug USt. [%] Menge Einheit (bis 31.10.2016) EUR ......................... 19% 100,00 Auftausalz, lose im Frühbezug (bis 31.10.2016) Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen 9 3.2 Garantiemenge 3.2.1 Auftausalz, lose EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 250,00 Lagerkosten 3.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, lose Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2." 3.3 Einzelpreis [EUR] EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 125,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 4 LOS Böblingen Sindelfingen EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Zweckverband Technische Betriebsdienste Böblingen Sindelfingen Betriebshof: Öffnungszeiten: Mo.−Fr. 07:00−16:00 Uhr, Auserhalb nach Tel. Vereinbarung Sachbearbeiter: Herr Ilic E−Mail ilic@zv−tbs.de Tel.: 07031/4998−20 Datum: 03.05.2016 Lieferort(e) (Adresse): Wolfgang−Brumme−Allee 66, 71034 Böblingen Reaktionszeit für die Garantiemenge: 3 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 100 Tonnen Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige Kornverteilung Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 10 rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2." 4.1 Garantiemenge 4.1.1 Auftausalz, lose EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 600,00 Lagerkosten 4.2.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, lose Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2." 4.2 Einzelpreis [EUR] EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 300,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 5 LOS Stadt Markdorf EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Markdorf, Stadtbauamt Betriebshof: Markdorf Öffnungszeiten: Sachbearbeiter: Herrn Martin Gerster E−Mail m. gerster@ rathaus− markdorf. de Tel.: 07544/500275 Datum: 09.05.2016 Lieferort(e) (Adresse): Zeppelinstraße 20, 88677 Markdorf Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 11 rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. 5.1 Frühbezug 5.1.1 Auftausalz, lose im Frühbezug USt. [%] Menge Einheit (bis 31.10.2016) EUR ......................... 19% 300,00 Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, lose im Frühbezug (bis 31.10.2016) 6 Einzelpreis [EUR] LOS Stadt Stockach EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Stockach Betriebshof: Technische Dienste, Stegwiesen 5−7, 78333 Stockach Öffnungszeiten: 07:00 − 12:00 13:00 − 15:30 Uhr Sachbearbeiter: Frau Schneider E−Mail [email protected] [email protected] Tel.: 07771 802−620 Datum: 10.05.2016 Lieferort(e) (Adresse): Stegwiesen 5−7, 78333 Stockach Reaktionszeit für die Garantiemenge: 3 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 50 Tonnen Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2." 6.1 Frühbezug 6.1.1 Auftausalz in Säcken im Frühbezug (bis 31.10.2016) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 5,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz in Säcken im Frühbezug (bis 31.10.2016) (auf Paletten) 6.1.2 Sonstige Auftaumittel im Frühbezug (bis 31.10.2016) USt. [%] Menge Einheit 19% 1,00 Tonne Sonstige Auftaumittel im Frühbezug (bis 31.10.2016) Eis− und Schneefrei (Calciumchlorid) in Eimern à 30 Liter 6.2 Garantiemenge Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 EUR ......................... 12 6.2.1 Silosalz USt. [%] Menge Einheit 19% 200,00 Lagerkosten 6.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. 6.3 Einzelpreis [EUR] EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 100,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 7 LOS Stadt Schorndorf EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Schorndorf Betriebshof: Eigenbetrieb Zentrale− Dienste− Schorndorf Öffnungszeiten: Mo−Do 06.45−16.00/Fr 06.45−13.00/Ausserhalb der Zeiten nach Vereinbarung Sachbearbeiter: Dorota Müller E−Mail dorota. mueller@ stadtwerke− schorndorf. de Tel.: 07181/96450−608 Datum: 11.05.2016 Lieferort(e) (Adresse): 73614 Schorndorf, Paulinenstraße 16 Reaktionszeit für die Garantiemenge: 4 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 25 Korngrößenverteilung: 0,16 − 0,8 mm (Hauptbestandteil) Stetige Kornverteilung Auftausalz : rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCl), Lieferung frei Haus im Kipper. Beschaffenheit laut TL Streu Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 13 2003: chem. Zusammensetzung , Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2 Keine Lieferung mit Sattelzug möglich !!!! Lieferung nur per Gliederzug. Salzhalle sehr in der Höhe begrenzt. Silosalz: rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCl), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung , Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2 7.1 Garantiemenge 7.1.1 Auftausalz EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 150,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, lose Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus nur im Gliederzug. Höhe der Hall bzgl. Kipper sehr begrenzt. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCl), Lieferung frei Haus im Kipper. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung , Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2 Keine Lieferung mit Sattelzug möglich !!!! Lieferung nur per Gliederzug. 7.1.2 Silosalz USt. [%] Menge Einheit 19% 150,00 Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCl), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung , Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2 7.2 Lagerkosten 7.2.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 150,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen 14 Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 8 LOS Stadt Fürth EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Fürth Betriebshof: Tiefbauamt / Bauhof Öffnungszeiten: 06:30 Uhr bis 15:30 Uhr Sachbearbeiter: Herr Forster E−Mail [email protected] Tel.: 0911 974−2781 Datum: 12.05.2016 Lieferort(e) (Adresse): Mainstraße 51, 90768 Fürth Reaktionszeit für die Garantiemenge z.B 1 bis 7 Tage* Gesamte Menge als Frühbezug; bis spät. 23.09. Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? Gesamte Menge als Frühbezug; bis spät. 23.09. Anlieferung nach Abstimmung mit dem Bauhof der Stadt Fürth pro Tag max. 5 LKW im Zeitraum vom 05.09. – 23.09.2016 Anlieferzeiten: Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Lieferung von Tausalz für den Straßenwinterdienst, gemäß TL−Streu, Ausgabe 2003 (Natriumchlorid); chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, entspr. Nr. 2.1.2 Das angebotene Tausalz (Natriumchlorid) hat den technischen Lieferbestimmungen für Streustoffe des Winterdiensts TL−Streu, Ausgabe 2003, zu entsprechen; Korngrößenverteilung: 0, 16 mm – 0,80 mm 4,0 – 12,0 M.−%, 0,80 mm – 3,15 mm 65,0 – 75,0 M.−%, 3,15 mm – 5,00 mm 14,0 – 20,0 M.−% 8.1 Frühbezug 8.1.1 Auftausalz, lose im Frühbezug USt. [%] Menge Einheit (bis 31.10.2016) EUR ......................... 19% 800,00 Auftausalz, lose im Frühbezug (bis 31.10.2016) Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen 0,16 mm – 0,80 mm 4,0 – 12,0 M.−% 0,80 mm – 3,15 mm 65,0 – 75,0 M.−% 3,15 mm – 5,00 mm 14,0 – 20,0 M.−% Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 15 9 LOS Stadt Offenburg EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Offenburg Betriebshof: Technische Betriebe Offenburg Öffnungszeiten: Mo. Bis Do. 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr un. Fr. 07:00 Uhr −13:00 Uhr Sachbearbeiter: Raphael Lehmann Winterdienstleitung E−Mail raphael. lehmann@ tbo− offenburg. de Tel.: 0781−9276−222 Lieferort(e) (Adresse): 1. Lager TBO Bauhof, 2 Lager Munislager Reaktionszeit für die Garantiemenge 3 Tage Korngrößenverteilung 3,15 mm bis 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 100 to. 9.1 Frühbezug 9.1.1 Auftausalz, lose im Frühbezug USt. [%] Menge Einheit (bis 31.10.2016) EUR ......................... 19% 150,00 Garantiemenge 9.2.1 Auftausalz, lose 150,00 9.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, lose Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2." Winterdienst Auftausalz (Körnung 3,15 mm bis 5 mm) siehe Bemerkungen Lagerkosten ................ pro 1,00 Tonne EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 9.3 Gesamtpreis [EUR] Tonnen Auftausalz, lose im Frühbezug (bis 31.10.2016) frei Haus im Kipper Winterdienst Auftausalz (Körnung 3,15 mm bis 5 mm) siehe Bemerkungen 9.2 Einzelpreis [EUR] EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 75,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 16 teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 10 LOS Stadtverwaltung Bietigheim−Bissingen EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadtverwaltung Bietigheim−Bissingen Betriebshof: Städt. Bauhof / Stadtgärtnerei Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 7:00 Uhr bis 16:15 Uhr; Sachbearbeiter: Fr. bis 13:00 Uhr Hermann Großmann E−Mail bauhof@ bietigheim− bissingen. de Tel.: 07142 / 74 482 Lieferort(e) (Adresse): Höpfigheimer Str. 26, 74321 Biet.−Biss. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 10.1 Frühbezug 10.1.1 Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 25,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid/NaCI) Korngrößenverteilung 0−5mm . siehe Bemerkungen 11 LOS Stadt Wangen EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Wangen Betriebshof: Bauhof Öffnungszeiten: 7:00−16:30 Sachbearbeiter: Martin Blum E−Mail [email protected] Tel.: 07522 74700 Lieferort(e) (Adresse): Kanalweg 6, 88239 Wangen im Allgäu Reaktionszeit für die Garantiemenge 5 Tage Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 17 chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 50 To. 11.1 Frühbezug 11.1.1 Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 100,00 ................ pro 1,00 Tonne ................ Garantiemenge 11.2.1 Silosalz EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 600,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. siehe Bemerkungen 11.3 Gesamtpreis [EUR] Tonnen Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. siehe Bemerkungen 11.2 Einzelpreis [EUR] Lagerkosten 11.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 300,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 18 monatlich zur Abrechnung bringen. 12 LOS Technische Betriebe Stadt Konstanz EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Technische Betriebe Stadt Konstanz Betriebshof: Eigenbetrieb TBK Öffnungszeiten: "Montag bis Donnerstag: von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Bei Lieferengpässen nach Absprache rund um die Uhr!" Sachbearbeiter: Hr. Haaga E−Mail haaga@ebk−tbk.de Tel.: 07531 / 997 − 275 Lieferort(e) (Adresse): "Technische Betriebe Stadt Konstanz Fritz−Arnlod−Straße 2b 78467 Konstanz" Reaktionszeit für die Garantiemenge 3Tage / 72 Stunden Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 50 Tonnen 12.1 Frühbezug EUR ......................... 12.1.1 Auftausalz, lose im Frühbezug USt. [%] Menge Einheit (bis 31.10.2016) 19% 200,00 USt. [%] Menge Einheit 19% 80,00 ................ pro 1,00 Tonne ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Sack ................ Sack Auftausalz in Säcken im Frühbezug (bis 31.10.2016) rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus, jedoch abgefüllt in PE Säcken a 25 KG, auf Europalette! ca. 40 Säcken je Palette. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Erweiterte Güteanforderung an die Korngrößenverteilung mit Anlehnung an Norm EN 16811−1 Angaben in % im Durchlass: 8mm 100% 5mm 100% −2% 3,15mm 80−95% 1,6mm 40−70% 0,8mm 15−35% 0,16mm 3+/− 2% Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 Gesamtpreis [EUR] Tonnen Auftausalz, lose im Frühbezug (bis 31.10.2016) Rieselfähiges Auftausalz, Natriumchlorid (NaCl), Lieferung frei Haus im Kipper. Wir behalten uns stichpunktartige Beprobungen vor. Erweiterte Güteanforderung an die Korngrößenverteilung mit Anlehnung an Norm EN 16811−1 Angaben in % im Durchlass: 8mm 100% 5mm 100% −2% 3,15mm 80−95% 1,6mm 40−70% 0,8mm 15−35% 0,16mm 3+/− 2% 12.1.2 Auftausalz in Säcken im Frühbezug (bis 31.10.2016) Einzelpreis [EUR] 19 12.2 Garantiemenge 12.2.1 Solelösung Garantiemenge Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 30,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Solelösung Garantiemenge Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. wässrige Lösung aus Natriumchlorid 23 %, Lieferung frei Haus im Tankzug Beschaffenheit laut TL Streu 2003: ehern. Zusammensetzung, PH−Wert, Sulfatgehalt entspr. Nr. 2.1.4. Lieferung bis 31.03.2016 (Garantiemenge) auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 3 Tagen zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 3 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen Tankzug mit Pumpe − umfüllen in 1.000 Liter IBC− Container. Kleinste Abnahmemenge in einer Lieferung: 10.000 Liter 13 LOS Stadt Ravensburg EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Ravensburg Betriebshof: Betriebshof Stadt Ravensburg Öffnungszeiten: 07.00 Uhr − 16.00 Uhr/Freitag bis 12.00 Uhr Sachbearbeiter: Herr Markus Sterk E−Mail markus. sterk@ ravensburg. de Tel.: 0751/82−280 Lieferort(e) (Adresse): Mariatal 30, 88214 Ravensburg Reaktionszeit für die Garantiemenge 5 Werktage Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 25 Tonnen 13.1 Garantiemenge 13.1.1 Auftausalz, lose EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 300,00 Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, lose Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2." rieselfähiges Tausalz NaCl mit einer Körnung von mindestens 3,15 mm und max. 5,0 mm siehe Bemerkungen Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 Einzelpreis [EUR] 20 13.1.2 Solelösung Garantiemenge Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. USt. [%] Menge Einheit 19% 100,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Solelösung Garantiemenge Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Magnesiumchlorid Konzentrat (30 %) MgCl 13.2 Lagerkosten 13.2.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 150,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 14 LOS Stadt Radolfzell am Bodensee EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Radolfzell am Bodensee Betriebshof: Dezernat III Umwelt, Planen, Bauen / Technische Betriebe Schießhüttenweg 2/1, 78315 Radolfzell Öffnungszeiten: M.−Do. 7.00−16.00Uhr, Fr. 7.00−12.00 Uhr Sachbearbeiter: Herr Baumann, Fachbereichsleiter Technische Betriebe E−Mail andreas. baumann@ radolfzell. de Tel.: 07732/82379810 Lieferort(e) (Adresse): 78315 Radolfzell, Schießhüttenweg 2/1 Reaktionszeit für die Garantiemenge 3 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 25 Tonnen Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 21 14.1 Garantiemenge 14.1.1 Silosalz EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 170,00 USt. [%] Menge Einheit 19% 200,00 Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Sack ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Pack ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Pack ................ Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. Korngröße 0−5, Lieferung innerhalbh 3 Tagen! siehe Bemerkungen 14.1.2 Auftausalz in Säcken Garantiemenge / Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Einzelpreis [EUR] Sack Auftausalz in Säcken Garantiemenge / Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Korngröße 0−5, 25kg Sack, ca. 40 Säcke je Palette. siehe Bemerkungen 14.1.3 BIG Pack (ca.1 Tonne) Garantiemenge Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. USt. [%] Menge Einheit 19% 10,00 Pack BIG Pack (ca.1 Tonne) Garantiemenge Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Korngröße 0−5, BigBag a 1m³, Höhe BigBag max. 1,2mtr. siehe Bemerkungen 14.1.4 Sonstige Auftaumittel Garantiemenge Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. USt. [%] Menge Einheit 19% 5,00 Pack Sonstige Auftaumittel Garantiemenge Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Calciumchlorid 77/80%, 1000kg pro Big Bag als Trockensubstanz zum Anmischen von Solelösung. 14.2 Lagerkosten Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 EUR ......................... 22 14.2.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) USt. [%] Menge Einheit 19% 85,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 15 LOS Heidenheim an der Brenz EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Heidenheim an der Brenz Betriebshof: Städtische Betriebe Öffnungszeiten: Mo−Do 7−16 Uhr, Fr. 7−12 Uhr Sachbearbeiter: Herr Beck E−Mail Benjamin. Beck@ Heidenheim. de Tel.: 07321/3278300 Lieferort(e) (Adresse): Friedrich−Ebert−Str. 28−32 Reaktionszeit für die Garantiemenge 1 bis 3 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 25 Tonnen Korngrößenverteilung: 0,16 mm bis 3,15mm (Hauptbestandteil) Stetige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003:0−3 mm Standardkorn (Gleichmäßige Kornverteilung) chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 15.1 Frühbezug EUR ......................... 15.1.1 Auftausalz, lose im Frühbezug USt. [%] Menge Einheit (bis 31.10.2016) 19% 500,00 Auftausalz, lose im Frühbezug (bis 31.10.2016) 0−3 mm Standardkorn nach TL Streu (Gleichmäßige Kornverteilung) siehe Bemerkungen 15.2 Garantiemenge Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen EUR ......................... 23 15.2.1 Auftausalz, lose USt. [%] Menge Einheit 19% 400,00 USt. [%] Menge Einheit 19% 100,00 ................ pro 1,00 Tonne ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. 0−3 mm Standardkorn nach TL Streu (Gleichmäßige Kornverteilung) siehe Bemerkungen 15.3 Gesamtpreis [EUR] Tonnen Auftausalz, lose Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. 0−3 mm Standardkorn nach TL Streu (Gleichmäßige Kornverteilung) siehe Bemerkungen 15.2.2 Silosalz Einzelpreis [EUR] Lagerkosten 15.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 200,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 24 16 LOS Stadt Bad Waldsee EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Bad Waldsee Betriebshof: Baubetriebshof, Schützenstraße 27, 88339 Bad Waldsee Öffnungszeiten: Mo−Do 7.00−12.00/13.00−16.45, Fr. 7.00−12.15 Sachbearbeiter: Wolfgang Wespel, Stellvertreter: Bernhard Fesseler E−Mail w.wespel@bad−waldsee.de, b. fesseler@ bad− waldsee. de Tel.: 07524 − 400198−0 Fax−22 Lieferort(e) (Adresse): 1.) Baubetriebshof, Schützenstraße 27, 88339 Bad Waldsee 2.) Außenlager Reute, Kammermoosstraße 24, 88339 Bad Waldsee − Reute Reaktionszeit für die Garantiemenge 3 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 50 Tonnen Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 16.1 Frühbezug 16.1.1 Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 40,00 ................ pro 1,00 Tonne ................ Garantiemenge 16.2.1 Silosalz EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 300,00 Lagerkosten Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. Steinsalz Körnung 0− 5 mm siehe Bemerkungen 16.3 Gesamtpreis [EUR] Tonnen Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) Steinsalz Körnung 0− 5 mm siehe Bemerkungen Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. 16.2 Einzelpreis [EUR] EUR ......................... 25 16.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) USt. [%] Menge Einheit 19% 150,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 17 LOS Stadt Waiblingen EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Waiblingen Betriebshof: Betriebshof Waiblingen Öffnungszeiten: Mo. − Do. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitags 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr Sachbearbeiter: Herr Friebe E−Mail christian. friebe@ waiblingen. de Tel.: 07151/5001−9011 Lieferort(e) (Adresse): Betriebshof Waiblingen, Henri−Dunant−Straße 7, 71334 Waiblingen Reaktionszeit für die Garantiemenge 3 Tage Korngrößenverteilung: 1,6mm bis 3,15mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 17.1 Garantiemenge 17.1.1 Auftausalz Anlieferung mit Bandwagen EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 150,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, lose Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper, Anlieferung mit Bandwagen Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. 1,6 mm bis 3,15 mm siehe Bemerkungen Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 26 17.2 Lagerkosten 17.2.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 75,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 18 LOS Stadt Albstadt EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Albstadt, Postfach 100125, 72422 Albstadt Betriebshof: "Betriebsamt, Mühlstraße 93, 72461 Albstadt" Öffnungszeiten: "Mo. − Do. 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr; Fr. 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr" Sachbearbeiter: Herr Engler E−Mail [email protected] Tel.: 07432/160−3703 Lieferort(e) (Adresse): "Bauhof Tailfingen, Mühlstraße 93, 72461 Albstadt (nur mit Tandemanhänger oder Schubboden möglich); Bauhof Ebingen, Kantstraße 51, 72458 Albstadt; Bauhof Lautlingen, Mühlgasse 20, 72459 Albstadt;" Reaktionszeit für die Garantiemenge 3 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? Salz: 50 Tonnen verteilt auf 2 Fahrzeuge; Sole: 25 Tonnen Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 18.1 Frühbezug EUR ......................... 18.1.1 Auftausalz, lose im Frühbezug USt. [%] Menge Einheit (bis 31.10.2016) 19% 800,00 Auftausalz, lose im Frühbezug (bis 31.10.2016) Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen 27 Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. siehe Bemerkungen genauer Lieferort (s. Zeile Lieferorte) bzw. Aufteilung wird bei Abruf mitgeteilt. 18.1.2 Auftausalz in Säcken im Frühbezug (bis 31.10.2016) USt. [%] Menge Einheit 19% 16,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz in Säcken im Frühbezug (bis 31.10.2016) Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. siehe Bemerkungen In PE−Säcken á 25 kg auf Palette á 40 Säcke; Die Aufteilung der Mengen auf zwei Lieferadressen erfolgt bei Abruf. 18.2 Garantiemenge 18.2.1 Auftausalz, lose EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ 1.500,00 Tonnen Auftausalz, lose Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. Lieferfahrzeug: Motorwagen mit Hänger (wenn möglich); genauer Lieferort (s. Zeile Lieferorte) bzw. Aufteilung wird bei Abruf mitgeteilt. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung siehe Bemerkungen 18.2.2 Silosalz USt. [%] Menge Einheit 19% 200,00 Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 28 Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. genauer Lieferort (s. Zeile Lieferorte) bzw. Aufteilung wird bei Abruf mitgeteilt. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung siehe Bemerkungen 18.2.3 Solelösung Garantiemenge Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. USt. [%] Menge Einheit 19% 100,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Solelösung Garantiemenge Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. 18.3 Lagerkosten 18.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 750,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 19 LOS Gemeinde Rohr EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Gemeinde Rohr Betriebshof: Bauhofgelände in Kottensdorf (Halle am Ortsende links) Am Schlossberg nach Hausnummer 15 Öffnungszeiten: nach Absprache mit Bauhofleiter Herrn Wachal (Tel. 0177/2577309) in der Regel jedoch Mo.−Do. 07.30 − 16.00 Uhr Sachbearbeiter: Herr Scheffler E−Mail michael. scheffler@ rohr− mfr. de Tel.: 09876/9775−12 Lieferort(e) (Adresse): 91189 Rohr, Gemeindeteil Kottensdorf, Bauhofgelände Am Schloßberg Reaktionszeit für die Garantiemenge 7 Tage Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 29 Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 19.1 Frühbezug 19.1.1 Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 50,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. 19.2 Garantiemenge 19.2.1 Silosalz EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 50,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung siehe Bemerkungen 19.3 Lagerkosten 19.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 25,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 30 Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 20 LOS Stadt Ettenheim EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Ettenheim, Rohanstr. 16, 77955 Ettenheim Betriebshof: "Bauhof Ettenheim, Auf den Espen 9, 77955 Ettenheim" Öffnungszeiten: "Mo.−Do. 7.30−12.00 und 13.00 − 17.00 Uhr Fr. 7.30 − 12.30 Uhr" Sachbearbeiter: Hr. Ohnemus, Bauhofleiter E−Mail " markus. ohnemus@ ettenheim. de [email protected]" Tel.: 07822/767869, Mobil 0160 7077361 Lieferort(e) (Adresse): Bauhof Ettenheim, Auf den Espen 9, 77955 Ettenheim Reaktionszeit für die Garantiemenge 4 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 28 Tonnen Korngrößenverteilung: 1,6mm bis 3,15mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 20.1 Garantiemenge 20.1.1 Silosalz EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 28,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung siehe Bemerkungen 20.2 Lagerkosten 20.2.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 14,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 31 Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 21 LOS Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Betriebshof: Leutkirch im Allgäu Öffnungszeiten: "Mo − Fr: 07.00 − 12.00 Uhr und Mo − Do: 13.00 − 16.30 Uhr" Sachbearbeiter: Peter Feuersteiin E−Mail Peter. Feuerstein@ Leutkirch. de Tel.: 07561/87−451 Lieferort(e) (Adresse): Ortsteil Urlau, Unteröschhöfe 21, (Bunker auf dem ehem. Munitions−Depot Gelände) Korngrößenverteilung: 1,6mm bis 3,15mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 21.1 Frühbezug EUR ......................... 21.1.1 Auftausalz, lose im Frühbezug USt. [%] Menge Einheit (bis 31.10.2016) 19% 450,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, lose im Frühbezug (bis 31.10.2016) rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCl), Lieferung frei Haus im Kipperzug, Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung entsprechend Nr. 2.1.2. Korngrößenverteilung: 1,6mm – 3,15mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung siehe Bemerkungen 21.1.2 Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) USt. [%] Menge Einheit 19% 25,00 Tonnen Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCl), Lieferung frei Haus im Silozug, Beschaffenheit laut TL06.07.2016 Streu 2003; Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 32 chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung entsprechend Nr. 2.1.2 Korngrößenverteilung: 1,6mm – 3,15mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung siehe Bemerkungen 22 LOS Stadt Korntal−Münchingen EUR ......................... Bemerkungen Kommune: "Stadt Korntal−Münchingen Sallplatz 4 70825 Korntal−Münchingen" Betriebshof: Bauhof Korntal−Münchingen Öffnungszeiten: Mo−Do: 06:30−16:00 Uhr / Fr: 06:30−12:00Uhr Sachbearbeiter: Herr Klein / Herr Wagner E−Mail bauhof@ korntal− muenchingen. de Tel.: "0711−83671281 oder 1283 Mobil: 0173 / 6937826" Lieferort(e) (Adresse): "Bauhof Korntal−Münchingen Siebenbürgenstraße 9 70825 Korntal−Münchingen" Reaktionszeit für die Garantiemenge 1−3 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 25.000 Kg Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 22.1 Garantiemenge 22.1.1 Silosalz EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 50,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Sack ................ Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung 22.1.2 Auftausalz in Säcken Garantiemenge / Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. USt. [%] Menge Einheit 19% 40,00 Sack Auftausalz in Säcken Garantiemenge / Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Auftausalz mit Antiback in 25 KG Sack Anzahl der Säcke auf Pallette: 40 Stück" Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 33 Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung 22.1.3 Solelösung Garantiemenge Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. USt. [%] Menge Einheit 19% 30,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Solelösung Garantiemenge Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. 23% gesättigte Natriumchlorid Sole " 22.2 Lagerkosten 22.2.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 25,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 23 LOS Stadt Esslingen a.N EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Esslingen a.N, Städtischer Baubetrieb Betriebshof: Heilbronner Straße 52, 73728 Esslingen a.N. Öffnungszeiten: 05:00 bis 22:00 Uhr Sachbearbeiter: Herr Volker Steimer E−Mail volker. steimer@ esslingen. de Tel.: 0711 / 3512 − 2423, Handy: 0177 / 23 573 01 Lieferort(e) (Adresse): Heilbronner Straße 52, 73728 Esslingen a.N. Reaktionszeit für die Garantiemenge 4 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 55 − 60 Tonnen (2 Züge) Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 34 Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 23.1 Frühbezug 23.1.1 Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 120,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) Auftausalz Korngröße 0 − 5 mm Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. 23.2 Garantiemenge 23.2.1 Silosalz EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 150,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung 23.3 Lagerkosten 23.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 75,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 35 Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 24 LOS Waldshut−Tiengen EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Waldshut−Tiengen Betriebshof: Von Opel Str. 6 Öffnungszeiten: Mo−Do 7.00−16.00, Fr 7.00−12.00 Sachbearbeiter: Bruno Dörflinger E−Mail bdoerflinger@ waldahut− tiengen. de Tel.: 07741/833 693 Lieferort(e) (Adresse): Von Opel Str. 6 Reaktionszeit für die Garantiemenge 3 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein: 60 to Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 24.1 Frühbezug 24.1.1 Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 150,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung 24.1.2 Auftausalz in Säcken im Frühbezug (bis 31.10.2016) USt. [%] Menge Einheit 19% 25,00 Tonnen Auftausalz in Säcken im Frühbezug (bis 31.10.2016) Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 36 24.1.3 Frühbezug im BIG Pack (ca.1 Tonne) (bis 31.10.2016) USt. [%] Menge Einheit 19% 25,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Frühbezug im BIG Pack (ca.1 Tonne) (bis 31.10.2016) Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung 24.2 Garantiemenge 24.2.1 Silosalz EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 50,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung 24.2.2 Auftausalz in Säcken Garantiemenge / Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. USt. [%] Menge Einheit 19% 25,00 Tonnen Auftausalz in Säcken Garantiemenge / Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung 24.3 Lagerkosten 24.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 25,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 37 Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 25 LOS Stadt Nürnberg EUR ......................... Vorbemerkung Nürnberg Lieferung von: insgesamt ca. 2.000 Tonnen Auftausalz lose (in Losen), staubfrei, gem. nachstehend genanntem Qualitätsstandard in das Lager des Auftraggebers in Nürnberg/Hafen (frei Anlegestelle/frei Abladestelle) während der Winterdienstsaison 2016/2017, nach folgenden Vorgaben: Die Güteanforderungen und Güteüberwachungen unterliegen den Regelungen der Technischen Lieferbedingungen für Streustoffe des Winterdienstes (TL−Streu) in der jeweils aktuellen Fassung. Die nachstehend genannten Produkt− Mindestanforderungen sind verbindlich einzuhalten und ergänzen die TL−Streu dahingehend. Korngrößenverteilung: (bestimmt durch Siebanalyse) Anteile an der Masse Massenanteil, Toleranz (von−bis) 0,00 – 0,16 mm gem. Nr. 2.1.2.3 TL−Streu 0,16 – 0,80 mm 4,0 – 12,0 % (Massenanteile) 0,80 – 3,15 mm 65,0 – 75,0 % (Massenanteile) 3,15 – 5,00 mm 14,0 – 20,0 % (Massenanteile) 5,00 – 8,00 mm gem. Nr. 2.1.2.3 TL−Streu Die Einhaltung der Qualitätsstandards ist durch ein Beprobungsprotokoll, eine Produktbeschreibung für tauende Streustoffe nach der TL−Streu (Anlage A5) und, hinsichtlich der Korngrößenverteilung, durch ein Siebanalysenprotokoll gem. DIN 66165−1 und 66165−2 nachzuweisen, das nicht älter als 6 Monate ist. Abweichungen zur o.g. Korngrössenverteilung sind nur innerhalb der o.g. Toleranzen zulässig; weitergehende Abweichungen sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung des Angebotes (Ausschluß von der Wertung des Angebotes). Lieferung von Auftausalz an das vom Auftraggeber bereitgestellte Hafenlager: Logistik: Neben dem Warenwert sind im Angebotspreis enthalten: Anlieferung per LKW: (frei Haus im Kipper) Vorhaltekosten, Verladung auf LKW, LKW−Transport, ggf. Verzollung, Mautgebühren, Zeitaufwand für LKW−Entladung bei Anlieferstelle, (Samstag gilt als Arbeitstag) Anlieferung per LKW frei Haus im Kipper Liefertermin: frühestens ab 24.10.2016, spätestens ab 31.10.2016 1000 Tonnen Liefertermin: frühestens ab 14.11.2016, spätestens ab 21.11.2016 1000 Tonnen Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 38 Kommune: Stadt Nürnberg Betriebshof: Öffnungszeiten: Montag − Freitag: 7.00 Uhr − 16.00 Uhr, Samstag gemäß Absprache Sachbearbeiter: Frau Fleck E−Mail dagmar. fleck@ stadt. nuernberg. de Tel.: 0911/231−2560 Lieferort(e) (Adresse): Bremer Str. 165, 90451 Nürnberg Reaktionszeit für die Garantiemenge 7 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 1000 t 25.1 Frühbezug EUR ......................... 25.1.1 Auftausalz, lose im Frühbezug USt. [%] Menge Einheit per LKW frei Haus im 19% 1.000,00 Tonnen Kipper(31.10.2016) Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Auftausalz, lose im Frühbezug per LKW frei Haus im Kipper (31.10.2016) (siehe Vorbemerkung) 25.2 Garantiemenge 25.2.1 Auftausalz, lose per LKW frei Haus im Kipper EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ 1.000,00 Tonnen Auftausalz, lose per LKW frei Haus im Kipper Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. (siehe Vorbemerkung) 25.3 Lagerkosten 25.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 500,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 39 abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 26 LOS Stadt Balingen EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Balingen, Tiefbauamt, Neue Strasse 31, 72336 Balingen Betriebshof: Städtischer Bauhof Balingen, Neue Strasse 31, 72336 Balingen Öffnungszeiten: 07.30−12.00 Uhr, 13.00 Uhr−16.30 Uhr Sachbearbeiter: Herr Pfeilmayer E−Mail [email protected] Tel.: 07433/170151 Lieferort(e) (Adresse): 1.)Dreschhalle Balingen, Rohrlochstrasse , 72336 Balingen − lose im Kipper 2.) Bauhofnebengebäude/Silo Rainstraße, 72336 Balingen − Silozug Reaktionszeit für die Garantiemenge 1−3 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 25 to Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 26.1 Garantiemenge 26.1.1 Auftausalz, lose EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 650,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, lose Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2." 0−5mm; Anlieferung im Hängerzug oder Schubboden; Reaktionszeit 3 Tage Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung 26.1.2 Silosalz USt. [%] Menge Einheit 19% 150,00 Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 40 Körnung 0−5mm;Reaktionszeit 3 Tage; Lieferadresse Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung 26.2 Lagerkosten 26.2.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 400,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 27 LOS Stadt Calw EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Calw Betriebshof: Baubetriebshof, Carl−Benz−Straße 5 Öffnungszeiten: 7:30 bis 16:30 freitags bis 12:30 Sachbearbeiter: Reinhard Gunzenhäuser E−Mail [email protected] Tel.: 07051/ 928073 Lieferort(e) (Adresse): Carl−Benz−Str. 5, 75365 Calw Reaktionszeit für die Garantiemenge 3 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 100 Korngrößenverteilung: 5 mm − 8 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 Anlieferung in Gliederzügen mit Dreiseitenkipper oder Sattelzügen möglich. Bordwand nicht ganz hoch, Deckenhöhe < 8 m 27.1 Frühbezug 27.1.1 Auftausalz in Säcken im Frühbezug (bis 31.10.2016) Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 20,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen 41 Auftausalz in Säcken im Frühbezug (bis 31.10.2016) Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2. Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung 27.2 Garantiemenge 27.2.1 Auftausalz, lose EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 200,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, lose Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2." Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung 27.3 Lagerkosten 27.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 100,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. 28 LOS Schwäbisch Gmünd Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 EUR ......................... 42 Bemerkungen Kommune: Schwäbisch Gmünd Betriebshof: Baubetriebsamt Öffnungszeiten: 7−12 und 13−16 Sachbearbeiter: Friedrich Mayer E−Mail friedrich. mayer@ schwaebisch− gmuend. de Tel.: 07171−6036810 Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2." 28.1 Frühbezug EUR ......................... 28.1.1 Auftausalz, lose im Frühbezug USt. [%] Menge Einheit (bis 31.10.2016) 19% 600,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz, lose im Frühbezug (bis 31.10.2016) Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige/Gleichmäßige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Kipper Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2 29 LOS Stadt Bad Saulgau EUR ......................... Bemerkungen Kommune: Stadt Bad Saulgau Betriebshof: Stadtbauamt / Bauhof Bad Saulgau Öffnungszeiten: Mo − Do 07.00 −16:45 Uhr, FR 07:00 − 12:15 Uhr, SA und SO nach Vereinbarung Ansprechpartner: Herr Rommel, Tel: 07581 / 207−305 Lieferort: Glockeneichweg 1, 88348 Bad Saulgau Reaktionszeit: 5 Tage Welche Garantiemenge in Tonnen sollte in der Reaktionszeit lieferbar sein? 26 Tonnen Korngrößenverteilung: 3,15 − 5 mm (Hauptbestandteil) Stetige Kornverteilung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung , entspr. Nr. 2.1.2." 29.1 Frühbezug EUR ......................... 29.1.1 Auftausalz, lose im Frühbezug USt. [%] Menge Einheit (bis 31.10.2016) 19% 75,00 Auftausalz, Silosalz im Frühbezug (bis 31.10.2016) rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. siehe Bemerkungen Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen 43 29.1.2 Auftausalz in Säcken im Frühbezug (bis 31.10.2016 USt. [%] Menge Einheit 19% 8,00 Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Auftausalz in Säcken im Frühbezug (bis 31.10.2016) rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCl) Lieferung frei Haus, jedoch abgefüllt in PE Säcken 10 t. a. 50 kg Säcke und 5 t. a. 25 kg Säcke Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2 29.2 Einzelpreis [EUR] Garantiemenge 29.2.1 Silosalz EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 130,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Silosalz. Abnahme wird garantiert. Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung. Die Lieferung mindestens einer Fuhre in Tonnen ist auf Anforderung innerhalb 1−7 Tage zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn die Bestellung oder das Ende der 1−7 Tage Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCI), Lieferung frei Haus im Silozug. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung, entspr. Nr. 2.1.2. siehe Bemerkungen 29.2.2 Auftausalz in Säcken USt. [%] Menge Einheit 19% 5,00 Tonnen Auftausalz in Säcken Garantiemenge / Lieferung 01.11.2016 bis 31.03.2017 auf Anforderung rieselfähiges Tausalz, Natriumchlorid (NaCl), Lieferung frei Haus, jedoch abgefüllt in PE Säcken à 25 kg, auf Palette! à 40 Säcken. Beschaffenheit laut TL Streu 2003: chem. Zusammensetzung, Wassergehalt, Körnung entspr. Nr. 2.1.2 29.3 Lagerkosten 29.3.1 Lagerkosten für notwendige Einlagerungen der Restgarantiemengen (Bewertung auf kalkulatorischer Basis) EUR ......................... USt. [%] Menge Einheit 19% 65,00 Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] ................ pro 1,00 Tonne ................ Tonnen Lagerkosten Zuschlag (Lagermiete) pro Tonne und Monat, wenn die Garantiemengen bei mildem Witterungsverlauf ganz oder Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 44 teilweise nicht abgenommen werden können und ab 31.03.2017 bis max. 31.12.2017 weiter beim Auftragnehmer gelagert werden müssen. Da die Lagerungsmenge nicht absehbar ist, wird hier zur finanziellen Bewertung die Hälfte der abgeforderten Garantiemenge herangezogen! BITTE GEBEN SIE DEN PREIS JE ZU LAGERNDER TONNE PRO MONAT AN! Die Logistik der Einlagerung erfolgt durch den Bieter in Eigenregie. Über den Bezug der eingelagerten Menge wird eine Einigung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dann gesondert getroffen. Die Auftragnehmer sind nur berechtigt, tatsächlich abgenommen Mengen abzurechnen. Während der Zeit der Lagerung können die Auftragnehmer die Lagerkosten monatlich zur Abrechnung bringen. Vermerke zu den Produkten Keine Einträge vorhanden Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 45 Formale Kriterien 1 VgV 1.1 § 42 VgV [Mussangabe] Es liegt kein Ausschlussgrund gem. § 42 VgV vor. Die Eignung des Bieters anhand § 122 GWB wurde geprüft, Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB liegen nicht vor. [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2 GWB 2.1 Erklärungen und Nachweise [Mussangabe] Das Angebot enthält die geforderten Erklärungen und Nachweise [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.2 Unterschrift [Mussangabe] Das Angebot ist unterschrieben, bzw. digital signiert [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.3 Eventuelle Änderungen [Mussangabe] Eventuelle Änderungen des Bieters an seinem Angebot sind zweifelsfrei [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.4 Änderungen Vertragsunterlagen [Mussangabe] Im Angebot wurden keine Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.5 Eingang [Mussangabe] Das Angebot ist form− und fristgerecht eingegangen. [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2.6 Abrede [Mussangabe] Das Angebot stammt nicht von einem Bieter, der in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 46 Kriterienkatalog − Eignungskriterien 1 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs ( Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken−, Renten− und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 3 Bestätigung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 4 Erklärung des Bieters [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. [ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 47 Kriterienkatalog − Zuschlagskriterien 1 Los 1 −"Stadt Trossingen" 1.1 Tariftreue BW 1.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 1.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 48 1.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 1.2 Tariftreue BW 1.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 2 Los 2 −"Stadt Kaufbeuren " 3 Los 3 −"Stadt Geislingen an der Steige " 3.1 Tariftreue BW 3.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 3.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 3.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 3.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 49 3.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 3.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 3.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 3.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 3.2 Tariftreue BW 3.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 4 Los 4 −"Böblingen Sindelfingen " 4.1 Tariftreue BW 4.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 4.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 50 Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 4.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 4.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 4.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 4.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 4.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 4.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 51 [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 4.2 Tariftreue BW 4.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 5 Los 5 −"Stadt Markdorf" 5.1 Tariftreue BW 5.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 5.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 5.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 5.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 5.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 5.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 52 Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 5.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 5.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 5.2 Tariftreue BW 5.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 6 Los 6 −"Stadt Stockach" 6.1 Tariftreue BW 6.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 6.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 6.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 53 [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 6.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 6.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 6.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 6.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 6.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 6.2 Tariftreue BW 6.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 54 [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 7 Los 7 −"Stadt Schorndorf" 7.1 Tariftreue BW 7.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 7.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 7.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 7.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 7.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 7.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 7.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 55 Nur eine Antwort wählbar 7.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 7.2 Tariftreue BW 7.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 8 Los 8 −"Stadt Fürth " 9 Los 9 −"Stadt Offenburg " 9.1 Tariftreue BW 9.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 9.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 9.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 9.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 56 Nur eine Antwort wählbar 9.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 9.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 9.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 9.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 9.2 Tariftreue BW 9.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 10 Los 10 −"Stadtverwaltung Bietigheim−Bissingen " 10.1 Tariftreue BW 10.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 57 10.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 10.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 10.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 10.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 10.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 10.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 10.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 58 öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 10.2 Tariftreue BW 10.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 11 Los 11 −"Stadt Wangen " 11.1 Tariftreue BW 11.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 11.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 11.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 11.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 11.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 59 11.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 11.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 11.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 11.2 Tariftreue BW 11.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 12 Los 12 −"Technische Betriebe Stadt Konstanz " 12.1 Tariftreue BW 12.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 12.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 12.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 60 Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 12.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 12.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 12.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 12.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 12.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 12.2 Tariftreue BW 12.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 61 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 13 Los 13 −"Stadt Ravensburg " 13.1 Tariftreue BW 13.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 13.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 13.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 13.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 13.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 13.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 62 13.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 13.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 13.2 Tariftreue BW 13.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 14 Los 14 −"Stadt Radolfzell am Bodensee " 14.1 Tariftreue BW 14.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 14.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 14.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 14.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 63 Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 14.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 14.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 14.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 14.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 14.2 Tariftreue BW 14.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 15 Los 15 −"Heidenheim an der Brenz " Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 64 15.1 Tariftreue BW 15.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 15.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 15.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 15.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 15.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 15.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 15.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 15.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 65 Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 15.2 Tariftreue BW 15.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 16 Los 16 −"Stadt Bad Waldsee" 16.1 Tariftreue BW 16.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 16.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 16.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 16.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 16.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 66 [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 16.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 16.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 16.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 16.2 Tariftreue BW 16.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 17 Los 17 −"Stadt Waiblingen " 17.1 Tariftreue BW 17.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 17.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 67 Nur eine Antwort wählbar 17.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 17.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 17.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 17.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 17.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 17.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 68 17.2 Tariftreue BW 17.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 18 Los 18 −"Stadt Albstadt" 18.1 Tariftreue BW 18.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 18.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 18.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 18.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 18.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 18.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 69 Nur eine Antwort wählbar 18.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 18.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 18.2 Tariftreue BW 18.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 19 Los 19 −"Gemeinde Rohr " 20 Los 20 −"Stadt Ettenheim" 20.1 Tariftreue BW 20.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 20.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 20.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 70 20.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 20.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 20.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 20.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 20.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 20.2 Tariftreue BW 20.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 71 21 Los 21 −"Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu " 21.1 Tariftreue BW 21.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 21.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 21.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 21.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 21.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 21.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 21.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 72 21.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 21.2 Tariftreue BW 21.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 22 Los 22 −"Stadt Korntal−Münchingen " 22.1 Tariftreue BW 22.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 22.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 22.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 22.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 22.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 73 Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 22.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 22.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 22.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 22.2 Tariftreue BW 22.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 23 Los 23 −"Stadt Esslingen a.N" 23.1 Tariftreue BW 23.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 23.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 74 [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 23.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 23.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 23.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 23.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 23.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 23.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 75 Nur eine Antwort wählbar 23.2 Tariftreue BW 23.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 24 Los 24 −"Waldshut−Tiengen " 24.1 Tariftreue BW 24.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 24.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 24.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 24.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 24.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 24.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 76 [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 24.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 24.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 24.2 Tariftreue BW 24.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 25 Los 25 −"Stadt Nürnberg" 26 Los 26 −"Stadt Balingen" 26.1 Tariftreue BW 26.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 26.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 26.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 77 [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 26.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 26.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 26.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 26.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 26.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 26.2 Tariftreue BW 26.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 78 Nur eine Antwort wählbar 27 Los 27 −"Stadt Calw " 27.1 Tariftreue BW 27.1.1 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Die Nachfolgenden Erklärungen sind zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau− und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue− und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden−Württemberg (Lan−destariftreue− und Mindestlohngesetz − LTMG) abzugeben! 27.1.2 Entgelt [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 27.1.3 Verpflichtung von Nachunternehmern [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 27.1.4 Sicherstellung der Verpflichtung [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich erkläre / Wir erklären, sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 27.1.5 Nachweis [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 27.1.6 Unterlagen [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 27.1.7 Vertragsstrafe [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 79 Nur eine Antwort wählbar 27.1.8 Folgen eines Verstoßes [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen zur Tariftreue 1. den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat 2. mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, 3. der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 27.2 Tariftreue BW 27.2.1 Tariftreuregelung Baden Württemberg [Mussangabe] K.O.−Kriterium: Ja Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die beigefügte Mustervereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz − LTMG Baden Württemberg zu unterschreiben und zu unserem Angebot hochzuladen. Im Falle der Auftragserteilung werden wir dem Auftraggeber eine im Original gegengezeichnetes Exemplar übergeben. Es ist uns bekannt, dass die Nichterfüllung dieser Forderung zum Ausschluss aus dem Verfahren führt. [ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein Nur eine Antwort wählbar 28 Los 28 −"Schwäbisch Gmünd " 29 Los 29 −"Stadt Bad Saulgau" Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 80 Anlagen Name Umsatz_u_Mengenabfrage Dateiname Umsatz_ u_ Mengenabfrage. xlsx Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 Größe 17,91 KB MIME−Type application/ vnd. openxmlformats− officedocument. spreadsheetml. sheet 81 4. Auswahl der Veröffentlichungsorgane / Bieterkreis Empfänger Betreff Text Versender Versanddatum EU Veröffentlichung <ojs@ publications. europa. eu> Weber EU−Veröffentlichung OJS TED70EHEALTH_ PROD_ EVA_ 1− XML01− 20160705 Rico <[email protected]> TED70EHEALTH_ PROD_ EVA_ 1− 2016− 161054 Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 82 5. Genehmigung Genehmigung durch Vermerke zur Genehmigung Keine Einträge vorhanden Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 83 6. Bekanntmachung / Angebotsaufforderung Empfänger Betreff Text Versender EU Veröffentlichung <ojs@ publications. europa. eu> Weber EU−Veröffentlichung OJS TED70EHEALTH_ PROD_ EVA_ 1− XML01− 20160705 Rico <[email protected]> Versanddatum 05.07.2016 TED70EHEALTH_ PROD_ EVA_ 1− 2016− 161054 Vermerke zur Veröffentlichung Eintrag Nr. 47163 − Am: 20.06.2016 13:46:08 vom System automatisiert erstellter Eintrag. Angestoßen durch: Weber, Rico Schnittstelle − ERFOLG Bekanntmachung − Übertragung mittels Schnittstelle an EU−Veröffentlichung OJS erfolgreich. Eintrag Nr. 47164 − Am: 20.06.2016 14:08:23 vom System automatisiert erstellter Eintrag. Angestoßen durch: Weber, Rico Freischaltung des Projekts Taumittel EKV Das Projekt Taumittel EKV mit der Projektnr. 2016000165 wurde freigeschaltet Eintrag Nr. 47473 − Am: 05.07.2016 15:12:48 vom System automatisiert erstellter Eintrag. Angestoßen durch: Weber, Rico Freischaltung des Projekts Taumittel EKV Das Projekt Taumittel EKV mit der Projektnr. 2016000165 wurde freigeschaltet Pj−Nr. 2016000165 / Stand: 06.07.2016 84