Vorlage der Verwaltung - Ennepe-Ruhr
Transcrição
Vorlage der Verwaltung - Ennepe-Ruhr
Vorlage der Verwaltung Beratung Beschluss Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauen im Kreisausschuss Kreistag Fachbereich Bau, Umwelt, Vermessung u. Kataster Öffentlich-rechtliche Entsorgungswirtschaft Aktenz.: 61/4 Datum: 19.11.2008 Drucksache-Nr.: 77/08 X öffentlich nicht öffentlich 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft im Ennepe-Ruhr-Kreis (Abfallwirtschaftssatzung) vom 6.6.2002 Begründung Die Satzung über die Abfallwirtschaft im Ennepe-Ruhr-Kreis (Abfallwirtschaftssatzung) wurde am 6.6.2002 erlassen und mit 4. Änderungssatzung den abfallwirtschaftlichen Erfordernissen ab 1.6.2005 angepaßt. Diese Satzung ist zu aktualisieren. Für Bodenaushub, Bauschutt, Bau- und Abbruchabfälle und Straßenaufbruch stehen im EnnepeRuhr-Kreis nahezu keine Entsorgungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung. Ab dem 15.7.2009 wird die Deponie Brühne gem. § 6 Abs. 2 Nr: 2 Abfallablagerungsverordnung geschlossen sein. Damit entfällt dort die Entsorgung von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch. Bauschutt und Bau- und Abbruchabfälle wurden in der Vergangenheit zumindest teilweise in den Aufbreitungsanlagen in Wuppertal-Uhlenbruch und Hagen entsorgt. Durch strengere Annahmekriterien ist auch dort eine Anlieferung nicht mehr möglich. Lediglich für Abfälle mit einem sehr geringen Schadstoffgehalt wird die Deponie Jakob nach dem 15.7.2009 noch zur Verfügung stehen. Die Abfallwirtschaftssatzung wird daher im einzelnen wie folgt geändert: Artikel 1 In der Vergangenheit hat es immer wieder Diskussionen darüber gegeben, ob die Apotheken zur Annahme von Altmedikamenten verpflichtet sind. Die jetztige Änderung dient der Klarstellung, dass es sich bei der Annahme von Altmedikamenten um eine freiwillige Leistung der Apotheken handelt. Vorlage der Verwaltung Seite - 2 - Artikel 2 Die Entsorgungsanlagen • • • Deponie der Fa. Brühne, Wetter-Vormarstein Aufbereitungsanlage für Bauschutt und Baustellenabfälle in Wuppertal-Uhlenbruch Reststoff-Aufbereitungsanlage für Bauschutt und Baustellenabfälle in Hagen stehen nicht mehr als vom Kreis zur Verfügung gestellte Entsorgungsanlagen bereit. Ferner folgt die Satzungsänderung der tatsächlichen Gegebenheit, wonach Altpapier nicht mehr in Ennepetal, sondern auf der Altpapierumladeanlage Wetter umgeladen wird. Darüber hinaus entfällt das Kompostwerk Coesfeld der Fa. Remondis GmbH & Co. KG und wird durch das Kompostwerk der Fa. Stemberg-Deters, Umweltservice GmbH, Bad Bentheim ersetzt. Hier hat die AHE GmbH als beauftragte Dritte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine andere zweite Kompostanlage zu benennen. Artikel 3 Kühlgeräte und Elektroaltgeräte werden nicht mehr im Auftrage des Ennepe-Ruhr-Kreises verwertet. Auch hier folgt die Satzungsänderung den tatsächlichen Gegebenheiten und berücksichtigt nunmehr auch das vom Handel geschaffene Verwertungssystem EAR. Artikel 4 Da der Ennepe-Ruhr-Kreis für Bodenaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch und Bau- und Abbruchabfälle keine Entsorgungsmöglichkeit mehr bereitstellen kann, ist der Anschluss- und Benutzungszwang aufzuheben. Artikel 5 Anlage 1 war entsprechend den neuen Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung anzupassen. Artikel 6 Anlage 2 war entsprechend den neuen Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung anzupassen. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen sind im Entwurf der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaft im Ennepe-Ruhr-Kreis (Kreistags-Drucksache 78/08) dargestellt. Beschluss Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft im Ennepe-Ruhr-Kreis (Abfallwirtschaftssatzung) vom 6.6.2002 in der Fassung des als Anlage 1 beigefügten Entwurfes wird beschlossen.