Vorlage der Verwaltung - Ennepe-Ruhr

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Vorlage der Verwaltung - Ennepe-Ruhr
Vorlage der Verwaltung
Beratung
Beschluss
Ausschuss für Umwelt, Planung
und Bauen
im Kreisausschuss
Kreistag
Fachbereich Bau, Umwelt, Vermessung
u. Kataster
Öffentlich-rechtliche
Entsorgungswirtschaft
Aktenz.:
61/4
Datum:
19.11.2008
Drucksache-Nr.:
77/08
X öffentlich
nicht öffentlich
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft im
Ennepe-Ruhr-Kreis (Abfallwirtschaftssatzung) vom 6.6.2002
Begründung
Die Satzung über die Abfallwirtschaft im Ennepe-Ruhr-Kreis (Abfallwirtschaftssatzung) wurde am
6.6.2002 erlassen und mit 4. Änderungssatzung den abfallwirtschaftlichen Erfordernissen ab
1.6.2005 angepaßt. Diese Satzung ist zu aktualisieren.
Für Bodenaushub, Bauschutt, Bau- und Abbruchabfälle und Straßenaufbruch stehen im EnnepeRuhr-Kreis nahezu keine Entsorgungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung.
Ab dem 15.7.2009 wird die Deponie Brühne gem. § 6 Abs. 2 Nr: 2 Abfallablagerungsverordnung
geschlossen sein. Damit entfällt dort die Entsorgung von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch.
Bauschutt und Bau- und Abbruchabfälle wurden in der Vergangenheit zumindest teilweise in den
Aufbreitungsanlagen in Wuppertal-Uhlenbruch und Hagen entsorgt. Durch strengere Annahmekriterien ist auch dort eine Anlieferung nicht mehr möglich. Lediglich für Abfälle mit einem sehr geringen Schadstoffgehalt wird die Deponie Jakob nach dem 15.7.2009 noch zur Verfügung stehen.
Die Abfallwirtschaftssatzung wird daher im einzelnen wie folgt geändert:
Artikel 1
In der Vergangenheit hat es immer wieder Diskussionen darüber gegeben, ob die Apotheken zur
Annahme von Altmedikamenten verpflichtet sind. Die jetztige Änderung dient der Klarstellung,
dass es sich bei der Annahme von Altmedikamenten um eine freiwillige Leistung der Apotheken
handelt.
Vorlage der Verwaltung
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Artikel 2
Die Entsorgungsanlagen
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Deponie der Fa. Brühne, Wetter-Vormarstein
Aufbereitungsanlage für Bauschutt und Baustellenabfälle in Wuppertal-Uhlenbruch
Reststoff-Aufbereitungsanlage für Bauschutt und Baustellenabfälle in Hagen
stehen nicht mehr als vom Kreis zur Verfügung gestellte Entsorgungsanlagen bereit. Ferner folgt
die Satzungsänderung der tatsächlichen Gegebenheit, wonach Altpapier nicht mehr in Ennepetal,
sondern auf der Altpapierumladeanlage Wetter umgeladen wird. Darüber hinaus entfällt das Kompostwerk Coesfeld der Fa. Remondis GmbH & Co. KG und wird durch das Kompostwerk der Fa.
Stemberg-Deters, Umweltservice GmbH, Bad Bentheim ersetzt. Hier hat die AHE GmbH als beauftragte Dritte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine andere zweite Kompostanlage zu
benennen.
Artikel 3
Kühlgeräte und Elektroaltgeräte werden nicht mehr im Auftrage des Ennepe-Ruhr-Kreises verwertet. Auch hier folgt die Satzungsänderung den tatsächlichen Gegebenheiten und berücksichtigt
nunmehr auch das vom Handel geschaffene Verwertungssystem EAR.
Artikel 4
Da der Ennepe-Ruhr-Kreis für Bodenaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch und Bau- und Abbruchabfälle keine Entsorgungsmöglichkeit mehr bereitstellen kann, ist der Anschluss- und Benutzungszwang aufzuheben.
Artikel 5
Anlage 1 war entsprechend den neuen Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung anzupassen.
Artikel 6
Anlage 2 war entsprechend den neuen Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind im Entwurf der 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
zur Abfallwirtschaft im Ennepe-Ruhr-Kreis (Kreistags-Drucksache 78/08) dargestellt.
Beschluss
Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft im Ennepe-Ruhr-Kreis (Abfallwirtschaftssatzung) vom 6.6.2002 in der Fassung des als Anlage 1 beigefügten Entwurfes wird
beschlossen.

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