Amtsblatt Nr. 03/2007 vom 13.03.2007

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Amtsblatt Nr. 03/2007 vom 13.03.2007
AMTSBLATT
DER
GEMEINDE SENDEN
Jahrgang
2007
Ausgegeben zu Senden am
13.03.2007
Ausgabe
3
Amtliches Bekanntmachungsblatt
der Gemeinde Senden
Herausgeber: Der Bürgermeister
der Gemeinde Senden
Bestellungen sind zu richten an die
Gemeindeverwaltung – Fachbereich I –
Postfach 1251
48303 Senden
02597/699-0
Abonnementpreis:
Einzelexemplar:
12,00 € jährlich
1,00 €
oder
kostenlos über das Internet: www.senden-westf.de
Amtsblatt der Gemeinde Senden
Lfd. Nr.
Inhaltsangabe
Seite
13
Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges
1989 zur Meldung zur Erfassung
18
14
Widerspruchsrecht und Einwilligung bei Melderegisterauskünften in besonderen Fällen
19
15
Fundsachenversteigerung am 23.04.2007, 17.00 Uhr
20
16
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag
01.01.2007
21
17
Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes
Stever-Senden betr. Auslegung der Hebeliste 2007
22
18
Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes
Stever-Senden betr. Durchführung von Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung.
23
19
Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes
Obere Stever Nottuln betr. Durchführung von Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung
24
20
Fundsachen
- Monat Februar 2007 –
25
17
Amtsblatt der Gemeinde Senden
Nr. 13
Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1988 zur Meldung zur
Erfassung
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne
des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig
(Wehrpflichtvoraussetzung). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des
18. Lebensjahres durchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).
Alle Personen des Geburtsjahrganges 1988, die wehrpflichtig sind und denen bislang
kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung
zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend
persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung
zu melden:
Gemeindeverwaltung Senden
Münsterstraße 30
Bürgerbüro
48308 Senden
Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die
Wehrpflichtvoraussetzung erfüllen.
Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepaß mitzubringen.
Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende
Unterlagen mitzubringen.
Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur
Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung
entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies
gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am
Ort der Erfassung.
Ich weise darauf hin, daß nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von
Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die
Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Senden, 29.03.2006
Gemeinde Senden
Als Erfassungsbehörde
Der Bürgermeister
gez.
Holz
18
Amtsblatt der Gemeinde Senden
Nr. 14
Öffentliche Bekanntmachung
Widerspruchsrecht und Einwilligung bei Melderegisterauskünften in
besonderen Fällen
Gemäß § 35 Abs. 6 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen weist die
Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen
der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:
1.
Der Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen
Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und
Kommunalwahlen.
2.
Der Weitergabe von Daten an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang
mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden.
In den nachfolgenden Fällen ist eine Datenweitergabe nur mit ausdrücklicher
Einwilligung der Betroffenen zulässig:
1.
Weitergabe von Daten an Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler
Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Alters- und
Ehejubiläen.
2.
Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage.
Durch die Meldebehörde Senden werden keine Auskünfte erteilt, wenn Betroffene
bei der Anmeldung oder spätestens drei Monate vor der beantragten
Melderegisterauskunft dieser Auskunft widersprochen haben. Widersprüche und
Einwilligungen nimmt das Bürgerbüro im Rathaus entgegen.
Senden, 05.03.2007
Gemeinde Senden
Der Bürgermeister
gez.
Holz
19
Amtsblatt der Gemeinde Senden
Nr. 15
Bekanntmachung
Fundsachenversteigerung
Die beim Fundamt der Gemeinde Senden bis zum 30. September 2006
abgegebenen Fundgegenstände sollen gem. § 979 BGB öffentlich versteigert
werden.
Zur Vermeidung von Rechtsverlusten werden die Empfangsberechtigten
entsprechend den Vorschriften des § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte innerhalb
einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim
Fundamt der Gemeinde Senden, Münsterstraße 30, Bürgerbüro, anzumelden.
Die gem. § 976 BGB in das Eigentum der Gemeinde Senden übergegangenen
Fundsachen aller Art werden nach den Vorschriften des § 979 BGB öffentlich
meistbietend gegen Barzahlung versteigert.
Die Versteigerung findet am Montag, dem 23. April 2007, 17.00 Uhr, im Rathaus,
Münsterstraße 30, statt.
Senden, 07. März 2007
Az.: III – 132 – 60
Der Bürgermeister
gez.
Holz
20
Amtsblatt der Gemeinde Senden
Nr. 16
21
Amtsblatt der Gemeinde Senden
Nr. 17
22
Amtsblatt der Gemeinde Senden
Nr. 18
23
Amtsblatt der Gemeinde Senden
Nr. 19
24
Amtsblatt der Gemeinde Senden
Nr. 20
Gemeinde Senden
-als örtliche OrdnungsbehördeDer Bürgermeister
III – 123 – 60
Senden, den 02.03.2007
In dem Monat Februar 2007 wurden beim Fachbereich Ordnung der Gemeinde
Senden folgende Gegenstände und Tiere als gefunden gemeldet, deren Eigentümer
bislang nicht ermittelt werden konnten:
12
5
2
1
1
1
2
3
2
Damenfahrräder
Herrenfahrräder
Mountainbikes
Kinderfahrrad
diverse Schlüssel
Hund
Wellensittich
Handys
Ketten
Uhren
Eigentumsansprüche können im Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 30, 48308
Senden geltend gemacht werden.
Im gleichen Zeitraum wurden folgende Verluste gemeldet:
6
3
1
1
1
1
2
4
Damenfahrräder
Herrenfahrräder
Kinderfahrrad
Mountainbike
Kaninchen
Hund
Schwäne
Handys
gez.
i. A. Nolte
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