konzept - Diakonie Düsseldorf
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konzept - Diakonie Düsseldorf
BETREUTES WOHNEN für seelisch Behinderte / Menschen mit einer Drogenproblematik KONZEPT BETREUTES WOHNEN FÜR SEELISCH BEHINDERTE / MENSCHEN MIT EINER DROGENPROBLEMATIK KONZEPT Entwicklung des Projektes „Betreutes Wohnen für seelisch Behinderte / Menschen mit einer Drogenproblematik Kölner Str. 291 Der Verein / Das Projekt Das Konzept für das Betreuungsprojekt, „Betreutes Wohnen für seelisch Behinderte / Menschen mit einer Drogenproblematik“ entstand auf Grund der langjährigen Erfahrung, die die Diakonie in Kooperation mit dem „Verein für individuelle Lebensgemeinschaft e.V.“ in der gemeinsamen Arbeit in der Kölner Straße 291 in Düsseldorf gemacht hat. Da der Hintergrund für die Entwicklung dieses Konzeptes sehr maßgeblich ist, haben wir ihn zum Verständnis in Kurzform an den Anfang gestellt. Der Verein für individuelle Lebensgemeinschaft e. V. Düsseldorf besteht seit 1998. Er wurde mit dem Ziel gegründet, ein selbstverwaltetes Wohnprojekt zu betreiben. Gründungsmitglieder waren wohnungslose junge Männer und Frauen, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße hatten. Der Verein hat in dem Gebäude auf der Kölner Straße 291 seit 1999 die erste bis dritte Etage angemietet. Auf einer Wohnfläche von insgesamt 286 qm können bis zu elf Männer und Frauen leben. Pro Etage gibt es eine abgeschlossene Wohneinheit. Ohne diese professionelle Intervention und Begleitung wäre das Wohnprojekt, für die meisten BewohnerInnen die erste Chance seit Jahren auf ein Dach über dem Kopf, gescheitert. Nun wird der Gedanke des begleiteten Wohnens für Langzeitdrogenkonsumenten in einer neuen Form fortgeführt. Wichtigstes Ziel bleibt, ein möglichst niedrigschwelliges Wohn- und Betreuungsangebot vorzuhalten, damit es für die Zielgruppe akzeptierbar und erreichbar bleibt. Im Rahmen dieser Wohnform wird der Bewohner in seiner aktuellen Lebensweise akzeptiert. Träger Diakonie in Düsseldorf ist zentrale diakonische Einrichtung der evangelischen Kirchengemeinden in Düsseldorf und Verband der freien Wohlfahrtspflege. Sie ist tätig in Bereichen der Jugend- und Familienhilfe, der Behindertenhilfe, der Wohnungslosenhilfe, des Gesundheits- und Sozialwesens, der Suchtkrankenhilfe und der Altenhilfe. Die Arbeit geschieht in offenen Formen und zahlreichen Einrichtungen der genannten Fachbereiche. Der Verein Die Idee, ein Haus anzumieten und eigenverantwortlich und selbstverwaltet zu bewohnen, wurde von der Diakonie in Düsseldorf, der Altstadt- Armenküche und durch das Straßenmagazin fiftyfifty unterstützt. Der Verein für individuelle Lebensgemeinschaft e.V. besteht in seinem Kern aus den Bewohnern des Objektes auf der Kölner Straße 291 und den Mitgliedern des Vorstandes. Des weiteren war seit 2000 eine hauptamtliche Geschäftsführerin für den Verein und gleichzeitig als betreuende Sozialarbeiterin für das Mietobjekt und seine Bewohner tätig. Der Stellenumfang lag zu dieser Zeit bei einer halben Stelle Sozialarbeit. Dies war erforderlich, da die Fähigkeiten zur Selbstorganisation und Eigenregulierung nur noch marginal erkennbar waren. Der Verein für individuelle Lebensgemeinschaft ist Kooperationspartner der Betreuungsarbeit. Er stellt für viele seiner Mitglieder Wohnraum zur Verfügung. Alle Betreuten, die im Stammhaus wohnen sind gleichzeitig Mitglieder des Vereins. Zwei Vertreter bilden zusammen mit zwei externen Menschen den Vorstand. Dieser regelt die hausinternen und formalen Abläufe. Zurzeit ist ein komissarischer Geschäftsführer bestellt. Betreuungskonzept Zielsetzung der Betreuung Ziel aller Maßnahmen im Betreuten Wohnen ist es, den Klienten ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in sozialer Sicherheit zu ermöglichen. Dabei werden die noch vorhandenen Ressourcen und Selbsthilfepotentiale der Klienten genutzt und gefördert. Grundlage und Voraussetzung hierfür ist eine gesicherte Lebens-/Wohnumgebung mit geeigneter persönlicher Betreuung. Die Folgen der manifesten Suchterkrankung und ihrer Begleiterscheinungen sollen beseitigt oder gemildert werden, so dass eine soziale Wiedereingliederung in die Gesellschaft und die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft möglich ist. Ziel ist es, dass die Klienten am Ende ihrer Zeit im Betreuten Wohnen ein zufriedenes, eigenständiges Leben in sozialer Sicherheit führen können. In der Zielsetzung haben sich für diesen Personenkreis reine abstinenz- orientierte Konzepte als wenig erfolgreich erwiesen, insbesondere wenn Krankheitseinsicht und Suchtmittelfreiheit als Grundvoraussetzung für eine Betreuung darstellt. Grundlage kann für diesen Personenkreis nur eine „Zielhierarchie“ sein, die dem Grad der Erkrankung Rechnung trägt und in Stufen versucht, folgende Ziele umzusetzen: Überleben sichern Verhinderung und Heilen von körperlichen und psychischen Krankheiten Wirtschaftliche Sicherung Ermöglichung von längeren Abstinenzphasen Einsicht in die Erkrankung wecken (Sucht, Psychose) Motivation, die weitergehenden internen und externen Hilfsangebote zu nutzen Wiedereingliederung in die Gesellschaft, in eine eigene Wohnung, Kontakt zu Familie, Freunden, einem stabilen sozialen Umfeld Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder Beschäftigung Zielgruppenbeschreibung allgemein Betreut werden sollen zwölf volljährige Frauen und Männer aus der Region Düsseldorf, die einen solchen Grad an Schädigungen aufweisen, dass sie einer besonderen Hilfe bedürfen. Sie sind mehrfach beeinträchtigt, d.h., dass sie neben einer langjährigen Suchterkrankung (in der Regel Heroin) viele weitere Erkrankungen und Problemlagen zu bewältigen haben. Ihr allgemeiner körperlicher Status ist in der Regel sehr schlecht, sie haben psychische Erkrankungen, sie haben keine stabilen sozialen Beziehungen zur Familie, Freunden, Kollegen. Die Klienten sind ohne Arbeit, wirtschaftlich nicht abgesichert, waren obdachlos und leben schon jahrelang am Rande der Gesellschaft. Im Sinne der sozialrechtlichen Einordnung handelt es sich um „seelisch behinderte“ Menschen i.S. des § 2 SGB IX: “Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, ... oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.” Diese gesetzliche Definition trifft auf die Klienten zu. Personen mit einer geistigen Behinderung sowie Personen, die eine akute Selbst- und Fremdgefährdung erkennen lassen, können nicht betreut werden. Beschreibung der besonderen Lebenslagen der Klientengruppe Diese Klientengruppe hat sich in den letzten Jahren fast unbemerkt entwickelt. Viele Langzeitdrogenkonsumenten sind zwar verstorben oder rechtzeitig aus der Drogenabhängigkeit ausgestiegen. Aber viele haben auch mittlerweile ein höheres Lebensalter erreicht, als dies noch vor zwanzig Jahren anzunehmen war. Dies ist sicherlich u.a. eine Folge der immer besser ausgebauten PrimärHilfesysteme, die szenenah verortet sind. Diese Klientengruppe ist zum Großteil 40 Jahre und älter. Alle sind langjährige Drogengebraucher und polytoxisch, das heißt von mehreren Suchtmitteln abhängig. Im Vordergrund stehen hier Heroin, Kokain, Tabletten jeder Art und Alkohol. Alle Klienten/innen sind seit weit mehr als 10 Jahren massiv abhängig, haben vielfache Therapien und Entgiftungen hinter sich gebracht, wurden aber immer wieder rückfällig. Diese Klienten konsumieren also schon eine sehr lange Zeit und ein Leben ohne Drogen ist für die meisten (zunächst) nicht vorstellbar. Von daher ist eine Abstinenz von Drogen ein sehr weitgestecktes Ziel, für das viel Zeit und Überzeugungsarbeit aufgewendet werden muss. Im Vordergrund wird daher die Unterbringung in einem Methadonprogramm stehen. Auf Grund eines hohen Maßes an Deprivation müssen alle Klienten/innen als seelisch behindert eingeordnet werden und haben daneben körperliche und psychische Erkrankungen, die durch ihre Suchtmittelabhängigkeit entstanden sind. Zu nennen sind da u.a.: HIV Hepatitis Spritzenabszesse Lungenentzündungen Leberzirrhosen drogenindizierte Psychosen und vieles mehr. Die meisten KlientInnen haben außerhalb der Drogenszene keinerlei soziale Kontakte mehr, die Szene ist ihre Familie, ihre Bezugsgruppe. Gerade dieses Leben in einer Gruppe, in der eigene, z.T. sehr spezielle „Spielregeln gelten“ macht gleichzeitig auch eine Ressource dieser Klientengruppe deutlich. Diese soll im Betreuungsrahmen auch entsprechend positiv genutzt werden. So können diese Ressourcen dazu dienen, anderen mitbetreuten KlientInnen als Rückhalt bei Lebenskrisen zu dienen, Rückfälle zu erkennen und zu bearbeiten. Ebenso entsteht ein Netz der internen sozialen Kontrolle. Gleichzeitig besteht häufig ein Mangel an individueller sozialer und kommunikativer Kompetenz, der sich immer wieder in Konflikten untereinander und einem hohen Maß an Frustration äußert, den KlientInnen durch den Gebrauch von Drogen zu kompensieren versuchen. Dieser scheinbare Widerspruch soll in der Betreuungsarbeit thematisiert werden, da dadurch eine Veränderung im Verhalten der KlientInnen initiiert werden kann. Was im Großen möglich ist, nämlich Zusammengehörigkeit und Rücksichtnahme, kann auch im Alltag des Miteinanders erlebbar gemacht werden. Viele KlientInnen weisen Verwahrlosungstendenzen auf, die sich nicht nur auf ihren individuell-persönlichen Bereich beschränken, sondern auch im eigenen Wohnumfeld auswirken. Keiner der KlientInnen hatte im Vorfeld dauerhafte und langfristige Anbindungen an existierende Sozialdienste. Sie hatten nur punktuellen Kontakt zum Hilfesystem, da sie auf Grund ihrer Erfahrungen eine Scheu vor längerfristigen Prozessen entwickelt haben. Dennoch zeigt die Arbeit in der Kölner Straße 291, dass dieses Misstrauen in einem kontinuierlichen, vertrauensvollen Prozess des miteinander Redens und Handelns aufgehoben werden kann und viele KlientInnen zu einem Verbleib in der Einrichtung animiert hat. Eine weitere Besonderheit dieser Klientengruppe liegt auch darin, dass sie einerseits einen hohe Versorgungsanspruch haben, andererseits aber auf ein selbstbestimmtes Leben nach eigenen Regeln Wert legen. Die Betreuung Allgemein Auf Grund der multiplen Problemlagen ist davon auszugehen, dass die Bewohner misstrauisch sind, nicht in jedem Fall eine hohe Kooperationsbereitschaft aufweisen und auch in der Beziehungsfähigkeit starke Defizite aufweisen. Die Grundhaltung in allen Bertreuungsangeboten ist darauf ausgerichtet, die Bewohner immer wieder anzusprechen und zur Teilnahme an Angeboten und zum Kontakt zu den anderen Bewohnern zu motivieren. Im gebotenen Umfang sollten sie sich aber auch „in Ruhe lassen“. Die Ressourcen der Bewohner sollen soweit als möglich mobilisiert werden, damit sie sich im Haus selbst versorgen können, und selbstbestimmt handeln. Hier eine sinnhafte Balance zu finden, wird die große Kunst sein. Die Betreuungsleistungen im Einzelnen Bei Neuaufnahme eines Bewohners wird grundsätzlich eine Anamnese und ein Hilfeplan mit dem Bewohner erstellt. Dieser Hilfeplan wird laufend mit dem Bewohner besprochen und ergänzt bzw. fortgeschrieben. In die Hilfeplanung werden auch andere wichtige Personen wie z.B. Angehörige oder gesetzliche Betreuer einbezogen. Der differenzierte Hilfeplan enthält verschiedene Schwerpunkte und hat individuelle Betreuungsziele. Dazu gehören unter anderem: Standort Die Wohnungen der betreuten Menschen und eine mögliche Immobilie des Vereiens sollen in durchmischten Sozialräumen Düsseldorfs liegen, möglichst in der Nähe einer Einkaufsstraße, so dass keine längeren Wege zur Selbstversorgung nötig sind. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sollte gut sein, damit Praxen niedergelassener Ärzte und die Institutionen der Drogenhilfe erreichbar sind. Diese Punkte sind von großer Relevanz, da eine Widereingliederung so nah wie möglich am „normalen“ Leben stattfinden soll. Gerade der nahe Kontakt zu Menschen in einem mittelständig geprägten Wohnumfeld hatte in dem Projekt „Kölner Straße 291“ einen positiven Effekt auf die BewohnerInnen und den Stadtteil. Alle Beteiligten haben in einem jahrelangen Entwicklungsprozess gelernt, den anderen zu akzeptieren, ihn in seiner Lebensweise zu tolerieren und am Ende zu respektieren. Diese Erfahrungen nutzen wir als positiven Hinweis, weil sie belegen, dass diese Klientengruppe sehr wohl an der Wechselwirkung mit ihrem Wohnumfeld interessiert ist. Die Betreuung eines solchen barrierefreien Wohn- und Lebensangebotes muss als „Nischen“- Lösung in der Gesellschaft vorhanden bleiben. Sie stellen keine rechtsfreien Räume dar und können in entsprechende Umfelder einer Stadt integriert werden. Verbesserung der sozialen Kontaktfähigkeit durch Reflexion in Gruppen- und Einzelarbeit Stärkung und Sicherung des Konsumausstiegs durch regelmäßige Einzel- und Gruppengespräche im Rahmen der Betreuten Wohngemeinschaft Festigung eines erzielten Rehabilitationserfolges Unterstützung bei einer drogenfreien Freizeitgestaltung Stärkung der Eigenverantwortung, der Selbstständigkeit und der Fähigkeit, sich abzugrenzen Unterstützung und Verbesserung der Fähigkeiten, in einer Gemeinschaft mit anderen Menschen zu leben und Freundschaften zu knüpfen, ggf. Kontaktaufbau zur (Herkunfts-) Familie Unterstützung bei der Integration in Arbeit Hilfe in Krisensituationen Rückfallprävention Unterstützung beim Auszug bei erfolgreicher Beendigung der Maßnahme Die Betreuung wird laufend reflektiert und auf die vereinbarten Ziele hin überprüft. Der Hilfeplan wird dem Betreuungsverlauf entsprechend laufend ergänzt. Die Betreuung umfasst methodisch verschiedene Formen, unter anderem werden angewendet: Offene und themenzentrierte Gruppenarbeit Einzelarbeit Soziale Beratung Krisenintervention Schuldenregulierung Mit dem Bewohner wird ein individueller Wochenplan vereinbart, der ihm eine Orientierung für die zu erledigenden Aufgaben gibt. Dem Grundsatz nach sollen alle Bewohner durch niedergelassene Ärzte ihrer Wahl behandelt werden. Wenn nötig wird das Betreuungspersonal bei der Suche und Kontaktaufnahme behilflich sein. Der Betreuungspersonal hält engen Kontakt zum substituierenden Arzt, um bei eventuellen Problemen im Bilde zu sein. Es ist ein Erfahrungswert, dass die meisten Bewohner mehr oder minder große Schwierigkeiten haben, ein Mindestmaß an Eigenhygiene einzuhalten. Im Rahmen der Betreuungsarbeit wird der Bewohner im notwendigen Umfang mobilisiert, regelmäßig Körperpflege zu betreiben und sich regelmäßig und sinnvoll zu ernähren. Die Betreuungsperson klärt mit jedem Bewohner seine wirtschaftliche Situation. Dazu gehört die Klärung von Ansprüchen z. Bsp. gegenüber dem Sozialamt / ARGE, Krankenkasse oder Rentenversicherung. Wenn erforderlich, werden Schuldenregulierungen initiiert. Sind Strafverfahren anhängig, klärt das Betreuungspersonal mit dem Bewohner die notwendigen Schritte. Wenn es erforderlich ist, begleitet die Betreuungsperson den Bewohner zu Ämtern, Anwälten o.ä. Grundsätzlich wird beachtet, dass der Bewohner seine Angelegenheiten selbst in die Hand nimmt und erledigt. Eine Unterstützung erfolgt nur soweit, wie der Bewohner sie tatsächlich benötigt. Dem Grundsatz nach sollen alle Bewohner, soweit sie dazu in der Lage sind, Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich selbst erledigen. Soweit sie dazu nicht in der Lage sind, erfolgt eine Anleitung und Unterstützung mit dem Ziel „Hilfe zur Selbsthilfe“. Die Bewohner halten grundsätzlich ihren Wohnraum, sowie Diele, Dusche/ Bad und WC, und die Küchen selbstständig sauber. Eine Kontrolle durch das Betreuungspersonal muss erfolgen, bei Verwahrlosungstendenzen erfolgt Ansprache und Anleitung. Ein Wochenreinigungsplan hilft hier oftmals. Für ihre Wäsche sind die Bewohner auch selbst verantwortlich. Sie werden motiviert und instruiert, die zur Verfügung stehenden Waschmaschinen zu nutzen. In regelmäßigen Abständen findet eine Gruppensitzung aller Bewohner und des Betreuungspersonals statt. Hier werden von Seiten der Bewohner und des Betreuungspersonals Themen vorgetragen, die das Zusammenleben und die Organisation in der Wohneinheit berühren. Ziel ist die ständige Kommunikation zwischen den Bewohnern und dem Betreuungspersonal sicherzustellen, Transparenz in Fragen der Organisation und Regeln herzustellen und die Bewohner zur Beteiligung und Mitbestimmung in Angelegenheiten des Hauses zu motivieren. Zusätzlich werden Einzelgespräche zwischen Betreuer und Klient durchgeführt. Sofern Bewohner dazu in der Lage sind, sollen sie auch an externen Aktivitäten beteiligen. Das bedeutet z. B. die Suche nach eigenem Wohnraum, die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe oder regelmäßige Besuche in einer Tagesstätte o.ä. Dies ist in der Regel zum Ende eines erfolgreichen Rehabilitationsprozesses zu erwarten und hat vor allem die Verselbstständigung und Ablösung des Bewohners von der Maßnahme im Blick. Es gibt keine formale Begrenzung der Verweildauer in der Maßnahme, bei dem Grad der Behinderung der Zielgruppe ist sogar damit zu rechnen, das die Verweildauer mindestes zwei Jahre und länger betragen wird. Diese Zeit wird in der Regel benötigt den Hilfebedarf zu klären, einen Rehabilitationsplan zu erstellen und auch umzusetzen. In der Betreuung wird Wert gelegt auf personelle Kontinuität, das heißt, jede/r Betreute hat eine/n MitarbeiterIn als feste Bezugsperson und Ansprechpartner. In der Regel bleibt diese Zuständigkeit auch für die Dauer der Betreuung bestehen. Aufnahme Die Vermittlung in das Betreute Wohnen kann u. a. intern durch die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder Suchtkrankenhilfe der Diakonie erfolgen. Als externe Vermittler sind u.a. Fachkliniken für Suchterkrankungen, Landeskrankenhäuser, sozialtherapeutische Wohnheime, ambulante Dienste, Streetwork der verschiedenen Hilfesysteme, gesetzliche Betreuer oder Angehörige zu nennen. Interessierte können sich aber auch selbstständig an das Projekt wenden. Von den Klienten wird eine grundsätzliche Motivation erwartet, den Konsum illegaler Substanzen zu reduzieren, bzw. zu beenden und sich betreuen und begleiten zu lassen. Vor der Aufnahme findet ein Aufnahmegespräch mit der zuständigen Fachkraft für das Betreute Wohnen statt. Eine schriftliche Bewerbung und aktuelle Behandlungsberichte erleichtern die Aufnahmeentscheidung. Wesentlicher Bestandteil des Aufnahmegespräches ist die Erörterung der aktuellen Situation und die Abklärung der Erwartungen, Wünsche und Ziele des Bewerbers an das Betreute Wohnen. Die Bewerber für das Betreute Wohnen bekommen im Anschluss daran die Möglichkeit, sich die in Frage kommende Wohngemeinschaft anzuschauen und die möglichen Mitbewohner kennen zu lernen. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme trifft der zuständige Mitarbeiter in Rücksprache mit dem Betreuungsteam. Ein Votum der Bewohnergruppe wird nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Antrag beim Landschaftsverband Rheinland Für die Bewilligung von Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII ist es notwendig, dass der Bewerber einen Antrag auf Kostenübernahme beim Landschaftsverband Rheinland als zuständigem Kostenträger stellt. Es muss eine wesentliche oder drohende Behinderung vorliegen und gegenüber dem Sozialhilfeträger nachgewiesen werden. Mit dem Antrag muss auch ein zusammen mit den Klienten erstellter Hilfeplan eingereicht werden, der Auskunft über Inhalt und Umfang der benötigten Hilfe gibt. Neben Antrag und Hilfeplan müssen aktuelle ärztliche Unterlagen eingereicht werden. Der Landschaftsverband Rheinland bewilligt dann nach Prüfung einen bestimmten Umfang von Fachleistungsstunden. Den Antrag und den Hilfeplan kann der Klient zusammen mit Heim, Klinik oder sonstigem vorher betreuenden Dienst stellen. Die Mitarbeiter des Betreuten Wohnens sind bei der Antragstellung behilflich. Verträge Bei der Aufnahme in das Betreute Wohnen wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, der die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner im Rahmen des Betreuungsverhältnisses regelt. Die Diakonie in Düsseldorf stellt Zimmer plus Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Mit den Betreuten wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Eine Betreuung in der eigenen selbst angemieteten Wohnung ist ebenfalls möglich. Dauer der Betreuung Der Aufenthalt im Betreuten Wohnen ist nicht beschränkt. Die Dauer der Betreuung orientiert sich an den Erfordernissen des Einzelfalls. Eine „Dauerbeheimatung“ der Klienten ist jedoch nicht vorgesehen. Beim Landschaftsverband Rheinland wird regelmäßig die Weiterführung der Betreuung beantragt. Der/die Betreute kann jederzeit unter Einhaltung von Fristen kündigen. Der Träger hat das Recht, auch fristlos den Betreuungsvertrag und Untermietvertrag zu kündigen, wenn der/die Betreute gegen den Betreuungsvertrag und/oder Untermietvertrag verstößt oder die Wohnform den krankheitsbedingten Erfordernissen nicht mehr gerecht werden kann. Im Falle einer Kündigung durch den Träger wird mit dem Betroffenen nach geeigneten alternativen Maßnahmen oder Wohnformen gesucht. Personal Die Betreuung wird durch geeignetes Fachpersonal wahrgenommen. Das sind in der Regel Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Pädagogen, Heilpädagogen. Die Mitarbeiter sind erfahren in der Betreuung suchtkranker Menschen und verfügen z. T. über eine suchttherapeutische Zusatzqualifikation oder eine vergleichbare Weiterbildung. Kooperation Finanzierung Das Betreute Wohnen arbeitet mit den im Versorgungsgebiet Düsseldorf vorhandenen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und der Drogen- resp. Suchtkrankenhilfe und komplementären Institutionen zusammen. Die Vergütung für die Betreuungsleistungen im Betreuten Wohnens erfolgt über Fachleistungsstunden, die im Rahmen der Hilfeplanung für den jeweiligen Klienten durch den Landschaftsverband Rheinland bewilligt worden sind. Folgende Kooperationspartner sind insbesondere zu nennen: Landschaftsverband Rheinland die Suchtstation der Rheinischen Kliniken Düsseldorf und des FliednerKrankenhauses Ratingen die Fachkliniken für Entwöhnungsbehandlungen in der Region Düsseldorf Düsseldorfer Drogenhilfeverein Suchtberatungsstelle Caritasverband Frauenberatungsstelle BerthaF Drogenberatung des SKFM „kommpass“ verschiedene Institutionen der Jugendund Familienhilfe, der Wohnungslosenund Gefährdetenhilfe Einrichtungen für berufliche Rehabilitation wie z. B. renatec Niedergelassene Ärzte Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf Jugendamt und allgemeiner Sozialdienst Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe Betreuungsverein (Träger DiD) Rheinische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Krankenkassen andere Träger betreuten Wohnens Ziel ist, möglichst ambulante Betreuung und Begleitung im Wohnumfeld sicherzustellen. Die Aufwendungen für die Miete und den Lebensunterhalt trägt jeder Betreute aus Einkommen oder Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I oder II, Rente, Krankengeld, Wohngeld, Grundsicherung), die ihm gesetzlich zustehen, selbst. Bei Bedarf wird bei notwendigen Anträgen und Bewilligungsverfahren Unterstützung angeboten. Grundsätzlich können Klienten im Betreuten Wohnen mit eigenem Einkommen oder Vermögen zur Selbstbeteiligung an den Betreuungskosten von Seiten des Landschaftsverbandes Rheinland herangezogen werden. Dies erfolgt auf der Grundlage des §§ 85ff SGB XII. Qualitätssicherung Diakonie in Düsseldorf stellt durch entsprechende Strukturen und Organisation eine, dem aktuellen fachlichen Standard entsprechende, Qualität der Arbeit sicher. Strukturqualität Einbindung des Betreuten Wohnens in die Versorgungsstruktur für seelisch behinderte Menschen in Düsseldorf Lage und Ausstattung der Wohnungen entsprechen den Bedürfnissen der Klienten Fachpersonal in notwendigem Umfang und guter Ausbildung steht zur Verfügung Die Organisation der Arbeit orientiert sich an den vereinbarten Zielen Die Mitarbeiter qualifizieren sich den Erfordernissen entsprechend laufend weiter Prozessqualität Die Klienten sind in die Planung der Arbeit soweit wie möglich einbezogen Die individuelle Hilfeplanung wird regelmäßig überprüft, ggf. fortgeschrieben und verändert Die erbrachten Betreuungsleistungen werden dokumentiert Es finden regelmäßig Dienst- und Fallbesprechungen statt Die Arbeit wird durch regelmäßige Supervision reflektiert Wenn erforderlich, findet eine interdisziplinäre Zusammenarbeit auch mit externen Partnern statt Ergebnisqualität Es findet laufend eine Leistungsdokumentation und -statistik nach den aktuellen Vorgaben und Richtlinien statt Die Qualität der Betreuung wird laufend reflektiert und mit den Ausgangszielen (vgl. Zielsetzungen) verglichen Impressum Diakonie in Düsseldorf Konzeptentwurf „Betreutes Wohnen für seelisch Behinderte / Menschen mit einer Drogenproblematik“ Autor: Dirk Redemann Diakonie in Düsseldorf 2006; 2008