konzept - Diakonie Düsseldorf

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konzept - Diakonie Düsseldorf
BETREUTES WOHNEN für seelisch Behinderte / Menschen mit einer
Drogenproblematik
KONZEPT
BETREUTES WOHNEN FÜR SEELISCH BEHINDERTE / MENSCHEN MIT EINER DROGENPROBLEMATIK
KONZEPT
Entwicklung des Projektes „Betreutes Wohnen für seelisch Behinderte / Menschen mit einer Drogenproblematik Kölner Str. 291
Der Verein / Das Projekt
Das Konzept für das Betreuungsprojekt, „Betreutes Wohnen für seelisch Behinderte /
Menschen mit einer Drogenproblematik“
entstand auf Grund der langjährigen Erfahrung, die die Diakonie in Kooperation mit
dem „Verein für individuelle Lebensgemeinschaft e.V.“ in der gemeinsamen Arbeit in
der Kölner Straße 291 in Düsseldorf gemacht
hat. Da der Hintergrund für die Entwicklung
dieses Konzeptes sehr maßgeblich ist, haben
wir ihn zum Verständnis in Kurzform an den
Anfang gestellt.
Der Verein für individuelle Lebensgemeinschaft e. V. Düsseldorf besteht seit 1998.
Er wurde mit dem Ziel gegründet, ein selbstverwaltetes Wohnprojekt zu betreiben.
Gründungsmitglieder waren wohnungslose
junge Männer und Frauen, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße hatten.
Der Verein hat in dem Gebäude auf der Kölner Straße 291 seit 1999 die erste bis dritte
Etage angemietet. Auf einer Wohnfläche von
insgesamt 286 qm können bis zu elf Männer
und Frauen leben. Pro Etage gibt es eine
abgeschlossene Wohneinheit.
Ohne diese professionelle Intervention und
Begleitung wäre das Wohnprojekt, für die
meisten BewohnerInnen die erste Chance
seit Jahren auf ein Dach über dem Kopf,
gescheitert.
Nun wird der Gedanke des begleiteten Wohnens für Langzeitdrogenkonsumenten in einer neuen Form fortgeführt. Wichtigstes Ziel
bleibt, ein möglichst niedrigschwelliges
Wohn- und Betreuungsangebot vorzuhalten,
damit es für die Zielgruppe akzeptierbar und
erreichbar bleibt.
Im Rahmen dieser Wohnform wird der Bewohner in seiner aktuellen Lebensweise akzeptiert.
Träger
Diakonie in Düsseldorf ist zentrale diakonische Einrichtung der evangelischen Kirchengemeinden in Düsseldorf und Verband der
freien Wohlfahrtspflege. Sie ist tätig in Bereichen der Jugend- und Familienhilfe, der Behindertenhilfe, der Wohnungslosenhilfe, des
Gesundheits- und Sozialwesens, der Suchtkrankenhilfe und der Altenhilfe. Die Arbeit
geschieht in offenen Formen und zahlreichen
Einrichtungen der genannten Fachbereiche.
Der Verein
Die Idee, ein Haus anzumieten und eigenverantwortlich und selbstverwaltet zu bewohnen, wurde von der Diakonie in Düsseldorf,
der Altstadt- Armenküche und durch das
Straßenmagazin fiftyfifty unterstützt. Der
Verein für individuelle Lebensgemeinschaft
e.V. besteht in seinem Kern aus den Bewohnern des Objektes auf der Kölner Straße 291
und den Mitgliedern des Vorstandes.
Des weiteren war seit 2000 eine hauptamtliche Geschäftsführerin für den Verein und
gleichzeitig als betreuende Sozialarbeiterin
für das Mietobjekt und seine Bewohner tätig.
Der Stellenumfang lag zu dieser Zeit bei einer halben Stelle Sozialarbeit. Dies war erforderlich, da die Fähigkeiten zur Selbstorganisation und Eigenregulierung nur noch
marginal erkennbar waren.
Der Verein für individuelle Lebensgemeinschaft ist Kooperationspartner der Betreuungsarbeit. Er stellt für viele seiner Mitglieder Wohnraum zur Verfügung. Alle Betreuten, die im Stammhaus wohnen sind gleichzeitig Mitglieder des Vereins. Zwei Vertreter
bilden zusammen mit zwei externen Menschen den Vorstand. Dieser regelt die hausinternen und formalen Abläufe. Zurzeit ist
ein komissarischer Geschäftsführer bestellt.
Betreuungskonzept
Zielsetzung der Betreuung
Ziel aller Maßnahmen im Betreuten Wohnen
ist es, den Klienten ein selbstständiges und
selbstbestimmtes Leben in sozialer Sicherheit
zu ermöglichen. Dabei werden die noch vorhandenen Ressourcen und Selbsthilfepotentiale der Klienten genutzt und gefördert.
Grundlage und Voraussetzung hierfür ist
eine gesicherte Lebens-/Wohnumgebung mit
geeigneter persönlicher Betreuung.
Die Folgen der manifesten Suchterkrankung
und ihrer Begleiterscheinungen sollen beseitigt oder gemildert werden, so dass eine
soziale Wiedereingliederung in die Gesellschaft und die Teilnahme am Leben in der
Gemeinschaft möglich ist. Ziel ist es, dass die
Klienten am Ende ihrer Zeit im Betreuten
Wohnen ein zufriedenes, eigenständiges Leben in sozialer Sicherheit führen können. In
der Zielsetzung haben sich für diesen Personenkreis reine abstinenz- orientierte Konzepte als wenig erfolgreich erwiesen, insbesondere wenn Krankheitseinsicht und Suchtmittelfreiheit als Grundvoraussetzung für eine
Betreuung darstellt.
Grundlage kann für diesen Personenkreis nur
eine „Zielhierarchie“ sein, die dem Grad der
Erkrankung Rechnung trägt und in Stufen
versucht, folgende Ziele umzusetzen:
Überleben sichern
Verhinderung und Heilen von körperlichen und psychischen Krankheiten
Wirtschaftliche Sicherung
Ermöglichung von längeren Abstinenzphasen
Einsicht in die Erkrankung wecken
(Sucht, Psychose)
Motivation, die weitergehenden internen
und externen Hilfsangebote zu nutzen
Wiedereingliederung in die Gesellschaft,
in eine eigene Wohnung, Kontakt zu Familie, Freunden, einem stabilen sozialen
Umfeld
Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
oder Beschäftigung
Zielgruppenbeschreibung allgemein
Betreut werden sollen zwölf volljährige Frauen und Männer aus der Region Düsseldorf,
die einen solchen Grad an Schädigungen
aufweisen, dass sie einer besonderen Hilfe
bedürfen. Sie sind mehrfach beeinträchtigt,
d.h., dass sie neben einer langjährigen Suchterkrankung (in der Regel Heroin) viele weitere Erkrankungen und Problemlagen zu
bewältigen haben. Ihr allgemeiner körperlicher Status ist in der Regel sehr schlecht, sie
haben psychische Erkrankungen, sie haben
keine stabilen sozialen Beziehungen zur Familie, Freunden, Kollegen.
Die Klienten sind ohne Arbeit, wirtschaftlich
nicht abgesichert, waren obdachlos und leben schon jahrelang am Rande der Gesellschaft. Im Sinne der sozialrechtlichen Einordnung handelt es sich um „seelisch behinderte“ Menschen i.S. des § 2 SGB IX: “Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche
Funktion, ... oder seelische Gesundheit mit
hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs
Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.” Diese gesetzliche Definition trifft auf
die Klienten zu.
Personen mit einer geistigen Behinderung
sowie Personen, die eine akute Selbst- und
Fremdgefährdung erkennen lassen, können
nicht betreut werden.
Beschreibung der besonderen Lebenslagen der Klientengruppe
Diese Klientengruppe hat sich in den letzten
Jahren fast unbemerkt entwickelt. Viele
Langzeitdrogenkonsumenten sind zwar verstorben oder rechtzeitig aus der Drogenabhängigkeit ausgestiegen. Aber viele haben
auch mittlerweile ein höheres Lebensalter
erreicht, als dies noch vor zwanzig Jahren
anzunehmen war. Dies ist sicherlich u.a. eine
Folge der immer besser ausgebauten PrimärHilfesysteme, die szenenah verortet sind.
Diese Klientengruppe ist zum Großteil 40
Jahre und älter. Alle sind langjährige Drogengebraucher und polytoxisch, das heißt
von mehreren Suchtmitteln abhängig. Im
Vordergrund stehen hier Heroin, Kokain,
Tabletten jeder Art und Alkohol. Alle Klienten/innen sind seit weit mehr als 10 Jahren
massiv abhängig, haben vielfache Therapien
und Entgiftungen hinter sich gebracht, wurden aber immer wieder rückfällig. Diese Klienten konsumieren also schon eine sehr lange Zeit und ein Leben ohne Drogen ist für
die meisten (zunächst) nicht vorstellbar.
Von daher ist eine Abstinenz von Drogen ein
sehr weitgestecktes Ziel, für das viel Zeit
und Überzeugungsarbeit aufgewendet werden muss. Im Vordergrund wird daher die
Unterbringung in einem Methadonprogramm
stehen.
Auf Grund eines hohen Maßes an Deprivation müssen alle Klienten/innen als seelisch
behindert eingeordnet werden und haben
daneben körperliche und psychische Erkrankungen, die durch ihre Suchtmittelabhängigkeit entstanden sind. Zu nennen sind da u.a.:
HIV
Hepatitis
Spritzenabszesse
Lungenentzündungen
Leberzirrhosen
drogenindizierte Psychosen und vieles
mehr.
Die meisten KlientInnen haben außerhalb der
Drogenszene keinerlei soziale Kontakte mehr,
die Szene ist ihre Familie, ihre Bezugsgruppe.
Gerade dieses Leben in einer Gruppe, in der
eigene, z.T. sehr spezielle „Spielregeln gelten“ macht gleichzeitig auch eine Ressource
dieser Klientengruppe deutlich. Diese soll im
Betreuungsrahmen auch entsprechend positiv genutzt werden.
So können diese Ressourcen dazu dienen,
anderen mitbetreuten KlientInnen als Rückhalt bei Lebenskrisen zu dienen, Rückfälle zu
erkennen und zu bearbeiten. Ebenso entsteht
ein Netz der internen sozialen Kontrolle.
Gleichzeitig besteht häufig ein Mangel an
individueller sozialer und kommunikativer
Kompetenz, der sich immer wieder in Konflikten untereinander und einem hohen Maß
an Frustration äußert, den KlientInnen durch
den Gebrauch von Drogen zu kompensieren
versuchen. Dieser scheinbare Widerspruch
soll in der Betreuungsarbeit thematisiert
werden, da dadurch eine Veränderung im
Verhalten der KlientInnen initiiert werden
kann. Was im Großen möglich ist, nämlich
Zusammengehörigkeit und Rücksichtnahme,
kann auch im Alltag des Miteinanders erlebbar gemacht werden.
Viele KlientInnen weisen Verwahrlosungstendenzen auf, die sich nicht nur auf ihren
individuell-persönlichen Bereich beschränken,
sondern auch im eigenen Wohnumfeld auswirken.
Keiner der KlientInnen hatte im Vorfeld dauerhafte und langfristige Anbindungen an
existierende Sozialdienste. Sie hatten nur
punktuellen Kontakt zum Hilfesystem, da sie
auf Grund ihrer Erfahrungen eine Scheu vor
längerfristigen Prozessen entwickelt haben.
Dennoch zeigt die Arbeit in der Kölner Straße 291, dass dieses Misstrauen in einem kontinuierlichen, vertrauensvollen Prozess des
miteinander Redens und Handelns aufgehoben werden kann und viele KlientInnen zu
einem Verbleib in der Einrichtung animiert
hat.
Eine weitere Besonderheit dieser Klientengruppe liegt auch darin, dass sie einerseits
einen hohe Versorgungsanspruch haben,
andererseits aber auf ein selbstbestimmtes
Leben nach eigenen Regeln Wert legen.
Die Betreuung
Allgemein
Auf Grund der multiplen Problemlagen ist
davon auszugehen, dass die Bewohner misstrauisch sind, nicht in jedem Fall eine hohe
Kooperationsbereitschaft aufweisen und
auch in der Beziehungsfähigkeit starke Defizite aufweisen. Die Grundhaltung in allen
Bertreuungsangeboten ist darauf ausgerichtet, die Bewohner immer wieder anzusprechen und zur Teilnahme an Angeboten und
zum Kontakt zu den anderen Bewohnern zu
motivieren. Im gebotenen Umfang sollten sie
sich aber auch „in Ruhe lassen“.
Die Ressourcen der Bewohner sollen soweit
als möglich mobilisiert werden, damit sie
sich im Haus selbst versorgen können, und
selbstbestimmt handeln. Hier eine sinnhafte
Balance zu finden, wird die große Kunst sein.
Die Betreuungsleistungen im Einzelnen
Bei Neuaufnahme eines Bewohners wird
grundsätzlich eine Anamnese und ein Hilfeplan mit dem Bewohner erstellt. Dieser Hilfeplan wird laufend mit dem Bewohner besprochen und ergänzt bzw. fortgeschrieben.
In die Hilfeplanung werden auch andere
wichtige Personen wie z.B. Angehörige oder
gesetzliche Betreuer einbezogen.
Der differenzierte Hilfeplan enthält verschiedene Schwerpunkte und hat individuelle
Betreuungsziele. Dazu gehören unter anderem:
Standort
Die Wohnungen der betreuten Menschen
und eine mögliche Immobilie des Vereiens
sollen in durchmischten Sozialräumen Düsseldorfs liegen, möglichst in der Nähe einer
Einkaufsstraße, so dass keine längeren Wege
zur Selbstversorgung nötig sind. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sollte gut
sein, damit Praxen niedergelassener Ärzte
und die Institutionen der Drogenhilfe erreichbar sind.
Diese Punkte sind von großer Relevanz, da
eine Widereingliederung so nah wie möglich
am „normalen“ Leben stattfinden soll. Gerade
der nahe Kontakt zu Menschen in einem
mittelständig geprägten Wohnumfeld hatte
in dem Projekt „Kölner Straße 291“ einen
positiven Effekt auf die BewohnerInnen und
den Stadtteil. Alle Beteiligten haben in einem
jahrelangen Entwicklungsprozess gelernt,
den anderen zu akzeptieren, ihn in seiner
Lebensweise zu tolerieren und am Ende zu
respektieren.
Diese Erfahrungen nutzen wir als positiven
Hinweis, weil sie belegen, dass diese Klientengruppe sehr wohl an der Wechselwirkung
mit ihrem Wohnumfeld interessiert ist.
Die Betreuung eines solchen barrierefreien
Wohn- und Lebensangebotes muss als „Nischen“- Lösung in der Gesellschaft vorhanden bleiben. Sie stellen keine rechtsfreien
Räume dar und können in entsprechende
Umfelder einer Stadt integriert werden.
Verbesserung der sozialen Kontaktfähigkeit durch Reflexion in Gruppen- und
Einzelarbeit
Stärkung und Sicherung des Konsumausstiegs durch regelmäßige Einzel- und
Gruppengespräche im Rahmen der Betreuten Wohngemeinschaft
Festigung eines erzielten Rehabilitationserfolges
Unterstützung bei einer drogenfreien
Freizeitgestaltung
Stärkung der Eigenverantwortung, der
Selbstständigkeit und der Fähigkeit, sich
abzugrenzen
Unterstützung und Verbesserung der
Fähigkeiten, in einer Gemeinschaft mit
anderen Menschen zu leben und Freundschaften zu knüpfen,
ggf. Kontaktaufbau zur (Herkunfts-) Familie
Unterstützung bei der Integration in Arbeit
Hilfe in Krisensituationen
Rückfallprävention
Unterstützung beim Auszug bei erfolgreicher Beendigung der Maßnahme
Die Betreuung wird laufend reflektiert
und auf die vereinbarten Ziele hin überprüft. Der Hilfeplan wird dem Betreuungsverlauf entsprechend laufend ergänzt.
Die Betreuung umfasst methodisch verschiedene Formen, unter anderem werden angewendet:
Offene und themenzentrierte Gruppenarbeit
Einzelarbeit
Soziale Beratung
Krisenintervention
Schuldenregulierung
Mit dem Bewohner wird ein individueller
Wochenplan vereinbart, der ihm eine Orientierung für die zu erledigenden Aufgaben
gibt.
Dem Grundsatz nach sollen alle Bewohner
durch niedergelassene Ärzte ihrer Wahl behandelt werden. Wenn nötig wird das Betreuungspersonal bei der Suche und Kontaktaufnahme behilflich sein. Der Betreuungspersonal hält engen Kontakt zum substituierenden Arzt, um bei eventuellen Problemen im Bilde zu sein.
Es ist ein Erfahrungswert, dass die meisten
Bewohner mehr oder minder große Schwierigkeiten haben, ein Mindestmaß an Eigenhygiene einzuhalten. Im Rahmen der Betreuungsarbeit wird der Bewohner im notwendigen Umfang mobilisiert, regelmäßig Körperpflege zu betreiben und sich regelmäßig und
sinnvoll zu ernähren.
Die Betreuungsperson klärt mit jedem Bewohner seine wirtschaftliche Situation. Dazu
gehört die Klärung von Ansprüchen z. Bsp.
gegenüber dem Sozialamt / ARGE, Krankenkasse oder Rentenversicherung.
Wenn erforderlich, werden Schuldenregulierungen initiiert. Sind Strafverfahren anhängig, klärt das Betreuungspersonal mit dem
Bewohner die notwendigen Schritte. Wenn
es erforderlich ist, begleitet die Betreuungsperson den Bewohner zu Ämtern, Anwälten
o.ä.
Grundsätzlich wird beachtet, dass der Bewohner seine Angelegenheiten selbst in die
Hand nimmt und erledigt. Eine Unterstützung erfolgt nur soweit, wie der Bewohner
sie tatsächlich benötigt.
Dem Grundsatz nach sollen alle Bewohner,
soweit sie dazu in der Lage sind, Tätigkeiten
im hauswirtschaftlichen Bereich selbst erledigen. Soweit sie dazu nicht in der Lage
sind, erfolgt eine Anleitung und Unterstützung mit dem Ziel „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Die Bewohner halten grundsätzlich ihren
Wohnraum, sowie Diele, Dusche/ Bad und
WC, und die Küchen selbstständig sauber.
Eine Kontrolle durch das Betreuungspersonal
muss erfolgen, bei Verwahrlosungstendenzen
erfolgt Ansprache und Anleitung. Ein Wochenreinigungsplan hilft hier oftmals. Für
ihre Wäsche sind die Bewohner auch selbst
verantwortlich. Sie werden motiviert und
instruiert, die zur Verfügung stehenden
Waschmaschinen zu nutzen.
In regelmäßigen Abständen findet eine
Gruppensitzung aller Bewohner und des Betreuungspersonals statt. Hier werden von
Seiten der Bewohner und des Betreuungspersonals Themen vorgetragen, die das Zusammenleben und die Organisation in der
Wohneinheit berühren.
Ziel ist die ständige Kommunikation zwischen den Bewohnern und dem Betreuungspersonal sicherzustellen, Transparenz in Fragen der Organisation und Regeln herzustellen und die Bewohner zur Beteiligung und
Mitbestimmung in Angelegenheiten des
Hauses zu motivieren.
Zusätzlich werden Einzelgespräche zwischen
Betreuer und Klient durchgeführt.
Sofern Bewohner dazu in der Lage sind, sollen sie auch an externen Aktivitäten beteiligen. Das bedeutet z. B. die Suche nach eigenem Wohnraum, die Teilnahme an einer
Selbsthilfegruppe oder regelmäßige Besuche
in einer Tagesstätte o.ä. Dies ist in der Regel
zum Ende eines erfolgreichen Rehabilitationsprozesses zu erwarten und hat vor allem
die Verselbstständigung und Ablösung des
Bewohners von der Maßnahme im Blick.
Es gibt keine formale Begrenzung der Verweildauer in der Maßnahme, bei dem Grad
der Behinderung der Zielgruppe ist sogar
damit zu rechnen, das die Verweildauer mindestes zwei Jahre und länger betragen wird.
Diese Zeit wird in der Regel benötigt den
Hilfebedarf zu klären, einen Rehabilitationsplan zu erstellen und auch umzusetzen.
In der Betreuung wird Wert gelegt auf personelle Kontinuität, das heißt, jede/r Betreute
hat eine/n MitarbeiterIn als feste Bezugsperson und Ansprechpartner. In der Regel bleibt
diese Zuständigkeit auch für die Dauer der
Betreuung bestehen.
Aufnahme
Die Vermittlung in das Betreute Wohnen
kann u. a. intern durch die Einrichtungen der
Wohnungslosenhilfe oder Suchtkrankenhilfe
der Diakonie erfolgen. Als externe Vermittler
sind u.a. Fachkliniken für Suchterkrankungen, Landeskrankenhäuser, sozialtherapeutische Wohnheime, ambulante Dienste,
Streetwork der verschiedenen Hilfesysteme,
gesetzliche Betreuer oder Angehörige zu
nennen. Interessierte können sich aber auch
selbstständig an das Projekt wenden.
Von den Klienten wird eine grundsätzliche
Motivation erwartet, den Konsum illegaler
Substanzen zu reduzieren, bzw. zu beenden
und sich betreuen und begleiten zu lassen.
Vor der Aufnahme findet ein Aufnahmegespräch mit der zuständigen Fachkraft für das
Betreute Wohnen statt. Eine schriftliche Bewerbung und aktuelle Behandlungsberichte
erleichtern die Aufnahmeentscheidung. Wesentlicher Bestandteil des Aufnahmegespräches ist die Erörterung der aktuellen Situation und die Abklärung der Erwartungen,
Wünsche und Ziele des Bewerbers an das
Betreute Wohnen. Die Bewerber für das Betreute Wohnen bekommen im Anschluss
daran die Möglichkeit, sich die in Frage
kommende Wohngemeinschaft anzuschauen
und die möglichen Mitbewohner kennen zu
lernen. Die endgültige Entscheidung über die
Aufnahme trifft der zuständige Mitarbeiter in
Rücksprache mit dem Betreuungsteam. Ein
Votum der Bewohnergruppe wird nach Möglichkeit berücksichtigt.
Der Antrag beim Landschaftsverband Rheinland
Für die Bewilligung von Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe nach §§ 53/54
SGB XII ist es notwendig, dass der Bewerber
einen Antrag auf Kostenübernahme beim
Landschaftsverband Rheinland als zuständigem Kostenträger stellt. Es muss eine wesentliche oder drohende Behinderung vorliegen und gegenüber dem Sozialhilfeträger
nachgewiesen werden. Mit dem Antrag
muss auch ein zusammen mit den Klienten
erstellter Hilfeplan eingereicht werden, der
Auskunft über Inhalt und Umfang der benötigten Hilfe gibt. Neben Antrag und Hilfeplan
müssen aktuelle ärztliche Unterlagen eingereicht werden. Der Landschaftsverband
Rheinland bewilligt dann nach Prüfung einen
bestimmten Umfang von Fachleistungsstunden. Den Antrag und den Hilfeplan kann der
Klient zusammen mit Heim, Klinik oder sonstigem vorher betreuenden Dienst stellen. Die
Mitarbeiter des Betreuten Wohnens sind bei
der Antragstellung behilflich.
Verträge
Bei der Aufnahme in das Betreute Wohnen
wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen,
der die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner im Rahmen des Betreuungsverhältnisses regelt.
Die Diakonie in Düsseldorf stellt Zimmer plus
Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Mit den
Betreuten wird ein Mietvertrag abgeschlossen.
Eine Betreuung in der eigenen selbst angemieteten Wohnung ist ebenfalls möglich.
Dauer der Betreuung
Der Aufenthalt im Betreuten Wohnen ist
nicht beschränkt. Die Dauer der Betreuung
orientiert sich an den Erfordernissen des
Einzelfalls. Eine „Dauerbeheimatung“ der
Klienten ist jedoch nicht vorgesehen. Beim
Landschaftsverband Rheinland wird regelmäßig die Weiterführung der Betreuung beantragt.
Der/die Betreute kann jederzeit unter Einhaltung von Fristen kündigen. Der Träger hat
das Recht, auch fristlos den Betreuungsvertrag und Untermietvertrag zu kündigen,
wenn der/die Betreute gegen den Betreuungsvertrag und/oder Untermietvertrag verstößt oder die Wohnform den krankheitsbedingten Erfordernissen nicht mehr gerecht
werden kann. Im Falle einer Kündigung
durch den Träger wird mit dem Betroffenen
nach geeigneten alternativen Maßnahmen
oder Wohnformen gesucht.
Personal
Die Betreuung wird durch geeignetes Fachpersonal wahrgenommen. Das sind in der
Regel Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Pädagogen, Heilpädagogen. Die Mitarbeiter sind
erfahren in der Betreuung suchtkranker
Menschen und verfügen z. T. über eine
suchttherapeutische Zusatzqualifikation oder
eine vergleichbare Weiterbildung.
Kooperation
Finanzierung
Das Betreute Wohnen arbeitet mit den im
Versorgungsgebiet Düsseldorf vorhandenen
Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und
der Drogen- resp. Suchtkrankenhilfe und
komplementären Institutionen zusammen.
Die Vergütung für die Betreuungsleistungen
im Betreuten Wohnens erfolgt über Fachleistungsstunden, die im Rahmen der Hilfeplanung für den jeweiligen Klienten durch den
Landschaftsverband Rheinland bewilligt
worden sind.
Folgende Kooperationspartner sind insbesondere zu nennen:
Landschaftsverband Rheinland
die Suchtstation der Rheinischen Kliniken Düsseldorf und des FliednerKrankenhauses Ratingen
die Fachkliniken für Entwöhnungsbehandlungen in der Region Düsseldorf
Düsseldorfer Drogenhilfeverein
Suchtberatungsstelle Caritasverband
Frauenberatungsstelle BerthaF
Drogenberatung des SKFM „kommpass“
verschiedene Institutionen der Jugendund Familienhilfe, der Wohnungslosenund Gefährdetenhilfe
Einrichtungen für berufliche Rehabilitation wie z. B. renatec
Niedergelassene Ärzte
Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf
Jugendamt und allgemeiner Sozialdienst
Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe
Betreuungsverein (Träger DiD)
Rheinische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte
Krankenkassen
andere Träger betreuten Wohnens
Ziel ist, möglichst ambulante Betreuung und
Begleitung im Wohnumfeld sicherzustellen.
Die Aufwendungen für die Miete und den
Lebensunterhalt trägt jeder Betreute aus
Einkommen oder Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I oder II, Rente, Krankengeld,
Wohngeld, Grundsicherung), die ihm gesetzlich zustehen, selbst. Bei Bedarf wird bei
notwendigen Anträgen und Bewilligungsverfahren Unterstützung angeboten.
Grundsätzlich können Klienten im Betreuten
Wohnen mit eigenem Einkommen oder Vermögen zur Selbstbeteiligung an den Betreuungskosten von Seiten des Landschaftsverbandes Rheinland herangezogen werden.
Dies erfolgt auf der Grundlage des §§ 85ff
SGB XII.
Qualitätssicherung
Diakonie in Düsseldorf stellt durch entsprechende Strukturen und Organisation eine,
dem aktuellen fachlichen Standard entsprechende, Qualität der Arbeit sicher.
Strukturqualität
Einbindung des Betreuten Wohnens in
die Versorgungsstruktur für seelisch behinderte Menschen in Düsseldorf
Lage und Ausstattung der Wohnungen
entsprechen den Bedürfnissen der Klienten
Fachpersonal in notwendigem Umfang
und guter Ausbildung steht zur Verfügung
Die Organisation der Arbeit orientiert
sich an den vereinbarten Zielen
Die Mitarbeiter qualifizieren sich den
Erfordernissen entsprechend laufend
weiter
Prozessqualität
Die Klienten sind in die Planung der Arbeit soweit wie möglich einbezogen
Die individuelle Hilfeplanung wird regelmäßig überprüft, ggf. fortgeschrieben
und verändert
Die erbrachten Betreuungsleistungen
werden dokumentiert
Es finden regelmäßig Dienst- und Fallbesprechungen statt
Die Arbeit wird durch regelmäßige Supervision reflektiert
Wenn erforderlich, findet eine interdisziplinäre Zusammenarbeit auch mit externen Partnern statt
Ergebnisqualität
Es findet laufend eine Leistungsdokumentation und -statistik nach den aktuellen Vorgaben und Richtlinien statt
Die Qualität der Betreuung wird laufend
reflektiert und mit den Ausgangszielen
(vgl. Zielsetzungen) verglichen
Impressum
Diakonie in Düsseldorf
Konzeptentwurf „Betreutes Wohnen für seelisch Behinderte / Menschen mit einer Drogenproblematik“
Autor:
Dirk Redemann
 Diakonie in Düsseldorf 2006; 2008