- Exportinitiative Erneuerbare Energien
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ANGEBOTSANALYSE FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN UKRAINE Bioenergie 09.–11. November 2011 Ein Projekt im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie November 2011 Finanzierungsmodul Exportinitiative Erneuerbare Energie des BMWi Impressum Angebotsanalyse Finanzierungsmöglichkeiten Ukraine - Bioenergie Herausgeber: GFA ENVEST GmbH Eulenkrugstraße 82 D-22359 Hamburg Telefon: +49-(0)40-60306 801 Fax: +49-(0)40-60306 899 Email: [email protected] Verfasser: Hannah R. Krause Joachim Schnurr Telefon: +49-(0)40-60306 800 Fax: +49-(0)40-60306 899 Email: [email protected] Disclaimer: Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Herausgebers. Sämtliche Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet der Herausgeber nicht, sofern ihm nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann. INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG 6 2 NATIONALES INVESTITIONSKLIMA 7 3 NATIONALE FÖRDERPROGRAMME IN DER UKRAINE 8 3.1 “Grüner Tarif” - Einspeisevergütung 8 3.2 Staatliches Programm zur Einführung energieeffizienter Technologien und zur Herstellung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen 2010-2015 9 3.3 Programm „Energie der Natur“ 10 4 INTERNATIONALE FINANZIERUNGSINSTRUMENTE 11 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 Europäische Investitionsbank (EIB) Darlehen Fazilität für Strukturierte Finanzierungen(FSF) Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (Risk Sharing Finance Facility – RSFF) EIB im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik 11 11 12 4.1.4 4.2 13 13 Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) EBRD’s Ukraine Energy Efficiency Programme – UKEEP EBRD’s Direct Financing Facility Kooperation EBRD und MEGABANK 15 16 17 18 Europäischer Fonds für Südosteuropa (EFSE)- Ukraine Fenster 19 BEGLEITENDE FÖRDERUNG UND SICHERUNG DURCH DEUTSCHE INSTITUTIONEN 21 5.1 EULER HERMES – Exportkreditgarantien 21 5.2 5.2.1 KfW KfW-Programm Erneuerbare Energien 25 25 5.3 5.3.1 5.3.2 KfW IPEX Bank Allgemeine Finanzierungsprodukte der KfW- IPEXBank Small Ticket Europe – Exportförderung für KMUs 27 27 28 5.4 5.4.1 5.4.2 5.4.3 5.4.4 5.4.5 Deutsche Investitions-und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) Finanzierungsprodukte develoPPP.de Mitfinanzierung von Machbarkeitsstudien Biogas Fazilität Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft 29 29 29 31 32 32 5.5 5.5.1 KfW Entwicklungsbank IKLU – Initiative des BMZ 34 34 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.3 5 5.6 5.6.1 5.6.2 Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) ECA-gedeckter Bestellerkredit Produkte ohne ECA 35 35 37 6 KYOTO- FINANZIERUNGS-MECHANISMEN IM RAHMEN DES INTERNATIONALEN KLIMASCHUTZES (KYOTO PROTOKOLL) 38 6.1 Joint Implementation 38 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 KfW Klimaschutzfonds EIB-KfW CO2-Programm II KfW-Beteiligung am Post 2012 Carbon Credit Fund Financing Facility 41 41 41 42 7 ZUSAMMENFASSUNG 43 Abkürzungen AHK AKA CDM DEG EBRD EE EFSE EIB EnEff EPTATF ESF EU FMO FÖP FSF GEF GWh IBRD IFC IKLU JI JISC KfW kWh KMU KWK MW MwSt NAER NERC NSE PDD PPP RSFF SEFF SEI UKEEP USELF Auslandshandelskammer Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH Clean Development Mechanism Deutsche Entwicklungsgesellschaft Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung Erneuerbare Energien Europäischer Fonds für Südosteuropa Europäische Investitionsbank Energieeffizienz Treuhandfonds für technische Hilfe in den östlichen Partnerländern Energy Sustainability & Security of Supply Facility Europäische Union Entrepreneurial Development Bank Fazilität für die östlichen Partnerländer Fazilität für Strukturierte Finanzierungen Global Environment Facility Gigawatt pro Stunde Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung International Finance Corporation Initiative für Klima und Umweltschutz Joint Implementation Joint Implementation Supervisory Committee Kreditanstalt für Wiederaufbau Kilowatt pro Stunde Kleine-und mittelständische Unternehmen Kraft-Wärme-Kopplung Megawatt Mehrwertsteuer Staatliche Agentur für Energieeffizienz und Energieeinsparung National Commission for Regulation of the Electric Power Sector Ukraine Northstar Europe S.A. Project Design Document Public Private Partnership Risk Sharing Finance Facility Sustainable Energy Finance Facility Sustainable Energy Initiative Ukraine Energy Efficiency Programme Ukraine Sustainable Energy Lending Facility 1 EINLEITUNG Die Energielandschaft der Ukraine basiert derzeit noch sehr stark auf konventionellen Energiequellen, die hauptsächlich importiert werden müssen. Zudem mangelt es dem Land an einer effizienten Energieversorgung sowohl in der Industrie als auch in Haushalten und öffentlichen Einrichtungen. Aus diesem Grund muss das Land seine Energieversorgung drastisch reformieren, um Energiesicherheit gewährleisten zu können und im wirtschaftlichen Wachstum wettbewerbsfähig zu bleiben. Der ukrainischen Regierung wird immer mehr bewusst, dass sie die Einführung von Energieeffizienz-Maßnahmen und Strom- und Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien fördern muss. Ein erstes Zeichen wurde 2009 mit der Einführung von Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien sowie durch die Einführung von erheblichen Steuerbegünstigungen gesetzt. Weitere Programme laufen derzeit an. Jedoch hat das Land derzeit stark mit den Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zu kämpfen. Das Bankensystem erholt sich nur langsam von der Rezession und die Wirtschaft wächst nur in kleinen Schritten. Aus diesem Grund ist die nationale Förderlandschaft im Energie-Bereich weiterhin besonders von internationalen Fördermitteln bestimmt. Allerdings werden immer mehr Kooperationen mit nationalen Banken geschlossen, um diesen Sektor wieder für die Kreditvergabe an Energieprojekte heranzuführen. Diese Vielfalt an Förderprogrammen wird im Folgenden vorgestellt. Dabei werden nach einer allgemeinen Einführung zum ukrainischen Investitionsklima vorerst die nationalen Fördermechanismen erläutert. In einem zweiten Schritt konzentriert sich die Analyse auf die internationalen Fördermöglichkeiten und hebt in einem dritten Schritt die deutschen Fördermöglichkeiten hervor. Darüber hinaus werden die neuen Entwicklungen im Bezug auf die Kyoto-Protokoll-Mechanismen vorgestellt. 2 NATIONALES INVESTITIONSKLIMA Die Ukraine ist immer noch sehr von den Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise betroffen. Der Wirtschafts- und Finanzsektor erholt sich nur langsam. Mit der Krise brach besonders das Eigenkapital der ukrainischen Banken zusammen, da weder große Eigenkapitalreserven vorhanden waren noch der Geldfluss durch langfristige Aktivitäten gesichert war. Somit gab es erhebliche Engpässe bei der Bereitstellung von Krediten an die Wirtschaft. Diese Lücke wurde in den letzten Jahren jedoch vor allem durch Globaldarlehen und Refinanzierungsprogramme in Kooperation mit ausländischen Banken geschlossen. Die Prime Lending Rate lag Ende 2010 bei 15.869%. Neuere Angaben liegen derzeit nicht vor. 7 3 Fördermaßnahmen NATIONALE FÖRDERPROGRAMME IN DER UKRAINE Neben dem allgemeinen Stromabnahme-Gesetz für Strom aus erneuerbaren Energien durch den Stromgroßhandel erhalten Unternehmen, die EE-Projekte durchführen, Steuererleichterungen wie die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, Einfuhrzöllen und von der Gewinnsteuer. Allgemein gibt es wenig konkrete staatliche Förderprogramme im Bereich der Erneuerbaren Energien. Deutsche Unternehmen profitieren somit hauptsächlich von Fördermitteln internationaler Organisationen. Einige staatliche Initiativen werden jedoch im Folgenden vorgestellt. Besonders hervorgehoben werden sollten die „Grünen Tarife“. 3.1 “Grüner Tarif” - Einspeisevergütung Förderart Seit 2009 gibt es in der Ukraine eine Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. EE-Strom erhält demnach eine Vergütungen mit einem Basistarif pro kWh, der je nach Technologieart mit einem bestimmten Koeffizienten multipliziert wird. Förderbedingungen Welche Unternehmen den „Grünen Tarif“ erhalten, richtet sich nach drei zeitlichen Phasen: 1. 2009 bis 2012: Alle Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien produzieren, können einspeisen und die „Grünen Tarife“ beantragen. 2. 2012 bis 2014: „Grüne Tarife“ können nur noch Unternehmen beantragen, deren Kosten für den Aufbau der EE-Kapazitäten mindestens 30 % des Unternehmensumsatzes betragen. 3. Ab 2014: „Grüne Tarife“ können nur noch Unternehmen beantragen, deren Kosten für den Aufbau der EE-Kapazitäten mindestens 50 % des Unternehmensumsatzes betragen. Degression Zudem ist eine Degression der Tarife in dem Gesetz enthalten. So sollen die Koeffizienten zur Berechnung des Fördersatzes pro Technologie jeweils ab 2014 um 10 %, ab 2019 um 20% und ab 2024 um 30% gekürzt werden. Das Ende der Förderung durch den Tarif ist derzeit für 2030 geplant. Förderung während der Ausbauphase Investoren erhalten bereits während der Ausbauphase der Kraftwerke einen Mindesttarif, der von der NERC festgelegt wird. Aktuelle Vergütung Die aktuelle Vergütung für Strom aus Biomasse liegt bei 1,3492 UAH/kWh (11,57 € cent/kWh). Förderfähige Projekte Gefördert werden neben anderen erneuerbaren Energiequellen Projekte im Bereich die Biomasse und in bestimmten sekundäre Energiequellen wie Gichtgas, Kokereigas, Konvertergas und Methan aus Kohlelagerstätten. Jedoch schließt die im Gesetz genannte Definition Biogas von der Förderung aus. Eine Gesetzesänderung, die die Definition erweitern soll, wurde allerdings in der ersten Lesung bereits angenommen. Eine zweite Lesung wird vorbereitet. Antragstellung Anträge zur Förderung durch den Grünen Tarif müssen beim NREC eingereicht werden und innerhalb von 30 Tagen geprüft werden. Nach der Antragsprüfung muss innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung getroffen werden. 8 Um den Markt attraktiver für ausländische Investitionen zu gestalten, ist der „Grüne Tarif“ gegen Kursschwankungen abgesichert. Ausgezahlt wird die Förderung in der ukrainischen Währung, jedoch wird bei einem Anstieg des Wechselkurses zum Euro der „Grüne Tarif“ neu berechnet. Weitere Informationen und Kontaktdaten Weitere Informationen zu den „Grünen Tarifen“ finden Sie hier: NERCInternetseite Weitere Informationen erhalten Sie auch den jeweiligen Ansprechpartnern: National Commission for Regulation of the Electric Power Sector of Ukraine 19, Smolenska St., 252057, Kyiv-057, Ukraine Tel.: +380 241-90-01 Fax: +380 241-90-47 Email: [email protected] 3.2 Staatliches Förderprogramm Staatliches Programm zur Einführung energieeffizienter Technologien und zur Herstellung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen 2010-2015 Die ukrainische Regierung hat 2010 ein Programm zur Förderung der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien beschlossen. Die Koordinierung des Programms übernimmt die Staatliche Agentur für Energieeffizienz und Energieeinsparung (NAER). Das Programm soll zwar aus dem Staatsbudget finanziert werden, jedoch sollen neben den geplanten 14 Mrd. UAH (ca. 1,2 Mrd. Euro) besonders auch ausländische Finanzmittel akquiriert werden. Genannt wird hier ein Zielwert von 1:10, d.h. eine inländische UAH soll umgerechnet 10 UAH aus dem Ausland hebeln. Laut AHK ist für 2011 ein Budget von 600 Mio. UAH (ca. 53 Mio. Euro) vorgesehen. Die Vergabe der Finanzmittel erfolgt durch Ausschreibungsverfahren, die von der NAER koordiniert werden. Projekte sowohl aus dem Bereich Energieeffizienz als auch aus dem Erneuerbare-Energien-Sektor werden ausgeschrieben. Realisierungen im Bereich Bioenergie Im Bereich Bioenergie sind nach Angaben der AHK folgende Realisierungen vorgesehen: - - - - Projekte für den Bau von Anlagen, basierend auf festem Biobrennstoff (installierte Kapazität von 791 MW) und Biogas (111 MW), für die Produktion von Elektro- und Wärmeenergie; Projekte für den Bau von Anlagen für die Produktion von Biodiesel (Gesamtleitung von 80 Tausend Tonnen/Jahr) und zur Produktion von Brennbioäthanol (600 Tausend Tonnen/Jahr); Projekte für die Verarbeitung von Torf und der Produktion von Torfpresskörpern und Fräsertorf (Gesamtleistung von 750 Tausend Tonnen/Jahr); Pilotprojekte für Elektroenergieerzeugung unter Verwendung von Biomasseenergie (installierte Kapazität von 461,5 MW). 9 Weitere Informationen und Kontaktdaten Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie hier: NEAR-Internetseite Weitere Informationen erhalten Sie auch bei dem jeweiligen Ansprechpartner unter der Telefon-Hotline: +38044 590-59-60 oder +38044 590-59-74. 3.3 Fördermaßnahmen Programm „Energie der Natur“ Das Programm ist speziell an den Bau von Wind- und Solaranlagen gerichtet, förderfähig sind jedoch auch kleine Wasserkraftanlagen sowie die Produktion von alternativen Brennstoffen. Die Initiative mit einem Budget von 30 Mrd. UAH wird von der Staatlichen Agentur für Investition und Verwaltung der nationalen Projekte der Ukraine koordiniert und ist auf 4 Jahre angesetzt. Laut inoffiziellen Angaben der AHK gibt es Überlegungen aus dem Programm „Energie der Natur“ ein Einzelprogramm „Energie der Biomasse“ auszugliedern. Im Rahmen dieses Projekts könnte dann der Bau eines Pilotholzkraftwerks in der Nähe von Kiew gefördert werden. Eine Bestätigung für dieses Vorhaben gibt es jedoch noch nicht. Weitere Informationen und Kontaktdaten Weitere Informationen zum Programm „Energie der Natur“ finden Sie hier: Staatliche Agentur für Investition und Verwaltung - Internetseite Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den jeweiligen Ansprechpartnern: Tel.: +38 (044) 254 40 15 Email: [email protected] Nach Informationen der AHK gibt es noch ein weiteres Programm, das vom Premierminister im August 2011 vorgestellt wurde. Das Programm soll ab 2012 Kesselsysteme von Erdgas auf alternative Brennstoffarten umstellen. Besonders Kesselsysteme in Haushalten und Schulen sollen Teil der Aktion sein. Das Programm soll von mehreren Ministerien unterstützt werden. Jedoch gibt es noch keine offiziellen Informationen und genauere Eckdaten Quelle: http://ua-energy.org/post/10008 10 4 INTERNATIONALE FINANZIERUNGSINSTRUMENTE Wie bereits angedeutet profitieren deutsche Unternehmen in der Ukraine besonders von Förderprogrammen durch ausländische Institutionen. Diese werden im Folgenden vorgestellt. 4.1 Europäische Investitionsbank (EIB) Die Europäische Investitionsbank (EIB), als Finanzierungseinrichtung der Europäischen Union, unterstützt Finanzierungen in den unterschiedlichsten Bereichen. So finanziert sie auch EE und EnEff-Projekte, besonders wenn sie von kleinen oder mittelständischen Betrieben durchgeführt werden. Die Projekte müssen im vorrangigen Interesse der EU liegen. Darlehensempfänger können sowohl Firmen aus der EU als auch aus den entsprechenden Zielländern sein. Die Bank, deren Anteilseigner die 27 Mitgliedsstaaten sind, unterstützt sowohl Projekte im Rahmen der EU als auch außerhalb der EU. Ziele der EIB Zu den vorranigen Zielen der EIB gehört auch der Klimaschutz (als Teilbereich auch die Energieeffizienz und Erneuerbare Energien). Allein in 2010 hat die Bank 21 Mrd. Euro an Projekte im Bereich Klimaschutz vergeben. Insgesamt 20 % des Finanzierungsvolumen werden diesem Sektor zugeschrieben. Dieser Anteil soll in den kommenden Jahren noch steigen. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Finanzierungsinstrumente der EIB gegeben. 4.1.1 Darlehen Darlehen Allgemein finanziert die EIB Projekte von Unternehmen im öffentlichen und privaten Sektor, die mit den Schwerpunktbereich der EIB in Einklang gebracht werden können. Allerdings wird nie mehr als 50% der Investitionskosten des Projekts mitfinanziert. Zuschüsse werden nicht gewährt. Im Rahmen der EIB gibt es zwei Hauptfinanzierungsfazilitäten: Hauptfinanzierungsfazilitäten 1) Einzeldarlehen für Projekte mit Gesamtkosten über 25. Mio Euro 2) Globaldarlehen (Mittelvergabe über Partnerinstitute) für Projekte mit Gesamtkosten unter 25 Mio. Euro. EINZELDARLEHEN Projekttyp Finanzierungsumfang Bedingung Projekte deren Gesamtkosten 25 Mio. Euro übersteigen (10 Mio. Euro in AKP-Staaten) Projektträger im öffentlichen und privaten Sektor einschließlich Banken 50% der Gesamtkosten Je nach Vorhaben, jedoch ist eine angemessene Besicherung erforderlich, die von einer Bank oder einem Bankenkonsortiums, einem Finanzinstitut 11 oder einem großen, gut diversifizierten Mutterunternehmen mit solidem Kreditrating gestellt werden kann. Grundsätzlich ist der Zinssatz verhandelbar. Die EIB stellt keinen Anspruch auf Bereitstellungskosten und Nicht-InanspruchnahmeGebühren. Zinssätze Gebühren Währungen Rückzahlung Kosten für die Projektprüfung sind ggf. möglich. Euro(EUR), Pfund Sterling(GBP), US-Dollar(USD), Japanische Yen(JPY), Schwedische und Dänische Kronen(SEK und DKK), Schweizer Franken(CHF), Währungen aller EU-Bewerberländer und anderen Partnerländern Halbjahres- oder Jahresraten Für die Bauphase kann ein tilgungsfreier Zeitraum verhandelt werden. GLOBALDARLEHEN Projekttyp Projekte deren Gesamtkosten 25 Mio. Euro nicht übersteigen (10 Mio. Euro in AKP-Staaten) Finanzierungsumfang Kreditvergabe erfolgt über Partnerinstitute als Globaldarlehen oder indirektes Darlehen. 50% der Gesamtkosten Finanzierungsbedingungen Im Einzelfall 100% eines von einem zwischengeschalteten Institut gewährten Darlehens (MidCap-Darlehen) Bedingungen (Laufzeiten, Zinsen etc.) werden von dem Partnerinstitut festgelegt. Die Entscheidung über die Vergabe liegt allein bei den Partnerinstituten. 4.1.2 Ziel FSF Finanzierungsinstrumente der FSF Fazilität für Strukturierte Finanzierungen(FSF) Die Fazilität für Strukturierte Finanzierungen wurde insbesondere dafür ins Leben gerufen, um Instrumente mit einem höheren Risikoprofil für Projekte zur Verfügung zu stellen. Zwischen 2001 und 2006 finanzierte die Fazilität mit ihrem Gesamtbudget von 750 Mio. Euro Projekte mit einem Gesamtwert von 1,5 und 2,0 Mrd. Euro hatten. Darunter waren vor allem Finanzierungsinstrumente wie: erstrangige Darlehen und Garantien, die Vorfertigstellungsrisiken und Risiken in der Anlaufzeit abdecken; nachrangige Darlehen und Garantien, die nachrangigen Darlehen der Anteilseigner rangmäßig vorausgehen; Mezzanine-Finanzierungen einschließlich hochverzinslicher Darlehen für KMU, die sich im Übergang zu einem größeren Industrieunternehmen oder in der Umstrukturierung befinden; projektbezogene Kreditderivate. 12 Schwerpunktthemen Zu den Schwerpunktthemen gehört neben der verstärkten Zusammenarbeit mit Partnerländern auch Projekte im Bereich Energie. Zusätzlich kann die FSF auch für die Finanzierung von KMUs genutzt werden. 4.1.3 Fokus Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (Risk Sharing Finance Facility – RSFF) Die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) konzentriert sich auf die Finanzierung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI), da diese Projekte mit einer Reihe an zusätzlichen Herausforderungen zu kämpfen hat. Dazu gehören vor allem die Komplexität der Produkte und Technologien, die Unsicherheit und das Unwissen über die Märkte, die immateriellen Vermögenswerte und die Schwierigkeiten der Finanzinstitutionen Investitionen zu bewerten. Um die Fremdfinanzierung von FEI-Projekten sicherzustellen hat die EIB in Finanzierung in Kooperation mit der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union die RSFF gegründet. Das EU-Komission Kreditrisiko wird zwischen der Europäischen Kommission und der EIB aufgeteilt. Somit wurden für die Bank Voraussetzungen geschaffen, um Darlehen und Garantien für Vorhaben bereitzustellen, die mit höheren Risiken belastet sind. Für den Zeitraum 2007 - 2013 wurden über 10 Mrd. Euro für das Programm bereitgestellt. Bis Ende 2010 wurden mehr als 60 Darlehen über insgesamt 6,3 Mrd. Euro vergeben. Finanzierungen erhalten Projektträger und Einrichtungen mit beliebiger Größe und Eigentümerstrukturen. 4.1.4 EIB im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik Mandat 2007-2013 Die EIB unterstützt im aktuellen Mandat im Zeitraum 2007-2013 Länder, die im Rahmen der Nachbarschaftspolitik der EU, in den östlichen Partnerländern vermerkt sind (Russland, Ukraine, Republik Moldau, Armenien, Aserbaidschan und Georgien) mit einem Betrag von 3,7 Mrd. Euro. Schwerpunktgebiete des Mandats sind die Bereiche Verkehr, Energie, Telekommunikation und Umweltschutz. Besonders unterstützt werden KMUs. Unternehmen können im Rahmen des Mandats 2007-2013 die oben genannten Finanzierungsinstrumente der EIB beantragen. FÖP Zusätzlich zu dem Mandat 2007-2013 hat die EIB die Fazilität für die Östlichen Partnerländer (FÖP) mit einem Budget von 1,5 Mrd. Euro ins Leben gerufen. Die Fazilität hat ein Fördervolumen von 500 Mio. Euro. Besonders unterstützt werden europäische Unternehmen. Ziel der Fazilität, ist die Unterstützung der Schwerpunktländer in ihrem Modernisierungsprozess. ESF Unternehmen, die in zentralasiatische Länder investieren wollen, können zusätzlich im Rahmen der Fazilität für Nachhaltigkeit und Sicherheit der Energieversorgung (Energy Sustainability & Security of Supply Facility – ESF) Finanzierung beantragen. Mit einem Budget von 4,5 Mrd. Euro werden vor allem Projekte im Bereich EE und EnEff gefördert. 13 EPTATF Der Treuhandfonds für technische Hilfe in den östlichen Partnerländern (EPTATF) wurde speziell dafür gegründet, um eine Verbesserung des Bankensystems der Region zu gewährleisten. Investitionsrisiken sollen durch den Treuhandfonds minimiert und Kompetenzen in den vier Schwerpunktthemen (Energie, Umwelt, Verkehr und Telekommunikation) aufgebaut werden. Finanziert werden vor allem Machbarkeitsstudien, Projektprüfungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen zur Unterstützung der Darlehensnehmer und der Finanzinstitutionen. Letzte Genehmigung durch den Geberausschuss des EPTATF: Projektvorbereitungsprogramm für die Bereiche EnEff und EE in städtischen Gebieten in den östlichen Partnerländern. EIB in der Ukraine Länderspezifisch hat die EIB in der Ukraine bis 2010 Finanzierungen mit dem Gesamtbetrag von 465,5 Mio. Euro bewilligt. Besonders unterstützt wurde vor allem die Verkehrsinfrastruktur, aber auch Energieprojekte und KMUs. Derzeit werden neben den allgemeinen Finanzierunginstrumenten der Nachbarschaftspolitik drei Projekte geprüft: zwei für die Verkehrsinfrastruktur und eins im Bereich Wasserkraft. Sieben Projekte wurden bereits unterzeichnet. Informationen zu den Projekten der EIB in der Ukraine finden Sie hier: Vorgeschlagene Projekte, Unterzeichnete Projekte Repräsentanz: Im März 2011 hat die EIB in der Ukraine ihre erste Repräsentanz eröffnet. Sie finden das Büro der EIB Ukraine unter folgender Anschrift: 16 NemyrovychaDanchenka-Straße, UA-01133 Kiew, Ukraine FÖP-Globaldarlehen: Im Mai 2011 wurde der Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) in Polen, die auch Standorte in Ukraine besitzt, im Rahmen der FÖP ein Globaldarlehen über 30 Mio. Euro gewährt. Weitere Informationen zum Globaldarlehen finden Sie hier: EIB-Internetseite, BGKInternetseite EIB-Refinanzierungslinie Die EIB hat eine Refinanzierungslinie für Investitionen, die zum Umweltschutz beitragen, ins Leben gerufen. Das Budget von 100 Mio. Euro wird über die Bank Forum an ukrainische Firmen vergeben. Die Bank Forum gehört zur CommerzbankGruppe. Weitere Informationen zur Refinanzierungslinie erhalten Sie hier: Bank Forum Internetseite Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den jeweiligen Ansprechpartnern: Telefon-Hotline: 0 800 50 22 50 Email: [email protected] 14 Weitere Informationen und Kontaktdaten Detaillierte Informationen über die Kriterien für die Darlehensvergabe der EIB finden Sie im Leitfaden für die Auftragsvergabe. Zusätzliche Informationen zum MidCap-Programm für Darlehen für mittlere Unternehmen finden Sie hier: EIB-Webseite-KMU Weitere Informationen zum FSF finden Sie hier: EIB-Webseite-FSF Informationen zur Antragstellung von Finanzmittel im Rahmen des RSFF und weitere Informationen finden Sie hier: EIB-Webseite-RSFF Weitere Informationen zu den Finanzierungeinstrumente der Europäischen Nachbarschaftspolitik: EIB-Östliche Nachbarländer der EU, Factsheet Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den jeweiligen Ansprechpartnern der EIB: Europäische Investitionsbank 98-100, Boulevard Konrad Adenauer L-2950 Luxembourg Tel.: (+352) 43 79 1 Europäischer Investitionsfonds 96, Boulevard Konrad Adenauer L-2968 Luxembourg Tel.: (+352) 42 66 88 1 4.2 Übersicht Angebote EBRD Sustainable Energy Initiative (SEI) Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), deren Anteilseigner neben der EU-Kommission und der EIB 61 Länder sind, stellt Unternehmen eine Reihe an Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung. Dazu gehören neben direkten Auslandsinvestitionen und der Mobilisierung von Kapital auch die technische Zusammenarbeit und Unterstützung von ausgewählten Projekten. Daneben koordiniert die EBRD eine Reihe von Förderprogrammen. So auch die Sustainable Energy Initiative (SEI), die sich bereits in der zweiten Phase (2009-2011) befindet. In der SEI fokussiert sich die EBRD insbesondere auf den Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz um Investitionen zu fördern, die dem Klimawandel entgegenwirken. Teilbereiche sind: SEI 1 Energieeffizienz in der energieintensiven Industrie SEI 2 Sustainable Energy Financing Facilities (SEFF) SEI 3 Energieeffizienz im Stromsektor besonders im Bezug auf die Verteilungsinfrastruktur SEI 4 Förderung von erneuerbaren Energien SEI 5 Energieeffiziente Infrastruktur in Kommunen SEI 6 Carbon Markt (Schaffung von regulatorischen Rahmenbedingungen) Unterstützt werden die Projekte je nach Projektart allgemein durch folgende Finanzierungsinstrumente: 15 - Direkte Investitionen der EBRD Ko-Finanzierung mit anderen Finanzierunginstrumenten Projektimplementierungsunterstützung Unterstützung durch die Schaffung von regulatorischen, technischen und organisatorischen Grundvoraussetzungen. Besonders hervorzuheben ist der Teilbereich SEI 2 Sustainable Energy Finance Facility (SEFF). Die SEFF finanziert in der Ukraine das Ukraine Energy Efficiency Programme (UKEEP), das im Folgenden vorgestellt wird. 4.2.1 UKEEP EBRD’s Ukraine Energy Efficiency Programme – UKEEP Mit dem Ukraine Energy Efficiency Programme (UKEEP) fördert die ERBD Investitionen von ukrainischen KMUs die zur Einsparung von Energie führen. Zu diesem Zweck vergibt die EBRD Kreditlinien an ukrainsche Partnerbanken, die wiederrum an Auflagen gebundene Kredite an ukrainsche Unternehmen vergeben (on-lending). Zusätzlich stellt die ERBD den kreditnehmenden ukrainischen Firmen kostenlose technische Unterstützung bei der Ausarbeitung der zu finanzierenden EE- oder EnEff-Maßnahme oder zur Verfügung. Kreditlinien Finanziert Zielgruppe und zulässige Projekte Ukrainische Partner Banken: • Ukreximbank • Bank Forum • OTP Bank Kredite Ukrainische KMUs die Energieeffizienzmaßnahmen vornehmen möchten Kostenfreie technische Unterstützung der KMUs bei der Planung der Energieeffizienzmaßnahme Die Zielgruppe von UKEEP sind ukrainische KMUs aus allen Wirtschaftsbereichen, die Investitionen in energiesparende Maßnahmen oder erneuerbare Energien vornehmen möchten. Zulässig sind alle Arten von Projekten bzw. Investitionen, die zu einer substantiellen Energieeinsparung führen und wirtschaftlich sinnvoll sind. Kreditrahmen und – vergabe Im Rahmen des UKEEP werden Kredite mit einem Umfang von 2-5 Mio. US-Dollar vergeben. Zusätzlich führt UKEEP gegenwärtigen eine Fazilität für Kredite <2.5 Mio. US-Dollar ein. Die Partnerbanken für die Fazilität werden noch bekannt gegeben. Die Kreditkonditionen (z.B. Zinssatz, Laufzeit) werden individuell mit der Partnerbank verhandelt. Der Bewerbungsprozess hängt vom Projekttyp und der Kreditgröße ab. Generell werden aber die folgenden Schritte durchlaufen: 16 1) Prüfung ob die Maßnahme zulässig für UKEEP-Mittel ist 2) Kreditwürdigkeitsprüfung durch Partnerbank 3) Bei positiver Kreditprüfung: Ausarbeitung der Investionsmaßnahme (z.B. Energieaudit, Systemplanung) 4) Projekt- und Kreditvertrags Registrierung von Technologien und Anbietern Kreditprüfung durch Partnerbank, Aushandeln des Für Ausrüster und Techniklieferanten besteht die Möglichkeit, ihre Produkte auf der UKEEP Website zu registrieren. Die Registrierung bei UKEEP bietet einen einfachen Zugang zu den über die EBRD Mittel finanzierten Energieeffizienzmaßnahmen, da die Projekträger auf die registrierte Ausrüstung zurückgreifen, um ihre Projekte zügig umzusetzen. Die Registrierung dient zudem als Marketing- und Werbeplattform, da die Projektträger über diese Listen einen ersten Einblick in anwendbare, technische Lösungen erhalten. 4.2.2 EBRD’s Direct Financing Facility Seit 2010 stellte die ERBD 50 Mio. EUR für Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz über die USELF (Ukraine Sustainable Energy Lending Facility) bereit. Die Kreditvergabe erfolgt, im Gegensatz zu UKEEP, direkt und ohne Partnerbanken. Zielgruppe und zulässige Projekte Firmen, die sich für eine Finanzierung über USELF Mittel interessieren, müssen folgende Bedingungen erfüllen: als registriertes Privatunternehmen in der Ukraine tätig sein; eine solide Managementstruktur und Betriebsführung aufweisen; Sicherheiten und ein verlässliches Finanzmanagement vorweisen; 17 nach EBRD konformen Umweltstandards agieren. Leistungen und Konditionen Die mögliche Kreditgröße beträgt 1-15 Mio. Euro bei einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Es besteht die Möglichkeit eine tilgungsfreie Zeit (Grace Period) von bis zu 2 Jahren zu Beginn der Investition in Anspruch zu nehmen. Die Zinssätze werden individuell festgelegt und bewegen sich im für die Ukraine marktüblichen Rahmen. Technische Unterstützung Gegenüber kommerziellen Banken in der Ukraine bietet die USELF kostenfreie, technische Unterstützung bei der Projektrealisierung an. Diese technische Unterstützung umfasst: Unterstützung des Projektträger bei der Planung der Investition (z.B. Energieaudit) und bei der Vorbereitung des Finanzierungsantrages, Verifizierung der Zulässigkeit von USELF Mitteln für das Projekt, Beratung im Bereich „Best Practice“ und passender technischer Lösung, Hilfe bei der Umsetzung der Investitionen. 4.2.3 Kooperation EBRD und MEGABANK Kreditkonditionen Die ukrainische MEGABANK vergibt in Kooperation mit der EBRD Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen. Kredite werden bis zu einer Höchstgrenze von 750.000 US-Dollar pro Kreditantrag vergeben. Kreditlaufzeiten betragen bis zu fünf Jahren. Der Zinssatz beträgt 17 % im Jahr für Kredite in der nationalen Währung (UAH) und 10 % im Jahr für Kredite, die in US-Dollar ausgezahlt werden. Kreditbedingungen Folgende Kreditbedingungen müssen beachtet werden: - Weitere Informationen und Kontaktdaten Das Unternehmen darf nicht der ukrainischen Regierung, lokalen Autoritäten und staatlichen Institutionen unterstehen oder angehören. Das Unternehmen darf nicht mehr als 250 Personen beschäftigen. Der jährliche Umsatz darf nicht 10 Mio. US-Dollar überschreiten. Das Unternehmen muss finanziell stabil sein. Weitere Informationen zur SEI finden Sie hier: EBRD-SEI-Internetseite Weitere Informationen zu SEFF finden Sie hier: EBRD-SEFF-Internetseite Informationen zu länderspezifischen SEFF finden Sie hier: EBRD-SEFFInternetseite Mehr über UKEEP erfahren Sie auf Internetseite der UKEEP oder über die UKEEPHotline unter Tel. +380 44 205 32 02 Mehr Informationen über USELF finden Sie hier: USELF-Internetseite Die USELF ist über ihre Helpline unter +38 095 8998 443 oder über die EmailAdresse [email protected] zu erreichen. 18 Weitere Informationen zu den Aktivitäten der EBRD in der Ukraine finden Sie hier: EBRD-Internetseite. 4.3 Europäischer Fonds für Südosteuropa (EFSE)- Ukraine Fenster Beteiligte Institutionen Der EFSE ist einer der größten Mikrofinanzfonds der Welt. „Promoter des Fonds“ ist die KfW, während die Oppenheim Pramerica Asset Management S.à r.l. als Fondsmanger fungiert. Der als Public Private Partnership arbeitende Fonds erhält finanzielle Unterstützung von einer Reihe an staatlichen und überstaatlichen Institutionen (BMZ, EU, Österreichische Regierung, Schweizer Regierung, EBRD, IFC, FMO, KfW). Ziel Der ESFE unterstützt Partnerinstitutionen in den jeweiligen Zielländern, durch technische Unterstützung und Finanzmittel, in der Finanzierung von Projektvorhaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Privatpersonen. Kreditsumme Das Durchschnittsdarlehen, das refinanziert wird, beträgt 5.000 Euro. Somit ist dieser Fonds besonders für Unternehmen geeignet, die Projekte mit Haushalten durchführen wollen. Partnerbank Partnerbank des EFSE in der Ukraine ist die MEGABANK. Weitere Informationen und Kontaktdaten Weitere Informationen zu EFSE finden Sie hier: EFSE-Internetseite Weitere Informationen erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern: Finance in Motion GmbH Samir Djikić Eschersheimer Landstr. 6 60322 Frankfurt am Main 19 Tel.: +49 (0) 69 97 78 76 50 - 26 Fax: +49 (0) 69 97 78 76 50 - 10 Email: [email protected] 20 5 BEGLEITENDE FÖRDERUNG UND SICHERUNG DURCH DEUTSCHE INSTITUTIONEN Neben den gängigen Finanzierungsmöglichkeiten der Haus- und Landesbanken stellt Deutschland eine Reihe von Fördermechanismen zur Verfügung, die teilweise besonders an die Bedürfnisse der Exportwirtschaft angepasst sind, oder auch für diese nutzbar gemacht wurden. Im Folgenden werden diese begleitenden Förderungen und Sicherungen vorgestellt. 5.1 EULER HERMES – Exportkreditgarantien Hermesdeckungen schützen die Exportgeschäfte deutscher Unternehmen vor den Risiken eines Zahlungsausfalles – vor allem hinsichtlich Lieferungen und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Was wird abgesichert? Die Exportkreditgarantien schützen vor verbundenen, auslandsbezogenen politisch und wirtschaftlich bedingten Zahlungsausfällen. Dadurch wird der Zugang zu risikoreichen Märkten ermöglicht und die Exportfinanzierung erleichtert. Förderungsfähig sind Ausfuhrgeschäfte – Liefer- und Dienstleistungsverträge Politische Risiken • Ausfälle durch gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen • Kriegerische Ereignisse • Beschränkung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs, Devisenknappheit des Bestellerlandes •Embargo, Beschlagnahme Wirtschaftliche Risiken • Forderungsausfälle durch Konkurs des Bestellers • Zahlungseinstellung, Nichtzahlung eines Kunden sowie Strukturierte Finanzierung und Projektfinanzierungen – mit nicht marktfähigen, auslandsbezogenen Risiken. Besonderen Stellenwert haben dabei Geschäfte mit hoher mittelständischer Beteiligung. Die Geschäfte müssen jedoch risikomäßig vertretbar sein. Die Hermesdeckungen schreiben kein Mindestauftragsvolumen vor. 21 Instrumente und Deckungsformen Die Hermesdeckungen verfügen über ein breites Angebot für Exporteure und Banken. Für den Export von Technologien und Dienstleistungen aus dem Bereich der Bioenergie sind insbesondere folgende Einzeldeckungen von Interesse: Fabrikationsrisikodeckung •Schützen vor Risiken während der Fertigungsphase eines Exportgutes. • Das Fabrikationsriskio tritt ein, wenn politische oder wirtschaftliche Umstände die Fertigstellung oder den Versand verhindern. Lieferantenkreditdeckung • Absicherung eines einzelnen Geschäftes mit einer Geldforderung an einen ausländischen Schuldner. Finanzkreditdeckung • Ein Kreditinstitut gewährt einem ausländischen Besteller ein Darlehen, mit dem die Kaufpreisforderung bereits bei Lieferung bezahlt wird. •Die Hermesdeckung sichert wiederum das Risiko der Bank. Deckung von Projektfinanzierungen • Absicherung der Investitionskosten. • Eindeutige Beteiligung von deutscher Seite wird vorausgesetzt. •Auf den Einzelfall zugeschnittene Besicherungskonstruktion. Avalgarantie Laufzeiten – besondere Regelungen für EE und EnEff • Absicherung von Vertragsgarantien. • Der als Garantie fällige Betrag wird durch die Avalgarantie übernommen, dadurch keine Belastung der Firmenkreditlinie bzw. keine Liquiditätsbeschränkung. Die Laufzeiten der Deckungen können variieren. Als kurzfristige Exportgeschäfte gelten Geschäfte bis zu 24 Monaten. Exportgeschäfte mit einer Kreditlaufzeit von 2 bis 5 Jahren betrachtet Euler Hermes als mittelfristig. Für Projekte im Bereich Erneuerbaren Energie und Energieeffizienz können langfristige Kredit bis zu 18 Jahren ab Betriebsbereitschaft gedeckt werden. Auch können andere Konditionen hinsichtlich der Tilgung vereinbart werden und dadurch die Kreditkonditionen verbessert werden. Auch die tilgungsfreie Zeit kann auf bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden. Antragsverfahren und Kosten Bei Exportvorhaben sollten Unternehmen bereits im Verhandlungsstadium und auf jeden Fall vor Unterzeichnung von Verträgen Kontakt zu Euler Hermes aufnehmen. 22 Die folgende Abbildung verdeutlicht das Antragsverfahren für eine Exportkreditgarantie. Die Dauer des Verfahrens ist individuell und projektabhängig, kann aber zwischen 2 Monaten und 5-6 Monaten bei größeren Maßnahmen betragen. Exporteur / Bank •Antragsstellung bei Euler Hermes • Bereitstellung von aussagekräftigem Auskunftsmaterial Euler Hermes Kreditversicherungs AG •Klärung der Förderungswürdigkeit • Prüfung der risikomäßigen Vertretbarkeit • Erstellung eines Prüfberichtes - Grundsatzzusage Interministerieller Ausschuss • grundsätzliche Stellungnahme (evtl. mit Auflagen) Exporteur / Bank •Mittelung des Export- bzw. Finanzkreditvertrages •Vorlegen der sicherheiten Euler Hermes Kreditversicherungs AG •Endgültige Deckungszusage •Ausstellung der Gewährleistungserklärung 23 Kosten der Hermesdeckungen Für die Inanspruchnahme der Bearbeitungsgebühren und Prämien. Absicherung zahlen Unternehmen Die Bearbeitungsgebühren sind von der Höhe des Auftragswertes abhängig. Die Höhe der Prämie richtet sich nach: Länderkategorie des Empfängerlandes Beispiel Prämienrechnung: Auftragswert:1.000.000€ Kategorie 0 gleich geringstes Risiko, damit geringste Prämie Gedeckter Forderungsbetrag: 850.000€ Kategorie 7 gleich höchstes Risiko Risikolaufzeit: fünf Jahre Staatlicher Besteller Status des Bestellers Länderkategorie 4 Staatlich oder privat Bankgarantie vorhanden Kosten der Absicherung exkl. Gebühren (3,37% vom Forderungsbetrag): Bonität des Schuldners Auftragswert und Laufzeit 28.645 EUR Weitere Informationen erhalten Sie hier: Prämien und Entgelte und Instrumente zur Berechnung eines möglichen Entgeltes Länderkategorie Ukraine Länderkategorie Ukraine, Stand 10/2011 Kontakt und Ansprechpartner Für KMUs hält Euler Hermes ein eigenes Beratungsangebot mit Mittelstandsbeauftragten bereit. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit der Vorortbesuche, um die für das jeweilige Geschäft geeigneten Absicherungsmöglichkeiten zu besprechen. Die Ukraine wird derzeit mit der Länderkategorie 7 bewertet. Skala von 0 bis 7 - mit 7 klassifiziert als hohes Transfer- und Konvertierungsrisiko. Den Mittelstandsservice erreichen [email protected] Sie unter +49 40 8834 9000 und Eine Übersicht der regionalen Niederlassungen und Berater finde Sie hier: Regionale Niederlassungen in Deutschland Die Kontaktdaten der Länderreferenten für Rumänien finden Sie hier: Einzeldeckung: Stefan Peters, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 20 Sammeldeckung: Detlev Wriede, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 25 Volkswirtschaftliche Analysen: Alexandra Haas, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 53 24 5.2 5.2.1 KfW KfW-Programm Erneuerbare Energien Programmnummer 270 Die KfW fördert die Finanzierung von Projekten zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien. Dabei werden im Programmteil Standard auch Projekte im Ausland gefördert, wenn die Investitionen von deutschen Unternehmen getätigt werden. Wer wird gefördert? Einen Antrag stellen können grundsätzlich kreditwürdige Unternehmen mit einem Gruppenumsatz unter 500 Mio. (Umsatz des Antragsstellers und der mit den Unternehmen verbundenen Einheiten). Die Vorhaben der Antragssteller außerhalb der EU müssen den umweltbezogenen Bestimmungen und Standards der EU entsprechen. Die Kreditvergabe erfolgt zu folgenden Konditionen: Konditionen Umfang Kreditlaufzeit Bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten (ohne MwSt.) jedoch nicht mehr als 10 Mio. Euro pro Vorhaben 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr 10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren Zinssatz Sonderfall: Investitionsvorhaben, die eine technische und wirtschaftliche Lebensdauer von mehr als 10 Jahren aufweisen, können eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragen. Variabel (Orientierung an der Kapitalmarktentwicklung) Sonderfälle: Kreditlaufzeit von 10 Jahren: fester Zinssatz Kreditlaufzeit von mehr als 10 Jahren: fester Zinssatz für die ersten 10 Jahre mit einer Nachverhandlung für die letzten Jahre der Laufzeit Auszahlung Bereitstellungsprovision Abruffrist Tilgung Allgemein wird der Zinssatz anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. 100% 0,25% p. M. 12 Monate Kredite können als eine Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Gleichhohe vierteljährliche Raten In den tilgungsfreien Anlaufjahren müssen die Zinsen der ausgezahlten Kreditbeträge geleistet werden. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist möglich. 25 Eine Mitfinanzierung durch andere KfW- Programmvarianten ist nicht möglich. Eine Kombination eines Kredites aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen, die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die jeweiligen Maximalzinssätze je Preisklasse finden Sie www.kfw.de/konditionen oder unter der Faxnummer +49 69 74 31-42 14 hier: Detaillierte Informationen finden Sie hier: Merkblatt KfW-Programm Erneuerbare Energien Weitere Informationen erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern zu den Förderprogrammen Montag bis Freitag von 08:00 - 17:30 Uhr unter der Rufnummer: +49 800 5 39 90 01 KfW-Kooperationen mit der MEGABANK in der Ukraine Die MEGABANK in der Ukraine vergibt in Kooperation mit der KfW und im Rahmen der German-Ukrainian Fund (GUF) Kredite an ukrainische KMUs KMU Kredite in Kooperation mit der KfW GermanUkrainian Fund (GUF Line) Kooperation mit der KfW aus dem Jahr 2008 25.000 bis 500.000 US-Dollar Laufzeiten bis 5 Jahre Zinssatz von 17% im Jahr für Kredite in der nationalen Währung (UAH) und 10 % im Jahr für Kredite, die in Euro ausgezahlt werden. Kreditbedingungen: Unternehmen ist zu 100% privat. Das Unternehmen hat nicht mehr als 250 Mitarbeiter. Das Unternehmen ist im Bereich Produktion, Landwirtschaft, Dienstleistung und Handel tätig. Kredite werden an KMU und Privatpersonen vergeben: bis 25.000 Euro an Kleinstunternehmen (bis 20 Mitarbeiter) und Privatpersonen; bis 100.000 Euro an KMU (bis 250 Mitarbeiter); bis zu 250.000 Euro für mittelständische Unternehmen (bis zu 500 Mitarbeiter), die zu einem Joint-Venture mit deutschen Unternehmen zwischen 30 und 70% beitragen. Die Kreditlaufzeit beträgt 3-5 Jahre. Der Zinssatz liegt bei 10 % pro Jahr in Euro. Kredite sind auch in UAH möglich. Kreditbedingungen: Das Unternehmen ist im Bereich Produktion, Landwirtschaft, Dienstleistung und Handel tätig. Das Unternehmen ist finanziell stabil. Weitere Informationen zu den Finanzierungsinstrumenten erhalten Sie hier: MEGABANK-Internetseite 26 5.3 KfW IPEX Bank 5.3.1 Allgemeine Finanzierungsprodukte der KfW- IPEXBank Finanzierungsprodukte der KfWIPEXBank Die KfW-IPEX Bank als Zweigstelle der KfW stellt umfassende Exportfinanzierungsinstrumente zur Verfügung. Neben anderen Teilbereichen fördert die KfW-IPEX Bank gezielt Projekte im Bereich Erneuerbare Energien. Dazu gehören u.a.: - Liefergebundene Exportfinanzierungen mit und ohne ECA-Deckung Investitionskredite im In- und Ausland (inklusive Investitionen heimischer Stadtwerke) Strukturierte und Projektfinanzierungen Die Leistungen und Konditionen der IPEX gestalten sich im Einzelnen wie folgt: Zielgruppe Voraussetzung Konditionen Antragsstellung Weitere Informationen und Kontaktdaten Deutsche Exporteure oder ausländische Importeure deutscher Produkte und Dienstleistungen Der Anteil deutscher Technologien und Dienstleistungen ist signifikant Finanziert werden Ausfuhrgeschäfte, denen eine Bürgschaft oder eine Garantie des Bundes zugrunde liegt (nicht zwangsläufig verpflichtend) Zahlungsabwicklung erstreckt sich auf einen Zeitraum von mindestens vier Jahren ab Betriebsbereitschaft Darlehen ausgerichtet an Auftragswertgrenzen je Projekt (z.B. bis zu 25 Mio. EUR 85% des tatsächlichen Auftragswerts) Mindestwert 10 Mio. EUR Individuelle Zinssatz, Zusage- und Reservierungsprovision. Laufzeit entspricht den von HERMES gedeckten Zahlungsbedingungen Anträge für Lieferantendarlehen bei jedem deutschen Kreditinstitut Anträge für Bestellerdarlehen sind zu richten an die KfW IPEX-Bank GmbH E-Mail: [email protected] Internet www.kfw-ipex-bank.de Für weitere Informationen zu den allgemeinen Finanzierungsinstrumenten der KfWIPEX Bank wenden Sie sich bitte an: KfW IPEX-Bank GmbH Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Hausanschrift: Zeppelinallee 8 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 74 31-33 00 Fax: 069 74 31-29 44 Email: [email protected] Andreas Ufer Abteilungsleiter Energie und Umwelt [email protected] Telefon: 069 74 31-98 00 Fax: 069 74 31-33 44 27 5.3.2 Small Ticket Europe Small Ticket Europe – Exportförderung für KMUs Das Small Ticket Europe Exportförderprogramm soll die Exportfinanzierung besonders kleiner- und mittelständischer Unternehmen (KMUs) verbessern. Das Programm, eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Northstar Europe S.A. (NSE) und der KfW IPEX-Bank fördert deutsche Exporte. Die Kredite werden von der NSE in Luxemburg ausgegeben. Die Bank ist von der Luxemburger Bankenaufsicht lizenziert und hat durch ihren Mehrheitsgesellschafter Northstar Trade Finance Inc. (Kanada) bereits vielfältige Erfahrung im Bereich Exportfinanzierung. Konditionen Finanzierungsart ECA-gedeckter, liefergebundener Bestellerkredit auf kommerzieller Basis Laufzeit 2 bis 5 Jahre Finanzierungsvolumen 500.000 bis ca. 5 Mio. Euro, in Ausnahmefällen 10 Mio. Euro Auszahlung Maximal 85% des Auftragswertes Kreditwährung EUR, USD oder CAD Zinssatz Fest oder variabel je nach Vereinbarung Marge und sonstige Finanzierungskosten werden mit dem Besteller anhand der Risikoeinschätzung verhandelt. Auszahlung Direktauszahlung von NSE an den Exporteur nach erfolgter Lieferung/Leistung sowie Erfüllung der Verpflichtungen des Exporteurs aus dem Liefervertrag gegenüber dem Besteller Ein Vorteil der NSE-Finanzierung ist, dass die NSE die komplette Antragsstellung für die erforderliche ECA-Deckung des Bestellerkredits übernimmt und die ECAVersicherungsprämie mitfinanziert werden kann. Unterlagen zur Antragsstellung Folgende Unterlagen zur Antragsstellung Programmteilnahme eingereicht werden: - Weitere Informationen und Kontaktdaten müssen zur erfolgreichen Vollständige Kreditdokumentation inkl. Registrierung eventueller Sicherheiten Exporteur-Verpflichtungserklärung bzgl. der Lieferung/Leistung Testierte Jahresabschlüsse des Bestellers der vergangenen 3 Jahre Eckdaten des Geschäfts Weitere Informationen finden Sie hier: Merkblatt_Small_Ticket_Exporte Anfragen können Sie direkt an die KfW IPEX-Bank stellen ([email protected]) oder Sie können direkt die NSE kontaktieren: Northstart Europe S.A. 1, rue du Saint-Esprit, L-1475 Luxembourg Tel.: +352 26 47 66 1; Fax: +352 26 20 27 34 Email: [email protected] 28 5.4 Finanzierungsschwerpunkte Deutsche Investitions-und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) Die DEG hat sich auf die Finanzierung von nachhaltigen Projekten in Entwicklungs- und Transformationsländern spezialisiert. Hauptinvestitionssektoren sind die Agrarwirtschaft, die verarbeitende Industrie, der Finanzsektor und Infrastrukturprojekte. Im Besonderen fördert die DEG aber auch Projekte im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizient um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Das Unternehmen, das Teil der KfW Bankengruppe ist, finanziert seine Projekte fast ausschließlich aus eigenen Mitteln. Die DEG stellt deutschen Unternehmen eine Reihe an Finanzierungsprodukten und Förderprogrammen zur Verfügung. 5.4.1 Finanzierungsinstrumente Durch umfassende Beratungen und Analysen stellt die DEG für deutsche Unternehmen, die in Entwicklungs- und Transformationsländer investieren wollen, detaillierte Finanzierungspakte zusammen. Diese beinhalten u.a.: - Umfassendes Projekt- und Risikomanagementsysteme Beteiligungen: Minderheitsbeteiligung u.U. mit Stimmrechten/Boardsitz Mezzanin-Finanzierung: Projektindividuelle Ausgestaltung, risikoadäquate Rendite, Wandlungsmöglichkeiten Darlehen: Laufzeiten von 4-10 Jahren inkl. Freijahre, auch in der Lokalwährung erhaltbar, Darlehensgrenze ist 25 Mio. Euro Garantien: Mobilisierung von Lokalwährungsdarlehen, Reduzierung Wechselkursrisiko Begleitend zu den Finanzierungsinstrumenten verfügt die DEG über ein breitgefächertes Projekt- und Risikomanagementsystem. Zum einen wird hierdurch das Unternehmen während des Projekts unterstützend begleitet, z.B. durch umfassende Analysen des Ziellandes und der Zielbranche. Zum anderen analysiert die DEG vor Projektbeginn, die mit der Investition verbundenen Risiken. Dazu wird einerseits der Zielmarkt an sich untersucht, aber auch das Unternehmen an sich. 5.4.2 Partner von develoPPP.de Finanzierungsprodukte develoPPP.de Die DEG fungiert als Partner des Public-Private-Partnership (PPP)-Programm, develoPPP.de des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit. Im Rahmen dieses Programms sollen privatwirtschaftliche Aktivitäten mit entwicklungspolitischen Interessen vereint werden. Über 600 Projekte hat die DEG bereits mitfinanziert. Die DEG veranstaltet zusammen mit beiden weiteren Durchführungsorganisationen GIZ und sequa zu mehreren Zeitpunkten im Jahr Ideenwettbewerbe. Diese Ideenwettbewerbe sind wie Ausschreibungen aufgebaut, nur das kein Projekt an sich ausgeschrieben wird, sondern Projekte in einem Themenfeld. Aktuelle Themenfelder mit Hauptverantwortung auf Seiten der DEG sind Ressourcen- 29 und Klimaschutz sowie Energie. Darüber hinaus können in der Themarubrik Idee auch weitere innovative Projektideen eingereicht werden. Der Ablauf des Ideenwettbewerbs wird in der nachfolgenden Graphik dargestellt. Projektebereiche im Thema Ressourcen- und Klimaschutz: Nachhaltige Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen Ökologische Landwirtschaft Einsparung und/oder Ersatz von Ressourcen Klimafreundliche und emissionsmindernde Umwelttechnik Umweltmanagementsysteme Einführung und/oder Verbesserung von Normen und Standards CDM-relevante Projekte Projektebereiche im Thema Energie: Nachhaltige Energieversorgung Photovoltaik/Solarthermie Geothermie Wind- und Wasserkraft Biomasse, Biogas, Klärgas Energieeffizienz Einführung und/oder Verbesserung von Normen und Standards Grundbedingungen für die Teilnahme am develoPPP.de – Programm sind: 30 - - Nachweis von langfristigen unternehmerischen Engagement ( mind. 10 Mitarbeiter, drei Jahre Marktteilnahme, Jahresumsatz von mind. 1. Euro, langfristiges unternehmerisches Engagement im Zielland) Die Entwicklungspartnerschaft muss nach drei Jahren abgeschlossen sein. Das Unternehmen übernimmt nach Ablauf der Frist die volle Kontrolle über das Projekt. Wie viel wird finanziert? Pro Projekt werden maximal 200.000 Euro finanziert. 50 % der Projektkosten werden von dem Unternehmen getragen. Das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für die Projektrealisierung in finanzieller, inhaltlicher und personeller Hinsicht. Die DEG übernimmt eine unterstützende Rolle. Voraussetzungen Voraussetzungen für PPP-Projekte: - - Projektländer PPP-Projekte liefern einen Beitrag zur positiven Entwicklung (strukturbildend und breitenwirksam) und sind betriebswirtschaftlich als auch entwicklungspolitisch sinnvoll. Sie dürfen nicht gesetzlich vorgeschrieben werden. PPP-Projekte Können ohne öffentlichen Beitrag nicht realisiert werden und müssen noch in der Entwicklungsphase sein. Projekte können nur in den Partnerländern der aktuellen Länderliste des BMZ durchgeführt werden. In Ausnahmefällen sind jedoch auch Projekte in anderen Entwicklungs- und Schwellenländern möglich. Die Ukraine ist Teil der Länderliste des BMZ. Projekte in der Ukraine sind demnach förderfähig. Bewerbungsphase 2011 Die Bewerbungsfrist für die Ideenwettbewerbe findet vom 15. November bis zum 31. Dezember 2011 statt. 5.4.3 Programminhalt Mitfinanzierung von Machbarkeitsstudien Durch die Mittel des BMZ finanziert die DEG Machbarkeitsstudien von deutschen und europäischen Unternehmen. Die DEG finanziert bis zu 50 % der Kosten (Obergrenze 200.000 Euro) der Machbarkeitsstudien, die von mittelständischen Unternehmen mit bis zu 500 Mio. Jahresumsatz eigenverantwortlich durchgeführt werden. Gefördert werden jedoch nur Studien, denen eine klare Investitionsabsicht zu Grunde liegt. 31 5.4.4 Biogas Fazilität Investitionen im Bereich Biogas sind für die DEG von besonderem Interesse. – vor allem mittlere bis große Projekte oder replizierbare Kleinanalagen. Daher hat die DEG eine Fazilität speziell für Biogas eingerichtet, die die folgenden Leistungen anbietet: Dienstleitungen für Unternehmen und Projekte die DEG Finanzierungskriterien entsprechen: Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Projektes Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung des Projektes Strukturierte Projektfinanzierung unter Verwendung der DEG Instrumente und Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel anderer Institutionen Unterstützung bei der Entwicklung als CDM Projekt und Hilfe beim Verkauf der Zertifikate (Emission Reduction Purchase Agreement – ERPA) Weiter Auskünfte erteilt: [email protected] 5.4.5 Programminhalt Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft Das Programm Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft, das durch die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUs gefördert wird, fördert Projekte, die: - Einen Beitrag zur Strukturbildung im Bereich der klimafreundlicher Energien liefern; Und die oben aufgeführten Kriterien für PPP-Projekte erfüllen. Nutzung Was wird finanziert? Pro Projekt stellt die DEG 200.000 Euro zu Verfügung, während das Unternehmen einen Anteil von 50% selbstfinanzieren muss. Die Realisierung wird in finanzieller, inhaltlicher und personeller Hinsicht von dem Unternehmen verantwortet. Weitere Informationen und Kontaktdaten Weitere Informationen zu den Finanzierungsprodukten der DEG finden Sie hier: DEG-Internetseite Weitere Informationen zum develoPPP.de-Programm finden Sie hier: DEGInternetseite, Programm-Webseite develoPPP.de Weitere Informationen zu der Mitfinanzierung von Machbarkeitsstudien finden Sie hier: DEG-Internetseite, Grundsätze Das Antragsformular für die Mitfinanzierung von Machbarkeitsstudien finden Sie hier. 32 Weitere Informationen zum Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft finden Sie hier: DEG-Internetseite, BMU-Internationale Klimaschutzinitiative Das Antragsformular für das Programm Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft finden Sie hier. Weitere Informationen erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern: DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH Abteilung Deutsche Unternehmen Kämmergasse 22 50676 Köln Postfach 10 09 61 50449 Köln Tel.: 0221 4986-1803 Fax: 0221 4986-1207 Email: [email protected] 33 5.5 KfW Entwicklungsbank Die KfW Entwicklungsbank als Teil der KfW Bankengruppe, gehört zu dem größten deutschen Entwicklungsbanken. Sie erhält ihre Mittel größtenteils aus dem Bundeshaushalt mit den Ministerien als Auftragsgeber für die Mehrheit der Finanzierungsinstrumente, versucht jedoch auch selbst eigene Mittel am Kapitalmarkt aufzunehmen und sie in Entwicklungs- und Klimafinanzierung zu investieren. Finanzmittel der Finanzierungsinstrumente Je nach Art des Programms werden die Projekte direkt aus Bundesmitteln (bei Zuschüssen und Darlehen zu IDA und Standard-Konditionen) oder durch Bundesmittel in Kombination mit KfW-Mitteln (Entwicklungskredite), aber auch durch reine KfW-Mittel (Förderkredite) finanziert. Branchefokus: Umwelt und Klima Projekte im Bereich Umwelt und Klima sind seit langem fester Bestandteil der Portfolios der KfW Entwicklungsbank. Die Finanzierungsinstrumente werden besonders für die Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in Entwicklungs- und Schwellenländern benötigt. Den Finanzinstituten in den Partnerländern werden somit die Vergabe von langfristigen Kreditlinien ermöglicht. Durch die Maßnahme sollen die Partnerfinanzinstitutionen ihr eigenes Portfolio für die Finanzierung von EE und EnEff vorbereiten. Finanziert werden diese Maßnahmen in der Regel durch Fonds, die Investitionen in diesen Bereichen über die Finanzinstitutionen fördern. Ein Projektbeispiel finden Sie hier: KfW Entwicklungsbank-Finanzierung Windpark in Ägypten 5.5.1 Programminhalt IKLU – Initiative des BMZ Die ursprünglich für die Sonderfazilität für erneuerbare Energien und Energieeffizienz der KfW Entwicklungsbank und des BMZs vorgesehen 500 Mio. Euro wurden so schnell vergeben, dass die Fazilität nun unter dem Dach der IKLU (Initiative für Klima und Umweltschutz) weitergeführt wird. Gefördert werden 34 sowohl Projekte im Bereich Erneuerbare Energien als auch im Bereich Energieeffizienz in Entwicklungs- und Schwellenländern. Wie wird finanziert? Im Rahmen der IKLU werden zinsverbilligte Darlehen aus Mitteln der KfW und Zuschüssen des Bundeshaushalts vergeben. Die Konditionen sind Projekt-, Partnerland- und Risikoabhängig. Finanziert werden bis zu 75 % der Projektkosten, jedoch nicht weniger als 10 Mio. Euro. Die Darlehen sind als Official Development Assistance (ODA) anrechenbar. Wer kann Anträge stellen? Anträge stellen können in der Regel staatlich oder halbstaatliche Institutionen, in Einzelfällen auch Banken und private Unternehmen in den Partnerländern. Der BMZ obliegt die finale Entscheidung in Abstimmung mit der KfW-Entwicklungsbank. Weitere Informationen und Kontaktdante Weitere Informationen den Fördermöglichkeiten Entwicklungsbank-Internetseite finden Sie hier: Weitere Informationen zu den Finanzierungsprogrammen der Entwicklungsbank erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern: KfW- KfW- Email: [email protected] Tel.: 069 74 31-42 60 Weitere Informationen zur IKLU finden Sie hier: Flyer Weitere Informationen erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern: Ansprechpartner IKLU-Koordinationsstelle KfW Entwicklungsbank Kompetenz Center Energie Email: [email protected] Fax: 069 7431-3609 5.6 Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) Die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) hat besonders auf die Unterstützung deutscher Unternehmen in ihren Exportgeschäften spezialisiert. Die GmbH besteht seit 1952. 19 Banken in Deutschland fungieren als Gesellschafter der AKA. Die Gesellschaft bietet deutschen Unternehmen Angebote wie Finanzierung und Risikoübernahmen für kurz-, mittel- und langfristige Exportgeschäfte, in dem Folgenden vorgestellt werden. 5.6.1 Grundsatz ECA-gedeckter Bestellerkredit Ein Liefervertrag vom deutschen Exporteur wird mit dem ausländischen Importeur mit dem Hinweis abgeschlossen, dass maximal 85% durch einen abzuschließenden 35 Hermes-gedeckten Bestellerkredit finanziert werden. Der Exporteur schließt dann den Vertrag mit einer Gesellschafterbank der AKA ab. Grundsätzlich verfügt die AKA über Kooperation mit 15 ausländischen Banken über die Grund- und Rahmenverträge abgeschlossen werden können. Der Kredit kann jedoch auch direkt an den Importeur vergeben werden. Auftrittsvarianten der AKA Die AKA beteiligt sich an Kreditverträgen in zahlreichen Varianten auf: AKA als Kreditgeber und Agent im offenen Konsortium Gesellschafterbank übernimmt Anteil am Risiko und Refinanzierung AKA im Außenverhältnis als 100%iger Kreditgeber Innenkonsortium – Gesellschafterbank übernimmt Anteil am Risiko und der Refinanzierung AKA als 100%iger Kreditgeber Kreditvertrag der AKA mit Nennung der Gesellschafterbank, die jedoch nicht am Risiko und an der Refinanzierung beteiligt ist AKA als Konsorte mit Beteiligung in Form eines offenen Konsortiums an einem Kreditvertrag der Gesellschafterbank Gesellschafterbank fungiert als Agent während die AKA mit am Risiko und der Refinanzierung beteiligt wird AKA als stiller Konsorte Gesellschafter Bank als Kreditgeber und Agent während sich die AKA am Risiko beteiligt, mit oder ohne Funding Konditionen Je nach Art der Geschäftsaktionen können Kredite zu folgenden Konditionen ausgegeben werden: Kreditnehmer Kreditbetrag Einstiegshöhe Währung Kreditversicherung Laufzeit Tilgung Bank des Importeurs oder Importeur Max. 85 % des Auftragswerts Finanzierungsnebenkosten, örtliche Kosten und Bauzeitzinsen können mitfinanziert werden. Eine Finanzierung der nicht in Deckungen genommenen An- und Zwischenzahlungen ist möglich. Bei Grund- und Rahmenverträgen mindestens 500.000 Euro Falls keine Grund- und Rahmenverträge vorliegen wird der Einstiegswert anhand der Wirtschaftlichkeit berechnet. Euro oder andere gängige Fremdwährung Kredite im Fremdwährungsgegenwert von Euro sind möglich. ECA-Deckung gilt als Voraussetzung Mittel- bis langfristige Kredite Maximale Laufzeit ist durch den staatlichen Kreditversicherer vorgegeben. Gleichhohe Halbjahresraten Tilgungsbeginn steht in Abhängigkeit zu dem vereinbarten Liefer- und/oder Leistungszeitraum. 36 5.6.2 Weitere Finanzierungs- und Förderinstrumente Produkte ohne ECA Die AKA beteiligt sich an einer Reihe von weiteren Finanzierungs- und Förderinstrumenten, meist in stiller Form, besonders im Bezug auf die Übernahme eines Risikoanteils: Anzahlungen im Zusammenhang mit ECA-gedeckten Finanzierungen Akkreditivgeschäfte (Akkreditivbestätigungen, Ankaufszusagen, Akkreditivanschlussfinanzierungen) Syndizierte Handelskredite für Banken und Genossenschaften Strukturierte Exportfinanzierungen (Projektfinanzierung, CTFFinanzierungen und Exportvorfinanzierungen) Avalgeschäfte (Anzahlungs- und Erfüllungsgarantien) Forfaitierungen (Ankauf von Forderungen mit und ohne Banksicherheit) Weitere Informationen und Kontaktdaten Weitere Informationen zu den Finanzierungsinstrumenten der AKA finden Sie hier: Internetseite AKA-Bank Eine Übersicht über abgeschlossene AKA Grund- und Rahmenverträge in der Ukraine finden Sie hier: Internetseite AKA-Bank Weitere Informationen erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern: AKA-Ausfuhrkreditgesellschaft mbH Postfach 10 01 63 D-60001 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 - 29891-00 Fax: +49 69 - 29891-200 (allgemein) +49 69 - 29891-150 (Kredit) Email: [email protected] 37 6 KYOTO- FINANZIERUNGSMECHANISMEN IM RAHMEN DES INTERNATIONALEN KLIMASCHUTZES (KYOTO PROTOKOLL) Für deutsche Unternehmen besteht die Möglichkeit, von den flexiblen Mechanismen wie CDM und JI zu profitieren. Zusätzlich hat die KfW für deutsche und europäische Unternehmen Zusatzunterstützungen entwickelt. Diese werden im Folgenden vorgestellt. 6.1 Joint Implementation Die Ukraine gehört zu den „Annex-I-Countries“ im Rahmen des Kyoto-Protokolls. Somit ist die Durchführung von JI-Projekten möglich. Was ist CDM? Der Joint Implementation (JI), als flexibler Mechanismus im Rahmen der Maßnahmen des Kyoto-Protokolls, erlaubt es Unternehmen in Annex 1 Ländern ihre eigenen Treibhausgasemissionen auszugleichen, indem sie CERs aufkaufen, die durch emissionsreduzierende Projekte in anderen Annex I Ländern entstanden sind. Allgemein wird in der Projektdurchführung zwischen Track 1 und Track 2 unterschieden. Je nachdem wie viele Kriterien zur Durchführung erfüllt werden, ist ein Land dem Track 1 oder dem Track 2 zuzuordnen. Als Track 1 Land kann der JIProjektverlauf selbstständig abgewickelt werden. Folgende Kriterien müssen Track 1-Länder erfüllen: - Ratifikation des Kyoto-Protokolls Vorliegende Berechnung der Ausstattung mit zugeteilten Emissionsrechten (Assigned Amount Units, AAU) Etablierung eines nationalen Systems zur Abschätzung seiner Treibhausgasemissionen bzw. –speicherung durch Senken Etablierung eines nationalen Treibhausgasregisters Rechtzeitiges jährliches Einreichen seines Treibhausgasinventars Einreichung zusätzlicher Informationen über seine Ausstattung mit zugeteilten Emissionsrechten Projektzyklus In diesem Jahr wurde der Ukraine aufgrund von Unregelmäßigkeiten der Track 1 Status entzogen. Projekte müssen nun den internationalen Track 2 – Projektzyklus durchlaufen. Demnach müssen besondere Vorgaben zur Realisierung von JI-Projekten eingehalten werden: PDD Sobald ein Unternehmen eine Projektidee entwickelt und sie einem allgemeinen Kurzcheck unterzogen hat, erstellt das Unternehmen eine Projektdokumentation (Project Design Document, PDD). Wichtiger Bestandteil des PDDs ist das Referenzszenario, auch Referenzfall genannt. Hier analysiert der Projektdurchführer die Investition/Wirtschaftsweise, die in Abwesenheit der Klimaschutzprojekte durchgeführt worden wäre. Die Emissionsreduktion wird dann anhand der Emissionen des Referenzfalls minus der Emissionen die durch die 38 Durchführung des Projekts entstehen berechnet. Ein weiterer Bestandteil der PDD ist ein Monitoring-Plan, der die genaue Durchführung des Projekts aufzeichnet und somit die anfallenden Emissionen ermittelt. Kriterium der Zusätzlichkeit JI-Projekte müssen das Kriterium der Zusätzlichkeit („Additionality“) erfüllen. Durch dieses Kriterium wird sichergestellt, dass das Projekt ohne JI oder CDM nicht zustande gekommen wäre. Hierzu hat das EB ein Nachweiskatalog erstellt (Tool for the demonstration and assessment of additionality). Prüfung durch akkreditierte Zertifizierungsunternehmen Das PDD wird einer Prüfung durch das JI Supervisory Committee (JISC) akkreditierte Zertifizierungsunternehmen unterzogen. Im Rahmen von JI müssen die PDDs öffentlich gemacht werden, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, das Projekt zu kommentieren. Wird das Projekt genehmigt, wird es umgesetzt. Die Umsetzung muss gemäß dem vorher festgelegten Monitoring-Plan vollzogen werden. Genehmigung und Ausstellung der Emissionszertifikate Das akkreditierte Zertifizierungsunternehmen überprüft bei Abschluss des Projekts, ob die vorausgesagten Emissionsreduktion stattgefunden hat. Das Gastland stellt, wenn der JISC keine Einwände hat, dann die Emissionszertifikate (CERS) aus. Projektidee durch Projektdurchführer Erstellung des Kurzchecks Erstellung des PDD Prüfung ob das Porjekt den Anforderungen für JI-Projekte genügt (Independent Entity) Möglicherweise Überprüfung und Rückverweisung des Projekts durch das JIAufsichtsgremium Projektumsetzung und Monitoring Feststellung der erzielten Emissionsreduktion durch die Independent Entity Möglicherweise Überprüfung durch das JI-Aufsichtsgremium Ausstellung der Zertifikate durch das Gastland Sonderregelung für Kleinprojekte Kleinprojekte profitieren von einer Vereinfachung des Verfahrens. Zudem haben sie die Möglichkeit, mehrere Projekte zu einem Projekt zu bündeln und sind von der Gebühr zur Einreichung der PDD befreit. Kleinprojekte sind: EE-Anlagen mit einer Kapazität bis max. 15 MW 39 - EnEff-Projekte mit einer Energieeinsparung von bis zu 60 GWh pro Jahr Projekte, die jährliche Emissionsreduktionen von 60.000 Tonnen CO2-eq. nicht überschreiten JI Projekte in der Ukraine Die Abwicklung von JI Projekten in der Ukraine weist bereits eine gewisse Kontinuität auf. So sind derzeit 97 Projekte vom Gastland genehmigt worden. 22 Projekte wurden bereits abgeschlossen. Übersicht registrierte Projekttypen (Track 1) EE Industry (Iron&Steel) EE Distribution Biomass Landfill gas Fugitive Hydro N20 Wind Coal bed/mine Fossil Fuel Switch Biogas Diverse 23 8 12 12 9 7 6 4 3 2 2 9 Projektart ktCO2e/yr Expected kERUs kERUs issued 2 Biogas Projekte 217,7 636 246 12 Biomasse Projekte (davon 6 mit dem Sub-Type Forest) 693 605 (4 von 12 ohne Angabe) 441 (4 von 12 ohne Angabe) 12 Deponiegas Projekte 299,9 101 (2 von 12 ohne Angabe) 56,5 (2 von 12 ohne Angabe) Wie bereits oben angedeutet, sind derzeit aufgrund von Unregelmäßigkeiten im nationalen Projektablauf nur noch Projekte im internationalen Track 2 – Verfahren möglich. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. Weitere Informationen zu den Projekten finden Sie hier: UNEP Risø Centre Zusätzlich zu den JI-Projekten hat die Ukraine mit Japan 2009 ein Green Investment Scheme ausgearbeitet. In diesem Rahmen hat sich Japan verpflichtet, 30 Mio. AAUs aufzukaufen. Weitere Informationen zum Green Investment Pressemitteilung Wirtschaftsministerium Japan Scheme finden Sie hier: 40 Weitere Informationen und Kontaktdaten Allgemeine Informationen erhalten Sie hier: UNFCCC – JI Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und beim Weitere länderspezifische Informationen erhalten Sie von der zuständigen Behörde in der Ukraine: State Environmental Investment Agency of Ukraine 35, Urytskogo str. 03035 Kiev Ukraine Email: [email protected] URL: www.neia.gov.ua 6.2 KfW Klimaschutzfonds In Deutschland hat die KfW eine Reihe an Programmen entwickelt, um deutsche und europäische Unternehmen bei der Umsetzung der flexiblen Mechanismen der internationalen Klimaschutzabkommen zu unterstützen. Diese werden im folgendem vorgestellt: 6.2.1 Programminhalt EIB-KfW CO2-Programm II Das zweite Programm der KfW im Rahmen des KfW-Klimaschutzfonds in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) besteht seit Dezember 2009. Im Rahmen dieser Maßnahme kauft das Programm Emissionszertifikate aus CDM-und JI-Projekten für Lieferungen bis in das Jahr 2020. Ein besonderer Fokus liegt auf den am wenigstens entwickelten Ländern (LDC), jedoch werden auch Projekte aus dem Bereich erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Methanvermeidung gefördert. Das gesamte Kaufvolumen des Programms beträgt 100 Mio. Euro. Gekauft werden nur von den Vereinten Nationen anerkannte Zertifikate. Weitere Informationen und Kontaktdaten Weitere Informationen erhalten Sie hier: Internetseite KfW-Klimaschutzfonds Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an: KfW Bankengruppe Carbon Fund Palmengartenstr. 5-9 D-60325 Deutschland Fax: +49 69 7431-4775 Email: [email protected] 6.2.2 Initiatoren und Ziel KfW-Beteiligung am Post 2012 Carbon Credit Fund Um den Klimaschutzfonds auch nach Auslaufen des Kyoto-Protokolls im Jahr 2012 zu sichern, hat die KfW zusammen mit von fünf führenden europäischen Finanzierungsinstitutionen aufgelegt - Europäische Investitionsbank, Caisse des Dépots (Frankreich), Instituto de Crédito Oficial (Spanien), KfW Bankengruppe 41 und Nordic Investment Bank den Post 2012 Carbon Credit Fund im März 2008 ins Leben gerufen. Programminhalt Mit einem Volumen von 125 Mio. Euro werden ausschließlich Zertifikate der flexiblen Mechanismen gekauft, die nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls entstehen. So wirkt die KfW mit ihren Partnern den regulatorischen Risiken entgegen, die sich durch ein Auslaufen des Abkommens entwickeln. Die Zertifikate werden demnach weiter an europäische Unternehmen mit verbindlichen Reduktionszielen verkauft. Weitere Informationen und Kontaktdaten Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: Internetseite der KfW, Carbon Credit Fund Flyer 6.2.3 Programminhalt Financing Facility Um Unternehmen bei der Durchführung der CDM-und JI-Projekte zu unterschützen, bietet die KfW finanzielle Unterstützung für die Vorbereitung der Projekte. Finanziert werden u.a.: - Kosten durch PDD, Genehmigungs- und Zertifizierungsdokumente Kosten der Umweltverträglichkeitsstudien oder vergleichbarer Dokumente Andere Kosten im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren Die Konditionen werden von Verfahren-zu-Verfahren mit dem Projektdurchführer vereinbart. Weitere Informationen und Kontaktdaten Weitere Informationen finden Sie hier: Merkblatt Financing Facility (engl. Version) Weitere Informationen erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern: KfW Bankengruppe Carbon Fund Palmengartenstr. 5-9 D-60325 Deutschland Fax: +49 69 7431-4775 Email: [email protected] 42 7 ZUSAMMENFASSUNG Deutsche Unternehmen können für Projekte in der Ukraine Finanzierungsinstrumente und zusätzliche Unterstützungen nutzen: Kredite •EIB Mandat 2007-2013 im Rahmen der Nachbarschaftspolitik •EIB- Einzel- und Globaldarlehen (max 50%) •EIB-FSF (Umstrukturierung KMU, Hochrisiko) •EIB-RSFF (Forschungskredite) •FÖP Darlehen (über poln Bank) •FÖP Darlehen an BGK Bank •ESF Darlehen (breiter; nicht nur Energie) •EIB Refinanzierungslinie an die Bank Forum •EBRD - SEI Darlehen •EBRD-UKEEP-Darlehen (Fokus EE, 50k€ - 5 mio€) •USELF-Darlehen (unbegrenzt; Direktvergabe) •EBRD Kooperation mit MEGABANK •EFSE •KfW Programm Erneuerbare Energien Standard •KfW-Kooperation mit MEGABANK •Investionskredite und Liefergebundene Exportfinanzierung der KfW-IPEXBank •Small-Ticket Europe Programm •AKA-Bestellerkreditp Staatliche Förderung •Grüner Tarif •Staatliches Programm zur Einführung von EE und EnEff 2010-2015 •Programm "Energie der Natur" Zusätzliche Unterstützung •Euler Hermes Exportkreditgarantien •KfW Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite (für Banken) •AKA Exportgeschäftsunterstützung •EPTATF - TA (EIA, also pre-feasiblility, legal, etc.) •UKEEP - TA (Projektspezifisch v.a. Technik) folgende 43