- Exportinitiative Erneuerbare Energien

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- Exportinitiative Erneuerbare Energien
ANGEBOTSANALYSE FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN
UKRAINE
Bioenergie
09.–11. November 2011
Ein Projekt im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien
gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie
November 2011
Finanzierungsmodul Exportinitiative Erneuerbare Energie des BMWi
Impressum
Angebotsanalyse Finanzierungsmöglichkeiten
Ukraine - Bioenergie
Herausgeber:
GFA ENVEST GmbH
Eulenkrugstraße 82
D-22359 Hamburg
Telefon: +49-(0)40-60306 801
Fax: +49-(0)40-60306 899
Email: [email protected]
Verfasser:
Hannah R. Krause
Joachim Schnurr
Telefon: +49-(0)40-60306 800
Fax: +49-(0)40-60306 899
Email: [email protected]
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INHALTSVERZEICHNIS
1
EINLEITUNG
6
2
NATIONALES INVESTITIONSKLIMA
7
3
NATIONALE FÖRDERPROGRAMME IN DER UKRAINE
8
3.1
“Grüner Tarif” - Einspeisevergütung
8
3.2
Staatliches Programm zur Einführung energieeffizienter
Technologien und zur Herstellung von Energie aus
erneuerbaren Energiequellen 2010-2015
9
3.3
Programm „Energie der Natur“
10
4
INTERNATIONALE FINANZIERUNGSINSTRUMENTE
11
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
Europäische Investitionsbank (EIB)
Darlehen
Fazilität für Strukturierte Finanzierungen(FSF)
Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (Risk
Sharing Finance Facility – RSFF)
EIB im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik
11
11
12
4.1.4
4.2
13
13
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
(EBRD)
EBRD’s Ukraine Energy Efficiency Programme – UKEEP
EBRD’s Direct Financing Facility
Kooperation EBRD und MEGABANK
15
16
17
18
Europäischer Fonds für Südosteuropa (EFSE)- Ukraine
Fenster
19
BEGLEITENDE FÖRDERUNG UND SICHERUNG DURCH
DEUTSCHE INSTITUTIONEN
21
5.1
EULER HERMES – Exportkreditgarantien
21
5.2
5.2.1
KfW
KfW-Programm Erneuerbare Energien
25
25
5.3
5.3.1
5.3.2
KfW IPEX Bank
Allgemeine Finanzierungsprodukte der KfW- IPEXBank
Small Ticket Europe – Exportförderung für KMUs
27
27
28
5.4
5.4.1
5.4.2
5.4.3
5.4.4
5.4.5
Deutsche Investitions-und Entwicklungsgesellschaft mbH
(DEG)
Finanzierungsprodukte
develoPPP.de
Mitfinanzierung von Machbarkeitsstudien
Biogas Fazilität
Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft
29
29
29
31
32
32
5.5
5.5.1
KfW Entwicklungsbank
IKLU – Initiative des BMZ
34
34
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.3
5
5.6
5.6.1
5.6.2
Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA)
ECA-gedeckter Bestellerkredit
Produkte ohne ECA
35
35
37
6
KYOTO- FINANZIERUNGS-MECHANISMEN IM RAHMEN
DES INTERNATIONALEN KLIMASCHUTZES (KYOTO
PROTOKOLL)
38
6.1
Joint Implementation
38
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
KfW Klimaschutzfonds
EIB-KfW CO2-Programm II
KfW-Beteiligung am Post 2012 Carbon Credit Fund
Financing Facility
41
41
41
42
7
ZUSAMMENFASSUNG
43
Abkürzungen
AHK
AKA
CDM
DEG
EBRD
EE
EFSE
EIB
EnEff
EPTATF
ESF
EU
FMO
FÖP
FSF
GEF
GWh
IBRD
IFC
IKLU
JI
JISC
KfW
kWh
KMU
KWK
MW
MwSt
NAER
NERC
NSE
PDD
PPP
RSFF
SEFF
SEI
UKEEP
USELF
Auslandshandelskammer
Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH
Clean Development Mechanism
Deutsche Entwicklungsgesellschaft
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Erneuerbare Energien
Europäischer Fonds für Südosteuropa
Europäische Investitionsbank
Energieeffizienz
Treuhandfonds für technische Hilfe in den östlichen
Partnerländern
Energy Sustainability & Security of Supply Facility
Europäische Union
Entrepreneurial Development Bank
Fazilität für die östlichen Partnerländer
Fazilität für Strukturierte Finanzierungen
Global Environment Facility
Gigawatt pro Stunde
Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
International Finance Corporation
Initiative für Klima und Umweltschutz
Joint Implementation
Joint Implementation Supervisory Committee
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Kilowatt pro Stunde
Kleine-und mittelständische Unternehmen
Kraft-Wärme-Kopplung
Megawatt
Mehrwertsteuer
Staatliche Agentur für Energieeffizienz und Energieeinsparung
National Commission for Regulation of the Electric Power
Sector Ukraine
Northstar Europe S.A.
Project Design Document
Public Private Partnership
Risk Sharing Finance Facility
Sustainable Energy Finance Facility
Sustainable Energy Initiative
Ukraine Energy Efficiency Programme
Ukraine Sustainable Energy Lending Facility
1
EINLEITUNG
Die Energielandschaft der Ukraine basiert derzeit noch sehr stark auf
konventionellen Energiequellen, die hauptsächlich importiert werden müssen.
Zudem mangelt es dem Land an einer effizienten Energieversorgung sowohl in
der Industrie als auch in Haushalten und öffentlichen Einrichtungen. Aus diesem
Grund muss das Land seine Energieversorgung drastisch reformieren, um
Energiesicherheit gewährleisten zu können und im wirtschaftlichen Wachstum
wettbewerbsfähig zu bleiben.
Der ukrainischen Regierung wird immer mehr bewusst, dass sie die Einführung
von Energieeffizienz-Maßnahmen und Strom- und Wärmeerzeugung durch
erneuerbare Energien fördern muss. Ein erstes Zeichen wurde 2009 mit der
Einführung von Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien sowie
durch die Einführung von erheblichen Steuerbegünstigungen gesetzt. Weitere
Programme laufen derzeit an.
Jedoch hat das Land derzeit stark mit den Auswirkungen der weltweiten
Wirtschafts- und Finanzkrise zu kämpfen. Das Bankensystem erholt sich nur
langsam von der Rezession und die Wirtschaft wächst nur in kleinen Schritten.
Aus diesem Grund ist die nationale Förderlandschaft im Energie-Bereich
weiterhin besonders von internationalen Fördermitteln bestimmt. Allerdings
werden immer mehr Kooperationen mit nationalen Banken geschlossen, um
diesen Sektor wieder für die Kreditvergabe an Energieprojekte heranzuführen.
Diese Vielfalt an Förderprogrammen wird im Folgenden vorgestellt. Dabei werden
nach einer allgemeinen Einführung zum ukrainischen Investitionsklima vorerst die
nationalen Fördermechanismen erläutert. In einem zweiten Schritt konzentriert
sich die Analyse auf die internationalen Fördermöglichkeiten und hebt in einem
dritten Schritt die deutschen Fördermöglichkeiten hervor. Darüber hinaus werden
die neuen Entwicklungen im Bezug auf die Kyoto-Protokoll-Mechanismen
vorgestellt.
2
NATIONALES INVESTITIONSKLIMA
Die Ukraine ist immer noch sehr von den Auswirkungen der weltweiten
Finanzkrise betroffen. Der Wirtschafts- und Finanzsektor erholt sich nur langsam.
Mit der Krise brach besonders das Eigenkapital der ukrainischen Banken zusammen,
da weder große Eigenkapitalreserven vorhanden waren noch der Geldfluss durch
langfristige Aktivitäten gesichert war. Somit gab es erhebliche Engpässe bei der
Bereitstellung von Krediten an die Wirtschaft. Diese Lücke wurde in den letzten
Jahren jedoch vor allem durch Globaldarlehen und Refinanzierungsprogramme in
Kooperation mit ausländischen Banken geschlossen.
Die Prime Lending Rate lag Ende 2010 bei 15.869%. Neuere Angaben liegen derzeit
nicht vor.
7
3
Fördermaßnahmen
NATIONALE FÖRDERPROGRAMME IN
DER UKRAINE
Neben dem allgemeinen Stromabnahme-Gesetz für Strom aus erneuerbaren
Energien durch den Stromgroßhandel erhalten Unternehmen, die EE-Projekte
durchführen,
Steuererleichterungen
wie
die
Befreiung
von
der
Einfuhrumsatzsteuer, Einfuhrzöllen und von der Gewinnsteuer. Allgemein gibt es
wenig konkrete staatliche Förderprogramme im Bereich der Erneuerbaren
Energien. Deutsche Unternehmen profitieren somit hauptsächlich von
Fördermitteln internationaler Organisationen. Einige staatliche Initiativen werden
jedoch im Folgenden vorgestellt. Besonders hervorgehoben werden sollten die
„Grünen Tarife“.
3.1
“Grüner Tarif” - Einspeisevergütung
Förderart
Seit 2009 gibt es in der Ukraine eine Einspeisevergütung für Strom aus
erneuerbaren Energien. EE-Strom erhält demnach eine Vergütungen mit einem
Basistarif pro kWh, der je nach Technologieart mit einem bestimmten
Koeffizienten multipliziert wird.
Förderbedingungen
Welche Unternehmen den „Grünen Tarif“ erhalten, richtet sich nach drei
zeitlichen Phasen:
1. 2009 bis 2012: Alle Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien
produzieren, können einspeisen und die „Grünen Tarife“ beantragen.
2. 2012 bis 2014: „Grüne Tarife“ können nur noch Unternehmen beantragen,
deren Kosten für den Aufbau der EE-Kapazitäten mindestens 30 % des
Unternehmensumsatzes betragen.
3. Ab 2014: „Grüne Tarife“ können nur noch Unternehmen beantragen, deren
Kosten für den Aufbau der EE-Kapazitäten mindestens 50 % des
Unternehmensumsatzes betragen.
Degression
Zudem ist eine Degression der Tarife in dem Gesetz enthalten. So sollen die
Koeffizienten zur Berechnung des Fördersatzes pro Technologie jeweils ab
2014 um 10 %, ab 2019 um 20% und ab 2024 um 30% gekürzt werden. Das Ende
der Förderung durch den Tarif ist derzeit für 2030 geplant.
Förderung während
der Ausbauphase
Investoren erhalten bereits während der Ausbauphase der Kraftwerke einen
Mindesttarif, der von der NERC festgelegt wird.
Aktuelle Vergütung
Die aktuelle Vergütung für Strom aus Biomasse liegt bei 1,3492 UAH/kWh
(11,57 € cent/kWh).
Förderfähige
Projekte
Gefördert werden neben anderen erneuerbaren Energiequellen Projekte im
Bereich die Biomasse und in bestimmten sekundäre Energiequellen wie Gichtgas,
Kokereigas, Konvertergas und Methan aus Kohlelagerstätten. Jedoch schließt die
im Gesetz genannte Definition Biogas von der Förderung aus. Eine
Gesetzesänderung, die die Definition erweitern soll, wurde allerdings in der ersten
Lesung bereits angenommen. Eine zweite Lesung wird vorbereitet.
Antragstellung
Anträge zur Förderung durch den Grünen Tarif müssen beim NREC eingereicht
werden und innerhalb von 30 Tagen geprüft werden. Nach der Antragsprüfung
muss innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung getroffen werden.
8
Um den Markt attraktiver für ausländische Investitionen zu gestalten, ist der
„Grüne Tarif“ gegen Kursschwankungen abgesichert. Ausgezahlt wird die
Förderung in der ukrainischen Währung, jedoch wird bei einem Anstieg des
Wechselkurses zum Euro der „Grüne Tarif“ neu berechnet.
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
Weitere Informationen zu den „Grünen Tarifen“ finden Sie hier: NERCInternetseite
Weitere Informationen erhalten Sie auch den jeweiligen Ansprechpartnern:
National Commission for Regulation of the Electric Power Sector of Ukraine
19, Smolenska St., 252057, Kyiv-057, Ukraine
Tel.: +380 241-90-01
Fax: +380 241-90-47
Email: [email protected]
3.2
Staatliches
Förderprogramm
Staatliches Programm zur
Einführung energieeffizienter
Technologien und zur Herstellung
von Energie aus erneuerbaren
Energiequellen 2010-2015
Die ukrainische Regierung hat 2010 ein Programm zur Förderung der
Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien beschlossen. Die Koordinierung
des Programms übernimmt die Staatliche Agentur für Energieeffizienz und
Energieeinsparung (NAER). Das Programm soll zwar aus dem Staatsbudget
finanziert werden, jedoch sollen neben den geplanten 14 Mrd. UAH (ca. 1,2 Mrd.
Euro) besonders auch ausländische Finanzmittel akquiriert werden. Genannt wird
hier ein Zielwert von 1:10, d.h. eine inländische UAH soll umgerechnet 10 UAH aus
dem Ausland hebeln. Laut AHK ist für 2011 ein Budget von 600 Mio. UAH (ca. 53
Mio. Euro) vorgesehen.
Die Vergabe der Finanzmittel erfolgt durch Ausschreibungsverfahren, die von der
NAER koordiniert werden. Projekte sowohl aus dem Bereich Energieeffizienz als
auch aus dem Erneuerbare-Energien-Sektor werden ausgeschrieben.
Realisierungen im
Bereich Bioenergie
Im Bereich Bioenergie sind nach Angaben der AHK folgende Realisierungen
vorgesehen:
-
-
-
-
Projekte für den Bau von Anlagen, basierend auf festem Biobrennstoff
(installierte Kapazität von 791 MW) und Biogas (111 MW), für die
Produktion von Elektro- und Wärmeenergie;
Projekte für den Bau von Anlagen für die Produktion von Biodiesel
(Gesamtleitung von 80 Tausend Tonnen/Jahr) und zur Produktion von
Brennbioäthanol (600 Tausend Tonnen/Jahr);
Projekte für die Verarbeitung von Torf und der Produktion von
Torfpresskörpern und Fräsertorf (Gesamtleistung von 750 Tausend
Tonnen/Jahr);
Pilotprojekte für Elektroenergieerzeugung unter Verwendung von
Biomasseenergie (installierte Kapazität von 461,5 MW).
9
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie hier: NEAR-Internetseite
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei dem jeweiligen Ansprechpartner
unter der Telefon-Hotline: +38044 590-59-60 oder +38044 590-59-74.
3.3
Fördermaßnahmen
Programm „Energie der Natur“
Das Programm ist speziell an den Bau von Wind- und Solaranlagen gerichtet,
förderfähig sind jedoch auch kleine Wasserkraftanlagen sowie die Produktion von
alternativen Brennstoffen. Die Initiative mit einem Budget von 30 Mrd. UAH wird
von der Staatlichen Agentur für Investition und Verwaltung der nationalen
Projekte der Ukraine koordiniert und ist auf 4 Jahre angesetzt.
Laut inoffiziellen Angaben der AHK gibt es Überlegungen aus dem Programm
„Energie der Natur“ ein Einzelprogramm „Energie der Biomasse“ auszugliedern. Im
Rahmen dieses Projekts könnte dann der Bau eines Pilotholzkraftwerks in der Nähe
von Kiew gefördert werden. Eine Bestätigung für dieses Vorhaben gibt es jedoch
noch nicht.
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
Weitere Informationen zum Programm „Energie der Natur“ finden Sie hier:
Staatliche Agentur für Investition und Verwaltung - Internetseite
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den jeweiligen Ansprechpartnern:
Tel.: +38 (044) 254 40 15
Email: [email protected]
Nach Informationen der AHK gibt es noch ein weiteres Programm, das vom
Premierminister im August 2011 vorgestellt wurde. Das Programm soll ab 2012
Kesselsysteme von Erdgas auf alternative Brennstoffarten umstellen. Besonders
Kesselsysteme in Haushalten und Schulen sollen Teil der Aktion sein. Das Programm
soll von mehreren Ministerien unterstützt werden. Jedoch gibt es noch keine
offiziellen Informationen und genauere Eckdaten
Quelle: http://ua-energy.org/post/10008
10
4
INTERNATIONALE
FINANZIERUNGSINSTRUMENTE
Wie bereits angedeutet profitieren deutsche Unternehmen in der Ukraine
besonders von Förderprogrammen durch ausländische Institutionen. Diese werden
im Folgenden vorgestellt.
4.1
Europäische Investitionsbank (EIB)
Die Europäische Investitionsbank (EIB), als
Finanzierungseinrichtung
der
Europäischen
Union, unterstützt Finanzierungen in den
unterschiedlichsten Bereichen. So finanziert sie
auch EE und EnEff-Projekte, besonders wenn sie
von kleinen oder mittelständischen Betrieben durchgeführt werden. Die Projekte
müssen im vorrangigen Interesse der EU liegen. Darlehensempfänger können
sowohl Firmen aus der EU als auch aus den entsprechenden Zielländern sein.
Die Bank, deren Anteilseigner die 27 Mitgliedsstaaten sind, unterstützt sowohl
Projekte im Rahmen der EU als auch außerhalb der EU.
Ziele der EIB
Zu den vorranigen Zielen der EIB gehört auch der Klimaschutz (als Teilbereich
auch die Energieeffizienz und Erneuerbare Energien). Allein in 2010 hat die Bank
21 Mrd. Euro an Projekte im Bereich Klimaschutz vergeben. Insgesamt 20 % des
Finanzierungsvolumen werden diesem Sektor zugeschrieben. Dieser Anteil soll
in den kommenden Jahren noch steigen.
Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Finanzierungsinstrumente
der EIB gegeben.
4.1.1
Darlehen
Darlehen
Allgemein finanziert die EIB Projekte von Unternehmen im öffentlichen und
privaten Sektor, die mit den Schwerpunktbereich der EIB in Einklang gebracht
werden können. Allerdings wird nie mehr als 50% der Investitionskosten des
Projekts mitfinanziert. Zuschüsse werden nicht gewährt.
Im Rahmen der EIB gibt es zwei Hauptfinanzierungsfazilitäten:
Hauptfinanzierungsfazilitäten
1) Einzeldarlehen für Projekte mit Gesamtkosten über 25. Mio Euro
2) Globaldarlehen (Mittelvergabe über Partnerinstitute) für Projekte mit
Gesamtkosten unter 25 Mio. Euro.
EINZELDARLEHEN
Projekttyp
Finanzierungsumfang
Bedingung
Projekte deren Gesamtkosten 25 Mio. Euro
übersteigen (10 Mio. Euro in AKP-Staaten)
Projektträger im öffentlichen und privaten Sektor
einschließlich Banken
50% der Gesamtkosten
Je nach Vorhaben, jedoch ist eine angemessene
Besicherung erforderlich, die von einer Bank oder
einem Bankenkonsortiums, einem Finanzinstitut
11
oder einem großen, gut diversifizierten
Mutterunternehmen mit solidem Kreditrating
gestellt werden kann.
Grundsätzlich ist der Zinssatz verhandelbar.
Die EIB stellt keinen Anspruch auf
Bereitstellungskosten und Nicht-InanspruchnahmeGebühren.
Zinssätze
Gebühren
Währungen
Rückzahlung
Kosten für die Projektprüfung sind ggf. möglich.
Euro(EUR), Pfund Sterling(GBP), US-Dollar(USD),
Japanische Yen(JPY), Schwedische und Dänische
Kronen(SEK und DKK), Schweizer Franken(CHF),
Währungen aller EU-Bewerberländer und anderen
Partnerländern
Halbjahres- oder Jahresraten
Für die Bauphase kann ein tilgungsfreier Zeitraum
verhandelt werden.
GLOBALDARLEHEN
Projekttyp
Projekte deren Gesamtkosten 25 Mio. Euro nicht
übersteigen (10 Mio. Euro in AKP-Staaten)
Finanzierungsumfang
Kreditvergabe erfolgt über Partnerinstitute als
Globaldarlehen oder indirektes Darlehen.
50% der Gesamtkosten
Finanzierungsbedingungen
Im Einzelfall 100% eines von einem
zwischengeschalteten Institut gewährten Darlehens
(MidCap-Darlehen)
Bedingungen (Laufzeiten, Zinsen etc.) werden von
dem Partnerinstitut festgelegt.
Die Entscheidung über die Vergabe liegt allein bei
den Partnerinstituten.
4.1.2
Ziel FSF
Finanzierungsinstrumente der FSF
Fazilität für Strukturierte
Finanzierungen(FSF)
Die Fazilität für Strukturierte Finanzierungen wurde insbesondere dafür ins Leben
gerufen, um Instrumente mit einem höheren Risikoprofil für Projekte zur
Verfügung zu stellen. Zwischen 2001 und 2006 finanzierte die Fazilität mit ihrem
Gesamtbudget von 750 Mio. Euro Projekte mit einem Gesamtwert von 1,5 und
2,0 Mrd. Euro hatten.
Darunter waren vor allem Finanzierungsinstrumente wie:
erstrangige Darlehen und Garantien, die Vorfertigstellungsrisiken und
Risiken in der Anlaufzeit abdecken;
nachrangige Darlehen und Garantien, die nachrangigen Darlehen der
Anteilseigner rangmäßig vorausgehen;
Mezzanine-Finanzierungen einschließlich hochverzinslicher Darlehen für
KMU, die sich im Übergang zu einem größeren Industrieunternehmen oder
in der Umstrukturierung befinden;
projektbezogene Kreditderivate.
12
Schwerpunktthemen Zu den Schwerpunktthemen gehört neben der verstärkten Zusammenarbeit mit
Partnerländern auch Projekte im Bereich Energie. Zusätzlich kann die FSF auch
für die Finanzierung von KMUs genutzt werden.
4.1.3
Fokus
Fazilität für Finanzierungen auf
Risikoteilungsbasis (Risk Sharing
Finance Facility – RSFF)
Die Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) konzentriert sich auf
die Finanzierung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation
(FEI), da diese Projekte mit einer Reihe an zusätzlichen Herausforderungen zu
kämpfen hat. Dazu gehören vor allem die Komplexität der Produkte und
Technologien, die Unsicherheit und das Unwissen über die Märkte, die
immateriellen Vermögenswerte und die Schwierigkeiten der Finanzinstitutionen
Investitionen zu bewerten.
Um die Fremdfinanzierung von FEI-Projekten sicherzustellen hat die EIB in
Finanzierung in
Kooperation mit der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union die RSFF gegründet. Das
EU-Komission
Kreditrisiko wird zwischen der Europäischen Kommission und der EIB
aufgeteilt. Somit wurden für die Bank Voraussetzungen geschaffen, um Darlehen
und Garantien für Vorhaben bereitzustellen, die mit höheren Risiken belastet
sind. Für den Zeitraum 2007 - 2013 wurden über 10 Mrd. Euro für das Programm
bereitgestellt. Bis Ende 2010 wurden mehr als 60 Darlehen über insgesamt 6,3 Mrd.
Euro vergeben. Finanzierungen erhalten Projektträger und Einrichtungen mit
beliebiger Größe und Eigentümerstrukturen.
4.1.4
EIB im Rahmen der Europäischen
Nachbarschaftspolitik
Mandat 2007-2013
Die EIB unterstützt im aktuellen Mandat im Zeitraum 2007-2013 Länder, die im
Rahmen der Nachbarschaftspolitik der EU, in den östlichen Partnerländern
vermerkt sind (Russland, Ukraine, Republik Moldau, Armenien, Aserbaidschan und
Georgien) mit einem Betrag von 3,7 Mrd. Euro. Schwerpunktgebiete des Mandats
sind die Bereiche Verkehr, Energie, Telekommunikation und Umweltschutz.
Besonders unterstützt werden KMUs. Unternehmen können im Rahmen des
Mandats 2007-2013 die oben genannten Finanzierungsinstrumente der EIB
beantragen.
FÖP
Zusätzlich zu dem Mandat 2007-2013 hat die EIB die Fazilität für die Östlichen
Partnerländer (FÖP) mit einem Budget von 1,5 Mrd. Euro ins Leben gerufen. Die
Fazilität hat ein Fördervolumen von 500 Mio. Euro. Besonders unterstützt werden
europäische Unternehmen. Ziel der Fazilität, ist die Unterstützung der
Schwerpunktländer in ihrem Modernisierungsprozess.
ESF
Unternehmen, die in zentralasiatische Länder investieren wollen, können
zusätzlich im Rahmen der Fazilität für Nachhaltigkeit und Sicherheit der
Energieversorgung (Energy Sustainability & Security of Supply Facility – ESF)
Finanzierung beantragen. Mit einem Budget von 4,5 Mrd. Euro werden vor allem
Projekte im Bereich EE und EnEff gefördert.
13
EPTATF
Der Treuhandfonds für technische Hilfe in den östlichen Partnerländern
(EPTATF) wurde speziell dafür gegründet, um eine Verbesserung des
Bankensystems der Region zu gewährleisten. Investitionsrisiken sollen durch den
Treuhandfonds minimiert und Kompetenzen in den vier Schwerpunktthemen
(Energie, Umwelt, Verkehr und Telekommunikation) aufgebaut werden. Finanziert
werden
vor
allem
Machbarkeitsstudien,
Projektprüfungen,
Umweltverträglichkeitsprüfungen zur Unterstützung der Darlehensnehmer und
der Finanzinstitutionen.
Letzte
Genehmigung
durch
den
Geberausschuss
des
EPTATF:
Projektvorbereitungsprogramm für die Bereiche EnEff und EE in städtischen
Gebieten in den östlichen Partnerländern.
EIB in der Ukraine
Länderspezifisch hat die EIB in der Ukraine bis 2010 Finanzierungen mit dem
Gesamtbetrag von 465,5 Mio. Euro bewilligt. Besonders unterstützt wurde vor
allem die Verkehrsinfrastruktur, aber auch Energieprojekte und KMUs. Derzeit
werden
neben
den
allgemeinen
Finanzierunginstrumenten
der
Nachbarschaftspolitik drei Projekte geprüft: zwei für die Verkehrsinfrastruktur und
eins im Bereich Wasserkraft. Sieben Projekte wurden bereits unterzeichnet.
Informationen zu den Projekten der EIB in der Ukraine finden Sie hier:
Vorgeschlagene Projekte, Unterzeichnete Projekte
Repräsentanz:
Im März 2011 hat die EIB in der Ukraine ihre erste Repräsentanz eröffnet. Sie
finden das Büro der EIB Ukraine unter folgender Anschrift: 16 NemyrovychaDanchenka-Straße, UA-01133 Kiew, Ukraine
FÖP-Globaldarlehen:
Im Mai 2011 wurde der Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) in Polen, die auch
Standorte in Ukraine besitzt, im Rahmen der FÖP ein Globaldarlehen über 30
Mio. Euro gewährt.
Weitere Informationen zum Globaldarlehen finden Sie hier: EIB-Internetseite, BGKInternetseite
EIB-Refinanzierungslinie
Die EIB hat eine Refinanzierungslinie für Investitionen, die zum Umweltschutz
beitragen, ins Leben gerufen. Das Budget von 100 Mio. Euro wird über die Bank
Forum an ukrainische Firmen vergeben. Die Bank Forum gehört zur CommerzbankGruppe.
Weitere Informationen zur Refinanzierungslinie erhalten Sie hier: Bank Forum Internetseite
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den jeweiligen Ansprechpartnern:
Telefon-Hotline: 0 800 50 22 50
Email: [email protected]
14
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
Detaillierte Informationen über die Kriterien für die Darlehensvergabe der EIB
finden Sie im Leitfaden für die Auftragsvergabe.
Zusätzliche Informationen zum MidCap-Programm für Darlehen für mittlere
Unternehmen finden Sie hier: EIB-Webseite-KMU
Weitere Informationen zum FSF finden Sie hier: EIB-Webseite-FSF
Informationen zur Antragstellung von Finanzmittel im Rahmen des RSFF und
weitere Informationen finden Sie hier: EIB-Webseite-RSFF
Weitere Informationen zu den Finanzierungeinstrumente der Europäischen
Nachbarschaftspolitik: EIB-Östliche Nachbarländer der EU, Factsheet
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den jeweiligen Ansprechpartnern der
EIB:
Europäische Investitionsbank
98-100, Boulevard Konrad Adenauer
L-2950 Luxembourg
Tel.: (+352) 43 79 1
Europäischer Investitionsfonds
96, Boulevard Konrad Adenauer
L-2968 Luxembourg
Tel.: (+352) 42 66 88 1
4.2
Übersicht Angebote
EBRD
Sustainable Energy
Initiative (SEI)
Europäische Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (EBRD)
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung (EBRD), deren Anteilseigner neben
der EU-Kommission und der EIB 61 Länder sind,
stellt
Unternehmen
eine
Reihe
an
Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung. Dazu
gehören neben direkten Auslandsinvestitionen
und der Mobilisierung von Kapital auch die technische Zusammenarbeit und
Unterstützung von ausgewählten Projekten. Daneben koordiniert die EBRD eine
Reihe von Förderprogrammen. So auch die Sustainable Energy Initiative (SEI),
die sich bereits in der zweiten Phase (2009-2011) befindet.
In der SEI fokussiert sich die EBRD insbesondere auf den Bereich erneuerbare
Energien und Energieeffizienz um Investitionen zu fördern, die dem Klimawandel
entgegenwirken. Teilbereiche sind:
SEI 1 Energieeffizienz in der energieintensiven Industrie
SEI 2 Sustainable Energy Financing Facilities (SEFF)
SEI 3 Energieeffizienz im Stromsektor besonders im Bezug auf die
Verteilungsinfrastruktur
SEI 4 Förderung von erneuerbaren Energien
SEI 5 Energieeffiziente Infrastruktur in Kommunen
SEI 6 Carbon Markt (Schaffung von regulatorischen Rahmenbedingungen)
Unterstützt werden die Projekte je nach Projektart allgemein durch folgende
Finanzierungsinstrumente:
15
-
Direkte Investitionen der EBRD
Ko-Finanzierung mit anderen Finanzierunginstrumenten
Projektimplementierungsunterstützung
Unterstützung durch die Schaffung von regulatorischen, technischen und
organisatorischen Grundvoraussetzungen.
Besonders hervorzuheben ist der Teilbereich SEI 2 Sustainable Energy Finance
Facility (SEFF). Die SEFF finanziert in der Ukraine das Ukraine Energy Efficiency
Programme (UKEEP), das im Folgenden vorgestellt wird.
4.2.1
UKEEP
EBRD’s Ukraine Energy Efficiency
Programme – UKEEP
Mit dem Ukraine Energy Efficiency Programme (UKEEP) fördert die ERBD
Investitionen von ukrainischen KMUs die zur Einsparung von Energie führen.
Zu diesem Zweck vergibt die EBRD Kreditlinien an ukrainsche Partnerbanken,
die wiederrum an Auflagen gebundene Kredite an ukrainsche Unternehmen
vergeben (on-lending). Zusätzlich stellt die ERBD den kreditnehmenden
ukrainischen Firmen kostenlose technische Unterstützung bei der Ausarbeitung
der zu finanzierenden EE- oder EnEff-Maßnahme oder zur Verfügung.
Kreditlinien
Finanziert
Zielgruppe und
zulässige Projekte
Ukrainische Partner
Banken:
• Ukreximbank
• Bank Forum
• OTP Bank
Kredite
Ukrainische KMUs die
Energieeffizienzmaßnahmen
vornehmen möchten
Kostenfreie technische Unterstützung der KMUs bei
der Planung der Energieeffizienzmaßnahme
Die Zielgruppe von UKEEP sind ukrainische KMUs aus allen Wirtschaftsbereichen,
die Investitionen in energiesparende Maßnahmen oder erneuerbare Energien
vornehmen möchten.
Zulässig sind alle Arten von Projekten bzw. Investitionen, die zu einer
substantiellen Energieeinsparung führen und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Kreditrahmen und –
vergabe
Im Rahmen des UKEEP werden Kredite mit einem Umfang von 2-5 Mio. US-Dollar
vergeben. Zusätzlich führt UKEEP gegenwärtigen eine Fazilität für Kredite <2.5
Mio. US-Dollar ein. Die Partnerbanken für die Fazilität werden noch bekannt
gegeben.
Die Kreditkonditionen (z.B. Zinssatz, Laufzeit) werden individuell mit der
Partnerbank verhandelt.
Der Bewerbungsprozess hängt vom Projekttyp und der Kreditgröße ab. Generell
werden aber die folgenden Schritte durchlaufen:
16
1) Prüfung ob die Maßnahme zulässig für UKEEP-Mittel ist
2) Kreditwürdigkeitsprüfung durch Partnerbank
3) Bei positiver Kreditprüfung: Ausarbeitung der Investionsmaßnahme (z.B.
Energieaudit, Systemplanung)
4) Projekt- und
Kreditvertrags
Registrierung von
Technologien und
Anbietern
Kreditprüfung
durch
Partnerbank,
Aushandeln
des
Für Ausrüster und Techniklieferanten besteht die Möglichkeit, ihre Produkte auf
der UKEEP Website zu registrieren.
Die Registrierung bei UKEEP bietet einen einfachen Zugang zu den über die EBRD
Mittel finanzierten Energieeffizienzmaßnahmen, da die Projekträger auf die
registrierte Ausrüstung zurückgreifen, um ihre Projekte zügig umzusetzen.
Die Registrierung dient zudem als Marketing- und Werbeplattform, da die
Projektträger über diese Listen einen ersten Einblick in anwendbare, technische
Lösungen erhalten.
4.2.2
EBRD’s Direct Financing Facility
Seit 2010 stellte die ERBD 50 Mio. EUR für Investitionen in Erneuerbare Energien
und Energieeffizienz über die USELF (Ukraine Sustainable Energy Lending
Facility) bereit. Die Kreditvergabe erfolgt, im Gegensatz zu UKEEP, direkt und
ohne Partnerbanken.
Zielgruppe und
zulässige Projekte
Firmen, die sich für eine Finanzierung über USELF Mittel interessieren, müssen
folgende Bedingungen erfüllen:

als registriertes Privatunternehmen in der Ukraine tätig sein;

eine solide Managementstruktur und Betriebsführung aufweisen;

Sicherheiten und ein verlässliches Finanzmanagement vorweisen;
17

nach EBRD konformen Umweltstandards agieren.
Leistungen und
Konditionen
Die mögliche Kreditgröße beträgt 1-15 Mio. Euro bei einer Laufzeit von bis zu 6
Jahren. Es besteht die Möglichkeit eine tilgungsfreie Zeit (Grace Period) von bis
zu 2 Jahren zu Beginn der Investition in Anspruch zu nehmen. Die Zinssätze
werden individuell festgelegt und bewegen sich im für die Ukraine marktüblichen
Rahmen.
Technische
Unterstützung
Gegenüber kommerziellen Banken in der Ukraine bietet die USELF kostenfreie,
technische Unterstützung bei der Projektrealisierung an. Diese technische
Unterstützung umfasst:

Unterstützung des Projektträger bei der Planung der Investition (z.B.
Energieaudit) und bei der Vorbereitung des Finanzierungsantrages,

Verifizierung der Zulässigkeit von USELF Mitteln für das Projekt,

Beratung im Bereich „Best Practice“ und passender technischer Lösung,
Hilfe bei der Umsetzung der Investitionen.
4.2.3
Kooperation EBRD und MEGABANK
Kreditkonditionen
Die ukrainische MEGABANK vergibt in Kooperation mit
der EBRD Kredite an kleine und mittelständische
Unternehmen. Kredite werden bis zu einer
Höchstgrenze von 750.000 US-Dollar pro Kreditantrag
vergeben. Kreditlaufzeiten betragen bis zu fünf Jahren.
Der Zinssatz beträgt 17 % im Jahr für Kredite in der
nationalen Währung (UAH) und 10 % im Jahr für
Kredite, die in US-Dollar ausgezahlt werden.
Kreditbedingungen
Folgende Kreditbedingungen müssen beachtet werden:
-
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
Das Unternehmen darf nicht der ukrainischen Regierung, lokalen
Autoritäten und staatlichen Institutionen unterstehen oder angehören.
Das Unternehmen darf nicht mehr als 250 Personen beschäftigen.
Der jährliche Umsatz darf nicht 10 Mio. US-Dollar überschreiten.
Das Unternehmen muss finanziell stabil sein.
Weitere Informationen zur SEI finden Sie hier: EBRD-SEI-Internetseite
Weitere Informationen zu SEFF finden Sie hier: EBRD-SEFF-Internetseite
Informationen zu länderspezifischen SEFF finden Sie hier: EBRD-SEFFInternetseite
Mehr über UKEEP erfahren Sie auf Internetseite der UKEEP oder über die UKEEPHotline unter Tel. +380 44 205 32 02
Mehr Informationen über USELF finden Sie hier: USELF-Internetseite
Die USELF ist über ihre Helpline unter +38 095 8998 443 oder über die EmailAdresse [email protected] zu erreichen.
18
Weitere Informationen zu den Aktivitäten der EBRD in der Ukraine finden Sie hier:
EBRD-Internetseite.
4.3
Europäischer Fonds für
Südosteuropa (EFSE)- Ukraine
Fenster
Beteiligte
Institutionen
Der EFSE ist einer der größten Mikrofinanzfonds der
Welt. „Promoter des Fonds“ ist die KfW, während die
Oppenheim Pramerica Asset Management S.à r.l. als
Fondsmanger fungiert. Der als Public Private
Partnership arbeitende Fonds erhält finanzielle
Unterstützung von einer Reihe an staatlichen und
überstaatlichen
Institutionen
(BMZ,
EU,
Österreichische Regierung, Schweizer Regierung, EBRD, IFC, FMO, KfW).
Ziel
Der ESFE unterstützt Partnerinstitutionen in den jeweiligen Zielländern, durch
technische Unterstützung und Finanzmittel, in der Finanzierung von
Projektvorhaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie
Privatpersonen.
Kreditsumme
Das Durchschnittsdarlehen, das refinanziert wird, beträgt 5.000 Euro. Somit ist
dieser Fonds besonders für Unternehmen geeignet, die Projekte mit Haushalten
durchführen wollen.
Partnerbank
Partnerbank des EFSE in der Ukraine ist die MEGABANK.
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
Weitere Informationen zu EFSE finden Sie hier: EFSE-Internetseite
Weitere Informationen erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern:
Finance in Motion GmbH
Samir Djikić
Eschersheimer Landstr. 6
60322 Frankfurt am Main
19
Tel.: +49 (0) 69 97 78 76 50 - 26
Fax: +49 (0) 69 97 78 76 50 - 10
Email: [email protected]
20
5
BEGLEITENDE FÖRDERUNG UND
SICHERUNG DURCH DEUTSCHE
INSTITUTIONEN
Neben den gängigen Finanzierungsmöglichkeiten der Haus- und Landesbanken
stellt Deutschland eine Reihe von Fördermechanismen zur Verfügung, die teilweise
besonders an die Bedürfnisse der Exportwirtschaft angepasst sind, oder auch für
diese nutzbar gemacht wurden. Im Folgenden werden diese begleitenden
Förderungen und Sicherungen vorgestellt.
5.1
EULER HERMES –
Exportkreditgarantien
Hermesdeckungen schützen die Exportgeschäfte
deutscher Unternehmen vor den Risiken eines
Zahlungsausfalles – vor allem hinsichtlich Lieferungen
und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländern.
Was wird
abgesichert?
Die Exportkreditgarantien schützen vor verbundenen, auslandsbezogenen politisch
und wirtschaftlich bedingten Zahlungsausfällen. Dadurch wird der Zugang zu
risikoreichen Märkten ermöglicht und die Exportfinanzierung erleichtert.
Förderungsfähig sind Ausfuhrgeschäfte – Liefer- und Dienstleistungsverträge
Politische Risiken
• Ausfälle durch gesetzgeberische
oder behördliche Maßnahmen
• Kriegerische Ereignisse
• Beschränkung des
zwischenstaatlichen
Zahlungsverkehrs,
Devisenknappheit des
Bestellerlandes
•Embargo, Beschlagnahme
Wirtschaftliche Risiken
• Forderungsausfälle durch Konkurs
des Bestellers
• Zahlungseinstellung, Nichtzahlung
eines Kunden
sowie Strukturierte Finanzierung und Projektfinanzierungen – mit nicht
marktfähigen, auslandsbezogenen Risiken. Besonderen Stellenwert haben dabei
Geschäfte mit hoher mittelständischer Beteiligung. Die Geschäfte müssen jedoch
risikomäßig vertretbar sein.
Die Hermesdeckungen schreiben kein Mindestauftragsvolumen vor.
21
Instrumente und
Deckungsformen
Die Hermesdeckungen verfügen über ein breites Angebot für Exporteure und
Banken.
Für den Export von Technologien und Dienstleistungen aus dem Bereich der
Bioenergie sind insbesondere folgende Einzeldeckungen von Interesse:
Fabrikationsrisikodeckung
•Schützen vor Risiken während der Fertigungsphase eines
Exportgutes.
• Das Fabrikationsriskio tritt ein, wenn politische oder
wirtschaftliche Umstände die Fertigstellung oder den
Versand verhindern.
Lieferantenkreditdeckung
• Absicherung eines einzelnen Geschäftes mit einer
Geldforderung an einen ausländischen Schuldner.
Finanzkreditdeckung
• Ein Kreditinstitut gewährt einem ausländischen Besteller ein
Darlehen, mit dem die Kaufpreisforderung bereits bei
Lieferung bezahlt wird.
•Die Hermesdeckung sichert wiederum das Risiko der Bank.
Deckung von
Projektfinanzierungen
• Absicherung der Investitionskosten.
• Eindeutige Beteiligung von deutscher Seite wird
vorausgesetzt.
•Auf den Einzelfall zugeschnittene Besicherungskonstruktion.
Avalgarantie
Laufzeiten –
besondere
Regelungen für EE
und EnEff
• Absicherung von Vertragsgarantien.
• Der als Garantie fällige Betrag wird durch die Avalgarantie
übernommen, dadurch keine Belastung der
Firmenkreditlinie bzw. keine Liquiditätsbeschränkung.
Die Laufzeiten der Deckungen können variieren. Als kurzfristige Exportgeschäfte
gelten Geschäfte bis zu 24 Monaten. Exportgeschäfte mit einer Kreditlaufzeit von 2
bis 5 Jahren betrachtet Euler Hermes als mittelfristig.
Für Projekte im Bereich Erneuerbaren Energie und Energieeffizienz können
langfristige Kredit bis zu 18 Jahren ab Betriebsbereitschaft gedeckt werden.
Auch können andere Konditionen hinsichtlich der Tilgung vereinbart werden und
dadurch die Kreditkonditionen verbessert werden. Auch die tilgungsfreie Zeit kann
auf bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden.
Antragsverfahren
und Kosten
Bei Exportvorhaben sollten Unternehmen bereits im Verhandlungsstadium und auf
jeden Fall vor Unterzeichnung von Verträgen Kontakt zu Euler Hermes aufnehmen.
22
Die folgende Abbildung verdeutlicht das Antragsverfahren für eine
Exportkreditgarantie. Die Dauer des Verfahrens ist individuell und
projektabhängig, kann aber zwischen 2 Monaten und 5-6 Monaten bei größeren
Maßnahmen betragen.
Exporteur / Bank
•Antragsstellung bei Euler Hermes
• Bereitstellung von aussagekräftigem Auskunftsmaterial
Euler Hermes Kreditversicherungs AG
•Klärung der Förderungswürdigkeit
• Prüfung der risikomäßigen Vertretbarkeit
• Erstellung eines Prüfberichtes - Grundsatzzusage
Interministerieller Ausschuss
• grundsätzliche Stellungnahme (evtl. mit Auflagen)
Exporteur / Bank
•Mittelung des Export- bzw. Finanzkreditvertrages
•Vorlegen der sicherheiten
Euler Hermes Kreditversicherungs AG
•Endgültige Deckungszusage
•Ausstellung der Gewährleistungserklärung
23
Kosten der
Hermesdeckungen
Für
die
Inanspruchnahme
der
Bearbeitungsgebühren und Prämien.
Absicherung
zahlen
Unternehmen
Die Bearbeitungsgebühren sind von der Höhe des Auftragswertes abhängig. Die
Höhe der Prämie richtet sich nach:
Länderkategorie des
Empfängerlandes
Beispiel Prämienrechnung:
Auftragswert:1.000.000€
Kategorie 0 gleich geringstes
Risiko, damit geringste Prämie
Gedeckter Forderungsbetrag:
850.000€
Kategorie 7 gleich höchstes
Risiko
Risikolaufzeit: fünf Jahre
Staatlicher Besteller
Status des Bestellers
Länderkategorie 4
Staatlich oder privat
Bankgarantie vorhanden
Kosten der Absicherung exkl.
Gebühren (3,37% vom
Forderungsbetrag):
Bonität des Schuldners
Auftragswert und Laufzeit
28.645 EUR
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Prämien und Entgelte und Instrumente
zur Berechnung eines möglichen Entgeltes
Länderkategorie
Ukraine
Länderkategorie Ukraine, Stand 10/2011
Kontakt und
Ansprechpartner
Für
KMUs
hält
Euler
Hermes
ein
eigenes
Beratungsangebot
mit
Mittelstandsbeauftragten bereit. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit der
Vorortbesuche,
um
die
für
das
jeweilige
Geschäft
geeigneten
Absicherungsmöglichkeiten zu besprechen.
Die Ukraine wird derzeit mit der Länderkategorie 7 bewertet. Skala von 0 bis 7
- mit 7 klassifiziert als hohes Transfer- und Konvertierungsrisiko.
Den Mittelstandsservice erreichen
[email protected]
Sie
unter
+49
40
8834
9000
und
Eine Übersicht der regionalen Niederlassungen und Berater finde Sie hier:
Regionale Niederlassungen in Deutschland
Die Kontaktdaten der Länderreferenten für Rumänien finden Sie hier:
Einzeldeckung: Stefan Peters, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 20
Sammeldeckung: Detlev Wriede, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 25
Volkswirtschaftliche Analysen: Alexandra Haas, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95
53
24
5.2
5.2.1
KfW
KfW-Programm Erneuerbare Energien
Programmnummer
270
Die KfW fördert die Finanzierung von Projekten zur Nutzung
von erneuerbaren Energien im Rahmen des KfW-Programms
Erneuerbare Energien. Dabei werden im Programmteil
Standard auch Projekte im Ausland gefördert, wenn die
Investitionen von deutschen Unternehmen getätigt werden.
Wer wird gefördert?
Einen Antrag stellen können grundsätzlich kreditwürdige Unternehmen mit einem
Gruppenumsatz unter 500 Mio. (Umsatz des Antragsstellers und der mit den
Unternehmen verbundenen Einheiten). Die Vorhaben der Antragssteller außerhalb
der EU müssen den umweltbezogenen Bestimmungen und Standards der EU
entsprechen.
Die Kreditvergabe erfolgt zu folgenden Konditionen:
Konditionen
Umfang
Kreditlaufzeit
Bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten (ohne
MwSt.) jedoch nicht mehr als 10 Mio. Euro pro Vorhaben
5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr
10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
Zinssatz
Sonderfall:
Investitionsvorhaben,
die
eine
technische
und
wirtschaftliche Lebensdauer von mehr als 10 Jahren
aufweisen, können eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei
höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragen.
Variabel (Orientierung an der Kapitalmarktentwicklung)
Sonderfälle:
Kreditlaufzeit von 10 Jahren: fester Zinssatz
Kreditlaufzeit von mehr als 10 Jahren: fester Zinssatz für die
ersten 10 Jahre mit einer Nachverhandlung für die letzten
Jahre der Laufzeit
Auszahlung
Bereitstellungsprovision
Abruffrist
Tilgung
Allgemein wird der Zinssatz anhand der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Kreditnehmers und der Werthaltigkeit der
für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank
festgelegt.
100%
0,25% p. M.
12 Monate
Kredite können als eine Summe oder in Teilbeträgen
abgerufen werden.
Gleichhohe vierteljährliche Raten
In den tilgungsfreien Anlaufjahren müssen die Zinsen der
ausgezahlten Kreditbeträge geleistet werden.
Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige
Tilgung ist möglich.
25
Eine Mitfinanzierung durch andere KfW- Programmvarianten ist nicht möglich.
Eine Kombination eines Kredites aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien mit
anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder
Zuschüssen, die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Die
jeweiligen
Maximalzinssätze
je
Preisklasse
finden
Sie
www.kfw.de/konditionen oder unter der Faxnummer +49 69 74 31-42 14
hier:
Detaillierte Informationen finden Sie hier: Merkblatt KfW-Programm Erneuerbare
Energien
Weitere Informationen erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern zu
den Förderprogrammen Montag bis Freitag von 08:00 - 17:30 Uhr unter der
Rufnummer: +49 800 5 39 90 01
KfW-Kooperationen mit der MEGABANK in der Ukraine
Die MEGABANK in der Ukraine vergibt in Kooperation mit der KfW und im Rahmen
der German-Ukrainian Fund (GUF) Kredite an ukrainische KMUs
KMU Kredite in
Kooperation
mit der KfW
GermanUkrainian
Fund (GUF
Line)
Kooperation
mit der KfW
aus dem Jahr
2008
25.000 bis 500.000 US-Dollar
Laufzeiten bis 5 Jahre
Zinssatz von 17% im Jahr für Kredite in der nationalen
Währung (UAH) und 10 % im Jahr für Kredite, die in Euro
ausgezahlt werden.
Kreditbedingungen:
Unternehmen ist zu 100% privat.
Das Unternehmen hat nicht mehr als 250
Mitarbeiter.
Das Unternehmen ist im Bereich Produktion,
Landwirtschaft, Dienstleistung und Handel tätig.
Kredite werden an KMU und Privatpersonen vergeben:
bis 25.000 Euro an Kleinstunternehmen (bis 20
Mitarbeiter) und Privatpersonen;
bis 100.000 Euro an KMU (bis 250 Mitarbeiter);
bis zu 250.000 Euro für mittelständische
Unternehmen (bis zu 500 Mitarbeiter), die zu einem
Joint-Venture mit deutschen Unternehmen zwischen
30 und 70% beitragen.
Die Kreditlaufzeit beträgt 3-5 Jahre.
Der Zinssatz liegt bei 10 % pro Jahr in Euro.
Kredite sind auch in UAH möglich.
Kreditbedingungen:
Das Unternehmen ist im Bereich Produktion,
Landwirtschaft, Dienstleistung und Handel tätig.
Das Unternehmen ist finanziell stabil.
Weitere Informationen zu den Finanzierungsinstrumenten erhalten Sie hier:
MEGABANK-Internetseite
26
5.3
KfW IPEX Bank
5.3.1
Allgemeine Finanzierungsprodukte der
KfW- IPEXBank
Finanzierungsprodukte der KfWIPEXBank
Die KfW-IPEX Bank als Zweigstelle der KfW stellt umfassende
Exportfinanzierungsinstrumente
zur
Verfügung.
Neben
anderen Teilbereichen fördert die KfW-IPEX Bank gezielt
Projekte im Bereich Erneuerbare Energien. Dazu gehören
u.a.:
-
Liefergebundene Exportfinanzierungen mit und ohne ECA-Deckung
Investitionskredite im In- und Ausland (inklusive Investitionen heimischer
Stadtwerke)
Strukturierte und Projektfinanzierungen
Die Leistungen und Konditionen der IPEX gestalten sich im Einzelnen wie folgt:
Zielgruppe
Voraussetzung
Konditionen
Antragsstellung
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
Deutsche Exporteure oder ausländische Importeure
deutscher Produkte und Dienstleistungen
Der Anteil deutscher Technologien und Dienstleistungen
ist signifikant
Finanziert werden Ausfuhrgeschäfte, denen eine
Bürgschaft oder eine Garantie des Bundes zugrunde liegt
(nicht zwangsläufig verpflichtend)
Zahlungsabwicklung erstreckt sich auf einen Zeitraum
von mindestens vier Jahren ab Betriebsbereitschaft
Darlehen ausgerichtet an Auftragswertgrenzen je
Projekt (z.B. bis zu 25 Mio.
EUR 85% des
tatsächlichen Auftragswerts)
Mindestwert 10 Mio. EUR
Individuelle Zinssatz, Zusage- und
Reservierungsprovision.
Laufzeit entspricht den von HERMES gedeckten
Zahlungsbedingungen
Anträge für Lieferantendarlehen bei jedem deutschen
Kreditinstitut
Anträge für Bestellerdarlehen sind zu richten an die KfW
IPEX-Bank GmbH E-Mail: [email protected]
Internet www.kfw-ipex-bank.de
Für weitere Informationen zu den allgemeinen Finanzierungsinstrumenten der KfWIPEX Bank wenden Sie sich bitte an:
KfW IPEX-Bank GmbH
Postanschrift:
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hausanschrift:
Zeppelinallee 8
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069 74 31-33 00
Fax: 069 74 31-29 44
Email: [email protected]
Andreas Ufer
Abteilungsleiter Energie und
Umwelt
[email protected]
Telefon: 069 74 31-98 00
Fax: 069 74 31-33 44
27
5.3.2
Small Ticket Europe
Small Ticket Europe – Exportförderung
für KMUs
Das Small Ticket Europe Exportförderprogramm soll die Exportfinanzierung
besonders kleiner- und mittelständischer Unternehmen (KMUs) verbessern. Das
Programm, eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Northstar Europe S.A.
(NSE) und der KfW IPEX-Bank fördert deutsche Exporte.
Die Kredite werden von der NSE in Luxemburg ausgegeben. Die Bank ist von der
Luxemburger
Bankenaufsicht
lizenziert
und
hat
durch
ihren
Mehrheitsgesellschafter Northstar Trade Finance Inc. (Kanada) bereits vielfältige
Erfahrung im Bereich Exportfinanzierung.
Konditionen
Finanzierungsart
ECA-gedeckter, liefergebundener Bestellerkredit auf
kommerzieller Basis
Laufzeit
2 bis 5 Jahre
Finanzierungsvolumen
500.000 bis ca. 5 Mio. Euro, in Ausnahmefällen 10
Mio. Euro
Auszahlung
Maximal 85% des Auftragswertes
Kreditwährung
EUR, USD oder CAD
Zinssatz
Fest oder variabel je nach Vereinbarung
Marge und sonstige Finanzierungskosten werden mit
dem Besteller anhand der Risikoeinschätzung
verhandelt.
Auszahlung
Direktauszahlung von NSE an den Exporteur nach
erfolgter Lieferung/Leistung sowie Erfüllung der
Verpflichtungen des Exporteurs aus dem Liefervertrag
gegenüber dem Besteller
Ein Vorteil der NSE-Finanzierung ist, dass die NSE die komplette Antragsstellung für
die erforderliche ECA-Deckung des Bestellerkredits übernimmt und die ECAVersicherungsprämie mitfinanziert werden kann.
Unterlagen zur
Antragsstellung
Folgende Unterlagen zur Antragsstellung
Programmteilnahme eingereicht werden:
-
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
müssen
zur
erfolgreichen
Vollständige Kreditdokumentation inkl. Registrierung eventueller Sicherheiten
Exporteur-Verpflichtungserklärung bzgl. der Lieferung/Leistung
Testierte Jahresabschlüsse des Bestellers der vergangenen 3 Jahre
Eckdaten des Geschäfts
Weitere Informationen finden Sie hier: Merkblatt_Small_Ticket_Exporte
Anfragen können Sie direkt an die KfW IPEX-Bank stellen ([email protected])
oder Sie können direkt die NSE kontaktieren:
Northstart Europe S.A.
1, rue du Saint-Esprit, L-1475 Luxembourg
Tel.: +352 26 47 66 1; Fax: +352 26 20 27 34
Email: [email protected]
28
5.4
Finanzierungsschwerpunkte
Deutsche Investitions-und
Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG)
Die DEG hat sich auf die Finanzierung von
nachhaltigen Projekten in Entwicklungs- und
Transformationsländern
spezialisiert.
Hauptinvestitionssektoren
sind
die
Agrarwirtschaft, die verarbeitende Industrie, der
Finanzsektor und Infrastrukturprojekte. Im Besonderen fördert die DEG aber auch
Projekte im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizient um dem
Klimawandel entgegenzuwirken.
Das Unternehmen, das Teil der KfW Bankengruppe ist, finanziert seine Projekte
fast ausschließlich aus eigenen Mitteln. Die DEG stellt deutschen Unternehmen
eine Reihe an Finanzierungsprodukten und Förderprogrammen zur Verfügung.
5.4.1
Finanzierungsinstrumente
Durch umfassende Beratungen und Analysen stellt die DEG für deutsche
Unternehmen, die in Entwicklungs- und Transformationsländer investieren wollen,
detaillierte Finanzierungspakte zusammen. Diese beinhalten u.a.:
-
Umfassendes
Projekt- und
Risikomanagementsysteme
Beteiligungen: Minderheitsbeteiligung u.U. mit Stimmrechten/Boardsitz
Mezzanin-Finanzierung: Projektindividuelle Ausgestaltung, risikoadäquate
Rendite, Wandlungsmöglichkeiten
Darlehen: Laufzeiten von 4-10 Jahren inkl. Freijahre, auch in der
Lokalwährung erhaltbar, Darlehensgrenze ist 25 Mio. Euro
Garantien: Mobilisierung von Lokalwährungsdarlehen, Reduzierung
Wechselkursrisiko
Begleitend zu den Finanzierungsinstrumenten verfügt die DEG über ein
breitgefächertes Projekt- und Risikomanagementsystem. Zum einen wird
hierdurch das Unternehmen während des Projekts unterstützend begleitet, z.B.
durch umfassende Analysen des Ziellandes und der Zielbranche. Zum anderen
analysiert die DEG vor Projektbeginn, die mit der Investition verbundenen Risiken.
Dazu wird einerseits der Zielmarkt an sich untersucht, aber auch das Unternehmen
an sich.
5.4.2
Partner von
develoPPP.de
Finanzierungsprodukte
develoPPP.de
Die DEG fungiert als Partner des Public-Private-Partnership (PPP)-Programm,
develoPPP.de des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) mit. Im Rahmen dieses Programms sollen privatwirtschaftliche
Aktivitäten mit entwicklungspolitischen Interessen vereint werden. Über 600
Projekte hat die DEG bereits mitfinanziert.
Die DEG veranstaltet zusammen mit beiden weiteren Durchführungsorganisationen
GIZ und sequa zu mehreren Zeitpunkten im Jahr Ideenwettbewerbe. Diese
Ideenwettbewerbe sind wie Ausschreibungen aufgebaut, nur das kein Projekt an
sich ausgeschrieben wird, sondern Projekte in einem Themenfeld. Aktuelle
Themenfelder mit Hauptverantwortung auf Seiten der DEG sind Ressourcen-
29
und Klimaschutz sowie Energie. Darüber hinaus können in der Themarubrik Idee
auch weitere innovative Projektideen eingereicht werden.
Der Ablauf des Ideenwettbewerbs wird in der nachfolgenden Graphik dargestellt.
Projektebereiche im Thema Ressourcen- und Klimaschutz:
Nachhaltige Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen
Ökologische Landwirtschaft
Einsparung und/oder Ersatz von Ressourcen
Klimafreundliche und emissionsmindernde Umwelttechnik
Umweltmanagementsysteme
Einführung und/oder Verbesserung von Normen und Standards
CDM-relevante Projekte
Projektebereiche im Thema Energie:
Nachhaltige Energieversorgung
Photovoltaik/Solarthermie
Geothermie
Wind- und Wasserkraft
Biomasse, Biogas, Klärgas
Energieeffizienz
Einführung und/oder Verbesserung von Normen und Standards
Grundbedingungen für die Teilnahme am develoPPP.de – Programm sind:
30
-
-
Nachweis von langfristigen unternehmerischen Engagement ( mind. 10
Mitarbeiter, drei Jahre Marktteilnahme, Jahresumsatz von mind. 1. Euro,
langfristiges unternehmerisches Engagement im Zielland)
Die Entwicklungspartnerschaft muss nach drei Jahren abgeschlossen sein.
Das Unternehmen übernimmt nach Ablauf der Frist die volle Kontrolle über
das Projekt.
Wie viel wird
finanziert?
Pro Projekt werden maximal 200.000 Euro finanziert. 50 % der Projektkosten
werden von dem Unternehmen getragen. Das Unternehmen übernimmt die
Verantwortung für die Projektrealisierung in finanzieller, inhaltlicher und
personeller Hinsicht. Die DEG übernimmt eine unterstützende Rolle.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für PPP-Projekte:
-
-
Projektländer
PPP-Projekte liefern einen Beitrag zur positiven Entwicklung
(strukturbildend und breitenwirksam) und sind betriebswirtschaftlich als
auch entwicklungspolitisch sinnvoll.
Sie dürfen nicht gesetzlich vorgeschrieben werden.
PPP-Projekte Können ohne öffentlichen Beitrag nicht realisiert werden und
müssen noch in der Entwicklungsphase sein.
Projekte können nur in den Partnerländern der aktuellen Länderliste des BMZ
durchgeführt werden. In Ausnahmefällen sind jedoch auch Projekte in anderen
Entwicklungs- und Schwellenländern möglich.
Die Ukraine ist Teil der Länderliste des BMZ. Projekte in der Ukraine sind
demnach förderfähig.
Bewerbungsphase
2011
Die Bewerbungsfrist für die Ideenwettbewerbe findet vom 15. November bis
zum 31. Dezember 2011 statt.
5.4.3
Programminhalt
Mitfinanzierung von
Machbarkeitsstudien
Durch die Mittel des BMZ finanziert die DEG Machbarkeitsstudien von deutschen
und europäischen Unternehmen. Die DEG finanziert bis zu 50 % der Kosten
(Obergrenze 200.000 Euro) der Machbarkeitsstudien, die von mittelständischen
Unternehmen mit bis zu 500 Mio. Jahresumsatz eigenverantwortlich
durchgeführt werden. Gefördert werden jedoch nur Studien, denen eine klare
Investitionsabsicht zu Grunde liegt.
31
5.4.4
Biogas Fazilität
Investitionen im Bereich Biogas sind für die DEG von besonderem Interesse. – vor
allem mittlere bis große Projekte oder replizierbare Kleinanalagen.
Daher hat die DEG eine Fazilität speziell für Biogas eingerichtet, die die folgenden
Leistungen anbietet:
Dienstleitungen für Unternehmen und Projekte die DEG Finanzierungskriterien
entsprechen:
 Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Projektes
 Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung des Projektes
 Strukturierte Projektfinanzierung unter Verwendung der DEG Instrumente und
Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel anderer Institutionen
 Unterstützung bei der Entwicklung als CDM Projekt und Hilfe beim Verkauf der
Zertifikate (Emission Reduction Purchase Agreement – ERPA)
Weiter Auskünfte erteilt: [email protected]
5.4.5
Programminhalt
Klimapartnerschaften mit der
Wirtschaft
Das Programm Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft, das durch die
Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUs gefördert wird, fördert
Projekte, die:
-
Einen Beitrag zur Strukturbildung im Bereich der
klimafreundlicher Energien liefern;
Und die oben aufgeführten Kriterien für PPP-Projekte erfüllen.
Nutzung
Was wird finanziert?
Pro Projekt stellt die DEG 200.000 Euro zu Verfügung, während das Unternehmen
einen Anteil von 50% selbstfinanzieren muss. Die Realisierung wird in finanzieller,
inhaltlicher und personeller Hinsicht von dem Unternehmen verantwortet.
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
Weitere Informationen zu den Finanzierungsprodukten der DEG finden Sie hier:
DEG-Internetseite
Weitere Informationen zum develoPPP.de-Programm finden Sie hier: DEGInternetseite, Programm-Webseite develoPPP.de
Weitere Informationen zu der Mitfinanzierung von Machbarkeitsstudien finden
Sie hier: DEG-Internetseite, Grundsätze
Das Antragsformular für die Mitfinanzierung von Machbarkeitsstudien finden Sie
hier.
32
Weitere Informationen zum Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft finden Sie
hier: DEG-Internetseite, BMU-Internationale Klimaschutzinitiative
Das Antragsformular für das Programm Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft
finden Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern:
DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Abteilung Deutsche Unternehmen
Kämmergasse 22
50676 Köln
Postfach 10 09 61
50449 Köln
Tel.: 0221 4986-1803
Fax: 0221 4986-1207
Email: [email protected]
33
5.5
KfW Entwicklungsbank
Die KfW Entwicklungsbank als Teil der KfW
Bankengruppe, gehört zu dem größten deutschen
Entwicklungsbanken. Sie erhält ihre Mittel
größtenteils aus dem Bundeshaushalt mit den
Ministerien als Auftragsgeber für die Mehrheit der
Finanzierungsinstrumente, versucht jedoch auch
selbst eigene Mittel am Kapitalmarkt aufzunehmen und sie in Entwicklungs- und
Klimafinanzierung zu investieren.
Finanzmittel der
Finanzierungsinstrumente
Je nach Art des Programms werden die Projekte direkt aus Bundesmitteln (bei
Zuschüssen und Darlehen zu IDA und Standard-Konditionen)
oder durch
Bundesmittel in Kombination mit KfW-Mitteln (Entwicklungskredite), aber auch
durch reine KfW-Mittel (Förderkredite) finanziert.
Branchefokus:
Umwelt und Klima
Projekte im Bereich Umwelt und Klima sind seit langem fester Bestandteil der
Portfolios der KfW Entwicklungsbank. Die Finanzierungsinstrumente werden
besonders für die Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in
Entwicklungs- und Schwellenländern benötigt. Den Finanzinstituten in den
Partnerländern werden somit die Vergabe von langfristigen Kreditlinien
ermöglicht. Durch die Maßnahme sollen die Partnerfinanzinstitutionen ihr eigenes
Portfolio für die Finanzierung von EE und EnEff vorbereiten. Finanziert werden
diese Maßnahmen in der Regel durch Fonds, die Investitionen in diesen Bereichen
über die Finanzinstitutionen fördern.
Ein Projektbeispiel finden Sie hier: KfW Entwicklungsbank-Finanzierung Windpark in Ägypten
5.5.1
Programminhalt
IKLU – Initiative des BMZ
Die ursprünglich für die Sonderfazilität für erneuerbare Energien und
Energieeffizienz der KfW Entwicklungsbank und des BMZs vorgesehen 500 Mio.
Euro wurden so schnell vergeben, dass die Fazilität nun unter dem Dach der IKLU
(Initiative für Klima und Umweltschutz) weitergeführt wird. Gefördert werden
34
sowohl Projekte im Bereich Erneuerbare Energien als auch im Bereich
Energieeffizienz in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Wie wird finanziert?
Im Rahmen der IKLU werden zinsverbilligte Darlehen aus Mitteln der KfW und
Zuschüssen des Bundeshaushalts vergeben. Die Konditionen sind Projekt-,
Partnerland- und Risikoabhängig. Finanziert werden bis zu 75 % der Projektkosten,
jedoch nicht weniger als 10 Mio. Euro.
Die Darlehen sind als Official Development Assistance (ODA) anrechenbar.
Wer kann Anträge
stellen?
Anträge stellen können in der Regel staatlich oder halbstaatliche Institutionen, in
Einzelfällen auch Banken und private Unternehmen in den Partnerländern. Der
BMZ obliegt die finale Entscheidung in Abstimmung mit der KfW-Entwicklungsbank.
Weitere
Informationen und
Kontaktdante
Weitere Informationen den Fördermöglichkeiten
Entwicklungsbank-Internetseite
finden
Sie
hier:
Weitere
Informationen
zu
den
Finanzierungsprogrammen
der
Entwicklungsbank erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern:
KfW-
KfW-
Email: [email protected]
Tel.: 069 74 31-42 60
Weitere Informationen zur IKLU finden Sie hier: Flyer
Weitere Informationen erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern:
Ansprechpartner IKLU-Koordinationsstelle
KfW Entwicklungsbank
Kompetenz Center Energie
Email: [email protected]
Fax: 069 7431-3609
5.6
Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH
(AKA)
Die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) hat
besonders auf die Unterstützung deutscher
Unternehmen
in
ihren
Exportgeschäften
spezialisiert. Die GmbH besteht seit 1952. 19
Banken in Deutschland fungieren als Gesellschafter der AKA. Die Gesellschaft
bietet deutschen Unternehmen Angebote wie Finanzierung und Risikoübernahmen
für kurz-, mittel- und langfristige Exportgeschäfte, in dem Folgenden vorgestellt
werden.
5.6.1
Grundsatz
ECA-gedeckter Bestellerkredit
Ein Liefervertrag vom deutschen Exporteur wird mit dem ausländischen Importeur
mit dem Hinweis abgeschlossen, dass maximal 85% durch einen abzuschließenden
35
Hermes-gedeckten Bestellerkredit finanziert werden. Der Exporteur schließt dann
den Vertrag mit einer Gesellschafterbank der AKA ab. Grundsätzlich verfügt die
AKA über Kooperation mit 15 ausländischen Banken über die Grund- und
Rahmenverträge abgeschlossen werden können. Der Kredit kann jedoch auch
direkt an den Importeur vergeben werden.
Auftrittsvarianten
der AKA
Die AKA beteiligt sich an Kreditverträgen in zahlreichen Varianten auf:
AKA als Kreditgeber und Agent im offenen Konsortium
Gesellschafterbank übernimmt Anteil am Risiko und Refinanzierung
AKA im Außenverhältnis als 100%iger Kreditgeber
Innenkonsortium – Gesellschafterbank übernimmt Anteil am Risiko und
der Refinanzierung
AKA als 100%iger Kreditgeber
Kreditvertrag der AKA mit Nennung der Gesellschafterbank, die jedoch
nicht am Risiko und an der Refinanzierung beteiligt ist
AKA als Konsorte mit Beteiligung in Form eines offenen Konsortiums an
einem Kreditvertrag der Gesellschafterbank
Gesellschafterbank fungiert als Agent während die AKA mit am Risiko
und der Refinanzierung beteiligt wird
AKA als stiller Konsorte
Gesellschafter Bank als Kreditgeber und Agent während sich die AKA
am Risiko beteiligt, mit oder ohne Funding
Konditionen
Je nach Art der Geschäftsaktionen können Kredite zu folgenden Konditionen
ausgegeben werden:
Kreditnehmer
Kreditbetrag
Einstiegshöhe
Währung
Kreditversicherung
Laufzeit
Tilgung
Bank des Importeurs oder Importeur
Max. 85 % des Auftragswerts
Finanzierungsnebenkosten, örtliche Kosten und
Bauzeitzinsen können mitfinanziert werden.
Eine Finanzierung der nicht in Deckungen genommenen
An- und Zwischenzahlungen ist möglich.
Bei Grund- und Rahmenverträgen mindestens 500.000
Euro
Falls keine Grund- und Rahmenverträge vorliegen wird
der Einstiegswert anhand der Wirtschaftlichkeit
berechnet.
Euro oder andere gängige Fremdwährung
Kredite im Fremdwährungsgegenwert von Euro sind
möglich.
ECA-Deckung gilt als Voraussetzung
Mittel- bis langfristige Kredite
Maximale Laufzeit ist durch den staatlichen
Kreditversicherer vorgegeben.
Gleichhohe Halbjahresraten
Tilgungsbeginn steht in Abhängigkeit zu dem
vereinbarten Liefer- und/oder Leistungszeitraum.
36
5.6.2
Weitere
Finanzierungs- und
Förderinstrumente
Produkte ohne ECA
Die AKA beteiligt sich an einer Reihe von weiteren Finanzierungs- und
Förderinstrumenten, meist in stiller Form, besonders im Bezug auf die
Übernahme eines Risikoanteils:
Anzahlungen im Zusammenhang mit ECA-gedeckten Finanzierungen
Akkreditivgeschäfte (Akkreditivbestätigungen, Ankaufszusagen,
Akkreditivanschlussfinanzierungen)
Syndizierte Handelskredite für Banken und Genossenschaften
Strukturierte Exportfinanzierungen (Projektfinanzierung, CTFFinanzierungen und Exportvorfinanzierungen)
Avalgeschäfte (Anzahlungs- und Erfüllungsgarantien)
Forfaitierungen (Ankauf von Forderungen mit und ohne Banksicherheit)
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
Weitere Informationen zu den Finanzierungsinstrumenten der AKA finden Sie
hier: Internetseite AKA-Bank
Eine Übersicht über abgeschlossene AKA Grund- und Rahmenverträge in der
Ukraine finden Sie hier: Internetseite AKA-Bank
Weitere Informationen erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern:
AKA-Ausfuhrkreditgesellschaft mbH
Postfach 10 01 63
D-60001 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 - 29891-00
Fax: +49 69 - 29891-200 (allgemein)
+49 69 - 29891-150 (Kredit)
Email: [email protected]
37
6
KYOTO- FINANZIERUNGSMECHANISMEN IM RAHMEN DES
INTERNATIONALEN
KLIMASCHUTZES (KYOTO
PROTOKOLL)
Für deutsche Unternehmen besteht die Möglichkeit, von den flexiblen
Mechanismen wie CDM und JI zu profitieren. Zusätzlich hat die KfW für deutsche
und europäische Unternehmen Zusatzunterstützungen entwickelt. Diese werden im
Folgenden vorgestellt.
6.1
Joint Implementation
Die Ukraine gehört zu den „Annex-I-Countries“ im Rahmen des Kyoto-Protokolls.
Somit ist die Durchführung von JI-Projekten möglich.
Was ist CDM?
Der Joint Implementation (JI), als flexibler Mechanismus im Rahmen der
Maßnahmen des Kyoto-Protokolls, erlaubt es Unternehmen in Annex 1 Ländern ihre
eigenen Treibhausgasemissionen auszugleichen, indem sie CERs aufkaufen, die
durch emissionsreduzierende Projekte in anderen Annex I Ländern entstanden
sind.
Allgemein wird in der Projektdurchführung zwischen Track 1 und Track 2
unterschieden. Je nachdem wie viele Kriterien zur Durchführung erfüllt werden, ist
ein Land dem Track 1 oder dem Track 2 zuzuordnen. Als Track 1 Land kann der JIProjektverlauf selbstständig abgewickelt werden. Folgende Kriterien müssen
Track 1-Länder erfüllen:
-
Ratifikation des Kyoto-Protokolls
Vorliegende Berechnung der Ausstattung mit zugeteilten Emissionsrechten
(Assigned Amount Units, AAU)
Etablierung eines nationalen Systems zur Abschätzung seiner
Treibhausgasemissionen bzw. –speicherung durch Senken
Etablierung eines nationalen Treibhausgasregisters
Rechtzeitiges jährliches Einreichen seines Treibhausgasinventars
Einreichung zusätzlicher Informationen über seine Ausstattung mit
zugeteilten Emissionsrechten
Projektzyklus
In diesem Jahr wurde der Ukraine aufgrund von Unregelmäßigkeiten der Track 1
Status entzogen. Projekte müssen nun den internationalen Track 2 –
Projektzyklus durchlaufen. Demnach müssen besondere Vorgaben zur Realisierung
von JI-Projekten eingehalten werden:
PDD
Sobald ein Unternehmen eine Projektidee entwickelt und sie einem allgemeinen
Kurzcheck unterzogen hat, erstellt das Unternehmen eine Projektdokumentation
(Project Design Document, PDD). Wichtiger Bestandteil des PDDs ist das
Referenzszenario,
auch
Referenzfall
genannt.
Hier
analysiert
der
Projektdurchführer die Investition/Wirtschaftsweise, die in Abwesenheit der
Klimaschutzprojekte durchgeführt worden wäre. Die Emissionsreduktion wird dann
anhand der Emissionen des Referenzfalls minus der Emissionen die durch die
38
Durchführung des Projekts entstehen berechnet. Ein weiterer Bestandteil der PDD
ist ein Monitoring-Plan, der die genaue Durchführung des Projekts aufzeichnet und
somit die anfallenden Emissionen ermittelt.
Kriterium der
Zusätzlichkeit
JI-Projekte müssen das Kriterium der Zusätzlichkeit („Additionality“) erfüllen.
Durch dieses Kriterium wird sichergestellt, dass das Projekt ohne JI oder CDM nicht
zustande gekommen wäre. Hierzu hat das EB ein Nachweiskatalog erstellt (Tool for
the demonstration and assessment of additionality).
Prüfung durch
akkreditierte
Zertifizierungsunternehmen
Das PDD wird einer Prüfung durch das JI Supervisory Committee (JISC)
akkreditierte Zertifizierungsunternehmen unterzogen. Im Rahmen von JI müssen
die PDDs öffentlich gemacht werden, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu
geben, das Projekt zu kommentieren.
Wird das Projekt genehmigt, wird es umgesetzt. Die Umsetzung muss gemäß dem
vorher festgelegten Monitoring-Plan vollzogen werden.
Genehmigung und
Ausstellung der
Emissionszertifikate
Das akkreditierte Zertifizierungsunternehmen überprüft bei Abschluss des Projekts,
ob die vorausgesagten Emissionsreduktion stattgefunden hat. Das Gastland stellt,
wenn der JISC keine Einwände hat, dann die Emissionszertifikate (CERS) aus.
Projektidee durch
Projektdurchführer
Erstellung des
Kurzchecks
Erstellung des
PDD
Prüfung ob das Porjekt den Anforderungen für JI-Projekte genügt
(Independent Entity)
Möglicherweise Überprüfung und Rückverweisung des Projekts durch das JIAufsichtsgremium
Projektumsetzung und
Monitoring
Feststellung der erzielten Emissionsreduktion durch die Independent Entity
Möglicherweise Überprüfung durch das JI-Aufsichtsgremium
Ausstellung der Zertifikate durch das Gastland
Sonderregelung für
Kleinprojekte
Kleinprojekte profitieren von einer Vereinfachung des Verfahrens. Zudem haben
sie die Möglichkeit, mehrere Projekte zu einem Projekt zu bündeln und sind von
der Gebühr zur Einreichung der PDD befreit. Kleinprojekte sind:
EE-Anlagen mit einer Kapazität bis max. 15 MW
39
-
EnEff-Projekte mit einer Energieeinsparung von bis zu 60 GWh pro Jahr
Projekte, die jährliche Emissionsreduktionen von 60.000 Tonnen CO2-eq.
nicht überschreiten
JI Projekte in der Ukraine
Die Abwicklung von JI Projekten in der Ukraine weist bereits eine gewisse
Kontinuität auf. So sind derzeit 97 Projekte vom Gastland genehmigt worden. 22
Projekte wurden bereits abgeschlossen.
Übersicht registrierte Projekttypen (Track 1)
EE Industry (Iron&Steel)
EE Distribution
Biomass
Landfill gas
Fugitive
Hydro
N20
Wind
Coal bed/mine
Fossil Fuel Switch
Biogas
Diverse
23
8
12
12
9
7
6
4
3
2
2
9
Projektart
ktCO2e/yr
Expected kERUs
kERUs issued
2 Biogas Projekte
217,7
636
246
12 Biomasse
Projekte (davon 6
mit dem Sub-Type
Forest)
693
605 (4 von 12 ohne
Angabe)
441 (4 von 12
ohne Angabe)
12 Deponiegas
Projekte
299,9
101 (2 von 12 ohne
Angabe)
56,5 (2 von 12
ohne Angabe)
Wie bereits oben angedeutet, sind derzeit aufgrund von Unregelmäßigkeiten im
nationalen Projektablauf nur noch Projekte im internationalen Track 2 – Verfahren
möglich. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Projekten finden Sie hier: UNEP Risø Centre
Zusätzlich zu den JI-Projekten hat die Ukraine mit Japan 2009 ein Green
Investment Scheme ausgearbeitet. In diesem Rahmen hat sich Japan verpflichtet,
30 Mio. AAUs aufzukaufen.
Weitere Informationen zum Green Investment
Pressemitteilung Wirtschaftsministerium Japan
Scheme
finden
Sie
hier:
40
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
Allgemeine Informationen erhalten Sie hier: UNFCCC – JI
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und
beim
Weitere länderspezifische Informationen erhalten Sie von der zuständigen Behörde
in der Ukraine:
State Environmental Investment Agency of Ukraine
35, Urytskogo str.
03035 Kiev
Ukraine
Email: [email protected]
URL: www.neia.gov.ua
6.2
KfW Klimaschutzfonds
In Deutschland hat die KfW eine Reihe an Programmen entwickelt, um deutsche
und europäische Unternehmen bei der Umsetzung der flexiblen Mechanismen der
internationalen Klimaschutzabkommen zu unterstützen. Diese werden im
folgendem vorgestellt:
6.2.1
Programminhalt
EIB-KfW CO2-Programm II
Das zweite Programm der KfW im Rahmen des KfW-Klimaschutzfonds in
Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) besteht seit
Dezember 2009. Im Rahmen dieser Maßnahme kauft das Programm
Emissionszertifikate aus CDM-und JI-Projekten für Lieferungen bis in das Jahr
2020. Ein besonderer Fokus liegt auf den am wenigstens entwickelten Ländern
(LDC), jedoch werden auch Projekte aus dem Bereich erneuerbare Energien,
Energieeffizienz und Methanvermeidung gefördert.
Das gesamte Kaufvolumen des Programms beträgt 100 Mio. Euro. Gekauft werden
nur von den Vereinten Nationen anerkannte Zertifikate.
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Internetseite KfW-Klimaschutzfonds
Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:
KfW Bankengruppe
Carbon Fund
Palmengartenstr. 5-9
D-60325
Deutschland
Fax: +49 69 7431-4775
Email: [email protected]
6.2.2
Initiatoren und Ziel
KfW-Beteiligung am Post 2012 Carbon
Credit Fund
Um den Klimaschutzfonds auch nach Auslaufen des Kyoto-Protokolls im Jahr
2012 zu sichern, hat die KfW zusammen mit von fünf führenden europäischen
Finanzierungsinstitutionen aufgelegt - Europäische Investitionsbank, Caisse des
Dépots (Frankreich), Instituto de Crédito Oficial (Spanien), KfW Bankengruppe
41
und Nordic Investment Bank den Post 2012 Carbon Credit Fund im März 2008 ins
Leben gerufen.
Programminhalt
Mit einem Volumen von 125 Mio. Euro werden ausschließlich Zertifikate der
flexiblen Mechanismen gekauft, die nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls
entstehen. So wirkt die KfW mit ihren Partnern den regulatorischen Risiken
entgegen, die sich durch ein Auslaufen des Abkommens entwickeln. Die Zertifikate
werden demnach weiter an europäische Unternehmen mit verbindlichen
Reduktionszielen verkauft.
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: Internetseite der KfW, Carbon
Credit Fund Flyer
6.2.3
Programminhalt
Financing Facility
Um Unternehmen bei der Durchführung der CDM-und JI-Projekte zu unterschützen,
bietet die KfW finanzielle Unterstützung für die Vorbereitung der Projekte.
Finanziert werden u.a.:
-
Kosten durch PDD, Genehmigungs- und Zertifizierungsdokumente
Kosten der Umweltverträglichkeitsstudien oder vergleichbarer Dokumente
Andere Kosten im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren
Die Konditionen werden von Verfahren-zu-Verfahren mit dem Projektdurchführer
vereinbart.
Weitere
Informationen und
Kontaktdaten
Weitere Informationen finden Sie hier: Merkblatt Financing Facility (engl. Version)
Weitere Informationen erhalten Sie auch von den jeweiligen Ansprechpartnern:
KfW Bankengruppe
Carbon Fund
Palmengartenstr. 5-9
D-60325
Deutschland
Fax: +49 69 7431-4775
Email: [email protected]
42
7
ZUSAMMENFASSUNG
Deutsche Unternehmen können für Projekte in der Ukraine
Finanzierungsinstrumente und zusätzliche Unterstützungen nutzen:
Kredite
•EIB Mandat 2007-2013 im Rahmen der
Nachbarschaftspolitik
•EIB- Einzel- und Globaldarlehen (max 50%)
•EIB-FSF (Umstrukturierung KMU, Hochrisiko)
•EIB-RSFF (Forschungskredite)
•FÖP Darlehen (über poln Bank)
•FÖP Darlehen an BGK Bank
•ESF Darlehen (breiter; nicht nur Energie)
•EIB Refinanzierungslinie an die Bank Forum
•EBRD - SEI Darlehen
•EBRD-UKEEP-Darlehen (Fokus EE, 50k€ - 5 mio€)
•USELF-Darlehen (unbegrenzt; Direktvergabe)
•EBRD Kooperation mit MEGABANK
•EFSE
•KfW Programm Erneuerbare Energien Standard
•KfW-Kooperation mit MEGABANK
•Investionskredite und Liefergebundene
Exportfinanzierung der KfW-IPEXBank
•Small-Ticket Europe Programm
•AKA-Bestellerkreditp
Staatliche
Förderung
•Grüner Tarif
•Staatliches Programm zur Einführung von EE und
EnEff 2010-2015
•Programm "Energie der Natur"
Zusätzliche
Unterstützung
•Euler Hermes Exportkreditgarantien
•KfW Refinanzierung bundesgedeckter
Exportkredite (für Banken)
•AKA Exportgeschäftsunterstützung
•EPTATF - TA (EIA, also pre-feasiblility, legal, etc.)
•UKEEP - TA (Projektspezifisch v.a. Technik)
folgende
43