STEUERBERATERKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN

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STEUERBERATERKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN
STEUERBERATERKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN
KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
24040 Kiel, Postfach 41 64 ■ Telefon 0431 / 5 70 49 - 0 ■ Fax 0431 / 5 70 49 - 10
Berufsausbildungsvertrag (§§ 10 und 11 BBiG)
nach Maßgabe der Ausbildungsverordnung (BGBl I 1996 S. 672)
im Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/r"
zwischen der/dem/den Ausbildenden
und der/dem Auszubildenden
Name/Vorname/Firma
Name, ggf. Geburtsname
Berufsbezeichnung / Fortsetzung des Namens
Vorname
Straße und Hausnummer
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort der beruflichen Niederlassung
PLZ und Ort
Abweichende Ausbildungsstätte
Geburtsdatum
Straße und Hausnummer
Geburtsland (wenn nicht Deutschland)
PLZ und Ort
Gesetzliche Vertreter
Frau
Herr
5)
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
5) Volljährig /
Eltern /
Vater /
Mutter /
Vormund
Name, Vorname
Verantwortlicher Ausbildungsleiter (Name, Berufsbezeichnung, Geburtsdatum)
abweichende Anschrift
Die Ausbildung beträgt 3 Jahre.
Aufgrund der schulischen bzw. beruflichen Vorbildung
wird sie um
Monate verkürzt.
Sie beginnt am
und endet am
(Abschlusszeugnis ist einzureichen.)
Schulabschluss
Hauptschule
Realschule, 10. Kl. Gymnasium 5)
Fachhochschulreife
Hochschulreife (Abitur)
Berufsfachschule
Sonstiger Schulabschluss
(Zeugniskopien sind zusammen mit diesem Vertrag - bei Verkürzung unbedingt vorzulegen und für die Eintragung Voraussetzung)
Vorausgegangene Berufsausbildung zum / bei
Die Probezeit beträgt
Monate. (siehe § 2 Abs. 3 des Vertrages, i.V.m.§ 20 BBiG)
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt zu Beginn der Ausbildung wöchentlich
Stunden.
Der Urlaubsanspruch beträgt für das Kalenderjahr
= Arbeitstage
20__
20__
20__
Die Ausbildungsvergütung beträgt im
4)
monatlich brutto
ersten
zweiten
dritten
Als künftiger Berufsschulort ist
2)
20__
3)
Ausbildungsjahr
EURO
vorgesehen. Die Anmeldung erfolgt umgehend.
Betriebliche und sonstige Vereinbarungen:
Die umstehenden Vereinbarungen sind Gegenstand dieses Vertrages.
Der/Die Ausbildende/n beantragt/en hiermit zugleich die Eintragung dieses
Vertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse bei der Kammer.
Ein Beschäftigtennachweis liegt diesem Vertrag bei.
Die obigen Daten sowie die Angaben in beiliegendem Beschäftigtennachweis werden
aufgrund §§ 34 bis 36 und 88 BBiG i.V.m. §§ 27, 32, 76 und 101 BBiG sowie des § 15
BStatG erhoben. Die personenbezogenen Daten des Ausbildenden, des Ausbilders, des
Auszubildenden sowie des/der gesetzlichen Vertreter/s des/der Auszubildenden werden
in einer automatischen Datei erhoben.
1) Vertretungsberechtigt sind beide Eltern gemeinsam, soweit nicht die Vertretungsberechtigung
nur einem Elternteil zusteht. Ist ein Vormund bestellt, so bedarf dieser zum Abschluss des
Ausbildungsvertrages der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Mit der Eintragung des
Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bestätigt die
Kammer nicht, das Vertretungsrecht überprüft zu haben.
2) Die Vorschriften des JArbSchG sind ggf. zu beachten.
3) Unter Beachtung der Vorschriften des JArbSchG und BUrlG.
4) Bei der Bemessung der Ausbildungsvergütung sollen die vom Kammervorstand unter
Berücksichtigung von § 17 Abs. 1 BBiG jeweils aktuell festgelegten Vergütungssätze zugrunde
gelegt werden.
5) Nicht zutreffendes bitte streichen.
Der vorstehende Vertrag ist unter der Nummer
in das Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse eingetragen. Der / Die Auszubildende wurde zur ZwischenDatum
Unterschrift Ausbildende/r und Stempel
prüfung
Sommer / Winter
Kiel, den
Datum
Steuerberaterkammer
Schleswig-Holstein
Unterschrift Auszubildende/r
Siegel
Datum
Unterschrift Gesetzliche/r Vertreter
und zur Abschlussprüfung
vorgemerkt.

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