STEUERBERATERKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN
Transcrição
STEUERBERATERKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN
STEUERBERATERKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS 24040 Kiel, Postfach 41 64 ■ Telefon 0431 / 5 70 49 - 0 ■ Fax 0431 / 5 70 49 - 10 Berufsausbildungsvertrag (§§ 10 und 11 BBiG) nach Maßgabe der Ausbildungsverordnung (BGBl I 1996 S. 672) im Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/r" zwischen der/dem/den Ausbildenden und der/dem Auszubildenden Name/Vorname/Firma Name, ggf. Geburtsname Berufsbezeichnung / Fortsetzung des Namens Vorname Straße und Hausnummer Straße und Hausnummer PLZ und Ort der beruflichen Niederlassung PLZ und Ort Abweichende Ausbildungsstätte Geburtsdatum Straße und Hausnummer Geburtsland (wenn nicht Deutschland) PLZ und Ort Gesetzliche Vertreter Frau Herr 5) Geburtsort Staatsangehörigkeit 5) Volljährig / Eltern / Vater / Mutter / Vormund Name, Vorname Verantwortlicher Ausbildungsleiter (Name, Berufsbezeichnung, Geburtsdatum) abweichende Anschrift Die Ausbildung beträgt 3 Jahre. Aufgrund der schulischen bzw. beruflichen Vorbildung wird sie um Monate verkürzt. Sie beginnt am und endet am (Abschlusszeugnis ist einzureichen.) Schulabschluss Hauptschule Realschule, 10. Kl. Gymnasium 5) Fachhochschulreife Hochschulreife (Abitur) Berufsfachschule Sonstiger Schulabschluss (Zeugniskopien sind zusammen mit diesem Vertrag - bei Verkürzung unbedingt vorzulegen und für die Eintragung Voraussetzung) Vorausgegangene Berufsausbildung zum / bei Die Probezeit beträgt Monate. (siehe § 2 Abs. 3 des Vertrages, i.V.m.§ 20 BBiG) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt zu Beginn der Ausbildung wöchentlich Stunden. Der Urlaubsanspruch beträgt für das Kalenderjahr = Arbeitstage 20__ 20__ 20__ Die Ausbildungsvergütung beträgt im 4) monatlich brutto ersten zweiten dritten Als künftiger Berufsschulort ist 2) 20__ 3) Ausbildungsjahr EURO vorgesehen. Die Anmeldung erfolgt umgehend. Betriebliche und sonstige Vereinbarungen: Die umstehenden Vereinbarungen sind Gegenstand dieses Vertrages. Der/Die Ausbildende/n beantragt/en hiermit zugleich die Eintragung dieses Vertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse bei der Kammer. Ein Beschäftigtennachweis liegt diesem Vertrag bei. Die obigen Daten sowie die Angaben in beiliegendem Beschäftigtennachweis werden aufgrund §§ 34 bis 36 und 88 BBiG i.V.m. §§ 27, 32, 76 und 101 BBiG sowie des § 15 BStatG erhoben. Die personenbezogenen Daten des Ausbildenden, des Ausbilders, des Auszubildenden sowie des/der gesetzlichen Vertreter/s des/der Auszubildenden werden in einer automatischen Datei erhoben. 1) Vertretungsberechtigt sind beide Eltern gemeinsam, soweit nicht die Vertretungsberechtigung nur einem Elternteil zusteht. Ist ein Vormund bestellt, so bedarf dieser zum Abschluss des Ausbildungsvertrages der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Mit der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bestätigt die Kammer nicht, das Vertretungsrecht überprüft zu haben. 2) Die Vorschriften des JArbSchG sind ggf. zu beachten. 3) Unter Beachtung der Vorschriften des JArbSchG und BUrlG. 4) Bei der Bemessung der Ausbildungsvergütung sollen die vom Kammervorstand unter Berücksichtigung von § 17 Abs. 1 BBiG jeweils aktuell festgelegten Vergütungssätze zugrunde gelegt werden. 5) Nicht zutreffendes bitte streichen. Der vorstehende Vertrag ist unter der Nummer in das Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse eingetragen. Der / Die Auszubildende wurde zur ZwischenDatum Unterschrift Ausbildende/r und Stempel prüfung Sommer / Winter Kiel, den Datum Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein Unterschrift Auszubildende/r Siegel Datum Unterschrift Gesetzliche/r Vertreter und zur Abschlussprüfung vorgemerkt.