Sicherheit in der Erdgasanwendung

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Sicherheit in der Erdgasanwendung
„Sicherheit in der Erdgasanwendung“
Inhaltsverzeichnis
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Allgemeine Informationen
Presseinformation der Wien Energie Gasnetz
Presseinformation der Landesinnung Wien der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
Presseinformation der Landesinnung Wien der Rauchfangkehrer
Der Störfalldienst der Wien Energie Gasnetz GmbH – Zahlen und Fakten
Maßnahmen bei Gasgeruch
Zum „Schmunzeln“ – oder ein kurzer „Einblick“ in den Tagesablauf eines Mitarbeiters der
Störfall-Meldestelle
Wien Energie Gasnetz – Zahlen und Fakten
Bildmaterial
Allgemeine Informationen
Das Verteilernetz der Wien Energie Gasnetz GmbH
Die Wien Energie Gasnetz GmbH betreibt als Wiener Erdgas-Verteilernetzbetreiber ein rund 3.500
km langes Rohrnetz mit etwa 122.500 Gas-Hausanschlussleitungen in Wien und 14 niederösterreichischen Umlandgemeinden. Über dieses Verteilernetz werden ca. 670.000 Kunden (ErdgasAnlagen) mit Erdgas versorgt bzw. wurden im Geschäftsjahr 2010/2011 rd. 2,2 Mrd. m³ Erdgas
durchgeleitet.
Nachhaltiger Netzbetrieb
Wien Energie Gasnetz steht für eine nachhaltige Sicherheit und Qualität im Netzbetrieb. Mittels eines
EDV-Programmes werden alle auftretenden Schäden erfasst und an Hand des Rohrmaterials, des
Verlegedatums, etc. ein strategisches Wechselprogramm erstellt, welches auch zur Umsetzung
gelangt.
Im Zuge des großen Grauguss-Wechselprogrammes in den Jahren 1983 bis 1995 wurden
Graugussrohre mit einer Gesamtlänge von 1.178 km gegen bruchsichere Materialien gewechselt und
der Schritt zu einem modernen Verteilernetz gesetzt.
Um die Nachhaltigkeit und Sicherheit zu garantieren setzt man seit Mitte der 90er verstärkt auf die
Materialien Kunststoff und Stahl, die eine Lebensdauer von > 50 Jahre aufweisen und gemeinsam
mehr als 70 % des Netzes ausmachen. Die Stahlrohre verfügen über einen passiven Korrosionsschutz
(Umhüllung aus Kunststoff) und sind überdies durch einen aktiven Korrosionsschutz geschützt. Dabei
wird ein Schutzstrom zugeführt, der das Rohr vor Fremdströmen im Erdreich schützt. Durch
wiederkehrende, zumeist in den Nachtstunden durchgeführte Messungen wird hier möglichen
Gasgebrechen vorgebeugt.
Der restliche Anteil besteht aus Sphäroguss-Rohren.
Auf Grund der modernen Rohrmaterialien, die auch eine höhere Lebensdauer aufweisen, konnte
auch die jährliche Wechselrate auf durchschnittlich 14 km/Jahr zurückgefahren werden.
Das Durchschnittsalter des Verteilernetzes liegt bei etwa 21 Jahren und ist somit eines der jüngsten
Verteilernetze in Österreich.
Sicherheit in der Erdgasverteilung und Erdgasanwendung
Auf Grund der heute eingesetzten Materialien und Rohrverbindungen, der sicherheitstechnischen
Begleitmaßnahmen sowohl im Netzbau als auch in der Hausinstallation und der innovativen,
effizienten und sicherheitstechnisch ausgereiften Gasgerätetechnologie ist die Erdgasverteilung und
Erdgasanwendung sicher.
Voraussetzung für einen sicheren, umweltfreundlichen und energieeffizienten Betrieb ist aber die
Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich wiederkehrender Überprüfungen und
Wartungen.
Während Wien Energie Gasnetz für die Einhaltung der gesetzlich angeordneten Wartungen und
Überprüfungen im Netzbereich verantwortlich ist, ist für die Gasanlage nach der GasHauptabsperreinrichtung der Anlagenbetreiber bzw. Anlageninhaber zuständig.
(Anmerkung: Das Verteilernetz der Wien Energie Gasnetz endet mit der Gas-Hauptabsperreinrichtung
die am Ende der Gas-Hausanschlussleitung sitzt und die Gaszufuhr des Objektes sperrt)
Um im Fall einer Störung im Verteilernetz oder in Kundenanlagen rasch die erforderlichen
Maßnahmen zu setzen oder die Behebung einzuleiten, verfügt Wien Energie Gasnetz über einen 24stündigen Störfalldienst. Dieser ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sowie dem
technischen Regelwerk der ÖVGW ausgestattet und organisiert.
Der Störfalldienst der Wien Energie Gasnetz GmbH – Sicherheit rund um die Uhr
Entsprechend den Bestimmungen des Gaswirtschaftsgesetzes ist Wien Energie Gasnetz verpflichtet,
einen ordnungsgemäßen Netzbetrieb aufrecht zu erhalten. Dass dies auch im Falle von Störungen
Gültigkeit hat ist selbstverständlich. Innerhalb der österreichischen Gaswirtschaft existiert auch
hierfür eine ÖVGW-Richtlinie, die den Aufbau und Organisation dieses Störfalldienstes sowie das
richtige Verhalten und Setzen von Maßnahmen in verschiedenen Einsatzbereichen regelt.
Wien Energie Gasnetz verfügt über einen 24-stündigen Störfalldienst, wo rund 100 MitarbeiterInnen
– von der Leitstelle bzw. Störfallmeldestelle über speziell ausgebildete Monteure bis hin zum
Einsatzleiter - in einem permanentem Schichtdienst stehen. Dieses System ist einzigartig in
Österreich, aber für eine Großstadt wie Wien mit mehr als 670.000 Gasanlagen und einem etwa
3.500 km langen Erdgas-Verteilernetz mit rund 122.000 Gas-Hausanschlussleitungen unerlässlich.
Den Mitarbeitern stehen zur Behebung von Störfällen und dem raschen Abwenden von Gefahren
entsprechendes Werkzeug und Gas-Prüfgeräte zur Verfügung. Insgesamt verfügt der Störfalldienst
über 44 mit Blaulicht und Folgetonhorn ausgestattete Einsatzfahrzeuge. Dies stellt sicher, dass trotz
rund 55.000 eingehender Meldungen die Einsatzorte rasch erreicht werden können. Zwecks
Kommunikation mit der Leitstelle sind alle Mitarbeiter mit Mobiltelefonen und BOS-Funkgeräten
ausgestattet. Um im Bedarfsfall eine rasche Verbindung mit der Wiener Berufsfeuerwehr herstellen
zu können, besteht zwischen der Leitzentrale der Wiener Berufsfeuerwehr in Wien 1, Am Hof und
der Leitstelle der Wien Energie Gasnetz eine direkte Telefonverbindung.
Ein weiterer Pluspunkt der Organisation des Störfalldienstes ist die Verfügbarkeit ständiger
Arbeitspartien, die bei Netzstörungen zum Einsatz kommt. Ausgerüstet mit Aufbruchgerät und
Werkzeug für den Netzbau ist es möglich, die Behebung von Störfällen im Netz rasch durchzuführen
zu können.
Der Einsatz des Störfalldienstes erfolgt – ausgenommen bei Beschädigungen durch Einbautenfirmen
und bei fahrlässiger Manipulation - unentgeltlich; auch wenn es ein falscher Alarm sein sollte.
Die Meldestelle des Störfalldienstes ist täglich in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr unter dem Gas-Notruf
128 erreichbar.
Zahlen und Fakten zum Störfalldienst sowie Angaben zur Störfallstatistik finden Sie auf dem Info-Blatt
„Der Störfalldienst der Wien Energie Gasnetz GmbH – Zahlen und Fakten“.
Sicherheit in der Erdgasverteilung
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Gaswirtschaftsgesetzes ist Wien Energie Gasnetz
verpflichtet, sein Verteilernetz instand zu halten, zu erneuern und wiederkehrend zu inspizieren.
Grundlage für die wiederkehrende Inspektion des Verteilernetzes sind die technischen Richtlinien der
Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW-Richtlinien), die von den
jeweiligen Fach-Spezialisten der österreichischen Verteilernetzbetreiber erarbeitet bzw. überarbeitet
und nach Abstimmung mit den Landesamtssachverständigen den Stand der Technik darstellen.
Je nach Druckstufe und Material wird das Verteilernetz der Wien Energie Gasnetz in Abständen
zwischen einem und neun Jahren von geprüften Spezialisten der Rohrnetzüberwachung
(Gasspürdienst) begangen und auf mögliche Undichtheiten überprüft. Pro Jahr überprüfen die rund
40 Mitarbeiter der Rohrnetzüberwachung rund 1.600 km des Verteilernetzes.
Auch vor Straßenbauprojekten, Lagerung größerer Einrichtungen (wie Baucontainer, Kräne, etc.)
sowie großen Veranstaltungen (z.B. Wiener Marathon, Parade des österr. Bundesheeres über den
Ring) erfolgt die Überprüfung der betroffenen Leitungsteile. Wurde im Zuge der Arbeiten schweres
Baugerät (z.B. Straßenwalzen, schwere LKWs) verwendet, erfolgt im Sinne der Netzsicherheit nach
Abschluss der Arbeiten nochmals eine Inspektion des Leitungsabschnittes.
Ebenso werden auch alle anderen zur Erdgasverteilung gehörenden Anlagen wie Regelanlagen –
entsprechend dem Stand der Technik – wiederkehrend gewartet, überprüft und bei Bedarf erneuert.
Sicherheit in der Gas-Hausinstallation
So wie das Erdgas-Verteilernetz unterliegt auch die Herstellung, Erneuerung, Instandhaltung und der
Betrieb der Gas-Hausinstallation - und somit auch die Gasgeräte – gesetzlichen Bestimmungen wie
z.B. dem Wiener Gasgesetz sowie dem Stand der Technik (ÖVGW-Richtlinien).
Installationstätigkeiten an der Gas-Hausinstallation werden ausschließlich durch das für das Gasfach
befähigte Installationsunternehmen – im Auftrag und auf Kosten des Anlagenbetreibers bzw.
–inhabers durchgeführt. Dieses Unternehmen hat die entsprechende Ausbildung, ist über die
gesetzlichen Bestimmungen und Installationsrichtlinien informiert und befähigt, Arbeiten an
Gasanlagen durchzuführen.
Die Prüfzeichen am Gasgerät
Ältere Gasgeräte tragen noch das ÖVGW-Prüfzeichen. Seit dem Jahr 1996 haben Gasgeräte
entsprechend den EU-Vorgaben die CE-Kennzeichnung zu tragen. Diese bestätigt, dass das Gasgerät
die in den Europanormen grundsätzlich festgelegten Mindeststandards einhält. Darüber hinaus
müssen Gasgeräte auch noch für die verwendete Gasart, den Geräteanschlussdruck und für das Land,
in dem sie eingesetzt werden, geeignet sein. Dies bedeutet, dass folgende Kennzeichnungen
zusätzlich zum CE-Zeichen am Typenschild aufscheinen müssen:
•
Gasart: Erdgas H bzw. 2 H
•
Geräteanschlussdruck: 20 mbar
•
Bestimmungsland: AT für Österreich
Qualität setzt besondere Zeichen.
Die ÖVGW-Qualitätsmarke ist ein freiwilliges „Plus“ neben der verpflichtenden CE-Kennzeichnung.
Zusätzlich zu den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen zur EU-Richtlinie erfüllen Gasgeräte
mit der ÖVGW-Qualitätsmarke Kriterien, die dem österreichischen Sicherheitsstandard (wie z.B. die
automatische Vollzündungssicherung von Gasgeräten: ohne Flamme – kein Gas) entsprechen.
Die ÖVGW-Qualitätsmarke beinhaltet auch einen Kundendienst in Österreich, der wiederum eine
rasche Ersatzteilversorgung und die Verfügbarkeit des jeweiligen Produkts über einen Zeitraum von
zumindest 10 Jahren gewährleistet.
Überprüfung von Neu- bzw. geänderten Gasanlagen durch Wien Energie Gasnetz
Gemäß Wiener Gasgesetz sind neu hergestellte bzw. geänderte Gasanlagen dem Netzbetreiber
anzuzeigen. Nach Fertigstellung der Gasanlage und der Meldung des Beginns des Probebetriebes an
den Netzbetreiber hat dieser (Wien Energie Gasnetz) die Anlage innerhalb von sechs Monaten zu
überprüfen und einen Überprüfungsbefund auszustellen. Sollte dessen Ausstellung nicht möglich
sein, so ist die Gasanlage zu sperren. Der Probebetrieb durch den Installateur darf erst dann erfolgen,
wenn die Gasanlage in allen ihren Teilen den gesetzlichen und technischen Bestimmungen
entspricht. Bis zur Ausstellung des Überprüfungsbefundes trägt der Installateur die Verantwortung
für den Betrieb. Nach Ausstellung des Überprüfungsbefundes fällt der ordnungsgemäße Betrieb in
die Verantwortung des Anlagenbetreibers bzw. Anlageninhabers.
Mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass neu hergestellte und geänderte Gasanlagen
entsprechend dem Stand der Technik ausgeführt wurden und alle für einen sicheren Betrieb
erforderlichen Unterlagen bzw. Befunde (z.B. Kaminbefund) vorliegen.
Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen
Ebenso sind Gasanlagen auf Kosten des Anlageninhabers bzw. –betreibers wiederkehrend von einem
für das Gasfach befähigten Installationsunternehmen überprüfen zu lassen. Grundlage dafür ist das
Wiener Gasgesetz, das besagt, dass Gasanlagen nach dem Stand der Technik zu betreiben sind. Den
Stand der Technik stellt in diesem Fall die ÖVGW-Richtlinie G 10 „Technische Richtlinie für Betrieb
und Instandhaltung von Gasanlagen“ dar, entsprechend der – sollte es diesbezüglich keine
gesetzlichen Bestimmungen geben – Gasanlagen wiederkehrend alle 12 Jahre zu überprüfen sind. Für
die Einhaltung dieser Bestimmung ist der Anlageninhaber bzw. –betreiber verantwortlich. Dieser hat
den Prüfbefund auch in der Anlage aufzubewahren.
Wartung von Gasgeräten
Am Ende einer Heizperiode war eine durchschnittliche Heizungsanlage mindestens 1.400 Stunden in
Betrieb. In dieser Zeit hat sie dem Anlagenbetreiber eine warme Wohnung beschert.
Bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 50 km/h entspräche das beim Auto einer
Kilometerleistung von rund 70.000 km. Jeder Autobesitzer hätte sein Auto innerhalb dieser Strecke
sicher mehrmals vorsorglich warten und überprüfen lassen.
Bei Gasgeräten handelt es sich um technische Einrichtungen, die Erdgas umweltfreundlich und
effizient verbrennen und auch über Sicherheitseinrichtungen verfügen, die einen sicheren Betrieb
gewährleisten.
Damit dies auch so bleibt sind Gasgeräte – analog zum Auto – wiederkehrend zu warten. Die
Wartung ist ausschließlich vom Fachmann – der für Gerätewartung spezialisierte Installateur, der
auch auf dem zu wartenden Gerät geschult ist, oder der Servicetechniker vom Kundendienst des
Geräteherstellers – durchzuführen.
Da ein ordnungsgemäßes Geräteservice mit einem Zeitaufwand von ca. einer Stunde verbunden ist
und dabei auch Geräteteile wie der Gasbrenner oder der Wärmetauscher zwecks Reinigung
ausgebaut werden müssen, muss man mit Kosten von mindestens 100 Euro rechnen. Bei Angeboten,
(Stiegenhausaushänge) die weit unter diesem Betrag liegen, ist Vorsicht geboten, da diese
Serviceleistungen nicht den erforderlichen Umfang beinhalten und meist mit größeren, teuren
Reparaturarbeiten enden.
Es empfiehlt sich, die Gerätewartung einmal im Jahr – am besten nach oder zeitgerecht vor der
Heizsaison – durchführen zu lassen. Natürlich hängt es auch davon ab, wo das Gerät montiert ist und
wie der Grad der möglichen Verschmutzung durch z.B. Küchendunst, Haarsprays, Staub, etc. ist.
Spätestens nach zwei Jahren sollte aber im Hinblick auf den Erhalt der Effizienz und der
ordnungsgemäßen Funktion der Sicherheitseinrichtungen das Service durchgeführt werden.
Der Spezialfall – Der 5 Liter Durchlauf-Wasserheizer ohne Kaminanschluss
Diese, heute nicht mehr zeitgemäße, Art der Warmwasserbereitung bedarf einer
strikten Einhaltung der Bedienungsvorschriften. Als Neugeräte sind diese Wasserheizer verboten.
Diese Geräte verfügen über keinen Anschluss an den Rauchfang. Die Abgase treten
in den Raum aus und verbleiben bei fehlender Lüftung auch dort. Dies kann zu einer erhöhten
Schadstoffkonzentration – also Kohlenmonoxydbildung – führen.
Eine kurze Benützungszeit ausschließlich zum Füllen von Hand- und/oder Waschbecken sowie eine
entsprechende Raumlüftung während des Betriebes sind daher unerlässlich. Zudem müssen 5 Liter
Durchlauf-Wasserheizer – gemäß der Durchlauf-Wasserheizer-Verordnung - alle zwei Jahre vom
Fachmann überprüft werden. Dieser stellt einen Überprüfungsbefund sowie eine Prüfplakette über
die einwandfreie Funktion des Gerätes aus. Eine Kopie des Prüfbefundes ist an Wien Energie Gasnetz
zu senden.
Sicherheit in der Abgasabführung
Wo Feuer ist entstehen auch Abgase. Um einen sicheren und einwandfreien Betrieb
von Gasgeräten zu gewährleisten, müssen die Abgase störungsfrei über Rauchfänge
oder Abgasleitungen ins Freie geführt werden.
Da das an einem Rauchfang bzw. einer Abgasleitung angeschlossene Gasgerät zusammen mit diesen
eine funktionierende Einheit bilden muss, ist es erforderlich, bei jedem Austausch des Gasgerätes
den zuständigen Rauchfangkehrer zu kontaktieren. Er überprüft die einwandfreie Funktion der
beiden Komponenten und kontrolliert die bauliche Beschaffenheit des Fanges.
Der Aufrechterhaltung der sicheren Abgasabführung dient auch die jährlich vom Rauchfangkehrer
durchgeführte Hauptkehrung, sowie die ab Herbst 2012 im Zuge der Hauptkehrung durchzuführende
Messung der ausreichenden Verbrennungsluftzuführung.
Gasgeräte brauchen zur einwandfreien Verbrennung und Abgasabführung ausreichend
Verbrennungsluft – Daher Vorsicht bei dichten Räumen und Ablufteinrichtungen
Energiesparmaßnahmen wie der Einbau dichter Fenster und Türen oder die Dämmung von Häusern
sind in Zeiten der Reduktion des Energieeinsatzes und des Umweltschutzes sinnvolle Investitionen
und Maßnahmen. Jedoch ist auch das dahinter liegende Heizsystem zu berücksichtigen. Bei
Gasgeräten unterscheidet man zwischen Geräten mit offenem Verbrennungsraum (Geräte holen sich
die Verbrennungsluft, die über Fenster- und Mauerritzen nachströmt, aus dem Raum) und Geräten
mit geschlossenem Verbrennungsraum, die sich die Luft über ein Rohrsystem direkt aus dem Freien
holen (man sagt auch Außenwandgeräte).
Ablufteinrichtungen und bauliche Energiesparmaßnahmen können das Gasgerät mit offenem
Verbrennungsraum beeinträchtigen. Um ordnungsgemäß zu funktionieren, benötigen Gasgeräte eine
ausreichende Menge an Luft. Wer also energiesparend baut oder ein Gebäude sanieren will, muss
wissen, dass sowohl Gebäudehüllen als auch Fenster zunehmend dichter werden. Ein natürliches
Nachströmen von Luft – beziehungsweise ein gesunder Luftwechsel – ist somit nur schwer bis gar
nicht mehr möglich.
Zusätzlich sorgt der Einbau von Ablufteinrichtungen (wie zum Beispiel Abluftventilatoren im Bad oder
WC, Dunstabzugshauben, etc.) dafür, dass erforderliche Verbrennungsluft abgesaugt und das Abgas
in den Raum rückgesaugt wird.
Somit können beide Maßnahmen – sowohl bauliche Energiesparmaßnahmen als auch der Einbau von
Ablufteinrichtungen - eine Störung in der Abgasabführung (Kohlenmonoxidbildung) zur Folge haben.
Es ist daher wichtig, sich vor dem Einbau von Ablufteinrichtungen oder der Durchführung
baulicher Energiesparmaßnahmen mit dem zuständigen Rauchfangkehrer über etwaige erforderliche
Maßnahmen zu besprechen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb Ihres Gasgeräts sicher zu stellen.
Dieser kann durch eine einfache und günstige Messung feststellen, ob die Verbrennungsluft in
ausreichender Menge nachströmen kann. Diese Messung ist bei der Neumontage und dem
Austausch von Gasgeräten mit offenem Verbrennungsraum zwingend vorgeschrieben. Im Sinne der
Sicherheit soll nun mit der Novellierung des Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte und
Klimaanlagengesetzes diese Messung jährlich im Zuge der Hauptkehrung durchgeführt werden.
Auswirkungen der sommerlichen Hitze auf die Abgasabführung
Während des Sommers können sich (durch die starke Sonneneinstrahlung) um die Rauchfangköpfe
auf dem Dach heiße Luftzonen - die im Fang wie ein Stoppel wirken (kein Luftdruckunterschied) bilden. Da die Abführung der heißen Abgase mittels der umliegenden kälteren Luftsäulen erfolgt,
kann es durch die dann heißere Umgebungsluft zu einer Störung in der Abgasabführung kommen.
Daher empfiehlt es sich, vor allem während heißer Sommertage beim Betrieb Ihres Gasgerätes die
Fenster zu öffnen – besonders in der näheren Umgebung Ihres Gasgerätes.
Bei Unbehagen oder dem geringsten Verdacht einer Störung in der Abgasabführung
(z.B. Gerät zeigt Störung) hat der Kunde die Möglichkeit, den Störfalldienst der Wien Energie
Gasnetz, die Wiener Berufsfeuerwehr oder den für Sie zuständigen Rauchfangkehrer zu verständigen.
Bei einem derartigen Verdacht ist das Gerät außer Betrieb zu nehmen, die Räume gründlich zu lüften,
die Wohnung zu verlassen und eine der genannten Organisationen zu verständigen.
Schematische Darstellung der Problematik
PRESSEINFORMATION
Sicherheit durch Wartung: Unfälle mit Gasgeräten sind vermeidbar!
Allein in diesem Jahr kam es in Wien bereits zu 20 Unfällen durch Gasgeräte mit 41 Erkrankten und
vier Todesfällen. Bei Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und Wahrung der Sorgfaltspflicht - wie
die regelmäßige Wartung - hätten diese Unfälle vermieden werden können. Ein Anruf beim
Gasnotruf 128 der Wien Energie Gasnetz Störfallmeldestelle kann im Ernstfall Schlimmeres
vermeiden.
Gas-Notruf-128: Rund um die Uhr die direkte Verbindung zur Störfallmeldestelle
Allein im Jahr 2011 langten rund 55.000 Meldungen in der Störfallmeldestelle ein. Hiervon waren 48
Einsätze Unfälle, welche durch Störungen der Gasgeräte ausgelöst wurden. Als größter
Gasnetzbetreiber in Österreich verfügt Wien Energie Gasnetz über einen rund 100 Mann starken
Störfalldienst. Dieser leitet nicht nur bei Störungen im Verteilernetz die erforderlichen Maßnahmen
zur Behebung ein, sondern steht auch bei Störungen in Kundenanlagen bzw. Gas-Inneninstallationen
den Wienerinnen und Wienern zur Verfügung. Erreichbar ist der Gas-Notruf rund um die Uhr unter
der Telefonnummer 128. Jeder, der Gasgeruch in der Wohnung oder im Haus wahrnimmt oder eine
Störung in der Gasanlage bzw. in der Gasverteilung melden möchte, kann (wenn sich die Örtlichkeit
im Verteilernetzgebiet der Wien Energie Gasnetz befindet) die Störfallmeldestelle der Wien Energie
Gasnetz GmbH unter 128 kontaktieren.
Roland Chvatal, Vorsitzender der Geschäftsführung der Wien Energie Gasnetz GmbH: „ Jeder dieser
Unfälle ist einer zu viel, denn jeder hätte unter Einhaltung der Betreibersorgfaltspflicht vermieden
werden können. Wien Energie Gasnetz ist daher seit vielen Jahren bestrebt, Gasgerätebetreiber
entsprechend zu informieren und auch auf die Notwendigkeit hinzuweisen, alte Gasgeräte gegen
neue, moderne mit den entsprechenden Sicherheitseinrichtungen ausgestattete Geräte
auszutauschen. Gemeinsam mit unseren Partnern, den Wiener Rauchfangkehrern und Installateuren,
wurden bereits zwei Gerätetauschaktionen erfolgreich durchgeführt und auf die Problematik der
fehlenden Gerätewartung und der immer dichter werdenden Gebäudehüllen hingewiesen.
Walter Dosek, Leiter des Störfalldienstes und der Rohrnetzüberwachung und selbst als
diensthabender Techniker im Einsatz: „Der Einsatz des Störfalldienstes erfolgt – ausgenommen bei
Beschädigungen im Netz durch Einbautenfirmen sowie bei fahrlässiger Manipulation – unentgeltlich;
auch wenn es falscher Alarm sein sollte. Die Störfallmeldestelle ist täglich rund um die Uhr
erreichbar.“ Sollte es sich im Zuge des Einsatzes ergeben, dass die Unterstützung anderer
Einsatzorganisationen benötigt wird, so besteht zwischen der Leitzentrale der Wiener
Berufsfeuerwehr in Wien 1, Am Hof und der Störfallmeldestelle eine direkte Telefonverbindung.
Fehlende Wartung und dichte Gebäudehüllen sind oft die Ursachen für Unfälle
Walter Dosek: „Die Experten unseres Störfalldienstes wurden seit 2011 zu 68 Einsätzen gerufen, wo
Kohlenmonoxid die Unfallursache war. All diese Unfälle hätten aus unserer Sicht durch rechtzeitige
Wartung und Überprüfung der Feuerstätten vermieden werden können. Aber auch die durchaus
sinnvollen Energiesparmaßnahmen wie der Einbau dichter Fenster und die thermische Sanierung von
Gebäuden führen zu einer mangelhaften Luftzuführung, die Gasgeräte für die einwandfreie
Verbrennung und die ordnungsgemäße Abführung von Abgasen benötigen. Verstärkt wird diese
Situation durch teilweise nicht den Regeln der Technik entsprechend installierten
Ablufteinrichtungen (z.B. Bad-/WC-Ventilatoren und Dunstabzugshauben), die bei gleichzeitigem
Betrieb nicht nur dem Gasgerät die benötigte Luft entziehen, sondern auch die Abgasabführung
negativ beeinflussen. Dadurch kommt es zu einem Abgasaustritt in den Raum und zu einer
Kohlenmonoxidbildung.“
Moderne Erdgastechnik garantiert eine sichere Erdgasanwendung
Trotz der wiederkehrend auftretenden Unfälle mit Gasgeräten ist festzuhalten, dass durch die
heutige moderne Erdgastechnik die Erdgasanwendung nicht nur sicherer, sondern auch effizienter
wird. Unfälle treten nur dann auf, wenn die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Parameter wie
die wiederkehrende Wartung, die Unterbindung der ausreichenden Luftnachströmung durch dichte
Gebäudehüllen oder der Entzug der Verbrennungsluft durch Ablufteinrichtungen nicht bzw. nur
unzureichend gegeben sind.
Roland Chvatal: „Während wir in vielen anderen Bereichen (z.B. beim Auto) unserer Service- und
Wartungsverpflichtung nachkommen, dürfte es in vielen Fällen üblich sein, sein Heiz- oder
Warmwasserbereitungsgerät erst dann vom Fachmann warten und überprüfen zu lassen, wenn es
nicht mehr anspringt oder das Wasser sowie die Heizung nicht mehr warm werden. Dies gilt auch für
bestehende „Alt“-Geräte. Hier ist es wichtig, gemeinsam mit unseren Partnern noch stärker zu
informierten bzw. aufzuklären.“
Über Wien Energie Gasnetz:
Wien Energie Gasnetz GmbH ist gemessen an der Anzahl der Kundinnen und der Durchleitungsmenge der
größte Gasnetzbetreiber in Österreich. Über ein rund 3.500 Kilometer langes Erdgasnetz werden etwa
678.000 Kunden im Großraum Wien versorgt. Die jährlich durchgeleitete Erdgasmenge beträgt rund 2,3
Mrd. Nm3 (Normkubikmeter) bzw. mehr als 25.000 Gigawattstunden.
Ansprechpartner:
Wien Energie Gasnetz GmbH
Dipl.-HTL-Ing. Martin Weichselberger
Tel.: +43 1 40128-6100
Fax: +43 1 40 128-996100
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wienenergie-gasnetz.at
PRESSEINFORMATION
Regelmäßige Wartung von Gasgeräten
verringert die Unfallgefahr und erhöht die Energieeffizienz
Die Landesinnung Wien der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker erinnert an die Wichtigkeit
der wiederkehrenden Wartung und Überprüfung von Gasgeräten, im Sinne eines sicheren
Betriebes und auch der Energieeffizienz.
Wien, im Mai 2012. – Die Hersteller haben in den vergangen Jahren die Gasgeräte ständig
komfortabler und sicherer gemacht. Sie weisen jedoch auch ausdrücklich darauf hin, dass die
Installations- und Bedienungsanleitungen genauestens zu befolgen sind, da sonst Probleme im
Betrieb bzw. auch eine persönliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden können. Dies umfasst
insbesondere die fachgerechte Installation, die regelmäßige Überprüfung und das Freihalten der
vorgegebenen Luftzufuhr in den Aufstellungsraum.
Jährliches Autoservice – kein Problem, aber warum nicht Gasgerätewartung?
Am Ende einer jeden Heizperiode war eine durchschnittliche Heizungsanlage mindestens 1.400
Stunden in Betrieb. Bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 50 km/h entspräche das beim
Auto einer Kilometerleistung von rund 70.000 km. Jeder Autobesitzer hätte sein Auto innerhalb
dieser Strecke sicher mehrmals vorsorglich warten und überprüfen lassen.
„Der Wartungspflicht bzw. Überprüfungspflicht von Gasgeräten bzw. Gasanlagen wird in diesem
Umfang leider nicht immer nachgekommen,“ bedauert Innungsmeister Ing. Michael Mattes.
Unfälle durch mangelhafte bzw. fehlende Wartung
Die meisten Unfälle mit Gasgeräte sind auf mangelhafte bzw. fehlende Wartung, nicht typengerechte
Verwendung des Gerätes, aber auch Manipulation zurückzuführen. Leider kommen Betreiber von
Gas-Feuerstätten ihrer Wartungspflicht bzw. Überprüfungspflicht erst dann nach, wenn das Wasser
oder die Heizung kalt bleiben. Oft ist es dann leider zu spät und stark verschmutzte Geräte und/oder
andere Einflussfaktoren wie z.B. zu dichte Räume, Ablufteinrichtungen, etc. beeinträchtigen die
einwandfreie Verbrennung und Abgasabführung der kamingebundenen Geräte.
Ing. Michael Mattes, Innungsmeister der Wiener Installateure: „Es zeigt sich leider immer wieder,
dass die eingetretenen Unfälle vermieden werden hätten können, wenn die Gasgerätenutzer ihren
Verpflichtungen nachgekommen wären. Feuerstätten benötigen für eine einwandfreie Verbrennung
ausreichend Verbrennungsluft. In Wien haben wir einen sehr hohen Anteil an Gasgeräten mit
offenem Verbrennungsraum; also Geräte die sich die Luft aus dem Aufstellungsraum holen und somit
in offener Verbindung mit dem Raum stehen. Kommt es nun zu einem Abgasaustritt –
Kohlenmonoxidbildung – so treten die Abgase in den Raum aus. Bei nicht gewarteten Gasgeräten
kommt es durch die fehlende Wartung und die damit verbundene unvollkommene Verbrennung
sofort zu einer Kohlenmonoxidanreicherung.“
Erschwerend kommt in diesen Fällen dazu, dass durch die starke Verunreinigung des Gerätes meist
auch die Sicherheitseinrichtungen – wie z.B. die gegen Abgasaustritt – außer Kraft gesetzt werden.
Aber auch die Selbstmontage von Gasgeräten und Ablufteinrichtungen (z.B. Ventilatoren) führt zu
Unfällen. Dem Laien sind die vielfältigen, umfangreichen, technischen und gesetzlichen
Bestimmungen nicht bekannt. Auch sind ihm die Auswirkungen seines Handelns meist unbekannt.
Daher sind laut Ing. Mattes für derartige Arbeiten – die auch die Gesundheit anderer Bewohner
gefährden kann – ausschließlich vom befähigten Fachmann durchführen zu lassen.
Nur der befähigte Fachmann wartet und überprüft richtig
Ein regelmäßig vom Fachmann – konzessionierter Installateur bzw. Werkskundendienst der
Gerätehersteller - gewartetes Gasgerät ist betriebssicher, spart Geld, schont die Umwelt und sichert
eine zuverlässig funktionierende Heizung in der kalten Jahreszeit. Gut gewartet arbeitet sie
effizienter, denn sie braucht dann auch weniger Gas.
So spart sie Energie und senkt die Heizkosten. Der geringere Gasverbrauch macht sie auch
umweltfreundlicher, denn sie stößt weniger CO2 und Schadstoffe aus.
Gesetzliche Wartungsintervalle
Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung
aller Feuerungsanlagen eindeutig vor (§ 15a). "Die Veranlassung der Wartung von Feuerstätten in
und die Beseitigung der Ablagerungen aus sonstigen Räumen obliegt deren
Benützern." schreibt das Gesetz vor. 5 Liter Kleinwasserheizer ohne Kaminanschluss, die dem
heutigen Stand der Warmwasserbereitungstechnik in keinster Art und Weise entsprechen, sind
darüber hinaus, entsprechend der Gas-Durchlauf-Wasserheizer-Verordnung, wiederkehrend alle zwei
Jahre von einem befähigten Fachmann überprüfen zu lassen.
Achtung vor Billigangeboten
Die Wiener Installateurinnung warnt zugleich auch vor Billiganbietern, die mit vermeintlichen Rabattund Sonderangeboten Werbung mit Flugblättern machen. Ing. Michael Mattes: „Diesen Firmen fehlt
oft die Gewerbeberechtigung. Die vermeintlichen Monteure sind oft ohne Fachausbildung und
gefährden durch ihre Aktivitäten Leib und Leben." Die Richtlinien verlangen daher auch
verpflichtende Schulungen bei den Geräteherstellern für die Installateure. „Den Wunderwuzzi“, der
sich bei allen Geräten auskennt und alle Ersatzteile für sämtliche Fabrikate mitführt, gibt es nicht, so
Innungsmeister Mattes.
Der Wiener Innungsmeister empfiehlt, in der näheren Umgebung nach einem der 900 InstallateurFachbetriebe zu sehen oder die einfache Suche unter www.wienerinstallateure.at zu nutzen.
Beim Kauf eines neuen Gasgerätes auch die Rahmenbedingungen berücksichtigen
Ein Tipp für alle, die ihr altes Gasgerät gegen ein modernes und effizienteres Gerät tauschen möchten:
Vor dem Kauf sollte man sich mit dem Fachmann über die verschiedenen Geräte-Bauarten informieren
lassen und auch die baulichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Bei dichten bzw. sanierten
Gebäudehüllen empfiehlt es sich auf ein Gerät mit geschlossenem Verbrennungsraum umzusteigen, da
sich diese die benötigte Luft aus dem Freien holen und gegenüber dem Aufstellraum dicht sind. Ein heißer
Tipp in Richtung einer höchstmöglichen Energieeffizienz ist hier die Brennwerttechnik.
Über die Wiener Installateure:
Die Wiener Landesinnung der Sanitär- Heizungs- und Lüftungstechniker ist die Interessensvertretung
(Arbeitgeberverband) der Wiener Installateure. Als Körperschaft öffentlichen Rechts vertritt sie rund 950
Arbeitgeberbetriebe in Wien. Die Mitgliedsbetriebe sind fast durchwegs Klein- bis Mittelbetriebe und
beschäftigen rund 6.500 Arbeitnehmer und rund 900 Lehrlinge.
Ansprechpartner:
Landesinnung Wien der Sanitär, Heizungs- und Lüftungstechniker
Mag. Alexander Schrötter
Tel.: +43 1 514 50-2009
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wienerinstallateure.at
PRESSEINFORMATION
Feuerstätten brauchen Frischluft
Die Landesinnung Wien der Rauchfangkehrer ruft in Erinnerung, dass Feuerstätten – unabhängig
mit welchem Brennstoff betrieben – für eine saubere und vollkommene Verbrennung ausreichend
Luft benötigen.
Wien, im Mai 2012. - Dichte Räume, falsches Lüften
Ein ausreichender Luftaustausch in einer Wohnung und die damit verbundene, notwendige
Luftzuführung von außen sind nicht nur Voraussetzungen für ein gesundes, behagliches Raumklima
(Stichwort: krankheitsfördernde Raumluft, Allergien, Schimmelbildungen, Asthma usw.). Auch für die
ordnungsgemäße Funktion von raumluftabhängigen Feuerstätten ist Luft von enormer Bedeutung.
Diese Gerätebauart holt die für die Verbrennung notwendige Luft aus dem Aufstellungsraum, in der
das Gerät angeschlossen ist.
Frischluft lässt sich schneller und leichter erwärmen als verbrauchte Luft. Das schafft in kürzester Zeit
eine behagliche Raumtemperatur und zusätzlich muss weniger Energie aufgebracht werden. Leider
wird diese Tatsache oft durch falsch gesetztes Energiespar-Denken übersehen: Die Fenster bleiben
stundenlang geschlossen, das Nachströmen der benötigten Verbrennungsluft wird somit
unterbunden. Dies kann – meist mit in der Wohnung installierten Ablufteinrichtungen - zu einer
Störung der ordnungsgemäßen Abgasabführung und somit zu einem Abgasaustritt in den Raum
führen. Im schlimmsten Fall (bei nicht oder unzureichend gewarteten Geräten) bildet sich im Raum
Kohlenmonoxid. Ein fataler Kreislauf.
Ebenso können in der Wohn- oder Betriebseinheit installierte Ablufteinrichtungen ( wie
Dunstabzugshauben, Ventilatoren in Bad oder Toilette, zentrale Staubsaugeranlagen ) bei zu dichter
Gebäudehülle einen Unterdruck verursachen, der eine Umkehr der Abgasabführung über den
Abgasfang und einen Abgasaustritt in den Raum zur Folge hat.
Kohlenmonoxid- Unfälle bei Extremtemperaturen
In der heißen Jahreszeit kommt es immer wieder zu Abgasrückstauproblemen und bei nicht oder
schlecht gewarteten Gasfeuerstätten zu Kohlenmonoxid-Unfällen bzw.- Vergiftungen.
Durch die hohen Außentemperaturen entsteht im Fang ein „Luftstoppel“ und der natürliche Zug im
Fang funktioniert nicht oder eingeschränkt. Die Folge: Die Abgase können nicht abgeführt werden,
der Abgaswächter spricht meistens an und moderne Geräte gehen auf Störung bzw. bei älteren
Geräten kommen die Abgase in den Raum zurück.
Prinzipiell falsch: Fenster tagsüber immer geschlossen zu halten. Die bessere Lösung: Vor
Inbetriebnahme einer Gasfeuerstätte ein vorhandenes Fenster im Aufstellungsraum öffnen. Wenn
kein Fenster im Aufstellungsraum vorhanden ist, muss während des Betriebes die Türe geöffnet
bleiben und im nächsten Raum ein Fenster geöffnet werden. Wenn möglich, ist ein zweites
gegenüberliegende Fenster zu öffnen, um bei einem eventuellen Abgasrückstrom Kohlenmonoxid –
kontaminiertes Abgas damit zu verdünnen.
Zu Kohlenmonoxidunfällen (CO-Unfällen) kommt es vorwiegend dann, wenn durch nicht gewartete
Gasfeuerstätten hohe CO - Konzentrationen entstehen und Abgase in den Raum ausströmen.
Kurzfristige Maßnahmen:
•
Wenn das letzte Service länger als ein Jahr zurückliegt, unbedingt Service vom
Installateurfachbetrieb durchführen lassen. (ACHTUNG vor Billiganbietern!)
•
Kein Vollbad nehmen, Kurzes Duschen nur bei geöffneten Fenstern
•
Überprüfung des CO-Gehaltes der Abgase anlässlich der Hauptkehrung durch den
zuständigen Rauchfangkehrer
Langfristige Maßnahmen:
•
Montage eines rotierenden Aufsatzes, der bereits beim geringsten Wind Auftrieb erzeugt
•
Umstellung auf eine Gasfeuerstätte mit Gebläse
Überprüfung der Verbrennungsluftzuführung jetzt geregelt
Eine regelmäßige Überprüfung, ob für die Verbrennung der Feuerstätte ausreichend
Verbrennungsluft in die Wohnung nachströmen kann bzw. durch Ablufteinrichtungen die
Abgasabführung beeinträchtigt wird, war bisher gesetzlich nicht vorgesehen.
Aufgrund vieler Anlassfälle, Funktionsstörungen von Feuerstätten und leider auch von zahlreichen,
von den Medien kolportierten, Kohlenmonoxid - Vergiftungen, erfolgte nunmehr die gesetzliche
Änderung in der Novellierung des Wiener Feuerpolizei- Luftreinhalte und Klimaanlagen Gesetzes.
Damit wurde beschlossen, dass der Rauchfangkehrer auch die Verbrennungsluftzuführung gemäß
Stand der Technik (z.B. durch das messtechnische Verfahren der „Luftzahlmessung“ gemäß ÖVGW
RL G12) zu überprüfen hat.
Diese Überprüfung wird mit einem Abgasmessgerät während der Hauptkehrungen bzw.
Hauptüberprüfungen durchgeführt. Pluspunkt: Es ist keine zusätzliche Anwesenheit der
Wohnungsbenützer erforderlich. Aufgrund der Messdaten und Auswertung mittels Tabellenwerten
wird die Verbrennungsluftzuführung objektbezogen und unabhängig von Außentemperaturen
überprüft und befundet.
Zusätzlich wird eine Statusaufnahme betreffend der Zu- und Abluftführung der Wohnung erstellt und
nach genau festgelegten Kriterien die Zu- und Abluftführung, sowie der einwandfreie Abzug der
Abgase überprüft. Dazu ist der Zugang zu allen Fenstern, Türen und Lüftungseinrichtungen bei jeder
Hauptkehrung zu ermöglichen, weil selbst kleinste Änderungen im Luftverbund, wie z.B. ein höherer
Bodenbelag (etwa Teppiche, die einen Türspalt schließen oder verkleinern) zu Veränderungen der
zugeführten Luftmenge führen können.
Gleichzeitig wird bei dieser messtechnischen Überprüfung auch festgestellt, ob eine nicht gewartete
Gasfeuerstätte unzulässige und gefährliche Überhöhungen des giftigen Abgasbestandteiles
Kohlenmonoxid erzeugt.
Dies hilft einerseits Kohlenmonoxid-Unfälle zu vermeiden und andererseits durch rechtzeitige
Aufforderung zu einer Gerätewartung Energie und somit auch CO²-Emissionen einzusparen.
Werden Mängel oder Gefahren erkannt, informiert der Rauchfangkehrer den Benützer über
erforderlichen Behebungsmaßnahmen. Bei Gefährdung des Wohnungsbenützers durch Abgasaustritt
ist der Rauchfangkehrer verpflichtet, aus Sicherheitsgründen ein Benützungsverbot bekannt zu
geben.
Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit und Gesunderhaltung der Wohnungsbenützer und aller im
Haushalt befindlichen Personen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rauchfangkehrermeister. Zu finden auf
Website: – www.wienerrauchfangkehrer.at
Über die Wiener Rauchfangkehrer:
Die Arbeit des Rauchfangkehrers ist keine erzeugende, sondern eine vorbeugende, beratende und
überprüfende Tätigkeit. Der Rauchfangkehrer tritt nicht mit imponierenden Produkten in
Erscheinung, aber seine Leistung erfordert im höchsten Maß Vertrauen, Pflichtgefühl, Umsicht und
Verantwortungsbewusstsein. Viele Gesetze und Normen regeln die Leistungsvielfalt der Arbeit des
Rauchfangkehrer, die ausschließlich dem Wohl der einzelnen Staatsbürger so wie der gesamten
Volkswirtschaft dient.
Rund 100 Rauchfangkehrer-Betriebe mit etwa 300 Gesellinnen und Gesellen sowie derzeit 90
Lehrlingen betreuen regelmäßig an die 900.000 Haushalte in der Bundeshauptstadt.
Deren vielfältigen Aufgaben lassen sich mit vier Schlagworten grob umreißen: Brandverhütung,
Unfallverhütung, Umweltschutz und Energiesparen.
Ansprechpartner:
Landesinnung Wien der Rauchfangkehrer
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 1 514 50-2275 DW
Fax: +43 1 512 95 48-2275
E-Mail: [email protected] oder [email protected]
Internet: www.wienerrauchfangkehrer.at
Maßnahmen bei Gasgeruch
1. Öffnen Sie Fenster und Türen und lüften Sie die Räume gründlich.
2. Löschen Sie offene Flammen (Kerze, Zigarette, etc.).
3. Finger weg von elektrischen Schaltern, Klingeln und dem Telefon.
4. Schließen Sie alle Gashähne
5. Verlassen Sie die Wohnung und rufen Sie den Gas-Notruf 128 (Störfallmeldestelle der Wien
Energie Gasnetz) an.
Der Störfalldienst der Wien Energie Gasnetz GmbH – Zahlen und Fakten
(Geschäftsjahr 2011)
MitarbeiterInnen im Störfalldienst:
rd. 100
MitarbeiterInnen in der Rohrnetzüberwachung:
rd. 40
Fuhrpark:
Rohrnetzüberwachung:
Störfalldienst-Arbeitspartien:
Störfalldienst Inspektion:
17 Bohrfahrzeuge
2 Montagebusse
2 Großrüstfahrzeuge incl. Kompressor
3 Montagebusse
1 Mannschaftstransporter
und Tiefbaukontrahenten
17 Montagefahrzeuge
2 Einsatzleiter-Fahrzeuge
Alle Fahrzeuge sind mit Blaulicht, Folgetonhorn, Gaskonzentrationsmessgeräten sowie weiteren
entsprechend dem Einsatzgebiet erforderlichen Werkzeug ausgestattet.
Eingelangte Meldungen:
rd. 55.000 Meldungen
Störfälle/Arbeitsfälle in Objekten bzw. Kundenanlagen:
- 3.078 Fälle mit Erdgasauströmung in Gebäuden und Gasanlagen, darin inkludiert
- 66 Unfälle mit Personenschäden - davon 50 Vergiftungen, 11 Kaminschäden und 5 Verpuffungen/Explosionen
- 2 Unfälle mit Kleinwasserheizern ohne Kaminanschluss
- 48 Unfälle auf Grund fehlender Wartung, zu geringer Verbrennungsluftzuführung bzw. Abgasrückstau wegen eingebauter Abluftventilatoren.
Störfälle/Arbeitsfälle im Verteilernetz:
- Beschädigungen durch Dritte:
- ungeplante Störfälle:
- Störfälle durch wiederkehrende Rohrnetzüberwachung:
85 Stück (19 %)
135 Stück (30 %)
231 Stück (51 %)
Zum „Schmunzeln“ – oder ein kurzer „Einblick“ in den
Tagesablauf eines Mitarbeiters der Störfall-Meldestelle
Grundsätzlich erfolgt ein Anruf beim Gas-Notruf 128 analog einem Anruf bei anderen
Einsatzorganisationen. Der Kunde teilt dem diensthabenden Mitarbeiter sein Anliegen mit, gibt
Namen und Adresse bekannt und nimmt etwaige Verhaltensmaßnahmen des Bediensteten
entgegen.
Manchmal passiert es aber auch anders:
Ein Kunde ruft in der Störfallmeldestelle an, beschwert sich erbost, dass er kein Gas hat: „Kommen
Sie sofort und drehen Sie das Gas wieder auf!“ Danach legt er ohne weitere Angaben bzw. Auskünfte
auf.
Ungefähr drei Stunden später der gleiche, in der Zwischenzeit gereizte, Anrufer: „Könnten Sie nun
endlich kommen und mir das Gas aufdrehen, oder wie oft soll ich noch anrufen!“
Daraufhin der Mitarbeiter der Störfall-Meldestelle: „Ja, wir würden gerne zu Ihnen kommen aber
könnten Sie uns bitte Ihren Namen und die Adresse bekanntgeben?“
Wien Energie Gasnetz – Zahlen und Fakten (Stand: Geschäftsjahr 2010/2011)
Wien Energie Gasnetz ist Österreichs größter Erdgas-Verteilernetzbetreiber, dessen Aufgabe die
Verteilung des Erdgases an die Kunden in Wien und 14 niederösterreichischen Umlandgemeinden ist.
Länge des Verteilernetzes
Anzahl der Gas-Hausanschlussleitungen
Anzahl der versorgten Kundenanlagen
Anzahl der Erdgas-Heizungsanlagen
Durchgeleitete Erdgasmenge
Umsatz
MitarbeiterInnen
rd. 3.500 km
rd. 122.500 Stück
rd. 674.000 Stück
rd. 533.000 Stück
rd. 2,2 Milliarden Nm³
rd. EUR 168 Mio.
rd. 1.100
Niederösterreichische Umlandgemeinden im Netzgebiet:
Gerasdorf, Groß Enzersdorf, Lang Enzersdorf, Schwechat, Breitenfurt, Guntramsdorf, Hennersdorf,
Kaltenleutgeben, Maria Enzersdorf, Mödling, Traiskirchen (Möllersdorf, Wienersdorf), Vösendorf,
Wiener Neudorf und Purkersdorf
Bildmaterial
Nachstehend abgebildete Fotos sind auf dem dieser Pressemappe beiliegenden USB-Stick
gespeichert.
Bei Verwendung der Fotos, bitte immer die Quelle als Bildtext anführen.
Inspektion des Verteilernetzes durch die Rohrnetzüberwachung
Foto Fridrun West
Anlagenüberprüfung durch Mitarbeiter des Störfalldienstes/
Foto Martin Stickler
Gasgerätewartung/Wien Energie Gasnetz (WEG)
Schematische Darstellung der Sommerproblematik/WEG
Luftzahlmessung durch den Rauchfangkehrer
Wr. Rauchfangkehrer/Foto: Richard Schuster
Stark verschmutztes Gasgerät/WEG
Techn. nicht korrekter Gasherdanschluss/WEG
Vom Efeu überwucherte Ausmündung eines GasAußenwandgerätes/WEG
Installationstechn. nicht zulässige Verlegung einer
Gasleitung/WEG
Komm.Rat Ing. Michael Mattes
Landesinnungsmeister Wien der Sanitär-,
Heizungs- u. Lüftungstechniker
Foto: Landesinnung Wien
Gelbes Flammenbild eines verschmutzten Gasgerätes/WEG