Leberwerte - Suchthilfe Erft
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Leberwerte - Suchthilfe Erft
Leberwerte Zulässige Höchstwerte gemäß den MPU-Richtlinien für Kraftfahreignung. Zu beachten sind die jeweiligen Referenzwerte des Labors. Die obigen Werte sind nur Beispielhaft. Die Abstinenz sollte durch ETG Tests belegt werden. Blutwerte gelten nur noch in Ausnahmefällen. Alkoholgehalt verschiedener Getränke: reiner Alkoholgehalt In 1,0 l Bier mit ca. 4,8 % Alkoholgehalt sind = 48ml reiner Alkohol In 0,7 l Wein mit ca. 10 % Alkoholgehalt sind = 70ml reiner Alkohol In 0,7 l Likör mit ca. 30 % Alkoholgehalt sind =210ml reiner Alkohol In 0,7 l Schnaps mit ca. 40 % Alkoholgehalt sind =280ml reiner Alkohol Was ist eine Trinkeinheit? bei diesen Mengen spricht man von einer Trinkeinheit = 8 - 10Gramm reiner Alkohol bewirkt beim Mann 80Kg eine Blutalkoholkonzentration von 0,1 Promille. Das ist ein Glas Bier 0,2L, ein Glas Wein 0,1L oder ein Schnaps 2cL. Somit hat ein in der Gaststätte ausgeschenkter kleiner Schnaps 8 - 10ml reiner Alkohol, ein doppelter 16 - 20ml Frauen erreichen wegen des höheren Anteils an Fettgewebe eine höhere BAK als Männer bei gleichem Gewicht Richtlinien, die der Gutachter bei Abhängigkeit beachten muss. Richtlinien des Gutachtens "Krankheit und Verkehr" des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin (Hrsg. Bundesminister für Verkehr, 1992): Die Kraftfahreignung alkohol- oder drogenabhängiger Personen ist wiederhergestellt, wenn - eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung (Entgiftung), die stationär oder im Rahmen anderer Einrichtungen für Suchtkranke erfolgen kann, durchgeführt ist - eine 1jährige Abstinenz besteht, bei Alkohol nachgewiesen durch Laborwerte (alle 6-8 Wochen durchgeführt) oder bei illegalen Drogen durch Haar- bzw. Urinanalysen - empfohlen wird die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe und/oder psychologische Langzeittherapie Alle Angaben ohne Gewährleistung