Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte
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Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete - Zweiter Teilbericht 2005 - Themen-Nr. 51.05.610 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Langtitel: Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete Kurztitel: Ausgleichszulage Projekt: Agrar- und Umweltförderung Projektleiter: Dr. H. Hochberg Abteilung: Agrarökonomie Abt.-Leiter: Dr. J. Strümpfel Themenleiter: Dr. D. Bachmann Laufzeit: 01/2001 – 12/2005 Auftraggeber: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Bearbeiter: Dr. D. Bachmann B. Hubold Jena, Juli 2005 Prof. Dr. G. Breitschuh Präsident Dr. D. Bachmann Themenleiter Inhaltsverzeichnis 1 Zielstellung .......................................................................................................... 4 2 Rechtsgrundlagen ............................................................................................... 4 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Analyse der Ausgleichszulage........................................................................... 5 Langfristige Entwicklung .................................................................................... 5 Anträge und Bewilligungen ................................................................................ 6 Auswertung nach Standorten ............................................................................ 6 Differenzierung der Ausgleichszulage ............................................................... 8 Zahlungen je Betrieb.......................................................................................... 9 4 4.1 4.2 4.3 4.4 Einkommenswirkung der Ausgleichszulage..................................................... 10 Ziele und Methoden ......................................................................................... 10 Einkommenssituation nach Gebieten .............................................................. 10 Analyse nach Betriebstypen ............................................................................ 11 Fragen des Betriebserfolges............................................................................ 12 5 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen................................................... 13 3 1 Zielstellung Im Rahmen des Forschungsthemas „Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete“ ist im Jahr 2005 die Erarbeitung von drei Teilberichten vorgesehen. Der erste Teilbericht (vorgelegt im Mai 2005) befasste sich vorrangig mit den Rahmenbedingungen für die zukünftige Gestaltung der Ausgleichszulage. Dabei standen die Vorschläge der EU-Kommission vom 22.02.2005 zur Neuabgrenzung der Gebietskulisse benachteiligter Gebiete im Mittelpunkt. Diese Problematik wurde inzwischen durch die EU auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der vorliegende zweite Teilbericht befasst sich mit der Ausgleichszulage in Thüringen im Jahr 2004. Als Datenbasis dienen: C Anträge auf Agrarförderung 2004 C Bewilligungen zur Ausgleichszulage 2004 Die entsprechenden Dateien wurden vom Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgten Untersuchungen zur Einkommenswirkung der Ausgleichszulage 2003 anhand von Thüringer Buchführungsergebnissen 2003/04. In einem dritten Teilbericht 2005 ist vorgesehen, Schlussfolgerungen für die Weiterführung einer Ausgleichszahlung für benachteiligte Gebiete unter Beachtung zukünftiger agrarpolitischer Rahmenbedingungen (z.B. ELER-Verordnung) abzuleiten. Insbesondere soll es dabei um methodische Fragen der Herleitung und Finanzierung gehen. Es sind Zusammenhänge zu anderen Förderinstrumenten (Direktzahlungssystem, Agrarumweltförderung, ländlicher Raum) zu beachten. 2 Rechtsgrundlagen In Thüringen sind ca. 45 % der LF als benachteiligtes Gebiet eingestuft. Es handelt sich überwiegend um Mittelgebirgs- und Übergangslagen mit einem erhöhten Grünlandanteil. Die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in diesen Gebieten erfolgte 2004 auf Basis der Förderrichtlinie des TMLNU vom 28.05.2004. Rechtsgrundlage hierfür bildeten z.B. die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 (EAGFL-VO) und der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Darüber hinaus galt es, die Thüringer Landeshaushaltsordnung und weitere Bestimmungen zu beachten. Ziel der Förderung ist es, in den benachteiligten Gebieten eine standortgerechte Landbewirtschaftung zu sichern. Durch Fortführung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit soll C eine lebensfähige Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum erhalten bleiben, C die Tierproduktion und damit Arbeitsplätze gesichert werden, C den ökonomischen, ökologischen und sozialen Belangen Rechnung getragen werden. Die Gewährung der Zulage zum Ausgleich ständiger natürlicher Nachteile erfolgte nach zwei Programmen: a) Grundförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (Stufe 1) b) Landesprogramm für grünlandreiche Betriebe (Stufe 2) 4 Die Differenzierung der Ausgleichszulage wurde nach der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) und der Art der Bodennutzung vorgenommen. Bei mehr als 40 % Grünlandanteil an der LF und einem Viehbesatz von mindestens 0,5 und höchstens 2,0 GVE/ha Hauptfutterfläche konnte eine Zusatzförderung gewährt werden. Tabelle 1: Fördersätze für die Ausgleichszulage 2004 (€/ha) LVZ unter 16 16 bis unter 19,5 19,5 bis unter 23 23 bis unter 26,5 26,5 bis unter 30 über 30 3 Ackerland 52,5 47,0 41,5 36,0 30,5 25,0 1. Stufe Ackerfutter 105,0 94,0 83,0 72,0 61,0 50,0 Grünland 105,0 94,0 83,0 72,0 61,0 50,0 2. Stufe Grünland 71,0 71,0 71,0 71,0 71,0 71,0 Analyse der Ausgleichszulage 3.1 Langfristige Entwicklung Im Zeitraum von 1992 bis 2004 wurden in Thüringen insgesamt fast 310 Mio. € Ausgleichszulage gewährt. Das entspricht im Durchschnitt etwa 24 Mio. € jährlich. Im Jahr 2003 musste der Betrag auf 13,8 Mio. € reduziert werden. Aufgrund haushaltspolitischer Zwänge war die Kofinanzierung in Thüringen nicht gesichert und damit konnten entsprechende EU- und Bundesmittel nicht genutzt werden. Das ist bei der Bewertung der Einkommenswirkung 2003/04 zu beachten (siehe Punkt 4). 5 Für 2004 standen wieder über 20,6 Mio. € Ausgleichszulage zur Verfügung. 3.2 Anträge und Bewilligungen Im Jahr 2004 stellten 2 262 Landwirtschaftsbetriebe einen Antrag auf Ausgleichszulage. Nicht bewilligt wurden 111 Anträge, da bestimmte Fördervoraussetzungen nicht erfüllt waren (z.B. elfmal keine LVZ-Angaben). Überwiegend handelte es sich dabei um Nebenerwerbslandwirte und Kleinstbetriebe. Dadurch waren 601 ha LF nicht förderfähig. Eine Bewilligung erhielten 2 151 Betriebe. Nach Rechtsformen waren dies: 325 141 430 1 148 107 juristische Personen GbR Einzelunternehmen (Haupterwerb) Einzelunternehmen (Nebenerwerb) Sonstige Betriebe, Kleinstbetriebe Diese Betriebe bewirtschafteten insgesamt 420,3 Tha LF, davon lagen 349,7 Tha im benachteiligten Gebiet. Die förderfähige Fläche belief sich auf 269,4 Tha. Ausgeschlossen waren die mit Weizen, Mais, Zuckerrüben und weiteren Intensivkulturen bestellten Flächen (80,3 Tha). Bewilligungen wurden für 128,0 Tha Grünland und 127,4 Tha Ackerland (davon 14,0 Tha Ackerfutter) ausgesprochen. Tabelle 2: Entwicklung der Betriebsstrukturen im benachteiligten Gebiet (bewilligte Anträge) Betriebe Anzahl 2 366 2 252 2 243 1 953 2 151 Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 Fläche ha LF 359 092 357 524 353 510 322 571 349 698 Ackerland ha 225 778 224 328 222 734 193 243 221 058 Grünland ha 132 630 132 756 130 055 128 703 128 440 Der Rückgang der Betriebszahlen und der Flächen (insbes. Ackerland) im Jahr 2003 war auf die Restriktionen bei der Gewährung von Ausgleichszulage zurückzuführen. 3.3 Auswertung nach Standorten Die regionale Verteilung der Zahlungen war sehr differenziert. Die höchste Ausgleichszulage je ha LF erhielten die Betriebe im Kreis Schmalkalden-Meiningen, der niedrigste Satz kam im Kreis Weimarer Land zur Auszahlung. In den Kreisen Altenburger Land und Sömmerda gibt es keine benachteiligten Gebiete. Tabelle 3: Ausgleichszulage nach Kreisen 2004 Kreis Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis SchmalkaldenMeiningen Gotha Betriebe Anzahl 155 15 341 64 10 benachteiligtes Gebiet ha LF 22 756 853 42 231 11 348 2 190 Ausgleichszulage gesamt T€ 860,7 44,1 3.228,9 468,8 96,6 Ausgleichszulage €/ha LF 38 52 76 41 44 274 43 423 3.869,9 89 26 11 019 885,9 80 6 benachteiligtes Gebiet ha LF 33 741 22 930 12184 6 982 32 397 Betriebe Kreis Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz gesamt Anzahl 104 115 58 58 161 Ausgleichszulage gesamt T€ 2.127,6 1.061,8 355,0 529,9 2.479,0 Ausgleichszulage €/ha LF 63 46 29 76 77 186 27 815 1.321,4 48 295 289 2 151 46 750 33 078 349 698 2.116,2 1.201,8 20.647,8 45 36 59 Nach LVZ-Gruppen differenziert zeigt sich, dass ein großer Teil in Gemarkungen mit einer relativ geringen Benachteiligung liegt. Etwa 62 % der LF des benachteiligten Gebietes weist eine LVZ von über 26,5 auf. Andererseits entfallen auf stark benachteiligte Regionen mit einer LVZ unter 19,5 lediglich 20,4 Tha LF bzw. rund 6 % des benachteiligten Gebietes. Tabelle 4: Betriebe mit Ausgleichszulage 2004 LVZ unter 16 16 bis unter 19,5 19,5 bis unter 23 23 bis unter 26,5 26,5 bis unter 30 über 30 gesamt Betriebe Anzahl 30 127 238 493 578 685 2 151 Fläche ha LF % 3 510 1,0 16 904 4,8 39 806 11,4 72 053 20,6 113 221 32,4 104 204 29,8 349 698 100,0 dar. Ackerland ha 195 3 963 16 786 42 314 78 335 79 466 221 058 dar. Grünland ha % LF 3 314 94,4 12 859 76,1 23 016 57,8 29 693 41,2 34 868 30,8 24 689 23,7 128 440 36,7 Der Grünlandanteil an der LF nimmt mit fallender LVZ kontinuierlich zu. Der Viehbesatz je ha Hauptfutterfläche war dagegen in den ertragsschwächeren Regionen niedriger. Relativ viel Vieh halten in Thüringen die Betriebe auf Standorten mit einer LVZ ab 30. Tabelle 5: Viehbestände im benachteiligten Gebiet (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Wildwiederkäuer) LVZ GVE % unter 16 16 bis unter 19,5 19,5 bis unter 23 23 bis unter 26,5 26,5 bis unter 30 über 30 gesamt 3 058 11 448 25 430 43 156 61 729 57 762 202 583 1,5 5,7 12,5 21,3 30,5 28,5 100,0 Besatz GVE/ha Hauptfutterfläche 0,86 0,82 0,93 1,12 1,19 1,33 1,13 Lediglich 13,6 % der Ausgleichszulage wurden an Betriebe mit einer starken standortlichen Benachteiligung (LVZ unter 19,5) gezahlt. Dagegen entfielen 43,6 % der Zahlungen auf Betriebe mit einer LVZ größer als 26,5. 7 Tabelle 6: Ausgleichszulage 2004 nach LVZ-Gruppen LVZ T€ unter 16 16 bis unter 19,5 19,5 bis unter 23 23 bis unter 26,5 26,5 bis unter 30 über 30 gesamt % 588 2.228 3.925 4.900 5.490 3.516 20.648 €/ha LF 2,8 10,8 19,0 23,7 26,6 17,0 100,0 168 132 99 68 48 34 59 Mit zunehmender Benachteiligung der Standorte erhöhte sich die Ausgleichszulage je ha LF deutlich. 3.4 Differenzierung der Ausgleichszulage Mehr als drei Viertel der Ausgleichszulage wurde 2004 für Grünlandflächen gewährt. Da Mais von dieser Zahlung ausgeschlossen blieb, entfiel nur ein relativ geringer Teil auf Ackerfutter. Insgesamt wurden im Durchschnitt 59 €/ha LF Ausgleichszulage im benachteiligten Gebiet gezahlt. Grünland, Stufe 1: Grünland, Stufe 2: Ackerland (ohne Futterfläche): Ackerfutter Ausgleichszulage gesamt: 8.936 T€ 6.848 T€ 3.949 T€ 916 T€ 20.648 T€ = = = = = 43,3 % 33,2 % 19,1 % 4,4 % 100,0 % In Abhängigkeit von der LVZ wurden Ausgleichszahlungen nach den einzelnen Programmbestandteilen vorgenommen. Tabelle 7: LVZ bis 16 16 bis 19,5 19,5 bis 23 23 bis 26,5 26,5 bis 30 über 30 gesamt Ausgleichszulage 2004 nach LVZ-Gruppen (T€) Ackerland ohne Futter 2 127 421 930 1.404 1.066 3.949 Grünland Stufe 1 Stufe 2 348 222 1.207 832 1.908 1.454 2.126 1.619 2.120 1.686 1.228 1.034 8.936 6.848 Ackerfutter 16 63 142 227 280 188 916 Ausgleichszulage gesamt 588 2.228 3.925 4.900 5.490 3.516 20.648 Auf das Thüringer Landesprogramm (Grünland, Stufe 2) entfiel ein Drittel der Ausgleichszulage, während zwei Drittel nach den Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe ausgezahlt wurden. Alle bewilligten Grünlandflächen im benachteiligten Gebiet erhielten eine Grundförderung (Stufe 1). Zusätzliche Zahlungen (Stufe 2) wurden für etwa drei Viertel des Grünlandes gewährt. 8 Tabelle 8: Grünlandförderung 2004 Stufe 1 LVZ ha 3 314 12 841 22 988 29 522 34 754 24 560 127 978 bis 16 16 bis 19,5 19,5 bis 23 23 bis 26,5 26,5 bis 30 über 30 gesamt Stufe 2 €/ha 105 94 83 72 61 50 70 ha 3 132 11 718 20 485 22 798 23 794 14 571 96 498 €/ha 71 71 71 71 71 71 71 Die Obergrenze von 190 €/ha Ausgleichszulage wurde auch auf geringwertigen Grünlandstandorten nicht ausgeschöpft, es waren maximal 176 €/ha aus beiden Programmteilen möglich. In Betrieben mit einer niedrigen LVZ konnte aufgrund des meist höheren Grünlandanteils an der LF die zweite Stufe der Förderung größtenteils in Anspruch genommen werden. 3.5 Zahlungen je Betrieb In der Förderrichtlinie des TMLNU vom 28.05.2004 heißt es unter Punkt 6.6.3, dass die Ausgleichszulage im Rahmen der GAK den Betrag von 16 T€ je Zuwendungsempfänger und Jahr nicht übersteigen darf. Im Falle einer Kooperation können es maximal 64 T€ sein. Wenn das Unternehmen über mehr als zwei betriebsnotwendige Arbeitskräfte verfügt, dürfen je weitere AK nicht mehr als 8 T€ bereitgestellt werden. Die betriebsnotwendigen Arbeitskräfte werden auf der Basis von Standardwerten errechnet. Im Durchschnitt wurden 9.600 €/Betrieb gezahlt. Eine Ausgleichszulage von max. 16 T€/Betrieb erhielten 86 % der Betriebe, diese bewirtschafteten aber nur ein Viertel der LF des benachteiligten Gebietes. Eine Zahlung von über 64 T€ bekamen lediglich 3 % der Betriebe, sie verfügen über 31 % der LF und erhielten reichlich 43 % der Gelder. Die Relationen zwischen Flächenanteil und Anteil der Ausgleichszulage zeigt auch, dass in Gebieten mit einer stärkeren Benachteiligung (Thüringer Wald, Rhön) meist größere Landwirtschaftsbetriebe mit einer höheren Zahlung je Betrieb bestehen. Tabelle 9: Ausgleichszulage je Betrieb, 2004 Betrag je Betrieb T€ bis 16 16 bis 32 32 bis 48 48 bis 64 über 64 gesamt Betriebe Anzahl % 1 847 85,9 139 6,5 65 3,0 27 1,3 73 3,4 2 151 100,0 LF Tha 86,0 76,3 56,2 21,3 109,9 349,7 % 24,6 21,8 16,1 6,1 31,4 100,0 Ausgleichszulage T€ % 4.408 21,3 3.231 15,6 2.530 12,3 1.487 7,2 8.992 43,5 20.648 100,0 Im Rahmen des Landesprogrammes zur Förderung grünlandreicher Betriebe gab es keine Obergrenzenbeschränkung. Dadurch konnten Härtefälle für Betriebe mit arbeitsextensiven Verfahren (z.B. Mutterkühe, Schafhaltung) vermieden werden. In den benachteiligten Gebieten Thüringens kam es insgesamt zu keinen Kürzungen bei der Ausgleichszulage durch Überschreitung einer betrieblichen Obergrenze. 9 4 Einkommenswirkung der Ausgleichszulage 4.1 Ziele und Methoden Anhand von Buchführungsdaten soll abgeschätzt werden, inwieweit die Ausgleichszulage dazu beigetragen hat, standortbedingte wirtschaftliche Nachteile auszugleichen. Niedrigere Erträge und/oder höhere Aufwendungen führen dazu, dass geringere Einkommen erwirtschaftet werden. Die Zulage bewirkt zumindest einen Teilausgleich, um ein angemessenes landwirtschaftliches Einkommen zu sichern und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten. Als Datengrundlage dienten die Ergebnisse der Test- und Auflagenbuchführung 2003 (Kalenderjahr) bzw. 2003/04 (Wirtschaftsjahr). In jedem Fall gingen die witterungsbedingten niedrigen Erträge 2003 sowie die in Thüringen stark gekürzte Ausgleichszulage 2003 in die Berechnungen ein. Die regionale Auswertung erfolgte nach drei Kategorien: C Betriebe mit 100 % der LF im benachteiligten Gebiet C Betriebe mit 100 % der LF im nicht benachteiligten Gebiet C Betriebe mit Teilflächen im benachteiligten Gebiet Beim Vergleich mit Thüringer Buchführungsdaten, welche im Rechenzentrum der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft aufbereitet wurden, ist zu berücksichtigen, dass dabei alle Betriebe mit über 50 % der LF im benachteiligten Gebiet zu diesem gezählt werden. Dadurch liegt die Anzahl der Betriebe im benachteiligten Gebiet um etwa 100 höher. Die Auswertungen im Thüringer Agrarbericht 2005 (Kapitel 7.7.2) sind also nicht direkt hiermit vergleichbar. Betriebe in Regionen mit Flächenanteilen im benachteiligten und im nicht benachteiligten Gebiet werden nachfolgend nicht näher betrachtet. Tabelle 10: Charakterisierung der analysierten Betriebe 2003/04 benachteiligtes Gebiet Betriebe Fläche Fläche Betriebsgröße Arbeitskräfte AK-Besatz Viehbesatz Anzahl Tha LF % ha LF AK AK/100 ha LF VE/100 ha LF nicht benachteiligtes Gebiet 217 130,4 32,4 601 2 916 2,24 70,0 233 160,0 39,7 687 2 966 1,85 46,3 Teilflächen im Thüringen benachteiligten gesamt Gebiet 173 623 112,5 402,9 27,9 100 650 647 2 476 8 358 2,20 2,07 67,4 59,9 Die mittlere Flächenausstattung der Betriebe ist im benachteiligten Gebiet etwas geringer, der AK-Besatz ist dagegen höher als im nicht benachteiligten Gebiet. Das hängt zusammen mit den schwierigen Bewirtschaftungsverhältnissen und dem höheren Viehbesatz im benachteiligten Gebiet. Insgesamt muss man beachten, dass neben den Standortfaktoren die Märkte und Preise sowie das betriebliche Management einen entscheidenden Einfluss auf die Ergebnisse und die Einkommenslage ausüben. 4.2 Einkommenssituation nach Gebieten Zur Analyse der Einkommenssituation und der Einflussfaktoren erfolgte eine Gegenüberstellung der Daten von benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten. Dabei muss auf Schwierigkeiten beim Vergleich flächenbezogener Kennzahlen von Be- 10 trieben mit z.T. unterschiedlicher Produktionsstruktur und Rechtsform (Arbeitsentlohnung) hingewiesen werden. Tabelle 11: Kennzahlen nach Gebietskategorien, 2003/04 benachteiligt Unternehmensertrag €/ha LF Unternehmensaufwand €/ha LF Gewinn/Jahresüberschuss €/ha LF Ordentliches Ergebnis €/ha LF Personalaufwand €/ha LF Einkommen1) €/ha LF AK-Besatz AK/100 ha LF Einkommen1) €/AK Ausgleichszulage €/AK Einkommen ohne Ausgleichszulage €/AK 1) Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand 1.861 1.840 21 -12 451 439 2,24 19.617 1.864 17.753 nicht benachteiligt 1.944 1.866 78 35 395 430 1,85 23.214 0 23.214 Differenz -83 -26 -57 -47 +56 +9 +0,39 -3.597 +1.864 -5.461 Insbesondere aufgrund des niedrigeren Unternehmensertrages fiel das Ordentliche Ergebnis im benachteiligten Gebiet ungünstiger aus. Der Personalaufwand je ha LF war infolge des AK-Besatzes höher, obwohl die Bruttolöhne von 16.665 € je AK fast 1.000 €/AK unter denen des nicht benachteiligten Gebietes lagen. Mit Hilfe der Ausgleichszulage verbesserte sich das erwirtschaftete Einkommen im benachteiligten Gebiet um 1.864 €/AK, trotzdem blieb ein beachtlicher Einkommensrückstand von rund 3.600 €/AK im Vergleich zu den bevorzugten Ackerstandorten. Das Einkommensdefizit wurde 2003/04 durch die (reduzierte) Ausgleichszulage nur zu etwa einem Drittel ausgeglichen. Das unterstreicht die Notwendigkeit einer spürbaren Förderung benachteiligter Regionen. 4.3 Analyse nach Betriebstypen Zur Untersuchung des Einflusses verschiedener Betriebsformen und Spezialisierungsrichtungen auf die Einkommenslage in den Gebieten wurden einzelne Betriebstypen (betriebswirtschaftliche Ausrichtungen) analysiert. Dazu muss man zunächst feststellen, dass bei standortgerechter Produktion spezialisierte Betriebe in den Gebieten nicht gleichermaßen anzutreffen sind. So dominieren auf besseren Standorten die Ackerbaubetriebe, während in stärker benachteiligten Gebieten fast nur extensive Futterbaubetriebe (Mutterkühe, Schafe) anzutreffen sind. Tabelle 12: Anzahl Betriebstypen nach Gebieten benachteiligtes nicht benachteiGebiet ligtes Gebiet Ackerbau-Getreide u.a. Verbund-Ackerbau/Futterbau Futterbau-Milch Futterbau-Mutterkühe Futterbau-Schafe Futterbau-Pferde Sonstige gesamt 82 65 14 11 2 11 217 60 12 1 9 4 14 233 Übergangsregionen 47 23 4 18 8 16 173 Thüringen gesamt 222 189 100 19 38 14 41 623 Für den Vergleich zwischen benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten wurden nur die Betriebstypen 11 Ackerbau-Getreide Verbund-Ackerbau/Futterbau Futterbau-Milch Futterbau-Schafe ausgewählt. Dabei steht der Einfluss der Ausgleichszulage auf die Einkommenserwirtschaftung (Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand) im Mittelpunkt. Tabelle 13: Einkommenssituation ausgewählter Betriebstypen 2003/04 (T€/AK) Ackerbau-Getreide Verbund-Ackerbau/Futterbau Futterbau-Milch Futterbau-Schaf benachteiligtes Gebiet 23,6 19,4 17,9 21,7 nicht benachteiligtes Gebiet 26,3 22,8 27,8 16,5 Differenz -2,7 -3,3 -9,9 +5,2 In den meisten Betriebstypen ist ein Einkommensrückstand des benachteiligten Gebietes festzustellen. Am deutlichsten kam dies in den Milchviehbetrieben zum Ausdruck. Die Ausgleichszulage wurde 2003 nur für Futterflächen gewährt und spielte deshalb in Ackerbaubetrieben nur eine geringe Rolle (650 €/AK). In anderen Betriebstypen trug sie folgendermaßen zur Einkommenssicherung bei: Verbundbetriebe = 1,0 T€/AK Milchviehbetriebe = 2,3 T€/AK Schäfereien = 7,6 T€/AK Mutterkuhbetriebe = 13,1 T€/AK Bei Mutterkuhbetrieben war der größte Teil des Einkommens auf die Ausgleichszulage zurückzuführen. Ein Vergleich mit dem nicht benachteiligten Gebiet ist bei diesen Unternehmen aufgrund fehlender Daten nicht möglich. Die Schäfereien erzielten allerdings im benachteiligten Gebiet ein höheres Einkommen. Möglicherweise spielten hier betriebliche Besonderheiten eine Rolle, so verfügten die Schäfer im nicht benachteiligten Gebiet nur über 107 ha LF, während es im benachteiligten Gebiet 272 ha LF waren. 4.4 Fragen des Betriebserfolges Der wirtschaftliche Erfolg wird zum großen Teil durch das Management beeinflusst. Anhand von Betrieben mit ähnlicher Struktur, die sowohl im benachteiligten als auch im nicht benachteiligten Gebiet in ausreichender Zahl zu finden sind, erfolgte deshalb eine Analyse nach Erfolgsvierteln. Tabelle 14: Ackerbaubetriebe nach Erfolgsvierteln, 2003/04 benachteiligtes Gebiet oberstes unterstes Viertel Viertel 8 8 544 92 1,2 1,4 20 19 34,1 1,9 0,6 0,5 Beriebe Anzahl Fläche ha LF Arbeitskräfte AK/100 ha LF Viehbesatz VE/100 ha LF Einkommen1) T€/AK Ausgleichszulage T€/AK Einkommen ohne T€/AK 33,5 Ausgleichszulage 1) Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand 1,4 12 nicht benachteiligtes Gebiet oberstes unterstes Viertel Viertel 33 33 505 269 0,9 1,3 14 57 50,9 5,4 0 0 50,9 5,4 Obwohl die Betriebsform Ackerbau für die nicht benachteiligten Gebiete typisch ist, kommt sie auch im benachteiligten Gebiet hin und wieder vor. Wichtig für denn Erfolg ist eine ausreichende Flächenausstattung. Bei Ackerbaubetrieben zeigen sich deutliche Effektivitätsunterschiede zwischen den Unternehmen sowohl im benachteiligten als auch im nicht benachteiligten Gebiet. Ausgleichszulage spielte in diesem Jahr eine geringe Rolle. Das Einkommensniveau war im benachteiligten Gebiet viel niedriger. Tabelle 15: Verbundbetriebe nach Erfolgsvierteln, 2003/04 Beriebe Fläche Arbeitskräfte Viehbesatz Einkommen Ausgleichszulage Einkommen ohne Ausgleichszulage Anzahl ha LF AK/100 ha LF VE/100 ha LF T€/AK T€/AK T€/AK benachteiligtes Gebiet oberstes unterstes Viertel Viertel 21 21 979 458 2,1 2,7 61 74 26,8 12,0 1,3 0,5 27,5 11,5 nicht benachteiligtes Gebiet oberstes unterstes Viertel Viertel 33 33 1 200 457 1,9 2,1 56 70 34,9 10,7 0 0 34,9 10,7 Auch bei den mehrzweigig organisierten Verbundbetrieben wurden Erfolgsunterschiede sowohl innerhalb der Gebiete als auch zwischen den Gebieten festgestellt, aber nicht so ausgeprägt wie bei spezialisierten Ackerbaubetrieben. Das Einkommensniveau war im benachteiligten Gebiet allgemein niedriger. Tabelle 16: Futterbau-Milchviehbetriebe nach Erfolgsvierteln, 2003/04 Beriebe Fläche Arbeitskräfte Viehbesatz Einkommen Ausgleichszulage Einkommen ohne Ausgleichszulage Anzahl ha LF AK/100 ha LF VE/100 ha LF T€/AK T€/AK T€/AK benachteiligtes Gebiet oberstes unterstes Viertel Viertel 16 16 719 99 2,7 2,2 84 109 21,9 2,9 2,3 3,9 19,6 -1,0 nicht benachteiligtes Gebiet oberstes unterstes Viertel Viertel 3 3 913 79 3,4 3,3 131 134 32,3 5,8 0 0 32,3 5,8 Auf Milchproduktion spezialisierte Futterbaubetriebe gibt es vorrangig im benachteiligten Gebiet. Erfolgreiche Unternehmen verfügen in beiden Gebieten über mehr Fläche. Auch hier wurden im nicht benachteiligten Gebiet höhere Einkommen je AK erwirtschaftet. Betriebe des unteren Viertels hätten im benachteiligten Gebiet ohne Ausgleichszulage überhaupt kein Einkommen erzielt. Die analysierten Betriebe unterstreichen die wirtschaftliche Notwendigkeit der Zahlung eines Ausgleichs für standortliche Benachteiligungen. Das gilt für alle Betriebsformen und kann durch Managementleistungen nicht egalisiert werden. 5 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen C Die vorliegende Jahresanalyse stellt einen Teilbericht im Rahmen des Forschungsthemas „Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte 13 Gebiete“ dar. In der Weiterführung sollen Fragen der zukünftigen Regelungen untersucht werden. C Die Ausgleichszulage hat auch 2004 einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft in Thüringen geleistet. Das gilt insbesondere für grünlandreiche Standorte. C Etwa 62 % der LF des benachteiligten Gebietes weisen eine LVZ von über 26,5 auf und sind relativ gut geeignet für die Tierproduktion (insbesondere die Milcherzeugung). Diese Betriebe erhielten 44 % der Ausgleichszulage. C Für drei Viertel des Grünlandes im benachteiligten Gebiet wurde zusätzlich zur Grundförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe noch eine Zusatzförderung im Rahmen eines Landesprogrammes bereitgestellt. C Auf der Basis von Thüringer Buchführungsergebnissen wurde die Einkommenswirkung der Ausgleichszulage analysiert. Insgesamt konnte nur ein Drittel des Einkommensrückstandes im Vergleich zu den nicht benachteiligten Gebieten ausgeglichen werden. C Die meisten Futterbaubetriebe sind nicht in der Lage, ohne entsprechende zusätzliche Zahlungen ein angemessenes Einkommen zu erwirtschaften. C Es ist auch weiterhin notwendig, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und einen vitalen ländlichen Raum eine angemessene Ausgleichszulage bereitzustellen. 14