Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte

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Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte
Thüringer Landesanstalt
für Landwirtschaft
Begleituntersuchungen
zur Ausgleichszulage
für benachteiligte Gebiete
- Zweiter Teilbericht 2005 -
Themen-Nr. 51.05.610
Thüringer Ministerium
für Landwirtschaft,
Naturschutz und Umwelt
Langtitel:
Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte
Gebiete
Kurztitel:
Ausgleichszulage
Projekt:
Agrar- und Umweltförderung
Projektleiter:
Dr. H. Hochberg
Abteilung:
Agrarökonomie
Abt.-Leiter:
Dr. J. Strümpfel
Themenleiter:
Dr. D. Bachmann
Laufzeit:
01/2001 – 12/2005
Auftraggeber:
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt
Bearbeiter:
Dr. D. Bachmann
B. Hubold
Jena, Juli 2005
Prof. Dr. G. Breitschuh
Präsident
Dr. D. Bachmann
Themenleiter
Inhaltsverzeichnis
1
Zielstellung .......................................................................................................... 4
2
Rechtsgrundlagen ............................................................................................... 4
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Analyse der Ausgleichszulage........................................................................... 5
Langfristige Entwicklung .................................................................................... 5
Anträge und Bewilligungen ................................................................................ 6
Auswertung nach Standorten ............................................................................ 6
Differenzierung der Ausgleichszulage ............................................................... 8
Zahlungen je Betrieb.......................................................................................... 9
4
4.1
4.2
4.3
4.4
Einkommenswirkung der Ausgleichszulage..................................................... 10
Ziele und Methoden ......................................................................................... 10
Einkommenssituation nach Gebieten .............................................................. 10
Analyse nach Betriebstypen ............................................................................ 11
Fragen des Betriebserfolges............................................................................ 12
5
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen................................................... 13
3
1
Zielstellung
Im Rahmen des Forschungsthemas
„Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete“
ist im Jahr 2005 die Erarbeitung von drei Teilberichten vorgesehen.
Der erste Teilbericht (vorgelegt im Mai 2005) befasste sich vorrangig mit den Rahmenbedingungen für die zukünftige Gestaltung der Ausgleichszulage. Dabei standen
die Vorschläge der EU-Kommission vom 22.02.2005 zur Neuabgrenzung der Gebietskulisse benachteiligter Gebiete im Mittelpunkt. Diese Problematik wurde inzwischen durch die EU auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Der vorliegende zweite Teilbericht befasst sich mit der Ausgleichszulage in Thüringen im Jahr 2004. Als Datenbasis dienen:
C Anträge auf Agrarförderung 2004
C Bewilligungen zur Ausgleichszulage 2004
Die entsprechenden Dateien wurden vom Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgten Untersuchungen zur Einkommenswirkung der Ausgleichszulage 2003 anhand von Thüringer Buchführungsergebnissen
2003/04.
In einem dritten Teilbericht 2005 ist vorgesehen, Schlussfolgerungen für die Weiterführung einer Ausgleichszahlung für benachteiligte Gebiete unter Beachtung zukünftiger agrarpolitischer Rahmenbedingungen (z.B. ELER-Verordnung) abzuleiten. Insbesondere soll es dabei um methodische Fragen der Herleitung und Finanzierung
gehen. Es sind Zusammenhänge zu anderen Förderinstrumenten (Direktzahlungssystem, Agrarumweltförderung, ländlicher Raum) zu beachten.
2
Rechtsgrundlagen
In Thüringen sind ca. 45 % der LF als benachteiligtes Gebiet eingestuft. Es handelt
sich überwiegend um Mittelgebirgs- und Übergangslagen mit einem erhöhten Grünlandanteil. Die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in diesen Gebieten erfolgte
2004 auf Basis der Förderrichtlinie des TMLNU vom 28.05.2004. Rechtsgrundlage
hierfür bildeten z.B. die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 (EAGFL-VO) und der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes. Darüber hinaus galt es, die Thüringer Landeshaushaltsordnung und
weitere Bestimmungen zu beachten.
Ziel der Förderung ist es, in den benachteiligten Gebieten eine standortgerechte
Landbewirtschaftung zu sichern. Durch Fortführung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit soll
C eine lebensfähige Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum erhalten bleiben,
C die Tierproduktion und damit Arbeitsplätze gesichert werden,
C den ökonomischen, ökologischen und sozialen Belangen Rechnung getragen
werden.
Die Gewährung der Zulage zum Ausgleich ständiger natürlicher Nachteile erfolgte
nach zwei Programmen:
a) Grundförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (Stufe 1)
b) Landesprogramm für grünlandreiche Betriebe (Stufe 2)
4
Die Differenzierung der Ausgleichszulage wurde nach der landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) und der Art der Bodennutzung vorgenommen. Bei mehr als 40 %
Grünlandanteil an der LF und einem Viehbesatz von mindestens 0,5 und höchstens
2,0 GVE/ha Hauptfutterfläche konnte eine Zusatzförderung gewährt werden.
Tabelle 1:
Fördersätze für die Ausgleichszulage 2004 (€/ha)
LVZ
unter 16
16 bis unter 19,5
19,5 bis unter 23
23 bis unter 26,5
26,5 bis unter 30
über 30
3
Ackerland
52,5
47,0
41,5
36,0
30,5
25,0
1. Stufe
Ackerfutter
105,0
94,0
83,0
72,0
61,0
50,0
Grünland
105,0
94,0
83,0
72,0
61,0
50,0
2. Stufe
Grünland
71,0
71,0
71,0
71,0
71,0
71,0
Analyse der Ausgleichszulage
3.1 Langfristige Entwicklung
Im Zeitraum von 1992 bis 2004 wurden in Thüringen insgesamt fast 310 Mio. € Ausgleichszulage gewährt. Das entspricht im Durchschnitt etwa 24 Mio. € jährlich.
Im Jahr 2003 musste der Betrag auf 13,8 Mio. € reduziert werden. Aufgrund haushaltspolitischer Zwänge war die Kofinanzierung in Thüringen nicht gesichert und damit konnten entsprechende EU- und Bundesmittel nicht genutzt werden. Das ist bei
der Bewertung der Einkommenswirkung 2003/04 zu beachten (siehe Punkt 4).
5
Für 2004 standen wieder über 20,6 Mio. € Ausgleichszulage zur Verfügung.
3.2 Anträge und Bewilligungen
Im Jahr 2004 stellten 2 262 Landwirtschaftsbetriebe einen Antrag auf Ausgleichszulage. Nicht bewilligt wurden 111 Anträge, da bestimmte Fördervoraussetzungen nicht
erfüllt waren (z.B. elfmal keine LVZ-Angaben). Überwiegend handelte es sich dabei
um Nebenerwerbslandwirte und Kleinstbetriebe. Dadurch waren 601 ha LF nicht förderfähig.
Eine Bewilligung erhielten 2 151 Betriebe. Nach Rechtsformen waren dies:
325
141
430
1 148
107
juristische Personen
GbR
Einzelunternehmen (Haupterwerb)
Einzelunternehmen (Nebenerwerb)
Sonstige Betriebe, Kleinstbetriebe
Diese Betriebe bewirtschafteten insgesamt 420,3 Tha LF, davon lagen 349,7 Tha im
benachteiligten Gebiet. Die förderfähige Fläche belief sich auf 269,4 Tha. Ausgeschlossen waren die mit Weizen, Mais, Zuckerrüben und weiteren Intensivkulturen
bestellten Flächen (80,3 Tha).
Bewilligungen wurden für 128,0 Tha Grünland und 127,4 Tha Ackerland (davon 14,0
Tha Ackerfutter) ausgesprochen.
Tabelle 2: Entwicklung der Betriebsstrukturen im benachteiligten Gebiet (bewilligte Anträge)
Betriebe
Anzahl
2 366
2 252
2 243
1 953
2 151
Jahr
2000
2001
2002
2003
2004
Fläche
ha LF
359 092
357 524
353 510
322 571
349 698
Ackerland
ha
225 778
224 328
222 734
193 243
221 058
Grünland
ha
132 630
132 756
130 055
128 703
128 440
Der Rückgang der Betriebszahlen und der Flächen (insbes. Ackerland) im Jahr 2003
war auf die Restriktionen bei der Gewährung von Ausgleichszulage zurückzuführen.
3.3 Auswertung nach Standorten
Die regionale Verteilung der Zahlungen war sehr differenziert. Die höchste Ausgleichszulage je ha LF erhielten die Betriebe im Kreis Schmalkalden-Meiningen, der
niedrigste Satz kam im Kreis Weimarer Land zur Auszahlung. In den Kreisen Altenburger Land und Sömmerda gibt es keine benachteiligten Gebiete.
Tabelle 3:
Ausgleichszulage nach Kreisen 2004
Kreis
Eichsfeld
Nordhausen
Wartburgkreis
Unstrut-Hainich-Kreis
Kyffhäuserkreis
SchmalkaldenMeiningen
Gotha
Betriebe
Anzahl
155
15
341
64
10
benachteiligtes
Gebiet
ha LF
22 756
853
42 231
11 348
2 190
Ausgleichszulage
gesamt
T€
860,7
44,1
3.228,9
468,8
96,6
Ausgleichszulage
€/ha LF
38
52
76
41
44
274
43 423
3.869,9
89
26
11 019
885,9
80
6
benachteiligtes
Gebiet
ha LF
33 741
22 930
12184
6 982
32 397
Betriebe
Kreis
Hildburghausen
Ilm-Kreis
Weimarer Land
Sonneberg
Saalfeld-Rudolstadt
Saale-Holzland-Kreis
Saale-Orla-Kreis
Greiz
gesamt
Anzahl
104
115
58
58
161
Ausgleichszulage
gesamt
T€
2.127,6
1.061,8
355,0
529,9
2.479,0
Ausgleichszulage
€/ha LF
63
46
29
76
77
186
27 815
1.321,4
48
295
289
2 151
46 750
33 078
349 698
2.116,2
1.201,8
20.647,8
45
36
59
Nach LVZ-Gruppen differenziert zeigt sich, dass ein großer Teil in Gemarkungen mit
einer relativ geringen Benachteiligung liegt. Etwa 62 % der LF des benachteiligten
Gebietes weist eine LVZ von über 26,5 auf. Andererseits entfallen auf stark benachteiligte Regionen mit einer LVZ unter 19,5 lediglich 20,4 Tha LF bzw. rund 6 % des
benachteiligten Gebietes.
Tabelle 4:
Betriebe mit Ausgleichszulage 2004
LVZ
unter 16
16 bis unter 19,5
19,5 bis unter 23
23 bis unter 26,5
26,5 bis unter 30
über 30
gesamt
Betriebe
Anzahl
30
127
238
493
578
685
2 151
Fläche
ha LF
%
3 510
1,0
16 904
4,8
39 806
11,4
72 053
20,6
113 221
32,4
104 204
29,8
349 698
100,0
dar. Ackerland
ha
195
3 963
16 786
42 314
78 335
79 466
221 058
dar. Grünland
ha
% LF
3 314
94,4
12 859
76,1
23 016
57,8
29 693
41,2
34 868
30,8
24 689
23,7
128 440
36,7
Der Grünlandanteil an der LF nimmt mit fallender LVZ kontinuierlich zu. Der Viehbesatz je ha Hauptfutterfläche war dagegen in den ertragsschwächeren Regionen niedriger. Relativ viel Vieh halten in Thüringen die Betriebe auf Standorten mit einer LVZ
ab 30.
Tabelle 5: Viehbestände im benachteiligten Gebiet
(Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Wildwiederkäuer)
LVZ
GVE
%
unter 16
16 bis unter 19,5
19,5 bis unter 23
23 bis unter 26,5
26,5 bis unter 30
über 30
gesamt
3 058
11 448
25 430
43 156
61 729
57 762
202 583
1,5
5,7
12,5
21,3
30,5
28,5
100,0
Besatz
GVE/ha Hauptfutterfläche
0,86
0,82
0,93
1,12
1,19
1,33
1,13
Lediglich 13,6 % der Ausgleichszulage wurden an Betriebe mit einer starken standortlichen Benachteiligung (LVZ unter 19,5) gezahlt. Dagegen entfielen 43,6 % der
Zahlungen auf Betriebe mit einer LVZ größer als 26,5.
7
Tabelle 6: Ausgleichszulage 2004 nach LVZ-Gruppen
LVZ
T€
unter 16
16 bis unter 19,5
19,5 bis unter 23
23 bis unter 26,5
26,5 bis unter 30
über 30
gesamt
%
588
2.228
3.925
4.900
5.490
3.516
20.648
€/ha LF
2,8
10,8
19,0
23,7
26,6
17,0
100,0
168
132
99
68
48
34
59
Mit zunehmender Benachteiligung der Standorte erhöhte sich die Ausgleichszulage
je ha LF deutlich.
3.4 Differenzierung der Ausgleichszulage
Mehr als drei Viertel der Ausgleichszulage wurde 2004 für Grünlandflächen gewährt.
Da Mais von dieser Zahlung ausgeschlossen blieb, entfiel nur ein relativ geringer Teil
auf Ackerfutter. Insgesamt wurden im Durchschnitt 59 €/ha LF Ausgleichszulage im
benachteiligten Gebiet gezahlt.
Grünland, Stufe 1:
Grünland, Stufe 2:
Ackerland (ohne Futterfläche):
Ackerfutter
Ausgleichszulage gesamt:
8.936 T€
6.848 T€
3.949 T€
916 T€
20.648 T€
=
=
=
=
=
43,3 %
33,2 %
19,1 %
4,4 %
100,0 %
In Abhängigkeit von der LVZ wurden Ausgleichszahlungen nach den einzelnen Programmbestandteilen vorgenommen.
Tabelle 7:
LVZ
bis 16
16 bis 19,5
19,5 bis 23
23 bis 26,5
26,5 bis 30
über 30
gesamt
Ausgleichszulage 2004 nach LVZ-Gruppen (T€)
Ackerland
ohne Futter
2
127
421
930
1.404
1.066
3.949
Grünland
Stufe 1
Stufe 2
348
222
1.207
832
1.908
1.454
2.126
1.619
2.120
1.686
1.228
1.034
8.936
6.848
Ackerfutter
16
63
142
227
280
188
916
Ausgleichszulage
gesamt
588
2.228
3.925
4.900
5.490
3.516
20.648
Auf das Thüringer Landesprogramm (Grünland, Stufe 2) entfiel ein Drittel der Ausgleichszulage, während zwei Drittel nach den Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe ausgezahlt wurden.
Alle bewilligten Grünlandflächen im benachteiligten Gebiet erhielten eine Grundförderung (Stufe 1). Zusätzliche Zahlungen (Stufe 2) wurden für etwa drei Viertel des
Grünlandes gewährt.
8
Tabelle 8: Grünlandförderung 2004
Stufe 1
LVZ
ha
3 314
12 841
22 988
29 522
34 754
24 560
127 978
bis 16
16 bis 19,5
19,5 bis 23
23 bis 26,5
26,5 bis 30
über 30
gesamt
Stufe 2
€/ha
105
94
83
72
61
50
70
ha
3 132
11 718
20 485
22 798
23 794
14 571
96 498
€/ha
71
71
71
71
71
71
71
Die Obergrenze von 190 €/ha Ausgleichszulage wurde auch auf geringwertigen
Grünlandstandorten nicht ausgeschöpft, es waren maximal 176 €/ha aus beiden
Programmteilen möglich. In Betrieben mit einer niedrigen LVZ konnte aufgrund des
meist höheren Grünlandanteils an der LF die zweite Stufe der Förderung größtenteils
in Anspruch genommen werden.
3.5 Zahlungen je Betrieb
In der Förderrichtlinie des TMLNU vom 28.05.2004 heißt es unter Punkt 6.6.3, dass
die Ausgleichszulage im Rahmen der GAK den Betrag von 16 T€ je Zuwendungsempfänger und Jahr nicht übersteigen darf. Im Falle einer Kooperation können es
maximal 64 T€ sein. Wenn das Unternehmen über mehr als zwei betriebsnotwendige
Arbeitskräfte verfügt, dürfen je weitere AK nicht mehr als 8 T€ bereitgestellt werden.
Die betriebsnotwendigen Arbeitskräfte werden auf der Basis von Standardwerten
errechnet.
Im Durchschnitt wurden 9.600 €/Betrieb gezahlt. Eine Ausgleichszulage von max. 16
T€/Betrieb erhielten 86 % der Betriebe, diese bewirtschafteten aber nur ein Viertel
der LF des benachteiligten Gebietes. Eine Zahlung von über 64 T€ bekamen lediglich 3 % der Betriebe, sie verfügen über 31 % der LF und erhielten reichlich 43 % der
Gelder.
Die Relationen zwischen Flächenanteil und Anteil der Ausgleichszulage zeigt auch,
dass in Gebieten mit einer stärkeren Benachteiligung (Thüringer Wald, Rhön) meist
größere Landwirtschaftsbetriebe mit einer höheren Zahlung je Betrieb bestehen.
Tabelle 9:
Ausgleichszulage je Betrieb, 2004
Betrag je Betrieb
T€
bis 16
16 bis 32
32 bis 48
48 bis 64
über 64
gesamt
Betriebe
Anzahl
%
1 847
85,9
139
6,5
65
3,0
27
1,3
73
3,4
2 151
100,0
LF
Tha
86,0
76,3
56,2
21,3
109,9
349,7
%
24,6
21,8
16,1
6,1
31,4
100,0
Ausgleichszulage
T€
%
4.408
21,3
3.231
15,6
2.530
12,3
1.487
7,2
8.992
43,5
20.648
100,0
Im Rahmen des Landesprogrammes zur Förderung grünlandreicher Betriebe gab es
keine Obergrenzenbeschränkung. Dadurch konnten Härtefälle für Betriebe mit arbeitsextensiven Verfahren (z.B. Mutterkühe, Schafhaltung) vermieden werden.
In den benachteiligten Gebieten Thüringens kam es insgesamt zu keinen Kürzungen
bei der Ausgleichszulage durch Überschreitung einer betrieblichen Obergrenze.
9
4
Einkommenswirkung der Ausgleichszulage
4.1 Ziele und Methoden
Anhand von Buchführungsdaten soll abgeschätzt werden, inwieweit die Ausgleichszulage dazu beigetragen hat, standortbedingte wirtschaftliche Nachteile auszugleichen. Niedrigere Erträge und/oder höhere Aufwendungen führen dazu, dass geringere Einkommen erwirtschaftet werden. Die Zulage bewirkt zumindest einen Teilausgleich, um ein angemessenes landwirtschaftliches Einkommen zu sichern und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten.
Als Datengrundlage dienten die Ergebnisse der Test- und Auflagenbuchführung 2003
(Kalenderjahr) bzw. 2003/04 (Wirtschaftsjahr). In jedem Fall gingen die witterungsbedingten niedrigen Erträge 2003 sowie die in Thüringen stark gekürzte Ausgleichszulage 2003 in die Berechnungen ein.
Die regionale Auswertung erfolgte nach drei Kategorien:
C Betriebe mit 100 % der LF im benachteiligten Gebiet
C Betriebe mit 100 % der LF im nicht benachteiligten Gebiet
C Betriebe mit Teilflächen im benachteiligten Gebiet
Beim Vergleich mit Thüringer Buchführungsdaten, welche im Rechenzentrum der
Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft aufbereitet wurden, ist zu berücksichtigen, dass dabei alle Betriebe mit über 50 % der LF im benachteiligten Gebiet zu
diesem gezählt werden. Dadurch liegt die Anzahl der Betriebe im benachteiligten
Gebiet um etwa 100 höher. Die Auswertungen im Thüringer Agrarbericht 2005 (Kapitel 7.7.2) sind also nicht direkt hiermit vergleichbar.
Betriebe in Regionen mit Flächenanteilen im benachteiligten und im nicht benachteiligten Gebiet werden nachfolgend nicht näher betrachtet.
Tabelle 10:
Charakterisierung der analysierten Betriebe 2003/04
benachteiligtes
Gebiet
Betriebe
Fläche
Fläche
Betriebsgröße
Arbeitskräfte
AK-Besatz
Viehbesatz
Anzahl
Tha LF
%
ha LF
AK
AK/100 ha LF
VE/100 ha LF
nicht benachteiligtes Gebiet
217
130,4
32,4
601
2 916
2,24
70,0
233
160,0
39,7
687
2 966
1,85
46,3
Teilflächen im Thüringen
benachteiligten
gesamt
Gebiet
173
623
112,5
402,9
27,9
100
650
647
2 476
8 358
2,20
2,07
67,4
59,9
Die mittlere Flächenausstattung der Betriebe ist im benachteiligten Gebiet etwas geringer, der AK-Besatz ist dagegen höher als im nicht benachteiligten Gebiet. Das
hängt zusammen mit den schwierigen Bewirtschaftungsverhältnissen und dem höheren Viehbesatz im benachteiligten Gebiet.
Insgesamt muss man beachten, dass neben den Standortfaktoren die Märkte und
Preise sowie das betriebliche Management einen entscheidenden Einfluss auf die
Ergebnisse und die Einkommenslage ausüben.
4.2 Einkommenssituation nach Gebieten
Zur Analyse der Einkommenssituation und der Einflussfaktoren erfolgte eine Gegenüberstellung der Daten von benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten. Dabei muss auf Schwierigkeiten beim Vergleich flächenbezogener Kennzahlen von Be-
10
trieben mit z.T. unterschiedlicher Produktionsstruktur und Rechtsform (Arbeitsentlohnung) hingewiesen werden.
Tabelle 11:
Kennzahlen nach Gebietskategorien, 2003/04
benachteiligt
Unternehmensertrag
€/ha LF
Unternehmensaufwand
€/ha LF
Gewinn/Jahresüberschuss
€/ha LF
Ordentliches Ergebnis
€/ha LF
Personalaufwand
€/ha LF
Einkommen1)
€/ha LF
AK-Besatz
AK/100 ha LF
Einkommen1)
€/AK
Ausgleichszulage
€/AK
Einkommen ohne Ausgleichszulage
€/AK
1)
Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand
1.861
1.840
21
-12
451
439
2,24
19.617
1.864
17.753
nicht
benachteiligt
1.944
1.866
78
35
395
430
1,85
23.214
0
23.214
Differenz
-83
-26
-57
-47
+56
+9
+0,39
-3.597
+1.864
-5.461
Insbesondere aufgrund des niedrigeren Unternehmensertrages fiel das Ordentliche
Ergebnis im benachteiligten Gebiet ungünstiger aus. Der Personalaufwand je ha LF
war infolge des AK-Besatzes höher, obwohl die Bruttolöhne von 16.665 € je AK fast
1.000 €/AK unter denen des nicht benachteiligten Gebietes lagen.
Mit Hilfe der Ausgleichszulage verbesserte sich das erwirtschaftete Einkommen im
benachteiligten Gebiet um 1.864 €/AK, trotzdem blieb ein beachtlicher Einkommensrückstand von rund 3.600 €/AK im Vergleich zu den bevorzugten Ackerstandorten.
Das Einkommensdefizit wurde 2003/04 durch die (reduzierte) Ausgleichszulage nur
zu etwa einem Drittel ausgeglichen. Das unterstreicht die Notwendigkeit einer spürbaren Förderung benachteiligter Regionen.
4.3 Analyse nach Betriebstypen
Zur Untersuchung des Einflusses verschiedener Betriebsformen und Spezialisierungsrichtungen auf die Einkommenslage in den Gebieten wurden einzelne Betriebstypen (betriebswirtschaftliche Ausrichtungen) analysiert. Dazu muss man zunächst
feststellen, dass bei standortgerechter Produktion spezialisierte Betriebe in den Gebieten nicht gleichermaßen anzutreffen sind. So dominieren auf besseren Standorten
die Ackerbaubetriebe, während in stärker benachteiligten Gebieten fast nur extensive
Futterbaubetriebe (Mutterkühe, Schafe) anzutreffen sind.
Tabelle 12:
Anzahl Betriebstypen nach Gebieten
benachteiligtes nicht benachteiGebiet
ligtes Gebiet
Ackerbau-Getreide u.a.
Verbund-Ackerbau/Futterbau
Futterbau-Milch
Futterbau-Mutterkühe
Futterbau-Schafe
Futterbau-Pferde
Sonstige
gesamt
82
65
14
11
2
11
217
60
12
1
9
4
14
233
Übergangsregionen
47
23
4
18
8
16
173
Thüringen
gesamt
222
189
100
19
38
14
41
623
Für den Vergleich zwischen benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten wurden nur die Betriebstypen
11
Ackerbau-Getreide
Verbund-Ackerbau/Futterbau
Futterbau-Milch
Futterbau-Schafe
ausgewählt. Dabei steht der Einfluss der Ausgleichszulage auf die Einkommenserwirtschaftung (Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand) im Mittelpunkt.
Tabelle 13:
Einkommenssituation ausgewählter Betriebstypen 2003/04 (T€/AK)
Ackerbau-Getreide
Verbund-Ackerbau/Futterbau
Futterbau-Milch
Futterbau-Schaf
benachteiligtes
Gebiet
23,6
19,4
17,9
21,7
nicht benachteiligtes
Gebiet
26,3
22,8
27,8
16,5
Differenz
-2,7
-3,3
-9,9
+5,2
In den meisten Betriebstypen ist ein Einkommensrückstand des benachteiligten Gebietes festzustellen. Am deutlichsten kam dies in den Milchviehbetrieben zum Ausdruck.
Die Ausgleichszulage wurde 2003 nur für Futterflächen gewährt und spielte deshalb
in Ackerbaubetrieben nur eine geringe Rolle (650 €/AK). In anderen Betriebstypen
trug sie folgendermaßen zur Einkommenssicherung bei:
Verbundbetriebe
=
1,0 T€/AK
Milchviehbetriebe
=
2,3 T€/AK
Schäfereien
=
7,6 T€/AK
Mutterkuhbetriebe = 13,1 T€/AK
Bei Mutterkuhbetrieben war der größte Teil des Einkommens auf die Ausgleichszulage zurückzuführen. Ein Vergleich mit dem nicht benachteiligten Gebiet ist bei diesen
Unternehmen aufgrund fehlender Daten nicht möglich.
Die Schäfereien erzielten allerdings im benachteiligten Gebiet ein höheres Einkommen. Möglicherweise spielten hier betriebliche Besonderheiten eine Rolle, so verfügten die Schäfer im nicht benachteiligten Gebiet nur über 107 ha LF, während es im
benachteiligten Gebiet 272 ha LF waren.
4.4 Fragen des Betriebserfolges
Der wirtschaftliche Erfolg wird zum großen Teil durch das Management beeinflusst.
Anhand von Betrieben mit ähnlicher Struktur, die sowohl im benachteiligten als auch
im nicht benachteiligten Gebiet in ausreichender Zahl zu finden sind, erfolgte deshalb
eine Analyse nach Erfolgsvierteln.
Tabelle 14:
Ackerbaubetriebe nach Erfolgsvierteln, 2003/04
benachteiligtes Gebiet
oberstes
unterstes
Viertel
Viertel
8
8
544
92
1,2
1,4
20
19
34,1
1,9
0,6
0,5
Beriebe
Anzahl
Fläche
ha LF
Arbeitskräfte
AK/100 ha LF
Viehbesatz
VE/100 ha LF
Einkommen1)
T€/AK
Ausgleichszulage T€/AK
Einkommen ohne
T€/AK
33,5
Ausgleichszulage
1)
Ordentliches Ergebnis + Personalaufwand
1,4
12
nicht benachteiligtes Gebiet
oberstes
unterstes
Viertel
Viertel
33
33
505
269
0,9
1,3
14
57
50,9
5,4
0
0
50,9
5,4
Obwohl die Betriebsform Ackerbau für die nicht benachteiligten Gebiete typisch ist,
kommt sie auch im benachteiligten Gebiet hin und wieder vor. Wichtig für denn Erfolg
ist eine ausreichende Flächenausstattung.
Bei Ackerbaubetrieben zeigen sich deutliche Effektivitätsunterschiede zwischen den
Unternehmen sowohl im benachteiligten als auch im nicht benachteiligten Gebiet.
Ausgleichszulage spielte in diesem Jahr eine geringe Rolle. Das Einkommensniveau
war im benachteiligten Gebiet viel niedriger.
Tabelle 15:
Verbundbetriebe nach Erfolgsvierteln, 2003/04
Beriebe
Fläche
Arbeitskräfte
Viehbesatz
Einkommen
Ausgleichszulage
Einkommen ohne
Ausgleichszulage
Anzahl
ha LF
AK/100 ha LF
VE/100 ha LF
T€/AK
T€/AK
T€/AK
benachteiligtes Gebiet
oberstes
unterstes
Viertel
Viertel
21
21
979
458
2,1
2,7
61
74
26,8
12,0
1,3
0,5
27,5
11,5
nicht benachteiligtes Gebiet
oberstes
unterstes
Viertel
Viertel
33
33
1 200
457
1,9
2,1
56
70
34,9
10,7
0
0
34,9
10,7
Auch bei den mehrzweigig organisierten Verbundbetrieben wurden Erfolgsunterschiede sowohl innerhalb der Gebiete als auch zwischen den Gebieten festgestellt,
aber nicht so ausgeprägt wie bei spezialisierten Ackerbaubetrieben. Das Einkommensniveau war im benachteiligten Gebiet allgemein niedriger.
Tabelle 16:
Futterbau-Milchviehbetriebe nach Erfolgsvierteln, 2003/04
Beriebe
Fläche
Arbeitskräfte
Viehbesatz
Einkommen
Ausgleichszulage
Einkommen ohne
Ausgleichszulage
Anzahl
ha LF
AK/100 ha LF
VE/100 ha LF
T€/AK
T€/AK
T€/AK
benachteiligtes Gebiet
oberstes
unterstes
Viertel
Viertel
16
16
719
99
2,7
2,2
84
109
21,9
2,9
2,3
3,9
19,6
-1,0
nicht benachteiligtes Gebiet
oberstes
unterstes
Viertel
Viertel
3
3
913
79
3,4
3,3
131
134
32,3
5,8
0
0
32,3
5,8
Auf Milchproduktion spezialisierte Futterbaubetriebe gibt es vorrangig im benachteiligten Gebiet. Erfolgreiche Unternehmen verfügen in beiden Gebieten über mehr Fläche. Auch hier wurden im nicht benachteiligten Gebiet höhere Einkommen je AK erwirtschaftet. Betriebe des unteren Viertels hätten im benachteiligten Gebiet ohne
Ausgleichszulage überhaupt kein Einkommen erzielt.
Die analysierten Betriebe unterstreichen die wirtschaftliche Notwendigkeit der Zahlung eines Ausgleichs für standortliche Benachteiligungen. Das gilt für alle Betriebsformen und kann durch Managementleistungen nicht egalisiert werden.
5
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
C Die vorliegende Jahresanalyse stellt einen Teilbericht im Rahmen des Forschungsthemas „Begleituntersuchungen zur Ausgleichszulage für benachteiligte
13
Gebiete“ dar. In der Weiterführung sollen Fragen der zukünftigen Regelungen untersucht werden.
C Die Ausgleichszulage hat auch 2004 einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung
einer flächendeckenden Landwirtschaft in Thüringen geleistet. Das gilt insbesondere für grünlandreiche Standorte.
C Etwa 62 % der LF des benachteiligten Gebietes weisen eine LVZ von über 26,5
auf und sind relativ gut geeignet für die Tierproduktion (insbesondere die Milcherzeugung). Diese Betriebe erhielten 44 % der Ausgleichszulage.
C Für drei Viertel des Grünlandes im benachteiligten Gebiet wurde zusätzlich zur
Grundförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe noch eine Zusatzförderung im Rahmen eines Landesprogrammes bereitgestellt.
C Auf der Basis von Thüringer Buchführungsergebnissen wurde die Einkommenswirkung der Ausgleichszulage analysiert. Insgesamt konnte nur ein Drittel des Einkommensrückstandes im Vergleich zu den nicht benachteiligten Gebieten ausgeglichen werden.
C Die meisten Futterbaubetriebe sind nicht in der Lage, ohne entsprechende zusätzliche Zahlungen ein angemessenes Einkommen zu erwirtschaften.
C Es ist auch weiterhin notwendig, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und einen vitalen ländlichen Raum eine angemessene Ausgleichszulage bereitzustellen.
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