Graduate School Scholarship Programme (GSSP)

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Graduate School Scholarship Programme (GSSP)
Graduate School Scholarship Programme (GSSP) Programm zur Förderung ausländischer Doktorandinnen und
Doktoranden in strukturierten Promotionsprogrammen
Informationen zum Nominierungsverfahren
Die Vergabe von Doktorandenstipendien in strukturierten Promotionsprogrammen erfolgt
in einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt werden zunächst in einem
Wettbewerbsverfahren Promotionsprogramme ausgewählt, die eine Förderzusage für bis
zu vier DAAD-finanzierte Promotionsplätze (je zwei Plätze in zwei aufeinanderfolgenden
Jahren) für drei Jahre, bzw. bis zu vier Jahre im Falle von Promovierenden aus
Entwicklungs- und Schwellenländern, erhalten. Im zweiten Schritt nominieren die
ausgewählten Programme geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für ein DAADStipendium. Die Stipendienvergabe und Administration der Stipendien erfolgt dabei durch
den DAAD.
Die von den deutschen Hochschulen für ein Stipendium ausgewählten Kandidatinnen und
Kandidaten müssen eine individuelle Online-Bewerbung unter
https://portal.daad.de/irj/portal einreichen.
1. Nominierung und Auswahl von ausländischen Doktorandinnen und Doktoranden
Die Ausschreibung der Promotionsplätze und die Vorauswahl geeigneter Kandidatinnen
und Kandidaten erfolgt durch die jeweiligen Promotionsprogramme. Dabei ist dafür Sorge
zu tragen, dass die Promotionsplätze öffentlich ausgeschrieben werden (z.B. über die
Webseite des Promotionsprogramms, EURAXESS oder die DAAD Plattform
www.phdgermany.de).
Kandidatinnen und Kandidaten, die für ein DAAD-Stipendium nominiert werden
sollen, müssen folgende Kriterien erfüllen:
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sehr gutes fachliches Profil
das Studium muss zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Diplom oder
Master abgeschlossen sein
zum Zeitpunkt der Nominierung dürfen sich die Bewerber noch nicht länger als
fünfzehn Monate in Deutschland aufhalten
der letzte Masterabschluss darf nicht länger als sechs Jahre zurückliegen
Auslandsphasen während der Stipendienlaufzeit können nur bis max. 3 Monate
pro Jahr und insgesamt für nicht mehr als neun Monate gefördert werden
Die Promotionsprogramme nominieren die Kandidatin oder den Kandidaten für
jeden Promotionsplatz. Zusätzlich sollten für jeden Promotionsplatz ein oder zwei
Reservekandidaten nominiert werden; die nominierten Bewerbungen sind auf einem
dafür vorgesehenen Bewertungsbogen zu ranken. Für das Nominierungsverfahren
werden folgende Unterlagen beim DAAD eingereicht:
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a) Von den Hochschulen (die Unterlagen müssen per Post eingereicht werden):
Ein Nominierungsschreiben, das Angaben zu folgenden Punkten enthält:
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wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers und Passgenauigkeit
zum Promotionsprogramm
Bewertungsbogen: Ranking der Kandidaten mit Erläuterung
Namen der als Betreuer vorgesehenen Hochschullehrerinnen und –lehrer
Notwendigkeit eines vorgeschalteten Deutschkurses1 und gewünschte Dauer (i.d.R.
2, 4 oder 6 Monate)
b) Von den ausländischen Bewerbern (individuelle Online-Bewerbung über das DAADPortal)
Eine vollständige Bewerbung umfasst das DAAD-Antragsformular „Graduate School
Scholarship Programme 17“ mit zusätzlichen Unterlagen im Original sowie zwei Kopien.
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache
beizufügen:
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eine Zusammenfassung des Promotionsvorhabens (max. 1 Seite)
ein lückenloser Lebenslauf
ein Motivationsschreiben aus dem hervorgeht, dass sich der Bewerber mit dem
fachlichen Angebot des Promotionsprogramms auseinandergesetzt hat und
über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen verfügt
Zeugnisunterlagen als amtlich beglaubigte Kopien (sämtlichen Zeugnissen muss
eine Erklärung des Notensystems beigefügt werden):
- alle Hochschulzeugnisse über sämtliche Jahresprüfungen (transcripts of
records)
- das Diplom- oder Masterzeugnis mit Angabe der Abschlussnoten
Nachweis über die im Promotionsprogramm erforderlichen Sprachkenntnisse
ggf. Nachweis über abgelegte Praktika
ggf. Liste der Veröffentlichungen
Die von den Promotionsprogrammen für die Ihnen zustehenden Promotionsplätze
ausgewählten Kandidatinnen oder Kandidaten bzw. ggf. die nachrückenden
Reservekandidaten erhalten ein DAAD-Stipendium.
Die Stipendienvergabe und finanzielle Abwicklung der Stipendien erfolgt über das
zuständige DAAD-Regionalreferat. Die Stipendien werden für die
Gesamtstipendienlaufzeit von max. drei Jahren, im Falle von Stipendiaten aus
Entwicklungs- und Schwellenländern bis zu vier Jahren vergeben. Die Fortzahlung des
Stipendiums erfolgt auf der Grundlage eines vom für den jeweiligen Stipendiaten
zuständigen Vertreter des Promotionsprogramms gegengezeichneten jährlichen
Fortschrittsberichts.
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Im Regelfall werden die Kosten für die Deutschkurse vom DAAD übernommen. Die Buchung der Kurse erfolgt über
den DAAD. Allerdings beginnen die Sprachkurse zu festen Terminen, so dass nicht immer eine Teilnahme ermöglicht
werden kann. Die Kurse finden nicht unbedingt am Hochschulort statt. In begründeten Ausnahmefällen (vorgeschalteter
Sprachkurs nicht möglich) können bis zu 70% der Kosten für promotionsbegleitende Sprachkurse erstattet werden.
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Auslandsaufenthalte im Rahmen des DAAD-Stipendiums können nur gefördert werden,
wenn sie integrale Bestandteile des Promotionsprogramms sind. Dabei gilt, dass max. drei
Monate pro Jahr und insgesamt nicht mehr als neun Monate förderfähig sind.
Termine:
Nominierungen für die zwei pro Jahr zur Verfügung stehenden Promotionsstipendien
können jederzeit unterbreitet werden. Bei den Planungen sollte ein ausreichender
Zeitraum zur Visumsbeantragung und für die vorbereitenden Sprachkurse einkalkuliert
werden. Bitte beachten Sie, dass das vom DAAD durchgeführte Auswahlverfahren in der
Regel bis zu zwei Monate in Anspruch nimmt. Es ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass
Bewerber aus Lateinamerika, Asien und Afrika in der Regel mind. drei Monate für die
Ausstellung eines Visums benötigen. Bei einem geplanten Stipendienantritt im Oktober
sollte die Nominierung des Bewerbers daher spätestens im April beim DAAD vorliegen,
und je nach Dauer des vorgesehenen Spachkurses entsprechend früher, damit die
notwendigen Einreiseformalitäten des Bewerbers und der gewünschte Antrittstermin
realisiert werden kann.
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