Graduate School Scholarship Programme (GSSP)
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Graduate School Scholarship Programme (GSSP)
Graduate School Scholarship Programme (GSSP) Programm zur Förderung ausländischer Doktorandinnen und Doktoranden in strukturierten Promotionsprogrammen Informationen zum Nominierungsverfahren Die Vergabe von Doktorandenstipendien in strukturierten Promotionsprogrammen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt werden zunächst in einem Wettbewerbsverfahren Promotionsprogramme ausgewählt, die eine Förderzusage für bis zu vier DAAD-finanzierte Promotionsplätze (je zwei Plätze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren) für drei Jahre, bzw. bis zu vier Jahre im Falle von Promovierenden aus Entwicklungs- und Schwellenländern, erhalten. Im zweiten Schritt nominieren die ausgewählten Programme geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für ein DAADStipendium. Die Stipendienvergabe und Administration der Stipendien erfolgt dabei durch den DAAD. Die von den deutschen Hochschulen für ein Stipendium ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten müssen eine individuelle Online-Bewerbung unter https://portal.daad.de/irj/portal einreichen. 1. Nominierung und Auswahl von ausländischen Doktorandinnen und Doktoranden Die Ausschreibung der Promotionsplätze und die Vorauswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch die jeweiligen Promotionsprogramme. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Promotionsplätze öffentlich ausgeschrieben werden (z.B. über die Webseite des Promotionsprogramms, EURAXESS oder die DAAD Plattform www.phdgermany.de). Kandidatinnen und Kandidaten, die für ein DAAD-Stipendium nominiert werden sollen, müssen folgende Kriterien erfüllen: sehr gutes fachliches Profil das Studium muss zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Diplom oder Master abgeschlossen sein zum Zeitpunkt der Nominierung dürfen sich die Bewerber noch nicht länger als fünfzehn Monate in Deutschland aufhalten der letzte Masterabschluss darf nicht länger als sechs Jahre zurückliegen Auslandsphasen während der Stipendienlaufzeit können nur bis max. 3 Monate pro Jahr und insgesamt für nicht mehr als neun Monate gefördert werden Die Promotionsprogramme nominieren die Kandidatin oder den Kandidaten für jeden Promotionsplatz. Zusätzlich sollten für jeden Promotionsplatz ein oder zwei Reservekandidaten nominiert werden; die nominierten Bewerbungen sind auf einem dafür vorgesehenen Bewertungsbogen zu ranken. Für das Nominierungsverfahren werden folgende Unterlagen beim DAAD eingereicht: Stand 06/16 Seite 1 von 3 a) Von den Hochschulen (die Unterlagen müssen per Post eingereicht werden): Ein Nominierungsschreiben, das Angaben zu folgenden Punkten enthält: wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers und Passgenauigkeit zum Promotionsprogramm Bewertungsbogen: Ranking der Kandidaten mit Erläuterung Namen der als Betreuer vorgesehenen Hochschullehrerinnen und –lehrer Notwendigkeit eines vorgeschalteten Deutschkurses1 und gewünschte Dauer (i.d.R. 2, 4 oder 6 Monate) b) Von den ausländischen Bewerbern (individuelle Online-Bewerbung über das DAADPortal) Eine vollständige Bewerbung umfasst das DAAD-Antragsformular „Graduate School Scholarship Programme 17“ mit zusätzlichen Unterlagen im Original sowie zwei Kopien. Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache beizufügen: eine Zusammenfassung des Promotionsvorhabens (max. 1 Seite) ein lückenloser Lebenslauf ein Motivationsschreiben aus dem hervorgeht, dass sich der Bewerber mit dem fachlichen Angebot des Promotionsprogramms auseinandergesetzt hat und über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen verfügt Zeugnisunterlagen als amtlich beglaubigte Kopien (sämtlichen Zeugnissen muss eine Erklärung des Notensystems beigefügt werden): - alle Hochschulzeugnisse über sämtliche Jahresprüfungen (transcripts of records) - das Diplom- oder Masterzeugnis mit Angabe der Abschlussnoten Nachweis über die im Promotionsprogramm erforderlichen Sprachkenntnisse ggf. Nachweis über abgelegte Praktika ggf. Liste der Veröffentlichungen Die von den Promotionsprogrammen für die Ihnen zustehenden Promotionsplätze ausgewählten Kandidatinnen oder Kandidaten bzw. ggf. die nachrückenden Reservekandidaten erhalten ein DAAD-Stipendium. Die Stipendienvergabe und finanzielle Abwicklung der Stipendien erfolgt über das zuständige DAAD-Regionalreferat. Die Stipendien werden für die Gesamtstipendienlaufzeit von max. drei Jahren, im Falle von Stipendiaten aus Entwicklungs- und Schwellenländern bis zu vier Jahren vergeben. Die Fortzahlung des Stipendiums erfolgt auf der Grundlage eines vom für den jeweiligen Stipendiaten zuständigen Vertreter des Promotionsprogramms gegengezeichneten jährlichen Fortschrittsberichts. 1 Im Regelfall werden die Kosten für die Deutschkurse vom DAAD übernommen. Die Buchung der Kurse erfolgt über den DAAD. Allerdings beginnen die Sprachkurse zu festen Terminen, so dass nicht immer eine Teilnahme ermöglicht werden kann. Die Kurse finden nicht unbedingt am Hochschulort statt. In begründeten Ausnahmefällen (vorgeschalteter Sprachkurs nicht möglich) können bis zu 70% der Kosten für promotionsbegleitende Sprachkurse erstattet werden. Stand 06/16 Seite 2 von 3 Auslandsaufenthalte im Rahmen des DAAD-Stipendiums können nur gefördert werden, wenn sie integrale Bestandteile des Promotionsprogramms sind. Dabei gilt, dass max. drei Monate pro Jahr und insgesamt nicht mehr als neun Monate förderfähig sind. Termine: Nominierungen für die zwei pro Jahr zur Verfügung stehenden Promotionsstipendien können jederzeit unterbreitet werden. Bei den Planungen sollte ein ausreichender Zeitraum zur Visumsbeantragung und für die vorbereitenden Sprachkurse einkalkuliert werden. Bitte beachten Sie, dass das vom DAAD durchgeführte Auswahlverfahren in der Regel bis zu zwei Monate in Anspruch nimmt. Es ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass Bewerber aus Lateinamerika, Asien und Afrika in der Regel mind. drei Monate für die Ausstellung eines Visums benötigen. Bei einem geplanten Stipendienantritt im Oktober sollte die Nominierung des Bewerbers daher spätestens im April beim DAAD vorliegen, und je nach Dauer des vorgesehenen Spachkurses entsprechend früher, damit die notwendigen Einreiseformalitäten des Bewerbers und der gewünschte Antrittstermin realisiert werden kann. Stand 06/16 Seite 3 von 3