B e k a n n t m a c h u n g

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B e k a n n t m a c h u n g
Bekanntmachung
Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die Erneuerung
der Signalanlagen mit Aufhebung und Änderung von Bahnübergängen (BÜ), Bahnstrecke 1210 Elmshorn – Westerland,
Planfeststellungsabschnitt IV in Weddingstedt und Stelle-Wittenwurth, Bahnkm 126,270 – 134,130.
Das beantragte Vorhaben ist Teil der Gesamtmaßnahme zur Modernisierung der
Bahnstrecke 1210 Elmshorn – Westerland von Bahn-km 97,4 bis 159,1.
Wesentlicher Inhalt der Planung ist
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Ersetzen der vorhandenen Formsignale (z.Bsp. Haltesignale) durch Lichtsignale
Herstellung und Erweiterung von Kabeltrassen
Errichten eines Technikgebäudes in Bahn-km 133,813
Aufhebung der
-BÜ 71 Weddingstedt Nord, Bahn-km 129,461 (Heidkrug),
-BÜ 72 Steller Damm, Bahn-km 129,763,
-BÜ 74 Stelle West, Bahn-km 132,196 (Dollenburen),
-BÜ 77 Wittenwurth Süd, Bahn-km 133,131 (Großer Kuhweidenweg),
-BÜ 78 Wittenwurth Mitte, Bahn-km 133,501 (Norderwurthweg) und
-BÜ 79 Wittenwurth Nord, Bahn-km 133,746 (Norderweidenweg)
Änderung der Bahnübergangssicherungsanlagen an den
-BÜ 70 Weddingstedt / K 77, Bahn-km 129,353 (ehem. Bundesstraße 5),
-BÜ 76 Wittenwurth / K 43, Bahn-km 132,526, mit Umgestaltung der Einmündung des Wirtschaftsweges und Verlegung des Radweges
Bau von Ersatz- und Verbindungswegen und Anpassung vorh. Parallelwege
Änderung der Fernüberwachung an den BÜ in dem Planfeststellungsabschnitt
Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen
sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Folgemaßnahmen auf dem Gebiet
der Gemeinden Weddingstedt und Stelle-Wittenwurth (Amtsverwaltung Kirchspielslandgemeinde Heider Umland).
1) Der in der Bekanntmachung der Planauslegung vom 25.03.2009 angekündigte
Erörterungstermin findet statt am
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Donnerstag, den 10.09.2009
um 15.00 Uhr
bei der
Amtsverwaltung Kirchspielslandgemeinde
Heider Umland
Großer Sitzungssaal (1. Stock)
Kirchspielsweg 6
25746 Heide
2) Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen erörtert.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen, und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
3) Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden von dem zur
Erörterung Ihrer Einwendungen anberaumten Termin gesondert benachrichtigt.
Beim Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen
sind (§ 18 a Nr. 7 Satz 1 AEG).
4) Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende
Kosten können nicht erstattet werden.
5) Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Kiel, 11. August 2009
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
Betriebssitz Kiel
- Anhörungsbehörde -
gez. Schleier