Einzelhandelskonzept der Stadt Löhne
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Einzelhandelskonzept der Stadt Löhne
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Fortschreibung für die Stadt Löhne Ihre Ansprechpartner Dipl.-Ing. Peter U. Berger Dipl.-Volksw. Corinna Küpper (Projektverantwortung) (Projektleitung) Sachverständiger für Handel im Städtebau BBE Handelsberatung GmbH Eichenweg 14 Goltsteinstraße 87a 53804 Much 50968 Köln Deutschland Deutschland Tel. + 49 2245 61 07 58 Tel +49 221 789 41 160 Fax + 49 2245 58 57 Fax +49 221 789 41 169 E-Mail [email protected] E-Mail [email protected] © Peter U. Berger/ BBE Handelsberatung GmbH Der Auftraggeber kann die vorliegende Unterlage für Druck und Verbreitung innerhalb seiner Organisation verwenden; jegliche – vor allem gewerbliche – Nutzung darüber hinaus ist nicht gestattet. Diese Entwurfsvorlagen und Ausarbeitungen usw. fallen unter § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Sie sind dem Auftraggeber nur zum eigenen Gebrauch für die vorliegende Aufgabe anvertraut. Weitergabe, Vervielfältigungen und Ähnliches, auch auszugsweise, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Verfasser gestattet. Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verbleiben bei der Arbeitsgemeinschaft Peter U. Berger/ BBE Handelsberatung GmbH. Wissen schafft Zukunft. Much/ Köln, im Oktober 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ausgangslage, Aufgabenstellung und methodische Vorgehensweise ................................. 6 1.1 Ausgangslage und Aufgabenstellung ................................................................................... 6 1.2 Methodische Vorgehensweise .............................................................................................. 7 2 Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung ........................................................... 8 2.1 Siedlungsstruktur und Verkehrsanbindung ........................................................................... 8 2.2 Demografische Entwicklung .................................................................................................. 9 2.3 Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen in der Stadt Löhne ....................................... 10 3 Einzelhandelssituation in der Stadt Löhne .......................................................................... 13 3.1 Einzelhandelsausstattung nach Stadtteilen ........................................................................ 13 3.2 Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten ...................................................................... 15 3.3 Entwicklung der Einzelhandelsausstattung 2008 - 2013 .................................................... 19 3.4 Einzelhandelszentralität ...................................................................................................... 20 4 Fazit der Angebots- und Nachfrageanalyse sowie Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung ............................................................................................................ 24 4.1 Bewertung des Einzelhandelsstandortes ............................................................................ 24 4.2 Empfehlungen zur Verkaufsflächenentwicklung ................................................................. 25 5 Grundlagen für ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept .................................................... 26 5.1 Bedeutung kommunaler Einzelhandelskonzepte aus Sicht der Landesplanung ................ 26 5.2 Begriff des zentralen Versorgungsbereiches ...................................................................... 28 5.3 Leitziele des Zentrenkonzeptes .......................................................................................... 30 5.4 Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und Empfehlungen zur Weiterentwicklung ............................................................................................................... 33 5.4.1 Hauptzentrum Löhne-Bahnhof ............................................................................................ 37 5.4.2 Nebenzentrum Mennighüffen .............................................................................................. 39 5.4.3 Nahversorgungszentrum Gohfeld-Zentrum ........................................................................ 42 5.4.4 Nahversorgungszentrum Königstraße/ Brunnenstraße ...................................................... 44 5.4.5 Nahversorgungszentrum Koblenzer Straße ........................................................................ 47 5.4.6 Nahversorgungszentrum Werster Straße ........................................................................... 49 5.4.7 Zu entwickelndes Nahversorgungszentrum Löhne-Ort....................................................... 51 5.5 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der wohnungsnahen Versorgung ........................... 54 5.6 Entwicklung des zentrenverträglichen großflächigen Einzelhandels .................................. 54 5.7 Potenzielle Ansiedlungsstandorte des großflächigen Einzelhandels ................................. 56 5.8 Fortschreibung der Löhner Liste zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente ...... 60 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 2 von 71 6 Empfehlungen zu bauplanungsrechtlichen Maßnahmen .................................................... 66 6.1 Bindungswirkung des Einzelhandelskonzeptes Löhne durch Ratsbeschluss .................... 66 6.2 Empfehlungen zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche ...................................... 68 6.3 Weiterentwicklung der dezentralen Agglomerationsstandorte des Einzelhandels ............. 68 7 Fazit ..................................................................................................................................... 70 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 3 von 71 Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Seite Einwohner der Stadt Löhne nach Stadtteilen ...................................................... 9 Abbildung 2: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in der Stadt Löhne und in Nachbarkommunen ........................................................................................... 10 Abbildung 3: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in der Stadt Löhne ....................... 11 Abbildung 4: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial nach Sortimenten ........................ 12 Abbildung 5: Einzelhandelsausstattung nach Stadtteilen ...................................................... 13 Abbildung 6: Verkaufsflächen und Umsätze in der Stadt Löhne nach Sortimenten .............. 15 Abbildung 7: Lebensmittelangebot der Stadt Löhne nach Betriebsformen ............................ 16 Abbildung 8: Verteilung der Lebensmittelmärkte.................................................................... 17 Abbildung 9: Verkaufsflächen und Umsätze in der Stadt Löhne nach Sortimenten .............. 18 Abbildung 10: Verkaufsflächenentwicklung 2008 - 2013 ......................................................... 20 Abbildung 11: Umsatz-Kaufkraft-Relation im Überblick ........................................................... 20 Abbildung 12: Umsatz-Kaufkraft-Relation und Kaufkraftsaldo ................................................. 22 Abbildung 13: Zentrenkonzept .................................................................................................. 34 Abbildung 14: Zentrenstruktur .................................................................................................. 35 Abbildung 15: Zentraler Versorgungsbereich Löhne-Bahnhof ................................................. 38 Abbildung 16: Verkaufsflächen und Umsätze im zentralen Versorgungsbereich Löhne-Bahnhof nach Sortimenten..................................................................... 39 Abbildung 17: Verkaufsflächen und Umsätze im zentralen Versorgungsbereich Mennighüffen nach Sortimenten ....................................................................... 40 Abbildung 18: Zentraler Versorgungsbereich Mennighüffen .................................................... 41 Abbildung 19: Zentraler Versorgungsbereich Gohfeld-Zentrum .............................................. 43 Abbildung 20: Verkaufsflächen und Umsätze im zentralen Versorgungsbereich Gohfeld-Zentrum nach Sortimenten .................................................................. 44 Abbildung 21: Verkaufsflächen und Umsätze im zentralen Versorgungsbereich Königstraße/ Brunnenstraße nach Sortimenten ................................................ 45 Abbildung 22: Zentraler Versorgungsbereich Königstraße/ Brunnenstraße ............................ 46 Abbildung 23: Zentraler Versorgungsbereich Koblenzer Straße .............................................. 48 Abbildung 24: Verkaufsflächen und Umsätze im zentralen Versorgungsbereich Koblenzer Straße nach Sortimenten ................................................................. 49 Abbildung 25: Verkaufsflächen und Umsätze im zentralen Versorgungsbereich Werster Straße nach Sortimenten ..................................................................... 50 Abbildung 26: Zentraler Versorgungsbereich Werster Straße ................................................. 50 Abbildung 27: Verkaufsflächen und Umsätze im auszubauenden zentralen Versorgungsbereich Löhne-Ort nach Sortimenten............................................ 52 Abbildung 28: Auszubauender zentraler Versorgungsbereich Löhne-Ort ............................... 52 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 4 von 71 Abbildung 29: Sortimentsliste der nahversorgungs-, zentren- und nicht-zentrenrelevanten Sortimente der Stadt Löhne............................................................. 64 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 5 von 71 1 Ausgangslage, Aufgabenstellung und methodische Vorgehensweise 1.1 Ausgangslage und Aufgabenstellung Seit der Erstellung des GMA-Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Löhne im November 2008 sind verschiedene Veränderungen in der Angebots- und Nachfragesituation der Stadt Löhne, der Region, im Bauplanungsrecht und in der Standortplanung namhafter Einzelhandelsunternehmen eingetreten, so dass eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Löhne erforderlich wurde. Zur Sicherstellung einer nach städtebaulichen Ordnungskriterien ausgerichteten Einzelhandels- und Standortplanung, die sich in der Bauleitplanung konkretisiert, geben u. a. nachfolgende Aspekte Anlass zu einer Aktualisierung der Planungsgrundlagen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes: Die Stadt Löhne hat das Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2008 nach Vorlage zwar billigend zur Kenntnis genommen, aber bisher nicht als Grundlage der städtischen Planung verbindlich beschlossen. Folgende Einzelhandelsprojekte/ Planungsüberlegungen bedürfen einer Bewertung und Einordnung in das gesamtstädtische Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Löhne: - Ansiedlung eines Fachmarktzentrums im Ortskern Mennighüffen, - Umstrukturierung des Famila SB-Warenhauses am Standort Gohfeld, - Neuansiedlung eines WEZ-Marktes im Ortskern Gohfeld, Weihestraße, - Neuansiedlung eines Rewe-Lebensmittelmarktes in Löhne-Ort, - Investoreninteresse (POCO) an einer Einzelhandelsansiedlung auf dem ehemaligen Metro-Areal an der Ringstraße, - Planungsüberlegungen zur Verlagerung des Tedox Fachmarktes vom ehemaligen IkeaStandort an die Albert-Schweitzer-Straße (Marktkauf-Umfeld) mit Neuansiedlung eines Möbel Boss Fachmarktes. Vor dem Hintergrund der skizzierten, veränderten Ausgangssituation hat die Stadt Löhne eine Aktualisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durchführen lassen, um die Marktposition des Mittelzentrums im regionalen Wettbewerb der Einkaufsstädte zu sichern und eine geordnete städtebauliche und einzelhandelsbezogene Entwicklung der Stadt zu ermöglichen. Hierzu soll die Fortschreibung der ökonomischen und städtebaulichen Planungsgrundlagen der Stadt Löhne Leit- Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 6 von 71 linien für eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Einzelhandelsfunktionen des Mittelzentrums bereitstellen. 1.2 Methodische Vorgehensweise Die Untersuchung basiert auf folgenden Erhebungen und Datenquellen: Betriebsstättenerhebung in der Stadt Löhne 1 Im März 2013 wurde von der BBE eine Vollerhebung aller Einzelhandelsbetriebe durchgeführt. Dabei wurden die Verkaufsflächen der Betriebe nach 33 Warengruppen differenziert erhoben. Unter Beachtung der standortbezogenen Rahmenbedingungen sowie branchen- und betriebsformenspezifischer Leistungskennziffern wurde die Umsatzleistung der Einzelhandelsbetriebe eingeschätzt. Darüber hinaus wurden in den Ortskernen von Gohfeld, Löhne-Bahnhof, Löhne-Ort und Mennighüffen die publikumsintensiven sonstigen Nutzungen (private Dienstleistungen, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen) sowie leerstehende Ladenlokale kartografisch dokumentiert. Weitere Grundlagen Die Daten zum einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial in der Stadt Löhne wurden von der BBE-Marktforschung ermittelt. Zugrunde gelegt werden die regionalen Kaufkraftkennziffern aus der aktuellen Veröffentlichung der MB-Research-Kaufkraft für Sortimente. Für die Konzeptentwicklung wurde auf relevante Daten aus sekundärstatistischen Quellen sowie einzelhandelsbezogene Kenndaten der BBE Marktforschung zurückgegriffen. Vorliegende Planungsunterlagen der Stadt Löhne wurden ausgewertet. Für einen Zeitvergleich wurden Daten aus dem GMA-Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2008 aufbereitet. 1 Als Einzelhandelsbetriebe werden die Betriebe bezeichnet, die Waren ausschließlich oder überwiegend an Endverbraucher in Verkaufsräumen verkaufen. Dabei werden auch Ladenhandwerksbetriebe (Bäckereien, Konditoren, Metzgereien) und Apotheken berücksichtigt. Aus der Betrachtung ausgeklammert werden die Betriebe des Kfz-Handels, des Handels mit Mineralölerzeugnissen (außer größere Verkaufsräume in Tankstellen) und ähnlichen Waren. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 7 von 71 2 Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung 2.1 Siedlungsstruktur und Verkehrsanbindung Das Mittelzentrum Löhne ist nach der Einwohnerzahl die drittgrößte Stadt des Kreises Herford und grenzt an die Gemeinde Hüllhorst im Norden, die Stadt Bad Oeynhausen im Osten (Kreis MindenLübbecke), Vlotho im Südosten, Herford im Süden sowie die Gemeinden Hiddenhausen im Südwesten und Kirchlengern im Westen. Die Bundesstraße 61 und die Landesstraßen 546, 782, 773, 965, 860, 777 und 774 stellen die wichtigsten Verkehrsachsen dar, welche die Stadt mit den benachbarten Städten und Gemeinden sowie den Autobahnen 30 und 2 verbinden. Die Busverkehr Ostwestfalen GmbH bietet Linienbusverbindungen innerhalb von Löhne und zu den Nachbarkommunen an. Vom Bahnhof Löhne aus bestehen Regionalbahnverbindungen u. a. nach Bielefeld, Minden, Hameln, Osnabrück und Nienburg. Die Stadt gliedert sich in die Stadtteile Gohfeld mit Löhne-Bahnhof, Löhne-Ort, Mennighüffen, Obernbeck und Ulenburg, die bis zum Jahre 1969 selbstständige Landgemeinden darstellten. Namensgebend für die Stadt war der zu Gohfeld gehörende Ortsteil Löhne-Bahnhof als Mittelpunkt der Stadt. Durch den Bau des Bahnhofs im Jahre 1846/ 47 entstand ein Siedlungsschwerpunkt, auf den sich der Name übertrug. Heute gilt Löhne-Bahnhof als Zentrum der Gesamtstadt, wenngleich der Stadt eine typische Innenstadt fehlt. Als strukturelle Mängel sind für das Hauptzentrum des Mittelzentrums eine unzureichende Einzelhandels- und Dienstleistungsvielfalt und das Fehlen eines zum längeren Aufenthalt animierenden, städtebaulich kompakten Stadtmittelpunktes mit Identifikationskraft zu bewerten. Dies resultiert einerseits aus der Stadtgeschichte, die auf ehemals selbstständigen Gemeinden basiert, und andererseits aus der Ausstrahlungskraft der Einkaufsstädte der Region, vor allem Bad Oeynhausen, Bünde, Herford und Minden, die der Entwicklung einer „neuen“ Innenstadt in Löhne entgegensteht. Die Stadt Löhne weist einen Auspendlerüberschuss von ca. 2.300 Personen auf, gleichzeitig ist Löhne jedoch mit über 12.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigen nach wie vor ein wichtiger Arbeitsstandort in der Region. Die wichtigsten Pendlerverflechtungen bestehen mit den Nachbarstädten Bad Oeynhausen, Herford und Bünde. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 8 von 71 2.2 Demografische Entwicklung 2 Die Stadt weist aktuell 39.930 Einwohner auf, die sich auf sechs Stadtteile verteilen. Auf die Stadtteile Gohfeld und Mennighüffen entfällt jeweils rund ein Viertel der Einwohner. Die Stadtteile Löhne-Bahnhof, Löhne-Ort und Obernbeck weisen jeweils zwischen 15 und 17 % der Einwohner auf. Ulenburg ist mit weniger als 400 Einwohnern der kleinste Stadtteil und hat keinen eigenen Siedlungskern. Damit ist eine relativ gleichmäßige, disperse Einwohnerverteilung im Stadtgebiet gegeben, welche die stadtgeschichtliche Entwicklung widerspiegelt. Abbildung 1: Einwohner der Stadt Löhne nach Stadtteilen Einwohner Stadtteil Gohfeld abs. in % 10.894 27,3 Löhne-Bahnhof 6.326 15,9 Löhne-Ort 6.680 16,7 Mennighüffen 9.754 24,4 Obernbeck 5.877 14,7 397 1,0 39.928 100,0 Ulenburg Stadt Löhne gesamt Quelle: Stadt Löhne, Stand: 20.03.2013 Im Zeitraum 2001 - 2011 verzeichnete die Stadt eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung (ca. 3,6 %), so dass der Bevölkerungsrückgang nur geringfügig über der Kreisentwicklung (ca. - 3 %) liegt. Landesweit ist die Bevölkerungszahl um ca. 1 % geschrumpft. Die Bevölkerungsvorausberechnung der Bertelsmann-Stiftung lässt für die Stadt Löhne bis zum Jahre 2020 eine weiterhin negative Bevölkerungsentwicklung (- 6 %) erwarten, auch für den Kreis Herford und das Land Nordrhein-Westfalen wird für diesen Zeitraum eine negative Bevölkerungsentwicklung (- 4 % bzw. - 2,3 %) prognostiziert. 2 Quelle: Stadt Löhne, Stand: 20.03.2013 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 9 von 71 2.3 Einzelhandelsrelevantes Nachfragevolumen in der Stadt Löhne Zur Berechnung des einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumens werden die privaten Verbrauchsausgaben zugrunde gelegt, die wiederum aus dem verfügbaren Einkommen abzüglich der Sparquote resultieren. Von den privaten Verbrauchsausgaben im gesamten Bundesgebiet sind demnach aktuell pro Jahr und Kopf insgesamt 5.818 EUR einzelhandelsrelevant. 3 Die MB-Research-Kaukraftkennziffern 2011 weisen für die Stadt Löhne aktuell ein einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau von 99,5 % aus. Auch im regionalen Vergleich weist die Stadt damit ein unterdurchschnittliches Kaufkraftniveau auf (vgl. Abbildung 2). Abbildung 2: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau in der Stadt Löhne und in Nachbarkommunen Quelle: MBR-Kaufkraftkennziffern Auf der Grundlage der BBE-Kennzahlen ergeben sich für die Stadt Löhne jährliche Pro-KopfAusgaben in Höhe von 5.793 € (vgl. Abbildung 3). Multipliziert mit der Einwohnerzahl lässt sich ein einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in der Stadt in Höhe von aktuell 231,3 Mio. € errechnen (vgl. Abbildung 3). 3 unberücksichtigt bleiben die Ausgaben für Kraftfahrzeuge, Brennstoffe und Reparaturen. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 10 von 71 Abbildung 3: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in der Stadt Löhne Deutschland Stadt Löhne Pro-KopfAusgaben in EUR Pro-KopfAusgaben in EUR 2.165 2.161 86,3 Drogerie-, Parfümerie, Kosmetikwaren 275 269 10,7 Apothekenwaren, Sanitätsbedarf, mediz., orthop. Artikel, Hörgeräte 596 595 23,8 Blumen 67 69 2,7 Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere 44 45 1,8 Bekleidung, Wäsche 501 497 19,8 Schuhe, Lederwaren 117 115 4,6 Sortiment Nahrungs- und Genussmittel Sport-, Campingartikel Kaufkraftpotenzial in Mio. EUR 73 71 2,8 Bücher, Zeitschriften 100 97 3,9 Papier-, Büro-, Schreibwaren (PBS) 121 118 4,7 50 50 2,0 288 285 11,4 GPK*, Haushaltswaren, Geschenkartikel 60 58 2,3 Haus-, Tisch-, Bettwäsche 33 32 1,3 Heimtextilien, Gardinen 31 30 1,2 Bettwaren 25 24 1,0 Lampen und Leuchten 26 26 1,0 Elektrogroßgeräte 87 84 3,4 Elektrokleingeräte 40 39 1,5 287 282 11,3 56 55 2,2 Optik, Uhren, Schmuck 109 109 4,3 Bau- und Heimwerkerbedarf 282 290 11,6 38 39 1,6 125 128 5,1 38 38 1,5 137 139 5,6 47 47 1,9 5.818 5.793 231,3 Spielwaren, Hobby, Musikinstrumente Möbel Unterhaltungselektronik, Computer, Telekom. Foto Farben, Lacke, Tapeten, Bodenbeläge, Teppiche Pflanzen, Gartenbedarf Fahrräder, Fahrradzubehör Autozubehör Sonstiger Einzelhandel** Gesamt * Glas, Porzellan, Keramik ** u.a. Kinderwagen, Kunstgegenstände, Antiquitäten Quelle: BBE-Marktforschung (Rundungsdifferenzen möglich) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 11 von 71 Mit rund 37 % entfällt ein großer Teil des Kaufkraftpotenzials auf die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel. Addiert man das Sortiment Drogerie-, Parfümeriewaren hinzu, entfallen rd. 42 % des einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzials auf die nahversorgungsrelevanten Sortimente. Für die Leitbranchen Bekleidung/ Schuhe und Sport sowie Unterhaltungselektronik/ Elektrowaren stehen im Stadtgebiet insgesamt ca. 45,6 Mio. € zur Verfügung. Die jährlichen Ausgaben für Bauund Gartenbedarf sowie Möbel und Einrichtungszubehör summieren sich auf ca. 41,0 Mio. €, die sonstigen Warengruppen umfassen ca. 23,9 Mio. € bzw. ca. 10 % des Gesamtvolumens (vgl. Abbildung 4). Abbildung 4: Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial nach Sortimenten * ** Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Haus- und Heimtextilien/ Gardinen, Bettwaren, Leuchten, Lampen Bücher, Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren, Optik, Uhren, Schmuck, Fahrräder, Autozubehör, Kinderwagen, Kunst, Antiquitäten Quelle: BBE-Marktforschung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 12 von 71 3 Einzelhandelssituation in der Stadt Löhne 3.1 Einzelhandelsausstattung nach Stadtteilen In der Stadt Löhne sind gegenwärtig insgesamt 215 Einzelhandels- und Ladenhandwerksbetriebe ansässig, die insgesamt über eine Verkaufsfläche von ca. 86.000 m² verfügen und einen Umsatz in Höhe von ca. 205,0 Mio. € erwirtschaften. Abbildung 5: Einzelhandelsausstattung nach Stadtteilen Betriebe Stadtteil abs. Verkaufsfläche in % in m² Umsatz in Mio. € in % Einwohner in % abs. in % Gohfeld 47 22 18.770 22 46,5 23 10.894 27 Löhne-Bahnhof 65 30 32.740 38 65,3 32 6.326 16 Löhne-Ort 16 7 2.720 3 9,2 4 6.680 17 Mennighüffen 49 23 8.650 10 29,8 15 9.754 24 Obernbeck 27 13 3.280 4 12,2 6 5.877 15 Ulenburg 11 5 19.840 23 42,0 20 397 1 215 100 86.000 100 205,0 100 39.928 100 Stadt Löhne gesamt Rundungsdifferenzen möglich Quelle: BBE-Erhebungen/ -Berechnungen Zur Bewertung der Versorgungsstruktur der Stadt Löhne ist u. a. die Relation zwischen der Einzelhandelsverkaufsfläche und der Einwohnerzahl heranzuziehen. Es ergibt sich ein Dichtewert (Arealitätsziffer) von 2,2 m² je Einwohner. Verglichen mit dem Bundesdurchschnitt von ca. 1,5 m² je Einwohner verzeichnet das Mittelzentrum einen deutlich überdurchschnittlichen Verkaufsflächenbesatz, so dass eine relativ hohe Versorgungsbedeutung durch großflächige Einzelhandelbetriebe ablesbar ist. Das umfangreichste Einzelhandelsangebot ist im Stadtteil Löhne-Bahnhof festzustellen. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem überwiegend kleinteiligen Angebot im Bahnhofsumfeld (Lübbecker Straße/ Bünder Straße) und entlang der Königstraße sowie den großformatigen Fachmarktstrukturen an den Standorten Albert-Schweitzer-Straße und Oeynhausener Straße. Weitere räumliche Schwerpunkte des Einzelhandelsangebotes beziehen sich auf die Stadtteile Gohfeld und Ulenburg, die wesentlich durch SB-Warenhäuser und ergänzende Fachmärkte ge- Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 13 von 71 4 prägt sind (u. a. an den Standorten Koblenzer Straße , Albert-Schweitzer-Straße, Löhner Straße, Ringstraße). In Gohfeld verfügen darüber hinaus die Geschäftsbereiche Weihestraße und Koblenzer Straße über eine Nahversorgungsausstattung. Im Stadtteil Mennighüffen ist das Geschäftsband entlang der Lübbecker Straße mit einer differenzierten Fachgeschäftsstruktur prägend. Darüber hinaus befinden sich Nahversorgungsbetriebe am Standort Werster Straße. Die Stadtteile Löhne-Ort und Obernbeck verfügen über einzelne Betriebe der erweiterten Grundversorgung, ohne dass (mehr) räumliche Angebotsschwerpunkte bestehen (vgl. Abbildung 5). Der Einzelhandelsbesatz umfasst 23 großflächige Betriebe (> 800 m² Verkaufsfläche), auf die Anteile von ca. 69 % der Gesamtverkaufsfläche und ca. 62 % des Umsatzes der Gesamtstadt entfal5 len. Damit ist die Angebotsstruktur in hohem Maße durch großflächige Betriebe geprägt. Angebotskonzentrationen bestehen im Bereich Albert-Schweitzer-Straße/ Rathausstraße, Oeynhausener Straße, Löhner Straße, Koblenzer Straße, Ringstraße, Lübbecker Straße in Mennighüffen und am Marktkauf-Standort/ Albert-Schweitzer Straße. Darüber hinaus sind großflächige Lebensmittelmärkte an der Weihestraße, Koblenzer Straße, Alten Bünder Straße, Königstraße, Herforder Straße und Steinstraße vorhanden. 4 Im August d. J. wurde das Famila SB-Warenhaus am Standort Gohfeld, Koblenzer Straße geschlossen. 5 Zum Vergleich: In Städten vergleichbarer Größe und Zentralität liegt der Verkaufsflächenanteil großflächiger Einzelhandelsbetriebe bei ca. 55 – 65 %. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 14 von 71 3.2 Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten Die Einzelhandelsausstattung der Stadt Löhne weist verkaufsflächen- und umsatzbezogen einen Schwerpunkt bei den Nahrungs- und Genussmitteln auf (vgl. Abbildung 6). Prägend sind die SBWarenhäuser in Gohfeld und Ulenburg. Daneben hat sich eine differenzierte Nahversorgung durch Supermärkte und Discounter in allen Stadtteilen entwickelt, die durch das Lebensmittelhandwerk (insb. Bäckereien) und den kleinteiligen Lebensmitteleinzelhandel (u. a. Getränkehandel) ergänzt wird. Abbildung 6: Verkaufsflächen und Umsätze in der Stadt Löhne nach Sortimenten * ** Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Haus- und Heimtextilien/ Gardinen, Bettwaren, Leuchten, Lampen Bücher, Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren, Optik, Uhren, Schmuck, Fahrräder, Autozubehör, Kinderwagen, Kunst, Antiquitäten Quelle: Eigene Erhebungen (Rundungsdifferenzen möglich) Das Ausstattungsniveau bei Lebensmittel-SB-Märkten/ -Geschäften liegt in der Stadt Löhne aktuell mit rd. 0,71 m² Verkaufsfläche je Einwohner deutlich über dem bundesdurchschnittlichen Niveau 6 (ca. 0,41 m² Verkaufsfläche je Einwohner; vgl. Abbildung 7). Betriebstypenbezogen ist vor allem eine deutlich überdurchschnittliche Verkaufsfläche bei SB-Warenhäusern festzustellen, während die einwohnerbezogene Verkaufsflächenausstattung bei Super- und Discountmärkten weitgehend dem Bundesdurchschnitt entspricht. 6 Ohne Ladenhandwerk, Fachgeschäfte, Getränkemärkte Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 15 von 71 Abbildung 7: Lebensmittelangebot der Stadt Löhne nach Betriebsformen Stadt Löhne (39.928 EW) Arealität in VKF m²/EW Verkaufsfläche in Mio. m² Arealität in VKF m²/EW 17.230 (8.570) 0,43 (0,21) 6,30 0,08 - - 3,40 0,04 Supermärkte (400 – 2.500 m² VKF) 7.020 0,18 9,55 0,12 Discounter* 4.050 0,10 11,70 0,14 - - 2,90 0,03 28.300 (19.640) 0,71 (0,49) 33,85 0,41 Vertriebstypen Verkaufsfläche in m² Bundesdurchschnitt (81.751.600 EW) SB-Warenhäuser (> 5.000 m² VKF) Große Supermärkte (2.500 – 5.000 m² VKF) sonstige LE-Geschäfte (SB-Läden, SB-Märkte) Summe* * in Klammern: nach Famila-Schließung in Gohfeld Quelle: EHI Handelsdaten (Stand: 2010), Eigene Berechnungen (Rundungsdifferenzen möglich) Die räumliche Verteilung der Lebensmittelmärkte lässt eine flächendeckende Nahversorgung erkennen (vgl. Abbildung 8). Die meisten Wohngebiete befinden sich innerhalb des fußläufigen Einzugsgebietes (700 m-Radius) eines Lebensmittelmarktes. Der Nahversorgung dienen darüber hinaus die Angebotsbereiche Drogerie/ Parfümerie/ Kosmetik sowie Pharmazie. Der Drogeriebereich ist nach der Schließung der Schlecker Drogeriemarktfilialen nur noch durch den in den letzten Jahren angesiedelten Rossmann Drogeriemarkt, eine Parfümerie und die Drogerieabteilungen der Lebensmittelmärkte besetzt und damit nicht mehr bedarfsgerecht ausgestattet. Auch die Apothekenausstattung ist mit neun Betrieben im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt leicht unterdurchschnittlich. 7 Eine hohe Verkaufsflächenkonzentration ist im Bau- und Gartenbedarf zu verzeichnen (ca. 25 % der Verkaufsfläche inkl. Blumen und Tierbedarf). Die Umsatzleistung beläuft sich auf ca. 12 % des Einzelhandelsumsatzes, so dass eine im Vergleich der Sortimente relativ geringe Flächenleistung zu erkennen ist, da eine flächenintensive Warenpräsentation prägend ist. Das Angebot wird vor allem durch den Toom Bau- und Heimwerkermarkt, Fliesen-, Sanitär- und Bodenbelagsfachmärkte, Zoofachmärkte, Gartenbaubetriebe sowie kleinteiligen Fachhandel bei Blumen hergestellt. Im Angebotssegment Bekleidung, Schuhe und Sport weist die Stadt flächenmäßig ein umfangreiches Angebot auf, das durch wenige größere Anbieter (vor allem Bruno Kleine, Kik, ABC-Schuhcenter, Deichmann, Schuhpark) geprägt wird. Dagegen sind relativ wenige Fachgeschäfte in Löhne ansässig. Dies resultiert u. a. daraus, dass die Stadt über keine gewachsene Innenstadt verfügt. 7 In der Stadt Löhne liegt die Apothekendichte bei einer Apotheke für 4.400 Einwohner. Im Bundesdurchschnitt wird ein Wert von ca. 3.800 Einwohnern je Apotheke erreicht (Quelle: APDAStatistik 2011). Die Apothekendichte hängt jedoch auch wesentlich von der Zahl ortsansässiger Ärzte ab. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 16 von 71 Dementsprechend sind auch in allen Stadtteilen Angebotsstrukturen vorhanden, ohne dass sich eine innerstädtische Konzentration herausgebildet hat. Abbildung 8: Verteilung der Lebensmittelmärkte zwischenzeitlich geschlossen Quelle: Eigene Darstellung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 17 von 71 Abbildung 9: Verkaufsflächen und Umsätze in der Stadt Löhne nach Sortimenten Verkaufsfläche Sortiment Nahrungs- und Genussmittel Drogerie-, Parfümerie, Kosmetikwaren Umsatz in m² in % in Mio. € in % 18.820 21,9 79,9 39,0 3.050 3,5 10,1 4,9 Apothekenwaren, Sanitätsbedarf, mediz., orthop. Artikel, Hörgeräte 820 0,9 17,6 8,6 Blumen 660 0,8 2,0 1,0 1.710 2,0 2,6 1,3 Bekleidung, Wäsche 10.060 11,7 19,2 9,3 Schuhe, Lederwaren 2.710 3,2 5,4 2,7 Sport-, Campingartikel 1.330 1,5 3,3 1,6 Bücher, Zeitschriften 850 1,0 2,9 1,4 Papier-, Büro-, Schreibwaren (PBS) 550 0,6 1,3 0,6 1.230 1,4 2,0 1,0 10.180 11,8 6,1 3,0 GPK*, Haushaltswaren, Geschenkartikel 2.450 2,8 2,8 1,4 Haus-, Tisch-, Bettwäsche 1.230 1,4 1,6 0,8 Heimtextilien, Gardinen 2.060 2,4 1,7 0,8 Bettwaren 1.380 1,6 1,3 0,7 Lampen und Leuchten 770 0,9 1,0 0,5 Elektrogroßgeräte 940 1,1 3,0 1,5 Elektrokleingeräte 430 0,5 1,4 0,7 2.800 3,3 12,1 5,9 Foto 240 0,3 0,5 0,3 Optik, Uhren, Schmuck 650 0,8 2,4 1,2 Bau- und Heimwerkerbedarf 9.880 11,5 12,3 6,0 Farben, Lacke, Tapeten, Bodenbeläge, Teppiche 4.210 4,9 3,0 1,4 Pflanzen, Gartenbedarf 4.790 5,6 4,3 2,1 Fahrräder, Fahrradzubehör 1.280 1,5 1,8 0,9 Autozubehör 590 0,7 3,0 1,4 Sonstiger Einzelhandel** 330 0,4 0,4 0,2 86.000 100,0 205,0 100,0 Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere Spielwaren, Hobby, Musikinstrumente Möbel Unterhaltungselektronik, Computer, Telekom. Gesamt * Glas, Porzellan, Keramik ** u.a. Kinderwagen, Kunstgegenstände, Antiquitäten Quelle: Eigene Erhebungen (Rundungsdifferenzen möglich) Gleiches gilt für das Angebot mit Elektrowaren, Unterhaltungselektronik, Computern und Kommunikation, das jedoch ausschließlich durch Fachgeschäfte geprägt ist, während Fachmarktanbieter nicht vorhanden sind. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 18 von 71 Im Bereich Einrichtungsbedarf sind neben vorwiegend preisorientierten Möbel- und Einrichtungsfachmärkten wenige Betten- bzw. Einrichtungsfachgeschäfte ansässig. Die sonstigen Sortimenten verteilen sich vor allem auf kleinteilige Betriebe in den Sortimentsbereichen Bücher/ Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren, Optik, Uhren/Schmuck, Fahrräder und Autozubehör, die eine ausschnittweise Versorgung der Bevölkerung der Stadt sicherstellen können. Zusammenfassend ist hervorzuheben, dass für die Einzelhandelsstruktur der Stadt Löhne ein hoher Anteil (z. T. großflächiger) Fachmärkte und eine räumliche Verteilung auf zahlreiche Standorte prägend ist. Demgemäß übersteigen die Versorgungsfunktionen in allen größeren Stadtteilen die reine Nahversorgung, wohingegen eine Innenstadt als gesamtstädtisch bedeutsamer Hauptgeschäftsbereich und städtebaulicher Kristallisationspunkt der Gesamtstadt fehlt. 3.3 Entwicklung der Einzelhandelsausstattung 2008 - 2013 Im Zeitraum 2008 – 2013 ist ein Rückgang des Einzelhandelsangebotes der Gesamtstadt um 18 Betriebe und ca. 4.400 m² Verkaufsfläche festzustellen. Dabei fällt vor allem die negative Betriebsund Verkaufsflächenentwicklung in der zusammengefassten Kategorie „Bau- und Gartenbedarf, Foto, Optik, Uhren/ Schmuck, Fahrräder, Autozubehör u. a.“ auf (- 6 Betriebe, ca. - 4.140 m² Verkaufsfläche). Hierbei schlägt sich vor allem die Schließung des Ratio Baumarktes nieder, während bei den sonstigen Einzelhandelsbranchen keine so flächenintensiven Veränderungen zu verzeichnen sind. Im Bereich Gesundheit/ Körperpflege kommt die Schließung der sechs Schlecker-Filialen in der negativen Flächenentwicklung zum Ausdruck, während in Löhne-Bahnhof ein Rossmann Drogeriemarkt angesiedelt wurde. Auch im Bereich Möbel/ Einrichtungsbedarf ist im Saldo ein Verkaufsflächenrückgang zu verzeichnen. Neben Betriebsverlagerungen (u. a. Fliesen Logemann) ist vor allem die Schließung eines Möbelanbieters am Standort Königstraße hervorzuheben. Eine positive Verkaufsflächenentwicklung ist insbesondere für die Bereiche Nahrungs- und Genussmittel sowie Zooartikel festzustellen, die aus Einzelhandelsansiedlungen resultiert (u. a. Ansiedlung von Lidl an der Alten Bünder Straße, Penny und Fressnapf an der Königstraße, Futterhaus am Famila-Standort). Gleichzeitig sind Schließungen kleinerer Betriebe festzustellen (u. a. ZooGa an der Weihestraße, Grand an der Königstraße). In den anderen Angebotsbereichen tragen verschiedene betriebliche Entwicklungen zu den im Saldo geringen Strukturveränderungen bei. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 19 von 71 Damit hat die Ansiedlung von modernen Betriebstypen in den letzten Jahren dazu beigetragen, die Versorgungsfunktionen in der Stadt Löhne zu festigen. Abgesehen von der Betriebsschließung des Baumarktes haben sich dabei im Saldo nur geringe Verkaufsflächenveränderungen ergeben. Abbildung 10: Verkaufsflächenentwicklung 2008 - 2013 * Bau- und Gartenbedarf, Foto, Optik, Uhren/ Schmuck, Fahrräder, Autozubehör u. a. Quelle: Eigene Berechnungen und Erhebung der Stadt Löhne 2008 (Verkaufsflächenzuordnung nach Hauptsortiment der Betriebe) 3.4 Einzelhandelszentralität Aufbauend auf den Ergebnissen der Angebots- und Nachfrageanalyse lässt sich die funktionale Bedeutung des Einzelhandels mit Hilfe der Einzelhandelszentralität bewerten, die auch Aussagen zur Versorgungsbedeutung des Einzelhandels zulässt. Die Umsatz-Kaufkraft-Relation stellt das Verhältnis zwischen den erwirtschafteten Umsätzen des ansässigen Einzelhandels und dem örtlichen Kaufkraftpotenzial dar. Für die Stadt Löhne liegt die Umsatz-Kaufkraft-Relation bei ca. 89 %, so dass der erwirtschaftete Gesamtumsatz ca. 11 %-Punkte unter dem vorhandenen Kaufkraftpotenzial liegt. Die Umsatz-Kaufkraft-Relationen nach Sortimenten lassen Rückschlüsse auf die Stärken und Schwächen des Einzelhandels in der Stadt Löhne in Verbindung mit der regionalen Wettbewerbssituation zu (vgl. Abbildung 11 und Abbildung 12). Abbildung 11: Umsatz-Kaufkraft-Relation im Überblick Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 20 von 71 * ** Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Haus- und Heimtextilien/ Gardinen, Bettwaren, Leuchten, Lampen Bücher, Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren, Optik, Uhren, Schmuck, Fahrräder, Autozubehör, Kinderwagen, Kunst, Antiquitäten Quelle: Eigene Berechnungen Die Stadt Löhne übernimmt in einer Reihe von Sortimenten eine ergänzende Versorgungsfunktion für die Umlandbevölkerung. Dabei handelt es sich vor allem um die Angebotsbereiche, in denen eine umfangreiche Fachmarktausstattung vorhanden ist (u. a. Tierbedarf, Schuhe, Einrichtungsbedarf, Bau- und Heimwerkerbedarf/ Farben/ Bodenbeläge, Fahrräder). In den Segmenten Apotheken- und Sanitätsbedarf, Blumen, Bücher, Schreib- und Spielwaren, Foto, Optik sowie Uhren/ Schmuck kann der örtliche Einzelhandel jedoch nur einen relativ geringen Teil der örtlichen Kaufkraft binden, so dass insbesondere die Nachbarstadt Bad Oeynhausen in diesen Sortimentsbereichen ergänzende Versorgungsfunktionen für die Löhner Bevölkerung übernimmt. Im Bereich der Nahrungs- und Genussmittel dokumentiert die Umsatz-Kaufkraft-Relation von ca. 93 % eine in der Gesamtbetrachtung nahezu angemessene Nahversorgung der Bevölkerung und eine übergemeindliche Versorgungsbedeutung vor allem der SB-Warenhäuser. Auch im Bereich des Drogerie- und Parfümeriebedarfs wird - trotz der Schließung von Fachmärkten im vergangenen Jahr - eine bedarfsgerechte Versorgung (Umsatz-Kaufkraft-Relation) durch die ansässigen Fachanbieter sowie die Fachabteilungen der SB-Warenhäuser/ Lebensmittelmärkte sichergestellt. Eine hohe Ausstrahlungskraft kann auch das Angebot im Bereich Elektrowaren/ Unterhaltungselektronik entfalten (Umsatz-Kaufkraft-Relation von ca. 92 %). Bei Bekleidung, Schuhen und Sport ist mit einer Umsatz-Kaufkraft-Relation von ca. 103 % eine übergemeindliche Versorgungsbedeutung festzustellen, die im Wesentlichen auf die größeren Fachmärkte zurückzuführen ist. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 21 von 71 Abbildung 12: Umsatz-Kaufkraft-Relation und Kaufkraftsaldo Umsatz-Kaufkraft-Relation Kaufkraft in Mio. € Umsatz in Mio. € Nahrungs- und Genussmittel 86,3 79,9 93 -6,4 Drogerie-, Parfümerie, Kosmetikwaren 10,7 10,1 94 -0,6 Apothekenwaren, Sanitätsbedarf, mediz., orthop. Artikel, Hörgeräte 23,8 17,6 74 -6,2 Blumen 2,7 2,0 74 -0,7 Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere 1,8 2,6 144 0,8 Bekleidung, Wäsche 19,8 19,2 97 -0,6 Schuhe, Lederwaren 4,6 5,4 117 0,8 Sport-, Campingartikel 2,8 3,3 118 0,5 Bücher, Zeitschriften 3,9 2,9 74 -1,0 Papier-, Büro-, Schreibwaren (PBS) 4,7 1,3 28 -3,4 Sortiment Spielwaren, Hobby, Musikinstrumente in % in Mio. € 2,0 2,0 100 0,0 11,4 6,1 54 -5,3 GPK*, Haushaltswaren, Geschenkartikel 2,3 2,8 122 0,5 Haus-, Tisch-, Bettwäsche 1,3 1,6 123 0,3 Heimtextilien, Gardinen 1,2 1,7 142 0,5 Bettwaren 1,0 1,3 130 0,3 Lampen und Leuchten 1,0 1,0 100 0,0 Elektrogroßgeräte 3,4 3,0 88 -0,4 Elektrokleingeräte 1,5 1,4 93 -0,1 11,3 12,1 107 0,8 Foto 2,2 0,5 23 -1,7 Optik, Uhren, Schmuck 4,3 2,4 56 -1,9 11,6 12,3 106 0,7 Farben, Lacke, Tapeten, Bodenbeläge, Teppiche 1,6 3,0 188 1,4 Pflanzen, Gartenbedarf 5,1 4,3 84 -0,8 Fahrräder, Fahrradzubehör 1,5 1,8 120 0,3 Autozubehör 5,6 3,0 54 -2,6 Sonstiger Einzelhandel** 1,9 0,4 21 -1,5 231,3 205,0 89 -26,3 Möbel Unterhaltungselektronik, Computer, Telekom. Bau- und Heimwerkerbedarf Gesamt * Glas, Porzellan, Keramik ** u.a. Kinderwagen, Kunstgegenstände, Antiquitäten Quelle: Eigene Berechnungen (Rundungsdifferenzen möglich) Für den Bereich Möbel ist angesichts der regionalen Wettbewerbssituation nur eine begrenzte Versorgungsbedeutung des Löhner Angebotes gegeben. Auch in den sonstigen Sortimenten sind Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 22 von 71 starke Wettbewerbsbezüge zu Konkurrenzstandorten im Umland ablesbar, so dass die Kaufkraftabflüsse die –zuflüsse zumeist übersteigen. Im Fazit ist somit festzuhalten, dass die Stadt Löhne als Mittelzentrum eine angemessene Einzelhandelsversorgung bereitstellt, so dass trotz des Fehlens eines innerstädtischen Hauptgeschäftsbereichs eine hohe Versorgungsvielfalt und in einzelnen Angebotssegmenten eine übergemeindliche Ausstrahlungskraft besteht. Strukturprägend sind dabei Fachmarktangebote, während in den Angebotsbereichen, die üblicherweise durch kleinteilige Betriebstypen geprägt sind, nur eine geringe Angebotsvielfalt vorhanden ist. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 23 von 71 4 Fazit der Angebots- und Nachfrageanalyse sowie Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung 4.1 Bewertung des Einzelhandelsstandortes Die Stadt Löhne weist eine Einzelhandelsausstattung auf, die im Wesentlichen den mittelzentralen Versorgungsfunktionen entspricht. Durch die Stadtgeschichte begründet, ist ein differenziertes Einzelhandelsangebot in allen größeren Stadtteilen strukturprägend . Die stärkste Ausprägung des Handels weisen die Ortskerne von Löhne-Bahnhof, Gohfeld und Mennighüffen auf, während in Löhne-Ort und Obernbeck eine geringere Angebotsdichte zu verzeichnen ist. In den Ortskernen konzentrieren sich vor allem Angebote der Nahversorgung und vorwiegend kleinteilige Fachgeschäfte des mittel- und langfristigen Bedarfs. Die Einzelhandelsstruktur der städtebaulich integrierten Versorgungszentren der Stadt Löhne wird durch ergänzende Fachmarktstandorte außerhalb der Ortskerne ergänzt. Von Bedeutung sind vor allem die beiden SB-Warenhaus-Standorte in Ulenburg und Gohfeld sowie die Fachmarktstandorte Albert-Schweitzer Straße und Oeynhausener Straße. Es handelt sich um räumlich isolierte Ergänzungsstandorte, die Versorgungsfunktionen bei nahversorgungsbezogenen Angeboten, bei Bekleidung, Schuhen, Zooartikeln, Möbeln/ Einrichtungsbedarf sowie bei Bau- und Gartenbedarf übernehmen. Dabei entfalten die Angebote teilweise auch eine übergemeindliche Ausstrahlung. Die Ausstattungskennziffern und die Kaufkraftbewegungen lassen eine bedarfsgerechte Einzelhandelsversorgung der Stadt erkennen. Angebotsdefizite beziehen sich vor allem auf Sortimente, die üblicherweise durch einen differenzierten Fachgeschäftsbesatz geprägt sind (u. a. Bücher, Schreibwaren, Optik, Uhren, Schmuck). In den nicht-zentrenrelevanten Angebotsbereichen (vor allem Möbel und Einrichtungsbedarf) sind zwar Kaufkraftabflüsse festzustellen. Das Angebot wird jedoch von großen Möbelhäusern in der Region (u.a. in Bielefeld, Porta Westfalica) bestimmt, so dass sich die Marktchancen der Stadt Löhne vor allem auf kleinere Spezialanbieter beschränken. Gleichzeitig sind auch Strukturschwächen im betrieblichen Angebot (u. a. Betriebsgrößenstruktur, zeitgemäße Warenpräsentation) und in der räumlichen Verteilung (u. a. Verbundeffekte zwischen den Geschäftsbereichen) festzustellen. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 24 von 71 4.2 Empfehlungen zur Verkaufsflächenentwicklung Die Stadt Löhne verfügt über eine relativ differenzierte Einzelhandelsausstattung, die gleichermaßen die Nahversorgung und die Versorgung mit spezialisierten Sortimenten des mittel- und langfristigen Bedarfs umfasst. Die mittelzentralen Versorgungsfunktionen werden damit erfüllt, wobei vor allem die größeren Fachmärkte eine übergemeindliche Ausstrahlungskraft entfalten. Angesichts der Ausstattungsmerkmale der Stadt Löhne bestehen nur noch eingeschränkte Entwicklungspotenziale. Vor dem Hintergrund der siedlungsstrukturellen und räumlichen Gegebenheiten können Angebotsergänzungen im Rahmen einer weiteren Diversifizierung der wohnungsnahen Versorgung mit Lebensmittelmärkten und ggf. Drogeriemärkten erreicht werden. Diese ergeben sich dabei auch aus dem steigenden Flächenbedarf der Betriebe. Im Sinne der Stärkung der Nahversorgungsschwerpunkte sollte die weitere Entwicklung auf die zentralen Versorgungsbereiche und sonstige geeignete wohnungsnahe Standorte gelenkt werden. Zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der größeren zentralen Versorgungsbereiche (Hauptbzw. Nebenzentren) ist eine Ergänzung des zentrumstypischen Angebotes u. a. um namhafte Bekleidungs- und Schuhanbieter zu empfehlen. Dies sollte mit einem Ausschluss von Betrieben mit zentrentypischen Kernsortimenten an Standorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche einhergehen, um durch die Vorrangstellung der Haupt- bzw. Nebenzentren eine ortskernbezogene Entwicklung zu unterstützen. Angebotsdefizite sind vor allem bei Büchern, Schreibwaren sowie bei Optik, Uhren/ Schmuck zu erkennen, die jedoch nur im Rahmen frequenzsteigernder Maßnahmen eines Standortkonzeptes beseitigt werden können. Im Bereich der Elektrowaren/ Unterhaltungselektronik sollte vor allem eine moderate betriebliche Weiterentwicklung der ansässigen Betriebe erfolgen. Die Entwicklungsperspektiven der dezentralen Einzelhandelsagglomerationen liegen vor allem in einer Bestandssicherung der Versorgungsstrukturen und einer Weiterentwicklung durch Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Angeboten. Insbesondere im Bereich des Gartenbedarfs ist derzeit kein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden. Im Segment Möbel/ Einrichtungsbedarf sind unter Beachtung der regionalen Wettbewerbssituation nur begrenzte Ergänzungen im Bereich spezialisierter Angebote möglich. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 25 von 71 5 Grundlagen für ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept 5.1 Bedeutung kommunaler Einzelhandelskonzepte aus Sicht der Landesplanung Aus Sicht der Landesplanung soll ein kommunales Einzelhandels- und Zentrenkonzept in erster Linie Vorschläge für die Ausgestaltung des landesplanerischen Steuerungsansatzes unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Besonderheiten entwickeln. Mit dem Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel am 13.07.2013 bestehen folgende Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in der Abwägung beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen: Großflächige Einzelhandelsbetriebe dürfen nur innerhalb der in den Regionalplänen dargestellten „Allgemeinen Siedlungsbereiche“ errichtet werden. Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen nur in zentralen Versorgungsbereichen errichtet werden. Welche Sortimente als zentrenrelevant gelten, regeln die Gemeinden durch ortstypische Sortimentslisten. Bei der Festlegung der Liste sind so genannte „zentrenrelevante Leitsortimente“ zu beachten. Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten (Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren) dürfen ausnahmsweise auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen realisiert werden. Dazu ist nachzuweisen, dass eine Errichtung in integrierter Lage innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches aus städtebaulichen oder siedlungsstrukturellen Gründen nicht möglich ist, die Angebotsergänzung der wohnungsnahen Versorgung dient und zentrale Versorgungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen zentrale Versorgungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigen. Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten sollen so dimensioniert werden, dass der zu erwartende Gesamtumsatz die sortimentsbezogene Kaufkraft der Gemeinde nicht überschreitet (Grundsatz). Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen dann außerhalb zentraler Versorgungsbereiche angesiedelt werden, wenn die zentrenrelevanten Randsortimente auf max. 10 % der Verkaufsfläche beschränkt werden (Ziel). Der Umfang des Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 26 von 71 zentrenrelevanten Randsortiments soll 2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten (Grundsatz). Die Gemeinden werden veranlasst, vorhandene Standorte großflächiger Betriebe außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen über Bebauungspläne auf den Bestand zu begrenzen, der baurechtlichen Bestandsschutz genießt. Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterungen in Betracht, wenn keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche erfolgt. Einzelhandelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche und Agglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen ist auf der Ebene der Bauleitplanung entgegenzuwirken. Dabei ist eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche zu vermeiden. Zwischen Kommunen durch förmliche Beschlüsse vereinbarte Regionale Einzelhandelskonzepte sind bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen zu berücksichtigen. Die Regelungen gelten auch für vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO. Der „Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen“ in der Fassung vom 22. September 2008 fasst als Verwaltungsvorschrift wesentliche Punkte der gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammen und erläutert diese. Der Erlass soll 8 (…) den Trägern der Regionalplanung, den Bezirksregierungen, den Gemeinden als Trägern der Bauleitplanung und den Bauaufsichtsbehörden als Grundlage für die Beurteilung von Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben i. S. v. § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen und für Investitionswillige, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und den Einzelhandel Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Unter Punkt 4.1 „Gemeindliche Einzelhandelskonzepte“ führt der Einzelhandelserlass NRW einleitend aus: 8 Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben; Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben (Einzelhandelserlass NRW). Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - V.4/VI A 1 - 16.21 - u. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie - 322/323 - 30.28.17. vom 22.09.2008. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 27 von 71 „Mit der Aufstellung von gemeindlichen Einzelhandelskonzepten und der planungsrechtlichen Umsetzung dieser Konzepte durch Bauleitpläne unterstützen die Gemeinden die Entwicklung ihrer Zentren und Nebenzentren und sorgen für eine ausgewogene Versorgungsstruktur. Einzelhandelskonzepte schaffen einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben, andererseits Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer. In den Einzelhandelskonzepten legen die Gemeinden ihre Entwicklungsziele für den Einzelhandel fest. Dies beinhaltet neben dem angestrebten Zentrengefüge über die Festlegung zentraler Versorgungsbereiche auch die Bestimmung der Sonderstandorte für großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten sowie sonstige Sonderstandorte. Dabei werden auf der Grundlage einer konkreten Bestandserhebung und -analyse der Einzelhandelssituation sowie der städtebaulichen Konzeption für die Einzelhandelsentwicklung die bestehenden tatsächlichen zentralen Versorgungsbereiche sowie die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche räumlich und funktional festgelegt. Zu einem Einzelhandelskonzept gehört auch die ortsspezifisch zu entwickelnde Liste zentrenrelevanter Sortimente.“ 5.2 Begriff des zentralen Versorgungsbereiches Bei einem stadtplanerischen Konzept zur Steuerung des Einzelhandels handelt es sich - nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt - um ein städtebauliches Entwicklungskonzept, das nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung der Bebauungspläne zu berücksichtigen ist. Bei der Erarbeitung derartiger informeller Planungen liegt der Schwerpunkt darin, städtebauliche Belange zu konkretisieren, die in die Abwägung einzustellen sind. Insbesondere die in § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB genannten Belange der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche spielen dabei eine wichtige Rolle. Dieser Begriff findet im Übrigen Erwähnung in den Vorschriften der §§ 2 Abs. 2, 9 Abs. 2a, 34 Abs. 3, 34 Abs. 3a BauGB, 11 Abs. 3 BauNVO. Es handelt sich um einen Begriff des durch den Bundesgesetzgeber geregelten Bauplanungsrechts. Ziel eines Einzelhandelskonzeptes ist, auf Gemeindeebene die konkreten Abgrenzungen und Funktionen der zentralen Versorgungsbereiche zu bestimmen. Für den einfachen Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB hat der Bundesgesetzgeber die Bedeutung von Einzelhandelskonzepten im Satz 2 ausdrücklich betont. Diese Regelung lautet wie folgt: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 28 von 71 „Dabei ist insbesondere ein hierauf bezogenes städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 zu berücksichtigen, das Aussagen über die zu erhaltenden oder zu entwickelnden zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde oder eines Gemeindeteils enthält“. Zentrale Versorgungsbereiche sind nach der hierzu mittlerweile vorliegenden Rechtsprechung, insbesondere des OVG NRW sowie des Bundesverwaltungsgerichts, räumlich abgrenzbare Bereiche, denen aufgrund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. Diese Kernaussage seiner früheren Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 17.12.2009 (4C 2.08) weitergehend konkretisiert: Entscheidend ist danach, dass der Versorgungsbereich nach Lage, Art und Zweckbestimmung eine für die Versorgung der Bevölkerung in einem bestimmten Einzugsbereich zentrale Funktion hat. Der Begriff „zentral“ ist nicht geographisch im Sinne einer Innenstadtlage oder Ortsmitte, sondern funktional zu verstehen. Ein zentraler Versorgungsbereich setzt auch keinen übergemeindlichen Einzugsbereich voraus. Auch ein Bereich, der auf die Grund- und Nahversorgung eines bestimmten örtlichen Bereichs zugeschnitten ist, kann eine zentrale Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus wahrnehmen. Der Zweck des Versorgungsbereichs besteht in diesem Fall in der Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung der im Einzugsbereich lebenden Bevölkerung. In dem OVG NRW-Urteil vom 15.02.2012 (10 D 32/11.NE bzw. 10 A 1770/09) wurden die Kriterien konkretisiert. Demgemäß muss die ansässige Einzelhandelsausstattung geeignet sein, „den allgemeinen Anforderungen an ein Nahversorgungszentrum“ zu entsprechen. Als Grundvoraussetzung sollte im Allgemeinen ein moderner und zukunftsfähiger Anbieter aus dem Nahrungs- und Genussmittelsektors ansässig sein. Bei einem zu entwickelnden zentralen Versorgungsbereich muss die städtebauliche Begründung auch belegen, dass die Entwicklung in einem überschaubaren Zeitraum wahrscheinlich ist bzw. durch den Einsatz des planungsrechtlichen Instrumentariums realisierbar erscheint. Betont hat das Bundesverwaltungsgericht in der genannten Entscheidung auch, dass ein zentraler Versorgungsbereich eine „integrierte Lage“ voraussetzt. Dies hatte das OVG NRW in seinem Urteil vom 19.06.2008 (7 A 1392/07) dahingehend beschrieben, dass der Standort für die zu versorgende Bevölkerung nicht nur mit dem PKW günstig zu erreichen sein muss. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies dahingehend ergänzt, dass isolierte Standorte mit einzelnen Einzelhandelsbetrieben keinen zentralen Versorgungsbereich bilden können, auch wenn sie über einen weiten Einzugsbereich verfügen und eine beachtliche Versorgungsfunktion erfüllen mögen. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 29 von 71 Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass je nach Versorgungsfunktion und Einzugsbereich unterschiedliche Typen zentraler Versorgungsbereiche in Betracht kommen. Unterschieden werden können insofern: Hauptzentren, die einen größeren Einzugsbereich, in der Regel das gesamte Stadtgebiet und gegebenenfalls sogar darüber hinaus ein weiteres Umland versorgen und in denen regelmäßig ein breites Spektrum von Waren für den lang-, mittel- und kurzfristigen Bedarf angeboten wird, Nebenzentren, deren Einzugsbereich sich zumeist auf bestimmte Bezirke größerer Städte beschränkt und die zumeist ein nicht so breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen anbieten wie erstgenannte Kategorie, sowie Nahversorgungszentren, die einen kleineren Einzugsbereich, in der Regel nur bestimmte Quartiere größerer Städte bzw. gesamte kleinere Orte versorgen und in denen regelmäßig vorwiegend Waren des kurzfristigen Bedarfs - namentlich Lebensmittel (einschließlich Getränke) und Drogeriewaren – und gegebenenfalls auch für Teilbereiche des mittelfristigen Bedarfs angeboten werden. 5.3 Leitziele des Zentrenkonzeptes Den Orientierungsrahmen für das kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Löhne bilden die einzelhandelsrelevanten Ziele der Landesplanung. Darauf aufbauend werden für die Stadt Löhne die Leitziele für die Einzelhandelsentwicklung wie folgt konkretisiert: Erhalt und Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion Der Einzelhandel der Stadt Löhne soll auch zukünftig die mittelzentralen Versorgungsfunktionen erfüllen, so dass eine nach städtebaulichen Kriterien ausgerichtete Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen erfolgen soll. Den zentralen Versorgungsbereichen wird dabei eine Vorrangstellung im Bereich der zentren- und nahversorgungsrelevanten Angebote eingeräumt. Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Löhne-Bahnhof zur Entwicklung als Hauptzentrum Durch eine quantitative und qualitative Verbesserung der Versorgungsfunktionen soll der noch nicht abgeschlossene Ausbau des zentralen Versorgungsbereiches Löhne-Bahnhof zum Hauptzentrum weiterverfolgt werden, um schrittweise den wünschenswerten Bedeutungsüberschuss gegenüber den Neben- und Nahversorgungszentren zu Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 30 von 71 realisieren. Die Verfügbarkeit eines Entwicklungsstandortes im Hauptzentrum ist als wesentlicher Anknüpfungspunkt für eine Funktionsstärkung zu bewerten. Der südlich der Bahntrasse gelegene Geschäftsbereich Königstraße übernimmt innerhalb des Hauptzentrums Ergänzungsfunktionen. Stabilisierung und Förderung des Ortskerns von Mennighüffen als vitales Nebenzentrum Das Nebenzentrum Mennighüffen übernimmt derzeit wichtige Versorgungsfunktionen für die Einwohner in den angrenzenden Siedlungsbereichen, die über die reine Nahversorgung hinausreichen. Vor diesem Hintergrund sollten die Bemühungen auf eine Bestandssicherung und Stärkung der vorhandenen Versorgungseinrichtungen gerichtet werden. Hierbei sollten auch großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten in dem Ortskern des Stadtteils angesiedelt werden, um Verbundeffekte zu verstärken. Konzentration der (großflächigen) zentrenrelevanten Angebote auf das zu entwicklende Hauptzentrum Löhne-Bahnhof und das Nebenzentrum Mennighüffen Zur Stärkung der Versorgungsfunktionen des Hauptzentrums und des Nebenzentrums sollen Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten - vor allem bei einer Verkaufsfläche oberhalb der Grenze zur Großflächigkeit im Sinn des § 11 Abs. 3 BauNVO – in dem Haupt- bzw. Nebenzentrum angesiedelt werden. Dabei ist eine Gliederung nach der Versorgungsbedeutung der Stadtteilzentren vorzunehmen. Gesamtstädtisch bedeutsame Betriebe sollen im Hauptzentrum angesiedelt werden. Für den Fall, dass im Hauptzentrum keine geeigneten Ansiedlungsflächen vorhanden sind, ist im Einzelfall eine Ansiedlung im Nebenzentrum zu prüfen, soweit die Betriebe überwiegend Versorgungsfunktionen für den zugewiesenen Versorgungsbereich übernehmen. Konzentration zusätzlicher großflächiger Nahversorgungsangebote auf die zentralen Versorgungsbereiche Um innerhalb der Stadt Löhne - auch unter dem Gesichtspunkt der demographischen und siedlungsstrukturellen Entwicklung - eine weitgehend flächendeckende wohnungsnahe Grundversorgung, insbesondere im Lebensmittelbereich zu erzielen, sollten zusätzliche großflächige Nahversorgungsangebote auf die zentralen Versorgungsbereiche konzentriert werden. Die Schaffung weiterer Nahversorgungsstandorte mit wohnungsnaher Versorgungsfunktion ist grundsätzlich mit den Entwicklungszielen des Konzeptes vereinbar, sofern: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 31 von 71 die Standorte einen deutlichen Bezug zu einem durch Wohnungsnutzung geprägten Gebiet aufweisen (wohngebietsintegrierte Lage), die Betriebe der wohnungsnahen Versorgung dienen und durch die geplanten Nahversorgungsbetriebe keine negativen raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten sind (Einzelfallprüfung empfehlenswert). Konzentration des großflächigen Einzelhandels mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten auf vorhandene, städtebaulich geeignete Standorte im Stadtgebiet Durch Konzentration des großflächigen Einzelhandels mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten auf ausgewählte Standorte soll eine weitere Streuung des Einzelhandels innerhalb des Stadtgebiets vermieden werden. Somit ist auch für den überwiegend nichtzentrenrelevanten Einzelhandel eine Konzentration möglicher neuer Betriebe auf im Stadtgebiet gut erreichbare Standorte zu empfehlen, um Verbundeffekte zwischen den Nutzungen zu ermöglichen und einen möglichst geringen Flächenverbrauch zu generieren. Zudem wird durch die Konzentration des großflächigen Einzelhandels mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten auf ausgewählte Standorte der Ressourceneinsatz reduziert (Verbrauch von Flächen, Bau und Unterhaltung von Verkehrswegen). Dabei ist eine Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich - auch bei großflächigen Betrieben - nicht notwendig. Als Verbundstandorte weisen die bereits entwickelten Standorte MarktkaufStandort, Albert-Schweitzer-Straße, Ringstraße und Koblenzer Straße günstige Rahmenbedingungen auf. Vor dem Hintergrund der formulierten Leitziele sollten an den vorgenannten Standorten keine Ansiedlungen zusätzlicher Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten über die baurechtlich zulässigen Rahmensetzungen hinaus erfolgen. Den ansässigen Betrieben ist jedoch Bestandsschutz einzuräumen, der auch eine angemessene Verkaufsflächenerweiterung umfassen sollte. Bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen durch zentrenrelevante Randsortimente keine negativen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO zu erwarten sein, so dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung für die Zulässigkeit eines Vorhabens in jedem Fall negative raumordnerische und städtebauliche Auswirkungen zu untersuchen sind. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 32 von 71 5.4 Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und Empfehlungen zur Weiterentwicklung Für das Zentrenkonzept wird folgende Zentrenhierarchie vorgeschlagen: Zu entwickelndes Hauptzentrum: Löhne-Bahnhof Nebenzentrum Mennighüffen Nahversorgungszentrum Gohfeld-Zentrum (Weihestraße) Nahversorgungszentrum Königstraße/ Brunnenstraße Nahversorgungszentrum Gohfeld-Koblenzer Straße Nahversorgungszentrum Mennighüffen-Werster Straße zu entwickelndes Nahversorgungszentrum Löhne-Ort Im Folgenden wird eine Überprüfung der räumlichen Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche und eine Aktualisierung der Bewertungsmatrix für die einzelnen Versorgungszentren vorgenommen. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 33 von 71 Abbildung 13: Zentrenkonzept Quelle. Eigener Darstellung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 34 von 71 Abbildung 14: Zentrenstruktur Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 35 von 71 Quelle. Eigener Darstellung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 36 von 71 5.4.1 Hauptzentrum Löhne-Bahnhof Zentrenkategorie Zu entwickelndes Hauptzentrum Löhne-Bahnhof Lage im Stadtgebiet Ortsteil Löhne-Bahnhof/ zentrale Lage im Stadtgebiet Verkehrsanbindung L 773, 777 und 782 Bahnhof/ ZOB Konkurrenzstandorte Dezentrale Agglomerationen Albert-Schweitzer-Straße und Marktkauf-Standort Verflechtungsbereich Stadt Löhne mit ca. 39.930 Einwohnern Einzelhandelsbedeutung Noch nicht voll entwickeltes Hauptzentrum mit kleinstrukturierten Fachgeschäfts- und Dienstleistungsangeboten Königstraße übernimmt als Nebenlage Ergänzungsfunktionen durch spezialisierten Fachgeschäftsbesatz Durch die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes und eines Drogeriemarktes konnte das Angebot ergänzt werden Insgesamt 35 Einzelhandelsbetriebe mit Angebotsschwerpunkten bei Nahversorgung, Bekleidung, Einrichtungsbedarf, Büchern und Spielwaren/ Bastelbedarf 5 Leerstände weisen nach wie vor auf Strukturprobleme im nördlich der Bahn gelegenen Bereich hin vermehrte Umnutzung von Ladenlokalen durch Dienstleister (insb. Königstraße) Siedlungsstrukturelle/ städtebauliche Situation Räumliche Anbindung der Einkaufslagen Alte Bünder Straße und Lübbecker Straße nicht optimal (Lückenschluss fehlt) Modernisierungsbedarf im Bereich der verkehrsberuhigten Zone Starke funktionale und städtebauliche Trennwirkung der breiten Bahntrasse Entwicklungsperspektiven Schwerpunkt der Entwicklung soll auf den nördlich der Bahn gelegenen Abschnitt gelegt werden Realisierung eines „Lückenschlusses“ durch publikumsintensive Nutzungen zwischen Lübbecker Straße und Alte Bünder Straße Entwicklungsfläche am Kreisel Bünder Straße/ Schützenstr. Aufgrund der gegebenen Baustruktur verfügt die Nebenlage Königstraße über keine größeren Entwicklungsflächen Sicherung des vorhandenen Geschäfts- und Dienstleistungszentrums Abbau von Leerständen Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 37 von 71 Abbildung 15: Zentraler Versorgungsbereich Löhne-Bahnhof Quelle. Eigene Darstellung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 38 von 71 Abbildung 16: Verkaufsflächen und Umsätze im zentralen Versorgungsbereich LöhneBahnhof nach Sortimenten 890 m² 4,8 Mio. € 540 m² 2,9 Mio. € 230 m² 6,4 Mio. € 910 m² 3,3 Mio. € 450 m² 1,3 Mio. € 530 m² 0,7 Mio. € 1.190 m² 1,8 Mio. € 1.110 m² 3,3 Mio. € 5.850 m² 24,5 Mio. € * ** Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Haus- und Heimtextilien/ Gardinen, Bettwaren, Leuchten, Lampen Bücher, Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren, Optik, Uhren, Schmuck, Fahrräder, Autozubehör, Kinderwagen, Kunst, Antiquitäten Quelle: Eigene Erhebungen (Rundungsdifferenzen möglich) 5.4.2 Nebenzentrum Mennighüffen Zentrenkategorie Nebenzentrum Mennighüffen Lage im Stadtgebiet Ortsteil Mennighüffen/ nördliche Lage im Stadtgebiet Verkehrsanbindung L 773 Buslinien Konkurrenzstandorte Hauptzentrum Lübbecker Straße dezentrale Agglomerationen Albert-Schweitzer-Straße, Marktkauf-Standort und Famila-Standort Verflechtungsbereich Stadtteil Mennighüffen mit ca. 9.750 Einwohnern tw. Stadt Löhne mit ca. 39.930 Einwohnern Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 39 von 71 Einzelhandelsbedeutung Größeres, vitales Nebenzentrum mit differenziertem Einzelhandelsangebot Lebensmittelsupermärkte übernehmen Magnetfunktionen für benachbarte Fachgeschäfte Insgesamt 28 Einzelhandelsbetriebe mit Angebotsschwerpunkten bei Nahversorgung, Bekleidung/ Sport und Unterhaltungselektronik/ Elektrowaren Siedlungsstrukturelle/ städtebauliche Situation Axiale Ausrichtung der Geschäfts- und Dienstleistungsstruktur mit großer Längenausdehnung (ca. 700 m²) Hohe Verkehrsbelastung der L 773 Entwicklungsfläche in zentraler Lage zur Schaffung eines funktionalen Mittelpunktes Entwicklungsperspektiven Geplante Ansiedlung eines Fachmarktzentrums (Lebensmittelsupermarkt. –Discountmarkt, Drogeriemarkt, ergänzende Fachmärkte und Dienstleister) stellt eine angemessene Weiterentwicklung in zentraler Lage dar Sicherung des vorhandenen Geschäfts- und Dienstleistungszentrums Abbildung 17: Verkaufsflächen und Umsätze im zentralen Versorgungsbereich Mennighüffen nach Sortimenten 1.830 m² 8,2 Mio. € 180 m² 0,5 Mio. € 40 m² 1,9 Mio. € 780 m² 2,0 Mio. € 1.580 m² 6,9 Mio. € 170 m² 0,4 Mio. € 400 m² 0,4 Mio. € 320 m² 1,0 Mio. € 5.300 m² 21,3 Mio. € * ** Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Haus- und Heimtextilien/ Gardinen, Bettwaren, Leuchten, Lampen Bücher, Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren, Optik, Uhren, Schmuck, Fahrräder, Autozubehör, Kinderwagen, Kunst, Antiquitäten Quelle: Eigene Erhebungen (Rundungsdifferenzen möglich) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 40 von 71 Abbildung 18: Zentraler Versorgungsbereich Mennighüffen Quelle. Eigene Darstellung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 41 von 71 5.4.3 Nahversorgungszentrum Gohfeld-Zentrum Zentrenkategorie Nahversorgungszentrum Gohfeld (Weihestraße/ Nordbahnstraße) Lage im Stadtgebiet Ortsteil Gohfeld/ zentrale Lage im Stadtgebiet Verkehrsanbindung L 860 Buslinien Konkurrenzstandorte Hauptzentrum Lübbecker Straße dezentrale Agglomerationen Albert-Schweitzer-Straße, Marktkauf-Standort und Famila-Standort Verflechtungsbereich Stadtteil Gohfeld mit ca. 10.890 Einwohnern Einzelhandelsbedeutung Nahversorgungszentrum mit kleinstrukturierten Fachgeschäftsangeboten Durch die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountmarktes konnte das Angebot ergänzt werden Insgesamt 13 Einzelhandelsbetriebe mit Angebotsschwerpunkten in der Nahversorgung 3 Leerstände Siedlungsstrukturelle/ städtebauliche Situation Lockere freiflächenorientierte Wohnbebauung mit eingestreuten Dienstleistungsnutzungen, schulischen und sozialen Einrichtungen Zäsuren durch die Nord- und Südbahntrassen Entwicklungsflächen nördlich der Nordbahntrasse Entwicklungsperspektiven Geplante Ansiedlung eines Lebensmittelsupermarktes im Bereich der Sparkasse bietet die Chance einer strukturellen Stärkung Sicherung des vorhandenen Geschäfts- und Dienstleistungszentrums/ Angebotsverdichtung Abbau von Leerständen Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 42 von 71 Abbildung 19: Zentraler Versorgungsbereich Gohfeld-Zentrum Quelle. Eigene Darstellung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 43 von 71 Abbildung 20: Verkaufsflächen und Umsätze im zentralen Versorgungsbereich GohfeldZentrum nach Sortimenten 690 m² 2,8 Mio. € 60 m² 0,3 Mio. € 60 m² 1,9 Mio. € 70 m² 0,3 Mio. € 30 m² 0,1 Mio. € 250 m² 0,4 Mio. € 80 m² 0,1 Mio. € 120 m² 0,3 Mio. € 1.360 m² 6,2 Mio. € * ** Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Haus- und Heimtextilien/ Gardinen, Bettwaren, Leuchten, Lampen Bücher, Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren, Optik, Uhren, Schmuck, Fahrräder, Autozubehör, Kinderwagen, Kunst, Antiquitäten Quelle: Eigene Erhebungen (Rundungsdifferenzen möglich) 5.4.4 Nahversorgungszentrum Königstraße/ Brunnenstraße Zentrenkategorie Nahversorgungszentrum Königstraße/ Brunnenstraße Lage im Stadtgebiet Ortsteil Löhne-Bahnhof/ südliche Lage im Stadtgebiet Verkehrsanbindung L 773 Buslinien Konkurrenzstandorte Hauptzentrum Löhne-Bahnhof dezentrale Agglomerationen Famila-Standort Verflechtungsbereich angrenzende Bereiche der Ortsteile Löhne-Bahnhof und Löhne-Ort mit ca. 6.500 Einwohnern Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 44 von 71 Einzelhandelsbedeutung kleineres Geschäftszentrum mit 10 Einzelhandelsbetrieben, Angebotsschwerpunkt bei Nahversorgung und Zooartikeln Siedlungsstrukturelle/ städtebauliche Situation Einbindung in die benachbarte Wohnnutzung Entwicklungsperspektiven Sicherung der vorhandenen Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe Abbildung 21: Verkaufsflächen und Umsätze im zentralen Versorgungsbereich Königstraße/ Brunnenstraße nach Sortimenten 1.910 m² 8,3 Mio. € 300 m² 0,9 Mio. € 40 m² 1,4 Mio. € 290 m² 0,6 Mio. € 30 m² 0,1 Mio. € 970 m² 1,2 Mio. € 20 m² 0,1 Mio. € 80 m² 0,3 Mio. € 3.650 m² 13,0 Mio. € * ** Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Haus- und Heimtextilien/ Gardinen, Bettwaren, Leuchten, Lampen Bücher, Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren, Optik, Uhren, Schmuck, Fahrräder, Autozubehör, Kinderwagen, Kunst, Antiquitäten Quelle: Eigene Erhebungen (Rundungsdifferenzen möglich) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 45 von 71 Abbildung 22: Zentraler Versorgungsbereich Königstraße/ Brunnenstraße Quelle. Eigene Darstellung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 46 von 71 5.4.5 Nahversorgungszentrum Koblenzer Straße Zentrenkategorie Nahversorgungszentrum Koblenzer Straße Lage im Stadtgebiet Ortsteil Gohfeld/ östliche Lage im Stadtgebiet Verkehrsanbindung Koblenzer Straße Buslinien Konkurrenzstandorte Nahversorgungszentrum Gohfeld-Zentrum dezentrale Agglomerationen Famila-Standort Verflechtungsbereich angrenzende Bereiche des Ortsteils Gohfeld mit ca. 4.500 Einwohnern Einzelhandelsbedeutung kleineres Nahversorgungszentrum mit 8 Einzelhandelsbetrieben, Angebotsschwerpunkt in der Nahversorgung Siedlungsstrukturelle/ städtebauliche Situation Einbindung in die benachbarte Wohnnutzung Entwicklungsperspektiven Nachnutzung des zur Verlagerung anstehenden SupermarktGebäudes durch ein Nahversorgungsangebot (möglichst Lebensmittelmarkt) Sicherung der vorhandenen Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 47 von 71 Abbildung 23: Zentraler Versorgungsbereich Koblenzer Straße Quelle. Eigene Darstellung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 48 von 71 Abbildung 24: Verkaufsflächen und Umsätze im zentralen Versorgungsbereich Koblenzer Straße nach Sortimenten 1.030 m² 4,3 Mio. € 200 m² 0,4 Mio. € 0 m² 0 Mio. € 0 m² 0 Mio. € 50 m² 0,2 Mio. € 70 m² 0,1 Mio. € 240 m² 0,2 Mio. € 10 m² 0,1 Mio. € 1.600 m² 5,2 Mio. € * ** Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Haus- und Heimtextilien/ Gardinen, Bettwaren, Leuchten, Lampen Bücher, Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren, Optik, Uhren, Schmuck, Fahrräder, Autozubehör, Kinderwagen, Kunst, Antiquitäten Quelle: Eigene Erhebungen (Rundungsdifferenzen möglich) 5.4.6 Nahversorgungszentrum Werster Straße Zentrenkategorie Nahversorgungszentrum Werster Straße Lage im Stadtgebiet Ortsteil Mennighüffen/ nordöstliche Lage im Stadtgebiet Verkehrsanbindung L 546 (Werster Straße) Buslinien Konkurrenzstandorte Nebenzentrum Mennighüffen dezentrale Agglomerationen Marktkauf-Standort Verflechtungsbereich kleineres Nahversorgungszentrum für die angrenzenden Wohnsiedlungsbereiche des Ortsteils Mennighüffen mit ca. 3.900 Einwohnern Einzelhandelsbedeutung 7 Einzelhandelsbetriebe mit Angebotsschwerpunkt in der Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 49 von 71 Nahversorgung Lebensmittelmarkt vorhanden Siedlungsstrukturelle/ städtebauliche Situation Einbindung in die benachbarte Wohnnutzung Entwicklungsperspektiven Sicherung der vorhandenen Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe Abbildung 25: Verkaufsflächen und Umsätze im zentralen Versorgungsbereich Werster Straße nach Sortimenten 670 m² 2,9 Mio. € 120 m² 0,4 Mio. € 100 m² 1,7 Mio. € 0 m² 0 Mio. € 0 m² 0 Mio. € 100 m² 0,3 Mio. € 0 m² 0 Mio. € 0 m² 0 Mio. € 1.000 m² 5,3 Mio. € * ** Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Haus- und Heimtextilien/ Gardinen, Bettwaren, Leuchten, Lampen Bücher, Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren, Optik, Uhren, Schmuck, Fahrräder, Autozubehör, Kinderwagen, Kunst, Antiquitäten Quelle: Eigene Erhebungen (Rundungsdifferenzen möglich) Abbildung 26: Zentraler Versorgungsbereich Werster Straße Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 50 von 71 Quelle. Eigene Darstellung 5.4.7 Zu entwickelndes Nahversorgungszentrum Löhne-Ort Zentrenkategorie Auszubauendes Nahversorgungszentrum Löhne-Ort Lage im Stadtgebiet Ortsteil Löhne-Ort/ westliche Lage im Stadtgebiet Verkehrsanbindung L 782 (Bünder Straße), L 965 (Herforder Straße) Buslinien Konkurrenzstandorte Isoliert gelegener Lebensmittelmarkt an der Herforder Straße Hauptzentrum Löhne-Bahnhof Nahversorgungszentrum Königstraße/ Brunnenstraße Verflechtungsbereich Ortsteil Löhne-Ort mit ca. 6.680 Einwohnern Einzelhandelsbedeutung Noch nicht voll entwickeltes Nahversorgungszentrum mit 4 Einzelhandelsbetrieben, Angebotsschwerpunkt bei Nahver- Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 51 von 71 sorgung, Sportartikeln Kein Lebensmittelmarkt vorhanden Siedlungsstrukturelle/ städtebauliche Situation Einbindung in die benachbarte Wohnnutzung Entwicklungsperspektiven Ausbau der Nahversorgung (möglichst Lebensmittelmarkt) Sicherung der im Ortskern vorhandenen Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe/ Angebotsverdichtung Abbildung 27: Verkaufsflächen und Umsätze im auszubauenden zentralen Versorgungsbereich Löhne-Ort nach Sortimenten 470 m² 1,0 Mio. € 0 m² 0 Mio. € 100 m² 1,9 Mio. € 100 m² 0,3 Mio. € 0 m² 0 Mio. € 0 m² 0 Mio. € 0 m² 0 Mio. € 0 m² 0 Mio. € 670 m² 3,2 Mio. € * ** Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Haus- und Heimtextilien/ Gardinen, Bettwaren, Leuchten, Lampen Bücher, Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren, Optik, Uhren, Schmuck, Fahrräder, Autozubehör, Kinderwagen, Kunst, Antiquitäten Quelle: Eigene Erhebungen (Rundungsdifferenzen möglich) Abbildung 28: Auszubauender zentraler Versorgungsbereich Löhne-Ort Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 52 von 71 Quelle. Eigene Darstellung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 53 von 71 5.5 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der wohnungsnahen Versorgung Die Stadt Löhne weist eine umfassende Lebensmittelversorgung in den zentralen Versorgungsbereichen sowie den dezentralen Agglomerationsbereichen auf. Das vorgeschlagene Standortkonzept für die Nahversorgung basiert auf einem funktional und räumlich differenzierten Versorgungsmodell. Die Ansiedlung großflächiger Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sollte grundsätzlich auf die zentralen Versorgungsbereiche und sonstige wohnungsnahe Versorgungsstandorte beschränkt werden. Die vorhandene Nahversorgung soll gesichert und weiterentwickelt werden. Dabei sind ggf. eine Anpassung der bestehenden Nahversorgungsstandorte an aktuelle Marktanforderungen sowie die Ansiedlung von neuen nahversorgungsrelevanten Betrieben notwendig. Die Schaffung weiterer Nahversorgungsstandorte mit wohnungsnaher Versorgungsfunktion soll grundsätzlich möglich sein. Dies sollte allerdings an die Bedingungen geknüpft werden, dass eine Ansiedlung in einem zentralen Versorgungsbereich nicht möglich ist, die Standorte einen deutlichen Bezug zu einem durch Wohnungsnutzung geprägten Gebiet aufweisen (wohngebietsintegrierte Lage), die Betriebe der wohnungsnahen Versorgung dienen und durch die geplanten Nahversorgungsbetriebe keine negativen raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten sind (Einzelfallprüfung). 5.6 Entwicklung des zentrenverträglichen großflächigen Einzelhandels Als Ergänzungsstandort für den großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentren- und nicht-nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind Standorte geeignet, die folgende Kriterien erfüllen: Zentrale Lage innerhalb des städtischen Siedlungsraumes (Allgemeiner Siedlungsbereich – ASB), funktionsfähige Verkehrsanbindung im Kontext der Gesamtstadt, leistungsfähige Erschließung der Grundstücke, Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 54 von 71 ggf. Nachnutzungsmöglichkeiten leer stehender Gebäude oder mindergenutzter Grundstücke. Für den großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten bleibt die Empfehlung der Vorgängeruntersuchung bestehen, Ansiedlungen auf die vorhandenen Einzelhandelsagglomerationen in den Bereichen Marktkauf-Standort, Albert-Schweitzer-Straße, Ringstraße und Koblenzer Straße zu konzentrieren, um Verbundeffekte zu nutzen, einen sparsamen Flächenverbrauch sicherzustellen und Gewerbeflächen in anderen Standortbereichen für emittierende Betriebe vorzuhalten. Dem stehen allerdings die Vorgaben des Regionalplanes entgegen, der für alle vorgenannten Standorte des großflächigen Einzelhandels GIB-Darstellungen ausweist, so dass die Ansiedlung großflächiger Betriebe, auch mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten, im Widerspruch zu den Zielen der Landesplanung steht. Demnach müsste zunächst der Regionalplan OWL dahingehend geändert werden, dass die GIB- Festsetzungen für die oben aufgeführten Standorte aufgehoben und die Standorte dem Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) zugeordnet würden. Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dienen der Ansiedlung und Weiterentwicklung gewerblicher Betriebe, die aufgrund eines großen Flächenbedarfs, ihrer Emissionen oder besonderer Standortanforderungen nicht in den ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) integriert werden können. Aufgrund der Realnutzungen haben die genannten Standortbereiche inzwischen die Qualifikation zur Ansiedlung und Weiterentwicklung größerer gewerblicher und industrieller Nutzungen weitgehend verloren, so dass zumindest für Teilbereiche Änderungen des Regionalplans sinnvoll erscheinen. Vor dem Hintergrund der formulierten Leitziele sollten an den dezentralen Agglomerationsstandorten keine Ansiedlungen zusätzlicher Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten über die bisher baurechtlich zulässigen Nutzungen hinaus erfolgen. Den ansässigen Betrieben ist jedoch Bestandsschutz einzuräumen, der auch eine angemessene Verkaufsflächenerweiterung zur Standortsicherung einschließen sollte. Bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen durch zentrenrelevante Randsortimente keine negativen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO zu erwarten sein, so dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung für die Zulässigkeit eines Vorhabens im Hinblick auf negative raumordnerische und städtebauliche Auswirkungen zu prüfen ist. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 55 von 71 5.7 Potenzielle Ansiedlungsstandorte des großflächigen Einzelhandels In Abstimmung mit der Stadt Löhne werden nachfolgend ausgewählte Standorte, für die nach städtischen Informationen Ansiedlungsinteresse großflächiger Einzelhandelsbetriebe besteht, auf ihre Standorteignung für großflächige Einzelhandelsnutzungen im Spannungsverhältnis zu den zentralen Versorgungsbereichen der Löhner Stadtteilzentren bewertet. Die Standortbewertung zielt darauf ab, der Stadt Löhne eine grundsätzliche Einschätzung der Standorteignung an die Hand zu geben, um daraus Leitlinien für eventuell notwendige Änderungen des Regionalplans, für bauleitplanerische Maßnahmen und für unterstützende Maßnahmen im Rahmen des Grundstücksmanagements ableiten zu können. Die Bewertung der Standorteignung lässt zunächst unberücksichtigt, ob und in welchem Umfang Ansiedlungsflächen eigentumsrechtlich verfügbar sind, eine wirtschaftliche Tragfähigkeit für bestimmte großflächige Einzelhandelsnutzungen gegeben ist, im Einzelfall die Ansiedlung mit den landesplanerischen und raumordnerischen Zielen vereinbar ist, unter dem Aspekt der zentrenrelevanten Randsortimente gegebenenfalls eine Beschränkung für bestimmte großflächige Einzelhandelsnutzungen oder ein Ausschluss erforderlich ist, um die schutzwürdigen zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Löhne zu sichern. Es geht vielmehr darum, städtebaulich verträgliche Standorte für großflächige Betriebe mit nahversorgungs-/ zentrenrelevanten Sortimenten und dezentrale Ergänzungsstandorte für großflächige Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten zu identifizieren. Die nachfolgende Bewertung ersetzt keine Einzelfallprüfung eines konkreten Ansiedlungsvorhabens, so dass bei großflächigen Betrieben grundsätzlich die Erarbeitung einer vorhabenbezogenen Auswirkungsanalyse empfohlen wird, um die versorgungsstrukturellen und städtebaulichen Auswirkungen auf die Nachbarkommunen und die Stadt Löhne zu prüfen. Ansiedlung eines Fachmarktzentrums im Ortskern Mennighüffen Der Planstandort des projektierten Fachmarktzentrums befindet sich im nördlichen Bereich des zentralen Versorgungsbereichs des Ortskerns Mennighüffen, so dass sowohl unter den Aspekten der Integrations- und Konzentrationsgebote der Raumordnung, als auch im Hinblick auf das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Löhne eine Übereinstimmung mit den wesentEinzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 56 von 71 lichen Ordnungskriterien zur Weiterentwicklung städtebaulich integrierter Einzelhandelsstrukturen der Stadt Löhne vorliegt. Das Stadtteilzentrum Mennighüffen übernimmt nach den vorstehend erläuterten Strukturdaten als größeres, vitales Nebenzentrum wichtige Versorgungsfunktionen, die bereits gegenwärtig in einem umfangreichen und differenzierten Einzelhandelsangebot zum Ausdruck kommen. Die Ergänzung des Einzelhandelsangebotes in den Hauptsortimenten Lebensmittel, Drogeriewaren und Textilien/ Schuhe ermöglicht eine Stabilisierung und Stärkung des Nebenzentrums in einer Größe von ca. 4.700 m² Verkaufsfläche (Stand: 10/2013), die unter versorgungs-strukturellen und städtebaulichen Gesichtspunkten zu befürworten ist. Umstrukturierung und Nachnutzung des Famila SB-Warenhauses am Standort Gohfeld Im Auftrag der Stadt Löhne wurde von den Büros Peter U. Berger / BBE Handelsberatung im März 2013 eine Auswirkungsanalyse zur Umstrukturierung des Famila SB-Warenhauses vorgelegt. Darin wird empfohlen, für die Bestandsschutz genießende Geschäftsimmobilie unter Festschreibung der insgesamt genutzten Verkaufsfläche und weitgehender Begrenzung auf die bisherigen Flächenanteile der Haupt- und Nebensortimente eine Umstrukturierung in kleinere Fachmärkte bauplanungsrechtlich zuzulassen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsagglomeration zu erhalten. Mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Einzelhandelsstrukturen in den zentralen Versorgungsbereichen Gohfeld, Weihestraße und Koblenzer Straße, wurden demgegenüber eine Umstrukturierung des Objektes in ein Einkaufszentrum und eine wesentliche Verkaufsflächenerweiterung negativ bewertet. Aufbauend auf den Empfehlungen der Auswirkungsanalyse hat die Stadt Löhne die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 148 „Gewerbegebiet südöstlich der Koblenzer Straße“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen und die frühzeitige Beteiligung der Behörden durchgeführt. Die Betreiberfirma des Famila SB-Warenhauses, Famila-Nord Kiel, hat unter Berücksichtigung der eingeschränkten Umstrukturierungsmöglichkeiten, der schwierigen Wettbewerbssituation und des hohen technischen Investitionsbedarfs der Geschäftsimmobilie (Löhner Zeitung, 19.07.2013) den Famila Markt am 10.08.2013 geschlossen, obgleich der Mietvertrag mit dem Eigentümer erst im Jahre 2017 ausläuft. Aus gutachterlicher Sicht handelt es sich bei dem Famila-Standort in Gohfeld um einen Ergänzungsstandort zu den städtebaulich integrierten Stadtteilzentren der Stadt Löhne, der neben der Versorgung der Stadt Löhne auch angrenzende Bereiche der Nachbarstadt Bad Oeynhausen mit versorgt hat. Es handelt sich demnach um einen seit Jahrzehnten etablierten Einzelhandelsschwerpunkt mit hohem Bekanntheitsgrad und leistungsfähiger Pkw-Erschließung. Sollte die in der Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 57 von 71 Auswirkungsanalyse zugrunde gelegte, städtebaulich verträgliche Umstrukturierung in den vorgegebenen Sortimentsstrukturen nicht weiter verfolgt werden, bietet sich der Standort für großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten an. Denkbar wären Themencenter in den Angebotssegmenten Wohnen, Bauen, Möbel/ Küchen- und Badmöbel, Einrichten, Sanitärbedarf/ Fliesen, Gartengestaltung, Auto/ Zweiräder, Sport/ Fitness (Sportgroßgeräte), Sauna/ Schwimmbäder etc., die nicht in Konkurrenz zu den städtebaulich integrierten Stadtteilzentren träten. Neuansiedlung eines WEZ-Marktes am Standort Gohfeld, Weihestraße Nach den Plänen eines Investors soll der am Standort Gohfeld, Koblenzer Straße ansässige WEZMarkt wegen unzureichender Baustrukturen an den Standort Weihestraße verlagert werden. Anstelle der heutigen Sparkassenfiliale soll der WEZ-Markt auf ca. 2.300 m² Verkaufsfläche vergrößert werden. Das Nahversorgungszentrum Gohfeld, Weihestraße / Nordbahnstraße verfügt derzeit über keine bedarfsgerechte Einzelhandelsausstattung, da insbesondere ein Lebensmittel-Vollversorger fehlt. Der Planstandort des Vorhabens befindet sich im südlichen Bereich des zentralen Versorgungsbereichs des Stadtteils Gohfeld-Zentrum, so dass sowohl hinsichtlich der Angebotserweiterung als auch der zentrenbildenden Wirkung die Einzelhandelsansiedlung aus gutachterlicher Sicht zu befürworten ist. Die damit ausgelöste Stärkung des Nahversorgungszentrums steht in Einklang mit den Entwicklungszielen des vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Löhne. Neuansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Ortskern Löhne-Ort Nach Informationen der Stadt Löhne (Stand: 10/2013) bestehen Planungsüberlegungen eines Investors zur Ansiedlung eines Lebensmittelsupermarktes in zentraler Lage von Löhne-Ort. Auf dem ca. 7.000 m² umfassenden Planareal soll ein Vollversorger inkl. Backshop mit ca. 1.600 m² Verkaufsfläche realisiert werden. Der Ortskern von Löhne-Ort verfügt zur Zeit nur über ein geringes Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot. Der einzige Lebensmittelmarkt des Stadtteils an der Herforder Straße befindet sich in einer Solitärlage des südlichen Wohnsiedlungsbereiches. Unter den Aspekten der Angebotsergänzung und der wünschenswerten Angebotsverdichtung im Ortskern ist die geplante Ansiedlung in der Ortsmitte positiv zu bewerten, um Löhne-Ort zu einem Nahversorgungszentrum weiterzuentwickeln. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 58 von 71 Neuansiedlung eines Einrichtungsfachmarktes auf dem ehemaligen Metro-Areal an der Ringstraße Der in der Nähe der Stadtgrenze zur Nachbarstadt Bad Oeynhausen gelegene, Pkw-orientierte Standort an der Ringstraße stellt aus gutachterlicher Sicht einen Gewerbe-Altstandort dar, in dessen Umfeld sich Filialen der Fastfood-Kette McDonald´s und der Firma ATU Autoteile befinden. Im Rahmen einer Gebäude-Nachnutzung ist die Ansiedlung eines Einrichtungsfachmarktes geplant. Zur Ermittlung der versorgungsstrukturellen und städtebaulichen Auswirkungen der Betriebsansiedlung hat die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Köln, im Jahre 2013 im Auftrag der Betreiberfirma eine Auswirkungsanalyse erarbeitet, die dem Vorhaben die Verträglichkeit bescheinigt. Ohne an dieser Stelle auf die Auswirkungsanalyse im Einzelnen eingehen zu können, ist aus gutachterlicher Sicht die Ansiedlung eines Einrichtungsfachmarktes an dem Planstandort grundsätzlich mit den Zielen des vorlegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes vereinbar, da der großflächige Fachmarkt im Kernsortiment nicht-zentrenrelevante, sperrige Waren anbietet, die im Allgemeinen nicht in städtebaulich integrierten zentralen Versorgungsbereichen angeboten werden können. Die positive Einschätzung des Ansiedlungsvorhabens gilt unter dem Vorbehalt, dass die zentrenrelevanten Randsortimente des Betriebes in punkto Verkaufsflächengröße und Sortimentsstruktur den Bestand und die Entwicklungschancen der Löhner Stadtteilzentren nicht gefährden. Verlagerung des Tedox Renovierungs-Discounters von der Oeynhausener Straße zur AlbertSchweitzer-Straße (Marktkauf-Umfeld) Nach Angaben der Stadt Löhne beabsichtigt die Betreiberfirma des Tedox Renovierungsfachmarktes den Betriebsstandort zur Albert-Schweitzer-Straße in das Umfeld des Marktkauf SB-Warenhauses zu verlagern. Bei dem jetzigen Standort handelt es sich um den ehemaligen IkeaGebäudekomplex, der u.a. von einem ABC-Schuhcenter, einem Sonderpostenmarkt, einer Bäckerei, der Firma Kindermöbelmarkt, der Firma Teppich-Domäne Harste (Tedox) sowie die Firma Möbelland genutzt wird. In einem benachbarten Gebäude ist ein Möbel-Fabrikverkauf ansässig. Der verkehrsgünstig gelegene Agglomerationsstandort ist als städtebaulich und baustrukturell ungeordnet zu bewerten. Die projektierte Betriebsverlagerung des Tedox Fachmarktes in das Umfeld des Marktkauf SBWarenhauses ist aus gutachterlicher Sicht zu befürworten, da diese eine sinnvolle Angebotsergänzung des stark frequentierten Agglomerationsstandortes an der Albert-Schweitzer-Straße bewirkt. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 59 von 71 Für den Altstandort an der Oeynhausener Straße wird durch den rechtskräftigen Bebauungsplan 146 „Gewerbegebiet südlich der Oeynhausener Straße“ eine einzelhandelsbezogene Nachnutzung weitgehend ausgeschlossen. 5.8 9 Fortschreibung der Löhner Liste zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente Die Löhner Sortimentsliste ist vor dem Hintergrund der Strukturveränderungen im Löhner Einzelhandel und der Marktentwicklung im deutschen Einzelhandel zu überprüfen. Dabei behalten die grundlegenden Charakterisierungen Bestand: Zentrenrelevante Sortimente zeichnen sich dadurch aus, dass sie für das Einzelhandelsangebot einer Innenstadt/ eines Ortskerns prägend und daher für ein starkes und intaktes Versorgungszentrum bedeutsam sind. Als zentrenrelevant sind somit grundsätzlich diejenigen Sortimente anzusehen, deren Ansiedlung in peripheren Lagen zu Funktionsverlusten durch nennenswerte Umsatzumlenkungen und daraus resultierende Verdrängungseffekte in zentralen Versorgungsbereichen führen können. Dagegen sind als nicht-zentrenrelevant Sortimente einzustufen, die nicht oder nur in geringem Umfang in der Innenstadt/ im Ortskern vertreten sind und für das innerstädtische Angebotsspektrum keine bzw. nur geringe Synergieeffekte hervorrufen. Vielfach können diese Sortimente aufgrund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Standortanforderungen der auf sie spezialisierten Betriebe (z. B. großer ebenerdiger Flächenbedarf, starke Pkw-Orientierung, Sperrigkeit der Waren) kaum in innerstädtische Bereiche integriert werden. Die Nahversorgungsrelevanz von Sortimenten ergibt sich aus den in sehr kurzen Abständen wiederkehrenden Versorgungsvorgängen, die insbesondere auch für weniger mobile Verbraucher ohne eigenen Pkw durch ein am Wohnstandort und damit verbrauchernah gelegenes Angebot gewährleistet werden sollen. Nahversorgungsrelevante Sortimente sind grundsätzlich auch zentrenrelevant. Im Rahmen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel vom Juli 2013 werden folgende zentrenrelevante Leitsortimente definiert, die „von der Gemeinde bei der Erstellung ihrer ortstypischen Sortimentslisten zu beachten“ sind: 9 Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO mit Ausschluss des großflächigen Einzelhandels fest. Einzig der vorhandene Möbeleinzelhandel ist unter Berücksichtigung bestimmter Sortimentsfestsetzungen baurechtlich zulässig. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 60 von 71 Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren Bücher Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren Medizinische, orthopädische, pharmazeutische Artikel Haushaltswaren, Glas/ Porzellan/ Keramik Spielwaren Sportbekleidung, Sportschuhe, Sportartikel Elektrogeräte, Medien (= Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer, Foto) Uhren, Schmuck Nahrungs- und Genussmittel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant) Gesundheits- und Körperpflegeartikel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant). Mit dem Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2008 wurde bereits eine stadtspezifische Sortimentsliste vorgelegt, die vor dem Hintergrund der landesplanerischen und marktbezogenen Veränderungen zu überprüfen ist. Für die Löhner Sortimentsliste ist eine stärkere Differenzierung zu empfehlen. So bestimmt die aktuelle Sortimentsliste „Heimtextilien, Bettwaren, Raumausstattung“ (aufzugliedern in: Haus- und Heimtextilien, Gardinen, Vorhänge, Matratzen / Bettwaren) und „Babyartikel“ (aufzugliedern in: Möbel / Bettwaren / Teppiche, Kinderwagen, Bekleidung, Elektrokleingeräte, Autositze, Spielwaren) als zentrenrelevant, ohne diese Sortimentsgruppen näher zu definieren. Darüber hinaus ist aufgrund ihrer Beschaffenheit und der gegebenen Angebotsstruktur bei folgenden Sortimenten die Zentrenrelevanz zu überprüfen: Tiere/ zoologischer Bedarf/ Tierfutter Leuchten / Lampen Teppiche Spiegel. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 61 von 71 Für die Bewertung der Zentrenrelevanz der ausgewählten Sortimente wird folgende Vorgehensweise gewählt: Bewertung der Angebotsstruktur in o. g. Sortimenten nach Standorten Bewertung der sortimentsbezogenen Ausstattung in den zentralen Versorgungsbereichen Bewertung der Bedeutung o. g. Sortimente für die Funktionsfähigkeit und Entwicklungsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Löhne. Bei der Bewertung der Bedeutung der Einrichtungssortimente für die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Löhne ist auf die Funktionsfähigkeit und Entwicklungsfähigkeit der Zentren abzustellen. Unter Berücksichtigung der strukturellen Gegebenheiten und der Marktentwicklung ist die Zentren- und Nahversorgungsrelevanz der Sortimente in der Stadt Löhne wie folgt zu bewerten: Die Nahversorgung wird aufgrund der Einkaufshäufigkeit durch die Sortimente Nahrungsund Genussmittel, Drogerie-, Parfümerie-, Kosmetikartikel sowie Apothekenwaren sichergestellt. Die strukturprägenden Betriebe mit diesen Sortimenten befinden sich in der Stadt Löhne in den abgegrenzten zentralen Versorgungsbereichen bzw. an sonstigen wohnungsnahen Standorten. Sie sind als nahversorgungsrelevant zu bewerten. In den zentralen Versorgungsbereichen Löhne-Bahnhof und Mennighüffen (Haupt- bzw. Nebenzentrum) sind die wesentlichen Angebote in den Sortimenten Blumen, Sportartikel, Bücher/ Zeitschriften, Schreibwaren, Spiel-/ Hobbywaren, Haustextilien, Elektrowaren/ Unterhaltungselektronik, Computer, Telekommunikation, Foto, Optik und Uhren/ Schmuck konzentriert. Aufgrund der strukturellen Gegebenheiten sind diese Sortimente in der Stadt Löhne als zentrenrelevant zu bewerten. Die Sortimente Bekleidung, Schuhe sowie Glas/ Porzellan/ Keramik, Haushaltswaren werden aktuell nur ausschnittweise durch wenige kleinere Fachgeschäfte bzw. als Randsortimente in den Haupt- und Nebenzentren angeboten. Da es sich um Artikel handelt, die eine hohe Frequenzwirkung bzw. Kopplungsaffinität entfalten, sind sie hervorragend geeignet, die innerörtlichen Angebotsstrukturen weiterzuentwickeln. Auch verfügen die zentralen Versorgungsbereiche über ausreichende Flächenpotenziale, um entsprechende Nutzer zu integrieren. Damit sind diese Sortimente in Löhne ebenfalls als zentrenrelevant zu bewerten. Auch der Sortimentsbereich Kunst, Bilder, -Rahmen, Geschenkartikel zeichnet sich durch ein relativ kleinteiliges Sortiment („Handtaschensortiment“) aus, das hinsichtlich des Flächenbedarfs und der Leistungsfähigkeit (Flächenproduktivität) in zentrale Geschäftslagen integrierbar ist. Auch wenn aktuell in der Stadt Löhne nur ein sehr geringes Angebot in den zentralen Versorgungsbereichen vorhanden ist, wäre dieser Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 62 von 71 Sortimentsbereich für einen attraktiven Branchenmix in den Haupt- und Nebenzentren wünschenswert. Aufgrund der Kleinteiligkeit des Sortiments ist auch eine grundsätzliche Entwicklungsfähigkeit in zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Löhne gegeben, so dass die Kriterien der Zentrenrelevanz erfüllt sind. Aufgrund der flächenintensiven Warenpräsentation und Großformatigkeit der Artikel sind die Sortimente Bau- und Gartenbedarf (inkl. Farben, Tapeten, Bodenbeläge, Pflanzen) sowie Möbel/ Küchen in der Stadt Löhne als nicht-zentrenrelevant zu bewerten. Die strukturprägenden Betriebe befinden sich außerhalb der abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche. Für die Angebotssegmente ist eine Entwicklungsfähigkeit innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche nicht zu erwarten. Heimtierzubehör und lebende Tiere sollten in der Stadt Löhne als nicht-zentrenrelevant eingestuft werden. Die Angebotsstruktur wird in der Stadt Löhne vor allem durch Fachmärkte in den dezentralen Agglomerationsstandorten geprägt. Lediglich im Nahversorgungszentrum Königstraße/ Brunnenstraße ist ein entsprechender Fachmarkt angesiedelt worden. Aufgrund des Flächenanspruchs ist eine Integration in die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Löhne zukünftig nicht mehr möglich. Die Sortimente Bettwaren und Teppiche wird in zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Löhne in nur sehr begrenztem Umfang angeboten. Aufgrund der geringen Handlichkeit ist auch bei einer möglichen Ansiedlung keine Integration in die zentralen Versorgungsbereiche zu erwarten, so dass diese als nicht-zentrenrelevant zu bewerten sind. Das Sortiment Lampen/ Leuchten wird in der Stadt Löhne nur in geringem Umfang als Randsortiment angeboten. Aufgrund der betriebswirtschaftlichen Aspekte wird es sich auch zukünftig nicht als prägendes Sortiment für die Löhner Zentren entwickeln, so dass empfohlen wird, diese Warengruppe als nicht-zentrenrelevant einzustufen. Die Angebotsstrukturen für Fahrräder und Zubehör sind in der Stadt Löhne durch Betriebe überwiegend außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche geprägt. Der zunehmende Flächenbedarf und die geringe Flächenproduktivität in diesem Angebotssegment lassen eine Zentrumsintegration nicht erwarten. Das Sortiment ist als nicht-zentrenrelevant zu bewerten. Letzteres gilt auch für Campingartikel, Reitsport, Angel- und Bootsbedarf. Für die Elektrowaren hat sich die Untergliederung in zentrenrelevante Elektrokleingeräte und nicht-zentrenrelevante Elektrogroßgeräte (u. a. Herd, Waschmaschine) bewährt. Für den Sortimentsbereich der Elektrogroßgeräte ist die fehlende Zentrenrelevanz in einem vergleichsweise hohen Flächenbedarf und einer geringen Flächenproduktivität begründet. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 63 von 71 Von den Vorschlägen der Landesplanung ausgehend, wird für die Stadt Löhne eine aktualisierte Sortimentsliste vorgeschlagen, die nahversorgungsrelevante und zentrenrelevante Warengruppen in einer Positivliste sowie die nicht-zentrenrelevanten Sortimente in einer Negativliste darstellt. Die Bezeichnung der Warengruppen stützt sich auf die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 2008). Abbildung 29: Sortimentsliste der nahversorgungs-, zentren- und nicht-zentrenrelevanten Sortimente der Stadt Löhne Definition zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente WZ Bezeichnung Definition nicht-zentrenrelevanter Sortimente WZ Bezeichnung nahversorgungsrelevante Sortimente 47.2 47.73 47.75 aus 47.78.9 Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Tabakwaren Apotheken Drogeriewaren, kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel Wasch-, Putz-, Reinigungsmittel zentrenrelevante Sortimente 47.42 Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräte und Software Telekommunikationsgeräte 47.43 Geräte der Unterhaltungselektronik aus 47.51 Haushaltstextilien (Haus-, Tisch- und Bettwäsche), Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche 47.41 nicht-zentrenrelevante Sortimente aus 47.51 47.52.1 47.52.3 47.53 aus 47.54 elektrische Haushaltskleingeräte aus 47.54 47.59.1 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Bettwaren (u. a. Matratzen, Lattenroste, Oberdecken) Metall- und Kunststoffwaren (u .a. Schrauben und -zubehör, Kleineisenwaren, Bauartikel, Dübel, Beschläge, Schlösser und Schlüssel, Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik, Bauelemente aus Eisen, Metall und Kunststoff, Werkzeuge aller Art; Werkstatteinrichtungen, Leitern, Lager- und Transportbehälter, Spielgeräte für Garten und Spielplatz, Drahtwaren, Rasenmäher) Anstrichmittel, Bau- und Heimwerkerbedarf Vorhänge, Teppiche, Bodenbeläge und Tapeten elektrische Haushaltsgroßgeräte Wohnmöbel, Kücheneinrichtungen, Büromöbel Seite 64 von 71 Definition zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente WZ Bezeichnung 47.59.2 keramische Erzeugnisse und Glaswaren Definition nicht-zentrenrelevanter Sortimente WZ Bezeichnung aus 47.59.9 Holz-, Flecht- und Korbwaren (u. a. Drechslerwaren, Korbmöbel, Bast- und Strohwaren, Kinderwagen) Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel Fortsetzung folgt 47.59.3 Musikinstrumente und Musikalien aus 47.59.9 Haushaltsgegenstände (u. a. Koch-, Bratund Tafelgeschirre, Schneidwaren, Bestecke, nicht elektrische Haushaltsgeräte) aus 47.59.9 47.61.0 Bücher 47.62.1 Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel Ton- und Bildträger 47.62.2 47.63 47.65 Sportartikel (inkl. Sportbekleidung, -schuhe, -geräte) Spielwaren und Bastelartikel 47.71 Bekleidung 47.72 Schuhe, Lederwaren und Reisegepäck 47.74 medizinische und orthopädische Artikel aus 47.76.1 Blumen aus 47.64.2 47.77 Uhren und Schmuck 47.78.1 Augenoptiker 47.78.2 Foto- und optische Erzeugnisse 47.78.3 Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel Antiquitäten und Gebrauchtwaren 47.79 aus 47.59.9 sonstige Haushaltsgegenstände (u. a. Bedarfsartikel für dem Garten, Garten- und Campingmöbel, Grillgeräte) 47.64.1 Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör aus 47.64.2 Sportgroßgeräte, Campingartikel aus 47.76.1 Pflanzen, Sämereien und Düngemittel 47.76.2 zoologischer Bedarf und lebende Tiere (inkl. Futtermittel für Haustiere) 45.32 Kraftwagenteile und -zubehör Quelle: eigene Zusammenstellung im Rückgriff auf die Systematik der Wirtschaftszweige (WZ 2008), gelb hervorgehoben: zentrenrelevante Leitsortimente gemäß Anlage 1 zum LEP, Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 65 von 71 6 Empfehlungen zu bauplanungsrechtlichen Maßnahmen 6.1 Bindungswirkung des Einzelhandelskonzeptes Löhne durch Ratsbeschluss Ausgelöst durch Entwicklungen in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung haben in den letzten Jahren kommunale Einzelhandelskonzepte eine zunehmende Bedeutung für eine nach städtebaulichen Ordnungskriterien ausgerichtete Einzelhandels- und Standortentwicklung erhalten. Die Bedeutung als Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung kann das Einzelhandelskonzept Löhne nur in vollem Umfang entfalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zur bauplanungsrechtlichen Einordnung ist zunächst zu beachten, dass der Begriff des „kommunalen Einzelhandelskonzeptes“ im Baugesetzbuch nicht vorkommt. Vielmehr spricht § 9 Abs.2a Satz 2 BauBG von einem „städtebauliche(n) Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs.6 Nr.11 (…), das Aussagen über die zu erhaltenden oder zu entwickelnden Versorgungsbereiche der Gemeinde oder eines Gemeindeteils enthält“. Gleichwohl ist unbestritten, dass der Gesetzgeber hiermit unmissverständlich den planungsrechtlichen Status und die inhaltliche Zielrichtung von Einzelhandelskonzepten als Element der städtebaulichen Entwicklungskonzepte beschreibt. Einzelhandelskonzepte gehören demnach zu den „informellen“ städtebaulichen Planungen und stehen damit neben den „förmlichen“ Bauleitplänen, d. h. dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen. Sie haben nach gängiger Rechtsprechung den selben rechtlichen Status wie kommunale Konzepte zur Verkehrsentwicklung, zur Gewerbeflächenplanung oder zur Wohnbauflächenentwicklung. Dabei geht es in Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht nicht um Einfluss auf den Wettbewerb im Einzelhandel, sondern ausschließlich um den Schutz und die (Weiter-)Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche im Stadt-/ Gemeindegebiet. Als informelle städtebauliche Planung ist das Einzelhandelskonzept Löhne im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. So kann die städtebauliche Rechtfertigung eines Bebauungsplans der Stadt Löhne zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen von dem Vorliegen eines nachvollziehbaren, aktuellen Einzelhandelskonzeptes abhängen. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB dürfen Bebauungspläne nur aufgestellt werden, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“ Der Bebauungsplan muss der Umsetzung eines positiven städtebaulichen Konzeptes dienen, wohingegen rein privatwirtschaftlich motivierte Planungen zu Gunsten von Grundstückseigentümern ebenso unzulässig sind wie „Negativplanungen“ zur Blockade einer bestimmten Grundstücksnutzung. Die vorstehenden Rechtsgrundsätze bedeuten, dass die Stadt Löhne bei Bebauungsplänen mit Ausschluss oder Beschränkung bestimmter Einzelhandelsnutzungen, Betriebsformen oder Sortimente darlegen muss, dass diese Planung auf einem in sich konsistenten Konzept beruht, das eine positive städtebauliche Zielsetzung verfolgt. Hierzu kann z. B. der Schutz oder der Ausbau des innerstädtischen Hauptzentrums (Löhne-Bahnhof) und/ oder der Stadtteil-Neben- und NahversorEinzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 66 von 71 gungszentren gehören. Der gerichtssichere Nachweis einer solchen Zielausrichtung ist ohne Bezug auf ein Einzelhandelskonzept kaum zu führen. Das vorliegende, gesamtstädtisch angelegte Einzelhandelskonzept der Stadt Löhne ist weiterhin von Bedeutung für die Umsetzung von Zielen der Landesplanung und Raumordnung in der Bauleitplanung. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB ist die Stadt Löhne verpflichtet, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die verbindlichen Ziele der Raumordnung zu beachten. Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung sind nach § 4 Abs. 1 ROG im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen. Ein wesentliches Ziel der Raumordnung bildet das „Integrationsgebot“, das die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem Kernsortiment auf die zentralen Versorgungsbereiche beschränkt. Das „Beeinträchtigungsverbot“ verlangt, dass durch die Ansiedlung solcher Betriebe die Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche innerhalb und außerhalb der Standortgemeinde nicht beeinträchtigt werden darf. Die Festlegung und räumliche Abgrenzung der schutzwürdigen zentralen Versorgungsbereiche obliegt nicht der Landesplanung und Raumordnung, sondern der kommunalen Planung. Die Stadt Löhne hat somit die Aufgabe, die Ausdehnung der existierenden Zentren festzustellen und planerisch zu dokumentieren. Hierzu gehören nach der gängigen Rechtsprechung gegebenenfalls auch planerische Festlegungen zum Ausbau oder zur Neuentwicklung von zentralen Versorgungsbereichen. Durch Beschluss der Stadt Löhne zur Bindung an das Einzelhandelskonzept werden die entsprechenden Definitionen der bestehenden und zu entwickelnden zentralen Versorgungsbereiche der Stadt bei der Anwendung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung im Rahmen der Bauleitplanung maßgebliche Grundlagen der Planung. Obgleich die Stadt Löhne bei einem Bindungsbeschluss für das Einzelhandelskonzept bei der Bauleitplanung in begründeten Einzelfällen von dem Konzept abweichen kann, bietet ein solcher Beschluss die Grundlage dafür, dass die wirtschaftlichen Interessen von Investoren, Grundstückseigentümern und Betreibern mit den Zielen der Erhaltung und Sicherung des abgestuften Systems der Stadtteilzentren und einer verbrauchernahen Versorgungsstruktur in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus wird eine entscheidende Voraussetzung für rechtssichere Bauleitpläne mit Einzelhandelsbezug geschaffen, die zugleich auch für die Privatwirtschaft Rechts- und Investitionssicherheit bietet. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 67 von 71 6.2 Empfehlungen zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche Die disperse Siedlungs- und Versorgungsstruktur der Stadt Löhne bedingt vergleichsweise geringe räumliche Entfernungen zwischen den peripheren Siedlungsbereichen und den Geschäfts- und Dienstleistungsschwerpunkten der Stadtteilzentren. Die für die Stadt Löhne strukturprägende, im Vergleich zu anderen Mittelstädten, wie z. B. Bünde und Herford, hohe Eigenständigkeit der Versorgungszentren lässt es sinnvoll erscheinen, eine abgestufte und differenzierte Versorgungsstruktur in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadtteile zu festigen und maßvoll weiter zu entwickeln. Dies bedeutet, dass künftig nach Möglichkeit alle Einzelhandelsneuansiedlungen und Erweiterungen bestehender Betriebe auf die ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche konzentriert werden sollten, um einer weiteren Zersplitterung der Versorgungsstruktur entgegen zu wirken. Die planerischen Einflussmöglichkeiten der Stadt Löhne zur Durchsetzung der vorgenannten Entwicklungsstrategie beschränken sich jedoch im Wesentlichen auf großflächige Einzelhandelsbetriebe, die nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung aufgrund der möglichen versorgungsstrukturellen und städtebaulichen Auswirkungen einer besonderen bauleitplanerischen Steuerung unterliegen. Gleichwohl wird empfohlen, auch unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit (1.200 m² Geschossfläche, gleichbedeutend ca. 800 m² Verkaufsfläche) durch privatwirtschaftliche Initiativen eine Konzentration auf die abgegrenzten Stadtteilzentren zu fördern, um ein höheres Maß an Kompaktheit und Angebotsvielfalt zu erreichen. Im Sinne des Bau- und Planungsrechtes kommt dem weiter zu entwickelnden Hauptzentrum Löhne-Bahnhof (mit der Nebenlage des angrenzenden Abschnittes der Königstraße) und dem größeren Nebenzentrum Mennighüffen aufgrund ihrer Versorgungsbedeutung eine besondere Schutzwürdigkeit zu. Deshalb ist der räumlichen Abgrenzung und der verbindlichen planerischen Festlegung der Bereiche eine Schlüsselrolle für eine städtebaulich ausgerichtete Einzelhandelsentwicklung der Gesamtstadt beizumessen. Nach den aktuellen Rechtsgrundlagen sind die zentralen Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan der Stadt Löhne darzustellen und textlich zu begründen. 6.3 Weiterentwicklung der dezentralen Agglomerationsstandorte des Einzelhandels Unter Bezug auf den im Juli 2013 in Kraft getretenen, neuen Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen (LEP NRW) ist für die bestehenden dezentral gelegenen Ergänzungsstandorte des Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 68 von 71 großflächigen Einzelhandels der Stadt Löhne ein „Einfrieren“ der gegenwärtigen Größe und Sortimentsstruktur planerisch zu verfolgen, sofern es sich um Betriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten handelt. Nach den Zielen des LEP genießen die bestehenden Standorte zwar Bestandsschutz, sofern sie mit den Zielen der Landesplanung nicht übereinstimmen, sollen die Standorte jedoch so überplant werden, dass ausschließlich der genehmigte Bestand festgeschrieben wird. Erweiterungen sollen nur ausnahmsweise zugelassen werden, soweit hierdurch zentrale Versorgungsbereiche nicht im Bestand und in ihrer Funktionsfähigkeit gefährdet werden. Aufgrund der Versorgungsbedeutung großflächiger Betriebe für die strukturelle Entwicklung der Einzelhandelsschwerpunkte in den Stadtteilen der Stadt Löhne wird empfohlen, geplante Erweiterungen oder Nutzungsänderungen des großflächigen Einzelhandels an den dezentralen Agglomerationsstandorten einer sorgfältigen Einzelfallprüfung der möglichen Auswirkungen zu unterziehen. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 69 von 71 7 Fazit Unter raumordnerischen Gesichtspunkten wird das Mittelzentrum Löhne zurzeit seinen zentralörtlichen Versorgungsaufgaben als Einkaufsstadt für die städtische Bevölkerung in vollem Umfang gerecht. Sowohl im Bereich der Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten als auch im Bereich der zentrenrelevanten Sortimente entsprechen die Ausstattungsmerkmale der Stadt dem Niveau anderer Mittelzentren, so dass in der gesamtstädtischen Betrachtung kein quantitatives Angebotsdefizit festzustellen ist. Ungleichgewichte sind hingegen bei der Verteilung des Einzelhandelsbesatzes auf Betriebstypen und -größen zu identifizieren. So besteht ein großes Angebot an großflächigen SB-Betriebstypen, das einhergeht mit einer unterdurchschnittlichen Ausstattung der Stadt mit kleinflächigen, spezialisierten Fachgeschäften. Weiterhin ist der Mangel an einem verdichteten, innerstädtischen Versorgungszentrum mit Verweilqualität als Strukturproblem der Einkaufsstadt anzuführen. Im Hinblick auf eine nach raumordnerischen und städtebaulichen Kriterien ausgerichteten Einzelhandels- und Standortentwicklung der Stadt Löhne wird eine Vorrangstellung des zu entwickelnden Hauptzentrums Löhne-Bahnhof für erforderlich gehalten, um schrittweise einen städtebaulichen und funktionalen Stadtmittelpunkt zu realisieren, der nur bei stärkerer Ausprägung als Geschäftsund Dienstleistungszentrum eine Leitfunktion in der Gesamtstadt wahrnehmen kann. Durch bauleitplanerische Steuerung sollte die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten so weit wie möglich auf den gutachterlich abgegrenzten, zentralen Versorgungsbereich in Löhne-Bahnhof gelenkt werden. Dem größeren Stadtteil-Nebenzentrum Mennighüffen kommt auch künftig neben dem Hauptzentrum Löhne-Bahnhof eine wichtige Ergänzungsfunktion mit Stadtteilbezug zu, so dass für den zugeordneten zentralen Versorgungsbereich eine moderate Ergänzung und Differenzierung der Angebote, auch mit großflächigen Betrieben, anzustreben ist. In der Gesamtbilanz der vorliegenden Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Löhne sind folgende Ergebnisse und Empfehlungen hervorzuheben: Im Untersuchungszeitraum 2008 (GMA-Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Löhne von 2005) bis zur aktuellen Fortschreibung im Jahre 2013 sind sowohl unter quantitativen als auch unter qualitativen Aspekten keine wesentlichen Strukturveränderungen im Einzelhandel der Stadt Löhne eingetreten. Grundlegende Änderungen in der nach städtebaulichen Ordnungskriterien ausgerichteten Einzelhandelsund Standortentwicklung seitens der Stadt Löhne werden demgemäß nicht vorgeschlagen. Das Hauptaugenmerk der Stadt Löhne zur Erhaltung und Festigung der Versorgungsfunktionen im Rahmen der bauleitplanerischen Steuerung sollte - auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung - darauf gelegt werden, eine Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 70 von 71 bedarfsgerechte und wohnungsnahe Grundversorgung in den Stadtteilen zu sichern. Hierzu ist in einem überschaubaren Entwicklungszeitraum vorrangig die Erhaltung und moderate Ergänzung der mehrpoligen Einzelhandelsstruktur und eine Beschränkung der Ansiedlungsmöglichkeiten des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Sortimenten an dezentralen Standorten des Stadtgebietes weiter zu verfolgen. Nach wie vor ist festzustellen, dass die Zentrenstruktur der Stadt aufgrund der Stadtentwicklungsgeschichte und der dispersen Siedlungsstruktur noch kein adäquat ausgestattetes innerstädtisches Hauptzentrum aufweist, das in einem Mittelzentrum idealtypisch einen hohen Bedeutungsüberschuss durch Angebote des gehobenen Bedarfs im Vergleich zu den nachgeordneten Neben- und Nahversorgungszentren der übrigen Stadtteile besitzt. Gleichwohl wird der Stadt Löhne im Sinne einer langfristig angelegten Entwicklungsstrategie empfohlen, im Stadtteil Löhne-Bahnhof die in den letzten Jahren durch Betriebsneuansiedlungen im Bereich der Bünder Straße (sog. „Investorenwiese“) erreichte Angebotsergänzung weiter zu führen, um das Stadtteilzentrum sukzessive zu einem Hauptzentrum zu entwickeln und in seiner Ausstrahlung zu stärken. Größere Entwicklungsflächen für einen städtebaulich und funktional integrierten Ausbau des Einzelhandels sind nach aktuellem Stand jedoch nicht kurzfristig verfügbar. Als größeres Nebenzentrum kommt insbesondere dem zentralen Versorgungsbereich Mennighüffen für die Ansiedlung zusätzlicher großflächiger Betriebe mit Nahversorgungsangeboten in Betracht. Zur Stärkung der wohnungsnahen Versorgung wird empfohlen, in den zurzeit gering ausgestatteten zentralen Versorgungsbereichen Gohfeld-Zentrum, Gohfeld-Koblenzer Straße und Löhne-Ort die Nahversorgungsangebote zu ergänzen. Für die bestehenden dezentralen Einzelhandelsagglomerationen Marktkauf, AlbertSchweizer-Straße, Ringstraße und Koblenzer Straße (Famila) sollen künftig bei Nutzungsänderungen, Erweiterungen oder Neuansiedlungen über den Bestandsschutz genehmigter Betriebe/ Nutzungen hinaus zum Schutz der städtebaulich integrierten Stadtteilzentren nur noch nicht-zentrenrelevante Angebote zugelassen werden. Angebotsergänzungen mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten werden an diesen Standorten als strukturverträglich bewertet. Much/ Köln, im Oktober 2013 Sachverständigenbüro Peter U. Berger/ BBE Handelsberatung GmbH Einzelhandels- und Zentrenkonzept Löhne Seite 71 von 71